Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Vorbemerkung
Gemäß den Editionsrichtlinien der „Reichsversammlungen“ werden nur Eingaben und Bittschriften dokumentiert, die als „Reichstagssupplikation“ zu qualifizieren sind1. Das wesentliche Kriterium für diese Einstufung bildet die Vorlage der Supplikation in der Mainzer Kanzlei als geschäftsführendem Organ, die sie sodann meist den Reichsständen insgesamt oder gelegentlich nur einer Kurie, in der Regel dem Kurfürstenrat, übergab und sie damit auf der offiziellen Ebene des RT zur Sprache brachte. Demnach bleiben Supplikationen unberücksichtigt, die nur an den Ks. gerichtet waren und von diesem nicht an die Reichsstände zur weiteren Erörterung gereicht, sondern dem RHR übergeben wurden2. Gleiches gilt für Eingaben an einzelne Kff. oder Ff., die in den Kurien nicht zur Vorlage kamen3. Nach diesem Kriterium werden 79 Eingaben als Reichstagssupplikationen kategorisiert, wobei die häufigen Gegenberichte und Folgesupplikationen nicht eigens gezählt werden. Die genannte Zahl bezieht sich nur auf die vom RT auf offizieller Ebene beratenen Bittschriften, sie berücksichtigt also die im Verlauf des RT allein vom RHR im Auftrag des Ks. beschiedenen Petitionen nicht, deren Anzahl die der Reichstagssupplikationen bei Weitem übertraf, wie neuere Untersuchungen für andere RTT im Zusammenhang mit der Auswertung der RHR-Akten zeigen4. Doch obwohl die Einschätzung des historischen Stellenwerts der Supplikationen generell zuletzt grundlegend revidiert wurde5, ist in der Buchform der RTA aufgrund der Vielzahl der Vorgänge und des Umfangs der dabei produzierten Akten weder die Berücksichtigung der Bittschriften vor dem RHR generell noch eine umfassende Dokumentation allein der Reichstagssupplikationen möglich, sondern es muss bei der Beschränkung auf Letztere und deren Präsentation gemäß den erwähnten Richtlinien als „strukturiertes Aktenreferat“ bleiben. Angestrebt werden kann lediglich ein etwas differenzierteres Aktenreferat, um damit der Bedeutung der Bittschriften gerecht zu werden.
Die weit überwiegende Mehrzahl der Reichstagssupplikationen (63) richtete sich an die Reichsstände, einige davon waren gleichzeitig auch an den Ks. adressiert. Bei zwölf Bittschriften, die nur an den KR gingen, handelte es sich um Zollgesuche, andere Belange, die FR und SR nicht berührten, oder um Eingaben von Mitgliedern des Kurkollegs an ihre Mitkff. Diese Supplikationen wurden nur im KR beraten, während von den 79 Supplikationen insgesamt mit 52 sehr viele an den Supplikationsrat verwiesen wurden, um die Verhandlungen in den Kurien davon zu entlasten. Der Supplikationsrat beschloss zu den Eingaben jeweils knappe Resolutionen, die anschließend im RR verlesen und in aller Regel unverändert als Dekret der Reichsstände gebilligt wurden. Vier Supplikationen richteten sich an den Ks., wovon drei (Session Holsteins sowie Sessionsstreit Mecklenburgs einerseits mit Jülich und andererseits mit Württemberg, Baden, Hessen und Pommern) hauptsächlich vor dem Ks. und dessen Geheimen Räten verhandelt wurden. Da anschließend zusätzlich die Reichsstände involviert wurden, werden sie ebenfalls als „Reichstagssupplikationen“ gewertet.
