Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Die Kurie in Rom hatte bereits das Reichstagsprojekt Kaiser Rudolfs II. von 1586 nachdrücklich befürwortet103. Nachdem die Einberufung gegen die Erwartung auch ihrer Vertreter im Reich nachfolgend unterblieb104, wurde die Notwendigkeit eines Reichstags 1592 im Zusammenhang mit der Abordnung von Nuntius Cesare Speciano an den Kaiserhof konkreter thematisiert und bereits mit Vorgaben wie dem Ausschluss protestantischer Hochstiftsadministratoren verbunden105. Das Drängen auf den Reichstag durch Speciano in Prag106 wurde unterstützt durch ein Breve Papst Clemens’ VIII. an Rudolf II. vom 19. 2. 1593107, nachdem man im Reich weiterhin „altissimum silentium“ bezüglich der Einberufung konstatieren musste108. Speciano übergab das Breve nach mehreren vergeblichen Anläufen dem Kaiser am 23. 3. 1593109 und intervenierte hier wie schon zuvor und ebenso weiterhin bis Mai 1593 zudem bei Vizekanzler Jakob Kurz110, musste jedoch Anfang Juni feststellen, dass das Ausschreiben der Reichsversammlung nicht absehbar war, und sprach deshalb Mitte Juni nochmals beim Kaiser um eine Antwort zum Breve vom 19. 2. vor111. Auch in Rom forderte Papst Clemens VIII. vom kaiserlichen Orator Leonhard von Harrach „in allen audienzen“, der Kaiser möge endlich „ain reichstag halten, die sucession112 richtig machen unnd auch hylffen113 praecurieren“114. Wenig später berichtete Johann von Kobenzl noch am 28. 8. 1593 nach Rom, der Reichstag werde zwar allerseits gewünscht, doch Rudolf II. „non può o vuole far la dieta imperiale“115. Dementgegen konnte Speciano am 7. 9. 1593 endlich vermelden, dass der Kaiser „finalmente hoggi ha resoluta la Dieta“116.

Etwa parallel zum Reichstagsbeschluss in Prag erfolgte in Rom die Planung der Gesandtschaft von Kardinal Ludovico Madruzzo zu Rudolf II. mit Vorsprachen auch bei anderen Fürsten117, unter anderem mit dem Ziel, den Zusammentritt der Reichsversammlung möglichst zum avisierten Termin 6. 1. 1594 sicherzustellen. Im Zentrum der Instruktion Madruzzos118 standen die Konstituierung einer umfassenden europäischen Türkenliga und die Schaffung der politischen Voraussetzungen für die Mitwirkung von Staaten wie Spanien und Polen119 sowie konkrete Schritte für Finanzierung und Organisation des Türkenkriegs. Im Hinblick auf den Reichstag, dessen Hauptaufgabe man in der Bereitstellung einer Türkenhilfe sah, sollte der Kaiser bereits im Vorfeld eine mögliche Präjudizierung der katholischen Konfession verhindern, den zahlreichen Besuch katholischer Reichsstände veranlassen, gegen protestantische Freistellungsbestrebungen vorgehen und eine Neuauflage des Magdeburger Sessionsstreits von 1582 verhindern. In der Instruktion nicht angesprochen wurde die in Prag von Madruzzo ebenfalls thematisierte Regelung der Nachfolge im Kaisertum durch die Wahl eines römischen Königs. Als Ergebnis der Mission Madruzzos120 in Prag ab 26.10.1593 mit mehreren Audienzen bei Rudolf II. und Verhandlungen mit dessen Räten im Zeitraum bis 25.11.1593 ist festzuhalten121: 1) Bekenntnis des Kaisers zum Türkenkrieg, jedoch mit einer eher defensiven Ausrichtung der geplanten Liga, wenngleich Rudolf letztlich zusagte, den Krieg bis zur Rückeroberung verlorener Gebiete und Friedensverhandlungen nicht ohne Einwilligung des Papstes zu führen. Erörterungen zur Kriegsfinanzierung und zum Beitrag der Kurie. 2) Bezüglich des Reichstags versicherte er seine persönliche Teilnahme und versprach die unverzügliche Einberufung. Allerdings blieb es bis zur Abreise Madruzzos am 25.11. bei der Absichtserklärung. 3) In der Nachfolgefrage erreichte Madruzzo nur die vage Zusage Rudolfs, er wolle darüber beim Reichstag mit den Kurfürsten verhandeln. 4) Die Religionsproblematik hatten Madruzzo und Nuntius Speciano in einem Memorandum zusammengefasst122, das unter anderem den Aachener Konflikt, die Vormundschaftsfrage in Jülich-Berg, die Postulation protestantischer Hochstiftsadministratoren und den Straßburger Bistumsstreit ansprach. Dazu erfolgte ebenfalls lediglich eine Absichtserklärung des Kaisers, er werde für baldige Abhilfe sorgen sowie Religion und Kirche nach allen Möglichkeiten schützen.

