Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Vollzug der beim RT 1582 beschlossenen Mandate gegen den Monopolhandel der Merchant Adventurers und zur Restitution der hansischen Privilegien in England. An die Reichsstände.

Supplikation an die Reichsstände (der Mainzer Kanzlei übergeben am 2. 7.; von den Reichsständen nicht kopiert)1, unterzeichnet vom Lübecker Gesandten2: L. erinnert an seine und der Hansestädte Klagen beim RT 1582 gegen die englische Monopolhandelsgesellschaft der Merchant Adventurers und den Entzug der hansischen Privilegien in England. Der RT hat daraufhin das Verbot der Merchant Adventurers Company im Reich durch ksl. Mandate beschlossen, bis die hansischen Privilegien restituiert würden. Doch unterblieb bisher aus verschiedenen Gründen der Vollzug der Mandate3. Zwischenzeitliche Verhandlungen mit Kgn. Elisabeth I. blieben erfolglos, vielmehr verschlechterte sich die Situation für die Hanse im Reich infolge der gegen die ksl. Mandate verstoßenden Niederlassung der Merchant Adventurers in Stade, wo sie ihren Lakenhandel nach eigenem Gutdünken fortsetzen. Hingegen werden der Hanse ihre Privilegien in England weiterhin vorenthalten. Bitten um Interzession beim Ks., er möge die 1582 approbierten Mandate publizieren und vollziehen, um damit neben der Ehre des Reichs die Privilegien und Immunitäten der Hanse zu wahren. Sollte dies wider Erwarten nicht möglich sein, bitten sie um die Erlaubnis für die Hansestädte, eigenständige Verhandlungen mit Kgn. Elisabeth führen zu dürfen.

Im Supplikationsrat verlesen am 6. 7.4Kurtrier, Kurköln, Kurpfalz äußern sich indifferent. Kursachsen und Kurmainz sowie im Anschluss daran Salzburg, Pfalz-Neuburg, Konstanz, Regensburg, Hessen, Prälaten und Stadt Ulm votieren für den Vollzug der Mandate. Kurbrandenburg, Württemberg und die Wetterauer Gff. plädieren für nochmalige Verhandlungen mit Kgn. Elisabeth mit der Andeutung, andernfalls anderweitige Mittel einsetzen zu müssen.

Lübecker Nebenmemoriale an die Reichsstände (der Mainzer Kanzlei übergeben am 18. 7.; von den Reichsständen nicht kopiert)5, unterzeichnet vom Lübecker Gesandten: Hofft, dass gemäß der Supplikation die Mandate unverzüglich publiziert werden, und bittet ergänzend: Aufnahme des Vollzugs der Mandate in den RAb; Befehl des Ks. an den Reichsfiskal, gegen alle Übertretungen mit den in den Mandaten vorgesehenen Strafen ohne Rücksicht auf die betroffene Person vorzugehen.

Im Supplikationsrat verlesen am 19. 7.6Mehrheitsbeschluss gegen Kurpfalz, das auf vorausgehenden Verhandlungen mit Kgn. Elisabeth beharrt, gemäß der folgenden Resolution des Supplikationsrats7, die am 22. 7. im RR verlesen wurde (von den Reichsständen kopiert am 23. 7.): Da aufgrund der erfolglosen Verhandlungen mit Kgn. Elisabeth in der Vergangenheit auch künftig kein Entgegenkommen zu erwarten ist, wird der Ks. gebeten, die Mandate von 1582 zu publizieren und zu vollziehen sowie dem Reichsfiskal zu befehlen, gegen jegliche Übertretungen mit den in den Mandaten vorgesehenen Strafen vorzugehen. Falls der Ks. keine Einwände hat, sollen die Maßnahmen in den RAb aufgenommen werden.

Billigung der Resolution im RR am 22. 7. durch FR und SR. KR: weitere Beratung8.

Nochmalige Verlesung und Beratung im KR am 29. 7.9: Trier und Köln billigen die Resolution. Pfalz legt die Beweggründe vor, die seit 1582 schriftlich gegen den Vollzug der Mandate vorgebracht wurden, zuletzt 1591 von den weltlichen Kff. Widerraten dem Vollzug und der Aufnahme in den RAb. Beschluss: Vertagung, um die von Pfalz vorgelegten Dokumente einzusehen.

