A) EinzelUnterredungen
Weigerung Kursachsens, der Einberufung des Religionskonvents vor der Eröffnung des RT zuzustimmen. Einwände gegen die Gravamina wegen der Infragestellung des Religionsfriedens durch die Freistellungsforderung. Unterrichtung Magdeburgs und Brandenburg-Ansbachs über die Haltung Kursachsens. Bitte Magdeburgs um Unterstützung in der Sessionsfrage auch ohne Beteiligung Kursachsens.
[1] /23’/ Unterredung der
Gesandten Kursachsensund
Kurbrandenburgsim Kurbrandenburger Quartier1. /23’ f./ Die kursächsischen Gesandten stellen im Rückblick auf das Vorbringen von Kurpfalz am Vortag2wegen der vorbereitenden Verhandlungen zu den Gravamina fest, sie hätten zwar /24/ gemeinen bevehl zu freundlicher correspondentz und communication, dieweil aber der religion friden und der paß der freystellunge und geistlichen vorbehaldts mitt […] disputiret werden woltte, hetten sie, darein sich einzulassen, bedencken, sonderlich daher, daß sie von irem hern keinen außdrugklichen bevehl hetten.Der Kuradministrator konnte ihnen diesen nicht geben, weil ihm die Heilbronner Verhandlungen gantz unbekandt und verborgen, und ihrem hern davon nichts zugeschickt wehre. Es wehre auch gleichwol fohr[!] dem alzeitt bedengklich gewesen, fohr der proposition sich zusamen zuthun./24 f./ Da der Kuradministrator bis kommenden Samstag nach Regensburg kommen möchte, bitten sie bis dahin um den Aufschub der Beratungen. Haben diese Bitte auch bereits an die Kurpfälzer Gesandten gerichtet. Sollte sich die Ankunft verzögern, so erwarten sie eine diesbezügliche Weisung.
/24’/ Kurbrandenburg: Wihr hetten bevehl, unß von den stenden unser augspurgischen confession nicht zu sondern, und hette uns[er] gnst. her uns sonderlich bevohlen, fohr der proposition mitt den andern stenden unß zusamen zu thun und von den gravaminibus, wie die ahnzubringen, zu reden. Davon kontten wihr nicht abweichen.Verweisen darauf, dass die Gravamina in der Vergangenheit wiederholt vorgebracht worden sind, so auch beim RT 15823, und wan ein oder zwen der vornemsten articul der proposition wehren erleddigtt[!] gewesen, wehren dise sachen alle ersitzen bliben. Daß besorgte man sich jetzundt /25/ auch. Wan man die occasiones fuhruber liesse, wehre unbillich.Zum Argument fehlender Weisung: Die Heilbronner Gravamina sind nicht neu, sondern es handelt sich um die Beschwerden, die dem Ks. 1590 übergeben worden sind. Verweisen darauf, es werde bey den andern stenden dise sonderung auch allerhand gedancken machen. Darumb versehen wihr und[?] die andern stend unß, sie werden bey disem wergk zutretten und bey den andern stehen.
[2] /26’/ Bekanntgabe der
Kurpfälzeran die
Kurbrandenburger Gesandten4: Teilen mit, die kursächsischen Gesandten hätten sich bei ihnen entschuldigt, daß sie zu der continuation der handlunge nicht kommen kontten.
[3] /26’/ Unterredung der
Gesandten Kurbrandenburgs, Magdeburgs und Brandenburg-Ansbachs5. Kurbrandenburg unterrichtet über die Haltung Kursachsens im Hinblick auf die Gravamina und deren Beratung; a–mitt ahnhange, daß wihr ihnen gleichwoll unsern bevehl des religion fridens und articuls der freystellung halben nicht verhaltten konnen, daß wihr nemlich den nicht zu disputiren oder zu regen bevehl hetten, wie sie zuvorn wusten und wihr ihnen neulich auch eroffnet hetten. /27/ Nuhn kontten wihr woll auß dem nicht schreitten.Wollten gegenüber Kursachsen diesmal nicht weiter insistieren und überlassen es Magdeburg und Brandenburg-Ansbach6, andere Mittel und Wege vorzuschlagen, stellen aber zur Debatte, den Geistlichen Vorbehalt von der Beratung auszunehmen, damit die kursächsischen Gesandten widder zu den stenden tretten und in den gravaminibus verfahren woltten–a.