Auch bei den im Zuge der Rückreise nach Trient mit Herzog Wilhelm von Bayern in Landshut (10./11. 12. 1593) und Erzherzog Ferdinand II. in Innsbruck (16. 12. 1593) geführten Gesprächen betonte Madruzzo die Unabdingbarkeit des Reichstags wegen der Finanzmittel für den Türkenkrieg. Herzog Wilhelm äußerte sich zu den Erfolgsaussichten eher pessimistisch, weil er erhebliche Differenzen wegen des Straßburger Bistumsstreits sowie um die Zulassung reformierter Hochstifte befürchtete, die diesmal im Gegensatz zu 1582 nicht nur Magdeburg, sondern auch Bremen, Lübeck, Osnabrück und weitere Hochstifte beträfen123. Festzuhalten bleibt, dass die Einberufung des Reichstags und dessen hauptsächliche Befassung mit der Türkenabwehr, wie sie ohnehin das eigene existenzielle Interesse des Kaisers vorgab, sowie die Fortsetzung des Türkenkriegs zweifelsfrei geklärt werden konnten. Dagegen ließen das Ausschreiben der Reichsversammlung trotz der Zusage Rudolfs II. an Madruzzo und damit die Festlegung eines möglichst zeitnahen Termins für den Zusammentritt weiter auf sich warten124.

Als sodann zu Beginn des Jahres 1594 das Ausschreiben mit dem gegenüber der vorherigen Planung späteren Eröffnungstermin feststand und in Rom bekannt war125, beauftragte die Kurie den im Februar nach Köln reisenden Sondernuntius Coriolano Garzadoro mit Vorsprachen beim Herzog von Bayern und auf den weiteren Anreisestationen wohl auch bei den Bischöfen von Augsburg und Speyer sowie dem Kurfürsten von Mainz im Hinblick auf den Reichstag126. Ansonsten stand das Bemühen des päpstlichen Stuhls im Mittelpunkt, die persönliche Teilnahme möglichst vieler katholischer Kurfürsten und Fürsten zu veranlassen. So erhielt der Kölner Nuntius Frangipani den Auftrag, er möge „tutti li principi“, mit denen er zusammenträfe, auffordern, nach Regensburg zu kommen „in occasione di tanta importanza et così necessaria della patria et della republica christiana“127. Papst Clemens VIII. selbst ermahnte am 11. 2. 1594 Kurfürst Johann von Trier und Kardinal Andreas von Österreich, Bischof von Konstanz und Brixen, nachdrücklich zum Reichstagsbesuch128. Eine wesentlich umfassendere Aktion startete die Kurie mit dem Breve vom 19. 3. 1594, das Ludovico Madruzzo als Reichstagslegat beglaubigte und die Adressaten zum persönlichen Erscheinen aufrief, begründet mit der Notwendigkeit einer hohen Türkenhilfe für den Kaiser und der Wahrung der Belange der katholischen Religion. Das Breve ging in insgesamt 40 teils individualisierten Versionen129 unter anderem an den Kaiser, die habsburgischen Erzherzöge130, die geistlichen Kurfürsten131, alle Bischöfe im Reich132, Herzog Wilhelm V. von Bayern133 sowie dessen Söhne Maximilian und Ferdinand, weitere katholische Fürsten und Grafen wie Markgraf Eduard Fortunatus von Baden, Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg und Graf Albrecht von Fürstenberg134, die Äbte der größeren Abteien, die Reichstagsgesandten von Savoyen, Jülich und Lothringen, den spanischen Gesandten Don Guillén de San Clemente sowie die kaiserlichen Räte Kurz, Rumpf, Trautson, Hornstein und Barvitius.

