Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Limitierte Leistung der Städtekontribution durch die Stadt Augsburg nur für die Teilnahme an RVV.

Datum: 2. 5. 1594. Im SR verlesen am 13. 6. 15941.

StA Augsburg, Reichsstadt Nördlingen MüB 80, Prod. 49 (Kop. Dorsv.:Schreiben der statt Augspurg an die anwesendte räth, pottschafften und gesandten der erbarn frey- und Reichs stätt uff dem reichstag zu Regenspurg anno 94. Verlesen im stättrath den 3. Junii [13. 6.]anno 94.) = Textvorlage. StadtA Augsburg, STTA 5, unfol. (Konz. Aufschr.:Ein erbarer rat an der erbarn stett gesandten uf dem stettag [!]zu [Ort fehlt]. Schlussvermerk:Diß concept ist uf 14. Octobris anno 92 [!]von den herrn geheimen approbirt worden, dz es mit der zeit gefertigt, doch zuvor von herrn Dr. Tradel auch ubersehen werden soll; wie beschehen.) = B. StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 611–612’ (Kop. Dorsv.:Copia der statt Augspurg schreiben an der erbarn frey- und reichstett gesandte und pottschafften, uff dem reichstag zu Regenspurg versamblet, sub dato 2. Maii novi, 22. Aprilis veteri anno 94. Verlesen im stettrath den 3. Junii [13. 6.]anno 1594.) = [C]. ISG Frankfurt, RTA 88, fol. 224 f., 231 f. (Kop.). StadtA Ulm, A 647, fol. 1032–1033’ (Kop.). HASt Köln, K+R A 197, fol. 157–158’ (Kop.).

Vgl. Bergerhausen, Köln, 175.

An die beim RT in Regensburg versammelten Gesandten der Frei- und Reichsstädte: Der Augsburger Rat erklärt zum Schreiben der Reichsstädte vom Städtetag in Ulm 1593 wegen der Entrichtung des Augsburger Anteils an der Städtekontribution2: Die Gesandten werden erinnern, dass der Augsburger Rat gegenüber den im Auftrag der Reichsstädte im November 1587 in Augsburg weilenden Verordneten der Städte Straßburg und Nördlingen erklärt hat, er werde aufgrund der bekannten Ursachen künftig zwar keine Städtetage besuchen, er sei aber bereit, seinen Anteil an den Kosten zu tragen, die dem Städtekorpus aus der Teilnahme an RKG-Visitationen und RDTT entstehen3. Da aus dem überschickten Verzeichnis nicht hervorgeht, welchem Zweck diese Kontribution dienen soll, und sie als Kostendeckung für den Besuch der erwähnten Tage viel zu hoch ist, wird Augsburg den ausgewiesenen Beitrag von 900 fl. nicht entrichten. Falls ein Kostenverzeichnis für die Visitationstage und RDTT im Zeitraum, in dem Augsburg die Städtetage nicht mehr besucht, vorgelegt wird, will es seinen Anteil daran ain der Form erlegen, dass er mit den Auslagen der Stadt insbesondere bei den Kommissionsverhandlungen im Streit der Reichsstädte mit dem Reichserbmarschall4, die sich auf über 2000 fl. belaufen, verrechnet wird–a.

2. 5. 1594. [Keine Unterzeichnung.]

Anmerkungen

1
 Ulm, fol. 31 [Nr. 105].
2
 Schreiben des Städtetags vom 11. 9. (1. 9.) 1593: StadtA Ulm, A 580, Prod. 1b. Konz.; A 698, unfol. Kop.
3
 Antwort des Rates an die Gesandten beider Städte vom 3.11. (24.10.) 1587 (StadtA Augsburg, STTA 17, fol. 511–513’. StadtA Ulm, A 573, Prod. 54. Kopp.).
a
–a in … wird] In B Einfügung am Rand und korr. aus: erlegen und bezahlen.
4
 Bezugnahme auf den Vergleichstag mit Konrad von Pappenheim 1584 in Friedberg (bei Augsburg). Vgl. Anm. 4 bei Nr. 98.