Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

1. HA (Türkenhilfe): Erhöhung der Bewilligung auf 80 Römermonate innerhalb von sechs Jahren. Fragliche frühere Erlegungstermine.

/216/ (Vormittag, 7 Uhr) Kurfürstenrat (Mainz, Trier, Köln, Sachsen mit Administrator Friedrich Wilhelm persönlich. Pfalz: von Dohna; Brandenburg: Dr. Barth).

Mainz proponiert: /216 f./ Replik des Ks. zum 1. HA (Türkenhilfe)1.

1. Umfrage. Trier: /216’–217’/ Ks. argumentiert in der Replik wie in der Proposition und zielt auf drei Punkte ab: 1) Die von den Reichsständen angebotenen 64 Römermonate reichen nicht aus. Ks. fordert 30 Römermonate eilende Hilfe im ersten Jahr, eine beharrliche Hilfe nach dem Gemeinen Pfennig für die Dauer des Kriegs sowie 2) die separate Rückerstattung der Antizipationen durch die Reichsstände. 3) Ks. fordert frühere Erlegungstermine, so wie SR sie angeboten hata. Votum Trier: Kf. hat /217’/ gehoffet, die ksl. Mt. solte an den 64 monaten eine gnüege getragen haben. Uff vorigen reichstagen sey man anfengklich disfals niemaln so weit gegangen, können auch wegen derselben underthanen angetzogener großen beschwerungen nicht ermeßen, wie ein mehrers uftzubringen. Und do uf eine höhere summa gangen und aber nicht gehalten werden solte, wehre es vorweißlich und dem christlichen wesen undienstlich. Derwegen die ksl. Mt. gebethen werden soltte, es bei den 64 monaten zulaßen. Im fall aber je ettwas ferners zubewilligen sein solte, wusten seine kfl. Gn. hiertzu keinen beßern wegk, als das der gemeine pfennig an die handt genommen würde. Stellets jedoch den andern herren zuerwegen anheim. Die anticipirte summen belangende: Hab man hiebevorn vor ein groß praeiudicium geachtet, wann derwegen eine sonnderbare anlage gemacht werden soltte2. Weil dann die stende sich sonst so hoch angegriffen haben, soltte die ksl. Mt. dafur gebethen werden./217’ f./ Erlegungstermine: /218/ Werde unmöglich fallen, dieselben uff kürtzere zeit zurichten. Man weis noch nicht, wann man von hinnen kommen möchte. Seine kfl. Gn. müßen alßdann vor allen dingen einen landtag ausschreiben und halten, und ehe die contribution von den armen unnderthanen beschwerlich eingebracht wirdet, vorlauffe die zeit. Die vormögenden stende werden dem vaterland zum besten darauf bedacht sein, wie solche contribution desto eher uftzubringen.Revision der Söldnerbestallung: Kf. ist zur Zuordnung von Räten bereit, falls diese befürwortet wird. Die übrigen in der Replik angesprochenen Punkte sind bereits erledigt.

Köln: /218 f./ Zur höheren Geldforderung des Ks. wiederholt der Kf. nochmals seiner /218’/ beschwerten unnderthanen großes unvormögen: Nicht zwar zu disem ende, als wolten sie sich von dem gemeinen besten absondern, sonndern erkennen sich schuldig zu allem deme, was zuthuen möglich. Wollen auch bei der ksl. Mt. ansuchen, commißarien in seiner kfl. Gn. ertzstifft zuvorordenen, welche sich erkundigen, wie hoch der unnderthanen vormögen sey. Die unnderthanen werden auch mit erlegung der contribution ihr eußerstes thuen und vorhoffendtlich uber ihr vormögen nicht beschwert werden. Und erbietten seine kfl. Gn. sich nochmals, der ksl. Mt. zu ehren das ihre dabei zuthuen. Können der sachen keinen ausschlag geben, sonndern wollen der andern herrn bedencken anhören und sich alßdann vornehmen laßen. 2) Wegen der anticipirten summen bleiben seine kfl. Gn. bei vorigem. So seindt 3) termin ufs engste gespannett. Wollen aber jedoch dieser beider punct halben die andern /219/ hören und sich alßdann vornehmen laßen.Revision der Bestallungen: Anschluss an die Mehrheit.

Pfalz: /219 f./ Wiederholen zur höheren Forderung des Ks. ihre bisherige Position, der zufolge sie zunächst für höchstens 40 Römermonate instruiert waren. Nachdem KR 50 Römermonate beschlossen hat, haben sie dies auf Ratifikation angenommen und daraufhin die Weisung erhalten, sich dem mit gewissen Bedingungen anzuschließen. /219’/ Weil sie dann solchen gemeßenen befelich empfangen3, haben die herrn zuerachten, das inen nicht gebüren wolle, disfalß weitter zugehen. Laßen es also bei den 50 monaten bleiben und betzeugen mit Gott, das ihr gnst. herr dabei bleiben müßen; nicht der meinung, das christliche wergk der turckischen expedition zuhindern oder der christenheit allgemeine noth nicht zubehertzigen, sonndern sie stehen allein in denen gedancken, das es also zumachen, damit treu und glauben gehalten werde. Bitten auch, solches anders nicht auftzunehmen.Bezüglich der antizipierten Gelder haben KR und FR beschlossen, derwegen keine sonderliche anlage zuwilligen. Damit nun dem Reich kein praeiudiciumb gemacht werde, wie dann itzo Trier auch angetzogen, bleiben sie bei voriger andtwort./219’ f./ Die vom Ks. geforderten frühen Erlegungstermine sind nicht möglich; deshalb wie zuvor. Bestallungen: /220/ Do dieselbe erhöhet werden soltte, sey ksl. Mt. und dem Reich damit nicht gedienet. Do sie aber geringert, werde niemandts darauf reitten oder lauffen wollen. An der zuordnung4 soll kein mangel erscheinen.