Das Bestreben der Kurie, möglichst viele katholische Stände zur Teilnahme zu bewegen, explizit um die katholische Stimmenmehrheit beim Reichstag zu sichern, verdeutlicht daneben beispielhaft das Bemühen von Nuntius Speciano in Prag um die Einladung des Lausanner Bischofs Antoine de Gorrevod, dessen Reichsstandschaft am Kaiserhof nicht unumstritten war: Im Auftrag des päpstlichen Staatssekretärs Cinzio Aldobrandini erbat Speciano bereits im September 1593 von Vizekanzler Kurz die Aufnahme Lausannes in die Liste der zum Reichstag zu ladenden Bischöfe, im Oktober konnte er die entsprechende Zusage melden, wenngleich Kurz den Namen des Bischofs nicht kannte135. Speciano selbst forderte sodann Bischof Antoine von Lausanne auf, Dokumente als Beleg seiner Reichsstandschaft, die auch an der Congregatio Germanica in Rom zur Sprache kam136, nach Prag zu schicken, um die Reichstagsteilnahme gegen etwaige Einwände von protestantischer Seite verteidigen zu können137.

Die internen Vorbereitungen in Rom für die kuriale Vertretung am Reichstag begannen bereits im Herbst 1593 mit Erörterungen einer eigens eingerichteten Kardinalsdeputation über die beabsichtigte Abordnung eines Legaten138. Konkreter geführt wurden die Verhandlungen seit Januar 1594: Am 5. 1. lehnte Madruzzo, der kurz zuvor von der Gesandtschaft aus Prag nach Trient zurückgekehrt war, den Wunsch des Papstes ab, ihn beim Reichstag als Legat zu vertreten. Auf ein weiteres Handschreiben Clemens’ VIII. vom 6. 2. hin konnte Madruzzo sich nicht mehr verweigern139: Am 14. 2. 1594 erfolgte seine Benennung im Konsistorium140 als ‚legatus a latere‘ und damit Leiter der kurialen Gesamtvertretung, in die daneben alle im Reich wirkenden Nuntien berufen wurden. Am 26. 2. 1594 (Rom) unterrichtete Staatssekretär C. Aldobrandini den Grazer Nuntius Portia vom Beschluss, ,,che tutti li nuntii quali sono per Alemannia habbiano da ritrovarsi alla dieta per servire all’ill.mo sig. cardinale Madrucci“141. Diese mit dem Legaten sowie den Nuntien Speciano (Prag), Frangipani (Köln) und Portia (Graz) gegenüber der bereits ungewöhnlich umfangreichen Repräsentation beim Reichstag 1582142 nochmals erweiterte Vertretung143 belegt eindrücklich die hohe Bedeutung, die dem Reichstag aus der Sicht Roms zukam. Die Qualifikation Ludovico Madruzzos für diese Aufgabe stand nicht zuletzt aufgrund seiner Tätigkeit als Legat bereits beim Reichstag 1582144 außer Zweifel145: Er war als Bischof von Trient Reichsfürst mit Zugang zum Reichstag und als langjähriger Kardinalprotektor des Reichs an der Kurie sowie Vorsitzender der Congregatio Germanica mit den politischen und kirchlichen Problemen im Reich bestens vertraut146. Zudem war er mit vielen katholischen Fürsten sowie dem Kaiser seit vielen Jahren persönlich bekannt und genoss deren hohes Ansehen. Rudolf II. selbst hatte die Benennung Madruzzos als Legat ausdrücklich gewünscht und dabei dessen besondere Qualifikation zusammengefasst: „Neminem nos magis esse optare, quam reverendissimum cardinalem Madrutium, summa integritate, doctrina, prudentiaque et animi moderatione praesulem, qui multiplici suo merito nobis ac toti nationi germanicae […] charus et acceptus, qui sacri ipse Imperii princeps a multo iam tempore in iis rebus, quae in comitiis, quibus antehaec sedis apostolicae nomine legatus utiliter ac feliciter interfuit, controverti ac difficultatem movere solent, versatus sit […]“147.

