Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
1.1 Beratungsschwerpunkte und Ergebnisse
Ein Spottgedicht mit dem Titel „Endlicher Reichs Abschid zu Regenspurg anno 1594“ resümiert zur Reichsversammlung: „Mit einer hand man schreibet bloß, die ander helt ein becher groß. Es wird getruncken und geschriben, who die Sachen wohl getrüben. O dapfferkeit, glaub, frümmigkeit: Wo seyt ihr hin? In wünde weit. Leichtfertigkeit, Pracht, Unverstand, helt Regiment und Oberhand […]“1. Diese wenig schmeichelhafte Bewertung des Reichstags 1594, die in ähnlicher Form auch andere aus der Außenwahrnehmung verfasste Beschreibungen vornehmen2, scheint sich in den vielen Banketten und Spielwettbewerben zu bestätigen3. Dem stehen jedoch die intensiven, mit großem Engagement geführten Verhandlungen in den Kurien, den Religionskonventen, in Ausschüssen und sonstigen Gremien gegenüber, die von der auf die Öffentlichkeit des Reichstags fokussierten Kritik vernachlässigt werden. Von beiden Ebenen – der Reichstagsöffentlichkeit auf dem Schauplatz Regensburg und der parallelen, nach außen hin kaum sichtbaren Verhandlungssphäre – muss hier der Fokus auf der politischen Funktion des Reichstags und dessen Beratungen liegen, über deren Analyse darüber hinaus die Kommunikationsfunktion4 der Reichsversammlung zu erschließen ist.
Die Verhandlungsebene des Reichstags 1594 kann ihrerseits nicht mit der Dokumentation allein der Hauptberatungen in den Kurien der Kurfürsten, Fürsten und Städte sowie von deren Interaktion mit dem Kaiser und mit der Erfassung der vielschichtigen konfessionellen Sonderverhandlungen abgebildet werden, sondern um ein schlüssiges Gesamtbild zu zeichnen, ist daneben die Berücksichtigung der informellen Unterredungen zunächst in der Frühphase des Reichstags unabdingbar, weil dort ganz entscheidende Weichenstellungen getroffen werden mussten, um die Aufnahme der Hauptverhandlungen erst zu ermöglichen und damit ein Scheitern der Reichsversammlung a priori zu verhindern. Denn wenngleich Kaiser Rudolf am 18. Mai in Regensburg einzog, konnte die Eröffnung erst am 2. Juni stattfinden, weil bis dahin nicht feststand, ob der Vortrag der Proposition wegen der fraglichen Sessionsberechtigung namentlich der Magdeburger Gesandten ohne Eklat vonstattengehen würde. Erst als dies – gleichwohl nur vorübergehend – geklärt war, konnte der Kaiser die Verhandlungen eröffnen und den Ständen sein Programm vorbringen.
In der am 2. Juni 1594 vorgetragenen Proposition stand wie schon im Ausschreiben des Reichstags die Türkenhilfe im Mittelpunkt. Die übrigen vorgegebenen Programmpunkte sprachen neben der Friedensvermittlung im niederländischen Krieg die üblichen Standardthemen der Reichsversammlungen in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts an: Landfrieden und Reichsexekutionsordnung, Reichsjustiz, Reichsmünzwesen, Reichsmatrikel und Moderation, Regelung strittiger Vorrangfragen (Session).
Größten Wert hatte man in der Vorbereitung am kaiserlichen Hof auf die umfassende Darlegung der Situation im Türkenkrieg seit 1593 gelegt, dessen europäische Dimension zwar dezidiert festgehalten5, gleichwohl aber mit der Intention verbunden wurde, die Reichsstände ihrerseits zu einem möglichst hohen finanziellen Beitrag zu veranlassen, argumentativ gestützt auf die unmittelbare Bedrohung des Reichs und die christliche Verpflichtung zum Kampf gegen den ‚heidnischen Erbfeind‘. Die Proposition forderte zwar keine konkrete Summe, sondern eine ‚stattliche‘ Unterstützung, mit der der Krieg mehrere Jahre finanziert werden konnte, doch gab eine Beilage6 den jährlichen Kostenrahmen vor. Die Brisanz der Türkengefahr und deren öffentliche Wahrnehmung belegen zusätzlich zu der vom Kaiser geschilderten Situation die zahlreichen ‚Zeitungen‘ vom Kriegsschauplatz in Ungarn7, die zum Teil während des Reichstags verbreitet wurden, sowie anderweitige, an Kaiser und Reich in Regensburg herangetragene Ermahnungen zur Verteidigung der Christenheit8.
Die im Reichsabschied bewilligten 80 Römermonate, davon 20 als eilende, in relativ kurzer Frist zu erbringende Hilfe, stellten die bis dahin höchste Steuerzusage dar, die auch nachfolgend nur noch 1603 knapp übertroffen wurde9. Sie kam zustande vor dem Hintergrund der von vielen Reichsständen als faktische Bedrohung der eigenen territorialen Integrität empfundenen Kriegslage und wurde im Kurfürstenrat ermöglicht durch das Engagement Kursachsens in Abstimmung mit den geistlichen Kurfürsten gegen die Vorbehalte von Kurpfalz und Kurbrandenburg. Im Fürstenrat setzte Salzburg die mehrheitliche Bewilligung sogar von 84 Römermonaten durch, unterstützt von den meisten katholischen Ständen sowie von Pfalz-Neuburg und Sachsen-Weimar auf protestantischer Seite, doch schloss sich die Fürstenkurie danach den Kurfürsten in der etwas geringeren Zusage an. Dagegen manifestierte eine protestantische Minorität im Fürstenrat ihre Minderbewilligung10, ebenso die Reichsstädte, die bis zuletzt nur 68 Römermonate erlegen wollten und darauf im gemeinsamen Protest gegen den Reichsabschied beharrten11. In diesem Protest deklarierten einige protestantische Stände die Türkenhilfe als freiwillige Leistung, für deren Verabschiedung das Mehrheitsprinzip grundsätzlich nicht gelte, und verbanden die Erlegung der Steuer mit der Klärung ihrer Gravamina.
Der 2. Hauptartikel der Proposition thematisierte neben Verstößen gegen die Landfriedensordnung vorrangig bei Söldnerwerbungen im Speziellen die Auswirkungen des Kriegs in den Niederlanden auf das Reich und die Möglichkeit einer weiteren Friedensvermittlung durch das Reich. In den diesbezüglichen Verhandlungen behandelte man beide Bereiche jeweils separat. Da beim Thema Landfriedenssicherung die Versuche der geistlichen Kurfürsten und einiger katholischer Stände im Fürstenrat im Anschluss an Österreich und Bayern scheiterten, eine Verschärfung der Exekutionsordnung mit erweiterten Kompetenzen des Kaisers bei der Erlaubnis von Truppenwerbungen durchzusetzen12, blieb es bei der allgemeinen Übereinkunft, dass lediglich der Vollzug der ausreichenden gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen sei. Der Reichsabschied beschränkte sich deshalb auf die Wiederholung der Bestimmungen von 1570, 1576 und 1582 zur Regelung von Werbungen für auswärtige Potentaten ohne weitere Zusätze, sieht man von der Verpflichtung der Kreisobersten ab, die Kautionsleistung strikt einzufordern. Zum zweiten Teilbereich, dem niederländischen Krieg, beschloss der Reichstag zwar die Fortsetzung der Friedensvermittlung, doch sollten die paritätisch besetzten Gesandtschaften an Generalstatthalter Erzherzog Ernst in Brüssel und an die Generalstaaten der Vereinigten Provinzen vorrangig die Restitution der im Reich okkupierten Orte, die Abstellung von Übergriffen und Plünderungen der Söldner sowie die Rücknahme von Imposten und Lizenten als Vorbedingung einer nachfolgenden Vermittlung einfordern und damit zugleich die Friedensbereitschaft beider Parteien feststellen. Für den vielerorts erwarteten Fall, dass die Restitution verweigert werden und sich damit die Friedensvermittlung verzögern oder scheitern würde, erhielten die vom Krieg am meisten betroffenen Stände im Niederrheinisch-Westfälischen Kreis inklusive der 1582 beschlossenen, aber bisher nicht realisierten Unterstützung drei Römermonate als Reichsdefensionshilfe. Für die Erörterung weiterer Maßnahmen gegen die Verweigerung der Restitution besetzter Orte, die gegenüber der Friedensvermittlung die Hauptintention der Maßnahmen des Reichs darstellte13, sollte Kurmainz einen Reichsdeputationstag einberufen.
Beim Punkt „Reichsjustiz“ (3. Hauptartikel) wurde die Forderung der kaiserlichen Proposition, dem noch nicht konfirmierten und publizierten Abschied des Deputationstags 1586 mit den Ergänzungen zur Reichskammergerichtsordnung zur allgemeinen Geltung zu verhelfen, insofern erfüllt, als die 1586 unstrittigen und damit die meisten Punkte unter anderem zur Beschleunigung des Verfahrens am Reichskammergericht mit der Aufnahme in den Reichsabschied 1594, der sie wörtlich wiederholte, ratifiziert wurden. Ansonsten bestand in den rasch erledigten Verhandlungen zu diesem sowie zu den weiteren Hauptartikeln Einvernehmen, sich mit den kritischen, beim Deputationstag 1586 strittigen Artikeln sowie mit den aktuell vom Reichskammergericht an den Reichstag gereichten „Dubia“ zum Prozessverfahren nicht vertieft zu beschäftigen, sondern sie an einen weiteren Reichsdeputationstag zu verweisen. Dem Ansinnen der geistlichen Kurfürsten und der katholischen Stände im Fürstenrat, den Punkt Reichsjustiz insgesamt ohne jegliche Beratung sofort an einen Deputationstag zu prorogieren14, konnten sich die protestantischen Stände erfolgreich widersetzen und damit neben der teilweisen Ratifizierung des Deputationsabschieds 1586 vor allem den wichtigen Beschluss durchsetzen, dass die seit 1588 wegen der Magdeburger Sessionsfrage eingestellte Visitation des Reichskammergerichts außerordentlich dem Reichsdeputationstag 1595 aufgetragen wurde. Allerdings legte der Reichsabschied nicht explizit fest, ob die Deputierten neben der Visitation auch die seit deren Einstellung aufgelaufenen, unerledigten Revisionen als einen der Faktoren für die zunehmende Lähmung der Reichsjustiz15 abarbeiten sollten. Deutet bereits diese unklare Beauftragung die Problematik des künftigen Deputationstags an16, so ließen zudem die nicht zu behebenden Differenzen um dessen Besetzung gemäß den Vorgaben der Reichsexekutionsordnung, die eine deutliche katholische Stimmenmehrheit implizierten, oder mit der von den protestantischen Ständen geforderten paritätischen Sitzverteilung, wie sie in ihren Beschwerden ergänzt und am Ende des Reichstags unter Protest aufrechterhalten wurde17, eine erfolgreiche Klärung der konfessionspolitisch brisanten Punkte umso weniger erwarten.
Wie die meisten Fragen der Reichsjustiz übertrug der Reichstag ebenso die Beratung von Maßnahmen für einen strikteren Vollzug der gesetzlichen Vorgaben im Reichsmünzwesen (4. Hauptartikel) dem künftigen Reichsdeputationstag, der mit der Zuziehung von Münzsachverständigen aus den Reichskreisen als Fachtagung fungieren sollte, die eine Lösung der komplexen Probleme eher erwarten ließ, als dies auf dem Reichstag möglich war. Bis dahin begnügte sich die Verabschiedung mit der Unterbindung der als besonders schwerwiegend empfundenen Missstände, indem sie die Prägung von Halbbatzen sowie Verkauf oder Verpachtung von Münzstätten verbot und eine rigidere Bestrafung der Verstöße vorgab. In gleicher Weise wurden die seit 1578 ins Stocken geratenen Erörterungen zu Reichsmatrikel und Moderation (5. Hauptartikel) erneut an den Reichsdeputationstag mit einem vorgeschalteten Moderationstag und der vorausgehenden Inquisition zu Moderationsanträgen in den Reichskreisen verschoben und damit das im Reichsabschied 1582 vorgegebene Verfahren wiederholt. Der Deputationstag sollte als Appellationsinstanz für Moderationen dienen und daneben ältere Appellationen sowie die Matrikelrektifizierung erledigen.
Der Reichsabschied mit diesen Beschlüssen als Ertrag der Hauptverhandlungen gibt ebenso wie die Verhandlungsabfolge mit der raschen Abarbeitung der weiteren Hauptartikel nach der Türkenhilfe zu erkennen, dass der Fokus 1594 eindeutig auf der vom Kaiser angestrebten finanziellen Unterstützung des Reichs im Türkenkrieg lag, die in neuer Rekordhöhe gewährt wurde und die damit die Einordnung der Reichsversammlung als „Türkenreichstag“ rechtfertigt. Die weiteren im Ausschreiben angekündigten und in Regensburg proponierten Hauptartikel wurden gegen die negative Erwartung vieler Stände zwar nicht a priori an künftige Reichsversammlungen verschoben18, doch erbrachten die Beratungen dazu wenig Neues, sieht man von den Anstößen zu einer neuerlichen Friedensvermittlung in den Niederlanden mit der vorrangigen Restitution und Sicherung des Reichs sowie der Reichshilfe für den Niederrheinisch-Westfälischen Kreis ab. Die übrigen Beschlüsse, die dem Reichsabschied rein äußerlich zu einem beträchtlichen Umfang verhalfen, betrafen hingegen entweder die Wiederholung und Bekräftigung älterer gesetzlicher Regelungen (Landfrieden, Moderation und Matrikel) oder beim Reichsjustizwesen die Ratifizierung der reichsrechtlich noch nicht verbindlichen Vorgaben des Deputationsabschieds 1586, die mit der Aufnahme in den Reichsabschied in Kraft gesetzt wurden.
Zum Gesamtbild des Reichstags 1594 gehören neben den Hauptberatungen ganz wesentlich die Nebenverhandlungen und die Separatverhandlungen der beiden Konfessionsparteien, die nicht nur Atmosphäre und Stimmung in Regensburg prägten, sondern 1594 über das Wohl und Wehe der Reichsversammlung entschieden.
Dies gilt weniger für die Kontroverse der Stadt Augsburg mit dem Reichsstädtekorpus um die Teilnahme am Städterat vor dem Hintergrund des Augsburger Kalender- und Vokationsstreits19, wenngleich der Ausschluss Augsburgs von der Session und damit die gegen das Reichsrecht verstoßende Anmaßung der Entscheidung über die Reichsstandschaft durch die protestantische Mehrheit des Städterats dessen Spaltung in zwei konfessionelle Lager bedingte und auf eine gewisse Konfessionalisierung der Städtekurie hinwies. Die Spaltung wurde offensichtlich an der Unterstützung Augsburgs durch die katholischen Städte und an deren Absonderung von Verhandlungen mit konfessionspolitischem Bezug, während die am Reichstag nicht akkreditierten Vertreter des protestantischen Aachener Stadtregiments zumindest in der Anfangsphase am Städterat mitwirkten und erst später nicht mehr erschienen20. Für den Kaiser bedeutete die Boykottdrohung der protestantischen Städte, falls er die Augsburger Session durchsetzen würde21, eine Gefährdung der Türkenhilfe auch von dieser Seite.
Die Aachener Problematik im Zusammenhang mit der drohenden Exekution des Endurteils des Reichshofrats gegen den amtierenden protestantischen Rat im Konflikt mit dem katholischen Exilregiment um den Konfessionsstatus der Stadt22 und damit das Reformationsrecht der Reichsstädte allgemein beschäftigte in erster Linie die protestantischen Reichsstädte und fand dann verstärkte Berücksichtigung in der Anmahnung der protestantischen Stände insgesamt zu ihren Gravamina, indem sie die Leistung der beharrlichen Türkenhilfe unter anderem mit dieser Frage verbanden, die sie schon zuvor in ihren allgemeinen Beschwerden thematisiert hatten23. Daneben kam der Konflikt aufgrund der Supplikationen beider Aachener Parteien auch im Kurfürstenrat zur Vorlage, der sie mit einer konfessionell geteilten Resolution beschied24.
Ebenfalls den Nebenthemen zugeordnet werden die Verhandlungen um die Reichstagsteilnahme der Administratoren reformierter Hochstifte, wenngleich sie einerseits für die Gesamtbetrachtung des Reichstags kaum weniger entscheidend sind als dessen Hauptverhandlungen und andererseits wegen der zugrunde liegenden Problematik enge Verbindungen zur Religionsthematik aufweisen. Um den erwarteten Schwierigkeiten möglichst vorzubeugen, hatte der Kaiser für die reformierten Hochstifte anstelle der Administratoren durchgehend die Domkapitel zum Reichstag geladen und für das Hochstift Straßburg wegen des noch nicht geklärten Bischofskonflikts keinen der beiden Prätendenten berücksichtigt25. War die Situation in Straßburg aufgrund der noch laufenden kaiserlichen Vermittlungskommission26 relativ offen, so versuchte der Kaiser im Fall des Erzstifts Magdeburg die drohenden Kontroversen bereits vor dem Reichstag durch eine Gesandtschaft an Administrator Joachim Friedrich und persönliche Anmahnungen mit der Bitte um den Sessionsverzicht abzufangen27. Dies misslang, die Sessionsfrage blieb vorerst ungeklärt und wurde in Regensburg zuerst aufseiten der protestantischen Stände in deren Unterredungen vor der Eröffnung der Hauptverhandlungen seit Anfang Mai intensiv diskutiert. Zur Debatte standen dabei sowohl die Teilnahme der Vertreter reformierter Hochstifte an der Reichstagseröffnung als auch im Zusammenhang mit den allgemeinen Gravamina die Verweigerung der Verhandlungsaufnahme zu den Hauptartikeln vor der Zulassung zur Session28. Kaiser Rudolf konnte auf diesem Hintergrund nach seiner Ankunft in Regensburg am 18. 5. nicht an die sofortige Eröffnung des Reichstags denken, sondern es musste nach dem Fehlschlag der diplomatischen Bemühungen im Vorfeld und in Anbetracht der erwarteten protestantischen Forderungen zuerst darum gehen, ein grundsätzliches Scheitern der gesamten Reichsversammlung noch vor der Aufnahme der Beratungen zu verhindern, stand doch einerseits die Gefahr eines Boykotts der Eröffnung durch die protestantischen Stände bei der Verweigerung der Session und andererseits ein offener Eklat im Raum, falls die katholischen Stände die Eröffnungssitzung verlassen würden, wenn protestantische Administratoren zugelassen und damit die Freistellung präjudizieren würden. Für Rudolf war demnach nicht nur die dringend benötigte Türkenhilfe gefährdet, bevor er seine Forderung überhaupt vorbringen konnte, sondern ebenso drohte eine öffentliche Bloßstellung seiner kaiserlichen Autorität und Reputation, falls das Eröffnungszeremoniell mit seiner persönlichen Anwesenheit in der öffentlichen Wahrnehmung als ein „gemein scandalum und disturbium“ enden würde29. Beide Faktoren erklären das ungewöhnlich starke persönliche Engagement des Kaisers in dieser Frage seit seiner Ankunft in Regensburg: Er veranlasste zum einen Unterredungen seiner Geheimen Räte mit Kurmainz und löste damit Verhandlungen der führenden geistlichen und weniger weltlicher katholischer Stände um die Möglichkeit eines Kompromisses aus30. Zum anderen wandten sich die kaiserlichen Räte und Rudolf selbst wiederholt persönlich an die Magdeburger und die Kurbrandenburger Gesandten mit der Bitte um den Sessionsverzicht bei der Eröffnung31, den zudem die ebenfalls vom Kaiser angestoßene Vermittlung Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen32 erwirken sollte. Das letztlich erreichte Nachgeben der Kurbrandenburger und Magdeburger Deputierten mit dem Verzicht Letzterer auf die Teilnahme an der Eröffnung33 gegen die Empfehlung mehrerer protestantischer Stände war weniger das Resultat der kursächsischen Intervention als folgender Faktoren: 1) Die Zusage einer Klärung des Sessionsanspruchs durch den Kaiser noch im weiteren Verlauf des Reichstags. 2) Die vom Kaiser dem Haus Brandenburg zugewiesene Verantwortung für das Scheitern des Reichstags und damit zugleich einer Reichstürkenhilfe sowie für die Konsequenzen eines daraus resultierenden osmanischen Kriegserfolgs für das Reich und die Christenheit. 3) Die in diesen Verhandlungen von Rudolf II. mehrmals offen gezeigte und von den kaiserlichen Räten argumentativ eingesetzte emotionale Komponente: Der Kaiser habe in diesen Unterredungen „gantz besturtzet und betrubet“ ausgesehen, ein weiteres Beharren auf der Teilnahme an der Eröffnung hätte „melancholei und kranckheit“34 Rudolfs ausgelöst, für diese „perturbatio animi imperatoris“ wiederum wäre die Verantwortung ebenfalls dem Haus Brandenburg angelastet worden35. Mit dem gleichwohl nur vorübergehend zugestandenen Magdeburger Verzicht konnte der Kaiser nach einer Verzögerung von zwei Wochen zumindest die Reichstagseröffnung, den Vortrag der Proposition und die nachfolgende Verhandlungsaufnahme gewährleisten.
Im Hinblick auf das Editionskonzept für die Dokumentation des Reichstags 1594 verdeutlichen diese Unterredungen, dass sich die Beschränkung der dargebotenen Akten auf die Zeitspanne von der Proposition bis zum Reichsabschied als nicht mehr tragfähig erweist, da die grundsätzliche Möglichkeit, den Reichstag zu eröffnen und die Hauptberatungen aufzunehmen, in den Vorverhandlungen erst sichergestellt werden musste36. Deshalb ist eine Erweiterung des Editionskonzepts mit der eigenständigen Berücksichtigung dieser Vorverhandlungen unverzichtbar, sowohl für das Zustandekommen als auch für das Gesamtbild und das Verständnis des Reichstags. Dies gilt insbesondere für die informellen Unterredungen auf den verschiedenen Ebenen zwischen dem Kaiser oder dessen Räten und den Gesandten des Hauses Brandenburg sowie für die innerkonfessionellen Verhandlungen der Religionsparteien, zumal bei den protestantischen Ständen in diesen Beratungen vor der Reichstagseröffnung die kaum weniger wichtige Frage sehr kontrovers diskutiert wurde, ob man die Klärung der Gravamina mit der Aufnahme der Hauptverhandlungen verbinden, also die Beratungen namentlich zur Türkenhilfe zuvor verweigern sollte37. Das Editionskonzept trägt mit dieser Ausweitung den veränderten politischen Rahmenbedingungen Rechnung, indem es die informellen Unterredungen unterhalb der Ebene der offiziösen Religionsverhandlungen und ebenso zwischen dem Kaiser und reichsständischen Gesandten eigenständig erfasst und den Dokumentationszeitraum erweitert.
Dafür werden neben zahlreichen Gesandtenberichten neue, bisher kaum berücksichtigte Quellen herangezogen38, die für den Verlauf der Magdeburger Debatte beim Reichstag 1594 wichtige Erkenntnisse beisteuern, zunächst was die Vorbereitung des Kaisers in Absprache mit führenden katholischen Reichsfürsten vor dem Reichstag zur Sessionsproblematik betrifft39, und sodann für die Fortführung der Auseinandersetzungen nach der Eröffnung im späteren Fortgang der Reichsversammlung. Die Quellen belegen die vergeblichen Bemühungen des Kaisers um einen Sessionsverzicht für die gesamte Dauer des Reichstags mit einer Gesandtschaft nach Kurbrandenburg und Magdeburg40, und sie zeigen anhand der Supplikationen und der Erklärung der Magdeburger Gesandten bereits Anfang Juli mit der Ankündigung ihrer Sessionseinnahme41, dass ihr Versuch, diese mit der Mitwirkung im Reichsrat am 13. 7. faktisch durchzusetzen, zumindest für die kaiserlichen Räte nicht völlig überraschend kam, sondern geplant erfolgte. Außerdem enthalten sie Gegeneingaben und Stellungnahmen von katholischer Seite und dokumentieren die bisher nicht bekannten, weiteren bilateralen Verhandlungen mit dem Kaiser und dessen Räten um eine Regelung, um die wegen des Sessionsstreits seit 13. 7. unterbrochenen Hauptverhandlungen fortsetzen zu können42. Dabei hob Rudolf II. wie in der ersten Phase vor der Reichstagseröffnung neuerlich auf die Magdeburger Verantwortung für die „alberait vor augen schwebende zerrüttung dises reichstags“ sowie die Folgen für die „verhinderung der christlichen frontirn und gränitzen defension“43 ab und konnte damit erreichen, dass die Magdeburger Gesandten gegen die Zusage der künftigen Klärung des Anspruchs auf die weitere Session bei diesem Reichstag verzichteten – gleichwohl gegen den Rat vieler protestantischer Stände, denen gegenüber sie sich eben mit dem Argument rechtfertigten, das Haus Brandenburg könne die Verantwortung für eine Sprengung des Reichstags und die Konsequenzen für den Türkenkrieg nicht übernehmen: „Weil aber uf dißer sachen die zerruttung des gemeinen wesens stunnde, wolten sie ungern sehen, das solches dem hauß Brandenburg solte zugemeßen und heimgewiesenn werden“44. Das von der großen Mehrheit der Stände anerkannte Ausmaß der türkischen Bedrohung erwies sich demnach auch in diesem Punkt als ambivalenter Faktor: Einerseits bot es den protestantischen Ständen die Möglichkeit, ihren Forderungen, darunter das Sessionsrecht der Administratoren als Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts, im Junktim mit der Türkenhilfe größeren Nachdruck zu verleihen, andererseits konnte Rudolf II. nicht nur bei Magdeburg und dem Haus Brandenburg an deren Gewissensverpflichtung für den Schutz des Reichs in Anbetracht der faktischen Gefahr appellieren und sie damit zum Einlenken bewegen. Die Konstellation spielte somit den katholischen Ständen in die Hände, die ihre Position mit der Verweigerung der Session als Präjudizierung der bekämpften Freistellung durchsetzen konnten.
Ebenso wie die Sessionsdebatten fanden die Religionsverhandlungen nicht in den Kurien statt, sondern in den separaten „Religionsräten45“ beider Konfessionen, also im Plenum der katholischen Stände46 oder anderweitigen Untergremien auf katholischer Seite47. Komplizierter stellen sich Ausgangslage und Terminologie für die Protestanten dar, da aufgrund der internen Lehrdifferenzen und der davon verursachten innerkonfessionellen Spaltung auch beim Reichstag in der Regel nicht das Plenum aller „protestantischen Stände“ einberufen werden konnte, sondern Untergruppierungen zu getrennten Verhandlungen zusammentraten48. In den Quellen tritt 1594 neben die hergebrachte Bezeichnung als „Augsburgische Konfessionsverwandte“ oder CA-Stände49 meist der unscharfe Terminus „evangelische“ Stände als gängige Selbstbezeichnung ohne Differenzierung zwischen Lutheranern und Calvinisten. In der Dokumentation wird aus pragmatischen Gründen in Originaltexten sowie in regestierten oder referierten Passagen der Quellenausdruck verwendet, also „evangelische“ Stände, Stände der „augspurgischen confession“ bzw. „CA-Stände“, „Calvinisten“ oder „calvinistisch“, selten auch „lutherische“ Stände. Falls die Textvorlage keine eindeutige Aussage enthält, wird der allgemeine Ausdruck „protestantische Stände“ benutzt, ebenso in Zusatztexten wie Kopfregesten oder Kommentaren.
Die Unterredungen und Verhandlungen der katholischen Stände befassten sich anfangs nur mit der Magdeburger Session im Rekurs auf die damit verbundene Freistellungsfrage, erst ab Mitte Juli folgte zusätzlich zu den fortgeführten Beratungen zur Sessionsproblematik reaktiv auf die Beschwerden der protestantischen Stände die Sammlung von katholischen Gravamina, die auf der Grundlage einzelständischer Beschwerden zusammengefasst und um eine Gegenerklärung zur protestantischen Vorlage ergänzt wurden50. Die Übergabe der eigenen Gravamina und der Gegenerklärung wurde in taktischer Absicht bis kurz vor das Ende des Reichstags verzögert, um so eine protestantische Reaktion in Regensburg zu verhindern.
Als wesentlich komplexer erwies sich die Situation auf protestantischer Seite. Schon mit dem von nur wenigen Ständen um Kurpfalz beschlossenen Abschied von Heilbronn und den dort konzipierten Gravamina sowie mit den in der vorbereitenden Korrespondenz zutage tretenden strategischen und inhaltlichen Differenzen, die vor dem Beginn des Reichstags nicht mehr geklärt werden konnten51, deutete sich an, dass man in Regensburg nur schwerlich zu einer einheitlichen Linie würde finden können. Dahinter standen im Wesentlichen zwei Faktoren: Zum Ersten der Streit um Konfession und Bekenntnis, also um die rechte Lehre im engeren Sinn, mithin die fragliche Kooperation von streng lutherischen mit calvinistischen Ständen in Religionsbelangen. Als Hauptprotagonist der strengen Lutheraner in der Abgrenzung zur calvinistischen Gruppe um Kurpfalz, die später sogenannten ‚Korrespondierenden‘52, positionierte sich Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg in Kooperation mit seinem Schwiegersohn, Herzog Friedrich Wilhelm von Sachsen-Weimar. Zum Zweiten kamen Differenzen zum Tragen im Hinblick auf den reichspolitischen Standpunkt vor allem im Verhältnis zum Kaiser, zum Haus Österreich und dessen Anliegen sowie in der Verbindung mit anderen auswärtigen Potentaten im Westen. Entscheidende Bedeutung für beide Bruchlinien, die sich teilweise überdeckten, erlangte der Kurswechsel der kursächsischen Politik nach dem Tod Kurfürst Christians I. 1591 und der Nachfolge Herzog Friedrich Wilhelms von Weimar als Vormund Christians II. und damit Administrator von Kursachsen. Er vollzog gemeinsam mit den Räten in Dresden die Wende von der offensiven, antihabsburgischen, an der Kurpfalz orientierten Außenpolitik Christians I. zur vermittelnden und integrierenden Reichspolitik, dezidiert anknüpfend an die Position Kurfürst Augusts und gestützt auf die Kooperation mit lutherischen, reichspolitisch gemäßigt agierenden Ständen. Im Inneren war damit die Rückkehr von der kryptocalvinistischen Konfessionspolitik zur lutherischen Orthodoxie verbunden53. Für den Reichstag bedeutete diese Zäsur in Kursachsen das Wiederaufleben der „alten Verhaltensmuster“54 im kurpfälzisch-kursächsischen Antagonismus und die davon ausgelöste Spaltung in zwei protestantische Lager mit ganz erheblichen Differenzen, was die Bereitschaft zur Unterstützung des Kaisers im Türkenkrieg, vorrangig aber den Modus des Vorbringens und die Reichweite der konfessionspolitischen Zielsetzungen sowie deren Einforderung im Junktim mit der Türkenhilfe betraf55. Äußerlich sichtbar wurde die Spaltung in der weitgehend verweigerten Kooperation Kursachsens, Sachsen-Weimars, Pfalz-Neuburgs und weiterer, teils zwischen beiden Lagern lavierender Stände mit Kurpfalz und dessen Klientel, die dazu führte, dass das protestantische Plenum nur drei Mal zusammentreten konnte und sich ansonsten die jeweiligen Untergruppen separat bei Kurpfalz oder Kursachsen versammelten56.
Die Spaltung prägte die Situation auf protestantischer Seite von Beginn an, sei es wegen der fraglichen Zulässigkeit konfessioneller Sonderverhandlungen vor der Reichstagseröffnung57, im Streit um das Direktorium bei diesen Versammlungen, in der Position zur Magdeburger Sessionsfrage58 und nachfolgend bezüglich Inhalt und Reichweite der Gravamina besonders in Grundsatzfragen des Religionsfriedens wie der Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts mit der Absonderung Kursachsens vom Kurpfälzer Konzept und der Formulierung einer eigenen, gemäßigten Fassung59. Die Erwartung der hessischen Gesandten gleich zu Beginn, Kursachsen werde bei diesem Reichstag „weilandt churfürsten Augusti rathschlagenn mehr dan weilandt churfürsten Christians suchenn […] in acht nehmenn unnd bey denselben als dem mildern weg bleiben“60, bestätigten wenig später die kursächsischen Delegierten, als sie in einer der ersten Beratungen zu den Gravamina die Stichworte für die während des gesamten Reichstags verfolgte Linie abgaben: Man habe bisher nichts erreicht, „wenn man die sachen alßo ubereilett und nicht suo loco et ordine gesucht und vorgebracht hette. Derwegen dann auch weylanndt churfurst Augustus zu Sachßen jederzeit dahin gesehen, das man decenter suo loco et tempore, item cum grano salis et temperamento aequitatis solche und dergleichen gravamina“ eingefordert hat61. In der Auseinandersetzung um die Magdeburger Session, in der Kursachsen in seiner Rolle als Vermittler zwar zu Interzessionen bereit war, weitergehende Maßnahmen wie einen Verhandlungsboykott aber strikt ablehnte, äußerte Kuradministrator Friedrich Wilhelm selbst in diesem Sinn, „die seßion sey so hoch nicht, das dardurch gemeine ruhe soltte betruebt werden“62.Auf katholischer Seite empfahl Erbtruchsess Christoph von Waldburg, Erzherzog Ferdinand II. von Tirol möge Friedrich Wilhelm mit einem „anmuettigen furstlichen brieflein“ grüßen, da er sich beim Reichstag „so guett kayserisch und österreychisch wie auch in gemain sich gegen den catholischen so wol gewogen erweyst“63. Die Vertreter der römischen Kurie in Regensburg spielten aufgrund seines Verhaltens mit dem Gedanken, bei Friedrich Wilhelm die Möglichkeit einer Konversion zum Katholizismus ausloten zu lassen64.
Will man die protestantischen Parteiungen in aller Kürze abgrenzen, so bietet sich für die Umschreibung der Kurpfälzer Klientel der Protest gegen den Reichsabschied65 an. Unterzeichner waren neben Kurpfalz Gesandte folgender Stände: Die reformierten Hochstifte Magdeburg, Straßburg und Halberstadt, Pfalzgraf Johann von Zweibrücken, Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach, Braunschweig"–Grubenhagen (Wolfgang), ‑Wolfenbüttel (Heinrich Julius) und ‑Calenberg [vertreten durch Wolfenbüttel], Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach auch in Vertretung Markgraf Georg Friedrichs, die Wetterauer Grafen, die Städte Regensburg, Straßburg, Lübeck, Worms, Speyer, Frankfurt, Nordhausen, Nördlingen und Memmingen sowie Hagenau und Colmar für die Städte der Dekapolis. Zuvor hatten zusätzlich zu diesen Ständen die von Kurpfalz konzipierten Gravamina66 unterzeichnet, während sie den Protest gegen den Reichsabschied sodann nicht mehr mittrugen und damit am Ende des Reichstags eine gewisse Distanzierung von der Partei um Kurpfalz oder ein insgesamt lavierendes Verhalten erkennen ließen67: Kurbrandenburg68, Sachsen-Coburg, Braunschweig"–Lüneburg69, die drei Landgrafen von Hessen70, Anhalt und Holstein71. Den Gegenpol zu den Unterzeichnern des Protests stellen jene Stände dar, die sich der kursächsischen Initiative gegen die Kurpfälzer Gravaminaliste angeschlossen hatten72. Dies waren neben den Wortführern Kursachsen (im Anschluss daran Sachsen-Weimar und Henneberg) und Pfalz-Neuburg: Pfalz-Simmern und ‑Veldenz73, Mecklenburg74, Pommern75 und Württemberg76.
Als eines der im Folgenden näher zu benennenden Krisenelemente gingen die in der Resolution der protestantischen Stände des Fürstenrats thematisierten Mehrheitsverhältnisse im Zusammenhang mit der Grundsatzfrage der Gültigkeit des Mehrheitsprinzips bei Türkensteuerbewilligungen in den Protest gegen den Reichsabschied ein77. Die Mehrheitsproblematik im Fürstenrat stand sekundär auch hinter den Sessionsbemühungen für die reformierten Hochstifte, um mit deren Zulassung die ansonsten festgeschriebene katholische Majorität aufzubrechen78. Der Versuch, das Votum für das reformierte Hochstift Halberstadt ohne Einnahme der Session eigenmächtig und permanent zu wiederholen, blieb demgegenüber erfolglos, er ist aber ein deutliches Indiz für die Verschlechterung der Atmosphäre in der Fürstenkurie bis hin zu fast handgreiflichen Auseinandersetzungen nicht zuletzt aufgrund der frustrierenden Erfahrung der protestantischen Stände, gegen die zementierte katholische Mehrheit und deren behaupteten Missbrauch79 auf verlorenem Posten zu stehen: Weil „doch der gemeine schluß bey den papisten, als die allemahl ihres gefallens plura oder maiora machen können, stehett, möchten herrn unnd fürsten die ihrigen zu hauß bey anderer arbeit behaltten, den uncosten sparen unnd allein, was im contribution punct geschloßenn, belieben, genehm halten unnd demselbenn nachkommenn“80. Als Maßnahme gegen die dauerhafte Majorisierung wurde in den protestantischen Beratungen angeregt, man könne „abgesonderte rethe halten“81, also die Hauptverhandlungen im Sinne der späteren itio in partes in konfessionell getrennten Körperschaften führen. Gleichwohl wurde der Vorschlag nicht weiterverfolgt und auch in den Gravamina nicht angesprochen.
Ansonsten thematisierten die beiderseitigen Beschwerdekataloge82 im Zusammenwirken mit den Nebenverhandlungen des Reichstags alle in der historischen Forschung vielfach genannten Krisenelemente, welche die Polarisierung der Reichspolitik und des Reichsverbandes am Ende des 16. Jahrhunderts beschleunigten83 und die letztlich auch den Reichstag 1594 in diesem Prozess verorten. Dies betraf im Hinblick auf die strittige Interpretation des Religionsfriedens nach dem Wortlaut der Einzelbestimmungen (Legalität) durch die katholischen oder nach dessen Grundintention (Legitimität) durch die protestantischen Stände84 die dauerhafte Debatte um den Geistlichen Vorbehalt und die Freistellung als „Zentralproblem der Reichsverfassung“85, die im Anschluss an den militärischen Austrag im Kölner Krieg jetzt akzentuiert im Konflikt um das Hochstift Straßburg sowie in der Konfrontation um die Reichsstandschaft und das Sessionsrecht der Administratoren reformierter Hochstifte am Magdeburger Beispiel zum Tragen kam. Der Magdeburger Problematik kam zusätzlich besondere Brisanz zu, weil sie vor dem Hintergrund des Geistlichen Vorbehalts für die Einstellung der Reichskammergerichtsvisitation seit 1588 verantwortlich war und damit wesentlich zur künftigen Lähmung der Reichsjustiz beitrug. Ebenso bezogen sich weitere Beschwerden auf zentrale Elemente des Religionsfriedens: Das Reformationsrecht der Reichsstädte, 1594 erneut sichtbar am Aachener Beispiel mit dem aktuellen Urteil des Reichshofrats gegen den protestantischen Rat, das in der Konsequenz das ius reformandi der Reichsstädte generell negierte; der Streit um die Einziehung von säkularisiertem Kirchengut, der am Reichskammergericht viele Prozesse auslöste; der Streit um das Auswanderungsrecht oder um die Ausweisung Andersgläubiger aus Territorien im Reich. Besonders nachhaltig wirkte sich der „Interpretationskrieg“86 um den Religionsfrieden auf die höchste Reichsjustiz aus: Er verzögerte die Rechtsprechung am Reichskammergericht, das sich mit seinen Zweifelsfragen zu strittigen Auslegungen wiederum an den Reichstag wandte und auf diesen rückwirkte. Dazu kamen fundamentale Einwände der protestantischen Stände in ihren Beschwerden nicht nur gegen Besetzung, Kompetenz und Rechtsprechung des kaiserlichen Reichshofrats als konkurrierender Instanz, sondern ebenso gegen das Reichskammergericht mit dem Vorwurf der konfessionell parteiischen Verfahrensführung. Die Polarisierung im Inneren wurde intensiviert durch die außenpolitische Situation mit den Religionskriegen in Frankreich und dem niederländischen Krieg in ihren destabilisierenden Auswirkungen auf das Reich wegen der gravierenden, nicht nur beim Reichstag 1594 beklagten Konsequenzen für den Landfrieden, sowie aufgrund der direkten Involvierung von Reichsfürsten in diese Kriege vor 1594.
In diesem Prozess gerieten die protestantischen Stände zunehmend in die Defensive auch aufgrund der am kaiserlichen Hof begünstigten katholischen Lesart des Religionsfriedens. Verstärkend kamen nicht nur 1594 die erwähnten innerprotestantischen Spannungen und Spaltungen hinzu, die die Wirkmöglichkeiten der protestantischen Forderungen zwar einschränkten, auf der anderen Seite aber eine entsprechend offensive Reaktion der katholischen Stände auf die Politik der protestantischen ‚Aktionspartei‘ um Kurpfalz auslösten. Damit verbunden war eine deutlich wahrnehmbare Verschlechterung des politischen Klimas, sichtbar an der gesteigerten Härte der Debatten etwa im Fürstenrat und der politischen Konfrontation insgesamt auch als Folge der weiteren Konfessionalisierung in den Territorien mit Rückwirkungen auf das Reich und den Reichstag.
Gesamtdarstellungen und Handbuchbeiträge verorten den Reichstag 1594 deshalb zu Recht unter Überschriften wie „Der Konsens wird rissig“87 oder „Die konfessionspolitische Spaltung des Reiches 1586–1603“ als erste Etappe auf dem „Weg in den Krieg 1586–1618“88. Demgegenüber stand allerdings die hohe Steuerbewilligung des Reichstags für den Kaiser, die dessen konfrontativem Verlauf scheinbar widerspricht und die noch andauernde Funktionsfähigkeit des Reichsverbandes erkennen lässt. Den Widerspruch hat Winfried Schulze mit der Feststellung aufgelöst, dass die mangelnde Geschlossenheit auf protestantischer Seite im Zusammenhang mit dem Ausmaß der osmanischen Bedrohung der einzelnen Territorien je nach deren geografischer Lage stand, die Türkengefahr damit zur Uneinigkeit der protestantischen Partei beitrug, die Effizienz ihrer Forderungen schwächte und dadurch eine Stabilisierung des Reichstags bewirkte. Die mit dem offenen Türkenkrieg 1593 einhergehende, gesteigerte Gefährdung des Reichs wurde von den protestantischen Ständen „in ihrem existentiellen Gehalt genauso ernst genommen wie an den katholischen Höfen gleicher geographische Lage“, und sie führte dazu, dass eine gänzliche Verweigerung der Hilfe im Junktim mit den konfessionspolitischen Forderungen nicht möglich schien. Die äußere Bedrohung sorgte damit für eine gewisse Stabilisierung im Inneren, die dem weitergehenden Zerfall des Reichsverbandes entgegenwirkte89. Dazu kamen als weitere Faktoren die Vorteile der Türkensteuer für die Etablierung eines festen Steuersystems in den Territorien mit der Umlage auf die Untertanen und die Abschöpfung beträchtlicher Steuergewinne der Fürsten durch überhöhte Steueransätze.
Die Frage, ob „den ganzen Reichstag verschärfte konfessionspolitische Konfrontation“ prägte und deshalb dessen Integrationskraft erlahmte90, ist demnach ambivalent zu beantworten: Unstrittig ist, dass die konfessionspolitische Konfrontation die Potenz hatte, nicht nur die Türkenhilfe als Hauptanliegen des Kaisers zu blockieren, sondern den Reichstag insgesamt zu sprengen. Dass beides nicht der Fall war, obwohl keine der protestantischen Forderungen erfüllt wurde, war zurückzuführen zum Ersten auf die Strategie Kursachsens und dessen Klientel mit dem Eintreten für eine möglichst hohe Türkenhilfe als Fortsetzung der kooperativen Reichspolitik Kurfürst Augusts in der Unterstützung des Kaisers sowie in der Opposition gegen die Partei um Kurpfalz in den innerprotestantischen Debatten. Die konfessionspolitisch konservative, anticalvinistische Position intensivierte die Spaltung der protestantischen Stände, hemmte die Wirkung von deren Beschwerden und limitierte die Konsequenzen des Protests gegen den Reichsabschied. Die zweite wichtige Komponente bildete das Verhalten der Mitglieder des Hauses Brandenburg in der Magdeburger Sessionsproblematik als dem konfessionspolitischen Kulminationspunkt: Sie ließen sich in den Verhandlungen mit dem Kaiser zu Beginn der Reichsversammlung gegen die nachdrückliche Empfehlung der protestantischen ‚Aktionspartei‘ auf die temporäre Aufgabe der Session ein, um die Reichstagseröffnung zu ermöglichen, und verzichteten im weiteren Verlauf mit der Annahme eines nicht sehr weitreichenden kaiserlichen Dekrets auf deren Ausübung während der Reichsversammlung. Hinter dem Verzicht auf die Eskalation, die gleichbedeutend mit der Sprengung des Reichstags gewesen wäre, stand zum einen im Sinne der Stabilisierungswirkung der äußeren Gefahr die von den Brandenburger Gesandten explizit angeführte Ablehnung der politischen und der ethisch-moralischen Verantwortung für eine Niederlage des Reichs und den Untergang der Christenheit im Türkenkrieg, der mit dem Scheitern des Reichstags verbunden schien, und zum anderen die Ablehnung ebenso der Schuld für den Gemütszustand, die ‚Krankheit‘ und Melancholie des Kaisers. Im Gegensatz zu Magdeburg entzog sich Kurbrandenburg in der Schlussphase des Reichstags überdies selbst dem Protest gegen den Reichsabschied. Indessen ging es beim Reichstag 1594 nicht nur um den Protest gegen die Türkenhilfe oder deren Verweigerung, sondern um ein hartes Ringen um den Reichstag insgesamt, dessen Bruch im Raum stand. Jedoch hielt die äußere Gefahr die Integrationskraft des Reichstags trotz der schweren konfessionspolitischen Kontroversen noch so weit aufrecht, dass der Bruch vermieden und der Verfallsprozess verzögert, aber gleichwohl nicht mehr aufgehalten werden konnte.
1.2 Überlieferung und Forschungsstand. Verhandlungen neben dem Reichstag
Gemäß den Richtlinien für die Reihe der „Reichsversammlungen 1556–1662“ beschränken sich die Aktenrecherchen für vorliegenden Band auf ausgewählte Archive und Aktengruppen1. Dieses Verfahren ist für den Reichstag 1594 insofern zwingend, als das im Vergleich zu 15822 nochmals gesteigerte Ausmaß der Verschriftlichung3 die eingeschränkte Auswertung unabdingbar macht, um die Aktenmassen in der Dokumentation auf ein vertretbares Maß zu limitieren. Merkmale der zunehmenden Verschriftlichung sind unter anderem die erhöhte Anzahl und die weitere Ausdifferenzierung der Protokolle4, die in mehreren Fällen festzustellende schriftliche Konzipierung und Fixierung von Voten, die anschließend in der Kurie verlesen wurden, sowie die ausgeweitete Berichterstattung, die neben der offiziellen, kurialen Ebene insbesondere die zahlreichen informellen und privaten Unterredungen eingehend rekapituliert.
Die Überlieferung der kaiserlichen Kanzlei5 umfasst in der Reichstagsaktenreihe vier Bände (ca. 2200 Fol.), dazu kommen wenige kleinere Faszikel zum Reichstagsprojekt 1586–1589. Sie bildet die Aktivitäten des kaiserlichen Hofes in der Planung und Einberufung der Reichsversammlung seit Herbst 1593 mit Akten und Korrespondenzen ab, beinhaltet im Bereich der Hauptverhandlungen für die Proposition und die Resolutionen des Kaisers jeweils die Konzepte der kaiserlichen Kanzlei, daneben die Akten zu den Religionsverhandlungen, das österreichische Fürstenratsprotokoll und das Protokoll des Geheimen Rates, das jedoch abgesehen von organisatorischen Belangen für das eigentliche Reichstagsgeschehen wenig ergiebig ist. Die reichsständische Gegenüberlieferung für die Hauptverhandlungen unter anderem mit den Konzepten für die Resolutionen der Reichsstände findet sich im Mainzer Erzkanzlerarchiv. Ansonsten sind dort neben anderweitigen, thematisch zugeordneten Aktengruppen in der Reichstagsaktenreihe sechs Bände (ca. 3000 Fol.) verwahrt: Korrespondenzen im Vorfeld und zur Vorbereitung, Protokolle für den Kurfürstenrat, den Supplikationsrat und die Beratungen der katholischen Stände, Akten der Haupt- und der Religionsverhandlungen sowie zwei umfangreiche Folianten mit Supplikationen.
Von den weiteren Mitgliedern des Kurkollegs bieten Kurbrandenburg, Kursachsen und mit Abstrichen Kurpfalz weitgehend geschlossene Überlieferungen, beginnend mit Korrespondenzen und Akten zur eigenen Vorbereitung, der Instruktion für die Gesandten, sodann mit deren Berichten und den Weisungen an sie, Votenprotokollen für den Kurfürstenrat, teils beinhaltend auch die Religionsverhandlungen auf protestantischer Seite, den Verhandlungsakten, den Religionsakten und den meisten diktierten Supplikationsakten bis hin zum Reichsabschied. Die Berliner Überlieferung sammelt diese Akten in sechs voluminösen Bänden (mehr als 4400 Fol.), in Dresden verteilt sie sich auf 16 Bände (ca. 4400 Fol.), in beiden Fällen beinhaltet sie sehr viel singuläres Schriftgut. Für Kurpfalz fehlen allerdings die meisten Korrespondenzen im Vorfeld des Reichstags im Jahr 1593, auch konnte das Kurpfälzer Religionsprotokoll nicht aufgefunden werden. Wie für andere Reichstage gingen für 1594 die Kurtrierer Akten gänzlich und die Kurkölner Unterlagen mit Ausnahme der vielfach kopierten Stücke der Hauptverhandlungen weitgehend verloren.
Für die Mitglieder des Fürstenrats liegen jeweils geschlossene Überlieferungen von der Vorbereitung über Instruktion, Protokoll, Akten und Berichte bis zum Abschied vor für Bayern, Pfalz-Neuburg, Jülich-Berg, Baden-Durlach, Hessen-Kassel (dagegen schlechtere Aktenlage für Hessen-Marburg und –Darmstadt), Pommern-Stettin (weniger umfassend Pommern-Wolgast) und Württemberg. Für die Bischöfe von Augsburg und Bamberg sowie für Braunschweig"–Wolfenbüttel und Sachsen-Weimar fehlen jeweils nur die Korrespondenzen aus der Vorbereitung, für Mecklenburg-Güstrow6 lediglich das Protokoll. Für Würzburg war Bischof Julius persönlich anwesend, weshalb weder eine Instruktion noch Berichte und Weisungen angefertigt wurden. In den Beständen Freisings und Eichstätts liegt neben den Hauptakten und Supplikationen jeweils ein Protokoll, ansonsten aber kaum singuläres Schriftgut. Schlechter ist die Überlieferung für weitere Stände wie Magdeburg, Braunschweig"–Grubenhagen und Münster; die Salzburger Akten gingen verloren.
Die Verhandlungen des Städterats sind am besten anhand der mit den beiden Reichsstädteregistraturen verbundenen Überlieferungen in Ulm und Speyer sowie der guten Aktenlage in Augsburg, Nürnberg, Straßburg und Köln7 nachzuvollziehen. Ergänzt wird die archivalische Quellengrundlage durch Diarien von Reichstagsteilnehmern8, die freilich zum eigentlichen Verhandlungsgeschehen gegenüber den Protokollen wenig Neues beitragen, aber gleichwohl einzelne Aspekte kommentieren und zeremonielle Abläufe beleuchten.
Neben diesen Quellen steht die zeitgenössische, aktuell noch in Regensburg im Juni 1594 veröffentlichte Beschreibung des Reichstags durch den daran mitwirkenden Reichsherold Peter Fleischmann9, beinhaltend Verzeichnisse des kaiserlichen Hofstaats, des Gefolges der persönlich in Regensburg anwesenden Reichsfürsten, jeweils verbunden mit einem Titularverzeichnis, sowie die Schilderung der zeremoniellen Höhepunkte (Einzug des Kaisers, Reichstagseröffnung) und von Tischschemata für zahlreiche Festbankette. Ebenso wie Fleischmann nicht auf Verhandlungsinhalte eingeht, beschränkt sich die Darstellung zum Reichstag 1594 als kleiner Bestandteil im großen „Thesaurus Picturarum“ des kurpfälzischen Kirchenrates Marcus zum Lamm (1544–1606)10 im Wesentlichen auf zeremonielle Aspekte der Herrscherinszenierung wie den Einzug Rudolfs II., des Kurfürsten von Köln und des Herzogs von Württemberg11. Dazu kommen die vielen aktuellen Drucke aus dem Jahr 1594 mit der Beschreibung des kaiserlichen Einzugs12 sowie die Schilderung ebenfalls vorwiegend zeremonieller Ereignisse in der zeitgenössischen Chronistik13.
Aus dem Verhandlungsbereich der Reichsversammlung wurden als Erstes wenige Religionsakten von Lehmann (1631) publiziert14. Eine erste umfassende Darstellung in allen Themenbereichen erfuhr der Reichstag 1594 in der „Reichsgeschichte“ des Franz Dominicus Häberlin, der ihm, gestützt auf die in Wolfenbüttel überlieferten Akten, in Form ausführlicher und zuverlässiger Aktenreferate mehr als einen ganzen Band widmete15. Andere ältere Publikationen berücksichtigen nur kleinere thematische Abschnitte und beschränken sich auf Auszüge aus Aktenstücken oder dem Reichsabschied16.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts befasste sich im Rahmen der Editionsreihe „Briefe und Akten zur Geschichte des Dreißigjährigen Krieges in den Zeiten des vorwaltenden Einflusses der Wittelsbacher“ zuerst (1870) Moriz Ritter in der Einleitung des Bandes zur Gründung der protestantischen Union mit dem Reichstag 1594, inhaltlich beschränkt auf die protestantische Politik und deren Scheitern im Hinblick auf Unionsversuche17, ehe sich Felix Stieve eingehend mit der Reichsversammlung beschäftigte: Im ersten Band zur „Politik Baierns 1591–1607“ (1878) behandelt der gesamte zweite Abschnitt18 die Tagung von 1594 vorrangig aus dem Blickwinkel der bayerischen Politik in vielen Aspekten von der Vorbereitung über die Verhandlungen zur Türkenhilfe und zu den weiteren Hauptartikeln sowie die religionspolitischen Kontroversen bis zum Abschied. Allerdings handelt es sich weder um eine Quellenedition noch um referierende Aktenwiedergaben, sondern um eine sehr quellennahe, thematisch strukturierte Darstellung auf der Grundlage in erster Linie der bayerischen Überlieferung, die sehr tiefgehend ausgewertet wird. Daneben kommen eingeschränkt kaiserliche, Kurmainzer, bischöflich Augsburger und Bamberger sowie vereinzelt burgundische (Brüsseler) Akten zur Sprache, während die Münchener Bestände für Kurpfalz und Pfalz-Neuburg unberücksichtigt bleiben.
Demgegenüber reduzierten die Darstellungen bis zum Ende des 19. und anfangs des 20. Jahrhunderts den Reichstag weiterhin auf die Konfessionsproblematik und deren Teilaspekte wie die Session Magdeburgs oder der reformierten Hochstifte allgemein, teils verbunden mit konfessionell geprägten Wertungen aus der nationalstaatlich orientierten Perspektive19, ohne die Türkenhilfe als die genuine Thematik des Reichstags fundierter aufzugreifen. Dies erfolgte erst durch Winfried Schulze20 mit der Einordnung der Reichsversammlung 1594 als einer der „Türkenreichstage“ seit 1576, basierend auf der Analyse der Verhandlungen zur Türkenhilfe und der zentralen Erkenntnis, dass die Türkengefahr im späten 16. Jahrhundert als konsolidierendes und stabilisierendes Element wirkte, das die schwerwiegenden religionspolitischen Differenzen in ihren möglichen Konsequenzen eingrenzte, also als äußere Bedrohung den Verfallsprozess im Inneren des Reichs zumindest verzögerte und eine relativ einheitliche Reichspolitik ermöglichte, wie sie in der Bewilligung und Leistung der Türkensteuer zum Ausdruck kam. Neuere Gesamtdarstellungen knüpfen, soweit sie auf den Reichstag eingehen, daran an, indem sie zwar die konfessionspolitischen Forderungen beider Seiten akzentuieren, dem aber die integrierende und konsolidierende Wirkung des Türkenkriegs für die Innenpolitik des Reichs mit dem positiven Beschluss des Reichstags gegenüberstellen21.
Gut dokumentiert ist das Reichstagsgeschehen 1594 aus der Sicht der päpstlichen Vertretung mit deren edierten Berichten22 sowie in Einzelaspekten wie der Magdeburger Sessionsproblematik23, die in vorliegender Edition gleichwohl um wichtige Akten ergänzt werden kann, oder wie den Verhandlungen zur Türkenhilfsbitte der innerösterreichischen Gesandtschaft in einer schlecht greifbaren Dissertation24. Die biografische Literatur zu Kaiser Rudolf II.25 und zu einzelnen Reichsfürsten betrachtet den Reichstag, falls er Erwähnung findet, aus der Sicht der jeweiligen Protagonisten und beschränkt sich meist auf deren Position und Politik26.
Gemäß den Editionsrichtlinien der „Reichsversammlungen 1556–1662“ fokussiert sich die Dokumentation auf Verhandlungen, die den Reichstag in seiner Funktion als Ständeversammlung betreffen27, und damit auf die Darbietung von diesbezüglichen Quellen für die Beratungen der Reichsstände untereinander sowie mit dem Kaiser über Fragen, die die Reichsversammlung in ihrer Gesamtheit als Organ der Reichsverfassung und verfassungsrechtliche Institution beschäftigten. Nicht berücksichtigt werden demnach Verhandlungen einzelner Personen, Gesandter oder Stände mit dem Kaiser, die nicht auf die Ebene des offiziellen Reichstags kamen, und Partikularerörterungen von Ständen oder Ständegruppen über Themen, die nicht zur Reichstagsprogrammatik gehörten. Dies betrifft beim Reichstag 1594 neben anderweitigen kleineren Eingaben und den Supplikationen an den Kaiser, die während der Tagung allein der Reichshofrat ohne Einbeziehung der Reichsstände beschied28, vornehmlich zwei von den Vertretern der römischen Kurie betriebene Projekte und daneben die Problematik der Vormundschaft und Erbfolge im Herzogtum Jülich-Berg:
1) Die von Legat Madruzzo verfolgten, in Regensburg aber nicht weiter konkretisierten Pläne für die Gründung einer katholischen Liga, anknüpfend an die während des Reichstags etablierten Verhandlungen der katholischen Stände, die als Grundlage für eine engere Kooperation zunächst der geistlichen, sodann der katholischen Stände insgesamt dienen sollten, gerichtet nicht gegen die protestantischen Stände insgesamt, sondern gegen die calvinistische Partei unter der Führung der Kurpfalz29.
2) Wesentlich konkreter forcierte die römische Kurie in Kooperation mit König Philipp II. von Spanien in Regensburg das Projekt einer römischen Königswahl für die vorzeitige Nachfolgeregelung im Kaisertum, um einer von der protestantischen ‚Aktionspartei‘ unterstützten französischen Kandidatur oder den Gefahren eines Interregnums mit Kurpfalz als Reichsvikar vorzubeugen und den Kaiserthron für den Katholizismus und das Haus Habsburg zu sichern. Das Projekt bildete in der Planung der Kurie neben dem Türkenkrieg den wesentlichen Aspekt im Engagement für die Einberufung des Reichstags, nachdem die vorherigen Bemühungen bei Rudolf II. seit 1591, zuletzt bei der Gesandtschaft Ludovico Madruzzos in Prag im Spätherbst 159330, keinen Erfolg gebracht hatten. In der Instruktion für Madruzzo als Legat zum Reichstag stand das Königswahlprojekt nach dem Türkenkrieg an zweiter Stelle31, am Kaiserhof in Prag bildete die Lösung der Nachfolgefrage in der Strategie von Nuntius Cesare Speciano in Zusammenarbeit mit dem spanischen Gesandten San Clemente das wesentliche Motiv für das Drängen auf den baldigen Zusammentritt des Reichstags32. Allerdings konnten die intensiven Bemühungen in Regensburg Rudolf II. zu keiner Initiative bewegen: Er gab den Argumenten der päpstlichen Vertreter zwar Gehör, betrachtete die Nachfolgefrage aber als seine Privatangelegenheit, schob eine Erklärung auf und unternahm letztlich nichts, um das Kurkolleg für einen Wahltag zu versammeln, selbst als die geistlichen Kurfürsten auf Drängen Madruzzos hin streng geheim dazu verhandelten, Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen einbanden33 und das Wahlprojekt beim Kaiser befürworteten34. Die Nachfolgefrage blieb damit ungeklärt.
3) Der Jülich-Klevische Regimentsstreit um die Vormundschaft über den geisteskranken Herzog Johann Wilhelm im Gesamtzusammenhang des Erbfolgestreits35 wurde während des Reichstags 1594 auf der offiziellen Verhandlungsebene nicht thematisiert, sieht man von einer singulären Eingabe der Gesandten des Hauses Brandenburg sowie Pfalz-Neuburgs und ‑Zweibrückens mit der Anmahnung einer ausstehenden Erklärung Kaiser Rudolfs zur Kuratel der genannten Häuser ab, die von den Kurbrandenburger Delegierten gegenüber den kaiserlichen Räten am 15. 7. angesprochen wurde36. Zuvor hatte die Kurbrandenburger Reichstagsinstruktion37 die diesbezüglichen Aktivitäten der drei Häuser und deren Beschluss rekapituliert, die Administration der Lande und die Kuratel über Herzog Johann Wilhelm durch eine Gesandtschaft beim Kaiser einzufordern. Da Rudolf die Gesandten in Prag auf eine spätere Resolution vertröstet hatte, sollte diese beim Reichstag erbeten werden.
Der Anspruch auf die Erbfolge und damit auf die Vormundschaft im Regimentsstreit rekurriert auf die problematische Vertragslage im Herzogtum mit dem strittigen Erbrecht der mit den Töchtern Herzog Wilhelms V. verheirateten Prätendenten Albrecht Friedrich von Preußen (vertreten von Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach als Vormund), Philipp Ludwig von Neuburg und Johann von Zweibrücken nach dem Aussterben des jülich-klevischen Mannesstammes im komplexen Gegeneinander um Macht, Regierung und eine Regimentsordnung zwischen den genannten ‚Interessenten‘, Herzogin Jakobe38, der Gattin Johann Wilhelms, den mehrheitlich katholischen herzoglichen Räten, unterstützt von kaiserlichen Kommissaren seit 1592, sowie den ihrerseits konfessionell gespaltenen Landständen von Kleve, Berg und Mark einerseits und Jülich andererseits39. Die drei fürstlichen Prätendenten vereinbarten konkrete Schritte zur Durchsetzung des Anspruchs auf die Kuratel bei einer Tagung in Frankfurt im Februar 1593 und konnten dafür im September 1593 in Düsseldorf die Ausschüsse der mehrheitlich protestantischen Landstände von Kleve, Berg und Mark gewinnen, die sich an der gemeinsamen Gesandtschaft nach Prag beteiligten, um eine Änderung der Regimentsordnung mit der Übertragung der Administration und Vormundschaft gegen die Ansprüche von Herzogin Jakobe und der herzoglichen Räte sowie der Abberufung der kaiserlichen Kommissare einzufordern. Die Eingabe der Gesandten an den Kaiser in Prag am 1. 1. 1594 wurde unterstützt von einer Interzession mehrerer protestantischer Stände, während die katholischen Jülicher Landstände dem durch eine eigene Abordnung in Prag entgegenwirkten. Rudolf nutzte in den Bescheiden vom 25. 1. und 1. 2. 1594 die Uneinigkeit der Landstände als Vorwand für eine Verzögerung der Antwort zunächst bis März und sodann bis zum Reichstag, doch unterblieb trotz der oben erwähnten Eingabe auch dort eine Erklärung, sondern diese erfolgte in ablehnender Form erst am 18. 9. 159540.
2. Reichstagspläne, Bewilligung und Einberufung
Im Anschluss an den Reichstag 1582 veranlasste das Auslaufen der dort für fünf Jahre bewilligten Türkensteuer erste Reichstagspläne des Kaisers im Sommer 1586, die nach deren Scheitern im Herbst 1587 zunächst nicht weiterverfolgt wurden. Um die Reichsversammlung in Anbetracht der vor allem konfessionspolitisch kritischen Situation im Reich weiter umgehen zu können, warb der kaiserliche Hof die seit 1592 dringend erforderlichen, sogenannten eilenden Türkenhilfen durch Gesandtschaften von einzelnen Reichsständen, danach von Reichskreisen als Darlehen oder freiwillige Leistungen ein. Erst als im Verlauf des Jahres 1593 die Entwicklung an der Grenze in Ungarn und der Ausbruch des „Langen Türkenkriegs“ eine geordnete langfristige Reichssteuer unumgänglich machten, konnte sich Rudolf II. zur Einberufung des Reichstags durchringen.
2.1 Das Reichstagsprojekt 1586/87
Mit Instruktion und Vollmacht vom 16. 8. 1586 (Prag) beauftragte Kaiser Rudolf II. Andreas Erstenberger, den Sekretär der Reichshofkanzlei, mit einer Gesandtschaft zu Kurfürst Wolfgang von Mainz1. Erstenberger hatte den Kurfürst auf die im Mai 1586 nur partiell zum Abschluss gebrachten Verhandlungen des Reichsdeputationstags in Worms, die durch ausländische Söldnerwerbungen veranlassten Unruhen im Reich, die unzureichende Erlegung der vom Reichstag 1582 bewilligten Türkenhilfe und besonders auf deren baldiges Auslaufen im Jahr 1587 zu verweisen. Diese Problemstellung veranlasse den Kaiser, auf eine „gemaine Reichs versamblung und hülff laistung zugedencken“. Der Kurfürst von Mainz, als Reichserzkanzler der primäre Ansprechpartner des Kaisers, sollte deshalb seine Stellungnahme zu folgenden Fragen abgeben: Ist die Einberufung der Kurfürsten persönlich erforderlich, um deren für das Ausschreiben des Reichstags erforderlichen Konsens zu erhalten, oder reicht eine Tagung der kurfürstlichen Räte aus? Soll der Kaiser das Reichstagsgesuch an die einzelnen Kurfürsten oder an das Kurkolleg insgesamt richten, und welche inhaltlichen Punkte sind dabei anzusprechen, um die Zustimmung zu befördern? Daneben bat Rudolf schon in diesem Stadium um Empfehlungen für Ort und Termin des Reichstags sowie zur Frage, wie er die anderen Kurfürsten zur persönlichen Teilnahme bewegen könne.
Obwohl Rudolf II. demzufolge die Notwendigkeit eines Reichstags postulierte und die Anfrage lediglich das Procedere der bereits relativ konkret geplanten Einberufung betraf, ging Kurfürst Wolfgang in seiner Antwort darauf nicht ein, sondern sprach sich grundsätzlich gegen einen derzeitigen Reichstag aus2: Er verwies darauf, was beim Reichstag 1582 mit der Absonderung des Städterats von der Steuerbewilligung des Kurfürsten- und Fürstenrats3 „vor inconvenientia unndt absurda vorgelauffen“, und erwartete auf einer künftigen Reichsversammlung ein ähnliches Verhalten auch höherer Stände sowie, daraus resultierend, „ein lauttere zerrüttung im Heiligen Reich“. Als weitere Argumente gegen einen Reichstag nannte der Kurfürst die Infragestellung des Mehrheitsprinzips durch Proteste eines Teils der Reichsstände beim Deputationstag 1586 in Worms4, die in gleicher Form beim Reichstag zu befürchten sei, das kolportierte Beharren auf der Einforderung der Freistellung durch protestantische Stände im Junktim mit der Türkensteuerbewilligung und die kritische Lage der Stände im Niederrheinisch-Westfälischen Kreis, die nichts kontribuieren oder den Reichstag nicht besuchen würden. So lange diese Hinderungsgründe, die im Folgenden auch in der kaiserlichen Korrespondenz mit den Kurfürsten und anderen Ständen vielfach angesprochenen „inconvenientia“ und „obstacula“5, nicht geklärt waren, riet der Kurfürst dringend, „noch zur zeit mit ausschreibung eines Reichs tags einzuhalten unndt zu anderer, beßerer unndt bequemblicher gelegenhait […] einzustellen, dan einer noch höherer verbitterung unndt daraus ervolgenden zerrüttung under den ständen gewertig zusein, die zwar notwendig, wa obgerürte hendell dabey noch getrieben werden solten, ervolgen müste“. Auf die Replik Erstenbergers hin6, gerade die Beratung der von Wolfgang angesprochenen Probleme erfordere einen Reichstag, „jha das eben solches die rechten ursachen“ für dessen Veranstaltung seien, zeigte sich der Kurfürst entgegenkommender7, indem er zwar nochmals den aktuell kritischen Zustand im Reich ansprach – man sei nicht mehr „in der vertraulichen zusammensetzung wie vor zeitten“, sondern viele zielten darauf ab, den Religionsfrieden mit dem Geistlichen Vorbehalt zu zerstören, und er sehe nicht, wie ein Reichstag diese Spaltungen beheben könne –, aber dem Kaiser doch empfahl, vorab den Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg die Konsequenzen für das Reich zu verdeutlichen, würde zum einen wie 1586 in Worms das Mehrheitsprinzip infrage gestellt und zum anderen als Verstoß gegen den Religionsfrieden die Freistellung, die die katholischen Stände niemals zugestehen würden, eingefordert werden: „endtliche dissipation unndt innerlich in dem hertzen deß Reichs brennendt feuer“. Nur falls man Kursachsen und Kurbrandenburg im Vorfeld dafür gewinnen könnte, das hergebrachte Mehrheitsverfahren beim Reichstag ebenso wie die Geltung des Religionsfriedens zu respektieren, sei die Einberufung der Reichsversammlung ratsam, bei der neben der Türkenhilfe die 1582 und 1586 prorogierten Punkte beraten, die Religionsfrage aber unbedingt außen vor gelassen werden sollte.
Obwohl auf diese Stellungnahme hin ein Gutachten der kaiserlichen Geheimen Räte8 die Kurmainzer Bedenken zwar bestätigte, gleichzeitig aber in Anbetracht des Auslaufens der Türkensteuer im September 1587 einen Reichstag als unumgänglich erachtete, dafür die von Kurmainz angeregten Vorverhandlungen mit Kursachsen und Kurbrandenburg befürwortete und zusätzlich die Einbeziehung Erzherzog Ferdinands II. von Tirol und Herzog Wilhelms V. von Bayern in den Reichstagsplan anriet9, und obwohl auch der Kaiser sich trotz des Einwands, „wan es das grenitzwesen und turggische verehrungen immer erdulden konten, das bei jetzigem verwirtem wesen und zeitten wol mochte mit einem Reichs tag eingehalten und ettwas pesserung erwartet werden“, dem Geheimen Rat darin anschloss, die von Kurmainz angedeuteten ‚Verhinderungen‘ im Vorfeld abzuklären, weil man wegen der weiteren Finanzierung der Grenzsicherung in Ungarn „numehr auff ein Reichs tag verdacht sein muß“10, dauerte es bis ins Frühjahr 1587, ehe Rudolf II. das Projekt weiter verfolgte und, angeregt wohl von Gutachten Erstenbergers und des Geheimen Rates Jakob Kurz11, eine Gesandtschaft an die Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg abordnete12.
Als Gesandte wurden mit Instruktion vom 7. 3. 1587 (Prag)13 Graf Albrecht von Fürstenberg und Jakob Kurz beauftragt. Ihre inhaltlich entsprechenden Werbungen, die sie zunächst am 22. 3. (12. 3.) 1587 bei Kurfürst Johann Georg von Brandenburg in Berlin14 und anschließend Anfang April bei Kurfürst Christian I. in Dresden15 vorbrachten, griffen die 1586 mit Kurfürst Wolfgang von Mainz ausgetauschten Argumente für die Notwendigkeit eines Reichstags auf, insbesondere das baldige Auslaufen der Türkenhilfe von 1582 noch im Jahr 1587 und ebenso des achtjährigen Friedens mit dem Sultan, aktuell zunehmende türkische Einfälle in Ungarn sowie die den Kaiser ohne weitere Reichssteuer überfordernde Sicherung der dortigen Grenze. Ergänzt wurde gemäß der Kurmainzer Empfehlung die Vorabklärung der wichtigsten, von protestantischer Seite erwarteten Verhandlungshindernisse: der Protest der Reichsstädte gegen den Reichsabschied 1582; 1586 die eigenmächtige Vorlage von ‚gefährlichen‘, den Reichsfrieden infrage stellenden Artikeln neben der Proposition des Kaisers durch einige Räte16 und der Protest gegen den Mehrheitsbeschluss des Deputationstags; zuletzt Verlautbarungen, man wolle auf einem Reichstag den Religionsfrieden und mit dem Glaubenswechsel des ehemaligen Kurfürsten Gebhard Truchsess von Köln die Freistellung nochmals zur Beratung bringen sowie ohne willfährige Erklärung keine anderweitigen Verhandlungen aufnehmen oder eine Türkenhilfe bewilligen. Da jedoch ein Reichstag unter dieser Prämisse keinen Erfolg bringen, sondern eher die Zerrüttung im Reich steigern werde, bat der Kaiser mit der Werbung beide Kurfürsten um deren Gutachten, auf welche Weise man diese Verhandlungshindernisse umgehen könne, wie es demnach bei „der ordnung, stylo und gebrauch, wie im Heiligen Reich herkhommen ist, gelassen, die frembde und privat sachen […] nit mit eingemischet noch das jenige, was zuvor ainmal statuirt und beschlossen, […] widerumb in disputation gezogen werde“.
Kurfürst Johann Georg von Brandenburg hatte gemäß seiner Antwort zur Werbung17 wenig Zuversicht, dass von einem Reichstag infolge der gegenwärtigen „distraction der gemüeter und eingerißenen mißtrauenn und widerwillenn under den stenden viel nutzbahrer und gueter verrichtung zue hoffen sey“, und riet dem Kaiser deshalb von der Einberufung ab. Er stützte sich dabei nicht nur auf die aktuelle politische und wirtschaftliche Lage im Reich mit den Auswirkungen des Kölner und des niederländischen Kriegs auf Stände und Untertanen sowie mit dem Niedergang von Wirtschaft und Handel, sondern bezog auch Klagen gegen die verstärkten gegenreformatorischen Maßnahmen auf katholischer Seite ein, wie sie später in den protestantischen Gravamina18 vorgebracht wurden: Vertreibung evangelischer Untertanen aus katholischen Gebieten unter Missachtung des Religionsfriedens, allgemeine Bestrebungen der katholischen Stände, ihre Macht auszuweiten; Versuche, den Einfluss des Papsttums im Reich zu vergrößern; Missbrauch der katholischen Mehrheit auf Reichsversammlungen unter anderem gegen Beschwerden der protestantischen Stände, indem allein die katholische Majorität zähle „und die stende der augspurgischen confeßion und ihre vota und bedenckenn hinfuro wenig geachtt werdenn“. Falls die katholischen Stände wie 1582 in allen Kurien die Mehrheit bilden und „alleinn regieren“, sei es für die CA-Stände „vergeblich, das sie mit schwerenn und großenn uncostenn die Reichs tage nuhmehr besuchen oder beschickenn sollenn“. Kurfürst Johann Georg gab damit nicht das erbetene Gutachten zur Ausklammerung der erwarteten Verhandlungsbehinderungen ab, sondern beharrte im Gegenteil ausdrücklich auf dem Recht, auf Reichsversammlungen Beschwerden vorzubringen, erwartete ohne deren Klärung mehr „gezencks inn rhätenn und anderer unordnung“ als 1582 und sprach sich deshalb gegen die Einberufung eines Reichstags aus.
Wesentlich allgemeiner fiel die Antwort Kurfürst Christians I. von Sachsen aus19: Er stellte klar, dass einige der vom Kaiser angesprochenen Verhandlungshindernisse ihrer Beschaffenheit nach nur auf einem Reichstag geklärt und demnach nicht von der Beratung ausgeklammert werden könnten, und drückte die Erwartung aus, der Kaiser werde „als die recht liebende hohe obrigkeit, zu gleichmeßigem schutz und handthabung eines jedern befugung und gerechtigkeit gnedigst [sich] zuerzeigen, gesinnet“ sein.
Die ernüchternden Antworten beider Kurfürsten veranlassten Rudolf II. zur nochmaligen Wendung an Wolfgang von Mainz sowie zusätzlich an Kurfürst Johann von Trier. In den Instruktionen für Andreas Erstenberger vom 15. 5. 1587 (Prag)20 bezog er sich auf die Stellungnahmen der Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg, in denen die Schuld am derzeitigen Übelstand im Reich den katholischen Ständen zugesprochen wurde, und bat um Gutachten zur Frage, ob er einen Reichstag einberufen sollte, selbst wenn die „difficultates“ zuvor nicht geklärt werden könnten. Dazu merkte er an, dass die Türkengefahr im Grunde keinen weiteren Aufschub der Reichsversammlung erlaube, die von Kursachsen und ‑brandenburg erwähnten Beschwerden ohnehin nur dort beraten werden könnten und auch anderweitige Punkte wie Störungen des Landfriedens namentlich durch Truppenwerbungen bisher Thema der Reichstage waren.
Johann von Trier beantwortete die von Erstenberger am 8. 6. 1587 vorgebrachte Werbung am 11. 6. (Wittlich)21. Er befürchtete aufgrund der Stellungnahme Kurbrandenburgs auf einem Reichstag weitere Angriffe auf das katholische Bekenntnis mit einer neuerlichen Religionsdebatte in Verbindung mit der Freistellungsforderung, bei der von katholischer Seite keine Zugeständnisse möglich seien, wolle man nicht den Untergang der eigenen Religion und des geistlichen Standes riskieren. Er riet deshalb von der Einberufung eines Reichstags ab und plädierte für die Veranstaltung eines Kurfürstentags mit persönlicher Teilnahme des Kaisers und der Kurfürsten, da man dort „vil vertreulicher“ sprechen, Kursachsen und Kurbrandenburg vielleicht von der „gefahr und unheill der gesuchten freistellung“ überzeugen, zu „mehrer sanfftmuettigkeitt, milterung unnd besserm vertrauen“ veranlassen und dahin bewegen könne, es beim Religionsfrieden ohne die Freistellung zu belassen. Außerdem könnte der Kurfürstentag die dringend erforderliche Nachfolgeregelung im Kaisertum mit der Wahl eines römischen Königs aufgreifen.
Auch Wolfgang von Mainz sah in seiner Antwort an Erstenberger vom 18. 6. 1587 (Mainz)22 keine Möglichkeit, die angesprochenen Probleme im Zusammenhang mit den protestantischen Gravamina weder vor noch auf einem Reichstag zu klären, ohne den Religionsfrieden infrage zu stellen. Er hatte jedoch die Hoffnung auf „ein bessere erclerung“ namentlich seitens des Kurfürsten von Kurbrandenburg, wenn man ihm die Erfordernisse der allgemeinen Wohlfahrt nochmals verdeutliche und die Reichsversammlung thematisch auf die Türkenabwehr konzentriere, und empfahl deshalb dem Kaiser, er möge beide Kurfürsten nochmals aufsuchen lassen, ihnen „die höchste gefahr deß gemeinen wesens für augen“ stellen und sie davon überzeugen, dass „obangeregte difficulteten under wegen gelassen und mann aintzig zu dem endt getrachtet, wie dem feindtlichen über- und einfall deß türckhischen übermechtigen gewaltts begegnett“ werden könne. Daneben hatte Kurfürst Wolfgang keine Einwände gegen die zusätzliche Einberufung eines Kurfürstentags auch im Hinblick auf die Wahl eines römischen Königs.
Auf der Grundlage beider Antworten kam das Thema ‚Reichstag‘ wohl Mitte Juli 1587 im kaiserlichen Geheimen Rat zur Vorlage23, konkret nochmals das vielfach angesprochene Problem, wie die „furfallende obstakel und verhinderungen mochten vorkummen werden“. Der Geheime Rat erwog dafür vier Möglichkeiten, von denen er jedoch zwei a priori außen vor ließ: Die Fortführung der Verhandlungen um die Nachfolgeregelung mit der Wahl eines römischen Königs, für die er derzeit „kein gelegenheit“ sah, sowie die – von Trier angeratene – Einberufung der Kurfürsten persönlich, weil diese in Anbetracht der Lage an der türkischen Grenze zu viel Zeit erfordere und die Anreise der rheinischen Kurfürsten wegen des dortigen (Kölner) Kriegs höchst unwahrscheinlich sei. Für die als Drittes angesprochene, zuvor von Kurmainz empfohlene nochmalige Gesandtschaft an Kursachsen und Kurbrandenburg sah der Geheimer Rat wenig Erfolgschancen, so lange sie wie bisher auf der offiziellen Ebene mit dem Austausch schriftlicher Werbungen und Antworten unter Einbeziehung der kurfürstlichen Räte erfolge. Besser sei die Abordnung nur eines, beiden Kurfürsten persönlich bekannten Gesandten, um sie in jeweiligen Privataudienzen allein „in sonderm vertrauen“ anzusprechen, ihnen die Konsequenzen der beklagten Proteste und ‚Neuerungen‘ bei den Reichversammlungen 1582 und 1586 sowie die Gefahren der Debatten um den Religionsfrieden persönlich vor Augen zu führen und dazu zu bewegen, bei einem künftigen Reichstag darauf zu verzichten. Nachdrücklicher befürwortete der Geheime Rat als vierte Möglichkeit eine persönliche Zusammenkunft des Kaisers mit beiden Kurfürsten, da diese „allerlei vertreuligkait mit sich pringen und zue gutter verstendtnus hochdienlich sein“ werde, um sie so mit dem persönlichen Engagement des Kaisers davon zu überzeugen, schon im Vorfeld sicherzustellen, dass beim Reichstag weder der Religionsfrieden (mit der Freistellungsforderung) zur Disposition gestellt noch die anderweitig angesprochenen Problemfelder vorgebracht würden. „Es solte der muhe und arbait wol werth sein“, dass der Kaiser die persönliche Zusammenkunft auf sich nehme. Vor weiteren Schritten empfahl der Geheime Rat jedoch, zunächst die mit dem Schreiben Rudolfs II. vom 10. 7. 1587 angeforderten Gutachten abzuwarten.
Das angesprochene Schreiben vom 10. 7. 1587 (Prag) ging an die Erzherzöge Ernst24, Ferdinand II. und Karl II. sowie an Herzog Wilhelm V. von Bayern25. Es schildert nochmals die erwähnten Probleme bei den Reichsversammlungen 1582 und 1586, die kritische Lage im Reich und das angekündigte Beharren der protestantischen Stände auf der Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts im Junktim mit der Steuerbewilligung. Ohne die Abklärung dieser Punkte im Vorfeld des Reichstags befürchtete der Kaiser jetzt die Verweigerung des Konsenses der geistlichen Kurfürsten zu dessen Einberufung, die Teilnahmeverweigerung weiterer katholischer Stände sowie, sollte er dennoch zustande kommen, ein erfolgloses, noch größeren Unwillen im Reich evozierendes Ergebnis. Er legte die diesbezüglichen Antworten Kursachsens sowie Kurbrandenburgs bei und bat um Gutachten, wie er vor dem Hintergrund dieser Einwände zu einem erfolgreichen Reichstag kommen könne, der wegen des Auslaufens der Türkenhilfe und der Gefahr in Ungarn unabdingbar sei.
Erzherzog Karl brachte in seiner Antwort an Rudolf II. (Eisenerz/Steiermark, 31. 7. 1587)26 dessen Dilemma auf den Punkt, indem er konstatierte, dass der Kaiser wegen der Türkennot das Ausschreiben eines Reichstags „khaines wegs umbgehen khonnen, sollen noch mügen, entgegen dz derselb rebus sic stantibus weder zuhalten ratsamb noch, da er gehalten, was fruchtbarlichs darin außgericht werden möge, verhoffenlich seye“. Vielmehr würde ein Misserfolg sowohl die Protestanten im Reich wie auch die Türken stärken. Um dies zu verhindern, riet der Erzherzog dem Kaiser, er möge „iro selbst in aigner personn ain raiß per posta oder gutschi27“ nach Kursachsen und Kurbrandenburg auf sich nehmen, um beide Kurfürsten persönlich von der Notwendigkeit eines im kaiserlichen Sinne erfolgreichen Reichstags zu überzeugen und sie aufzufordern, mit dieser Intention auf die Vorlage von Gravamina zu verzichten, sondern sie „auf ain andere zeit und etwo auf ein sondern deputations tag einzustöllen“, und dies auch bei ihren Religionsverwandten zu unterbauen.