Beratung im KR am 2. 8.10: Trier und Köln: Billigung der Resolution und Vollzug der Mandate, da der englische Monopolhandel schwerwiegende wirtschaftliche Folgen für das Reich hat und Kgn. Elisabeth jegliches Entgegenkommen verweigert. Pfalz argumentiert wie am 29. 7. und ergänzt, der Vollzug benachteilige zum einen die Hansestädte selbst, weil Gegenmaßnahmen durch englische Schiffe die Schifffahrt auf Elbe, Weser und Ems gefährden würden. Zum anderen würde er wegen der guten Beziehungen der Generalstaaten zu England die Friedensvermittlung des Reichs im niederländischen Krieg verhindern. Befürworten die alternative Bitte in der Supplikation, den Hansestädten eigenständige Verhandlungen mit der Kgn. zu gestatten. Sachsen differenziert zwischen dem Entzug der hansischen Privilegien in London und dem von der Stadt Stade unterstützten englischen Monopolhandel mit den negativen wirtschaftlichen Folgen für das Reich, verweist auf das anmaßende Verhalten der Kgn. bei den bisherigen Verhandlungen sowie auf ihr Ziel des „domini maris“ auf der Nordsee sowie auf Weser und Elbe. Befürworten zwar eine neuerliche Anmahnung bei der Kgn., die Privilegien zu restituieren, doch sollten die Mandate vollzogen werden, falls dies unterbleibt. Daneben Befehl des Ks. an Stade und das Erzstift Bremen [als Landesherr der Stadt], bei Verlust ihrer Privilegien den dortigen Monopolhandel zu verbieten. Brandenburg setzt ebenso nochmalige Verhandlungen von Ks. und Reich mit Kgn. Elisabeth voraus, will aber, falls diese scheitern, zunächst über weitere Schritte beraten. Mainz: Vertagung, um zur differenzierten Stellungnahme Sachsens zu votieren.

Beratung im KR am 3. 8.11: Trier und Köln schließen sich dem Votum Sachsens vom Vortag an. Pfalz spricht sich bei einem Misserfolg der Verhandlungen mit der Kgn. gegen den Vollzug der Mandate aus, sondern will die Akten dem künftigen RDT vorbringen, der eine Resolution an den Ks. beschließen soll. Auch Brandenburg wendet sich gegen den Vollzug, belässt es bei Mahnschreiben an die Kgn. oder der Anordnung einer Kommission. Mainz schließt sich Trier, Köln und Sachsen an: Neuerliche Verhandlungen mit der Kgn. Falls diese scheitern, ist der Vollzug der Mandate in Betracht zu ziehen, auch weil FR und SR auf der Resolution des Supplikationsrats beharren.

Beratung im KR am 10. 8.12: Mainz legt das Konz. für ein Dekret der Reichsstände vor, basierend auf der Beratung des KR. Trier, Köln und Sachsen billigen das Konz., doch soll der Passus zur künftigen Friedensvermittlung im niederländischen Krieg gestrichen werden. Pfalz und Brandenburg widersprechen nochmals dem Vollzug der Mandate, falls die Verhandlungen mit der Kgn. scheitern, und setzen zunächst Beratungen auf dem künftigen RDT voraus13.

Nicht gebilligter Entwurf für ein Dekret der Reichsstände (Regensburg, 2. 8. 1594, im KR vorgelegt am 10. 8.)14, unterzeichnet von der Mainzer Kanzlei: KR [!] hat die Resolution des Supplikationsrats, die Mandate von 1582 sofort zu vollziehen, nochmals beraten. Die Kff. legen die Gründe für den unterbliebenen Vollzug dar und sprechen sich gegen deren jetzige Exekution aus, weil sie wegen der Verbindung der Generalstaaten mit England die Friedensvermittlung im niederländischen Krieg verhindern und mit Repressalien den englischen Handel zum Schaden des Reichs an andere Orte lenken würden. Empfehlen dem Ks. die nochmalige Aufforderung an die Kgn., die hansischen Privilegien zu restituieren, verbunden mit der ‚Erinnerung‘, Ks. und Reich seien andernfalls gezwungen, auf andere Mittel zur Unterstützung der Untertanen [Lübeck und Hansestädte] zurückzugreifen. Daneben möge Ks., was Stade und das Erzstift Bremen betrifft, den zuständigen Instanzen auftragen, die Merchant Adventurers dort nicht länger zu dulden. Werden beide Forderungen zurückgewiesen und kommt die Friedensvermittlung in den Niederlanden nicht zustande, gibt es keine Veranlassung, die Mandate nicht zu vollziehen. Stellen dies in das Ermessen des Ks.

Supplikation Pommerns an die Reichsstände (der Mainzer Kanzlei übergeben am 30. 7.; von den Reichsständen nicht kopiert)15, unterzeichnet von den Gesandten Hg. Johann Friedrichs für sich und Hg. Bogislaws XIII. als Vormund für Hg. Philipp Julius: Haben eine Beschwerde gegen die Stadt Stade sowie gegen England mit der Forderung nach dem Vollzug von Repressalien im Reich vernommen. Verweisen darauf, dass Städte und Kaufleute des Hgt. Pommern-Stettin und anderer an der Ostsee gelegener Stände im Handelsverkehr mit Portugal, Spanien, England und den Niederlanden das Kgr. England anfahren oder nahe passieren. Deshalb ist zu erwarten, dass England bei diesen Kaufleuten Gegenrepressalien vornimmt. Bitten um Veranlassung beim Ks., die Repressalien gegen England nicht zu erlauben.

