Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Beschluss einer Deduktion zum Magdeburger Sessionsanspruch. Vereinbarung vertraulicher Korrespondenz zwischen Kursachsen, Kurpfalz und Kurbrandenburg. Fragliche Beratung der Gravamina im Plenum vor der RT-Eröffnung unter Wahrung der kfl. Präeminenz. Vereinbarung von Vorberatungen der weltlichen Kff. Bitte Magdeburgs um Unterstützung der Sessionsbestrebungen. Session des Straßburger Administrators.

EinzelUnterredungen

[1] Fortführung der am Vortag unterbrochenen Beratung der Kurbrandenburger, Magdeburgerund Brandenburg-Ansbacher Gesandten1zum Vorbringen des Magdeburger Sessionsanspruchs vor den evangelischen Ständen. Beschluss, das solche anzeig unnd ersuchung der anndern ständt gesantten inn schrifftenn unnd mitt zimblicher außfuhrung der beschaffenheitt dieser sachenn beschehen soltte2,a.Die Magdeburger Gesandten verweisen daneben auf die Ablehnung ihrer RT-Vollmacht durch den Mainzer Kanzler3und dessen Bitte, sich damit an Kf. Wolfgang persönlich zu wenden, sobald dieser ankommen wird.

Die Brandenburg-Ansbacher Gesandten erinnern an die Heilbronner Gravamina4und befürworten deren baldige Beratung möglichst noch vor der Ankunft des Ks. Kurbrandenburg erklärt: Wollen sich noch heute mit Kurpfalz und Kursachsen de modo procedendi auff diesem reichstagvergleichen und dabei auch der Reichs gravaminum gedenckenn.

[2] /81’/ Vorsprache der Kurpfälzer GesandtenCulmann und von Plessen bei den kursächsischen Gesandten5: Sind beauftragt, beim RT mit Kursachsen vortreuliche correspondentz zuhaltennund wollen sich nach dessen Ankunft auch an Kuradministrator Friedrich Wilhelm persönlich wenden. /81’ f./ Die kursächsischen Gesandten erwidern das Angebot vertraulicher Korrespondenz und geben zu der von den Kurpfälzern angesprochenen Beratung der evangelischen Stände wegen einiger Gravamina bekannt, sei seien beauftragt, /82/ in allewege dahin zu sehenn, das durch dergleichen communication aller evangelischen stende nicht ethwan dem churfursten rath ein praeiuditium gemacht oder demselben an der praeeminentz ethwas entzogen werden möchte, in deme die andern evangelischen fursten unnd stende, weill sie fast uff allen Reichs vorsamblungen wieder den churfursten rath protestiret6, es nicht ethwan hernach dergestaldt antziehen möchten, als ob der churfursten rath schuldigk wehre, mit ihnen, den andern evangelischen fursten unnd stenden, sich also in einen gesambten ausschus eintzulassenn.Sie beabsichtigen nicht, das von solcher communication die andern evangelischen fursten und stende solten ausgeschlossenn, sondern das alleine der churfursten praeeminentz disfals in acht genommen werden möchte. Unnd könte alßdan, wan die churfursten oder deren abgesandte sich zuvorn mit einander disfals underredet /82’/ hettenn, hernach die andern evangelischen fursten unnd stende auch dartzu getzogen werdenn.Die Kurpfälzer Gesandten schließen sich dem an, weil sie ebenfalls beauftragt sind, dahin zu sehenn, das der churfurstlichen praeeminentz nicht alleine im Reichs rathe, sondern auch in der andern conversation, wan die evangelischen stende sich mit einander vortreulich underreden wurden, nichts derogiret werden möchte.

[3] /82’/ Unterredung der kursächsischenmit den Kurbrandenburger Gesandten7,b. Wechselseitige Vereinbarung guter, vertraulicher correspondentz./82’ f./ Kurbrandenburg bringt sodann vor, die Kurpfälzer Gesandten seien von den Verordneten Brandenburg-Ansbachs und Magdeburgs gebeten worden, bei ihnen, den Kurbrandenburgern, die baldige Einberufung der evangelischen Stände zur Beratung der Gravamina, /83/ welche den augspurgischen confessions verwandten unnd den andern, so sich vom bapstumb gethan, eine zeit hero im Reich begegnet,anzuregen. Sie befürworten, weill es sich mit der ksl. Mt. ankunfft vortziehen thete unnd man hernach mit der proposition unnd sonsten eilen und wenig zeit ubrigk haben würde, diese berathschlagung auch nicht wohl vortzugk leiden könte, das solche zusammenkunfft unnd undterrede mit ehistem vor die handt genohmmen werden möchtec.

