Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Bitte um Steuerbefreiung sowie um die Rekuperation des Erzstifts. An die Kff. und an die Reichsstände.

Supplikation an die Kff. (der Mainzer Kanzlei übergeben am 6. 6.; von den Kff. kopiert am 10. 7.)1, unterzeichnet von den Gesandten des Ebf., Petrus Ludovicus Massinus2und Mag. Johann Esslinger, Hofrichter zu Niedermünster in Regensburg. [Die Bittschrift ist inhaltlich identisch und in der Formulierung weitgehend gleichlautend mit der Supplikation an die Reichsstände].

Verlesung im KR am 5. 7. Beschluss3: Beratungsaufschub, um sich über die Supplikation an den RT 1582 und die seitherige Entwicklung zu informieren.

Supplikation an die Reichsstände (der Mainzer Kanzlei übergeben am 23. 7.; von den Reichsständen nicht kopiert)4, unterzeichnet von den Gesandten des Ebf., Petrus Ludovicus Massinus5und Mag. Johann Esslinger: Wie der Ebf. schon beim RT 1582 geklagt hat6, sind seine Lande und Leute infolge der Rebellion in Holland und Seeland sowie des Religionskriegs in Frankreich aufs Höchste geschädigt: Auf Veranlassung Wilhelms von Oranien hin besetzte ein aufständischer Mann [Baudouin de Gavre, Baron von Inchy] das unter spanischer Schutzherrschaft stehende Erzstift, nahm Stadt und Schloss ein und vertrieb Adelige und Bürger. Später übergab er Stadt und Schloss an den Hg. von Aleçon, der sodann Jean de Montluc de Balagny als Oberst einsetzte. Dieser hält Stadt, Schloss und fast das gesamte Gebiet des Erzstifts bis heute besetzt. Er hat das Reichsrecht außer Kraft gesetzt, Appellationen an das RKG verweigert, dafür ein eigenes Gericht in Cambrai eingerichtet und Geistlichkeit, Adel sowie Bürgerschaft von Hab und Gut ins Elend vertrieben. Da der Ebf. aufgrund der Okkupation des Erzstifts keine Steuern leisten kann, bittet er um Befreiung von der künftigen Türkenhilfe. Er bittet zudem wie in den Supplikationen an den Ks. und die Kff. um Unterstützung bei der Rekuperation des Erzstifts, indem das Reich nach dem Abschluss des Türkenfeldzugs eingreifen möge. Bis dies möglich ist, bittet er um Promotoriale von Ks. und Reich an den Kg. von Spanien und dessen Generalstatthalter in Brüssel, damit diese die von Frankreich entwendeten Gebiete wieder zum Erzstift bringen. Die Rekuperation ist jetzt leichter zu erreichen, weil der mit Montluc de Balagny geschlossene Waffenstillstand am 1. 1. 1595 ausläuft.

Beratung im Supplikationsrat am 26. 7.7mit Beschluss der Resolution (dort gebilligt am 30. 7.8), die im RR am 1. 8.9als Dekret der Reichsstände (kopiert am 11. 8.) gebilligt wurde10: Verweisung der Bitte um die Steuerbefreiung an den Ks. Dieser wird zudem alles tun, was für die Rekuperation des entzogenen Reichsterritoriums möglich ist.

Anmerkungen

1
 HHStA Wien, MEA RTA 93, fol. 530–534’. HStA Dresden, GA Loc. 10203/5, fol. 212–216’. GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Ww, fol. 749–754’. Kopp.
2
 So die Unterzeichnung; dagegen in der Subskription des RAb: Martinus.
3
 Kurmainz, unfol.; Kursachsen, fol. 242’ f.
4
 HHStA Wien, MEA RTA 93, fol. 535–539’. Kop. Knapp erwähnt bei Arndt, Reich, 81.
5
 Vgl. Anm. 2.
6
 Leeb, RTA RV 1582, Nr. 380 S. 1330 f.
7
HHStA Wien, MEA RTA 92, Fasz. ‚Protokoll‘, fol. 42’, fol. 51.
8
 Ebd., fol. 51 (in allgemeiner Form für mehrere Supplikationen). Bestätigt im Dorsv. des Mainzer Konz. für das Dekret.
9
 Kursachsen, fol. 446’ (Verlesung), 447’ (Billigung).
10
 HHStA Wien, MEA RTA 93, fol. 540–541’. Konz. als Dekret des Supplikationsrats. HStA Dresden, GA Loc. 10203/5, fol. 217–218’. HStA München, KÄA 3230, fol. 340–341. Kopp. als Ständedekret (jedoch im Text als Beschluss des Supplikationsrats). Referiert bei Häberlin XVIII, 274 f.