Verlesung im Supplikationsrat am 5. 8.16Beschluss: Es bleibt beim bisherigen Beschluss des KR [vom 3. 8.] zur Supplikation Lübecks.

Anmerkungen

1
 HHStA Wien, MEA RTA 92, fol. 56–59’. Or. StadtA Lübeck, ASA RTA XIV, fol. 51–54’. Kop. Gleichlautende Supplikation an den Ks.: Ebd., fol. 38–40’. Konz.
2
 = Calixt Schein, Lübecker Syndikus. Zuvor hatte Schein bereits vor der RT-Eröffnung mit Lübecker Vollmacht vom 11. 4. (1. 4.) 1594 eine inhaltlich entsprechende Supplikation an die einzelnen Kff. gereicht. Vgl. an Kf. Wolfgang von Mainz (HHStA Wien, MEA RTA 92, fol. 52–55’. Or.; präs. Regensburg, 18. 5.; Vollmacht: Ebd., fol. 51, 51a’. Or.); an Kf. Johann Georg von Brandenburg (GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Ww, fol. 158–161’. Or.; Vollmacht: Ebd., fol. 157 f., 164’. Or.); an Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen (HStA Dresden, GA Loc. 8484/2, fol. 394–396’. Kop. Vollmacht: Ebd., fol. 393, 396a’. Or.). Daneben überliefert in StadtA Augsburg, RTA 58, fol. 513–514’. Kop. StadtA Lübeck, ASA RTA XIV, fol. 41–44’. Konz.
3
 Beschluss der Mandate beim RT 1582: Leeb, RTA RV 1582, Nr. 185 S. 738–741; Nr. 186 S. 742; Nr. 187 S. 742–745. Zur Suspendierung der Mandate noch beim RT 1582: Ebd., Nr. 230 f. S. 890–894.
4
 HHStA Wien, MEA RTA 92, Fasz. ‚Protokoll‘, fol. 20’ f.
5
 HHStA Wien, MEA RTA 92, fol. 1 [f]-2’. Or. StadtA Lübeck, ASA RTA XIV, fol. 55–56’. Kop. HASt Köln, K+R A 198, fol. 177 f. Konz.
6
 HHStA Wien, MEA RTA 92, Fasz. ‚Protokoll‘, fol. 37.
7
 HHStA Wien, MEA RTA 92, fol. 60–61’. Konz. HStA Dresden, GA Loc. 10203/1, fol. 126 f., 133’. HStA München, KÄA 3231, fol. 233 f. Kopp. Referiert bei Häberlin XVIII, 666 f.
8
 Kursachsen, fol. 312 (Verlesung), 316’ f. (Beschluss). Vgl. auch Vermerk von Hd. C. Schein auf der Kop. der Resolution in StadtA Lübeck, ASA RTA XIV, fol. 57–58’: FR hat sie approbiert, dagegen hat KR sie in ferner beradtschlagung gezogen.
9
 Kursachsen, fol. 419–420’; Kurpfalz, fol. 209’ f.
10
 Kursachsen, fol. 450’–458; Kurpfalz, fol. 222–225; Kurmainz, unfol.
11
 Kursachsen, fol. 459–466; Kurpfalz, fol. 225’–228; Kurmainz, unfol.
12
 Kursachsen, fol. 492’–494’;Kurpfalz, fol. 241’–242’; Kurmainz, unfol.
13
 Damit wurden die Verhandlungen im KR zur Supplikation abgebrochen, das von Mainz konzipierte Dekret der Reichsstände wurde wohl nicht ausgefertigt und dem Ks. nicht übergeben: Die Protokolle verzeichnen keine weiteren Beratungen, eine Vorlage des Dekrets im RR ist nicht dokumentiert, auch sind außerhalb der Kurmainzer Akten keinerlei Abschriften des Dekrets überliefert. Vgl. auch Schlussvermerk in Kurmainz (unfol.) zur Beratung am 10. 8.: auß andern mehr verhinderlichen ursachen eingesteltt.Zur Beratung der Supplikation vgl. auch North, Reich, 233; Beutin, Hanse, 10; missverständlich Ehrenberg, Hamburg, 193.
14
 HHStA Wien, MEA RTA 92, fol. 63–65’. Konz. Ebd., fol. 67–69’. Kop. Verlesung im KR vgl. oben.
15
 Ebd., fol. 121–122’. Kop.
16
 HStA München, K. blau 275/2, fol. 116 f. (Protokoll). Die Beratungen am 5. 8. fehlen im Kurmainzer Protokoll des Supplikationsrats.