Sachsen5: Kuradministrator hat die Replik eingesehen. Er will zur Sache weder zu viel noch zu wenig tun und mit seinem Votum niemandts praejudiciren. Seine f. Gn. haben zwar mit derselben erblanden6 zuthuen und zulaßen, aber do in vormundtschafft derselben unmündigen jungen vettern und pflegesohne eine ansehenliche contribution gewilliget werden solle, müße es mit bescheidenheit, sonnderlich mit des churfursten zu Brandenburgs etc. als des herrn contutoren7 und der landtschafft willen geschehen; das also seine f. Gn. sich wohl furtzusehen. Die noth sey zwar bei der ksl. Mt. und der christenheit sehr gros, jedoch aber die unnderthanen auch gar unvormögendt. /220 f./ Beharrt unter Verweis auf die früheren Argumente8auf der Ablehnung des Gemeinen Pfennigs, den der Ks. in der Replik zudem /220’/ so precise nichteinfordert. Die 64 monatliche contribution als eine starcke hulffe werde die unnderthanen schwer ankommen, und also die ksl. Mt. zuersuchen sein, sich damit ersettigen zulaßen.Begleichung der Antizipationen: Wie die Vorstimmenden, das solche von den stenden nicht seorsim9 betzalet werden sollen, sonndern in die 64 monat gerechnet.Erlegungstermine: Kuradministrator möchte gerne das rechte mittel treffen. Die unnderthanen zwar seindt sehr erschöpfft, die tractatus vorziehen sich10, und ist in eil zu keinem landtage zu kommen. Hierkegen aber ist die hochste noth und gefar vor augen. Do nun die anndern herrn schlißen woltten, das die vorigen termin dergestaltt etwas neher zusammen gerucktt würden, damit es auch bei den underthanen zuerhalttenc, soltte es seiner f. Gn. nicht zuwieder sein. Und damit ire Mt. der stende gemuth zuspühren, soltte, wofern die andern herrn damit zufrieden /221/ sein wurden und es bei den 64 monaten bliebe, die eilende hulff uff 25 monat antzustellen sein. Seine f. Gn. beruhen nochmalß uff den 64 monaten und wolten nicht gerne jemandts in seinen seckel votiren. Die ksl. Mt. werde die contribution vor ire person nicht behaltten, sonndern vielmehr uns und unnserer posteritet damit geholffen werden. Do aber die herrn einer andern meinung seindt, wollen seine f. Gn. disfalß niemandts furgreiffen, sonndern sich gerne vorgleichen. Die reutterbestallung ist anno 70 bei kayser Maximiliani, hochlöblichster gedechtnus, zeitten mit großem fleis von furnehmen, vorstendigen, hiertzu deputirten kriegßleutten erwogen worden11; das also itziger zeit ferner nichts zuerinnern. In mangel der disciplin geschehe dem Reich viel despect. Und, wie Pfaltz votirt, do solche12 itzo enger gemacht, wirdt dahin zusehen sein, ob auch leutte zufinden, die darauf dienen wollen. Solte derwegen der ksl. Mt. heimgestellet werden, dahin zusehen, damit guthe disciplin erhalten würde. Seine f. Gn. können auch nicht unangetzeigt laßen, weil dem Reich schwer ist, die bürde mit den ungrischen oder turckischen kriege zutragen, das nicht zuwiederrathen sein soltte, wann ein /221’/ wegk oder mittel zufinden, das mit dem turcken ein bestendiger friede oder anstandt dergestaltt getroffen werden möchte, damit es der ksl. Mt. unvorletzlich und dem Reich nicht schimpfflich, auch mit einem leidlichen davon zukommen wehre.Will sich weiter erklären.