Die Magdeburger Gesandten antworten für sich und Brandenburg-Ansbach: /27 f./ Danken für die vertrauliche Informationb. Haben das Verhalten Kursachsens so erwartet, weil die Gesandten gestern ein Schreiben Administrator Joachim Friedrichs wegen der Magdeburger Session beim RT nicht annehmen, sondern die Übergabe bis zur Ankunft des Kuradministrators aufschieben wollten7. Zur Sessionsfrage haben sie wie zuvor den kursächsischen Beistand mit Interzessionen angeboten. Doch haben sie, die Magdeburger, /27’/ nicht konnen umbgangk haben, ihnen zu sagen, sie begereten ihrer vorbitt nicht, sondern bey disem Reichs tag geburliche assistentz und beystandt. Mitt vorbitt wehre ihnen nicht gedienet. Ihr her hette so viel rechtens ihn diser sachen, das sie die fohr unparteilichen richtern woll zuerhaltten gedrauetten. Es hett auch der von Assenburg Bocken8 die meinunge recht gesaget./27’ f./ Bitten hiermit nochmals um den Beistand Kurbrandenburgs, denn falls /28/ ihrem hern auff disem Reichs tag nicht geholffen wurdt, ist es ihrer f. Gn. ein unwidderbringlich praeiudicium und schaden.Dabei möge man sich von Sachsen nit abhaltten lassen. Es konnen auch dise ding nicht verschoben werden.
/28’/ Kurbrandenburg: Können die Bitte Kursachsens um den Aufschub, der auch Kurpfalz bereits vorgebracht worden ist, nicht ablehnen. Sie, die Kurbrandenburger, wollen auff habenden bevehl die sachen gern befordertt sehen, wie dem aber zu thun sey, woltten wihr von ihnen gern wissen. Es wehre sonderlich der mangel, Sachsen woltte ahn den geistlichen vorbehaldt nicht, ehe sie daß thun, wurden sie sich absondern. Und hetten wihr gleichwoll bevehlich, unß von Sachsen nicht zu sondern; wie dan solches, wohe es geschehe, ein weittleuffigk ahnsehen und nachdencken machen wurde. Und hetten auch weitter bevehlich, daß wihr die freystellung nicht disputiren soltten. Sollt nuhn die disputation nicht geendert werden, wurden wihr auch auff unsern bevehl beharren mussen. Hetten aber gleichwol Sachsen dises noch nicht vermeldet. Darumb wher guth, daß man von mitteln redete. /29/Bedauern, dass die kursächsischen Gesandten das Schreiben [Joachim Friedrichs von Magdeburg] nicht annehmen wollten, hoffen aber, falls man vorerst auf die Freistellung verzichtet, daß sie bey unß und wihr bey ihnen bleiben kontten; so mochte disen sachen geholffen werden. Wihr hetten bevehlich, mitt Sachsen gute correspondentz zu haltten, wie sichs dan auch geburette wegen gemein[sam]er vormundtschafft9 und sonsten. Besorgten aber, sie wurden ahn die freystellunge nicht zu bringen sein.
Beschluss: Daß wihr Sachsen nochmals, der consultation beyzuwohnen, ermanen und bewegen soltten; und kontten sie sich der freystellung halben resolution erhohlen, /29’/ ihn[!] mittels weiter von den andern puncten zu reden. Und daß Sachsen, wie zuvermuthen, in den punct der freystellunge nicht willigen woltte, hetten wihr unß mitt Sachsen zuentschuldigen, und wurden die stende mitt unß so viel besser zufriden sein. Item wan man gleich die freystellunge, weil die odiose[?] ist, nicht nennethe, kontte man doch in generalibus bleiben und nicht desto minder die gravamina, so darauß herflossen, forttreiben. Weitter haben wihr unß erkleret, das wihr, so lange es muglich, der freystellung halben ahn unß haltten woltten. Dieweil wihr aber derwegen andern bevehlich nicht hetten, kontten wihr unß derwegen von Sachsen nicht sondern.
