Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Nachdem die Kurfürsten im Herbst 1593 die zusammen mit der Bitte Rudolfs II. um ihren Konsens zur Einberufung des Reichstags eingeforderte persönliche Teilnahme nicht definitiv zugesagt hatten1, wiederholte der Kaiser das Ansinnen in einer Nachschrift zum Reichstagsausschreiben nochmals, gegenüber dem rheinischen Kollegium begründet mit dem Argument, er komme damit dessen Wunsch nach einem späteren Eröffnungstermin nach. Ergänzend richtete er parallel zum Ausschreiben am 10. 1. 1594 eine eindringliche Mahnung an alle Kurfürsten, ungeachtet etwaiger Hinderungsgründe persönlich nach Regensburg zu kommen, um dort mit ihrer unverzichtbaren Anwesenheit einen raschen und erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen besonders zur Türkenhilfe zu ermöglichen2. Die übrigen Reichsfürsten wurden im Ausschreiben ebenfalls aufgefordert, persönlich am Reichstag teilzunehmen oder, sollte dies aus gesundheitlichen Gründen oder höherer Gewalt nicht möglich sein, umfassend bevollmächtigte Gesandte zu schicken.
Die Anmahnungen bei den Kurfürsten brachten nicht durchgehend den gewünschten Erfolg: Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, von dessen Teilnahme man aufgrund seiner Antwort an den kaiserlichen Gesandten Schleinitz vom 2. 10. 1593 bereits ausgegangen war3, berief sich auf seinen Status als Vormund und wollte sich deshalb noch nicht definitiv erklären4. Kurfürst Johann Georg von Brandenburg verwies auf sein hohes Alter und ließ die Teilnahme ebenfalls noch offen5. Dagegen erteilte von den rheinischen Kurfürsten Wolfgang von Mainz jetzt eine feste Zusage unter Vorbehalt lediglich gesundheitlicher Probleme6, auch Ernst von Köln7 und Johann von Trier versprachen im Gegensatz zu den Stellungnahmen vom Herbst 1593 ihre persönliche Anreise, Letzterer allerdings unter der Voraussetzung, dass die Umstände im Erzstift und seine Gesundheit sie zuließen8, während Friedrich von der Pfalz eine verbindliche Aussage ablehnte, weil er nicht wisse, wie es sich künftig „meiner person unnd sonsten der leufft halben anschicken möchte“9.
Von den Reichsfürsten wollte auf die Aufforderung im Ausschreiben hin Herzog Wilhelm von Bayern10 persönlich zum Reichstag kommen. Dagegen entschuldigten ihr Fernbleiben Bischof Julius von Würzburg wegen seines „nunmehr abgematteten leibs“11, Bischof Georg von Worms mit der ihm von Kurfürst Wolfgang von Mainz während dessen Reichstagsteilnahme übertragenen Statthalterschaft im Erzstift Mainz12, Bischof Eberhard von Speyer mit der Notwendigkeit eines Kuraufenthalts und der Situation des Hochstifts, die „solchen großen costen, den ich mit meiner persönlichen besuchung uffwenden muste“, nicht zulasse13, und Kardinalbischof Andreas von Konstanz mit anderweitigen Reichsgeschäften sowie Verrichtungen im Hochstift14. Bischof Peter von Chur sagte wegen „schwere der costen“, die das verschuldete Hochstift nicht aufbringen könne, nicht nur sein persönliches Kommen, sondern auch die Abordnung einer Gesandtschaft ab, er versprach aber, den Beschlüssen des Reichstags „nach bestem vermögen zu geläben und nachzukhomen“15. Von den wichtigeren weltlichen Fürsten entschuldigten sich abgesehen von späteren Absagen auf das Ausschreiben hin Landgraf Ludwig von Hessen mit Söldnerzügen im Territorium sowie „leibs- unnd anndere[n] unngelegenheitten“16 und Pfalzgraf Johann von Zweibrücken mit der Situation an der Reichsgrenze sowie der Nähe zum französischen Kriegsschauplatz17. Vonseiten der Reichsstädte, die vielfach andere Kommunen mit ihrer Vertretung bevollmächtigten, gab Dinkelsbühl dem Kaiser dies schon im Voraus bekannt18. Ansonsten liegen Entschuldigungen der reichsfernen Städte Deventer19 sowie Kampen und Zwolle20 vor, jeweils begründet mit den Auswirkungen des niederländischen Kriegs – im Fall Deventers die „groeße barbarische tyrannie, soe [!] die hispanische kreigsleuthe [!] uben an dennenn, die sie von unsere seidte uberkommenn“ –, die keine Reise ohne Gefahr für Leib und Leben zuließen. Außerdem schickte die ebenfalls geladene Burggrafschaft Friedberg keine Vertretung, indem sie ihre Reichsstandschaft bestritt und sich als Mitglied der Reichsritterschaft bezeichnete21.
Bereits vor dem Vorliegen der Stellungnahmen von Kurfürsten und Fürsten zur Aufforderung im Ausschreiben beschloss der kaiserliche Geheime Rat Anfang Februar22, die persönliche Reichstagsteilnahme beim Kurkolleg und bei ausgewählten Reichsfürsten nochmals durch Gesandtschaften anzumahnen. Neben allen Kurfürsten sollten der Erzbischof von Salzburg, die Bischöfe von Augsburg, Passau, Würzburg und Bamberg sowie von den weltlichen Fürsten Erzherzog Ferdinand von Tirol, Bayern, Württemberg, Braunschweig"–Wolfenbüttel, Mecklenburg, Hessen-Kassel, Pfalz-Neuburg und Brandenburg-Ansbach aufgesucht werden. Der Geheime Rat nominierte die Gesandten an diese Fürsten und legte die Grundzüge für deren Instruktionen fest.
Die Instruktionen vom 7. 2. 1594 (Prag)23 gingen einleitend variierend auf die bisherige Reaktion des jeweiligen Adressaten auf die Reichstagswerbungen des Kaisers oder dessen Teilnahmeaufforderung im Zusammenhang mit dem Ausschreiben ein und enthielten anschließend inhaltlich übereinstimmend an erster Stelle die Anmahnung einer definitiven, unkonditionierten Erklärung zur gesicherten persönlichen Mitwirkung an der Reichsversammlung, wie sie vorbildhaft der Kaiser selbst auf sich nehme. Sie bezogen sich dabei individualisiert auf die zuvor von den Adressaten genannten Bedingungen oder Vorbehalte für die Anreise und argumentierten ausschließlich mit der Türkengefahr als Bedrohung des Reichs und der gesamten Christenheit und damit als zentraler Thematik des Reichstags sowie der rasch erforderlichen Beschlussfassung dazu, die mit der persönlichen Anwesenheit und Autorität der Fürsten im Gegensatz zum langwierigen Verfahren bei Rätekonsultationen gefördert und beschleunigt werde. Bei den Kurfürsten wurde erneut deren führende autoritative Rolle als ‚Säulen des Reichs‘ hervorgehoben, um ihr Kommen sicherzustellen. Im Fall einer mit Einwänden oder Vorbehalten verknüpften Antwort hatten die Gesandten „darauf zubestehn und zuhafften“, dass eine gesicherte Zusage erfolgt. Unterstützt wurden die gesandtschaftlichen Bemühungen durch das im gleichen Zeitraum kommunizierte Schreiben des Kaisers vom 12. 3. 1594 an zahlreiche Reichsfürsten, in dem er die Verzögerung der Reichstagseröffnung bis 1. 5. 1594 bekanntgab24 und damit nochmals die Aufforderung verband, persönlich nach Regensburg zu kommen.
Mit der Vorsprache bei den geistlichen Kurfürsten sowie auf der Anreise dorthin bei den Bischöfen von Bamberg und Würzburg beauftragte der Geheime Rat Reichshofrat Zdenko Adalbert Popel von Lobkowitz. Dieser suchte zuerst Bischof Neithard von Bamberg auf, der schon zuvor von der Intention der kaiserlichen Mission erfahren und das Domkapitel aufgefordert hatte, ihn bei der Rechtfertigung seiner Absage zu unterstützen, für die er seinen schlechten Gesundheitszustand und die hohen Kosten der persönlichen Teilnahme ins Feld führte25. Obwohl er eben diese Argumente in der Audienz für Popel von Lobkowitz am 6. 3. 1594 wiederholte, gestand er auf dessen Einwände hin zu, dessen ungeachtet nach Regensburg zu reisen und sich bezüglich der Kosten mit dem Domkapitel zu vergleichen26. Anschließend begab sich der Gesandte nach Würzburg, wo er seine Werbung Bischof Julius am 9. 3. 1594 vortrug27. In der Antwort berief sich der Bischof auf die im Schreiben an den Kaiser vom 21. 2.28 genannten Gründe für sein Fernbleiben und erklärte auf wiederholte Einwände Popels hin, er werde teilnehmen, falls der Kaiser diese Argumente wider Erwarten nicht anerkennen und auf seiner Anreise beharren würde29. Der Vorbehalt hatte sich zwischenzeitlich insofern erledigt, als Rudolf II. den Bischof in der Antwort auf dessen Entschuldigung vom 21. 2. parallel nochmals nachdrücklich ermahnt hatte, nach Regensburg zu kommen30, anschließend aufgrund des Berichts Popels von Lobkowitz darauf bestand und bereits von der Mitwirkung des Bischofs ausging. Julius Echter sagte daraufhin die persönliche und pünktliche Anreise fest zu31.
Die nächste Station Zdenko Adalbert Popels war Aschaffenburg, wo er am 13. 3. 1594 bei Kurfürst Wolfgang von Mainz vorsprach32. Die Instruktion33 für die Werbung bezog sich hier wie bei den anderen rheinischen Kurfürsten auf deren bisherige Antworten an den Kaiser sowie auf das gemeinsame Schreiben ihrer Räte aus Bingen vom 7. 12. 159334. Popel von Lobkowitz sollte gegenüber Kurfürst Wolfgang dessen Bedeutung als Reichserzkanzler beim Reichstag akzentuieren und darauf drängen, er möge seine bisherigen Vorbehalte – die Mitwirkung der anderen Kurfürsten, gesundheitliche Probleme sowie etwaige Unruhen im Bereich des Erzstifts – aufgeben und eine „lauttere, unconditionirte erclerung“ abgeben. In den Verhandlungen am 13. 3. verzichtete Wolfgang auf die Präsenz der anderen Kurfürsten als Bedingung für sein Kommen, beharrte aber auf den anderen Voraussetzungen35. Erst im persönlichen Gespräch mit Lobkowitz gab er auf dessen Entgegnungen hin zu verstehen, er sei trotz der Vorbehalte ohnehin fest entschlossen, den Reichstag zu besuchen, habe die Anreise bereits vorbereitet und wolle auch die Kurfürsten von Trier und Köln auffordern, nach Regensburg zu kommen36. Im Schreiben an den Kaiser versprach der Kurfürst, persönlich und pünktlich anzureisen37.
Die Werbung Z. A. Popels bei Kurfürst Johann von Trier38 in Koblenz wurde unterstützt vom erwähnten Schreiben des Mainzer Erzbischofs, in dem er unter Berufung auf seine Zusage ausdrückte, er sei „zuversichtlich, von euer L. und deß von Cöllns L. ebenmessig geschehen würde“39. In der Audienz am 18. 3. 1594 verwies Kurfürst Johann zwar auf die bisherigen Einwände gegen seine Teilnahme – sein Gesundheitszustand, zu erwartende Einlagerungen spanischer Söldner im Erzstift und geplante Truppenwerbungen um Heidelberg –, er versprach jetzt aber, den Reichstag „gewiß unnd unaußbleiblich“ zu besuchen, falls der Kaiser weiterhin darauf bestehen würde40.
Kurfürst Ernst von Köln sollte Z. A. Popel zum Verzicht auf dessen bisherigen Vorbehalt bewegen, wegen der Auswirkungen des niederländischen Kriegs auf das Erzstift Köln sowie die Hochstifte Lüttich und Münster nicht anzureisen, und dafür mit der Erklärung Erzherzog Ernsts als neuer spanischer Generalstatthalter argumentieren, er werde diese Übergriffe abstellen. Daneben ließ der Kaiser den Kurfürsten bitten, im Zuge seiner Fahrt nach Regensburg Kurfürst Friedrich von der Pfalz in Heidelberg aufzusuchen, um ihn im vertraulichen Gespräch ebenfalls für das Kommen zum Reichstag zu gewinnen41. Popel erreichte am 20. 3. 1594 Bonn und musste dort erst die Rückkehr Kurfürst Ernsts aus Lüttich abwarten42, ehe er am 30. 3. seine Werbung in Schloss Poppelsdorf vorbringen konnte. Ernst bestätigte daraufhin seine persönliche Teilnahme trotz aller im Erzstift dagegensprechenden Gründe und erklärte sich ebenso zur Vorsprache beim Pfälzer Kurfürsten bereit, wenngleich er kein näheres Verhältnis zu diesem hatte und nicht erwartete, ihn zur Reichstagsreise bewegen zu können43. Der Kurfürst bekräftigte seine Zusage und die Anfrage bei Kurpfalz nochmals gegenüber dem Kaiser44, nahm dann aber bei seiner leicht verspäteten Reichstagsfahrt den direkten Weg nach Regensburg, nachdem er in Heidelberg hatte in Erfahrung bringen lassen, dass dort nichts zu erreichen sei45.
Damit war die Mission des Zdenko Adalbert Popel von Lobkowitz mit fünf Zusagen erfolgreich abgeschlossen. Im gleichen Zeitraum überbrachte sein Bruder, Ladislaus d. J. Popel, den entsprechenden kaiserlichen Auftrag an Kurpfalz, Pfalz-Neuburg und Württemberg.
Bei Friedrich IV. von der Pfalz verknüpfte er die Forderung, zum Reichstag zu kommen, mit dem Angebot des Kaisers46, ihn trotz der noch laufenden Kommission im Administrationsstreit mit Pfalzgraf Reichard47 die ausstehende Belehnung48 zu erteilen, jedoch ohne die Ansprüche des Pfalzgrafen zu präjudizieren. Auf die Werbung des Ladislaus Popel in Heidelberg am 13. 3. 1594 hin lehnte Friedrich IV. die Belehnung mit dieser Bedingung ab und umging ebenso eine verbindliche Aussage zur Reichstagsteilnahme49. Der kaiserliche Geheime Rat beschloss am 28. 3. 1594 eine nochmalige Aufforderung an den Kurfürsten; „ihre Mt. habens aber einzustellen bevohlen“50. Wenig später stellte Friedrich IV. klar, er werde nicht persönlich anreisen und habe Gesandte bevollmächtigt, die seine Gründe dem Kaiser erläutern würden51.
Anschließend trug Ladislaus Popel am 17. 3. 1594 Herzog Friedrich I. von Württemberg in Stuttgart seine Werbung vor52. Der Herzog verdeutlichte in der Antwort, er könne aufgrund der zahlreichen erforderlichen Verrichtungen nach seinem Regierungsantritt in Württemberg nicht zu Beginn des Reichstags kommen, werde sich aber bemühen, zumindest zu dessen „mittel oder beschlus“ anzureisen53. Auf das folgende Anmahnungsschreiben des Kaisers hin, er möge sich möglichst früh in Regensburg einfinden, um die Beratungen zur Türkenabwehr zu befördern, berief sich der Herzog nochmals auf diese Gründe sowie die Notwendigkeit eines Kuraufenthalts54. Erst im Anschluss an die nochmalige Bitte Rudolfs II., nunmehr ohne weiteren Verzug zu kommen, auch weil dem Kaiser „gantz lieb und angenem wer, dz wir mit deiner L. uns vertreulich besprachen“55, versicherte er, trotz aller Hinderungsgründe allein dem Kaiser zu Ehren persönlich mitzuwirken56. Er zog erst am 8. 7. 1594 in Regensburg ein57.
Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg, den Ladislaus Popel zuletzt aufsuchte, gab in der Audienz am 24. 3. 1594 die feste Teilnahmezusage, seine Ankunft konnte sich wegen eines Kuraufenthalts lediglich verzögern58. Später ordnete er für den Beginn der Reichsversammlung Gesandte ab, da sich die Kur länger hinzog59.
Die Mission im näheren Umfeld Österreichs bei Erzherzog Ferdinand II. von Tirol, dem Herzog von Bayern, dem Erzbischof von Salzburg sowie den Bischöfen von Augsburg und Passau wurde dem kaiserlichen Geheimen Rat Johann Wolf Freymon übertragen. Dieser suchte zunächst Erzherzog Ferdinand II. in Innsbruck auf, wo er am 7. 3. 1594 seine Werbung vortrug60 und noch am selben Tag dessen Antwort erhielt: Die Reichstagsteilnahme entschuldigte Ferdinand mit seinem hohen Alter und dem schlechten Gesundheitszustand. Da er zudem die Rückkehr eines Gesandten aus Prag abwarten wollte, stellte Freymon weitere Verhandlungen mit dem Erzherzog in das Ermessen Rudolfs II.61 Bischof Johann Otto von Augsburg übermittelte Freymon seine Antwort zu dessen Werbung schriftlich62: Er bezeichnete den persönlichen Reichstagsbesuch wegen der damit verbundenen Kosten als unmöglich, da Augsburg im Gegensatz zu anderen Hochstiften über keine bedeutenderen Einkünfte verfüge und er bei seinem Amtsantritt sehr hohe Schulden übernommen habe. Positiver fiel die Resonanz in München bei Herzog Wilhelm V. von Bayern aus. Aufgrund der bisherigen Korrespondenz ging der Kaiser ohnehin von dessen persönlicher Teilnahme aus und bat ihn, auch weitere Fürsten dazu zu veranlassen63. Die Werbung Freymons beinhaltete instruktionsgemäß zwar nochmals den Reichstagsbesuch, doch standen hier die anderweitig darin angesprochenen Punkte im Vordergrund64. Der Herzog versprach auf die Werbung hin in Dachau am 20. 3. 1594 nochmals seine „persönlich assisentz und gegenwördt“65 und bekräftigte dies wenig später direkt gegenüber dem Kaiser66. Nicht weniger entgegenkommend zeigte sich Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg bei der Beantwortung Freymons am 24. 3. 1594 mit seiner wiederholten Zusage, persönlich zu kommen67. Ebenso erfolgreich verlief die letzte Werbung Freymons: Am 27. 3. 1594 versicherte Bischof Urban von Passau seine persönliche Mitwirkung an der Reichsversammlung trotz des hohen Alters von 70 Jahren und eines Gichtleidens68.
Johann Eustachius von Westernach, Statthalter des Deutschmeisters zu Mergentheim, suchte als kaiserlicher Gesandter lediglich Landgraf Moritz von Hessen-Kassel und Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach auf. Er musste bei beiden Werbungen ablehnende Antworten entgegennehmen: In Kassel69 rechtfertigte Landgraf Moritz am 19. 3. 1594 sein Fernbleiben mit dringenden Regierungsgeschäften, nachbarlichen Unruhen am Rhein und seiner geringen reichspolitischen Erfahrung, da er bisher Reichstagen „nihe beygewohnet unndt darumb auch ihres theils darzu wenig thun konten“70. Er informierte zudem den Kaiser über die Absage und beharrte auch auf dessen weitere Forderung hin auf der Abordnung von Gesandten anstelle der persönlichen Anreise71. Für die Werbung Westernachs bei Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach konnten keine kaiserlichen Akten aufgefunden werden. Der Markgraf entschuldigte später in der Antwort auf das Schreiben Rudolfs II. vom 12. 3. 1594 mit der Bekanntgabe des Reichstagsaufschubs die persönliche Absenz mit seiner „leibs gelegenheit unnd sonderlichen meiner schenckel halben“, an denen er wiederholt die „rosen“ hatte72, und bevollmächtigte seine Gesandten wohl für eine diesbezügliche Vorsprache bei Rudolf II.73 Allerdings hatte er, wie seine Quartiervorbereitungen in Regensburg zeigen74, die persönliche Anreise lange Zeit geplant.
Die Gesandtschaft in die östlichen Territorien des Reichs wurde wie im Herbst 1593 Christoph von Schleinitz übertragen. Er begab sich zuerst nach Torgau, wo er Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen in der Audienz am 4. 3. 1594 die Werbung gemäß seiner Instruktion75 vortrug, die neben den weiteren, oben erwähnten Punkten an erster Stelle die Reichstagsteilnahme ansprach, die der Kuradministrator zuletzt in Zweifel gezogen hatte. Darüber hinaus ließ der Kaiser ihn bitten, auch bei Kurfürst Johann Georg von Brandenburg dessen Anreise nach Regensburg mithilfe eines kaiserlichen Handschreibens sicherzustellen, um mit der Präsenz aller Kurfürsten einen raschen und erfolgreichen Verhandlungsverlauf zu befördern. In der Stellungnahme vom 5. 3. 1594 bezog sich Friedrich Wilhelm auf seine Antwort zum Reichstagsausschreiben76 und setzte für eine Zusage weitere Beratungen mit Kurbrandenburg wegen der gemeinsamen Vormundschaft voraus. Einzelheiten wollte er dem Kaiser von einem eigenen Gesandten erläutern lassen, zudem bot er an, sich mit Kurfürst Johann Georg wegen dessen Mitwirkung zu unterreden77. Schleinitz konnte keine konkretere Aussage erreichen, denn selbst wenn er von der eigenen Bereitschaft Friedrich Wilhelms überzeugt war, so würde dieser doch von seinen Räten „gleich bestrickt und darvon abgehalten“. Er hoffte auf einen positiven Fortgang in den Verhandlungen des Kaisers mit dem Gesandten des Kuradministrators, Dr. Wolfgang Eilenbeck78.
Friedrich Wilhelm gab Eilenbeck ein eigenes Handschreiben an Rudolf II. mit79 und ließ bezüglich der Werbung Christophs von Schleinitz darlegen, warum trotz des 1593 in Aussicht gestellten Reichstagsbesuchs die derzeitigen Umstände eine längere Abwesenheit nicht zuließen. Ohne Einzelheiten auszuführen, berief er sich auf Entwicklungen im gesamtsächsischen Territorium und dessen Umfeld sowie auf seine Verpflichtung gegenüber den Landständen, als Vormund persönlich im Kurfürstentum zu residieren. Dafür bot er dem Kaiser an, beim Reichstag dessen Intentionen im Interesse der allgemeinen Wohlfahrt durch seine Gesandten nach Kräften zu unterstützen80. In der Audienz Eilenbecks am 14. 3. 1594 in Prag allein vor dem Kaiser beharrte dieser unter Berufung auf die frühere Zusage des Kuradministrators und dessen besonders betonte Bedeutung für einen Erfolg des Reichstags auf der Teilnahme81. In der Antwort Rudolfs II.82, die Eilenbeck am 19. 3. zusammen mit dessen Handschreiben an Friedrich Wilhelm erhielt83, akzentuierte der Kaiser den eigenen Reichstagsbesuch trotz der türkischen Bedrohung seiner Königreiche und Erblande als Argument für die Mitwirkung der Reichsfürsten und insbesondere des kurfürstlichen Hauses Sachsen, das sich in der Vergangenheit ihm und seinen Vorgängern gegenüber stets sehr kooperativ verhalten habe. Er bat Friedrich Wilhelm, diese vertrauliche Zusammenarbeit jetzt fortzuführen und die Anreise nicht länger zu verweigern, verbunden mit dem Versprechen, mit der persönlichen Mitwirkung des Kurkollegs die Verhandlungen so zu forcieren, dass er bald in seine Lande zurückkehren könne. Der Kuradministrator interpretierte das Beharren des Kaisers als besonderes Vertrauen in seine Person und versicherte am 7. 4. 1594 trotz der fortbestehenden, von Eilenbeck erläuterten Hinderungsgründe sein Kommen nach Regensburg, er behielt sich aber vor, nicht bis zum Abschluss der Verhandlungen bleiben zu müssen84. Damit war die Teilnahme des für den Verlauf des Reichstags und die dortige Fortsetzung der kursächsischen Vermittlungspolitik höchst bedeutsamen Kurverwalters gesichert.
