Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Forderung von Maßnahmen des Reichs gegen Söldnerübergriffe. Erlegung der Reichshilfe von 1582 für den Niederrheinisch-Westfälischen Kreis. Bitte um Steuererlass und -befreiung. An die Reichsstände und an den Ks.
Supplikation an die Reichsstände (der Mainzer Kanzlei übergeben am 11. 6.; von den Reichsständen kopiert am 8. 7.)1, unterzeichnet von den Gesandten des Gf.; mit 1 Belegdokument2(Schadensverzeichnisse): Bringen ergänzend zur Supplikation des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises um den Beistand des Reichs gegen die Schädigungen im Gefolge des niederländischen Kriegs3namens des Gf. gesondert vor: B. ist von den Durchzügen, Einlagerungen und Plünderungen der Söldner beider Kriegsparteien besonders betroffen, weil nicht nur die Gftt. B. und Steinfurt mit der Hft. Wevelinghoven, sondern jetzt zusätzlich die Gft. Tecklenburg sowie die Ämter Uchte und Freudenberg aufs Schwerste geschädigt sind. Der Gesamtschaden beläuft sich gemäß Beilage auf weit über 752 517 Taler. Das platte Land besonders in der Gft. B. ist völlig verödet, viele Menschen sind an Hunger verstorben. Der Gf. kann den Schutz der Untertanen gegen die Übergriffe und seinen eigenen Stand nicht mehr aufrechterhalten, sondern es steht zu befürchten, dass die Kriegsparteien Orte des Gf. einnehmen. Da für diesen Fall das Reich zur Defension verpflichtet ist und es lediglich am Vollzug der reichsgesetzlichen Vorgaben mangelt, bitten sie um die Anordnung, die 1582 beschlossene Reichshilfe von 2 Römermonaten zu erlegen und weitere dauerhafte Defensionsmaßnahmen zu beschließen, damit die Einlagerungen, Einfälle und Übergriffe unterbunden, Lande und Untertanen befriedet sowie Wirtschaft und Handel in Gang gebracht werden. Bitten zudem um Interzession beim Ks., er möge dem Gf. die geringen Steuerrückstände erlassen, die fiskalischen Prozesse einstellen und ihn von der neuen Reichssteuer befreien.
Beratung im Supplikationsrat am 28. 6. und 30. 6.4mit Beschluss der Resolution am 1. 7.5, die am 22. 7. im RR verlesen wurde6. Billigung durch FR und SR; KR: weitere Beratung. Nochmalige Verlesung im KR am 29. 7.7und Billigung als Dekret der Reichsstände (kopiert [als Resolution des Supplikationsrats] am 25. 7.)8: Die Bitte um Defensionsmaßnahmen gegen die Söldnerübergriffe wird an die Beratung des 2. HA (Landfriede und Niederlande) verwiesen. Zur Reichshilfe von 1582 kann sich der Supplikationsrat nicht erklären, weil nicht bekannt ist, inwieweit die Verabschiedung vollzogen wurde. Die Bitte um Steuererlass und -befreiung soll an den Ks. gerichtet werden.
Anmahnung der Supplikation bei den Reichsständen (der Mainzer Kanzlei übergeben am 7. 7.; von den Reichsständen nicht kopiert)9, unterzeichnet von den Gesandten des Gf.: Verweisen auf ihre am 11. 6. der Mainzer Kanzlei übergebene Supplikation und bringen ergänzend vor, dass seit 5. 6. 1594 spanische Söldner aus dem Gebiet des Gf. viel Vieh geraubt und in der Stadt Neuenhaus mehr als 50 Untertanen ermordet haben. Wiederholen die Bitte der Supplikation.
Übergabe der Anmahnung durch die Bentheimer Gesandten im KR am 7. 7., anschließend Verlesung im RR; keine Beratung10. Verlesung im Supplikationsrat am 11. 7. Beschluss11: Wird mit dem bisherigen Dekret an die Kurien verwiesen.
Supplikation an den Ks. (o. D.)12, unterzeichnet von den Gesandten des Gf.: Verweisen auf die Beratungen des RT zur Bedrängung des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises durch den niederländischen Krieg, wovon Gf. A. aufgrund der direkt angrenzenden Lage der Gft. besonders schwer betroffen ist. Der Schaden beläuft sich auf weit über 752 517 Taler. Da die Reichsstände den Ks. ersucht haben, die bedrängten Kreisstände von der jetzt bewilligten Steuer zu befreien und auf die Einforderung von Restanten zu verzichten13, erinnern sie, die Gesandten, den Ks. an diese Interzession und bitten, er möge dem Gf. die geringen Steuerrückstände erlassen und ihn von der neuen Türkenhilfe freistellen.