Die bereits im Januar 1594 formulierte Reichstagsinstruktion ging am 26. 3. 1594 an Madruzzo148. Sie ist datiert auf 4. 3. 1594149 und umfasst im Wesentlichen die Themenfelder 1) Türkenkrieg; 2) Nachfolgeregelung im Kaisertum: 3) Verbesserung der Situation der katholischen Kirche im Reich gegen die protestantischen Expansionsbestrebungen; 4) Anstoß innerkatholischer Reformen in Österreich, Böhmen und Ungarn sowie 5) in den Territorien des Reichs. Den Türkenkrieg in Verbindung mit der Finanzhilfe des Reichs als zentrales Thema des Reichstags und Anlass für dessen Einberufung sprach die Instruktion zwar als Erstes, jedoch nur sehr knapp an, indem sie Madruzzo auf die Intentionen der Kurie verwies, wie sie ihm aufgrund seiner Gesandtschaft nach Prag Ende 1593 ohnehin bekannt seien. An späterer Stelle ging die Instruktion auf den Oberbefehl über das kaiserliche Heer im Türkenkrieg durch Erzherzog Ferdinand II. und Differenzen um dessen Vertretung zwischen den Erzherzögen Maximilian und Matthias ein. Bei der im zweiten Punkt ausgeführten Nachfolgefrage mit der angestrebten Wahl eines römischen Königs stützte sich die Kurie auf das Versprechen Rudolfs gegenüber Madruzzo bei dessen Mission 1593, daneben ging sie von entsprechenden Absichten des Kaisers wegen dessen Bemühungen um die persönliche Teilnahme der Kurfürsten am Reichstag aus. Madruzzo sollte das Projekt in Regensburg mit der Autorität des Heiligen Stuhls befördern und auf die Wahl eines Erzherzogs drängen, wobei kein Kandidat namentlich genannt wurde150. Trotz erwarteter Einwände seitens der Kurpfalz und Kurbrandenburgs könne der Kaiser beide Kurfürsten dennoch entweder dafür gewinnen oder sich auf die ausreichende Zustimmung der geistlichen Kurfürsten und Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen stützen. Der dritte Komplex zur Situation der katholischen Kirche betraf nur im ersten Teil das eigentliche Forum des Reichstags: Ausgehend vom Erzstift Bremen und Gerüchten um eine geplante Eheschließung des protestantischen Erzbischofs („l’usurpatore“) Johann Adolf von Schleswig-Holstein-Gottorf brachte die Kurie in der Instruktion die dortige Nachfolge eines österreichischen Erzherzogs, etwa Matthias oder Maximilian, ins Spiel. Daneben hatte Madruzzo Bestrebungen anzustoßen, um weitere Hochstifte, namentlich Lübeck, Verden, Osnabrück und Halberstadt, für die katholische Kirche wiederzugewinnen und damit zugleich die noch katholisch regierten Hochstifte Münster, Minden, Hildesheim und Paderborn zu sichern. In den weiteren Ausführungen ging die Instruktion ausführlich auf die Situation der katholischen Kirche und die Durchführung von Reformen in den österreichischen Ländergruppen, Böhmen, Mähren und Schlesien sowie in Ungarn ein. Für das Reich und den Reichstag einschlägiger waren die Vorgaben für innerkatholische Reformen in den dortigen Territorien151: Verhandlungen beim Reichstag um die Durchführung der Reformdekrete des Konzils von Trient insbesondere in den rheinischen Erzstiften und deren Suffraganbistümern unter Verweis auf die diesbezüglichen Erfolge in Salzburg und Lüttich sowie Aufforderung an die Erzbischöfe von Köln und Mainz, die Bischofsweihe nicht länger zu verzögern; Drängen auf die Durchführung von Reformen mit Visitationen, der Einrichtung von Seminaren und Kollegien, einer Verbesserung der Klerusausbildung und einer Hebung der kirchlichen und klösterlichen Disziplin bei allen Bischöfen und Äbten152. Für genauere Informationen wurde Madruzzo an die Nuntien im Reich verwiesen.

Dieses ambitionierte Programm der Kurie konnte beim Reichstag nur in Ansätzen umgesetzt werden: Abgesehen von der Bewilligung der Türkensteuer und der letztlich erfolgreichen Abwehr der Magdeburger Session blieben die weiteren konfessionspolitischen Kontroversen ungelöst oder kamen nicht zur Sprache. Legat Madruzzo selbst agierte insgesamt eher defensiv mit dem Ziel, Bestehendes gegen protestantische Ambitionen zu verteidigen, während offensive Schritte etwa zur Rückgewinnung verlorener Hochstifte nicht eingeleitet wurden153.

