Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Bitte um eine Zollerhöhung. An den Ks.

Supplikation an den Ks. (Wiblingen, 27. 5. 1594; im ksl. Geheimen Rat verlesen am 12. 8., kopiert am 18. 8.)1, unterzeichnet Abt Urban [Hafner] und Prior Georg Frey namens des Konvents: Müssen in der Nähe der Abtei, die in der Gft. Kirchberg liegt, bei Gögglingen [Stadt Ulm] für eine Brücke über die Donau aufkommen. Obwohl auf der darüberführenden Landstraße Handel von und nach Italien, Frankreich und in die Schweiz mit vielen, teils schweren Gütern betrieben wird, sind die Zolleinnahmen sehr gering: Je Lastwagen mit Kaufmannsgut 2 Pfennige, je Wagen mit Lebensmitteln 1 Pfennig, je Karren und je Stück Vieh, das zum Markt getrieben wird, 1 Heller. Die Jahresgesamteinnahmen betragen nur 16 fl. Da die Brücke vor wenigen Jahren durch Hochwasser und Eis zerstört wurde, musste sie für 1600 fl. neu errichtet werden; zudem belaufen sich die jährlichen Instandhaltungskosten auf mindestens 25 fl. Insgesamt muss die Abtei jährlich inklusive der Ausgaben für den Neubau mit Zinsen 105 fl. aufwenden. Nachdem die Brücke im vergangenen Jahr erneut durch Hochwasser und die schweren Lasten beschädigt wurde, musste sie mit Kosten von 100 fl. repariert werden. Die Abtei kann die hohen Ausgaben nicht mehr aufbringen und bittet den Ks. um ein Privileg, nur von den Gütern, die über die Brücke von und nach Italien, Frankreich und in die Schweiz geführt werden, je Lastwagen 15 Kreuzer und je Karren 6 Kreuzer Zoll oder Brückengeld zu nehmen. Dagegen soll der Zoll für alle anderen Lebensmittel, die auf den lokalen Markt in Ulm gebracht werden, nicht erhöht werden.

Der Ks. reichte die Supplikation mit Dekret vom 12. 8. 1594 (der Mainzer Kanzlei übergeben am 16. 8., kopiert am 17. 8., unterzeichnet von Freymon und Hannewald)2an KR um dessen Stellungnahme.

Vorlage im KR am 17. 8.3Beschluss gemäß Dekret des KR (Regensburg, 17. 8. 1594; kopiert am 18. 8.)4, unterzeichnet von der Mainzer Kanzlei: Da das Gesuch nicht direkt an die Kff. ging, sind die Gesandten dafür nicht beauftragt. Auch müssen vor einer Zusage die benachbarten Stände5angehört werden. Wollen die Supplikation den Kff. persönlich zustellen, die sich dazu erklären werden.

Anmerkungen

1
 HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 642–645’. Or. HStA Dresden, GA Loc. 10203/6, fol. 60–62’. Kop.
2
 HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 635, 636’. Or. HStA Dresden, GA Loc. 10203/6, fol. 63. Kop.
3
 Kursachsen, fol. 566 f.; Kurpfalz, fol. 268.
4
 HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 646 f. Konz. HStA Dresden, GA Loc. 10203/6, fol. 65–66’. Kop.
5
 In der Beratung (Votum Kurpfalz): Stadt Ulm und die Gff. von Kirchberg.