Christoph von Schleinitz war von Torgau nach Berlin gereist, wo er am 9. 3. 1594 instruktionsgemäß85 seine Werbung Kurfürst Johann Georg vorbrachte und das Handschreiben des Kaisers übergab, in dem dieser den Kurfürsten bat, sich zum Vorbringen Schleinitz’ und der zugleich angekündigten Gesandtschaft Kuradministrator Friedrich Wilhelms willfährig zu erzeigen86. Am 11. 3. überreichte Johann Georg seine Antwort zur Werbung sowie zum Schreiben des Kaisers an Schleinitz, der zwar replizierte, es aber bei der ablehnenden Stellungnahme belassen musste, da offensichtlich war, dass die Zusage des Kurfürsten „unmuglich“ zu erreichen sein würde87. In der Antwort zur Werbung88 bezog sich Johann Georg für die Ablehnung auf sein hohes Alter von 70 Jahren, die Bitte der Landstände, sich in diesen „beschwer- und gefehrlichen leufften“ nicht außer Landes zu begeben, und auf einen drohenden Einfall der Tataren durch Polen89. Im Handschreiben wiederholte der Kurfürst diese Argumente in knapper Form90. Später ließ er es auf weitere Aufforderungen des Kaisers hin bei dieser Erklärung bewenden91 und bevollmächtigte die Reichstagsgesandten, seine Abwesenheit beim Kaiser persönlich zu entschuldigen92.
Neben Christoph von Schleinitz agierte gleichzeitig der kursächsische Rat Hans Georg von Ponickau im Auftrag Kuradministrator Friedrich Wilhelms in Berlin, offiziell um gemäß der Bitte des Kaisers Kurfürst Johann Georg seinerseits zum Reichstagsbesuch zu bewegen93. Das Memoriale für Ponickau94, das dieser in der Audienz in Berlin am 9. 3. referierte, ging darauf allerdings nur knapp ein, indem Ponickau sich auf die Bitte beschränkte, der Kurfürst möge Schleinitz so beantworten, dass der Kaiser dem das geforderte Engagement des Kuradministrators entnehmen könne95. Im Mittelpunkt stand vielmehr die Unterrichtung des Kurfürsten über Werbung und Beantwortung des kaiserlichen Gesandten durch Friedrich Wilhelm in Torgau96 zu allen Punkten inklusive der vom Kaiser gegenüber Kurbrandenburg nicht angesprochenen Magdeburger Sessionsfrage und insbesondere die eigene Reichstagsteilnahme des Kuradministrators, die der Kaiser jetzt nachdrücklich einforderte, gestützt auf dessen Zusage im Herbst 1593 an Schleinitz. Ponickau hatte diesbezüglich klarzustellen, dass diese in der offiziellen Antwort an Schleinitz und Eham97 nicht enthalten war, sondern beiläufig nur in einem privaten Gespräch allein mit Schleinitz als „ungevehrliche rede“, an die sich Friedrich Wilhelm nachher „nicht allerding weitter erinnern können“98, erfolgte und nicht zur Weitergabe an den Kaiser als verbindliche Erklärung gedacht war. In diesem Dilemma zwischen einer Umgehung der Reichstagsteilnahme einerseits und der Vermeidung des kaiserlichen Unwillens andererseits bat er Kurfürst Johann Georg um eine Empfehlung, wie er verfahren sollte, falls Rudolf II. trotz der gleichzeitig stattfindenden Gesandtschaft Eilenbecks auf der persönlichen Mitwirkung beharren würde. Johann Georg legte am 10. 3. 1594 zusammen mit der Antwort99 zum Vortrag Ponikaus Abschriften seiner ablehnenden Erklärungen vor, was den eigenen Reichstagsbesuch betraf, und übergab ein geheimes, allein von Friedrich Wilhelm zu öffnendes Schreiben100 wegen dessen Teilnahme. Darin betonte er zwar, er wolle für den Kaiser einen erfolgreichen Ausgang der Reichsversammlung unterstützen, stellte aber, anknüpfend an vorherige vertrauliche Gespräche, ebenso klar, dass auf dem Reichstag „die sachen seer schweer nachgehen werdenn unnd mann einem mehr zumuethen unnd auflegenn wirdt, alß er abtragen kann“; […] was man „an einem orth fur danck verdienet, den wirdt man am andern verlieren unnd sich in mißtrauen, unwillenn und wiederwerttige iudicia steckenn“. Doch empfahl er, zunächst den Ausgang der Mission Eilenbecks nach Prag abzuwarten. Als deren Ergebnis feststand, konnte er Friedrich Wilhelm keinen anderen Rat geben, als der Forderung der Kaisers nunmehr nachzukommen und den Reichstag zu besuchen, dort die Kosten aber möglichst gering zu halten101.
Christoph von Schleinitz suchte zuletzt Herzog Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel auf. Aufgrund der Verzögerungen bei den vorausgehenden Werbungen hatte er diesem seine Instruktion bereits zuvor schriftlich zukommen lassen102 und wiederholte sie bei der Vorsprache in Wolfenbüttel am 28. 3. 1594. In der Antwort vom 30. 4. verdeutlichte der Herzog, er habe seine Reise nach Regensburg schon länger geplant und die organisatorischen Vorbereitungen bereits eingeleitet, doch erforderten jetzt Unruhen unter den Untertanen die Einberufung eines Landtags und seine Mitwirkung daran. Schleinitz musste es dabei bewenden lassen, hoffte aber, Heinrich Julius würde nach dem Abschluss des Landtags und einer weiteren Aufforderung des Kaisers verspätet zum Reichstag kommen103. Er selbst bat den Herzog wenig später im Zusammenhang mit der Übersendung des kaiserlichen Prorogationsschreibens nochmals, die Fahrt nach Regensburg anzutreten104.
Auch an Herzog Ulrich von Mecklenburg hatte Schleinitz die Instruktion schon vorab geschickt. Hatte er zunächst beabsichtigt, ihn wie die anderen Adressaten seiner Werbung später aufzusuchen105, so musste er wegen der länger andauernden vorherigen Verhandlungen seine Planung ändern und bat, die Mission nach Mecklenburg einem anderen Gesandten zu übertragen oder ihm zu erlauben, das dortige Gesuch auf schriftlichem Weg zu erledigen106. Am 10. 4. 1594 berichtete er dem Kaiser retrospektiv, er habe wegen des angesprochenen Verzugs sowie der schlechten Wegverhältnisse aufgrund anhaltenden Regenwetters nicht nach Mecklenburg reisen können, sondern sich brieflich an Herzog Ulrich gewandt und ihn zur Teilnahme ermahnt. Eine dortige Vorsprache wäre im Hinblick auf den rechtzeitigen Aufbruch nach Regensburg ohnehin zu spät gewesen107. Das Schreiben Schleinitz’ an den Herzog mit der beigelegten Vollmacht und neuerlich der Instruktion108 beantwortete dieser am 28. 3. 1594 abschlägig: Er könne wegen eines „fluß auff das ein auge“ nicht persönlich kommen, werde aber Gesandte schicken109. Am selben Tag richtete er sein Entschuldigungsschreiben mit der gleichen Begründung an den Kaiser, verbunden mit dem Dank für dessen Engagement in der Türkenabwehr mit der Einberufung des Reichstags zum Besten des Reichs und der gesamten Christenheit110.
Insgesamt erbrachte die kaiserliche Reichstagswerbung im Frühjahr 1594 einen zwiespältigen Ertrag: Das Kurkolleg, auf dessen Anwesenheit Rudolf II. den größten Wert legte, konnte zwar nicht geschlossen versammelt werden, doch hatten mit den drei geistlichen Kurfürsten und Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen zumindest vier der sechs Mitglieder ihre Zusage erteilt. Von den mit Werbungen angesprochenen geistlichen und weltlichen Fürsten hatten mit dem Bischof von Augsburg, Erzherzog Ferdinand II. von Tirol, Moritz von Hessen, Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach, Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel und Ulrich von Mecklenburg sechs ihre persönliche Teilnahme abgesagt, Friedrich von Württemberg wollte verspätet anreisen. Gesichert schien die Mitwirkung des Erzbischofs von Salzburg, der Bischöfe von Würzburg und Passau sowie des Pfalzgrafen von Neuburg, ebenso die des Bischofs von Bamberg und Herzog Wilhelms von Bayern, die jedoch trotz ihrer Einwilligungen letztlich nicht beim Reichstag erschienen.
Als Abschluss der Aktion im Frühjahr 1594 informierte der Kaiser alle Kurfürsten und jene Fürsten, die ihre Anreise zugesichert hatten, mit dem Schreiben vom 17. 4. 1594 aus Prag111 über seinen dortigen Aufbruch und die geplante Ankunft in Regensburg am 6. 5., verbunden mit der Forderung, gemäß ihrer Zusage ebenfalls persönlich und pünktlich zu diesem Termin zu erscheinen. Die Schreiben an die Kurfürsten von der Pfalz und Brandenburg enthielten aufgrund deren bisheriger Absagen die nochmalige Bitte, nach Möglichkeit doch noch nach Regensburg zu kommen.
4.2 Anreise und Eintreffen der Teilnehmer
4.2.1 Organisatorische Vorbereitungen der Reichsstände. Kosten
Die organisatorischen Vorbereitungen gestalteten sich in erster Linie für Reichsfürsten, die bei den kaiserlichen Werbungen ihre persönliche Mitwirkung am Reichstag zugesagt hatten, sehr aufwendig, doch galt es auch für Stände, die nur Gesandte nach Regensburg schickten, deren Anreise, Unterbringung und Versorgung zu planen1.
Kurfürsten und Fürsten, die persönlich nach Regensburg kamen, hatten im Vorfeld des Reichstags die Regierung und Verwaltung des Territoriums während ihrer Abwesenheit zu regeln2, die Konstituierung eines standesgemäßen und repräsentativen Hofstaats einzuleiten3, um damit beim Reichstag Rang und Status in der Reichshierarchie öffentlich zu demonstrieren, die sie begleitenden politischen Räte auszuwählen4, für die Anreise mit dem umfangreichen Hofstaat die Übernachtungsstationen vorbereiten und die Geleitrechte in den Territorien auf dem Reiseweg abklären zu lassen, eine dem Stand angemessene Unterkunft in Regensburg zu reservieren5 sowie Vorkehrungen für eine adäquate und möglichst günstige Lebensmittelversorgung zu treffen.
Alle diese Aspekte dokumentieren umfassend und exemplarisch die diesbezüglichen Maßnahmen Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen, die in der Dresdner Reichstagsüberlieferung in einer Akte gesammelt sind6: Festlegung der Grafen, Herren und weiterer Adeliger als Aufwartung für Friedrich Wilhelm sowie der Hofdiener, politischen Räte7, Sekretäre, Kanzleischreiber, Theologen8 und des weiteren Hofpersonals, das ihn zum Reichstag begleiten sollte; Korrespondenzen mit dem adeligen Begleitpersonal, dessen Einberufung und Bekanntgabe des Abreisetermins; Regelung der territorialen Verwaltung während der Abwesenheit des Kuradministrators mit Befehlsschreiben an Amtleute, Rent- und Kammermeister; Anordnung der Regierung des Kurfürstentums durch die hinterlassenen Räte sowie von deren Unterstützung durch die Landstände und im Notfall durch erbeinungsverwandte oder benachbarte Stände9; Planung einer Vorabgesandtschaft nach Regensburg für die Quartiervorbereitung und die Lebensmittelbevorratung; Korrespondenzen mit Pfalz-Neuburg, Brandenburg-Ansbach und Bayern wegen der Zufuhr von Lebensmitteln nach Regensburg; Planung der anderweitigen, selbst zu organisierenden Lebensmittelversorgung; Korrespondenzen mit Pfalz-Neuburg und der Kurpfalz (für die Oberpfalz) wegen der Klärung des Geleits und der Bereitstellung der Übernachtungsquartiere bei der Durchreise Friedrich Wilhelms mit seinem Hofstaat in ihren Territorien und später die entsprechende Planung für die Rückreise von Regensburg nach Torgau.
Ähnlich detailliert bereitete Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg seine Reichstagsteilnahme vor. Schwerpunkte waren hier zum einen die Zusammenstellung des repräsentativen Hofstaats, für den Amtmänner, Landsassen und Trabanten (zu stellen von den Landstädten) als Aufwartung für den Pfalzgrafen insbesondere beim Einzug in Regensburg termingerecht einberufen wurden. Sie erhielten genaue Vorgaben für ihre Kleidung, damit „ein gleicheit umb mehrern ansehens willen gehalten werde“10. Zum anderen ging es um den Ankauf und, aufgrund der geografischen Nähe zu Regensburg, um die Lieferung von Lebensmitteln vorrangig für den eigenen Hofstaat und daneben für andere Reichstagsteilnehmer. Der Pfalzgraf ließ dafür in Nabburg (Oberpfalz) 200 Hammel für die eigene Hofhaltung ankaufen, ordnete bei seinen Pflegern und Kastnern die Zufuhr von Lebensmitteln und Pferdefutter nach Regensburg an, ließ Listen anfertigen, wie viel Wildpret bzw. Kälber, Lämmer, Spanferkel, Geflügel und Eier einzelne Ämter aufbringen konnten, und ließ Brennholz für die Verwendung beim Reichstag bevorraten sowie den eigenen Weinvorrat verzeichnen und nach Regensburg bringen. Den Fischern wurde verboten, ihre Fische und Krebse an Fremde zu verkaufen, sondern sie hatten diese vorab der pfalzgräflichen Hofhaltung anzubieten. Für anderweitige Lebensmittel, beispielsweise Milch, Butter, Brot, Gewürze und Gemüse, sollte der Kastner zu Burglengenfeld in Erfahrung bringen, wo diese in oder bei Regensburg am günstigsten zu erwerben waren11.
Die organisatorischen Vorbereitungen in Bayern gingen lange Zeit von der persönlichen Reichstagsteilnahme Herzog Wilhelms V. in Begleitung seines Sohnes Maximilian aus. Noch am 31. 3. 1594 wollte er Pfleger, Landsassen und andere Amtsträger auffordern, sich für die Aufwartung bei seinem Einzug in Regensburg mit der entsprechend vorgegebenen, einheitlichen Kleidung bereitzuhalten12. Entsprechend gingen die Planungen bis dahin von der Einberufung eines umfangreichen Hofstaates für Wilhelm V. und von kleineren, je eigenen Gefolgen für seine Frau Renata, Herzog Maximilian und die beiden geistlichen Söhne Philipp, erwählter Bischof von Regensburg, und Ferdinand aus13, die ebenfalls nach Regensburg kommen sollten14. Der Hofstaat für den Herzog nannte in dieser Planung15 neben seiner Gemahlin Renata, Herzog Maximilian sowie den Töchtern Maria Anna und Magdalena die führenden politischen Berater, Hofräte, Hofkammerräte, das weitere nachgeordnete Hofpersonal, die Mitglieder der Geheimen Kanzlei, Theologen, Hofprediger und die Hofkapelle sowie die zusätzlich von außerhalb des Hofes angeforderten „lanndtleuth“16. Nachdem aber Anfang April feststand, dass Wilhelm wegen der erwarteten Differenzen um den Vorrang mit Österreich und um die Führung des Titels „Durchlaucht“ nicht selbst nach Regensburg reisen wollte17, sondern Bayern neben den bevollmächtigten Gesandten lediglich Maximilian ohne Verhandlungsvollmacht vertreten würde, waren diese Planungen zwar überholt, aber dennoch nicht obsolet, weil sich ein Großteil des in der bisherigen Projektierung für Wilhelm genannten Hofstaats nachfolgend mit Maximilian nach Regensburg begab und an dessen Einzug am 9. 5. 1594 mit mehr als 300 Pferden mitwirkte18. Ansonsten wurden auswärtige Räte wie der Speyerer Domherr Adolf Wolff, genannt Metternich, für die bayerische Reichstagsvertretung angefordert19 und die anderweitigen üblichen Vorbereitungen eingeleitet im Hinblick zum einen auf Durchreise und Geleit anderer Reichstagsteilnehmer durch Bayern20, zum anderen auf die Bevorratung mit Lebensmitteln, Viehfutter und Brennholz21. Herzog Wilhelm forderte diesbezüglich mehrere Pfleger auf, in ihren Ämtern so lange keine ausländischen Viehaufkäufe zuzulassen, bis der Bedarf des eigenen Hofstaats und Bayerns insgesamt gedeckt sei, da doch „der reichstag vil bedürffen wirdet“ und aus Ungarn wegen des dortigen Kriegs wenig Fleisch ins Land komme22.
Wie die Angaben zu den organisatorischen Vorarbeiten zeigen, hatten insbesondere die persönlich mitwirkenden Reichsfürsten mit ihrem umfangreichen Gefolge und einer standesgemäßen Hofhaltung während des Reichstags ganz erhebliche Kosten allein für die dafür notwendigen Lebensmittel zu erwarten. So veranschlagte die angesprochene kursächsische Planung für die Verpflegung des Reichstagspersonals an drei Tafeln und 41 Tischen sowie für die Hofhaltung in Regensburg in einem Zeitraum von vier Wochen – Kuradministrator Friedrich Wilhelm war später fast acht Wochen persönlich anwesend – den Lebensmittelbedarf unter anderem als nur kleiner Auszug aus der wesentlich umfangreicheren Liste auf 100 Scheffel Weizen, 200 Scheffel Korn, 32 Ochsen, 154 Lämmer, dazu Schweine und Geflügel, 18 Zentner Speck, 30 Zentner Schinken, sehr viel Fisch, darunter 30 Zentner frische und 20 Zentner geräucherte Karpfen, 38 Kannen Rahm, 376 Kannen Milch, dazu Butter und Käse, darunter 50 Pfund „barmesan kehse“, vier Zentner Zucker, zahlreiche Gewürze, darunter 10½ Pfund Safran und 34 Pfund Pfeffer, 1500 Limonen, dazu Zitronen und Pomeranzen nach Bedarf, 231 Eimer rheinischen und 374 Eimer ‚Speisewein‘ neben Süßwein, den man in Regensburg kaufen wollte, und 112 Fass Bier23. Wohl nicht zuletzt in Anbetracht dieses immensen Aufwands hatte Friedrich Wilhelm zunächst geplant, seine persönliche Anwesenheit beim Reichstag „auff ein bahr tage“ zu beschränken, um der Vormundschaft in Dresden keine zu hohen Kosten zu verursachen24. Gemäß dem Protokoll der Stadt Speyer hatte er bei seinem Aufenthalt in Regensburg „uber die 170 000 fl. verzert und darzu etlichs schuldig plieben“25.
Für andere Kurfürsten schien der mit den hohen Repräsentationskosten verbundene Finanzbedarf den persönlichen Reichstagsbesuch zu verhindern. So rechtfertigte sich Ernst von Köln gegen die Forderung von Nuntius Frangipani, persönlich teilzunehmen, nicht nur mit der Gefahrenlage um das Erzstift, sondern das wichtigere Argument „era l’impossibilità di comparirvi col splendore conforme all’uso et al suo sangue“26. Später ließ Herzog Wilhelm V. von Bayern seinem Bruder für dessen Teilnahme 25 000 fl. vorschießen27, schon zuvor hatte der Landtag in Lüttich einen Zuschuss für die Reichstagsfahrt bewilligt28. Um die Mitwirkung Kurfürst Johanns von Trier zu ermöglichen, bat Kaiser Rudolf das Trierer Domkapitel, sich an der Finanzierung zu beteiligen29. Nach eigener Aussage benötigte Kurfürst Johann dafür 20 000 fl., die er zunächst als Darlehen aufnehmen wollte30, sodann aber vom Domkapitel erhielt31. Dieses bewilligte später, dass der Kurfürst weitere 3000 fl. aufnahm, „weil unß nit unbewust ist, das zu Regenßburgh unnd deren orter die muntz schwer ist“, und überdies nochmals bis zu 4000 Taler, nachdem die bisherige Summe „theurer zeiten halber, weil alle dinge zu Regenßburg in hohem werth sein,“ nicht ausgereicht hatte32.
Die damit angesprochenen Preissteigerungen am Reichstagsort, die trotz der Gegenmaßnahmen mit der Taxordnung33 nicht wirksam begrenzt werden konnten, veranlassten persönlich anwesende Fürsten, beim Kaiser ihre vorzeitige Abreise zu erbitten, „poichè essi veramente sono consumati per le grandi et eccessive spese, che qui bisogna fare“34. Doch auch für die anwesenden Gesandten fielen für den täglichen Bedarf hohe Kosten an, die beispielsweise die Kurbrandenburger Delegation dazu bewogen, einige Mitglieder vorzeitig nach Berlin zurückzuschicken, „damit der uncosten so viel mehr muge geringert werden“35. Später rechtfertigten sie sich, es sei allgemein bekannt, wie „teur alhier alle notturfft zuerlangen ist, und können wir unter 1000 fl. allein furs hauß, stallung und herberge nicht außkommen. Wirdt also in allem mit deme, was euer kfl. Gn. vorordnet, die gantze zehrung unter 8000 thaler nicht können vorrichtet werden. Und wißen wier, das andern dergleichen und ein mehrers ist aufgangen“36. Die Braunschweig"–Wolfenbütteler Gesandten meldeten gleich in ihrem ersten Bericht aus Regensburg kurz nach der Eröffnung der Verhandlungen, es sei „eine solche theurunge, derogleichen auf vorigen reichstagen nicht gehorett, also das das geldt, welches wir mitgenommen, in kurtzem zu ende lauffen wirdet“. Sie wollten deshalb bei Kaufleuten in Nürnberg Geld aufnehmen37. Ebenso sahen sich die Gesandten Pommerns gezwungen, „wegen ubermeßigem teurem einkaufs (den der publicirten ksl. Mt. ordnung und taxa im wenigsten nicht gelebet wirtt)“ in Nürnberg Geld zu leihen38. Die Mecklenburger Delegierten hofften kurz nach ihrer Ankunft, der noch nicht eröffnete Reichstag werde nicht zu lange dauern, weil „alle ding alhie sehr teur, unnd steigert sich teglich hoher, daruber viel gelts aufgehet“39. Ähnlich befürchtete Gallus Müller, der Vertreter der schwäbischen Grafen, im ersten Bericht unmittelbar nach seiner Ankunft in Regensburg, aufgrund der hohen Preise würden die ihm vor dem Reichstag „teglich deputierte zwenn gulden khaum erkhleckhen, angesehen jedermann bey diser ernndt40 ime einen guten khunftigen vorrath schneiden will“41.
Trotz dieser Klagen blieb der Kostenaufwand für eine Reichstagsteilnahme mit Gesandten im Vergleich zu den immensen Ausgaben persönlich anwesender Reichsfürsten relativ überschaubar, wie einige überlieferte Schlussabrechnungen von Delegierten zeigen: Die Gesamtkosten der Eichstätter Gesandtschaft beliefen sich für den Zeitraum vom 6. 5. bis 25. 8. 1594 auf 2451 fl.42, wovon allerdings fast ein Drittel (702 fl.) beim Empfang der Regalien für Johann Konrad von Gemmingen am 23. 8. 159443 ausgegeben wurde. Der alltägliche Bedarf für Kost, Unterkunft, Schreibutensilien, Trinkgelder usw. sowie die Ausgaben während der An- und Abreise schlugen mit 1564 fl. zu Buche. In einem ähnlichen Bereich bewegten sich die etwas geringeren Gesamtkosten der bischöflich Augsburger Delegation mit 1174 fl.44, während die Mecklenburger Gesandten Kling und Grassus für den Zeitraum vom 14. 4. (4. 4.) bis zur Rückkehr nach Rostock am 1. 9. (22. 8.) 1594 mit 1590 Talern (über 2000 fl.) höhere Kosten abrechneten, die allerdings Ausgaben bereits im Rahmen der Reichstagsvorbereitung sowie die relativ hohen Spesen während der langen An- und Rückreise (insgesamt 290 Taler) beinhalteten. Während ihres Aufenthalts in Regensburg vom 28. 4. (18. 4.) bis 20. 8. (10. 8.) gaben sie abgesehen von geringfügigen Nebenkosten 1219 Taler aus45.
