Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Geldhilfe des Reichs für Freilassung aus türkischer Haft. An die Reichsstände.

Supplikation an die Reichsstände (von den Reichsständen nicht kopiert)1, unterzeichnet von 24 gefangen genommenen Kriegsleuten: Sie, die von den Türken gefangen genommenen deutschen, ungarischen und kroatischen Kriegsleute, haben zuletzt mehrmals um Hilfe und eine Beisteuer des Reichs an den Kf. von Mainz als Reichserzkanzler suppliziert. Haben dazu noch keine Erklärung erhalten und müssen weiter auf das für ihre Freilassung erforderliche Geld warten. Bitten auch in Anbetracht ihrer langjährigen Dienste für das Reich an der ungarischen Grenze, ihnen von Reichs wegen eine Beisteuer zukommen zu lassen. Wollen nach ihrer Freilassung weiter am Türkenkrieg teilnehmen.

Beschluss im Supplikationsrat am 28. 6.2: Abweisung, um keine Nachfolgesupplikationen anderer Gefangener zu veranlassen. Auch existiert kein allgemeiner Reichsvorrat, dem man das Geld entnehmen könnte. Verweisung der Supplikanten an die einzelnen Reichsstände.

Beschluss im KR am 1. 7.3: Die Mainzer Kanzlei soll die Supplikanten an die einzelnen Kff. und Ff. verweisen.

Anmerkungen

1
 HHStA Wien, MEA RTA 92, fol. 411–412’. Kop.
2
 HHStA Wien, MEA RTA 92, Fasz. ‚Protokoll‘, fol. 1’–2’.
3
 Kurpfalz, fol. 105’. Weitere Beratungen sind nicht dokumentiert, auch ist kein Dekret zur Supplikation überliefert.