Ebenso empfahl Erzherzog Ernst dem Kaiser (Wien, 2. 8. 1587)28 die persönliche Zusammenkunft mit den Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg etwa in Bautzen, um dort vertraulich zu beraten, wie die protestantischen Beschwerden gemildert werden könnten, und sie dafür zu gewinnen, dass sie die Debatte um die Freistellung „auf ain ortt und beyseits stellen“. Alternativ befürwortete er für die vertrauliche Vorberatung bezüglich der Gravamina einen Kurfürstentag, an dem der Kaiser aber ebenfalls persönlich teilnehmen müsste.
Erzherzog Ferdinand schloss sich in seiner Antwort (Innsbruck, 7. 8. 1587)29 der Kurmainzer Argumentation gegen einen Reichstag an und riet dem Kaiser, statt dessen den Papst, König Philipp II. von Spanien sowie die italienischen Fürsten um Geldhilfen für die Türkenabwehr zu bitten und dabei das Drängen der Protestanten auf die Freistellung in Verbindung mit der Steuerbewilligung als Hindernis für einen Reichstag zu thematisieren. Falls ein Reichstag jedoch unausweichlich sei, sollte der Kaiser mit den geistlichen Kurfürsten die Klärung der angesprochenen Hindernisse beraten und die weltlichen Kurfürsten dazu veranlassen, bei ihren Religionsverwandten die Beschränkung der Reichstagsthematik auf die Türkenabwehr und den Verzicht auf Religionsverhandlungen durchzusetzen.
Die Stellungnahme Herzog Wilhelms V. von Bayern (München, 10. 9. 1587)30 entsprach in den Grundzügen den Empfehlungen der Erzherzöge Ernst und Ferdinand: Da die katholischen Stände keinesfalls die Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts oder den Verzicht auf die Ausweisung andersgläubiger Untertanen als Hauptforderungen der ‚Konfessionisten‘ zugestehen könnten, plädierte er für einen Kurfürstentag, den Rudolf persönlich besuchen müsste, um dort die weltlichen Kurfürsten, zumindest Sachsen und Brandenburg, dafür zu gewinnen, die Beratungen zur kaiserlichen Proposition beim projektierten Reichstag nicht zu behindern. Würde der Kurfürstenrat insgesamt dies übernehmen, sei der Anschluss des Fürstenrats aufgrund der katholischen Mehrheit zu erhoffen, selbst wenn dort die „obstacula“ zur Sprache kämen. Falls der Kurfürstentag erfolglos bliebe, empfahl er wie Erzherzog Ferdinand die Wendung des Kaisers an den Papst, den König von Spanien und italienische Fürsten sowie hier zusätzlich an die vornehmsten katholischen und friedliebende protestantische Fürsten im Reich mit der Bitte, wegen der derzeit nicht möglichen Einberufung eines Reichstags eine Türkenkontribution für den Grenzschutz vorzuschießen mit der Zusage, sie mit einer künftigen Reichssteuer zu verrechnen. Auf diese Weise könnte ein Reichstag „zu verhiettung merern übels unnd zerritlicheit, so sich dabey zubesorgen“, zumindest im künftigen Jahr umgangen werden.
Damit endet die Überlieferung für diese Phase der Reichstagsprojektierung 1586/87, in die im Übrigen Kurpfalz unter Kuradministrator Johann Casimir nicht einbezogen wurde. Eine zusammenfassende Übersicht aus dem Jahr 1588 bestätigt diesen Verhandlungsstand31.
Obwohl nachfolgend Erzherzog Ernst im Schreiben an den Kaiser vom 23. 2. 1589 (Wien)32 erneut eindringlich die hohen Kosten der Grenzsicherung darlegte, die aus den kaiserlichen Erblanden nicht länger getragen werden könnten, und ihn deshalb nochmals aufforderte, er wolle „demnach auf fürderliche haltung aines Reichs tags gnedigist bedacht sein“, blieben nach Aktenlage weitere Aktivitäten aus: Zwar liegen Instruktionen vom Dezember 1589 vor, mit denen der kaiserliche Geheime Rat Hans Christoph von Hornstein bei Kurmainz, Kurtrier und erstmals auch bei Kurfürst Ernst von Köln vorsprechen und bei Ersteren33 im Rückbezug auf die Gesandtschaften Erstenbergers 1586/87 rechtfertigen sollte, der Kaiser habe, da sich keine Gelegenheit für eine Zusammenkunft mit den Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg ergab, die Reichstagsfrage bisher aufschieben müssen. Da sich die Situation im Reich aber zwischenzeitlich nicht gebessert habe, sondern beide Kurfürsten mit ihrem Verhalten in aktuellen Konflikten wie in Aachen, Augsburg und Straßburg zu erkennen gäben, dass sie die beklagten ‚Neuerungen‘ ausdrücklich gutheißen, sich die Lage im benachbarten Ausland weiter verschärfe und der Kaiser die Türkenabwehr ohne Reichshilfe nicht länger aufrechterhalten könne, sollten Kurmainz und Kurtrier nochmals dazu Stellung nehmen, wie ohne Verzögerung ein Reichstag einberufen werden könne. Dagegen entsprach die an Kurfürst Ernst von Köln gerichtete Anfrage34 der eingangs referierten Instruktion an Kurmainz vom 16. 8. 1586. Da aber weder Antworten der geistlichen Kurfürsten noch anderweitige diesbezügliche Akten überliefert sind, ist davon auszugehen, dass die Gesandtschaft nicht durchgeführt und ebenso im folgenden Jahr auf weitere Schritte verzichtet wurde.
Dazu mag beigetragen haben, dass die Hoffnungen auf einen Reichstag ohne konfessionspolitische Belastungen in Anbetracht der im Juli 1590 am kaiserlichen Hof von den weltlichen Kurfürsten vorgebrachten Gravamina35 auch als Indiz der „protestantischen Parteienbildung“36 weiter gesunken waren, zumal sie darin ausdrücklich erklärten, sie würden ohne Behebung der Beschwerden auf einem Reichstag wenig Entgegenkommen zeigen. Von den seitens des Kaisers zu den Gravamina angefragten Gutachten katholischer Stände37 äußerten sich nur Erzherzog Ferdinand und Wilhelm von Bayern zum Umgang damit bei einem künftigen Reichstag. Beide empfahlen die Kooperation der katholischen Stände bereits vor der Reichsversammlung, um die Beschwerden zu beraten und eine Ablehnung sowie eigene Gegengravamina zu formulieren38.
Letztlich griff der Kaiser auf den vorherigen Vorschlag Herzog Wilhelms vom 10. 9. 1587 zurück und wandte sich wegen der Aufbringung der Gelder für die Türkenabwehr an einzelne Reichsstände und Reichskreise39.
Obwohl das Reichstagsprojekt 1586/87 damit gescheitert war, sind generalisierende Aussagen, wonach Rudolf II. der Einberufung eines Reichstags nach 1582 zwölf Jahre ausgewichen sei40, insofern zu relativieren, als er im Licht der dokumentierten Gesandtschaften und Korrespondenzen schon 1586, also acht Jahre zuvor, durchaus um die Versammlung der Reichsstände bemüht war, auch wenn diese Versuche infolge der sich zuspitzenden konfessionspolitischen Situation und ebenso der daraus von führenden katholischen Ständen abgeleiteten Konsequenzen für die eigene Konfession im Hinblick auf den erwarteten Fehlschlag eines Reichstags nicht erfolgreich waren41. Allerdings bedeutete der Umstand, dass es nach dem Auslaufen der Steuer von 1582 „wegen der sich verschärfenden konfessionellen Spannungen im Reich nicht gelang, einen neuen Reichstag auszuschreiben, eine Katastrophe“42.
Da das Reichstagsprojekt nicht zu realisieren war, griff Kaiser Rudolf II. die Empfehlung Herzog Wilhelms von Bayern aus dem Jahr 1587 auf und wandte sich mit der Bitte um Darlehen oder freiwillige Hilfsbeiträge an einzelne Reichsstände, nachdem die Gelder aus den eigenen Erblanden für die Deckung des Finanzbedarfs an der türkischen Grenze sowie für die Leistung des Türkentributs nach dem Auslaufen der Reichssteuer von 1582 bei Weitem nicht ausreichten, sondern das Defizit zunehmend anwuchs1. Der Kaiser war deshalb bereits vor dem Beginn des türkischen Hauptkriegs 1593 „extrem von den Reichshilfen abhängig“2, die in Anbetracht der Probleme einer Reichstagseinberufung vorerst mit Darlehen einzelner Stände aufgebracht werden sollten.
Neben Kreditaufnahmen bereits im Jahr 15883 richteten sich verstärkt seit Ende 1589 Gesuche unter anderem an den Erzbischof von Salzburg, der im Juli 1590 ein Darlehen von 20 000 fl. gewährte4. Ebenfalls 1590 liehen der Bischof von Bamberg dem Kaiser 10 000 fl. und der Kurfürst von Brandenburg 20 000 Taler, verzinst mit 6%5. Ging es dabei um Geldmittel meist für die Finanzierung des Türkentributs, so warb der Kaiser mit der Gesandtschaft seines Rates Dr. Bartholomäus Petz im Juli 1592 bei Erzherzog Ferdinand II. von Tirol, dem Erzbischof von Salzburg, dem Herzog von Bayern und dem Bischof von Passau um eine eilende, auch mit Söldnern zu erbringende Hilfe6. Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg finanzierte daraufhin eine Truppe von 1000 Arkebusieren für fünf Monate, die im November 1592 unter dem Oberbefehl seines Bruders, Jakob Hannibal von Raitenau, an die kroatische Grenze zog7. Die Bitte um eine längere Finanzierung beschränkte Wolf Dietrich im Februar 1593 auf drei Monate, er legte Rudolf aber eindringlich die Veranstaltung eines Reichstags ans Herz, da mit den derzeitigen Partikularhilfen kein länger anhaltender Krieg geführt werden könne8. Erzherzog Ferdinand sagte in den Verhandlungen mit Petz zu, ein Regiment Fußknechte anzuwerben und für drei Monate zu besolden, Herzog Wilhelm V. von Bayern übernahm dies für 500 Reiter, jedoch unter Abzug der Kosten von einer künftigen Reichssteuer. Der Bischof von Passau bewilligte mit der gleichen Vorgabe 10 000 Taler9. Bereits im Februar 1592 hatte der Kaiser über Burkhard von Berlichingen Herzog Ludwig von Württemberg um ein Darlehen von 30 000 fl. als Vorschuss auf die nächste Reichstürkenhilfe gebeten, dabei allerdings mit 15 000 fl. nur die Hälfte erhalten10.
Die neuerlich verschärfte Situation in Ungarn im Verlauf des Jahres 1592 mit dem folgenreichen Verlust der Festung Bihać und weiterer Grenzhäuser11 veranlasste die kaiserliche Hofkammer im Juni, angesichts der Finanznot auf den Zusammentritt des Reichstags zu drängen12. Dennoch entschied sich die im August 1592 einberufene Prager Hauptgrenzberatung unter der Leitung Erzherzog Ernsts als Akutmaßnahme nochmals für die sofortige Einwerbung von ‚eilenden‘ Beihilfen der einzelnen Reichsstände, während sie für die längerfristige Kriegsfinanzierung parallel einen möglichst bald auszuschreibenden Reichstag einplante13: Die Denkschrift14 als Ergebnis diesen Beratungen differenziert zwischen außerordentlichen eilenden Hilfen für die Rekuperation der zuletzt an die Türken verlorenen Festungen notfalls mit militärischer Gewalt und beharrlichen Hilfen für die längere Fortsetzung des Kriegs. Für erstere sah sie neben den Beiträgen der kaiserlichen Erblande und Innerösterreichs die unverzügliche Abordnung von Gesandtschaften an so gut wie alle Reichsstände und daneben an den Papst sowie weitere auswärtige Potentaten vor, um deren Beistand einzufordern. Die von dieser eilenden zu unterscheidende beharrliche Hilfe konnte gemäß der Denkschrift nur ein Reichstag beschließen, dessen Bewilligung die ohnehin wegen der außerordentlichen Hilfe abgeordneten Gesandten bei den Kurfürsten möglichst noch für den Zeitraum vor dem Frühjahr 1593 erbitten sollten. Der Kaiser übernahm im Folgenden allerdings nur den ersten Teil der Empfehlungen für die Einwerbung der eilenden Hilfen, während er den Reichstagsantrag in diesem Stadium nicht aufgriff.
Die Vollmachten für die kaiserlichen Gesandten datieren vom 27.–30. 8. 159215. Die Ergebnisse ihrer Missionen, die von Herbst 1592 bis ins Frühjahr 1593 dauerten, können hier nur zusammengefasst werden16: Bartholomäus Petz erhandelte in Nürnberg 20 000 fl. und 150 Zentner Pulver17, beim Bischof und Domkapitel zu Bamberg bis zu 8000 fl., beim Bischof von Würzburg 12 000 fl.18 und bei Kurfürst Wolfgang von Mainz 15 000 fl., während Kurfürst Ernst von Köln wegen der Kriegsbelastungen und Schulden nichts beitragen konnte19 und Kurfürst Friedrich von der Pfalz lediglich 12 000 fl. aus den ohnehin fälligen Steuerrückständen von 1582 erlegen wollte20. Die Verhandlungen zu der von Petz bei Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach vorgebrachten Werbung21 führte sodann der Bamberger Rat Achaz Hüls. Er musste im November 1592 die Ablehnung der kaiserlichen Bitte durch den Markgrafen akzeptieren, der das Anliegen Rudolfs II. ansonsten bereits in diesem Stadium ähnlich wie der Kurfürst von der Pfalz mit konfessionspolitischen Aspekten im Hinblick auf die protestantischen Gravamina verband22. Die Vorsprache Petz’ bei der Stadt Frankfurt löste mit der folgenden Anfrage des dortigen Rates bei anderen Reichsstädten eine umfängliche Korrespondenz aus23, auf die hin Frankfurt zunächst 3000 fl. und sodann 5000 fl. zugestand, eine höhere Leistung trotz der Intervention Zacharias Geizkoflers aber ablehnte24. Die Stadt Speyer verweigerte in Verhandlungen mit Reichsfiskal Johann Vest als kaiserlichem Verordneten im Herbst 1592 einen Beitrag25, während die Stadt Köln 10 000 fl. bewilligte26. Von den weiteren Reichsstädten leisteten Augsburg 30 000 fl. und Ulm 18 000 fl., Regensburg beschränkte sich auf 4000 fl. Die Städte im schwäbischen Raum, die überwiegend Geizkofler ansprach, zahlten je nach Größe und Vermögen zwischen 1000 fl. und 6000 fl.27
Zacharias Geizkofler verhandelte im Herbst 1592 zudem mit weiteren Reichsständen im süddeutschen Raum28 und anhand einer späteren Instruktion des Kaisers29 auch mit Ständen im Rheinland, namentlich Pfalzgraf Reichard von Simmern, der Ballei Koblenz, Graf Johann von Nassau-Dillenburg, weiteren Wetterauer und anderweitigen Grafen sowie Städten um die Gewährung einer außerordentlichen Unterstützung. Dabei warben er und Johann Achilles Illsung beim Bischof von Augsburg 10 000 fl. ein30, das Hochstift Regensburg zahlte 3000 fl.31, der Bischof von Konstanz 4480 fl. und jener von Basel 3180 fl.32 Pfalzgraf Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg bewilligte 10 Römermonate, dagegen erteilte Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach Geizkofler eine ausweichende Antwort33. Das schwäbische Prälatenkollegium, an das sich im kaiserlichen Auftrag Gallus Hager wandte34, beschloss im Kollegialtagsrezess vom 28. 9. 1592 einen Beitrag von acht Römermonaten35, die schwäbischen Grafen einigten sich auf 16 Römermonate36. Den Auftrag bei Herzog Ludwig von Württemberg führte wie im Februar 1592 Burkhard von Berlichingen aus. Im Gegensatz zu den sonstigen Geldforderungen bat Rudolf II. hier um einen Truppenbeitrag von 1000 Reitern37, den der Herzog jedoch ablehnte und stattdessen 25 000 fl. anbot, die mit der künftigen Reichssteuer verrechnet werden sollten. In den Verhandlungen bis Juni 1593 konnte der Herzog wohl mit dem Argument zum Verzicht auf diese Klausel bewegt werden, die anderen Stände würden das Geld als freiwillige Hilfe ohne Verrechnung erlegen38.
In das Herzogtum Jülich-Kleve wurde keine Gesandtschaft abgeordnet, sondern die Anfrage oblag den dort im Vormundschaftskonflikt als kaiserliche Kommissare tätigen Ludwig von Hoyos und Dr. Johann Wolf Freymon, wobei es in diesem Fall wegen der eigenen finanziell bedrängten Situation infolge des niederländischen Kriegs eher um die Einforderung alter Steuerrückstände ging39.
Die Mission nach Braunschweig, Hessen, Anhalt und zu weiteren Ständen in dieser Region wurde Freiherr Christoph von Schleinitz übertragen. Er erhielt von der Stadt Mühlhausen 4000 fl. als Darlehen auf die nächste Reichssteuer40, ebenso wollten die drei Landgrafen von Hessen ihre gemeinsam gezahlten 15 000 fl. mit einer künftigen Türkensteuer verrechnen41. Herzog Ernst II. von Braunschweig"–Lüneburg in Celle sagte gemeinsam mit seinem Bruder Christian 5000 fl. zu42, das Halberstädter Domkapitel 10 000 fl., und zwar als ‚mitleidliche Hilfe‘ ohne Abzug von der Reichssteuer, den Bischof Heinrich Julius zuvor vorausgesetzt hatte43. Heinrich Julius als Herzog von Braunschweig"–Wolfenbüttel leistete 20 000 fl.44
Als wegweisend sollte sich die Gesandtschaft des Ladislaus Popel d. Ä. von Lobkowitz und des Reichspfennigmeisters Christoph von Loß d. Ä. nach Kursachsen und Kurbrandenburg sowie nach Magdeburg erweisen45. Beide sprachen zunächst in Torgau bei Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen vor46, der auf ihre Werbung um eine außerordentliche eilende Hilfe hin zusagte, die Bitte den Ständen des Obersächsischen Kreises vorzubringen, diese dafür mit Vorwissen des Kurfürsten von Brandenburg für 19. 10. (9. 10.) 1592 anlässlich des ohnehin anstehenden Probationstags nach Leipzig einzuberufen und das Anliegen des Kaisers dort zu befördern47. Da nachfolgend auch Johann Georg von Brandenburg in seiner Antwort an Lobkowitz und Loß zwar auf den Konflikt im Hochstift Straßburg und dessen Kosten anspielte, aber dennoch keine Einwände gegen die weitere Beratung auf Kreisebene vorbrachte und dort die Hilfszusage ebenfalls unterstützen wollte48, konzipierte Kuradministrator Friedrich Wilhelm das Ausschreiben an die Kreisstände explizit wegen der kaiserlichen Bitte49. Befördert von einem Schreiben Rudolfs II. an die beim Probationstag versammelten obersächsischen Kreisstände50 führten die Beratungen in Leipzig51 zum Beschluss im separaten Abschied zur eilenden Türkenhilfe vom 24. 10. (14. 10.) 1592: Auf das Gesuch des Kaisers hin bewilligte der Kreis 100 000 Reichstaler und legte deren Verteilung auf die Kreisstände fest, die betonten, dass sie sich mit dieser Zusage von den anderen Reichsständen „nicht abzusonndernn oder einige neue einfuhrung zu machen gemeinet wehren, sonndernn das sie es darvor halttenn, das solche unndt dergleichen suchen uf eine algemeine Reichs versamblung gehöre[n]“. Daneben erwarteten sie, dass der Kaiser die anderen Reichsstände zu einer entsprechenden Leistung anhand der Reichsmatrikel aufforderte. Weitere Bedingungen: 1) Falls ein künftiger Reichstag eine Türkensteuer beschließt, soll „eines jedern rata, die er jetzo geleistet“, davon abgezogen werden. 2) Verwendung der jetzigen Hilfe nicht für die Begleichung alter Soldrückstände in Ungarn oder für die kaiserliche Hofkammer, sondern ausschließlich für die Besoldung der im Anzug befindlichen Söldner oder zur aktuellen Rückeroberung verlorener Festungen. 3) Erlegung der Hilfe mit den im Obersächsischen Kreis gangbaren Münzen. 4) Aufsicht über die Verwendung der Hilfe durch eine mit Vorwissen der Kreisstände verpflichtete Person52. Bezüglich der genannten Bedingungen konnte der Kaiser mit eigenen Einwänden und einer neuerlichen Gesandtschaft von Reichspfennigmeister Loß im Dezember 1592 Kuradministrator Friedrich Wilhelm und Kurfürst Johann Georg dazu bewegen, die drei letztgenannten aufzugeben53. Da hingegen beide namens des Kreises auf der Verrechnung mit der nächsten Reichssteuer beharrten, bat sie der Kaiser wegen der präjudizierenden Wirkung des Vorbehalts sowohl für Stände, die ihren Beitrag bereits unkonditioniert geleistet hatten, als auch für jene, die noch ersucht werden sollten, möglichst noch vor, spätestens aber auf einem künftigen Reichstag darauf zu verzichten54. Ansonsten wurde die Partikularhilfe von den Kreisständen seit Ende November eingezogen und der zweckgerichteten Verwendung in Ungarn zugeführt55.
Die beispielgebende Wirkung des von Kursachsen angestoßenen Verfahrens mit der Einbeziehung eines gesamten Kreises bewies sich wenig später noch im Zusammenhang mit der Gesandtschaft Lobkowitz und Loß, als sie ihre Werbung Anfang Oktober 1592 Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg vorbrachten und dieser daraufhin ebenfalls die Einberufung der Stände des Niedersächsischen Kreises zusagte56. Da aber Herzog Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel im November 1592 das Ausschreiben eines Kreistags wegen der außerordentlichen Türkenhilfe wiederholt ablehnte57, wollte Joachim Friedrich die Erlegung von ebenfalls 100 000 Talern Kreishilfe explizit unter Berufung auf die Leistung des Obersächsischen Kreises zunächst ohne Veranstaltung eines Kreistags mit Gesuchen an die einzelnen Kreisstände zuwege bringen58. Nachdem dies offensichtlich abgelehnt wurde, kam das kaiserliche Gesuch erst beim niedersächsischen Kreistag im April 1593 in Lüneburg als eines von mehreren Themen zur Vorlage59. Im Kreisabschied vom 17. 4. (7. 4.) 1593 hielten die niedersächsischen Kreisstände fest60, dass dem Kaiser mit einer Hilfe der Reichsstände insgesamt mehr gedient wäre, doch bewilligten sie in Anbetracht der akuten Notlage nach dem Beispiel des Obersächsischen Kreises ebenfalls 100 000 Taler und veranschlagten diese Summe mit 13 Römermonaten je Kreisstand. Dies ergab einen Betrag von 113 984 fl., der Rest sollte aus der Kreiskasse ergänzt werden. Betont wurde der ausdrückliche Vorbehalt, dass mit dieser Partikularhilfe des Kreises das althergebrachte Verfahren bei Hilfsbewilligungen nicht präjudiziert werden und der Beschluss von derlei Hilfen aufgrund der Bedeutung der Problematik künftig allein einem Reichstag obliegen sollte61. Einige Kreisstände billigten die Zusage nur mit der Bedingung, ihre dem Kaiser bereits singulär geleisteten Zahlungen mit der neuen Hilfe zu verrechnen. Zudem sollte der Kaiser die (protestantischen) Gravamina62 klären und die Visitation des Reichskammergerichts wieder in Gang bringen63. In der Antwort an den kaiserlichen Gesandten Loß64 verwiesen die Kreisstände auf ihren am Obersächsischen Kreis orientierten Beschluss nach Ausweis des Kreisabschieds.
Damit war die Werbeaktion 1592/93 um freiwillige Partikularhilfen der Reichsstände abgeschlossen. Sie erbrachte eine Gesamtsumme von 614 000 fl., wovon bis Frühjahr 1593 ca. 371 671 fl. erlegt wurden65. Von dieser Sonderhilfe blieben nach dem Abzug der anstehenden Soldzahlungen jedoch nur mehr 93 000 fl. übrig, was die kaiserliche Hofkammer im Frühjahr 1593 gegenüber dem Geheimen Rat erneut dazu veranlasste, auf einen Reichstag und eine allgemeine Reichssteuer zu drängen66. Als entscheidendes Resultat der kaiserlichen Werbungen 1592/93 bleibt neben dem finanziellen Ertrag festzuhalten: Die Hilfsgesuche richteten sich, ausgehend von der erwähnten Prager Denkschrift, an die einzelnen Reichsstände, die Reichskreise spielten in dieser Konzeption keine Rolle67, sondern erst die Initiative Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen68 löste die Transformation auf die höhere Ebene der Reichskreise aus und gab sie noch 1592/93, insbesondere aber für die Zukunft beispielgebend vor. Der kaiserliche Hof wandte sich künftig verstärkt an die Reichskreise als Organe der Reichsverfassung, zumal dieser Weg gegenüber den Gesandtschaften an die einzelnen Reichsstände die Substituierung des Reichstags organisatorisch wesentlich vereinfachte und zudem höhere Erträge erwarten ließ. Kuradministrator Friedrich Wilhelm hatte somit im Zusammenwirken mit Kurfürst Johann Georg von Brandenburg dem Kaiser mit der eigeninitiativen Einberufung des obersächsischen Kreistags und der dortigen Bewilligung einer Kreispartikularhilfe einen „unschätzbaren Dienst erwiesen“69 und damit „ein Präjudiz geschaffen. Das Beispiel von Leipzig würde im Reich Schule machen“70: Im Bestreben, den Reichstag wegen der dortigen konfessionspolitischen Konflikte zumindest partiell zu substituieren, wurden nach 1593 die Reichskreise für die Gewinnung von Türkenhilfen gezielt aktiviert und damit trotz der reichsrechtlichen Einwände gegen diese neue Funktionszuschreibung politisch aufgewertet71.
Die Aktivierung der Reichskreise bestätigte sich bereits wenig später: Obwohl der Kaiser und dessen Geheimer Rat am 25. 8. 1593 nunmehr die Einberufung des Reichstags beschlossen72, wurden parallel die Bemühungen um Partikularbeiträge der Kreise fortgesetzt im Bestreben, die vom Obersächsischen Kreis erwiesene Hilfsbereitschaft auf „der Ebene aller Kreise zu nutzen“73. Auslösende Elemente waren die im August 1593 erfolgte Kriegserklärung des Sultans, der Ausbruch des offenen Hauptkriegs74 und damit der akute Geldbedarf des Kaisers, der keinen Aufschub bis zum Zusammentritt des Reichstags und der Erlegung der dort zu verabschiedenden Reichssteuer duldete. Die Finanzierung des Kriegs sollte deshalb bis dahin mit weiteren Gelddarlehen, Antizipationen auf die künftige Reichssteuer und rascher zu erbringenden Hilfen der Reichskreise überbrückt werden.
Bei den Kurfürsten erfolgten die entsprechenden Gesuche gleichzeitig mit den ersten Reichstagswerbungen im Herbst 1593. So erhielten die Gesandten Christoph von Schleinitz und Dr. Michael Eham mit Schreiben vom 25. 9. 1593 (Prag)75 den Auftrag, bei Kursachsen und Kurbrandenburg parallel zur Bitte um den Konsens für die Reichstagseinberufung auf die sofortige Unterstützung im Türkenkrieg durch die Abstellung von je 1000 Reitern zu drängen. Wenig später ergänzte der Kaiser als Nachtrag vom 1. 10. 1593 (Prag) hier und für die Werbungen bei allen Kurfürsten die Anordnung, deren Zustimmung für die Antizipation von Geldern bei den Reichslegstätten als Abschlag auf die vom nächsten Reichstag zu beschließende Steuer zu erbitten, um damit die unmittelbar anstehenden Kriegskosten zu decken. Der Kaiser versicherte, damit die Freiwilligkeit der Steuerbewilligung durch die Reichsstände keinesfalls zu präjudizieren oder damit „einiche schuldigkeitt, obligation, ordinarium oder nottwendigkeit bewilligender contribution zuertzwingen“76. Kurfürst Johann Georg von Brandenburg kritisierte in der Antwort an die kaiserlichen Gesandten77 die erbetene Partikularhilfe grundsätzlich, da sie ohne „gemeine gnugsame deliberation“ erfolge und damit „dem heübtwergk wenigk gedienet sein; beschicht auch dardurch ein solche sonderung zwischen den stenden, das edtliche wenige daß tragen müssen, waß alle praestiren soltenn“. Die Antizipation ließ er offen, bemängelte aber, das Verfahren sei „ein fast ungewhonliches und im Reich also nicht herkommen“. Dagegen hatte Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen unter Berufung auf die in der kaiserlichen Werbung veranschaulichte, akute Bedrohung auch des Reichs durch den türkischen Ansturm in Ungarn die Stände des Obersächsischen Kreises zu einer entsprechenden Instruierung ihrer Gesandten zum bereits ausgeschriebenen Probationstag in Leipzig aufgefordert, um dort über den vom Kaiser erbetenen eilenden Reiterdienst zu beraten78. Der Kuradministrator brachte die Problematik damit wie 1592 erneut auf die Kreisebene und überzeugte parallel durch eine eigene Gesandtschaft Johann Georg von Brandenburg wegen dessen grundsätzlicher Einwände gegen Partikularhilfen sowie deren Gewährung im Hinblick auf die kritisierten spanischen und päpstlichen Machenschaften im Reich von der Unabdingbarkeit der sofortigen Unterstützung des Kaisers79. Da die Kurbrandenburger Instruktion für den Probationstag bereits die Vorgabe enthielt, neben den 1592 beschlossenen 100 000 Talern neuerlich und noch vor dem Reichstag eine Hilfe zu bewilligen80, konnten die obersächsischen Kreisstände beim Leipziger Probationstag im Sonderabschied vom 23. 10. (13. 10.) 1593 zur kaiserlichen Forderung von 2000 Reitern eine erneute Partikularunterstützung von 100 000 Talern zusagen, mit der 1200 Reiter als Geld- oder direkte Truppenhilfe für drei Monate unter der Direktion Kursachsens und Kurbrandenburgs besoldet werden sollten. Allerdings setzte man die Verrechnung mit der künftigen Reichssteuer voraus81. Kursachsen und Kurbrandenburg einigten sich entsprechend dem Wunsch des Kaisers82 auf die Stellung der 1200 Reiter direkt durch den Kreis, beriefen wegen der diesbezüglichen Modalitäten zu Organisation und Anordnung sowie Anwerbung und Bestallung der Reiter eine Rätetagung für 23. 11. (13. 11.) 1593 nach Jüterbog ein83 und regelten anschließend die Aufbringung der Hilfe sowie Musterung und Abordnung des Kreiskontingents nach Ungarn im Mai 1594, die dortige Besoldung und weitere Einzelheiten84. Während des Reichstags in Regensburg billigten die obersächsischen Kreisstände den kaiserlichen Antrag, die Bestallung nach dem Ablauf der drei Monate namens des Kreises um einen weiteren Monat zu verlängern, da Rudolf II. für die Finanzierung selbst aufkommen wollte85. Die Forderung nach einer nochmaligen Verlängerung um zwei Monate auf Kosten des Kreises, die mit der neuen Reichssteuer verrechnet werden sollten, wurde abgelehnt86.
Die oben zitierte Zusatzanordnung des Kaisers vom 1. 10. 1593 an seine Gesandten um die Zustimmung beider Kurfürsten zur Aufnahme von Antizipationen bei den Legstätten auf die künftige Reichssteuer87 ging in gleicher Form auch an die rheinischen Kurfürsten88. Hier wurde der Werbeauftrag neben der Reichstagsbewilligung um eine dritte Anfrage ergänzt, die Rudolf II. nur dem rheinischen Kollegium mit seinem Schreiben vom 13. 10. 1593 zukommen ließ89: Er verwies auf die kritische Entwicklung in Ungarn mit dem Verlust der Festungen Sisak und Veszprém90, der drohenden Einnahme Kanizsas sowie der Gefahr eines türkischen Zugs bis vor Wien und bat um eine Stellungnahme, ob für diesen Fall „vielleicht die craißhülffen (welche nach laut des Heiligen Reichs abschiedt neben handthabung und volziehung des innerlichen fridens auf solche notfäll, auch zu widerstandt dem türcken angestelt worden) aufgemahnet“ oder die „nechst anstossenden“ Reichsstände „zu fürderlicher beraitschafft und rüßtung dessen, so ehist, als imme sein kan, erindert“ werden sollten, um die Zeit bis zur Hilfsbewilligung des Reichstags zu überbrücken. Der Kaiser zielte also auch hier auf die Aktivierung der Reichskreise ab.
Was zunächst die Antizipationen bei den Legstätten auf die künftige Reichssteuer und deren Absicherung durch die Kurfürsten betrifft, waren sich die Mitglieder des rheinischen Kollegiums darin einig, ohne Absprache mit den anderen Kurfürsten ihre Zustimmung nicht erteilen zu können, „weil solch vorhaben im Reich unerhört und ungepreuchlich“91. Kurfürst Johann von Trier erachtete darüber hinaus den Konsens der Kurfürsten allein nicht für ausreichend, da es sich um „ein gemein werck aller stände“ handle92. Die fragliche Aufmahnung der Reichskreise im höchsten Notfall beurteilte Wolfgang von Mainz skeptisch, weil jeder wisse, „wie beschwerlich und langsam es mit den craißhulffen zuegehe“, und empfahl deshalb die Heranziehung benachbarter Reichsstände93. Auch Johann von Trier berief sich auf die langsame Aufmahnung der Kreistruppen sowie die geringe Erfahrung von deren Soldaten und befürchtete außerdem, die Kreise würden sich kaum dazu bewegen lassen, weil ihnen die Exekutionsordnung diese Aufgabe nicht zuschreibe94. Ernst von Köln dagegen sah den Kaiser in Anbetracht der Gefahr berechtigt, gemäß der Reichskonstitution die eilende Hilfe der Reichskreise aufzumahnen, und wollte die Bestrebungen unterstützen, er erwartete aber, dass „etliche“ die Reichsgesetze anders auslegen würden95. Zu Letzteren gehörte Kurfürst Friedrich von der Pfalz, der die Beistandspflicht der Kreise gemäß Exekutionsordnung hier nicht gegeben sah und wie Trier auf den langsamen Zuzug der Kreistruppen sowie deren ungeübte Soldaten verwies96.
Für die Beratung einer gemeinsamen Stellungnahme zur Frage der Antizipationen und zudem im Hinblick auf die Aufmahnung der Kreishilfe berief Wolfgang von Mainz eine Rätetagung der rheinischen Kurfürsten für 5. 12. 1593 nach Bingen ein97. Dort sollten die Kurpfälzer Räte gemäß einem internen Gutachten98 dafür plädieren, die Bitte des Kaisers um die Aufnahme von Antizipationen auf die neue Reichssteuer abzulehnen, selbst wenn die geistlichen Kurfürsten sie befürworteten, weil bekannt sei, dass „die pfaffen nur zu vil kaiserisch seien und vielleicht besser, wo man mit diesem gelt hinauß wölle, als andere evangelische stendt wissen mögen“. Die Räte kritisierten die vermutete Finanzierung des Zugs Erzherzog Ernsts in die Niederlande zum Antritt der Generalstatthalterschaft mit den erbetenen Antizipationen und als Bestätigung der bekannten missbräuchlichen Verwendung der Türkensteuern in der Vergangenheit die Unterstützung der spanischen Truppen im niederländischen Krieg mit aktuell aufgebrachten Hilfsgeldern und Darlehen. Bezüglich der Kreishilfen stellte das Gutachten fest, die Türken seien keine Feinde des Reichs, sondern nur Österreichs, auch gehöre Ungarn dem Reich nicht an, es bestehe also grundsätzlich keine Hilfsverpflichtung. Die erbetene Kreishilfe in dieser Form sei nicht nur eine Neuerung, sondern sie könne zudem dazu dienen, besonders die CA-Stände finanziell und militärisch auszulaugen, damit sie Spanien desto leichter zum Raub fallen.
In Bingen99 wurde im Abschied vom 7. 12. 1593100 das inhaltlich entsprechende Schreiben der kurfürstlichen Gesandten an den Kaiser ebenfalls vom 7. 12. (Bingen)101 beschlossen: Zur Frage der von den Kurfürsten gestützten Antizipationen wollte man keine Stellungnahme abgeben, da sie die Reichsstände insgesamt betreffe, und riet, der Kaiser möge in Notfällen die notwendigen Mittel „an gelegenen ortten, da solchen sachen rath zu finden ist“, aufbringen. Mit der Aufmahnung der Kreishilfen sei dem Kaiser im eilenden Notfall nicht gedient, nachdem diese kaum bedrängten Reichsständen, denen sie „furnehmlich zu guet verordnet“, helfen könnten. Deshalb lehnte man sie ab und empfahl dem Kaiser, sich an einzelne Reichsstände zu wenden und diese zur Bereitschaft zu ermahnen.
Dennoch beschloss der kaiserliche Geheime Rat wenig später am 2. 1. 1594 anlässlich der Vorlage dieser Stellungnahme, trotzdem neuerlich die Kreisebene für die Einwerbung außerordentlicher Türkenhilfen noch vor dem Reichstag anzusprechen102. Konkreter legte er am 14. 1. 1594 fest, unter Berufung auf die Bewilligung der 1200 Reiter durch den Obersächsischen Kreis den Bayerischen, Oberrheinischen, Niederrheinisch-Westfälischen, Schwäbischen, Fränkischen und Niedersächsischen Kreis zu entsprechenden Leistungen aufzufordern – in Franken und Niedersachsen jeweils 2000 Reiter, bei den anderen genannten Kreisen ein oder zwei Regimenter Fußknechte103. Die hier vereinbarten Instruktionen für die kaiserlichen Gesandtschaften vom 1. 2. 1594 (Prag) richteten sich an die ausschreibenden Fürsten der Kreise. Sie erbaten eine Überbrückungsfinanzierung der Grenzsicherung bis zur erwarteten Steuerbewilligung des bereits einberufenen Reichstags, auch um den derzeitigen strategischen Vorteil in Ungarn nutzen zu können, und verwiesen dazu auf die Kreishilfen, deren Einsatz reichsgesetzlich überdies für die Türkenabwehr vorgesehen sei104. Die Instruktionen stützten sich explizit auf die Vorbildfunktion des Obersächsischen Kreises mit der Stellung von 1200 Reitern und forderten entsprechende Beiträge gemäß dem Beschluss im Geheimen Rat, also 2000 Reiter bzw. 4000 Fußknechte105. Laut einem Vermerk ging die Aufforderung an den Schwäbischen, Oberrheinischen, Niederrheinisch-Westfälischen, Niedersächsischen und Fränkischen Kreis.
Der Bayerische Kreis wird nicht mehr erwähnt, auch sind keinerlei Kreisakten aus diesem Zeitraum überliefert. Hier korrespondierte der Kaiser mit einzelnen Ständen, nachweislich mit Wilhelm V. von Bayern, der im Herbst 1593 die baldige Einberufung des Reichstags anriet und ansonsten Geldvorschüsse leistete106.
Von den erwähnten Reichskreisen tagte als erster der Fränkische, dessen Zusammentritt Johann Eustachius von Westernach, Statthalter des Deutschmeisters in Mergentheim, als kaiserlicher Gesandter bei Bischof Neithard von Bamberg und Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach als ausschreibenden Fürsten veranlasste107, um dort über eine eilende Türkenhilfe des Kreises von 2000 Reitern für sechs Monate zu befinden108. Der Kreistag in Nürnberg Ende März 1594 hielt dazu im Abschied vom 1. 4. 1594 fest, er könne weder die geforderten 2000 noch wie der wesentlich potentere Obersächsische Kreis 1200 Reiter finanzieren, sondern lediglich 1000 für einen Zeitraum von drei Monaten, deren Kosten mit der künftigen Reichssteuer verrechnet werden sollten109. Mit dem Abschied wurden erste Maßnahmen für die Verteilung des Anschlags und der 1000 Reiter auf die Kreisstände beschlossen110. Die nachfolgende Beratung über Einzelheiten der Bestallung der Reiter und der Besetzung der Kriegsämter oblag einem Kreisausschusskonvent in Nürnberg vom 18.–21. 4. 1594111. Die dort nicht zu bereinigenden Differenzen um die Benennung eines Oberstleutnants durch Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach als Kreisoberst112 und der fraglichen Unterstellung des Kontingents unter den Oberbefehl Erzherzog Maximilians kamen nochmals am Rande des Reichstags zur Sprache, wo sie Ende Mai und Mitte Juni einberufene Kreisversammlungen ebenfalls nicht klären konnten113, wenngleich die Kreismehrheit ohne Teilnahme Brandenburg-Ansbachs Erzherzog Maximilian bat, den Oberbefehl zu übernehmen, der Musterung beizuwohnen und die weiteren Maßnahmen für den Zug nach Ungarn einzuleiten114.
Im Niedersächsischen Kreis brachte der kaiserliche Gesandte Christoph von Schleinitz seine Werbung gemäß der zitierten Instruktion vom 1. 2. 1594 bei den kreisausschreibenden Fürsten mit der Bitte um die Abstellung von 2000 Reitern als eilende Kreishilfe zunächst Joachim Friedrich von Magdeburg vor115. Der Administrator referierte mögliche Einwände der Kreisstände gegen eine weitere Partikularhilfe aufgrund der ohnehin zu erwartenden Reichssteuer des Reichstags, sagte aber zu, die Anfrage mit Herzog Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel als mitausschreibendem Fürsten zu beraten116. Er beauftragte eine Gesandtschaft zum Herzog, bei der die Türkenhilfe gegenüber den im Mittelpunkt stehenden konfessionspolitischen Absprachen aber nur am Rand erwähnt wurde117. Auch Herzog Heinrich Julius beantwortete Christoph von Schleinitz am 30. 3. 1594 nur ausweichend118, indem er die erbetene Kreishilfe an die Entscheidung des Niedersächsischen Kreises insgesamt verwies, dessen Versammlung aber in Anbetracht des bevorstehenden Reichstags nicht mehr möglich schien. Der Kreistag wurde im Jahr 1594 nicht einberufen.
Erfolgreicher war der Kaiser bei den ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Kreises, wo wohl in Vertretung des zunächst instruierten Reichspfennigmeisters Geizkofler119 Dietrich von Horben zu Ringenberg vorsprach und auftragsgemäß – wie die anderen Gesandtschaften auch hier unter Berufung auf den Obersächsischen Kreis mit der Bewilligung einer Kreishilfe, die, als reichsrechtliche Rechtfertigung, „von allters nach lautt deß Hl. Reichs abschid auch wider den türckhen gemaindt unnd angesehen“ – um das Ausschreiben eines Kreistags und die Verabschiedung einer eilenden Hilfe von zumindest 4000 Fußknechten mit Geschütz und Munition oder einer entsprechenden Geldsumme bat120. Herzog Friedrich I. von Württemberg sagte auf die Werbung Horbens hin zu121, gemeinsam mit Kardinalbischof Andreas von Konstanz einen Kreistag für 8. 5. (28. 4.) 1594 nach Regensburg einzuberufen, da dort die Kreisstände ohnehin anlässlich des Reichstags anwesend seien122. Bei den dortigen Verhandlungen123 konnte Zacharias Geizkofler eine beträchtliche Erhöhung der zunächst angebotenen Hilfe erreichen: Wie der Kreisabschied vom 17. 5./27. 5. 1594 ausdrückt124, entschieden sich die Kreisstände für eine finanzielle Unterstützung, da die Kreistruppenhilfe in der gebotenen Eile nicht aufgemahnt werden könne, und sahen dafür vier Römermonate, entsprechend 54 752 fl., vor. Nach der Intervention Geizkoflers steigerte der Kreis seinen Beitrag auf sechs Römermonate und zusätzliche 20 000 fl. für den Ankauf von 1000 Zentnern Pulver. Zudem verzichtete er auf die Klausel, die Kosten von der künftigen Reichssteuer abzuziehen, falls dies auch die anderen Kreise tun würden. Gemäß dem Bericht Geizkoflers an den Kaiser machten die sechs Römermonate 82 128 fl. aus, die Gesamtbewilligung mit den Ausgaben für das Pulver betrug 102 128 fl.125 Rudolf II. nahm die Hilfe dankend an126.
Im Oberrheinischen Kreis schrieben Bischof Georg von Worms und Pfalzgraf Reichard von Simmern wegen des kaiserlichen Hilfsantrags ebenfalls um die Abordnung von 4000 Fußknechten oder einen entsprechenden Finanzbeitrag einen Kreistag für 22. 5. (12. 5.) nach Worms aus127. Schon vor dessen Zusammentritt wurden seitens der protestantischen Kreisstände kritische Stimmen laut, mit den Partikularhilfen der Kreise verliere man das Druckmittel, eine damit weniger dringliche Steuerbewilligung beim Reichstag an die Klärung der eigenen Gravamina zu binden128. Davon abgesehen war in dem durch den Straßburger Kapitelstreit seit 1592 kaum handlungsfähigen Kreis129 aufgrund der konfessionspolitischen Problematik wenig Entgegenkommen zu erwarten, obwohl bei diesem Kreistag ein Verordneter des protestantischen Straßburger Administrators Johann Georg unter Protest zur Session zugelassen wurde, während sein Kontrahent als Bischof von Straßburg, Kardinal Karl von Lothringen, die Kreisversammlung nicht beschickte130. Der Kreisabschied vom 15. 5./25. 5. 1594 referiert die Werbung des hier als kaiserlicher Kommissar tätigen Burkhard von Berlichingen mit der Bitte um die angesprochene außerordentliche Kreishilfe, argumentativ verstärkt mit dem Hinweis auf die bereits erfolgten Leistungen des Obersächsischen, Fränkischen und Schwäbischen Kreises. Demgegenüber verwiesen die Kreisstände auf die zu erwartende Steuer des Reichstags und beharrten trotz des Angebots Berlichingens, die Kreishilfe von der künftigen Reichssteuer abzuziehen, gegen eine Minderheit, die bis zu drei Römermonate bewilligen wollte, auf dem Mehrheitsbeschluss, keine verbindliche Zusage machen zu können, weil ihre Instruktionen besagten, dass solche „contributions puncten einmahl zue dem reichstag gehörig“131.
Noch vor der Verrichtung im Oberrheinischen Kreis hatte Burkhard von Berlichingen den kurrheinischen Kreistag in Bacharach besucht, den Kurmainz für 15. 5. 1594 ausgeschrieben hatte132. Wie beim Schwäbischen und Oberrheinischen Kreis ließ der Kaiser um eine eilende Kreishilfe in Form von 4000 Fußknechten mit Geschütz und Munition oder eine entsprechende Geldsumme werben133. Ein Erfolg war allerdings insofern nicht zu erwarten, als Kurfürst Friedrich von der Pfalz in der Instruktion die strikte Ablehnung vorgab. Würde die Bitte dennoch mehrheitlich gebilligt, sollte der Gesandte die Zurückweisung bekräftigen, „per expressum protestiren, auffstehen, wider darvon ziehen unndt fernern handtlung nicht beywohnen“134. In den Verhandlungen135 verwiesen die kurfürstlichen Räte die Bitte ohne eigene Stellungnahme zunächst grundsätzlich an den bald beginnenden Reichstag und dortige Konsultationen der (abgesehen von Kurpfalz) persönlich anwesenden Kurfürsten mit dem Kaiser. Erst auf die Replik Berlichingens hin, in der er unter anderem mit der negativen Vorbildwirkung eines kurfürstlichen Kreises für andere Kreise argumentierte, erfolgte mit einem mehrheitlich gefassten Beschluss die recht vage Zusage der Gesandten, dass die Kurfürsten „daß irig uf diß kayserlich suchen […] gern dabey laisten“ und sich persönlich erklären würden. Der Kurpfälzer Delegierte widersprach dem unter Protest136.
Auf die zu Jahresbeginn 1594 geplante Einbeziehung des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises in diese Werbeaktion wurde wohl aufgrund der bekannten Notlage der dortigen Stände wegen der Auswirkungen des niederländischen Kriegs verzichtet. Vielmehr beschloss der Kreis im März 1594, sich seinerseits an den Reichstag um eine Reichshilfe und die Befreiung von Reichssteuern zu wenden137.
Die kaiserlichen Hilfsanfragen seit Herbst 1593 richteten sich neben den Reichskreisen zudem an Einzelstände und ständische Korporationen. So sprach bei den fränkischen Grafen der Bamberger Rat Achaz Hüls um eine eilende Türkenhilfe von 20 Römermonaten vor. Die Grafen verständigten sich im September 1593 auf die sofortige Zahlung von zehn Römermonaten und wollten die andere Hälfte erlegen, falls innerhalb eines halben Jahres kein Reichstag stattfände. Da der Kaiser auf der sofortigen Erlegung der gesamten Summe beharrte, willigten die Grafen im Januar 1594 ein, wenn auch mit der Bedingung, ihre Leistung mit der künftigen Reichssteuer zu verrechnen, falls andere Stände dies verlangten138.
Die von den kaiserlichen Kommissaren Graf Georg von Erbach und Reichspfennigmeister Zacharias Geizkofler ebenfalls um 20 Römermonate ersuchten Wetterauer Grafen lehnten im Abschied des Frankfurter Grafentags vom 29. 9. (19. 9.) 1593 derlei Partikularhilfen grundsätzlich mit dem Argument ab, dass damit „ja entlich die Reichs- und andere gemeine versamblungs täge gar möchten ufgehoben und keine sachen darauff mher vorgenommen und tractirt werden“. Daneben verwiesen sie auf die Beschwerden der evangelischen Grafen mit dem Ausschluss von den Hochstiften an den Beispielen Köln und Straßburg sowie auf die Benachteiligung des Grafenstandes insgesamt etwa bei der Präsentation der Beisitzer am Reichskammergericht, der Stellung von Zu- und Nachgeordneten in den Reichskreisen und mit dem Ausschluss des Wetterauer Kollegiums vom Reichsdeputationstag, sie billigten aber dennoch mit 10 Römermonaten die Hälfte der kaiserlichen Forderung139.
Das schwäbische Prälatenkollegium bewilligte beim Kollegialtag am 8. 8. 1594 eine eilende Hilfe von 20 Römermonaten140. Bereits am 10. 12. 1593 hatte das Generalkapitel des Deutschen Ordens in Mergentheim als Beitrag zur Verteidigung der kroatischen und windischen Grenze unter der Führung von Deutschmeister Erzherzog Maximilian die Abstellung und Besoldung von 150 Reitern und 100 Schützen zu Fuß für zwei Jahre als außerordentliche Hilfe beschlossen, wofür eine Gesamtsumme von 63 600 fl. veranschlagt wurde, die von einer künftigen Reichssteuer abgezogen werden sollte141.
Die sonstigen Wendungen des Kaisers an Reichsstände und Städte um Gelddarlehen in diesem Zeitraum können hier nur exemplarisch142 in wenigen Stichpunkten dokumentiert werden: Kredit Herzog Friedrichs von Württemberg von zunächst 60 000 fl., letztlich 100 000 fl. als Antizipation auf die Reichssteuer143; Darlehen der Stadt Nürnberg von 50 000 fl. mit 5% Zinsen144; Verhandlungen des Kaisers und Geizkoflers mit der Stadt Augsburg ebenfalls um ein Darlehen von 50 000 fl. im Sommer 1594145 sowie Belege für mehrere kleinere Kredite aus dem Jahr 1593146. Die Stadt Straßburg hatte Ende 1593 ein Darlehen von 10 000 fl. bewilligt147 und lehnte im Juni 1594 die Bitte um einen weiteren Kredit als eilende Hilfe ab, sondern wollte nur 300 Zentner Pulver gegen Bezahlung liefern148. Das weitaus größte Darlehen in der „exorbitanten Höhe von 300 000 fl.“ gewährten in den Verhandlungen mit Reichspfennigmeister Geizkofler die Gebrüder Marx, Hans und Jakob Fugger im Januar 1594. Der Betrag überstieg die eilenden Hilfen von einzelnen Reichskreisen also bei Weitem, es wurde allerdings mit 6% verzinst und sollte innerhalb von drei bis vier Jahren mit den Einnahmen aus der erwarteten Reichssteuer 1594 getilgt werden149.
Der Gesamtertrag der außerordentlichen Hilfen von Reichskreisen und Reichsständen sowie der zusätzlich aufgenommenen Darlehen bei Privatpersonen ist nur schwer abzuschätzen. Reichspfennigmeister Geizkofler bezifferte beim Reichstag allein die von ihm aufgebrachten Antizipationen auf die künftige Reichshilfe auf ca. 1 200 000 fl.150 Seine Hauptabrechnung für die Jahre 1592–1594 nennt Einnahmen bei Reichsständen, Reichskreisen, der Reichsritterschaft, österreichischen Ländern und italienischen Fürsten als freiwillige Hilfen von insgesamt 553 784 fl.151 Hier fehlen allerdings Hilfen und Kredite der beiden sächsischen Kreise und der dortigen Stände. Dazu kommen Geld- und Sachleistungen für das vom Kaiser parallel erbetene Kriegsmaterial wie Munition, Schießpulver, Rüstungen, Musketen etc.152 sowie personelle Unterstützung mit der Abstellung von Kriegsräten und Befehlshabern153 für den Dienst im Türkenkrieg seit Herbst 1593.
Die im letzten Kapitel angesprochene Denkschrift der Prager Hauptgrenzberatung1 vom August 1592 hatte neben den in diesem Stadium als Überbrückungsinstrument empfohlenen Partikularhilfen von Kreisen und Ständen nicht weniger dringend für die Einberufung des Reichstags plädiert, um mit der dort zu beschließenden Reichshilfe eine längerfristige Kriegsführung zu finanzieren, und dem Kaiser geraten, den Konsens der Kurfürsten für das Ausschreiben zu einem Termin möglichst noch vor dem Frühjahr 1593 sofort durch die ohnehin für die Einwerbung der Partikularhilfen abgeordneten Gesandtschaften zu erbitten.
Daneben verstärkte in diesem Zeitraum auch die kaiserliche Hofkammer aufgrund der zunehmenden osmanischen Erfolge seit Sommer 1592 ihre „Mahn- und Warnfunktion“ für den Kaiser und dessen Geheimen Rat2. In einem am 2. 6. 1592 vorgelegten Gutachten brachte sie zum Ausdruck, dass „dem wesen ainmall durch kain andere mitl ausser grund nicht geholffen noch rath geschafft werden könte, dann durch furderliche haltung aines Reichs tags und erlangung ainer ersprießlichen neuen Reichs hulff“3. In einem weiteren Gutachten vom 30. 6. 15924 stellte die Hofkammer die rückständige Besoldung des Grenzpersonals und die Sicherstellung der künftigen Finanzierung in den Mittelpunkt, wolle man nicht den Verlust ganzer Grenzabschnitte riskieren. Erneut sah sie dafür keine andere Möglichkeit als die sofortige Einberufung des Reichstags, um zu einer Lösung der Finanzkrise zu kommen5.
Ganz ähnlich formulierte ein undatiertes Gutachten des kaiserlichen Geheimen Rates, gestützt auf Aussagen Erzherzog Ernsts, des Hofkriegsrats und der Hofkammer, das „ainige mittel, disem vor augen stehenden pruch unnd verlust der gränitz“ zu begegnen, sei „die fürderliche anstellung ainer gemainen Reichs versamblung unnd erhandlung ainer ergeblichen Reichs steur“. Der Geheime Rat plädierte zudem wegen des kritischen internen Zustands im Reich, festgemacht am mangelnden Gehorsam von Ständen, deren Verbindungen zu auswärtigen Potentaten und dem Verlauf des Reichsdeputationstags 1590, für die Einberufung, um der Gefahr zu entgehen, dass Reichsstände eigeninitiativ „selbst auf ain reichstag tringen unnd sich wol selbst one zuthuen unnd einwilligung euer ksl. Mt. zusamen schreiben, zu höchster euer ksl. Mt. kaiserlichen authoritet […] vercleinerung“6.
Nicht nur die Hofbehörden befürworteten nachdrücklich das Ausschreiben des Reichstags, auch die Erzherzöge Ferdinand II. und Ernst erwarteten in Gesprächen mit dem päpstlichen Nuntius Cesare Speciano auf dessen Anreise zum Kaiserhof nach Prag im Juni 1592 die Einberufung spätestens im Jahr 15937. Die folgenden Berichte Specianos aus Prag bis Jahresende 1592 bestätigen das Engagement Erzherzog Ernsts und der engsten kaiserlichen Räte für das Ausschreiben, das Vizekanzler Kurz seit Anfang November 1592 gesichert in Aussicht stellte8. Letztlich hing dies von der Entscheidung des Kaisers ab, der sich trotz dieser Aussagen 1592 nicht zum Reichstag bewegen ließ, sondern sich weiterhin auf Partikularhilfen und Darlehen einzelner Stände sowie der Reichskreise beschränkte und den Beistand auswärtiger Potentaten anforderte9. Anfang Januar 1593 berichtete Johann Anton Barvitius aus Prag an Herzog Wilhelm von Bayern: „De Imperii comitiis nihil statutum adhuc“, obwohl die Rückkehr des kaiserlichen Orators aus Ungarn mit neuen Nachrichten zur dortigen Notlage dazu Anlass gäbe10. Wenig später wurden geplante Beratungen zur Einberufung erneut auf Veranlassung des Kaisers hin aufgeschoben11, nach mehreren Aussagen, um die Beilegung des Straßburger Kapitelstreits abzuwarten, wenngleich der Reichstag „era più necessaria che il pane“12. Nuntius Speciano machte für die anhaltende Verzögerung die Entscheidungsschwäche Rudolfs II. verantwortlich, der gegenüber sich die Einsicht der kaiserlichen Räte in die Unabdingbarkeit des Reichstags noch nicht durchsetzen konnte13. Am 6. 3. 1593 stellte Johann von Kobenzl fest: „Della dieta imperiale altissimum silentium, cum summa fundi nostri calamitate“14.
Obwohl sodann im Juni 1593 Erzherzog Matthias unter Berufung auf die Behandlung des kaiserlichen Orators in Konstantinopel15, die aktuelle Forderung des doppelten Türkentributs und die vergebliche Hoffnung auf einen beständigen Frieden konstatierte, es sei „eusserist vonnötten, das numehr ohne verliehrung ainicher zeit und vergebner stundt“ Mittel und Wege zur Gegenwehr eingeleitet würden, um die christlichen Lande vor dem osmanischen Zugriff zu retten, „dartzue aber nun insonderhait ahn unverlengter halttung aines Reichs tags, weill ohn allen zweifel alle andere außlendische potentaten auf denselben sehen unnd sich hienach […] mit irer hülff auch wurckhlich wurden finden lassen, am maisten gelegen, unnd dannen hero ain erkhleckhliche turggenhulf nit auf ain kurtze, sonder ain behärrigen unnd zum wenigisten dreyjarigen krieg zum wege unnd vorrath zurichten“16, war es letztlich wohl erst die Erklärung des offenen Kriegs durch den Sultan im August 1593, die Rudolf II. veranlasste, die Einberufung nicht weiter zu verzögern:
In der Sitzung des Geheimen Rates am 25. 8. 1593 proponierte er, in Anbetracht „des übelstandts im Reich undt auff dehn [!] ungerischen gränizen“ einen Reichstag auszuschreiben17, und stellte die Modalitäten bezüglich Ort und Termin sowie der Beschickung der Kurfürsten um deren Konsens zur Beratung. Die Geheimen Räte thematisierten die grundsätzliche Notwendigkeit des Reichstags nicht mehr, sondern regten für die Terminfindung mit der Präferenz für einen möglichst baldigen Beginn die Einbeziehung der Kurfürsten an, empfahlen Regensburg „wegen der erblandt undt ungrischen gränizen et propter alia“ als vorzuschlagenden Veranstaltungsort18 und befürworteten Bemühungen um die persönliche Teilnahme der Kurfürsten sowie der bedeutenderen Reichsfürsten an der Reichsversammlung.
Obwohl der Reichstagsbeschluss zunächst streng geheim blieb, wurde er noch vor der Fortsetzung der Erörterungen im Geheimen Rat nach Rom übermittelt19. Der Geheime Rat beschloss am 6. 9. 1593 erneut in Anwesenheit des Kaisers, die Gesandtschaften an die Kurfürsten möglichst zügig abzuordnen und ihnen dabei den 6. Januar 1594 als Eröffnungstermin vorzuschlagen. Daneben wurden die Gesandten nominiert und die Grundzüge für deren Instruktion skizziert, die sich ausschließlich auf die Türkenthematik fokussieren sollte, „omissis internis gravaminibus“20, also ohne Erwähnung der Beschwerden und der anderweitigen, vorwiegend konfessionspolitischen Faktoren, die 1586/87 der Einberufung des Reichstags im Weg gestanden hatten. Am 17. 9. 1594 folgte die endgültige und gegenüber der Sitzung am 14. 9. leicht modifizierte Festlegung der Gesandtschaften an die Kurfürsten21.
Die Instruktionen für die Gesandten (Prag, 17. 9. 1593)22 stimmen inhaltlich überein, sieht man von individuell formulierten, einleitenden Bezugnahmen auf frühere Stellungnahmen des jeweiligen Adressaten zu vorausgehenden Anfragen des Kaisers im Rahmen des Reichstagsprojekts 1586/87 ab, die nochmals kurz aufgegriffen wurden, indem Rudolf die lange Verzögerung des Reichstagsplans über einige Jahre hin mit den damaligen Empfehlungen der Kurfürsten und den seither anhaltenden Unruhen im Reich, für die auch die Beschwerden protestantischer Stände knapp angesprochen wurden, rechtfertigte23. Ansonsten schildert die Instruktion entsprechend dem Beschluss des Geheimen Rates vom 6. 9. 1593 detailliert die aktuelle Entwicklung in Ungarn und Kroatien: Die osmanischen Erfolge, den Plan des Sultans für einen Hauptkrieg mit bereits ersten Rüstungen, die inzwischen erfolgte Kriegserklärung und die damit verbundenen osmanischen Truppenaufmahnungen, die Inhaftierung des kaiserlichen Orators in Konstantinopel, die bisherigen Gegenmaßnahmen des Kaisers mit eigenen Mitteln sowie mit Unterstützung des Papstes, italienischer Fürsten und mit den eilenden außerordentlichen Hilfen von Reichsständen24. Da der Sultan den Hauptkrieg so lange fortführen werde, bis ihm der Vorstoß durch Österreich in das Zentrum des Reichs gelingt, und sich der Kaiser allein dem nicht länger entgegenstellen kann, sehe er sich gezwungen, den Reichstag einzuberufen. Die Gesandten wurden beauftragt, mit der Instruktion den jeweiligen Kurfürsten um den Konsens für das Ausschreiben sowie um eine Empfehlung für Ort und Zeit zu bitten. Der Kaiser stellte als Termin den 6. 1. 1594 zur Debatte, weil einerseits das osmanische Vorrücken keinen längeren Aufschub dulde und andererseits wegen der angestrebten persönlichen Teilnahme der Kurfürsten der Zusammentritt noch vor Jahresende wohl nicht möglich sei. Als Versammlungsort schlug Rudolf Regensburg vor, weil dort die Lebensmittelversorgung der vielen Teilnehmer gesichert schien und die relative Nähe zur ungarischen Grenze gegeben war. Als Drittes ließ er die Kurfürsten bitten, als „heupter und seulen“ des Reichs persönlich zum Reichstag zu kommen, so wie er selbst seine eigene Mitwirkung zusagte. Insbesondere zum letzten Punkt sollten die Gesandten gegen die Versicherung des Kaisers, die Kurfürsten nicht lange beim Reichstag aufzuhalten, eine kategorische, am besten schriftliche Antwort anstreben.
Als Erstes erfolgte die Reichstagswerbung bei Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, wo die Reichshofräte Christoph von Schleinitz und Dr. Michael Eham mit der zitierten kaiserlichen Instruktion vom 17. 9. 159325 bereits am 30. 9. 1593 vorsprachen. In seiner Antwort26 betonte Friedrich Wilhelm zwar die anhaltend kritische und verworrene Situation im Reich, wo man mehr auf fremde Potentaten als auf das Wohl des Vaterlands achte, „ohne alle noth unnd erhebliche ursachen schedtliche trennungen unnd mißtrauen“ errege, Privatsachen dem publicum bonum vorziehe und damit einen erfolgreichen Verlauf des Reichstags „schwer unnd fast unmüglich“ mache. Dennoch erkannte er an, „das die nott unnd gefahr vorhandenn“, und erwartete, dass der Kaiser und wohlwollende Stände die genannten „impedimenta“ abwenden würden. Er bewilligte deshalb, die Zustimmung der anderen Kurfürsten vorausgesetzt, das Ausschreiben des Reichstags mit dem vom Kaiser vorgeschlagenen Ort und Termin. Die persönliche Mitwirkung ließ er noch offen. Im privaten Gespräch mit den Gesandten versicherte Friedrich Wilhelm zudem, sowohl das Zustandekommen des Reichstags wie auch die dortige Verabschiedung einer Reichssteuer nach Kräften zu befördern gegen Bestrebungen anderer, „die zu diser zeit privat sachen von der session, vom strasburgischen und achischen wesen etc. allerlei würden moviren wollen“. Würde namentlich Kurfürst Friedrich von der Pfalz „singularis sein wollen“, so werde es beim Reichstag „an irer kfl. Gn. person allein auch nicht gelegen sein“27.
Ähnlich wie der Kuradministrator nannte Kurfürst Johann Georg von Brandenburg in seiner Antwort28 zu der am 10. 10. 1593 vorgetragenen Werbung der Gesandten Schleinitz und Eham29 eingangs Argumente, die wie bei den diesbezüglichen Verhandlungen 1587 gegen einen Reichstag sprachen: Die anhaltenden Unruhen im Reich, Übergriffe von Söldnern im Zusammenhang mit dem niederländischen Krieg, die Bedrängung von Ständen an der Grenze zu Frankreich und Lothringen, Verstöße gegen den Religionsfrieden durch katholische Stände, der Augsburger Kalenderstreit30 und das kaiserliche Urteil gegen den Aachener Rat31. Dennoch bewilligte er aufgrund der vom Kaiser geschilderten Türkennot vorbehaltlich der Zustimmung der anderen Kurfürsten für seine Person das Ausschreiben des Reichstags mit dem genannten Ort und Termin. Er verband damit den Appell an Rudolf II., den Abschluss eines neuen Friedens mit dem Sultan anzustreben und benachbarte Staaten zur Mitwirkung an der Türkenabwehr zu bewegen. Insbesondere möge er König Philipp von Spanien veranlassen, seine Kräfte nicht gegen die Niederlande, sondern gegen den ‚türkischen Erbfeind’ einzusetzen. Zur persönlichen Teilnahme am Reichstag wollte sich Johann Georg erst später vor dessen Zusammentritt erklären32.
Christoph von Schleinitz kehrte nach der Mission in Berlin nochmals nach Dresden zurück33, wo Kuradministrator Friedrich Wilhelm ihn im Gespräch am 29. 10. 1593 dringend aufforderte, beim Kaiser nicht nur eine kolportierte Verschiebung oder gar Absage des Reichstags wegen eines angeblich angestrebten Friedensschlusses mit dem Sultan zu unterbauen34, sondern vielmehr die Bereitschaft Kurfürst Johann Georgs „zu beförderung eines ersprieslichen reichstages und villeucht zu personlicher erscheinung“ wahrzunehmen, um mit der Hilfe des Reichstags jetzt die Gegenwehr so nachhaltig anzustellen, „als wen der feind albereit vor Wien, Prag, Dresden, Perlin etc. (da Gott gnedig vor behuet) sein läger geschlagen hette und vor unsern augen were“. Einen Friedensschluss würde der Sultan nur zu seinem Vorteil nutzen, indem er damit „seine verfluchte mahometische abgötterey zu schmelerung der christenheut teglich jhe mehr und mehr propagirt“. In diesem Zusammenhang erklärte der Kuradministrator wohl eher beiläufig und unbedacht, er werde persönlich am Reichstag teilnehmen35. Schleinitz kam zur Überzeugung, dass in Sachsen und Brandenburg jeder „zu wiederstandt dieses feindes gantz geneigt, freidig und willig ist. Und do es mit einem rechtem ernst zu einer beharlichen defension angestelt wirdt, will ich zu Gott hoffen, es werde ihrer ksl. Mt. an krefften und vermögen nicht mangeln“.
Verlief die Gesandtschaft von Schleinitz’ und Michael Ehams36 in der Hauptsache somit positiv, so waren die parallel stattfindenden Werbungen bei den rheinischen Kurfürsten nicht weniger erfolgreich: Die von den Gesandten Graf Wilhelm von Oettingen und Reichshofrat Dr. Johann Zinner entsprechend ihrer Instruktion am 7. 10. 1593 bei Kurfürst Wolfgang von Mainz in Aschaffenburg vorgebrachte Werbung37 beantwortete dieser38 zwar wie Kursachsen und Kurbrandenburg mit dem einleitenden Hinweis auf die von ihm bereits 1586/87 angesprochenen „obstacula und verhindernußen“, die möglichst noch vor der Reichsversammlung ausgeräumt werden sollten, er billigte das Ausschreiben für seine Person aufgrund der vom Kaiser geschilderten Gefahrenlage aber dennoch, ohne damit den anderen Kurfürsten vorzugreifen und unter der Voraussetzung, dass diese den Reichstag ebenfalls befürworteten. Ebenso akzeptierte er den Termin 6. 1. 1594 und den Veranstaltungsort Regensburg, weil sich der Kaiser wegen des Türkenkriegs nicht zu weit von den Erblanden entfernen könne, wenngleich dies gegen das alte Herkommen verstoße, wonach „altzeit, da ain gemaine Reichs versamlung in den oberlanden gehaltten, die negst daruf volgendt in dem untern bezirckh dem Rheinstrom genehert“. Seine persönliche Teilnahme stellte er ohne gesicherte Erklärung lediglich in Aussicht.
Weniger konkret formulierte Kurfürst Ernst von Köln seine Antwort39 zur ebenfalls von Wilhelm von Oettingen und Reichshofrat Zinner überbrachten Werbung: Er wollte unter Verweis auf das Herkommen den Reichstag nur in Absprache mit den anderen Kurfürsten bewilligen, hatte aber aufgrund der geschilderten Umstände keine Zweifel an deren Zustimmung und versprach, diese selbst zu unterstützen. Die persönliche Teilnahme konnte er wegen der anhaltenden Belastungen infolge der Übergriffe beider Parteien im niederländischen Krieg auf das Erzstift Köln sowie die Hochstifte Lüttich und Münster nicht zusichern, sondern nur vage in Aussicht stellen, falls sich die Situation bis zum Reichstag bessern würde.
Ganz ähnlich erklärte sich Kurfürst Johann von Trier zur Werbung der beiden Gesandten40: Er hatte seinerseits keinerlei Einwände gegen die Einberufung der Reichsstände, weil aber gemäß dem Herkommen der Konsens nur mit einer „collegial resolution aller churfursten“ erfolgen konnte, hatte er Bedenken, sich „abgesondertt dero mittchurfursten zuercleren“, wollte sich jedoch deren Zusage, von der er ausging, anschließen. Den persönlichen Reichstagsbesuch musste er aufgrund der aktuellen Übergriffe spanischer Söldner auf das Erzstift und der daraus resultierenden Gefahren absagen.
Die Reichstagswerbung in der Kurpfalz verrichteten Freiherr Seyfried von Promnitz und Reichshofrat Eberhard Wambold von Umstatt41. Kurfürst Friedrich IV. bezog sich in seiner Antwort42 zunächst auf die in der Werbung angesprochenen protestantischen Gravamina und ging deshalb von deren Beratung beim Reichstag aus, für dessen Bewilligung er aber wie Köln und Trier keine Erklärung angeben konnte, da diese den „alten undt anndern kfl. verfassungen nach“ durch das Kurkolleg „collegialiter“ zu erfolgen habe, er stellte jedoch ebenfalls seinen Anschluss an die Genehmigung in Aussicht und äußerte keine Einwände gegen Ort und Termin. Seine Teilnahme konnte er noch nicht versichern, da nicht absehbar war, wie sich die Situation am Rhein, wo derzeit lothringische Truppen an der Grenze in der Nähe der Kurpfalz agierten, bis zum Beginn des Reichstags entwickeln würde.
In der folgenden Korrespondenz der Kurfürsten mit dem wechselseitigen Austausch der Werbungen und Antworten stand eben die Frage der Kollegialbewilligung im Mittelpunkt. Zunächst rechtfertigte sich Wolfgang von Mainz gegenüber den rheinischen Mitkurfürsten, er habe trotz des ihm bekannten „herkhommens, wie es mit ausschreibung aines gemainen reichstags […] pillig gehaltten werden solle“, den kaiserlichen Antrag nur „fur dißmal als in ainem onversehenem nottfall“ allein und ohne Rücksprache mit ihnen gebilligt43. Friedrich von der Pfalz kritisierte daraufhin, die Zusage hätte „umb der consequentz willen zum wenigsten collegialiter fürgenommen“ werden sollen, ließ es aber in der Hoffnung, dies werde ohne Präjudiz bleiben, zunächst bei der konditionierten Mainzer Bewilligung bewenden44. Wenig später bat er den Mainzer Kurfürsten jedoch45, für den Kollegialkonsens zumindest einen rheinischen Kurfürstentag einzuberufen und dessen Ergebnis mit Sachsen und Brandenburg abzustimmen, um den Kaiser sodann namens aller Kurfürsten zu beantworten. Bei Kursachsen und ‑brandenburg fragte er um Stellungnahme nach, ob der Konsens „collegialiter oder abgesonndert“ erfolgen sollte46. Letztere stellten klar, dass sie aufgrund der vom Kaiser geschilderten Notlage den Reichstag jeweils bereits separat bewilligt hatten, ohne damit die Entscheidung der anderen Kurfürsten präjudizieren zu wollen47. Schon zuvor hatte Johann Georg von Brandenburg Wolfgang von Mainz über seinen Alleingang anstelle einer „collegial resolution aller churfursten“ informiert und sich ebenfalls mit der akuten Gefahrenlage gerechtfertigt48. Kurfürst Wolfgang vertröstete Friedrich von der Pfalz wegen des rheinischen Kurfürstentags zunächst auf die noch ausstehenden Stellungnahmen Kurtriers und Kurkölns49. Nachdem deren Antworten vorlagen, Johann von Trier auf seiner vorbehaltlichen Beantwortung der kaiserlichen Gesandtschaft mit einer späteren Kollegialerklärung insistierte und ähnlich wie Friedrich von der Pfalz die Mainzer Separatbewilligung kritisierte50, proponierte Kurmainz das Thema auf der Rätetagung der rheinischen Kurfürsten in Bingen am 5. 12. 1593, die vornehmlich wegen der beantragten kurfürstlichen Unterstützung kaiserlicher Antizipationen bei den Reichslegstätten auf die künftige Reichssteuer und der fraglichen Aufmahnung der Kreishilfen für den Türkenkrieg zusammentrat51. Dort sollten die Kurmainzer Räte das Verhalten des Kurfürsten neuerlich rechtfertigen und sich einer nochmaligen gemeinsamen Reichstagsbilligung durch das rheinische Kollegium trotz der bereits erfolgten Separaterklärungen nicht entgegenstellen52. Bei den Beratungen in Bingen wurden im Hinblick auf den Reichstag die bisherigen Zusagen insofern modifiziert, als man, angeregt vom Votum Triers, den vom Kaiser vorgeschlagenen Termin 6. 1. 1594 als zu kurzfristig ablehnte53. Im Abschied vom 7. 12. 159354 und im entsprechenden Schreiben an den Kaiser55 hielten die kurfürstlichen Räte fest: So wie der kurfürstliche Konsens „samptlich unndt collegialiter“ zu erfolgen hat, wäre bereits das Reichstagsgesuch des Kaisers im Gegensatz zum praktizierten Verfahren „an die samptliche churfursten in gemain“ zu richten gewesen. Demnach erfolgt trotz der bereits erteilten Einzelzusagen nochmals die gemeinsame Bewilligung des Reichstags durch das rheinische Kollegium mit der Billigung Regensburgs als Veranstaltungsort, ohne damit der Entscheidung Kursachsens und ‑brandenburgs vorzugreifen. Da das vom Kaiser vorgeschlagene Eröffnungsdatum sehr kurzfristig angesetzt ist, bittet man, den Termin „etwas geraumer“ festzulegen. Bezüglich der persönlichen Teilnahme verwiesen die Räte auf die jeweiligen Argumente in den Antworten der Kurfürsten, bekräftigten aber für das rheinische Kollegium insgesamt, ihre Herren könnten nicht nach Regensburg kommen, falls die Gefahren für die Erzstifte bis zum Beginn der Reichsversammlung nicht bereinigt würden, zumal sich die Einlagerungen der niederländischen Kriegsparteien in den Erzstiften Köln und Trier weiter verstärkten. Sie baten den Kaiser, das Fernbleiben der Kurfürsten zu entschuldigen, sollte sich die Situation bis zum Reichstag nicht bessern.
Das Schreiben der kurrheinischen Räte aus Bingen lag dem kaiserlichen Geheimen Rat am 2. 1. 1594 vor56. Der Reichstag war damit spätestens jetzt durch den kurfürstlichen Konsens ohne erkennbare Widerstände gebilligt, wobei der seitens des Kaisers als alleiniges Motiv ins Feld geführte Türkenkrieg für die Einberufung auch nach Aussage der kurfürstlichen Stellungnahmen den entscheidenden Faktor für deren Entgegenkommen darstellte57. Der vom rheinischen Kollegium beanstandete frühe Termin spielte in der Beschlussfassung des Geheimen Rates insofern keine Rolle, als das bereits konzipierte Ausschreiben mit dem 6. 3. bzw. 17. 4. 1594 ohnehin eine spätere Eröffnung vorsah58. Wichtiger war in Anbetracht der im Bingener Abschied ausgedrückten, fast kollektiven Teilnahmeverweigerung des rheinischen Kollegiums der Beschluss des Geheimen Rates, die Kurfürsten in weiteren Werbungen nochmals eindringlich zum persönlichen Reichstagsbesuch aufzufordern59.
Das Ausschreiben des Reichstags (Prag, 10. Januar 1594)1, das den Reichsständen in der Regel in gedruckter Form zuging, ist im Vergleich mit den Einberufungen vorheriger Reichstage2 relativ umfangreich. Dies ist zurückzuführen auf die detaillierte Schilderung des Türkenkriegs in Ungarn und des daraus abgeleiteten gesamteuropäischen Bedrohungsszenarios als dem wesentlichen Motiv für das Ausschreiben der Reichsversammlung:
Unmittelbar nach der jeweils adaptierten Anredeformel3 verwies der Kaiser auf den im Reich bekannten Umstand, dass Sultan Murad III. trotz des 1591 verlängerten Friedensvertrags und der darin vereinbarten Leistung der Ehrengeschenke einen Kriegszug vorbereitet habe sowie unversehens in Ungarn und angrenzende Länder eingefallen sei. Die weiteren Ausführungen entsprechen im Wesentlichen in kürzerer Form der umfassenderen Darlegung in der Proposition4: Einnahme von Orten und Grenzfestungen durch den Pascha von Bosnien in Kroatien und der Windischen Mark; weitere Friedensbemühungen des Kaisers durch seinen Orator in Konstantinopel mit der Bereitschaft, zusätzliche Ehrengeschenke zu überbringen; dennoch Erklärung des ‚haubt Krieg“ gegen das Königreich Ungarn durch den Sultan und Inhaftierung des kaiserlichen Orators; Einfall von Großwesir Sinan Pascha 1593 in Ungarn mit der Eroberung von Sisak, Veszprém und Palota; Vorbereitung eines noch größeren Feldzugs für das künftige Frühjahr [1594] mit einem Aufgebot „diß vnd jhenseit Constantinopel aus Asia vnd Europa […] sambt ainer gwaltigen menge der vnmenschlichen Tartern5“ und dem Plan, nach der Eroberung Restungarns und der Unterjochung der österreichischen Lande mit der Einnahme der Hauptstadt Wien, die Sinan Pascha „nit vnbillichen das Thor zum Teutschlandt nent“, […] alsbaldt mit höeres krafft ins hertz Teutscher Nation zutringen vnd seines bluetgierigen verhoffens die Christenhait in vndergang zurichten“. Zwar hat er, der Kaiser, zur Abwendung der Gefahr seinem kaiserlichen Amt entsprechend die Besatzungen an der Grenze verstärkt und in Eile ein größeres Heer unter Einsatz seiner Kammergüter und der „erschöpffung“ seiner Königreiche und Erblande ausgerüstet, das mit der Hilfe Gottes zuerst den Pascha von Bosnien, dann den Pascha von Ofen bei Stuhlweißenburg besiegte und am 27. 11. 1593 die Festung Fülek sowie benachbarte Grenzhäuser zurückeroberte. Da jedoch trotz dieser Maßnahmen sowie der bereits geleisteten eilenden Hilfen ausländischer Fürsten und von Reichsständen der osmanische Vormarsch nicht aufgehalten werden konnte, sondern vielmehr im Frühjahr der Hauptfeldzug des Sultans vor der Tür steht, den er, der Kaiser, allein mit seinen Erblanden nicht abwehren kann, hat er diese Obliegenheit der gesamten Christenheit und des Reichs als Reichsoberhaupt den Kurfürsten vorgebracht und sie um ihre Zustimmung zur Einberufung eines Reichstags gebeten, „sintemal, disem alle des heiligen Reichs Stendt vnd Glider belangendem vnd empor schwebendem vnhail durch gemaine berathschlagung vnd starcke, ainmütige zusamensetzung zustewren vnd entgegen zu trachten, zum höchsten von nötten“. Dazu kommen andere wichtige Punkte wie [2] die Handhabung des Landfriedens und besonders die Abstellung der Missstände bei Truppenwerbungen und ‑zügen, [3] die Beförderung der Reichsjustiz und des Prozessverfahrens, [4] Maßnahmen zur Beachtung und zum Vollzug der Reichsmünzordnung, [5] die Rektifizierung der Reichsmatrikel mit Moderationen [6] „vnd was dergleichen gemainen notwendigkaiten verners anhengig sein möchte […], welche der Stendt samentliche beratschlagung eruorderten“. Nachdem die Kurfürsten daraufhin die Einberufung des Reichstags bewilligt und die Festlegung von Ort und Termin ihm, dem Kaiser, überlassen haben, wird der Reichstag hiermit in Anbetracht der keinen längeren Aufschub duldenden Gefahr ausgeschrieben für Sonntag Quasimodogeniti, den 17. 4. s. n. / 7. 4. s. v. 1594 nach Regensburg. Er, der Kaiser, wird persönlich am Reichstag teilnehmen. Im Ausschreiben an die Reichsfürsten folgen sodann Ermahnung und Befehl unter Berufung auf die Verpflichtung des Adressaten auf Kaiser und Reich, den Reichstag ohne Rücksicht auf anderweitige Verrichtungen persönlich zu besuchen oder, sollte dies aus gesundheitlichen Gründen oder höherer Gewalt nicht möglich sein, mit umfassend bevollmächtigten Gesandten ohne Hintersichbringen zu beschicken und dort vornehmlich über die Abwehr und „abtreibung mehrgemelts Türckischen gewaltsamen verderben vnd einbrechens als dem ersten vnd vordersten Articul“ und danach über die anderen genannten Punkte zu beraten. Abschließend ermahnte der Kaiser die Stände, dem nachzukommen und pünktlich zu erscheinen, damit verspätete Ankünfte oder unzureichende Vollmachten der Gesandten keine Verzögerungen verursachen, wegen der erforderlichen höchsten Eile die Beratungen schleunig geführt und zügig abgeschlossen werden können. Die Beschlüsse des Reichstags sind auch von abwesenden Reichsständen verbindlich zu vollziehen. Das Ausschreiben war unterzeichnet von Kaiser Rudolf II., Sekretär Andreas Hannewald und Vizekanzler Jakob Kurz.