Sehr genau erfasste Humpert von Langen für sich und seinen Mitgesandten als Vertreter der Grafschaft Henneberg die Kosten mit wöchentlichen Aufstellungen zum einen nur für den Aufenthalt in Regensburg vom 4. 5. (24. 4.) bis 24. 8. (14. 8.) 1594. Diese betrugen 803 fl., wovon sie 657 fl. für Kost und Unterkunft sowie 106 fl. für ‚Verehrungen‘ zahlten46. Separat aufgelistet wurden die Kosten für die Fahrt von Meiningen nach Regensburg (45 fl.) und für die Rückreise (40 fl.)47. Bedeutend höhere Ausgaben verrechnete die Delegation der Stadt Nürnberg, die mit 19 Personen und 13 Pferden am 26. 4. (16. 4.) ihre Reise antrat, am 3. 9. (24. 8.) nach Nürnberg zurückkehrte und dabei insgesamt auf Kosten von 4688 fl. (Keller und Küche, Hafer, ‚Verehrungen‘, Spenden etc.) kam48. Demgegenüber gaben die beiden Kölner Gesandten mit ihrem Begleitpersonal während des Reichstags nur 1216 Taler aus49.
In Anbetracht der Kosten, die für die gesandtschaftliche Mitwirkung am Reichstag anfielen, bleibt dennoch festzuhalten, dass diese trotz der beklagten Höhe in keinem Verhältnis zu den Aufwendungen standen, die mit der persönlichen Anwesenheit von Reichsfürsten verbunden waren. So betrugen etwa die erwähnten Ausgaben der Mecklenburger Gesandten 1594 in Regensburg 1590 Taler, während beim persönlichen Reichstagsbesuch Herzog Ulrichs von Mecklenburg 1582 in Augsburg mit 20 105 Talern mehr als das Zwölffache angefallen war50.
4.2.2 Aufschub des Reichstagstermins
Im Reichstagsausschreiben vom 10. 1. 1594 hatte Kaiser Rudolf den Sonntag Quasimodogeniti, 17. 4. s. n. / 7. 4. s. v. 1594, als Eröffnungstermin festgelegt51. Dementgegen teilte er den Reichsständen am 12. 3. 1594 mit, er könne Prag nicht rechtzeitig verlassen, da ihn „unversehene verhinderungen“ aufhielten, und müsse den Zusammentritt der Reichsversammlung deshalb bis 1. 5. 1594 prorogieren. Gleichzeitig gab er die Einrichtung einer Kommission in Regensburg bekannt, die vorzeitig ankommende Stände oder Gesandte empfangen und seine spätere Anreise entschuldigen sollte. Abschließend bat der Kaiser die Adressaten, ebenfalls pünktlich zum aufgeschobenen Termin nach Regensburg zu kommen52. Daneben ließ Rudolf II. von seinem Orator in Rom die Kurie vom Aufschub unterrichten53, er nannte aber auch hier wie im Schreiben an die Reichsstände keine genaueren Beweggründe für die Verzögerung. Dies gab den päpstlichen Vertretern im Reich Anlass zur Befürchtung, Rudolf werde trotz seiner vorherigen Versicherungen nun doch nicht zum Reichstag anreisen. Madruzzo dagegen vermutete später, der Kaiser wolle mit dem Aufschub den Zeitdruck beim Reichstag erhöhen, um die dortigen Verhandlungen unter Ausschluss der anderweitig im Ausschreiben angekündigten Themen allein auf die Türkenhilfe zu beschränken54. Dagegen konnte sich der Prager Nuntius Speciano auf Aussagen von Obersthofmeister Rumpf stützen, wonach der Tod von Reichsvizekanzler Jakob Kurz (am 11. 3. 1594) und die noch nicht geklärte Ernennung eines Nachfolgers ursächlich für die Verzögerung sei55.
Im kaiserlichen Geheimen Rat wurde am 12. 3. 1594 neben dem genannten Schreiben an die Reichsstände parallel die Einrichtung und Besetzung der Empfangskommission am Reichstag mit dem Bischof von Regensburg und Reichserbmarschall Alexander von Pappenheim beschlossen56. Da Bischof Philipp noch zum Studium in Ingolstadt weilte, wurden für ihn Administrator Dr. Jakob Müller, Hofmeister Hans Christoph von Frauenberg, Kanzler Dr. Michael Rank und der bayerische Rat Wolf Konrad von Rechberg als Subdelegierte in die Kommission aufgenommen57. Später gehörten ihr als direkte Vertreter des Kaisers zudem die Reichshofräte Georg Deserus von Fraunhofen und Johann von Haym an58.
Noch ehe die Kommission ihre Tätigkeit aufnahm, gab der Kaiser den Reichsständen, die ihre persönliche Mitwirkung am Reichstag zugesagt hatten, mit Schreiben vom 17. 4. 1594 die neuerliche Verzögerung seiner Anreise mit der prognostizierten Ankunft in Regensburg am 6. 5. 1594 bekannt59, ebenso unterrichtete er die Empfangskommission, um die anwesenden oder ankommenden Stände und Gesandten davon in Kenntnis zu setzen60.
In Regensburg erläuterte die Kommission am 28. 4. 1594 dem Mainzer Kanzler ihren Auftrag61, ehe sie vom 30. 4. bis 5. 5. 1594 die bis dahin ankommenden reichsständischen und ‑städtischen Gesandten jeweils einzeln oder gruppenweise zu sich bat und über die spätere Ankunft des Kaisers erst am 9. 5. oder 10. 5. informierte62. Da sich die für 4. 5. geplante Abreise Rudolfs II. aus Prag aber „aus allerhand ursachen“ nochmals bis 7. 5. verzögerte63, berief die Empfangskommission am Vormittag des 10. 5. 1594 alle anwesenden Gesandten zu sich in das Kloster Obermünster und gab ihnen den erneut aufgeschobenen Aufbruch des Kaisers am 7. 5. mit der Bitte bekannt, die Ankunft mit Geduld abzuwarten64. Beim getrennten Vortrag vor den Delegierten der Stadt Köln am Nachmittag des 10. 5. erwarteten die Kommissare die Ankunft Rudolfs für Samstag, 14. 5. 159465.
4.2.3 Anreise und Ankunft der Reichsstände. Ausländische Gesandtschaften
Während sich die Abordnung vieler reichsständischer Gesandten an der Planung des Kaisers mit der Terminierung seiner Ankunft für 1. 5. 1594 orientierte, brachen die meisten persönlich anreisenden Reichsfürsten erst etwas später auf.
Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen plante seinen Aufbruch in Torgau zur Reichstagsfahrt zunächst für 2. 5. 1594. Er bat Kurfürst Friedrich von der Pfalz und dessen Statthalter in der Oberpfalz für die dortige Durchreise um Geleit sowie um die Versorgung seines Begleittrosses von etwa 450 reisigen und Wagenpferden an den Übernachtungsstationen66 und legte beiden Schreiben seinen Reiseplan bei67. Nachdem sich nachfolgend die Abreise verzögerte, wurde die aktualisierte Planung Kurfürst Friedrich sowie aufgrund der Reise durch Pfalz-Neuburger Territorium ebenso Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg mitgeteilt68. Als Reisestationen waren vorgesehen: Am 8. 5. von Torgau nach Grimma, 9. 5. Penig, 10. 5. Zwickau, 11. 5. Oelsnitz/Vogtland, dort Aufenthalt bis 13. 5., am 14. 5. nach Markneukirchen, 15. 5. Tirschenreuth, 16. 5. Weiden, 17. 5. Nabburg, 18. 5. Burglengenfeld, dort Aufenthalt bis 19. 5., am 20. 5. letzte Etappe nach Regensburg. Laut dem Furierzettel, der als Grundlage für die vorbereitenden Maßnahmen an den Übernachtungsstationen Weiden und Burglengenfeld diente, führte der Kuradministrator 152 reisige und 298 Wagenpferde mit sich, allerdings ging man für die Versorgung bei der Übernachtung in Burglengenfeld von 550 Pferden aus69. Weniger aufwendig gestalteten sich das Geleit für Herzog Johann Casimir von Sachsen-Coburg und dessen Unterbringung in Amberg vom 28.–30. 4., da er lediglich 48 Pferde mit sich führte70.
Durch das Kurpfälzer Territorium in der Oberpfalz führte außerdem die Reiseroute weiterer hoher Reichsfürsten wie etwa Kurfürst Wolfgangs von Mainz, der, begleitet von 24 Grafen und Herren, mit 400 Pferden unterwegs war71, sowie Kurfürst Johanns von Trier und Bischof Julius’ von Würzburg72, die am 14. 5. in Neumarkt/Oberpfalz übernachteten73. Bischof Julius war am 10. 5. 1594 mit seinem Gefolge74 in Würzburg aufgebrochen75, übernachtete am 10. 5. mit seinen Räten im Kloster Münsterschwarzach, während der übrige Hofstaat im Ort Schwarzach untergebracht wurde76, und zog am 11. 5. über Schlüsselfeld nach Höchstadt an der Aisch weiter, wo er mit den Räten im Schloss und das Gesinde in zwei Wirtshäusern nächtigte. Am 12. 5. kam der Würzburger Tross nach Nürnberg, wo sich auch Kurfürst Wolfgang von Mainz auf seiner Anreise aufhielt. Man kam überein, die Weiterreise gesondert durchzuführen, um an den weiteren Übernachtungsstationen bis Regensburg die Quartiersituation zu entspannen. Deshalb verließ der Kurfürst Nürnberg am 13. 5., während Bischof Julius diesen Tag dort verbrachte und am Mittag die Nürnberger Herren Älteren sowie am Abend andere Ratsmitglieder zu Gast hatte. Am Vormittag erschien zudem Kurfürst Johann von Trier mit seinem vergleichsweise kleinen Gefolge in Nürnberg. Bei der Würzburger Weiterreise am 14. 5. in Richtung Neumarkt kam es zu einem gravierenden Geleitstreit zwischen der Stadt Nürnberg und Vertretern Markgraf Georg Friedrichs von Brandenburg-Ansbach, die sich letztlich durchsetzen konnten77. In Neumarkt nahmen der Bischof und Johann von Trier zwar gemeinsam das Abendessen ein, sie reisten sodann aber gesondert weiter. Bischof Julius übernachtete am 15. 5. in Hemau und erreichte am 16. 5. kurz nach Mittag Regensburg.
Bei den Durchreisen von Bischof Julius sowie der Kurfürsten von Mainz und Trier durch einen Teil des Pfalz-Neuburger Territoriums übte Pfalzgraf Philipp Ludwig das Geleitrecht nicht aus78. Dahinter stand der im Zusammenhang mit den Anreisen zum Reichstag 1594 neu entfachte Streit mit der Kurpfalz und insbesondere mit Bayern um die Abgrenzung der Geleitrechte im Bereich Burglengenfeld, Regenstauf, Kallmünz und Hemau bis Regensburg. Dies betraf neben dem Geleit für durchziehende Reichsfürsten besonders jenes für den Kaiser bei dessen Anreise auf der Etappe von Regenstauf nach Regensburg. Um die Differenzen möglichst im Vorfeld abzuklären, hatte Herzog Wilhelm V. Anfang Mai Verhandlungen in Neuburg führen lassen, die allerdings ergebnislos blieben79. Nachdem der Kaiser aber bereits am 2. 5. 1594 beschlossen hatte, wegen dieses Streits zwischen Kurpfalz, Pfalz-Neuburg und Bayern bei der Anreise gänzlich auf das Geleit zu verzichten und den Konflikt möglichst beim Reichstag beizulegen80, kamen die bayerischen und Neuburger Gesandten in Regensburg in ihren ansonsten erfolglosen Gesprächen vom 14.–16. 5. 1594 überein, das Geleit ohne Rechtsverzicht beiderseitig auch für durchreisende Fürsten einzustellen81. Offensichtlich galt dies ebenso noch bei der späteren Anreise Herzog Friedrichs I. von Württemberg, der anlässlich seiner Abreise aus Regensburg Herzog Wilhelm von Bayern bat, das Geleit wegen des Streits mit Pfalz-Neuburg neuerlich nicht auszuüben82. Ansonsten setzte der Kaiser in Regensburg mit Dekret vom 15. 7. 1594 eine Kommission ein, die mit den beiderseitigen Gesandten über einen gütlichen, zumindest vorübergehenden Vergleich verhandeln sollte83.
Ebenfalls aus dem Westen des Reichs reiste Kurfürst Ernst von Köln an. Seine Planung84 sah den Aufbruch in Arnsberg für 3. 5. 1594 vor mit den Übernachtungsstationen Attendorn (4 Meilen), Siegen (4), Herborn (4), Butzbach (4), Frankfurt/Main (4; mit Aufenthalt), Seligenstadt (4), Miltenberg (5), Tauberbischofsheim (4), Würzburg (4), Kitzingen (4; mit Aufenthalt), Neustadt/Aisch (4), Nürnberg (5), Neumarkt (5), Hemau (4), Regensburg (3 Meilen). Schon vor Kurfürst Ernst war dessen Rat Kaspar von Fürstenberg angereist. Er brach am 27. 4. 1594 in Bilstein auf, zog über Siegen (Übernachtung am 27. 4.) und Herborn (28. 4.) nach Frankfurt (29. 4.), wo er auf die anderen Kurkölner Gesandten stieß, reiste weiter nach Aschaffenburg (1. 5.), wo er einen Tag bei Kurfürst Wolfgang von Mainz verbrachte, ehe er über Lohr (3. 5.), Würzburg (4. 5.), Kitzingen (5. 5.), Neustadt/Aisch (6. 5.), Nürnberg (7. 5.), Neumarkt (8. 5.) und Parsberg (9. 5.) am 10. 5. Regensburg erreichte85.
Für Anreisen aus dem Südwesten des Reichs liegen Angaben für die Baden-Durlacher Gesandten vor86: Sie verließen Karlsruhe (Durlach) am 22. 4. (12. 4.) 1594, übernachteten am 23. 4. in Pforzheim, am 24. 4. in Stuttgart, am 25. 4. in Göppingen, reisten am Abend des 26. 4. ab Ulm zu Schiff auf der Donau weiter, erreichten am 27. 4. Neuburg und kamen am 28. 4. gegen Abend nach Regensburg. Einen weiteren Weg hatten die Gesandten Mecklenburgs zurückzulegen87: Sie brachen am 14. 4. (4. 4.) in Rostock auf und übernachteten sodann in Meyenburg (15. 4.), Havelberg (16. 4.), Parey [?] (17. 4.), Dessau (18. 4.), Leipzig (19. 4.; Aufenthalt), Zwickau (22. 4.), Reichenbach/Vogtland (23. 4.), Oelsnitz/Vogtland (24. 4.), Selb, Falkenberg (bei Wiesau), Pfreimd und Regenstauf (27. 4.), von wo aus sie nach vierzehntägiger Reise ebenfalls am 28. 4. (18. 4.) Regensburg erreichten.
Zwei Tage zuvor, am 26. 4. 1594, waren die Mitglieder der Mainzer Kanzlei in Regensburg erschienen, deren Anwesenheit für die Akkreditierung der nach und nach ankommenden Gesandten unabdingbar war. Kurfürst Wolfgang hatte deshalb Kanzler Dr. Philipp Wolf von Rosenbach, Sekretär Mag. Peter Kraich und Johann Adam von Bicken, Domherr zu Mainz und Würzburg, zum Reichstag vorausgeschickt, „damitt der cantzley wegen nichts verabsaumett“88. Ebenfalls bereits am 26. 4. fanden sich die ersten Kurpfälzer Vertreter ein, am 27. 4. akkreditierten sich die Gesandten der Stadt Ulm, am 28. 4. kamen wie erwähnt jene Baden-Durlachs und Mecklenburgs sowie Württembergs in Regensburg an. Es folgten sodann in rascher Abfolge Ankunft und Akkreditierung zahlreicher weiterer reichsständischer Gesandten mit einem Schwerpunkt bis ca. Mitte Mai, darunter die Deputierten Kurbrandenburgs am 1. 5. und Kursachsens am 3. 5., deren Abordnung sich wohl an der Planung des Kaisers mit der Terminierung seiner Ankunft auf 1. 5. bzw. 6. 5. orientierte. Dennoch meldeten sich, wie die Angaben beim Reichsabschied zeigen89, viele Deputierte erst später an, was insofern kein Problem darstellte, als sich die offizielle Eröffnung der Verhandlungen bis 2. 6. verzögerte.
Von den Reichsfürsten erreichte als erster Bischof Urban von Passau am späten Abend des 5. 5. 1594 auf der Donau kommend Regensburg90. Sein Gefolge umfasste 76 Personen und zehn Pferde91. Am Nachmittag des 9. 5. 1594 zog Herzog Maximilian von Bayern als erster weltlicher Fürst, wenn auch noch nicht regierend und mit keiner Verhandlungsvollmacht seines Vaters ausgestattet92, mit einem großen Hofstaat und mehr als 300 Pferden93 in Regensburg ein. Er wurde begleitet von Landsassen, Grafen, Herren und Adeligen sowie Räten, Kämmerern und weiterem Hofpersonal, „gantz zierlich, ordenlich unnd woll geputzt mit menniglichs lob“94. Der Einzug wurde von kursächsischer und anderer Seite „zum höchsten gelobt, unnd darfür halten wöllen, es werde nit baldt ain furst so zierlich unnd mit ainer so schönen reuterey aufziehen“95. Mit Maximilian kamen als führende Räte unter anderem Landhofmeister Graf Rudolf von Helfenstein, Graf Schweikhart von Helfenstein, Hofratspräsident Adam Vetter von der Gilgen, der Speyerer Domherr Adolf Wolff, genannt Metternich, Oberstkanzler Dr. Hans Georg von Hörwarth96, Hofkanzler Dr. Johann Gailkircher und Hofrat Dr. Johann Baptist Fickler97. Als Sekretäre und Protokollführer waren Hofkanzlist Ägidius Albertinus98 und Christoph Gewold anwesend; Letzterer konzipierte die meisten Berichte an Wilhelm V. vom Reichstag99. Wohl ebenfalls am 9. 5. erschien Herzog Johann Casimir von Sachsen-Coburg in Regensburg und meldete sich persönlich in der Mainzer Kanzlei an100.
Die meisten der persönlich anreisenden Reichsfürsten kamen zwischen 15. 5. und 17. 5. nach Regensburg: Zunächst erschien am Sonntag, 15. 5. 1594, Kurfürst Wolfgang von Mainz vor 10 Uhr während des Gottesdienstes „in solcher still, […] das man seiner ankhonfft khainen bericht gehabt unnd ich ime der ursachen nicht möge entgegen ziehen“101. Dem ‚stillen‘ Einzug widerspricht allerdings, dass der Kurfürst nach Aussage des Furierzettels mit 344 Personen und 336 Pferden ein durchaus stattliches Gefolge mit sich brachte102. Einen Tag später, am 16. 5., erreichte zwischen 1 und 2 Uhr mittags Bischof Julius von Würzburg den Reichstagsort und meldete sich persönlich bei Kurfürst Wolfgang von Mainz an103. Der Furierzettel des Bischofs nennt 136 Pferde104. Am Abend des 16. 5. zog Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg gemeinsam mit seiner Gattin durch Stadtamhof über die Steinerne Brücke mit 50 Pferden in Regensburg ein105. Am 17. 5. kam zuerst um 10 Uhr vormittags Kurfürst Johann von Trier mit etwa 120 bis 130 Pferden an106, um 11 Uhr folgte Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg zusammen mit seiner Gemahlin und den Söhnen Wolfgang Wilhelm und August. Er führte neben dem Hofstaat 150 bis 200 Pferde mit sich107. Nachmittags um 15 Uhr schließlich erreichte Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg mit etwa 300 Pferden „sehr stattlich und ansechlich vor allen andern welt- und geistlichen Potentaten mit Leuten, roß und rüstungen trefflich herausgeputzt und gstaffirt“, den Reichstagsort108. Gemäß einer zeitgenössischen Biografie hatte er die Anreise in Salzburg am 11. 5. 1594 zu Wasser angetreten und ist dabei „ungevehrlich umb 1 Uhr zimblich bezecht angesessen“109. Der Einzug des Erzbischofs zum Reichstag und der dabei „fast theatralisch zur Schau“ gestellte „Splendor des Reichsfürsten“ werden, gestützt auf die Angaben in der Beschreibung Fleischmanns110, als einer der Höhepunkte in der Selbstdarstellung Wolf Dietrichs gesehen, mit dem er „die Salzburger Stellung im Reich in seiner Person mit Prunk und prächtigem Gefolge repräsentierte“111.
Für Kursachsen waren bereits seit 3. 5. 1594 mehrere Gesandte anwesend, die sich am 4. 5. in der Mainzer Kanzlei als Reichstagsvertretung bis zur Ankunft Kuradministrator Friedrich Wilhelms angemeldet hatten112. Herzog Friedrich Wilhelm selbst zog in seiner Eigenschaft als kursächsischer Vormund am 20. 5. 1594 bereits um 6 Uhr morgens mit nur „3 reitpferden und 14 gutschen“ in Regensburg ein. Seine Gemahlin Anna Maria folgte mit dem repräsentativen kursächsischen Hofstaat um 12 Uhr mittags113. Die Berichte sprechen von mehr als 200 bzw. ca. 300 reisigen und Kutschenpferden, der bereits für die Versorgung auf der Anreise erwähnte, eigene und zuletzt gültige Furierzettel mit der Auflistung der zahlreichen Grafen und Herren im Gefolge Friedrich Wilhelms und der auch von diesen mitgeführten Kutschen und Pferde sowie dem gesamten anderen Hofstaat dagegen summiert 152 reisige und 298 Kutschenpferde, insgesamt also 450114.
Ähnlich wie Kuradministrator Friedrich Wilhelm kam Kurfürst Ernst von Köln am 21. 5. 1594 zuerst ohne jegliches Gefolge „gleichwoll in der still unnd ohne jemandts vermuetung und warnemen in ainem gutschen“ zwischen 6 und 7 Uhr morgens nach Regensburg115. Die ihn als Aufwartung begleitenden Grafen und Herren sowie der übrige umfangreiche Hofstaat für das Erzstift Köln und zudem mit den Gesandten für die Hochstifte Lüttich, Münster, Hildesheim und Freising mit etwa 400 Pferden116 folgte erst abends um 17 Uhr, darunter ein Heerpauker und zwölf Trompeter, alle in schwarzen Samt gekleidet, „mit weissen federn uff den hueten“117. Dabei ging es nach Aussage des steiermärkischen Sekretärs Speidl „pompasissime zu, aber alles auf Niderlendische und Französische Manier“118.
