Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

A) EinzelUnterredungen

Weigerung Kursachsens, der Einberufung des Religionskonvents vor der Eröffnung des RT zuzustimmen. Einwände gegen die Gravamina wegen der Infragestellung des Religionsfriedens durch die Freistellungsforderung. Unterrichtung Magdeburgs und Brandenburg-Ansbachs über die Haltung Kursachsens. Bitte Magdeburgs um Unterstützung in der Sessionsfrage auch ohne Beteiligung Kursachsens.

[1] /23’/ Unterredung der Gesandten Kursachsensund Kurbrandenburgsim Kurbrandenburger Quartier1. /23’ f./ Die kursächsischen Gesandten stellen im Rückblick auf das Vorbringen von Kurpfalz am Vortag2wegen der vorbereitenden Verhandlungen zu den Gravamina fest, sie hätten zwar /24/ gemeinen bevehl zu freundlicher correspondentz und communication, dieweil aber der religion friden und der paß der freystellunge und geistlichen vorbehaldts mitt […] disputiret werden woltte, hetten sie, darein sich einzulassen, bedencken, sonderlich daher, daß sie von irem hern keinen außdrugklichen bevehl hetten.Der Kuradministrator konnte ihnen diesen nicht geben, weil ihm die Heilbronner Verhandlungen gantz unbekandt und verborgen, und ihrem hern davon nichts zugeschickt wehre. Es wehre auch gleichwol fohr[!] dem alzeitt bedengklich gewesen, fohr der proposition sich zusamen zuthun./24 f./ Da der Kuradministrator bis kommenden Samstag nach Regensburg kommen möchte, bitten sie bis dahin um den Aufschub der Beratungen. Haben diese Bitte auch bereits an die Kurpfälzer Gesandten gerichtet. Sollte sich die Ankunft verzögern, so erwarten sie eine diesbezügliche Weisung.

/24’/ Kurbrandenburg: Wihr hetten bevehl, unß von den stenden unser augspurgischen confession nicht zu sondern, und hette uns[er] gnst. her uns sonderlich bevohlen, fohr der proposition mitt den andern stenden unß zusamen zu thun und von den gravaminibus, wie die ahnzubringen, zu reden. Davon kontten wihr nicht abweichen.Verweisen darauf, dass die Gravamina in der Vergangenheit wiederholt vorgebracht worden sind, so auch beim RT 15823, und wan ein oder zwen der vornemsten articul der proposition wehren erleddigtt[!] gewesen, wehren dise sachen alle ersitzen bliben. Daß besorgte man sich jetzundt /25/ auch. Wan man die occasiones fuhruber liesse, wehre unbillich.Zum Argument fehlender Weisung: Die Heilbronner Gravamina sind nicht neu, sondern es handelt sich um die Beschwerden, die dem Ks. 1590 übergeben worden sind. Verweisen darauf, es werde bey den andern stenden dise sonderung auch allerhand gedancken machen. Darumb versehen wihr und[?] die andern stend unß, sie werden bey disem wergk zutretten und bey den andern stehen.

[2] /26’/ Bekanntgabe der Kurpfälzeran die Kurbrandenburger Gesandten4: Teilen mit, die kursächsischen Gesandten hätten sich bei ihnen entschuldigt, daß sie zu der continuation der handlunge nicht kommen kontten.

[3] /26’/ Unterredung der Gesandten Kurbrandenburgs, Magdeburgs und Brandenburg-Ansbachs5. Kurbrandenburg unterrichtet über die Haltung Kursachsens im Hinblick auf die Gravamina und deren Beratung; amitt ahnhange, daß wihr ihnen gleichwoll unsern bevehl des religion fridens und articuls der freystellung halben nicht verhaltten konnen, daß wihr nemlich den nicht zu disputiren oder zu regen bevehl hetten, wie sie zuvorn wusten und wihr ihnen neulich auch eroffnet hetten. /27/ Nuhn kontten wihr woll auß dem nicht schreitten.Wollten gegenüber Kursachsen diesmal nicht weiter insistieren und überlassen es Magdeburg und Brandenburg-Ansbach6, andere Mittel und Wege vorzuschlagen, stellen aber zur Debatte, den Geistlichen Vorbehalt von der Beratung auszunehmen, damit die kursächsischen Gesandten widder zu den stenden tretten und in den gravaminibus verfahren woltten–a.