Eine inhaltlich weitgehend entsprechende und ebenfalls bereits als Druck ausgefertigte Fassung mit dem Datum Prag, 5. 12. 1593, im kaiserlichen Geheimen Rat verlesen am 6. 12. 15936, setzte den Reichstag abweichend von obiger Fassung bereits für 6. 3. s. n. / 24. 2. s. v. 1594 an7. Dieses Ausschreiben wurde als Konzeptkopie8 umformuliert zur späteren Version vom 10. 1. 1594, wobei als inhaltliche Änderungen lediglich die Passage zur Eroberung Füleks am 27. 11. 1593 nachgetragen, die Ankündigung des erwarteten türkischen Hauptzugs für das Frühjahr 1594 konkretisiert und der Beratungspunkt Reichsjustiz ergänzt wurden. Eine weitere Hinzufügung für Beratungen über Handel und Wirtschaft im Reich in Anbetracht deren Niedergangs, veranlasst durch die Handelssperren und -behinderungen ‚ausländischer Potentaten‘, wurde nachträglich wieder gestrichen und nicht in die Ausfertigung übernommen. Wesentliche Gründe für den Aufschub des Reichstags vom 6. 3. auf 17. 4. 1594 waren zum einen Einwände der Kurfürsten gegen den Termin9 und zum anderen dringende Verrichtungen des kaiserlichen Hofes10. Nach anderen Aussagen standen Geldprobleme des Kaisers hinter dem Aufschub11.
Abgesehen von dieser Vorfassung konnten keine weiteren Konzepte des Ausschreibens mit Modifizierungen für einzelne Ständegruppen aufgefunden werden. Die Ausfertigungen für diese weichen insofern ab, als sie für Grafen, Herren12 und Reichsstädte13 in der Anredeformel den jeweiligen Adressaten adaptiert wurden und anstelle der persönlichen Mitwirkung die Aufforderung zur Abordnung von bevollmächtigten Gesandten enthielten. Die Ausschreiben an Vormundschaften waren den entsprechenden Umständen angepasst14.
Neben dem Druck des Ausschreibens als Standardform erhielten ausgewählte Stände handschriftliche Fassungen15. 1594 waren dies16 neben den Kurfürsten der Erzbischof von Salzburg, die Kardinalbischöfe von Konstanz und Trient, Erzherzog Maximilian als Deutschmeister, Herzog Wilhelm V. von Bayern, Herzog Johann Wilhelm von Jülich17, die Herzöge von Lothringen und Savoyen, das Magdeburger Domkapitel18 sowie König Philipp II. von Spanien als Herzog von Burgund und König Christian IV. von Dänemark als Herzog von Holstein19. Die handschriftliche Fassung entsprach inhaltlich dem Druck, sieht man davon ab, dass an Bayern (und wohl auch die anderen handschriftlich geladenen Fürsten) die Aufforderung zur Reichstagsteilnahme nicht als Befehl, sondern als Bitte erging. Gemäß Vermerk auf der Konzeptkopie ging ein weiteres Ausschreiben in dieser Form an Königinwitwe Sophie von Dänemark als Vormund ihrer unmündigen Söhne [Ulrich und Johann] ebenfalls für das Herzogtum Holstein20. Dem Ausschreiben an Herzog Wilhelm von Bayern war ein Postscriptum beigegeben, das in leicht modifizierter Form der dem Ausschreiben an die Kurfürsten angefügten Aufforderung zur persönlichen Anreise nach Regensburg entspricht.
Das erwähnte Ausschreiben an die Kurfürsten unterscheidet sich insofern von der gedruckten Version an die übrigen Reichsstände, als es eingangs auf die Werbung des Kaisers mit der Bitte um ihren Konsens für die Einberufung wegen des Türkenkriegs Bezug nimmt21 und auf die breite Schilderung des dabei ohnehin thematisierten Verhaltens des Sultans verzichtet, sondern gleich auf den für das Frühjahr erwarteten türkischen Hauptangriff sowie die daraus resultierende Gefährdung des Reichs zu sprechen kommt, sodann analog dem Druck die weiteren vier Hauptartikel des Reichstags sowie die Generalklausel zu anderweitigen Themen anfügt, Ort und Termin nennt und den Kurfürsten ebenfalls wie im Druck die Teilnahme befiehlt22. Dem Ausschreiben war ein Postscriptum gleichen Datums angefügt, in dem der Kaiser auf seine vorherige Absicht verwies, den Reichstag zeitiger zu Beginn des Jahres 1594 zu versammeln, daran aber zum einen durch „allerlai ehehaffte obligen“ gehindert worden sei. Zum anderen habe er den Berichten seiner Kommissare sowie dem Schreiben der kurfürstlichen Räte aus Bingen vom 7. 12. 1593 entnommen, dass die rheinischen Kurfürsten einen späteren Termin wünschen23. Er komme dem mit dem Ausschreiben erst für April nach und erwarte deshalb umso mehr die persönliche Teilnahme der Kurfürsten. Um Letzteres zu unterstreichen, richtete der Kaiser begleitend zum Ausschreiben ebenfalls am 10. 1. 1594 (Prag) eine weitere schriftliche Mahnung an alle Kurfürsten mit Ausnahme Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen, in der er unter Berufung auf die Ausführungen in der Werbung seiner Gesandten zur Türkengefahr, der man unverzüglich entschlossen und mit vereinten Kräften entgegenzutreten habe, das beigefügte Ausschreiben ebenso nochmals rechtfertigte wie die Unabdingbarkeit, ihn, den Kurfürsten, „zum höchsten immer möglich zuermahnen“, alle Hinderungsgründe der augenscheinlichen Gefahr für das Vaterland und die Christenheit unterzuordnen und persönlich zum Reichstag zu kommen, um dort die Beratungen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Er, der Kurfürst, könne in Anbetracht des Türkenkriegs nicht in Abrede stellen, dass zur Verteidigung der Christenheit „der churfursten selbst persönliche gegenwärt itzundt mehr dan jhemals von nötten seye“. Eine weitere Verzögerung der Zusage würde die Mitkurfürsten veranlassen, ihr Kommen ebenfalls in Zweifel zu stellen24. An Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen richtete der Kaiser die Bitte, der bereits vorliegenden Zusage nachzukommen sowie die anderen Kurfürsten und weitere Fürsten dazu aufzufordern25.
Das Ausschreiben an die reformierten Hochstifte ging abgesehen von den mediatisierten und dynastisierten Stiften26, für die nicht benannte Bischöfe geladen wurden, 1594 erstmals grundsätzlich nicht an die protestantischen Administratoren, sondern an die Domkapitel: Hatte dies 1582 nur das Erzstift Magdeburg betroffen27, so beschloss der kaiserliche Geheime Rat im Vorfeld des Reichstags 159428 trotz der in Prag vorgebrachten Einwände29, diesmal für alle reformierten Hochstifte ausschließlich die Kapitel einzuladen und das Ausschreiben mit dem Zusatz zu versehen, „solches, wo nöttig, an gepurende ortt zuegelanngen“. Für die Ausschreiben an die Domkapitel wurde ein eigenes Konzept formuliert30, das inhaltlich zunächst dem Druck entspricht, dann aber anstelle der Aufforderung zur persönlichen Reichstagsteilnahme die Abordnung umfassend bevollmächtigter Gesandtschaften anmahnt, im Folgenden abweichend etwa bei der Verbindlichkeit des Reichsabschieds für abwesende Stände nicht den Titel des Bischofs bzw. Administrators oder das Personalpronomen, sondern den Namen des Hochstifts nennt und am Schluss den erwähnten Zusatz enthält: „Und werdet solches, wo nöttig, verrer an gepurendt ort zugelangen wissen“. Gemäß einem Vermerk auf der Konzeptkopie ging das Ausschreiben in dieser Form an die Domkapitel von Magdeburg, Bremen, Lübeck, Halberstadt, Verden, Osnabrück und Ratzeburg sowie wegen der dortigen Wahlproblematik31 auch an das katholische Verdun. Die Ausfertigung erfolgte üblicherweise als Druck, nur das Magdeburger Kapitel erhielt laut dem Eintrag in der Liste mit allen Empfängern des Ausschreibens32, die ansonsten auch die Adressierung an die genannten Domkapitel anstelle der Administratoren vermerkt, zudem ein handschriftliches Exemplar33. Der kaiserliche Hof versuchte, damit das Problem der Zulassung protestantischer Administratoren zum Reichstag umgehen zu können, ohne eine grundsätzliche Entscheidung zugunsten der katholischen oder der protestantischen Seite treffen zu müssen. Hinter diesem 1594 erstmals praktizierten Verfahren, das schon vor dem Beginn des Reichstags größere Aufmerksamkeit erregte34, stand zwar nicht das kolportierte Versprechen des Kaisers an den Papst, ohne vorherige Konfirmation keinem Protestanten die Regalien zu verleihen35, doch bedeutete es eine erhebliche Verschärfung gegenüber der vorherigen Praxis: Das Ausschreibeverfahren brachte „die reichsrechtlichen Defizite der Administratoren zum Ausdruck, die nunmehr trotz des zumindest teilweise vorhandenen Lehnsindults für die Teilnahme am Reichstag nicht mehr qualifiziert erschienen“36. Am kaiserlichen Hof wurde dieser Schritt von Reichssekretärs Andreas Hannewald damit begründet, „dz die angegebne haupter derselben stifft kaines von der bäpstlichen Hlt. confirmirt noch auch doher von der ksl. Mt. belehnett worden. Und weil eben der ursach halb ein gleicher proceß mitt dem primat undt erzstifft Magdeburg gehaltten wird, so kan den ringern und wenigern kain neues gemacht werden“37.
In der oben erwähnten Sitzung des kaiserlichen Geheimen Rates38 wurde neben der Regelung für die protestantischen Administratoren zudem beschlossen, für das Hochstift Straßburg wegen des Konflikts zwischen Kardinal Karl von Lothringen und Markgraf Johann Georg von Brandenburg um den Bischofssitz sowie des Streits des konfessionell gespaltenen Domkapitels keine der beiden Parteien zum Reichstag zu laden. Das Ausschreiben an das Hochstift unterblieb 1594 also gänzlich, gegen anderslautende Gerüchte39 wurde weder einer der beiden Prätendenten noch das Domkapitel nach Regensburg beschrieben. Dies bestätigt überdies die Liste aller Empfänger des Ausschreibens mit dem Vermerk für das Hochstift Straßburg: „nemo“40.
Gemäß dieser Liste erhielten neben Straßburg ferner kein Ausschreiben: Die Stadt Aachen, die „dißmahl wegen ires ungehorsambs nit beschriben“ wurde; Wolf Wilhelm von Maxlrain, Freiherr von Hohenwaldeck, ebenfalls „wegen seines ungehorsambs“41; die Grafschaft Lupfen, da Konrad von Pappenheim wegen der eigenmächtigen Einnahme der lupfischen Reichslehen42 in Haft saß; die Grafen von Honstein „seindt außgestorben unnd dißmahls niemandt geschriben worden“43.
Das Reichstagsausschreiben ging nach den Angaben in genannter Liste strikt auf der Grundlage der Reichsmatrikel an alle de iure reichsunmittelbaren Reichsstände, selbst wenn diese eximiert, mediatisiert und dynastisiert44, für das Reich verloren45 oder, wie Vermerke in der Liste zeigen, nicht zu lokalisieren46 waren. Insbesondere die Einladung von Ständen, die auf territorialer Ebene als Landstände betrachtet wurden, führte beim Reichstag zu Einwänden und Protesten gegen diese Praxis und die damit verbundene Zuerkennung der bestrittenen Reichsstandschaft47. Bereits zuvor wurde bei der Vorlage des Ausschreibens an den nicht benannten („N.“) Abt des Klosters Maulbronn48, dessen Übergabe gemeinsam mit jenem für Württemberg in Stuttgart erfolgte, die Empfangsbestätigung für den Boten nach Rücksprache mit Vizekanzler Hieronymus Gerhardt nur „unvergrifflich“ formuliert49, um ein Präjudiz zu umgehen. Der protestantische Abt Johann von Königsbronn schickte das ihm am 14. 2. (4. 2.) zugestellte Ausschreiben am 15. 2. (5. 2.) 1594 an Friedrich I. von Württemberg mit der Begründung, er erkenne nur ihn als Landesherren an50. Die Kurbrandenburger Kanzlei verweigerte bei der Übergabe der drei Ausschreiben an die Bischöfe „N.“ von Lebus, Havelberg und Brandenburg eine Empfangsbestätigung. Kanzler Barth vermerkte51: „Unser landtstiffter werden auf den reichstag erfordertt. Ist der bote simpliciter abgewiesen, das es keine antwortt bedurffte, ime auch kein recepisse geben“. Herzog Johann Friedrich von Pommern monierte, dass ein Ausschreiben an „N.“, Bischof von Cammin ging, und empfahl, auf der Exemtion des Hochstifts durch die Herzöge zu beharren52. Herzog Wilhelm von Bayern schickte das Ausschreiben für „N.“, Abt zu Rott53, das er zur Weitergabe an diesen erhalten hatte, an den Kaiser mit der Klarstellung zurück, das Kloster sei ein bayerischer Landstand, der Abt besuche keine Reichstage und leiste keine Reichssteuern. Der Herzog vermutete eine Verwechslung in der kaiserlichen Kanzlei mit der Abtei Rot in Schwaben54. Die Stadt Göttingen erteilte dem Überbringer des Ausschreibens eine Empfangsbestätigung, schickte es aber in beglaubigter Abschrift an Herzog Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel. Dessen Räte verwiesen die Stadt auf ihre Landsässigkeit und forderten das Original des Ausschreibens ein. Göttingen bestätigte, die Stadt beabsichtige keine Änderung ihres Status, bat um die Entschuldigung ihrer Absenz beim Reichstag und schickte das Ausschreiben im Original mit dem Rezepisse55. Auch die Stadt Düren übergab eine beglaubigte Abschrift des an sie gerichteten Ausschreibens an Herzog Johann Wilhelm von Jülich mit der Bitte, sie beim Reichstag zu entschuldigen56.
Das Ausschreiben für die zwischen Braunschweig"–Wolfenbüttel und Graf Karl Günther von Schwarzburg strittige Abtei Walkenried ging an keinen der beiden Prätendenten, sondern war adressiert an Abt Georg [Kreite], der allerdings schon 1578 verstorben war57.
Gemäß der erwähnten Liste mit allen Adressaten58 wurden 1594 insgesamt 375 Ausschreiben angefertigt und im Reich verteilt. Eine Aufstellung der kaiserlichen Kanzlei59, die mit Schreiben des Kaisers vom 7. 2. 1594 (Prag) Kurfürst Wolfgang von Mainz geschickt wurde, nennt summarisch 373 Ausschreiben. Im Begleitschreiben rechtfertigte der Kaiser die unterbliebene Abgleichung der Ständeliste mit den Unterlagen der Mainzer Registratur mit dem Zeitdruck für die Versendung im Hinblick auf den Eröffnungstermin des Reichstags, bat aber um etwaige Korrekturen60. Nach Aussage dieser Liste beim Schreiben vom 7. 2. waren die Ausschreiben für die Stände in den Kreisen Kurrhein, Burgund und Oberrhein an Reichsfiskal Johann Vest, für den Fränkischen, Schwäbischen und Bayerischen Kreis an Reichspfennigmeister Zacharias Geizkofler sowie für den Ober- und Niedersächsischen Kreis an Reichspfennigmeister Christoph von Loß verschickt worden, die jeweils die weitere Verteilung zu organisieren hatten. Das entsprechende Schreiben des Kaisers an die drei Genannten war bereits am 12. 1. 1594 (Prag) mit dem Auftrag ergangen, die Ausschreiben den Reichsständen „zum allerfürderlichsten“ zu überbringen61.
Die Weitervergabe an die Stände in den rheinischen Kreisen übernahmen die Reichskammergerichtsboten Hans Hopp und Friedrich von Aach. Letzterer legte einen Bericht zur Verteilung der ihm übergebenen 46 Ausschreiben vor62, die im Zeitraum vom 14. 2. (4. 2.) bis 5. 6. (26. 5.) 1594 erfolgte und demnach lange bis nach dem projektierten Eröffnungstermin des Reichstags (17. 4.) andauerte. Dem Bericht lagen die Empfangsbestätigungen der jeweiligen Reichsstände bei63. Ein chronologisch angelegter Bericht des Boten Hans Hopp64 zur Verteilung der Ausschreiben mit Schwerpunkt im Oberrheinischen Kreis und im Elsass beginnt mit 16. 2. (6. 2.) in der Stadt Weißenburg und endet am 28. 3. (18. 3.) mit der Vorlage in Turin beim Herzog von Savoyen. Geizkofler unterrichtete den Kaiser am 15. 4. 1594 (Prag [!]) anhand der Empfangsbestätigungen der Reichsstände über die Überbringung durch seine verordneten Boten65. Christoph von Loß berichtete dem Kaiser am 6. 4. 1594 (Dresden)66, er habe die ihm zugestellten 63 Ausschreiben für die beiden sächsischen Kreise von fünf Boten verteilen lassen, die mit den beigelegten Empfangszetteln67 inzwischen wieder zurückgekehrt waren. Hingegen war der Bote nach Livland und Kurland mit den ihm, Loß, erst später übergebenen Ausschreiben noch unterwegs. Die sechs Ausschreiben für die dort verorteten Reichsstände68 hatte Loß erst am 27. 2. erhalten. Der von ihm beauftragte Bote teilte nach seiner Rückkehr mit, der „generalis episcopus“ zu Riga69 habe allein das an den Erzbischof von Riga adressierte Ausschreiben behalten und ansonsten eingewandt, dass die Bischöfe von Reval, Dorpat, Ösel und Kurland „gar vorgangen, undt derer orte keine bischoffe mehr residiren“. Er wollte diese Ausschreiben ebenso wenig annehmen wie jenes an den [nicht mehr existenten] Landmeister des Deutschen Ordens in Livland. Loß gab sie dem Kaiser zurück70.
3. Die Vorbereitung der Beratungen
3.1 Vorbereitungen des Kaisers und der katholischen Stände. Die Kurie
Die thematische Vorbereitung des Reichstags wird zunächst für den Kaiserhof mit den umfangreichen Vorarbeiten für die Formulierung des Reichstagsprogramms in der Proposition dokumentiert. Dem folgen eine Auswertung der Korrespondenzen katholischer Reichsstände im Vorfeld der Reichsversammlung für die rechtzeitige Koordinierung ihrer dortigen Politik mit Bayern als Fixpunkt sowie quellennahe Erörterungen zu den Bemühungen der römischen Kurie, den Zusammentritt des Reichstags bei Kaiser Rudolf II. in Prag zu forcieren, sowie zu den Festlegungen der eigenen inhaltlichen Ziele als Vorgabe für die päpstliche Reichstagsvertretung.
3.1.1 Vorbereitungen des Kaisers: Gutachten und Genese der Proposition. Österreichische Belange
Im Mittelpunkt der Reichstagsvorbereitung des Kaisers standen neben den Bemühungen um die persönliche Teilnahme der Kurfürsten und der wichtigeren Reichsfürsten1 in thematischer Hinsicht die Vorarbeiten für die Proposition, deren Formulierung man 1594 am kaiserlichen Hof größte Bedeutung zumaß: Seit dem Beschluss des Reichstags wurden im Geheimen Rat „bald alle Überlegungen auf die Ausgestaltung dieser Schrift gerichtet“2 mit dem Ziel, trotz der aktuellen reichspolitischen Situation den Beschluss einer Türkenhilfe durchzusetzen. Die Proposition sollte deshalb „ein Konzentrat aller denkbaren und politisch sinnvollen Überlegungen werden, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt für die Bewilligung einer Hilfe des Reiches gegen die Türken sprachen“. Sie musste die Unabdingbarkeit einer Türkensteuer klarmachen und dafür neben der Verwendung rationaler Argumente darauf abzielen, „ein Maximum an emotionalen Reaktionen hervorzurufen, deren Intensität ausreichen sollte, um innenpolitisch orientiertes Handeln der protestantischen Stände zu überlagern“3.
Die Vorarbeiten beschränkten sich nicht nur auf die Hofbehörden, sondern der Kaiser bezog im Zuge der Reichstagswerbung 15944 auch Reichsstände ein, die ihm und seinem Haus nahestanden, indem er die Instruktionen für seine Gesandten an Kurmainz, Kursachsen, Kurbrandenburg, Erzherzog Ferdinand II. von Tirol, Bayern, Salzburg und Würzburg um die Bitte ergänzte, ein Gutachten zur Frage abzugeben, wie die Forderung um eine Türkenhilfe beim Reichstag am besten vorzubringen sei, um eine möglichst problemlose Bewilligung zu erhalten5. Die Stellungnahmen der Adressaten waren allerdings wenig weiterführend: Kurfürst Wolfgang von Mainz verwies auf die Argumente in der Proposition Kaiser Maximilians II. beim Reichstag 1566 vor dem Hintergrund des damaligen Türkenkriegs, wollte aber zu Höhe und Modus der jetzigen Forderung dem Kaiser keine Vorgaben machen6. Ebenso lehnte Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen als noch unerfahrener Fürst eine diesbezügliche Stellungnahme ab, er wiederholte aber sein Erbieten, den Beschluss zusammen mit anderen Ständen zu befördern7. Johann Georg von Brandenburg beschränkte sich auf den Rat, die seit 1582 ungeklärten Gravamina so weit wie möglich zu bereinigen: Falls die [protestantischen] Stände beim Reichstag zumindest „eine gewiße hoffnung zur erleichterung bekommen und die folgendts unfeilbar erlangen konnen“, würden sie die Steuer wesentlich bereitwilliger zusagen8. Bischof Julius von Würzburg erbat für ein konkreteres Gutachten die Information, ob der Kaiser eine Geld- oder eine Truppenhilfe beantragen wolle, und empfahl ansonsten, eine Steuer in entsprechender Höhe mit Nachdruck anzustreben, um nicht zu einem ungünstigen Friedensschluss mit dem Sultan gezwungen zu werden9. Herzog Wilhelm V. von Bayern sowie Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg sagten lediglich zu, in Regensburg den Beschluss einer möglichst hohen Steuer zu unterstützen10.
Schon zuvor hatte Kardinal Andreas von Österreich, Bischof von Konstanz, eigeninitiativ ein Gutachten für die Proposition eines künftigen Reichstags formuliert11. Demnach sollte der Kaiser selbst ins Feld ziehen und den Türkenkrieg zumindest zehn Jahre lang führen, verbunden mit der Bildung einer Türkenliga zusammen mit dem Papst, Spanien, Venedig, allen anderen italienischen Fürsten sowie Persien, um so die osmanische Bedrohung nachhaltig zu bereinigen und die jährlichen Ehrengeschenke einzusparen. Eine entsprechende Türkensteuer für zehn oder mehr Jahre sollten die Reichsstände gegen das Entgegenkommen bewilligen, die Steuerkontrolle selbst zu übernehmen. Gegen die Gewährung der Freistellung als Bedingung könne der Kaiser anbieten, beim Papst um ein Nationalkonzil in Deutschland anzuhalten, um dort die Glaubensspaltung gänzlich beizulegen.
Wichtiger als diese Stellungnahmen waren die am kaiserlichen Hof eingeleiteten Maßnahmen: Am 13. 1. 1594 forderte Rudolf die Hofkammer auf, ein Gutachten zur Frage abzugeben, auf welche Weise die Türkenhilfe beim Reichstag am besten zu erlangen sei, „warauf ungeverlich solch ir Mt. begern am fuglichsten zustellen, was namen demselben zugeben und mit was dienlichen persuasionen und außfürung der bißhero verloffener türckischen handlung und grenitzwesens und darauf ergangener außgaben und nochmals obligender augenscheinlicher gefahr und untreglichen lassts das alles den stenden fürzutragen und zuproponiren“12. Eine entsprechende Anfrage richtete Rudolf II. ebenfalls am 13. 1. an Erzherzog Matthias, der dazu ein Gutachten des Hofkriegsrates veranlassen sollte, hier ergänzt um eine Stellungnahme zum Bedarf an Söldnern und Kriegsgerät für die Grenzsicherung sowie die jährlichen Kosten dafür, um dies in die Proposition zu inserieren13. Beide Gutachten mahnte der Kaiser am 26. 2. 1594 an14, jenes des Hofkriegsrats sodann nochmals am 12. 3. 159415 und letztmalig am 26. 3. 1594 mit dem Hinweis, dass aufgrund der ausstehenden Stellungnahme „die proposition füeglich nit gestelt werden mag“16.
Das bereits vor der letzten Anmahnung angefertigte Gutachten des Hofkriegsrates vom 23. 3. 159417 richtete sich an Erzherzog Matthias und behandelte die Grundfragen: Was soll der Kaiser im Einzelnen zum Türkenkrieg proponieren? 2) Wie ist das Gesuch zur Türkenhilfe vorzubringen, um eine möglichst hohe Zusage zu erreichen? Erzherzog Matthias kommentierte die Erörterungen des Hofkriegsrates bei deren Übersendung an den Kaiser in seinem Begleitschreiben in wenigen Punkten und steuerte damit eine später am kaiserlichen Hof als eigenes Gutachten interpretierte Empfehlung bei18. Die kaiserliche Hofkammer hatte ihrerseits als Grundlage ihrer Stellungnahme ein Gutachten von Reichspfennigmeister Zacharias Geizkofler beauftragt, das dieser mit Datum Prag, 25. 3. 1594, an den Kaiser adressiert vorlegte19. Die sehr umfangreichen und detaillierten Ausführungen Geizkoflers wurden anschließend zusammen mit jenen des Hofkriegsrates in gekürzter Form in die Expertise der Hofkammer vom 13. 4. 1594 übernommen20, die somit eine Synthese aus beiden Gutachten darstellt. Aufgrund der zahlreichen inhaltlichen Parallelen in den Gutachten werden sie im Folgenden nicht als Einzelreferate, sondern in Form einer zusammenfassenden Synopse dokumentiert.
Der Hofkriegsrat und Geizkofler stellten an den Beginn der Ausführungen in der Proposition eine umfassende Schilderung der Entwicklung an der Grenze in Ungarn und Kroatien insbesondere in den letzten beiden Jahren, die den Ständen nochmals eindringlich vor Augen geführt werden sollte. Die detaillierte Darstellung des Hofkriegsrats wurde nachfolgend in dieser Form weitgehend in die Proposition übernommen. Anschließend führte Geizkofler eher knapp, der Hofkriegsrat sehr ausführlich aus, der Kaiser sei aufgrund der eigenen unzureichenden Widerstandsmöglichkeiten gegen den mächtigen Feind zum Friedenschluss mit dem Sultan gezwungen worden, habe diesen danach stets beachtet und keinerlei Anlass für Verstöße dagegen gegeben, sondern war vielmehr seit 1592 um eine Verlängerung in Konstantinopel bemüht. Dagegen sprach sich die Hofkammer anders als der Hofkriegsrat gegen eine zu ausführliche Darlegung der kaiserlichen Friedensbestrebungen aus, um den Eindruck bei den Reichsständen zu vermeiden, Rudolf II. ziele eher auf einen neuerlichen Friedensschluss als auf die Fortsetzung des Kriegs ab und wolle die vom Reichstag bewilligte Hilfe danach für andere Zwecke verwenden. Ergänzend brachte die Hofkammer an dieser Stelle ein, die Proposition sollte darauf hinweisen, dass die osmanischen Einfälle 1592 nicht durch das Ausbleiben der kaiserlichen Ehrengeschenke provoziert worden seien, da die Übergriffe vor deren Fälligkeitstermin stattfanden, um dem Vorwurf seitens der Reichsstände vorzubeugen, der zu spät gezahlte Tribut habe den Sultan zum Friedbruch veranlasst. Die folgenden Ausführungen im Gutachten Geizkoflers und sehr faktenreich in jenem des Hofkriegsrats zu den osmanischen Verstößen gegen den Frieden mit den Einfällen in Ungarn und Kroatien wurden mit der Nennung der eroberten Festungen ebenso weitgehend unverändert in die Proposition übernommen wie die türkische Niederlage bei Sisak und die Kriegsproklamation des Sultans trotz des kaiserlichen Angebots des doppelten Tributs. Das Gutachten der Hofkammer fasste die bisherigen Punkte zur Entwicklung an der Grenze und zu den osmanischen Friedensverstößen nur knapp zusammen und hielt fest, dies gebe „gnuegsambe uberflüssige materi und motiven, solches alles nach lengs […] den stendten beweglich vor augen zustellen“21. Auf diese im Vergleich zur durchgehend faktenorientierten Empfehlung des Hofkriegsrates sehr viel emotionalere Ebene hob die Hofkammer insbesondere beim osmanischen Verhalten gegenüber dem kaiserlichen Orator Friedrich von Kreckwitz und dessen Begleitpersonal ab: Zwar verurteilten auch Geizkofler und der Hofkriegsrat dessen Inhaftierung als Verstoß gegen ‚aller Völker Recht‘, die Hofkammer plädierte aber für eine ausführlichere Beschreibung der Wegführung seiner Gefolgschaft auf Galeeren, der Gefangenschaft Kreckwitz’ und dessen dortigen Todes, da diese Darstellung einen „sonndern durchtringenden affect unnd bewegnus“22 auslösen könne. Bei der Schilderung der Erfolge des kaiserlichen Heeres seit 1593 mit der Rückeroberung von Festungen empfahlen Geizkofler eigenständig und Erzherzog Matthias im Bezug auf das Gutachten des Hofkriegsrates eine stärkere Betonung in der Proposition, die sich bietende Gelegenheit für weitere Siege zu nutzen und sich den ‚Vorstreich‘ zu sichern. Im Zusammenhang mit dem erwarteten osmanischen Gegenschlag und den Rüstungen dafür verwies Geizkofler explizit darauf, dass der Sultan bereits eine große Anzahl „der unmenschlichen tartarn wider die christenheit aufgemahnt hab“23. Deshalb sei es unumgänglich, wolle man nicht in die türkische „servitut“ geraten, dass die Reichsstände über Mittel und Wege beraten, wie ein Heer aufzubringen ist, das dem Feind kontinuierlichen Widerstand leisten kann. Geizkofler betonte damit neben der kollektiven Türkenfurcht die religiöse Dimension des Konflikts24, auf die nachfolgend ebenso der Hofkriegsrat anspielte, indem er als Beleg für die Nutzlosigkeit weiterer Friedensverhandlungen eine Aussage von Großwesir Sinan Pascha gegenüber dem kaiserlichen Orator Bartholomäus Petz zitierte, „der musulmannen oder türggen religions decreta vermöchten unnd gäben zue“, sie seien gegenüber Ungläubigen nicht an die Beachtung von Friedensverträgen gebunden25.
Um die finanzielle Überlastung des Kaisers und der Erblande mit der Türkenabwehr selbst während der vom Feind freilich nicht beachteten Friedenszeiten zu veranschaulichen, regte Geizkofler an, ein Verzeichnis mit den Ausgaben Rudolfs II. und der österreichischen Länder insgesamt zu erstellen, während der Hofkriegsrat dies bereits aufgegriffen hatte und als Beilage zur Proposition eine diesbezügliche Aufstellung zum Söldnerbedarf an allen Grenzen mit den jährlichen Kosten formulieren wollte, um damit die Unabdingbarkeit einer Reichshilfe besonders nach dem Auslaufen der Türkensteuer von 1582 im Jahr 1587 zu belegen. Zwar wurde diese Aufstellung der Proposition später nicht beigegeben, doch kam die ebenfalls vom Hofkriegsrat erstellte Auflistung der wesentlich höheren monatlichen Kosten von mehr als 600 000 fl., die während des offenen Kriegs für Reiter, Fußknechte, Führungspersonal, Munition und sonstigen Bedarf anfielen, als Beilage B der Proposition beim Reichstag zur Vorlage26. Ganz ähnlich empfahl Geizkofler in seinem Gutachten, den Reichsständen konkret vorzutragen, wie viele Reiter und Fußknechte für wie viele Jahre benötigt würden. Die anhand einer weiteren Beilage mit der Auflistung der osmanischen Einfälle in den vergangenen zehn Jahren belegten Verstöße des Sultans gegen geltende Friedensverträge27 sollten die Reichsstände davon überzeugen, dass nur eine über mehrere Jahre hinweg kontinuierte, auf einen beharrlichen Krieg ausgelegte Unterstützung den gewünschten Erfolg erzielen könne. Die Hofkammer dagegen lehnte es ab, eine sehr lange andauernde Finanzierung des Kriegs anzusprechen, weil die Reichsstände in diesem Fall umso geringere Steuern für das erste Jahr und den jetzt beginnenden Feldzug bewilligen würden, und plädierte ihrerseits dafür, um eine „ordinari hilf“ für etwa fünf Jahre und eine zusätzliche „extraordinari“ Hilfe für den aktuellen Kriegszug zu bitten28. Alle erwähnten Gutachten bemühten sich, in Anbetracht der grundsätzlichen Freiwilligkeit der Türkensteuern dennoch aufgrund der akuten Gefahrenlage eine möglichst weitgehende Verpflichtung der Reichsstände für die Unterstützung des Kaisers zu konstruieren: Einerseits mit dem Argument der direkten Bedrohung des Reichs bei einem osmanischen Vorstoß durch Ungarn nach Österreich und dem daraus resultierenden Eigenschutz der Reichsstände für sich und ihre Untertanen, andererseits als weitere religiöse Komponente des Türkenkriegs mit der Verpflichtung vor Gott, alle bedrängten Mitglieder der Christenheit, „ja deß christlichen namen und glaubenß“29 vor der ‚tyrannischen Gewalt’ zu schützen.
Die wichtige Frage des Steuererhebungsmodus ließ der Hofkriegsrat offen, er sprach nur eine allgemeine ‚Schatzung’ wie 152630, den Gemeinen Pfennig oder ein anderweitiges Verfahren an. Erzherzog Matthias empfahl eindeutiger als der Hofkriegsrat den Gemeinen Pfennig, während Geizkofler davon abriet, in der Proposition den Romzug gemäß der Reichsmatrikel, den Gemeinen Pfennig oder andere Wege zu explizieren, sondern die Forderung „auf die generalitet und continuation, jedoch von mehrer richttigkheit willen in geltt“ zu stellen31. Die Hofkammer übernahm den Vorschlag Geizkoflers wörtlich, sie verband damit aber die Erwartung, die Reichsstände würden in den Verhandlungen aufgrund der dabei zu thematisierenden Unzulänglichkeit der matrikelbasierten Steuer eigenständig für den Gemeinen Pfennig stimmen. Eine konkrete Steuerhöhe gab keines der Gutachten vor.
Reichspfennigmeister Geizkofler verband mit dem Problem des Erhebungsmodus umfassende Erörterungen zu den Vor- und Nachteilen der Steuersysteme, gedacht als Richtschnur für die österreichischen Delegierten, die damit im Fürstenrat gegen die von vielen Reichsständen bevorzugte Matrikelsteuer argumentieren sollten: Die Matrikelsteuer sei trotz ihrer wiederholten Praktizierung „dem Reich beschwerlich, etlichen ständten und dem armen maan [!] untreglich“32 sowie für den Kaiser schon „zu fridenß zeitten nit erkleckhlich“, also für einen offenen Krieg völlig unzureichend. Sie erfasse viele wichtige Bestandteile des Reichs wie etwa Mediatinstitutionen oder die Reichsritterschaft nicht und trage grundsätzlich „ein große ungleicheit auf sich, betrifft allein den armen mann. Der wirdt dardurch gantz unnd gar erschöpfft und außgesogen, und ist den churfürsten, fürsten, graven und herrn nuzlich, den praelaten aber und den städten gantz beschwerlich“. Geizkofler bezog sich im Gutachten auf die weit verbreitete Praxis von Reichsständen, bei der Umlage der Reichssteuern auf ihre Untertanen einen wesentlich höheren Betrag von bis zum Achtfachen ihres Anteils zu erheben und für eigene Belange zu verwenden oder Reichssteuern auszuschreiben, ohne dass sie auf Reichsebene beschlossen worden wären. Deshalb würden die höheren Reichsstände und Grafen auf der Matrikelsteuer beharren, während Stände mit wenigen oder keinen Untertanen wie die Reichsstädte sie aus der eigenen Kasse entrichten müssten. Zum anderen sei der Steuerertrag unzureichend: Die in der Reichsmatrikel veranschlagten 4000 Reiter und 20 000 Fußknechte reduzierten sich unter Abzug der verlorenen und eximierten Stände auf 3000 und 13 000, faktisch aber aufgrund der ausbleibenden Zahlungen durch Burgund, Savoyen, Lothringen, Metz, Toul, Verdun und weitere Stände sowie mehrere Mitglieder des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises auf nicht mehr als 2000 Reiter und 10 000 Fußknechte oder einen monatlichen Realwert von nur 64 000 fl. Mit einer eilenden Hilfe von 24 Römermonaten, wie sie der Reichstag 1566 beschlossen hatte, könne man 12 000 zu Fuß und 7000–8000 Reiter lediglich für vier Monate finanzieren. Dazu kämen Verluste durch Moderationen und infolge der Zahlungspraxis mit minderwertigen Münzsorten. Geizkofler empfahl dem Kaiser, den Reichsständen den geringen Ertrag der Matrikel konkret zu verdeutlichen, weil viele von einem zu hohen Betrag ausgingen. Im Gutachten folgte die Ablehnung weiterer Systeme wie Haussteuer, Kopfsteuer, Standsteuer und einer freiwilligen Selbsttaxierung unter Berufung auf die fehlende Steuergerechtigkeit, den großen organisatorischen Aufwand oder den zu geringen Ertrag. Letztlich plädierte Geizkofler für den Gemeinen Pfennig als die gerechteste Steuerform, die niemanden über Gebühr belaste und dennoch kontinuierlich gesicherte Erträge in einer Höhe garantiere, mit der man ein „continuum exercitum“ finanzieren könne. Er legte im Gutachten fixe Steuersätze für einzelne Bevölkerungs- bzw. Ständegruppen sowie Vorgaben für die Entrichtungspraxis fest und führte die Beiträge der einzelnen Gruppen von den Kurfürsten über Fürsten und weitere Reichsstände, Domkapitel, Mediatstände und Pfarreien bis hin zum Gemeinen Mann sowie Juden und Hausierern in einer wohl dem Gutachten zuzuordnenden Auflistung mit dem Titel: „Ungeverlicher uberschlag und bericht, was fur eine summa gelts im Reich zuerhandlen sein möchte“33, weiter aus. Demgemäß stand ein Gesamtertrag von 5 677 000 fl. zu erwarten.
Die Hofkammer stützte sich in ihrem Gutachten explizit auf die Ausführungen Geizkoflers und lehnte die Matrikelsteuer als „gar unergibig unnd gering“ ab34, merkte aber zum Gemeinen Pfennig an, dieser sei seit vielen Jahren nicht mehr praktiziert und in der Vergangenheit von vielen Ständen abgelehnt worden. Wohl auch deshalb wollte die Hofkammer die Steuerform in der Proposition offenlassen.
Ansonsten sprach sich Geizkofler insbesondere wegen der organisatorischen Probleme und anderer Unzulänglichkeiten gegen eine Truppenhilfe anstatt der Reichssteuer aus und riet dem Kaiser daneben, den Reichsständen die Notwendigkeit der Antizipationen für die Vorbereitung sowie Führung des bisherigen Feldzugs zu verdeutlichen und sie um eine Stellungnahme zu bitten, wie diese Gelder ohne Schmälerung der neuen Steuer erstattet werden könnten. Des Weiteren thematisierten die Gutachten des Hofkriegsrates bzw. Geizkoflers die weiteren, später in der Proposition ausgeführten Punkte: Freiwilliger Kriegsdienst junger Adeliger und vermögender Bürger auf eigene Kosten; Anmahnung von Beiträgen der Reichsritterschaft, der Hanse und der Eidgenossenschaft sowie der Beteiligung auswärtiger Potentaten am Türkenkrieg; Einrichtung eines Ritterordens in Ungarn; Aufstellung von Opferstöcken in den Pfarrkirchen und Anmahnung von Spenden in den Predigten. Der Hofkriegsrat wollte außerdem in Anbetracht des erwarteten türkischen Angriffs im Sommer die Reichstagsverhandlungen auf die Türkenhilfe beschränken und alle anderen Punkte an einen künftigen Reichstag oder einen Reichsdeputationstag verschieben.
Alle vorliegenden Gutachten zur Türkenhilfsfrage, angefangen von den wenig aussagekräftigen Empfehlungen der angesprochenen Reichsfürsten bis hin zur Expertise der Hofkammer und der dieser zugrunde liegenden Erörterungen des Hofkriegsrats und Geizkoflers sowie Erzherzog Matthias’ wurden schließlich in einer „dispositio“ für die Proposition berücksichtigt, die am Hof in Prag wohl unter der Federführung von Reichssekretär Hannewald entstand35. Die dortigen Ausführungen entsprechen, was die Türkenhilfe betrifft, abgesehen von wenigen Aspekten inhaltlich bereits weitgehend der Proposition, teils stimmen sie wörtlich damit überein, lediglich die Abfolge der Argumentationsschritte wurde nochmals verändert. Deshalb wird die „dispositio“ hier nur in den Punkten dokumentiert, die entweder für die Türkenhilfe signifikant von der Proposition abwichen oder die die folgenden Hauptartikel betrafen und deshalb in den bisherigen Gutachten nicht zur Sprache gekommen waren. Für Erstere folgte die „dispositio“ den Argumenten der Gutachten für die Steuerforderung und ebenso deren Empfehlung, den Reichsständen in der Petitio keinen bevorzugten Steuermodus vorzugeben, während die Proposition sodann im Gegensatz dazu die Matrikelsteuer ablehnte und den Gemeinen Pfennig explizit präferierte36. Die bevorzugte Beratung der Türkenhilfe wurde zwar angesprochen, jedoch ohne die in der Proposition thematisierte Prorogation der anderen Hauptartikel an einen Reichsdeputationstag37. Gegenüber den vorherigen Gutachten ergänzte die „dispositio“ die Revision der Söldnerbestallung38, hingegen wurde die in den Gutachten und auch hier enthaltene Einrichtung eines Ritterordens in Ungarn in der Proposition nicht erwähnt. In der „dispositio“ nachträglich gestrichen und nicht in die Proposition übernommen wurde die Bitte des Kaisers, ihm das Ausschreiben eines weiteren Reichstags „absolute“ anheimzustellen39. Im Kommentar zu den Formulierungen für die Türkenhilfsforderung wurde der Verzicht auf die Vorgabe einer Steuerform begründet und im Anschluss an Geizkofler empfohlen, dass für den Kaiser und das Haus Österreich Deputierte am Fürstenrat teilnähmen, „die dises wercks erfahren unnd mechtig. Unnd wenn desselben orts die direction guet wer, so sey mit dem churfurstenrath besser zu hanndlen“40.
Im Hinblick auf die weiteren im Reichstagsausschreiben angesprochenen Punkte stellte das Schlussgutachten grundsätzlich zur Disposition, ob man den Reichstag gemäß der Stellungnahme des Hofkriegsrats dennoch allein auf die Türkenfrage beschränken und die anderen Artikel verschieben sollte. Falls sie in die Proposition aufgenommen würden, so müssten beim Landfriedensartikel die 1590 in Frankfurt vorgebrachten Beschwerden gegen beide Parteien im niederländischen Krieg41 erneut thematisiert werden, um das seitherige Engagement des Kaisers für die Friedensvermittlung gegen die Ablehnung seitens der Generalstaaten zu belegen und so Widerständen der betroffenen und weiterer Stände gegen die Türkensteuer vorzubauen. Beim Punkt Reichsjustiz ging die „dispositio“ ebenso wie nachfolgend die Proposition von weiterführenden Beratungen zur bisher unterbliebenen Publikation und Inkraftsetzung des Deputationsabschieds 1586 aufgrund der Einwände gegen einzelne Bestimmungen aus. In der Proposition nicht berücksichtigt wurde dagegen die Frage, ob der Kaiser sich gegen kürzlich angemaßte Appellationen an die Reichsstände gegen seine Mandate durch Parteien, die seiner Hoheit und Gerichtsbarkeit unterstanden, verwehren sollte42. Die wenigen Erörterungen zu den Punkten Reichsmünze und Reichsmatrikel beschränkten sich darauf, sie in der Proposition besonders aufgrund ihrer Bedeutung für die Zahlung und die Anlage der Türkensteuer anzusprechen. Insgesamt handelte das Schlussgutachten im Gegensatz zu den umfassenden Ausführungen zur Türkenhilfe die folgenden Artikel des Ausschreibens nur knapp ab, ohne genauere Empfehlungen abzugeben.
Das von Andreas Hannewald auf der Grundlage dieser Schlussvorlage formulierte Konzept für die Proposition lag dem kaiserlichen Geheimen Rat am 5. 5. 1594 vor. Wie Hannewald selbst protokollierte43, beschloss der Geheime Rat die Übergabe des Konzepts an Kurfürst Wolfgang von Mainz um dessen Stellungnahme, wobei dafür wohl die Billigung der Proposition im eigenen Gremium in dieser Sitzung vorauszusetzen ist. Schon zuvor hatte der Kaiser Johann Wolf Freymon als Amtsnachfolger des am 11. 3. 1594 mitten während der Vorarbeiten für den Reichstag verstorbenen Vizekanzlers Jakob Kurz nach Prag beordert, da „vil wichtige consultationes, die alle für angehendem reichstag erlödigt undt ins werck gerichtett werden müssen, in specie aber auch die beratschlagung und verpesserung des reichstags proposition“ keinen Aufschub duldeten44. Die Vorlage des Konzepts der Proposition beim Kurfürsten von Mainz übernahm gemäß dem Beschluss des Geheimen Rates vom 5. 5. Reichssekretär Hannewald selbst45. Er reiste zunächst nach Regensburg, wo er am 9. 5. mit dem Mainzer Kanzler Philipp Wolf von Rosenbach konferierte46, und zog anschließend weiter nach Nürnberg, um Kurfürst Wolfgang möglichst frühzeitig noch auf dessen Anreise zum Reichstag zu treffen. Der Kurfürst erklärte sich dort am 12. 5. bereit, die Proposition selbst zu lesen, von seinen Gesandten in Regensburg beraten zu lassen und eine Stellungnahme nach seiner Ankunft abzugeben47. Bei der folgenden Unterredung Hannewalds mit Wolfgang von Mainz über die Proposition in Regensburg am 16. 5. 1594 brachte der Kurfürst zur Türkenhilfe vier Anmerkungen vor48: 1) Die Hilfsbitte ist in der Proposition explizit auf den Gemeinen Pfennig gerichtet, der im Reich jedoch nur ein Mal, 1542, bewilligt und seither trotz wiederholter Debatten wie 1576 abgelehnt worden sei. Da die Proposition aber ausführe, warum die Matrikelsteuer für den jetzigen Krieg nicht geeignet ist und den Gemeinen Pfennig „nit praescise, sondern alternative desselben oder eines andern gleichmessigen […] mittels gedenckhe“, möge der Kaiser es dabei belassen und die Beratung abwarten. 2) Die in der Proposition bei den Antizipationen und deren Erlass enthaltene hohe Summe von „zehenmahl hundert tausent gulden“ werden die Reichsstände kaum bewilligen, weil mit dem Gemeinen Pfennig ohnehin „die größte unnd höchste Reichs anlag“ gefordert wird. Der Kurfürst riet deshalb, für die antizipierten Gelder keine konkrete Summe zu nennen. 3) Im Zusammenhang mit dem Hilfsgesuch an die Hansestädte wünschte Kurfürst Wolfgang eine geringfügig andere Formulierung, damit sich die Stadt Erfurt in ihren Exemtionsbestrebungen vom Erzstift nicht darauf berufen konnte. 4) Schließlich sprach er sich dagegen aus, die Einrichtung eines Ritterordens zu thematisieren, weil zum einen der Widerstand des Deutschen Ordens wie bei den letzten Reichsversammlungen sicher sei und im Zusammenhang damit seitens der protestantischen Stände viele „seltzame vota“ gegen die Geistlichkeit vorgebracht werden könnten.
Da der Kurfürst abgesehen von diesen Anmerkungen keine schwerwiegenderen Einwände vorbrachte, wurde die Proposition anschließend als Resultat der langwierigen Beratungsphase erst in Regensburg abschließend formuliert. Folgt man dem Tagebuch des steiermärkischen Sekretärs Speidl, erfolgte die Ausfertigung zusammen mit den Beilagen in der Reichshofkanzlei vom 21. 5. bis 23. 5. 159449.
Weitere Vorbereitungsmaßnahmen auf kaiserlicher Seite außerhalb der thematischen Vorarbeiten betrafen wie 1582 die Klärung der Gesamtrepräsentanz des Hauses Österreich auf dem Reichstag vor dem Hintergrund der Erbteilung von 1564 in drei Ländergruppen. Obwohl deshalb grundsätzlich ein Anspruch auf drei Stimmen im Fürstenrat bestand, hatte man seither stets die einheitliche Repräsentation mit nur einer Session bevorzugt, um die österreichischen Interessen möglichst geschlossen vertreten zu können. Allerdings zog man für die Gesamtvertretung immer Gesandte aller drei Linien heran und behielt sich den Anspruch auf drei Voten jeweils ausdrücklich unter Protest vor50.
Für den Reichstag 1594 beschloss der kaiserliche Geheime Rat Anfang Februar51 diesbezüglich zur Frage, ob die Beschickung für Österreich „coniunctim vel divisim“ erfolgen solle, es erneut „bey altheerkommener samentlichen abordnung“ zu belassen und die Erzherzöge Ferdinand (für die oberösterreichische Ländergruppe mit Tirol und Vorderösterreich) und Maximilian (als Regent der innerösterreichischen Ländergruppe mit Steiermark, Kärnten und Krain für den unmündigen Erzherzog Ferdinand) aufzufordern, sich über die gemeinsame Bevollmächtigung der Gesandten zu vergleichen. Als Verordnete für den Kaiser (als Erzherzog in Österreich ob und unter der Enns) schlug der Geheime Rat Graf Eitel Friedrich von Hohenzollern und Johann Achilles Illsung vor, der zudem als österreichischer Referent im Fürstenrat wirken sollte. Außerdem wollte man Erzherzog Ferdinand bitten, Dr. Gallus Hager „als einen alten reichstäger“ als Gesandten zu benennen.
Auf das entsprechende Schreiben Rudolfs II. an Erzherzog Ferdinand vom 13. 2. 1594 hin erstellte die oberösterreichische Regierung in Innsbruck ein Gutachten52, in dem sie neben dieser Frage auf die persönliche Teilnahme des Erzherzogs am Reichstag53, dessen Instruktion für den Gesandten Hager54 und auf die Problematik des Österreichischen Kreises einging. Ferdinand II. übernahm in seiner Antwort an den Kaiser vom 31. 3. 159455 die Empfehlungen des Gutachtens und beließ es demgemäß bei der Gesamtvertretung für das Haus Österreich mit einer gemeinsamen Vollmacht und der Führung eines gemeinsamen Votums im Fürstenrat. Wie 1576 und 1582 beharrte er aber darauf, mit Gallus Hager einen eigenen Gesandten abzuordnen, der allerdings in die gemeinsame Vollmacht aufgenommen werden und demnach keine eigene Session beanspruchen, sondern vorrangig zu den spezifischen Belangen Oberösterreichs berichten sollte, da beim Reichstag Themen zur Sprache kämen, die die Lande des Erzherzogs im Speziellen betreffen, wie etwa Münzprobleme oder der Streit mit benachbarten Ständen um die österreichischen Gerichtsexemtionen. Ferdinand als der älteste Erzherzog verzichtete auf das Recht, die gemeinsame Session für Österreich im Fürstenrat zu vertreten, um hierin dem Kaiser nicht vorzugreifen, und beließ es ansonsten bei der Abgabe eines gemeinsamen Votums, jedoch mit Vorbehalt der drei zustehenden Sessionen unter Protest56 sowie mit der Option, mit einer etwaigen Wiederholung des Votums ebenfalls drei Stimmen abzugeben, falls andere Häuser wie Pfalz oder Hessen auf mehreren Sessionen bestehen würden, um damit einer protestantischen Majorisierung bei Verhandlungen zur Freistellung oder anderen Religionspunkten entgegenzuwirken.
Die Reaktion Erzherzog Ernsts als Regent Innerösterreichs zur Anfrage des Kaisers konnte nicht aufgefunden werden, doch dokumentiert die Subskription im Reichsabschied die Gesamtvertretung der drei Linien mit den jeweiligen Räten57: Den Kaiser als Erzherzog von Österreich vertraten Graf Wilhelm von Oettingen, Johann Achilles Illsung und Hans Ludwig von Ulm, für Erzherzog Ferdinand von Tirol waren Gallus Hager und Balthasar Laymann anwesend, für Innerösterreich der Deutschordenskomtur Johann Kobenzl von Prossegg.
Als wichtigsten Rat seiner eigenen Vertretung sah Rudolf II. Johann Achilles Illsung vor, der für das Haus Österreich am Fürstenrat teilnehmen und das Referieren und Korreferieren übernehmen sollte. Da Illsung wiederholt bat, ihm Letzteres aus gesundheitlichen Gründen zu erlassen58, befahl Erzherzog Ferdinand auf das Gesuch des Kaisers hin seinem Rat Gallus Hager, als österreichischer Referent zu wirken59. Allerdings scheint sich der Gesundheitszustand Illsungs bis zum Beginn des Reichstags gebessert zu haben, weil nach Ausweis der Protokolle im Fürstenrat zumeist er für Österreich referierte und das Direktorium führte60, während Hager nur vereinzelt als Referent auftrat, dafür aber die meisten Korreferate des Fürsten- mit dem Kurfürstenrat übernahm.
Als weiteren Punkt der internen österreichischen Reichstagsvorbereitung sprachen das erwähnte Gutachten der Räte Erzherzog Ferdinands vom 2. 3. 1594 und entsprechend dessen Schreiben an den Kaiser vom 31. 3. 159461 die Organisation des Österreichischen Kreises an, die trotz der Initiative des Erzherzogs anlässlich des Reichstags 158262, begründet mit der gerechteren Verteilung der Kreislasten auf die Linien auch durch die Etablierung einer Kreisverfassung63, bisher nicht weiter verfolgt worden war. Deshalb regte er jetzt neuerlich Beratungen der österreichischen Gesandten während des Reichstags zur Frage an, „wo der osterreichische craiß, auch wer desselben obrister und seine zuegeordnete seyen und wie es mitt der hilff, auch sonst allem andernn im zuetragendem notfall gehalten werden solle etc.“64 Die Gesandten des Erzherzogs erhielten für diese Beratungen eine eigene Instruktion65 und brachten die Problematik dem Kaiser in Regensburg auch vor, konnten aber keine weiterführenden Verhandlungen durchsetzen, da Rudolf sich in einer Bestätigung ihrer Initiative vom 22. 8. 1594 auf den Tod Johanns von Kobenzl als Vertreter Innerösterreichs66 sowie auf die vielfachen Reichstagsbelange berief, die eine Erörterung jetzt nicht zuließen, sondern einen weiteren Aufschub bedingten67. Die Frage blieb damit wie 1582 offen.
3.1.2 Vorbereitungen der katholischen Stände: Korrespondenzen und Absprachen
Dieser Abschnitt befasst sich mit den interreichsständischen vorbereitenden Aktivitäten auf katholischer Seite, während die internen Vorarbeiten einzelner Stände in Kap. 3.3 abgehandelt werden. Allerdings war auch die interständische Kommunikation sehr einseitig geprägt von der Politik Bayerns, da nach Aktenlage die wesentlichen Initiativen insbesondere im Bereich der Religionsfrage allein von Herzog Wilhelm V. und seinem Sohn Maximilian ausgingen68, während ein Engagement anderer katholischer Stände für Absprachen und Vereinbarungen vor dem Reichstag lediglich als Reaktion auf die bayerischen Anstöße festzustellen ist.
Wilhelm V. von Bayern regte bereits 1586 übereinstimmend mit Reichsvizekanzler Sigmund Viehauser im Hinblick auf protestantische Forderungen bei einem erwarteten Reichstag Geheimverhandlungen ausgewählter katholischer Stände an, um sich unter anderem über den Widerstand gegen die Freistellung sowie gegen den Versuch der protestantischen Stände abzusprechen, beim Reichstag durch „ungebürliche vota“ eine Mehrheit zu erreichen und die katholischen Stände zu überstimmen69.
Konkreter auf den Reichstag 1594 bezogen sich bayerische Aktivitäten seit Anfang 1592, welche die vom Kaiser an führende katholische Stände geschickten, von den weltlichen Kurfürsten 1590 in Prag vorgelegten protestantischen Gravamina70 auslösten: Sie veranlassten das bis zum Frühjahr 1594 andauernde Bestreben Herzog Wilhelms, andere katholische Fürsten für die rechtzeitige Abfassung einer Gegenerklärung zu den protestantischen Beschwerden und für die Sammlung eigener katholischer Gravamina noch vor dem Reichstag zu gewinnen71. Auf der Grundlage eines Gutachtens Herzog Maximilians vom 9. 7. 159172 sprach er Anfang 1592 mit dieser Absicht die Kurfürsten von Trier und Köln an, die jedoch Kurmainz nicht vorgreifen wollten, während Wilhelm zwar ein Schreiben an Kurfürst Wolfgang beabsichtigte, aber befürchtete, „es werde bey Maintz hardt und langsam zuegehen“73. Im Jahr 1593 setzte Bayern diese Bemühungen fort: Herzog Maximilian riet neuerlich davon ab, die Einberufung katholischer Stände für die Abfassung einer Gegenerklärung zu den protestantischen Gravamina von 1590 und eigener Beschwerden dem eigentlich dafür zuständigen Kurfürsten Wolfgang von Mainz anzuempfehlen, weil es auf diese Weise „gar khüel abgehen werde“, während der Kaiser aufgrund seiner überkonfessionellen Stellung gebunden sei74. Herzog Wilhelm wandte sich gemäß der dem Gutachten beigelegten Konzepte im Oktober 1593 nur an den Kaiser als verspätete Antwort auf dessen Schreiben vom 9. 8. 1590 mit der Bitte, die Gravamina der weltlichen Kurfürsten möglichst allen katholischen Ständen zukommen zu lassen, damit diese ihre Stellungnahme dazu und eigene Beschwerden formulieren könnten75, sowie an Kurfürst Ernst von Köln und Bischof Julius von Würzburg mit der Aufforderung, Maßnahmen zu erörtern, wie die katholischen Stände auf dem künftigen Reichstag etwaige protestantische Gravamina ablehnen, eigene Beschwerden übergeben und weitere Schritte zum Besten der katholischen Religion einleiten könnten76. Zusätzlich ließ er diese Konzeption – die Formulierung der Gravamina durch einzelne Stände und deren Sammlung beim Reichstag oder auf einem vorausgehenden Konvent – im November 1593 den geistlichen Kurfürsten insgesamt sowie nochmals Julius von Würzburg durch einen Gesandten unterbreiten77. Ernst von Köln wollte er zudem für die persönliche Reichstagsteilnahme gewinnen78.
Bischof Julius von Würzburg kritisierte in seiner Antwort79 ebenfalls die mangelnde Initiative Wolfgangs von Mainz, der „so khüel und neütral, das inen soliches ir kfl. Gn. gar wenig angelegen sein liessen“. Ansonsten betonte er die Türkenhilfe als zentrales Thema des Reichstags, das wenig Raum für anderweitige Verhandlungen lassen werde, er wollte aber dennoch selbst Gravamina zusammentragen lassen und dies zudem bei benachbarten katholischen Ständen veranlassen, um sie dem Kaiser beim Reichstag zu übergeben, falls die dortigen Umstände es erlaubten. Die Antwortschreiben der geistlichen Kurfürsten beriefen sich auf ihre mündlichen Erklärungen an den Gesandten80 und dessen Referat vor dem Herzog, das jedoch nicht überliefert ist. Insgesamt dürften sie vor dem Hintergrund der nachfolgenden Schritte Herzog Wilhelms eher zurückhaltend ausgefallen sein. Dies belegt ein späteres Schreiben Kurfürst Ernsts von Köln, in dem er die nochmalige Anregung Wilhelms, die geistlichen Kurfürsten insgesamt sollten den Kaiser bitten, er möge alle katholischen Stände auffordern, ihre Gravamina schriftlich festzuhalten und beim Reichstag vorzubringen, als zu spät und zudem unnötig ablehnte, weil die betroffenen Stände dies ohne kaiserliche Anordnung tun würden und für eine etwaige Zusammenfassung der katholischen Gravamina insgesamt beim Reichstag noch genügend Zeit bleibe81.
Herzog Wilhelm gab sich damit nicht zufrieden und regte Ende Februar 1594 neuerlich bei den geistlichen Kurfürsten als Metropoliten an, die Sammlung der Gravamina in den ihnen unterstehenden Hochstiften, Stiften und Klöstern zu veranlassen und für die Vorlage beim Reichstag zu sammeln82. Bischof Julius von Würzburg sollte dies beim Deutschmeister und anderen benachbarten Ständen tun83, der Herzog selbst sprach diesbezüglich die Bischöfe von Bamberg und Augsburg an. Letzterer sollte zudem den Koadjutor von Eichstätt einbeziehen84. Julius von Würzburg sagte daraufhin zu, der Bitte nachzukommen85. Johann Otto von Augsburg wollte sich für den Fall, dass beim Reichstag neben der Türkenhilfe wider Erwarten weitere Themen zur Sprache kämen, so verhalten, dass an ihm „kein mangel erscheine“, und ebenso Bischof Kaspar von Eichstätt anstelle des vom Papst noch nicht konfirmierten Koadjutors Johann Konrad von Gemmingen dazu auffordern86. Letzteres tat auch Kurfürst Wolfgang von Mainz, der das Schreiben Herzog Wilhelms an weitere Bischöfe, nachweislich Kaspar von Eichstätt und Eberhard von Speyer, weiterreichte und die Intention für die Sammlung eigener Gravamina sowie die Vorlage einer Gegenerklärung zu den protestantischen Beschwerden beim Reichstag jetzt unterstützte87. Neithard von Bamberg bestätigte die eigenen Bedrängungen infolge der kleinterritorialen Vermengung mit seinen protestantischen Nachbarn und lehnte zwar eine eigeninitiative Abfassung katholischer Beschwerden ab, wollte sich aber entsprechenden Beratungen beim Reichstag anschließen88.
Wilhelm von Bayern erreichte mit dieser Initiative im Frühjahr 1594, über die er auch Nuntius Speciano in Prag unterrichtete89, dass einige katholische Stände ihre Beschwerden wohl schon vor dem Reichstag konzipierten90. Deren darauf basierende Zusammenfassung in den allgemeinen katholischen Gravamina sowie die Formulierung einer Gegenerklärung zu den protestantischen Beschwerden erfolgte später während des Reichstags91 erst als Reaktion auf die Übergabe der protestantischen Gravamina. Vor deren Vorlage wollte auch Herzog Wilhelm auf eine katholische Initiative verzichten, um die Verhandlungen zur Türkenhilfe durch die Religionsproblematik nicht zu beeinträchtigen, sondern sie erst reaktiv in Absprache mit der päpstlichen Vertretung zur Beratung bringen lassen92.
Weitere, ebenfalls von Herzog Wilhelm von Bayern angestoßene Schritte vor dem Reichstag betrafen zum einen die Sicherung der katholischen Mehrheit im Fürstenrat, die gemäß einem Gutachten Herzog Maximilians und der bayerischen Räte in Gefahr war, indem einige protestantische Fürstenhäuser Einzelsessionen für mehrere Mitglieder oder Linien beanspruchten, während viele katholische Stände von anderen eximiert würden und ihre Session nicht einnähmen93. Wilhelm unterbreitete das Problem Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg, der jedoch weitere Maßnahmen noch vor der Eröffnung des Reichstags ablehnte und dem Herzog empfahl, die Frage erst in Regensburg „an den rechten orthen“ anzubringen94. Zum anderen ging es darum, die persönliche Teilnahme führender katholischer Fürsten am Reichstag zu befördern: Bereits am 20. 11. 1593 forderte Wilhelm V. Bischof Julius von Würzburg trotz des noch nicht gesicherten Reichstagstermins auf, ebenso wie er persönlich daran teilzunehmen, insbesondere um die katholischen Stände im geschlossenen Widerstand gegen die protestantischen Freistellungsbestrebungen zu stärken95. An den Kaiser ging die Bitte, neben Kurköln namentlich Kurfürst Johann von Trier zur persönlichen Mitwirkung zu bewegen96, im Fokus des Herzogs stand jedoch die Sicherung der Teilnahme seines Bruders, Ernst von Köln, dem er von den bayerischen Landständen 25 000 fl. als Vorschuss leisten ließ, um die Anreise zu ermöglichen, die nur am finanziellen Faktor aufgrund der Verarmung der Landstände in den Stiften Ernsts zu scheitern schien97.
Verstärkt geführt wurden die im Vorfeld der Reichsversammlung nur in Ansätzen erfolgreichen Bemühungen um die Abstimmung der katholischen Politik erst in der Anfangsphase des Reichstags noch vor der Verhandlungsaufnahme im Rahmen der wechselseitigen Antritts- und Vorstellungsbesuche, bei denen, selbst wenn die Protokolle und Berichte nur das Faktum der Begegnung, aber keine Gesprächsinhalte aufzeichnen98, zweifellos die Kooperation auch mit den Vertretern der Kurie insbesondere bezüglich der Religionsverhandlungen thematisiert wurde. Die Antrittsbesuche und sonstigen Kontakte etwa bei gemeinsamen Mahlzeiten werden hier knapp zusammengefasst, um die Dichte der Kommunikation zu veranschaulichen, selbst wenn keine Aussagen zu den Gesprächsthemen möglich sind.
Maximilian von Bayern, der am 9. 5. 1594 in Regensburg ankam, erhielt noch an diesem Tag Besuch vom Grazer Nuntius Portia, am 10. 5. suchte er selbst Legat Madruzzo auf, am 11. 5. kam der Prager Nuntius Speciano zu ihm, am 12. 5. sprach Maximilian beim Bischof von Passau vor, am 15. 5. besuchte ihn der burgundische Gesandte Charles Philippe de Croÿ, am 16. 5. suchte er selbst Kurfürst Wolfgang von Mainz auf und am 17. 5. hielten sich Bischof Julius von Würzburg sowie Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg bei ihm auf99. Die Kurkölner Gesandten sprachen am 12. 5. bei Legat Madruzzo vor, am 13. 5. bei Maximilian von Bayern, am 15. 5. erneut bei Madruzzo, am 17. 5. bei Kurfürst Wolfgang von Mainz und am 18. 5. bei Kurfürst Johann von Trier100.
Die diesbezüglichen Gespräche Bischof Julius’ von Würzburg dokumentiert ein eigenes Protokoll für dessen Anreise und die Abläufe nach der Ankunft in Regensburg bis zur Eröffnung des Reichstags101, das aufgrund der genauen Aufzeichnung der Kontakte, in die auch protestantische Fürsten und Gesandte einbezogen wurden, exemplarisch in Kurzform ausgewertet werden soll: Am 16. 5. Ankunft des Bischofs in Regensburg, am Abend Besuch des kaiserlichen Geheimen Rates Hans Christoph von Hornstein und des bayerischen Landhofmeisters Graf Rudolf von Helfenstein bei ihm. Am 17. 5. Vorsprache des Bischofs bei Legat Madruzzo und anschließend bei Kurfürst Wolfgang von Mainz, sodann zusammen mit Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg Einnahme des Morgenmahls bei Maximilian von Bayern102. Am 18. 5. Gespräch des Bischofs mit Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg. Am 19. 5. (Feiertag Christi Himmelfahrt) nach dem Amt Morgenmahl bei Bischof Julius mit den Bamberger Gesandten sowie dem hessischen Rat Johann Riedesel, am Nachmittag erschienen der Erzbischof von Salzburg und danach Maximilian von Bayern. Am 20. 5. Besuch des Landgrafen von Leuchtenberg sowie des Prager Nuntius Speciano zusammen mit dem spanischen Gesandten San Clemente, am Nachmittag Gespräch des Bischofs mit dem Erzbischof von Salzburg und dem Bischof von Passau. Am 21. 5. Besuch zunächst der venezianischen Gesandtschaft, danach Pfalzgraf Philipp Ludwigs von Neuburg mit seinen beiden Söhnen [Wolfgang Wilhelm und August] beim Bischof, zum Abendessen kamen der Landgraf von Leuchtenberg, Wolf Freymon, Verwalter des Reichsvizekanzleramts, und ein Bamberger Rat. Am 22. 5. Einnahme des Morgenmahls mit Reichshofrat Eberhard Wambold von Umstatt, einem Passauer und zwei Regensburger Domherren, am Nachmittag suchten Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, Herzog Johann Casimir von Sachsen-Coburg und der Landgraf von Leuchtenberg den Bischof auf. Letzterer sprach neuerlich am 23. 5. vor, anschließend machten die Grafen Wilhelm von Wied und Philipp Ludwig von Hanau-Münzenberg ihre Aufwartung und erschienen später nochmals zum Mittagessen, zu dem daneben Graf Wilhelm von Oettingen und Reichshofrat Georg Deserus von Fraunhofen geladen waren. Zwischenzeitlich hatte der Bischof seinerseits Legat Madruzzo aufgesucht. Dieser führte am 24. 5. gemeinsam mit Nuntius Speciano ein längeres Gespräch mit Julius in dessen Herberge; am Mittagessen nahmen Graf Rudolf von Helfenstein und zwei Kurpfälzer Gesandte teil. Am Nachmittag hatte Bischof Julius eine halbstündige Audienz beim Kaiser, danach besuchte er Kurfürst Ernst von Köln, das Abendessen nahm er gemeinsam ein mit Adolf Wolff, genannt Metternich, Domherr zu Speyer und bayerischer Rat. Am 25. 5. Audienz der Jülicher Gesandten beim Bischof, nachfolgend kamen Kurfürst Johann von Trier und nachmittags Kurfürst Wolfgang von Mainz zu ihm. Am 26. 5. erschienen im Auftrag des Kaisers Hans Christoph von Hornstein und Johann Wolf Freymon und führten ein Gespräch zu „etlichen sachen“; anschließend Morgenmahl beim Erzbischof von Salzburg, nachmittags Besuch Kurfürst Ernsts von Köln beim Bischof. Zum Abendessen kam Maximilian von Bayern. Am 27. 5. nahmen neben dem Landgrafen von Leuchtenberg mehrere Grafen und Herren am Morgenmahl beim Bischof teil. Am Pfingstsonntag, 29. 5., feierliches Amt im Dom, zu dem der Kaiser nicht erschien; Abendessen mit den anwesenden katholischen Kurfürsten und Fürsten bei Kurfürst Wolfgang von Mainz. Am 30. 5. Einladung zum Morgenmahl bei Maximilian von Bayern. Am 31. 5. hatte Johann Eustachius von Westernach, Statthalter des Deutschmeisters zu Mergentheim, Audienz bei Bischof Julius, er selbst war anschließend bei Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg zu Gast. Wenig später erfolgte am 2. 6. die lange verzögerte Eröffnung der offiziellen Verhandlungen des Reichstags.
3.1.3 Die Vorbereitung der Kurie
Die Kurie in Rom hatte bereits das Reichstagsprojekt Kaiser Rudolfs II. von 1586 nachdrücklich befürwortet103. Nachdem die Einberufung gegen die Erwartung auch ihrer Vertreter im Reich nachfolgend unterblieb104, wurde die Notwendigkeit eines Reichstags 1592 im Zusammenhang mit der Abordnung von Nuntius Cesare Speciano an den Kaiserhof konkreter thematisiert und bereits mit Vorgaben wie dem Ausschluss protestantischer Hochstiftsadministratoren verbunden105. Das Drängen auf den Reichstag durch Speciano in Prag106 wurde unterstützt durch ein Breve Papst Clemens’ VIII. an Rudolf II. vom 19. 2. 1593107, nachdem man im Reich weiterhin „altissimum silentium“ bezüglich der Einberufung konstatieren musste108. Speciano übergab das Breve nach mehreren vergeblichen Anläufen dem Kaiser am 23. 3. 1593109 und intervenierte hier wie schon zuvor und ebenso weiterhin bis Mai 1593 zudem bei Vizekanzler Jakob Kurz110, musste jedoch Anfang Juni feststellen, dass das Ausschreiben der Reichsversammlung nicht absehbar war, und sprach deshalb Mitte Juni nochmals beim Kaiser um eine Antwort zum Breve vom 19. 2. vor111. Auch in Rom forderte Papst Clemens VIII. vom kaiserlichen Orator Leonhard von Harrach „in allen audienzen“, der Kaiser möge endlich „ain reichstag halten, die sucession112 richtig machen unnd auch hylffen113 praecurieren“114. Wenig später berichtete Johann von Kobenzl noch am 28. 8. 1593 nach Rom, der Reichstag werde zwar allerseits gewünscht, doch Rudolf II. „non può o vuole far la dieta imperiale“115. Dementgegen konnte Speciano am 7. 9. 1593 endlich vermelden, dass der Kaiser „finalmente hoggi ha resoluta la Dieta“116.
Etwa parallel zum Reichstagsbeschluss in Prag erfolgte in Rom die Planung der Gesandtschaft von Kardinal Ludovico Madruzzo zu Rudolf II. mit Vorsprachen auch bei anderen Fürsten117, unter anderem mit dem Ziel, den Zusammentritt der Reichsversammlung möglichst zum avisierten Termin 6. 1. 1594 sicherzustellen. Im Zentrum der Instruktion Madruzzos118 standen die Konstituierung einer umfassenden europäischen Türkenliga und die Schaffung der politischen Voraussetzungen für die Mitwirkung von Staaten wie Spanien und Polen119 sowie konkrete Schritte für Finanzierung und Organisation des Türkenkriegs. Im Hinblick auf den Reichstag, dessen Hauptaufgabe man in der Bereitstellung einer Türkenhilfe sah, sollte der Kaiser bereits im Vorfeld eine mögliche Präjudizierung der katholischen Konfession verhindern, den zahlreichen Besuch katholischer Reichsstände veranlassen, gegen protestantische Freistellungsbestrebungen vorgehen und eine Neuauflage des Magdeburger Sessionsstreits von 1582 verhindern. In der Instruktion nicht angesprochen wurde die in Prag von Madruzzo ebenfalls thematisierte Regelung der Nachfolge im Kaisertum durch die Wahl eines römischen Königs. Als Ergebnis der Mission Madruzzos120 in Prag ab 26.10.1593 mit mehreren Audienzen bei Rudolf II. und Verhandlungen mit dessen Räten im Zeitraum bis 25.11.1593 ist festzuhalten121: 1) Bekenntnis des Kaisers zum Türkenkrieg, jedoch mit einer eher defensiven Ausrichtung der geplanten Liga, wenngleich Rudolf letztlich zusagte, den Krieg bis zur Rückeroberung verlorener Gebiete und Friedensverhandlungen nicht ohne Einwilligung des Papstes zu führen. Erörterungen zur Kriegsfinanzierung und zum Beitrag der Kurie. 2) Bezüglich des Reichstags versicherte er seine persönliche Teilnahme und versprach die unverzügliche Einberufung. Allerdings blieb es bis zur Abreise Madruzzos am 25.11. bei der Absichtserklärung. 3) In der Nachfolgefrage erreichte Madruzzo nur die vage Zusage Rudolfs, er wolle darüber beim Reichstag mit den Kurfürsten verhandeln. 4) Die Religionsproblematik hatten Madruzzo und Nuntius Speciano in einem Memorandum zusammengefasst122, das unter anderem den Aachener Konflikt, die Vormundschaftsfrage in Jülich-Berg, die Postulation protestantischer Hochstiftsadministratoren und den Straßburger Bistumsstreit ansprach. Dazu erfolgte ebenfalls lediglich eine Absichtserklärung des Kaisers, er werde für baldige Abhilfe sorgen sowie Religion und Kirche nach allen Möglichkeiten schützen.
Auch bei den im Zuge der Rückreise nach Trient mit Herzog Wilhelm von Bayern in Landshut (10./11. 12. 1593) und Erzherzog Ferdinand II. in Innsbruck (16. 12. 1593) geführten Gesprächen betonte Madruzzo die Unabdingbarkeit des Reichstags wegen der Finanzmittel für den Türkenkrieg. Herzog Wilhelm äußerte sich zu den Erfolgsaussichten eher pessimistisch, weil er erhebliche Differenzen wegen des Straßburger Bistumsstreits sowie um die Zulassung reformierter Hochstifte befürchtete, die diesmal im Gegensatz zu 1582 nicht nur Magdeburg, sondern auch Bremen, Lübeck, Osnabrück und weitere Hochstifte beträfen123. Festzuhalten bleibt, dass die Einberufung des Reichstags und dessen hauptsächliche Befassung mit der Türkenabwehr, wie sie ohnehin das eigene existenzielle Interesse des Kaisers vorgab, sowie die Fortsetzung des Türkenkriegs zweifelsfrei geklärt werden konnten. Dagegen ließen das Ausschreiben der Reichsversammlung trotz der Zusage Rudolfs II. an Madruzzo und damit die Festlegung eines möglichst zeitnahen Termins für den Zusammentritt weiter auf sich warten124.
Als sodann zu Beginn des Jahres 1594 das Ausschreiben mit dem gegenüber der vorherigen Planung späteren Eröffnungstermin feststand und in Rom bekannt war125, beauftragte die Kurie den im Februar nach Köln reisenden Sondernuntius Coriolano Garzadoro mit Vorsprachen beim Herzog von Bayern und auf den weiteren Anreisestationen wohl auch bei den Bischöfen von Augsburg und Speyer sowie dem Kurfürsten von Mainz im Hinblick auf den Reichstag126. Ansonsten stand das Bemühen des päpstlichen Stuhls im Mittelpunkt, die persönliche Teilnahme möglichst vieler katholischer Kurfürsten und Fürsten zu veranlassen. So erhielt der Kölner Nuntius Frangipani den Auftrag, er möge „tutti li principi“, mit denen er zusammenträfe, auffordern, nach Regensburg zu kommen „in occasione di tanta importanza et così necessaria della patria et della republica christiana“127. Papst Clemens VIII. selbst ermahnte am 11. 2. 1594 Kurfürst Johann von Trier und Kardinal Andreas von Österreich, Bischof von Konstanz und Brixen, nachdrücklich zum Reichstagsbesuch128. Eine wesentlich umfassendere Aktion startete die Kurie mit dem Breve vom 19. 3. 1594, das Ludovico Madruzzo als Reichstagslegat beglaubigte und die Adressaten zum persönlichen Erscheinen aufrief, begründet mit der Notwendigkeit einer hohen Türkenhilfe für den Kaiser und der Wahrung der Belange der katholischen Religion. Das Breve ging in insgesamt 40 teils individualisierten Versionen129 unter anderem an den Kaiser, die habsburgischen Erzherzöge130, die geistlichen Kurfürsten131, alle Bischöfe im Reich132, Herzog Wilhelm V. von Bayern133 sowie dessen Söhne Maximilian und Ferdinand, weitere katholische Fürsten und Grafen wie Markgraf Eduard Fortunatus von Baden, Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg und Graf Albrecht von Fürstenberg134, die Äbte der größeren Abteien, die Reichstagsgesandten von Savoyen, Jülich und Lothringen, den spanischen Gesandten Don Guillén de San Clemente sowie die kaiserlichen Räte Kurz, Rumpf, Trautson, Hornstein und Barvitius.
Das Bestreben der Kurie, möglichst viele katholische Stände zur Teilnahme zu bewegen, explizit um die katholische Stimmenmehrheit beim Reichstag zu sichern, verdeutlicht daneben beispielhaft das Bemühen von Nuntius Speciano in Prag um die Einladung des Lausanner Bischofs Antoine de Gorrevod, dessen Reichsstandschaft am Kaiserhof nicht unumstritten war: Im Auftrag des päpstlichen Staatssekretärs Cinzio Aldobrandini erbat Speciano bereits im September 1593 von Vizekanzler Kurz die Aufnahme Lausannes in die Liste der zum Reichstag zu ladenden Bischöfe, im Oktober konnte er die entsprechende Zusage melden, wenngleich Kurz den Namen des Bischofs nicht kannte135. Speciano selbst forderte sodann Bischof Antoine von Lausanne auf, Dokumente als Beleg seiner Reichsstandschaft, die auch an der Congregatio Germanica in Rom zur Sprache kam136, nach Prag zu schicken, um die Reichstagsteilnahme gegen etwaige Einwände von protestantischer Seite verteidigen zu können137.
Die internen Vorbereitungen in Rom für die kuriale Vertretung am Reichstag begannen bereits im Herbst 1593 mit Erörterungen einer eigens eingerichteten Kardinalsdeputation über die beabsichtigte Abordnung eines Legaten138. Konkreter geführt wurden die Verhandlungen seit Januar 1594: Am 5. 1. lehnte Madruzzo, der kurz zuvor von der Gesandtschaft aus Prag nach Trient zurückgekehrt war, den Wunsch des Papstes ab, ihn beim Reichstag als Legat zu vertreten. Auf ein weiteres Handschreiben Clemens’ VIII. vom 6. 2. hin konnte Madruzzo sich nicht mehr verweigern139: Am 14. 2. 1594 erfolgte seine Benennung im Konsistorium140 als ‚legatus a latere‘ und damit Leiter der kurialen Gesamtvertretung, in die daneben alle im Reich wirkenden Nuntien berufen wurden. Am 26. 2. 1594 (Rom) unterrichtete Staatssekretär C. Aldobrandini den Grazer Nuntius Portia vom Beschluss, ,,che tutti li nuntii quali sono per Alemannia habbiano da ritrovarsi alla dieta per servire all’ill.mo sig. cardinale Madrucci“141. Diese mit dem Legaten sowie den Nuntien Speciano (Prag), Frangipani (Köln) und Portia (Graz) gegenüber der bereits ungewöhnlich umfangreichen Repräsentation beim Reichstag 1582142 nochmals erweiterte Vertretung143 belegt eindrücklich die hohe Bedeutung, die dem Reichstag aus der Sicht Roms zukam. Die Qualifikation Ludovico Madruzzos für diese Aufgabe stand nicht zuletzt aufgrund seiner Tätigkeit als Legat bereits beim Reichstag 1582144 außer Zweifel145: Er war als Bischof von Trient Reichsfürst mit Zugang zum Reichstag und als langjähriger Kardinalprotektor des Reichs an der Kurie sowie Vorsitzender der Congregatio Germanica mit den politischen und kirchlichen Problemen im Reich bestens vertraut146. Zudem war er mit vielen katholischen Fürsten sowie dem Kaiser seit vielen Jahren persönlich bekannt und genoss deren hohes Ansehen. Rudolf II. selbst hatte die Benennung Madruzzos als Legat ausdrücklich gewünscht und dabei dessen besondere Qualifikation zusammengefasst: „Neminem nos magis esse optare, quam reverendissimum cardinalem Madrutium, summa integritate, doctrina, prudentiaque et animi moderatione praesulem, qui multiplici suo merito nobis ac toti nationi germanicae […] charus et acceptus, qui sacri ipse Imperii princeps a multo iam tempore in iis rebus, quae in comitiis, quibus antehaec sedis apostolicae nomine legatus utiliter ac feliciter interfuit, controverti ac difficultatem movere solent, versatus sit […]“147.
