1. HA (Türkenhilfe): Beschlüsse von KR und FR für die Duplik der Reichsstände mit der Bewilligung von 80 Römermonaten; abweichende Resolution des SR mit 68 Römermonaten. Einbindung des Hilfegesuchs für die Hgtt. Steiermark, Kärnten und Krain in die allgemeine Steuerbewilligung. Konflikt in Aachen: Interzession der Reichsstädte für Aachen gegen das ksl. Endurteil und das Exekutorialmandat.
/250/ (Vormittag, 6 Uhr) Kurfürstenrat (Gesandte. Mainz: [Philipp] Cratz von Scharfenstein; Trier: Anton Cratz von Scharfenstein; Köln: von Fürstenberg; Pfalz: von Dohna; Sachsen: von Wildenfels; Brandenburg: von Stolberg).
/250–256’/ Vorladung der Gesandten Gf. Arnolds von Bentheim und deren Anhörung zu den Klagen Kf. Ernsts von Köln1.
/256’/ (8 Uhr) Reichsrat, versammelt im Sitzungssaal des FR. Mainzer Kanzler referiert den Beschluss von KR und FRafür die Duplik der Reichsstände beim 1. HA (Türkenhilfe) entsprechend der Debatte vom Vortag2.
/257 f./ Resolution des SRb,3: 20 Römermonate eilende Hilfe noch in diesem Jahr zu Laurentii und Allerheiligen4, anschließend als beharrliche Hilfe 48 Römermonate in den folgenden vier Jahren, jedoch gebunden an die Bedingung, dass die Gravamina der Reichsstädte noch beim RT geklärt werden. Rückerstattung der Gelddarlehen von Städten aus dieser Bewilligung, Beteiligung der Hgtt. Steiermark, Kärnten und Krain an dieser Steuer.
/257’/ Nach gesonderter Beratung beharrt SR auf seiner von KR und FR abweichenden Resolution und bittet, diese der ksl. Mt. sonnderbar zu insinuiren.
/258/ Separate Beratung des KR, Vortrag des Beschlusses zunächst vor FR, der sich anschließt. Sodann referiert Mainzer Kanzler vor SR: KR und FR haben die Erklärung des SR vernommen und beharren dagegen auf ihrer Resolution für die Duplik.
/258’/ (Zwischen 9 und 10 Uhr) Kurfürstenrat. Verlesung von Supplikationen, darunter /259/ eine Interzession der Gesandten der Reichsstädte an die Kff. im Aachener Konflikt5.
Umfrage. Trier: Die Eingabe der Städte bezieht sich auf die Supplikation der Stadt Aachen. Zunächst Abschrift, da es ein weittleufftig wergk.
Köln: Wie Trier.
/259’/ Pfalz: Die Interzession der Reichsstädte zeigt, weil Aach noch nicht gehört, das gegentheil geburlich nicht legitimiret und gleichwol das ksl. de- cret6 ergangen, das sie billich nochmalß gehört werden sollen etc. An ihren gnst. herrn sey gleichergestaldt geschrieben und Aach vorbethen worden7. So hetten auch bemeltter stadt abgeordente ihnen ubergeben, worinnen sie graviret, zusambt den beilagen; zu disem effect, wann ihr anliegen in diesem churfursten rath furkehme, das man desto beßer davon rehden könte. Und, wie sie bericht empfangen, sey allen churfursten dergleichen zugestellet worden8. Zu der sachen beföderung[!] hetten sie die schrifft und was sieder anno 82 ihnen eingefallen, sich auch in demselben ersehen. Befinden aus der deduction, das ihnen ungüetlich vom gegentheile geschehe. Dem Reich sey aber gleichwol an dieser stadt nicht wenig gelegen. Solte derwegen die deductio der gravaminum ksl. Mt. uberliefert und gebethen werden, uf ungleiche narrata ihrer wiederwerttigen sie nicht zubeschwerenc. Durch den scherffern wegk wurden nicht alleine /260/ den bürgern, so der augspurgischen confeßion, sonndern auch denen, welche der anndern religion zugethan, viel inconvenientien erfolgen. Sie solten je billich dabei gelaßen werden, was ihnen in den Reichs constitutionen, dem religion- und prophan frieden gegönnet wirdt.Wollen die anderen dazu anhören.