Im Gegensatz zum Verfahren bei anderen RTT wurden 1594 die meisten Supplikationen nicht zur allgemeinen Abschrift gegeben: In der ersten Sitzung des Supplikationsrats am 28. 6. stellte Kurmainz zur Debatte, ob von den Supplikationen etliche nach gelegenhait unnd wichtigkait zuvordrist abgeschriben und yedem standt copi darvon zuegestellet werden soltte.Man kam überein, dies für jede Eingabe nach deren Verlesung eigens zu entscheiden6. In der Folge unterblieb die Abschrift in den weitaus meisten Fällen – von den 63 Supplikationen an die Reichsstände wurden nur 15 kopiert –, während im Gegensatz dazu die Resolutionen des Supplikationsrats als Vorlage für die Ständedekrete durchgehend zur allgemeinen Abschrift gegeben wurden7. Aufgrund dieses Verfahrens sind zwar die Dekrete zu den Supplikationen in den reichsständischen und ‑städtischen Archiven vielfach überliefert, hingegen fehlen dort wegen der unterbliebenen Abschrift die eigentlichen Eingaben. Diese finden sich abgesehen von den wenigen kopierten Bittschriften nur in der Überlieferung der Mainzer Kanzlei als dem Organ, das sie beim RT entgegennahm. Auch deshalb beruht die Dokumentation der Supplikationen ganz überwiegend auf den Beständen des Mainzer Erzkanzlerarchivs, die dort weitgehend geschlossen in zwei Bänden abgelegt sind (MEA RTA 92, 93)8. Dazu kommen 15 Supplikationen in MEA RTA 91 aus den Bereichen Zollgesuche, RPO, Session und weniger anderer Themen, die sich auf die Hauptartikel des RT beziehen, sowie die umfangreiche Eingabe Konrads von Pappenheim in MEA RTA 89. Vier im MEA fehlende Supplikationen werden der reichsständischen Überlieferung entnommen; für zwei Eingaben fand sich kein Nachweis.
Die Einrichtung des Supplikationsrats beschloss KR bereits in der Anfangsphase des RT am 14. 6.9, FR und SR benannten ihre Verordneten daraufhin am 22. 6.10Demnach wirkten 1594 am Supplikationsrat mit11: Alle Kff., namentlich Kurmainz (Nikolaus Schenk von Schmittburg, Jobst Philipp von Bicken, Lic. Franz Philipp Faust), Kurtrier (Damian von der Leyen, Dr. Peter Schneidt), Kurköln (Heinrich Schall von Bell, Dr. Johann Roberti), Kurpfalz (Klaus Heinrich von Eberbach, Dr. Leonhard Schug, Dr. Johann Christoph Reiner), Kursachsen (Georg Ulrich von Ende, Ernst Dietrich von Starschedel), Kurbrandenburg (Siegmund von der Marwitz, Dr. Johann Köppen d. J.). Für FR von der geistlichen Bank Salzburg (Jakob Preyner, Dr. Georg Kühl), Konstanz (Johannes Pistorius, Dr. Hieronymus von Pflaumern), Regensburg (Domherr Hans Georg von Stingelheim, Dr. Michael Rank, Kanzler) und schwäbische Prälaten (Abt Georg von Weingarten; Dr. Johann Joachim Beck); von der weltlichen Bank Pfalz-Neuburg (Dr. Georg Ludwig Fröhlich, Lic. Johann Zöschlin), Hessen-Kassel (Georg [von] Meysenbug; Dr. Siegfried Klotz, Kanzler [Hessen-Marburgs]), Württemberg (Dr. Matthias Enzlin, Sebastian Welling) und Wetterauer Gff. (Dr. Andreas Christiani). Die Reichsstädte wurden vertreten durch Köln (Johann Hardenrath, Dr. Wilhelm Hackstein) und Ulm (Albrecht Schadt, Dr. Leo Kraft).
Der Supplikationsrat konstituierte sich am 28. 6. und beriet sodann relativ kontinuierlich an insgesamt 20 Verhandlungstagen bis 5. 8. 159412. Die Sitzungen sind in mehreren Protokollen gut nachgewiesen. Die Dokumentation greift auf das Kurmainzer Protokoll als Grundlage zurück, da es vom geschäftsführenden Mitglied verfasst wurde und die Verhandlungen mit Einzelvoten zuverlässig aufzeichnet13. Lediglich die letzte Sitzung am 5. 8., die im Mainzer Protokoll fehlt, wird der Pfalz-Neuburger Mitschrift entnommen, die ebenfalls den gesamten Sitzungszeitraum des Supplikationsrats umfasst14. Daneben ist das Protokoll für die Wetterauer Gff. überliefert, verfasst vom Gesandten Christiani15, der ebenso alle Verhandlungen aufzeichnete wie die Kölner Gesandten, die diese Verhandlungen in das laufende Protokoll für den Städterat inserierten16.