Die bereits im Januar 1594 formulierte Reichstagsinstruktion ging am 26. 3. 1594 an Madruzzo148. Sie ist datiert auf 4. 3. 1594149 und umfasst im Wesentlichen die Themenfelder 1) Türkenkrieg; 2) Nachfolgeregelung im Kaisertum: 3) Verbesserung der Situation der katholischen Kirche im Reich gegen die protestantischen Expansionsbestrebungen; 4) Anstoß innerkatholischer Reformen in Österreich, Böhmen und Ungarn sowie 5) in den Territorien des Reichs. Den Türkenkrieg in Verbindung mit der Finanzhilfe des Reichs als zentrales Thema des Reichstags und Anlass für dessen Einberufung sprach die Instruktion zwar als Erstes, jedoch nur sehr knapp an, indem sie Madruzzo auf die Intentionen der Kurie verwies, wie sie ihm aufgrund seiner Gesandtschaft nach Prag Ende 1593 ohnehin bekannt seien. An späterer Stelle ging die Instruktion auf den Oberbefehl über das kaiserliche Heer im Türkenkrieg durch Erzherzog Ferdinand II. und Differenzen um dessen Vertretung zwischen den Erzherzögen Maximilian und Matthias ein. Bei der im zweiten Punkt ausgeführten Nachfolgefrage mit der angestrebten Wahl eines römischen Königs stützte sich die Kurie auf das Versprechen Rudolfs gegenüber Madruzzo bei dessen Mission 1593, daneben ging sie von entsprechenden Absichten des Kaisers wegen dessen Bemühungen um die persönliche Teilnahme der Kurfürsten am Reichstag aus. Madruzzo sollte das Projekt in Regensburg mit der Autorität des Heiligen Stuhls befördern und auf die Wahl eines Erzherzogs drängen, wobei kein Kandidat namentlich genannt wurde150. Trotz erwarteter Einwände seitens der Kurpfalz und Kurbrandenburgs könne der Kaiser beide Kurfürsten dennoch entweder dafür gewinnen oder sich auf die ausreichende Zustimmung der geistlichen Kurfürsten und Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen stützen. Der dritte Komplex zur Situation der katholischen Kirche betraf nur im ersten Teil das eigentliche Forum des Reichstags: Ausgehend vom Erzstift Bremen und Gerüchten um eine geplante Eheschließung des protestantischen Erzbischofs („l’usurpatore“) Johann Adolf von Schleswig-Holstein-Gottorf brachte die Kurie in der Instruktion die dortige Nachfolge eines österreichischen Erzherzogs, etwa Matthias oder Maximilian, ins Spiel. Daneben hatte Madruzzo Bestrebungen anzustoßen, um weitere Hochstifte, namentlich Lübeck, Verden, Osnabrück und Halberstadt, für die katholische Kirche wiederzugewinnen und damit zugleich die noch katholisch regierten Hochstifte Münster, Minden, Hildesheim und Paderborn zu sichern. In den weiteren Ausführungen ging die Instruktion ausführlich auf die Situation der katholischen Kirche und die Durchführung von Reformen in den österreichischen Ländergruppen, Böhmen, Mähren und Schlesien sowie in Ungarn ein. Für das Reich und den Reichstag einschlägiger waren die Vorgaben für innerkatholische Reformen in den dortigen Territorien151: Verhandlungen beim Reichstag um die Durchführung der Reformdekrete des Konzils von Trient insbesondere in den rheinischen Erzstiften und deren Suffraganbistümern unter Verweis auf die diesbezüglichen Erfolge in Salzburg und Lüttich sowie Aufforderung an die Erzbischöfe von Köln und Mainz, die Bischofsweihe nicht länger zu verzögern; Drängen auf die Durchführung von Reformen mit Visitationen, der Einrichtung von Seminaren und Kollegien, einer Verbesserung der Klerusausbildung und einer Hebung der kirchlichen und klösterlichen Disziplin bei allen Bischöfen und Äbten152. Für genauere Informationen wurde Madruzzo an die Nuntien im Reich verwiesen.
Dieses ambitionierte Programm der Kurie konnte beim Reichstag nur in Ansätzen umgesetzt werden: Abgesehen von der Bewilligung der Türkensteuer und der letztlich erfolgreichen Abwehr der Magdeburger Session blieben die weiteren konfessionspolitischen Kontroversen ungelöst oder kamen nicht zur Sprache. Legat Madruzzo selbst agierte insgesamt eher defensiv mit dem Ziel, Bestehendes gegen protestantische Ambitionen zu verteidigen, während offensive Schritte etwa zur Rückgewinnung verlorener Hochstifte nicht eingeleitet wurden153.
3.2 Vorbereitungen der protestantischen Stände
Die Situation auf protestantischer Seite im Vorfeld des Reichstags 1594 wurde geprägt von der Zäsur des Jahres 1591, die ihrerseits zumindest vordergründig in der Lage zu sein schien, die vorausgehende Zäsur aus der Mitte der 1580er Jahre rückgängig zu machen oder zu relativieren: Die innen- und außenpolitische Entwicklung seit dem Reichstag 1582 und der Wechsel zu einer neuen Fürsten- und Rätegeneration, exemplarisch festzumachen am Tod Kurfürst Augusts von Sachsen 1586, bis dahin ein Zentralelement in der konfessionsübergreifenden friedenssichernden Kooperation mit Habsburg, Mainz und Bayern, hatten eine konfessionspolitische Verschärfung bedingt, die mit dem grundlegenden kursächsischen Politikwechsel unter Kurfürst Christian I. und dessen Anschluss an den „Obstruktionskurs“ der Kurpfalz unter Administrator Johann Casimir einherging. Ihre Verbindung führte zu dem von beiden Fürsten initiierten und von weiteren protestantischen Ständen getragenen Torgauer Bund (1591), der lediglich infolge des Todes Kurfürst Christians I. (5.10.1591) und Johann Casimirs (16. 1. 1592) nicht vollzogen wurde1. Für Kursachsen ist unstrittig, dass der frühe Tod Christians I. „eine abrupte und radikale Kurswende zur Folge hatte“, indem Herzog Friedrich Wilhelm von Sachsen-Weimar als Kuradministrator und Vormund Christians II. „das Ruder sofort und konsequent“ herumriss und im Inneren zur lutherischen Orthodoxie sowie auf Reichsebene zur Konfessionspolitik Kurfürst Augusts zurückkehrte. Mit der Anknüpfung Friedrich Wilhelms an die augusteische Vermittlungspolitik, auf die er sich beim Reichstag 1594 wiederholt explizit berief, waren einerseits eine Annäherung an den Kaiser, andererseits eine Distanzierung von der calvinistischen Kurpfalz und der sie unterstützenden ‚Aktionspartei’ sowie in der Folge – als sichtbarer Ausdruck der Zäsur von 1591 – eine Spaltung auf protestantischer Seite in zwei Lager mit den Antipoden Kursachsen und Kurpfalz verbunden2. Problematisch gestaltete sich die Position des Hauses Brandenburg, das bis 1586 weitgehend an der Seite Kursachsens gestanden hatte, aber aufgrund der unmittelbaren Verwicklung seiner Mitglieder in zentrale konfessionspolitische Konfliktfelder in den Mittelpunkt der protestantischen Forderungen und Beschwerdekataloge geriet: Die strittige Reichsstandschaft Markgraf Joachim Friedrichs als Administrator von Magdeburg und der Kampf um die Anerkennung von dessen Sohn Johann Georg als Administrator im Hochstift Straßburg nach der Doppelwahl 1592 rekurrierten auf die Freistellungsproblematik, den Geistlichen Vorbehalt und damit auf die strittige Interpretation des Religionsfriedens als Kernpunkt der konfessionspolitischen Debatte. Während Kurfürst Johann Georg von Brandenburg eher passiv lavierend agierte, schlossen sich Joachim Friedrich von Magdeburg und Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach politisch eindeutiger dem Kurs der Kurpfalz an, um die Ansprüche auf Magdeburg und Straßburg verwirklichen zu können, ohne jedoch die dogmatischen Unterschiede zur calvinistischen Gruppe um die Kurpfalz zu verwischen3.
Aufgrund der konfessionsinternen Spaltungstendenzen musste vor dem Reichstag 1594 zunächst die Herstellung einer möglichst einheitlichen Position und des geschlossenen Auftretens im Mittelpunkt stehen. Damit verbunden waren von Beginn an Absprachen über den Inhalt und den Einforderungsmodus der protestantischen Gravamina, die dem Kaiser anlässlich der Reichsversammlung vorgebracht werden sollten.
3.2.1 Konzipierung der Reichstagsstrategie: Gravamina und Frage eines Vorkonvents
Eine erste Initiative für die Sicherstellung der vielbeschworenen ‚guten vertraulichen correspondentz‘4 startete Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz bereits Anfang September 1592: Ausgehend von Nachrichten über Vorbereitungen für einen Reichstag am kaiserlichen Hof in Prag5 und im Zusammenhang mit den parallelen Bitten Rudolfs II. um Sondertürkenhilfen der Reichsstände6 regte er zunächst bei Landgraf Wilhelm von Hessen einer Verbesserung der innerkonfessionellen Kommunikation vor dem erwarteten Reichstag an7. Wenig später gingen jeweils gleichlautende Schreiben des Kurfürsten an einzelne Gruppierungen protestantischer Fürsten: In knapper Form an Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg und Herzog Ludwig von Württemberg nur mit der Bitte um die Zusage ‚guter correspondentz‘; in erweiterter Form und bereits in diesem Stadium ergänzt um den Vorschlag, im Rahmen der vertraulichen Korrespondenz eine Rätetagung einzuberufen, um die protestantischen Gravamina für die Vorlage auf dem Reichstag zu sammeln, an Kurfürst Johann Georg von Brandenburg sowie an Pfalzgraf Johann von Zweibrücken, Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach, Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach und Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg8.
Die Reaktionen auf die Kurpfälzer Initiative fielen eher zurückhaltend aus. Lediglich Joachim Friedrich von Magdeburg befürwortete einen protestantischen Konvent und anschließend vorrangige Verhandlungen zu den Gravamina auf einem Reichstag noch vor den ihrerseits aber unabdingbaren Beratungen über eine Türkenhilfe in Anbetracht der Bedrohung des Reichs9. Kurfürst Johann Georg von Brandenburg dagegen verwehrte sich wiederholt gegen eine protestantische Tagung, die nur größeres Misstrauen des Kaisers und der katholischen Stände veranlassen würde, weil die Beschwerden ohnehin bekannt seien10 und deren Beratung während des Reichstags ausreiche11. Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach antwortete ausweichend und stellte die Zusammenkunft in die Kompetenz der weltlichen Kurfürsten12. In der Korrespondenz mit Kursachsen13 und Pfalz-Neuburg kamen Gravamina und Konvent ohnedies nicht zur Sprache, nachdem Kurfürst Friedrich sie ihnen gegenüber anfänglich nicht thematisiert hatte, wenngleich er Pfalzgraf Philipp Ludwig später auf Versuche der katholischen Gegner hinwies, die protestantischen Stände auf Reichsversammlungen zu spalten, und deshalb eine engere Kooperation mittels einer Verständigung über die Gravamina noch vor dem Reichstag empfahl14.
Letztlich wurde diese Planung im Dezember 1592 nicht weiterverfolgt, weil von kaiserlicher Seite konkrete Schritte für das Ausschreiben eines Reichstags ausblieben. Erst als die Gesandten Rudolfs II. im Herbst 1593 die Kurfürsten um ihre Zustimmung zur inzwischen beschlossenen Einberufung baten15, gab neuerlich Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz16 den Impuls für die Zusammenstellung der protestantischen Gravamina auf einer Vortagung der weltlichen Kurfürsten und zumindest einiger weiterer Fürsten. Hauptansprechpartner waren Kursachsen und Kurbrandenburg17; die Landgrafen von Hessen und Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach sollten darüber hinaus Stellungnahmen zum Verfahren mit den Gravamina bereits im Hinblick auf ein Junktim mit der Türkensteuer abgeben18.
Die Antworten auf die Initiative stimmten vorderhand insofern überein, als sie trotz des angesprochenen Junktims die Notwendigkeit der Unterstützung des Kaisers mit einer Reichstürkenhilfe in Anbetracht der Gefahrenlage und der eigenen Bedrohung auch protestantischer Stände durchwegs anerkannten19. Was die Kurpfälzer Planung mit einem protestantischen Vorkonvent betraf, wiesen die kurfürstlichen Kollegen das Ansinnen allerdings zurück: Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen lehnte eine konfessionelle Partikulartagung grundsätzlich ab als Angriff auf die Autorität des Kaisers und die geistlichen Kurfürsten, als Ursache verstärkten Misstrauens und zunehmender ‚Trennung‘ im Reich sowie im Rückbezug auf frühere Einwände der geistlichen Kurfürsten als Verstoß gegen das Herkommen, den Kurverein und den Religions- und Profanfrieden20. Weniger apodiktisch verwehrte sich Johann Georg von Brandenburg dagegen, indem er wie 1592 die Beratung zu den Gravamina erst am Reichstagsort führen wollte, wo der zeitliche Spielraum ausreiche. Er hatte aber keine Einwände gegen die Erstkonzipierung der Beschwerden durch Kurpfalz21. Kurfürst Friedrich musste damit gegenüber Kursachsen das Scheitern des Konvents akzeptieren und es bei der Vereinbarung zumindest guter Korrespondenz belassen, er rechtfertigte später das Vorbringen von Gravamina neben den Verhandlungen zur Türkenhilfe im allgemeinen protestantischen Interesse aber nochmals22. Dagegen insistierte er bei Johann Georg von Brandenburg auf einer Zusammenkunft zumindest einiger protestantischer Stände vor dem Reichstag, um sich über die Gravamina und deren Einforderung mit der Verweigerung der Türkenhilfe zu vergleichen. Johann Georg lehnte dies weiterhin ab und billigte lediglich die vorzeitige Anreise der Gesandten nach Regensburg, um dort die Beschwerden noch vor der Eröffnung der Hauptverhandlungen zu formulieren23. Friedrich IV. konnte sich somit für das Scheitern des projektierten Konvents auf Kursachsen und –brandenburg berufen, die „weder einen religionstag noch sonsten eine zusammenkunfft der evangelischen stände vor dem reichstag rhatsam ermeßen wöllen“24.
Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach unterstützte die Kurpfälzer Strategie, den Reichstag gegen anderweitige Bestrebungen nicht auf die Türkenhilfe zu beschränken, sondern die Religionsbeschwerden möglichst vorrangig oder zumindest parallel einzubringen und so einer neuerlichen Vertagung vorzubeugen. Wenig später regte er im Zusammenhang mit dem Straßburger Konflikt ein strikteres Junktim von Gravamina und Steuerbewilligung an25, ergriff selbst die Initiative, was den Modus für die Einforderung der Beschwerden betrifft26, und besprach die Problematik bei einem persönlichen Treffen mit Joachim Friedrich von Magdeburg im Dezember 1593 auf der Plassenburg in Kulmbach, bei der ansonsten der Straßburger Bischofskonflikt und weitere Angelegenheiten des Hauses Brandenburg im Mittelpunkt standen27. Kurfürst Friedrich von der Pfalz bekräftigte den Markgrafen in der Konzeption, man solle den Kaiser „inn solcher feindtsnoth nicht hülffloß laßen“, zugleich aber auf die Abhilfe der Gravamina bedacht sein, „damit das jenige ohne dieses nicht beschloßen unndt bewilligt“ werde. Allerdings sah er den dafür erforderlichen Zusammenhalt auf protestantischer Seite nicht gegeben, sondern befürchtete eher deren Spaltung auf dem Reichstag28. Die Besorgnis schien sich insofern zu bestätigen, als nicht nur Kursachsen, sondern auch die Landgrafen von Hessen in der internen und externen Korrespondenz eine sehr gemäßigte Position vertraten und zwar die Vorlage der Beschwerden befürworteten, jegliches Junktim mit der Türkenhilfe aber als nicht verantwortbar zurückwiesen29.
Im Folgenden ging es darum, die von Kurbrandenburg anstelle des abgelehnten Konvents angeregten Verhandlungen in Regensburg vor der Eröffnung des Reichstags anzuberaumen, zumal auch die Partikularversammlungen nur weniger protestantischer Stände in Speyer und Heilbronn30 die weiteren Beratungen über die Gravamina zunächst an die Zusammenkunft in Regensburg verschoben und es sodann trotz der Konzipierung eines Vorentwurfs in Heilbronn dabei beließen. Die Koordination übernahm erneut Kurpfalz mit der Orientierung zuerst am Reichstagsausschreiben für 17. 4. 1594 und der rechtzeitigen Anreise der Gesandten kurz vorher31. Konkreter terminierte der Partikulartag in Speyer die Rätekonsultation in Regensburg auf den 13. 4. 1594, während Kurpfalz wegen der aufgeschobenen Anreise des Kaisers die Vorberatungen letztlich für 26. 4. 1594 ansetzte32. Die Landgrafen von Hessen ersuchte Kurfürst Friedrich in diesem Zusammenhang wegen deren Zurückhaltung bei der Einforderung der Gravamina nochmals, ihren Gesandten nachdrücklich die Klärung der Beschwerden aufzutragen mit der Vorgabe, dass „uff den fall abschlags vor deren expedition man sich inn einige gesuchte contribution schließlich nicht einlaßen könte“33.
Neben der Kurpfälzer Initiative in der protestantischen Reichstagsvorbereitung ist das Engagement der Mitglieder des Hauses Brandenburg hervorzuheben, die aufgrund der eigenen Interessen in der Jülicher Vormundschaftsfrage, besonders aber in Magdeburg und Straßburg die Kooperation auf protestantischer Seite vorantrieben, zugleich mit dem Ziel, die Aufnahme ihrer Belange in die allgemeinen Beschwerden und den Rückhalt anderer Stände sicherzustellen. Dies gilt zum einen für die Einberufung des Heilbronner Tages unter maßgeblicher Mitwirkung Markgraf Georg Friedrichs von Brandenburg-Ansbach34 und zum anderen für die Bestrebungen Administrator Joachim Friedrichs von Magdeburg. Letzterer fasste als Surrogat für den nicht möglichen protestantischen Gesamtkonvent eine Aktion der Stände des Niedersächsischen Kreises ins Auge, die auf einem Kreistag ihre Reichstagskonzeption abstimmen, die vertrauliche Korrespondenz vereinbaren und sich über eine gemeinsame Reichstagsinstruktion verständigen sollten. Allerdings lehnte Herzog Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel als zweiter ausschreibender Fürst des Kreises das Ansinnen als „particular werck“ ab, das beim Kaiser und den katholischen Ständen „ein seltzsams ansehen und nachdenckens gewinnen wurde“35. Im März 1594 schickte Joachim Friedrich im Zusammenhang mit der Rechtfertigung des Kaisers wegen der Ladung nur des Magdeburger Domkapitels zum Reichstag und der gleichzeitigen Bitte um eine eilende Türkenhilfe des Niedersächsischen Kreises36 seinen Rat Balthasar von Schlieben zu Herzog Heinrich Julius nach Wolfenbüttel und regte neuerlich eine Zusammenkunft der niedersächsischen Kreisstände vor dem Reichstag an, um ihre Position namentlich bezüglich der Gravamina zu koordinieren. Daneben plädierte er für eine engere Kooperation der protestantischen Bischöfe oder Administratoren, also seiner Person für Magdeburg, Heinrich Julius’ für Halberstadt, Philipp Sigismunds von Braunschweig für Verden und Osnabrück, Johann Adolfs von Holstein für Bremen und Lübeck sowie Karls von Mecklenburg für Ratzeburg, um ihren Sessionsanspruch beim Reichstag gemeinsam zu verfechten37. Auf Kreisebene sprach Joachim Friedrich aufgrund des von Heinrich Julius abgelehnten Kreistags die einzelnen Stände schriftlich an: Er bedauerte das Unterbleiben der Kreisversammlung, mahnte deshalb die Sicherstellung „getreuer zusammenhalttung unnd communication“ in Kreis- und Religionsbelangen beim Reichstag auf diesem Weg an und bezog sich ansonsten auf die Einzelpunkte des Reichstagsausschreibens, indem er unter anderem den Beistand für das Haus Brandenburg in der Jülicher und Straßburger Angelegenheit beim Landfriedensartikel und die Beteiligung reformierter Hochstifte an der suspendierten Visitation des Reichskammergerichts ansprach. Die Vorlage protestantischer Gravamina galt ihm als gesichert, offen blieb deren Zusammenfassung zu allgemeinen Beschwerden, bei denen er die Position der reformierten Hochstifte vorrangig im Niedersächsischen Kreis hervorhob, die es gegen die katholischen ‚Praktiken‘ zu verteidigen gelte38.
Weitere Schritte Joachim Friedrichs gemeinsam mit Kurfürst Johann Georg betrafen dezidiert die eigenen Hausinteressen in Jülich und Straßburg, um deren Unterstützung im allgemeinen protestantischen Interesse sie mehrere Stände baten39. Joachim Friedrich allein wiederholte die Bitte nochmals und ergänzte sie um den Beistand für seine Reichstagsgesandten besonders in der Durchsetzung der eigenen Magdeburger Session40. Allerdings relativierte er die Verbindung dieser Belange und die Klärung der protestantischen Beschwerden generell mit der Steuerbewilligung für den Kaiser insofern, als er zugestand, dass „der ksl. Mt. bei jetzigen nöthen etwas beschehen muste, darmit sie nicht ghar stecken bliebenn oder zu solchen gefehrlichkeitten gelaßen wurdenn“, und empfahl deshalb, eine eilende Türkenhilfe zu beschließen und zu leisten, eine zusätzliche beharrliche Hilfe aber so lange zurückzuhalten, bis der Kaiser die Gravamina bereinigt hätte. Damit distanzierte sich Joachim Friedrich vom strikten Junktim des Heilbronner Abschieds41, der entsprechend zu modifizieren sei42. Ebenso warnte Kurfürst Johann Georg von Brandenburg hinsichtlich des Heilbronner Abschieds davor, wegen der Gravamina, deren Behebung nicht allein dem Kaiser obliege, beim Reichstag zu heftige Kontroversen auszulösen, damit „uns nicht der turcke daruber das urtheil spreche oder wir einander selbst mitt ewigem schadenn unnd verderb […] in die haar geratenn“. Vielmehr müsse ein Weg gefunden werden, der sicherstellt, „wan die contribution gewilligett, das gleichwoll die gravamina nicht ersitzen bleiben, sondernn einmahll nach notturft vorgenommen und vleiß angewendett werde, [wie] denenn zuehelffen, unnd das man inmittelst in guetem verstandtnuß unnd friedfertigkeit beisammen sitze. Dan auf diesem reichstage es sich schwerlich alles rein aufarbeiten lassen wirdt“43.
Außerhalb des Umfelds der Kurpfalz und des Hauses Brandenburg bemühte sich Herzog Friedrich I. von Württemberg nach dem Tag von Speyer um die Einbeziehung Pfalzgraf Philipp Ludwigs von Neuburg und des Hauses Sachsen in die engere innerkonfessionelle Kommunikation vor dem Reichstag, indem er den Pfalzgraf über den Beschluss der Tagung informierte, die weitere Beratung der Gravamina erst in Regensburg vorzunehmen, verbunden mit der Bitte um die Teilnahme und die Unterrichtung Kuradministrator Friedrich Wilhelms und weiterer Fürsten des Hauses Sachsen44. Philipp Ludwig reichte das Schreiben mit der Befürwortung von Vorberatungen in Regensburg an Friedrich Wilhelm von Sachsen weiter45 und sagte seine Teilnahme daran auch gegenüber Herzog Friedrich zu, er forderte jedoch eine glimpflichere Einforderung der Gravamina im Zusammenhang mit der Steuerbewilligung, als dies die Instruktion des Herzogs für den Speyerer Tag vorsah, damit der Kaiser „nit allzusehr offendirt und vor den kopf gestossen“ oder die Schuld für einen späteren osmanischen Erfolg allein den protestantischen Ständen wegen deren Steuerverweigerung zugemessen würde46. Im gleichen Sinn erklärte sich Friedrich Wilhelm von Sachsen: Auch er verwies auf die Aufgabe aller Reichsstände, den Kaiser in Anbetracht der osmanischen Bedrohung nicht nur Österreichs, sondern des Reichs zu unterstützen, und lehnte ein Junktim der Verhandlungsaufnahme zur Türkenhilfe mit den Gravamina deshalb strikt ab, war aber grundsätzlich bereit, sich an der Beratung der Beschwerden zu beteiligen, „sovil immer müglich sein wirdt“ und beschränkt auf Partikularbeschwerden von Personen, Ständen oder Kommunen, jedoch nicht an Grundsatzdebatten über die Freistellung und andere Punkte, die Anlass zur Infragestellung des Religionsfriedens geben könnten. Außerdem plädierte er für die Vorlage der Gravamina nicht als Supplikation der protestantischen Stände an den Kaiser, sondern für deren Beratung in den ordentlichen Kurien. Er bat Pfalzgraf Philipp Ludwig, ihm am Reichstag in der Moderation zu heftig vorgebrachter Forderungen beizustehen, nachdem bei einigen Ständen „die sachen fast ad extrema kommen“47.
Friedrich Wilhelm von Sachsen bezog aufgrund der gemeinsamen Vormundschaft in Dresden daneben Kurfürst Johann Georg von Brandenburg anhand des Württemberger Schreibens in die Vorplanungen zum Konnex Gravamina und Türkenhilfe ein48. Der Kurfürst vermied eine klare Positionierung in der Frage, wie diese „schwere sachenn“ zu handhaben sei, da die besonders „gravirten stennde, die es besser als wir dieser örtter in der stille fuelenn, sich so leicht nicht abeweisen lassenn noch zu ihren beschwerdenn geltt hinschiessenn“ werden, warb aber, ohne das Junktim anzusprechen, für eine entschiedenere Einforderung als in der Vergangenheit, um die katholischen Stände zur Mäßigung zu bringen49.
Als Resultat dieser Korrespondenzen seit Herbst 1593 ist festzuhalten: Es gelang den protestantischen Ständen lediglich, konfessionsinterne Beratungen in Regensburg vor der Eröffnung der Hauptverhandlungen für die Formulierung der Gravamina, die Abstimmung der eigenen Verhandlungsstrategie und die Sicherstellung der innerkonfessionellen Geschlossenheit zu vereinbaren, deren Erfolg aber nicht gewährleistet schien, zumal in der Kommunikation im weiteren Vorfeld die erheblichen Differenzen über Inhalt und Bedeutung der Beschwerden sowie über die für ihre Klärung anzuwendenden Druckmittel offen zutage traten. Mit den Einwänden wichtiger Stände wie Hessen, Pfalz-Neuburg und Kursachsen gegen ein Junktim mit der Steuerbewilligung zeichnete sich hier die spätere innerkonfessionelle Parteienbildung während des Reichstags bereits deutlich ab. Vorerst musste es deshalb beim Bemühen bleiben, zwischen den Gesandten der beiden Hauptprotagonisten Kurpfalz und Kursachsen, die ansonsten vor dem Reichstag kaum direkt zu den Gravamina kommunizierten, „vertrauliche communication undt correspondentz“ anzubahnen50, ohne inhaltliche Belange vorab klären zu können.
3.2.2 Die Tagungen in Speyer und Heilbronn (März 1594)
Nachdem ein protestantischer Gesamtkonvent oder eine Zusammenkunft der führenden Stände aufgrund der Einwände Kursachsens und Kurbrandenburgs nicht realisiert werden konnte, nutzte Herzog Friedrich I. von Württemberg einen bereits wegen anderweitiger Belange mit Hessen geplanten Tag in Speyer, um dort explizit als Ersatz für den Gesamtkonvent Vorverhandlungen von Räten zumindest einiger Stände zu initiieren: Er regte am 13. 2. 1594 bei den hessischen Landgrafen an, auf dem für 27. 2. vereinbarten Tag in Speyer zusammen mit weiteren benachbarten Ständen vertrauliche Absprachen zu führen mit dem Ziel, „das wir teutsche protestierende fürsten mit rechtem ernst zusammen haltten“, damit auf dem Reichstag „ettwas nutzlichs unnd fruchtbarlichs ußgericht werden“ könne51. In der Einladung an Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach, Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg, Pfalzgraf Johann von Zweibrücken und Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach mit der Bitte, ihre Räte einige Tage nach dem 27. 2. nach Speyer zu schicken52, um gemeinsam die protestantischen Gravamina zu erörtern, bezog sich Herzog Friedrich auf den aktuellen Erhalt des Reichstagsausschreibens, dessen kurzfristige Terminierung der Verhandlungseröffnung er als Versuch des Kaisers interpretierte, umfassendere Vorberatungen der protestantischen Stände über ihre Gravamina zu verhindern. Im Schreiben an Kurfürst Friedrich von der Pfalz verwies er ebenfalls auf die vermuteten Hintergründe des kurzfristigen Ausschreibens und mahnte, es sei Zeit, „die augen uff und mit gebürendem ernst zur sachen zuthun“; er lud ihn hier aber noch nicht nach Speyer ein53. Dennoch fanden sich dort auch Gesandte des Kurfürsten ein.
Die hessischen Landgrafen reagierten sehr reserviert auf die Württemberger Initiative: In der internen Korrespondenz kritisierte Landgraf Georg die Veranstaltung in Speyer, wo (als Sitz des Reichskammergerichts) die Geheimhaltung vor den zahlreichen Vertretern des Kaisers und anderer Reichsstände kaum gewährleistet sei, zumal die Partikularversammlung mit der Einladung mehrerer Stände „vast einem halben Reichs tagk gleich sehen“ würde. Daneben sah Georg nicht, wie man sich „bey jetzigem gefehrlichem standt der begerten turckenhulf halben sperren oder ufhalten wolte“, auch bestritt er grundsätzlich, dass von den Religionsgravamina „die jenigen, so der rechten wahren augspurgischen confession zugethan, betroffen, und dahero dieselben sich itzo desto mehr zusperren oder zubeschweren ursach haben solten“54. Auch Landgraf Ludwig hielt die Zusammenkunft nicht für hilfreich und bevorzugte schriftliche Absprachen55. Die Antworten an Herzog Friedrich von Württemberg bekräftigten diese Position: Landgraf Georg betonte, man könne wegen der Gravamina die Türkenhilfe angesichts der Bedrohung des Reichs nicht verweigern oder verzögern, „damit es uns nicht in gemein ergehe wie den fröschen beim Äsopo“. Landgraf Ludwig kritisierte die von der Tagung ausgelösten Spekulationen auf katholischer Seite sowie ihre kurzfristige Ansetzung, die keine Zeit für eine Übereinkunft der Landgrafen lasse, er wollte den Tag aber ebenso beschicken wie Landgraf Moritz, freilich ohne Instruktion und lediglich, um die anderen Gesandten auf Hintersichbringen anzuhören56.
Von den weiteren geladenen Fürsten sagten Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach und Pfalzgraf Johann von Zweibrücken die Abordnung von Räten zu57, dagegen schickten Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach gemäß einem Gutachten seiner Räte58 und Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg wegen der Kürze des Termins keine Vertreter59.
Mit dieser Ausgangssituation bestanden in Speyer a priori geringe Aussichten auf weiterführende Übereinkünfte, zumal die Württemberger Instruktion den Vorstellungen besonders der hessischen Landgrafen konträr entgegenstand: Lehnten Erstere eine Blockade der Türkenhilfe beim Reichstag wegen der Gravamina ab, so instruierte Herzog Friedrich von Württemberg seine Räte, die vor der Reichsversammlung zu formulierenden Beschwerden dem Kaiser gleich zu Beginn vorzubringen und im Junktim eine Steuerbewilligung vor deren Behebung zu verweigern60. Wohl auch aufgrund dessen sowie wegen der fehlenden hessischen Beschlusskompetenz führten die Verhandlungen von Gesandten der Kurpfalz, Hessens, Baden-Durlachs, Württembergs und Pfalz-Zweibrückens in Speyer am 2. 3. und 3. 3. 159461 im Abschied vom 3. 3. 1594 lediglich zum Ergebnis, die Formulierung der Gravamina62 einem weiteren Kreis von protestantischen Ständen in Regensburg ab 13. 4. (3. 4.) 1594 vor der Eröffnung des Reichstags zu übertragen63. Herzog Friedrich informierte abschließend Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach und Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg über den Verhandlungsverlauf und den Vertagungsbeschluss, verbunden mit der Bitte, auch andere Stände davon zu unterrichten, damit diese ihre Gesandten zum vereinbarten Termin nach Regensburg schickten64.
Noch bevor die Beratungen in Speyer begonnen hatten, vereinbarte Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach in Zusammenarbeit mit Kurfürst Friedrich von der Pfalz die Einberufung eines weiteren Partikulartages nach Heilbronn. Den primären Hintergrund und Anlass bildeten nicht die Reichstagsvorbereitungen, sondern die ebenfalls von Markgraf Georg Friedrich zunächst im Alleingang angestoßenen Verhandlungen mit König Heinrich IV. von Frankreich um dessen Intervention im Straßburger Bischofskonflikt zugunsten Administrator Johann Georgs von Brandenburg gegen das Angebot einer militärischen bzw. finanziellen Unterstützung des Königs im Krieg gegen Lothringen und Spanien als längerfristiges Bündnisprojekt. Das von Christoph von Waldenfels im Auftrag des Markgrafen im November und Dezember 1593 vorgelegte Angebot beantwortete Heinrich IV. mit der Beauftragung seines Gesandten Jacques Bongars, seit 1593 ständiger Vertreter bei den protestantischen Reichsständen65, der die Gegenforderungen des Königs bezüglich des Umfangs der militärischen Beihilfe aus dem Reich für sein Engagement in Straßburg überbrachte66. In diese Verhandlungen zur Beantwortung des Königs bezog Markgraf Georg Friedrich weitere protestantische Stände ein und berief diese in Kooperation mit Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz nach Heilbronn. Die dortigen Verhandlungen zu dieser Frage, die hier nicht dargestellt werden können, erbrachten als Ergebnis in der Antwort an Bongars vom 25. 3. (15. 3.) 1594 die Ablehnung eines engeren militärischen Bündnisses und das Angebot einer nur finanziellen Hilfe für den König sowie die Bitte um die Herbeiführung möglichst einer friedlichen Lösung in Straßburg67.
Ebenso wie diese Thematik können die in Heilbronn als zweiter Komplex geführten Beratungen um die Gründung eines Landrettungsvereins, begründet mit der Unzulänglichkeit der Reichskreishilfen im Zusammenhang mit dem Straßburger Bischofskonflikt sowie mit den Auswirkungen der Kriege in Frankreich und in den Niederlanden auf die Stände am Rhein, gerichtet aber gegen spanische und ligistische ‚Praktiken‘, hier nicht weiter ausgeführt werden. Es blieb ohnedies beim Entwurf eines Konzepts, das dem Abschied als Beilage angefügt wurde und die Grundlage für künftige Erörterungen der in Heilbronn anwesenden und weiterer Stände bilden sollte68.
Was die Sammlung der Gravamina und damit den direkten Bezug zum Reichstag betrifft, regte zuerst Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach nach einer Unterredung mit Gesandten Kurfürst Friedrichs von der Pfalz an, den Tag in Heilbronn wegen der Verhandlungen um das Bündnisangebot König Heinrichs IV. von Frankreich um Beratungen zu den protestantischen Beschwerden und deren Vorlage beim Reichstag zu erweitern69. Die Einberufung des Tages durch Kurfürst Friedrich von der Pfalz in Absprache mit dem Markgrafen sah eine persönliche Zusammenkunft der angesprochenen Fürsten am 20. 3. (10. 3.) 1594 wegen der französischen Verhandlungen sowie als vertrauliche Unterredung zu den „Reichs gravaminibus“ vor dem Reichstag vor, um „sich einer einhelligen meinung unnd treuer zusamsetzung“ zu vergleichen. Teilnehmen sollten neben ihren Personen die Regenten von Pfalz-Zweibrücken, Württemberg und Baden-Durlach70. Markgraf Georg Friedrich unterstützte die Einberufung mit weiteren Bitten um das persönliche Erscheinen in Heilbronn71 und konnte anschließend neben Kurfürst Friedrich die Zusagen der Adressaten entgegennehmen72. Neben den genannten Regenten befürwortete Joachim Friedrich von Magdeburg die Tagung nachdrücklich. Er wünschte einen möglichst großen Teilnehmerkreis, konnte aber weder selbst kommen noch einer seiner Räte entbehren und bat deshalb Markgraf Georg Friedrich, ihn durch einen seiner Räte, jedoch mit eigener Magdeburger Vollmacht und Instruktion73, vertreten zu lassen74. Auch Administrator Johann Georg und das protestantische Domkapitel von Straßburg schickten zwei Gesandte nach Heilbronn75, die jedoch an den direkten Verhandlungen nicht beteiligt wurden76.
An den Verhandlungen in Heilbronn zu den protestantischen Beschwerden vom 21. 3. bis 23. 3. 1594 wirkten Kurpfalz, Pfalz-Zweibrücken, Brandenburg-Ansbach, Württemberg und Baden-Durlach sowie für Magdeburg ein Ansbacher Bevollmächtigter mit77, das Direktorium führte nach dem Verzicht Georg Friedrichs von Brandenburg-Ansbach, dem es als ältestem Fürsten angeboten worden war, Friedrich IV. von der Pfalz. Für die Konzipierung der Gravamina legte jeder der anwesenden Regenten eigene Aufstellungen vor, auf deren Grundlage zwei Zusammenfassungen als Beilagen zum Abschied formuliert wurden78.
Der nachfolgend beim Reichstag konfessionsintern sehr kontrovers diskutierte Heilbronner Abschied vom 26. 3. (16. 3.) 159479 konstatiert eingangs die seit dem Reichstag 1582 zunehmende Schädigung von Reichsständen infolge des niederländischen Kriegs am Rhein und des ‚lothringischen‘ Kriegs im Elsass. Darüber hinaus seien „den evangelischen augspurgischer confeßions verwandten zugleich neben diesem gemeinen unwesen unndt ubelstandt des vatterlandts mehrfaltige gravamina in religions- undt prophan sachen, an sperrung unndt verhinderung ihrer christlichen religions bekandtnuß augspurgischer confeßion, ungleicher administration der justitien undt was dem weiter anhengig, begegnet“. Sie wünschten zwar die rechtzeitige Behebung dieser Mängel und des Misstrauens im Reich, damit man dem Kaiser beim bevorstehenden Reichstag die Hilfe gegen die Türken „desto freywilliger unndt ungehindert“ leisten könnte. Nachdem aber „die trennung auß anstifftung des pabsts unndt anderer außländischer practiken so fern eingerißen“, dass die erforderliche Einigkeit nicht zu erhoffen ist, werden die Gravamina hiermit „praeparative“ zusammengestellt, um sie dem Kaiser zu Beginn des Reichstags vorzulegen. Sie werden zusammengefasst in den Beilagen A und B80. Die verabschiedenden Stände vereinbaren als Ausdruck der ‚guten Korrespondenz‘ und der vertraulichen Kooperation, dass sie beim Reichstag „fur einen mann stehen“, sich gegenseitig unterstützen und einander beistehen. Sie werden ihre Reichstagsgesandten bevollmächtigen, dort die Gravamina in Beilage A81 gemeinsam mit anderen CA-Ständen, gegebenenfalls nur mit einer Minderheit oder auch allein nur für sich dem Kaiser zu übergeben und sich nicht abweisen zu lassen, ebenso wie die Unterzeichnenden „nicht gemaint sein, vor erledigung deren puncten, die in facto et iure directo wider den religionfriden, gulden bulla, Reichs constitutiones, cammergerichts ordnung, auch ihrer ksl. Mt. capitulation unndt altem herkommen zuwider lauffen undt in recapitulatione vorbemelter verzeichnuß mitt A erholt, inn einige Reichs contribution zu willigen, sondern samptlich darbey zubestehen undt sich vonn einander durch keinerlei weiß unndt sachen itzo unndt furter trennen unndt abfhuren laßen wöllen, treulich sonder gefhärde“. Auf die in Beilage B angesprochenen Mängel sei beim Geschäftsgang in den Kurien des Reichstags zu achten. Im Abschied folgen die oben abgesprochenen Festlegungen zur Beantwortung des französischen Gesandten Bongars und für die Gründung des Landrettungsvereins. Er ist unterzeichnet von Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz, Pfalzgraf Johann von Pfalz-Zweibrücken, Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach und Herzog Friedrich von Württemberg jeweils persönlich; für Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach, der wohl bereits abgereist war, unterzeichnete Wilhelm Peblis, Statthalter zu Karlsburg, sowie für den abwesenden Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg der Ansbacher Rat Dr. Kaspar Brandner.
Weitere Verhandlungen um eine Erweiterung des Kreises der Stände, die den Abschied unterstützen sollten, und ebenso die Debatten um dessen Inhalt sowie um die grundsätzliche Legitimität der Heilbronner Veranstaltung wurden erst in Regensburg geführt82.
3.2.3 Problematische Kooperation lutherischer und calvinistischer Stände
In der protestantischen Korrespondenz im Vorfeld des Reichstags werden die dogmatischen und konfessionspolitischen Gegensätze zwischen lutherischen und calvinistischen Ständen nach Aktenlage nicht explizit angesprochen, gleichwohl spielte das Thema in der Reichstagsvorbereitung einzelner Stände83 und in deren Instruktionen84 eine bedeutende Rolle. Namentlich der streng lutherische Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg legte großen Wert darauf, besonders im Hinblick auf Intensität und Umfang der Kooperation mit calvinistischen Ständen in Regensburg. Daneben befassten sich Gutachten von Württemberger Theologen und politischen Räten für Herzog Friedrich I. mit dem Problem.
Abgesehen von diesen internen Vorarbeiten ist auf der Ebene der interständischen Kommunikation nur eine Vorabsprache eben zwischen beiden genannten Regenten dokumentiert. Nachdem Philipp Ludwig Herzog Friedrich aufgefordert hatte, auf dem Reichstag in der Zusammenarbeit mit calvinistischen Ständen sehr „caute“ vorzugehen, damit sich die CA-Stände damit nicht des „beneficii deß religion fridens unwürdig und unfehig macheten“85, und im Anschluss an eine anderweitige vertrauliche Bitte um eine Stellungnahme des Herzogs, ob und inwieweit man sich an Verhandlungen mit Calvinisten beteiligen solle86, suchten die Württemberger Reichstagsgesandten auf ihre Anreise nach Regensburg am 27. 4. 1594 den Pfalzgraf in Neuburg auf, um ihm die Position Herzog Friedrichs mündlich darzulegen87: Er habe ihnen aufgetragen, in Regensburg mit ihm, dem Pfalzgraf, und mit Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen „in religion sachen gutte, vertrauliche correspondentz zuhalten“, insbesondere im Hinblick auf die fragliche Kooperation mit Calvinisten. Herzog Friedrich beabsichtige, „inn religions sachen den calvinisten zue gemeinem praeiuditio gar nichts einzuraumen noch nachzugeben“, sondern nach dem Vorbild seiner Vorgänger im Herzogtum standhaft bei „reiner augspurgischer confession“ zu verharren und sich dabei Pfalz-Neuburg und Kursachsen anzuschließen. Falls diese sowie andere Stände der reinen CA befürworten, „das mann sich inn religion sachen mit den calvinisten nicht einzulassen, wir88 es auch euer f. Gn. theils darbei bewenden lassen und, wie auch etwan auff vorigen Reichs tägen geschehen, das directorium bei der Chur Sachsen zusuchen und alda auff ansagen zu berahtschlagung der gravaminum erscheinen solten“. Falls dagegen Pfalzgraf und Kuradministrator sowie weitere Stände „reiner augspurgischer confession darfür haltten würden, dz man sich inn bedenckhung gegenwürdiger gelegenheitt von den calvinisten nit wol abzuesöndern“, sei diesen unter Protest zu verdeutlichen, „dz man sich mit inen nit alß stennden augspurgischer confession, sonnder allein alß Reichß stenndt, welche sich vom babstumb abgesündertt, inn gemeine handlung einlassen wollte“. Auch sollen die protestantischen Beschwerden nicht namens der CA-Stände insgesamt, sondern für jeden Stand gesondert unterzeichnet, „darneben auch die gravamina religionis alß politische beschwerdten sovil müglich tractiert, daryber auch zue mehrer versicherung ein bedingliche protestation schrifft begriffen“ werden. Von den in Heilbronn vorgebrachten Religionsbeschwerden im engeren Sinn habe Herzog Friedrich sich distanziert, da er deren dortige Vorlage nicht erwartet hatte.
Zur Nachfrage Philipp Ludwigs, inwieweit der Herzog zwischen den Einzelgravamina (mit politischem oder religiös-konfessionellem Hintergrund) differenziere und ob er die Unterzeichnung als Gesamtzusammenstellung für alle ‚vom Papsttum abgetretenen Stände‘ befürworte, während Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen für ratsamer halte, dass jeder Stand „seine gravamina besonder clagen solte“, verwiesen die Württemberger Gesandten auf ihren Auftrag, sich diesbezüglich mit ihm, dem Pfalzgraf, dem Kuradministrator und anderen Ständen der ‚reinen CA‘ zu vergleichen. Sie deuteten aber an, dass der Herzog „gleichwohl etliche puncten, dem religion wesen anhengig, also geschaffen vermerckhen, da[ss] man sich mit den calvinisten als Reichs ständen bona conscientia einlaßen möchte“, etwa die Beschwerden gegen die katholische Besetzung des Richteramtes am Reichskammergericht oder von kaiserlichen Kommissionen in Religionsbelangen. Gegen die Erwartung der Gesandten erfolgte dazu keine weitere Unterredung, lediglich im privaten Gespräch äußerte der Pfalzgraf die Befürchtung, dass man mit der von Herzog Friedrich angedeuteten Unterzeichnung der Gravamina und dem zusätzlichen Protest „nicht gnugsam verwahrt sein möchte. Dabey auch sein f. Gn. anregung gethon, ob nit diß mittel an die handt zunemen, daß man die gravamina mit solchen clausulis in schrifften außführen khönde, daß die calvinisten dardurch verursacht würden, sich selber abzusündern“. Die weiteren Erörterungen wurden an die beiderseitigen Räte in Regensburg verwiesen.
Infolge dieser Vereinbarung, vor allem aber wegen des Unterbleibens anderweitiger umfassenderer Vorgespräche zum gemeinsamen Auftreten lutherischer und calvinistischer Stände konnte auch diese Frage vor der Reichsversammlung nicht geklärt werden. Die Problematik wurde folglich in Regensburg zuerst in den informellen Unterredungen auf protestantischer Seite vor der Verhandlungseröffnung thematisiert, sie blieb aber nachfolgend im Zusammenhang mit der Übergabe der Gravamina stets virulent89 und trug damit ganz wesentlich zur konfessionsinternen Separierung auf dem Reichstag bei.
3.3 Interne Vorbereitungen ausgewählter Stände
Neben der interständischen Kooperation in der Vorbereitung des Reichstags1 leiteten mehrere Stände interne, teils sehr umfassende thematische Vorarbeiten ein, die für ausgewählte Reichsfürsten überwiegend anhand von Gutachten erörtert werden sollen, soweit diese nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Konzipierung der Reichstagsinstruktion entstanden, wenngleich viele Themen der erweiterten Vorbereitung dort einflossen2. Die internen Vorarbeiten können veranschaulichen, welche thematischen Schwerpunkte einzelne Stände setzten, sei es im Hinblick auf die allgemeine Reichstagsthematik oder auf eigene Belange im Kontext mit der Reichsversammlung.
In Kursachsen beauftragte Kuradministrator Friedrich Wilhelm nach dem Erhalt des Reichstagsausschreibens ein Gutachten des Geheimen Rates Abraham Bock primär zur Frage, ob er persönlich nach Regensburg reisen sollte3. Bock erinnerte in seinen Ausführungen4 an die erfolgreiche Kooperation in der Vergangenheit (unter Kurfürst August) mit dem Kaiser, Kurmainz und Kurbrandenburg zum Besten des Reichs in der Zurückdrängung der „obstacula unnd scrupuli, die vermutlich darinnen verhinderung bringen wurdenn“, und stellte dem die derzeitige, wenig vertrauliche Zusammenarbeit der Mitglieder des Kurkollegs gegenüber, bei der mit vielen „unnötigen disputationen in liederlichen sachenn als session, praecedentia, praeeminentz“ viel Zeit vertan und der Eigennutz den „publicis“ vorgezogen werde. Bezüglich der persönlichen Reichstagsteilnahme sollte sich Friedrich Wilhelm an den Kurfürsten orientieren, um die mit der alleinigen Anwesenheit verbundene Verantwortung zu umgehen. Überdies sei abzuwägen, „ob euer f. Gn. allein inn den hochbeschwerlichenn sachenn auch wohl bey iren eigenen religions vorwandten in denen extremis, wie sichs ansehen lesset, eine solche folge haben, dardurch denselben ohne vorletzung des Heiligen Reichs satzungen geholffen werden möge“. Bei den damit angesprochenen protestantischen Gravamina, die Kurpfalz gleich zu Beginn des Reichstags vorbringen werde, sei darauf zu achten, „das darinnen eine solche maß und fursichtigte bescheidenheit gebraucht, darmit das mißtrauen zwischen den stenden nicht vermehret unnd die hochnottwendigen ordinari sachen dardurch nicht vorhindert werden“. Mit diesen Empfehlungen legte Bock bereits in diesem Stadium die Grundzüge der kursächsischen Reichstagsstrategie fest: Anknüpfung an die Politik Kurfürst Augusts in der Kooperation mit Kurmainz und dem Kaiser, Distanzierung von als zu weitgehend eingestuften konfessionspolitischen Forderungen auf protestantischer Seite und Konzentration auf die Hauptthematik der Reichsversammlung, in diesem Fall die Unterstützung des Kaisers mit einer Türkenhilfe. Weitere Vorbereitungen erfolgten vor dem Hintergrund der gemeinsamen kursächsischen Vormundschaft mit Kurfürst Johann Georg von Brandenburg, der Ende Januar 1594 Absprachen über das jeweilige Votum für Kursachsen zu den Hauptpunkten des Reichstags im Kurfürstenrat besonders im Kontext der Türkenhilfe und der protestantischen Gravamina als unumgänglich bezeichnet hatte, „dan sich darin keine discrepantia leiden will“5. Bei Verhandlungen kursächsischer und Kurbrandenburger Räte in Berlin vom 22.–24. 2. (12.–14. 2.) 1594 um zahlreiche Themen der Vormundschaft regte Kurbrandenburg im Hinblick auf diese Frage an, dass beide Seiten eine Instruktion konzipieren und darüber bei einer folgenden Tagung beraten sollten6. Diese Zusammenkunft mit der Absprache über die Instruktion fand am 1. 4. (22. 3.) 1594 in Jüterbog statt7.
Für die Kurpfälzer Reichstagsvorbereitung fertigte im Auftrag Kurfürst Friedrichs IV. Dr. Justus Reuber8 zwei Gutachten an. Das erste9 orientierte sich an den im Ausschreiben des Kaisers genannten Verhandlungspunkten und ergänzte bei der Türkenhilfe den Einforderungsmodus der in Regensburg vorzubringenden protestantischen Gravamina10. Die Türkenhilfe stellte Reuber in die primäre Verantwortung des Hauses Österreich, das mit seiner Ungarnpolitik seit Ferdinand I. die Verwicklung des Reichs in den Türkenkrieg erst provoziert habe. Da der Schutz Österreichs nicht in der Verantwortung der Reichsstände liege, bestehe keine Verpflichtung zur Unterstützung im Krieg, sondern die Kontributionen erfolgten stets als freiwillige Hilfen11. Als Ursachen der zunehmenden Türkengefahr sah Reuber den unchristlichen Lebenswandel auf protestantischer und katholischer Seite, die Uneinigkeit der christlichen Potentaten, die Geldverschwendung an den Höfen im Reich für Repräsentation und anderes Zeremoniell, die dazu zwinge, die Türkenhilfen auf die Untertanen umzulegen. Offen kritisierte er dabei die überhöhte Besteuerung der Untertanen bis zum Sechsfachen des jeweiligen Türkenhilfsanschlags, der deshalb auch wegen des eigenen Vorteils bewilligt werde. Zwar könne sich der Kurfürst beim Reichstag nicht gegen die Türkenhilfe und deren Beschluss durch die Mehrheit verwehren, doch sei die Summe möglichst gering zu halten und bereits bei der Beratungsaufnahme an die Klärung der Gravamina zu binden. Das Junktim, wie es in die Kurpfälzer Instruktion einging12, sollte aber ebenso wie die Beschwerdenliste vor dem Reichstag mit anderen protestantischen Ständen abgestimmt werden, um die geschlossene Einforderung sicherzustellen. Die Ausführungen Reubers zum Landfriedensartikel des Ausschreibens wurden mit der Kritik an der parteiischen Handhabung der gesetzlichen Regelungen zugunsten katholischer Stände und auswärtiger Potentaten, besonders Spaniens und Lothringens, in abgemilderter Form ebenfalls in die Instruktion übernommen13. Beim Punkt ‚Reichsjustiz‘ verwies Reuber neuerlich auf die Formulierung der damit zusammenhängenden Beschwerden, während zu den Themen Reichsmünzwesen und Reichsmatrikel andere Kurpfälzer Räte besser Bescheid wüssten.
Ein zweites Gutachten Reubers beschäftigte sich ausschließlich mit der Zugehörigkeit des in der Kurpfalz praktizierten Glaubensbekenntnisses zur CA und damit zum Geltungsbereich des Religionsfriedens14. Zwar erwartete er anders als beim Reichstag 1566 keine Angriffe gegen das calvinistische Bekenntnis, da die lutherischen Stände, namentlich das Haus Brandenburg, auf die Unterstützung der Kurpfalz und auf das insgesamt geschlossene Auftreten der protestantischen Seite angewiesen seien, während sich die Lage für den Kaiser und die katholischen Stände derzeit aufgrund der Kriege in Frankreich und in den Niederlanden anders darstelle als 1566. Dennoch gab er im Rekurs auf diesbezügliche, im Gutachten breit ausgeführte katholische Bestrebungen seit dem Reichstag 1530 und besonders in Augsburg 1566 Kurfürst Friedrich Argumente als ‚Schutzrede‘ gegen etwaige Angriffe an die Hand mit der Darlegung der Grundlagen des Bekenntnisses in der Kurpfalz, das der CA entspreche, soweit diese mit Gottes Wort übereinstimme. Die ausführlich dargelegte innerkonfessionelle Debatte um den Abendmahlsartikel und dessen Lehre in der Kurpfalz sollte die Zugehörigkeit zur CA und damit zum Religionsfrieden ebenso begründen wie die Anerkennung Kurfürst Friedrichs III. und Administrator Johann Casimirs als Stände der CA mit der kaiserlichen Belehnung und der Beteiligung an Reichsversammlungen. Schließlich betonte Reuber die Lehrdifferenzen auch unter den lutherischen Ständen, von denen nicht alle das Konkordienbuch angenommen hätten, sich aber dennoch geschlossen auf die CA berufen würden. Er empfahl Kurfürst Friedrich, gegen Anfeindungen von katholischer Seite andere protestantische Stände an sich zu binden, mit benachbarten Fürsten einen Schutzverein abzuschließen und sich ausländischen Beistand seitens Englands, der niederländischen Generalstaaten und der Eidgenossenschaft zu sichern. Die nachfolgende Instruktion Kurfürst Friedrichs ging auf die Calvinismusdebatte nur knapp ein und verwies die Gesandten dafür auf die Ausführungen im Gutachten Reubers15.
In der Württemberger Vorbereitung stand neben den Religionsgravamina eben die fragliche Kooperation beim Reichstag mit calvinistischen Ständen im Mittelpunkt16. Zunächst befasste sich ein erstes Gutachten der Theologen des Konsistoriums mit beiden Themenbereichen17. Es riet für den Fall einer gemeinsamen Übergabe der Beschwerden zusammen mit calvinistischen Ständen die Versicherung in einem öffentlichen Protest an, dass die lutherischen Stände damit die calvinische Religion in keiner Weise anerkennen oder fördern, sondern sich ausschließlich auf die reine CA und deren Versicherung im Religionsfrieden beziehen. Die gleiche Fragestellung behandelten die Theologen nochmals nach einer von Landhofmeister und Kanzler per Dekret18 vorgelegten Gravaminaliste und der erneut angefragten, strittigen Übergabe speziell der Religionsbeschwerden gemeinsam mit calvinistischen Ständen. Bei den Gravamina handelte es sich um eine von Kurpfalz gesammelte Zusammenstellung19, die ergänzt wurde um eigene Württemberger Klagen im Hinblick auf Religionsprozesse am Reichskammergericht und die strittige Auslegung des Religionsfriedens insgesamt20. In diesem zweiten Gutachten21 verwiesen die Theologen für die Gravamina auf ihre Kommentare, die sie zu den Einzelpunkten in deren Auflistung eingetragen hatten, und befürworteten grundsätzlich die Vorlage der genannten Beschwerden. Die Frage, ob man alle Gravamina mit engerem konfessionellen Bezug „communis nomine“ mit den Calvinisten vorlegen und folglich „absolute et sine omni exceptione für ainen mann stehn möge“, beantworteten sie nochmals abschlägig, weil damit nicht nur bei den katholischen Ständen, sondern auch bei den ‚Schwachgläubigen‘ auf der eigenen Seite der Eindruck entstünde, als sei der Calvinismus „nit so ein schädlicher irrhthumb, welchem in alle mügliche gepürende wege zubegegnen unnd abzuwöhren“. Da die gemeinsame Vorlage indirekt die Ausbreitung des Calvinismus fördern würde, sollten die lutherischen und calvinistischen Stände ihre Beschwerden, soweit sie die Religion betrafen, möglichst separat übergeben. Der Württemberger Oberrat schloss sich in seiner Stellungnahme den Theologen an22 und empfahl als Vorgabe in der Instruktion, dass die Gesandten sich in allen Belangen, die „pure oder mixte der religion anhengig, mit den calvinisten in tractation nit begeben“ und an Religionsverhandlungen unter dem Direktorium der Kurpfalz nicht teilnehmen, sondern sich an Kursachsen und Pfalz-Neuburg orientieren sollten. Erste Vorberatungen dazu führten die Württemberger Gesandten bereits bei einem Aufenthalt in Neuburg während ihrer Anreise nach Regensburg23.
Die Pfalz-Neuburger Vorbereitungen begannen unmittelbar nach dem Erhalt des kaiserlichen Ausschreibens mit einer ersten Beratung von Kanzler und Räten gemeinsam mit Pfalzgraf Philipp Ludwig am 18. 2. 1594. Beschränkte sich diese in knapper Form auf die späteren Hauptartikel sowie auf Überlegungen zur personellen Vertretung in Regensburg24, so kamen konkretere Maßgaben in der Sitzung der Neuburger Geheimen Räte am 29. 3. 1594 zur Sprache25: Veranlasst von einem Schreiben Herzog Friedrichs von Württemberg26 lehnte der Pfalzgraf dessen angeregtes Junktim von Gravamina und Türkenhilfe ab, weil für das Fürstentum Neuburg „die türgkhische kriegs gefahr schon vor der thür“ und der Reichstag von den Kurfürsten eben wegen des Türkenkriegs bewilligt worden sei. Auch die von Württemberg angesprochene Übergabe von Gravamina an den Kaiser hielt der Pfalzgraf für bedenklich, falls diese von calvinistischen Ständen „indifferenter subscribiret“ würden und demnach „die evangelische mit den calvinischen diß orts vor ainen mann stehen solten“. Eingehender beschäftigte sich ein Gutachten des Rates Lic. Johann Zöschlin mit den innerkonfessionellen Fragestellungen. Es bildete nachfolgend die Grundlage für die Neuburger Nebeninstruktion und wird deshalb hier nur knapp resümiert27: Zöschlin riet von einer Kooperation mit calvinistischen Ständen bei den Gravamina strikt ab, da dies deren Klärung durch den Kaiser nur weiter verzögern würde und von calvinistischer Seite als Anerkennung ihrer Lehre interpretiert werden könnte. Für die einzufordernden Einzelgravamina lehnte er eine Beratung bereits vor den Hauptartikeln des Reichstags und ein Junktim mit der unverzichtbaren Türkenhilfe ab. Der Neuburger Geheime Rat schloss sich dem Gutachten an28 und konkretisierte für die Übernahme in die Instruktion nochmals, die Gesandten sollten sich an keinen Verhandlungen mit calvinistischen Ständen beteiligen, denn wenngleich damit den Katholiken „ein grosser vortel in die handt gegeben wirdet, so ist doch hierin [mehr] auff Gottes ernstlicher bevelch und wort dann einicher menschen gnad oder veindtschafft zusehen“. Ein weiteres Gutachten des Rates Georg Ludwig Fröhlich bildete die unmittelbare Vorlage für die Formulierung der Neuburger Instruktion29, während sich eine nochmalige Erörterung im Geheimen Rat, veranlasst von einem Schreiben Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen30, erneut mit der Frage beschäftigte, „ob es rhattsam unnd tuenlich, mitt den calvinischen inn solchen religionssachen zu communicirn unnd mitt denselben wider das bapsttumb für einen mann zuestehn“31. Da einerseits eine Verweigerung der Zusammenarbeit den Katholiken zugutekäme, diese andererseits aus den genannten Gründen nicht statthaft sei, wollte man sich der kursächsischen Konzeption anschließen und die Gravamina in den Kurien des Reichstags zur Beratung stellen, um auf diese Weise gänzlich auf Sonderverhandlungen der protestantischen Stände verzichten zu können.
In den Überlieferungen anderer protestantischer Stände fand sich für Brandenburg-Ansbach eine Zusammenstellung von Beschwerden im Zusammenhang mit dem Verfahren am Reichskammergericht und den Vorgaben der Reichskammergerichtsordnung ohne konfessionspolitische Bezüge32 sowie ein Rätegutachten zur Besetzung der Reichstagsgesandtschaft zunächst für die dortigen Vorberatungen auf protestantischer Seite und anschließend für die Hauptverhandlungen33. Die von Herzog Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel veranlassten Erörterungen von Kanzler Dr. Johann Jagemann mit den führenden Räten34 befassten sich mit der Festlegung der Gesandten für das Herzogtum und das Hochstift Halberstadt, dem Heinrich Julius als postulierter Bischof vorstand, sowie mit der Formulierung der Reichstagsvollmacht für die Abtei Walkenried, deren eigenständige Vertretung den Eindruck vermeiden sollte, der Herzog habe sie eingezogen. Zur Debatte stand dabei, ob die Vollmacht allein von Heinrich Julius als Administrator von Walkenried oder zusätzlich im Namen des dortigen Konvents ausgestellt werden sollte, um die Annahme durch die Mainzer Kanzlei zu erleichtern. Gemäß dem Votum Jagemanns unterblieb die Nennung des Konvents, die Vollmacht lautete allein auf Heinrich Julius als Administrator. Die in Regensburg thematisierten Hintergründe des Braunschweiger Konflikts mit Graf Karl Günther von Schwarzburg um die Anrechte auf Walkenried nach dem Aussterben der Grafen von Honstein wurden in dieser Beratung nicht problematisiert35, auch die eigentliche Reichstagsthematik kam nur kurz zur Sprache, indem man die Nichterwähnung der Religionsfrage im Ausschreiben, die an erster Stelle noch vor der Türkengefahr hätte stehen sollen, kritisierte und die Bewilligung der als solcher nicht bestrittenen Türkensteuer an die Erledigung der Gravamina band. Beide Punkte gingen in die Reichstagsinstruktion ein36, deren Konzept in dieser Sitzung abschließend gebilligt wurde.
Auf katholischer Seite bedingten die Verhältnisse in Jülich-Kleve-Berg infolge der Erkrankung Herzog Johann Wilhelms37 erweiterte interne Absprachen zwischen den Räten der Regierungen für die Landesteile Kleve-Mark in Kleve und Jülich-Berg in Düsseldorf zuerst zum Reichstagsausschreiben und anschließend für den Abgleich der gemeinsamen Instruktion. Die Korrespondenzen, in die auch Herzogin Jakobe einbezogen wurde, können hier im Einzelnen nicht ausgewertet werden38. Die schwäbischen Prälaten verständigten sich auf einem Kollegialtag in Waldsee mit der Benennung Abt Georgs von Weingarten und des Syndikus Dr. Johann Sigmund Hornstein über ihre Reichstagsvertretung und regelten die Deckung von deren Unkosten39. Für die schwäbischen Grafen konnten in den ausgewerteten Beständen weder die Instruktion noch Akten der vorbereitenden Beratungen auf einem Grafentag in Riedlingen aufgefunden werden. Die Korrespondenz der Grafen Joachim von Fürstenberg und Eitel Friedrich von Hohenzollern nach dem Grafentag betraf lediglich die Bevollmächtigung der Reichstagsvertretung allein durch sie namens aller Grafen40.
Die intensiven bayerischen Vorarbeiten leitete eine Auflistung Herzog Wilhelms V. bereits vom September 1593 ein. Sie bildete die Grundlage der folgenden, von den bayerischen Räten erarbeiteten Gutachten, für die jeweils Herzog Maximilian verantwortlich zeichnete. Die Auflistung41 umfasst 32 Einzelpunkte, die neben vielen bayerischen ‚Privatsachen‘, die hier unberücksichtigt bleiben, als Reichstagsbelange ansprachen: Vereinbarungen mit dem Bischof von Würzburg über die Sammlung der katholischen und die Ablehnung der protestantischen Gravamina; Abklärung mit dem bischöflichen Administrator von Regensburg, ob vor dem Reichstag Angelegenheiten mit der Stadt zu regeln, bauliche Veränderungen am Bischofshof vorzunehmen oder sonstige Vorbereitungen zu treffen sind; Verhalten im Vorrangstreit mit Österreich; Überlegungen, den von Herzog Wilhelm angenommenen Titel „Durchlaucht“ gegen Einwände zu verteidigen und die Anrede seitens anderer Reichsstände durchzusetzen; Anstoß einer Verständigung der katholischen mit den lutherischen Ständen beim Reichstag, um den Calvinismus ‚auszurotten‘; Unterstützung der katholischen Parteien im Straßburger Bischofskonflikt; Maßnahmen gegen die Durchsetzung der Magdeburger Session; Klärung der Reichweite des bayerischen Geleits um Regensburg; fragliche Teilnahme Herzog Maximilians am Fürstenrat; eigene Vorbereitung Maximilians auf die Verhandlungen anhand der ‚Autonomia‘ Erstenbergers42 und eines Auszugs aus den Reichstagsakten; Vorkehrungen für die Durchreise von Reichstagsteilnehmern im Herzogtum; Festlegung der eigenen Reichstagsgesandten; fragliche, vom Kaiser anzustoßende Einführung des neuen Kalenders in Regensburg noch vor Beginn des Reichstags.
Der Fragenkatalog veranlasste drei von den bayerischen Räten erstellte und von Maximilian seinem Vater vorgelegte Gutachten zuerst vom 20. 10. 159343, anschließend auf weitere Nachfragen Wilhelms hin vom 28. 10. 159344 und zuletzt vom 28. 2. 159445 sowie zusätzlich mehrere Einzelstellungnahmen zu ausgewählten Punkten.
Was die allgemeine Reichstagsthematik betrifft, wurde empfohlen, Wilhelm möge die Sammlung katholischer Religionsbeschwerden in Absprache mit anderen Ständen anhand der dem Gutachten vom 20. 10. 1593 beigelegten Konzepte initiieren46, während man von der Vorlage eigener Gravamina gegen Landsassen oder benachbarte Reichsstände abriet, sondern das eigenmächtige Vorgehen mit dem Vollzug des Religionsfriedens befürwortete47. Die ‚Ausrottung‘ des Calvinismus gemeinsam mit den lutherischen Ständen sei, so das Gutachten vom 20. 10. 159348, zwar „ain guet, loblich und nutzlich werkch. Lassen sich aber bey disen ellenden unnd gevarlichen zeiten, politischer weiß davon zureden, die mitl nicht wol erfünden, wie solches anzugeen. Dann wie es das ansehen, so seind mehr oder wol so vil haimblich calvinisch als lutterisch, unnd möcht schier guet sein, das die secten in sich selbs zerspalten unnd unains, welches den catholischen zu mehrerm frid unnd guetem gedeyet“. Doch regte man an, beim Reichstag zumindest den Konfessionswechsel von Reichsstädten als Verstoß gegen den Religionsfrieden zu ahnden. Die Magdeburger Session sollte wie bisher unterbunden werden, „weil dises werckh ain böse consequenz abgibt unnd endtlich alle catholische stende zusammen steen sollen, damit den protestirenden nit zuvil eingehendiget werde“49. Falls der Kaiser aber wegen der Türkengefahr zu Zugeständnissen gezwungen werde und andere katholische Stände „nicht solten mit heben unnd legen wellen, sihet man auch nit, wie es euer Dlt. gleichsamb allain wehren oder hündtern mechten“. Die folgenden Gutachten bestätigten das Vorgehen und sahen diesbezügliche Absprachen mit Würzburg und den geistlichen Kurfürsten vor. Die in der Fragenliste angesprochenen allgemeinen Vorbereitungen besonders in Regensburg wurden in den Gutachten nicht aufgegriffen, sieht man davon ab, dass die Räte die von Wilhelm intendierte, dortige Einführung des reformierten Kalenders vor oder während des Reichstags nicht befürworteten, sondern lediglich Verhandlungen, wie die Kalenderreform insgesamt geklärt werden könnte50.
Breiten Raum nahmen der Vorrangstreit mit Österreich und, damit zusammenhängend, die Führung des Titels „Durchlaucht“ durch Herzog Wilhelm ein. Er hatte den Titel, der bis dahin den Erzherzögen vorbehalten war, 1591 angenommen, um die Gleichrangigkeit des Hauses Wittelsbach mit den Habsburgern zu demonstrieren und im Sessionsstreit möglichst den Vorrang durchzusetzen. Der Reichstag sollte mit der Bestätigung der Titeländerung die Entscheidung bringen51. Die Gutachten rieten diesbezüglich allerdings zur Zurückhaltung, weil sich das Haus Österreich strikt dagegen verwehren und die Mehrzahl der Reichsstände sich gegen Bayern dem Kaiser und Österreich anschließen werde. Wilhelm sollte es deshalb beim derzeitigen Status belassen und den Titel lediglich im Fall von Einwänden passiv rechtfertigen, ohne aktiv dessen Anerkennung einzufordern52.
Ähnlich vorsichtig fielen die Gutachten zum Vorrangstreit mit Österreich aus: Jenes vom 20. 10. 1593 hielt fest, es sollte weder der Rückhalt der Pfalzgrafen als Mitglieder des Hauses Wittelsbach gesucht noch eine definitive Entscheidung herbeigeführt werden, die ohnehin zu Ungunsten Bayerns ausfallen würde, sondern lediglich wie 1582 das „petitorium“ mit Protest unter Vorbehalt aller Rechte aufrechterhalten werden, nachdem das „possessorium“ mit dem de facto durchgesetzten Vorrang Österreichs verloren sei. Zur Regelung des Vorrangs mit jenen Erzherzögen, deren Teilnahme am Reichstag zu erwarten stand, stellte das Gutachten fest, Wilhelm habe den Vortritt Erzherzog Ferdinands II. von Tirol als des Älteren freiwillig und jenen von Deutschmeister Erzherzog Maximilian als eines geistlichen Fürsten anzuerkennen53. Da der Herzog sich damit nicht zufrieden zeigte, wiederholten die Gutachten vom 28. 10. 1593 und 28. 2. 159454, die Beanspruchung des Vorrangs vor Deutschmeister Maximilian würde die gesamte geistliche Bank gegen Bayern aufbringen. Ansonsten beharrten sie auf der nachgiebigen Haltung, da der faktische, auch von anderen hohen Ständen anerkannte Vorrang Österreichs nicht erfolgreich zu bestreiten sei und folglich nur der Protest bleibe. Herzog Wilhelm dagegen beharrte Anfang März 1594 nochmals auf Maßnahmen, um entweder den Vorrang grundsätzlich zu behaupten oder zumindest einen Vergleich mit Österreich anzustreben, wonach dieser allein dem ältesten Erzherzog zugestanden werden müsse. Mit der Anforderung eines weiteren Gutachtens brachte er eine Gesandtschaft zum Kaiser nach Prag und zudem erstmals seine eigene, bisher fest eingeplante Teilnahme am Reichstag ins Spiel: Sollte der Kaiser den Vergleich ablehnen, werde er nicht persönlich nach Regensburg kommen55. Die bayerischen Räte verteidigten in der Antwort56 ihre Position, wonach Österreich den Vorrang de facto nicht nur gegen Bayern durchgesetzt habe und deshalb, wolle man nicht den Reichstag insgesamt und damit die Türkenhilfe gefährden, nur ein Protest infrage komme. Ansonsten riet das Gutachten davon ab, die persönliche Teilnahme wegen des Sessionsstreits zu verweigern, da zum einen die im Mittelpunkt stehende Türkengefahr besonders auch Bayern im eigenen territorialen Interesse betreffe und zum anderen das Fernbleiben des Herzogs im Zusammenhang mit den erwarteten Religionsverhandlungen beim Kaiser, dem Papst, den katholischen Ständen und ausländischen Potentaten den Eindruck evozieren würde, er absentiere sich davon nur wegen seiner Privatbelange, denen wiederum zum dritten seine Anwesenheit zugutekäme. Da andererseits wie zuvor der beharrlichen Verfechtung des Vorrangs ebenso widerraten wurde wie einer Vorabklärung in Prag, blieb nur die Möglichkeit des Protests mit dem Verzicht zu Ehren des Kaisers unter Vorbehalt aller Rechte.
Die in den Gutachten ebenfalls erörterte fragliche Teilnahme Maximilians am Fürstenrat wurde vor dem Hintergrund der Sessionsproblematik kritisch beurteilt, da der noch nicht regierende Herzog von persönlich anwesenden, regierenden Fürsten von der ersten Session auf der weltlichen Fürstenbank verdrängt werden könnte. Maximilian selbst wollte seine Teilnahme deshalb jeweils davon abhängig machen, ob andere Fürsten anwesend wären, die seinen Vorrang bestreiten könnten, und sich auf die Mitwirkung am Fürstenrat entsprechend vorbereiten57. Das Gutachten vom 28. 2. 1594 regte im Hinblick darauf Vorgespräche mit Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg an, um einen offenen Sessionskonflikt zu vermeiden, wobei Maximilian als unmittelbarer Repräsentant seines Vaters auf dessen persönlicher Session deklariert werden sollte58. Im Gegensatz dazu ging ein späteres Gutachten59 davon aus, dass der Pfalzgraf als regierender Fürst Maximilian den Vorsitz in keinem Fall überlassen werde. Es widerriet deshalb nunmehr jedweden Vorverhandlungen mit Philipp Ludwig und empfahl nochmals, Herzog Wilhelm selbst sollte zumindest zu Beginn des Reichstags persönlich teilnehmen, um die bayerische Session mit dem ersten Votum auf der weltlichen Fürstenbank und die damit verbundenen Einflussmöglichkeiten gegen Pfalz-Neuburg zu sichern sowie die nachfolgende Vertretung der Session durch Maximilian vorzubereiten. Dieser hingegen sollte erst nach dem Einzug des Kaisers und der Verhandlungseröffnung anreisen, um Differenzen um den Vorrang aufgrund seiner unsicheren Position bei diesen zentralen zeremoniellen Ereignissen auszuweichen. Falls Wilhelm nicht selbst kommen wollte, befürworteten die Räte die anfängliche Vertretung Bayerns allein durch Gesandte.
Letztlich entschied sich Herzog Wilhelm im April 1594 aufgrund der geringen Erwartungen, was den Vorrang und die Titelfrage60 betrifft, gegen die wiederholten Empfehlungen seiner Räte dafür, den Reichstag trotz der schon angelaufenen Organisationsmaßnahmen für seine Anreise nicht persönlich zu besuchen und, ebenfalls gegen die Gutachten der Räte, neben den Gesandten auch Maximilian bereits für den Beginn der Reichsversammlung nach Regensburg zu schicken61 – gleichwohl ohne Verhandlungsvollmacht und damit nicht für die Mitwirkung am Fürstenrat, um den dortigen Sessionsdifferenzen aus dem Weg zu gehen. Dennoch leitete Maximilian in Regensburg noch vor der Ankunft des Kaisers Verhandlungen mit Pfalz-Neuburg um seinen Vorrang als Vertreter seines Vaters ein und bat in diesem Zusammenhang um eine Vollmacht für seine Teilnahme am Fürstenrat62. Da die Räte Pfalzgraf Philipp Ludwigs das Ansinnen aber wie erwartet strikt zurückwiesen und sich nachfolgend schwere Auseinandersetzungen mit Pfalz-Neuburg um die Rangabfolge bereits beim Empfang des Kaisers ergaben63, kam Maximilian in Absprache mit den bayerischen Gesandten und Kurfürst Ernst von Köln bezüglich der Reichstagseröffnung zur Entscheidung, „wegen allerhandt befahrennder weitterungen […] mich von disem als einem ohne mittl publico actu, so den reichstags berathschlagungen immidiati anhengt, zuenthalten“64. Ebenso unterblieb seine Mitwirkung am Fürstenrat65, für die er nicht mehr akkreditiert wurde. Die Subskription des Reichsabschieds nennt bei der bayerischen Reichstagsvertretung ausschließlich die herzoglichen Räte als Gesandte66, Maximilian blieb die Rolle als dennoch wichtiger Akteur im Hintergrund besonders bei den Verhandlungen der katholischen Stände67.
3.4 Die Instruktionen der Reichsstände
Für den Reichstag 1594 wurden abgesehen von vorbereitenden Gutachten und Beratungen, die Aufschlüsse zum Inhalt nicht überlieferter Direktiven ermöglichen, insgesamt 39 Instruktionen ermittelt, die im Folgenden aufgelistet werden.
Kurfürsten: Friedrich IV. von der Pfalz, ausgestellt für Burggraf Fabian von Dohna, Vizekanzler Dr. Ludwig Culmann, Wolf Dietrich von Mörle, genannt Behem, Lutter Quadt von Wickrath, Volrad von Plessen, Klaus Heinrich von Eberbach, Georg Asmus von Schregel, Dr. Michael Loefenius, Paul Hochfelder, Dr. Leonhard Schug und Dr. Johann Christoph Reiner (Heidelberg, 20. 4. {10. 4.} 1594)1. Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, ausgestellt als Vormund der minderjährigen Söhne Kurfürst Christians I. für Anarg Friedrich zu Wildenfels, Abraham Bock, Georg Ulrich von Ende, Dr. Johann Badehorn und Johann Adolf Bock (Torgau, 18. 4. {8. 4.} 1594)2; späteres Memoriale Kuradministrator Friedrich Wilhelms für die hinterlassenen Räte anlässlich seiner Abreise vom Reichstag als Zusatz zur Instruktion (Regensburg, 16. 7. {6. 7.} 1594)3. Johann Georg von Brandenburg, ausgestellt für Graf Wolfgang Ernst von Stolberg-Königstein, Adam von Schlieben, Dr. Karl Barth, Siegmund von der Marwitz und Dr. Johann Köppen d. J. (Cölln/Spree, in der Osterwoche 1594)4; ergänzendes Memoriale als Nebeninstruktion (Cölln/Spree, in der Osterwoche 1594)5; zusätzliche „Informatio“ zu den protestantischen Gravamina als Beilage6. Instruktionen der persönlich am Reichstag anwesenden geistlichen Kurfürsten konnten nicht ermittelt werden. Die Ausstellung einer Instruktion Kurfürst Ernsts von Köln, lautend auf Kaspar von Fürstenberg und weitere Gesandte, belegt deren Übergabe an Fürstenberg am 24. 4. 15947.
Geistliche Fürsten und Stände: Neithard von Bamberg, ausgestellt für Wolfgang Heinrich von Redwitz und Alexander von Jahrsdorf, Domherren zu Bamberg und Würzburg, sowie Pankraz Stieber, Christoph von Crailsheim, Dr. Achaz Hüls und Dr. Johann Gregor von Harsee (Bamberg, 18. 4. 1594)8; zusätzliche Nebeninstruktion (Bamberg, 26. 4. 1594)9. Johann Otto von Augsburg, ausgestellt für Balthasar von Hornstein, Kanzler Dr. Albrecht Faber (Fabri) und Dr. Christoph Schilling (Dillingen, 28. 4. 1594)10; ergänzendes Memoriale zur Religionsthematik, ausgestellt für die Gesandten (Dillingen, 28. 4. 1594)11. Hochstift Hildesheim, ausgestellt [von Statthalter und Räten in Hildesheim] für Dr. Albrecht Busche (Hildesheim, 12. 5. 1594)12. Philipp von Regensburg, ausgestellt für Domdekan Johann Wilhelm von Holdingen und Kanzler Dr. Michael Rank (Ingolstadt, 5. 5. 1594)13. Kurfürst Ernst von Köln als Administrator des Hochstifts Münster, ausgestellt für die [im Konz. nicht genannten] Gesandten (o. O., o. D.)14. Hildebrand von Sitten, ausgestellt für Domdekan Adrian von Riedmatten, erwählter Abt des Klosters St. Moritz im Chablais (Sitten, 26. 3. 1594)15. Kardinal Karl von Lothringen, Bischof von Metz und Straßburg, ausgestellt für Dr. Joseph Bilonius, inhaltlich beschränkt auf die Straßburger Hochstiftsproblematik (o. O., o. D.)16. Landkomtur Reinhard Scheiffart von Merode für die Ballei Koblenz, ausgestellt namens Erzherzog Maximilians von Österreich, Hochmeister des Deutschen Ordens, für die [nicht genannten] Gesandten (Köln, 1. 4. 1594)17. Eine Instruktion für die Gesandten des Hochstifts Freising liegt nicht vor, es konnte lediglich ein Memoriale zu einigen Punkten aufgefunden werden, die die Freisinger Interessen beim Reichstag betrafen; es wurde Bischof Ernst am 3. 6. 1594 übergeben18. Auch die Instruktion des Bischofs von Konstanz wurde nicht ermittelt, doch lässt die diesbezügliche Beratung des Konstanzer Domkapitels am 21. 4. 1594 deren wesentliche Inhalte erkennen19.
Protestantische Hochstiftsadministratoren: Joachim Friedrich von Magdeburg, vereinbart mit dem Magdeburger Domkapitel, ausgestellt für die [nicht genannten] Gesandten (o. O., o. D.)20. Karl von Ratzeburg, ausgestellt für die [nicht genannten] Gesandten Herzog Ulrichs von Mecklenburg (Schönberg, 21. 3. {11. 3.} 1594)21.
Weltliche Fürsten: Ferdinand II. von Österreich (Tirol), ausgestellt für Dr. Gallus Hager und Dr. Balthasar Laymann (o. O. [Innsbruck], 30. 6. 1594)22. Ernst von Österreich als Generalstatthalter der burgundischen Erblande (Burgund), ausgestellt für Charles Philippe de Croÿ, Marquis de Havré, und Johann von Hattstein, Präsident zu Luxemburg (Brüssel, 18. 3. 1594)23. Wilhelm V. von Bayern, ausgestellt für Landhofmeister Graf Rudolf von Helfenstein, Oberstkanzler Dr. Hans Georg Hörwath, Hofkanzler Dr. Johann Gailkircher und Dr. Johann Baptist Fickler (München, 1. 5. 1594)24. Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg, Hauptinstruktion zu den Themen des Ausschreibens, ausgestellt für Kanzler Dr. Walter Drechsel, Hans Kaspar Roth von Schreckenstein, Dr. Georg Ludwig Fröhlich und Lic. Johann Zöschlin (Regensburg, o. D.)25; Nebeninstruktion für die Religionsverhandlungen der protestantischen Stände, ausgestellt für dieselben Räte (Neuburg, 30. 4. {20. 4.} 1594)26. Friedrich Wilhelm I. und Johann III. von Sachsen-Weimar, ausgestellt für Dr. Wolfgang Spelt und Hans Melchior von Wittern (Torgau, 21. 4. {11. 4.} 1594)27. Johann Ernst von Sachsen-Coburg, ausgestellt für Marschall Hermann von Harstall und Kanzler Dr. Andreas Knichen (Marksuhl, 21. 4. {11. 4.} 1594)28. Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach, ausgestellt für Christoph von Waldenfels auf Lichtenberg, Adam von Wildenstein, Kanzler Dr. Nikolaus Stadtmann, Dr. Kaspar Brandner, Dr. Stephan Muhm, Dr. Johann Püttner und Andreas Frobenius (Ansbach, 23. 4. {13. 4.} 1594)29; Beschwerden des Markgrafen im Zusammenhang mit dem Reichskammergericht sowie gegen die Pfändungskonstitution als Vorgaben für Verhandlungen des Reichstags zur Reichsjustiz30. Wolfgang von Braunschweig"–Grubenhagen, ausgestellt für Kanzler Nikolaus Gercken (Gerike) (Herzberg/Harz, 6. 4. {27. 3.} 1594)31. Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel, Administrator von Halberstadt, ausgestellt für Ludolf von Rössing und Kanzler Dr. Johann Jagemann (Wolfenbüttel, 7. 4. {28. 3.} 1594)32. Johann Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg, ausgestellt für Kammermeister Weinand von Leerodt und Kanzleiverwalter Lic. Bernhard zum Putz (Düsseldorf, 12. 4. 1594)33; eine zusätzliche Nebeninstruktion (o. D.)34 beinhaltet ausschließlich Direktiven für Wendungen nur an den Kaiser in Jülicher ‚Privatsachen‘. Gemeinsame Instruktion: Johann Friedrich von Pommern-Stettin, ausgestellt für Dr. Gallus Beck und Jobst Borcke zu Strammel, sowie Bogislaw XIII. als Vormund seines Pflegsohns Philipp Julius von Pommern-Wolgast, ausgestellt für Graf Stefan Heinrich von Eberstein-Naugard und Kanzler Henning von Rammin (Stettin, 11. 4. {1. 4.} 1594)35. Friedrich I. von Württemberg, ausgestellt für Graf Konrad von Tübingen, Reichserbschenk Eberhard von Limpurg, Sebastian Welling von Vöhingen, Dr. Matthäus Enzlin, Dr. Johann Jakob Reinhardt und Dr. Christian Dolde (Stuttgart, 18. 4. {8. 4.} 159436); Gutachten als Bestandteile der Instruktion: Beilage A1: Gutachten zum Zustand der Reichsjustiz37; Beilage A2: Gravamina gegen das Reichskammergericht und im Hinblick auf den Religionsfrieden38; Beilage B: Gutachten des Rates Dr. Georg Gadner zum Reichsmünzwesen (Stuttgart, 22. 3. {12. 3.} 1594) mit zugehöriger Stellungnahme des Landschreibers Erhard Stickel (22. 3. {12. 3.} 1594)39. Moritz, Ludwig IV. und Georg I. von Hessen, gemeinsame Instruktion, ausgestellt für Graf Georg von Sayn-Wittgenstein, Georg Meysenbug, Dr. Eberhard von Weyhe [Gesandte Moritz’], Johann Riedesel zu Eisenbach, Kanzler Dr. Siegfried Klotz [Gesandte Ludwigs], und Dr. Johann Strupp [Gesandter Georgs] (o. O., 4. 4. {25. 3.} 1594)40; Nebeninstruktion Landgraf Moritz’ nur für seine Gesandten (Kassel, 20. 4. {10. 4.} 1594)41, inhaltlich beschränkt auf die Entschuldigung der Absenz des Landgrafen beim Kaiser, Vorgaben für die Erneuerung der Erbeinung mit Sachsen und Brandenburg sowie für die Unterstützung des Grafen von Ortenburg. Ernst Friedrich von Baden-Durlach, ausgestellt für Jakob Pistoris von Seußlitz und Lic. Johann Ulrich Burrus (Karlsburg, 21. 4. {11. 4.} 1594)42; ergänzendes Nebenmemoriale für die Gesandten (Karlsburg, 21. 4. {11. 4.} 1594)43. Ulrich III. und Sigismund August von Mecklenburg für sich und als Vormünder ihre unmündigen Vettern, Adolf Friedrich und Johann Albrecht, ausgestellt für Dr. Bartholomäus Kling und Dr. Michael Grassus (Bützow, 28. 3. {18. 3.} 1594)44. Franz von Sachsen-Lauenburg, in dessen Auftrag ausgestellt von Statthalter, Kanzler und Räten für Hermann von der Becke, Propst zum Alten Kloster (Lauenburg, 11. 4. {1. 4.} 1594)45.