Brandenburg: /221’ f./ Ks. fordert in der Replik eine höhere eilende Hilfe sowie eine beharrliche Hilfe nach dem Gemeinen Pfennig. Sie haben zunächst 40 und sodann 50 Römermonate mit der Bedingung bewilligt13, dass den Gravamina, die dem Ks. bereits übergeben worden sind14, abgeholfen wird. /222/ Die sachen seindt aber uff fleißig anhalten zu dem gewündtschten ende noch nicht gebracht worden. Endtlich aber hetten sie sich uff 60 monat, als 40 pure und 20 sub conditioned, erkleret15 und vormargkt[!], das es per maiora fur guth nicht angesehen, sonndern uff 64 monat gangen worden. Wiewol sie nun derwegen keinen endtlichen befelich haben, so hoffen sie doch, ihr gnst. herr werde sich dermaßen erkleren, das die ksl. Mt. zufrieden sein wirdet.Lehnen den Gemeinen Pfennig ab und beharren auf der Reichsmatrikel als Erhebungsgrundlage. Erlegungstermine: Ungeachtet der underthanen unvormögens solte ihrem gnst. herrn /222’/ nicht zuwieder sein, wann das erste jahr 20 monat und uf die termin Nativitatis Mariae und Laetare16 erlegt werden sollen. Die defension stehe in unserer gewaldt nicht, werde auch wegen der großen gefahr schwer fallen, und do ein unvorweißlicher, bestendiger friede erlanget werden kontte, derselbe nicht außtzuschlagen sein. Dann weil in friedens zeitten uf die ungrischen grenitz heuser und was denselben anhengige, jerlich 1 500 000 fl. ufgewendet werden müßen, würde tempore belli weit ein mehrers kosten und die continuation den stenden des Reichs unmöglich sein. Ks. erwähnt in der Replik, dass Sultan Süleyman beim Zug gegen Kanizsa 1566 ein weiteres Vordringen durch Mähren und Schlesien bis in die Mark Brandenburg geplant habe17. Kontte also ihr gnst. herr uf solchen fall (welchen doch Gott gnediglich vorhütten wolle) nicht ubersehen werden, und habe also, weil diser feindt nicht feyre, es auch mit den kreißhulffen schwer zugehe, umb soviel desto mehr ursache, dieser gefahr furtzutrachten./222’ f./ Danksagung an den Ks. für den Einsatz seiner Erblande in der Türkenabwehr. In der Replik wird der Verzicht des Ks. auf die Einforderung einer Reichskontribution in den letzten 7 Jahren18so /223/ angetzogen, als ob man zucontribuiren schuldig sey. Solte derwegen nochmalß angedeuttet werden, das solche contribution eine freiwillige, unvorbundene hulff sey. Wegen einbringung der restanten solte der ksl. Mt. danck gesagt werden; und der anticipirten summen halben bei vorigem bleiben, damit nicht des Hl. Reichs libertet ettwas wiederwertiges eingeführet. Die jenige anticipatio aber, welche etzliche stende oder kreiß furgesetzt, solte billich an kunfftiger contribution abgekurtzt werden. Muntz bleibet bei vorigen. Was die begehrte furlage aus dem cammergutt betrifft19, haben sie keinen befelich, sich disfals zuerklerenf. Und do nochmalß darauff gedrungen werden soltte, müßen sie sich ihres gnst. herrn resolution erholen./223 f./ Wiederholen zum Vorgehen gegen säumige Stände ihr bisheriges Votum20; /223’/ und do scherpffere mittel, als anno 82 beschloßen21, furgenommen werden solten, stellen sie es dahing. Werde sich auch ihr gnst. herr darauff ertzeigen.Zuzug von Adeligen auf eigene Kosten, Almosentruhen vor den Kirchen, Gebete und Glockengeläute habe seine maß. Wegen zuordnung, damit die contribution recht angewendet werde, seindt sie in vorigen gedancken. Und setzen in die ksl. Mt. kein mißtrauen, sonndern wann die stende befinden werden, das damit treulich umbgegangen, wehren sie zu contribuiren desto williger.Erbieten des Ks. bezüglich der Wohlfahrt des Reichs ist mit Dank anzunehmen. Beteiligung ausländischer Potentaten an der Türkenabwehr: Wie zuvor. Zur Reiterbestallung wolten sie sich gerne vorgleichen. Die erfarung aber habe neulich mit des obersäxischen kreises /224/ 1200 pferden gegeben, wann man es ertzwingen wolle, das niemandts ufftzubringen22, und also dem wergk damit wenigk gedienet sey. Und weil sie von ihren zugeordenten niemandts haben, welcher dieser dinge erfahren, solte neben angeregter vorhinderung der ksl. Mt. diß wergk heimgestellet werden.Doppelbesteuerung von Reichsständen: Wie zuvor.

Mainz: /224 f./ Kf. hat ebenso erwartet, Ks. würde die 64 Römermonate akzeptieren. Da er nicht sieht, wie die Forderung des Ks. nach einer eilenden Hilfe von 30 Römermonaten noch in diesem Jahr und einer anschließenden beharrlichen Hilfe nach dem Gemeinen Pfennig /224’/ zuerschwingenh, solte ire Mt. ersucht werden, damit es bei den 64 monaten bleiben möge, wie auch bei den gesetzten terminen oder zielen.Nochmalige Ablehnung des Gemeinen Pfennigs, da auch FR und SR sich KR hierin angeschlossen haben. Will man aber aufgrund der vom Ks. genannten Argumente ettwas anders schlißeni, wollen seine kfl. Gn. sich auch vornehmen laßen. Die anticipirte summen belangende: Weil man sich mit den 64 monaten so stattlich angegriffen und eine sonnderliche anlage zumachen bedencklich, laßen seine kfl. Gn. es nochmalß dabei bewenden, das solche 64 monat in die anticipatio geschloßen sey. Die termin uf die von den stedten furgeschlagene mas zurichten, sey bei den under- /225/ thanen wegen ires unvormögens und des heurigen mißwax nicht zuerheben. Alhier mit den tractaten wie auch mit den praeparatoriis werde es sich vortziehen; so sey die fursetzung aus den cammergüttern unerschwinglich. Und befinden seine kfl. Gn., das die ziel enger nicht uff die 64 monat, alß uf Letare und Nativitatis Mariae zuerstrecken. Wollen aber der anderen vota ferner anhören. Seine kfl. Gn. wißen auch, was anno 70 wegen der reutterbestallung vorsehen, und woltten nicht gerne, das itzigertzeit das kriegßvolck in unwillen gerathen soltte. Weil dann die ksl. Mt. sich erbotten, die sachen in beratschlagung zutziehen, wollen seine kfl. Gn. sich der gebür ertzeigen, auch der andern herrn bedencken anhören und sich alßdann vorgleichen.