Anmerkungen

103
 RT-Projekt 1586: Einleitung, Kap. 2.1. Zur Position der Kurie: Roberg, Türkenkrieg I, 208. Vgl. Bezold, Briefe II, Nr. 515 S. 449 f.; Zöchbaur, Nachfolgefrage I, 34.
104
 Der Kölner Nuntius Frangipani erwartete die Einberufung im Juli 1589 (Ehses, NB II/1, Nr. 252 S. 308), sodann am 1. 3. 1590 für den Sommer 1590 (ebd., Nr. 350 S. 443).
105
 Instruktion Papst Clemens’ VIII. für Cesare Speciano als Nuntius am Kaiserhof (Rom, 5. 5. 1592): Pazderová, Epistulae I, Nr. 1 S. 9–13. Vgl. ebd., Einleitung, LXXIX f.; Braun, Imagines, 151–155.
106
 Die Berichte Specianos nach Rom enthalten zahlreiche Nachrichten über die Notwendigkeit des RT, seine diesbezüglichen Verhandlungen mit ksl. Räten sowie Klagen des Nuntius wegen der zögerlichen Planung am Kaiserhof. Vgl. für Januar/Februar 1593 (Auswahl): Pazderová, Epistulae II, Nr. 202 S. 484, Nr. 207 S. 491, Nr. 219 S. 511, Nr. 229 S. 528, Nr. 231 S. 531, Nr. 238 S. 546, Nr. 261 S. 592 f.
107
 Ebd., Nr. 246 S. 564; Nanni/Mrkonjić, Epistolae III, Nr. 10689 S. 243; Pastor, Geschichte XI, Anhang Nr. 6 S. 69. Vgl. Roberg, Türkenkrieg I, 208; Mathaus-Voltolini, Beteiligung, 311 f. mit Anm. 5.
108
 Johann von Kobenzl an C. Aldobrandini (Klagenfurt, 6. 3. 1593): Rainer, NB III, Nr. 97 S. 144.
109
 Speciano an C. Aldobrandini (Prag, 23. 3. 1593): Pazderová, Epistulae II, Nr. 282 S. 629. Zu den vorherigen Übergabeversuchen seit 9. 3.: Ebd., Nr. 265 S. 602, Nr. 272 S. 616.
110
 Berichte Specianos vom 16. 3., 6. 4., 13. 4., 17. 5. 1593: Ebd., Nr. 273 S. 617, Nr. 294 S. 654, Nr. 300 S. 665, Nr. 326 S. 713 f.
111
 Berichte Specianos vom 4. 6. und 15. 6. 1593: Ebd., Nr. 348 S. 748, Nr. 358 S. 770. Vgl. Pazderová, Epistulae I, Einleitung, LXXX f.
112
 = die Regelung der Nachfolge im Kaisertum durch die Wahl eines römischen Kgs. als eines der Hauptanliegen der Kurie bei einem künftigen RT.
113
 = Türkenhilfe.
114
 Leonhard von Harrach [d. Ä.] an den Ks. (Rom, 14. 8. 1593): HHStA Wien, Rom, Diplomatische Korrespondenz 47, fol. 348–350’, hier 348’ (Or.).
115
 Kobenzl an C. Aldobrandini (Wien, 28. 8. 1593): Rainer, NB III, Nr. 157 S. 210.
116
 Speciano an C. Aldobrandini (Prag, 7. 9. 1593): Pazderová, Epistulae II, Nr. 422 S. 916. Zum RT-Beschluss am 25. 8. und 6. 9. 1593 im Geheimen Rat vgl. Einleitung, Kap. 2.3 mit Anm. 212 ff.