Reichsgrafen und Grafenkollegien: Arnold IV. (II). von Bentheim"–Tecklenburg und Steinfurt, ausgestellt für Bertram von Lützerath, Drost zu Steinfurt, und Dr. Laurenz Holtmann (Steinfurt, 16. 5. {6. 5.} 1594)46. Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen für sich und für Kurfürst Johann Georg von Brandenburg als gemeinsame Vormünder der Söhne Kurfürst Christians I. sowie für seine Person und seinen Bruder, Herzog Johann III. von Sachsen-Weimar, als Inhaber der Grafschaft Henneberg, ausgestellt für Humpert von Langen (Torgau, 27. 4. {17. 4.} 1594)47; zusätzliche Sonderinstruktion Kuradministrator Friedrich Wilhelms für den Henneberger Gesandten, veranlasst durch dessen Abordnung als Verordneter des Fränkischen Kreises in den FR-Ausschuss zur Türkenhilfe (Regensburg, 8. 6. {29. 5.} 1594)48. Bruno, Gebhard, Hans Günther, Otto, Hans Georg und Vollrad von Mansfeld für sich und namens ihre Vettern und Brüder sowie Margarethe, verwitwete Gräfin zu Mansfeld, mit Vollmacht für ihre Söhne Ernst und Friedrich Christoph, ausgestellt für Kanzler Dr. Christoph Faber (in der unvollständigen Kop. o. O., o. D.)49. Wilhelm von Schwarzburg, ausgestellt für Mag. Wolfgang Mehlhorn (o. O., 17. 4. {7. 4.} 1594)50; eine zusätzliche Instruktion Wilhelms gemeinsam mit seinem Bruder, Albrecht von Schwarzburg, ausgestellt für Dr. Abraham Fabri und Mag. Nikolaus Maius (Rudolstadt, 5. 5. {25. 4.} 1594)51, beinhaltet nur die Sessionsfrage sowie Privatsachen. Wetterauer Grafen, ausgestellt für Graf Johann Ludwig von Nassau-Wiesbaden-Idstein, Graf Ludwig Georg von Stolberg-Königstein, Graf Wilhelm von Wied, Herr zu Runkel und Isenburg, Graf Philipp Ludwig II. von Hanau-Münzenberg sowie Johann Engelbert von Lautern, Hanau-Münzenberger Rat, Dr. Andreas Christiani, Syndikus der Grafen, Dr. Matthäus Hirschbach, Nassau-Saarbrückener Kanzler, Dr. Hermann Schilt, Dr. Konrad Wolf und Dr. Otto Schultheiß (Frankfurt, 30. 3. {20. 3.} 1594)52.
Reichsstädte: Köln, ausgestellt für Bürgermeister Johann Hardenrath und Syndikus Dr. Wilhelm Hackstein (o. D.)53. Augsburg, ausgestellt für die [nicht genannten] Gesandten54 (Augsburg, 8. 3. 1594)55. Lübeck, ausgestellt für Syndikus Dr. Calixt Schein (Lübeck, 11. 4. {1. 4.} 1594)56. Die Ulmer Instruktion liegt in der Ausfertigung nicht vor, doch erschließt sich ihr Inhalt aus einem Gutachten von Juristen der Stadt, das als Vorlage diente (Ulm, 22. 3. {12. 3.} 1594)57. Die Instruktion des Straßburger Rates, die dort am 23. 2. (13. 2.) 1594 beraten und am 23. 3. (13. 3.) gebilligt wurde58, liegt nicht vor. Nürnberg verzichtete auf die Ausstellung einer Instruktion, da der Verhandlungsgang insbesondere zur Türkenhilfe in den Kurien und in den interkurialen Religionsberatungen abzuwarten sei, jedoch beschlossen Rat und Herren Ältere am 19. 4. (9. 4.) 1594 auf der Grundlage eines Gutachtens des Juristen und späteren Gesandten Dr. Johann Herel wenige grundsätzliche Vorgaben für die Punkte des Ausschreibens59. Auch der Rat der Stadt Speyer verzichtete auf eine Instruktion und gab nur den Anschluss an andere Reichsstände bzw. in der causa Aachen an die CA-Stände vor60.
[Reichskreise:] Stände des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises, ausgestellt für die Gesandten Jülichs und Münsters unter Zuziehung der weiteren beim Reichstag anwesenden Räte von Kreisständen (Essen, 1. 4. 1594)61; ein ergänzendes Nebenmemoriale zur Instruktion (Essen, 1. 4. 1594)62 bezog sich lediglich auf die Unterstützung einer Privatangelegenheit der Wetterauer Grafen.
Die Instruktionen wurden durchweg im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Mai 1594 formuliert, der größte Teil davon im April, also vor der Eröffnung des Reichstags am 2. 6. mit der Bekanntgabe der genauen Agenda in der Proposition des Kaisers. Die Instruktionen beziehen sich deshalb ausnahmslos auf die im Ausschreiben mehr oder weniger genau umrissenen fünf Punkte, deren zu erwartende Inhalte man jedoch weitgehend einschätzen konnte, handelte es sich dabei mit Türkenhilfe, Landfriedenssicherung, Reichsjustizwesen, Reichsmünzwesen und Reichmatrikel doch um die gängigen Standardthemen der Reichstage in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts63, die zudem partiell an Verhandlungen und Vorgaben der vorherigen Reichsversammlungen von 1582 und 1586 anknüpften. Für die protestantischen Stände war außerdem klar, dass man das Thema Religion, das im Ausschreiben nicht erwähnt wurde, und weitere, damit zusammenhängende Problemstellungen aus eigener Initiative zur Sprache bringen würde, nachdem es in deren Reichstagsvorbereitung und bei der Tagung in Heilbronn64 im Mittelpunkt gestanden hatte. Auch viele katholische Stände erwarteten eine entsprechende Initiative der Gegenseite und nahmen die Thematik deshalb in ihre Instruktionen auf.
Die Instruktionen unterscheiden sich rein äußerlich und, damit verbunden, in ihrem Differenzierungsgrad ganz erheblich. So beschränkte sich etwa die Instruktion Johann Ernsts von Sachsen-Coburg auf nur zwei Fol., während die Kurbrandenburger Direktiven in drei Dokumenten ca. 200 Fol. umfassten. Die meisten fürstlichen Instruktionen bewegten sich in einem Bereich zwischen zehn und 25 Fol., Kurpfalz kam auf 60 Fol. Sehr knapp gehaltene Vorgaben waren möglich, wenn, wie im Fall Sachsen-Coburgs oder Ratzeburgs, der generelle Anschluss an eng verwandte Fürsten (Johann Casimir von Sachsen-Coburg bzw. Ulrich von Mecklenburg) oder übergeordnete Herrschaftsträger (Ballei Koblenz mit Anschluss an die Instruktion des Deutschmeisters; Grafschaft Henneberg im Anschluss an das Haus Sachsen) aufgetragen wurde oder sich die Direktiven weitgehend auf Privatangelegenheiten konzentrierten. Andere eher knappe Instruktionen sprachen zwar die fünf Punkte des Ausschreibens an, verzichteten aber auf Detailvorgaben, sei es, weil wie im Fall Bayerns Herzog Maximilian als Vertreter seines Vaters ohnehin persönlich in Regensburg weilte, oder weil der Schwerpunkt wie in den Instruktionen für das Hochstift Münster und die Grafschaft Bentheim-Steinfurt auf der eigenen Notsituation im bedrängten Niederrheinisch-Westfälischen Kreis lag, für die man sich auf die gemeinsame Gesamtinstruktion des Kreises berufen konnte. Letztgenannte ist insofern als Sonderfall einzustufen, als sie für alle Stände im Kreis galt und sich abgesehen von der Rechtfertigung der Münzprägepraxis im Kreis auf die Problematik der dramatischen Kriegsfolgen beschränkte. Andererseits erklärt sich der große Umfang besonders der Kurbrandenburger Instruktion mit der breiten Schilderung historischer Entwicklungen für einzelne Themenbereiche seit deren Entstehung bzw. seit dem Reichstag 1582 sowie mit detaillierten Argumentationshilfen für die Gesandten nicht nur zu den Hauptartikeln gemäß dem Ausschreiben, sondern ebenso zu erwarteten Supplikationen und besonders ausführlich zu den protestantischen Gravamina. Auch die Württemberger Gesamtdirektive geht neben der Hauptinstruktion mit drei zugehörigen Gutachten (Reichsjustiz, Gravamina, Reichsmünzwesen) intensiv auf die Problemstellungen des Reichstags ein, desgleichen gab der Bischof von Augsburg etwa das Votum zur Türkenhilfe annähernd im Wortlaut vor.
Im Allgemeinen korreliert wie bei anderen Reichstagen in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts auch 1594 die Ausdifferenzierung der Instruktion mit dem Rang des Reichsstands: Je größer das politische Gewicht aufgrund der Position in der Hierarchie des Reichstags war, sei es als Mitglied des Kurfürstenrats oder als in der Sessionsfolge vorstimmender Stand der Fürstenkurie, desto differenzierter wurden die Maßgaben formuliert. Dagegen trugen nachrangige Fürsten, besonders aber die Grafen und, soweit aufgrund der Überlieferungssituation feststellbar, manche Reichsstädte abgesehen von eigenen Belangen ihren Gesandten bei den Hauptthemen des Reichstags häufig nur die Teilnahme an den Beratungen und den Anschluss an andere Stände oder Ständegruppen auf.
Im Hinblick auf die inhaltliche Struktur der Instruktionen lassen sich gewisse übereinstimmende Grundzüge erkennen: Einleitend der Verweis auf das Ausschreiben des Reichstags und den erwarteten Eröffnungstermin, verbunden mit der Aufforderung zur pünktlichen (teils vorzeitigen) Anreise der Gesandten nach Regensburg und der möglichst unverzüglichen Anmeldung in der Mainzer Kanzlei mit der Vorlage der Vollmacht; sodann bei den vom Kaiser persönlich zum Reichstag geladenen Kurfürsten und Fürsten die Entschuldigung der Absenz, meist begründet mit dem schlechten Gesundheitszustand und verknüpft mit dem Hinweis auf die umfassende Bevollmächtigung der Gesandten als Vertreter. Dem folgte häufig die Aufforderung zur Anhörung der kaiserlichen Proposition und zur Mitwirkung an deren Beratung in den Kurien, in vielen fürstlichen Instruktionen verbunden mit der Direktive, den ranggerechten Sitz im Fürstenrat einzunehmen und gegen andere Ansprüche oder Einwände zu verteidigen. Zahlreiche Instruktionen protestantischer Reichsstände thematisierten daneben gleich zu Beginn die Absprache mit anderen glaubensverwandten Ständen, zum einen, um das Votum in den Kurien generell abzustimmen, zum anderen wegen der Beratung und Übergabe der Gravamina, deren Klärung teils zur Prämisse für die Verhandlungsaufnahme zu den Hauptthemen der Reichsversammlung gemacht wurde. Ansonsten orientierte sich der Aufbau an den fünf Punkten des Ausschreibens, vielfach ergänzt um die Religionsfrage. Abschließend kamen wiederholt eigene Angelegenheiten der Stände (‚Privatsachen‘) zur Sprache, die anlässlich des Reichstags betrieben werden sollten.
Letztere werden in die folgende, thematisch strukturierte Auswertung der Instruktionen65 nicht einbezogen, ebenso werden Direktiven, an der Beratung eines Themas mitzuwirken oder sich der Mehrheit anzuschließen, nicht berücksichtigt.
1) Türkenhilfe: Im Gegensatz zur Situation vor anderen Reichstagen im 16. Jahrhundert bestand 1594 ein fast durchgehendes Einvernehmen, dass in Anbetracht des türkischen Hauptkriegs die Unterstützung des Kaisers durch das Reich unabdingbar sei (Kurbrandenburg, Kursachsen, Augsburg, Baden-Durlach, Bayern, Braunschweig"–Grubenhagen, Hessen, Jülich, Konstanz, Magdeburg, Mecklenburg, Pfalz-Neuburg, Ballei Koblenz, Städte Augsburg, Köln, Lübeck, Ulm). Die derzeitige „große, jha eusserste gefahr“ für das Reich und die gesamte Christenheit (Augsburg) könne der Kaiser nicht allein, sondern nur mit Zutun der Reichsstände und anderer Potentaten abwehren. Demnach gehe es im Gegensatz zur Situation 1576 und 1582 nicht um die Frage, „ob irer Mt. die hulfe zuleisten“, sondern nur, wie und auf welche Weise dies geschehen könne, damit es für die Stände erschwinglich sei (Hessen). Trotz der damit verknüpften Hinweise auf finanzielle Probleme in den eigenen Territorien und die Verarmung der Untertanen blieb der Grundtenor, die Rettung der Christenheit gebiete, „dz gelt nit anzuesehen“ (Stadt Augsburg); jeder müsse tun, was er kann (Bayern, Augsburg).
Nachdem die Hilfeleistung als solche weitgehend unstrittig war, widmeten sich viele Instruktionen sogleich der Frage nach dem Wie, primär als Alternative einer Unterstützung des Kaisers mit Truppen oder mit Geld. Kurbrandenburg, Braunschweig"–Wolfenbüttel und Mecklenburg ließen dabei beide Wege offen, während Baden-Durlach für eine Truppenhilfe ohne nähere Spezifizierung plädierte. Konkreter bevorzugten Bamberg, Braunschweig"–Wolfenbüttel und Mecklenburg eine über die Reichskreise organisierte Truppenhilfe, für die jeder Kreis ein gewisses Söldnerkontingent mit eigenen Befehlshabern ausrüsten und finanzieren sollte. Den Vorteil gegenüber der Geldhilfe sah Bamberg in der rascheren Aufbringung und der gesicherten Finanzierung über die Kreisverfassung und den Kreisvorrat. Kurbrandenburg modifizierte dieses Kreismodell insofern, als es für ein Gesamtheer mit 5000 Reitern und 15 000 Fußsoldaten die Finanzierung Letzterer durch die Reichsstädte und die Stellung der Reiter durch die anderen Reichsstände, organisiert nach Reichskreisen, vorsah, indem jeder der zehn Kreise 500 oder, wegen des Ausfalls des Österreichischen Kreises, 555 Reiter mit Befehlshabern und je einem Kriegsrat sowie Geschütz und Munition beisteuern sollte. Würden der Burgundische, Niederrheinisch-Westfälische und Kurrheinische Kreis wegen der Belastungen durch den niederländischen Krieg nichts beitragen, habe sich der Kaiser mit diesem „mangell“ abzufinden. Die auf zwei Jahre veranschlagte Laufzeit könne man notfalls auf ein Jahr kumulieren und würde damit über ein Kontingent von 10 000 Reitern und 30 000 Mann zu Fuß oder, mit der ebenfalls möglichen Umwidmung Letzterer, über ein Heer von 20 000 deutschen Reitern verfügen. Kurpfalz dagegen lehnte eine auf den Reichskreisen basierende Truppenhilfe ab, da der Österreichische und der Burgundische Kreis nichts kontribuierten, der Niederrheinisch-Westfälische nichts beisteuern könne und die Beiträge des Kurrheinischen sowie des Oberrheinischen Kreises wegen der dortigen Kriegsschäden unsicher seien, die nur fünf verbleibenden Kreise aber nicht viel bewerkstelligen könnten. Davon abgesehen seien die Kreishilfen, die ohnehin kaum für die ihnen reichsgesetzlich zugedachten Aufgaben ausreichten, nicht für diese Zwecke vorgesehen, zumal das Reich (im Gegensatz zum Kaiser) mit den Türken nicht im Krieg stehe. Die Wetterauer Grafen wollten dem Kaiser als einziges Entgegenkommen anbieten, dass die protestantischen Stände in Eigenregie ein gewisses Truppenkontingent in ihrem Auftrag zum Türkenkrieg abordneten und finanzierten.
Gegenüber der Truppenhilfe bevorzugten Kurpfalz, Kursachsen, Augsburg, Brandenburg-Ansbach, Hessen, Pfalz-Neuburg und Pommern, implizit auch Bayern die Unterstützung des Kaisers mit Geld. Als Anlageform für diese Geldhilfe lehnten Kurpfalz, Augsburg, Hessen und Pommern den Gemeinen Pfennig explizit ab, teils unter Verweis auf den in der jetzt gebotenen Eile nicht möglichen raschen Einzug oder auf die Erhebungsprobleme beim Gemeinen Pfennig von 154266, und sprachen sich wie die Mehrheit der Reichsstände für die Reichsmatrikel aus. Die Stadt Köln ließ dies offen, verwehrte sich aber gegen eine Erhebung auf der Grundlage des Kammerzielers.
Zur konkreten Höhe der Steuerbewilligung äußerten sich nur wenige Stände. Bayern sah eine ungefähre Höhe wie 1582 vor67, ebenso Hessen, jedoch mit der Vorgabe, sich der Mehrheit für eine höhere Zusage anzuschließen. Kurpfalz wollte schrittweise bis zu 40, im Höchstfall 50 Römermonate zugestehen, Kurbrandenburg entsprechend der Steuer des Reichstags 1576 60 Römermonate in einem Zeitraum von vier Jahren, davon in den ersten beiden Jahren jeweils 20 Römermonate. Falls die Stände insgesamt eine geringfügig höhere Summe bewilligten, sollten die Gesandten sich dem anschließen. Auch Kursachsen sah eine Steuer von bis zu 60 Römermonaten in einem Zeitraum von vier bis sechs Jahren vor, während die Instruktion Kuradministrator Friedrich Wilhelms als Herzog von Sachsen-Weimar nur 40 Römermonate beinhaltete, jedoch mit der Option, eine mehrheitlich beschlossene höhere Bewilligung zu billigen. Braunschweig"–Wolfenbüttel beschränkte sich auf 30–36, im Höchstfall 40 Römermonate, Pfalz-Neuburg plädierte für eine eilende Hilfe von 18 Römermonaten noch im Jahr 1594 und eine folgende beharrliche Unterstützung für weitere drei Jahre von jährlich sechs Römermonaten. Im Gegensatz zu diesen konkreten Weisungen hatten sich die Gesandten der Bischöfe von Augsburg und Konstanz der Mehrheit unter den katholischen Ständen, jene Mecklenburgs der Mehrheit insgesamt anzuschließen. Andere protestantische Reichsfürsten gestanden die Unabdingbarkeit einer Reichssteuer zwar zu, doch sollte sie gemäß Baden-Durlach „uf dz geringst“, laut Brandenburg-Ansbach auf das „geringst unnd leidlichste, es immer sein kan“, beschränkt und nach Braunschweig"–Grubenhagen möglichst „leidenlich“ und „erschwinglich“ bewilligt werden. Das Erzstift Magdeburg konzentrierte sich auf eine eilende Hilfe noch für 1594, deren Höhe sich an den konkret zu kalkulierenden Kriegskosten orientieren müsse, während man über eine beharrliche Hilfe lediglich „praeparatorie“ verhandeln könne, um das Resultat nach dem Reichstag zunächst den jeweiligen Landständen vorzulegen und sodann auf einer weiteren Reichsversammlung zum Abschluss zu bringen. Die Stadt Augsburg wollte sich an der Zusage von Kurfürsten- und Fürstenrat orientieren, während Ulm unter Verweis auf die eigene schlechte Finanzlage und die generell zu hohe Veranschlagung der Reichsstädte in der Matrikel dazu riet, der Städterat möge jener Kurie beipflichten, die sich für den geringeren Steuerbeitrag aussprechen würde. Die Stadt Lübeck wollte sich zwar der Mehrheit im Städterat anschließen, verwahrte sich aber gegen eine zu hohe beharrliche Hilfe, damit die Stände im Niedersächsischen Kreis noch über Reserven für die Abwehr eines etwaigen Einfalls der Tataren verfügten.
Bezüglich der Modalitäten für Steuereinbringung und ‑verwendung knüpften mehrere Instruktionen direkt oder indirekt an die Vorgaben des Reichsabschieds 1582 an68: Umlage der Steuer auf die Untertanen, Vorgehen gegen säumige Untertanen und Stände, Steuerleistung eximierter Stände, Einbeziehung der Hansestädte, der Reichsritterschaft, der Eidgenossenschaft und anderer Potentaten, Regelung der Doppelbesteuerung von in Österreich begüterten Reichsständen (nur Bamberg, Regensburg), strikt zweckgebundene Verwendung der Steuer ausschließlich für den Türkenkrieg (Kurpfalz, Kursachsen, Kurbrandenburg, Augsburg, Brandenburg-Ansbach, Braunschweig"–Wolfenbüttel, Hessen). Als weitere Bedingungen wurden (neben dem Junktim von protestantischen Ständen mit der Klärung der Gravamina: vgl. unten, Punkt 9) genannt: Wahrung der Steuergerechtigkeit durch rigorosere Einforderung von Restanten (Kurbrandenburg, Kursachsen, Augsburg, Hessen, Württemberg, Wetterauer Grafen, Stadt Lübeck); Begrenzung der Hilfszahlungen auf die Kriegsdauer (Magdeburg, Mecklenburg, Württemberg; Pfalz-Neuburg mit der Alternative: Verwendung der übrigen Gelder als Reichsvorrat für künftige Notfälle); Sicherstellung der Freiwilligkeit der Steuer und Verhinderung aller Maßgaben, die eine Verpflichtung zur dauerhaften Hilfeleistung implizieren könnten (Kurpfalz, Kurbrandenburg, Braunschweig"–Grubenhagen, Hessen, Pommern, Wetterauer Grafen). Zu letzterem Punkt gehört die Debatte um die Anordnung einer reichsständischen Steuerkontrolle mit der Verordnung reichsständischer Pfennigmeister und Kriegskommissare für die Einnahme der Hilfsgelder, deren Verwaltung sowie die Auszahlung an die Söldner in Ungarn. Beim Reichstag 1582 hatten sich die Stände dagegen ausgesprochen, um eine engere Verwicklung des Reichs in die Türkenabwehr und damit eine dauerhafte Verpflichtung auf den Grenzschutz und dessen Finanzierung auszuschließen69. Mit diesem Argument wollte Kurpfalz auch in der Instruktion 1594 auf die reichsständische Steuerkontrolle verzichten, Kursachsen dagegen regte die Verordnung reichsständischer Musterherren und Zahlmeister an, legte sich aber nicht fest und wollte sich der Mehrheit anschließen. Direkter plädierten Braunschweig"–Grubenhagen, Magdeburg, Pfalz-Neuburg, Pommern und die Stadt Ulm für eine Steueraufsicht, ebenso Kurbrandenburg, das sich dafür auf den ineffektiven Einsatz der Kontribution von 1582 berief und zusätzlich wegen oben genannter Befürchtung die Versicherung im Reichsabschied inserieren wollte, dass sich das Reich damit nicht grundsätzlich zur permanenten Finanzierung des Kriegs verpflichte. Als Spezifikum beinhalten einige Instruktionen 1594 aufgrund der finanziellen Vorleistungen an den Kaiser für die Türkenabwehr seit 159270 die Bedingung, Darlehen von Einzelständen oder außerordentliche Geld- und Truppenhilfen auf Kreisebene ganz oder teilweise mit der neuen, vom Reichstag zu beschließenden Steuer zu verrechnen (Kurbrandenburg, Kursachsen, Sachsen-Weimar, Pommern, Schwarzburg, Henneberg, Bamberg, Braunschweig"–Wolfenbüttel, Württemberg, Stadt Köln).
Die Stände aus dem Niederrheinisch-Westfälischen Kreis erkannten die Unabdingbarkeit einer Reichshilfe für den Kaiser ebenfalls an und erklärten sich bereit, deren Bewilligung zu unterstützen, doch sollten ihre Gesandten unter Berufung auf die eigene Notlage infolge der Auswirkungen des niederländischen Kriegs, die entsprechend drastisch zu schildern waren (vgl. Punkt 2), ebenso nachdrücklich darum bitten, sie von der neuen Steuer freizustellen und ihnen zudem die Rückstände an alten Kontributionen zu erlassen. Dies betraf die Gesamtinstruktion des Kreises sowie die Einzelinstruktionen von Jülich, Münster, Bentheim-Steinfurt und der Stadt Köln. Außerhalb des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises wollte die Ballei Koblenz ebenfalls wegen der Verheerungen durch den niederländischen und den Kölner Krieg sowie der Bischof von Sitten wegen des Entzugs von Gebieten durch benachbarte Stände, anderer Belastungen und des Steuergenehmigungsrechts der Landstände um die Steuerbefreiung bitten.
Daneben stellten mehrere andere Stände Maßnahmen zur Debatte, um eine Reichssteuer wenn nicht zu umgehen, so doch in der Höhe zu limitieren: Die hessischen Gesandten sollten zunächst nur gegenüber den protestantischen Ständen anregen, eine Verlängerung des Waffenstillstands mit dem Sultan anzustreben und für die dafür notwendigen Gesandtschaftskosten durch eine Reichssteuer aufzubringen. Außerdem sollten sie ebenso wie die Verordneten der Kurpfalz, Kurbrandenburgs, Magdeburgs und Pommerns auf den Abschluss eines ‚ewigen‘ bzw. langfristigen Friedens seitens des Reichs oder gemeinsam durch Kaiser und Reich mit dem Sultan drängen. Kurpfalz sah dafür die Abordnung einer Gesandtschaft der Reichsstände zum Sultan vor, um die Aussagen des Kaisers zu den Verhandlungen mit diesem zu verifizieren sowie die Chancen einer Aussöhnung und damit die Möglichkeit eines beständigen Friedens auszuloten. Da die Gesandtschaft ein Affront gegen den Kaiser wäre, sollten die Kurpfälzer Räte dies zuerst vertraulich mit anderen Ständen besprechen. Zudem empfahl Kurpfalz die Befriedung der Niederlande durch die dortige Zulassung der CA, um so die Wirtschaft im Reich insgesamt zu stärken und Mittel für den Türkenkrieg zu gewinnen. Im Hinblick auf die oben erwähnte Einbringung von Steuerrestanten sprachen einige Instruktionen konkret die rückständigen Beiträge König Philipps II. von Spanien für Burgund an, um diese sofort für den Türkenkrieg verwenden zu können (Kurbrandenburg, daneben auch Einbeziehung Lothringens in die Steuer; Stadt Lübeck: Forderung für Burgund, Lothringen und Savoyen; Braunschweig"–Wolfenbüttel: Forderung für Burgund, die Erzherzöge von Österreich, Kurköln, Bayern, Jülich, Münster). Dagegen verwehrte sich Burgund gegen die Einforderung der Türkenhilfe mit dem Argument, der König erhalte seinerseits unter Verstoß gegen den Burgundischen Vertrag keine Hilfe des Reichs gegen die Rebellen in den Niederlanden, vielmehr würden diese aus dem Reich unterstützt. Dennoch wollte er sich für Burgund an der neuen Steuer beteiligen, falls der Burgundische Vertrag beachtet, Steuerrückstände erlassen und künftige Kontributionen nur mit Zuziehung des Burgundischen Kreises veranschlagt würden.
Mehrere Instruktionen betonten die gesamteuropäische Dimension der Türkengefahr, die Kaiser und Reich allein überfordere, und bestanden auf einer gemeinsamen europäischen Reaktion mit einem stärkeren Engagement der Kurie, Spaniens, Frankreichs, der Schweiz, Venedigs, italienischer Fürsten, Polens, teils auch Siebenbürgens (Kursachsen, Kurbrandenburg, Magdeburg, Braunschweig"–Wolfenbüttel, Augsburg, Stadt Lübeck). Ansonsten kamen viele Stände in Anknüpfung an die Beratungen der Reichsversammlungen 1576 und 1577 wie in den Instruktionen für den Reichstag 158271 auf das Projekt der Translation des Deutschen Ordens nach Ungarn bzw. einer dortigen Ritterordenseinrichtung zurück, die als dauerhafter Grenzschutz Angehörigen beider Konfessionen offenstehen sollte und damit auch als Versorgungsmöglichkeit für Adelige dienen könnte (Kursachsen, Kurpfalz, Kurbrandenburg, Baden-Durlach, Braunschweig"–Grubenhagen, Magdeburg, Wetterauer Grafen, Stadt Köln). Einige protestantische Stände regten schließlich an, die Palliengelder und Annaten geistlicher Stände nicht mehr nach Rom zu liefern, sondern für die Türkenabwehr einzusetzen (Kurpfalz, Baden-Durlach, Magdeburg).
2) Landfriedenswahrung: So gut wie alle Instruktionen betonten einleitend zu diesem Punkt, die gesetzlichen Vorgaben der Exekutionsordnung 1555 mit den Ergänzungen in den Reichsabschieden bis 1582 seien nicht zu verbessern, sondern es mangle lediglich an deren Beachtung und Vollzug, der entsprechend sicherzustellen sei. Bestand in diesem Punkt Einvernehmen, so waren Mittel und Wege, um der Exekutionsordnung größere Beachtung zu verleihen, strittig. Als Hauptproblem wurden die Söldnerwerbungen im Reich durch oder für auswärtige Potentaten angesprochen, mithin die Missachtung der Exekutionsordnung im Kölner und im niederländischen Krieg, in den französischen Religionskriegen und aktuell im Straßburger Konflikt mit ihren Rückwirkungen auf benachbarte Reichsstände im Westen, wobei die Schuld für die Missstände je nach konfessionellem Lager dieser oder jener Seite zugeschrieben wurde: Der Bischof von Augsburg verwies auf die gesetzwidrigen Truppenzüge Pfalzgraf Johann Casimirs und Fürst Christians von Anhalt72 und deren Folgen sowie auf konfessionell parteiisches Vorgehen bei den Werbungen im Straßburger Bischofskonflikt. Dagegen rechtfertigte die Kurbrandenburger Instruktion den Kriegszug des Fürsten von Anhalt als ordnungsgemäß und verwahrte sich ihrerseits ebenso wie die Direktiven Baden-Durlachs und der Wetterauer Grafen gegen die parteiische Gewährung von Werbepatenten durch den Kaiser, deren Notwendigkeit man grundsätzlich bestritt, indem sie für Religionsverwandte verweigert oder erschwert und bei spanischen bzw. katholischen Werbungen im Reich bevorzugt erteilt würden. Magdeburg sah die Hauptursache aller diesbezüglichen Probleme in der Unterdrückung der protestantischen Religion in den Niederlanden und in Frankreich sowie in den Umtrieben der Kurie und der katholischen Liga dort und auch im Straßburger Konflikt. Demnach seien, um die Söldnerzüge und ‑übergriffe zu unterbinden, die ligistischen Praktiken einzustellen, der Frieden mit der Zulassung des protestantischen Bekenntnisses in Frankreich und in den Niederlanden herzustellen und ansonsten gemäß der Reichsordnung vorzugehen, jedoch ohne „affect oder vorteil“, also ohne Bevorzugung katholischer Interessen. Eine ähnliche Lösung empfahl Braunschweig"–Wolfenbüttel.
Auf der anderen Seite kritisierte Bamberg als konkrete Verstöße gegen die Bestimmungen in den Reichsabschieden von 1570 und 157673 bei Werbungen für auswärtige Potentaten unter anderem die unterbleibende Anzeige an den Kaiser, die Verweigerung der Kautionsleistung, die Abhaltung von Musterplätzen innerhalb des Reichs sowie die mangelnde Einbeziehung der Kreisobersten und empfahl, der Kaiser sollte vorrangig bei den Kreisobersten und Zugeordneten die strikte Beachtung und den Vollzug der gesetzlichen Regelungen mit Maßnahmen gegen die gesetzwidrigen Werbungen veranlassen (ähnlich auch Pfalz-Neuburg, Württemberg, Stadt Ulm). Jülich wollte die Landfriedenskonstitution insofern konkretisieren, als anrufende Stände schleunig und ohne Ausflüchte den Beistand anderer Kreise erhalten sollten. Eindeutiger forderten Augsburg, Bayern, Konstanz und ähnlich Erzherzog Ferdinand die Sicherstellung des Vollzugs der Exekutionsordnung durch verschärfte Strafen. Dagegen, namentlich gegen neue und limitierende Vorgaben für Werbungen über die Bestimmungen von 1570 hinaus, verwehrten sich mehrere protestantische Stände: Es dürfe keine Einschränkungen der Werbe- oder Zuzugserlaubnis zu auswärtigen Potentaten geben, die der deutschen Libertät widersprechen, die Werbungen an kaiserliche Patente binden und damit die Bevorzugung einer Kriegspartei implizieren (Kurpfalz, Kurbrandenburg, Baden-Durlach, Braunschweig"–Grubenhagen, Braunschweig"–Wolfenbüttel, Hessen, Wetterauer Grafen). Denn damit, so Kurpfalz, erlangten die Katholiken einen unschätzbaren Vorteil, würde den bedrängten Mitchristen in Frankreich sowie den Niederlanden jegliche Hilfe entzogen und bestehe nach deren Niederlage die Gefahr einer Wendung gegen die protestantischen Reichsstände. Kursachsen sowie im Anschluss daran Sachsen-Weimar und Henneberg stellten die Wahrung der deutschen Libertät differenzierter in den Zusammenhang mit der Sicherung des Gehorsams gegenüber den Obrigkeiten, der militärischen Disziplin und der Ordnung im Reich. Deshalb sollten die geltenden Regelungen zwar nicht verschärft, aber nochmals durch Mandate im gesamten Reich publiziert und der Reichsfiskal zum strikten Vorgehen gegen Oberste und Befehlshaber, die dagegen verstoßen, mit Strafen ex officio angehalten werden. Mecklenburg wünschte aufgrund eigener negativer Erfahrungen bei Werbungen 1593 eine Verschärfung der Strafen explizit bei Verstößen gegen die Kautionsleistung.
Das Thema Landfriedenswahrung stand im Zentrum der Instruktionen der von den Söldnerzügen und vielfachen Übergriffen beider Kriegsparteien im niederländischen Krieg besonders betroffenen Stände im Niederrheinisch-Westfälischen Kreis: Die Instruktion des Kreises insgesamt gab zunächst vor, die Beratung der diesbezüglichen Beschwerden gleichrangig neben der Türkenhilfe zu veranlassen, sollten sie wie im Reichstagsausschreiben auch in der Proposition des Kaisers übergangen werden74. Sodann folgte hier und desgleichen in der Jülicher Instruktion die breite Schilderung der desolaten Lage der Untertanen und des gänzlichen Niedergangs der Wirtschaft infolge des Kriegs mit fast täglichen Einlagerungen, Streifzügen und gewaltsamen Übergriffen, der Verheerung und Verödung ganzer Landstriche sowie der Besetzung und dem Entzug von Grafschaften und Orten. Die Instruktion für das Hochstift Münster bezog sich hier auf jene des Kreises, ergänzte eigene Beschwerden wie die Erpressung hoher Geldsummen von den Untertanen durch beide Kriegsparteien und belegte die Kriegsschäden durch detaillierte Schadensverzeichnisse. Die Stadt Köln berief sich ebenfalls auf die Kreisinstruktion und sprach zusätzlich die gleicherweise von Kurköln und Jülich erhobenen Lizenten und Imposten an75. Auch die Gesandten der Grafschaft Bentheim-Steinfurt sollten die dortigen Kriegsschäden schildern und das Ausbleiben der Reichshilfe 1582, von welcher der Graf ‚keinen Pfennig‘ erhalten habe, beklagen76. Die Kreisinstruktion verwies ebenso wie jene Jülichs auf die wiederholten Verhandlungen zur Problematik auf vielen Kreistagen und Reichsversammlungen mit dem Beschluss nur ‚guter Worte‘, auf die hin nichts erfolgte, und appellierte eindringlich an den Reichstag, ohne weitere Ausflüchte eine gesicherte Reichsdefensionshilfe zu verabschieden und zum Vollzug zu bringen77. Beide Instruktionen äußerten sich im Detail zu deren Modalitäten: Neben dem jetzt ebenfalls verbindlich zu beschließenden eilenden Zuzug benachbarter Reichskreise im Notfall sollte die Defensionshilfe als beharrliche Unterstützung so lange gewährt werden, wie die Umstände es erforderten, um damit die Grenzhäuser zu besetzen, Schanzen und Vesten zu errichten und eine Defensionstruppe zu Ross und Fuß gegen die täglichen Streifzüge und Exkursionen zu installieren78. Für die Finanzierung der Abwehrtruppe und sonstige Kriegsausgaben sollten zum einen die 1582 bewilligten, aber bisher nicht realisierten zwei Römermonate79 unverzüglich erlegt werden. Zum anderen sollte der Reichstag eine „ansehenliche sum“ (Jülich) bzw. eine beharrliche Hilfe in Höhe mehrerer Römermonate für die Dauer des niederländischen Kriegs (Kreisinstruktion) gewähren und in der Stadt Köln erlegen. Jülich verwehrte sich dabei nicht gegen die Verordnung eines Kriegskommissars durch Kaiser und Reich für die Einnahme und Verwendung der Gelder, behielt die ‚Direktion‘ aber einem Verordneten des Herzogs vor, der die Hilfe im Zusammenwirken mit dem Kriegskommissar koordinieren und die Defensionstruppe je nach Erfordernis vermindern, vergrößern und den Einsatz steuern sollte. Deutlicher forderte die Kreisinstruktion, die Direktion den Ausschreibenden und Zugeordneten des Kreises zuzuerkennen und einen Kriegskommissar von Kaiser und Reich nur vorzuschlagen, falls Ersteres nicht durchzusetzen wäre. Die Kreisinstruktion konstatierte zudem, die Reichsstände seien in Anbetracht der hohen Vorleistungen des Kreises für dessen Erhaltung als ‚Vormauer des Reichs‘ zur Erlegung der Hilfe von 1582 und zur zusätzlich zu beschließenden Reichssteuer „schuldig und verpflichtet“. Als weitere Maßnahmen gaben beide Instruktionen die Rekuperation der von den Kriegsparteien entzogenen oder besetzten Gebiete vor, notfalls als militärische Aktion mit dem Zuzug benachbarter Kreise sowie im Rückgriff auf die Reichshilfe. Würde diese wider Erwarten abgelehnt, beauftragten die Jülicher und die Kreisinstruktion einen Protest der Gesandten, wonach alle aus der Verweigerung der Reichshilfe resultierenden Konsequenzen für das gesamte Reich wie der Verlust von Reichsständen nicht dem Herzog bzw. dem Kreis anzulasten seien.
Eine Reichshilfe wurde auch in der Kurbrandenburger Instruktion befürwortet, da eine weitere Friedensvermittlung zwischen Spanien und den Generalstaaten nicht erfolgversprechend sei. Dagegen lehnten Kurpfalz und Braunschweig"–Wolfenbüttel eine neuerliche Reichskontribution im Rückgriff auf vorherige Instruktionen ab. Das kursächsische Memoriale vom 16. 7. 1594 anlässlich der Abreise Friedrich Wilhelms vom Reichstag konnte sich auf die bereits angelaufenen Verhandlungen zur Landfriedenssicherung stützen. Es problematisierte zwar die Reichshilfe in Anbetracht der zugleich zu erbringenden Türkensteuer, der notwendigen Höhe, um einen effektiven Grenzschutz gewährleisten zu können, und des reichsgesetzlich vorgegebenen Verfahrens mit dem Zuzug der Reichskreise und befürwortete vorrangig die Friedensvermittlung zwischen den Kriegsparteien mit der Restitution der entzogenen Gebiete als Vorbedingung. Würde die Vermittlung aber scheitern oder sich verzögern, wollte sich Kuradministrator Friedrich Wilhelm einer Reichshilfe von zwei bis vier Römermonaten nicht verweigern. Hingegen enthält die burgundische Instruktion die Rechtfertigung, die Kriegsschäden seien in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die rechtswidrige Unterstützung der Niederländer aus dem Reich den Krieg aufrechterhalte. Damit verbunden war die Forderung, die bei den Niederländern als Söldner dienenden Reichsuntertanen abzuziehen und den weiteren Zuzug zu verbieten.
Im Hinblick auf eine etwaige Friedensvermittlung äußerte sich die Kurbrandenburger Instruktion skeptisch, weil die Generalstaaten sich ihr nicht unterstellen würden. Ähnlich beurteilte dies Kurpfalz, das zudem von Friedensverhandlungen wie in der Vergangenheit Nachteile für die Generalstaaten befürchtete. Die Gesandten sollten deshalb Friedensverhandlungen nur mit den aus früheren Beratungen bekannten Modalitäten befürworten: Zulassung der CA in den Niederlanden, Wiederherstellung und Bekräftigung der dortigen Privilegien, Versicherung der Generalstaaten auf diese Vorgaben sowie gegen die Regierung durch ausländische Potentaten. Das kursächsische Memoriale vom 16. 7. 1594 gab im Rückbezug auf die bis dahin bereits erfolgten Beratungen des Reichstags als abzusichernde Vorbedingungen für die Friedensvermittlung vor: 1) Restituierung der im Reich besetzten Orte, Abzug der Söldner aus dem Reich, Rücknahme der Lizenten und Imposten; 2) Sicherstellung, dass keine Partei die Verhandlungen nutze, um währenddessen Vorteile zu erlangen; 3) Sicherstellung, dass sich beide Parteien der Vermittlung unterstellen, um einen neuerlichen, das Ansehen des Reichs schädigenden Misserfolg zu vermeiden. Sollte die Vermittlung scheitern, ist den bedrängten Ständen seitens des Reichs beizustehen.
Kurbrandenburg sah die Übergriffe spanischer Söldner als Versuch, Macht und Vermögen des Reichs zu schwächen und die Position Spaniens zu stärken, gestützt auf den Burgundischen Kreis, der zwar nominell ein Kreis des Reichs, „aber in re ipsa die milze im leibe des Reichs ist, welche je mehr wechßett, je mehr sie die andere glider des leibes auseuget und die dagegen abnehmen“. Dazu kämen die Einfälle Lothringens in die Grafschaft Mömpelgard und in andere Reichsterritorien. Auf Letztere verwies auch die hessische Instruktion, ebenso auf den Umstand, dass Spanien Bestandteile des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises an sich gebracht habe und damit das Reich schwäche.
3) Reichsjustiz: In diesem Punkt bestand auf allen Seiten Einvernehmen, dass das Prozessverfahren am Reichskammergericht verbessert und beschleunigt werden müsse. Als mögliche Maßnahmen wurden genannt: a) Vollzug des Deputationsabschieds 1586; b) Wiederaufnahme der jährlichen Visitationen des Reichskammergerichts; c) Behebung der dortigen Verfahrens- und sonstigen Mängeln; d) Rückgriff auf frühere Verbesserungsvorschläge.
a) Primär bot sich die bisher unterbliebene Approbation und Publikation des Deputationsabschieds 158680 sowie dessen verbindliche Insinuation am Reichskammergericht an (Kurbrandenburg, Augsburg, Bayern, Hessen, Konstanz, Münster, Pfalz-Neuburg), teilweise angeregt in Verbindung mit dessen nochmaliger Beratung und Verbesserung (Jülich, Wetterauer Grafen). Dem standen die 1586 vorgebrachten und bisher aufrechterhaltenen Einwände in erster Linie der Reichsstädte gegen Einzelbestimmungen des Abschieds zu Pfändungen und Arresten sowie zur Zinshöhe81 entgegen, auf deren Ablehnung die Städte Augsburg, Ulm, Nürnberg und Köln in ihren Direktiven weiterhin beharrten.
b) Viele Instruktionen sahen die Einstellung der Visitation des Reichskammergerichts82 und, damit verbundenen, der Revisionen seit 1588 als wesentliches Element für die dortigen Probleme und betrachteten die Wiederaufnahme der Visitation damit als Voraussetzung für eine funktionierende Reichsjustiz (Kurpfalz, Kurbrandenburg, Augsburg, Braunschweig"–Grubenhagen, Braunschweig"–Wolfenbüttel, Konstanz, Magdeburg, Mecklenburg, Münster, Pfalz-Neuburg, Pommern, Ratzeburg, Wetterauer Grafen, Städte Lübeck, Köln, Ulm). Einige dieser Instruktionen thematisierten zudem die Unterbindung der Teilnahme des protestantischen Administrators von Magdeburg an der Visitation (1588) als Ursache für deren Einstellung. Magdeburg verwies diesbezüglich auf die an anderer Stelle in der eigenen Instruktion inserierten Argumente für die Reichsstandschaft, bestand folglich auf der ranggerechten Teilnahme an der fortzuführenden Visitation und wollte für den Fall eines Ausschlusses beim Reichstag öffentlich protestieren. Die Stadt Ulm ging für die Fortführung der Visitation von der regelrechten oder zumindest vorübergehend tolerierten Beteiligung Magdeburgs aus. Auf katholischer Seite sah man die Magdeburger Teilnahme als Präjudizierung der Freistellung und wollte, insofern man sie nicht implizit generell ablehnte, entsprechend vorsichtig agieren (Konstanz) oder die Visitation mit den Revisionen durch ein „interim“ in der Form in Gang bringen, dass bis zur Klärung der Magdeburger Problematik „etliche“ aus den Reichsständen für Visitation und Revision verordnet oder die Revisionen unparteiischen Rechtsgelehrten oder Universitätsdelegierten beider Religionen übertragen würden, die sie zusammen mit kaiserlichen Kommissaren durchführen und rechtskräftig entscheiden sollten (Stadt Köln).
c) Da die Verfahrens- und sonstigen Mängel am Reichskammergericht sowie im gesamten Reichsjustizwesen vielfach in den protestantischen Gravamina, vereinzelt auch in jenen der katholischen Stände zur Sprache kamen83, werden sie in den Instruktionen der protestantischen Stände häufig in Verbindung damit behandelt. Als wesentliche Ursachen für das langsame Verfahren und die geringe Anzahl der jährlichen Urteile (Kurbrandenburg, Kursachsen: 55 Definitivurteile und 376 Interlokute bei mehr als 7000 anhängigen Verfahren) wurden genannt: 1) Die Anstellung junger, unerfahrener Assessoren, die eine lange Einarbeitungszeit benötigen und die Verfahren verzögern, weil alle Beisitzer zeitaufwendig sämtliche Akten und Vorgänge protokollieren lassen, um sich gegen Revisionen zu verwahren (Kurbrandenburg, Kursachsen, Pfalz-Neuburg, Württemberg). 2) Bei der Präsentation protestantischer und katholischer Kandidaten durch die Reichskreise werde der katholische Assessor nur der Religion wegen bevorzugt, selbst wenn der protestantische qualifizierter ist (Kurbrandenburg, Kursachsen, Kurpfalz, Pommern, Württemberg). 3) Infolge der hohen Personalfluktuation kämen die von ausscheidenden Assessoren bearbeiteten Akten nicht zum Referat, sondern müssten von den Nachfolgern neuerlich studiert werden. Kurbrandenburg und Kursachsen wollten deshalb das Verlassen des Reichskammergerichts nur nach dem abgeschlossenen Referat und Korreferat der Fälle eines Assessors gestatten. Kurpfalz und Pfalz-Neuburg regten an, die verpflichtende Verweildauer bei verbesserter Besoldung auf 10 bzw. 12 Jahre zu erhöhen; die Wetterauer Grafen drängten ähnlich auf eine perpetuierte Anstellung und wollten für eine höhere Besoldung der erfahrenen Assessoren jene der neu angestellten entsprechend kürzen. 4) Verzögerungen durch das komplizierte und zeitaufwendige Referat- und Korreferatverfahren, zu genaues Protokollieren der Assessoren sowie unnötiges Disputieren und auch Diktieren (Kurbrandenburg, Kursachsen, Württemberg). Württemberg plädierte zudem für die Anordnung von künftig fünf statt bisher vier Definitivräten sowie von sechs Interlokuträten. 5) Verzögerungen infolge des Streits um die Gregorianische Kalenderreform, die am Reichskammergericht wegen der Geltung des neuen und alten Kalenders zu doppelten Ferien führte und die Zahl der Gerichtstage auf 120 pro Jahr limitierte. Kursachsen und Kurbrandenburg wollten diese durch eine Begrenzung der Ferien auf die Hauptfeste und die Regelung des Haupturlaubs nach dem alten Kalender auf bis zu 200 erhöhen. Württemberg instruierte in ähnlicher Form und ließ außerdem die Möglichkeit einer weiteren, für beide Religionen verbindlichen Kalenderreform offen. Auch Pfalz-Neuburg, Hessen, Mecklenburg und Münster sprachen das Problem an und forderten eine einheitliche Ferienregelung. Ansonsten waren sich die protestantischen Stände in der grundsätzlichen Ablehnung der päpstlichen Kalenderreform einig. Brandenburg-Ansbach empfahl ähnlich wie Württemberg, wegen der Probleme mit dem doppelten Kalender in Gebieten mit starker Durchmischung beider Konfessionen wie Franken beim Reichstag eine Sachverständigenkommission aus beiden Religionen einzurichten, die eine neuerliche, für alle Stände verbindliche Reform durchführen sollte. 6) Das Überhandnehmen der Revisionen, die auch in wenig bedeutenden Bescheiden eingelegt werden und damit die Arbeit des Reichskammergerichts behindern, sowie die Annahme zu vieler unwichtiger Appellationen. Kurbrandenburg und Kursachsen wollten deshalb die Revisionen auf Definitivurteile und Interlokute mit definitiver Wirkung beschränken, die Taxe erhöhen und alle Kosten einer Revision inklusive jener der Prozessgegner der unterliegenden Partei übertragen sowie die Annahme unwichtiger Appellationen unterbinden (dazu auch Pommern und Sachsen-Weimar jeweils wegen der Verstöße gegen das Appellationsprivileg. Württemberg: Erhöhung der Appellationssumme von 150 auf 600 oder 700 fl. und Annahme nur von Appellationen, die für den Appellanten existenziell sind). 7) Weitere Kritikpunkte im Hinblick auf das konkrete Verfahren am Reichskammergericht waren unter anderem die zu leichtfertige Zuerkennung von Mandaten sine clausula und die anderweitige Zulassung von Prozessen für Untertanen gegen ihre Obrigkeiten (Braunschweig"–Wolfenbüttel) sowie die Häufung der Kompromiss- und Austrägalverfahren (Pfalz-Neuburg, Württemberg). Von den beiden Württemberger Gutachten als Beilagen zur Instruktion ging das erste ausführlich auf die Mängel mit Details zur Problematik bei vielen allgemeinen Verfahren (unter anderem Pfändungssachen, Prozesse um Zölle, Tötungsdelikte) ein und regte Verbesserungsmöglichkeiten an. Das zweite Gutachten beschäftigte sich umfassend mit den Religionsprozessen am Reichskammergericht vor dem Hintergrund der strittigen Interpretation des Religionsfriedens, den diesbezüglichen Beschwerden auf protestantischer Seite, der Problematik der paria-vota-Situation in den Religionsprozessen und möglichen Lösungsmöglichkeiten. Viele Beschwerdepunkte standen im direkten Zusammenhang mit den zunächst in Heilbronn formulierten protestantischen Gravamina84, auf die sich die Instruktionen Brandenburg-Ansbachs und Magdeburgs stützten, die aber auch von weiteren Ständen angesprochen wurden; darunter die Bevorzugung katholischer Kandidaten als Richter und Präsidenten, die katholische Besetzung der Kanzlei des Reichskammergerichts sowie der Abzug von Prozessen an den Reichshofrat und dessen parteiisches Verfahren (Kurpfalz, Kurbrandenburg, Braunschweig"–Grubenhagen, Braunschweig"–Wolfenbüttel, Hessen, Wetterauer Grafen). Die Stadt Augsburg bezog sich auf die Bedeutung einer funktionierenden Reichsjustiz insbesondere für mindermächtige Stände und wollte mit dem Städterat deshalb darauf drängen, dass die Rechtsprechung gerecht gegen hohe und niedere Stände administriert und die Urteile ohne Rücksicht auf Stand und Status vollzogen würden, verbunden mit der Feststellung, es sei in Prozessen zum Profan- und Religionsfrieden bisher kein Beispiel für die Exekution eines Urteils gegen einen mächtigen Stand bekannt.
d) Im Rückgriff auf frühere Verbesserungsvorschläge wurden angesprochen, die Realisierungsmöglichkeiten teils aber skeptisch beurteilt: die Etablierung eines zweiten Reichskammergerichts (Kurbrandenburg, Kursachsen, Pommern, Wetterauer Grafen, Stadt Ulm), die Einrichtung von Appellationstribunalen in den Reichskreisen sowie die Erhöhung der Appellationssumme auf bis zu 2000 fl. (jeweils Kurbrandenburg und Kursachsen).
Im Hinblick auf das Beratungsverfahren beim Reichstag plädierten Augsburg und Pfalz-Neuburg für die Vorlage der entsprechenden Mängel durch das Reichskammergericht als Grundlage sowie für die Einbeziehung einiger Assessoren in die Verhandlungen. Sollte eine Beratung durch den Reichstag nicht möglich sein, billigte der Bischof von Augsburg die Prorogation an einen Deputationstag innerhalb Jahresfrist in Speyer, wo man das Reichskammergericht an der Hand habe. Konstanz forderte die Beratung zumindest der Ergebnisse des Deputationstags 1586 beim Reichstag und wollte nur die übrigen Punkte an eine neuerliche Deputation nach Speyer verweisen. Braunschweig"–Wolfenbüttel kritisierte eine erneute Prorogation, weil diese die Probleme ebenso wenig wie bisher beheben würde, und bestand auf der Klärung zumindest der wichtigsten Mängel beim Reichstag mit der Sicherstellung, dass zu den übrigen Punkten der künftige Deputationstag tragfähige und verbindliche Beschlüsse fassen werde.
4) Reichsmünzwesen: Wie bei der bereits angesprochenen Landfriedenswahrung konstatierten viele Instruktionen auch für das Reichsmünzwesen, die gesetzlichen Vorgaben der Reichsmünzordnung 1559 und der seitherigen Ergänzungen reichten aus, sie würden aber weder beachtet noch die vorgesehenen Strafen vollzogen (Kurpfalz, Augsburg, Bamberg, Hessen, Konstanz, Pfalz-Neuburg, Pommern, Württemberg, Wetterauer Grafen). Als wesentliche Missstände wurden angesprochen: Die durchgehend beklagte Münzsteigerung85, die Aufwechslung und Umprägung großer Nominale zu unterwertigen Münzen, die Ausfuhr von schweren Reichsmünzen in Randgebiete des Reichs oder ins Ausland, die dortige Umprägung zu unterwertigen Münzen und deren Einfuhr in das Reich. Im Zentrum der diesbezüglichen Anklagen stand der Burgundische Kreis mit der dortigen Prägepraxis und der Weigerung, sich der Reichsmünzordnung zu unterstellen (Kurpfalz, Kurbrandenburg, Kursachsen, Bamberg, Brandenburg-Ansbach, Braunschweig"–Grubenhagen, Hessen, Jülich, Magdeburg, Mecklenburg, Niederrheinisch-Westfälischer Kreis, Ratzeburg, Sachsen-Weimar, Henneberg, Wetterauer Grafen, Städte Köln, Lübeck, Ulm). Daneben kamen zur Sprache: Verpachtung und Verkauf von Münzstätten an Privatleute und die dortige Umprägung der schweren Reichsmünzen sowie Verstöße der Münzmeister gegen die Münzordnung. Württemberg thematisierte zusätzlich den Verlust guter Reichsmünzen durch den Handelsverkehr mit Ungarn, Polen und Italien sowie die übermäßige Prägung von Halbbatzen und Dreikreuzern im Reich meist durch Einschmelzen großer Nominale und deren Akzeptanz bei größeren Bezahlungen. Letzteren Missstand beklagte auch Bamberg. Pommern beanstandete die Münzsteigerung in Lübeck und Hamburg.
Als wesentliche Abhilfemaßnahmen wurden neben der allgemeinen Anweisung, an den Beratungen über Verbesserungsmöglichkeiten mitzuwirken, um den Vollzug der Ordnung sicherzustellen, konkreter angeregt: 1) Der durchgehend geforderte Anschluss des Burgundischen Kreises an die Reichsmünzordnung als unabdingbare Voraussetzung für deren Vollzug im Reich, daneben wegen des engen Wirtschaftsverkehrs auch deren Beachtung in anderen Grenz- und Nachbarterritorien wie Polen, Böhmen, Schlesien (Kurbrandenburg, Pommern, ähnlich Ratzeburg und Stadt Lübeck) und in der Eingenossenschaft sowie die Abstellung der Verstöße gegen die Ordnung in den kaiserlichen Erblanden (Augsburg, Bamberg). 2) Ein strenger zu handhabendes Ausfuhrverbot für gemünztes und ungemünztes Silber (Kurpfalz, Württemberg), dazu in den Handelsstädten die Verordnung von Sachverständigen zur Prüfung aller Münzen, die ein- und ausgeführt werden (Pfalz-Neuburg). 3) Das Verbot, das Münzrecht bzw. Münzstätten zu verkaufen oder zu verleihen, die Beschränkung der Münzprägung auf benannte Münzstätten und der rigidere Vollzug der bereits angeordneten Strafen mit der Konfiskation von Falschmünzen, dem Entzug des Münzregals bei Verstößen an den Münzstätten sowie Leibstrafen gegen Münzmeister und ‑gesellen (Kurpfalz, Kursachsen, Kurbrandenburg, Bamberg, Hessen, Pfalz-Neuburg, Sachsen-Weimar, Württemberg, Henneberg). 4) Die regelmäßige Abhaltung der vorgeschriebenen Probationstage, wie es von den Ständen der oberdeutschen Münzassoziation mit dem Fränkischen, Bayerischen und Schwäbischen Kreis gehandhabt wurde, die ansonsten den dortigen Vollzug der Ordnung86 ebenso betonten (Augsburg, Bamberg, Bayern, Pfalz-Neuburg, Stadt Augsburg) wie Mitglieder des Obersächsischen Kreises (Kurbrandenburg, Kursachsen, Sachsen-Weimar).
Dagegen wollte sich Pommern wie auf früheren Reichversammlungen rechtfertigen, die Beachtung der Reichsmünzordnung sei wegen der engen Wirtschaftsbeziehungen zum benachbarten Ausland nicht möglich. Erzherzog Ferdinand von Tirol berief sich auf die zunehmend schlechtere Situation der Silberbergwerke, die ihm es nicht erlaube, nach dem Münzfuß der Reichsmünzordnung zu prägen. Der größte Rechtfertigungsdruck lag wegen der dortigen Missstände auf den Ständen des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises. Die Kreisinstruktion ging von entsprechenden Vorwürfen beim Reichstag aus und wies die Gesandten an, sich dagegen auf die Münzmissbräuche im Burgundischen Kreis zu berufen, ohne deren Abstellung der Vollzug der Reichsmünzordnung im eigenen Kreis nicht möglich sei. Die Stadt Köln verwies ihre Gesandten auf die Instruktion des Kreises, während Jülich ähnlich argumentierte, daneben aber die Bemühungen um die Umsetzung der Vorgaben des Reichsabschieds 158287 im eigenen und zusammen mit dem Kurrheinischen und Oberrheinischen Kreis um die Behebung der Missstände sowie die vergeblich angestrebte Münzreduktion88 betonte, die an der Münzpraxis im Burgundischen Kreis und den Umständen des niederländischen Kriegs gescheitert seien. Kurpfalz wiederum machte für das Misslingen der Reduktionsversuche den Westfälischen Kreis sowie den Wirtschaftsverkehr mit den burgundischen Landen verantwortlich und folgerte, es sei keine Reduktion oder Prägung gemäß der Reichsmünzordnung und keine diesbezügliche Vergleichung mit dem Westfälischen Kreis möglich, so lange der niederländische Krieg fortdauere. Ähnlich skeptisch stellte die Stadt Lübeck die gesamte Münzproblematik dem Kaiser anheim, da der Anschluss Burgunds und der Niederlande sowie anderer benachbarter Königreiche als Voraussetzung für den Vollzug der Münzordnung im Reich „fast ein unmüglich ding sein“ werde. Auch die Württemberger Instruktion kam mit dem begleitenden Münzgutachten, das den Status quo im Münzwesen kritisch zusammenfasste und einige Verbesserungen, darunter die Festlegung einer Taxe für den Silberkauf89, anregte, zum Ergebnis, aufgrund der geschilderten Umstände und zudem wegen des Niedergangs der Bergwerke im Reich sei die konsequente Beachtung der Münzordnung selbst für gehorsame Münzstände nicht möglich. Deshalb sollten die Gesandten gegen den etwaigen Beschluss eines weiteren, über die Reichsmünzordnung hinausgehenden Pönalmandats bei Münzverstößen protestieren.
5) Reichsmatrikel und Moderation: Da die Festlegungen im Reichsabschied 1582 für die bis dahin schon wiederholt aufgeschobene Matrikelrektifizierung und das Moderationsverfahren90 infolge des Kölner Kriegs neuerlich nicht vollzogen worden waren91, gaben viele Instruktionen die nochmalige Verabschiedung dieser Vorgaben und deren Umsetzung vor: Vorarbeiten und Inquisition in den Reichskreisen, deren Berichte an einen Moderationstag mit der Bescheidung der Moderationsanträge sowie ein nachfolgender Deputationstag als Appellationsinstanz für Moderationsanträge und zur Erledigung der Matrikelrektifizierung (Kurbrandenburg, Kursachsen, Braunschweig"–Grubenhagen, Konstanz, Mecklenburg, Wetterauer Grafen, Städte Köln, Ulm). Die Stadt Köln bedingte sich dabei die Durchführung der Matrikelrektifizierung als Voraussetzung für die künftige Erlegung von Reichssteuern aus. Baden-Durlach und Pfalz-Neuburg wollten zunächst anhören, inwieweit die Regelungen von 1582 in den Reichskreisen vollzogen worden waren und dann das weitere Verfahren beraten. Württemberg verwies auf die im Schwäbischen Kreis durchgeführte Inquisition und bot die Vorlage der Akten beim Reichstag an.
Kursachsen setzte als Grundlage aller Beratungen über Matrikel und Moderation die Reichsmatrikel 1521 voraus und lehnte deren Reform 1545 wegen der eigenen Erhöhung des Anschlags ab92. Die Kurbrandenburger Gesandten sollten sich bei etwaigen Matrikelberatungen gegen die Einstufung der als Landstände betrachteten Stifte Brandenburg, Havelberg und Lebus sowie der Grafschaft Ruppin als Reichsstände verwehren, die Württemberger Verordneten in gleichem Sinn gegen die Aufnahme der Klöster Maulbronn, Bebenhausen und Königsbronn in eine reformierte Reichsmatrikel. Dagegen ging es den Grafen von Schwarzburg um die Sicherung der eigenen Reichsstandschaft gegen die Versuche von Fürsten, sie zu eximieren und dem Reich zu entziehen. Die Wetterauer Grafen verwehrten sich gegen Bestrebungen Geistlicher und Adeliger in ihren Gebieten, sich vom Reichsanschlag der Grafen zu eximieren.
Eigene Moderationsverfahren und -gesuche, die am Reichstag befördert werden sollten, sprachen an: Freising, Hildesheim, Jülich, Ballei Koblenz, Ratzeburg, Regensburg (Bischof) und die Wetterauer Grafen.
6) Sonstige Themen und Beratungsverfahren: Aufgrund der Generalklausel im Reichstagsausschreiben, neben den explizit angesprochenen auch anderweitige Themen von reichsspezifischer Bedeutung zur Beratung zu bringen, hielt Kurpfalz zum einen die Forderung des Kaisers für möglich, ihm wegen der längeren Fortdauer des Türkenkriegs das Ausschreiben eines weiteren Reichstags anheimzustellen. Zum anderen könnte der Kaiser am Reichstag die Wahl eines römischen Königs anstreben. Beides lehnte Kurpfalz ab, Letzteres unter Berufung auf die Goldene Bulle sowie wegen des eigenen kurfürstlichen Reichsvikariats und der Sicherstellung einer freieren Wahl nach dem Tod des Kaisers.
Bezüglich des Beratungsverfahrens der Hauptthemen in den Kurien sahen die Bischöfe von Augsburg und Bamberg für den Fürstenrat deren Übergabe an einen internen Ausschuss vor, zu bilden aus den Reichskreisen, um auf diese Weise das Procedere effektiver zu gestalten und das Plenum nur mit der Billigung der Ausschussergebnisse zu belasten. Kurbrandenburg lehnte die Einrichtung interkurialer Ausschüsse strikt ab, um die kurfürstliche Präeminenz zu wahren. In diesem Sinn sei zudem darauf zu achten, dass es bei zwischen Kurfürsten- und Fürstenrat strittigen Resolutionen bei jener der Kurfürsten verbleibt und der Kaiser diese unterstützt, so wie dessen Vorgänger „sonderlich in politics“ stets dem Kurfürstenrat zugestimmt hätten. Kursachsen nannte im Zusammenhang mit dem Beratungsverfahren den Ansagestreit mit Kurmainz, konkret die fragliche Übergabe des Ansagezettels der Kurmainzer Kanzlei für die Beratungen in den Kurien direkt an den Reichserbmarschall oder zunächst an den Kurfürsten von Sachsen als Erzmarschall. Letzteres sollte erfolgen, falls der sächsische Kurfürst persönlich beim Reichstag anwesend war. Ansonsten bezogen sich Baden-Durlach, Brandenburg-Ansbach und Kurpfalz sowie die Wetterauer Grafen in ihrer Verfahrenskritik direkt oder indirekt auf Beilage B zum Heilbronner Abschied93 und die dort angesprochenen Punkte.
7) Sessions- und Zulassungsfragen: Obwohl das Reichstagsausschreiben die Klärung der Sessions- und Vorrangfragen nicht ansprach, wurde das Thema in den Instruktionen häufig gleich eingangs behandelt, allerdings in der Mehrzahl beschränkt auf die Vorgabe, den ranggerechten Sitz in der jeweiligen Kurie einzunehmen und gegen andere Ansprüche zu verteidigen. Dies betraf vornehmlich die Sessionsdifferenzen im Fürstenrat mit dem Rangstreit der Häuser a) Bayern (Beharren auf dem zweiten Votum unmittelbar nach dem jeweiligen Direktorium), Pfalz, Sachsen (möglichst Regelung durch informelle Absprache; Überlassung des Vorrangs an Bayern unter Protest); b) Magdeburg gegen Salzburg und Burgund (Anspruch auf die Session unmittelbar nach Österreich); c) Braunschweig"–Wolfenbüttel gegen Sachsen-Weimar und –Coburg sowie Brandenburg-Ansbach; d) strittiger Vorrang der Häuser Jülich, Mecklenburg (Vorgabe: gegebenenfalls unter Protest Verweigerung der Teilnahme am Fürstenrat), Pommern, Württemberg, Hessen und Baden94; e) bei den geistlichen Ständen Bamberg gegen den Deutschmeister, Hildesheim gegen Konstanz und Augsburg; Regensburg mit der Session nach Freising und vor Passau, jedoch Angebot der Alternierung mit Trient und Münster. Die Gesandten Hennebergs sollten den Sitz unmittelbar nach Anhalt verteidigen.
Neben den Sessionsdifferenzen beinhalteten manche Instruktionen grundsätzliche Einwände gegen die Ladung und Zulassung von Ständen, deren Reichsstandschaft bestritten wurde: So die Forderung des Bischofs von Augsburg, gegen eine Akkreditierung des Abts von St. Ulrich und Afra zu protestieren und dessen Aufnahme in die Subskription des Reichsabschieds zu widersprechen95, ebenso der vermeintlich irrtümlich erfolgten Ladung des Abts von Ottobeuren zum Reichstag. Die Instruktion Braunschweig"–Wolfenbüttels beauftragte den Protest gegen die Ladung der Stadt Göttingen zum Reichstag und die Zurückweisung eines Sessionsanspruchs für die Äbtissin von Gandersheim, die weder zu Reichs- noch zu Kreistagen beschrieben werde, sondern als reichsmittelbarer Stand an den Landtagen im Herzogtum mitwirke. Des Weiteren enthielt sie Anweisungen zum Streit um die Vertretung des Stifts Walkenried mit Graf Karl Günther von Schwarzburg96. Die Jülicher Gesandten sollten gegen die Ladung der als Landstände betrachteten Grafschaften Neuenahr und Moers sowie der Städte Düren, Duisburg, Soest und Niederwesel protestieren, die Verordneten Pommerns gegen die Ladung des Stifts Cammin und jene Württembergs gegen die Beschreibung der Klöster Maulbronn, Bebenhausen und Königsbronn zum Reichstag.
Im Hinblick auf die Mehrheitsverhältnisse im Fürstenrat sollten die Gesandten Bayerns Kurfürst Ernst von Köln veranlassen, dort für seine Hochstifte Freising, Lüttich, Hildesheim und Münster sowie die Abtei Stablo je eigene Voten abzugeben. Der Kardinal von Konstanz wollte fünf Sessionen für Konstanz, Brixen, Reichenau, Murbach und Lüders einnehmen lassen. Unter umgekehrten Vorzeichen sollten die Kurbrandenburger Gesandten alles unterstützen, was die Anzahl der protestantischen Stimmen am Reichstag erhöhten könnte, um den Bestrebungen der katholischen Stände für die Sicherung ihrer Majorität entgegenzuwirken.
8) Magdeburger und Straßburger Sessionsproblematik: Im Kontext mit den allgemeinen Sessionsfragen kam in den Instruktionen das Problem der Magdeburger, teils auch der Straßburger Session zur Sprache, falls es nicht dem Thema Religion und Freistellung zugeordnet wurde.
Die wenigen Aussagen auf katholischer Seite waren sich darin einig, den protestantischen Magdeburger Administrator nicht zur Session zuzulassen: Man dürfe, so der Bischof von Augsburg, im Zusammenwirken mit den katholischen Ständen „kheins weges weichen“. Ähnlich instruierte der Herzog von Bayern, dessen Gesandte dabei in Kooperation mit dem päpstlichen Legaten Madruzzo weitere katholische Stimmen für sich gewinnen und im Höchstfall zugestehen sollten, dass der Kaiser Magdeburg mit dem Ausschluss vom Reichstag einen künftigen Vergleich in Aussicht stelle. Die Gesandten Burgunds sollten sich im Magdeburger Streit nicht eigeninitiativ engagieren, sondern Kaiser und katholischen Ständen anschließen.
Administrator Joachim Friedrich selbst behandelte die Sessionsfrage umfassend als ersten Punkt seiner Instruktion. Er rechtfertigte die Reichstagsbeschickung durch seine Person trotz der Ladung des Domkapitels, schilderte den Verlauf des Streits beim Reichstag 1582 sowie die seitherige Entwicklung, erweiterte die Problemstellung auf alle reformierten Hochstifte und mahnte deren festen Zusammenhalt bei der Durchsetzung des Sessionsanspruchs an. Die dafür im Folgenden ausführlich dargelegten Argumente, unter anderem die Negierung des Geistlichen Vorbehalts für die Reformation im Erzstift Magdeburg, entsprechen den später beim Reichstag vorgebrachten Darlegungen und Erklärungen97. Die Gesandten sollten mit diesen Argumenten den Sessionsanspruch verfechten und darauf drängen, dass ungeachtet des Sessionsstreits das Hauptanliegen des Kaisers beim Reichstag in Anbetracht der großen Türkengefahr nicht (durch Einwände katholischer Stände gegen die Session) verzögert werde, verbunden mit dem Angebot des Administrators, seine Rechte nach dem Reichstag gegen jedermann gütlich oder rechtlich zu verteidigen. Die Kurbrandenburger Instruktion kritisierte die Ladung des Domkapitels anstelle des Administrators zum Reichstag, wie sie nicht nur für Magdeburg, sondern auch für die anderen reformierten Hochstifte festzustellen war98, und deklarierte die Sessionsfrage damit als allgemeines Problem aller Religionsverwandten. Da ein Magdeburger Sessionsverzicht neben den eigenen die Rechte aller reformierten Hochstifte und besonders den Anspruch Administrator Johann Georgs im Hochstift Straßburg präjudizieren würde, werde Joachim Friedrich trotz der unterbliebenen Ladung den Reichstag in seinem Namen beschicken und die Session einfordern. Den Kurbrandenburger Gesandten wurde aufgetragen, dies mit Hilfe weiterer Stände zu unterstützen und in Erfahrung zu bringen, wie sich andere reformierte Hochstifte wie Halberstadt und Bremen verhalten würden. Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen äußerte sich zur Problematik erst im Memoriale vom 16. 7. 1594, also nach dem offenen Ausbruch des Magdeburger Sessionsstreits am 13. 7.99 Er konstatierte, die katholischen Stände würden „das eußerste“ tun, um die Magdeburger Session zu verhindern, und blieb ansonsten auch hier seiner mittleren Position treu mit der Direktive für die Gesandten, Interzessionen zugunsten Magdeburgs zu unterstützen, allerdings nur insoweit, als damit die Türkenhilfe nicht verhindert oder die Forderung nicht mit Drohungen gegen den Kaiser verbunden werden dürfe. Sollten Kurpfalz und Kurbrandenburg den Kurfürstenrat verlassen, um so die Magdeburger Session durchzusetzen, würden damit die Autorität, Hoheit und Wohlfahrt des gesamten Reichs gefährdet. Die Gesandten sollten diesen Schritt deshalb nach aller Möglichkeit verhindern und sich gegen eine Spaltung von Kurfürsten- und Fürstenrat engagieren.
Obwohl für das Hochstift Straßburg wegen des aktuellen, noch nicht geklärten Konflikts keiner der beiden Prätendenten zum Reichstag geladen worden war100, erwartete Kardinal Karl von Lothringen, Bischof von Metz und Straßburg, dass sein Gegner, Administrator Johann Georg von Brandenburg, die Session für das Hochstift beanspruchen würde. Der Gesandte des Kardinals, abgeordnet für das Hochstift Metz, sollte dagegen protestieren und die Session für den Kardinal einfordern. Würde hingegen seitens des Markgrafen nichts vorgebracht, wollte auch Kardinal Karl nicht initiativ werden101. Kurbrandenburg instruierte in dieser Frage defensiv, es wäre, um kein Präjudiz zu schaffen, am besten, wenn weder die beiden Kontrahenten noch die Domkapitulare beider Seiten die Session beanspruchen würden. Von den katholischen Ständen lehnte der Bischof von Augsburg jegliches Zugeständnis an Administrator Johann Georg ab. Die bayerischen Gesandten sollten darin mit jenen des Kardinals von Lothringen kooperieren. Ebenso trug der Kardinal seinem Gesandten auf, beim Reichstag Unterstützung vorrangig bei Herzog Wilhelm von Bayern zu suchen, sei es in der Sessionsfrage oder bezüglich der grundsätzlichen Klärung des Straßburger Konflikts – das Thema, auf das sich seine Instruktion weitgehend beschränkte.
Trotz der zwar unterbrochenen, aber noch nicht eingestellten Vermittlungskommission102 erwartete Kardinal Karl Verhandlungen zu den Straßburger Händeln anlässlich des Reichstags, für die er zwei Ziele vorsah: 1) Den Verzicht Markgraf Johann Georgs auf das Hochstift gegen eine finanzielle Abfindung. Würde der Markgraf dies ablehnen, wollte der Kardinal den Kaiser mit Unterstützung der katholischen Stände bitten, den Konflikt „ex officio imperiali“ zu lösen und ihn mit dem Hochstift zu belehnen. 2) Die Fortsetzung der Kommission und die Abtretung der Stiftsgüter beider Parteien an die Kommissare, jedoch nur mit der Maßgabe, dass die Klärung der Auseinandersetzungen innerhalb Jahresfrist erfolge. Auf der anderen Seite ging auch Kurbrandenburg wegen der unterbrochenen Kommission von Verhandlungen zum Bischofskonflikt beim Reichstag aus. Die Gesandten wurden beauftragt, den Anspruch Johann Georgs auf das Hochstift darzulegen103 und sich gegen die Abtretung der Stiftsgüter an die Kommission auszusprechen, sondern auf gütlichen Verhandlungen der Kommission zur Hauptsache oder einer rechtlichen Entscheidung zu bestehen. Die Gesandten Braunschweig"–Wolfenbüttels erhielten die Weisung, im Zusammenwirken mit anderen protestantischen Ständen, jedoch ‚mit guter Bescheidenheit‘ primär die Anerkennung Administrator Johann Georgs sowie die Übertragung des gesamten Hochstifts an ihn anzustreben und sodann, falls dies nicht durchzusetzen wäre, im Fürstenrat dafür einzutreten, dass im Hochstift dem geteilten Domkapitel beide Religionen freigestellt werden. Käme es zur Wiedervereinigung des Kapitels, sollten der Kardinal von Lothringen und auch Administrator Johann Georg von ihren prätendierten Rechten zurücktreten, um damit dem Kapitel eine neue Wahl zu ermöglichen. Die hessischen Gesandten hatten das Haus Brandenburg in der Straßburger Angelegenheit zusammen mit anderen protestantischen Ständen zu unterstützen, ebenso sollte der Verordnete der Stadt Lübeck sich dem „in genere“ nicht verweigern, aber „in specie zu nichts verbindtlich machen“. Die Gesandten Kursachsens und Pfalz-Neuburgs hatten gegen die Einforderung eines stärkeren Engagements auf die Mitwirkung ihrer Herren in der Vermittlungskommission zu verweisen und entsprechend zurückhaltend zu agieren.
9) Religion: Das Reichstagsausschreiben erwähnte die Religionsfrage mit keinem Wort, sehr zum Befremden Herzog Heinrich Julius’ von Braunschweig"–Wolfenbüttel, der deshalb forderte, sie unter Berufung auf die Generalklausel des Ausschreibens, die Raum ließ für anderweitige Themen von reichspolitischer Bedeutung, an die erste Stelle zu setzen. Trotz der stillschweigenden Übergehung im Ausschreiben ist die Religionsthematik jedoch in den allermeisten Instruktionen enthalten, sei es aktiv vorrangig auf protestantischer Seite als Initiative für die Vorlage entsprechender Gravamina oder eher passiv auf katholischer Seite in der Reaktion auf diese Forderungen. Die Kurbrandenburger Instruktion erwartete für den Reichstag zwei im Zentrum stehende Punkte: die vom Kaiser erbetene Türkenhilfe sowie die Debatte um die Klärung der Gravamina im Zusammenhang vorwiegend mit der Religionsfrage. Beide Themen werden als die Hauptpunkte des Reichstags deklariert.
Die am Tag in Heilbronn teilnehmenden protestantischen Stände hatten gemäß dem dortigen Abschied ihre Gesandten vorzeitig bis 26. 4. 1594 nach Regensburg zu schicken, um noch vor der Eröffnung des Reichstags die weiteren Modalitäten bezüglich der Gravamina104 zu beraten. Kurpfalz, Brandenburg-Ansbach und Baden-Durlach kamen dem in ihren Instruktionen nach, wobei die Gesandten Baden-Durlachs generell angewiesen wurden, in allen Punkten eng mit den Ständen des Heilbronner Abschieds zu kooperieren und ihr Votum auch im Fürstenrat danach auszurichten. Die Württemberger Verordneten erhielten den Auftrag, sich gemäß dem Abschied, den Herzog Friedrich I. unterzeichnet hatte, bis 26. 4. oder kurz danach in Regensburg einzufinden, doch sollten sie, schon in der Instruktion die spätere Württemberger Position während des Reichstags vorwegnehmend, dort zunächst nicht an den in Heilbronn vereinbarten Beratungen bei Kurpfalz teilnehmen, sondern vorab bei Kursachsen, Pfalz-Neuburg und anderen Ständen der „rainen“ CA vertraulich in Erfahrung bringen, ob und inwieweit diese beabsichtigten, sich mit den „calvinisten“ auf gemeinsame Verhandlungen einzulassen. Würde Kurpfalz dagegen versuchen, Württemberg wegen der Teilnahme am Heilbronner Tag auf dessen Abschied zu verpflichten, hatten die Gesandten – erneut in Analogie zum späteren Streit beim Reichstag105 – unter Berufung auf das Heilbronner Protokoll zu erwidern, der Herzog habe den Abschied explizit nur insoweit angenommen, als er sich auf dessen Religionspunkte nicht eingelassen, sondern zugesagt habe, seine Gesandten würden sich dazu bei der geplanten Zusammenkunft in Regensburg weiter erklären.
Die Württemberger und viele weitere Instruktionen protestantischer Stände beinhalten diese Vorgaben für die vorgezogenen internen Verhandlungen gleich einleitend noch vor der auch chronologisch erst danach folgenden Anmeldung in der Mainzer Kanzlei, teils verknüpft mit dem Auftrag, diese Beratungen noch vor der Eröffnung der Hauptverhandlungen zu führen (Kurpfalz, Baden-Durlach, Brandenburg-Ansbach, Wetterauer Grafen).
Die damit verbundene Frage, ob man im Sinne eines Junktims die Aufnahme der Hauptverhandlungen zur Proposition des Kaisers von der vorherigen Klärung der protestantischen Gravamina abhängig machen, also die Beratungen in den Kurien erst danach aufnehmen und damit zugleich nicht nur die Bewilligung, sondern selbst die Debatte der Türkenhilfe als Hauptanliegen des Kaisers daran knüpfen sollte, beantworteten die Instruktionen der ‚Heilbronner Stände‘ Kurpfalz, Baden-Durlach und Brandenburg-Ansbach mit dem strikten Beharren auf dem Heilbronner Abschied: Verhandlungsboykott und keine Steuerbewilligung bis zur Klärung der Gravamina, die deshalb dem Kaiser baldigst zu übergeben seien. Die Ansbacher Gesandten sollten die Klärung wenn nicht aller, so doch zumindest die Abmilderung der wichtigsten Beschwerden und namentlich der Straßburger Hochstiftsfrage für eine Steuerzusage voraussetzen und versuchen, möglichst viele andere protestantische Stände dafür zu gewinnen. Die Württemberger Zwischenposition bestätigt sich in der Frage des Junktims: Einerseits wurde den Gesandten aufgetragen, bei der Bewilligung der Türkenhilfe den Heilbronner Abschied zu beachten und sich nicht von den anderen Heilbronner Ständen abzusondern, aber andererseits darin auch mit Kursachsen, Pfalz-Neuburg und Hessen vertrauliche Korrespondenz zu halten. Weiterhin sprach die Instruktion mögliche Alternativen für die Verweigerung der Türkenhilfe an, sollte sie in Anbetracht der Gefahrenlage nicht zu umgehen sein: Im Hinblick auf die Gravamina mit dem Bezugspunkt Reichskammergericht die Verweigerung des Kammerzielers anstelle der Türkensteuer oder generell das Angebot, die eilende Türkenhilfe für dieses Jahr zu erlegen, die Zusage der weiteren (beharrlichen) Hilfe aber an die zwischenzeitliche Klärung der Gravamina zu binden. Magdeburg, das in Heilbronn gesandtschaftlich vertreten war, instruierte ohne Erwähnung des dortigen Abschieds für ein gemäßigtes Junktim mit parallelen Verhandlungen zu den Gravamina und zur Türkenhilfe.