Damit waren die repräsentativen Einzüge der persönlich am Reichstag mitwirkenden Kurfürsten und Fürsten in dieser Periode noch vor der Eröffnung der Verhandlungen abgeschlossen119. Sie wurden im Hinblick auf den Umfang und die Ausstattung des Gefolges sowie den damit verbundenen zeremoniellen Aufwand allerdings nochmals übertrumpft durch Herzog Friedrich I. von Württemberg, der erst verspätet am 8. 7. (28. 6.) 1594 zum Reichstag kam120 und damit die Aufmerksamkeit der Teilnehmer für sich alleine hatte. Waren für den Kurfürsten von Köln etwa 400 Pferde beteiligt, so zog Herzog Friedrich am Nachmittag des 8. 7. mit bis zu 700 Personen und etwa 650 Pferden121 „ufs statlichst alhie ein, nec habuit parem“122. Dem Gefolge gehörten acht Grafen, vier Freiherrn und mehr als 100 weitere Adelige an. Vor ihnen bildeten beim Einritt123 drei Einspännige und danach ein Reiterhauptmann mit seinem Regiment die Spitze des Zuges. Ihnen folgten acht Trompeter und ein Heerpauker, „auff teütsch schön gebutzt“, und sodann ein welscher Hauptmann zu Fuß mit 50 welschen Schützen124 in zehn Gliedern „mit langen rohren und brennenden lunthen, alle in samate hoßen, wammestern, schützen röckhlin geklaydet“, zudem mit „hohen welschen hüetten, schöne federbüsch von gleichen farben“, und mit weißen gestrickten Strümpfen. Sie spielten mit Trommeln und Pfeifen „uff welsche gattung“. Der Hauptmann trug einen vergoldeten Spieß, seine Kleidung war mit breiten goldenen Schnüren belegt. Danach ritt Herzog Friedrich auf einem schönen braunen Hengst, dieser „geziert mit samat, silber und goldt sambt weissen federbüschen auf dem kopff und schwantz; wie auch der hertzog [einen Federbusch] auff dem huett sampt ainem weissen silbern durchsichtigen veldtzaichen“. Auf den Herzog folgte ein Bruder der Witwe [Ursula] Herzog Ludwigs des Frommen125, der so gekleidet war wie Friedrich. Neben ihnen zogen neun Kammerjungen in drei Gliedern mit langen Rohren, samtenen Röcken sowie golden und silbern verzierten Sturmhauben, auf dem Kopf schöne Federbüsche; ebenso waren ihre Pferde mit Federbüschen geschmückt. Es folgten ein Hauptmann, gekleidet in Samt und Seide mit einem Federbusch, und dessen 50 deutsche Trabanten in zehn Gliedern, bekleidet mit samtener Hose und Wams sowie roten, gelben und schwarzen samtenen Kragen und Hauben, darauf schöne Federbüsche. Sie spielten mit Trommeln und Pfeifen „uff guth teütsch“. Auch alle weiteren folgenden Herren waren „sehr wohl gebutze“ mit roten, blauen und weißen Federbüschen. „Ist also hertzog Friderich mit seinem ganzen zeüg [!] fürstlich zu Regenspurg in sein losament gezogen, darob sich meniglich verwundert“. Auch die Beschreibung des Einzugs im „Thesaurus picturarum“ des Marcus zum Lamm126 geht genauer auf Ausstattung und Bekleidung ein und stellt fest, Herzog Friedrich sei „in solcher zier, schmuck unndt pracht zu Regenspurg eingeritten, dergleichen kein Khur-, zu geschweigen anderer Fürst, damals gethun, ja auch wohl stattlicher unnd prechtiger als die kayserliche Majestat selbs“127. Zudem sei er mit diesem „pomp“ am kaiserlichen Quartier vorbeigezogen, wenngleich er dies auf dem Weg zu seiner Unterkunft „füglich umbgehen hette können, wie dan auch dasselb ir Mt. nit zum besten sol gefallen haben“128. Die Inszenierung des Einzugs und das folgende Verhalten Friedrichs während des Reichstags bei öffentlichen Anlässen sowie mit Geschenken an die kaiserlichen Räte und einem Darlehenserlass für den Kaiser sah Marcus zum Lamm eng verbunden mit dem eigentlichen Ziel des Herzogs in Regensburg, der Ablösung der österreichischen Afterlehenschaft129, wenngleich seine Räte ihm im Hinblick darauf von einem übermäßig starken Gefolge, das gegen das alte Herkommen verstoßen und vom Kaiser negativ interpretiert werden könnte, abgeraten hatten. Friedrich folgte dem nur teilweise, indem er die bewaffneten Lehnleute zurückließ130, ansonsten aber die öffentliche Bühne des Reichstags nutzte, um nach dem erst kürzlich erfolgten Regierungsantritt in Stuttgart und als Abkömmling der Seitenlinie Mömpelgard „seinen repräsentativen Einstand ‚vor dem Reich‘ zu halten“ und damit gleichzeitig den Anspruch auf die vollwertige Reichsbelehnung darzustellen131. Allerdings trug das als respektlos beschriebene Auftreten Friedrichs bei Banketten und sonstigen Zusammenkünften mit anderen, meist höherrangigen Reichsfürsten in Regensburg nicht dazu bei, sich deren Unterstützung zu sichern132.
Persönlich am Reichstag anwesend waren demnach133: Aus dem Kurkolleg die Kurfürsten von Mainz, Köln und Trier sowie Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen; als Mitglieder des Fürstenrats Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg, Bischof Julius von Würzburg, kurzzeitig Bischof Urban von Passau134, Kardinal Ludovico Madruzzo von Trient, allerdings tätig in der Funktion als päpstlicher Legat, dazu kurzzeitig Johannitermeister Philipp Riedesel zu Camberg135, Abt Johann Adam von Kempten, Abt Georg von Weingarten als Vertreter der schwäbischen Prälaten, Haug Dietrich von Hohenlandenberg, Komtur der Ballei Elsass und Burgund, sowie Abt Hieronymus zu St. Emmeram in Regensburg. Von den weltlichen katholischen Fürsten erschien nur Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg persönlich, auf protestantischer Seite waren es Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg, Herzog Friedrich von Württemberg, die Herzöge Johann Casimir und Johann Ernst von Sachsen-Coburg sowie Fürst Christian von Anhalt. Dazu kamen 1594 sehr viele persönlich anwesende Grafen und Herren, die teils parallel als Vertreter höherer Reichsfürsten fungierten136.
Im Vergleich mit dem Repräsentationsstand beim Reichstag 1582 war 1594 (unter Einbeziehung Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen) aus dem Kurkolleg ein Mitglied mehr vertreten, die Angehörigen des Fürstenrats137 hielten sich mit 15 zu 14 die Waage, die Zahl der anwesenden Grafen und Herren lag 1594 wesentlich höher. Die im Vergleich mit den vorherigen Reichstagen als hoch einzustufende Repräsentationsquote insgesamt mit Einschluss der durch Gesandte vertretenen Reichsstände138 ist neben dem langen zeitlichen Abstand zur letzten großen Reichsversammlung von 1582 wohl zurückzuführen auf das Bestreben, wegen der Majoritätsverhältnisse im Fürstenrat möglichst viele Stände für die Wahrnehmung oder Vertretung ihrer Session zu gewinnen, so etwa den Bischof von Lausanne, der bayerische Räte für sich bevollmächtigte139, während das Hochstift ansonsten zuletzt den Reichstag 1550/51 beschickt hatte, oder den ebenfalls nur selten zu Reichstagen abordnenden Bischof von Sitten. Auch der Abt von Einsiedeln, ansonsten auf keinem Reichstag seit 1521 repräsentiert140, ließ sich 1594 vertreten. Auf protestantischer Seite ist diesbezüglich auf die reformierten Hochstifte zu verweisen, die sich in Regensburg akkreditieren wollten, aber aufgrund des Ausschlusses von der Reichstagssession nicht im Reichsabschied und damit nicht in der Statistik des Reichstagsbesuchs erscheinen.
Die europäische Dimension des Reichstags verkörpern die zahlreichen Gesandten ausländischer Machthaber141. Sie kamen entweder als ständige Residenten am Kaiserhof nach Regensburg oder wurden gezielt anlässlich des Reichstags dorthin abgeordnet142, wo sie zwar abgesehen von der Möglichkeit, sich mit Supplikationen an den Kaiser oder die Reichsstände zu wenden, keinen Zugang zu dessen offiziellen Gremien und Verhandlungen hatten, aber gleichwohl die Beratungen informell beeinflussen konnten oder zumindest in das zeremonielle Umfeld etwa bei Banketten eingebunden waren und als Beobachter einen distanzierteren Blick auf die Ereignisse hatten.
Vom Kaiserhof in Prag kam der dortige spanische „Langzeitbotschafter“ Don Guillén de San Clemente143 am 13. 5. 1594 nach Regensburg144, wo er sich vor allem für die Nachfolgeregelung im Kaisertum mit der Wahl eines römischen Königs engagierte145. Seine Berichte nach Madrid und an Erzherzog Ernst als Generalstatthalter in Brüssel sind nur ganz vereinzelt ediert146. Einige Depeschen kamen nach dem Reichstag in die Hände protestantischer Stände und wurden in deren Korrespondenz weiterverbreitet. Sie zeigten in deren Interpretation, dass dem „welschen gesindlin kein ohnwarheit zuvil ist“147. Auch für Frankreich kam der Resident am Kaiserhof, Guillaume Ancel148, nach Regensburg. Ebenso wie andere ausländische Gesandte hatte er beim Reichstag „lediglich als Beobachter zu fungieren“ und konnte dort aufgrund der fehlenden Akkreditierung „keine offiziellen oder institutionalisierten Kontaktmöglichkeiten nutzen“149. Die Hauptaufgabe seiner Berichterstattung bestand in der Übermittlung von Informationen, die für die französische Reichspolitik von Belang waren: Grundzüge der kaiserlichen Politik, Beschlüsse zur Türkensteuer, Nachrichten zum Krieg in Ungarn sowie über die Situation im niederländischen Krieg in der Verbindung mit der Politik Spaniens und den diesbezüglichen Reichstagsverhandlungen150. Dagegen lässt sich die Anwesenheit des Jacques Bongars, ständiger französischer Vertreter bei den protestantischen Reichsständen und als solcher zuletzt tätig im Umfeld von deren Tagung in Heilbronn151, in Regensburg nicht nachweisen. Auch seine gedruckten Korrespondenzen lassen vermuten, dass er nicht dort weilte152.
Königin Elisabeth von England schickte 1594 trotz entsprechender Empfehlungen aus dem Reich153 keinen Gesandten zum Reichstag. Zwar hielt sich im Sommer 1593 in ihrem Auftrag der ehemalige Jesuit Christopher Perkins (Parkins) beim Kaiser in Prag auf154, um die Königin gegen Gerüchte zu verteidigen, sie treibe den Sultan zum Krieg gegen Österreich, und um erwarteten Beschwerden der Hansestädte wegen der Niederlassung der Merchant Adventurers in Stade vorzubeugen155, doch kam Perkins entgegen wiederholter Vermutungen des päpstlichen Nuntius am Kaiserhof156 nicht nach Regensburg. Auch eine Gesandtschaft für das Königreich Polen-Litauen ist 1594 nicht belegt157.
Von den italienischen Fürsten waren vertreten: Ferdinando I. de’ Medici, Großherzog von Toskana, zunächst durch Giovanni Battista Concino (Concini de’ Conti della Penna), Orator am Kaiserhof, der sich am 17. 5. 1594 bei Kurfürst Wolfgang von Mainz anmeldete158. Später wurde er ersetzt durch Francesco Lenzoni, ebenfalls Gesandter am Kaiserhof159. Auch für Herzog Alfonso II. d’Este von Ferrara kam der Orator am Kaiserhof, Marc Antonio Ricci, mit nach Regensburg160, ebenso für Herzog Vincenzo I. Gonzaga von Mantua dessen Deputierter Enea Gonzaga161. Herzog Ranuccio I. Farnese von Parma vertrat Pietro Francesco de Malaspina, der bereits im März 1594 an den Kaiserhof entsandt worden war162. Gegen den Herzog von Parma richtete sich eine Supplikation von Graf Federico Landi, Fürst von Val di Taro, die von dessen Vertreter Heliodorus de Tinella (Graf Eliodoro Maria de Tinella) übergeben wurde163. Ebenso ließ Markgraf Alessandro del Carretto von Finale von seinem Deputierten Antonio de Cornazano eine Supplikation einreichen164. Die Republik Genua wurde von Lelio Costa, ihrem Agenten am Kaiserhof, repräsentiert165. In gleicher Weise folgte für die Republik Venedig deren Gesandter am Kaiserhof in Prag, Tommaso Contarini166, Rudolf II. nach Regensburg. Er meldete sich am 17. 5. 1594 bei Kurfürst Wolfgang von Mainz an und stellte sich am 24. 5. zudem Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen vor167. Contarini berichtete zunächst aus Prag, sodann ab 12. 5. 1594 aus Regensburg an den Dogen nach Venedig168.
Auf die Planung der ungewöhnlich umfangreichen Vertretung der römischen Kurie beim Reichstag 1594 mit drei Nuntien und einem Legaten an der Spitze wurde bereits hingewiesen169. Sie erweckte auf protestantischer Seite Argwohn schon im Vorfeld der Reichsversammlung170. Die Kurpfälzer Gesandten berichteten noch vor ihrer Ankunft in Regensburg171, sie hätten in Nürnberg erfahren, dass der Papst Kardinal Madruzzo „dermassen stattlich und mit einem solchen comitatu uff den reichstag abordnen solle, dergleichen bey menschen gedencken nicht geschehen. Welcher cardinal noch andere vier fürnehme praelaten oder nuntios neben ime mitbringen werde172. Uber diese sollen auch darzu kommen die zween päbstliche nuntii zu Cölln173 und der zu Prag anwesende ordinarius“. Die Kurie vertraten demnach174 Kardinal Ludovico Madruzzo, Bischof von Trient, als päpstlicher Legat175, der apostolische Nuntius am Kaiserhof, Cesare Speciano176, der Nuntius in Graz, Graf Girolamo Portia177, und Ottavio Mirto Frangipani, Nuntius in Köln178. Die drei Nuntien waren dabei dem Legaten unterstellt und beauftragt, unter dessen Leitung eng zusammenzuarbeiten. Als aktiver Teilnehmer am Reichstagsgeschehen wurde neben Madruzzo lediglich Nuntius Speciano wahrgenommen, während sich Frangipani und Portia auf „ihnen jeweils zugewiesene Einzelfragen beschränkten“179.
Portia hielt sich schon im März 1594 in Regensburg auf, konnte sodann wegen des Aufschubs der dortigen Verhandlungen Ostern (10./11. 4.) im Wallfahrtsort Altötting verbringen und kam von dort wohl schon vor Madruzzo nach Regensburg zurück180. Er verließ den Reichstag im Zeitraum zwischen dem 12. 8. und 19. 8. 1594181. Frangipani ist vor seiner Reise nach Regensburg zuletzt am 21. 4. 1594 in Köln nachweisbar. Er verließ den Reichstag am 25. 8. und kehrte am 11. 9. nach Köln zurück182. Speciano reiste am 25. 4. 1594 aus Prag ab und erreichte Regensburg am 30. 4.183 Sein letzter dortiger Bericht datiert vom 17. 9. 1594, am 23. 9. kam er nach Prag zurück184. Kardinallegat Madruzzo schließlich kam am 29. 4. 1594 aus Passau auf der Donau anreisend nach Regensburg, wo er von der „pfafheit mit grossem glockhen stirmen“ empfangen wurde185. Er blieb dort bis zum 9. 8.186. Zu seinen vielen Begleitern187 gehörten unter anderem Franciscus Oranus, Auditor an der Rota, als Leiter der Kanzlei Madruzzos, Carlo Gaudenzio Madruzzo, sein Neffe und Nachfolger in Trient, Freiherr Ernst von Wolkenstein, Domdekan zu Brixen, Domherr zu Salzburg, Augsburg und Trient, und Freiherr Johann Gaudentius (Giovanni oder Gianangelo Gaudenzio) Madruzzo, beide für das Hochstift Trient akkreditiert188, sowie Carlo Crotta, langjähriger Vertrauter Madruzzos189.
Analog zur starken Vertretung der Kurie liegt eine entsprechend umfassende Berichterstattung vom Reichstag überwiegend in gedruckter Form vor. Ludovico Madruzzo berichtete aus Regensburg vorrangig an den päpstlichen Staatssekretär Cinzio Aldobrandini190, ebenso Nuntius Speciano, der daneben mit Sekretär Minuccio Minucci in Rom korrespondierte191. Die Berichte des Kölner Nuntius Frangipani sind für die Jahre 1594–1596 bis auf wenige Ausnahmen nicht erhalten, hingegen sind die Weisungen Aldobrandinis an Frangipani für 1594 lückenlos überliefert192. Auch die Berichte des Grazer Nuntius Portia sind für 1594 „zum größten Teil nicht auffindbar“, ihr Inhalt kann aber teils durch die vollständig erhaltenen Weisungen Cinzio und Pietro Aldobrandinis erschlossen werden. Zudem liegen die Schreiben des Deutschordenskomturs und Landeshauptmanns von Krain, Johann von Kobenzl, vor, der jede Woche „wie ein Nuntius“ aus Graz und ebenso vom Reichstag aus Regensburg nach Rom berichtete193. Wie die Weisungen an Portia zeigen, ging es in dessen Berichten weniger um Reichstagsinhalte als vielmehr um anderweitige Belange der katholischen Kirche im Reich. Dies gilt in gleicher Weise für die Korrespondenz der anderen Nuntien, deren Schwerpunkte neben innerkatholischen Konfliktfeldern auf den Aktivitäten der Kurie im Türkenkrieg lagen. Speciano berief sich für die Reichstagsbelange wiederholt auf die Berichterstattung durch Legat Madruzzo194, zumal er ebenso wie Nuntius Frangipani „von den wichtigen Reichstagsverhandlungen […] praktisch ausgeschlossen“ war195. Im Gegensatz zu den Nuntien berichtete Johann von Kobenzl sehr viel konkreter zum Beratungsgeschehen in den Kurien, wenngleich auch seine Mitteilungen gegenüber den Aufzeichnungen in den Votenprotokollen wenig Neues bringen.
4.2.4 Zulassungsfragen und Akkreditierungsprobleme
Nachdem 1594 für alle reformierten Hochstifte erstmals durchwegs die Domkapitel und nicht die Administratoren zum Reichstag geladen worden waren196, kam es in Regensburg bereits vor der Verhandlungsaufnahme zu Problemen, weil sich die Gesandten dieser Hochstifte bei ihrer offiziellen Anmeldung in der Mainzer Kanzlei dennoch auf Vollmachten der Administratoren stützten und sich für diese akkreditieren wollten. Weitere Differenzen ergaben sich um die Zulassung von Ständen, deren Reichsstandschaft von anderen Territorialherren negiert wurde.
Was die reformierten Hochstifte betrifft, so scheiterte der Akkreditierungsversuch der Magdeburger Gesandten für Administrator Joachim Friedrich zunächst am 6. 5. 1594 in der Mainzer Kanzlei und anschließend am 21. 5. bei Kurfürst Wolfgang von Mainz persönlich: Beide Male wies Mainz die Magdeburger Vollmacht zurück197, da der Kaiser das Reichstagsausschreiben nicht an den Administrator, sondern an das Domkapitel gerichtet habe. Die Magdeburger Verordneten beharrten dennoch auf dem Zugang zum Reichstag, sie verzichteten sodann aber in den Verhandlungen mit dem Kaiser vorerst auf die Session, um die Eröffnung der Reichsversammlung zu ermöglichen. Da ihr späterer Versuch, den Anspruch via facti durchzusetzen, erfolglos blieb198, verließen sie im Anschluss auf das ihnen daraufhin am 22. 7. 1594 übergebene Dekret des Kaisers am 1. 8. den Reichstag199.
Wies die Mainzer Erzkanzlei demnach die Magdeburger Vollmacht rundweg zurück, so verfuhr sie mit jenen der Administratoren anderer reformierter Hochstifte zurückhaltender: Die von Herzog Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel als „postulirter bischoff“ von Halberstadt für Kanzler Dr. Tobias Paurmeister und Christoph von der Lippe, Kämmerer und Sekretär des Hochstifts, ausgestellte Bevollmächtigung200 wurde von diesen der Mainzer Kanzlei am 9. 5. 1594 vorgelegt und dort akzeptiert, allerdings gemäß Kanzleivermerk im Akkreditierungsprotokoll nur bedingt: „Ist anderst nitt, dann quatenus et in quantum angenommen; also auch zur sachsischen cantzley bericht geschehen, ansagens halb201 nichts vorzunemen“202. Am 3. 6. 1594 akkreditierte sich Hermann von der Becke mit zwei Kreditiven für Herzog Johann Adolf von Holstein als postulierter und erwählter Erzbischof von Bremen und Bischof von Lübeck203 sowie für Herzog Philipp Sigismund von Braunschweig"–Wolfenbüttel als postulierter Bischof von Verden und Osnabrück204. Beide Vollmachten für die vier Hochstifte wurden vom Mainzer Kanzler „anders nitt angenommen, dann quatenus et in quantum sie von wegen beschreibung zum reichstag geben [!] mögen“205. Bereits am 20. 5. 1594 wollten sich die Mecklenburger Gesandten Kling und Grassus für das Hochstift Ratzeburg anmelden, jedoch ohne Vorlage einer Vollmacht und, folgt man dem Mainzer Akkreditierungsprotokoll206, ohne Nennung des Administrators Karl207, Herzog von Mecklenburg. Da gemäß dem Bericht der Gesandten der Mainzer Kanzler auf einer eigenständigen Bevollmächtigung für Ratzeburg bestand208, konzipierten sowohl Kling und Grassus als auch Administrator Karl ein entsprechendes Kreditiv, lautend auf die beiden Gesandten, in dem sich der Administrator auf seine Einladung zum Reichstag durch den Kaiser berief, ungeachtet dessen, dass sich das Ausschreiben an das Ratzeburger Domkapitel gerichtet hatte209. Auch diese Vollmacht, die in Regensburg erst am 5. 8. 1594 vorgelegt wurde, akzeptierte die Mainzer Kanzlei nur bedingt: „Diesser gewaldt ist anderst nitt, dan nisi quatenus et in quantum etc. absque cuiusque praeiudicio angenommen worden“210.
Demnach ist die Aussage, die Vollmachten der anderen protestantischen Hochstiftsadministratoren seien im Gegensatz zum abgelehnten Magdeburger Kreditiv akzeptiert worden211, zumindest zu relativieren. Die Tendenz hin zur Ablehnung belegt zudem der Sessionsverzicht des Gesandten Hermann von der Becke für die Stifte Bremen, Lübeck, Osnabrück und Verden212. Der Halberstädter Deputierte Paurmeister behauptete gegenüber den Kurbrandenburger Gesandten, seine Vollmacht sei von der Mainzer Kanzlei zurückgewiesen worden; er verzichtete auf die Teilnahme an der Reichstagseröffnung und verließ sodann Regensburg bald213. Im Fürstenrat wurde keine eigene Session für Halberstadt beansprucht und das Halberstädter Votum erst ab 23. 7. durch Braunschweig"–Wolfenbüttel als Wiederholung der eigenen Stimme vorgebracht214. Wichtiger Beleg für die aus kaiserlicher und katholischer Sicht erfolgreiche Abwehr der Zulassungsbemühungen der reformierten Hochstifte ist schließlich, dass keines davon weder namens des Administrators noch des Domkapitels in der Subskription des Reichsabschieds als der zentralen Manifestierung der Session beim Reichstag erscheint.