117
 Päpstliches Breve (Rom, 18. 9. 1593) als Vollmacht für Madruzzo, gerichtet an den Ks., die Ehgg. Ernst, Maximilian, Matthias und Ferdinand II., die geistlichen Kff., den Hg. von Bayern, den Ebf. von Salzburg, die Bff. von Passau, Würzburg, Bamberg, Speyer, Augsburg, Eichstätt und Worms sowie die ksl. Räte Jakob Kurz und Wolfgang Rumpf: Nanni/Mrkonjić, Epistolae III, Nr. 10881–10894 S. 263 (Kurzregesten). Druck des Breve an Hg. Wilhelm V. von Bayern: Schweizer, Beiträge II, 143* f., Anm. 5. Madruzzo suchte jedoch nur wenige dieser Ff. auf. Vgl. Roberg, Türkenkrieg I, 221, Anm. 134.
118
 Rom, 12. 9. 1593. Druck: Jaitner, Hauptinstruktionen I, Nr. 25 S. 143–149. Auswertung: Roberg, Türkenkrieg I, 216–220.
119
 Zu den eigenständigen Initiativen des Papstes bei Drittstaaten um die Bildung einer Türkenliga zur Unterstützung des Ks. in der Türkenabwehr vgl. Pastor, Geschichte XI, 198–211; Niederkorn, Mächte, 70–102; Bartl, Westbalkan, 43–55; Bartl, Türkenkrieg. Vgl. auch Jaitner, Hauptinstruktionen I, Einleitung XVII f. (mit Verweis auf Instruktionen für entsprechende kuriale Gesandtschaften).
120
 Vgl. dazu umfassend: Roberg, Türkenkrieg I, 210–244. Berichte Madruzzos nach Rom an C. Aldobrandini (2. 11.–29. 12. 1593): Ebd., Anhang Nr. 1–9 S. 256–292. Knapper: Bartl, Türkenkrieg, 68; Mathaus-Voltolini, Beteiligung, 314; Pastor, Geschichte XI, 201 f., 234; Jaitner, Hauptinstruktionen I, Einleitung, CCIX.
121
 Zusammenfassung bei Roberg, Türkenkrieg I, 222–242; zur Einberufung des RT bes. 239 f. (anhand der Berichte Madruzzos).
122
 Pazderová, Epistulae II, Nr. 489 S. 1073 f.
123
 Roberg, Türkenkrieg I, 242–244. Vgl. zur Unterredung auch Hg. Wilhelm V. an Ebf. Wolf Dietrich von Salzburg (Landshut, 11. 12. 1593): HStA München, K. schwarz 9407, fol. 2–4 (Konz. Referat: Stieve, Politik I, 167 f., Anm. 4).
124
 Nuntius Speciano beklagte sich nachfolgend in den Berichten aus Prag an C. Aldobrandini bis 20. 12. 1593 regelmäßig über die Verzögerung des Ausschreibens: Pazderová, Epistulae II, Nr. 486 S. 1066, Nr. 493 S. 1082, Nr. 497 S. 1087 f., Nr. 506 S. 1109, Nr. 509 S. 1114 f., Nr. 513 S. 1123.
125
 Vgl. Kap. 2.4 mit Anm. 264, 265.
126
 C. Aldobrandini an Nuntius Frangipani (Rom, 8. 1. 1594): Roberg, NB II/4, Nr. 431 S. 4–6, hier 5 mit Anm. 6. Druck der Instruktion für Garzadoro (17. 11. 1593): Wittstadt, Instruktion, 66–77. Verhandlungen Garzadoros mit Kf. Ernst von Köln wegen dessen Teilnahme, auf welche die Kurie großen Wert legte: Roberg, NB II/4, Nr. 450 S. 45 f. mit Anm. 4.
127
 C. Aldobrandini an Frangipani (Rom, 5. 2. 1594): Roberg, NB II/4, Nr. 436 S. 22 f., hier 23. Am 12. 2. 1594 nochmals bekräftigt bezüglich der Teilnahme Kf. Johanns von Trier aufgrund dessen Entschuldigung, da der Papst die Mitwirkung möglichst aller geistlichen und katholischen Ff. wünsche (ebd., Nr. 437 S. 23–25, hier 24 f.). Vgl. Roberg, Türkenkrieg I, 251 f.
128
 Rom, 11. 2. 1594: Nanni/Mrkonjić, Epistolae III, Nr. 11050, 11051 S. 276. Vgl. Roberg, NB II/4, Nr. 437 S. 24, Anm. 5.