Von den anderen protestantischen Ständen kritisierte Kurbrandenburg ausdrücklich die Heilbronner Verabschiedung als Keim der konfessionsinternen Spaltung, da die Gravamina, wie sie die dem Abschied beilagen106, nicht die Position jedes Standes widerspiegelten und der Beschluss der Heilbronner Stände, sie beim Reichstag dem Kaiser gegebenenfalls allein zu übergeben, sollten andere Stände die Mitwirkung ablehnen, den Eindruck erwecke, als wolle man „alle vorige ordnungen und wie es zum theill in consuetudine herbracht, nicht mehr leidenn, sondern gleich zu hauf schieben“. Ansonsten verteidigte die Kurbrandenburger Instruktion das Junktim mit der Steuerzusage als durchaus legitim, wollte aber ähnlich wie Württemberg darin wegen der akuten Türkengefahr einen „mittel wegk“ finden, indem man einen Teil der Reichssteuer, etwa 40 bis 50 Römermonate, sofort ohne Junktim zusagen und den Rest bedingt zwar bereits bewilligen, aber erst erlegen sollte, wenn die Abhilfe der Beschwerden gesichert schien. Kurfürst Johann Georg hoffte, mit diesem Mittelweg sowohl die Stände zu gewinnen, die bisher wie Kursachsen jegliche Konditionierung der Steuer abgelehnt hatten, als auch jene, die jetzt die Klärung der Gravamina zur conditio sine qua non erklärten. Doch sollte in Anbetracht der türkischen Bedrohung generell nicht zu lange um das Junktim verhandelt werden, weil man sonst „religionem et regionem vorlieret“.
Die Instruktion Braunschweig"–Grubenhagens gab das Junktim von Verhandlungsaufnahme und Erledigung der Gravamina nur im Anschluss an die anderen protestantischen Stände vor, falls diese einhellig und geschlossen dafür einträten. Braunschweig"–Wolfenbüttel stellte die Bereitschaft zur Türkenabwehr in den Zusammenhang mit der Wahrung von Frieden und Einigkeit im Reich, wofür es wiederum die Behebung der Missstände und Konflikte, mithin der Gravamina voraussetzte. Ganz ähnlich lautete die Grundvorgabe für die hessischen Gesandten: Abstellung der Konflikte und der anderen obliegenden Beschwerden im Reich, damit die Hilfeleistung für den Kaiser ohne eigene Gefährdung ermöglicht werde. Konkret anzustreben seien Beratungen zur Türkensteuer und zu den Gravamina „zugleich et pari passu“, wobei die Landgrafen ohnehin keine Behebung Letzterer während des Reichstags erwarteten und sich mit der Anberaumung einer künftigen Reichsversammlung für deren Klärung zufriedengeben wollten. Wichtiger sei, dass der Sultan infolge eines etwaigen Verzugs der Reichshilfe durch die Gravamina keine strategischen Vorteile erlangte. In diesem Sinn durften die Gesandten die Steuerleistung nicht eigeninitiativ erschweren, um die Landgrafen vor dem Vorwurf zu sichern, sie seien für die Verweigerung trotz der offenkundigen Notlage des Kaisers verantwortlich. Mecklenburg erwartete, dass vor einer Steuerbewilligung die Behebung der Aachener und Straßburger Konflikte eingefordert werden könnte. Die Gesandten sollten dabei darauf achten, dass der Religions- und Profanfriede nicht infrage gestellt würde. Hingegen wollten die Wetterauer Grafen auf die bisher unterbliebene Klärung der beim Reichstag 1582 vorgebrachten Gravamina verweisen, darauf jetzt in den protestantischen Verhandlungen initiativ beharren und dabei für das strikte Junktim eintreten, andernfalls die Aufnahme der Hauptberatungen zur Proposition und die Steuerbewilligung zu verweigern. Die Stadt Ulm setzte im Sinne eines Junktims als Bedingung für eine Steuerbewilligung die Behebung speziell der in Reichsstädten unter Verstoß gegen den Religions- und Landfrieden festzustellenden Gravamina voraus und instruierte ihre Gesandten für die aktive Mitwirkung an diesen Beratungen. Dagegen sollten die Nürnberger Verordneten wegen der Religionsgravamina die Türkenhilfe nicht verzögern und sich namentlich mit den Brandenburg-Ansbachern, die die Steuer wegen des Straßburger Konflikts „difficultiren möchten, nit zu weit einlaßen“.
Wie in anderen Belangen orientierte sich die kursächsische Instruktion auch im Hinblick auf die Gravamina eher an den aktuellen politischen Gegebenheiten und den Notwendigkeiten des Kaisers wegen des Türkenkriegs als an konfessionellen Gesichtspunkten. Die wesentlichen Schlagworte für die Vorlage der Beschwerden waren „gute fursichtigkeitt“ und in Abgrenzung vom Vorbringen durch die weltlichen Kurfürsten beim Kaiser in Prag 1590107 das Drängen auf „maß und bescheidenheitt“. Entsprechend wurde das Junktim mit der Türkenhilfe ausdrücklich abgelehnt, zumal die Behebung der Gravamina nicht in der alleinigen Macht des Kaisers liege und einige Beschwerden nicht ohne Gefährdung, ja Aufhebung des Religionsfriedens und der daraus resultierenden Zerrüttung des gesamten Reichsverbands zu klären seien. Anzustreben sei demnach wie unter Kurfürst August eine Abhilfe der Beschwerden, so weit sie möglich schien, ohne „die gebührliche maß“ zu überschreiten oder Einigkeit und Frieden im Reich zu gefährden. Im Memoriale vom 16. 7. 1594 bekräftigte Kuradministrator Friedrich Wilhelm als Vorgabe für die Gesandten, sich auch künftig am Verhalten Kurfürst Augusts zu orientieren, sich mit den Gravamina nicht zur Aufhebung des Religionsfriedens drängen zu lassen und folglich die Heilbronner Beschwerdenliste abzulehnen. Kurfürst Johann Georg von Brandenburg erwartete eine entsprechende kursächsische Instruierung und befürchtete, Kuradministrator Friedrich Wilhelm könnte „bißweilen den geistlichen zuefallen“. Deshalb hatten die eigenen Gesandten darauf zu achten, dass die weltlichen Kurfürsten „gleichstimmige vota haben“, um eine Mehrheit zugunsten der geistlichen Kurfürsten zu vermeiden. Die Vereinbarung mit Friedrich Wilhelm vor dem Reichstag, als gemeinsame kursächsische Vormünder möglichst einheitlich zu votieren, sah Johann Georg insofern limitiert, als der Kaiser versuchen werde, den Kuradministrator im Junktim von Gravamina und Türkenhilfe auf seine Seite zu ziehen. Die Kurbrandenburger Gesandten sollten deshalb zum einen versuchen, dass sie ihn so weit wie möglich „an der handt behalten“, sich zum anderen trotz der gemeinsamen Vormundschaft nicht von den anderen protestantischen Ständen absondern und in deren Verhandlungen ein eigenständiges Votum abgeben, dem Kursachsen sich entweder anschließen könne oder mit einer abweichenden Meinung für den „unglimpf“ selbst verantwortlich zeichnen würde.
Wie Kursachsen wollte sich auch Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg auf Beschwerden beschränken, die Gottes Wort, die CA und den Religionsfrieden betreffen, diese möglichst „beschaidenlich“ ohne Drohungen gegenüber dem Kaiser formulieren und ebenfalls wie Kursachsen im Fall einer Ablehnung durch den Kaiser auf ein Junktim mit der Steuerbewilligung verzichten: Die Gesandten sollten „durchaus inn keinerley angehengkte comminationes verwilligen, sondern ehe abtretten“. Eine Steuerverweigerung nutze nur dem Sultan und öffne ihm Tür und Tor für den Vormarsch ins Reich. Deshalb möge man es bei einem Protest mit der Rechtfertigung belassen, die CA-Stände seien für Unruhen, die aufgrund der nicht behobenen Beschwerden entstehen könnten, nicht verantwortlich.
Die beim Reichstag vorzubringenden Gravamina werden abgesehen von der Zusammenstellung als Beilage zum Heilbronner Abschied in den Instruktionen vielfach detailliert angesprochen. Auf eine Einzelauflistung wird hier verzichtet, zumal die Beschwerden in den später beratenen und übergebenen Listen enthalten sind108. Die Instruktionen nennen die entsprechenden Bereiche: Verstöße katholischer Stände gegen den Religionsfrieden sowie dessen vermeintlich falsche Interpretation; Verleumdungen der protestantischen durch katholische Stände; Beschwerden über die Kurie und deren Aktivitäten im Reich; Verstöße gegen die Suspendierung der geistlichen Gerichtsbarkeit; konfessionelle Verhältnisse in den Reichsstädten; ius reformandi der Reichsritterschaft im Zusammenhang mit strittigen Obrigkeitsfragen vor Ort; Beschwerden gegen das Reichskammergericht und den Reichshofrat; Übergriffe spanischer und lothringischer Truppen auf Reichsstände. Was die aktuellen Konflikte betrifft, gingen mehrere Instruktionen ausführlicher auf die causa Aachen ein, veranlasst durch das Endurteil des Reichshofrats, das folgende Exekutorialmandat des Kaisers gegen den amtierenden Rat und dessen Appellationen109. Hauptziel war es, beim Reichstag mit Interzessionen eine temporäre Einstellung oder einen Aufschub der Exekution durchzusetzen, um weiteren Verhandlungsspielraum zu gewinnen (für die ‚Heilbronner Stände‘ in den dort beschlossenen Gravamina enthalten110; daneben Kurbrandenburg, Hessen). Für die Stadt Ulm standen eine finanzielle Unterstützung des Aachener Rates sowie die Abweisung der katholischen Ratsdelegierten zur Debatte, falls diese die Aachener Session im Städterat beanspruchen würden. Die Stadt Lübeck dagegen wollte sich an keiner Geldhilfe beteiligen und Aachen wegen der dortigen ‚vermengten‘ Religion nur zurückhaltend beistehen. Die Gesandten der Stadt Köln erhielten die Weisung, sich auf keine Diskussion um die Zuerkennung der Session für eine der beiden Aachener Parteien einzulassen, sondern sich nur auf das kaiserliche Endurteil zu berufen.
Die grundsätzliche und besonders umstrittene Frage, ob man die auf den Reichstagen seit dem Religionsfrieden dauerhaft diskutierte Freistellung als Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts in den Gravamina neuerlich einfordern sollte, wurde von der Kurpfalz und weiteren Ständen der protestantischen Aktionspartei mit der Aufnahme in die Heilbronner Beschwerdenliste beantwortet111. Württemberg dagegen wich auch in diesem Punkt von den anderen ‚Heilbronner Ständen‘ ab mit der Weisung, die Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts von den Gravamina auszunehmen, weil die Problematik aufgrund ihrer Tragweite in der Kürze der Zeit nicht zu klären sei. Pommern wollte die Forderung im Anschluss an andere Stände unterstützen, während Hessen speziell dafür die unabdingbare Geschlossenheit aller protestantischen Stände voraussetzte, andernfalls darauf verzichten wollte und aufgrund des entschlossenen katholischen Widerstands in der Vergangenheit generell wenig Erfolgschancen sah. Grundsätzlicher argumentierten Kurbrandenburg und Kursachsen: Beide rückten die Aufrechterhaltung des Religionsfriedens ins Zentrum und wollten alles vermeiden, was diesen infrage stellen oder schwächen könnte, so wie die Freistellung dies täte: Mit deren Einforderung, so Kurbrandenburg, „greifft man den päbstischen anß hertz unnd bringet sie nirgends hin“. Die Instruktion ließ an dieser Stelle aber unerwähnt, dass das eigene Haus mit der Administration in den Stiften Magdeburg und Straßburg die Freistellung faktisch vollzog. Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen knüpfte in diesem Punkt erneut an die Politik Kurfürst Augusts zuletzt auf den Reichstagen 1576 und 1582 an, die die Gesandten fortsetzen und demnach nichts einfordern sollten, was wie die Freistellungsdebatte den Religionsfrieden durch „hefftige und untzeittige disputationes“ schwächen könnte. Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg negierte in diesem Punkt die vor dem Reichstag überbrachte Bitte seines Schwiegersohns Friedrich Wilhelm von Sachsen, auf die Freistellung zu verzichten, und beauftragte seine Gesandten, eine nochmalige Forderung zu unterstützen, falls andere Stände sie initiierten. Der Religionsfrieden werde dadurch nicht gefährdet, weil die CA-Stände in der Vergangenheit stets ihren Protest gegen die Aufnahme des Geistlichen Vorbehalts manifestiert hätten.
Vielfach wurde erwartet, dass während des knappen Zeitraums des Reichstags die Debatte und die Behebung aller Beschwerden kaum zu bewerkstelligen sein würde. In diesem Sinn zielte die Kurbrandenburger Instruktion darauf ab, die Beratung in Regensburg unverzüglich anzustoßen und die Gravamina dem Kaiser rasch vorzubringen, um zumindest deren künftige Klärung verbindlich festzulegen, sollte sie während des Reichstags wegen des Zeitdrucks und fehlender Vorarbeiten nicht möglich sein. Für diese künftigen Verhandlungen sah die Instruktion in Anbetracht des katholischen Übergewichts beim Reichsdeputationstag und der mangelnden gesamtrepräsentativen Funktion des Kurfürstentags die Anordnung eines eigenständigen, paritätisch besetzten Gremiums durch den Reichstag vor, an dem die Kurfürsten, je ein geistlicher und weltlicher katholischer sowie ein geistlicher [!] und weltlicher protestantischer Fürst, dazu Deputierte der Grafen und Städte sowie Räte des Kaisers, ebenfalls paritätisch von beiden Religionen, teilnehmen sollten. Neben der Besetzung waren noch beim Reichstag die weiteren Modalitäten wie die Vereidigung der Verordneten festzulegen. Das Gremium, das in Abgrenzung zum Deputationstag als „communication tagk“ bezeichnet wurde, sollte die Punkte, über die es keine Einigung erzielen konnte, dem Kaiser zur weiteren Beratung mit den Kurfürsten überstellen. Kurpfalz sah für derlei Gravaminaberatungen nach dem Reichstag zwar den Reichsdeputationstag vor, allerdings mit der Bedingung, dass dessen bisherige, im Rahmen der Exekutionsordnung festgelegte Besetzung112 paritätisch geändert werde. Die Wetterauer Grafen verwiesen in diesem Zusammenhang auf den Funktionswandel des Reichsdeputationstags infolge der zunehmenden Beauftragung mit allgemeinen Reichsthemen außerhalb der Exekutionsordnung und forderten unter Berufung darauf ihre eigene Beteiligung daran113. Die Stadt Köln wiederum lehnte Letzteres in ihrer Instruktion ab, weil es damit nur um die Erhöhung der protestantischen Stimmen beim Reichsdeputationstag gehe.
Weitere Festlegungen in protestantischen Instruktionen im Kontext mit den Gravamina betrafen zum einen das diesbezügliche konfessionsinterne Verfahren, zum anderen die Debatte um innerkonfessionelle Differenzen und Abgrenzungen. Kurpfalz ging ohne nähere Begründung von der Beratung der Gravamina im protestantischen „religions rath“ und damit von der nachfolgenden Übergabe an den Kaiser namens aller protestantischen Stände in Form einer Supplikation oder gemeinsamen Beschwerdeschrift aus, wobei es im ‚Religionsrat‘ das Direktorium für sich beanspruchte und nur im äußersten Fall unter Protest bereit war, es Kurbrandenburg und Kursachsen gemeinsam zu überlassen. Strikt abgelehnt wurde ein alleiniges kursächsisches Direktorium. Kursachsen dagegen bestand auf vorausgehenden Beratungen allein der weltlichen Kurfürsten, um deren Präeminenz zu wahren, und beharrte, was das Vorgehen mit den Gravamina betrifft, erneut in Anknüpfung an die Position Kurfürst Augusts114 auf deren Vorlage in den Kurien des Reichstags als zu bevorzugender Alternative gegenüber konfessionellen Separatverhandlungen und der Übergabe durch alle protestantischen Stände an den Kaiser in Supplikationsform: Mit der gemeinsamen Übergabe deklarierten sich die protestantischen Stände als Partei und die Gravamina als Supplikation damit zu einer ‚Parteisache‘, die der Kaiser ablehnen könne. Hingegen träten bei der Vorlage von Einzelgravamina in den Kurien die protestantischen Stände als Votanten auf und könnten, selbst wenn kein Vergleich mit der katholischen Seite möglich wäre, eine Ständeresolution erwirken, zu welcher der Kaiser im Gegensatz zu einer Supplikation Stellung beziehen müsse. Dies sei erfolgversprechender als die vielfach vergebliche Vorlage als Gesamtsupplikation in der Vergangenheit. Dagegen verwies Pfalz-Neuburg auf die bisherige Praxis der konfessionellen Separatberatung, die auch gewählt worden sei, um der katholischen Stimmenmehrheit im Fürstenrat auszuweichen. Die Vorlage von Einzelgravamina sei nicht zielführend, weil die meisten Beschwerden in der Konsequenz alle Stände beträfen und die gemeinsame Übergabe ihnen zudem mehr Gewicht verleihe. Der Pfalzgraf legte sich in der Instruktion aber nicht fest und ließ die Klärung des Verfahrens bis zum Reichstag offen.
Wesentlich entschiedener äußerte sich Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg zum innerkonfessionellen Verhältnis und zur fraglichen Kooperation mit calvinistischen Ständen: Die Gesandten erhielten die Direktive, sich zuerst nur mit Kursachsen vertraulich ins Benehmen zu setzen und erst in einem zweiten Schritt die ‚vertrauliche Korrespondenz‘ mit Kurbrandenburg, Pfalz-Simmern (Reichard), Brandenburg-Ansbach, Württemberg, Landgraf Ludwig von Hessen und weiteren Ständen der „rainen“ CA zu vereinbaren. Die dabei sicherlich auftretende Frage, ob man mit den calvinistischen Ständen guten Gewissens und ohne Gefährdung des Religionsfriedens „für ainen mann“ stehen könne, beantwortete der Pfalzgraf für sich unter Berufung auf das Verhalten Pfalzgraf Wolfgangs beim Reichstag 1566 negativ, doch sollten seine Gesandten zunächst die Position der anderen CA-Stände abwarten und es, falls diese gemeinsame Verhandlungen mit den Calvinisten in Religionssachen ebenfalls ablehnten, dabei belassen. Ansonsten billigte er den Vorschlag Herzog Friedrichs I. von Württemberg, überbracht von dessen Gesandten auf der Anreise nach Regensburg115, hierbei insofern zu differenzieren, als man Beratungen von Gravamina, die direkt die Religion und die CA beträfen, unter Ausschluss der Calvinisten führen sollte. Dagegen seien bei Beschwerden zu überwiegend politischen Themen gemeinsame Verhandlungen möglich, allerdings auch hier mit dem einleitenden Protest, dass man die calvinistischen Stände damit nicht als Angehörige der CA akzeptiere und ihre Irrlehre nicht approbiere. Falls andere Stände dagegen generell auf gemeinsame Verhandlungen mit den Calvinisten in Religionssachen drängten, sollten die Neuburger Gesandten jene unterstützen, die zur Absonderung raten, und sich ohne weitere Weisung des Pfalzgrafen nicht daran beteiligen. Was die Subskription gemeinsamer Eingaben der protestantischen Stände an den Kaiser betrifft, schloss sich der Pfalzgraf ebenfalls der Württemberger Anregung an, diese nicht „in genere sub nomine der augspurgischen confessions verwanthen“ zu unterzeichnen, sondern durch jeden Stand für sich und in seinem Namen.
Herzog Friedrich von Württemberg trug seinen Gesandten abgesehen von den in Neuburg vorgebrachten Vorschlägen die bereits oben erwähnte, vorrangige Orientierung an Kursachsen und Pfalz-Neuburg auf. Lehnten Kuradministrator Friedrich Wilhelm und Pfalzgraf Philipp Ludwig die Kooperation mit den calvinistischen Ständen ab, sollten die Württemberger Gesandten es ebenfalls dabei bewenden lassen, das kursächsische Direktorium in den konfessionellen Separatverhandlungen unterstützen und an den von Kursachsen einberufenen Sitzungen teilnehmen. Wohl um die damit implizierte interne Spaltung auf protestantischer Seite zu vermeiden, war der Herzog ansonsten mit den in Neuburg referierten Bedingungen und dem dort angesprochenen Protest zu gemeinsamen Verhandlungen mit den calvinistischen Ständen über vorwiegend politische Belange bereit. Für die Landgrafen von Hessen stand die Sicherstellung des geschlossenen Auftretens auf protestantischer Seite im Zentrum, auch um damit etwaigen Versuchen der katholischen Stände, etwa die Debatte von 1566 um die Zugehörigkeit einzelner Stände zur CA und damit zum Religionsfrieden zu erneuern116, entgegenzutreten. Sie waren bereit, mit allen protestantischen Ständen zu kooperieren, die sich zur CA von 1530 bekannten, ohne Rücksicht darauf, ob sie zudem die Konkordienformel unterzeichnet hatten. Die Gesandten sollten deshalb alle theologischen Dispute um Lehrdifferenzen unterbinden und sich „privatim und publice“ gegen eine konfessionsinterne Trennung während des Reichstags engagieren.
Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz ging in der Instruktion davon aus, der Kaiser werde in Anbetracht der aktuellen Umstände (Türkengefahr) das Kurpfälzer Bekenntnis oder einen Ausschluss aus dem Religionsfrieden nicht thematisieren, er erwartete aber Versuche von katholischer Seite, andere protestantische Stände gegen Kurpfalz „zu verhetzen“. Um dagegen die innerprotestantische Einheit zu wahren, verwies er auf ein diesbezügliches, der Instruktion beigegebenes Gutachten117, das in vielfacher Analogie zu den Vorgängen beim Reichstag 1566 die Argumente als ‚Schutzrede‘ gegen den Versuch zusammenfasste, ihn wegen seines Bekenntnisses von der CA und damit vom Religionsfrieden auszuschließen. Die Gesandten sollten anhand des Gutachtens auf der Beteiligung der Kurpfalz an den Religionsberatungen bestehen und sich damit ebenso am „theologen gezenck“ beteiligen, falls dies von anderer Seite angestoßen werde. Resümierend konstatierte die Instruktion die Uneinigkeit selbst innerhalb der engeren CA-Stände, von denen einige das Konkordienbuch angenommen, andere es abgelehnt hätten, speziell im Hinblick auf die Differenzen um die Abendmahlslehre, obwohl sich dennoch alle diese Stände auf die CA berufen würden.
Auch einige Instruktionen katholischer Stände gingen auf die zu erwartenden Religionsverhandlungen des Reichstags ein, allerdings weniger detailliert als auf protestantischer Seite. Die bayerischen Gesandten erhielten den Auftrag, grundsätzlich, also auch außerhalb der Religionsfrage, mit den anderen katholischen Ständen und zudem mit Fürsten, mit denen Bayern „in gueter correspondenz unnd vertrauen“ steht, engere Kontakte zu pflegen. Namentlich genannt wurden Kurtrier, Kurköln, Salzburg, Würzburg, Pfalz-Neuburg, Braunschweig, Kursachsen und Württemberg. Außerdem wurden sie an die päpstliche Vertretung, den spanischen Orator und weitere ausländische Vertreter verwiesen. Die Verordneten des Bischofs von Regensburg hatten sich an Salzburg, Freising und Passau zu orientieren und sich besonders mit Herzog Maximilian von Bayern sowie den bayerischen Räten abzusprechen, deren Votum zu übernehmen und sich ansonsten der katholischen Mehrheit anzuschließen. Die Religionsverhandlungen sollten sie mit Wissen und Zutun der päpstlichen Vertretung sowie im Anschluss an den Metropoliten Salzburg und erneut an Bayern führen.
Im engeren Bereich der Religion sind die katholischen Instruktionen überwiegend allgemein gehalten: Abwehr jeglicher Angriffe gegen die katholische Konfession, den Papst und die Kirche, Vorlage katholischer Gegenbeschwerden zu den erwarteten protestantischen Forderungen und Bitte an den Kaiser, darin ohne Anhörung der katholischen Stände nichts zuzugestehen (Augsburg, Bayern). Etwas konkreter formuliert wurden einige Direktiven im Widerstand gegen die Freistellungsforderung: Die Verordneten des Hochstifts Regensburg sollten sich dagegenstellen, „so starckh sy khonnen“. Zum Widerstand gemeinsam mit anderen katholischen Ständen wurden die Gesandten Münsters und Erzherzog Ferdinands II. von Tirol angehalten. Letztere durften darin einerseits „dz allerwenigiste“ zugestehen, andererseits zeigte sich der Erzherzog insofern gesprächsbereit, als seine Deputierten gemeinsam mit den anderen österreichischen Delegierten an den Beratungen mitwirken sollten, falls Mittel und Wege zu finden seien, um den Forderungen besonders der nicht konfirmierten (protestantischen) Bischöfe entgegenzukommen, soweit dies ohne jegliche Präjudizierung der katholischen Religion und des Religionsfriedens möglich wäre.
Die Vorlage eigener Religionsbeschwerden beauftragte der Bischof von Augsburg. Die Gesandten der Stadt Köln erhielten genaue Anweisungen für die Reaktion auf Klagen der dortigen calvinistischen Bürger gegen den Rat, während die Bentheimer Verordneten die Beschwerden der reformierten Kölner Gemeinde unterstützen sollten.
Abgesehen von diesen Direktiven für die Hauptberatungen und die Religionsverhandlungen gingen viele Instruktionen auf der Grundlage von vor dem Reichstag übermittelten Interzessionsbitten auf die Anliegen von Einzelständen ein, deren Supplikationen die Gesandten in Regensburg befürworten sollten. Dies betraf unter anderem die wiederholt genannten Supplikationen um die Freilassung Herzog Johann Friedrichs von Sachsen aus kaiserlicher Haft sowie jene Ortenburgs, Maxlrains, Konrads von Pappenheim und der Stadt Köln118.
3.5 Konfliktfelder vor dem Reichstag und Klärungsversuche
Hinter der lange verzögerten Einberufung des Reichstags seit 1586 standen die besonders von den Kurfürsten wiederholt angesprochenen Verhandlungshindernisse, die „obstacula“ und „impedimenta“, die einen erfolgreichen Beratungsverlauf a priori auszuschließen schienen und deshalb grundsätzlich gegen dessen Veranstaltung sprachen1. Dabei spielte aufgrund der Erfahrungen beim Reichstag 1582 und der seitherigen Entwicklung die Sessionsberechtigung des reformierten Magdeburger Erzstifts eine zentrale Rolle, betraf sie doch nicht nur Administrator Joachim Friedrich als Inhaber und dessen Status beim Reichstag sowie in der Konsequenz die dortige Position der anderen reformierten Hochstifte, sondern darüber hinaus unmittelbar im Zusammenhang mit der Gültigkeit und Tragweite des Geistlichen Vorbehalts die Freistellungsthematik als eine der gravierenden Forderungen aufseiten der protestantischen Stände und Kernelement von deren Gravamina. Dazu kam die gleiche Problematik im sogenannten Straßburger Kapitelstreit, dessen gewaltsame Auseinandersetzungen seit 1593 zwar gestillt, die Grundfragen im Konflikt aber bis zum Beginn des Reichstags noch lange nicht entschieden waren. Während die kaiserlichen Vermittlungsversuche in der Straßburger Frage noch andauerten, versuchte Rudolf II. unmittelbar vor dem Reichstag, mit der Magdeburger Session zumindest eines der Hauptverhandlungshindernisse zwar nicht zu klären, aber doch für den Zeitraum der Reichsversammlung vorübergehend ruhigzustellen. Aufgrund des thematischen Zusammenhangs werden zudem die internen Magdeburger Debatten um die Reichstagsteilnahme an dieser Stelle dargestellt.
3.5.1 Die Magdeburger Sessionsfrage
Das Reichstagsausschreiben Kaiser Rudolfs II. richtete sich 1594 bei allen reformierten Hochstiften und damit auch im Fall Magdeburgs nicht an deren Inhaber, sondern an die jeweiligen Domkapitel2, verbunden mit der üblichen Klausel, es gegebenenfalls an die zuständige Instanz weiterzureichen. Das Magdeburger Domkapitel übergab es demgemäß an Administrator Joachim Friedrich als Landesherrn und stellte ihm anheim, „wie und welcher maßenn“ man den Reichstag für das Erzstift beschicken solle3.
Joachim Friedrich erörterte in der folgenden Korrespondenz mit seinem Vater, Kurfürst Johann Georg von Brandenburg, zunächst nicht die eigentliche Frage, ob Magdeburg generell und, analog dem Ausschreiben, durch Vertreter des Domkapitels am Reichstag zu repräsentieren war, sondern stellte zur Debatte, ob er sich persönlich nach Regensburg begeben oder Gesandte in seinem Auftrag schicken sollte. Er selbst bevorzugte die persönliche Teilnahme, zum einen, um die Interessen des Hauses Brandenburg in der Jülicher Vormundschaftsfrage und im Straßburger Konflikt nachdrücklicher wahrzunehmen, als Gesandte dies könnten, zum anderen in reichsrechtlicher Hinsicht, da die katholischen Stände seine Absenz als Eingeständnis der mangelnden Sessionsbefugnis interpretieren würden. Falls das Domkapitel allein oder neben ihm zum Reichstag verordnete, würden nur dessen Gesandte in den Reichsabschied aufgenommen werden, er damit Rechte und Besitzansprüche verlieren und der Sessionsverzicht nicht nur seine Nachfolger, sondern alle reformierten Hochstifte präjudizieren4. Kurfürst Johann Georg rechtfertigte in der Antwort sein eigenes Fernbleiben von der Reichsversammlung mit dem Argument, er würde als der älteste Kurfürst in den anstehenden, ganz erheblichen Problemstellungen und deren von ihm erwarteter Lösung beim Reichstag in eine zu exponierte Position gedrängt werden, von der er nachteilige Konsequenzen für das eigene Haus befürchtete. Da Gleiches auch auf Joachim Friedrich zuträfe, falls er wie 1582 Kurbrandenburg im Kurfürstenrat repräsentieren würde, sprach er sich gegen dessen persönliche Teilnahme aus und empfahl, sich mit dem Domkapitel über die Abordnung von Gesandten zu vergleichen5. Der Magdeburger Administrator übernahm den Rat seines Vaters und wollte die Gespräche mit dem Domkapitel um dessen Zuordnung zur gemeinsamen Reichstagsgesandtschaft einleiten6.
Diese Verhandlungen gestalteten sich allerdings wesentlich schwieriger als erwartet: Zunächst sprach sich das Domkapitel als Reaktion auf die mündlich am 22. 3. vorgebrachte Bitte um die Zuordnung zur Reichstagsdelegation in der Antwort vom 24. 3. 1594 dafür aus7, gänzlich auf die Abordnung von Gesandten zu verzichten, also für das Erzstift generell nicht am Reichstag teilzunehmen, weil dort nur die Zurückweisung des Sessionsanspruchs zu erwarten sei, mit dem Beharren darauf aber das Hauptanliegen des Kaisers und der Reichsversammlung, der Beschluss einer „notdrenglichen, unumbgenglichen hulffe, vorlengerdt werden“ würde. Auch die finanzielle Lage des Erzstifts sprach aus Sicht des Domkapitels dafür, die Reichstagsbeschickung insgesamt einzustellen. Um das Sessionsrecht aufrechtzuerhalten, empfahl es Joachim Friedrich, in einem Schreiben sein Fernbleiben zu entschuldigen und unter Protest zu erklären, damit auf keinerlei Rechte im Hinblick auf seine und des Erzstifts Session zu verzichten sowie die Beschlüsse des Reichstags mitzutragen. Der Administrator wies das Ansinnen des Domkapitels brüsk zurück8: Er vermutete dahinter andere Kräfte, die damit zum eigenen Vorteil versuchten, „eine trennung zwischen uns und euch zu machen“, und lehnte die schriftliche Versicherung als unzureichend ab, weil damit der „verlust unser allerseits rechtens“ verbunden wäre, das nur mit der Teilnahme am Reichstag gewahrt werde. Es sei gegenüber den Nachfolgern nicht zu verantworten, die jetzt sich bietende Gelegenheit mit der Notlage des Kaisers ungenutzt zu lassen: „Dan darvor möget ihr es gewißlich halten: Wirtt also eine occasion nach der andern verseumet, so pleibet dieses ertzstifft in der ohngewißheitt, ja unter sollicher unzweifelicher gefahr, das man standt und votum im Reich verlieren und zuletzt nicht allein das nachsehen haben, sondern noch gewartten mußen, das man unsere nachkommen und euch, das capitul, gahr vor der tuhr stehen heißen“. Unterbliebe die Teilnahme und die Einforderung der eigenen Rechte, würde man sich zudem den „despect“ der evangelischen Stände zuziehen und in den Verdacht geraten, als ob Administrator und Kapitel „neutralisch werden und uns von ihnen absondern wolten“. Er beharrte deshalb auf der Zuordnung von Gesandten durch das Domkapitel und wiederholte dies wenig später9, nunmehr zusätzlich gestützt auf die Intervention Kurfürst Johann Georgs, der dem Domkapitel seinerseits dringend anriet10, der Abordnung Joachim Friedrichs einen eigenen Vertreter beizugeben, „dann dardurch bliebe das capittell bey seinen rechtenn, stimme unnd session im Reich. Und dweil dasselbe erfordert11, were es ja in session unnd voto nicht zuubergehenn noch ihme einige disputation oder difficultet zumachenn“. Das Domkapitel lehnte dennoch nicht nur die Abordnung eines eigenen Gesandten weiterhin ab12, es wiederholte ebenso seine Empfehlung an Joachim Friedrich, für seine Person ebenfalls darauf zu verzichten, nicht nur wegen der wiederholt angesprochenen Behinderung der Verhandlungen zur Türkenhilfe, würde man gegen den Widerstand der katholischen Stände auf der Session beharren, sondern wegen der Gefahr, mit der Sessionsforderung und deren erwarteter Zurückweisung den bisher vom Kaiser und vielen Ständen anerkannten Status des Erzstifts insgesamt als „ein gliedtmaß des Heiligen Romischen Reichs“ zur Debatte zu stellen. Der Administrator rechtfertigte daraufhin nochmals das Anrecht auf die Session unter anderem damit13, dass er von den Kaisern Maximilian II. und Rudolf II. seit fast 30 Jahren „palam et publice tollerirt und durch solche tollerantiam et patientiam consensum et plenam securitatem“ sowie durch ksl. Dekrete „genugsamer testification, kundtschafft unnd zeugknus“, daneben durch viele ihm „alß einem regierenden landtfursten dieses unsers ertzstiffts“ übertragene kaiserliche Kommissionen die Bestätigung seiner Reichsstandschaft erlangt habe. Er zeigte sich deshalb entschlossen, den Reichstag auch ohne Zuordnung seitens des Domkapitels und gegen dessen Empfehlung mit Gesandten zu beschicken.
Noch während des Austrags dieser internen Differenzen wurde die Magdeburger Reichstagsteilnahme auch durch den kaiserlichen Gesandten Christoph von Schleinitz thematisiert, der neben seinem Hauptauftrag im Rahmen der Reichstagswerbung14 Rudolfs II. bei Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen zusätzlich die Magdeburger Problematik vorzubringen hatte, während sich seine Vorsprache bei Administrator Joachim Friedrich auf diese Frage beschränkte.
Das diesbezügliche Vorbringen des Kaisers bei Friedrich Wilhelm von Sachsen entsprach jenem bei ausgewählten katholischen Fürsten15: Rudolf erbat eine Verfahrensempfehlung, wie er beim Reichstag der etwaigen Sessionsforderung Magdeburgs oder der Inhaber weiterer reformierter Hochstifte ohne Präjudizierung anderer Stände und ohne gesteigerte Verbitterung begegnen könne, um eine Beeinträchtigung der Hauptverhandlungen möglichst zu verhindern16. In der Antwort vom 5. 3. 159417 verwies Friedrich Wilhelm eingangs auf den Streit beim Reichstag 1582 und die folgende Einstellung der Reichskammergerichtsvisitation seit 1588, um die Magdeburger Teilnahme daran zu umgehen. Zu vermeiden sei eine Spaltung zwischen den Ständen beider Religionen insbesondere in der aktuellen Situation innerhalb und außerhalb des Reichs ebenso wie ein Verstoß gegen die Reichsgesetze. Dennoch konnte er nicht sehen, „wan gleich die sachen von den catholischen stenden wider Magdeburg ufs eußeriste getriben, das dieselben zu dem ende, wie sie vormainen, zu bringen sein möchten“, vielmehr sei zu berücksichtigen, dass Kaiser und Reich bei den Leistungen für das Reich stets auf das Haus Brandenburg setzen konnten, während andere Stände, teils „auslender, jetzo dem Reich fast nicht zugethan“, wie Metz, Toul, Verdun und weitere, die nichts kontribuieren, sondern dem Reich eher schaden und mit fremden Potentaten kooperieren, zur Kammergerichtsvisitation und zur Session zugelassen würden. Um den beim Reichstag zu erwartenden Problemen in der Durchsetzung der Türkenhilfe begegnen zu können, riet Friedrich Wilhelm dem Kaiser, dass er „diese sachen bei den catholischen stenden dergestalt allergnst. miltern und dahin richten wolten, damit dieselb an dem ort und do sich ire ksl. Mt. und das Reich nichts anders als treuer underthenigkeit, die andern stende gutter nachbarschaft zuversehen, in dem stande gelaßen und im kegenfall nicht was ungelegeners vorursacht werden dorffe“. Die Aussage wurde von Kurbrandenburg18 und Magdeburg19 als eindeutige Unterstützung der Sessionsforderung durch Kursachsen interpretiert und mit der Bitte verbunden, diese beim Reichstag fortzusetzen.
Kurfürst Johann Georg hatte Joachim Friedrich frühzeitig über die Werbungen Christophs von Schleinitz bei Friedrich Wilhelm von Sachsen und bei ihm in Berlin, wo die Sessionsfrage offiziell nicht angesprochen wurde, informiert und dabei seinem Sohn nochmals vom persönlichen Reichstagsbesuch abgeraten, um dort nicht direkt in die Auseinandersetzungen um die Magdeburger Zulassung involviert zu werden20. Daneben empfahl er Joachim Friedrich, den Sessionsanspruch jetzt gegenüber dem kaiserlichen Gesandten und später beim Reichstag „mitt glimpf“ so zu verfechten, dass daraus zwar kein Präjudiz erfolge, jedoch andere Belange des Hauses Brandenburg wie der Straßburger Konflikt, in dem man auf das Wohlwollen von Kaiser und Ständen angewiesen war, dadurch nicht „gar stutzig gemachtt oder je sonsten uf unleidtliche wege gerichtett“ würden21. Als wenig später abzusehen war, dass das Magdeburger Domkapitel die Zuordnung eines Gesandten verweigern würde, sprach sich der Kurfürst sogar grundsätzlich gegen die Magdeburger Teilnahme am Reichstag aus, weil man dort die Session allein für den Administrator nicht werde durchsetzen können22. Dagegen beharrte Joachim Friedrich darauf, mit der Beschickung der Reichsversammlung zumindest seinen Rechtsanspruch aufrechtzuerhalten und sich die weitere Unterstützung der protestantischen Stände auch in anderen Angelegenheiten des Hauses Brandenburg zu sichern, die man mit dem Fernbleiben vom Reichstag verlieren würde23.
Christoph von Schleinitz reiste von Berlin kommend über Halle nach Aken, wo er Administrator Joachim Friedrich am 18. 3. 1594 seine Werbung vortrug und ein Handschreiben des Kaisers überreichte24. Die Hauptintention der Werbung bildete eine allgemeine Rechtfertigung Rudolfs II. für die Ladung des Magdeburger Domkapitels anstelle des Administrators zum Reichstag. Allerdings hat Joachim Friedrich nach der Einschätzung Schleinitz’ trotz der Rechtfertigung dennoch „fast [!] empfunden, das diselbe [f. Gn.] zum Reichs tage nicht erfodert [!] worden seint. So hab irer f. Gn. nach höchstem vleisse und vormögen dasselbe gebürlicher massen abzulehnen und außzureden ich mich unterstanden“, aber trotzdem werde der Administrator die Session einnehmen lassen und sich dabei auf den Beistand anderer Stände stützen können. Schleinitz gab dem Kaiser dies im Hinblick auf entsprechende Vorkehrungen zu bedenken25. Der Bescheid Joachim Friedrichs für Schleinitz vom 19. 3. 159426 bestätigte die Befürchtung: Er nahm zur Entschuldigung des Kaisers ausführlich Stellung, obwohl der Gesandte in der Werbung „in seiner anbefohlnen generalitet vorblieben“ war, indem er die später beim Reichstag wiederholt vorgebrachten Argumente für seine Reichsstandschaft und den Sessionsanspruch im Einzelnen darlegte27 und resümierte, er könne auf seine Rechte, die er sich „nuhn ins achtt und zwantzigste jahr erseßenn“, nicht verzichten und werde deshalb neben dem Domkapitel28 Gesandte abordnen. Er ließ den Kaiser bitten, Dispute um die Teilnahme zu unterbinden und dafür einzutreten, dass er zu dem komme, „so andern unter ihrenn indulten in dergleichen standtt vor deßen gegonnet“.
Die direkt an den Kaiser gerichteten Stellungnahmen ließ Joachim Friedrich von seinem Gesandten Johann von Löben in Prag übergeben. Im eigenhändigen Schreiben als Beantwortung des Handschreibens Rudolfs II. verwies er lediglich auf seinen Bescheid an Schleinitz29, während er im eigentlichen Antwortschreiben seine Position nochmals verdeutlichte und dem Kaiser Vorkehrungsmaßnahmen anriet, um einer Eskalation des Sessionsstreits in Regensburg vorzubeugen30: Da er den Reichstag „ohnumbgenglich und aus allerhandt wichtigen ursachenn vor mich und neben meinem dhombcapitul muße besuchen laßen, wolte ich selbst nicht gerne, das einige ohngelegenheit erreget oder das heubtwergk […] gehindert werden soltte. Aber euer Mt. könten, darumb ich unterthenigst bitte, nach keyserlicher autoritet den sachen so weit wol maß geben, das die catholische stende ihre disputation jegen [!] mir undt andere inn dergleichen einstelleten und einen jedern in seinem stant ließen“. Diesbezügliche Forderungen könnten sie zu anderer Gelegenheit vorbringen. Es wäre für die katholischen Stände ohnehin auch im Gehorsam gegenüber dem Kaiser „verantwortlicher, das sie solchen ohnzeittigen eyffer unter der großen gefahr und schwürigen leuften einstelleten und dahin billich sehen solten, was mehr notig, dinlich und nützlich wehre. Dann euer Mt. selbst hochverstendig zuermeßen, da ich und andere in dergleichen stant nicht solten als mittverwante stende zugelaßen werden, so wurden wir kein votum noch verwilligung in einem und dem andern geben, auch umb so viel weniger einige mitthulff leisten oder bey jedes unterthanen geburende volge darinn haben können“.
In Prag lagen dem kaiserlichen Geheimen Rat der Bericht Christophs von Schleinitz zur Vorsprache bei Joachim Friedrich sowie dessen Erklärung am 4. 4. 1594 vor31. Am 6. 4. thematisierte der Geheime Rat eine mündliche Werbung des in Prag anwesenden Magdeburger Gesandten Johann von Löben, mit der dieser die zitierte Antwort des Administrators an den Kaiser vorgelegt hatte, und beschloss, dass Joachim Friedrich in einem „ermahnungs schreiben ersucht werden solle, dieser zeit mit der sach in ruhe zuestehen und den Reichs tag damit nitt zu perturbiren“, verbunden mit der Zusage, der Kaiser werde unverzüglich mit den katholischen Ständen darüber verhandeln „und, so vil möglich und thuenlich, dem hauß Brandenburg condescendirn“. Daneben sollten der Kurfürst von Mainz, Erzherzog Ferdinand von Tirol, Bischof Julius von Würzburg und Herzog Wilhelm von Bayern um Gutachten zur Magdeburger Antwort gebeten werden32.
Im hier beschlossenen Schreiben vom 6. 4. 1594 an Joachim Friedrich33, das sich auf dessen von Löben überbrachte Antwort bezog, stellte der Kaiser klar, dass die Entscheidung der Sessionsfrage nicht in seiner alleinigen Entscheidung liege, und bat ihn, er möge in Anbetracht der augenscheinlichen Bedrohung der Christenheit und um des Vaterlands Wohlfahrt willen die Angelegenheit so handhaben wie auf den Reichstagen 1570 und 157634, also bei der bevorstehenden Reichsversammlung dazu „nichts erreügen noch hiedurch dz notdrungenliche defension werckh wider den erbvheindt aufhalten“. Dafür versprach der Kaiser, er werde unverzüglich die katholischen Stände dazu anhören und erwägen, ob Mittel und Wege zu finden sind, damit „ainist disem wesen geholffen“ werden kann. Joachim Friedrich möge diese „guetherzige vermahnung im bessten vermercken und derselben zuwider nichts fürgehn lassen“.
Die vom Geheimen Rat am 6. 4. angesprochenen katholischen Stände sowie zusätzlich den Erzbischof von Salzburg hatte Rudolf II. bereits zuvor von seinen Gesandten im Zusammenhang mit der Reichstagswerbung im März 159435 um Gutachten zur Sessionsproblematik reformierter Hochstifte im Allgemeinen und Magdeburgs im Speziellen bitten lassen36. Wolfgang von Mainz hatte sich dazu nur unpräzise unter Berufung auf eine frühere Stellungnahme der geistlichen Kurfürsten geäußert und die Beachtung des Religionsfriedens angemahnt37. Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg hatte auf Vorschläge des Papstes verwiesen und seine Unterstützung angeboten, um das Problem in der Intention des Kaisers „ohne wenigist praeiudicium und verbitterung beederseits interessirten partheien hinzulegen“38. Wilhelm V. von Bayern hatte geraten, die Inhaber der reformierten Hochstifte möglichst vom Reichstag fernzuhalten und ihnen, sollten sie dennoch erscheinen, ohne Anhörung der katholischen Stände nichts zuzugestehen, sondern ihnen „mit solcher runder, abschlegiger antwortt, dardurch nhu [!] disen leuthen nichts eingeraumbt“, zu begegnen39. Bischof Julius von Würzburg hatte empfohlen, den Reichstag allein auf die Türkensteuer zu beschränken und sich nicht auf die Sessionsdebatte einzulassen, denn es würde „ein sollichs gros praeiuditium dem religion friedenn unnd boser eingangk den catholischen stenndenn ihm Heiligen Reich endtstehen, auch die thuer eroffnet, alle andere catholische stifft daruber in daß eusserste verderbenn bringenn, daß euer ksl. Mt. authoritet unnd hocheit, auch dem [!] gehorsam also geschmelert wurde“40.
Nunmehr wandte sich Rudolf II. gemäß dem Beschluss des Geheimen Rates vom 6. 4. 1594 erneut an diesen Adressatenkreis mit Ausnahme des Erzbischofs von Salzburg, schickte die Stellungnahme ‚Markgraf Joachim Friedrichs von Brandenburg‘ sowie seine Antwort vom 6. 4. und bat nochmals um ein Gutachten nur im Hinblick auf die Magdeburger Session, „wie disen dingen fueglich zuhelffen“, sowie darum, auch bei anderen Ständen „guete officia [zu] interponiren“, damit die Hauptverhandlungen des Reichstags nicht beeinträchtigt würden41. Wolfgang von Mainz stellte daraufhin lediglich in Aussicht, seine Stellungnahme dem Kaiser beim Reichstag persönlich vorzutragen42. Bischof Julius von Würzburg riet wie im März jetzt neuerlich, sich auf keine Debatte um die Sessionsfrage einzulassen, bei der es nur darum zu tun sei, „wie man die freistellung nach einem in den andern und mehrern stifft bringen möge“, sondern es bei der ohnehin ausreichenden Antwort an Joachim Friedrich zu belassen und auf dessen Einsicht in Anbetracht der osmanischen Bedrohung zu hoffen43. Ähnlich sah Erzherzog Ferdinand die Intention Joachim Friedrichs dahin gerichtet, „wie berüerter religion friden […] gentzlich aufgehebt, die lang gesuechte freystellung hindurch gedruckht und die alte ware catholische religion gantz und gar außgetilget werden möge“. Mit der vom Kaiser praktizierten Ladung des Domkapitels anstelle des Administrators zum Reichstag sei der Sache „auch wenig geholffen, seitemal dises khain legitimum capitulum und so wenig alls ir vermainter ertzbischof catholisch, sonder so wol alls er beheürat und darummen irer beneficien und canonicaten wie auch iuris eligendi et postulandi so wenig alls Brandenburg des ertzstiffts fehig“. Die Zulassung eines Vertreters des Domkapitels zum Reichstag, das man damit „tacite pro legitimo hielte“, hätte die gleiche präjudizierende Konsequenz wie die Teilnahme des Administrators. Erzherzog Ferdinand riet dem Kaiser deshalb dringend, weder Joachim Friedrich noch das Domkapitel zuzulassen und jegliches Entgegenkommen abzulehnen, das andere Hochstiftsinhaber, die „lau catholisch“ sind, zum Glaubenswechsel veranlassen könnte. Selbst wenn Magdeburg die zu beschließende Türkenhilfe nicht bezahlen würde, sei es besser, „irer contribution und hilff zuentraten, auch bey Gott und der welt gewissens halben verantwortlicher, alls das inen ferner das allerwenigist einzuraumen“44.
Mit diesen Stellungnahmen Administrator Joachim Friedrichs einerseits und der führenden katholischen Stände andererseits konnte die Magdeburger Sessionsproblematik im Vorfeld des Reichstags trotz der Bemühungen des Kaisers nicht zur Klärung gebracht werden. Da der Magdeburger in seinem Auftrag und ohne Zuordnung des allein geladenen Domkapitels Gesandte nach Regensburg abordnete, blieb dort nur die Möglichkeit, deren Teilnahme an der Reichstagseröffnung und nachfolgend am Fürstenrat unmittelbar vor Ort vorzubauen, um einen größeren Eklat und ein etwaiges Scheitern der gesamten Reichsversammlung bereits bei deren Beginn zu vermeiden45.
3.5.2 Der Konflikt im Hochstift Straßburg
Im Unterschied zum Verfahren im Fall Magdeburgs und der anderen reformierten Hochstifte wurde für das Hochstift Straßburg aufgrund des noch nicht beigelegten Konflikts zwischen Kardinal Karl von Lothringen und Markgraf Johann Georg von Brandenburg um den Bischofssitz sowie des Streits des konfessionell gespaltenen Domkapitels keine der Parteien zum Reichstag geladen, also weder einer der beiden rivalisierenden Prätendenten noch das Domkapitel46. Obwohl das Hochstift damit beim Reichstag 1594 offiziell nicht vertreten war, strahlte die Problematik auf die dortigen Verhandlungen aus, zumal sich für Administrator Johann Georg ein Gesandter zu akkreditieren versuchte47 und sich Kardinal Karl von Lothringen als Bischof von Metz vertreten ließ. Zwar wurde die Auseinandersetzung um die Straßburger Session im Fürstenrat nach einer heftigen Kontroverse in dessen erster Sitzung unterbunden, indem man beide Seiten zum Verzicht auf die weitere Teilnahme veranlasste48, doch beteiligte sich der Vertreter Administrator Johann Georgs weiterhin an den Verhandlungen der protestantischen Stände und legte dort Eingaben vor. Zudem fand die Sessionsforderung für den Straßburger Administrator – implizit wie im Magdeburger Fall im Sinne einer Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts – Eingang in die protestantischen Gravamina49 und auf der Gegenseite über den lothringischen Gegenbericht50 in die katholischen Beschwerden51. Die diesbezüglichen Verhandlungen während des Reichstags rekurrieren vielfach auf die kaiserlichen Vermittlungsbestrebungen im Straßburger Konflikt seit 1593, die damit ebenfalls zu den Versuchen gehören, ein weiteres Problemfeld vor der Reichsversammlung möglichst weitgehend zu eliminieren, und die deshalb an dieser Stelle knapp zusammengefasst werden.
Für die Beilegung des bewaffneten Konflikts zwischen Kardinal Karl von Lothringen als vom katholischen Domkapitel erwählter Bischof und Johann Georg von Brandenburg als von den protestantischen Domherren elegierter Administrator (Doppelwahl 1592)52 hatte der Kaiser zunächst im Juni 1592 Erzherzog Ferdinand II. von Tirol, hier als Oberlandvogt der habsburgischen Landvogtei Elsass, als Kommissar eingesetzt. Da der Erzherzog und dessen subdelegierte Verordnete von Administrator Johann Georg, dem protestantischen Kapitel und der Stadt Straßburg als Vermittler abgelehnt wurden, mussten sie am 29. 6. 1592 das Scheitern dieser Kommission erklären53. Nachdem das Haus Brandenburg nachfolgend die Tätigkeit einer weiteren, sogenannten Nebenkommission gebilligt hatte54, besetzte der Kaiser sie mit den österreichischen Räten Adam Gall Popel von Lobkowitz, Hans Christoph von Stadion sowie Dr. Michael Textor und gebot am 16.11.1592 beiden Parteien die Niederlegung der Waffen55. Die Verhandlungen der Kommissare mit Administrator Johann Georg, dem protestantischen Kapitel und der Stadt Straßburg auf der einen sowie mit Kardinalbischof Karl und dem katholischen Kapitel auf der anderen Seite56 führten zunächst zur Pazifikation vom 19. 2. 159357 und schließlich in etwas erweiterter Form zum Abschied der Kommissare vom 27. 2. 159358 als Waffenstillstand. Beide Dokumente verwiesen eingangs auf die bisherigen Mandate und Friedensgebote des Kaisers, in deren Rahmen er bereits die ordentliche reichsfürstliche Kommission berufen hatte, der die nachfolgende Regelung der im Waffenstillstand nur provisorischen Lösung des Konflikts oblag. Bis zur Entscheidung der Kommission über die künftige Administration des Hochstifts wurden dessen im Einzelnen namentlich aufgeführte Ämter und deren Einkünfte zwischen Bischof Karl und Administrator Johann Georg einerseits sowie den katholischen und protestantischen Domkapitularen anderseits aufgeteilt mit der Maßgabe, sie später an die Kommission abzutreten. Bis dahin bestand die Verpflichtung, die Untertanen „in altem stannd ohne einige prophanation in freyheidt eines jeden gewissens […], er seye geistlichen oder weldtlichen stanndts, unndt also einen bei dem andern nach jeder religion“ zu belassen, die Kampfhandlungen einzustellen, etwaige Forderungen der künftigen Kommission vorzubringen, sich dieser zu unterstellen und deren Entscheidung anzuerkennen.
Der im Waffenstillstand angesprochenen, bereits zuvor nominierten, paritätisch besetzten Hauptkommission für die Klärung des Hochstiftskonflikts gehörten an: Kurfürst Wolfgang von Mainz, Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, Erzherzog Ferdinand II. von Tirol, Bischof Julius von Würzburg, Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg und Landgraf Ludwig von Hessen-Marburg59.
Die Verhandlungen von deren subdelegierten Räten mit den Verordneten der Straßburger Parteien in Speyer ab 29. 3. 1593 wurden bereits mit dem Zwischenabschied vom 13. 4. 1593 unterbrochen60. Der Abschied61 hielt die Klagen und Gegenklagen beider Seiten wegen der jeweiligen Verstöße gegen den Waffenstillstand im Detail fest, wobei auch die Differenzen um die Klöster Hohenburg und Niedermünster ausführlich zur Sprache kamen. Da die Kommission gemäß dem Waffenstillstand vom 27. 2. jetzt vorrangig auf der Abtretung der Stiftsgüter an sie als Sequester bestand, die Parteien aber Einwände dagegen vorbrachten und das Osterfest bevorstand, wurden die Verhandlungen bis 11. 5. 1593 prorogiert. Bis dahin hatten beide Seiten die Vorgaben des Waffenstillstands vollumfänglich zu vollziehen und in den ihnen bisher zugewiesenen Stiftsämtern die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass bei der Fortsetzung der Kommission die Abtretung ohne weitere Einwände möglich war und die Kommissare die Verwaltung des Hochstifts übernehmen konnten. Folgt man dem Schlussbericht der subdelegierten Räte an den Kaiser62, waren es die Vertreter Administrator Johann Georgs, die sich gegen die Abtretung von dessen Ämtern sträubten und zudem den Abschied nur auf Hintersichbringen annahmen. Die Fortsetzung der Kommission ab 11. 5. 1593, unterbrochen durch eine längere Verhandlungspause im Juni, verlief bis zum Abschied vom 21. 7. 1593 erneut erfolglos63, weil Administrator Johann Georg und das protestantische Domkapitel die „Zession“ ihrer Stiftsgüter an die Kommissare endgültig ablehnten. Der Abschied64 konstatierte lediglich, die der Kommission vorgegebene Zielsetzung habe trotz aller Bemühungen nicht erreicht werden können. Er vertagte die Verhandlungen bis 15. 11. 1593 nach Frankfurt und gebot beiden Seiten bis dahin die Beachtung des Waffenstillstands65.
Bereits im Vorfeld des Frankfurter Tages bemühte sich das gesamte Haus Brandenburg bei Kurfürst Wolfgang von Mainz um einen weiteren Aufschub des Termins, um die Erörterungen möglichst bis zum Reichstag zu verzögern. Da der Kaiser und Kurmainz dies ablehnten, sagten Administrator Johann Georg und das protestantische Domkapitel die Teilnahme ab. In Frankfurt erschien lediglich ein Verordneter der Stadt Straßburg, der bereits nach wenigen Tagen ebenso vorzeitig abreiste wie die Delegierten Kardinal Karls, die am 16. 11. 1594 angekommen waren. Nachdem außerdem seitens der Kommissare Friedrich Wilhelm von Sachsen aufgrund der absehbaren Absenz einer der Parteien die Beschickung verweigert hatte, beschränkten sich die von Kurmainz verspätet am 20. 12. 1593 eröffneten Verhandlungen auf die Festlegung eines neuerlich vertagten Kommissionstermins für 22. 5. 1594 wieder nach Frankfurt66, der den Konfliktparteien sowie Friedrich Wilhelm von Sachsen bekannt gegeben wurde.
Letztlich scheiterte auch dieser Termin: Kurfürst Wolfgang von Mainz sagte den Kommissionstag am 14. 4. 1594 ab, weil der Kuradministrator von Sachsen Bedenken hatte, in der zu erwartenden Abwesenheit einer oder beider Parteien daran mitzuwirken. Eine neue Terminierung wurde mit dem Absageschreiben nicht mitgeteilt67. Eine Lösung vor dieser Kommission schien ohnehin nicht mehr realisierbar, weil die Fürsten des Hauses Brandenburg ebenfalls mit Schreiben vom 14. 4. 1594 klarstellten68, sie würden sich an keiner weiteren kommissarischen Verhandlung beteiligen, falls es dort wie bisher lediglich um die Abtretung des Hochstifts an die Kommission und nicht um die hauptsächliche Klärung des Konflikts zu tun sei. Davon abgesehen lehnten sie den Frankfurter Termin in Anbetracht des bevorstehenden Reichstags als zu kurzfristig ab.
Damit konnte neben der Magdeburger Frage ebenso der Straßburger Konflikt vor dem Reichstag nicht beigelegt werden, wenngleich dessen Auswirkungen auf die dortigen Verhandlungen weniger gravierend waren, aber gleichwohl als eines der zentralen konfessionspolitischen Probleme erheblich zur angespannten Atmosphäre beitrugen.
Nachdem die Kurfürsten im Herbst 1593 die zusammen mit der Bitte Rudolfs II. um ihren Konsens zur Einberufung des Reichstags eingeforderte persönliche Teilnahme nicht definitiv zugesagt hatten1, wiederholte der Kaiser das Ansinnen in einer Nachschrift zum Reichstagsausschreiben nochmals, gegenüber dem rheinischen Kollegium begründet mit dem Argument, er komme damit dessen Wunsch nach einem späteren Eröffnungstermin nach. Ergänzend richtete er parallel zum Ausschreiben am 10. 1. 1594 eine eindringliche Mahnung an alle Kurfürsten, ungeachtet etwaiger Hinderungsgründe persönlich nach Regensburg zu kommen, um dort mit ihrer unverzichtbaren Anwesenheit einen raschen und erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen besonders zur Türkenhilfe zu ermöglichen2. Die übrigen Reichsfürsten wurden im Ausschreiben ebenfalls aufgefordert, persönlich am Reichstag teilzunehmen oder, sollte dies aus gesundheitlichen Gründen oder höherer Gewalt nicht möglich sein, umfassend bevollmächtigte Gesandte zu schicken.
Die Anmahnungen bei den Kurfürsten brachten nicht durchgehend den gewünschten Erfolg: Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, von dessen Teilnahme man aufgrund seiner Antwort an den kaiserlichen Gesandten Schleinitz vom 2. 10. 1593 bereits ausgegangen war3, berief sich auf seinen Status als Vormund und wollte sich deshalb noch nicht definitiv erklären4. Kurfürst Johann Georg von Brandenburg verwies auf sein hohes Alter und ließ die Teilnahme ebenfalls noch offen5. Dagegen erteilte von den rheinischen Kurfürsten Wolfgang von Mainz jetzt eine feste Zusage unter Vorbehalt lediglich gesundheitlicher Probleme6, auch Ernst von Köln7 und Johann von Trier versprachen im Gegensatz zu den Stellungnahmen vom Herbst 1593 ihre persönliche Anreise, Letzterer allerdings unter der Voraussetzung, dass die Umstände im Erzstift und seine Gesundheit sie zuließen8, während Friedrich von der Pfalz eine verbindliche Aussage ablehnte, weil er nicht wisse, wie es sich künftig „meiner person unnd sonsten der leufft halben anschicken möchte“9.
Von den Reichsfürsten wollte auf die Aufforderung im Ausschreiben hin Herzog Wilhelm von Bayern10 persönlich zum Reichstag kommen. Dagegen entschuldigten ihr Fernbleiben Bischof Julius von Würzburg wegen seines „nunmehr abgematteten leibs“11, Bischof Georg von Worms mit der ihm von Kurfürst Wolfgang von Mainz während dessen Reichstagsteilnahme übertragenen Statthalterschaft im Erzstift Mainz12, Bischof Eberhard von Speyer mit der Notwendigkeit eines Kuraufenthalts und der Situation des Hochstifts, die „solchen großen costen, den ich mit meiner persönlichen besuchung uffwenden muste“, nicht zulasse13, und Kardinalbischof Andreas von Konstanz mit anderweitigen Reichsgeschäften sowie Verrichtungen im Hochstift14. Bischof Peter von Chur sagte wegen „schwere der costen“, die das verschuldete Hochstift nicht aufbringen könne, nicht nur sein persönliches Kommen, sondern auch die Abordnung einer Gesandtschaft ab, er versprach aber, den Beschlüssen des Reichstags „nach bestem vermögen zu geläben und nachzukhomen“15. Von den wichtigeren weltlichen Fürsten entschuldigten sich abgesehen von späteren Absagen auf das Ausschreiben hin Landgraf Ludwig von Hessen mit Söldnerzügen im Territorium sowie „leibs- unnd anndere[n] unngelegenheitten“16 und Pfalzgraf Johann von Zweibrücken mit der Situation an der Reichsgrenze sowie der Nähe zum französischen Kriegsschauplatz17. Vonseiten der Reichsstädte, die vielfach andere Kommunen mit ihrer Vertretung bevollmächtigten, gab Dinkelsbühl dem Kaiser dies schon im Voraus bekannt18. Ansonsten liegen Entschuldigungen der reichsfernen Städte Deventer19 sowie Kampen und Zwolle20 vor, jeweils begründet mit den Auswirkungen des niederländischen Kriegs – im Fall Deventers die „groeße barbarische tyrannie, soe [!] die hispanische kreigsleuthe [!] uben an dennenn, die sie von unsere seidte uberkommenn“ –, die keine Reise ohne Gefahr für Leib und Leben zuließen. Außerdem schickte die ebenfalls geladene Burggrafschaft Friedberg keine Vertretung, indem sie ihre Reichsstandschaft bestritt und sich als Mitglied der Reichsritterschaft bezeichnete21.
Bereits vor dem Vorliegen der Stellungnahmen von Kurfürsten und Fürsten zur Aufforderung im Ausschreiben beschloss der kaiserliche Geheime Rat Anfang Februar22, die persönliche Reichstagsteilnahme beim Kurkolleg und bei ausgewählten Reichsfürsten nochmals durch Gesandtschaften anzumahnen. Neben allen Kurfürsten sollten der Erzbischof von Salzburg, die Bischöfe von Augsburg, Passau, Würzburg und Bamberg sowie von den weltlichen Fürsten Erzherzog Ferdinand von Tirol, Bayern, Württemberg, Braunschweig"–Wolfenbüttel, Mecklenburg, Hessen-Kassel, Pfalz-Neuburg und Brandenburg-Ansbach aufgesucht werden. Der Geheime Rat nominierte die Gesandten an diese Fürsten und legte die Grundzüge für deren Instruktionen fest.
Die Instruktionen vom 7. 2. 1594 (Prag)23 gingen einleitend variierend auf die bisherige Reaktion des jeweiligen Adressaten auf die Reichstagswerbungen des Kaisers oder dessen Teilnahmeaufforderung im Zusammenhang mit dem Ausschreiben ein und enthielten anschließend inhaltlich übereinstimmend an erster Stelle die Anmahnung einer definitiven, unkonditionierten Erklärung zur gesicherten persönlichen Mitwirkung an der Reichsversammlung, wie sie vorbildhaft der Kaiser selbst auf sich nehme. Sie bezogen sich dabei individualisiert auf die zuvor von den Adressaten genannten Bedingungen oder Vorbehalte für die Anreise und argumentierten ausschließlich mit der Türkengefahr als Bedrohung des Reichs und der gesamten Christenheit und damit als zentraler Thematik des Reichstags sowie der rasch erforderlichen Beschlussfassung dazu, die mit der persönlichen Anwesenheit und Autorität der Fürsten im Gegensatz zum langwierigen Verfahren bei Rätekonsultationen gefördert und beschleunigt werde. Bei den Kurfürsten wurde erneut deren führende autoritative Rolle als ‚Säulen des Reichs‘ hervorgehoben, um ihr Kommen sicherzustellen. Im Fall einer mit Einwänden oder Vorbehalten verknüpften Antwort hatten die Gesandten „darauf zubestehn und zuhafften“, dass eine gesicherte Zusage erfolgt. Unterstützt wurden die gesandtschaftlichen Bemühungen durch das im gleichen Zeitraum kommunizierte Schreiben des Kaisers vom 12. 3. 1594 an zahlreiche Reichsfürsten, in dem er die Verzögerung der Reichstagseröffnung bis 1. 5. 1594 bekanntgab24 und damit nochmals die Aufforderung verband, persönlich nach Regensburg zu kommen.
Mit der Vorsprache bei den geistlichen Kurfürsten sowie auf der Anreise dorthin bei den Bischöfen von Bamberg und Würzburg beauftragte der Geheime Rat Reichshofrat Zdenko Adalbert Popel von Lobkowitz. Dieser suchte zuerst Bischof Neithard von Bamberg auf, der schon zuvor von der Intention der kaiserlichen Mission erfahren und das Domkapitel aufgefordert hatte, ihn bei der Rechtfertigung seiner Absage zu unterstützen, für die er seinen schlechten Gesundheitszustand und die hohen Kosten der persönlichen Teilnahme ins Feld führte25. Obwohl er eben diese Argumente in der Audienz für Popel von Lobkowitz am 6. 3. 1594 wiederholte, gestand er auf dessen Einwände hin zu, dessen ungeachtet nach Regensburg zu reisen und sich bezüglich der Kosten mit dem Domkapitel zu vergleichen26. Anschließend begab sich der Gesandte nach Würzburg, wo er seine Werbung Bischof Julius am 9. 3. 1594 vortrug27. In der Antwort berief sich der Bischof auf die im Schreiben an den Kaiser vom 21. 2.28 genannten Gründe für sein Fernbleiben und erklärte auf wiederholte Einwände Popels hin, er werde teilnehmen, falls der Kaiser diese Argumente wider Erwarten nicht anerkennen und auf seiner Anreise beharren würde29. Der Vorbehalt hatte sich zwischenzeitlich insofern erledigt, als Rudolf II. den Bischof in der Antwort auf dessen Entschuldigung vom 21. 2. parallel nochmals nachdrücklich ermahnt hatte, nach Regensburg zu kommen30, anschließend aufgrund des Berichts Popels von Lobkowitz darauf bestand und bereits von der Mitwirkung des Bischofs ausging. Julius Echter sagte daraufhin die persönliche und pünktliche Anreise fest zu31.
Die nächste Station Zdenko Adalbert Popels war Aschaffenburg, wo er am 13. 3. 1594 bei Kurfürst Wolfgang von Mainz vorsprach32. Die Instruktion33 für die Werbung bezog sich hier wie bei den anderen rheinischen Kurfürsten auf deren bisherige Antworten an den Kaiser sowie auf das gemeinsame Schreiben ihrer Räte aus Bingen vom 7. 12. 159334. Popel von Lobkowitz sollte gegenüber Kurfürst Wolfgang dessen Bedeutung als Reichserzkanzler beim Reichstag akzentuieren und darauf drängen, er möge seine bisherigen Vorbehalte – die Mitwirkung der anderen Kurfürsten, gesundheitliche Probleme sowie etwaige Unruhen im Bereich des Erzstifts – aufgeben und eine „lauttere, unconditionirte erclerung“ abgeben. In den Verhandlungen am 13. 3. verzichtete Wolfgang auf die Präsenz der anderen Kurfürsten als Bedingung für sein Kommen, beharrte aber auf den anderen Voraussetzungen35. Erst im persönlichen Gespräch mit Lobkowitz gab er auf dessen Entgegnungen hin zu verstehen, er sei trotz der Vorbehalte ohnehin fest entschlossen, den Reichstag zu besuchen, habe die Anreise bereits vorbereitet und wolle auch die Kurfürsten von Trier und Köln auffordern, nach Regensburg zu kommen36. Im Schreiben an den Kaiser versprach der Kurfürst, persönlich und pünktlich anzureisen37.
Die Werbung Z. A. Popels bei Kurfürst Johann von Trier38 in Koblenz wurde unterstützt vom erwähnten Schreiben des Mainzer Erzbischofs, in dem er unter Berufung auf seine Zusage ausdrückte, er sei „zuversichtlich, von euer L. und deß von Cöllns L. ebenmessig geschehen würde“39. In der Audienz am 18. 3. 1594 verwies Kurfürst Johann zwar auf die bisherigen Einwände gegen seine Teilnahme – sein Gesundheitszustand, zu erwartende Einlagerungen spanischer Söldner im Erzstift und geplante Truppenwerbungen um Heidelberg –, er versprach jetzt aber, den Reichstag „gewiß unnd unaußbleiblich“ zu besuchen, falls der Kaiser weiterhin darauf bestehen würde40.
Kurfürst Ernst von Köln sollte Z. A. Popel zum Verzicht auf dessen bisherigen Vorbehalt bewegen, wegen der Auswirkungen des niederländischen Kriegs auf das Erzstift Köln sowie die Hochstifte Lüttich und Münster nicht anzureisen, und dafür mit der Erklärung Erzherzog Ernsts als neuer spanischer Generalstatthalter argumentieren, er werde diese Übergriffe abstellen. Daneben ließ der Kaiser den Kurfürsten bitten, im Zuge seiner Fahrt nach Regensburg Kurfürst Friedrich von der Pfalz in Heidelberg aufzusuchen, um ihn im vertraulichen Gespräch ebenfalls für das Kommen zum Reichstag zu gewinnen41. Popel erreichte am 20. 3. 1594 Bonn und musste dort erst die Rückkehr Kurfürst Ernsts aus Lüttich abwarten42, ehe er am 30. 3. seine Werbung in Schloss Poppelsdorf vorbringen konnte. Ernst bestätigte daraufhin seine persönliche Teilnahme trotz aller im Erzstift dagegensprechenden Gründe und erklärte sich ebenso zur Vorsprache beim Pfälzer Kurfürsten bereit, wenngleich er kein näheres Verhältnis zu diesem hatte und nicht erwartete, ihn zur Reichstagsreise bewegen zu können43. Der Kurfürst bekräftigte seine Zusage und die Anfrage bei Kurpfalz nochmals gegenüber dem Kaiser44, nahm dann aber bei seiner leicht verspäteten Reichstagsfahrt den direkten Weg nach Regensburg, nachdem er in Heidelberg hatte in Erfahrung bringen lassen, dass dort nichts zu erreichen sei45.
Damit war die Mission des Zdenko Adalbert Popel von Lobkowitz mit fünf Zusagen erfolgreich abgeschlossen. Im gleichen Zeitraum überbrachte sein Bruder, Ladislaus d. J. Popel, den entsprechenden kaiserlichen Auftrag an Kurpfalz, Pfalz-Neuburg und Württemberg.
Bei Friedrich IV. von der Pfalz verknüpfte er die Forderung, zum Reichstag zu kommen, mit dem Angebot des Kaisers46, ihn trotz der noch laufenden Kommission im Administrationsstreit mit Pfalzgraf Reichard47 die ausstehende Belehnung48 zu erteilen, jedoch ohne die Ansprüche des Pfalzgrafen zu präjudizieren. Auf die Werbung des Ladislaus Popel in Heidelberg am 13. 3. 1594 hin lehnte Friedrich IV. die Belehnung mit dieser Bedingung ab und umging ebenso eine verbindliche Aussage zur Reichstagsteilnahme49. Der kaiserliche Geheime Rat beschloss am 28. 3. 1594 eine nochmalige Aufforderung an den Kurfürsten; „ihre Mt. habens aber einzustellen bevohlen“50. Wenig später stellte Friedrich IV. klar, er werde nicht persönlich anreisen und habe Gesandte bevollmächtigt, die seine Gründe dem Kaiser erläutern würden51.
Anschließend trug Ladislaus Popel am 17. 3. 1594 Herzog Friedrich I. von Württemberg in Stuttgart seine Werbung vor52. Der Herzog verdeutlichte in der Antwort, er könne aufgrund der zahlreichen erforderlichen Verrichtungen nach seinem Regierungsantritt in Württemberg nicht zu Beginn des Reichstags kommen, werde sich aber bemühen, zumindest zu dessen „mittel oder beschlus“ anzureisen53. Auf das folgende Anmahnungsschreiben des Kaisers hin, er möge sich möglichst früh in Regensburg einfinden, um die Beratungen zur Türkenabwehr zu befördern, berief sich der Herzog nochmals auf diese Gründe sowie die Notwendigkeit eines Kuraufenthalts54. Erst im Anschluss an die nochmalige Bitte Rudolfs II., nunmehr ohne weiteren Verzug zu kommen, auch weil dem Kaiser „gantz lieb und angenem wer, dz wir mit deiner L. uns vertreulich besprachen“55, versicherte er, trotz aller Hinderungsgründe allein dem Kaiser zu Ehren persönlich mitzuwirken56. Er zog erst am 8. 7. 1594 in Regensburg ein57.
Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg, den Ladislaus Popel zuletzt aufsuchte, gab in der Audienz am 24. 3. 1594 die feste Teilnahmezusage, seine Ankunft konnte sich wegen eines Kuraufenthalts lediglich verzögern58. Später ordnete er für den Beginn der Reichsversammlung Gesandte ab, da sich die Kur länger hinzog59.
Die Mission im näheren Umfeld Österreichs bei Erzherzog Ferdinand II. von Tirol, dem Herzog von Bayern, dem Erzbischof von Salzburg sowie den Bischöfen von Augsburg und Passau wurde dem kaiserlichen Geheimen Rat Johann Wolf Freymon übertragen. Dieser suchte zunächst Erzherzog Ferdinand II. in Innsbruck auf, wo er am 7. 3. 1594 seine Werbung vortrug60 und noch am selben Tag dessen Antwort erhielt: Die Reichstagsteilnahme entschuldigte Ferdinand mit seinem hohen Alter und dem schlechten Gesundheitszustand. Da er zudem die Rückkehr eines Gesandten aus Prag abwarten wollte, stellte Freymon weitere Verhandlungen mit dem Erzherzog in das Ermessen Rudolfs II.61 Bischof Johann Otto von Augsburg übermittelte Freymon seine Antwort zu dessen Werbung schriftlich62: Er bezeichnete den persönlichen Reichstagsbesuch wegen der damit verbundenen Kosten als unmöglich, da Augsburg im Gegensatz zu anderen Hochstiften über keine bedeutenderen Einkünfte verfüge und er bei seinem Amtsantritt sehr hohe Schulden übernommen habe. Positiver fiel die Resonanz in München bei Herzog Wilhelm V. von Bayern aus. Aufgrund der bisherigen Korrespondenz ging der Kaiser ohnehin von dessen persönlicher Teilnahme aus und bat ihn, auch weitere Fürsten dazu zu veranlassen63. Die Werbung Freymons beinhaltete instruktionsgemäß zwar nochmals den Reichstagsbesuch, doch standen hier die anderweitig darin angesprochenen Punkte im Vordergrund64. Der Herzog versprach auf die Werbung hin in Dachau am 20. 3. 1594 nochmals seine „persönlich assisentz und gegenwördt“65 und bekräftigte dies wenig später direkt gegenüber dem Kaiser66. Nicht weniger entgegenkommend zeigte sich Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg bei der Beantwortung Freymons am 24. 3. 1594 mit seiner wiederholten Zusage, persönlich zu kommen67. Ebenso erfolgreich verlief die letzte Werbung Freymons: Am 27. 3. 1594 versicherte Bischof Urban von Passau seine persönliche Mitwirkung an der Reichsversammlung trotz des hohen Alters von 70 Jahren und eines Gichtleidens68.
Johann Eustachius von Westernach, Statthalter des Deutschmeisters zu Mergentheim, suchte als kaiserlicher Gesandter lediglich Landgraf Moritz von Hessen-Kassel und Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach auf. Er musste bei beiden Werbungen ablehnende Antworten entgegennehmen: In Kassel69 rechtfertigte Landgraf Moritz am 19. 3. 1594 sein Fernbleiben mit dringenden Regierungsgeschäften, nachbarlichen Unruhen am Rhein und seiner geringen reichspolitischen Erfahrung, da er bisher Reichstagen „nihe beygewohnet unndt darumb auch ihres theils darzu wenig thun konten“70. Er informierte zudem den Kaiser über die Absage und beharrte auch auf dessen weitere Forderung hin auf der Abordnung von Gesandten anstelle der persönlichen Anreise71. Für die Werbung Westernachs bei Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach konnten keine kaiserlichen Akten aufgefunden werden. Der Markgraf entschuldigte später in der Antwort auf das Schreiben Rudolfs II. vom 12. 3. 1594 mit der Bekanntgabe des Reichstagsaufschubs die persönliche Absenz mit seiner „leibs gelegenheit unnd sonderlichen meiner schenckel halben“, an denen er wiederholt die „rosen“ hatte72, und bevollmächtigte seine Gesandten wohl für eine diesbezügliche Vorsprache bei Rudolf II.73 Allerdings hatte er, wie seine Quartiervorbereitungen in Regensburg zeigen74, die persönliche Anreise lange Zeit geplant.
Die Gesandtschaft in die östlichen Territorien des Reichs wurde wie im Herbst 1593 Christoph von Schleinitz übertragen. Er begab sich zuerst nach Torgau, wo er Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen in der Audienz am 4. 3. 1594 die Werbung gemäß seiner Instruktion75 vortrug, die neben den weiteren, oben erwähnten Punkten an erster Stelle die Reichstagsteilnahme ansprach, die der Kuradministrator zuletzt in Zweifel gezogen hatte. Darüber hinaus ließ der Kaiser ihn bitten, auch bei Kurfürst Johann Georg von Brandenburg dessen Anreise nach Regensburg mithilfe eines kaiserlichen Handschreibens sicherzustellen, um mit der Präsenz aller Kurfürsten einen raschen und erfolgreichen Verhandlungsverlauf zu befördern. In der Stellungnahme vom 5. 3. 1594 bezog sich Friedrich Wilhelm auf seine Antwort zum Reichstagsausschreiben76 und setzte für eine Zusage weitere Beratungen mit Kurbrandenburg wegen der gemeinsamen Vormundschaft voraus. Einzelheiten wollte er dem Kaiser von einem eigenen Gesandten erläutern lassen, zudem bot er an, sich mit Kurfürst Johann Georg wegen dessen Mitwirkung zu unterreden77. Schleinitz konnte keine konkretere Aussage erreichen, denn selbst wenn er von der eigenen Bereitschaft Friedrich Wilhelms überzeugt war, so würde dieser doch von seinen Räten „gleich bestrickt und darvon abgehalten“. Er hoffte auf einen positiven Fortgang in den Verhandlungen des Kaisers mit dem Gesandten des Kuradministrators, Dr. Wolfgang Eilenbeck78.
Friedrich Wilhelm gab Eilenbeck ein eigenes Handschreiben an Rudolf II. mit79 und ließ bezüglich der Werbung Christophs von Schleinitz darlegen, warum trotz des 1593 in Aussicht gestellten Reichstagsbesuchs die derzeitigen Umstände eine längere Abwesenheit nicht zuließen. Ohne Einzelheiten auszuführen, berief er sich auf Entwicklungen im gesamtsächsischen Territorium und dessen Umfeld sowie auf seine Verpflichtung gegenüber den Landständen, als Vormund persönlich im Kurfürstentum zu residieren. Dafür bot er dem Kaiser an, beim Reichstag dessen Intentionen im Interesse der allgemeinen Wohlfahrt durch seine Gesandten nach Kräften zu unterstützen80. In der Audienz Eilenbecks am 14. 3. 1594 in Prag allein vor dem Kaiser beharrte dieser unter Berufung auf die frühere Zusage des Kuradministrators und dessen besonders betonte Bedeutung für einen Erfolg des Reichstags auf der Teilnahme81. In der Antwort Rudolfs II.82, die Eilenbeck am 19. 3. zusammen mit dessen Handschreiben an Friedrich Wilhelm erhielt83, akzentuierte der Kaiser den eigenen Reichstagsbesuch trotz der türkischen Bedrohung seiner Königreiche und Erblande als Argument für die Mitwirkung der Reichsfürsten und insbesondere des kurfürstlichen Hauses Sachsen, das sich in der Vergangenheit ihm und seinen Vorgängern gegenüber stets sehr kooperativ verhalten habe. Er bat Friedrich Wilhelm, diese vertrauliche Zusammenarbeit jetzt fortzuführen und die Anreise nicht länger zu verweigern, verbunden mit dem Versprechen, mit der persönlichen Mitwirkung des Kurkollegs die Verhandlungen so zu forcieren, dass er bald in seine Lande zurückkehren könne. Der Kuradministrator interpretierte das Beharren des Kaisers als besonderes Vertrauen in seine Person und versicherte am 7. 4. 1594 trotz der fortbestehenden, von Eilenbeck erläuterten Hinderungsgründe sein Kommen nach Regensburg, er behielt sich aber vor, nicht bis zum Abschluss der Verhandlungen bleiben zu müssen84. Damit war die Teilnahme des für den Verlauf des Reichstags und die dortige Fortsetzung der kursächsischen Vermittlungspolitik höchst bedeutsamen Kurverwalters gesichert.