Kursachsen: Wenden ein, dass sie derzeit mit der Erstellung der Taxordnung und anderen Verrichtungen beschäftigt sind und daneben gegenüber Kurpfalz argumentiert haben, das hiebevorn dergleichen zusammenkunfft ante propositionem man nicht gerne bewilliget hette, sonderlich aber, das auch darauff zusehen, wan die andern evangelischen stende hirtzu getzogen werden solten, das dem churfurstlichem collegio an derselben praeeminentz ein eingrieff geschehen möchte.

Kurbrandenburg: Erwidern, do bey zeitten diese berathschlagung vor die handt nicht solte genohmmen unnd /83’/ daruber die gelegenheit vorseumet werden, das solches gegen den andern evangelischen stenden nicht wohl zuvorantwortten sein wolte, auch unns und ihnen hernach zugemessen werden könte, als ob die sachenn durch unns und sie aufgehaltten; mit fernerer anzeige, das etliche ihres mittels wustenn, das dergleichen zusammenkunfften und underrede auch wohl vor der proposition, sonderlich wan es nicht alleine politische sachenn belanget hette, wehren angestellet unnd gehaltten wordenn. Und do je unns bedencklich, so baldt anfangs mit allen evangelischen stendenn disfals zusammen zukhommen, das doch zum wenigsten der dreier weltlichen churfursten abgesandte, sintemal Pfaltz solches bey unns unnd ihnen gesucht, die hendell auch nicht wohl lengern anstandt leiden könten, unvorlengt sich zusammen thun, die angedeuteten gravamina hören, dieselben rauchwercken8 (wie sie es genennet) unnd, wie darinnen zu procediren, sich underreden möchten.

Kursachsen: Erklären9, do sie je vor rathsamb erachten /84/ wurden, das der dreyer weltlichen churfursten gesandte itzo zusammen kehmen, das es unns entlich nicht entkegen sein solte. Unnd wolten also neben ihnen anhören, was dan dieselben gravamina wehren.

Vereinbarung einer Sitzung der Gesandten der weltlichen Kff. zur Anhörung der Gravamina für kommenden Tag.

[4] (Nachmittag, 14 Uhr). Vorsprache der Magdeburger Gesandtenvon der Asseburg, Meckbach und Hamel bei den Verordneten Hessen-Kassels10: Die Magdeburger übergeben ein Schreiben, gerichtet an Lgf. Moritz bzw. dessen Gesandte11, und bitten unter Berufung auf die Erbeinung sowie auf eine Antwort Lgf. Moritz’ auf ein Schreiben ihres Herrn um gutte correspondentz.Da die Mainzer Kanzlei die Annahme ihrer RT-Vollmacht verweigert hat12, erwarten sie Widerstand gegen ihre RT-Teilnahme, indem quaestio status ihnenn movirt werdennwird. Verweisen auf die Anerkennung ihres Herrn als Administrator durch den Ks. und katholische Ff. bei der Leistung von Reichssteuern, doch bei deren Beratung und Beschluss auf RTT hieltte mann ir f. Gn. vor keinenn administratorn.Haben zum Rechtsanspruch auf die Session eine ausführliche Deduktion13verfasst, die sie den Reichsständen übergeben wollen. Bitten um die Fortsetzung christlicher affection unnd gutter correspondentzsowie um die Unterstützung ihres Anliegens beim RT.

Hessen-Kassel: Sind in specie uff dießes nicht bevehelicht noch instruirt, aber allgemein beauftragt, mit den evangelischen Ständen vertrauliche Korrespondenz zu halten. Werden sich in dieser Angelegenheit, die die evangelischen Stände insgesamt betrifft, von deren Beschluss nicht absondern.

Magdeburg: Hoffen auf die zugesagte Unterstützung. Haben soeben eine Weisung des Administrators erhalten, in der er auf der Behauptung der Session beharrt, dann wehre es rechtt, einn reformirtes capitull zubeschreibenn, so kontte auch nicht unrechtt seinn, einenn evanngelischenn administratorn zu[er]fordenn. Mochte er gernn rationem diversitatis wißenn. Konttenn die, wie fleißig sie auch dem nachgedachtt, nicht findenn.