2. Umfrage. Trier: /225 f./ Kf. hat die Voten angehört. Man hat einerseits die verarmten Lande und Untertanen, andererseits die äußerste Türkennot in Ungarn sowie die daraus resultierende Gefahr für das Reich zu erwägen. Ks. führt in der Replik aus, er müsse, falls eine Unterstützung ausbleibt, seine Untertanen und das Reich Gott befehlen. Auch würden ausländische Potentaten ihren Beitrag vom Engagement des Reichs abhängig machen23. Da zudem die ungarischen Stände und die österreichischen Erblande um Hilfe ansuchen24, /225’/ halten seine kfl. Gn., das man ein mehrers zuwilligen, damit, wann ettwas vorseumet wurde, die stende Gott dafur nicht rechenschafft geben dürfften; und also das privatum zuruck gestellet und das commune in acht genommen werden mußen. Erkleren demnach seine kfl. Gn. sich dahin, das zu voriger 64 monatlicher beharrlicher hülff noch 15 oder 16 monat zubewilligenj sein solle.

Köln: /225’ f./ Kf. hat zwar viele Gründe, um auf 64 Römermonaten zu beharren, /226/ weil aber die ksl. Mt. die eußerste noth antzeucht, solches auch die erfarung giebet und daneben protestiret, im fall ettwas aus noth geschehen müste, das ire Mt. endtschuldigt sein wolle, werde man ein mehrers willigen müßen. Was es umb seiner kfl. Gn. ertzstiffts underthanen vor einen betrubten zustandt habe, davon ist vor deß andeuttung gethan worden25. Seine kfl. Gn. wolten ungerne in eines andern seckel greiffen oder einig praeiudicium vorursachen, die ksl. Mt. werde aber in der gefahr aufgehalten26, aber jedoch sich nicht abweisen laßen. Man liege mit unstatten alhier, und habe die nachrichtung, das der fursten rath mit fernerer contribution nachfolgen wollen. Werden also in einen sauern apffel beißen müßen. Schlißen derwegen seine kfl. Gn. dahin, das zu den vorigen 64 noch 16 monat, und diselben in zweien jaren zuerlegen, und also in summa 80 monat, dieselben allesambt in 6 jahren zubetzalen, gewilliget werden sollen. Protestiren auch wie hiebevorn, die ksl. Mt. umb commißarien zuersuchen, welche sich seiner kfl. Gn. ertzstiffts unnderthanen vermögens erkundigen27. Was alßdann von denselben zur contribution gewilliget wirdt oder sie disfalß belegt, das soll guthwillig gereicht werden. /226’/ Die termin oder zahlfristen zu anticipiren, sey unmöglich: Man wiße nicht, wie lange man noch alhier bleiben werde mußen, hernach werde der landtag außgeschriben, und ist seiner kfl. Gn. underthanen erbarmlichen zustandes halben hiebevor bericht geschehen28. Bleibet also bei vorigen terminen. Anticipirte summen sollen in diese bewilligte 80 monat getzogen werden. Die friedeshandlung oder anstandt mit dem turcken belangende, halten seine kfl. Gn. dafur, wann hiertzu bestendige mittel vorhanden wehren, das der ksl. Mt. dieselben an die handt gegeben werden soltten. Aber den umbstenden nach könne es schwerlich ohne der außlendischen potentaten gefahr, welche sich zu der ksl. Mt. itzo geschlagen, geschehen, weil derselben etzliche dem turcken one mittel unterworffen29, und do es dergestaldt zum frieden kommen soltte, würden diselben sich wieder uns gebrauchen laßen. Zu deme ist offenbar, das der turck keinen frieden helt, sonder, wann er gelegenheit siehet, denselben bricht. Halten derwegen seine kfl. Gn. dafur, das solches der ksl. Mt. zuvortrauen und heimtzustellen. Die werde alßdann sonderzweifel das jenige furnehmen, was dem Heiligen Reich vor ersprießlich angesehen wirdt. Wollen sich aber uff der andern herrn bedencken ferner erkleren.

/227/ Pfalz: Hören, dass Trier und Köln weitere 16 und damit 80 Römermonate bewilligen wollen. Sie müssen aufgrund der geschilderten Umstände vor weiterer Weisung des Kf., dem sie die Replik geschickt haben, wie zuvor bei 50 Römermonaten bleiben30. Zum Einwand Brandenburgs wegen der Aussage des Ks. in der Replik, es sei 7 Jahre keine Steuer geleistet worden31: Scheine es gleichwol fast dahin, als ob es uff kein /227’/ freiwillig wergk, sonndern uf eine schüldigkeit gedeuttet werden wolle. Man wiße aber, was derwegen in diesem churfursten rathe gerehdet, hernach referirt und correferirt, auch in die relation gebracht worden32. Darumb solte solches nochmalß bescheidenlich geahndet werden, damit dem Hl. Reich kein praeiudicium auffgeladen würde.Votum Sachsens und Brandenburgs, dem Ks. den Abschluss einen Friedens oder Waffenstillstands zu empfehlen: Erinnern sie sich, das uff vorigen reichstägen solches auch furgelauffen und angedeuttet wordenk,33. Wollen sich von den vorigen votis nicht absondern. Der turckische krieg sei aber gleichwol allein des konigreichs Ungern und nicht des Hl. Reichs proprium.