Christoph von Schleinitz war von Torgau nach Berlin gereist, wo er am 9. 3. 1594 instruktionsgemäß85 seine Werbung Kurfürst Johann Georg vorbrachte und das Handschreiben des Kaisers übergab, in dem dieser den Kurfürsten bat, sich zum Vorbringen Schleinitz’ und der zugleich angekündigten Gesandtschaft Kuradministrator Friedrich Wilhelms willfährig zu erzeigen86. Am 11. 3. überreichte Johann Georg seine Antwort zur Werbung sowie zum Schreiben des Kaisers an Schleinitz, der zwar replizierte, es aber bei der ablehnenden Stellungnahme belassen musste, da offensichtlich war, dass die Zusage des Kurfürsten „unmuglich“ zu erreichen sein würde87. In der Antwort zur Werbung88 bezog sich Johann Georg für die Ablehnung auf sein hohes Alter von 70 Jahren, die Bitte der Landstände, sich in diesen „beschwer- und gefehrlichen leufften“ nicht außer Landes zu begeben, und auf einen drohenden Einfall der Tataren durch Polen89. Im Handschreiben wiederholte der Kurfürst diese Argumente in knapper Form90. Später ließ er es auf weitere Aufforderungen des Kaisers hin bei dieser Erklärung bewenden91 und bevollmächtigte die Reichstagsgesandten, seine Abwesenheit beim Kaiser persönlich zu entschuldigen92.
Neben Christoph von Schleinitz agierte gleichzeitig der kursächsische Rat Hans Georg von Ponickau im Auftrag Kuradministrator Friedrich Wilhelms in Berlin, offiziell um gemäß der Bitte des Kaisers Kurfürst Johann Georg seinerseits zum Reichstagsbesuch zu bewegen93. Das Memoriale für Ponickau94, das dieser in der Audienz in Berlin am 9. 3. referierte, ging darauf allerdings nur knapp ein, indem Ponickau sich auf die Bitte beschränkte, der Kurfürst möge Schleinitz so beantworten, dass der Kaiser dem das geforderte Engagement des Kuradministrators entnehmen könne95. Im Mittelpunkt stand vielmehr die Unterrichtung des Kurfürsten über Werbung und Beantwortung des kaiserlichen Gesandten durch Friedrich Wilhelm in Torgau96 zu allen Punkten inklusive der vom Kaiser gegenüber Kurbrandenburg nicht angesprochenen Magdeburger Sessionsfrage und insbesondere die eigene Reichstagsteilnahme des Kuradministrators, die der Kaiser jetzt nachdrücklich einforderte, gestützt auf dessen Zusage im Herbst 1593 an Schleinitz. Ponickau hatte diesbezüglich klarzustellen, dass diese in der offiziellen Antwort an Schleinitz und Eham97 nicht enthalten war, sondern beiläufig nur in einem privaten Gespräch allein mit Schleinitz als „ungevehrliche rede“, an die sich Friedrich Wilhelm nachher „nicht allerding weitter erinnern können“98, erfolgte und nicht zur Weitergabe an den Kaiser als verbindliche Erklärung gedacht war. In diesem Dilemma zwischen einer Umgehung der Reichstagsteilnahme einerseits und der Vermeidung des kaiserlichen Unwillens andererseits bat er Kurfürst Johann Georg um eine Empfehlung, wie er verfahren sollte, falls Rudolf II. trotz der gleichzeitig stattfindenden Gesandtschaft Eilenbecks auf der persönlichen Mitwirkung beharren würde. Johann Georg legte am 10. 3. 1594 zusammen mit der Antwort99 zum Vortrag Ponikaus Abschriften seiner ablehnenden Erklärungen vor, was den eigenen Reichstagsbesuch betraf, und übergab ein geheimes, allein von Friedrich Wilhelm zu öffnendes Schreiben100 wegen dessen Teilnahme. Darin betonte er zwar, er wolle für den Kaiser einen erfolgreichen Ausgang der Reichsversammlung unterstützen, stellte aber, anknüpfend an vorherige vertrauliche Gespräche, ebenso klar, dass auf dem Reichstag „die sachen seer schweer nachgehen werdenn unnd mann einem mehr zumuethen unnd auflegenn wirdt, alß er abtragen kann“; […] was man „an einem orth fur danck verdienet, den wirdt man am andern verlieren unnd sich in mißtrauen, unwillenn und wiederwerttige iudicia steckenn“. Doch empfahl er, zunächst den Ausgang der Mission Eilenbecks nach Prag abzuwarten. Als deren Ergebnis feststand, konnte er Friedrich Wilhelm keinen anderen Rat geben, als der Forderung der Kaisers nunmehr nachzukommen und den Reichstag zu besuchen, dort die Kosten aber möglichst gering zu halten101.
Christoph von Schleinitz suchte zuletzt Herzog Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel auf. Aufgrund der Verzögerungen bei den vorausgehenden Werbungen hatte er diesem seine Instruktion bereits zuvor schriftlich zukommen lassen102 und wiederholte sie bei der Vorsprache in Wolfenbüttel am 28. 3. 1594. In der Antwort vom 30. 4. verdeutlichte der Herzog, er habe seine Reise nach Regensburg schon länger geplant und die organisatorischen Vorbereitungen bereits eingeleitet, doch erforderten jetzt Unruhen unter den Untertanen die Einberufung eines Landtags und seine Mitwirkung daran. Schleinitz musste es dabei bewenden lassen, hoffte aber, Heinrich Julius würde nach dem Abschluss des Landtags und einer weiteren Aufforderung des Kaisers verspätet zum Reichstag kommen103. Er selbst bat den Herzog wenig später im Zusammenhang mit der Übersendung des kaiserlichen Prorogationsschreibens nochmals, die Fahrt nach Regensburg anzutreten104.
Auch an Herzog Ulrich von Mecklenburg hatte Schleinitz die Instruktion schon vorab geschickt. Hatte er zunächst beabsichtigt, ihn wie die anderen Adressaten seiner Werbung später aufzusuchen105, so musste er wegen der länger andauernden vorherigen Verhandlungen seine Planung ändern und bat, die Mission nach Mecklenburg einem anderen Gesandten zu übertragen oder ihm zu erlauben, das dortige Gesuch auf schriftlichem Weg zu erledigen106. Am 10. 4. 1594 berichtete er dem Kaiser retrospektiv, er habe wegen des angesprochenen Verzugs sowie der schlechten Wegverhältnisse aufgrund anhaltenden Regenwetters nicht nach Mecklenburg reisen können, sondern sich brieflich an Herzog Ulrich gewandt und ihn zur Teilnahme ermahnt. Eine dortige Vorsprache wäre im Hinblick auf den rechtzeitigen Aufbruch nach Regensburg ohnehin zu spät gewesen107. Das Schreiben Schleinitz’ an den Herzog mit der beigelegten Vollmacht und neuerlich der Instruktion108 beantwortete dieser am 28. 3. 1594 abschlägig: Er könne wegen eines „fluß auff das ein auge“ nicht persönlich kommen, werde aber Gesandte schicken109. Am selben Tag richtete er sein Entschuldigungsschreiben mit der gleichen Begründung an den Kaiser, verbunden mit dem Dank für dessen Engagement in der Türkenabwehr mit der Einberufung des Reichstags zum Besten des Reichs und der gesamten Christenheit110.
Insgesamt erbrachte die kaiserliche Reichstagswerbung im Frühjahr 1594 einen zwiespältigen Ertrag: Das Kurkolleg, auf dessen Anwesenheit Rudolf II. den größten Wert legte, konnte zwar nicht geschlossen versammelt werden, doch hatten mit den drei geistlichen Kurfürsten und Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen zumindest vier der sechs Mitglieder ihre Zusage erteilt. Von den mit Werbungen angesprochenen geistlichen und weltlichen Fürsten hatten mit dem Bischof von Augsburg, Erzherzog Ferdinand II. von Tirol, Moritz von Hessen, Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach, Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel und Ulrich von Mecklenburg sechs ihre persönliche Teilnahme abgesagt, Friedrich von Württemberg wollte verspätet anreisen. Gesichert schien die Mitwirkung des Erzbischofs von Salzburg, der Bischöfe von Würzburg und Passau sowie des Pfalzgrafen von Neuburg, ebenso die des Bischofs von Bamberg und Herzog Wilhelms von Bayern, die jedoch trotz ihrer Einwilligungen letztlich nicht beim Reichstag erschienen.
Als Abschluss der Aktion im Frühjahr 1594 informierte der Kaiser alle Kurfürsten und jene Fürsten, die ihre Anreise zugesichert hatten, mit dem Schreiben vom 17. 4. 1594 aus Prag111 über seinen dortigen Aufbruch und die geplante Ankunft in Regensburg am 6. 5., verbunden mit der Forderung, gemäß ihrer Zusage ebenfalls persönlich und pünktlich zu diesem Termin zu erscheinen. Die Schreiben an die Kurfürsten von der Pfalz und Brandenburg enthielten aufgrund deren bisheriger Absagen die nochmalige Bitte, nach Möglichkeit doch noch nach Regensburg zu kommen.
4.2 Anreise und Eintreffen der Teilnehmer
4.2.1 Organisatorische Vorbereitungen der Reichsstände. Kosten
Die organisatorischen Vorbereitungen gestalteten sich in erster Linie für Reichsfürsten, die bei den kaiserlichen Werbungen ihre persönliche Mitwirkung am Reichstag zugesagt hatten, sehr aufwendig, doch galt es auch für Stände, die nur Gesandte nach Regensburg schickten, deren Anreise, Unterbringung und Versorgung zu planen1.
Kurfürsten und Fürsten, die persönlich nach Regensburg kamen, hatten im Vorfeld des Reichstags die Regierung und Verwaltung des Territoriums während ihrer Abwesenheit zu regeln2, die Konstituierung eines standesgemäßen und repräsentativen Hofstaats einzuleiten3, um damit beim Reichstag Rang und Status in der Reichshierarchie öffentlich zu demonstrieren, die sie begleitenden politischen Räte auszuwählen4, für die Anreise mit dem umfangreichen Hofstaat die Übernachtungsstationen vorbereiten und die Geleitrechte in den Territorien auf dem Reiseweg abklären zu lassen, eine dem Stand angemessene Unterkunft in Regensburg zu reservieren5 sowie Vorkehrungen für eine adäquate und möglichst günstige Lebensmittelversorgung zu treffen.
Alle diese Aspekte dokumentieren umfassend und exemplarisch die diesbezüglichen Maßnahmen Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen, die in der Dresdner Reichstagsüberlieferung in einer Akte gesammelt sind6: Festlegung der Grafen, Herren und weiterer Adeliger als Aufwartung für Friedrich Wilhelm sowie der Hofdiener, politischen Räte7, Sekretäre, Kanzleischreiber, Theologen8 und des weiteren Hofpersonals, das ihn zum Reichstag begleiten sollte; Korrespondenzen mit dem adeligen Begleitpersonal, dessen Einberufung und Bekanntgabe des Abreisetermins; Regelung der territorialen Verwaltung während der Abwesenheit des Kuradministrators mit Befehlsschreiben an Amtleute, Rent- und Kammermeister; Anordnung der Regierung des Kurfürstentums durch die hinterlassenen Räte sowie von deren Unterstützung durch die Landstände und im Notfall durch erbeinungsverwandte oder benachbarte Stände9; Planung einer Vorabgesandtschaft nach Regensburg für die Quartiervorbereitung und die Lebensmittelbevorratung; Korrespondenzen mit Pfalz-Neuburg, Brandenburg-Ansbach und Bayern wegen der Zufuhr von Lebensmitteln nach Regensburg; Planung der anderweitigen, selbst zu organisierenden Lebensmittelversorgung; Korrespondenzen mit Pfalz-Neuburg und der Kurpfalz (für die Oberpfalz) wegen der Klärung des Geleits und der Bereitstellung der Übernachtungsquartiere bei der Durchreise Friedrich Wilhelms mit seinem Hofstaat in ihren Territorien und später die entsprechende Planung für die Rückreise von Regensburg nach Torgau.
Ähnlich detailliert bereitete Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg seine Reichstagsteilnahme vor. Schwerpunkte waren hier zum einen die Zusammenstellung des repräsentativen Hofstaats, für den Amtmänner, Landsassen und Trabanten (zu stellen von den Landstädten) als Aufwartung für den Pfalzgrafen insbesondere beim Einzug in Regensburg termingerecht einberufen wurden. Sie erhielten genaue Vorgaben für ihre Kleidung, damit „ein gleicheit umb mehrern ansehens willen gehalten werde“10. Zum anderen ging es um den Ankauf und, aufgrund der geografischen Nähe zu Regensburg, um die Lieferung von Lebensmitteln vorrangig für den eigenen Hofstaat und daneben für andere Reichstagsteilnehmer. Der Pfalzgraf ließ dafür in Nabburg (Oberpfalz) 200 Hammel für die eigene Hofhaltung ankaufen, ordnete bei seinen Pflegern und Kastnern die Zufuhr von Lebensmitteln und Pferdefutter nach Regensburg an, ließ Listen anfertigen, wie viel Wildpret bzw. Kälber, Lämmer, Spanferkel, Geflügel und Eier einzelne Ämter aufbringen konnten, und ließ Brennholz für die Verwendung beim Reichstag bevorraten sowie den eigenen Weinvorrat verzeichnen und nach Regensburg bringen. Den Fischern wurde verboten, ihre Fische und Krebse an Fremde zu verkaufen, sondern sie hatten diese vorab der pfalzgräflichen Hofhaltung anzubieten. Für anderweitige Lebensmittel, beispielsweise Milch, Butter, Brot, Gewürze und Gemüse, sollte der Kastner zu Burglengenfeld in Erfahrung bringen, wo diese in oder bei Regensburg am günstigsten zu erwerben waren11.
Die organisatorischen Vorbereitungen in Bayern gingen lange Zeit von der persönlichen Reichstagsteilnahme Herzog Wilhelms V. in Begleitung seines Sohnes Maximilian aus. Noch am 31. 3. 1594 wollte er Pfleger, Landsassen und andere Amtsträger auffordern, sich für die Aufwartung bei seinem Einzug in Regensburg mit der entsprechend vorgegebenen, einheitlichen Kleidung bereitzuhalten12. Entsprechend gingen die Planungen bis dahin von der Einberufung eines umfangreichen Hofstaates für Wilhelm V. und von kleineren, je eigenen Gefolgen für seine Frau Renata, Herzog Maximilian und die beiden geistlichen Söhne Philipp, erwählter Bischof von Regensburg, und Ferdinand aus13, die ebenfalls nach Regensburg kommen sollten14. Der Hofstaat für den Herzog nannte in dieser Planung15 neben seiner Gemahlin Renata, Herzog Maximilian sowie den Töchtern Maria Anna und Magdalena die führenden politischen Berater, Hofräte, Hofkammerräte, das weitere nachgeordnete Hofpersonal, die Mitglieder der Geheimen Kanzlei, Theologen, Hofprediger und die Hofkapelle sowie die zusätzlich von außerhalb des Hofes angeforderten „lanndtleuth“16. Nachdem aber Anfang April feststand, dass Wilhelm wegen der erwarteten Differenzen um den Vorrang mit Österreich und um die Führung des Titels „Durchlaucht“ nicht selbst nach Regensburg reisen wollte17, sondern Bayern neben den bevollmächtigten Gesandten lediglich Maximilian ohne Verhandlungsvollmacht vertreten würde, waren diese Planungen zwar überholt, aber dennoch nicht obsolet, weil sich ein Großteil des in der bisherigen Projektierung für Wilhelm genannten Hofstaats nachfolgend mit Maximilian nach Regensburg begab und an dessen Einzug am 9. 5. 1594 mit mehr als 300 Pferden mitwirkte18. Ansonsten wurden auswärtige Räte wie der Speyerer Domherr Adolf Wolff, genannt Metternich, für die bayerische Reichstagsvertretung angefordert19 und die anderweitigen üblichen Vorbereitungen eingeleitet im Hinblick zum einen auf Durchreise und Geleit anderer Reichstagsteilnehmer durch Bayern20, zum anderen auf die Bevorratung mit Lebensmitteln, Viehfutter und Brennholz21. Herzog Wilhelm forderte diesbezüglich mehrere Pfleger auf, in ihren Ämtern so lange keine ausländischen Viehaufkäufe zuzulassen, bis der Bedarf des eigenen Hofstaats und Bayerns insgesamt gedeckt sei, da doch „der reichstag vil bedürffen wirdet“ und aus Ungarn wegen des dortigen Kriegs wenig Fleisch ins Land komme22.
Wie die Angaben zu den organisatorischen Vorarbeiten zeigen, hatten insbesondere die persönlich mitwirkenden Reichsfürsten mit ihrem umfangreichen Gefolge und einer standesgemäßen Hofhaltung während des Reichstags ganz erhebliche Kosten allein für die dafür notwendigen Lebensmittel zu erwarten. So veranschlagte die angesprochene kursächsische Planung für die Verpflegung des Reichstagspersonals an drei Tafeln und 41 Tischen sowie für die Hofhaltung in Regensburg in einem Zeitraum von vier Wochen – Kuradministrator Friedrich Wilhelm war später fast acht Wochen persönlich anwesend – den Lebensmittelbedarf unter anderem als nur kleiner Auszug aus der wesentlich umfangreicheren Liste auf 100 Scheffel Weizen, 200 Scheffel Korn, 32 Ochsen, 154 Lämmer, dazu Schweine und Geflügel, 18 Zentner Speck, 30 Zentner Schinken, sehr viel Fisch, darunter 30 Zentner frische und 20 Zentner geräucherte Karpfen, 38 Kannen Rahm, 376 Kannen Milch, dazu Butter und Käse, darunter 50 Pfund „barmesan kehse“, vier Zentner Zucker, zahlreiche Gewürze, darunter 10½ Pfund Safran und 34 Pfund Pfeffer, 1500 Limonen, dazu Zitronen und Pomeranzen nach Bedarf, 231 Eimer rheinischen und 374 Eimer ‚Speisewein‘ neben Süßwein, den man in Regensburg kaufen wollte, und 112 Fass Bier23. Wohl nicht zuletzt in Anbetracht dieses immensen Aufwands hatte Friedrich Wilhelm zunächst geplant, seine persönliche Anwesenheit beim Reichstag „auff ein bahr tage“ zu beschränken, um der Vormundschaft in Dresden keine zu hohen Kosten zu verursachen24. Gemäß dem Protokoll der Stadt Speyer hatte er bei seinem Aufenthalt in Regensburg „uber die 170 000 fl. verzert und darzu etlichs schuldig plieben“25.
Für andere Kurfürsten schien der mit den hohen Repräsentationskosten verbundene Finanzbedarf den persönlichen Reichstagsbesuch zu verhindern. So rechtfertigte sich Ernst von Köln gegen die Forderung von Nuntius Frangipani, persönlich teilzunehmen, nicht nur mit der Gefahrenlage um das Erzstift, sondern das wichtigere Argument „era l’impossibilità di comparirvi col splendore conforme all’uso et al suo sangue“26. Später ließ Herzog Wilhelm V. von Bayern seinem Bruder für dessen Teilnahme 25 000 fl. vorschießen27, schon zuvor hatte der Landtag in Lüttich einen Zuschuss für die Reichstagsfahrt bewilligt28. Um die Mitwirkung Kurfürst Johanns von Trier zu ermöglichen, bat Kaiser Rudolf das Trierer Domkapitel, sich an der Finanzierung zu beteiligen29. Nach eigener Aussage benötigte Kurfürst Johann dafür 20 000 fl., die er zunächst als Darlehen aufnehmen wollte30, sodann aber vom Domkapitel erhielt31. Dieses bewilligte später, dass der Kurfürst weitere 3000 fl. aufnahm, „weil unß nit unbewust ist, das zu Regenßburgh unnd deren orter die muntz schwer ist“, und überdies nochmals bis zu 4000 Taler, nachdem die bisherige Summe „theurer zeiten halber, weil alle dinge zu Regenßburg in hohem werth sein,“ nicht ausgereicht hatte32.
Die damit angesprochenen Preissteigerungen am Reichstagsort, die trotz der Gegenmaßnahmen mit der Taxordnung33 nicht wirksam begrenzt werden konnten, veranlassten persönlich anwesende Fürsten, beim Kaiser ihre vorzeitige Abreise zu erbitten, „poichè essi veramente sono consumati per le grandi et eccessive spese, che qui bisogna fare“34. Doch auch für die anwesenden Gesandten fielen für den täglichen Bedarf hohe Kosten an, die beispielsweise die Kurbrandenburger Delegation dazu bewogen, einige Mitglieder vorzeitig nach Berlin zurückzuschicken, „damit der uncosten so viel mehr muge geringert werden“35. Später rechtfertigten sie sich, es sei allgemein bekannt, wie „teur alhier alle notturfft zuerlangen ist, und können wir unter 1000 fl. allein furs hauß, stallung und herberge nicht außkommen. Wirdt also in allem mit deme, was euer kfl. Gn. vorordnet, die gantze zehrung unter 8000 thaler nicht können vorrichtet werden. Und wißen wier, das andern dergleichen und ein mehrers ist aufgangen“36. Die Braunschweig"–Wolfenbütteler Gesandten meldeten gleich in ihrem ersten Bericht aus Regensburg kurz nach der Eröffnung der Verhandlungen, es sei „eine solche theurunge, derogleichen auf vorigen reichstagen nicht gehorett, also das das geldt, welches wir mitgenommen, in kurtzem zu ende lauffen wirdet“. Sie wollten deshalb bei Kaufleuten in Nürnberg Geld aufnehmen37. Ebenso sahen sich die Gesandten Pommerns gezwungen, „wegen ubermeßigem teurem einkaufs (den der publicirten ksl. Mt. ordnung und taxa im wenigsten nicht gelebet wirtt)“ in Nürnberg Geld zu leihen38. Die Mecklenburger Delegierten hofften kurz nach ihrer Ankunft, der noch nicht eröffnete Reichstag werde nicht zu lange dauern, weil „alle ding alhie sehr teur, unnd steigert sich teglich hoher, daruber viel gelts aufgehet“39. Ähnlich befürchtete Gallus Müller, der Vertreter der schwäbischen Grafen, im ersten Bericht unmittelbar nach seiner Ankunft in Regensburg, aufgrund der hohen Preise würden die ihm vor dem Reichstag „teglich deputierte zwenn gulden khaum erkhleckhen, angesehen jedermann bey diser ernndt40 ime einen guten khunftigen vorrath schneiden will“41.
Trotz dieser Klagen blieb der Kostenaufwand für eine Reichstagsteilnahme mit Gesandten im Vergleich zu den immensen Ausgaben persönlich anwesender Reichsfürsten relativ überschaubar, wie einige überlieferte Schlussabrechnungen von Delegierten zeigen: Die Gesamtkosten der Eichstätter Gesandtschaft beliefen sich für den Zeitraum vom 6. 5. bis 25. 8. 1594 auf 2451 fl.42, wovon allerdings fast ein Drittel (702 fl.) beim Empfang der Regalien für Johann Konrad von Gemmingen am 23. 8. 159443 ausgegeben wurde. Der alltägliche Bedarf für Kost, Unterkunft, Schreibutensilien, Trinkgelder usw. sowie die Ausgaben während der An- und Abreise schlugen mit 1564 fl. zu Buche. In einem ähnlichen Bereich bewegten sich die etwas geringeren Gesamtkosten der bischöflich Augsburger Delegation mit 1174 fl.44, während die Mecklenburger Gesandten Kling und Grassus für den Zeitraum vom 14. 4. (4. 4.) bis zur Rückkehr nach Rostock am 1. 9. (22. 8.) 1594 mit 1590 Talern (über 2000 fl.) höhere Kosten abrechneten, die allerdings Ausgaben bereits im Rahmen der Reichstagsvorbereitung sowie die relativ hohen Spesen während der langen An- und Rückreise (insgesamt 290 Taler) beinhalteten. Während ihres Aufenthalts in Regensburg vom 28. 4. (18. 4.) bis 20. 8. (10. 8.) gaben sie abgesehen von geringfügigen Nebenkosten 1219 Taler aus45.
Sehr genau erfasste Humpert von Langen für sich und seinen Mitgesandten als Vertreter der Grafschaft Henneberg die Kosten mit wöchentlichen Aufstellungen zum einen nur für den Aufenthalt in Regensburg vom 4. 5. (24. 4.) bis 24. 8. (14. 8.) 1594. Diese betrugen 803 fl., wovon sie 657 fl. für Kost und Unterkunft sowie 106 fl. für ‚Verehrungen‘ zahlten46. Separat aufgelistet wurden die Kosten für die Fahrt von Meiningen nach Regensburg (45 fl.) und für die Rückreise (40 fl.)47. Bedeutend höhere Ausgaben verrechnete die Delegation der Stadt Nürnberg, die mit 19 Personen und 13 Pferden am 26. 4. (16. 4.) ihre Reise antrat, am 3. 9. (24. 8.) nach Nürnberg zurückkehrte und dabei insgesamt auf Kosten von 4688 fl. (Keller und Küche, Hafer, ‚Verehrungen‘, Spenden etc.) kam48. Demgegenüber gaben die beiden Kölner Gesandten mit ihrem Begleitpersonal während des Reichstags nur 1216 Taler aus49.
In Anbetracht der Kosten, die für die gesandtschaftliche Mitwirkung am Reichstag anfielen, bleibt dennoch festzuhalten, dass diese trotz der beklagten Höhe in keinem Verhältnis zu den Aufwendungen standen, die mit der persönlichen Anwesenheit von Reichsfürsten verbunden waren. So betrugen etwa die erwähnten Ausgaben der Mecklenburger Gesandten 1594 in Regensburg 1590 Taler, während beim persönlichen Reichstagsbesuch Herzog Ulrichs von Mecklenburg 1582 in Augsburg mit 20 105 Talern mehr als das Zwölffache angefallen war50.
4.2.2 Aufschub des Reichstagstermins
Im Reichstagsausschreiben vom 10. 1. 1594 hatte Kaiser Rudolf den Sonntag Quasimodogeniti, 17. 4. s. n. / 7. 4. s. v. 1594, als Eröffnungstermin festgelegt51. Dementgegen teilte er den Reichsständen am 12. 3. 1594 mit, er könne Prag nicht rechtzeitig verlassen, da ihn „unversehene verhinderungen“ aufhielten, und müsse den Zusammentritt der Reichsversammlung deshalb bis 1. 5. 1594 prorogieren. Gleichzeitig gab er die Einrichtung einer Kommission in Regensburg bekannt, die vorzeitig ankommende Stände oder Gesandte empfangen und seine spätere Anreise entschuldigen sollte. Abschließend bat der Kaiser die Adressaten, ebenfalls pünktlich zum aufgeschobenen Termin nach Regensburg zu kommen52. Daneben ließ Rudolf II. von seinem Orator in Rom die Kurie vom Aufschub unterrichten53, er nannte aber auch hier wie im Schreiben an die Reichsstände keine genaueren Beweggründe für die Verzögerung. Dies gab den päpstlichen Vertretern im Reich Anlass zur Befürchtung, Rudolf werde trotz seiner vorherigen Versicherungen nun doch nicht zum Reichstag anreisen. Madruzzo dagegen vermutete später, der Kaiser wolle mit dem Aufschub den Zeitdruck beim Reichstag erhöhen, um die dortigen Verhandlungen unter Ausschluss der anderweitig im Ausschreiben angekündigten Themen allein auf die Türkenhilfe zu beschränken54. Dagegen konnte sich der Prager Nuntius Speciano auf Aussagen von Obersthofmeister Rumpf stützen, wonach der Tod von Reichsvizekanzler Jakob Kurz (am 11. 3. 1594) und die noch nicht geklärte Ernennung eines Nachfolgers ursächlich für die Verzögerung sei55.
Im kaiserlichen Geheimen Rat wurde am 12. 3. 1594 neben dem genannten Schreiben an die Reichsstände parallel die Einrichtung und Besetzung der Empfangskommission am Reichstag mit dem Bischof von Regensburg und Reichserbmarschall Alexander von Pappenheim beschlossen56. Da Bischof Philipp noch zum Studium in Ingolstadt weilte, wurden für ihn Administrator Dr. Jakob Müller, Hofmeister Hans Christoph von Frauenberg, Kanzler Dr. Michael Rank und der bayerische Rat Wolf Konrad von Rechberg als Subdelegierte in die Kommission aufgenommen57. Später gehörten ihr als direkte Vertreter des Kaisers zudem die Reichshofräte Georg Deserus von Fraunhofen und Johann von Haym an58.
Noch ehe die Kommission ihre Tätigkeit aufnahm, gab der Kaiser den Reichsständen, die ihre persönliche Mitwirkung am Reichstag zugesagt hatten, mit Schreiben vom 17. 4. 1594 die neuerliche Verzögerung seiner Anreise mit der prognostizierten Ankunft in Regensburg am 6. 5. 1594 bekannt59, ebenso unterrichtete er die Empfangskommission, um die anwesenden oder ankommenden Stände und Gesandten davon in Kenntnis zu setzen60.
In Regensburg erläuterte die Kommission am 28. 4. 1594 dem Mainzer Kanzler ihren Auftrag61, ehe sie vom 30. 4. bis 5. 5. 1594 die bis dahin ankommenden reichsständischen und ‑städtischen Gesandten jeweils einzeln oder gruppenweise zu sich bat und über die spätere Ankunft des Kaisers erst am 9. 5. oder 10. 5. informierte62. Da sich die für 4. 5. geplante Abreise Rudolfs II. aus Prag aber „aus allerhand ursachen“ nochmals bis 7. 5. verzögerte63, berief die Empfangskommission am Vormittag des 10. 5. 1594 alle anwesenden Gesandten zu sich in das Kloster Obermünster und gab ihnen den erneut aufgeschobenen Aufbruch des Kaisers am 7. 5. mit der Bitte bekannt, die Ankunft mit Geduld abzuwarten64. Beim getrennten Vortrag vor den Delegierten der Stadt Köln am Nachmittag des 10. 5. erwarteten die Kommissare die Ankunft Rudolfs für Samstag, 14. 5. 159465.
4.2.3 Anreise und Ankunft der Reichsstände. Ausländische Gesandtschaften
Während sich die Abordnung vieler reichsständischer Gesandten an der Planung des Kaisers mit der Terminierung seiner Ankunft für 1. 5. 1594 orientierte, brachen die meisten persönlich anreisenden Reichsfürsten erst etwas später auf.
Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen plante seinen Aufbruch in Torgau zur Reichstagsfahrt zunächst für 2. 5. 1594. Er bat Kurfürst Friedrich von der Pfalz und dessen Statthalter in der Oberpfalz für die dortige Durchreise um Geleit sowie um die Versorgung seines Begleittrosses von etwa 450 reisigen und Wagenpferden an den Übernachtungsstationen66 und legte beiden Schreiben seinen Reiseplan bei67. Nachdem sich nachfolgend die Abreise verzögerte, wurde die aktualisierte Planung Kurfürst Friedrich sowie aufgrund der Reise durch Pfalz-Neuburger Territorium ebenso Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg mitgeteilt68. Als Reisestationen waren vorgesehen: Am 8. 5. von Torgau nach Grimma, 9. 5. Penig, 10. 5. Zwickau, 11. 5. Oelsnitz/Vogtland, dort Aufenthalt bis 13. 5., am 14. 5. nach Markneukirchen, 15. 5. Tirschenreuth, 16. 5. Weiden, 17. 5. Nabburg, 18. 5. Burglengenfeld, dort Aufenthalt bis 19. 5., am 20. 5. letzte Etappe nach Regensburg. Laut dem Furierzettel, der als Grundlage für die vorbereitenden Maßnahmen an den Übernachtungsstationen Weiden und Burglengenfeld diente, führte der Kuradministrator 152 reisige und 298 Wagenpferde mit sich, allerdings ging man für die Versorgung bei der Übernachtung in Burglengenfeld von 550 Pferden aus69. Weniger aufwendig gestalteten sich das Geleit für Herzog Johann Casimir von Sachsen-Coburg und dessen Unterbringung in Amberg vom 28.–30. 4., da er lediglich 48 Pferde mit sich führte70.
Durch das Kurpfälzer Territorium in der Oberpfalz führte außerdem die Reiseroute weiterer hoher Reichsfürsten wie etwa Kurfürst Wolfgangs von Mainz, der, begleitet von 24 Grafen und Herren, mit 400 Pferden unterwegs war71, sowie Kurfürst Johanns von Trier und Bischof Julius’ von Würzburg72, die am 14. 5. in Neumarkt/Oberpfalz übernachteten73. Bischof Julius war am 10. 5. 1594 mit seinem Gefolge74 in Würzburg aufgebrochen75, übernachtete am 10. 5. mit seinen Räten im Kloster Münsterschwarzach, während der übrige Hofstaat im Ort Schwarzach untergebracht wurde76, und zog am 11. 5. über Schlüsselfeld nach Höchstadt an der Aisch weiter, wo er mit den Räten im Schloss und das Gesinde in zwei Wirtshäusern nächtigte. Am 12. 5. kam der Würzburger Tross nach Nürnberg, wo sich auch Kurfürst Wolfgang von Mainz auf seiner Anreise aufhielt. Man kam überein, die Weiterreise gesondert durchzuführen, um an den weiteren Übernachtungsstationen bis Regensburg die Quartiersituation zu entspannen. Deshalb verließ der Kurfürst Nürnberg am 13. 5., während Bischof Julius diesen Tag dort verbrachte und am Mittag die Nürnberger Herren Älteren sowie am Abend andere Ratsmitglieder zu Gast hatte. Am Vormittag erschien zudem Kurfürst Johann von Trier mit seinem vergleichsweise kleinen Gefolge in Nürnberg. Bei der Würzburger Weiterreise am 14. 5. in Richtung Neumarkt kam es zu einem gravierenden Geleitstreit zwischen der Stadt Nürnberg und Vertretern Markgraf Georg Friedrichs von Brandenburg-Ansbach, die sich letztlich durchsetzen konnten77. In Neumarkt nahmen der Bischof und Johann von Trier zwar gemeinsam das Abendessen ein, sie reisten sodann aber gesondert weiter. Bischof Julius übernachtete am 15. 5. in Hemau und erreichte am 16. 5. kurz nach Mittag Regensburg.
Bei den Durchreisen von Bischof Julius sowie der Kurfürsten von Mainz und Trier durch einen Teil des Pfalz-Neuburger Territoriums übte Pfalzgraf Philipp Ludwig das Geleitrecht nicht aus78. Dahinter stand der im Zusammenhang mit den Anreisen zum Reichstag 1594 neu entfachte Streit mit der Kurpfalz und insbesondere mit Bayern um die Abgrenzung der Geleitrechte im Bereich Burglengenfeld, Regenstauf, Kallmünz und Hemau bis Regensburg. Dies betraf neben dem Geleit für durchziehende Reichsfürsten besonders jenes für den Kaiser bei dessen Anreise auf der Etappe von Regenstauf nach Regensburg. Um die Differenzen möglichst im Vorfeld abzuklären, hatte Herzog Wilhelm V. Anfang Mai Verhandlungen in Neuburg führen lassen, die allerdings ergebnislos blieben79. Nachdem der Kaiser aber bereits am 2. 5. 1594 beschlossen hatte, wegen dieses Streits zwischen Kurpfalz, Pfalz-Neuburg und Bayern bei der Anreise gänzlich auf das Geleit zu verzichten und den Konflikt möglichst beim Reichstag beizulegen80, kamen die bayerischen und Neuburger Gesandten in Regensburg in ihren ansonsten erfolglosen Gesprächen vom 14.–16. 5. 1594 überein, das Geleit ohne Rechtsverzicht beiderseitig auch für durchreisende Fürsten einzustellen81. Offensichtlich galt dies ebenso noch bei der späteren Anreise Herzog Friedrichs I. von Württemberg, der anlässlich seiner Abreise aus Regensburg Herzog Wilhelm von Bayern bat, das Geleit wegen des Streits mit Pfalz-Neuburg neuerlich nicht auszuüben82. Ansonsten setzte der Kaiser in Regensburg mit Dekret vom 15. 7. 1594 eine Kommission ein, die mit den beiderseitigen Gesandten über einen gütlichen, zumindest vorübergehenden Vergleich verhandeln sollte83.
Ebenfalls aus dem Westen des Reichs reiste Kurfürst Ernst von Köln an. Seine Planung84 sah den Aufbruch in Arnsberg für 3. 5. 1594 vor mit den Übernachtungsstationen Attendorn (4 Meilen), Siegen (4), Herborn (4), Butzbach (4), Frankfurt/Main (4; mit Aufenthalt), Seligenstadt (4), Miltenberg (5), Tauberbischofsheim (4), Würzburg (4), Kitzingen (4; mit Aufenthalt), Neustadt/Aisch (4), Nürnberg (5), Neumarkt (5), Hemau (4), Regensburg (3 Meilen). Schon vor Kurfürst Ernst war dessen Rat Kaspar von Fürstenberg angereist. Er brach am 27. 4. 1594 in Bilstein auf, zog über Siegen (Übernachtung am 27. 4.) und Herborn (28. 4.) nach Frankfurt (29. 4.), wo er auf die anderen Kurkölner Gesandten stieß, reiste weiter nach Aschaffenburg (1. 5.), wo er einen Tag bei Kurfürst Wolfgang von Mainz verbrachte, ehe er über Lohr (3. 5.), Würzburg (4. 5.), Kitzingen (5. 5.), Neustadt/Aisch (6. 5.), Nürnberg (7. 5.), Neumarkt (8. 5.) und Parsberg (9. 5.) am 10. 5. Regensburg erreichte85.
Für Anreisen aus dem Südwesten des Reichs liegen Angaben für die Baden-Durlacher Gesandten vor86: Sie verließen Karlsruhe (Durlach) am 22. 4. (12. 4.) 1594, übernachteten am 23. 4. in Pforzheim, am 24. 4. in Stuttgart, am 25. 4. in Göppingen, reisten am Abend des 26. 4. ab Ulm zu Schiff auf der Donau weiter, erreichten am 27. 4. Neuburg und kamen am 28. 4. gegen Abend nach Regensburg. Einen weiteren Weg hatten die Gesandten Mecklenburgs zurückzulegen87: Sie brachen am 14. 4. (4. 4.) in Rostock auf und übernachteten sodann in Meyenburg (15. 4.), Havelberg (16. 4.), Parey [?] (17. 4.), Dessau (18. 4.), Leipzig (19. 4.; Aufenthalt), Zwickau (22. 4.), Reichenbach/Vogtland (23. 4.), Oelsnitz/Vogtland (24. 4.), Selb, Falkenberg (bei Wiesau), Pfreimd und Regenstauf (27. 4.), von wo aus sie nach vierzehntägiger Reise ebenfalls am 28. 4. (18. 4.) Regensburg erreichten.
Zwei Tage zuvor, am 26. 4. 1594, waren die Mitglieder der Mainzer Kanzlei in Regensburg erschienen, deren Anwesenheit für die Akkreditierung der nach und nach ankommenden Gesandten unabdingbar war. Kurfürst Wolfgang hatte deshalb Kanzler Dr. Philipp Wolf von Rosenbach, Sekretär Mag. Peter Kraich und Johann Adam von Bicken, Domherr zu Mainz und Würzburg, zum Reichstag vorausgeschickt, „damitt der cantzley wegen nichts verabsaumett“88. Ebenfalls bereits am 26. 4. fanden sich die ersten Kurpfälzer Vertreter ein, am 27. 4. akkreditierten sich die Gesandten der Stadt Ulm, am 28. 4. kamen wie erwähnt jene Baden-Durlachs und Mecklenburgs sowie Württembergs in Regensburg an. Es folgten sodann in rascher Abfolge Ankunft und Akkreditierung zahlreicher weiterer reichsständischer Gesandten mit einem Schwerpunkt bis ca. Mitte Mai, darunter die Deputierten Kurbrandenburgs am 1. 5. und Kursachsens am 3. 5., deren Abordnung sich wohl an der Planung des Kaisers mit der Terminierung seiner Ankunft auf 1. 5. bzw. 6. 5. orientierte. Dennoch meldeten sich, wie die Angaben beim Reichsabschied zeigen89, viele Deputierte erst später an, was insofern kein Problem darstellte, als sich die offizielle Eröffnung der Verhandlungen bis 2. 6. verzögerte.
Von den Reichsfürsten erreichte als erster Bischof Urban von Passau am späten Abend des 5. 5. 1594 auf der Donau kommend Regensburg90. Sein Gefolge umfasste 76 Personen und zehn Pferde91. Am Nachmittag des 9. 5. 1594 zog Herzog Maximilian von Bayern als erster weltlicher Fürst, wenn auch noch nicht regierend und mit keiner Verhandlungsvollmacht seines Vaters ausgestattet92, mit einem großen Hofstaat und mehr als 300 Pferden93 in Regensburg ein. Er wurde begleitet von Landsassen, Grafen, Herren und Adeligen sowie Räten, Kämmerern und weiterem Hofpersonal, „gantz zierlich, ordenlich unnd woll geputzt mit menniglichs lob“94. Der Einzug wurde von kursächsischer und anderer Seite „zum höchsten gelobt, unnd darfür halten wöllen, es werde nit baldt ain furst so zierlich unnd mit ainer so schönen reuterey aufziehen“95. Mit Maximilian kamen als führende Räte unter anderem Landhofmeister Graf Rudolf von Helfenstein, Graf Schweikhart von Helfenstein, Hofratspräsident Adam Vetter von der Gilgen, der Speyerer Domherr Adolf Wolff, genannt Metternich, Oberstkanzler Dr. Hans Georg von Hörwarth96, Hofkanzler Dr. Johann Gailkircher und Hofrat Dr. Johann Baptist Fickler97. Als Sekretäre und Protokollführer waren Hofkanzlist Ägidius Albertinus98 und Christoph Gewold anwesend; Letzterer konzipierte die meisten Berichte an Wilhelm V. vom Reichstag99. Wohl ebenfalls am 9. 5. erschien Herzog Johann Casimir von Sachsen-Coburg in Regensburg und meldete sich persönlich in der Mainzer Kanzlei an100.
Die meisten der persönlich anreisenden Reichsfürsten kamen zwischen 15. 5. und 17. 5. nach Regensburg: Zunächst erschien am Sonntag, 15. 5. 1594, Kurfürst Wolfgang von Mainz vor 10 Uhr während des Gottesdienstes „in solcher still, […] das man seiner ankhonfft khainen bericht gehabt unnd ich ime der ursachen nicht möge entgegen ziehen“101. Dem ‚stillen‘ Einzug widerspricht allerdings, dass der Kurfürst nach Aussage des Furierzettels mit 344 Personen und 336 Pferden ein durchaus stattliches Gefolge mit sich brachte102. Einen Tag später, am 16. 5., erreichte zwischen 1 und 2 Uhr mittags Bischof Julius von Würzburg den Reichstagsort und meldete sich persönlich bei Kurfürst Wolfgang von Mainz an103. Der Furierzettel des Bischofs nennt 136 Pferde104. Am Abend des 16. 5. zog Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg gemeinsam mit seiner Gattin durch Stadtamhof über die Steinerne Brücke mit 50 Pferden in Regensburg ein105. Am 17. 5. kam zuerst um 10 Uhr vormittags Kurfürst Johann von Trier mit etwa 120 bis 130 Pferden an106, um 11 Uhr folgte Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg zusammen mit seiner Gemahlin und den Söhnen Wolfgang Wilhelm und August. Er führte neben dem Hofstaat 150 bis 200 Pferde mit sich107. Nachmittags um 15 Uhr schließlich erreichte Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg mit etwa 300 Pferden „sehr stattlich und ansechlich vor allen andern welt- und geistlichen Potentaten mit Leuten, roß und rüstungen trefflich herausgeputzt und gstaffirt“, den Reichstagsort108. Gemäß einer zeitgenössischen Biografie hatte er die Anreise in Salzburg am 11. 5. 1594 zu Wasser angetreten und ist dabei „ungevehrlich umb 1 Uhr zimblich bezecht angesessen“109. Der Einzug des Erzbischofs zum Reichstag und der dabei „fast theatralisch zur Schau“ gestellte „Splendor des Reichsfürsten“ werden, gestützt auf die Angaben in der Beschreibung Fleischmanns110, als einer der Höhepunkte in der Selbstdarstellung Wolf Dietrichs gesehen, mit dem er „die Salzburger Stellung im Reich in seiner Person mit Prunk und prächtigem Gefolge repräsentierte“111.
Für Kursachsen waren bereits seit 3. 5. 1594 mehrere Gesandte anwesend, die sich am 4. 5. in der Mainzer Kanzlei als Reichstagsvertretung bis zur Ankunft Kuradministrator Friedrich Wilhelms angemeldet hatten112. Herzog Friedrich Wilhelm selbst zog in seiner Eigenschaft als kursächsischer Vormund am 20. 5. 1594 bereits um 6 Uhr morgens mit nur „3 reitpferden und 14 gutschen“ in Regensburg ein. Seine Gemahlin Anna Maria folgte mit dem repräsentativen kursächsischen Hofstaat um 12 Uhr mittags113. Die Berichte sprechen von mehr als 200 bzw. ca. 300 reisigen und Kutschenpferden, der bereits für die Versorgung auf der Anreise erwähnte, eigene und zuletzt gültige Furierzettel mit der Auflistung der zahlreichen Grafen und Herren im Gefolge Friedrich Wilhelms und der auch von diesen mitgeführten Kutschen und Pferde sowie dem gesamten anderen Hofstaat dagegen summiert 152 reisige und 298 Kutschenpferde, insgesamt also 450114.
Ähnlich wie Kuradministrator Friedrich Wilhelm kam Kurfürst Ernst von Köln am 21. 5. 1594 zuerst ohne jegliches Gefolge „gleichwoll in der still unnd ohne jemandts vermuetung und warnemen in ainem gutschen“ zwischen 6 und 7 Uhr morgens nach Regensburg115. Die ihn als Aufwartung begleitenden Grafen und Herren sowie der übrige umfangreiche Hofstaat für das Erzstift Köln und zudem mit den Gesandten für die Hochstifte Lüttich, Münster, Hildesheim und Freising mit etwa 400 Pferden116 folgte erst abends um 17 Uhr, darunter ein Heerpauker und zwölf Trompeter, alle in schwarzen Samt gekleidet, „mit weissen federn uff den hueten“117. Dabei ging es nach Aussage des steiermärkischen Sekretärs Speidl „pompasissime zu, aber alles auf Niderlendische und Französische Manier“118.
Damit waren die repräsentativen Einzüge der persönlich am Reichstag mitwirkenden Kurfürsten und Fürsten in dieser Periode noch vor der Eröffnung der Verhandlungen abgeschlossen119. Sie wurden im Hinblick auf den Umfang und die Ausstattung des Gefolges sowie den damit verbundenen zeremoniellen Aufwand allerdings nochmals übertrumpft durch Herzog Friedrich I. von Württemberg, der erst verspätet am 8. 7. (28. 6.) 1594 zum Reichstag kam120 und damit die Aufmerksamkeit der Teilnehmer für sich alleine hatte. Waren für den Kurfürsten von Köln etwa 400 Pferde beteiligt, so zog Herzog Friedrich am Nachmittag des 8. 7. mit bis zu 700 Personen und etwa 650 Pferden121 „ufs statlichst alhie ein, nec habuit parem“122. Dem Gefolge gehörten acht Grafen, vier Freiherrn und mehr als 100 weitere Adelige an. Vor ihnen bildeten beim Einritt123 drei Einspännige und danach ein Reiterhauptmann mit seinem Regiment die Spitze des Zuges. Ihnen folgten acht Trompeter und ein Heerpauker, „auff teütsch schön gebutzt“, und sodann ein welscher Hauptmann zu Fuß mit 50 welschen Schützen124 in zehn Gliedern „mit langen rohren und brennenden lunthen, alle in samate hoßen, wammestern, schützen röckhlin geklaydet“, zudem mit „hohen welschen hüetten, schöne federbüsch von gleichen farben“, und mit weißen gestrickten Strümpfen. Sie spielten mit Trommeln und Pfeifen „uff welsche gattung“. Der Hauptmann trug einen vergoldeten Spieß, seine Kleidung war mit breiten goldenen Schnüren belegt. Danach ritt Herzog Friedrich auf einem schönen braunen Hengst, dieser „geziert mit samat, silber und goldt sambt weissen federbüschen auf dem kopff und schwantz; wie auch der hertzog [einen Federbusch] auff dem huett sampt ainem weissen silbern durchsichtigen veldtzaichen“. Auf den Herzog folgte ein Bruder der Witwe [Ursula] Herzog Ludwigs des Frommen125, der so gekleidet war wie Friedrich. Neben ihnen zogen neun Kammerjungen in drei Gliedern mit langen Rohren, samtenen Röcken sowie golden und silbern verzierten Sturmhauben, auf dem Kopf schöne Federbüsche; ebenso waren ihre Pferde mit Federbüschen geschmückt. Es folgten ein Hauptmann, gekleidet in Samt und Seide mit einem Federbusch, und dessen 50 deutsche Trabanten in zehn Gliedern, bekleidet mit samtener Hose und Wams sowie roten, gelben und schwarzen samtenen Kragen und Hauben, darauf schöne Federbüsche. Sie spielten mit Trommeln und Pfeifen „uff guth teütsch“. Auch alle weiteren folgenden Herren waren „sehr wohl gebutze“ mit roten, blauen und weißen Federbüschen. „Ist also hertzog Friderich mit seinem ganzen zeüg [!] fürstlich zu Regenspurg in sein losament gezogen, darob sich meniglich verwundert“. Auch die Beschreibung des Einzugs im „Thesaurus picturarum“ des Marcus zum Lamm126 geht genauer auf Ausstattung und Bekleidung ein und stellt fest, Herzog Friedrich sei „in solcher zier, schmuck unndt pracht zu Regenspurg eingeritten, dergleichen kein Khur-, zu geschweigen anderer Fürst, damals gethun, ja auch wohl stattlicher unnd prechtiger als die kayserliche Majestat selbs“127. Zudem sei er mit diesem „pomp“ am kaiserlichen Quartier vorbeigezogen, wenngleich er dies auf dem Weg zu seiner Unterkunft „füglich umbgehen hette können, wie dan auch dasselb ir Mt. nit zum besten sol gefallen haben“128. Die Inszenierung des Einzugs und das folgende Verhalten Friedrichs während des Reichstags bei öffentlichen Anlässen sowie mit Geschenken an die kaiserlichen Räte und einem Darlehenserlass für den Kaiser sah Marcus zum Lamm eng verbunden mit dem eigentlichen Ziel des Herzogs in Regensburg, der Ablösung der österreichischen Afterlehenschaft129, wenngleich seine Räte ihm im Hinblick darauf von einem übermäßig starken Gefolge, das gegen das alte Herkommen verstoßen und vom Kaiser negativ interpretiert werden könnte, abgeraten hatten. Friedrich folgte dem nur teilweise, indem er die bewaffneten Lehnleute zurückließ130, ansonsten aber die öffentliche Bühne des Reichstags nutzte, um nach dem erst kürzlich erfolgten Regierungsantritt in Stuttgart und als Abkömmling der Seitenlinie Mömpelgard „seinen repräsentativen Einstand ‚vor dem Reich‘ zu halten“ und damit gleichzeitig den Anspruch auf die vollwertige Reichsbelehnung darzustellen131. Allerdings trug das als respektlos beschriebene Auftreten Friedrichs bei Banketten und sonstigen Zusammenkünften mit anderen, meist höherrangigen Reichsfürsten in Regensburg nicht dazu bei, sich deren Unterstützung zu sichern132.
Persönlich am Reichstag anwesend waren demnach133: Aus dem Kurkolleg die Kurfürsten von Mainz, Köln und Trier sowie Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen; als Mitglieder des Fürstenrats Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg, Bischof Julius von Würzburg, kurzzeitig Bischof Urban von Passau134, Kardinal Ludovico Madruzzo von Trient, allerdings tätig in der Funktion als päpstlicher Legat, dazu kurzzeitig Johannitermeister Philipp Riedesel zu Camberg135, Abt Johann Adam von Kempten, Abt Georg von Weingarten als Vertreter der schwäbischen Prälaten, Haug Dietrich von Hohenlandenberg, Komtur der Ballei Elsass und Burgund, sowie Abt Hieronymus zu St. Emmeram in Regensburg. Von den weltlichen katholischen Fürsten erschien nur Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg persönlich, auf protestantischer Seite waren es Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg, Herzog Friedrich von Württemberg, die Herzöge Johann Casimir und Johann Ernst von Sachsen-Coburg sowie Fürst Christian von Anhalt. Dazu kamen 1594 sehr viele persönlich anwesende Grafen und Herren, die teils parallel als Vertreter höherer Reichsfürsten fungierten136.
Im Vergleich mit dem Repräsentationsstand beim Reichstag 1582 war 1594 (unter Einbeziehung Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen) aus dem Kurkolleg ein Mitglied mehr vertreten, die Angehörigen des Fürstenrats137 hielten sich mit 15 zu 14 die Waage, die Zahl der anwesenden Grafen und Herren lag 1594 wesentlich höher. Die im Vergleich mit den vorherigen Reichstagen als hoch einzustufende Repräsentationsquote insgesamt mit Einschluss der durch Gesandte vertretenen Reichsstände138 ist neben dem langen zeitlichen Abstand zur letzten großen Reichsversammlung von 1582 wohl zurückzuführen auf das Bestreben, wegen der Majoritätsverhältnisse im Fürstenrat möglichst viele Stände für die Wahrnehmung oder Vertretung ihrer Session zu gewinnen, so etwa den Bischof von Lausanne, der bayerische Räte für sich bevollmächtigte139, während das Hochstift ansonsten zuletzt den Reichstag 1550/51 beschickt hatte, oder den ebenfalls nur selten zu Reichstagen abordnenden Bischof von Sitten. Auch der Abt von Einsiedeln, ansonsten auf keinem Reichstag seit 1521 repräsentiert140, ließ sich 1594 vertreten. Auf protestantischer Seite ist diesbezüglich auf die reformierten Hochstifte zu verweisen, die sich in Regensburg akkreditieren wollten, aber aufgrund des Ausschlusses von der Reichstagssession nicht im Reichsabschied und damit nicht in der Statistik des Reichstagsbesuchs erscheinen.
Die europäische Dimension des Reichstags verkörpern die zahlreichen Gesandten ausländischer Machthaber141. Sie kamen entweder als ständige Residenten am Kaiserhof nach Regensburg oder wurden gezielt anlässlich des Reichstags dorthin abgeordnet142, wo sie zwar abgesehen von der Möglichkeit, sich mit Supplikationen an den Kaiser oder die Reichsstände zu wenden, keinen Zugang zu dessen offiziellen Gremien und Verhandlungen hatten, aber gleichwohl die Beratungen informell beeinflussen konnten oder zumindest in das zeremonielle Umfeld etwa bei Banketten eingebunden waren und als Beobachter einen distanzierteren Blick auf die Ereignisse hatten.
Vom Kaiserhof in Prag kam der dortige spanische „Langzeitbotschafter“ Don Guillén de San Clemente143 am 13. 5. 1594 nach Regensburg144, wo er sich vor allem für die Nachfolgeregelung im Kaisertum mit der Wahl eines römischen Königs engagierte145. Seine Berichte nach Madrid und an Erzherzog Ernst als Generalstatthalter in Brüssel sind nur ganz vereinzelt ediert146. Einige Depeschen kamen nach dem Reichstag in die Hände protestantischer Stände und wurden in deren Korrespondenz weiterverbreitet. Sie zeigten in deren Interpretation, dass dem „welschen gesindlin kein ohnwarheit zuvil ist“147. Auch für Frankreich kam der Resident am Kaiserhof, Guillaume Ancel148, nach Regensburg. Ebenso wie andere ausländische Gesandte hatte er beim Reichstag „lediglich als Beobachter zu fungieren“ und konnte dort aufgrund der fehlenden Akkreditierung „keine offiziellen oder institutionalisierten Kontaktmöglichkeiten nutzen“149. Die Hauptaufgabe seiner Berichterstattung bestand in der Übermittlung von Informationen, die für die französische Reichspolitik von Belang waren: Grundzüge der kaiserlichen Politik, Beschlüsse zur Türkensteuer, Nachrichten zum Krieg in Ungarn sowie über die Situation im niederländischen Krieg in der Verbindung mit der Politik Spaniens und den diesbezüglichen Reichstagsverhandlungen150. Dagegen lässt sich die Anwesenheit des Jacques Bongars, ständiger französischer Vertreter bei den protestantischen Reichsständen und als solcher zuletzt tätig im Umfeld von deren Tagung in Heilbronn151, in Regensburg nicht nachweisen. Auch seine gedruckten Korrespondenzen lassen vermuten, dass er nicht dort weilte152.
Königin Elisabeth von England schickte 1594 trotz entsprechender Empfehlungen aus dem Reich153 keinen Gesandten zum Reichstag. Zwar hielt sich im Sommer 1593 in ihrem Auftrag der ehemalige Jesuit Christopher Perkins (Parkins) beim Kaiser in Prag auf154, um die Königin gegen Gerüchte zu verteidigen, sie treibe den Sultan zum Krieg gegen Österreich, und um erwarteten Beschwerden der Hansestädte wegen der Niederlassung der Merchant Adventurers in Stade vorzubeugen155, doch kam Perkins entgegen wiederholter Vermutungen des päpstlichen Nuntius am Kaiserhof156 nicht nach Regensburg. Auch eine Gesandtschaft für das Königreich Polen-Litauen ist 1594 nicht belegt157.
Von den italienischen Fürsten waren vertreten: Ferdinando I. de’ Medici, Großherzog von Toskana, zunächst durch Giovanni Battista Concino (Concini de’ Conti della Penna), Orator am Kaiserhof, der sich am 17. 5. 1594 bei Kurfürst Wolfgang von Mainz anmeldete158. Später wurde er ersetzt durch Francesco Lenzoni, ebenfalls Gesandter am Kaiserhof159. Auch für Herzog Alfonso II. d’Este von Ferrara kam der Orator am Kaiserhof, Marc Antonio Ricci, mit nach Regensburg160, ebenso für Herzog Vincenzo I. Gonzaga von Mantua dessen Deputierter Enea Gonzaga161. Herzog Ranuccio I. Farnese von Parma vertrat Pietro Francesco de Malaspina, der bereits im März 1594 an den Kaiserhof entsandt worden war162. Gegen den Herzog von Parma richtete sich eine Supplikation von Graf Federico Landi, Fürst von Val di Taro, die von dessen Vertreter Heliodorus de Tinella (Graf Eliodoro Maria de Tinella) übergeben wurde163. Ebenso ließ Markgraf Alessandro del Carretto von Finale von seinem Deputierten Antonio de Cornazano eine Supplikation einreichen164. Die Republik Genua wurde von Lelio Costa, ihrem Agenten am Kaiserhof, repräsentiert165. In gleicher Weise folgte für die Republik Venedig deren Gesandter am Kaiserhof in Prag, Tommaso Contarini166, Rudolf II. nach Regensburg. Er meldete sich am 17. 5. 1594 bei Kurfürst Wolfgang von Mainz an und stellte sich am 24. 5. zudem Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen vor167. Contarini berichtete zunächst aus Prag, sodann ab 12. 5. 1594 aus Regensburg an den Dogen nach Venedig168.
Auf die Planung der ungewöhnlich umfangreichen Vertretung der römischen Kurie beim Reichstag 1594 mit drei Nuntien und einem Legaten an der Spitze wurde bereits hingewiesen169. Sie erweckte auf protestantischer Seite Argwohn schon im Vorfeld der Reichsversammlung170. Die Kurpfälzer Gesandten berichteten noch vor ihrer Ankunft in Regensburg171, sie hätten in Nürnberg erfahren, dass der Papst Kardinal Madruzzo „dermassen stattlich und mit einem solchen comitatu uff den reichstag abordnen solle, dergleichen bey menschen gedencken nicht geschehen. Welcher cardinal noch andere vier fürnehme praelaten oder nuntios neben ime mitbringen werde172. Uber diese sollen auch darzu kommen die zween päbstliche nuntii zu Cölln173 und der zu Prag anwesende ordinarius“. Die Kurie vertraten demnach174 Kardinal Ludovico Madruzzo, Bischof von Trient, als päpstlicher Legat175, der apostolische Nuntius am Kaiserhof, Cesare Speciano176, der Nuntius in Graz, Graf Girolamo Portia177, und Ottavio Mirto Frangipani, Nuntius in Köln178. Die drei Nuntien waren dabei dem Legaten unterstellt und beauftragt, unter dessen Leitung eng zusammenzuarbeiten. Als aktiver Teilnehmer am Reichstagsgeschehen wurde neben Madruzzo lediglich Nuntius Speciano wahrgenommen, während sich Frangipani und Portia auf „ihnen jeweils zugewiesene Einzelfragen beschränkten“179.
Portia hielt sich schon im März 1594 in Regensburg auf, konnte sodann wegen des Aufschubs der dortigen Verhandlungen Ostern (10./11. 4.) im Wallfahrtsort Altötting verbringen und kam von dort wohl schon vor Madruzzo nach Regensburg zurück180. Er verließ den Reichstag im Zeitraum zwischen dem 12. 8. und 19. 8. 1594181. Frangipani ist vor seiner Reise nach Regensburg zuletzt am 21. 4. 1594 in Köln nachweisbar. Er verließ den Reichstag am 25. 8. und kehrte am 11. 9. nach Köln zurück182. Speciano reiste am 25. 4. 1594 aus Prag ab und erreichte Regensburg am 30. 4.183 Sein letzter dortiger Bericht datiert vom 17. 9. 1594, am 23. 9. kam er nach Prag zurück184. Kardinallegat Madruzzo schließlich kam am 29. 4. 1594 aus Passau auf der Donau anreisend nach Regensburg, wo er von der „pfafheit mit grossem glockhen stirmen“ empfangen wurde185. Er blieb dort bis zum 9. 8.186. Zu seinen vielen Begleitern187 gehörten unter anderem Franciscus Oranus, Auditor an der Rota, als Leiter der Kanzlei Madruzzos, Carlo Gaudenzio Madruzzo, sein Neffe und Nachfolger in Trient, Freiherr Ernst von Wolkenstein, Domdekan zu Brixen, Domherr zu Salzburg, Augsburg und Trient, und Freiherr Johann Gaudentius (Giovanni oder Gianangelo Gaudenzio) Madruzzo, beide für das Hochstift Trient akkreditiert188, sowie Carlo Crotta, langjähriger Vertrauter Madruzzos189.
Analog zur starken Vertretung der Kurie liegt eine entsprechend umfassende Berichterstattung vom Reichstag überwiegend in gedruckter Form vor. Ludovico Madruzzo berichtete aus Regensburg vorrangig an den päpstlichen Staatssekretär Cinzio Aldobrandini190, ebenso Nuntius Speciano, der daneben mit Sekretär Minuccio Minucci in Rom korrespondierte191. Die Berichte des Kölner Nuntius Frangipani sind für die Jahre 1594–1596 bis auf wenige Ausnahmen nicht erhalten, hingegen sind die Weisungen Aldobrandinis an Frangipani für 1594 lückenlos überliefert192. Auch die Berichte des Grazer Nuntius Portia sind für 1594 „zum größten Teil nicht auffindbar“, ihr Inhalt kann aber teils durch die vollständig erhaltenen Weisungen Cinzio und Pietro Aldobrandinis erschlossen werden. Zudem liegen die Schreiben des Deutschordenskomturs und Landeshauptmanns von Krain, Johann von Kobenzl, vor, der jede Woche „wie ein Nuntius“ aus Graz und ebenso vom Reichstag aus Regensburg nach Rom berichtete193. Wie die Weisungen an Portia zeigen, ging es in dessen Berichten weniger um Reichstagsinhalte als vielmehr um anderweitige Belange der katholischen Kirche im Reich. Dies gilt in gleicher Weise für die Korrespondenz der anderen Nuntien, deren Schwerpunkte neben innerkatholischen Konfliktfeldern auf den Aktivitäten der Kurie im Türkenkrieg lagen. Speciano berief sich für die Reichstagsbelange wiederholt auf die Berichterstattung durch Legat Madruzzo194, zumal er ebenso wie Nuntius Frangipani „von den wichtigen Reichstagsverhandlungen […] praktisch ausgeschlossen“ war195. Im Gegensatz zu den Nuntien berichtete Johann von Kobenzl sehr viel konkreter zum Beratungsgeschehen in den Kurien, wenngleich auch seine Mitteilungen gegenüber den Aufzeichnungen in den Votenprotokollen wenig Neues bringen.
4.2.4 Zulassungsfragen und Akkreditierungsprobleme
Nachdem 1594 für alle reformierten Hochstifte erstmals durchwegs die Domkapitel und nicht die Administratoren zum Reichstag geladen worden waren196, kam es in Regensburg bereits vor der Verhandlungsaufnahme zu Problemen, weil sich die Gesandten dieser Hochstifte bei ihrer offiziellen Anmeldung in der Mainzer Kanzlei dennoch auf Vollmachten der Administratoren stützten und sich für diese akkreditieren wollten. Weitere Differenzen ergaben sich um die Zulassung von Ständen, deren Reichsstandschaft von anderen Territorialherren negiert wurde.
Was die reformierten Hochstifte betrifft, so scheiterte der Akkreditierungsversuch der Magdeburger Gesandten für Administrator Joachim Friedrich zunächst am 6. 5. 1594 in der Mainzer Kanzlei und anschließend am 21. 5. bei Kurfürst Wolfgang von Mainz persönlich: Beide Male wies Mainz die Magdeburger Vollmacht zurück197, da der Kaiser das Reichstagsausschreiben nicht an den Administrator, sondern an das Domkapitel gerichtet habe. Die Magdeburger Verordneten beharrten dennoch auf dem Zugang zum Reichstag, sie verzichteten sodann aber in den Verhandlungen mit dem Kaiser vorerst auf die Session, um die Eröffnung der Reichsversammlung zu ermöglichen. Da ihr späterer Versuch, den Anspruch via facti durchzusetzen, erfolglos blieb198, verließen sie im Anschluss auf das ihnen daraufhin am 22. 7. 1594 übergebene Dekret des Kaisers am 1. 8. den Reichstag199.
Wies die Mainzer Erzkanzlei demnach die Magdeburger Vollmacht rundweg zurück, so verfuhr sie mit jenen der Administratoren anderer reformierter Hochstifte zurückhaltender: Die von Herzog Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel als „postulirter bischoff“ von Halberstadt für Kanzler Dr. Tobias Paurmeister und Christoph von der Lippe, Kämmerer und Sekretär des Hochstifts, ausgestellte Bevollmächtigung200 wurde von diesen der Mainzer Kanzlei am 9. 5. 1594 vorgelegt und dort akzeptiert, allerdings gemäß Kanzleivermerk im Akkreditierungsprotokoll nur bedingt: „Ist anderst nitt, dann quatenus et in quantum angenommen; also auch zur sachsischen cantzley bericht geschehen, ansagens halb201 nichts vorzunemen“202. Am 3. 6. 1594 akkreditierte sich Hermann von der Becke mit zwei Kreditiven für Herzog Johann Adolf von Holstein als postulierter und erwählter Erzbischof von Bremen und Bischof von Lübeck203 sowie für Herzog Philipp Sigismund von Braunschweig"–Wolfenbüttel als postulierter Bischof von Verden und Osnabrück204. Beide Vollmachten für die vier Hochstifte wurden vom Mainzer Kanzler „anders nitt angenommen, dann quatenus et in quantum sie von wegen beschreibung zum reichstag geben [!] mögen“205. Bereits am 20. 5. 1594 wollten sich die Mecklenburger Gesandten Kling und Grassus für das Hochstift Ratzeburg anmelden, jedoch ohne Vorlage einer Vollmacht und, folgt man dem Mainzer Akkreditierungsprotokoll206, ohne Nennung des Administrators Karl207, Herzog von Mecklenburg. Da gemäß dem Bericht der Gesandten der Mainzer Kanzler auf einer eigenständigen Bevollmächtigung für Ratzeburg bestand208, konzipierten sowohl Kling und Grassus als auch Administrator Karl ein entsprechendes Kreditiv, lautend auf die beiden Gesandten, in dem sich der Administrator auf seine Einladung zum Reichstag durch den Kaiser berief, ungeachtet dessen, dass sich das Ausschreiben an das Ratzeburger Domkapitel gerichtet hatte209. Auch diese Vollmacht, die in Regensburg erst am 5. 8. 1594 vorgelegt wurde, akzeptierte die Mainzer Kanzlei nur bedingt: „Diesser gewaldt ist anderst nitt, dan nisi quatenus et in quantum etc. absque cuiusque praeiudicio angenommen worden“210.
Demnach ist die Aussage, die Vollmachten der anderen protestantischen Hochstiftsadministratoren seien im Gegensatz zum abgelehnten Magdeburger Kreditiv akzeptiert worden211, zumindest zu relativieren. Die Tendenz hin zur Ablehnung belegt zudem der Sessionsverzicht des Gesandten Hermann von der Becke für die Stifte Bremen, Lübeck, Osnabrück und Verden212. Der Halberstädter Deputierte Paurmeister behauptete gegenüber den Kurbrandenburger Gesandten, seine Vollmacht sei von der Mainzer Kanzlei zurückgewiesen worden; er verzichtete auf die Teilnahme an der Reichstagseröffnung und verließ sodann Regensburg bald213. Im Fürstenrat wurde keine eigene Session für Halberstadt beansprucht und das Halberstädter Votum erst ab 23. 7. durch Braunschweig"–Wolfenbüttel als Wiederholung der eigenen Stimme vorgebracht214. Wichtiger Beleg für die aus kaiserlicher und katholischer Sicht erfolgreiche Abwehr der Zulassungsbemühungen der reformierten Hochstifte ist schließlich, dass keines davon weder namens des Administrators noch des Domkapitels in der Subskription des Reichsabschieds als der zentralen Manifestierung der Session beim Reichstag erscheint.
Für das Hochstift Straßburg hatte der Kaiser wegen des Konflikts zwischen dem konfessionell geteilten Domkapitel einerseits und den beiden Prätendenten um den Bischofsstuhl andererseits von der Einladung zum Reichstag abgesehen215. Dennoch wollte sich Stephan Berchtold, der Verordnete Markgraf Johann Georgs von Brandenburg als Administrator von Straßburg, am 7. 5. 1594 beim Mainzer Kanzler offiziell als Reichstagsgesandter anmelden und seine Vollmacht übergeben. Da der Kanzler die Annahme ablehnte, hat Berchtold „solchen vermeinten gewaltt uff einen stul geworffen und sich darüber die stigen hinab gemachett. Lige also daselbst noch“216. Joseph Bilonius, der Gesandte Kardinals Karls von Lothringen, des vom katholischen Teil des Straßburger Domkapitels gewählten Bischofs, beim Reichstag akkreditiert in dessen Position als Bischof von Metz, wandte sich als Reaktion auf den Anmeldeversuch Berchtolds am 12. 5. 1594 an den Mainzer Kanzler, um für den Fall, dass Markgraf Johann Georg sich die Session für das Hochstift anmaßen würde, „darwider zuprotestieren und gleichfals umb einraumung beruter session anzuhaltten“. Der Mainzer Kanzler verwies Bilonius auf die Zurückweisung der von Berchtold vorgelegten Vollmacht, ließ den Fortgang der Sessionsfrage aber noch offen217. Bilonius verfügte speziell dafür über eine Vollmacht Kardinal Karls als Bischof von Metz und Straßburg218, die ihn ermächtigte, gegen den Sessionsanspruch des Markgrafen zu protestieren, die Straßburger Session für den Kardinal als rechtmäßigen Bischof einzufordern und sie im Fürstenrat wahrzunehmen. Die Einreichung dieser Vollmacht unterblieb, wohl auch infolge des beiderseitigen Sessionsverzichts im Anschluss an die Debatte im Fürstenrat am 6. 6. 1594219.
Für die ebenfalls nicht zum Reichstag beschriebene Stadt Aachen hielten sich Verordnete sowohl des amtierenden protestantischen Rates als auch des katholischen Exilregiments in Regensburg auf220. Wenngleich sich keine Seite akkreditierte, nahmen die protestantischen Vertreter zumindest in der Anfangsphase des Reichstags am Städterat teil.
Was die eingangs angesprochenen Differenzen um die Zulassung von Ständen, deren Reichsunmittelbarkeit bestritten wurde, betrifft, hatte sich am 24. 5. 1594 Abt Jakob Köplin von St. Ulrich und Afra zu Augsburg durch Johann Schiller (Schilher), Sekretär des Abts von St. Emmeram in Regensburg, in der Mainzer Kanzlei anmelden lassen221. Dagegen legten die Gesandten Bischof Johann Ottos von Augsburg, Balthasar von Hornstein und Dr. Christoph Schilling, gemäß dessen Auftrag222 am 7. 6. 1594 einen notariell beglaubigten Protest ein223, mit dem sie sich bei der Mainzer Kanzlei gegen die Annahme der Vollmacht des Abts verwehrten, da dieser damit neuerlich versuche, sich der Superiorität des Hochstifts zu entziehen, obwohl sein Bestreben, sich Zugang zum Reichstag zu verschaffen, bereits 1582 mit Darlegungen, wonach er zweifelsfrei dem Hochstift Augsburg unterstehe, zurückgewiesen worden sei224. Sollte die Mainzer Kanzlei die Rückgabe der Vollmacht ablehnen, wurden die Augsburger Gesandten beauftragt, erneut dagegen zu protestieren, da das Stift St. Ulrich kein Reichsstand sei, über keine Session bei Reichs- und Kreisversammlungen verfüge und weder in der Reichsmatrikel noch in Reichsabschieden zu finden sei. Johann Schiller verzichtete daraufhin zwar auf die Wahrnehmung der Session für Abt Jakob225, reichte aber gemäß dessen Weisung vom 19. 6. 1594 am 4. 7. einen Gegenprotest ein226, in dem er auf der Reichsunmittelbarkeit der Abtei beharrte und die Zulassung in den Fürstenrat sowie die Aufnahme des Abts in den Reichsabschied forderte. Replizierend richtete der Augsburger Gesandte Schilling am 26. 7. 1594 ein Memoriale an Kurfürst Wolfgang von Mainz227, in dem er sich in der Ablehnung des Gegenprotests auf die Argumentation im eigenen Protest berief und bat, wie 1582 weder den Abt noch dessen Gesandten im Reichsabschied zu berücksichtigen, auch weil dieser selbst auf die Wahrnehmung der Vollmacht verzichtet habe. Kurfürst Wolfgang sagte zwar nur allgemein zu, „die gebür, sovil in dero mächten stüende, hierunder zuverfüegen“228, doch hatten die Augsburger Einwände letztlich Erfolg: Der Reichsabschied nennt den Abt von St. Ulrich und Afra nicht.
Für Abt Sebastian Faber von Kaisheim akkreditierte sich am 7. 5. 1594 der Augsburger Advokat Dr. Georg Tradel in der Mainzer Kanzlei229. Obwohl Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg dagegen protestierte, da Kaisheim „immediate unnder dem fürstenthumb Neuburg gelegen“ und der Streit um den landständischen Status des Klosters noch am Reichskammergericht anhängig sei230, und wenngleich die Neuburger Gesandten den Protest im Fürstenrat bei der Verlesung des Konzepts für die Subskription des Reichsabschieds wiederholten231, wurde der Abt von Kaisheim im Gegensatz zu St. Ulrich und Afra dort berücksichtigt232.
Die Württemberger Gesandten protestierten bei ihrer eigenen Anmeldung in der Mainzer Kanzlei am 29. 4. 1594 gegen die Ladung der Klöster Maulbronn, Bebenhausen und Königsbronn zum Reichstag, weil „doch notorium, daß Württemberg solche clöster im Reichs anschlag verdrette“, namentlich Bebenhausen bisher niemals ein Ausschreiben erhalten habe und gegen die Ladung von Maulbronn und Königsbronn schon 1576 und 1582 protestiert worden sei233. Die Jülicher Gesandten verwahrten sich namens des Herzogs kurz vor Schluss der Reichsversammlung mit einer Eventualprotestation gegen die Gültigkeit einer etwaigen Akkreditierung des persönlich in Regensburg anwesenden Grafen Hermann von Manderscheid-Blankenheim234 als Reichsstand mit der Grafschaft Blankenheim, da diese dem Fürstentum Jülich unterstehe. Mit dem Protest verbanden sie die Bitte, den Grafen nicht in die Subskription des Reichsabschieds aufzunehmen235. Bereits vor dem Reichstag sollte die oberösterreichische Regierung im Auftrag Erzherzog Ferdinands II. in Erfahrung bringen, ob die Äbtissin des Damenstifts Säckingen ein Ausschreiben erhalten hatte, nachdem er 1576 gegen die damalige Beschreibung des seiner Landesobrigkeit unterstehenden Stifts interveniert hatte236.
Anderweitige Differenzen um Zulassung und Akkreditierung resultierten zum einen aus dem innerdänischen Streit um die Vormundschaft der Söhne König Friedrichs II. und dessen Folgen für die Regentschaft in den Herzogtümern Schleswig und Holstein, zum anderen ergaben sie sich aus der strittigen Nachfolge der 1593 ausgestorbenen Grafen von Honstein.
Für das Herzogtum Holstein waren wohl infolge der unklaren Rechtslage sowohl König Christian IV. von Dänemark als auch dessen Mutter, Königinwitwe Sophie, als Vormundin ihrer anderen Söhne zum Reichstag geladen worden237. Während sich die nachfolgend in die Subskription des Reichsabschieds aufgenommenen Gesandten König Christians erst später akkreditierten238, hatten die Verordneten Königin Sophies als Vormundin ihrer Söhne Ulrich und Johann, Kanzler Dr. Wienhold Siebrandt und Hermann von der Becke, ihre Vollmacht bereits am 12. 5. 1594 der Mainzer Kanzlei übergeben239. Daraufhin sprachen dort am 17. 5. die beiden Gesandten König Christians vor, äußerten ihr Befremden über die Anmeldung namens der Königin und baten um die Vorlage von deren Vollmacht, um sich dazu erklären zu können. Die Mainzer Räte überließen den Gesandten, die sich ihrerseits noch nicht akkreditierten, eine Abschrift240. Die weiteren Verhandlungen vor einer kaiserlichen Kommission, veranlasst von einer Supplikation der Gesandten Christians IV. an den Kaiser vom 20. 5. 1594 mit der Beschwerde gegen die Zulassung der Verordneten Sophies im Zusammenhang mit deren bestrittenen Regierungsbefugnissen im Herzogtum Holstein, endeten mit dem Sessionsverzicht der Königin unter Vorbehalt aller Rechte241. Ihr Gesandter Siebrandt verließ den Reichstag bereits am 13. 7. (3. 7.)242.
Der Konflikt um die Vertretung der Grafschaft Honstein gründete in der strittigen Erbfolge nach dem Tod Ernsts VII., des letzten Grafen des Hauses, am 18. 7. 1593, indem Herzog Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel als Bischof von Halberstadt sowie die Grafen von Schwarzburg und von Stolberg die Grafschaft jeweils für sich beanspruchten. Die Differenzen darum, die noch am Reichskammergericht anhängig waren, wurden indirekt auch in der eigenen Reichstagsvollmacht der Grafen243 angesprochen. Obgleich die Mainzer Kanzlei die Vollmacht der Grafen für Honstein am 9. 5. 1594 nur unter Vorbehalt angenommen hatte244, verwehrten sich die Gesandten Heinrich Julius’ mit einem Protest dagegen245 und legten zudem im protestantischen Religionskonvent Widerspruch gegen die Teilnahme der Grafen von Stolberg und von Schwarzburg für Honstein ein246.
Ebenfalls eng im Zusammenhang mit dem Aussterben der Grafen von Honstein stand der Konflikt um die Vertretung der Abtei Walkenried beim Reichstag. Obwohl das Ausschreiben für Walkenried an keinen der beiden Prätendenten, Herzog Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel und Graf Karl Günther von Schwarzburg, gegangen war, sondern an den lange zuvor verstorbenen Abt Georg Kreite247, meldeten sich für die Abtei am 9. 5. 1594 zunächst Prior Liborius Hirsch und Joachim Delius mit einer Vollmacht des Herzogs als Administrator von Walkenried an248. Wenige Tage später, am 12. 5., akkreditierte sich der gräflich Schwarzburger Rat Mag. Nikolaus Maius mit einer Vollmacht Graf Karl Günthers erneut für das Stift249. Die Vollmacht250 beschränkte sich im Gegensatz zum Braunschweiger Kreditiv nicht auf die Nennung des Gesandten, sondern begründete zudem das Anrecht des Grafen auf Walkenried, indem er kraft der Bestätigung durch den Abt zu Altenkampen, des Mutterklosters von Walkenried, Gottfried Draeck, und durch den Generalabt des Zisterzienserordens, Edmond de Cruce251, sowie infolge der gemäß deren Befehl eingenommenen Pertinenzstücke des Klosters252 dessen legitimer Inhaber sei und in dieser Funktion Maius für den Reichstag beauftrage. Würde Herzog Heinrich Julius die Vertretung Walkenrieds ebenfalls beanspruchen, sollte Maius dies unter Protest zurückweisen. Eine Instruktion des Grafen nur zu dieser Problematik253 führte die Argumente weiter aus, während Heinrich Julius in seiner allgemeinen Instruktion für Braunschweig"–Wolfenbüttel254 eigens auf die Walkenrieder Frage einging und den Gesandten auftrug, gegen die erwartete Berufung Graf Karl Günthers auf die Bestätigung durch den Abt von Altenkampen „defectum fundamenti“ einzuwenden, nämlich die nicht erfolgte Wahl des Grafen, und dafür auf sein, des Herzogs, „decretum postulationis“ und die faktische Possession zu verweisen. Noch am 12. 5., dem Tag der Akkreditierung, berichtete Nikolaus Maius zusammen mit Abraham Fabri an Graf Albrecht VII. von Schwarzburg, er habe bei der Mainzer Kanzlei gegen die Braunschweiger Anmeldung für Walkenried protestiert und gebeten, Hirsch und Delius nicht zur Session zuzulassen255. Der Konflikt um die Vertretung Walkenrieds wurde zunächst im protestantischen Religionskonvent am 20. 5. 1594 offen ausgetragen256, bevor er am 6. 6. auch im Fürstenrat zutage trat. Dies veranlasste Maius zu einem Protest an die Reichsstände257, in dem er auf die Suspendierung der Walkenrieder Session wegen des Streits in der vorausgegangenen Sitzung des Fürstenrats258 durch Reichserbmarschall Alexander von Pappenheim für die Dauer des Reichstags verwies und den beiderseitigen Sessionsverzicht akzeptierte, das Anrecht Graf Karl Günthers auf das Stift aber nochmals ausführlich begründete und den Braunschweiger Anspruch als Konsequenz der rechtswidrigen gewaltsamen Einnahme sowie der nichtigen Wahl Heinrich Julius’ zurückwies. Der wenige Tage später übergebene Gegenprotest der von Braunschweig"–Wolfenbüttel für Walkenried abgeordneten Gesandten gegen die Schwarzburger Vollmacht259 stützte sich wie die Instruktion auf die rechtmäßige Postulation Heinrich Julius’ zum Administrator durch die Konventualen, auch mit dem Ziel, dass damit die im Stift gegründete Schule erhalten bleibe und nicht durch ‚Leute‘, die allein an den Stiftseinkünften interessiert seien, zerstört werde. Die Gesandten verwahrten sich gegen die Schwarzburger Akkreditierung für das Stift und beharrten auf der Gültigkeit ihrer Vollmacht. Im Fürstenrat spielte der Konflikt aufgrund der Suspendierung der Walkenrieder Session am 6. 6. keine Rolle mehr, auch wird Walkenried wohl ebenfalls als Folge der Suspendierung in der Subskription des Reichsabschieds nicht erwähnt260. Im protestantischen Religionskonvent setzte sich dagegen Braunschweig"–Wolfenbüttel mit der Session für Walkenried durch261, während Maius, der Schwarzburger Gesandte, Regensburg wohl bereits bald nach dem 6. 6. verließ und sich spätestens am 21. 6. wieder in Rudolstadt aufhielt262.
4.2.5 Anreise und Ankunft des Kaisers
Was die organisatorischen Vorarbeiten in Prag für die Reichstagsteilnahme Kaiser Rudolfs II. betrifft, konnten abgesehen von den Anordnungen bei der Stadt Regensburg und beim Reichserbmarschall263 vorrangig für die dortige Quartiernahme nur wenige Unterlagen aufgefunden werden. So erging am 25. 1. 1594 ein kaiserliches Dekret, das dem Oberstburggraf des Königreichs Böhmen, Adam II. von Neuhaus, auferlegte, den für das Gefolge des Kaisers aus Böhmen, Mähren, Schlesien und den Lausitzen angeforderten Herren und Landsassen264 aufzutragen, sich für die Reichstagsreise bereitzuhalten265. Um die finanziellen Voraussetzungen für die Fahrt nach Regensburg zu schaffen, forderte die Hofkammer am 1. 4. 1594 die schlesische Kammer auf, für den bevorstehenden Aufbruch Rudolfs die fällige Biersteuer sowie ein Darlehen von 25 000 fl. unverzüglich nach Prag zu schicken266.