B) Beratungen der Stände des Heilbronner Abschieds
Textvorlage: Bericht der Württemberger Gesandten an Hg. Friedrich I. vom 12. 5. (2. 5.) 159410.
Keine explizite Erwähnung der Freistellung in den Religionsgravamina, um die Teilnahme Kursachsens an den Beratungen zu ermöglichen.
/692/ (Nachmittag, 14 Uhr). /692’/ Beratung der Gesandten der beim Tag in Heilbronn vertretenen Stände (Kurpfalz, Magdeburg, Pfalz-Zweibrücken, Brandenburg-Ansbach, Württemberg, Baden-Durlach), einberufen in das Kurpfälzer Quartier. Kurpfalz (Culmann) proponiert: /692’ f./ Die Kurpfälzer Gesandten haben sich dem Heilbronner Abschied gemäß zeitig in Regensburg eingefunden und wegen der Fortführung der Verhandlungen [zu den Gravamina] mit den anderen kfl., insbesondere den kursächsischen Verordneten verhandelt11. Doch wollen diese die Beratungen nicht vor der RT-Eröffnung führen und zunächst die Ankunft Kuradministrator Friedrich Wilhelms abwarten. Zudem vermuten sie, dieser werde Bedenken haben, die in Heilbronn verfassten Gravamina, /693/ sonderlich so die freystellung betreffen thetten, der ksl. Mt. mit angehenckhter commination (sich sonsten in puncto contributionis nit einzulaßen) fürzubringen.Deshalb hat Kurbrandenburg vorgeschlagen, dass man der Freistellung in den Gravamina expresse nit gedenckhen, aber doch, waß derselben anhengig, darin pleiben laßen, und da die papisten der freystellung halben excipiern solten, alsdan deßwegen nottürfftig zu repliciern sein, und dardurch disen puncten per indirectum zur richtigkheit bringen möchte.Erbittet Stellungnahme dazu, ob man die Freistellung aus den Gravamina streichen soll.
/693 f./ Beratungen der anwesenden f. Gesandten. /693’/ Votum Magdeburg und Brandenburg-Ansbach: Man möge die in Heilbronn praeparatorieverfassten sowie weitere Beschwerden nochmals einzeln von Neuem beraten und dabei abwägen, ob und wie eins oder daß ander gravamen der ksl. Mt. mit gutten fugen und glimpff fürzubringen, in bedenckhung, weil die gravamina von allen chur- und fürsten, auch Reichs stätten, so vom pabstumb abgetretten, solten geclagt werden, es auch billich were, daß ein jeder darüber gehört würde. Und dan mehrberürte hailbronnische gravamina wenig neues in sich begriffen, sonder mehr theils hievor fürgebracht worden12, derwegen es auch nichts desto weniger (da man gleich de novo also deliberiern solt) dabey pleiben würde. Allein were gutte hoffnung, daß hierdurch die Chur Sachsen auch möchte zu gleicher correspondentz gebracht werden; wie sich dan Pommern, Mechelburg, Braunschweig und andere alberait hetten /694/ vernemmen laßen, sich ihres theils auch also einzulaßen etc.
Württemberg: Haben dafür zwar khein special bevelch,erwarten aber, weil durch diß mittel ein gemeine zusamensetzung zuerlangen, solches euer f. Gn.13 nit zuwider sein würde, als die principaliter dahin sehen, damit ein gemeine correspondentz gemacht und sonderlich auch die Chur Sachsen darein gebracht werden möchte. Und wolten also uns diß mittel, doch uff euer f. Gn. […] ratification14, nit mißfallen laßen.