Für das Hochstift Straßburg hatte der Kaiser wegen des Konflikts zwischen dem konfessionell geteilten Domkapitel einerseits und den beiden Prätendenten um den Bischofsstuhl andererseits von der Einladung zum Reichstag abgesehen215. Dennoch wollte sich Stephan Berchtold, der Verordnete Markgraf Johann Georgs von Brandenburg als Administrator von Straßburg, am 7. 5. 1594 beim Mainzer Kanzler offiziell als Reichstagsgesandter anmelden und seine Vollmacht übergeben. Da der Kanzler die Annahme ablehnte, hat Berchtold „solchen vermeinten gewaltt uff einen stul geworffen und sich darüber die stigen hinab gemachett. Lige also daselbst noch“216. Joseph Bilonius, der Gesandte Kardinals Karls von Lothringen, des vom katholischen Teil des Straßburger Domkapitels gewählten Bischofs, beim Reichstag akkreditiert in dessen Position als Bischof von Metz, wandte sich als Reaktion auf den Anmeldeversuch Berchtolds am 12. 5. 1594 an den Mainzer Kanzler, um für den Fall, dass Markgraf Johann Georg sich die Session für das Hochstift anmaßen würde, „darwider zuprotestieren und gleichfals umb einraumung beruter session anzuhaltten“. Der Mainzer Kanzler verwies Bilonius auf die Zurückweisung der von Berchtold vorgelegten Vollmacht, ließ den Fortgang der Sessionsfrage aber noch offen217. Bilonius verfügte speziell dafür über eine Vollmacht Kardinal Karls als Bischof von Metz und Straßburg218, die ihn ermächtigte, gegen den Sessionsanspruch des Markgrafen zu protestieren, die Straßburger Session für den Kardinal als rechtmäßigen Bischof einzufordern und sie im Fürstenrat wahrzunehmen. Die Einreichung dieser Vollmacht unterblieb, wohl auch infolge des beiderseitigen Sessionsverzichts im Anschluss an die Debatte im Fürstenrat am 6. 6. 1594219.
Für die ebenfalls nicht zum Reichstag beschriebene Stadt Aachen hielten sich Verordnete sowohl des amtierenden protestantischen Rates als auch des katholischen Exilregiments in Regensburg auf220. Wenngleich sich keine Seite akkreditierte, nahmen die protestantischen Vertreter zumindest in der Anfangsphase des Reichstags am Städterat teil.
Was die eingangs angesprochenen Differenzen um die Zulassung von Ständen, deren Reichsunmittelbarkeit bestritten wurde, betrifft, hatte sich am 24. 5. 1594 Abt Jakob Köplin von St. Ulrich und Afra zu Augsburg durch Johann Schiller (Schilher), Sekretär des Abts von St. Emmeram in Regensburg, in der Mainzer Kanzlei anmelden lassen221. Dagegen legten die Gesandten Bischof Johann Ottos von Augsburg, Balthasar von Hornstein und Dr. Christoph Schilling, gemäß dessen Auftrag222 am 7. 6. 1594 einen notariell beglaubigten Protest ein223, mit dem sie sich bei der Mainzer Kanzlei gegen die Annahme der Vollmacht des Abts verwehrten, da dieser damit neuerlich versuche, sich der Superiorität des Hochstifts zu entziehen, obwohl sein Bestreben, sich Zugang zum Reichstag zu verschaffen, bereits 1582 mit Darlegungen, wonach er zweifelsfrei dem Hochstift Augsburg unterstehe, zurückgewiesen worden sei224. Sollte die Mainzer Kanzlei die Rückgabe der Vollmacht ablehnen, wurden die Augsburger Gesandten beauftragt, erneut dagegen zu protestieren, da das Stift St. Ulrich kein Reichsstand sei, über keine Session bei Reichs- und Kreisversammlungen verfüge und weder in der Reichsmatrikel noch in Reichsabschieden zu finden sei. Johann Schiller verzichtete daraufhin zwar auf die Wahrnehmung der Session für Abt Jakob225, reichte aber gemäß dessen Weisung vom 19. 6. 1594 am 4. 7. einen Gegenprotest ein226, in dem er auf der Reichsunmittelbarkeit der Abtei beharrte und die Zulassung in den Fürstenrat sowie die Aufnahme des Abts in den Reichsabschied forderte. Replizierend richtete der Augsburger Gesandte Schilling am 26. 7. 1594 ein Memoriale an Kurfürst Wolfgang von Mainz227, in dem er sich in der Ablehnung des Gegenprotests auf die Argumentation im eigenen Protest berief und bat, wie 1582 weder den Abt noch dessen Gesandten im Reichsabschied zu berücksichtigen, auch weil dieser selbst auf die Wahrnehmung der Vollmacht verzichtet habe. Kurfürst Wolfgang sagte zwar nur allgemein zu, „die gebür, sovil in dero mächten stüende, hierunder zuverfüegen“228, doch hatten die Augsburger Einwände letztlich Erfolg: Der Reichsabschied nennt den Abt von St. Ulrich und Afra nicht.
Für Abt Sebastian Faber von Kaisheim akkreditierte sich am 7. 5. 1594 der Augsburger Advokat Dr. Georg Tradel in der Mainzer Kanzlei229. Obwohl Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg dagegen protestierte, da Kaisheim „immediate unnder dem fürstenthumb Neuburg gelegen“ und der Streit um den landständischen Status des Klosters noch am Reichskammergericht anhängig sei230, und wenngleich die Neuburger Gesandten den Protest im Fürstenrat bei der Verlesung des Konzepts für die Subskription des Reichsabschieds wiederholten231, wurde der Abt von Kaisheim im Gegensatz zu St. Ulrich und Afra dort berücksichtigt232.
Die Württemberger Gesandten protestierten bei ihrer eigenen Anmeldung in der Mainzer Kanzlei am 29. 4. 1594 gegen die Ladung der Klöster Maulbronn, Bebenhausen und Königsbronn zum Reichstag, weil „doch notorium, daß Württemberg solche clöster im Reichs anschlag verdrette“, namentlich Bebenhausen bisher niemals ein Ausschreiben erhalten habe und gegen die Ladung von Maulbronn und Königsbronn schon 1576 und 1582 protestiert worden sei233. Die Jülicher Gesandten verwahrten sich namens des Herzogs kurz vor Schluss der Reichsversammlung mit einer Eventualprotestation gegen die Gültigkeit einer etwaigen Akkreditierung des persönlich in Regensburg anwesenden Grafen Hermann von Manderscheid-Blankenheim234 als Reichsstand mit der Grafschaft Blankenheim, da diese dem Fürstentum Jülich unterstehe. Mit dem Protest verbanden sie die Bitte, den Grafen nicht in die Subskription des Reichsabschieds aufzunehmen235. Bereits vor dem Reichstag sollte die oberösterreichische Regierung im Auftrag Erzherzog Ferdinands II. in Erfahrung bringen, ob die Äbtissin des Damenstifts Säckingen ein Ausschreiben erhalten hatte, nachdem er 1576 gegen die damalige Beschreibung des seiner Landesobrigkeit unterstehenden Stifts interveniert hatte236.
Anderweitige Differenzen um Zulassung und Akkreditierung resultierten zum einen aus dem innerdänischen Streit um die Vormundschaft der Söhne König Friedrichs II. und dessen Folgen für die Regentschaft in den Herzogtümern Schleswig und Holstein, zum anderen ergaben sie sich aus der strittigen Nachfolge der 1593 ausgestorbenen Grafen von Honstein.
Für das Herzogtum Holstein waren wohl infolge der unklaren Rechtslage sowohl König Christian IV. von Dänemark als auch dessen Mutter, Königinwitwe Sophie, als Vormundin ihrer anderen Söhne zum Reichstag geladen worden237. Während sich die nachfolgend in die Subskription des Reichsabschieds aufgenommenen Gesandten König Christians erst später akkreditierten238, hatten die Verordneten Königin Sophies als Vormundin ihrer Söhne Ulrich und Johann, Kanzler Dr. Wienhold Siebrandt und Hermann von der Becke, ihre Vollmacht bereits am 12. 5. 1594 der Mainzer Kanzlei übergeben239. Daraufhin sprachen dort am 17. 5. die beiden Gesandten König Christians vor, äußerten ihr Befremden über die Anmeldung namens der Königin und baten um die Vorlage von deren Vollmacht, um sich dazu erklären zu können. Die Mainzer Räte überließen den Gesandten, die sich ihrerseits noch nicht akkreditierten, eine Abschrift240. Die weiteren Verhandlungen vor einer kaiserlichen Kommission, veranlasst von einer Supplikation der Gesandten Christians IV. an den Kaiser vom 20. 5. 1594 mit der Beschwerde gegen die Zulassung der Verordneten Sophies im Zusammenhang mit deren bestrittenen Regierungsbefugnissen im Herzogtum Holstein, endeten mit dem Sessionsverzicht der Königin unter Vorbehalt aller Rechte241. Ihr Gesandter Siebrandt verließ den Reichstag bereits am 13. 7. (3. 7.)242.
Der Konflikt um die Vertretung der Grafschaft Honstein gründete in der strittigen Erbfolge nach dem Tod Ernsts VII., des letzten Grafen des Hauses, am 18. 7. 1593, indem Herzog Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel als Bischof von Halberstadt sowie die Grafen von Schwarzburg und von Stolberg die Grafschaft jeweils für sich beanspruchten. Die Differenzen darum, die noch am Reichskammergericht anhängig waren, wurden indirekt auch in der eigenen Reichstagsvollmacht der Grafen243 angesprochen. Obgleich die Mainzer Kanzlei die Vollmacht der Grafen für Honstein am 9. 5. 1594 nur unter Vorbehalt angenommen hatte244, verwehrten sich die Gesandten Heinrich Julius’ mit einem Protest dagegen245 und legten zudem im protestantischen Religionskonvent Widerspruch gegen die Teilnahme der Grafen von Stolberg und von Schwarzburg für Honstein ein246.
Ebenfalls eng im Zusammenhang mit dem Aussterben der Grafen von Honstein stand der Konflikt um die Vertretung der Abtei Walkenried beim Reichstag. Obwohl das Ausschreiben für Walkenried an keinen der beiden Prätendenten, Herzog Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel und Graf Karl Günther von Schwarzburg, gegangen war, sondern an den lange zuvor verstorbenen Abt Georg Kreite247, meldeten sich für die Abtei am 9. 5. 1594 zunächst Prior Liborius Hirsch und Joachim Delius mit einer Vollmacht des Herzogs als Administrator von Walkenried an248. Wenige Tage später, am 12. 5., akkreditierte sich der gräflich Schwarzburger Rat Mag. Nikolaus Maius mit einer Vollmacht Graf Karl Günthers erneut für das Stift249. Die Vollmacht250 beschränkte sich im Gegensatz zum Braunschweiger Kreditiv nicht auf die Nennung des Gesandten, sondern begründete zudem das Anrecht des Grafen auf Walkenried, indem er kraft der Bestätigung durch den Abt zu Altenkampen, des Mutterklosters von Walkenried, Gottfried Draeck, und durch den Generalabt des Zisterzienserordens, Edmond de Cruce251, sowie infolge der gemäß deren Befehl eingenommenen Pertinenzstücke des Klosters252 dessen legitimer Inhaber sei und in dieser Funktion Maius für den Reichstag beauftrage. Würde Herzog Heinrich Julius die Vertretung Walkenrieds ebenfalls beanspruchen, sollte Maius dies unter Protest zurückweisen. Eine Instruktion des Grafen nur zu dieser Problematik253 führte die Argumente weiter aus, während Heinrich Julius in seiner allgemeinen Instruktion für Braunschweig"–Wolfenbüttel254 eigens auf die Walkenrieder Frage einging und den Gesandten auftrug, gegen die erwartete Berufung Graf Karl Günthers auf die Bestätigung durch den Abt von Altenkampen „defectum fundamenti“ einzuwenden, nämlich die nicht erfolgte Wahl des Grafen, und dafür auf sein, des Herzogs, „decretum postulationis“ und die faktische Possession zu verweisen. Noch am 12. 5., dem Tag der Akkreditierung, berichtete Nikolaus Maius zusammen mit Abraham Fabri an Graf Albrecht VII. von Schwarzburg, er habe bei der Mainzer Kanzlei gegen die Braunschweiger Anmeldung für Walkenried protestiert und gebeten, Hirsch und Delius nicht zur Session zuzulassen255. Der Konflikt um die Vertretung Walkenrieds wurde zunächst im protestantischen Religionskonvent am 20. 5. 1594 offen ausgetragen256, bevor er am 6. 6. auch im Fürstenrat zutage trat. Dies veranlasste Maius zu einem Protest an die Reichsstände257, in dem er auf die Suspendierung der Walkenrieder Session wegen des Streits in der vorausgegangenen Sitzung des Fürstenrats258 durch Reichserbmarschall Alexander von Pappenheim für die Dauer des Reichstags verwies und den beiderseitigen Sessionsverzicht akzeptierte, das Anrecht Graf Karl Günthers auf das Stift aber nochmals ausführlich begründete und den Braunschweiger Anspruch als Konsequenz der rechtswidrigen gewaltsamen Einnahme sowie der nichtigen Wahl Heinrich Julius’ zurückwies. Der wenige Tage später übergebene Gegenprotest der von Braunschweig"–Wolfenbüttel für Walkenried abgeordneten Gesandten gegen die Schwarzburger Vollmacht259 stützte sich wie die Instruktion auf die rechtmäßige Postulation Heinrich Julius’ zum Administrator durch die Konventualen, auch mit dem Ziel, dass damit die im Stift gegründete Schule erhalten bleibe und nicht durch ‚Leute‘, die allein an den Stiftseinkünften interessiert seien, zerstört werde. Die Gesandten verwahrten sich gegen die Schwarzburger Akkreditierung für das Stift und beharrten auf der Gültigkeit ihrer Vollmacht. Im Fürstenrat spielte der Konflikt aufgrund der Suspendierung der Walkenrieder Session am 6. 6. keine Rolle mehr, auch wird Walkenried wohl ebenfalls als Folge der Suspendierung in der Subskription des Reichsabschieds nicht erwähnt260. Im protestantischen Religionskonvent setzte sich dagegen Braunschweig"–Wolfenbüttel mit der Session für Walkenried durch261, während Maius, der Schwarzburger Gesandte, Regensburg wohl bereits bald nach dem 6. 6. verließ und sich spätestens am 21. 6. wieder in Rudolstadt aufhielt262.
4.2.5 Anreise und Ankunft des Kaisers
Was die organisatorischen Vorarbeiten in Prag für die Reichstagsteilnahme Kaiser Rudolfs II. betrifft, konnten abgesehen von den Anordnungen bei der Stadt Regensburg und beim Reichserbmarschall263 vorrangig für die dortige Quartiernahme nur wenige Unterlagen aufgefunden werden. So erging am 25. 1. 1594 ein kaiserliches Dekret, das dem Oberstburggraf des Königreichs Böhmen, Adam II. von Neuhaus, auferlegte, den für das Gefolge des Kaisers aus Böhmen, Mähren, Schlesien und den Lausitzen angeforderten Herren und Landsassen264 aufzutragen, sich für die Reichstagsreise bereitzuhalten265. Um die finanziellen Voraussetzungen für die Fahrt nach Regensburg zu schaffen, forderte die Hofkammer am 1. 4. 1594 die schlesische Kammer auf, für den bevorstehenden Aufbruch Rudolfs die fällige Biersteuer sowie ein Darlehen von 25 000 fl. unverzüglich nach Prag zu schicken266.
Nach wiederholten Verzögerungen267 musste der für 29. 4. 1594 geplante Aufbruch in Prag nochmals kurzfristig aufgeschoben werden, weil der Kaiser an einem starken Katarrh litt und daneben täglich neue Nachrichten vom Krieg in Ungarn eintrafen268. War die Abreise sodann für 4. 5. vorgesehen, so konnte sie abermals verspätet erst am 7. 5. erfolgen269. Genauere Angaben für die Reise bis zur Ankunft vor Regensburg in Regenstauf am 16. 5. liegen nicht vor. Eine diesbezügliche Auflistung aus der kursächsischen Überlieferung gibt ohne Zeitangaben einen wohl nicht mehr aktuellen Reiseplan mit insgesamt nur acht Etappen wieder270, der am ersten Tag die Reise von Prag nach Beraun (Beroun; 3 Meilen) vorsah. Die weiteren Übernachtungsstationen waren: Zwierhof (Zbiroh; 3), Pilsen (4), Bischofteinitz (Horšovský Týn; 5), Waldmünchen (4), Bruck/Oberpfalz (4), Regenstauf (3,5), Regensburg (2 Meilen). Gemäß den Kurpfälzer Korrespondenzen zum Geleit für den Kaiser kam dieser am Abend des 14. 5. „gar spat ungeverlich umb 7 uhr“ in Waldmünchen an271.
Nachdem Rudolf II. am 16. 5. 1594 Regenstauf als letzte Station vor Regensburg erreicht hatte, sollte der Einzug in den Reichstagsort am 17. 5. erfolgen. Noch zuvor suchte als nach Aktenlage einziger Reichstagsteilnehmer Maximilian von Bayern in Absprache mit Obersthofmeister Rumpf den Kaiser schon am 16. 5. in Regenstauf auf, um „irer Mt. dero ksl. hend zu khussen unnd bey irer Mt. mich unnderthenigst zuerzaigen“272. In der etwa halbstündigen Audienz hat sich das Reichsoberhaupt „gar gnedigst gegen mir ertzaigt, der Rumpf hat sich in superlativo wol ertzaigt“273.
Währenddessen leitete in Regensburg nach der Ankündigung des Reichserbmarschalls am 17. 5., Rudolf werde um 4 Uhr nachmittags seinen Einzug halten274, Kurfürst Wolfgang von Mainz als Reichserzkanzler die Vorbereitungen für den Empfang ein, versammelte die persönlich anwesenden Fürsten in seiner Herberge und ritt mit ihnen und ihrem jeweiligen Hofstaat dem Kaiser bis vor die Stadt entgegen. Erst dort wurden sie davon unterrichtet, dass Rudolf seinen Einzug kurzfristig bis zum folgenden Tag aufschieben müsse275. Die aufwartenden Fürsten kehrten deshalb unverrichteter Dinge in die Stadt zurück, wo sich die Regensburger Bürgerschaft ebenfalls vergebens für den Empfang bereit gemacht hatte und „bei 1700 starckh in iren rüsstungen aufgezogen“ war276. Die am 17. 5. bereits anwesenden Fürsten277 hatten sich zuvor auf folgende Zugfolge geeinigt278: In der ersten Reihe Maximilian von Bayern anstelle seines Vaters, daneben Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg279, Herzog Johann Casimir von Sachsen und Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg; in der zweiten Reihe in der Mitte Kurfürst Wolfgang von Mainz, an dessen rechter Seite Kurfürst Johann von Trier, zur Linken Bischof Julius von Würzburg.
Als Ursachen des so unvermittelt aufgeschobenen Einzugs wurden in den Berichten Gerüchte wegen „zuegestandner indisposition“ des Kaisers280, deutlicher „(mit underthenigster reverentz zumelden) eine unvorsehene diarraea oder durchlauffen“, die sich aber bald gebessert habe281, „schmertzen in den zähnen unnd haubt“282 oder eine Erkrankung an „doloribus calculi“283 angesprochen. Als anderes Motiv werden Geleitstreitigkeiten zwischen dem Regensburger Rat und dem Hochstift sowie Differenzen zwischen Reichsständen um die Präzedenz beim Empfang des Kaisers genannt284, die nicht rechtzeitig beigelegt werden konnten. Konkret ging es um erhebliche Reibereien zwischen Bayern und Pfalz-Neuburg beim Ritt aus der Stadt: Obwohl die bayerischen Reiter „für sich selbst den vorzug genommen, so seind inen doch die pfältzische durch andere gassen fürgeeylt, also das irer etliche vor den bayrn das thor erreicht, bei welchem sy so lang gehalten und den bayrischen den paß versperrt, biß die gantze pfältzische reiterei fürkhommen ist“285.
Die diesbezüglichen Verhandlungen zwischen Bayern und Pfalz-Neuburg zunächst um die Präzedenz und die vorrangige Session allgemein286 wurden schon vor der Ankunft des Kaisers präzisiert auf die Klärung der strittigen Zugfolge bei dessen Empfang. Pfalzgraf Philipp Ludwig gab seinen Gesandten vor, in Absprache mit den anderen Mitgliedern des Hauses Pfalz Herzog Maximilian den Vorrang beim Einzug Rudolfs zu verweigern, weil gemäß den Verträgen allein der regierende Herzog in Bayern „dem haus Pfaltz vorgehen solle“, Maximilian aber nur als „verweser“ des regierenden Fürsten fungiere und „auch alters halben uns nicht vorzuziehen sey“287. Da die bereits anwesenden Gesandten von Kurpfalz und Pfalz-Zweibrücken dies unterstützten288, forderten die Pfalz-Neuburger Delegierten Reichserbmarschall Alexander von Pappenheim auf, bei der Anordnung der Zugfolge für den Empfang des Kaisers den Vorrang Pfalzgraf Philipp Ludwigs vor Maximilian als nicht regierendem Fürsten zu berücksichtigen. Weil Pappenheim aber dazu riet, die Differenzen möglichst vorab zu klären289, verhandelten die Neuburger Gesandten am 14. 5. und 16. 5. mit den bayerischen Räten. Gegen deren Argument, der Vorrang sei berechtigt, weil die bayerische Vertretung so gestaltet sei, „allß wann ire Dlt. [Hg. Wilhelm] selbst in der person alhie weren“, indem Maximilian die vornehmsten „officier, auch die pferd unnd annders“ bei sich habe, die dem regierenden Herzog Wilhelm zugehörten, beharrten die Neuburger auf der Präzedenz des Pfalzgrafen als regierender und älterer Fürst290. Bei den folgenden Verhandlungen mit Philipp Ludwig persönlich am 17. 5. 1594 gestanden die bayerischen Gesandten zwar zu, dass Herzog Maximilian dem Pfalzgrafen im Fürstenrat „den vorrang für dißmal allß ein jüngerer und noch nicht regierender fürst nicht streitten wollte, aber meines gnedigen fürsten und herrn [Philipp Ludwig] leutten unnd hofgesind den vorzug für den bairischen zugestatten, weren sie nicht gemeint, auch nicht schuldig“. Da der Pfalzgraf dies erneut ablehnte291, konnte der Streit bis zum erwarteten Einzug des Kaisers am Nachmittag des 17. 5. nicht beigelegt werden. Zwar war ein letzter Vermittlungsversuch in der Versammlung der Fürsten im Kurmainzer Quartier am 17. 5. unmittelbar vor dem Ausritt zum Empfang Rudolfs insofern erfolgreich, als der Pfalzgraf nach der Intervention eines kaiserlichen Verordneten und der Bitte der Fürsten zugestand, gegen das Angebot Maximilians, er werde ihm sowohl „im einritt allß auch sonsten in anderen actionibus uff disem reichstag den vorgang lassen“, seinen bereits versammelten Hofstaat mit den Pferden abzuberufen, lediglich mit einigen wenigen Personen am Einzug teilzunehmen und dabei für sich (nicht für das Gefolge, für das der bayerische ‚Vortrab‘ anerkannt wurde) den Vorrang einzunehmen292. In der Interpretation Maximilians dagegen hatte er bei dieser Unterredung neben dem Gefolge auch für sich die Präzedenz gesichert: „Im hinausreitten bin ich auf der rechten handt geritten293 und habe ine, pfaltzgraven, an der linckhen handt in die mitten und neben ime der von Choburg“294. Allerdings seien gegen diese Vereinbarung anschließend dennoch viele Reiter des Pfalzgrafen zum Empfang hinausgeritten und hätten sich dabei vor die Reiter aller anderen Kurfürsten und Fürsten, ja sogar vor den Reichserbmarschall gedrängt, bis dieser sie auf der Brücke aufgehalten habe. Maximilian schickte deshalb am 18. 5. seine Räte zu Philipp Ludwig, um sich gegen den gewaltsam okkupierten Vorrang zu beschweren. Die Neuburger Gesandten rechtfertigten sich damit, dass die Reiter von der Vereinbarung nichts gewusst, an der Brücke dem Reichserbmarschall den Vortrab überlassen und sich sodann auf den Befehl des Pfalzgrafen hin zurückgezogen hätten295.