Die Magdeburger Gesandten antworten für sich und Brandenburg-Ansbach: /27 f./ Danken für die vertrauliche Informationb. Haben das Verhalten Kursachsens so erwartet, weil die Gesandten gestern ein Schreiben Administrator Joachim Friedrichs wegen der Magdeburger Session beim RT nicht annehmen, sondern die Übergabe bis zur Ankunft des Kuradministrators aufschieben wollten7. Zur Sessionsfrage haben sie wie zuvor den kursächsischen Beistand mit Interzessionen angeboten. Doch haben sie, die Magdeburger, /27’/ nicht konnen umbgangk haben, ihnen zu sagen, sie begereten ihrer vorbitt nicht, sondern bey disem Reichs tag geburliche assistentz und beystandt. Mitt vorbitt wehre ihnen nicht gedienet. Ihr her hette so viel rechtens ihn diser sachen, das sie die fohr unparteilichen richtern woll zuerhaltten gedrauetten. Es hett auch der von Assenburg Bocken8 die meinunge recht gesaget./27’ f./ Bitten hiermit nochmals um den Beistand Kurbrandenburgs, denn falls /28/ ihrem hern auff disem Reichs tag nicht geholffen wurdt, ist es ihrer f. Gn. ein unwidderbringlich praeiudicium und schaden.Dabei möge man sich von Sachsen nit abhaltten lassen. Es konnen auch dise ding nicht verschoben werden.

/28’/ Kurbrandenburg: Können die Bitte Kursachsens um den Aufschub, der auch Kurpfalz bereits vorgebracht worden ist, nicht ablehnen. Sie, die Kurbrandenburger, wollen auff habenden bevehl die sachen gern befordertt sehen, wie dem aber zu thun sey, woltten wihr von ihnen gern wissen. Es wehre sonderlich der mangel, Sachsen woltte ahn den geistlichen vorbehaldt nicht, ehe sie daß thun, wurden sie sich absondern. Und hetten wihr gleichwoll bevehlich, unß von Sachsen nicht zu sondern; wie dan solches, wohe es geschehe, ein weittleuffigk ahnsehen und nachdencken machen wurde. Und hetten auch weitter bevehlich, daß wihr die freystellung nicht disputiren soltten. Sollt nuhn die disputation nicht geendert werden, wurden wihr auch auff unsern bevehl beharren mussen. Hetten aber gleichwol Sachsen dises noch nicht vermeldet. Darumb wher guth, daß man von mitteln redete. /29/Bedauern, dass die kursächsischen Gesandten das Schreiben [Joachim Friedrichs von Magdeburg] nicht annehmen wollten, hoffen aber, falls man vorerst auf die Freistellung verzichtet, daß sie bey unß und wihr bey ihnen bleiben kontten; so mochte disen sachen geholffen werden. Wihr hetten bevehlich, mitt Sachsen gute correspondentz zu haltten, wie sichs dan auch geburette wegen gemein[sam]er vormundtschafft9 und sonsten. Besorgten aber, sie wurden ahn die freystellunge nicht zu bringen sein.

Beschluss: Daß wihr Sachsen nochmals, der consultation beyzuwohnen, ermanen und bewegen soltten; und kontten sie sich der freystellung halben resolution erhohlen, /29’/ ihn[!] mittels weiter von den andern puncten zu reden. Und daß Sachsen, wie zuvermuthen, in den punct der freystellunge nicht willigen woltte, hetten wihr unß mitt Sachsen zuentschuldigen, und wurden die stende mitt unß so viel besser zufriden sein. Item wan man gleich die freystellunge, weil die odiose[?] ist, nicht nennethe, kontte man doch in generalibus bleiben und nicht desto minder die gravamina, so darauß herflossen, forttreiben. Weitter haben wihr unß erkleret, das wihr, so lange es muglich, der freystellung halben ahn unß haltten woltten. Dieweil wihr aber derwegen andern bevehlich nicht hetten, kontten wihr unß derwegen von Sachsen nicht sondern.

B) Beratungen der Stände des Heilbronner Abschieds

Textvorlage: Bericht der Württemberger Gesandten an Hg. Friedrich I. vom 12. 5. (2. 5.) 159410.