[5] Vorsprache des Verordneten Administrator Johann Georgs von Straßburg, S. Berchtold, bei den Brandenburg-Ansbacher Gesandten14. Übergibt ein Schreiben Administrator Johann Georgs an den Mgf.15und bittet, die Bemühungen um die Session des Administrators beim RT zu unterstützen. Zusage durch die Ansbacher Gesandten unter Berufung auf den Heilbronner Abschied.

Anmerkungen

1
 Textvorlage: Bericht der Brandenburg-Ansbacher Gesandten vom 7. 5. (wie Anm. 9 bei Nr. 159).
2
 Vgl. die hiermit beschlossene Deduktion [Nr. 329].
a
 soltte] Im Bericht der Kurbrandenburger Gesandten an den Kf. vom 12. 5. (2. 5.) zusätzlich: Wenngleich zu dieser Schrift /9’/ viel disputation vorgelauffen, ist doch dieselbe weiter nicht zuendern gewesen[= durch die Kurbrandenburger Gesandten], dann das concept […] mit sich bringet(GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Xx, fol. 9–18, hier 9’ f. Or.; präs. Cölln/Spree, 21. 5. {11. 5.}). Kurbrandenburg (fol. 8–11’) enthält differenzierter die Einwände zum Konz. in Stichpunkten, eine Auflistung der zu streichenden Artikel und umfangreiche wörtliche Textpassagen aus der Schrift mit darin eingearbeiteten Korrekturen.
3
 Vgl. Nr. 313.
4
 Nr. 387, Nachweis „Fassung Heilbronn“.
5
 Textvorlage: Bericht der kursächsischen Gesandten an Kuradministrator Friedrich Wilhelm vom 6. 5. (26. 4.) 1594: HStA Dresden, GA Loc. 10202/5, fol. 78–85’, hier 81’–82’. Or.; präs. o. O., 10. 5. (30. 4.).
6
 Bezugnahme auf den Protest des FR gegen die Ablehnung interkurialer Ausschüsse durch KR.
7
 Textvorlage: Bericht der kursächsischen Gesandten an Kuradministrator Friedrich Wilhelm vom 6. 5. (26. 4.) 1594 (wie Anm. 5, hier fol. 82’–84).
b
 Gesandten] Kurbrandenburg (fol. 13) zusätzlich: für die die kursächsischen Gesandten in das Kurbrandenburger Quartier kommen.
c
 möchte] Kurbrandenburg (fol. 13’) zusätzlich: Denn soltte man nuhn den alten wege gehen, wurden die gravamina wie anno 82 stecken bleiben.
8
 =sie präliminar beraten (Grimm, Wörterbuch XIV, 254).
9
 Im Bericht (Textvorlage, hier fol. 83’) als Begründung für das Votum gegenüber Kuradministrator Friedrich Wilhelm: Hätten zwar gewünscht, dass diese Beratung bis zu seiner, des Kuradministrators, Ankunft zurückgestellt würde, da aber sowohl Kurbrandenburg als auch Kurpfalz darauf drängen und ihre Instruktion besagt, dass sie sich in diesem Fall derselben nicht verweigern solten,haben sie Nachfolgendes erklärt.
10
 Textvorlage: Hessen, unfol.
11
 Schreiben Administrator Joachim Friedrichs an Lgf. Moritz (Halle, 16. 4. {6. 4.} 1594): Gleichlautend mit dem Schreiben an Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen (vgl. Anm. 10 bei Nr. 161, Abschnitt A). Nachweis hier: StA Marburg, 4e Nr. 1394, unfol. Or. an Lgf. Moritz; präs. o. O., 6. 5. (26. 4.). StA Marburg, 4f Straßburg Nr. 58, unfol. Or. an Lgf. Ludwig; präs. Regensburg, 6. 5. (26. 4.).
12
 Vgl. Nr. 313.
13
 Nr. 329.
14
 Textvorlage: Bericht der Gesandten an Mgf. Georg Friedrich vom 7. 5. (27. 4.) 1594: StA Nürnberg, ARTA 57, Prod. 86. Or.; präs. Ansbach, 8. 5. (28. 4.). Vgl. Waldenfels, Freiherrn V, 165.
15
 = Schreiben vom 18. 4. (8. 4.) 1594 an zahlreiche protestantische Stände. Nachweis hier: StA Nürnberg, ARTA 57, Prod. 70. Or. an Mgf. Georg Friedrich bzw. dessen Gesandte; präs. Regensburg, 6. 5. (26. 4.).