Nach dem verhinderten Empfang am 17. 5. stand dem Adventus des Kaisers am 18. 5. 1594 nichts mehr im Wege: Rudolf ließ von seinem Hofmarschall ankündigen, er werde zwischen 3 und 4 Uhr nachmittags aus Regenstauf kommend in Regensburg einziehen. Daraufhin versammelten sich die persönlich anwesenden Kurfürsten und Fürsten wie schon am Vortag erneut mit ihrem Gefolge im Kurmainzer Quartier und ritten von dort aus dem Kaiser entgegen, um ihn in die Stadt zu geleiten. Beim Einzug reihten sich Herzog Maximilian von Bayern und Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg unmittelbar vor dem Kaiser ein, noch vor ihnen ritten Herzog Johann Casimir von Sachsen-Coburg und Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg. Dem Kaiser folgten die Kurfürsten von Mainz und Trier sowie der Erzbischof von Salzburg und der Bischof von Würzburg. An der Steinernen Brücke wurde Rudolf vom Regensburger Rat empfangen und unter einem Traghimmel bis zum Domstift geleitet, dort wechselte er unter den Baldachin der Regensburger Domgeistlichkeit. Vor dem Dom stieg der Kaiser von seinem Pferd und begab sich in die Kirche, wo das „Te Deum Laudamus“ angestimmt wurde. Abschließend zog Rudolf in seine Herberge, den Bischofshof. Am Einzug waren insgesamt fast 1600 Pferde beteiligt.
Dieser relativ knappen und nüchternen Beschreibung im Mainzer Protokoll296 entsprachen die Schilderungen in mehreren Mitschriften anderer Reichstagsgesandten297, die für Einzelheiten zum Teil auf singuläre handschriftliche Darstellungen oder auf bald erscheinende Drucke verwiesen. Die hessischen Gesandten protokollierten kommentierend, der Kaiser sei „ohnn große pompa unnd nicht weitt mehr dann uberall mitt dem gantzenn hauffenn uber 1500 pferden eingetzogen“298. Ähnlich stellte die Fuggerzeitung aus Regensburg vom 20. 5. 1594 fest: Der Einzug ist „gleichwol nit so stattlich unnd mit grosser anzahl (alß mans haben wellen), gehalten worden, dann es ire Mt. sollicher gestalt nicht haben [wollen], sonndern seindt inn disem nicht über 2000 pferdt gezelt worden“299. Auch die Gesandtenberichte beschränkten sich weitgehend auf die Nennung der beteiligten Kurfürsten und Fürsten sowie der Anzahl der Pferde300, gingen nur vereinzelt auf die Zugfolge und die Ausstaffierung der Reiter ein301 und beriefen sich meist auf eigenständige Beschreibungen302, die den Berichten teils beilagen. Von anderen Reichstagsteilnehmern schilderte der steiermärkische Sekretär Speidl in seinem Tagebuch den Adventus Rudolfs303, ausführlicher stellte Reichsherold Peter Fleischmann den Einzug in seiner Reichstagsbeschreibung auf neun Druckseiten dar304, ebenso tat dies der kurpfälzische Rat Marcus zum Lamm im „Thesaurus Picturarum“305, wo die Schilderung des Einzugs umfangreicher ausfällt als die gesamte weitere Darstellung des Reichstags306.
Besonders auffallend ist die hohe Anzahl von mindestens zwölf zeitgenössischen Drucken307 aus dem Jahr 1594, die den Einzug im Detail wiedergeben. Allerdings stimmen mehrere Drucke im Inhalt und auch Wortlaut weitgehend überein, unterscheiden sich also nur in wenigen Einzelheiten, im Frontispiz oder im Layout mit abweichenden Zeilen- und Seitenumbrüchen. Dies gilt zunächst für drei Drucke mit gänzlich bzw. fast identischem Titel308, jeweils gleicher Vorrede und textlicher Analogie, es variieren lediglich Frontispiz und Layout. Drei andere Drucke geben im Titel vor, neben dem Einzug auch das Zeremoniell bei der Eröffnung des Reichstags aufzugreifen309, sie beschränken sich allerdings dementgegen erneut wie die vorgenannten Drucke auf den Adventus des Kaisers, ohne den Vortrag der Proposition und die Eröffnung zu erwähnen. Ansonsten entsprechen sie inhaltlich gänzlich und im Wortlaut weitgehend den drei erstgenannten Drucken, sie nennen jedoch bei der Zugabfolge (Nr. 19) fälschlich Reichserbmarschall Alexander von Pappenheim anstelle Joachims [d. J.] von Pappenheim als Schwertträger. Zwei weitere Drucke beziehen sich auf Abbildungen des Einzugs, sie enthalten diese aber nicht, sondern sind der im Folgenden angesprochenen Radierung Uffenbachs zuzuordnen. Einer dieser Drucke beschränkt sich wie die bisher genannten Werke wiederum in inhaltlicher und fast durchgehend textlicher Kongruenz auf den Einzug310, der zweite weicht nur geringfügig in der Nummerierung der Zugfolge ab, nennt bei den Datumsangaben jeweils beide Fassungen (s. n., s. v.) und ergänzt analog dem Titel311 eine Beschreibung der Bekleidung des kaiserlichen und reichsfürstlichen Gefolges. Stimmen die bisher zitierten Drucke also inhaltlich gänzlich und im Wortlauf weitgehend überein, so ist ein weiterer als originäre und eigenständige Darstellung einzustufen312. Gleiches gilt für drei in Reimform abgefasste Beschreibungen, davon zwei in deutscher313 und eine in lateinischer Sprache314. Die im Vergleich zu anderen Reichstagen der zweiten Hälfte des 16. und der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts mit den zahlreichen Drucken sehr gute Dokumentation der Reichsversammlung 1594 am Beispiel des kaiserlichen Einzugs verweist auf deren gesteigerte Außenwahrnehmung, die wohl zurückzuführen ist auf die lange ‚reichstagslose‘ Zeit seit 1582315. Komplementär zu den meisten Drucken ist heranzuziehen die Radierung von Philipp Uffenbach mit dem Titel: „Einritt der Key. Mt. Rudolphi 2 auff den Reichstag zu Regenspurg. 8. Maij 1594. Dauon in Relatione Historica Weiter zusehen“316. Die dort bei den einzelnen Abteilungen des Einzugs angegebenen Nummern korrespondieren mit der Beschreibung nicht nur in einem317, sondern in den meisten genannten Drucken318.
Andere Beschreibungen des Einzugs finden sich in zeitgenössischen Chroniken319 und älteren Werken320 sowie, verbunden mit analytischen Zielsetzungen, in der neueren Literatur321.
Die folgende Darstellung des Empfangs und Einzugs Rudolfs II. in Regensburg beruht auf der Schilderung in den erwähnten Drucken322 und ergänzt sie um Zusätze in der Beschreibung Fleischmanns323 sowie um originäre Quellenaussagen:
Nach dem unterbliebenen Einzug am 17. 5. 1594 versammelt der Kaiser am 18. 5. erneut die von ihm als Aufwartung angeforderten Grafen, Herren und Landsassen in Regenstauf, wo sie von Rumpf, Trautson und anderen Räten in einem dreigliedrigen Zug geordnet werden, der um 1 Uhr mittags Richtung Regensburg aufbricht. Rudolf folgt mit anderen ‚hohen Ständen‘, die ihn von Prag herbegleitet haben, erst etwas später, als sich seine Aufwartung bereits eine halbe Meile von Regenstauf entfernt befindet. Um den Anschluss herzustellen, muss die Abteilung des Kaisers so sehr eilen, dass man „ein Staub, so von den Wägen vnd Rossen auffgetrieben, hat sehen können“. Gemeinsam reitet man weiter bis zum Dorf Bach, eine Meile von Regensburg entfernt324, wo die kaiserlichen Edelknaben warten und sich in das Gefolge einreihen, das anschließend bis eine halbe Meile vor Regensburg zieht. Zwischenzeitlich sind dem Kaiser von Regensburg aus die dort persönlich anwesenden Kurfürsten und Fürsten entgegengezogen325. Sie brechen zwischen 2 und 3 Uhr nachmittags mit ihrem gesamten Gefolge auf: An der Spitze die Kurfürsten von Mainz und Trier nebeneinander, danach Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg und Bischof Julius von Würzburg ebenfalls nebeneinander, ihnen folgen Herzog Maximilian von Bayern, Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg mit zwei Söhnen [Wolfgang Wilhelm und August], Herzog Johann Casimir von Sachsen-Coburg und Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg. Eine halbe Meile vor Regensburg werden sie vom kaiserlichen Obersthofmarschall Trautson326 begrüßt und gebeten, die Ankunft Rudolfs auf einer Wiese im Schatten unter Bäumen abzuwarten. Sie nehmen dort Aufstellung, ordnen ihre Reiter kreisförmig an, steigen selbst von den Pferden und stellen sich in die Mitte des Kreises. Der Kaiser kommt eine halbe Stunde später in einer Kutsche, verlässt diese und geht auf die Kurfürsten und Fürsten zu, die ihrerseits Rudolf entgegengehen. Der Kaiser reicht zur Begrüßung jedem die Hand. Daraufhin hält Kurfürst Wolfgang von Mainz als Reichserzkanzler namens aller Anwesenden die Begrüßungsrede327, die der Kaiser persönlich stehend und mit entblößtem Haupt erwidert328. Dabei warten ihm Obersthofmeister Rumpf und Oberststallmeister Graf Albrecht von Fürstenberg auf, denen von den Kurfürsten und Fürsten ebenfalls die Hand geboten wird329. Man begibt sich zu Pferde und reitet mit dem Gefolge des Kaisers und der begleitenden Fürsten nach Regensburg, wo man zwischen 4 und 5 Uhr nachmittags einzieht.
Der Einzug findet in folgender Abfolge statt330: 1) 5 Reihen (‚Glieder‘) mit Reitern des Reichserbmarschalls Alexander von Pappenheim, dieser als Reichserbmarschall selbst, danach 12 Reihen Kurmainzer Gefolge mit 4 Trompetern. 2) 14 Reihen Kurtrierer Gefolge mit 3 Trompetern, dahinter 7 Reihen Junker. 3) Einem bayerischen Trompeter folgen 8 Reihen Arkebusier und 9 Reihen Edelknaben sowie der Hofmeister des Herzogs von Bayern. Danach 6 in Samt gekleidete bayerische Trompeter und 15 Reihen bayerische Herren und Adelige, ebenfalls in Samt gekleidet. 4) Für Salzburg ein Trompeter, ein Hauptmann und 10 Reihen „Carabiner“, bekleidet mit gelben Ärmeln und Röcken mit langen Schößen, dazu 3 weitere Trompeter. 5) 12 Reihen in Samt und Gold gekleidet, mit 3 Würzburger Trompetern. 6) Ein ksl. Offizier, dem 127 Reihen folgen331. 7) Eine von 4 Pferden gezogene Kutsche, auf welcher der englische Kammerhund des Kaisers mitgeführt wird332. 8) 10 Leibpferde des Kaisers mit schwarzen Tüchern, einige mit weißem und gelbem Samt verbrämt333. 9) Ein Heerpauker. 10) 20 Trompeter, in schwarzen Samt gekleidet, auf den Fahnen der Reichsadler. 11) 10 kaiserliche Edelknaben auf 10 spanischen Pferden, gekleidet in samtene italienische Röcke, unter denen einer einen Spieß, ein anderer die Leibrüstung des Kaisers trägt334. Diese Edelknaben reiten nicht gliedweise, sondern einzeln hintereinander. Nach ihnen kommt ein weiterer Edelknabe mit einem sehr langen Speer und einem hohen Federbusch, dem seinerseits eine Reihe Edelknaben ebenfalls mit hohen Federbüschen und vergoldeten Schilden folgt. 12) Deutsche und böhmische Offiziere. 13) Ein Marschall mit 27 Reihen deutscher, böhmischer und italienischer Offiziere und Truchsessen. 14) Pfalzgräfliche und Coburger Junker. 15) Der ungarische sowie der böhmische Herold in ihrem Habit mit dem Adler. 16) Der kaiserliche Obersthofmarschall Trautson335. 17) Die weltlichen Reichsfürsten: Zwei Söhne Pfalzgraf Philipp Ludwigs von Neuburg nebeneinander, dann Herzog Johann Casimir von Sachsen zur Rechten und der Landgraf von Leuchtenberg zur Linken nebeneinander, nachfolgend Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg zur Rechten und Herzog Maximilian von Bayern zur Linken nebeneinander. 18) Der kaiserliche Herold [Fleischmann] sowie der Herold des römischen Königs mit ihren Trabanten. 19) Joachim von Pappenheim [d. J.] mit dem entblößten Schwert336.
20) Kaiser Rudolf II.: Er reitet auf einem schwarzbraunen spanischen Pferd337, ist „bekleydet auff italianisch, führet einen Spanischen fahlen oder grawlichten Mantel, mit Güldenen Borten verbremet, einen Hut mit Ascherfarben vnd weissen Federn“. Rudolf wird am ersten Brückturm von den Regensburger Ratsherren empfangen. Sie überreichen ihm als Symbol ihrer Dienstbereitschaft und der Unterwerfung unter die kaiserliche Gewalt die Stadtschlüssel, die sich in einem Säckchen aus rotem und weißem Taft befinden. Der Kaiser übernimmt die Schlüssel aber nicht, reicht jedem Ratsherren die Hand und lässt antworten338, er nehme das Dienstangebot an und versichere der Stadt seine Gnade. Aufgrund des starken Winds auf der Brücke kann der Regensburger Rat den Kaiser erst beim inneren Brückturm, auf dem zu Ehren Rudolfs eine neue Inschrift angebracht worden ist339, unter seinen Baldachin aus gelbem Seidenatlas nehmen, auf dessen Unterseite der Reichsadler aufgestickt ist340. Den Baldachin tragen 6 Ratsherren. Beim folgenden Zug durch die Stadt bis zur Unterkunft des Kaisers säumen mehr als 3000 in Rüstung angetretene Regensburger Bürger die Straßen. In der folgenden Nacht werden auf dem Unteren Wöhrd 18 große Salutkanonen abgefeuert.
21) Im Anschluss an den Empfang reihen sich die Regensburger Ratsmitglieder hinter dem Kaiser in den Zug ein. 22) Nach ihnen folgen Kurfürst Wolfgang von Mainz zur Rechten und Kurfürst Johann von Trier zu Linken nebeneinander341. 23) 3 Reihen Spießjungen, in schwarzen Samt gekleidet und mit schwarzen und gelben Federn geschmückt. 24) 100 Hartschiere mit Rüstung unter ihren Röcken, auf dem Haupt Sturmhauben mit schwarzen, gelben und weißen Federn sowie langen Bändern in gleichen Farben342. 25) 2 türkische Pferde, geschmückt mit türkischen Farben343. 26) 7 Reihen Fußknechte. 27) Die beiden Leibkutschen des Kaisers, gezogen von je 6 Pferden. Danach 3 weitere Kutschen. 28) Pfalz-Neuburger, 29) Salzburger und 30) Würzburger Fußknechte, insgesamt 124 Reihen344. 31) Eine verschlossene Kutsche345. 32) Einige Rüstwagen mit Wein und anderem Proviant.
In dieser Abfolge bewegt sich der Zug durch die Brückstraße und die Wahlenstraße zum Neupfarrplatz346, wo 2 Fähnriche der Stadt mit roten und weißen Fahnen sowie einige Soldaten mit Schlachtschwertern stehen. Der Kaiser zieht weiter bis zum Dom, wo er bereits von der Geistlichkeit, gekleidet in weiße Chorröcke, erwartet wird. Sie wird angeführt vom Weihbischof347 in seinem Ornat, neben ihm 2 Personen, die Bischofsstäbe halten, hinter ihm 2 Fahnenträger mit Kreuzfahnen aus rot-weißem Taft. Als der Zug den Dom erreicht, bilden die Trabanten ein Spalier; alle steigen von den Pferden ab, der Kaiser geht auf den Weihbischof zu, zieht zur Begrüßung den Hut und wechselt unter den Baldachin des Domkapitels348. Die oben genannten Kurfürsten und Fürsten reihen sich vor dem Kaiser ein und geleiten ihn in den Dom349. Dabei trägt Reichserbmarschall Alexander von Pappenheim das offene Schwert350, nach dem Kaiser folgen W. Rumpf und P. S. Trautson sowie Grafen und Herren.Der Zug in den Dom wird von den kaiserlichen Trompetern und dem Heerpauker umrahmt. Im Mittelschiff des Doms ist ein Samtkissen vorbereitet, auf dem Rudolf niederkniet und das osculum pacis küsst, das ihm der Weihbischof reicht und dabei mit Weihwasser besprengt. Danach geht der Kaiser zum Hochaltar, der mit Kerzen, einem mit Edelsteinen besetzten Kruzifix und in Gold und Silber gefassten Reliquien zugerichtet ist. Er setzt sich auf einen in der Nähe des Hochaltars vorbereiteten, verzierten Stuhl351, der Weihbischof liest das Tagesgebet (‚Collecte‘), die kaiserliche Hofmusik bringt ein Stück dar352, zum Abschluss erteilt der Weihbischof den Segen. Der Kaiser erhebt sich vom Stuhl, verlässt unter dem Gesang der Hofmusik den Dom und begibt sich, weil es bereits 6 Uhr abends ist, durch einen vorbereiteten Gang direkt vom Dom in sein Quartier, den Bischofshof353.
Erst einige Tage nach dem Einzug Rudolfs in Regensburg überreichte ihm der Rat der Stadt am 23. 5. 1594 die üblichen Ehrengeschenke: Vier Zuber Fische, einen Wagen Wein, zwei Wagen Hafer und einen vergoldeten Pokal in Form eines doppelten Kopfs im Wert von ca. 300 Talern354. Anschließend hielt sich der Kaiser nicht nur während der gesamten Verhandlungsdauer des Reichstags bis zu dessen Abschluss am 19. 8. 1594 ohne Unterbrechung in Regensburg auf, sondern er verblieb dort weitere fünf Wochen, ehe er die Stadt am 22. 9. in Richtung Prag verließ355.
Eine Auflistung des gesamten, höchst umfangreichen Hofstaates Kaiser Rudolfs beim Reichstag ist an dieser Stelle nicht möglich356, es können lediglich die wichtigsten politischen Funktionsträger im Geheimen Rat, in der Reichshofkanzlei sowie im Reichshofrat kurz angesprochen werden.
An der Spitze des Hofstaates standen 1594 Wolf Rumpf zum Wielroß357, Oberstkämmerer, seit 1590 zugleich Obersthofmeister und Geheimer Rat, der von allen Räten den wohl engsten Kontakt mit dem Kaiser hatte und großen Einfluss auf ihn ausübte358, sowie Paul Sixt III. Trautson359, Obersthofmarschall, Leiter des Hofzeremoniells mit der Regelung des Zugangs zum Kaiser, Mitglied des Geheimen Rates und Präsident des Reichshofrates. Beide gemeinsam bildeten seit 1590 das Zentrum des Hofes und trafen dort nicht zuletzt aufgrund der Ämterkumulation in den Jahren bis 1600 „die maßgeblichen politischen Entscheidungen“360. Neben ihnen stand Dr. Johann Wolf (Wolfgang) Freymon von Hohenrandeck361 als Verwalter des Reichsvizekanzleramtes im Fokus. Freymon war als Mitglied des Reichshofrats und des Geheimen Rates nach dem überraschenden Tod von Reichsvizekanzler Jakob Kurz von Senftenau362 am 11. 3. 1594 mitten während der Reichstagsvorbereitungen363 nach Prag berufen364 und zum vorläufigen Amtsverwalter ernannt worden365. Er führte die Kanzleigeschäfte bis zu seinem Rücktritt am 2. 9. 1597 nur als interimistischer Leiter, wurde also nie zum wirklichen Reichsvizekanzler befördert. Besondere Bedeutung erlangte neben Freymon Reichshofsekretär Andreas Hannewald366 als Mitglied der Reichshofkanzlei367: Er konzipierte nicht nur im Vorfeld der Reichsversammlung die Proposition, sondern entwarf ebenso in Regensburg die meisten kaiserlichen Resolutionen und Erklärungen.
Von den ständigen Mitgliedern des Reichshofrates368 spielten bereits in der Reichstagsvorbereitung und sodann in Regensburg wohl auch aufgrund ihrer Doppelfunktion zugleich als Geheime Räte Johann Christoph von Hornstein369 und Dr. Rudolf Coradutz370 eine wichtige Rolle. Beim Reichstag traten daneben im direkten Verhandlungszusammenhang die Reichshofräte Zdenko Adalbert Popel von Lobkowitz371, Eberhard Wambold von Umstatt372 und Dr. Arnold Bormann373 deutlicher in Erscheinung374. Neben ihnen wirkte speziell an den Verhandlungen mit den Reichsstädten in deren Konflikt mit Augsburg auch Graf Ludwig von Löwenstein mit, der vor Beginn der Reichsversammlung zusätzlich zu den ständigen Mitgliedern des Reichshofrates375 in das Gremium berufen worden war.
Das auf Reichstagen übliche Verfahren, den Reichshofrat während deren Dauer gesondert zu konstituieren und personell zu erweitern, um den erhöhten Arbeitsanfall insbesondere für die Erledigung der zahlreichen Supplikationen bewältigen zu können376, kam auch 1594 zur Anwendung: Der Kaiser forderte auf der Grundlage eines Geheimratsbeschlusses377 mit Schreiben vom 15. 2. 1594 mehrere Grafen und Herren auf, persönlich nach Regensburg zu kommen und dort am Reichshofrat mitzuwirken. Das Schreiben378 ging an die Grafen Eitel Friedrich von Hohenzollern, Philipp V. von Hanau-Lichtenberg, Wilhelm von Oettingen, Ludwig von Löwenstein, Joachim von Fürstenberg, Simon zur Lippe, Hermann von Manderscheid-Blankenheim und Wilhelm von Zimmern (wohl gestrichen) sowie Dietrich Echter von Mespelbrunn (gestrichen) und Haug Dietrich von Hohenlandenberg, Landkomtur der Ballei Elsass und Burgund379. Da die meisten der Adressaten die Reichstagsteilnahme und damit ihre Mitwirkung am Reichshofrat absagten380, wurde dessen ordentliche Besetzung letztlich nur um die Grafen Ludwig von Löwenstein381 und Simon zur Lippe (dauerhafte Aufnahme) sowie Haug Dietrich von Hohenlandenberg ergänzt382. Außerdem wurde während des Reichstags der bereits zuvor anberaumte Wechsel im Präsidium des Reichshofrats vollzogen: Nachdem Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg nach anfänglichem Sträuben die Forderung des Kaisers Ende März 1594 akzeptiert hatte, den Vorsitz dauerhaft, also nicht begrenzt auf den Zeitraum des Reichstags, zu übernehmen383, erfolgten in Regensburg am 21. 6. der Rücktritt des bisherigen Amtsinhabers, Paul Sixt Trautson, und am 22. 6. 1594 die feierliche Amtseinführung Landgraf Georg Ludwigs durch Kurfürst Wolfgang von Mainz in Anwesenheit des Kaisers sowie aller Geheimen und der Reichshofräte384. Der Reichshofrat tagte in dieser erweiterten Besetzung relativ permanent während und zudem nach dem Abschluss des Reichstags in Regensburg vom 4. 6. bis zur letzten Sitzung am 14. 9. 1594385.