Sachsen: /227’ f./ Trier und Köln bewilligen 80 Römermonate, Pfalz erwartet Weisung zur Replik. /228/ Seine f. Gn. seindt in diesem fall sorgfeltig, die underthanen, welche one das sehr erschöpfft, mit ubermeßigen steuern zubelegen oder dem churfurst zu Brandenburg als contutoren disfals furtzugreiffen. Mußen auch der landtschafft gutachten hieruber vornehmen. Und hetten wohl gehoffet, die ksl. Mt. wurde mit den 64 monaten zufrieden gewesen sein. Weil aber die noth und gefar befunden und in 12 jahren kein reichstag gehaltten, werde man sich mit einem mehrern angreiffen mußen, und solches dem churfursten zu Brandenburg zu keinem misfallen gereichen34. Seindt also in denen gedancken gewesen, das 70 monat, in 6 jahren zuerlegen, bewilliget werden möchten, wiewol von Trier und Coln albereit uf 80 monat geschloßen. Wofern nun der fursten rath und die vorigen vota dahin gehen, das 70 oder, do es je nicht anders sein köntte, 80 monat zubewilligen, wollen seine f. Gn. sich nicht absondern. Jedoch das die ksl. Mt. es dafur nicht halte, das dise contribution ex necessitate legis geschehe, sonndern das es eine freiwillige, unvorbundene hulff bleibe.Der Kuradministrator interpretiert auch den von Brandenburg und Pfalz erwähnten Passus in der Replik des Ks. nicht als Verpflichtung zur Hilfeleistung. Die bewilligten 80 monat sollen in 6 jahren erlegt werden, als itzo zur leilenden hulff 25 monat, /228’/ die ubrigen bis zu erfullung der 64 monat in dreien jahren und dann die hinderstelligen 20[!] monat–lin 2 jahren uf 2 fristen, jede frist 5 monat; oder aber, do es bequemer erachtet wurde, solten das erste jahr 25 monat und die ubrigen 55 monat in 5 jahren hernach betzalet werden. Die termin werden kurtzer nicht antzusetzen sein35. Do nun Letare und Nativitatis Mariae bleiben sollen, wollen seine f. Gn. sich davon nicht absondern. Die noth36 sey zwar gros, und wißen seine f. Gn. nicht, ob die 8 monat, welche Letare37 fellig, erwarttet werden können. Stellen derwegen dahin, ob man die termin anticipiren wolle.Etwaige Friedensverhandlungen mit den Türken sind dem Ks. anheimzustellen. Daneben kann man beraten, wie ein beharrlich praesidiumin Ungarn eingerichtet werden kann.

Brandenburg: /228’ f./ Können ohne weitere Weisung des Kf. keiner Erhöhung der Hilfe zustimmen. /229/ Sie tragen auch die fursorge, das uf den hohen anschlagk diß wergk mehr gehindert als gefurdert werde, sintemal unvorborgen, das vor deß zweifel furgefallen ist, ob ein standt dem andern disfalß praejudiciren konne und der andere mit der contribution nachfolgen müße38. In geringern sachen sey sich wohl nach den maioribus zurichten, in andern fellen aber solte es billich mit der intereßirenden willen geschehen. Itzo wurden im fursten rathe viel protestationes und disputationes furlauffen und etzliche stende in zimblicher antzahl uf ihren befelichen vorharren39, das dann diesem wergk zum höchsten zuwieder lauffen thuet. Wann es bei gemeiner contributionm gelaßen wirdt, so erfaren die underthanen solche bewilligung nicht, und sey disem wergk zutreglich. Do aber die sachen so hart gespannet, werden, wie vorgedacht, die protestationes nicht vorbleiben. Im fall auch durch zwangk die contribution eingebracht werden soll, hab man zuerachten, was fur weitterung daraus erfolgen werde. Und stehe einem jeden frey, was er geben wolle./229’/ Zu den Friedensverhandlungen wie zuvor. Wollen sich zur Einrichtung einer permanenten Schutztruppe erklären.

Mainz: Trotz der Notlage der Untertanen stellen aufgrund der Argumente des Ks. in der Proposition und in der Replik zum 1. HA seine kfl. Gn. es allen umbstenden nach dahin, das publicum sey zubedencken. Dieweil sie dann vormergken, das Trier, Coln und Chur Saxen zu den vorigen 64 noch 16 monat und also in summa 80 monat uf den einfachen römertzug zubewilligen gemeint, wollen seine kfl. Gn. sich davon nicht absondern, sonndern damit auch vorgleichen.Erlegung innerhalb von sechs Jahren. Erlegungstermine: Weil die kurtze zyhl unmöglich, halten seine kfl. Gn., das Letare und Nativitatis Mariae bleiben sollen. Wann auch der andern herrn erklerung vernommen wirdt, wie die eilende hulff antzustellen, wollen seine kfl. Gn. sich resolviren. /230/ Was wegen des friedestandts erinnert wirdt: Besorgen seine kfl. Gn., wofern die jenigen, so itzo uf der ksl. Mt. seitte sich begeben, in der gefahr sitzen bleiben solten, wie Coln angetzogen, das es dem Reich mergklichen nachteil vorursachen möchte. Seine kfl. Gn. haben noch nicht vornommen, das alle der meinung seindt, das solches der ksl. Mt. heimgestellet werden solle. Ihre Mt. werde sondertzweifel, was zu abwendung alles unheilß dienstlich, nicht unterlaßen.