Keine explizite Erwähnung der Freistellung in den Religionsgravamina, um die Teilnahme Kursachsens an den Beratungen zu ermöglichen.

/692/ (Nachmittag, 14 Uhr). /692’/ Beratung der Gesandten der beim Tag in Heilbronn vertretenen Stände (Kurpfalz, Magdeburg, Pfalz-Zweibrücken, Brandenburg-Ansbach, Württemberg, Baden-Durlach), einberufen in das Kurpfälzer Quartier. Kurpfalz (Culmann) proponiert: /692’ f./ Die Kurpfälzer Gesandten haben sich dem Heilbronner Abschied gemäß zeitig in Regensburg eingefunden und wegen der Fortführung der Verhandlungen [zu den Gravamina] mit den anderen kfl., insbesondere den kursächsischen Verordneten verhandelt11. Doch wollen diese die Beratungen nicht vor der RT-Eröffnung führen und zunächst die Ankunft Kuradministrator Friedrich Wilhelms abwarten. Zudem vermuten sie, dieser werde Bedenken haben, die in Heilbronn verfassten Gravamina, /693/ sonderlich so die freystellung betreffen thetten, der ksl. Mt. mit angehenckhter commination (sich sonsten in puncto contributionis nit einzulaßen) fürzubringen.Deshalb hat Kurbrandenburg vorgeschlagen, dass man der Freistellung in den Gravamina expresse nit gedenckhen, aber doch, waß derselben anhengig, darin pleiben laßen, und da die papisten der freystellung halben excipiern solten, alsdan deßwegen nottürfftig zu repliciern sein, und dardurch disen puncten per indirectum zur richtigkheit bringen möchte.Erbittet Stellungnahme dazu, ob man die Freistellung aus den Gravamina streichen soll.

/693 f./ Beratungen der anwesenden f. Gesandten. /693’/ Votum Magdeburg und Brandenburg-Ansbach: Man möge die in Heilbronn praeparatorieverfassten sowie weitere Beschwerden nochmals einzeln von Neuem beraten und dabei abwägen, ob und wie eins oder daß ander gravamen der ksl. Mt. mit gutten fugen und glimpff fürzubringen, in bedenckhung, weil die gravamina von allen chur- und fürsten, auch Reichs stätten, so vom pabstumb abgetretten, solten geclagt werden, es auch billich were, daß ein jeder darüber gehört würde. Und dan mehrberürte hailbronnische gravamina wenig neues in sich begriffen, sonder mehr theils hievor fürgebracht worden12, derwegen es auch nichts desto weniger (da man gleich de novo also deliberiern solt) dabey pleiben würde. Allein were gutte hoffnung, daß hierdurch die Chur Sachsen auch möchte zu gleicher correspondentz gebracht werden; wie sich dan Pommern, Mechelburg, Braunschweig und andere alberait hetten /694/ vernemmen laßen, sich ihres theils auch also einzulaßen etc.

Württemberg: Haben dafür zwar khein special bevelch,erwarten aber, weil durch diß mittel ein gemeine zusamensetzung zuerlangen, solches euer f. Gn.13 nit zuwider sein würde, als die principaliter dahin sehen, damit ein gemeine correspondentz gemacht und sonderlich auch die Chur Sachsen darein gebracht werden möchte. Und wolten also uns diß mittel, doch uff euer f. Gn. […] ratification14, nit mißfallen laßen.

Pfalz-Zweibrücken und Baden-Durlach: Wenngleich sie zunächst erklären, dass sie vom Heilbronner Abschied und darin angedeütten gravaminibus in nichten zu weichen wüsten, so haben sie sich doch uff weittere erinnerung endtlich einer gleichen meinung vernemmen laßen, doch mit dem anhang, daß in den gravaminibus quo ad substantiam nichts geendert werden solt.

/694’/ Referat der gemeinsamen Erklärung [gemäß dem Votum von Magdeburg und Brandenburg-Ansbach] vor den Kurpfälzer Gesandten.

Kurpfalz: Sind davon überzeugt, dass bei Kursachsen dardurch nichts außzurichten sein, sonderlich auß der ursachen, daß sie ires theils nit willigen würden, diejenige gravamina, so der freystellung in etwas anhengig, der ksl. Mt. cum comminatione vorzutragen. Und hetten sie, die churfürstliche pfältzische, außtruckhenlichen bevelch, dem hailbronnischen abschiedt alles seines inhalts nachzukhommen.