129
 Nachweis der Adressaten bei Nanni/Mrkonjić, Epistolae III, Nr. 11086–11125 S. 280 f. Vgl. auch Mathaus-Voltolini, Beteiligung, 315, Anm. 3. Einige Nachweise und wenige Antwortschreiben: Roberg, Türkenkrieg I, 252 mit Anm. 266. Vgl. Roberg, NB II/4, Nr. 437 S. 24, Anm. 5; Pazderová, Epistulae I, Einleitung, LXXXI mit Anm. 329.
130
 Breve an Ehg. Ferdinand II. von Tirol (Rom, 19. 3. 1594): TLA Innsbruck, Urkunden II 6501 (Or.). Druck: Rainer, NB III, Nr. 239 S. 301 f. (weitere Ehgg. als Adressaten: Ebd., 302, Anm. 1).
131
 Breve an Kf. Wolfgang von Mainz (Rom, 19. 3. 1594): HHStA Wien, MEA RTA 90 Fasz. 2, fol. 15 (Or.; präs. Regensburg, 21. 5.). Vgl. Stieve, Politik I, 198, Anm. 2; Janssen, Vorbereitung, 118. Breve an Kf. Ernst von Köln: Schröer, Dokumente, Nr. 142 S. 219–221.
132
 Nachweis und Referat des Breve an Bf. Neithard von Bamberg: Weiss, Bistum, 268.
133
 Druck: Schweizer, Beiträge II, 144*-146*, Anm. 7. Antwort des Hg. (Starnberg, 20. 7. 1594): Schweizer, Beiträge III, Nr. 23 S. 30* f.
134
 = ksl. Oberststallmeister. Regest: Baumann/Tumbült, Mitteilungen, Nr. 860 S. 646.
135
 Berichte Specianos an C. Aldobrandini (Prag, 28. 9., 5. 10., 12. 10. 1593): Pazderová, Epistulae II, Nr. 441 S. 957 f., Nr. 446 S. 972, Nr. 456 S. 994.
136
 M. Minucci an Speciano (Rom, 26. 10. 1593): Ebd., Nr. 465 S. 1017.
137
 Berichte Specianos an C. Aldobrandini (Prag, 26. 10., 8. 11., 6. 12. 1593): Ebd., Nr. 467 S. 1025, Nr. 475 S. 1042, Nr. 500 S. 1094 f.
138
 Krasenbrink, Congregatio, 266.
139
 Zur Berufung vgl. Roberg, Türkenkrieg I, 246 f.; Roberg, NB II/4, Nr. 437 S. 24 f., Anm. 7 (mit Korrektur der Darstellung bei Pastor, Geschichte XI, 237 f.). Schreiben des Papstes an Madruzzo vom 6. 2. 1594 sowie dessen spätere Antworten an Clemens VIII. und C. Aldobrandini vom 23. 2. 1594: Pastor, Geschichte XI, Anhang Nr. 21–23 S. 703 f.
140
 Mathaus-Voltolini, Beteiligung, 315 mit Anm. 1; Krasenbrink, Congregatio, 266; Roberg, Türkenkrieg I, 247. Die monatliche Provision als Legat betrug 1500 Scudi (Jaitner, Hauptinstruktionen I, Einleitung, CCIX; Braun, Imagines, 388, mit Vergleich zur Vergütung beim RT 1582).
141
 Rainer, NB III, Nr. 233 S. 294.
142
 Vgl. Leeb, RTA RV 1582, 202 f.
143
 Vgl. Roberg, Türkenkrieg I, 249 f.; Pazderová, Epistulae I, Einleitung, LXXXI f.; Pastor, Geschichte XI, 238; Stieve, Politik I, 185–187. Vgl. auch Einleitung, Kap. 4.2.3 mit Anm. 285 ff. Gute Zusammenfassung zur Praxis der Repräsentation der Kurie auf RTT seit dem 15. Jahrhundert durch Legaten und Nuntien: Braun, Wahrnehmung 461–464; Braun, Imagines, 341–348 (Lit.); der RT als „Erfahrungsraum“ päpstlicher Gesandter: Braun, Reichstage.
144
 Vgl. umfassend: Vareschi, Legazione.
145
 Vgl. Pazderová, Epistulae I, Einleitung, LXXXI; Braun, Imagines, 386 f.; Roberg, Türkenkrieg I, 206 f.