3. Umfrage. Trier: Man hat sich gegenüber der jetzigen Andeutung einer eilenden Hilfe zuvor vorglichen, die contribution uf beharrliche hülff zu reguliren, solches auch der ksl. Mt. albereit zuerkennen gegeben. Und sey die eilende hulff bei seiner kfl. Gn. unnderthanen gar nicht auftzubringen. Die vorig bewilligten 64 monat solten in 4 jahren und die jetzigen 16 monat in 2 jahren hernach erlegt, es auch bei den terminen Letare und Nativitatis Mariae gelaßen werden, weil man zeitlicher dartzu nicht kommen könne. In seiner kfl. Gn. ertzstifft hab es die gelegenheit nicht wie vileicht bei andern herren, und muße allererst derwegen ein landtag außgeschrieben. werden./230’/ Kf. hat keine Einwände gegen die Bitte an den Ks., Friedensverhandlungen anzustreben; jedoch das solches der relation nicht einvorleibet, sonndern ad partem mündtlich geschehe. nDem gemeinen sprichwort nach werde der margkt kramen lernen–n. Ihre Mt. habe die ursach nicht erregt, sonndern der turck den frieden gebrochen, und würde denselben kunfftig gleichergestaldt schwerlich halten. Stelle es doch zu der andern herrn gutachten.

Köln: Kf. vernimmt, dass jetzt 25 Römermonate als eilende Hilfe bewilligt werden sollen40. Hat dagegen die Notlage seiner Untertanen wiederholt dargelegt, und können seine kfl. Gn. in eil nichts ertzwingen. Wollen aber bei der ksl. Mt. umb commißarien ansuchen, welche mit den unnderthanen tractiren. Was alßdann auftzubringen sein wirdet, soll irer Mt. nicht furendthalten werden. Die vormögenden stende solten billich das ihre thuen und der ksl. Mt. disfalß die handt bitten. Vorgleichen sich mit Trier./230’ f./ Die Erlegungstermine können nicht vorgezogen werden. Keine Einwände gegen die Bitte an den Ks., Friedensverhandlungen anzustreben. /231/ Man solte aber solches in die relation nicht bringen, dann do es außkehme, wurden die turcken gesterckt und die unnserigen kleinmütig gemacht.

Pfalz: Salvo priori voto wie Trier.

Sachsen: Wie zuvor. Die friedeshandlung solte in die relation nicht gebracht, sonndern der ksl. Mt. mundtlich an die handt gegeben werden. Termin belangende, beruhen seine f. Gn. gleichergestaldt bei vorigem voto. Hetten zwar gedacht, ob dieselbigen uf Weinachten und Johannis Baptistae41 zu anticipiren. Weil aber die vorgehenden derwegen nichts schlißen, sonndern seine f. Gn. sich von denselbigen nicht abe.

Brandenburg: Beruhen bei vorigem. Die friedens- /231’/ tractation solte wegen besorgender gefahr der ksl. Mt. mündtlich angedeuttet werden.

Mainz: Resümiert, dass die vorigen stimmen mehrerteilß uff 80 monat, in 6 jahreno zuerlegen, gehen, und das die termin Letare und Nativitatis Mariae bleiben sollen. Damit sie dann auch einig. Die friedes tractation solle der relation nicht einvorleibet, sonndern der ksl. Mt. mündtlich angebracht und daneben gebethen werden, das ihre Mt. gemeiner christenheit wolfartt ihr befolen sein laßen wolle.