Dahin auch cdie andere gesandten sich gleichformig erclärt–a.

Württemberg: Wiederholen ihr Votum und ergänzen, was maßen euer f. Gn. zu der hailbronnischen tractation, disen puncten betreffendt, khommen, nemblich euer f. Gn. gantz verborgen gewesen sein, daß daselbst der gravaminum halben solte tractiert werden; in maßen die dabey gehaltene prothocolla15 (darauff wir uns wolten /695/ referiert haben) mit sich brechten. Und were auch sonderlich euer f. Gn. meinung gewesen und noch, daß solche gravamina mit der Chur Sachsen und Pfaltz-Neüburg solten deliberiert werden. Und waß sich als dan ins gemein für rathsam befünde, würden euer f. Gn. gern auch ires theils helffen ins werckh richten.

dBeschluss, dass die Kurpfälzer mit den kursächsischen Gesandten ferners handlen und, wa müglich, sie dahin vermögen solten, sich von gemeiner deliberation nit abzusöndern–b.

C) EinzelUnterredungen

Strittiges Direktorium im Religionskonvent und dessen Einberufung. Session des Straßburger Administrators.

[1] /318/ Von Kursachsenanberaumte Unterredung mit den Gesandten Pfalz"-Neuburgsund Hessen-Marburgs(Riedesel, Klotz)16. /318 f./ A. Bock verliest für Kursachsen die Heilbronner Gravamina, die sie am Vortag erhalten haben17. Da wegen der Gravamina die Einberufung des Religionskonvents geplant ist, fragt Bock bezüglich des Direktoriums und des Versammlungsorts nach. Riedesel (Hessen-Marburg): /318’/ Bei der kfl. Pfaltz, dann also sey es bei jüngsten zweyen Reichs tägen auch gehallten worden.Replik Bock: Mann sei gleichwol der kfl. Pfaltz vorhin das directorium inn religions sachen nicht gestendig gewesen, sy wollten aber ires theils nicht gern vergebenliche disputationes erweckhen.Stellungnahme Pfalz-Neuburg: Werden sich gemäß ihrer Instruktion verhalten18.

[2] /113/ Vorsprache des Verordneten Administrator Johann Georgs von Straßburg, S. Berchtold, bei den kursächsischen Gesandten19. Übergibt ein Schreiben Administrator Johann Georgs an Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen bzw. dessen Gesandte20und bittet um Unterstützung, damit er beim RT zu der session wegen des stiffts Straßburgk unnd lanndtgraffschafft Elsas gelassenwerde. /113 f./ Antwort der kursächsischen Gesandten: Sind dafür nicht instruiert, wollen aber um Weisung des Kuradministrators bitten.

[3] Der Gesandte der Wetterauer Gff., A. Christiani, wendet sich an die Kurpfälzerund die hessischen Gesandten21mit der Bitte, wegen der Gravamina den Religionskonvent einzuberufen. Kurpfalz teilt dazu vertraulich mit, es liege noch an den kursächsischen Gesandten, sie sich nichtt nehern wolten, dagegen hätten die Kurbrandenburger Räte bereits zugestimmt.