146
 Vgl. zu den Funktionen im Rahmen der Biografie Madruzzos: Vareschi, Legazione, 1–42; Steinhauf, Madruzzo, bes. 97–138. Zur Congregatio Germanica und deren Leitung durch Madruzzo: Rottstock, Studien, 67–81; Krasenbrink, Congregatio, 261–282.
147
 Ks. an Leonhard von Harrach, ksl. Orator in Rom (Prag, 11. 1. 1594): HHStA Wien, Rom, Diplomatische Korrespondenz 48, fol. 485–486’ (Kop.).
148
 Jaitner, Hauptinstruktionen I, Einleitung, CCIX; Krasenbrink, Congregatio, 266 (mit der Vermutung, Madruzzo habe von Trient aus selbst auf den Inhalt eingewirkt).
149
 Druck (mit Datum 4. 3. 1594): Jaitner, Hauptinstruktionen I, Nr. 35 S. 246–255. Teildruck: Laemmer, Meletematum, 435 f., Anm. 2. Archivalische Nachweise mit diesem Datum sowie weiterer Kopp. abweichend mit Datum 14. 3. 1594: Roberg, NB II/4, Nr. 437 S. 24 f., Anm. 7. Referate und Auswertungen: Pastor, Geschichte XI, 239–241; Zöchbaur, Nachfolgefrage II, 19 f.; Roberg, Türkenkrieg II, 213 (zur Nachfolgefrage); Ganzer, Konzilsbeschlüsse, 25 f.; Metzler, Missionsinitiativen, 37–39 (jeweils zur innerkatholischen Reform); Pazderová, Epistulae I, Einleitung, LXXXII f.; knappe Hinweise: Koller, Imperator, 217, 220.
150
 Papst Clemens VIII. bevorzugte die Wahl Ehg. Ernsts (Zöchbaur, Nachfolgefrage II, 20 mit Anm. 3; Pastor, Geschichte XI, 239 f.).
151
 Zur Reform der katholischen Kirche im Reich sind in TLA Innsbruck, SB RTA I (1594), unfol., mehrere von bzw. für Madruzzo wohl bei der Vorbereitung auf den RT verfasste, undatierte Memorialia überliefert, die sich genauer mit den innerkonfessionellen Missständen und Einzelheiten der notwendigen Maßnahmen befassen: 1) „Memoriale pro illustrissimo cardinale […] legato” (wohl Or. Hd. Madruzzo und im Wortbestand leicht abweichende Kop.). 2) „De neglectu cultus divini et quae inde mala in ecclesiis Germaniae provenerint“ (wohl Or. Hd. Madruzzo). 3) An den Papst adressierte Zusammenstellung von innerkirchlichen Missständen im Reich (vier im Wortbestand leicht variierende Versionen). Ebenfalls im Frühjahr 1594 entstand im Umfeld Madruzzos für die RT-Vorbereitung ein „Sommario delle cose che li protestanti cercarano di fare in dieta“ (Druck: Roberg, Türkenkrieg I, Nr. 12 S. 295–300. Vgl. ebd., 199 f. mit Anm. 36, 202).
152
 Vgl. dazu die später beim RT von Madruzzo vorgelegte Denkschrift zur Kirchenreform [Nr. 428]. Ein weiteres, erst in der Endphase des RT formuliertes Memoriale Madruzzos listet ebenfalls einige Krisenherde im Reich und daneben in Österreich auf (u. a. Verhalten der Domkapitel in Minden, Osnabrück und Lübeck; Straßburger Konflikt, Jülicher Vormundschaft, Aachen, Halberstadt, Kalenderreform: sei beim RDT zu erledigen) und nennt die dazu jeweils einzuleitenden Schritte überwiegend des Kölner Nuntius. Es wurde wohl nur innerhalb der päpstlichen Vertretung beraten (HHStA Wien, Rom, Varia 6 Fasz. 1593–1598, fol. II/8-II/9’. Or. Überschr.: „Cardinalis Madrutii memoriale”. Dorsv.: „Varia memorialia cardinalis Madrutii, legati apostolici, ad comitia imperialia 1594. Communicata reverendissimo domino nuncio apostolico 18. Octobris anno 94”.).
153
 Vgl. auch die Beurteilung bei Roberg, Türkenkrieg II, 198 f.; Steinhauf, Madruzzo, 116 f.