Nach wiederholten Verzögerungen267 musste der für 29. 4. 1594 geplante Aufbruch in Prag nochmals kurzfristig aufgeschoben werden, weil der Kaiser an einem starken Katarrh litt und daneben täglich neue Nachrichten vom Krieg in Ungarn eintrafen268. War die Abreise sodann für 4. 5. vorgesehen, so konnte sie abermals verspätet erst am 7. 5. erfolgen269. Genauere Angaben für die Reise bis zur Ankunft vor Regensburg in Regenstauf am 16. 5. liegen nicht vor. Eine diesbezügliche Auflistung aus der kursächsischen Überlieferung gibt ohne Zeitangaben einen wohl nicht mehr aktuellen Reiseplan mit insgesamt nur acht Etappen wieder270, der am ersten Tag die Reise von Prag nach Beraun (Beroun; 3 Meilen) vorsah. Die weiteren Übernachtungsstationen waren: Zwierhof (Zbiroh; 3), Pilsen (4), Bischofteinitz (Horšovský Týn; 5), Waldmünchen (4), Bruck/Oberpfalz (4), Regenstauf (3,5), Regensburg (2 Meilen). Gemäß den Kurpfälzer Korrespondenzen zum Geleit für den Kaiser kam dieser am Abend des 14. 5. „gar spat ungeverlich umb 7 uhr“ in Waldmünchen an271.
Nachdem Rudolf II. am 16. 5. 1594 Regenstauf als letzte Station vor Regensburg erreicht hatte, sollte der Einzug in den Reichstagsort am 17. 5. erfolgen. Noch zuvor suchte als nach Aktenlage einziger Reichstagsteilnehmer Maximilian von Bayern in Absprache mit Obersthofmeister Rumpf den Kaiser schon am 16. 5. in Regenstauf auf, um „irer Mt. dero ksl. hend zu khussen unnd bey irer Mt. mich unnderthenigst zuerzaigen“272. In der etwa halbstündigen Audienz hat sich das Reichsoberhaupt „gar gnedigst gegen mir ertzaigt, der Rumpf hat sich in superlativo wol ertzaigt“273.
Währenddessen leitete in Regensburg nach der Ankündigung des Reichserbmarschalls am 17. 5., Rudolf werde um 4 Uhr nachmittags seinen Einzug halten274, Kurfürst Wolfgang von Mainz als Reichserzkanzler die Vorbereitungen für den Empfang ein, versammelte die persönlich anwesenden Fürsten in seiner Herberge und ritt mit ihnen und ihrem jeweiligen Hofstaat dem Kaiser bis vor die Stadt entgegen. Erst dort wurden sie davon unterrichtet, dass Rudolf seinen Einzug kurzfristig bis zum folgenden Tag aufschieben müsse275. Die aufwartenden Fürsten kehrten deshalb unverrichteter Dinge in die Stadt zurück, wo sich die Regensburger Bürgerschaft ebenfalls vergebens für den Empfang bereit gemacht hatte und „bei 1700 starckh in iren rüsstungen aufgezogen“ war276. Die am 17. 5. bereits anwesenden Fürsten277 hatten sich zuvor auf folgende Zugfolge geeinigt278: In der ersten Reihe Maximilian von Bayern anstelle seines Vaters, daneben Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg279, Herzog Johann Casimir von Sachsen und Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg; in der zweiten Reihe in der Mitte Kurfürst Wolfgang von Mainz, an dessen rechter Seite Kurfürst Johann von Trier, zur Linken Bischof Julius von Würzburg.
Als Ursachen des so unvermittelt aufgeschobenen Einzugs wurden in den Berichten Gerüchte wegen „zuegestandner indisposition“ des Kaisers280, deutlicher „(mit underthenigster reverentz zumelden) eine unvorsehene diarraea oder durchlauffen“, die sich aber bald gebessert habe281, „schmertzen in den zähnen unnd haubt“282 oder eine Erkrankung an „doloribus calculi“283 angesprochen. Als anderes Motiv werden Geleitstreitigkeiten zwischen dem Regensburger Rat und dem Hochstift sowie Differenzen zwischen Reichsständen um die Präzedenz beim Empfang des Kaisers genannt284, die nicht rechtzeitig beigelegt werden konnten. Konkret ging es um erhebliche Reibereien zwischen Bayern und Pfalz-Neuburg beim Ritt aus der Stadt: Obwohl die bayerischen Reiter „für sich selbst den vorzug genommen, so seind inen doch die pfältzische durch andere gassen fürgeeylt, also das irer etliche vor den bayrn das thor erreicht, bei welchem sy so lang gehalten und den bayrischen den paß versperrt, biß die gantze pfältzische reiterei fürkhommen ist“285.
Die diesbezüglichen Verhandlungen zwischen Bayern und Pfalz-Neuburg zunächst um die Präzedenz und die vorrangige Session allgemein286 wurden schon vor der Ankunft des Kaisers präzisiert auf die Klärung der strittigen Zugfolge bei dessen Empfang. Pfalzgraf Philipp Ludwig gab seinen Gesandten vor, in Absprache mit den anderen Mitgliedern des Hauses Pfalz Herzog Maximilian den Vorrang beim Einzug Rudolfs zu verweigern, weil gemäß den Verträgen allein der regierende Herzog in Bayern „dem haus Pfaltz vorgehen solle“, Maximilian aber nur als „verweser“ des regierenden Fürsten fungiere und „auch alters halben uns nicht vorzuziehen sey“287. Da die bereits anwesenden Gesandten von Kurpfalz und Pfalz-Zweibrücken dies unterstützten288, forderten die Pfalz-Neuburger Delegierten Reichserbmarschall Alexander von Pappenheim auf, bei der Anordnung der Zugfolge für den Empfang des Kaisers den Vorrang Pfalzgraf Philipp Ludwigs vor Maximilian als nicht regierendem Fürsten zu berücksichtigen. Weil Pappenheim aber dazu riet, die Differenzen möglichst vorab zu klären289, verhandelten die Neuburger Gesandten am 14. 5. und 16. 5. mit den bayerischen Räten. Gegen deren Argument, der Vorrang sei berechtigt, weil die bayerische Vertretung so gestaltet sei, „allß wann ire Dlt. [Hg. Wilhelm] selbst in der person alhie weren“, indem Maximilian die vornehmsten „officier, auch die pferd unnd annders“ bei sich habe, die dem regierenden Herzog Wilhelm zugehörten, beharrten die Neuburger auf der Präzedenz des Pfalzgrafen als regierender und älterer Fürst290. Bei den folgenden Verhandlungen mit Philipp Ludwig persönlich am 17. 5. 1594 gestanden die bayerischen Gesandten zwar zu, dass Herzog Maximilian dem Pfalzgrafen im Fürstenrat „den vorrang für dißmal allß ein jüngerer und noch nicht regierender fürst nicht streitten wollte, aber meines gnedigen fürsten und herrn [Philipp Ludwig] leutten unnd hofgesind den vorzug für den bairischen zugestatten, weren sie nicht gemeint, auch nicht schuldig“. Da der Pfalzgraf dies erneut ablehnte291, konnte der Streit bis zum erwarteten Einzug des Kaisers am Nachmittag des 17. 5. nicht beigelegt werden. Zwar war ein letzter Vermittlungsversuch in der Versammlung der Fürsten im Kurmainzer Quartier am 17. 5. unmittelbar vor dem Ausritt zum Empfang Rudolfs insofern erfolgreich, als der Pfalzgraf nach der Intervention eines kaiserlichen Verordneten und der Bitte der Fürsten zugestand, gegen das Angebot Maximilians, er werde ihm sowohl „im einritt allß auch sonsten in anderen actionibus uff disem reichstag den vorgang lassen“, seinen bereits versammelten Hofstaat mit den Pferden abzuberufen, lediglich mit einigen wenigen Personen am Einzug teilzunehmen und dabei für sich (nicht für das Gefolge, für das der bayerische ‚Vortrab‘ anerkannt wurde) den Vorrang einzunehmen292. In der Interpretation Maximilians dagegen hatte er bei dieser Unterredung neben dem Gefolge auch für sich die Präzedenz gesichert: „Im hinausreitten bin ich auf der rechten handt geritten293 und habe ine, pfaltzgraven, an der linckhen handt in die mitten und neben ime der von Choburg“294. Allerdings seien gegen diese Vereinbarung anschließend dennoch viele Reiter des Pfalzgrafen zum Empfang hinausgeritten und hätten sich dabei vor die Reiter aller anderen Kurfürsten und Fürsten, ja sogar vor den Reichserbmarschall gedrängt, bis dieser sie auf der Brücke aufgehalten habe. Maximilian schickte deshalb am 18. 5. seine Räte zu Philipp Ludwig, um sich gegen den gewaltsam okkupierten Vorrang zu beschweren. Die Neuburger Gesandten rechtfertigten sich damit, dass die Reiter von der Vereinbarung nichts gewusst, an der Brücke dem Reichserbmarschall den Vortrab überlassen und sich sodann auf den Befehl des Pfalzgrafen hin zurückgezogen hätten295.
Nach dem verhinderten Empfang am 17. 5. stand dem Adventus des Kaisers am 18. 5. 1594 nichts mehr im Wege: Rudolf ließ von seinem Hofmarschall ankündigen, er werde zwischen 3 und 4 Uhr nachmittags aus Regenstauf kommend in Regensburg einziehen. Daraufhin versammelten sich die persönlich anwesenden Kurfürsten und Fürsten wie schon am Vortag erneut mit ihrem Gefolge im Kurmainzer Quartier und ritten von dort aus dem Kaiser entgegen, um ihn in die Stadt zu geleiten. Beim Einzug reihten sich Herzog Maximilian von Bayern und Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg unmittelbar vor dem Kaiser ein, noch vor ihnen ritten Herzog Johann Casimir von Sachsen-Coburg und Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg. Dem Kaiser folgten die Kurfürsten von Mainz und Trier sowie der Erzbischof von Salzburg und der Bischof von Würzburg. An der Steinernen Brücke wurde Rudolf vom Regensburger Rat empfangen und unter einem Traghimmel bis zum Domstift geleitet, dort wechselte er unter den Baldachin der Regensburger Domgeistlichkeit. Vor dem Dom stieg der Kaiser von seinem Pferd und begab sich in die Kirche, wo das „Te Deum Laudamus“ angestimmt wurde. Abschließend zog Rudolf in seine Herberge, den Bischofshof. Am Einzug waren insgesamt fast 1600 Pferde beteiligt.
Dieser relativ knappen und nüchternen Beschreibung im Mainzer Protokoll296 entsprachen die Schilderungen in mehreren Mitschriften anderer Reichstagsgesandten297, die für Einzelheiten zum Teil auf singuläre handschriftliche Darstellungen oder auf bald erscheinende Drucke verwiesen. Die hessischen Gesandten protokollierten kommentierend, der Kaiser sei „ohnn große pompa unnd nicht weitt mehr dann uberall mitt dem gantzenn hauffenn uber 1500 pferden eingetzogen“298. Ähnlich stellte die Fuggerzeitung aus Regensburg vom 20. 5. 1594 fest: Der Einzug ist „gleichwol nit so stattlich unnd mit grosser anzahl (alß mans haben wellen), gehalten worden, dann es ire Mt. sollicher gestalt nicht haben [wollen], sonndern seindt inn disem nicht über 2000 pferdt gezelt worden“299. Auch die Gesandtenberichte beschränkten sich weitgehend auf die Nennung der beteiligten Kurfürsten und Fürsten sowie der Anzahl der Pferde300, gingen nur vereinzelt auf die Zugfolge und die Ausstaffierung der Reiter ein301 und beriefen sich meist auf eigenständige Beschreibungen302, die den Berichten teils beilagen. Von anderen Reichstagsteilnehmern schilderte der steiermärkische Sekretär Speidl in seinem Tagebuch den Adventus Rudolfs303, ausführlicher stellte Reichsherold Peter Fleischmann den Einzug in seiner Reichstagsbeschreibung auf neun Druckseiten dar304, ebenso tat dies der kurpfälzische Rat Marcus zum Lamm im „Thesaurus Picturarum“305, wo die Schilderung des Einzugs umfangreicher ausfällt als die gesamte weitere Darstellung des Reichstags306.
Besonders auffallend ist die hohe Anzahl von mindestens zwölf zeitgenössischen Drucken307 aus dem Jahr 1594, die den Einzug im Detail wiedergeben. Allerdings stimmen mehrere Drucke im Inhalt und auch Wortlaut weitgehend überein, unterscheiden sich also nur in wenigen Einzelheiten, im Frontispiz oder im Layout mit abweichenden Zeilen- und Seitenumbrüchen. Dies gilt zunächst für drei Drucke mit gänzlich bzw. fast identischem Titel308, jeweils gleicher Vorrede und textlicher Analogie, es variieren lediglich Frontispiz und Layout. Drei andere Drucke geben im Titel vor, neben dem Einzug auch das Zeremoniell bei der Eröffnung des Reichstags aufzugreifen309, sie beschränken sich allerdings dementgegen erneut wie die vorgenannten Drucke auf den Adventus des Kaisers, ohne den Vortrag der Proposition und die Eröffnung zu erwähnen. Ansonsten entsprechen sie inhaltlich gänzlich und im Wortlaut weitgehend den drei erstgenannten Drucken, sie nennen jedoch bei der Zugabfolge (Nr. 19) fälschlich Reichserbmarschall Alexander von Pappenheim anstelle Joachims [d. J.] von Pappenheim als Schwertträger. Zwei weitere Drucke beziehen sich auf Abbildungen des Einzugs, sie enthalten diese aber nicht, sondern sind der im Folgenden angesprochenen Radierung Uffenbachs zuzuordnen. Einer dieser Drucke beschränkt sich wie die bisher genannten Werke wiederum in inhaltlicher und fast durchgehend textlicher Kongruenz auf den Einzug310, der zweite weicht nur geringfügig in der Nummerierung der Zugfolge ab, nennt bei den Datumsangaben jeweils beide Fassungen (s. n., s. v.) und ergänzt analog dem Titel311 eine Beschreibung der Bekleidung des kaiserlichen und reichsfürstlichen Gefolges. Stimmen die bisher zitierten Drucke also inhaltlich gänzlich und im Wortlauf weitgehend überein, so ist ein weiterer als originäre und eigenständige Darstellung einzustufen312. Gleiches gilt für drei in Reimform abgefasste Beschreibungen, davon zwei in deutscher313 und eine in lateinischer Sprache314. Die im Vergleich zu anderen Reichstagen der zweiten Hälfte des 16. und der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts mit den zahlreichen Drucken sehr gute Dokumentation der Reichsversammlung 1594 am Beispiel des kaiserlichen Einzugs verweist auf deren gesteigerte Außenwahrnehmung, die wohl zurückzuführen ist auf die lange ‚reichstagslose‘ Zeit seit 1582315. Komplementär zu den meisten Drucken ist heranzuziehen die Radierung von Philipp Uffenbach mit dem Titel: „Einritt der Key. Mt. Rudolphi 2 auff den Reichstag zu Regenspurg. 8. Maij 1594. Dauon in Relatione Historica Weiter zusehen“316. Die dort bei den einzelnen Abteilungen des Einzugs angegebenen Nummern korrespondieren mit der Beschreibung nicht nur in einem317, sondern in den meisten genannten Drucken318.
Andere Beschreibungen des Einzugs finden sich in zeitgenössischen Chroniken319 und älteren Werken320 sowie, verbunden mit analytischen Zielsetzungen, in der neueren Literatur321.
Die folgende Darstellung des Empfangs und Einzugs Rudolfs II. in Regensburg beruht auf der Schilderung in den erwähnten Drucken322 und ergänzt sie um Zusätze in der Beschreibung Fleischmanns323 sowie um originäre Quellenaussagen:
Nach dem unterbliebenen Einzug am 17. 5. 1594 versammelt der Kaiser am 18. 5. erneut die von ihm als Aufwartung angeforderten Grafen, Herren und Landsassen in Regenstauf, wo sie von Rumpf, Trautson und anderen Räten in einem dreigliedrigen Zug geordnet werden, der um 1 Uhr mittags Richtung Regensburg aufbricht. Rudolf folgt mit anderen ‚hohen Ständen‘, die ihn von Prag herbegleitet haben, erst etwas später, als sich seine Aufwartung bereits eine halbe Meile von Regenstauf entfernt befindet. Um den Anschluss herzustellen, muss die Abteilung des Kaisers so sehr eilen, dass man „ein Staub, so von den Wägen vnd Rossen auffgetrieben, hat sehen können“. Gemeinsam reitet man weiter bis zum Dorf Bach, eine Meile von Regensburg entfernt324, wo die kaiserlichen Edelknaben warten und sich in das Gefolge einreihen, das anschließend bis eine halbe Meile vor Regensburg zieht. Zwischenzeitlich sind dem Kaiser von Regensburg aus die dort persönlich anwesenden Kurfürsten und Fürsten entgegengezogen325. Sie brechen zwischen 2 und 3 Uhr nachmittags mit ihrem gesamten Gefolge auf: An der Spitze die Kurfürsten von Mainz und Trier nebeneinander, danach Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg und Bischof Julius von Würzburg ebenfalls nebeneinander, ihnen folgen Herzog Maximilian von Bayern, Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg mit zwei Söhnen [Wolfgang Wilhelm und August], Herzog Johann Casimir von Sachsen-Coburg und Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg. Eine halbe Meile vor Regensburg werden sie vom kaiserlichen Obersthofmarschall Trautson326 begrüßt und gebeten, die Ankunft Rudolfs auf einer Wiese im Schatten unter Bäumen abzuwarten. Sie nehmen dort Aufstellung, ordnen ihre Reiter kreisförmig an, steigen selbst von den Pferden und stellen sich in die Mitte des Kreises. Der Kaiser kommt eine halbe Stunde später in einer Kutsche, verlässt diese und geht auf die Kurfürsten und Fürsten zu, die ihrerseits Rudolf entgegengehen. Der Kaiser reicht zur Begrüßung jedem die Hand. Daraufhin hält Kurfürst Wolfgang von Mainz als Reichserzkanzler namens aller Anwesenden die Begrüßungsrede327, die der Kaiser persönlich stehend und mit entblößtem Haupt erwidert328. Dabei warten ihm Obersthofmeister Rumpf und Oberststallmeister Graf Albrecht von Fürstenberg auf, denen von den Kurfürsten und Fürsten ebenfalls die Hand geboten wird329. Man begibt sich zu Pferde und reitet mit dem Gefolge des Kaisers und der begleitenden Fürsten nach Regensburg, wo man zwischen 4 und 5 Uhr nachmittags einzieht.
Der Einzug findet in folgender Abfolge statt330: 1) 5 Reihen (‚Glieder‘) mit Reitern des Reichserbmarschalls Alexander von Pappenheim, dieser als Reichserbmarschall selbst, danach 12 Reihen Kurmainzer Gefolge mit 4 Trompetern. 2) 14 Reihen Kurtrierer Gefolge mit 3 Trompetern, dahinter 7 Reihen Junker. 3) Einem bayerischen Trompeter folgen 8 Reihen Arkebusier und 9 Reihen Edelknaben sowie der Hofmeister des Herzogs von Bayern. Danach 6 in Samt gekleidete bayerische Trompeter und 15 Reihen bayerische Herren und Adelige, ebenfalls in Samt gekleidet. 4) Für Salzburg ein Trompeter, ein Hauptmann und 10 Reihen „Carabiner“, bekleidet mit gelben Ärmeln und Röcken mit langen Schößen, dazu 3 weitere Trompeter. 5) 12 Reihen in Samt und Gold gekleidet, mit 3 Würzburger Trompetern. 6) Ein ksl. Offizier, dem 127 Reihen folgen331. 7) Eine von 4 Pferden gezogene Kutsche, auf welcher der englische Kammerhund des Kaisers mitgeführt wird332. 8) 10 Leibpferde des Kaisers mit schwarzen Tüchern, einige mit weißem und gelbem Samt verbrämt333. 9) Ein Heerpauker. 10) 20 Trompeter, in schwarzen Samt gekleidet, auf den Fahnen der Reichsadler. 11) 10 kaiserliche Edelknaben auf 10 spanischen Pferden, gekleidet in samtene italienische Röcke, unter denen einer einen Spieß, ein anderer die Leibrüstung des Kaisers trägt334. Diese Edelknaben reiten nicht gliedweise, sondern einzeln hintereinander. Nach ihnen kommt ein weiterer Edelknabe mit einem sehr langen Speer und einem hohen Federbusch, dem seinerseits eine Reihe Edelknaben ebenfalls mit hohen Federbüschen und vergoldeten Schilden folgt. 12) Deutsche und böhmische Offiziere. 13) Ein Marschall mit 27 Reihen deutscher, böhmischer und italienischer Offiziere und Truchsessen. 14) Pfalzgräfliche und Coburger Junker. 15) Der ungarische sowie der böhmische Herold in ihrem Habit mit dem Adler. 16) Der kaiserliche Obersthofmarschall Trautson335. 17) Die weltlichen Reichsfürsten: Zwei Söhne Pfalzgraf Philipp Ludwigs von Neuburg nebeneinander, dann Herzog Johann Casimir von Sachsen zur Rechten und der Landgraf von Leuchtenberg zur Linken nebeneinander, nachfolgend Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg zur Rechten und Herzog Maximilian von Bayern zur Linken nebeneinander. 18) Der kaiserliche Herold [Fleischmann] sowie der Herold des römischen Königs mit ihren Trabanten. 19) Joachim von Pappenheim [d. J.] mit dem entblößten Schwert336.
20) Kaiser Rudolf II.: Er reitet auf einem schwarzbraunen spanischen Pferd337, ist „bekleydet auff italianisch, führet einen Spanischen fahlen oder grawlichten Mantel, mit Güldenen Borten verbremet, einen Hut mit Ascherfarben vnd weissen Federn“. Rudolf wird am ersten Brückturm von den Regensburger Ratsherren empfangen. Sie überreichen ihm als Symbol ihrer Dienstbereitschaft und der Unterwerfung unter die kaiserliche Gewalt die Stadtschlüssel, die sich in einem Säckchen aus rotem und weißem Taft befinden. Der Kaiser übernimmt die Schlüssel aber nicht, reicht jedem Ratsherren die Hand und lässt antworten338, er nehme das Dienstangebot an und versichere der Stadt seine Gnade. Aufgrund des starken Winds auf der Brücke kann der Regensburger Rat den Kaiser erst beim inneren Brückturm, auf dem zu Ehren Rudolfs eine neue Inschrift angebracht worden ist339, unter seinen Baldachin aus gelbem Seidenatlas nehmen, auf dessen Unterseite der Reichsadler aufgestickt ist340. Den Baldachin tragen 6 Ratsherren. Beim folgenden Zug durch die Stadt bis zur Unterkunft des Kaisers säumen mehr als 3000 in Rüstung angetretene Regensburger Bürger die Straßen. In der folgenden Nacht werden auf dem Unteren Wöhrd 18 große Salutkanonen abgefeuert.
21) Im Anschluss an den Empfang reihen sich die Regensburger Ratsmitglieder hinter dem Kaiser in den Zug ein. 22) Nach ihnen folgen Kurfürst Wolfgang von Mainz zur Rechten und Kurfürst Johann von Trier zu Linken nebeneinander341. 23) 3 Reihen Spießjungen, in schwarzen Samt gekleidet und mit schwarzen und gelben Federn geschmückt. 24) 100 Hartschiere mit Rüstung unter ihren Röcken, auf dem Haupt Sturmhauben mit schwarzen, gelben und weißen Federn sowie langen Bändern in gleichen Farben342. 25) 2 türkische Pferde, geschmückt mit türkischen Farben343. 26) 7 Reihen Fußknechte. 27) Die beiden Leibkutschen des Kaisers, gezogen von je 6 Pferden. Danach 3 weitere Kutschen. 28) Pfalz-Neuburger, 29) Salzburger und 30) Würzburger Fußknechte, insgesamt 124 Reihen344. 31) Eine verschlossene Kutsche345. 32) Einige Rüstwagen mit Wein und anderem Proviant.
In dieser Abfolge bewegt sich der Zug durch die Brückstraße und die Wahlenstraße zum Neupfarrplatz346, wo 2 Fähnriche der Stadt mit roten und weißen Fahnen sowie einige Soldaten mit Schlachtschwertern stehen. Der Kaiser zieht weiter bis zum Dom, wo er bereits von der Geistlichkeit, gekleidet in weiße Chorröcke, erwartet wird. Sie wird angeführt vom Weihbischof347 in seinem Ornat, neben ihm 2 Personen, die Bischofsstäbe halten, hinter ihm 2 Fahnenträger mit Kreuzfahnen aus rot-weißem Taft. Als der Zug den Dom erreicht, bilden die Trabanten ein Spalier; alle steigen von den Pferden ab, der Kaiser geht auf den Weihbischof zu, zieht zur Begrüßung den Hut und wechselt unter den Baldachin des Domkapitels348. Die oben genannten Kurfürsten und Fürsten reihen sich vor dem Kaiser ein und geleiten ihn in den Dom349. Dabei trägt Reichserbmarschall Alexander von Pappenheim das offene Schwert350, nach dem Kaiser folgen W. Rumpf und P. S. Trautson sowie Grafen und Herren.Der Zug in den Dom wird von den kaiserlichen Trompetern und dem Heerpauker umrahmt. Im Mittelschiff des Doms ist ein Samtkissen vorbereitet, auf dem Rudolf niederkniet und das osculum pacis küsst, das ihm der Weihbischof reicht und dabei mit Weihwasser besprengt. Danach geht der Kaiser zum Hochaltar, der mit Kerzen, einem mit Edelsteinen besetzten Kruzifix und in Gold und Silber gefassten Reliquien zugerichtet ist. Er setzt sich auf einen in der Nähe des Hochaltars vorbereiteten, verzierten Stuhl351, der Weihbischof liest das Tagesgebet (‚Collecte‘), die kaiserliche Hofmusik bringt ein Stück dar352, zum Abschluss erteilt der Weihbischof den Segen. Der Kaiser erhebt sich vom Stuhl, verlässt unter dem Gesang der Hofmusik den Dom und begibt sich, weil es bereits 6 Uhr abends ist, durch einen vorbereiteten Gang direkt vom Dom in sein Quartier, den Bischofshof353.
Erst einige Tage nach dem Einzug Rudolfs in Regensburg überreichte ihm der Rat der Stadt am 23. 5. 1594 die üblichen Ehrengeschenke: Vier Zuber Fische, einen Wagen Wein, zwei Wagen Hafer und einen vergoldeten Pokal in Form eines doppelten Kopfs im Wert von ca. 300 Talern354. Anschließend hielt sich der Kaiser nicht nur während der gesamten Verhandlungsdauer des Reichstags bis zu dessen Abschluss am 19. 8. 1594 ohne Unterbrechung in Regensburg auf, sondern er verblieb dort weitere fünf Wochen, ehe er die Stadt am 22. 9. in Richtung Prag verließ355.
Eine Auflistung des gesamten, höchst umfangreichen Hofstaates Kaiser Rudolfs beim Reichstag ist an dieser Stelle nicht möglich356, es können lediglich die wichtigsten politischen Funktionsträger im Geheimen Rat, in der Reichshofkanzlei sowie im Reichshofrat kurz angesprochen werden.
An der Spitze des Hofstaates standen 1594 Wolf Rumpf zum Wielroß357, Oberstkämmerer, seit 1590 zugleich Obersthofmeister und Geheimer Rat, der von allen Räten den wohl engsten Kontakt mit dem Kaiser hatte und großen Einfluss auf ihn ausübte358, sowie Paul Sixt III. Trautson359, Obersthofmarschall, Leiter des Hofzeremoniells mit der Regelung des Zugangs zum Kaiser, Mitglied des Geheimen Rates und Präsident des Reichshofrates. Beide gemeinsam bildeten seit 1590 das Zentrum des Hofes und trafen dort nicht zuletzt aufgrund der Ämterkumulation in den Jahren bis 1600 „die maßgeblichen politischen Entscheidungen“360. Neben ihnen stand Dr. Johann Wolf (Wolfgang) Freymon von Hohenrandeck361 als Verwalter des Reichsvizekanzleramtes im Fokus. Freymon war als Mitglied des Reichshofrats und des Geheimen Rates nach dem überraschenden Tod von Reichsvizekanzler Jakob Kurz von Senftenau362 am 11. 3. 1594 mitten während der Reichstagsvorbereitungen363 nach Prag berufen364 und zum vorläufigen Amtsverwalter ernannt worden365. Er führte die Kanzleigeschäfte bis zu seinem Rücktritt am 2. 9. 1597 nur als interimistischer Leiter, wurde also nie zum wirklichen Reichsvizekanzler befördert. Besondere Bedeutung erlangte neben Freymon Reichshofsekretär Andreas Hannewald366 als Mitglied der Reichshofkanzlei367: Er konzipierte nicht nur im Vorfeld der Reichsversammlung die Proposition, sondern entwarf ebenso in Regensburg die meisten kaiserlichen Resolutionen und Erklärungen.
Von den ständigen Mitgliedern des Reichshofrates368 spielten bereits in der Reichstagsvorbereitung und sodann in Regensburg wohl auch aufgrund ihrer Doppelfunktion zugleich als Geheime Räte Johann Christoph von Hornstein369 und Dr. Rudolf Coradutz370 eine wichtige Rolle. Beim Reichstag traten daneben im direkten Verhandlungszusammenhang die Reichshofräte Zdenko Adalbert Popel von Lobkowitz371, Eberhard Wambold von Umstatt372 und Dr. Arnold Bormann373 deutlicher in Erscheinung374. Neben ihnen wirkte speziell an den Verhandlungen mit den Reichsstädten in deren Konflikt mit Augsburg auch Graf Ludwig von Löwenstein mit, der vor Beginn der Reichsversammlung zusätzlich zu den ständigen Mitgliedern des Reichshofrates375 in das Gremium berufen worden war.
Das auf Reichstagen übliche Verfahren, den Reichshofrat während deren Dauer gesondert zu konstituieren und personell zu erweitern, um den erhöhten Arbeitsanfall insbesondere für die Erledigung der zahlreichen Supplikationen bewältigen zu können376, kam auch 1594 zur Anwendung: Der Kaiser forderte auf der Grundlage eines Geheimratsbeschlusses377 mit Schreiben vom 15. 2. 1594 mehrere Grafen und Herren auf, persönlich nach Regensburg zu kommen und dort am Reichshofrat mitzuwirken. Das Schreiben378 ging an die Grafen Eitel Friedrich von Hohenzollern, Philipp V. von Hanau-Lichtenberg, Wilhelm von Oettingen, Ludwig von Löwenstein, Joachim von Fürstenberg, Simon zur Lippe, Hermann von Manderscheid-Blankenheim und Wilhelm von Zimmern (wohl gestrichen) sowie Dietrich Echter von Mespelbrunn (gestrichen) und Haug Dietrich von Hohenlandenberg, Landkomtur der Ballei Elsass und Burgund379. Da die meisten der Adressaten die Reichstagsteilnahme und damit ihre Mitwirkung am Reichshofrat absagten380, wurde dessen ordentliche Besetzung letztlich nur um die Grafen Ludwig von Löwenstein381 und Simon zur Lippe (dauerhafte Aufnahme) sowie Haug Dietrich von Hohenlandenberg ergänzt382. Außerdem wurde während des Reichstags der bereits zuvor anberaumte Wechsel im Präsidium des Reichshofrats vollzogen: Nachdem Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg nach anfänglichem Sträuben die Forderung des Kaisers Ende März 1594 akzeptiert hatte, den Vorsitz dauerhaft, also nicht begrenzt auf den Zeitraum des Reichstags, zu übernehmen383, erfolgten in Regensburg am 21. 6. der Rücktritt des bisherigen Amtsinhabers, Paul Sixt Trautson, und am 22. 6. 1594 die feierliche Amtseinführung Landgraf Georg Ludwigs durch Kurfürst Wolfgang von Mainz in Anwesenheit des Kaisers sowie aller Geheimen und der Reichshofräte384. Der Reichshofrat tagte in dieser erweiterten Besetzung relativ permanent während und zudem nach dem Abschluss des Reichstags in Regensburg vom 4. 6. bis zur letzten Sitzung am 14. 9. 1594385.
Neben den kaiserlichen Räten hielten sich insbesondere wegen der Verhandlungen zur Türkenhilfe auch die Reichspfennigmeister Zacharias Geizkofler386 und Christoph von Loß d. Ä.387 am Reichstag auf.
4.3 Organisatorische Vorbereitungen in Regensburg. Quartiernahme und Unterkünfte der Teilnehmer
Gleichzeitig mit der Versendung des Ausschreibens erteilte Kaiser Rudolf II. der Stadt Regensburg am 10. 1. 1594 den Befehl, sich auf den Reichstag vorzubereiten1, also Lebensmittel- und Futtervorräte anzulegen, bei der Bürgerschaft die Instandsetzung und Säuberung der Unterkünfte sowie die Bereitstellung von Bettwäsche und anderen Notwendigkeiten zu veranlassen und ihr aufzutragen, während der Reichsversammlung Räumlichkeiten nur an Personen zu vergeben, die zum Personal des kaiserlichen Hofes und der Reichsstände gehörten2. Der Regensburger Rat stellte in der Antwort zwar fest, dass die Reichstagsteilnehmer, was „victualia, raum und losament betrifft, in und bey andern deß Heyligen Reichs stetten leichtlich besser beraitschafft und gelegenheit gefunden haben“ würden3, er kam dem Befehl aber nach und erließ dazu bereits am 24. 1. 1594 ein Ratsdekret4. Darin wurde allen Bürgern und Einwohnern geboten, Zimmer und Stallungen zu räumen, zu säubern und für die Unterbringung des Reichstagspersonals vorzubereiten. Gegen ungehorsame Bürger behielt sich der Rat die Beschlagnahmung der Räume vor. Des Weiteren hatten sich die Regensburger während der Reichsversammlung bescheiden, ehrerbietig und willfährig zu erzeigen, die Fremden nicht mit überhöhten Preisen zu übervorteilen, die Feuerstätten zu säubern, Wasser in den Häusern bereitzuhalten sowie sich aller Zucht und Ehrbarkeit zu befleißigen, nicht zu fluchen, keine Unzucht und Hurerei zu dulden, sich des Zutrinkens und der Trunkenheit zu enthalten, die Nachtruhe zu beachten und sich gegenüber jedermann friedliebend und freundlich zu erweisen. Daneben traf der Rat weitere polizeiliche Anordnungen, führte eine Feuervisitation durch und bereitete die Rats- und Amtsstuben für die Reichstagskollegien vor. Die Geistlichen (der Stadt) ermahnte er, während des Reichstags unnötige Debatten mit Andersgläubigen zu vermeiden sowie die Predigten gemäßigt und kurz zu gestalten. Später überließ man dem Reichserbmarschall ein eigenes Gefängnis, errichtete einen Pranger5 und installierte eine Bürgerwacht in der gesamten Stadt6.
Neben der ausrichtenden Stadt stellte der Reichserbmarschall den zweiten wichtigen Faktor für die Organisation des Reichstags direkt vor Ort dar. Da der frühere Amtsinhaber Konrad von Pappenheim 1594 in Haft war7, forderte Rudolf II. ebenfalls mit Schreiben vom 10. 1. 1594 die möglichen Prätendenten aus dem Haus Pappenheim auf, ihm unverzüglich mitzuteilen, wer das Amt in Regensburg versehen werde8. Schon vor der Zustellung des Schreibens hatte jedoch Alexander von Pappenheim klargestellt, dass er das Reichserbmarschallamt bereits vor vier Jahren von Kursachsen (als Erzmarschall) zu Lehen empfangen habe und es deshalb beim Reichstag ausüben wolle9. Der Kaiser befahl ihm daraufhin, sich „so ehist, als immer sein kan“, nach Regensburg zu begeben, um den Reichsständen ihre Quartiere zuzuweisen10. Wenig später wies ihn auch Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen als Verwalter des Reichserzmarschallamtes an, seine Aufgaben bei der Quartiervergabe und der Erstellung einer Taxordnung in Regensburg in Kooperation mit Verordneten des Kaisers und der Stadt Regensburg unter dem Vorbehalt wahrzunehmen, dass Konrad von Pappenheim zwischenzeitlich nicht aus der Haft entlassen würde. Gleichzeitig trug er dem Regensburger Rat auf, Pappenheim in der Amtsverrichtung zu unterstützen und dessen Kompetenzen zu respektieren11.
Trotz der Vorgabe des Kaisers bereits im Januar, baldigst nach Regensburg aufzubrechen, machte sich Alexander von Pappenheim erst am 4. 3. 1594 in Grönenbach auf den Weg, begleitet von seinem Sohn Joachim und dem Gesinde mit zehn Pferden12. Schon zuvor hatte er allerdings seinen Furier und einen Diener nach Regensburg geschickt und den dortigen Rat unter Berufung auf das kaiserliche Provisionaldekret vom Reichstag 1582 aufgefordert, diesen bei der Quartiervorbereitung und anderen Verrichtungen behilflich zu sein13. Mit der Anspielung auf das Provisionaldekret vom 17. 9. 158214 knüpfte Pappenheim direkt an die Auseinandersetzungen seines Amtsvorgängers Konrad von Pappenheim beim Reichstag 1582 mit der Stadt Augsburg und dem Städtekorpus insgesamt an, deren Wiederholung sich hier anzubahnen schien, zumal die Reichsstädte das Dekret 1582 unter Protest abgelehnt hatten15 und der Regensburger Rat jetzt bei der Stadt Augsburg um die Zusendung der entsprechenden Akten von 1582 sowie um ein Gutachten dazu bat, wie Rechte und Reputation der Reichsstädte gegenüber den Ansprüchen Pappenheims zu wahren seien16. Wohl auch wegen der Augsburger Empfehlung, strikt auf der Appellation gegen das Provisionaldekret zu beharren17, und zudem infolge der zwischenzeitlich von Pappenheim in rigidem Tonfall vorgebrachten Forderungen an den Rat kam es zu Debatten, die an den Streit von 1582 erinnerten: Mit Schreiben vom 15. 3. 1594 verlangte Alexander von Pappenheim genaue Auskünfte der Stadt unter anderem darüber, ob und in welchem Ausmaß derzeit Infektionen herrschten18 und ob mit Lebensmittelengpässen zu rechnen sei. Wegen der befürchteten Quartierknappheit gab er dem Rat den Befehl an die Bürger vor, mehr Zimmer sowie Stallungen bereitzustellen und ohne seine Bewilligung keine Wohnungen zu vergeben. Der Regensburger Rat beantwortete die Fragen nur sehr knapp und verwahrte sich unter Berufung auf das eigene Dekret vom Januar gegen den Vorwurf, die Bürger würden zu wenig Quartiere und Stallungen bereitstellen. Vielmehr stünde in Klöstern und geistlichen Häusern in der Stadt wesentlich mehr Platz zur Verfügung als bei den Bürgern19. In den weiteren Verhandlungen wurde zwar keine Übereinkunft erzielt20, doch kam es im Gegensatz zu 1582 zu keiner Eskalation des Streits. Dennoch thematisierte Regensburg konkret diese Differenzen später im Städterat21, um sich den Beistand des Städtekorpus zu sichern, das sich daraufhin mit der Erklärung vom 13. 5. 1594 an die kursächsischen Gesandten als Vertreter des Reichserzmarschalls wandte22. Dabei stand die strittige Jurisdiktion über fremde Krämer im Mittelpunkt, die im Zusammenhang mit der fraglichen Gültigkeit des Provisionaldekrets von 1582 in den Debatten des Regensburger Rates mit Pappenheim und den kursächsischen Gesandten vom 10. 5. bis 20. 5. 1594 kontrovers interpretiert wurde23. Da Pappenheim gegen die Erklärung der Städte vom 13. 5. strikt auf der Geltung des Provisionaldekrets beharrte, brachte Regensburg die Angelegenheit am 16. 5. im Städterat nochmals zur Sprache und bewirkte damit den Beschluss einer neuerlichen Erklärung, die den kursächsischen Delegierten am 18. 5. übergeben wurde24. Allerdings blieb es letztlich auf eine weitere Replik Pappenheims25 hin dabei, dass dieser „sein jurisdiction gebraucht und exercirt“26.
Zur Einnahme und Vorbereitung seiner eigenen Unterkunft schickte Kaiser Rudolf im Februar Hofquartiermeister Gregor Bönl27 nach Regensburg und forderte mit Schreiben vom 13. 2. 1594 begleitende Maßnahmen ein: bei Reichserbmarschall Alexander von Pappenheim wegen der Abgrenzung und Ausweisung des Quartiers für den gesamten kaiserlichen Hofstaat28, bei der Stadt Regensburg wegen der Zuordnung von Ratspersonen, die mit Bönl die Unterkünfte besichtigen und deren Räumung sowie etwaige Umbauten veranlassen sollten29; bei Bischof Philipp von Regensburg mit der Bitte um die Anordnung, dass im Bischofshof als kaiserlichem Quartier die Räumlichkeiten „unsaumig geraumet, geseubert und gebessert werden“30; beim Regensburger Domkapitel mit der Aufforderung, Bönl behilflich zu sein, Zimmer zu räumen, auszubessern, zu säubern und sie ihm, dem Kaiser, sowie Reichsständen zur Verfügung zu stellen31; bei Herzog Wilhelm von Bayern mit der Bitte, Bönl auch Häuser in dem auf bayerischem Territorium gelegenen Stadtamhof einnehmen und entsprechend vorbereiten zu lassen32. Ansonsten liegen zur Zurichtung des Quartiers für den Kaiser und dessen Hofstaat nur wenige Nachrichten vor33. Allerdings beklagte der Reichserbmarschall wiederholt den Umfang der vom kaiserlichen Hof beanspruchten Bezirke, für die er dem Hofquartiermeister „den halben tail der statt einraummen“ musste und deshalb über umso weniger Unterkünfte für die Reichsstände verfügte34. Den Platzbedarf für das kaiserliche Gefolge zeigt beispielhaft die Bitte des Oberststallmeisters Graf Albrecht von Fürstenberg an den Hofquartiermeister, ihm für sich und sein Begleitpersonal sieben bis acht Stuben und Stallungen für 90 Pferde in der Nähe des kaiserlichen Hofes zu besorgen35. Daneben hatte Hofquartiermeister Bönl Sonderwünsche wie etwa den der kaiserlichen Hofkammer zu erfüllen, die Hofbuchhalterei und das Hofzahlamt „nahenndt beisamben“ einzulogieren36.
Die Reichsstände wandten sich wegen der Quartiernahme für sich oder ihre Gesandten in erster Linie an den dafür in Kooperation mit der Stadt Regensburg zuständigen Reichserbmarschall37, daneben vereinzelt an die Stadt und den kaiserlichen Quartiermeister. Den Kurbrandenburger Gesandten sollte Alexander von Pappenheim ein „bequem losamendt“ zuweisen38, für Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen hatte er eigeninitiativ die Unterkunft Kurfürst Augusts vom Wahltag 1575 reserviert, bei der es sich um das „gröste, stattlichste und fürnembste in des Reichs quartier“ handelte39. Nachdem seine persönliche Reichstagsteilnahme feststand, forderte Friedrich Wilhelm den Reichserbmarschall, die Stadt Regensburg und den kaiserlichen Quartiermeister auf, seinen Zeugmeistern und Furieren bei der Vorbereitung dieser und der anderweitigen Herbergen für den Hofstaat und das Begleitpersonal mit 550 Pferden behilflich zu sein40. Herzog Wilhelm V. von Bayern stellte noch im Rahmen der lange geplanten persönlichen Mitwirkung an der Reichsversammlung die Reservierung des Klosters St. Emmeram sicher und leitete Maßnahmen für die Unterstützung seines Kammerfuriers und eines nach Regensburg beorderten Kastners ein41. Da Wilhelm entgegen dieser Planung nicht anreiste, nutzte Herzog Maximilian anstelle seines Vaters das Kloster als Unterkunft.
In Ansbach empfahlen die Räte Markgraf Georg Friedrich, die Sicherung des Quartiers beim Reichserbmarschall frühzeitig einzuleiten, weil man sonst nur schwer und mit höheren Kosten unterkommen könne42. Die folgenden Schritte des Markgrafen gingen ebenfalls noch von seiner persönlichen Reichstagsteilnahme und der Notwendigkeit einer entsprechend großen Unterkunft aus, die Reichserbmarschall von Pappenheim aber aufgrund des allgemeinen Quartiermangels nicht zusagen konnte und ihn deshalb auf die Kurbrandenburger Herberge vertrösten musste, die zur Verfügung stünde, falls Kurfürst Johann Georg nicht persönlich anreiste. Andernfalls blieb nur die Unterbringung in drei weiter verstreut liegenden Häusern, davon eines vor den Stadtmauern43. Letztlich löste sich das Problem ohnehin, weil der Markgraf nicht nach Regensburg kam44 und nur Gesandte schickte.
Ansonsten hielten Reichsfürsten und Reichsstädte den Reichserbmarschall an, ihren vorab nach Regensburg abgeordneten Dienern bei der Quartiersuche zur Hand zu gehen oder den Gesandten eine adäquate bzw. eine bestimmte Herberge zuzuweisen45. Die Stadt Nürnberg bezog dabei neben dem Reichserbmarschall auch den kaiserlichen Quartiermeister Gregor Bönl ein, da dieser das zunächst vorgesehene Haus für den Präsidenten der kaiserlichen Hofkammer, Freiherr Ferdinand Hoffmann, reserviert hatte und man deshalb auf ein anderes ausweichen musste46. Der Rat der Stadt Speyer wandte sich direkt an den ihm bekannten Regensburger Advokaten Dr. Kaspar Stemper mit der Bitte, die Gesandten bei sich unterzubringen oder ihnen eine anderweitige Bleibe zu vermitteln. Nachdem Stemper zwei nebeneinander liegende Wohnungen reservieren konnte, überließ Speyer eine davon den Frankfurter Deputierten, um die räumlichen Voraussetzungen für die vertrauliche Kommunikation während des Reichstags zu schaffen47.
Der in den Korrespondenzen zur Quartiernahme angesprochene Mangel an geeignetem Wohnraum für den Hofstaat des Kaisers, das Gefolge der persönlich anwesenden Fürsten und die Gesandten der anderen Reichsstände sowie, wohl noch gravierender, an Stallungen für die zahlreich mitgeführten Pferde stellte den Reichserbmarschall vor erhebliche Probleme, konnte er doch kaum alle ansuchenden Stände unterbringen48, viel weniger Wünsche um besondere Herbergen erfüllen49. Er bat den Kaiser deshalb um diesbezügliche Anordnungen oder um die Abordnung eines Kommissars, der sich selbst ein Bild machen sollte50. Wenig später konkretisierte er, es sei „unmüglich, die ankhommenden chur-, fürsten unnd stennde deß Reichs, wofern kain andere anordnung geschicht, in der angegebenen anzahl gesindt und pferdt underzubringen“. Er habe dem kaiserlichen Quartiermeister für 2070 Pferde „die halbe statt geben und einraumen müssen“, in der gesamten Stadt könnten in alten und jetzt neu gebauten Stallungen 4700 Pferde eingestellt werden, doch benötige man Platz für insgesamt 7121 Pferde51. Da es ihm „unmüglich, ohne fernere euer ksl. Mt. zuthun ainigen standt mehr underzubringen“, bat er nochmals um die Abordnung eines kaiserlichen Kommissars und regte selbst an, der Kaiser möge den Herzog von Bayern um die Erlaubnis der Einfurierung in Stadtamhof sowie andere benachbarte Fürsten für umliegende Dörfer ersuchen52. Rudolf II. griff gemäß Beschluss des Geheimen Rates53 den Vorschlag auf und bat Herzog Wilhelm V. von Bayern, er wolle dem Reichserbmarschall in Stadtamhof und anderen benachbarten Orten Quartiere und Stallungen überlassen54. Da der Herzog dies billigte55, schien sich die Situation zu entspannen, zumal auch die für den Kurfürsten von Brandenburg vorgesehene Herberge frei wurde, nachdem er den persönlichen Reichstagsbesuch abgesagt hatte56.
Um die Unterbringung des Reichstagspersonals möglichst effektiv zu organisieren, besichtigten Profos und Furier des Reichserbmarschalls sowie zwei Verordnete des Regensburger Rates ab 7. 3. 1594 die einzelnen Stadtviertel („Wachten“), verzeichneten die dort vorhandenen Unterkunftsmöglichkeiten und fertigten daraus ein Furierregister an57. Es nannte, gegliedert nach Wachten, einzeln durchnummeriert den Namen des Hausbesitzers, die im Haus zur Verfügung stehenden Stuben, Kammern, Betten und Stallplätze für Pferde und summierte das Ergebnis jeweils für die Wachten auf. In der Westnerwacht standen beispielsweise 98 Stuben, 148 Kammern, 294 Betten und Stallungen für 672 Pferde sowie weitere fünf Küchen, zwölf Keller und zwei Gewölbe zur Verfügung; in der Donauwacht waren es 147 Stuben, 221 Kammern, 466 Betten, Platz für 764 Pferde, elf Küchen, 17 Keller, neun Gewölbe und zwei Säle. In der Gesamtsumme für alle acht Wachten umfasste die Liste 1172 Nummerneinträge, es wurden also 1172 Quartiere besichtigt und dabei insgesamt 988 Stuben, 1434 Kammern, 2738 Betten, Stallungen für 4278 Pferde, 72 Küchen, 72 Keller, 34 Gewölbe und zwei Säle ermittelt.
Auf dieses Furierregister und die dortige Nummernabfolge bezog sich eine folgende Auflistung zur Unterbringung von Reichstagsteilnehmern bei einzelnen Regensburger Bürgern und Einwohnern. Das sehr umfangreiche Unterkünfteverzeichnis58 nennt, geordnet nach Wachten, mit den laufenden Nummern 1 bis 676 jeweils den Namen und in einigen Fällen zusätzlich den Beruf des Hausbesitzers, die Anzahl der dort untergebrachten Personen anhand ihrer Funktionszuschreibung im jeweiligen Hofstaat oder der Zugehörigkeit zu einer anderweitigen Reichstagsgesandtschaft, die von diesen belegten Stuben, Kammern und Betten sowie den dafür wöchentlich zu entrichtenden Preis. Wenngleich sich die Liste unvollständig auf vier der acht Wachten beschränkt und bei Weitem nicht alle Gesandtschaften erfasst, bietet die Quelle doch wichtige Hinweise auf die Regensburger Bevölkerungs-, Häuser- und Stadtstruktur am Ende des 16. Jahrhunderts. Die Liste kann aufgrund ihres Umfangs hier nicht dokumentiert werden, es seien lediglich einige Beispiele daraus genannt: Westnerwacht, Nr. 6: Unterkunft von vier Kurkölner Musketieren bei Jakob Frank; eine Stube, eine Kammer und zwei Betten für wöchentlich 1 fl. 30 kr. Westnerwacht, Nr. 88: Unterkunft von vier Würzburger Hofjunkern bei Konrad Fischer; eine Stube, eine Kammer und drei Betten für wöchentlich 3 fl. Westnerwacht, Nr. 139: Unterkunft des Pfalz-Neuburger Landrichters zu Burglengenfeld bei Hans Portner; eine Stube, eine Kammer und drei Betten für wöchentlich 2 fl. Schererwacht, Nr. 204: Unterkunft von landgräflich hessischen Gesandten bei Christoph Allschmied; drei Stuben, drei Kammern und drei Betten für wöchentlich 12 fl. Schererwacht, Nr. 229: Unterkunft des Kurtrierer Rates Dr. Burkhard Wimpfeling beim Glaser Dionysius Metzger; eine Stube, eine Kammer und zwei Betten für wöchentlich 2 fl. Donauwacht, Nr. 384: Unterkunft der Gesandten der Stadt Köln bei Lukas Wirt; eine Stube, drei Kammern, fünf Betten, Küche, Keller, Gewölbe mit Geschirr und anderem Hausrat für wöchentlich 13 fl. Wildwercherwacht, Nr. 568: Unterkunft des Kurmainzer Rates [Jobst] Philipp von Bicken bei Veit Bernhardt; eine Stube, zwei Kammern und drei Betten für wöchentlich 2 fl. 30 kr. Wildwercherwacht, Nr. 572: Unterkunft des spanischen Gesandten für Burgund, [Charles Philippe de Croÿ,] Marquis d’Havré (mit Gefolge), bei Wolf Berger; vier Stuben, fünf Kammern und 20 Betten sowie Küche und Keller für wöchentlich 20 fl. Wildwercherwacht, Nr. 633: Unterkunft des bayerischen Rates Dr. Forstenhäuser bei Tobias Brothuber; eine Stube, eine Kammer und zwei Betten für wöchentlich 1,5 Taler. Wildwercherwacht, Nr. 657: Unterkunft von drei kursächsischen Junkern bei Kaspar Neumeier; eine Stube, zwei Kammern und fünf Betten für wöchentlich 3 fl. 30 kr. Den meisten Raum beanspruchte die Unterbringung des Hofstaats der persönlich anwesenden Kurfürsten und Fürsten59 sowie des Beraterstabs, der Aufwartung und des Gefolges des Kaisers. Der Erzbischof von Salzburg und dessen Hofstaat waren laut den im Akt folgenden Einträgen zur Einlosierung des Kaisers, die teils der kaiserliche Quartiermeister Gregor Bönl anfertigte, im Quartier Rudolfs II. untergebracht60. Demgegenüber hielt sich der Platzbedarf für die Gesandtschaften der übrigen Reichsstände, die im erwähnten Verzeichnis nur sehr lückenhaft dokumentiert werden, in Grenzen.
Neben der Quartierfrage stand die Versorgung der Reichstagsstadt und der zahlreichen Teilnehmer mit Lebensmitteln aus dem Umland im Zentrum der Vorkehrungen. Deshalb hatte der Kaiser ebenfalls parallel zum Ausschreiben bereits am 10. 1. 1594 Bayern, Pfalz-Neuburg, die Kurpfalz (wegen der Territorien in der Oberpfalz) sowie die Bischöfe von Augsburg, Salzburg und Passau aufgefordert, bei den Regensburg nächstgelegenen Ämtern zu verfügen, dass die Untertanen Lebensmittel „umb geburlichen zimlichen werth“ dorthin liefern oder sie Käufern in ihren Gebieten „gegen zimblicher zallung guetlich volgen lassen“61. Zwar wurde dies von mehreren Seiten zugesagt62, doch wiederholte Rudolf II. vor der bald erwarteten Eröffnung des Reichstags seine Aufforderung nochmals, ergänzt um die Bitte, besonders Pferdefutter sowie Heu und Stroh nach Regensburg zu liefern63. Obwohl Reichserbmarschall Alexander von Pappenheim zwischenzeitlich ebenfalls die Bitte an die benachbarten Reichsfürsten gerichtet hatte, den Untertanen aufzuerlegen, dass sie ihre Waren „umb billige bezallung hieher in die statt zu offenen failen marckh bringen“64, um so Lebensmittelengpässen und damit verbundenen Kostensteigerungen in Regensburg möglichst vorzubeugen, wurden die Zusagen der Fürsten wohl nicht durchgehend eingehalten. So berichteten die Brandenburg-Ansbacher Gesandten, der Herzog von Bayern und der Pfalzgraf von Neuburg hätten ihren Untertanen verboten, Lebensmittel „auff feilen marckt alhier zu pringen“, sondern diese seien „iren f. Gnn. und derselben bevelchs habern zu dero aignen notturfft zuvor anzupieten“. Die Folge sei, dass in Regensburg „alles in hochstem wert“65. Mit dieser Feststellung korrespondiert eine Anordnung Pfalzgraf Philipp Ludwigs an den Forstmeister und den Kastner in Burglengenfeld, mehr Eichenholz als üblich fällen und aufscheitern zu lassen, weil es beim Reichstag „in hohen werth komen werde“, und es in Regensburg „aufs höchst ir köndt, zuverkauffen“66. Auch die kursächsischen Gesandten beklagten unmittelbar nach ihrer Ankunft in Regensburg die „grosse teurung, unnd ist sonderlich fast gar [nicht] oder doch schwerlich zur fuetterung zu kommen“67. Der venezianische Gesandte Contarini stellte zur Lebensmittelknappheit fest: „Qui si sta con grandissimo dissagio et, fuor che il pane et il vino ch’è carissimo, non si trova alcuna cosa da vivere, et bisogna mandare persone in luoghi lontani dalla città quatro et cinque leghe con grandissima spesa per fare qualche provisione […]“68.
Um die vielfach beklagte Teuerung während der Reichsversammlung69 zu begrenzen, wurde gemäß dem üblichen Verfahren auch 1594 eine Reichstagsordnung (Taxordnung) ausgearbeitet und publiziert. In ersten Verhandlungen mit dem Reichserbmarschall am 29. 3. 1594 gab der Regensburger Rat die in der Stadt üblichen Preise für Getreide, Fleisch, Fisch, verschiedene Mahlzeiten, Bier und für die Stallmiete bekannt, vermied aber Aussagen zum stark schwankenden Holzpreis, für den Brotpreis, der von jenem für Getreide abhänge, für den bekanntlich sehr teuren Wein sowie für die Miete von Kammern und Zimmern, die wie in der Vergangenheit Wirt und Gast jeweils selbst vereinbaren sollten70. Nachdem der Kaiser die weitere Ausarbeitung der Reichstagsordnung bis zu seiner Ankunft zurückgestellt hatte, die Preise in Regensburg währenddessen aber weiterhin anstiegen und insbesondere eine „ubermessige steigerung mit denn losamentenn“ festzustellen war, regten die kursächsischen Gesandten bei der kaiserlichen Empfangskommission71 an, die Taxordnung vorzeitig zusammen mit ihnen, dem Reichserbmarschall und dem Regensburger Rat zu konzipieren, dem Kaiser zur Korrektur zu schicken und dann gegebenenfalls noch vor oder unmittelbar bei dessen Ankunft zu publizieren. Die Empfangskommission lehnte dieses Verfahren ab, befürwortete aber eine nochmalige Nachfrage des Reichserbmarschalls beim Rudolf II. und erklärte sich bereit, an der Ausarbeitung mitzuwirken, sobald sie über eine entsprechende Weisung des Kaisers verfüge72. Diese Konzeption wurde trotz der verzögerten Anreise Rudolfs nicht umgesetzt, sondern das Dekret des Kaisers für die Ausarbeitung der Taxordnung erging nach dessen Ankunft in Regensburg am 18. 5. erst am 20. 5. 1594 als Auftrag an die Reichshofräte Georg Deserus von Fraunhofen und Eberhard Wambold von Umstatt, die kursächsischen Gesandten als Vertreter des Reichserzmarschalls, Reichserbmarschall Alexander von Pappenheim und Deputierte der Stadt Regensburg73.
Die daraufhin formulierte Reichstagsordnung datiert vom 29. 5. 1594, sie wurde im Anschluss an den Druck aber erst am 11. 6. 1594 auf den Plätzen Regensburgs durch den Reichserbmarschall, die Herolde für Böhmen, Ungarn und das Reich, 13 Trompeter und einen Heerpauker publiziert und ausgerufen74. Die Reichstagsordnung erschien 1594 im Gegensatz zu früheren Ordnungen nicht als Einblattdruck im Langformat, sondern als gedrucktes Geheft75. Sie enthielt die üblichen Vorschriften76 zur Sicherung von Ruhe und Ordnung zwischen den Reichstagsteilnehmern und mit Fremden, zum Verfahren bei gewalttätigen Zwischenfällen und für die Verweisung fremder Handwerker und Händler sowie von Bettlern und Siechen aus der Stadt, gab genaue Feuerschutzbestimmungen vor, ordnete tolerantes Verhalten hinsichtlich Sprache, Sitten und Religion an, verbot den eigenmächtigen Austrag von Streitigkeiten, regelte den Alarm bei Tumulten und verbot Falschspielerei sowie die Aufnahme von Fremden durch Bürger der Stadt in ihre Häuser ohne vorherige Anmeldung. Die Festlegung der Preise für die Unterkunft in Herbergen und Losamenten ließ die Ordnung bis zum Abschluss von deren Besichtigung offen. Relativ ausführlich ging sie auf die Zufuhr von Getreide und Brot, den Verkauf an den in der Stadt üblichen Orten, den Preis für verschiedene Getreidesorten (nicht des Brotes) sowie in Verbindung damit auf das Verbot des Vorkaufs im Umland Regensburgs ein, um eine möglichst freie und kostengünstige Zufuhr in die Stadt zu gewährleisten. Die integrierte Taxordnung gab Höchstpreise für Fleisch, Innereien, Speck, Würste und diverse Fische vor, während für Geflügel, Eier, Butter, Käse und Obst zwar keine Festlegung möglich war, der Reichserbmarschall aber gegen überteuerten Verkauf vorgehen sollte. Gleiches galt für Wein und auswärtiges Bier, während Regensburger, pfälzisches und böhmisches Bier taxiert wurden. Genau festgelegt wurden die Preise für Mahlzeiten in Wirtshäusern und für die Übernachtung in Verbindung mit der Verpflegung sowie für Stallmiete und Pferdefutter. Der Holzpreis konnte nicht fixiert werden, doch galt auch hier die Sanktionierung überteuerter Angebote. Bezüglich der gültigen Münzen in der Stadt beließ man es bei der Reichsmünzordnung.
Allerdings zeigen die anhaltenden Klagen über überhöhte Kosten, dass der Vollzug der Taxordnung nicht sichergestellt77 und damit der Preisanstieg in Anbetracht des immensen Bedarfs für die während des Reichstags übervölkerte Stadt nicht wirksam begrenzt werden konnten.
4.4 Zeremoniell und Öffentlichkeit des Reichstags
Im Vorwort des ersten Bandes in der Reihe der „Reichsversammlungen 1556–1662“ wurde im Jahr 1988 konstatiert:„Die Darlegungen zu Zeremoniell, Einberufung, Unterkunft und Session verlieren [nach 1555] für das Reichstagsgeschehen ihre Bedeutung und können weggelassen werden“1. Diese Sichtweise ist in Anbetracht der ‚kulturalistischen Wende‘ der Geschichtswissenschaft2 und der im Zusammenhang damit grundlegend neu bewerteten Bedeutung des Zeremoniells und der Symbolik der Reichstage im 16. Jahrhundert3 in dieser Absolutheit nicht mehr haltbar: Das Reich wurde beim Reichstag „nur in der solennen Versammlung, in der feierlichen, kollektiven, formalisierten öffentlichen Praxis“ sicht- und erfahrbar, der Reichstag ist damit nicht nur zu verstehen als Verhandlungsereignis, sondern erst „das gesamte feierliche Geschehen“ konstituierte die Darstellung und Herstellung des Reichs als Gesamtverband auf dem Reichstag4.
Um dieser Sichtweise in Ansätzen gerecht zu werden, ohne das Editionskonzept für die Reihe der „Reichsversammlungen“ zu verlassen, wird angestrebt, die zentralen zeremoniellen Ereignisse an entsprechender Stelle in der Aktendokumentation oder der Einleitung etwas detaillierter darzustellen. Dies gilt insbesondere für den Einzug des Kaisers in Regensburg5, für die Ankünfte einzelner Reichsfürsten6, sodann für das Zeremoniell bei der Eröffnung der Verhandlungen7 und beim Abschluss8 der Reichsversammlung. Um daneben weitere zeremonielle Akte und überdies die „Präsenzöffentlichkeit“ des Reichstags als dessen zweiten, sichtbaren „Schauplatz“ neben den Verhandlungen hinter den verschlossenen Türen der Räte und Kurien9 zu beleuchten, sollen an dieser Stelle in den Quellen greifbare öffentlichkeitswirksame Aspekte, die Typus und Dichte der Veranstaltungen außerhalb der Beratungsebene veranschaulichen, rekapituliert werden. Als Quellen dienen neben einigen Gesandtenberichten10 und dem bayerischen Zeremonialprotokoll11 vor allem die Reichstagsbeschreibung Peter Fleischmanns12, die im Zusammenhang mit der Auflistung des Hofstaats der anwesenden Reichsfürsten viele Bankette erfasst, sowie die aus der Provenienz der Stadt Regensburg stammenden „Denkwürdigkeiten“13 zum Reichstag 1594, die vorrangig dessen äußeren Ablauf chronologisch dokumentieren und dabei den Schwerpunkt auf die in der Stadt sichtbare Öffentlichkeit der Reichsversammlung mit Ereignisse legen, an denen die Regensburger Bürger nicht nur als Zuschauer, sondern selbst als Akteure mitwirkten und damit zu „Mitspielern des äußeren Geschehens beim Reichstag“ wurden14.
Dies gilt zunächst weniger für die zahlreichen Bankette15, die die persönlich anwesenden Kurfürsten und Fürsten ausrichteten, wenngleich einige davon entweder in der Öffentlichkeit ausgetragen oder um öffentliche Veranstaltungen wie etwa Schaufechten erweitert wurden. Ansonsten beschränkten sich die Bankette auf einen eng umschriebenen Teilnehmerkreis mit genau festgelegter Sitzordnung, wobei die Spannbreite jedoch von zeremoniell streng regulierten Festtafeln bis hin zu eher formlosen, oft spontan zusammentretenden ‚Arbeitsessen‘ reichte16.
Nach Aussage der genannten Quellen17 fanden im Zeitraum vom 8. 6. bis 18. 8. 1594, also innerhalb von zehn Wochen, 23 große Bankette und weitere sechs kleinere, aber gleichwohl in der Chronistik verzeichnete Festtafeln statt. Die meisten der persönlich anwesenden Kurfürsten und Fürsten veranstalteten zwei Bankette, Kurfürst Ernst von Köln dagegen lud viermal ein. Dazu kamen die zahlreichen, in den Gesandtenberichten nur knapp angesprochenen anderweitigen gemeinsamen Mittags- oder Abendtische im kleineren ‚privaten‘ Kreis, die hier unberücksichtigt bleiben. Den Auftakt machte Herzog Maximilian von Bayern mit einem Bankett in seiner Unterkunft, dem Kloster St. Emmeram, am 8. 6. 1594 mit 16 Teilnehmern, darunter die drei geistlichen Kurfürsten, Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, Herzog Johann Casimir von Sachsen-Coburg, Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg, Fürst Christian von Anhalt, mehrere Grafen und einige kaiserliche Räte. Am zweiten Bankett Maximilians am 29. 6. wieder in St. Emmeram wirkten 29 Gäste mit, neben mehreren persönlich anwesenden Reichsfürsten und deren Söhnen viele Grafen, darunter Burggraf Fabian von Dohna als Kurpfälzer und Graf Wolfgang Ernst von Stolberg als Kurbrandenburger Gesandter, daneben der burgundische Deputierte Charles Philippe de Croÿ, der ungarische Kanzler János Kutassy, Bischof von Raab, und erneut die führenden kaiserlichen Räte Rumpf, Trautson und Albrecht von Fürstenberg18, die abgesehen von wenigen exklusiven Fürstenbanketten bei sehr vielen Einladungen anwesend waren und ihrerseits in Vertretung Rudolfs II. am kaiserlichem Hof „stettigs freye Taffl“ hielten19.
Bereits einen Tag nach der ersten Einladung Maximilians von Bayern fanden an Fronleichnam, 9. 6. 1594, zwei Bankette statt: Eines richtete Kurfürst Wolfgang von Mainz (16 Teilnehmer, darunter mehrere protestantische Fürsten)20, das andere Kurfürst Ernst von Köln aus. Zu Letzterem liegt keine Gästeliste vor21, allerdings merkt der Regensburger Chronist dazu kritisch an, es seien dabei „100 eimer weins außgesoffen [worden]; die schauessen sollen zu 1000 fl. costen. In Ungern wird er22 der niderlendischen leuff halben nichts zu geben haben“23. Die aufwendig inszenierten und verschwenderisch gestalteten Schauessen setzten sich bei den folgenden Banketten Kurfürst Ernsts fort24. Besonders jenes am 19. 6. 1594, zu dem auch der Kaiser geladen war, der aber weder hier noch bei anderen Banketten erschien25, wurde entsprechend vorbereitet26 und organisiert: Es fand im Unterschied zur üblichen Praxis nicht in der Herberge des Kurfürsten statt, sondern im großen Saal des Regensburger Rathauses, der höheres Renommee versprach27. Unter den 31 Teilnehmern des Festessens, das „gar herrlich gehalten“ wurde28, befanden sich unter anderem alle persönlich in Regensburg weilenden Kurfürsten und Fürsten, für die weltlichen auch deren Gemahlinnen sowie anwesende Söhne und Töchter, die leitenden Gesandten von Kurbrandenburg, der Kurpfalz und Österreichs sowie die führenden kaiserlichen Räte29. Zudem beschränkte sich das Bankett, das schon mittags begann, nicht auf diese Runde, sondern „man gab meniglich, wer hinauf kham, zu drinckhen, und wurd auf den abent ein fechtschuel vor dem rathauß gehalten“30. Nach Aussage der Kurbrandenburger Gesandten hat Kurfürst Ernst selbst „die anordnung gethan, das keiner, so nichtt notturfftigk bereuschertt, hinnunter gelaßen worden. Sein 78 eimer wein und 40 eimer bier ausgetruncken worden“31. Im Gegensatz zu anderen Banketten, die wohl meist auf den geladenen Personenkreis limitiert blieben, wurde hier mit dem freien Ausschank von Wein und dem anschließenden Schaufechten vor dem Rathaus die Öffentlichkeit der Stadt und des Reichstags miteinbezogen. Allerdings galt die ansonsten zu beobachtende Eingrenzung auf relativ wenige Teilnehmer im Kontrast zur Schauveranstaltung am 19. 6. wohl auch für das letzte Gastmahl Kurfürst Ernsts von Köln, das erst am 3. 8. stattfand, nachdem die meisten Fürsten bereits aus Regensburg abgereist und deshalb nur „vast alle geystliche personen vnd vom [!] Rom“ anwesend waren32: Es fanden sich ein der päpstliche Legat Madruzzo und führende Männer aus dessen Gefolge wie Franciscus Oranus, Auditor an der Rota, Carlo Gaudenzio und Gianangelo Gaudenzio Madruzzo, dazu die drei päpstlichen Nuntien Speciano, Frangipani und Portia sowie Giovanni Battista Concino, Gesandter des Großherzogs der Toskana.
Die sich hier andeutende „konfessionelle ‚Bereinigung‘ des Tafelns“ beim Reichstag 159433 bestätigt sich auf katholischer Seite wenig überraschend bei den Banketten von Legat Madruzzo am 22. 6. im Garten seiner Unterkunft34 und von Nuntius Speciano am 18. 7.35, ebenso lud der spanische Gesandte San Clemente nur katholische Gäste zu sich, darunter die gesamte kuriale Vertretung und einige kaiserliche Räte36. Bischof Julius von Würzburg veranstaltete zwei größere Tafeln im Garten des Jakobsklosters. Für die erste am 12. 7., ein Essen „und music“37, liegt keine Gästeliste vor, die zweite am 26. 7. kurz vor seiner Abreise beschränkte sich auf 15 katholische Teilnehmer mit dem päpstlichen Legaten, den drei Nuntien, den Vertretern des Königreichs Ungarn und erneut den führenden kaiserlichen Räten38. Zwar waren auch auf protestantischer Seite beim zweiten Bankett Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen am 9. 7.39 und beim ersten Empfang Herzog Friedrichs von Württemberg am 11. 7.40 nur glaubensverwandte Gäste anwesend, aber dennoch stellten demgegenüber die konfessionell gemischten Tafeln, wie sie in allen anderen Banketten zu beobachten sind, den Normalfall dar.
Dies gilt neben den eingangs erwähnten Einladungen für Festtafeln protestantischer Fürsten wie Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg am 13. 6. und 14. 7. (mit anschließendem Schaufechten auf dem Jakobsplatz)41 ebenso wie für die Bankette der geistlichen Reichsstände: Kurfürst Johann von Trier versammelte am 26. 6. (18 Teilnehmer, ohne Frauen) und am 16. 7. (20 Teilnehmer, mit Frauen und Töchtern der weltlichen Fürsten) neben geistlichen auch protestantische Fürsten in seiner Herberge42, gleichermaßen Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg bei seinem Bankett am 30. 6. mit 25 Teilnehmern beider Konfessionen43, darunter die anwesenden Reichsfürsten mit Ausnahme Kurfürst Wolfgangs von Mainz und Bischof Julius’ von Würzburg. Im Gegensatz zur oben erwähnten, ‚offenen‘ Veranstaltung Kurfürst Ernsts von Köln achtete der Erzbischof auf die Exklusivität der Runde, indem er Trabanten als Türhüter aufstellen ließ, „welche die ab- und zugehenden fürstlichen diener und officier gekhennt, domit niemand frembder einschleichen khönnen. Es sind sonderlich schöne schauessen aufgetragen worden“44.
Von den festlichen Banketten zu unterscheiden sind mehr oder minder spontan zusammentretende Tischrunden, die sich mehrfach ergaben, indem sich höhere Reichsfürsten, namentlich Kurfürst Ernst von Köln und Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, selbst zum Essen einluden, sei es bei kaiserlichen Räten wie Wolfgang Rumpf45 und Paul Sixt Trautson46, anderen Reichsständen47 oder bei höherrangigen Gesandten48. Wenngleich bei diesen Mahlzeiten Zeremoniell und Öffentlichkeit eine geringere Rolle spielten als bei den großen Schaubanketten, vermerkte Peter Fleischmann in seinen Beschreibungen selbst dieser Rundtafeln die Sessionsabfolge sowie die bevorzugte Position unmittelbar neben dem ranghöchsten Fürsten etwa in der Form, dass Wolfgang Rumpf (am 2. 7.) „an der Rundtaffl zu nechst an Churfürsten zu Cöln zur Rechten Handt kommen vnd gesessen“49. Konkreter sichtbar wird die Rangfolgeproblematik bei den Banketten an der kritischen Position Herzog Maximilians von Bayern als nicht regierender Fürst50. Maximilian selbst stellte dazu in der Frühphase des Reichstags fest, er sei zu zwei Banketten gemeinsam mit Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg geladen worden, „und ist mir pfaltzgraf bayde mal vorgesetzt, aber gegenainander uber gesetzt worden. […] Sonsten setzt mann mich den anndern allen vor, alß den 2 von Khoburg, Holstain51 etc.“52.
Im Übrigen wurden die Festessen und sonstigen Vergnügungen vor allem von ausländischen Reichstagsbeobachtern kritisch beurteilt, sei es als Hindernis für den Verhandlungsfortgang53 oder wegen der damit verbundenen Kosten. Der spanische Gesandte San Clemente, der selbst an vielen Festtafeln teilnahm, beklagte das übermäßige Bankettieren und stellte wohl übertrieben fest, es seien dafür in weniger als drei Monaten 5 Millionen Gulden ausgegeben worden54.
Noch deutlicher als an den bemängelten Banketten wird die in der Kritik anklingende Teilung des Reichstags in eine nach außen hin kaum sichtbare, von den Gesandten in den Kurien und Religionsberatungen getragene Verhandlungsebene und eine in der Öffentlichkeit präsente Unterhaltungsebene an den in der Stadt für jedermann zugänglichen Schauveranstaltungen wie den erwähnten, oftmals mit Banketten kombinierten ‚Fechtschulen‘ oder besonders den Wettspielen und Turnieren55. Im Zentrum des Unterhaltungsprogramms während des Reichstags 1594 standen dabei die „stahel schießen“, also Armbrustschießwettbewerbe, die an die Stelle der aufwendigeren größeren Turniere traten56. Die Abfolge der Preisschießen ist überliefert in den Regensburger „Denkwürdigkeiten“57 sowie in einer zeitgenössischen Württemberger Geschichte, die dazu insgesamt feststellt: „Die chur- unnd fürsten, auch andere herrn, haben sich auff dißem Reichs tag sehr lusstig, frölich und freündtlich gegen einander erzaigt, panckheten, ringlen rennen, stahl- undt büchßen schießen gehaltten und vihl zum bessten geben“58.
Laut den zitierten Quellen fanden im Zeitraum vom 5. 6. bis 14. 7. 1594, also innerhalb von sechs Wochen, neun Preisschießen statt, die meist einen Tag dauerten, sich aber ebenso über drei Tage hinziehen konnten. Veranstalter waren vornehmlich persönlich anwesende Reichsfürsten: Zweimal Kurfürst Ernst von Köln, je einmal Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg, Herzog Friedrich von Württemberg, Herzog Maximilian von Bayern und Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg; dazu Graf Karl von Hohenzollern und ein Freiherr von Maxlrain. Sie setzten für die Gewinner und die nachfolgend Platzierten Preisgelder meist in einer Höhe von 110–120 Gulden aus oder vergaben Sachpreise in Form vergoldeter Becher. Kennzeichnend für die Schießwettbewerbe war das offene Teilnehmerfeld59, dem über alle sozialen und ständischen Schranken hinweg hohe Reichsfürsten, mindermächtige Reichsstände und Adelige aus dem Gefolge der Fürsten oder des Kaisers ebenso angehörten wie Bürger und Handwerker aus Regensburg, anderen bayerischen Städten oder Bauern aus dem Umland. So konnte am 16. 6. „ein baur“ den Sieg erringen60, am 1. 7. ein Bürger aus Neuburg, am 10. 7. belegten ein Regensburger Hafner, ein Regensburger Schlosser und „einer vom adel“ die ersten Plätze, am 14. 7. waren es Freiherr Georg von Maxlrain, ein Bürger aus Neuburg und erneut der Bauer, der schon zuvor gewonnen hatte61.
Doch beschränkte sich die Unterhaltung bei diesen Veranstaltungen nicht auf den Schießwettbewerb, sondern daneben wurde gespielt und getrunken. So hat man während des Schießens am 13. 7. im Schießhaus „mit allerlay kartenspil gekhurtzweilet“, das Hofgesinde hat „gezecht und gedrunckhen, dann ein jeglicher herr hat zur zeit seines schiessens etlich vaß mit wein hinausführn laßen. Da einem jeden eingeschenckht worden, der es begert. Der ertzbischof von Salzburg hat gar ein vaß in schießgarten herauß ziehen laßen und menigclich davon zudrinckhen geben. Haben die furstliche person sich mit worten und geberden gar vertreulich und bruderlich, auch schimpf und boß mit einander getriben gar ungescheucht, dz man sich darob verwundert, sonderlich Coln, Sachsen-Coburg und Leuchtenberg“62. Zuvor war das Preisschießen Herzog Maximilians von Bayern mit einem anschließenden Nachtmahl der beteiligten Fürsten im Schießgarten verbunden worden. Diese sind „sehr frölich gewest“ und erst um 10 Uhr „herein khommen. St. Jacobs thor ist offengehalten, doch mit etlich rott burger gesterckht“63.
Im Unterschied zu den Armbrustschießen blieb die Mitwirkung an Ringelrennen (Ringstechen) nach Aussage der Quellen adeligen Reichstagsteilnehmern oder berittenen Mitgliedern des kaiserlichen oder reichsfürstlichen Gefolges vorbehalten. So bestritten jenes am 25. 6. 1594 auf dem Ägidienplatz kaiserliche Kämmerer und Truchsessen sowie bayerische und andere Kämmerer64, bei einem von Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen am 14. 7. ausgerichteten rangen etwa 40 Grafen, Herren und Adelige um den Siegerpokal im Wert von 100 Gulden65. Gleichwohl bildeten die vier während des Reichstags dokumentierten Ringelrennen66 ein öffentlichkeitswirksames Unterhaltungsprogramm für die wohl zahlreichen Zuschauer aus den Reihen des anderweitigen Reichstagspersonals und der Regensburger Bürgerschaft.
Neben diesen weltlichen Vergnügungen boten kirchliche Anlässe die Gelegenheit zur repräsentativen öffentlichen Inszenierung während des Reichstags. Dies gilt zunächst für das mit dem Einzug Rudolfs verbundene Zeremoniell beim Empfang durch die Regensburger Domgeistlichkeit und die anschließende Feier im Dom am 18. 5.67 sowie für den Gottesdienst im Rahmen der Reichstagseröffnung am 2. 6. 159468. Eine Woche später, am 9. 6., fand für die katholischen Reichstagsteilnehmer die Fronleichnamsprozession als „umbgang“ im Dom statt, an dem im Gegensatz zu fast allen anderweitigen öffentlichen Ereignissen Kaiser Rudolf selbst mitwirkte69. An der Spitze der Prozession wurden vier Kruzifixe getragen, es folgten Chorknaben und „coralisten“, Mönche des Barfüßer-, Augustiner- und Predigerordens, die Kleriker und Kanoniker der Domkirche sowie kaiserliche Edelknaben, Hofdiener, Truchsessen, weiteres Hofpersonal, sodann Kämmerer und Räte, alle mit brennenden Fackeln ausgestattet. Unter einem Baldachin, getragen von vier kaiserlichen Kammerherrn, führte der Bischof von Raab das hochheilige Sakrament mit, geleitet vom Erzbischof von Salzburg zur rechten und Herzog Maximilian von Bayern zur linken Seite. Es folgten der Kaiser, geziert mit dem Goldenen Vlies, sowie Obersthofmeister Rumpf zur Rechten und Obersthofmarschall Trautson zur Linken. Den Abschluss bildeten die Kurfürsten von Köln und Trier.
Wesentlich aufwendiger und öffentlichkeitswirksamer gestaltete sich die Beisetzung des am 16. 8. während des Reichstags verstorbenen Johann Kobenzl von Prossegg, Deutschordenskomtur und Landeshauptmann von Krain. Der Trauerzug am 20. 8. bewegte sich zuerst von seiner Herberge zur Jakobskirche, wo die Leichenpredigt stattfand, und von dort zur Deutschordenskirche St. Ägidien, wo er begraben wurde70. Im Trauerzug folgten der Leiche auf schwarzem Samt mit Wappen und silbernen Kreuzen Hunderte von Kerzenträgern, schwarz gekleidete Knaben mit hölzernen Kreuzen, die gesamte Regensburger Geistlichkeit, Klagende mit vergoldeten Schwertern, Dolchen und schwarzen Sturmhauben, dazwischen wurden Fahne, Wappenschild und Pferd des Verstorbenen mitgeführt. Es folgte der Hofstaat des Kaisers, angeführt von Rumpf, Trautson und dem Bischof von Raab, den Abschluss bildeten kaiserliche Leibtrabanten und Hartschiere.
Was schließlich die während des Reichstags vorgenommenen Belehnungen und Regalienvergaben71 betrifft, ist vorauszuschicken, dass sich mit dem Verzicht auf die „Fahneninvestitur“ seit den letzten öffentlichen Belehnungen auf dem Reichstag 156672 „das Ausmaß der Öffentlichkeit und die Vielfalt von eingesetzten Zeichen und rituellen Praktiken“ beträchtlich reduzierten73. Die 1594 praktizierte Belehnung „in der Kammer“ entfaltete demgegenüber nur begrenzte öffentliche Wirkung74, sie wurde aber dennoch bei Belehnungen persönlich anwesender Reichsfürsten im zeremoniell genau festgelegten, feierlichen Rahmen vollzogen. Die Beschreibungen der Belehnung Kurfürst Ernsts von Köln am 16. 7. 1594 geben dies im Detail wieder75. Ebenso erfolgte die Regalienvergabe an die Kurpfälzer Gesandten für Kurfürst Friedrich IV. am 12. 8. in Anwesenheit des Kaisers, des Landgrafen von Leuchtenberg als Präsident des Reichshofrats, der leitenden Räte Rumpf und Trautson sowie von Vizekanzleramtsverwalter Freymon zwar im kleineren Rahmen, aber „mit allen gebreuchlichen Ceremonien“. Gleiches gilt für die Vergabe der Regalien unmittelbar im Anschluss daran am 12. 8. an die pommerischen Gesandten für Herzog Bogislaw XIII. als Vormund seines Neffen Philipp Julius von Pommern-Wolgast sowie für Herzog Johann Friedrich als Belehnung ‚gesamter Hand‘ in Anwesenheit von Deputierten auch Kurbrandenburgs und Brandenburg-Ansbachs mit der Bestätigung der zwischen den Häusern Brandenburg und Pommern abgeschlossenen Erbeinung76. In gleicher Weise verlief die Regalienvergabe an die Eichstätter Gesandten am 23. 8. 1594 in der kaiserlichen Kammer für Administrator Johann Konrad von Gemmingen „mit allen gebreuchlichen Ceremonien“77.