Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Bitte um Interzession beim Ks. um Steuererleichterung wegen der Notlage in den Erzstiften infolge der anhaltenden Belastung durch Kriege. An KR.
Memoriale beider Kff. an KR (Regensburg, 20. 6. 1594; der Mainzer Kanzlei übergeben am 23. 6.; von den Kff. nicht kopiert)1, ohne Unterzeichnung: Verweisen auf ihr Vorbringen im KR wegen der Lage in ihren Erzstiften mit der Bitte, beim Ks. für sie zu interzedieren, damit ihre Bedrängnisse berücksichtigt und sie mit ihren verarmten Untertanen nicht über ihr Leistungsvermögen hinaus belastet werden2. Zwar behelligen sie KR ungern, da ihre Erzstifte aber infolge der seit mehr als 20 Jahren andauernden Kriege in Frankreich, den Niederlanden und des Kölner Kriegs mit Einlagerungen, Musterplätzen, Streif- und Raubzügen verheert werden, ihre Kammergüter aufgezehrt, Land und Leute in äußerste Not geraten sind sowie viele Untertanen während des Kölner Kriegs von Haus und Hof ins Exil vertrieben wurden und sich freikaufen mussten, sind sie, die Kff., zuversichtlich, KR werde die Interzession an den Ks., den sie selbst bereits darüber informiert haben3, richten und ihn dazu bewegen, die beklagte Notlage zu berücksichtigen und zu veranlassen, dass sie und ihre Untertanen mit der neuen Türkenhilfe nur in einer Höhe belastet werden, die sie mit ihrem geringen Vermögen aufbringen können.
KR am 23. 6.4: Beratung des Memoriales, ohne Teilnahme von Trier und Köln. Pfalz betont allgemein, man habe bei den vorherigen Verhandlungen im KR konstatiert, kein Stand sei durch den Mehrheitsbeschluss zur Steuerhöhe obligiert. Wenngleich sich die Kff. von Trier und Köln direkt an den Ks. hätten wenden sollen, unterstützt Pfalz eine Interzession des KR mit der Bitte, sie nicht über Gebühr zu belasten5. Sachsen lehnt eine gänzliche Steuerfreistellung Triers und Kölns ab, weil dies entsprechende Forderungen anderer Stände nach sich ziehen könnte, befürwortet aber die Interzession, wenn sie leisten, wozu sie in der Lage sind. Brandenburg befürchtet einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung mit der Benachteiligung anderer Stände und stellt die Interzession deshalb infrage6. Mainz billigt die Interzession und will ein Konz. anfertigen.
KR am 25. 6.7: Beratung ohne Trier und Köln. Verlesung des Konz. für die Interzession des KR beim Ks. Pfalz billigt das Konz., falls das Wort „Interzession“ gestrichen wird, und verweist auch auf andere von Kriegsfolgen betroffene Stände. Sachsen: Es widerspricht dem Herkommen, für andere Einzelstände ohne vorausgehende Prüfung der Sachlage in Steuerbelangen zu interzedieren. Im FR könnten sich bis zu 14 Stände auf ihre Kriegsbeschwerden berufen. Trier und Köln sollen deshalb ihre Notlage ohne Interzession des KR dem Ks. selbst vorbringen. Brandenburg schließt sich dem an. Mainz: Das Wort „Interzession“ wird gestrichen. Wollen ansonsten aber nichts unterlassen, was Trier und Köln zum Besten gereicht.
Nachfolgende informelle Verhandlungen8: Aufgrund deren ablehnenden Votums wendet sich Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen an die Kurbrandenburger Gesandten und bestätigt den Eindruck, Trier und Köln wollten sich mit der Interzession von der Steuer freistellen und die Bürde allein den weltlichen Ständen auferlegen. Anschließend spricht der Kuradministrator bei Kf. Wolfgang von Mainz persönlich vor und erreicht, dass die Interzession dem Ks. nicht übergeben wird9.
Nicht übergebene Interzession des KR an den Ks.10: Der Kf. von Mainz, der Kuradministrator von Sachsen sowie die Gesandten der Kff. von der Pfalz und von Brandenburg überreichen dem Ks. die Eingabe der Kff. von Trier und Köln um eine Interzession wegen der großen Schäden in ihren Erzstiften infolge der andauernden Kriege, verbunden mit der Bitte um eine ermäßigte Besteuerung entsprechend dem geringen Leistungsvermögen ihrer verarmten Untertanen. Wenngleich KR nicht zweifelt, dass der Ks. ohnehin nicht beabsichtigt, jemand über dessen Vermögen hinaus zu belasten, bringen sie die Bitte mit der Erwartung vor, er werde in Anbetracht der Zusage beider Kff., soviel zur Steuer beizutragen, wie ihnen möglich ist, die Notlage berücksichtigen und ihr Angebot akzeptieren.