Neben den kaiserlichen Räten hielten sich insbesondere wegen der Verhandlungen zur Türkenhilfe auch die Reichspfennigmeister Zacharias Geizkofler386 und Christoph von Loß d. Ä.387 am Reichstag auf.
4.3 Organisatorische Vorbereitungen in Regensburg. Quartiernahme und Unterkünfte der Teilnehmer
Gleichzeitig mit der Versendung des Ausschreibens erteilte Kaiser Rudolf II. der Stadt Regensburg am 10. 1. 1594 den Befehl, sich auf den Reichstag vorzubereiten1, also Lebensmittel- und Futtervorräte anzulegen, bei der Bürgerschaft die Instandsetzung und Säuberung der Unterkünfte sowie die Bereitstellung von Bettwäsche und anderen Notwendigkeiten zu veranlassen und ihr aufzutragen, während der Reichsversammlung Räumlichkeiten nur an Personen zu vergeben, die zum Personal des kaiserlichen Hofes und der Reichsstände gehörten2. Der Regensburger Rat stellte in der Antwort zwar fest, dass die Reichstagsteilnehmer, was „victualia, raum und losament betrifft, in und bey andern deß Heyligen Reichs stetten leichtlich besser beraitschafft und gelegenheit gefunden haben“ würden3, er kam dem Befehl aber nach und erließ dazu bereits am 24. 1. 1594 ein Ratsdekret4. Darin wurde allen Bürgern und Einwohnern geboten, Zimmer und Stallungen zu räumen, zu säubern und für die Unterbringung des Reichstagspersonals vorzubereiten. Gegen ungehorsame Bürger behielt sich der Rat die Beschlagnahmung der Räume vor. Des Weiteren hatten sich die Regensburger während der Reichsversammlung bescheiden, ehrerbietig und willfährig zu erzeigen, die Fremden nicht mit überhöhten Preisen zu übervorteilen, die Feuerstätten zu säubern, Wasser in den Häusern bereitzuhalten sowie sich aller Zucht und Ehrbarkeit zu befleißigen, nicht zu fluchen, keine Unzucht und Hurerei zu dulden, sich des Zutrinkens und der Trunkenheit zu enthalten, die Nachtruhe zu beachten und sich gegenüber jedermann friedliebend und freundlich zu erweisen. Daneben traf der Rat weitere polizeiliche Anordnungen, führte eine Feuervisitation durch und bereitete die Rats- und Amtsstuben für die Reichstagskollegien vor. Die Geistlichen (der Stadt) ermahnte er, während des Reichstags unnötige Debatten mit Andersgläubigen zu vermeiden sowie die Predigten gemäßigt und kurz zu gestalten. Später überließ man dem Reichserbmarschall ein eigenes Gefängnis, errichtete einen Pranger5 und installierte eine Bürgerwacht in der gesamten Stadt6.
Neben der ausrichtenden Stadt stellte der Reichserbmarschall den zweiten wichtigen Faktor für die Organisation des Reichstags direkt vor Ort dar. Da der frühere Amtsinhaber Konrad von Pappenheim 1594 in Haft war7, forderte Rudolf II. ebenfalls mit Schreiben vom 10. 1. 1594 die möglichen Prätendenten aus dem Haus Pappenheim auf, ihm unverzüglich mitzuteilen, wer das Amt in Regensburg versehen werde8. Schon vor der Zustellung des Schreibens hatte jedoch Alexander von Pappenheim klargestellt, dass er das Reichserbmarschallamt bereits vor vier Jahren von Kursachsen (als Erzmarschall) zu Lehen empfangen habe und es deshalb beim Reichstag ausüben wolle9. Der Kaiser befahl ihm daraufhin, sich „so ehist, als immer sein kan“, nach Regensburg zu begeben, um den Reichsständen ihre Quartiere zuzuweisen10. Wenig später wies ihn auch Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen als Verwalter des Reichserzmarschallamtes an, seine Aufgaben bei der Quartiervergabe und der Erstellung einer Taxordnung in Regensburg in Kooperation mit Verordneten des Kaisers und der Stadt Regensburg unter dem Vorbehalt wahrzunehmen, dass Konrad von Pappenheim zwischenzeitlich nicht aus der Haft entlassen würde. Gleichzeitig trug er dem Regensburger Rat auf, Pappenheim in der Amtsverrichtung zu unterstützen und dessen Kompetenzen zu respektieren11.
Trotz der Vorgabe des Kaisers bereits im Januar, baldigst nach Regensburg aufzubrechen, machte sich Alexander von Pappenheim erst am 4. 3. 1594 in Grönenbach auf den Weg, begleitet von seinem Sohn Joachim und dem Gesinde mit zehn Pferden12. Schon zuvor hatte er allerdings seinen Furier und einen Diener nach Regensburg geschickt und den dortigen Rat unter Berufung auf das kaiserliche Provisionaldekret vom Reichstag 1582 aufgefordert, diesen bei der Quartiervorbereitung und anderen Verrichtungen behilflich zu sein13. Mit der Anspielung auf das Provisionaldekret vom 17. 9. 158214 knüpfte Pappenheim direkt an die Auseinandersetzungen seines Amtsvorgängers Konrad von Pappenheim beim Reichstag 1582 mit der Stadt Augsburg und dem Städtekorpus insgesamt an, deren Wiederholung sich hier anzubahnen schien, zumal die Reichsstädte das Dekret 1582 unter Protest abgelehnt hatten15 und der Regensburger Rat jetzt bei der Stadt Augsburg um die Zusendung der entsprechenden Akten von 1582 sowie um ein Gutachten dazu bat, wie Rechte und Reputation der Reichsstädte gegenüber den Ansprüchen Pappenheims zu wahren seien16. Wohl auch wegen der Augsburger Empfehlung, strikt auf der Appellation gegen das Provisionaldekret zu beharren17, und zudem infolge der zwischenzeitlich von Pappenheim in rigidem Tonfall vorgebrachten Forderungen an den Rat kam es zu Debatten, die an den Streit von 1582 erinnerten: Mit Schreiben vom 15. 3. 1594 verlangte Alexander von Pappenheim genaue Auskünfte der Stadt unter anderem darüber, ob und in welchem Ausmaß derzeit Infektionen herrschten18 und ob mit Lebensmittelengpässen zu rechnen sei. Wegen der befürchteten Quartierknappheit gab er dem Rat den Befehl an die Bürger vor, mehr Zimmer sowie Stallungen bereitzustellen und ohne seine Bewilligung keine Wohnungen zu vergeben. Der Regensburger Rat beantwortete die Fragen nur sehr knapp und verwahrte sich unter Berufung auf das eigene Dekret vom Januar gegen den Vorwurf, die Bürger würden zu wenig Quartiere und Stallungen bereitstellen. Vielmehr stünde in Klöstern und geistlichen Häusern in der Stadt wesentlich mehr Platz zur Verfügung als bei den Bürgern19. In den weiteren Verhandlungen wurde zwar keine Übereinkunft erzielt20, doch kam es im Gegensatz zu 1582 zu keiner Eskalation des Streits. Dennoch thematisierte Regensburg konkret diese Differenzen später im Städterat21, um sich den Beistand des Städtekorpus zu sichern, das sich daraufhin mit der Erklärung vom 13. 5. 1594 an die kursächsischen Gesandten als Vertreter des Reichserzmarschalls wandte22. Dabei stand die strittige Jurisdiktion über fremde Krämer im Mittelpunkt, die im Zusammenhang mit der fraglichen Gültigkeit des Provisionaldekrets von 1582 in den Debatten des Regensburger Rates mit Pappenheim und den kursächsischen Gesandten vom 10. 5. bis 20. 5. 1594 kontrovers interpretiert wurde23. Da Pappenheim gegen die Erklärung der Städte vom 13. 5. strikt auf der Geltung des Provisionaldekrets beharrte, brachte Regensburg die Angelegenheit am 16. 5. im Städterat nochmals zur Sprache und bewirkte damit den Beschluss einer neuerlichen Erklärung, die den kursächsischen Delegierten am 18. 5. übergeben wurde24. Allerdings blieb es letztlich auf eine weitere Replik Pappenheims25 hin dabei, dass dieser „sein jurisdiction gebraucht und exercirt“26.
Zur Einnahme und Vorbereitung seiner eigenen Unterkunft schickte Kaiser Rudolf im Februar Hofquartiermeister Gregor Bönl27 nach Regensburg und forderte mit Schreiben vom 13. 2. 1594 begleitende Maßnahmen ein: bei Reichserbmarschall Alexander von Pappenheim wegen der Abgrenzung und Ausweisung des Quartiers für den gesamten kaiserlichen Hofstaat28, bei der Stadt Regensburg wegen der Zuordnung von Ratspersonen, die mit Bönl die Unterkünfte besichtigen und deren Räumung sowie etwaige Umbauten veranlassen sollten29; bei Bischof Philipp von Regensburg mit der Bitte um die Anordnung, dass im Bischofshof als kaiserlichem Quartier die Räumlichkeiten „unsaumig geraumet, geseubert und gebessert werden“30; beim Regensburger Domkapitel mit der Aufforderung, Bönl behilflich zu sein, Zimmer zu räumen, auszubessern, zu säubern und sie ihm, dem Kaiser, sowie Reichsständen zur Verfügung zu stellen31; bei Herzog Wilhelm von Bayern mit der Bitte, Bönl auch Häuser in dem auf bayerischem Territorium gelegenen Stadtamhof einnehmen und entsprechend vorbereiten zu lassen32. Ansonsten liegen zur Zurichtung des Quartiers für den Kaiser und dessen Hofstaat nur wenige Nachrichten vor33. Allerdings beklagte der Reichserbmarschall wiederholt den Umfang der vom kaiserlichen Hof beanspruchten Bezirke, für die er dem Hofquartiermeister „den halben tail der statt einraummen“ musste und deshalb über umso weniger Unterkünfte für die Reichsstände verfügte34. Den Platzbedarf für das kaiserliche Gefolge zeigt beispielhaft die Bitte des Oberststallmeisters Graf Albrecht von Fürstenberg an den Hofquartiermeister, ihm für sich und sein Begleitpersonal sieben bis acht Stuben und Stallungen für 90 Pferde in der Nähe des kaiserlichen Hofes zu besorgen35. Daneben hatte Hofquartiermeister Bönl Sonderwünsche wie etwa den der kaiserlichen Hofkammer zu erfüllen, die Hofbuchhalterei und das Hofzahlamt „nahenndt beisamben“ einzulogieren36.
Die Reichsstände wandten sich wegen der Quartiernahme für sich oder ihre Gesandten in erster Linie an den dafür in Kooperation mit der Stadt Regensburg zuständigen Reichserbmarschall37, daneben vereinzelt an die Stadt und den kaiserlichen Quartiermeister. Den Kurbrandenburger Gesandten sollte Alexander von Pappenheim ein „bequem losamendt“ zuweisen38, für Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen hatte er eigeninitiativ die Unterkunft Kurfürst Augusts vom Wahltag 1575 reserviert, bei der es sich um das „gröste, stattlichste und fürnembste in des Reichs quartier“ handelte39. Nachdem seine persönliche Reichstagsteilnahme feststand, forderte Friedrich Wilhelm den Reichserbmarschall, die Stadt Regensburg und den kaiserlichen Quartiermeister auf, seinen Zeugmeistern und Furieren bei der Vorbereitung dieser und der anderweitigen Herbergen für den Hofstaat und das Begleitpersonal mit 550 Pferden behilflich zu sein40. Herzog Wilhelm V. von Bayern stellte noch im Rahmen der lange geplanten persönlichen Mitwirkung an der Reichsversammlung die Reservierung des Klosters St. Emmeram sicher und leitete Maßnahmen für die Unterstützung seines Kammerfuriers und eines nach Regensburg beorderten Kastners ein41. Da Wilhelm entgegen dieser Planung nicht anreiste, nutzte Herzog Maximilian anstelle seines Vaters das Kloster als Unterkunft.
In Ansbach empfahlen die Räte Markgraf Georg Friedrich, die Sicherung des Quartiers beim Reichserbmarschall frühzeitig einzuleiten, weil man sonst nur schwer und mit höheren Kosten unterkommen könne42. Die folgenden Schritte des Markgrafen gingen ebenfalls noch von seiner persönlichen Reichstagsteilnahme und der Notwendigkeit einer entsprechend großen Unterkunft aus, die Reichserbmarschall von Pappenheim aber aufgrund des allgemeinen Quartiermangels nicht zusagen konnte und ihn deshalb auf die Kurbrandenburger Herberge vertrösten musste, die zur Verfügung stünde, falls Kurfürst Johann Georg nicht persönlich anreiste. Andernfalls blieb nur die Unterbringung in drei weiter verstreut liegenden Häusern, davon eines vor den Stadtmauern43. Letztlich löste sich das Problem ohnehin, weil der Markgraf nicht nach Regensburg kam44 und nur Gesandte schickte.
Ansonsten hielten Reichsfürsten und Reichsstädte den Reichserbmarschall an, ihren vorab nach Regensburg abgeordneten Dienern bei der Quartiersuche zur Hand zu gehen oder den Gesandten eine adäquate bzw. eine bestimmte Herberge zuzuweisen45. Die Stadt Nürnberg bezog dabei neben dem Reichserbmarschall auch den kaiserlichen Quartiermeister Gregor Bönl ein, da dieser das zunächst vorgesehene Haus für den Präsidenten der kaiserlichen Hofkammer, Freiherr Ferdinand Hoffmann, reserviert hatte und man deshalb auf ein anderes ausweichen musste46. Der Rat der Stadt Speyer wandte sich direkt an den ihm bekannten Regensburger Advokaten Dr. Kaspar Stemper mit der Bitte, die Gesandten bei sich unterzubringen oder ihnen eine anderweitige Bleibe zu vermitteln. Nachdem Stemper zwei nebeneinander liegende Wohnungen reservieren konnte, überließ Speyer eine davon den Frankfurter Deputierten, um die räumlichen Voraussetzungen für die vertrauliche Kommunikation während des Reichstags zu schaffen47.
Der in den Korrespondenzen zur Quartiernahme angesprochene Mangel an geeignetem Wohnraum für den Hofstaat des Kaisers, das Gefolge der persönlich anwesenden Fürsten und die Gesandten der anderen Reichsstände sowie, wohl noch gravierender, an Stallungen für die zahlreich mitgeführten Pferde stellte den Reichserbmarschall vor erhebliche Probleme, konnte er doch kaum alle ansuchenden Stände unterbringen48, viel weniger Wünsche um besondere Herbergen erfüllen49. Er bat den Kaiser deshalb um diesbezügliche Anordnungen oder um die Abordnung eines Kommissars, der sich selbst ein Bild machen sollte50. Wenig später konkretisierte er, es sei „unmüglich, die ankhommenden chur-, fürsten unnd stennde deß Reichs, wofern kain andere anordnung geschicht, in der angegebenen anzahl gesindt und pferdt underzubringen“. Er habe dem kaiserlichen Quartiermeister für 2070 Pferde „die halbe statt geben und einraumen müssen“, in der gesamten Stadt könnten in alten und jetzt neu gebauten Stallungen 4700 Pferde eingestellt werden, doch benötige man Platz für insgesamt 7121 Pferde51. Da es ihm „unmüglich, ohne fernere euer ksl. Mt. zuthun ainigen standt mehr underzubringen“, bat er nochmals um die Abordnung eines kaiserlichen Kommissars und regte selbst an, der Kaiser möge den Herzog von Bayern um die Erlaubnis der Einfurierung in Stadtamhof sowie andere benachbarte Fürsten für umliegende Dörfer ersuchen52. Rudolf II. griff gemäß Beschluss des Geheimen Rates53 den Vorschlag auf und bat Herzog Wilhelm V. von Bayern, er wolle dem Reichserbmarschall in Stadtamhof und anderen benachbarten Orten Quartiere und Stallungen überlassen54. Da der Herzog dies billigte55, schien sich die Situation zu entspannen, zumal auch die für den Kurfürsten von Brandenburg vorgesehene Herberge frei wurde, nachdem er den persönlichen Reichstagsbesuch abgesagt hatte56.
Um die Unterbringung des Reichstagspersonals möglichst effektiv zu organisieren, besichtigten Profos und Furier des Reichserbmarschalls sowie zwei Verordnete des Regensburger Rates ab 7. 3. 1594 die einzelnen Stadtviertel („Wachten“), verzeichneten die dort vorhandenen Unterkunftsmöglichkeiten und fertigten daraus ein Furierregister an57. Es nannte, gegliedert nach Wachten, einzeln durchnummeriert den Namen des Hausbesitzers, die im Haus zur Verfügung stehenden Stuben, Kammern, Betten und Stallplätze für Pferde und summierte das Ergebnis jeweils für die Wachten auf. In der Westnerwacht standen beispielsweise 98 Stuben, 148 Kammern, 294 Betten und Stallungen für 672 Pferde sowie weitere fünf Küchen, zwölf Keller und zwei Gewölbe zur Verfügung; in der Donauwacht waren es 147 Stuben, 221 Kammern, 466 Betten, Platz für 764 Pferde, elf Küchen, 17 Keller, neun Gewölbe und zwei Säle. In der Gesamtsumme für alle acht Wachten umfasste die Liste 1172 Nummerneinträge, es wurden also 1172 Quartiere besichtigt und dabei insgesamt 988 Stuben, 1434 Kammern, 2738 Betten, Stallungen für 4278 Pferde, 72 Küchen, 72 Keller, 34 Gewölbe und zwei Säle ermittelt.
Auf dieses Furierregister und die dortige Nummernabfolge bezog sich eine folgende Auflistung zur Unterbringung von Reichstagsteilnehmern bei einzelnen Regensburger Bürgern und Einwohnern. Das sehr umfangreiche Unterkünfteverzeichnis58 nennt, geordnet nach Wachten, mit den laufenden Nummern 1 bis 676 jeweils den Namen und in einigen Fällen zusätzlich den Beruf des Hausbesitzers, die Anzahl der dort untergebrachten Personen anhand ihrer Funktionszuschreibung im jeweiligen Hofstaat oder der Zugehörigkeit zu einer anderweitigen Reichstagsgesandtschaft, die von diesen belegten Stuben, Kammern und Betten sowie den dafür wöchentlich zu entrichtenden Preis. Wenngleich sich die Liste unvollständig auf vier der acht Wachten beschränkt und bei Weitem nicht alle Gesandtschaften erfasst, bietet die Quelle doch wichtige Hinweise auf die Regensburger Bevölkerungs-, Häuser- und Stadtstruktur am Ende des 16. Jahrhunderts. Die Liste kann aufgrund ihres Umfangs hier nicht dokumentiert werden, es seien lediglich einige Beispiele daraus genannt: Westnerwacht, Nr. 6: Unterkunft von vier Kurkölner Musketieren bei Jakob Frank; eine Stube, eine Kammer und zwei Betten für wöchentlich 1 fl. 30 kr. Westnerwacht, Nr. 88: Unterkunft von vier Würzburger Hofjunkern bei Konrad Fischer; eine Stube, eine Kammer und drei Betten für wöchentlich 3 fl. Westnerwacht, Nr. 139: Unterkunft des Pfalz-Neuburger Landrichters zu Burglengenfeld bei Hans Portner; eine Stube, eine Kammer und drei Betten für wöchentlich 2 fl. Schererwacht, Nr. 204: Unterkunft von landgräflich hessischen Gesandten bei Christoph Allschmied; drei Stuben, drei Kammern und drei Betten für wöchentlich 12 fl. Schererwacht, Nr. 229: Unterkunft des Kurtrierer Rates Dr. Burkhard Wimpfeling beim Glaser Dionysius Metzger; eine Stube, eine Kammer und zwei Betten für wöchentlich 2 fl. Donauwacht, Nr. 384: Unterkunft der Gesandten der Stadt Köln bei Lukas Wirt; eine Stube, drei Kammern, fünf Betten, Küche, Keller, Gewölbe mit Geschirr und anderem Hausrat für wöchentlich 13 fl. Wildwercherwacht, Nr. 568: Unterkunft des Kurmainzer Rates [Jobst] Philipp von Bicken bei Veit Bernhardt; eine Stube, zwei Kammern und drei Betten für wöchentlich 2 fl. 30 kr. Wildwercherwacht, Nr. 572: Unterkunft des spanischen Gesandten für Burgund, [Charles Philippe de Croÿ,] Marquis d’Havré (mit Gefolge), bei Wolf Berger; vier Stuben, fünf Kammern und 20 Betten sowie Küche und Keller für wöchentlich 20 fl. Wildwercherwacht, Nr. 633: Unterkunft des bayerischen Rates Dr. Forstenhäuser bei Tobias Brothuber; eine Stube, eine Kammer und zwei Betten für wöchentlich 1,5 Taler. Wildwercherwacht, Nr. 657: Unterkunft von drei kursächsischen Junkern bei Kaspar Neumeier; eine Stube, zwei Kammern und fünf Betten für wöchentlich 3 fl. 30 kr. Den meisten Raum beanspruchte die Unterbringung des Hofstaats der persönlich anwesenden Kurfürsten und Fürsten59 sowie des Beraterstabs, der Aufwartung und des Gefolges des Kaisers. Der Erzbischof von Salzburg und dessen Hofstaat waren laut den im Akt folgenden Einträgen zur Einlosierung des Kaisers, die teils der kaiserliche Quartiermeister Gregor Bönl anfertigte, im Quartier Rudolfs II. untergebracht60. Demgegenüber hielt sich der Platzbedarf für die Gesandtschaften der übrigen Reichsstände, die im erwähnten Verzeichnis nur sehr lückenhaft dokumentiert werden, in Grenzen.
Neben der Quartierfrage stand die Versorgung der Reichstagsstadt und der zahlreichen Teilnehmer mit Lebensmitteln aus dem Umland im Zentrum der Vorkehrungen. Deshalb hatte der Kaiser ebenfalls parallel zum Ausschreiben bereits am 10. 1. 1594 Bayern, Pfalz-Neuburg, die Kurpfalz (wegen der Territorien in der Oberpfalz) sowie die Bischöfe von Augsburg, Salzburg und Passau aufgefordert, bei den Regensburg nächstgelegenen Ämtern zu verfügen, dass die Untertanen Lebensmittel „umb geburlichen zimlichen werth“ dorthin liefern oder sie Käufern in ihren Gebieten „gegen zimblicher zallung guetlich volgen lassen“61. Zwar wurde dies von mehreren Seiten zugesagt62, doch wiederholte Rudolf II. vor der bald erwarteten Eröffnung des Reichstags seine Aufforderung nochmals, ergänzt um die Bitte, besonders Pferdefutter sowie Heu und Stroh nach Regensburg zu liefern63. Obwohl Reichserbmarschall Alexander von Pappenheim zwischenzeitlich ebenfalls die Bitte an die benachbarten Reichsfürsten gerichtet hatte, den Untertanen aufzuerlegen, dass sie ihre Waren „umb billige bezallung hieher in die statt zu offenen failen marckh bringen“64, um so Lebensmittelengpässen und damit verbundenen Kostensteigerungen in Regensburg möglichst vorzubeugen, wurden die Zusagen der Fürsten wohl nicht durchgehend eingehalten. So berichteten die Brandenburg-Ansbacher Gesandten, der Herzog von Bayern und der Pfalzgraf von Neuburg hätten ihren Untertanen verboten, Lebensmittel „auff feilen marckt alhier zu pringen“, sondern diese seien „iren f. Gnn. und derselben bevelchs habern zu dero aignen notturfft zuvor anzupieten“. Die Folge sei, dass in Regensburg „alles in hochstem wert“65. Mit dieser Feststellung korrespondiert eine Anordnung Pfalzgraf Philipp Ludwigs an den Forstmeister und den Kastner in Burglengenfeld, mehr Eichenholz als üblich fällen und aufscheitern zu lassen, weil es beim Reichstag „in hohen werth komen werde“, und es in Regensburg „aufs höchst ir köndt, zuverkauffen“66. Auch die kursächsischen Gesandten beklagten unmittelbar nach ihrer Ankunft in Regensburg die „grosse teurung, unnd ist sonderlich fast gar [nicht] oder doch schwerlich zur fuetterung zu kommen“67. Der venezianische Gesandte Contarini stellte zur Lebensmittelknappheit fest: „Qui si sta con grandissimo dissagio et, fuor che il pane et il vino ch’è carissimo, non si trova alcuna cosa da vivere, et bisogna mandare persone in luoghi lontani dalla città quatro et cinque leghe con grandissima spesa per fare qualche provisione […]“68.