Anmerkungen

1
 Nr. 250. Der Inhalt wird in obiger Mainzer Proposition nochmals in 12 Einzelpunkten referiert.
a
 hat] Kurmainz (unfol.) zusätzlich und anders: [obiger Punkt 2) dort noch bei 1), dafür Zahltermine als Punkt 2)] 3) Zugelassene Münzen für die Steuererlegung.
2
 Vgl. zuletzt Kursachsen, fol. 153’–167 passim [Nr. 15].
3
 Vgl. Weisung Kf. Friedrichs IV. vom 24. 6. 1594 (14. 6.; Heidelberg): Billigt die Bewilligung von 50 Römermonaten. Sollte die Zusage weiter erhöht werden, sollen sich die Gesandten dem gemäß ihrer Instruktion nicht anschließen (HStA München, K. blau 113/3 I Fasz. 2, unfol. Or.; präs. 27. 6. {17. 6.}). In der Weisung vom 29. 6. 1594 (19. 6.; Heidelberg) kritisierte der Kf., dass die Steuer sehr rasch von 50 auf 64 Römermonate erhöht wurde, auch weil dies den Ks. veranlassen werde, eine noch höhere Forderung zu stellen. Er befahl den Gesandten, ohne weitere Weisung auf 50 Römermonaten zu beharren, insbesondere so lange der Ks. seine Belehnung [vgl. Nr. 478] problematisiere (ebd., unfol. Or.; präs. 3. 7. {23. 6.}).
b
 praeiudicium] Kurmainz (unfol.) deutlicher: praeiudicium ad posteritatem.
4
 = Zuordnung zu einer Beratungskommission für die Revision der Bestallungen.
5
 Für Kursachsen sind gemäß Eintrag in der Textvorlage neben Administrator Friedrich Wilhelm anwesend: von Wildenfels, Dr. Peiffer, Bock, Ponickau, Wolfersdorf, Dr. Mosbach, Dr. Badehorn.
6
 = Hgt. Sachsen-Weimar.
7
 Kf. Christian I. bestimmte seinen Schwiegervater, Kf. Johann Georg von Brandenburg, und Hg. Friedrich Wilhelm von Sachsen-Weimar zu Vormunden für seine Kinder, namentlich für Kurprinz Christian. Im Vertrag vom 14. 12. (4. 12.) 1591 (HStA Dresden, GA Loc. 10619/7, fol. 4–19’. Kop.) verglichen sich beide Ff. dahingehend, dass Friedrich Wilhelm als nächstem Agnaten die Administration der Lande übertragen wurde, Reskripte, Bestallungen und Lehnbriefe aber im Namen beider Vormunde ergingen. Auch behielt sich Kf. Johann Georg die Zustimmung bei wichtigen Reichs- und Landesangelegenheiten vor, wenngleich es Friedrich Wilhelm gelungen war, die meisten Kompetenzen für sich zu behaupten und der Kf. nur als „Mitvormund“ firmierte (Ott, Präzedenz, 460 f.; Schirmer, Staatsfinanzen, 725; Lit. Hinweise auf die Bedeutung der Vormundschaft auch bei Kusche, Friedrich Wilhelm I.). Vor Beginn der Beratung am 4. 7. hatte Kuradministrator Friedrich Wilhelm den Kurbrandenburger Gesandten mitgeteilt, er werde im Hinblick auf die Türkenhilfe wegen der gemeinsamen Vormundschaft W. Eilenbeck zu Kf. Johann Georg schicken. Eilenbeck soll /151/ den zustand der sachen be- /151’/ richten und derer guttachten erhohlen(Bericht der Gesandten an den Kf. vom 4. 7. {24. 6.} 1594: GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Xx, fol. 151–158’, hier 151 f. Or.; präs. Sonnenburg, 15. 7. {5. 7.}). Zur Gesandtschaft vgl. Anm. 17 bei Nr. 211.
8
 Vgl. Kursachsen, fol. 24’–25’ [Nr. 4]; fol. 36’–38’ [Nr. 5]; fol. 50’–52’ [Nr. 6].
9
 = seorsum (abgesondert).
10
 = die Verhandlungen beim RT.
c
 zuerhaltten] Kurmainz (unfol.) zusätzlich und differenzierter: nämlich eintweder der stett meinung nach[10. 8. und 1. 11. 1594] oder uff dergleichen.
11
 Vgl. Anm. 24 bei Nr. 12.
12
 = Vorgaben für die Besoldung in den Bestallungen.
13
 Vgl. Kursachsen, fol. 113 f., 120, 159 [Nr. 11, 12, 15].
14
 Vgl. Nr. 390.
d
 sub conditione] Kurmainz (unfol.) zusätzlich: wofer gravaminibus abgeholffen.
15
 Eine vorherige konditionierte Zusage von 60 Römermonaten durch Kurbrandenburg findet sich nicht im Protokoll: Zuletzt hatten die Gesandten noch bei der Verlesung des Konz. für die Antwort der Reichsstände am 25. 6. auf der Minderbewilligung von 50 Römermonaten bestanden (Kursachsen, fol. 180 f. [Nr. 17]). Vgl. auch den Bericht der Kurbrandenburger Gesandten an den Kf. vom 4. 7. (wie Anm. 7, hier fol. 153): Haben in dieser Umfrage weisungsgemäß votiert, /153/ dz euer kfl. Gn. mit 40 monaten pure und darzu noch mit 20 sub conditione, wann den gravaminibus abgeholffen, zufrieden wehren. Und ob wir wohl der ubrigen 4 monat halben keinen gemeßenen und außtrucklichen befehlich hetten, so wehren wier doch der unterthenigsten zuvorsicht, euer kfl. Gn. wurden auch derwegen ir ksl. Mt. nicht aus handen gehen. Wier köntten aber gewiß nichts zusagen. Kf. Johann Georg hatte in der Weisung vom 13. 6. 1594 (3. 6.; Dresden) eine Obergrenze von 60 Römermonaten vorgegeben, doch sollten die Gesandten dabei andeuten, er werde sich gegenüber dem Ks. so verhalten, dass dieser /330/ mit uns woll friedlich sein werde. Dan do je ein mehrers sein solte, stehets in unser wilkuer, solches privatim allerwege zue bewilligen, unndt kan darkegenn erhalten werdenn, das ihre ksl. Mt. sich in unsernn sachenn auch ettwas gewiriger erzeige(ebd., fol. 327–331’, hier 330. Or.; präs. 19. 6. {9. 6.}).