Sachsen9: Die Angelegenheit ist bekannt, weil sie auf RTT, RDTT und anderen Versammlungen zur Debatte stand. Die Kff. August und Christian haben zusammen mit den anderen weltlichen Kff. wiederholt für Aachen interzediert10. Das spanische kriegß volck habe diese arme stadt in viel wege hoch beschweret und erschöpfft11. So habe sie auch sonst viel erlitten, das besorglich gewesen, es würde ex desperatione dem Reich groß unheil erfolgen.Trier und Sachsen haben auf die ihnen 1584 übertragene Kommission hin eine vorgleichung aufgerichtet12, und wann man in derselben terminis blieben, hette viel weitterung vorhüettet werden können. Hernacher, ob gleich diese furnehme stadt dem Reich unterworffen, /260’/ sey sie doch hochlich bedrangetd worden. Die geistlichen und weldtlichen churfursten haben der ksl. Mt. solches wohl zu gemüthe geführet, damit dem Reich nicht ein unwiederbringlich praeiudicium erfolge13. Es sey aber endtlich das ksl. decret und daruber executoriales gegeben14, und sie dadurch noch härter beschweret worden. Sie wolten nicht gerne etwas difficultiren, do aber die scherffe des decrets, und dardurch ferner innerlicher aufruhr erfolgen, auch vileicht diese stadt, welche dem Reich eine treffliche vormauer, endtzogen werden solte, wehre es ein unwiederbringlicher schade und würde daneben zu großem unheil gerathen.Sie sind deshalb beauftragt, dahin zuschlißen, das die ksl. Mt. gebethen werden solle, das ergangene decret zu suspendiren oder zumiltern.
Brandenburg: /260’ f./ Die Angelegenheit ist ihnen bekannt, ihr Herr hat sich wiederholt zugunsten Aachens an den Ks. gewandt15, doch blieben alle Interzessionen erfolglos. Falls jetzt /261/ die execution des decrets vor sich gehen und ihnen so hart zugesetzt werden solte, möchte ex desperatione erfolgen, das sie ihnen einen rücken schaffen und bei des Reichs gehorsamb nicht bleiben möchten. Derwegen vor hochnötig erachtet wirdt, das die ksl. Mt. ersucht werde, diese sache in bedencken zunehmen, das decret zu suspendiren oder eintzustellen, damit große inconvenientia vormieden. Sie wehren der hoffnung, es solte hierinne ein mittel getroffen werden. Dis sey gleichwol eine furnehme reichsstadt und starcke vorschantz und die ksl. Mt. wegen des königlichen stuels daran mergklich intereßiret. Habe auch bißhero viel ungelegenheit außgestanden. Solte es nun so hart gespannet werden, möchte ettwas erfolgen, welches nicht wiedertzubringen sein würde. Sie haben keinen andern befehl, als dieses zuerinnern.
Mainz: /261 f./ Haben die Interzession der Reichsstädte vernommen, müssen aber zugestehen, dass sie von den Ereignissen seit 1582, /261’/ darauf die Reichs stedte sich ziehen, keine wißenschafft haben, viel weniger, worauf beiverwarthe der stadt Aach schrifften principaliter hafften. Derwegen ihnen nicht unbillich bedencklich sey, in unbewusten sachen sich zuerkleren.Deshalb zunächst Kopie der Schriften und anschließende Beratung16. Sie wißen ihren gnst. herrn zu des Heiligen Reichs und deßelben gliedern wohlfart geneigte.