Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Abschluss von Prozessen gegen die Stadt Lüttich am RKG. Verstöße gegen das Appellationsprivileg. An die Reichsstände.
Supplikation an die Reichsstände (der Mainzer Kanzlei übergeben am 3. 8.; von den Reichsständen nicht kopiert)1, unterzeichnet von den Gesandten des Hst. L.: 1) Die am RKG anhängigen Prozesse Bf. Ernsts gegen die Stadt Lüttich wegen der Stadtschlüssel sowie jene des Domkapitels gegen die Witwe von dessen ehemaligem Rentmeister werden nicht zu Ende gebracht. 2) Das RKG nimmt Appellationen des Lütticher Rates und von Ratsmitgliedern an, die gemäß den Privilegien des Hst. L. nicht zugelassen sind. Bitten um Promotoriale an das RKG, die anhängigen Prozesse abzuschließen und die Appellationen abzuweisen.
Beratung im Supplikationsrat am 3. 8.2mit Beschluss der Resolution (dort gebilligt am 5. 8.3), die im RR am 9. 8.4als Dekret der Reichsstände (signatum 9. 8., unterzeichnet von der Mainzer Kanzlei; von den Reichsständen kopiert am 12. 8.) gebilligt wurde5: Empfehlung an den Ks., das Promotoriale an das RKG zu beiden Punkten zu erteilen.