16
 8. 9. 1594 und 5. 3. (23. 2.) 1595.
e
 anhengig] Kurmainz (unfol.) zusätzlich vor dem Folgenden: vermög caesaris andeüttung.[Vgl. Nr. 250, fol. 312: auch bey denen … gulden auflauffen.]
17
 Vgl. Nr. 250, fol. 313 f. [Dann inen, den sten- /313’/ den … verhindert worden were.].
18
 Vgl. Nr. 250, fol. 314’ [Daentgegen die Reichs contributiones ….].
19
 Bezugnahme auf die Forderung in der Replik, den ersten Zahltermin aus dem Kammergut vorzustrecken, falls die Erlegung durch die Untertanen wegen der knappen Frist nicht möglich sein sollte.
f
 zuerkleren] Kurmainz (unfol.) zusätzlich: Könte sein endschafft erlangen, wann die underthanen desto eher angeschlagen.
20
 Vgl. Kursachsen, fol. 180’ [Nr. 17].
21
 RAb 1582, §§ 15–18 (Leeb, RTA RV 1582, Nr. 457 S. 1415 f.).
g
 stellen sie es dahin] Kurpfalz (fol. 110’) abweichend: erklären sie, dass es kheins schärpffens bedörfft.
22
 Bezugnahme auf die Bestallung der 1200 Reiter des Obersächsischen Kreises im Vollzug des Abschieds beim Probationstag vom 13. 10. 1593 (vgl. Einleitung, Kap. 2.2). Bestallungsbrief Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen und Kf. Johann Georgs von Brandenburg: GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 16 Nr. 12 Fasz. 4, unfol. Konzeptkop. (o. D.).
h
 zuerschwingen] Kurmainz (unfol.) deutlicher: bey den underthanen zuerheben.
i
 ettwas anders schlißen] Kurmainz (unfol.) deutlicher: uff ein anders und mehrers gehen.
23
 Vgl. Nr. 250, fol. 314’ [Unnd derhalb zum fall … zu sein erachtet.]; fol. 318 f. [Dann nit zu zweifeln … freundt machen werden.].
24
 Vgl. Nr. 281, 282, 286.
j
 zubewilligen] Kurmainz (unfol.) zusätzlich: und zugleich die helff uff 6 jhar zu continuiren.
25
 Vgl. erstmals am 8. 6.: Kursachsen, fol. 21–22 [Nr. 4]; sodann in den weiteren Beratungen u. a. am 17. 6.: Ebd., fol. 95 [Nr. 11]. Vgl. auch das diesbezügliche Memoriale zusammen mit Trier [Nr. 449].
26
 = durch die Verhandlungen beim RT.
27
 Vgl. Kursachsen, fol. 218 f. [Nr. 22].
28
 Vgl. Anm. 25.
29
 Bezugnahme auf Walachei, Moldau und wohl auch Siebenbürgen. Zu den Bündnisverhandlungen des Ks. mit diesen vgl. Anm. 12 bei Nr. 66. Zu deren Status gegenüber dem Osmanischen Reich vgl. Anm. 6 bei Nr. 14.
30
 Die Kurpfälzer Gesandten baten Kf. Friedrich im Hinblick auf die ksl. Replik wiederholt um Weisung, ob sie bei den zuletzt von ihnen zugesagten 50 Römermonaten verbleiben oder sich der Mehrheit in der Bewilligung von 60, 64 oder noch mehr Römermonaten anschließen sollten (u. a. Bericht vom 3. 7. {23. 6.} 1594: HStA München, K. schwarz 16700, fol. 142–143, hier 142. Konz. Bericht vom 5. 7. {25. 6.} 1594 mit Bekanntgabe der mehrheitlich inzwischen auf 80 Römermonate erhöhten Steuer: Ebd., K. blau 113/3 I Fasz. 2, unfol. Or.).
31
 Vgl. Votum Brandenburg in der 1. Umfrage.
32
 Vgl. Referat der Resolution des KR vor FR am 21. 6.: Kursachsen, fol. 147’ f. [Nr. 14]; Antwort der Reichsstände [Nr. 249], fol. 488’ [… ein mittleidentliche, freywillige, unverbundene hülff …] und passim.
k
 angedeuttet worden] Kurmainz (unfol.) differenzierter: Es ist empfohlen worden, dz ir Mt. inducias suchen soltten, praesent[= den Türkentribut] zeittlich liffern.
33
 Vgl. die Verhandlungen im KR beim RT 1582 mit der entsprechenden Forderung: Leeb, RTA RV 1582, Nr. 5 S. 263–269; Nr. 8 S. 278 (Votum Pfalz); Nr. 13 S. 290 (Resolution KR); Nr. 165 S. 689 (Antwort der Reichsstände zur Türkenhilfe).
34
 Gemeint: In dessen Funktion als Mitvormund in Kursachsen.
l
–l eilenden … monat] Kurmainz (unfol.) anders und wohl korrekt: eilenden hilff 25 monat, 35 monat in 3 jharn, die andere 20 in zweyen jharn.
35
 = als in der Antwort der Reichsstände.
36
 = die Türkennot in Ungarn.
37
 = 5. 3. (23. 2.) 1595.
38
 Vgl. Anm. 11 bei Nr. 17.
39
 Vgl. auch das Votum im Bericht der Kurbrandenburger Gesandten an den Kf. vom 4. 7. (wie Anm. 7, hier fol. 156’): Da sie /156’/ gewiße nachrichtung hetten, dz so wohl im fursten raht alß hie Pfaltz und wier mit diesem hohen ahnschlag nicht wurden zufrieden sein oder denselbigen bewilligen.
m
 gemeiner contribution] Kurmainz (unfol.) eindeutig: ein leidlich, ainig contribution.
n
–n Dem … lernen] Kurmainz (unfol.) eindeutig: mögte außkommen und den betrangten christen zum beschwerlichsten fallen, da eß under die turckhen kommen und also ein armers[!] den benachbarten ervolgt.
40
 Vgl. Votum Sachsen in der 2. Umfrage.
41
 = 25. 12. 1594 und 24. 6. 1595.
o
 jahren] Kurmainz (unfol.) zusätzlich: die 64 in vier jhar, die 16 in zwey jhar.