Anmerkungen

1
 Textvorlage: Kurbrandenburg, fol. 23’–26’.
2
 Nr. 161, Abschnitt B.
3
 Vgl. Anm. 4 bei Nr. 161, Abschnitt B.
4
 Textvorlage: Kurbrandenburg, fol. 26’.
5
 Textvorlage: Kurbrandenburg, fol. 26’–29’.
a
–a mitt … woltten] Bericht der Brandenburg-Ansbacher Gesandten an Mgf. Georg Friedrich vom 10. 5. (30. 4.) 1594 anders und differenzierter: Die Kurbrandenburger Gesandten teilten vertraulich mit, dass Kf. Johann Georg den Religionsfrieden gar nitt disputirt habenn woltt, sondern das man demselben stracks nachgehn unnd haltten soltt. So hetten sie auch bevelch, dz sie denn geistlichen vorbehalt nicht moviren oder darauff tringen soltten, weiln ihre kfl. Gn. gewiß wüsten, dz damit nichts zuerhaltten, sonndern es würde die ksl. Mt. unnd die geistlichen nur desto mehr offendirt.Regen an, der Beratung der Gravamina die dem Ks. 1590 von den weltlichen Kff. übergebenen Beschwerden [vgl. Anm. 21 bei Nr. 161, Abschnitt B] zugrunde zu legen, um so die Teilnahme Kursachsens zu ermöglichen. Auch sei dies den Ständen, die am Heilbronner Tag teilgenommen haben, zuträglicher unnd verantwortlicher, als die dort beschlossenen Gravamina zu übergeben, weil damit dieselbe herrn denn unglimpf alein auf sich laden(StA Nürnberg, ARTA 57, Prod. 91. Or.).
6
 Vgl. dazu die Weisung Mgf. Georg Friedrichs vom 12. 5. 1594 (2. 5.; Ansbach) an seine Gesandten unter Bezugnahme auf deren Bericht vom 10. 5. (vgl. Anm. a) zu diesen Verhandlungen: Lehnt die Position Kurbrandenburgs und Kursachsens, den Religionsfrieden nicht einzubeziehen, ab, weil offensichtlich ist, dass die katholischen Stände ihn zu ihrem Vorteil auslegen und das RKG sich in Religionsprozessen parteiisch verhält. Kann nicht billigen, dass man dies stillschweigend übergeht und damit alles, was die papistenn ihrer gefasten irrigen intention nach sich understehen unnd vornehmen, approbiren unnd guetheißen unnd hergegenn unns, die evangelische stennde, ann unnsern rechten unnd freyheiytten […] dergestalt selbsten verkurzenn unnd unndertrucken laßen sollen.Vielmehr wird eine erleütterung unnd erclerung gesucht werden mußenn.Spräche man die Freistellung nicht an, wäre es nicht nur mit dem Hst. Straßburg gleich wie zuvor mitt dem ertzstifft Coln schon gethan,sondern die katholischen Stände würden versuchen, die bereits reformierten Hstt. Magdeburg, Halberstadt, Lübeck, Paderborn [!], Naumburg-Zeitz, Meißen, Merseburg, Havelberg und andere wieder an sich zu bringen (StA Nürnberg, ARTA 57, Prod. 93. Or.). In der Nachschrift vom 13. 5. (3. 5.) 1594 allein an den Gesandten von Waldenfels verwies der Mgf. auf das Gerücht, Kf. August von Sachsen habe Ks. Maximilian II. zugesichert, die Freistellung nicht mehr einzufordern, und dafür das Versprechen des Ks. erhalten, im Besitz der von Kursachsen reformierten Hstt. zu bleiben. Von Waldenfels sollte deshalb beim kursächsischen Rat A. Bock nachfragen, auß waß ursachen sie sich doch hievon absonderten und bey dieser sachen, so doch allen evangelischen stenden inn gemein zum besten gereicht, so gar nichts thon woltten.Sollte Bock sich dafür auf die Zusage Kf. Augusts berufen, wäre das Gerücht bestätigt (ebd., Prod. 94. Konz.).
b
 Information] Bericht der Brandenburg-Ansbacher Gesandten vom 10. 5. (wie Anm. a) zusätzlich vor dem Folgenden: Sind beiderseits beauftragt, für die Vorlage der Heilbronner Gravamina einzutreten, die beim RT ergänzt und modifiziert werden können, allein dz die substantia derselben erhaltten würden.
7
 Vgl. Nr. 161, Abschnitt A, Absatz 3.
8
 Hans Ernst von der Asseburg, Magdeburger Verordneter; Abraham Bock, kursächsischer Gesandter.
9
 Vgl. Anm. 7 bei Nr. 22.
10
 HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 691–706’, hier 692–695. Or.; präs. Stuttgart, 16. 5. (6. 5.). Da die Württemberger Gesandten befürchteten, dass Kurpfalz sich in diesem Zusammenhang das Direktorium /692/ in religion sachen anmaßen möchte,sprachen sie noch zuvor bei den kursächsischen Gesandten vor, die ihnen empfahlen, dass sie an der Sitzung teilnehmen, sich aber in khein hauptsächliche tractation einlaßen, sie auch hinnach in vertrauen widerumb avisiern möchten(ebd., fol. 692). Der Bericht der Brandenburg-Ansbacher Gesandten vom 10. 5. (wie Anm. a bei Abschnitt A) datiert diese Beratung abweichend mit 9. 5. (29. 4.).
11
 Vgl. Nr. 161, Abschnitt B.
12
 = 1590 durch Gesandte der weltlichen Kff. in Prag. Vgl. Nr. 161, Abschnitt B, mit Anm. 21.
13
 = Hg. Friedrich von Württemberg als Adressat des Berichts.
14
 Kommentar im Bericht der Brandenburg-Ansbacher Gesandten an Mgf. Georg Friedrich vom 25. 5. (15. 5.) 1594: Welch wort „ratification“ unns, den andern allen, allßbalden ettwas nachdencken gemacht. Haben es doch damals darbey verbleiben lassen(StA Nürnberg, ARTA 57, Prod. 97. Or.; präs. Ansbach, 26. 5. {16. 5.}).
c
–c die … erclärt] Bericht der Brandenburg-Ansbacher Gesandten vom 10. 5. (wie Anm. a bei Abschnitt A) anders und differenzierter: Votum Brandenburg-Ansbach: Es soll jedem Stand überlassen bleiben, seine beschwerung anzupringen, es lieffe gleich dieselb wider die freystellung oder nicht; allein das man das wortt nicht brauchte.Falls anschließend aber der Ks. oder die geistlichen Stände einwenden, einige Beschwerden würden gegen den Geistlichen Vorbehalt verstoßen, gäben sie damit ihrerseits den Anlass dafür, dass man in der Replik solchenn paß im religion fridenn fechten müße. Unnd komme solch disputat von ihnen unnd nicht denn evangelischen ständen her.Dies wird als Beschluss angenommen.
15
 Vgl. das Württemberger Protokoll zu den Verhandlungen in Heilbronn: HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 497–515, 520’. Rap. Dorsv.: Prothocollum, die religion- und justici puncten betreffendt, so bei künfftigem reichstag zu proponieren.
d
–d Beschluss …abzusöndern] Bericht der Kurpfälzer Gesandten an den Kf. vom 10. 5. (30. 4.) 1594 differenzierter zum Beschluss: Um die Absonderung Kursachsens zu vermeiden, soll /32’/ man solche worter[Freistellung] umbgehen, aber gleichwol rem ipsam oder substantiam nicht fallen lassen, sondern sunsten etwan circumscribirn.Wollte Kursachsen aber auch rem ipsam außsetzen, solte man den gemeinen conventum aller anwesender evangelischer stendt, die gleichwol darumb anhalten, furgehen lassen undt was alsdan beschlossen, dem hern sachsischen administratori zu seiner f. Gn. beikunfft furtragen undt bitten, sich davon nicht abzusondern(HStA München, K. blau 114/2 I Fasz. 1, fol. 31–34, hier 32’. Konz.).
16
 Textvorlage: Pfalz-Neuburg E, fol. 318 f.; vgl. Kossol, Reichspolitik, 54.
17
 Vgl. Nr. 161, Abschnitt B, Anm. 22.
18
 Vgl. dazu als Kommentar der Pfalz-Neuburger Gesandten (Pfalz-Neuburg E, fol. 318’ f.): Haben diese allgemeine Antwort gegeben, um sich zunächst intern absprechen zu können. Interner Beschluss: Falls sie von Kurpfalz in den Religionskonvent geladen werden, wollen sie Kursachsen auf die Vorfälle beim RT 1566 zwischen Kf. Friedrich III. von der Pfalz und den CA-Ständen hinweisen, sich zur kursächsischen Stellungnahme mit den Württemberger Gesandten absprechen und sodann eine Weisung des Pfgf. erbitten.
19
 Textvorlage: Bericht der kursächsischen Gesandten an Kuradministrator Friedrich Wilhelm vom 8. 5. (28. 4.) 1594: HStA Dresden, GA Loc. 10202/5, fol. 104–113a’, hier 113 f. Or.
20
 = Schreiben vom 18. 4. (8. 4.) 1594 an zahlreiche protestantische Stände mit der Bitte um Unterstützung der Sessionsbestrebungen. Nachweis hier: HStA Dresden, GA Loc. 10202/5, fol. 141–141a’. Or., gerichtet an den Kuradministrator oder in dessen Abwesenheit an die Gesandten.
21
 Textvorlage: Wett. Gff., unfol.