Nr. 430 Protestantisches Stadtregiment in Aachen
Nr. 431 Graf Arnold von Bentheim
Nr. 432 Graf Arnold von Bentheim
Nr. 434 Kurfürst Johann Georg von Brandenburg
Nr. 435 Graf Johann von Bronkhorst-Batenburg und Gronsveld
Nr. 436 Erzbischof Ludwig de Berlaymont von Cambrai
Nr. 437 Jakob von Ehingen, Ernst von Ow, Joseph von Ow
Nr. 438 Markgraf Alessandro del Carretto von Finale
Nr. 439 Eberhard Flach von Schwarzenberg; Dr. Johann Jakob Niethammer
Nr. 440 Fränkische Grafen und Herren
Nr. 441 Abt Balthasar von Dernbach [zu Fulda]
Nr. 443 Graf Wolfgang von Hohenlohe-Langenburg
Nr. 444 Graf Karl II. von Hohenzollern-Sigmaringen
Nr. 445 Graf Karl II. von Hohenzollern-Sigmaringen
Nr. 446 König Christian IV. von Dänemark, Herzog von Holstein
Nr. 447 Hans Wilhelm von Kerstlingerode
Nr. 448 Kurfürst Ernst von Köln
Nr. 449 Kurfürsten Ernst von Köln und Johann von Trier
Nr. 452 Abt Johann von Hammerstein zu Kornelimünster
Nr. 453 Freiherr Georg II. von Kriechingen und Püttlingen
Nr. 454 Graf Federico Landi, Fürst von Val di Taro
Nr. 455 Antoine Lescaille und Konsorten
Nr. 456 Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg
Nr. 457 Stadt Lübeck und Hansestädte; Herzöge von Pommern
Nr. 458 Bischof Ernst von Lüttich
Nr. 459 Bischof Ernst von Lüttich
Nr. 460 Bischof Ernst von Lüttich
Nr. 463 Nicolas Marius, Dekan zu Verdun
Nr. 464 Wolf Wilhelm von Maxlrain, Freiherr von Hohenwaldeck
Nr. 465 Herzöge von Mecklenburg
Nr. 466 Herzöge von Mecklenburg
Nr. 467 Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis; Stadt Köln
Nr. 468 Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis
Nr. 469 Markgraf Philipp Emanuel von Nomeny, Herzog von Mercœur
Nr. 471 Oberste und Befehlshaber im Feldlager vor Gran
Nr. 472 Landstände der Herzogtümer Österreich ob und unter der Enns
Nr. 473 Graf Joachim d. Ä. von Ortenburg
Nr. 474 Graf Edzard II. von Ostfriesland
Nr. 475 Alexander von Pappenheim, Reichserbmarschall
Nr. 477 Philipp von Pappenheim
Nr. 478 Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz
Nr. 479 Herzöge Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg und Johann I. von Pfalz-Zweibrücken
Nr. 481 Herzog Johann I. von Pfalz-Zweibrücken; Gesandte Sachsen-Coburgs und Sachsen-Weimars
Nr. 482 Herzog Johann I. von Pfalz-Zweibrücken
Nr. 483 Lukas Ploedt, Bürger zu Nürnberg
Nr. 488 Hermann von Lynden, Freiherr zu Reckheim
Nr. 489 Offizier [und Diener] des Reichserbmarschalls
Nr. 490 Wetterauer, fränkische und niederrheinische Reichsgrafen und Herren
Nr. 493 Herzog Karl Emanuel I. von Savoyen
Nr. 494 Werner und Christoph von der Schulenburg
Nr. 495 Stände des Schwäbischen Reichskreises
Nr. 496 Stände des Schwäbischen Reichskreises
Nr. 497 Graf Wilhelm I. von Schwarzburg und Honstein sowie Graf Wolfgang Ernst von Stolberg
Nr. 498 Ulrich Schweickhardt, Bürger zu Freundpolz
Nr. 499 Bischof Hildebrand von Sitten
Nr. 500 Inhaftierte Söldner im Türkenkrieg
Nr. 504 Johann Vogt, Münzmeister in Köln, und Salomon Dietrich, Nürnberger Bürger
Nr. 506 Abt und Konvent des Klosters Wiblingen
Nr. 507 Herzog Friedrich I. von Württemberg; Württemberger Landschaft
Nr. 508 Herzog Friedrich I. von Württemberg, Graf von Mömpelgard