Pfalz-Zweibrücken und Baden-Durlach: Wenngleich sie zunächst erklären, dass sie vom Heilbronner Abschied und darin angedeütten gravaminibus in nichten zu weichen wüsten, so haben sie sich doch uff weittere erinnerung endtlich einer gleichen meinung vernemmen laßen, doch mit dem anhang, daß in den gravaminibus quo ad substantiam nichts geendert werden solt.
/694’/ Referat der gemeinsamen Erklärung [gemäß dem Votum von Magdeburg und Brandenburg-Ansbach] vor den Kurpfälzer Gesandten.
Kurpfalz: Sind davon überzeugt, dass bei Kursachsen dardurch nichts außzurichten sein, sonderlich auß der ursachen, daß sie ires theils nit willigen würden, diejenige gravamina, so der freystellung in etwas anhengig, der ksl. Mt. cum comminatione vorzutragen. Und hetten sie, die churfürstliche pfältzische, außtruckhenlichen bevelch, dem hailbronnischen abschiedt alles seines inhalts nachzukhommen.
Dahin auch c–die andere gesandten sich gleichformig erclärt–a.
Württemberg: Wiederholen ihr Votum und ergänzen, was maßen euer f. Gn. zu der hailbronnischen tractation, disen puncten betreffendt, khommen, nemblich euer f. Gn. gantz verborgen gewesen sein, daß daselbst der gravaminum halben solte tractiert werden; in maßen die dabey gehaltene prothocolla15 (darauff wir uns wolten /695/ referiert haben) mit sich brechten. Und were auch sonderlich euer f. Gn. meinung gewesen und noch, daß solche gravamina mit der Chur Sachsen und Pfaltz-Neüburg solten deliberiert werden. Und waß sich als dan ins gemein für rathsam befünde, würden euer f. Gn. gern auch ires theils helffen ins werckh richten.
d–Beschluss, dass die Kurpfälzer mit den kursächsischen Gesandten ferners handlen und, wa müglich, sie dahin vermögen solten, sich von gemeiner deliberation nit abzusöndern–b.
C) EinzelUnterredungen
Strittiges Direktorium im Religionskonvent und dessen Einberufung. Session des Straßburger Administrators.
[1] /318/ Von
Kursachsenanberaumte Unterredung mit den
Gesandten Pfalz"-Neuburgsund
Hessen-Marburgs(Riedesel, Klotz)16. /318 f./ A. Bock verliest für Kursachsen die Heilbronner Gravamina, die sie am Vortag erhalten haben17. Da wegen der Gravamina die Einberufung des Religionskonvents geplant ist, fragt Bock bezüglich des Direktoriums und des Versammlungsorts nach. Riedesel (Hessen-Marburg): /318’/ Bei der kfl. Pfaltz, dann also sey es bei jüngsten zweyen Reichs tägen auch gehallten worden.Replik Bock: Mann sei gleichwol der kfl. Pfaltz vorhin das directorium inn religions sachen nicht gestendig gewesen, sy wollten aber ires theils nicht gern vergebenliche disputationes erweckhen.Stellungnahme Pfalz-Neuburg: Werden sich gemäß ihrer Instruktion verhalten18.
[2] /113/ Vorsprache des
Verordneten Administrator Johann Georgs von Straßburg, S. Berchtold, bei den
kursächsischen Gesandten19. Übergibt ein Schreiben Administrator Johann Georgs an Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen bzw. dessen Gesandte20und bittet um Unterstützung, damit er beim RT zu der session wegen des stiffts Straßburgk unnd lanndtgraffschafft Elsas gelassenwerde. /113 f./ Antwort der kursächsischen Gesandten: Sind dafür nicht instruiert, wollen aber um Weisung des Kuradministrators bitten.
[3] Der
Gesandte der Wetterauer Gff., A. Christiani, wendet sich an die
Kurpfälzerund die
hessischen Gesandten21mit der Bitte, wegen der Gravamina den Religionskonvent einzuberufen. Kurpfalz teilt dazu vertraulich mit, es liege noch an den kursächsischen Gesandten, sie sich nichtt nehern wolten, dagegen hätten die Kurbrandenburger Räte bereits zugestimmt.