Um die vielfach beklagte Teuerung während der Reichsversammlung69 zu begrenzen, wurde gemäß dem üblichen Verfahren auch 1594 eine Reichstagsordnung (Taxordnung) ausgearbeitet und publiziert. In ersten Verhandlungen mit dem Reichserbmarschall am 29. 3. 1594 gab der Regensburger Rat die in der Stadt üblichen Preise für Getreide, Fleisch, Fisch, verschiedene Mahlzeiten, Bier und für die Stallmiete bekannt, vermied aber Aussagen zum stark schwankenden Holzpreis, für den Brotpreis, der von jenem für Getreide abhänge, für den bekanntlich sehr teuren Wein sowie für die Miete von Kammern und Zimmern, die wie in der Vergangenheit Wirt und Gast jeweils selbst vereinbaren sollten70. Nachdem der Kaiser die weitere Ausarbeitung der Reichstagsordnung bis zu seiner Ankunft zurückgestellt hatte, die Preise in Regensburg währenddessen aber weiterhin anstiegen und insbesondere eine „ubermessige steigerung mit denn losamentenn“ festzustellen war, regten die kursächsischen Gesandten bei der kaiserlichen Empfangskommission71 an, die Taxordnung vorzeitig zusammen mit ihnen, dem Reichserbmarschall und dem Regensburger Rat zu konzipieren, dem Kaiser zur Korrektur zu schicken und dann gegebenenfalls noch vor oder unmittelbar bei dessen Ankunft zu publizieren. Die Empfangskommission lehnte dieses Verfahren ab, befürwortete aber eine nochmalige Nachfrage des Reichserbmarschalls beim Rudolf II. und erklärte sich bereit, an der Ausarbeitung mitzuwirken, sobald sie über eine entsprechende Weisung des Kaisers verfüge72. Diese Konzeption wurde trotz der verzögerten Anreise Rudolfs nicht umgesetzt, sondern das Dekret des Kaisers für die Ausarbeitung der Taxordnung erging nach dessen Ankunft in Regensburg am 18. 5. erst am 20. 5. 1594 als Auftrag an die Reichshofräte Georg Deserus von Fraunhofen und Eberhard Wambold von Umstatt, die kursächsischen Gesandten als Vertreter des Reichserzmarschalls, Reichserbmarschall Alexander von Pappenheim und Deputierte der Stadt Regensburg73.
Die daraufhin formulierte Reichstagsordnung datiert vom 29. 5. 1594, sie wurde im Anschluss an den Druck aber erst am 11. 6. 1594 auf den Plätzen Regensburgs durch den Reichserbmarschall, die Herolde für Böhmen, Ungarn und das Reich, 13 Trompeter und einen Heerpauker publiziert und ausgerufen74. Die Reichstagsordnung erschien 1594 im Gegensatz zu früheren Ordnungen nicht als Einblattdruck im Langformat, sondern als gedrucktes Geheft75. Sie enthielt die üblichen Vorschriften76 zur Sicherung von Ruhe und Ordnung zwischen den Reichstagsteilnehmern und mit Fremden, zum Verfahren bei gewalttätigen Zwischenfällen und für die Verweisung fremder Handwerker und Händler sowie von Bettlern und Siechen aus der Stadt, gab genaue Feuerschutzbestimmungen vor, ordnete tolerantes Verhalten hinsichtlich Sprache, Sitten und Religion an, verbot den eigenmächtigen Austrag von Streitigkeiten, regelte den Alarm bei Tumulten und verbot Falschspielerei sowie die Aufnahme von Fremden durch Bürger der Stadt in ihre Häuser ohne vorherige Anmeldung. Die Festlegung der Preise für die Unterkunft in Herbergen und Losamenten ließ die Ordnung bis zum Abschluss von deren Besichtigung offen. Relativ ausführlich ging sie auf die Zufuhr von Getreide und Brot, den Verkauf an den in der Stadt üblichen Orten, den Preis für verschiedene Getreidesorten (nicht des Brotes) sowie in Verbindung damit auf das Verbot des Vorkaufs im Umland Regensburgs ein, um eine möglichst freie und kostengünstige Zufuhr in die Stadt zu gewährleisten. Die integrierte Taxordnung gab Höchstpreise für Fleisch, Innereien, Speck, Würste und diverse Fische vor, während für Geflügel, Eier, Butter, Käse und Obst zwar keine Festlegung möglich war, der Reichserbmarschall aber gegen überteuerten Verkauf vorgehen sollte. Gleiches galt für Wein und auswärtiges Bier, während Regensburger, pfälzisches und böhmisches Bier taxiert wurden. Genau festgelegt wurden die Preise für Mahlzeiten in Wirtshäusern und für die Übernachtung in Verbindung mit der Verpflegung sowie für Stallmiete und Pferdefutter. Der Holzpreis konnte nicht fixiert werden, doch galt auch hier die Sanktionierung überteuerter Angebote. Bezüglich der gültigen Münzen in der Stadt beließ man es bei der Reichsmünzordnung.
Allerdings zeigen die anhaltenden Klagen über überhöhte Kosten, dass der Vollzug der Taxordnung nicht sichergestellt77 und damit der Preisanstieg in Anbetracht des immensen Bedarfs für die während des Reichstags übervölkerte Stadt nicht wirksam begrenzt werden konnten.
4.4 Zeremoniell und Öffentlichkeit des Reichstags
Im Vorwort des ersten Bandes in der Reihe der „Reichsversammlungen 1556–1662“ wurde im Jahr 1988 konstatiert:„Die Darlegungen zu Zeremoniell, Einberufung, Unterkunft und Session verlieren [nach 1555] für das Reichstagsgeschehen ihre Bedeutung und können weggelassen werden“1. Diese Sichtweise ist in Anbetracht der ‚kulturalistischen Wende‘ der Geschichtswissenschaft2 und der im Zusammenhang damit grundlegend neu bewerteten Bedeutung des Zeremoniells und der Symbolik der Reichstage im 16. Jahrhundert3 in dieser Absolutheit nicht mehr haltbar: Das Reich wurde beim Reichstag „nur in der solennen Versammlung, in der feierlichen, kollektiven, formalisierten öffentlichen Praxis“ sicht- und erfahrbar, der Reichstag ist damit nicht nur zu verstehen als Verhandlungsereignis, sondern erst „das gesamte feierliche Geschehen“ konstituierte die Darstellung und Herstellung des Reichs als Gesamtverband auf dem Reichstag4.
Um dieser Sichtweise in Ansätzen gerecht zu werden, ohne das Editionskonzept für die Reihe der „Reichsversammlungen“ zu verlassen, wird angestrebt, die zentralen zeremoniellen Ereignisse an entsprechender Stelle in der Aktendokumentation oder der Einleitung etwas detaillierter darzustellen. Dies gilt insbesondere für den Einzug des Kaisers in Regensburg5, für die Ankünfte einzelner Reichsfürsten6, sodann für das Zeremoniell bei der Eröffnung der Verhandlungen7 und beim Abschluss8 der Reichsversammlung. Um daneben weitere zeremonielle Akte und überdies die „Präsenzöffentlichkeit“ des Reichstags als dessen zweiten, sichtbaren „Schauplatz“ neben den Verhandlungen hinter den verschlossenen Türen der Räte und Kurien9 zu beleuchten, sollen an dieser Stelle in den Quellen greifbare öffentlichkeitswirksame Aspekte, die Typus und Dichte der Veranstaltungen außerhalb der Beratungsebene veranschaulichen, rekapituliert werden. Als Quellen dienen neben einigen Gesandtenberichten10 und dem bayerischen Zeremonialprotokoll11 vor allem die Reichstagsbeschreibung Peter Fleischmanns12, die im Zusammenhang mit der Auflistung des Hofstaats der anwesenden Reichsfürsten viele Bankette erfasst, sowie die aus der Provenienz der Stadt Regensburg stammenden „Denkwürdigkeiten“13 zum Reichstag 1594, die vorrangig dessen äußeren Ablauf chronologisch dokumentieren und dabei den Schwerpunkt auf die in der Stadt sichtbare Öffentlichkeit der Reichsversammlung mit Ereignisse legen, an denen die Regensburger Bürger nicht nur als Zuschauer, sondern selbst als Akteure mitwirkten und damit zu „Mitspielern des äußeren Geschehens beim Reichstag“ wurden14.
Dies gilt zunächst weniger für die zahlreichen Bankette15, die die persönlich anwesenden Kurfürsten und Fürsten ausrichteten, wenngleich einige davon entweder in der Öffentlichkeit ausgetragen oder um öffentliche Veranstaltungen wie etwa Schaufechten erweitert wurden. Ansonsten beschränkten sich die Bankette auf einen eng umschriebenen Teilnehmerkreis mit genau festgelegter Sitzordnung, wobei die Spannbreite jedoch von zeremoniell streng regulierten Festtafeln bis hin zu eher formlosen, oft spontan zusammentretenden ‚Arbeitsessen‘ reichte16.
Nach Aussage der genannten Quellen17 fanden im Zeitraum vom 8. 6. bis 18. 8. 1594, also innerhalb von zehn Wochen, 23 große Bankette und weitere sechs kleinere, aber gleichwohl in der Chronistik verzeichnete Festtafeln statt. Die meisten der persönlich anwesenden Kurfürsten und Fürsten veranstalteten zwei Bankette, Kurfürst Ernst von Köln dagegen lud viermal ein. Dazu kamen die zahlreichen, in den Gesandtenberichten nur knapp angesprochenen anderweitigen gemeinsamen Mittags- oder Abendtische im kleineren ‚privaten‘ Kreis, die hier unberücksichtigt bleiben. Den Auftakt machte Herzog Maximilian von Bayern mit einem Bankett in seiner Unterkunft, dem Kloster St. Emmeram, am 8. 6. 1594 mit 16 Teilnehmern, darunter die drei geistlichen Kurfürsten, Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, Herzog Johann Casimir von Sachsen-Coburg, Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg, Fürst Christian von Anhalt, mehrere Grafen und einige kaiserliche Räte. Am zweiten Bankett Maximilians am 29. 6. wieder in St. Emmeram wirkten 29 Gäste mit, neben mehreren persönlich anwesenden Reichsfürsten und deren Söhnen viele Grafen, darunter Burggraf Fabian von Dohna als Kurpfälzer und Graf Wolfgang Ernst von Stolberg als Kurbrandenburger Gesandter, daneben der burgundische Deputierte Charles Philippe de Croÿ, der ungarische Kanzler János Kutassy, Bischof von Raab, und erneut die führenden kaiserlichen Räte Rumpf, Trautson und Albrecht von Fürstenberg18, die abgesehen von wenigen exklusiven Fürstenbanketten bei sehr vielen Einladungen anwesend waren und ihrerseits in Vertretung Rudolfs II. am kaiserlichem Hof „stettigs freye Taffl“ hielten19.
Bereits einen Tag nach der ersten Einladung Maximilians von Bayern fanden an Fronleichnam, 9. 6. 1594, zwei Bankette statt: Eines richtete Kurfürst Wolfgang von Mainz (16 Teilnehmer, darunter mehrere protestantische Fürsten)20, das andere Kurfürst Ernst von Köln aus. Zu Letzterem liegt keine Gästeliste vor21, allerdings merkt der Regensburger Chronist dazu kritisch an, es seien dabei „100 eimer weins außgesoffen [worden]; die schauessen sollen zu 1000 fl. costen. In Ungern wird er22 der niderlendischen leuff halben nichts zu geben haben“23. Die aufwendig inszenierten und verschwenderisch gestalteten Schauessen setzten sich bei den folgenden Banketten Kurfürst Ernsts fort24. Besonders jenes am 19. 6. 1594, zu dem auch der Kaiser geladen war, der aber weder hier noch bei anderen Banketten erschien25, wurde entsprechend vorbereitet26 und organisiert: Es fand im Unterschied zur üblichen Praxis nicht in der Herberge des Kurfürsten statt, sondern im großen Saal des Regensburger Rathauses, der höheres Renommee versprach27. Unter den 31 Teilnehmern des Festessens, das „gar herrlich gehalten“ wurde28, befanden sich unter anderem alle persönlich in Regensburg weilenden Kurfürsten und Fürsten, für die weltlichen auch deren Gemahlinnen sowie anwesende Söhne und Töchter, die leitenden Gesandten von Kurbrandenburg, der Kurpfalz und Österreichs sowie die führenden kaiserlichen Räte29. Zudem beschränkte sich das Bankett, das schon mittags begann, nicht auf diese Runde, sondern „man gab meniglich, wer hinauf kham, zu drinckhen, und wurd auf den abent ein fechtschuel vor dem rathauß gehalten“30. Nach Aussage der Kurbrandenburger Gesandten hat Kurfürst Ernst selbst „die anordnung gethan, das keiner, so nichtt notturfftigk bereuschertt, hinnunter gelaßen worden. Sein 78 eimer wein und 40 eimer bier ausgetruncken worden“31. Im Gegensatz zu anderen Banketten, die wohl meist auf den geladenen Personenkreis limitiert blieben, wurde hier mit dem freien Ausschank von Wein und dem anschließenden Schaufechten vor dem Rathaus die Öffentlichkeit der Stadt und des Reichstags miteinbezogen. Allerdings galt die ansonsten zu beobachtende Eingrenzung auf relativ wenige Teilnehmer im Kontrast zur Schauveranstaltung am 19. 6. wohl auch für das letzte Gastmahl Kurfürst Ernsts von Köln, das erst am 3. 8. stattfand, nachdem die meisten Fürsten bereits aus Regensburg abgereist und deshalb nur „vast alle geystliche personen vnd vom [!] Rom“ anwesend waren32: Es fanden sich ein der päpstliche Legat Madruzzo und führende Männer aus dessen Gefolge wie Franciscus Oranus, Auditor an der Rota, Carlo Gaudenzio und Gianangelo Gaudenzio Madruzzo, dazu die drei päpstlichen Nuntien Speciano, Frangipani und Portia sowie Giovanni Battista Concino, Gesandter des Großherzogs der Toskana.
Die sich hier andeutende „konfessionelle ‚Bereinigung‘ des Tafelns“ beim Reichstag 159433 bestätigt sich auf katholischer Seite wenig überraschend bei den Banketten von Legat Madruzzo am 22. 6. im Garten seiner Unterkunft34 und von Nuntius Speciano am 18. 7.35, ebenso lud der spanische Gesandte San Clemente nur katholische Gäste zu sich, darunter die gesamte kuriale Vertretung und einige kaiserliche Räte36. Bischof Julius von Würzburg veranstaltete zwei größere Tafeln im Garten des Jakobsklosters. Für die erste am 12. 7., ein Essen „und music“37, liegt keine Gästeliste vor, die zweite am 26. 7. kurz vor seiner Abreise beschränkte sich auf 15 katholische Teilnehmer mit dem päpstlichen Legaten, den drei Nuntien, den Vertretern des Königreichs Ungarn und erneut den führenden kaiserlichen Räten38. Zwar waren auch auf protestantischer Seite beim zweiten Bankett Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen am 9. 7.39 und beim ersten Empfang Herzog Friedrichs von Württemberg am 11. 7.40 nur glaubensverwandte Gäste anwesend, aber dennoch stellten demgegenüber die konfessionell gemischten Tafeln, wie sie in allen anderen Banketten zu beobachten sind, den Normalfall dar.
Dies gilt neben den eingangs erwähnten Einladungen für Festtafeln protestantischer Fürsten wie Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg am 13. 6. und 14. 7. (mit anschließendem Schaufechten auf dem Jakobsplatz)41 ebenso wie für die Bankette der geistlichen Reichsstände: Kurfürst Johann von Trier versammelte am 26. 6. (18 Teilnehmer, ohne Frauen) und am 16. 7. (20 Teilnehmer, mit Frauen und Töchtern der weltlichen Fürsten) neben geistlichen auch protestantische Fürsten in seiner Herberge42, gleichermaßen Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg bei seinem Bankett am 30. 6. mit 25 Teilnehmern beider Konfessionen43, darunter die anwesenden Reichsfürsten mit Ausnahme Kurfürst Wolfgangs von Mainz und Bischof Julius’ von Würzburg. Im Gegensatz zur oben erwähnten, ‚offenen‘ Veranstaltung Kurfürst Ernsts von Köln achtete der Erzbischof auf die Exklusivität der Runde, indem er Trabanten als Türhüter aufstellen ließ, „welche die ab- und zugehenden fürstlichen diener und officier gekhennt, domit niemand frembder einschleichen khönnen. Es sind sonderlich schöne schauessen aufgetragen worden“44.
Von den festlichen Banketten zu unterscheiden sind mehr oder minder spontan zusammentretende Tischrunden, die sich mehrfach ergaben, indem sich höhere Reichsfürsten, namentlich Kurfürst Ernst von Köln und Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, selbst zum Essen einluden, sei es bei kaiserlichen Räten wie Wolfgang Rumpf45 und Paul Sixt Trautson46, anderen Reichsständen47 oder bei höherrangigen Gesandten48. Wenngleich bei diesen Mahlzeiten Zeremoniell und Öffentlichkeit eine geringere Rolle spielten als bei den großen Schaubanketten, vermerkte Peter Fleischmann in seinen Beschreibungen selbst dieser Rundtafeln die Sessionsabfolge sowie die bevorzugte Position unmittelbar neben dem ranghöchsten Fürsten etwa in der Form, dass Wolfgang Rumpf (am 2. 7.) „an der Rundtaffl zu nechst an Churfürsten zu Cöln zur Rechten Handt kommen vnd gesessen“49. Konkreter sichtbar wird die Rangfolgeproblematik bei den Banketten an der kritischen Position Herzog Maximilians von Bayern als nicht regierender Fürst50. Maximilian selbst stellte dazu in der Frühphase des Reichstags fest, er sei zu zwei Banketten gemeinsam mit Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg geladen worden, „und ist mir pfaltzgraf bayde mal vorgesetzt, aber gegenainander uber gesetzt worden. […] Sonsten setzt mann mich den anndern allen vor, alß den 2 von Khoburg, Holstain51 etc.“52.
Im Übrigen wurden die Festessen und sonstigen Vergnügungen vor allem von ausländischen Reichstagsbeobachtern kritisch beurteilt, sei es als Hindernis für den Verhandlungsfortgang53 oder wegen der damit verbundenen Kosten. Der spanische Gesandte San Clemente, der selbst an vielen Festtafeln teilnahm, beklagte das übermäßige Bankettieren und stellte wohl übertrieben fest, es seien dafür in weniger als drei Monaten 5 Millionen Gulden ausgegeben worden54.
Noch deutlicher als an den bemängelten Banketten wird die in der Kritik anklingende Teilung des Reichstags in eine nach außen hin kaum sichtbare, von den Gesandten in den Kurien und Religionsberatungen getragene Verhandlungsebene und eine in der Öffentlichkeit präsente Unterhaltungsebene an den in der Stadt für jedermann zugänglichen Schauveranstaltungen wie den erwähnten, oftmals mit Banketten kombinierten ‚Fechtschulen‘ oder besonders den Wettspielen und Turnieren55. Im Zentrum des Unterhaltungsprogramms während des Reichstags 1594 standen dabei die „stahel schießen“, also Armbrustschießwettbewerbe, die an die Stelle der aufwendigeren größeren Turniere traten56. Die Abfolge der Preisschießen ist überliefert in den Regensburger „Denkwürdigkeiten“57 sowie in einer zeitgenössischen Württemberger Geschichte, die dazu insgesamt feststellt: „Die chur- unnd fürsten, auch andere herrn, haben sich auff dißem Reichs tag sehr lusstig, frölich und freündtlich gegen einander erzaigt, panckheten, ringlen rennen, stahl- undt büchßen schießen gehaltten und vihl zum bessten geben“58.
Laut den zitierten Quellen fanden im Zeitraum vom 5. 6. bis 14. 7. 1594, also innerhalb von sechs Wochen, neun Preisschießen statt, die meist einen Tag dauerten, sich aber ebenso über drei Tage hinziehen konnten. Veranstalter waren vornehmlich persönlich anwesende Reichsfürsten: Zweimal Kurfürst Ernst von Köln, je einmal Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg, Herzog Friedrich von Württemberg, Herzog Maximilian von Bayern und Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg; dazu Graf Karl von Hohenzollern und ein Freiherr von Maxlrain. Sie setzten für die Gewinner und die nachfolgend Platzierten Preisgelder meist in einer Höhe von 110–120 Gulden aus oder vergaben Sachpreise in Form vergoldeter Becher. Kennzeichnend für die Schießwettbewerbe war das offene Teilnehmerfeld59, dem über alle sozialen und ständischen Schranken hinweg hohe Reichsfürsten, mindermächtige Reichsstände und Adelige aus dem Gefolge der Fürsten oder des Kaisers ebenso angehörten wie Bürger und Handwerker aus Regensburg, anderen bayerischen Städten oder Bauern aus dem Umland. So konnte am 16. 6. „ein baur“ den Sieg erringen60, am 1. 7. ein Bürger aus Neuburg, am 10. 7. belegten ein Regensburger Hafner, ein Regensburger Schlosser und „einer vom adel“ die ersten Plätze, am 14. 7. waren es Freiherr Georg von Maxlrain, ein Bürger aus Neuburg und erneut der Bauer, der schon zuvor gewonnen hatte61.
Doch beschränkte sich die Unterhaltung bei diesen Veranstaltungen nicht auf den Schießwettbewerb, sondern daneben wurde gespielt und getrunken. So hat man während des Schießens am 13. 7. im Schießhaus „mit allerlay kartenspil gekhurtzweilet“, das Hofgesinde hat „gezecht und gedrunckhen, dann ein jeglicher herr hat zur zeit seines schiessens etlich vaß mit wein hinausführn laßen. Da einem jeden eingeschenckht worden, der es begert. Der ertzbischof von Salzburg hat gar ein vaß in schießgarten herauß ziehen laßen und menigclich davon zudrinckhen geben. Haben die furstliche person sich mit worten und geberden gar vertreulich und bruderlich, auch schimpf und boß mit einander getriben gar ungescheucht, dz man sich darob verwundert, sonderlich Coln, Sachsen-Coburg und Leuchtenberg“62. Zuvor war das Preisschießen Herzog Maximilians von Bayern mit einem anschließenden Nachtmahl der beteiligten Fürsten im Schießgarten verbunden worden. Diese sind „sehr frölich gewest“ und erst um 10 Uhr „herein khommen. St. Jacobs thor ist offengehalten, doch mit etlich rott burger gesterckht“63.
Im Unterschied zu den Armbrustschießen blieb die Mitwirkung an Ringelrennen (Ringstechen) nach Aussage der Quellen adeligen Reichstagsteilnehmern oder berittenen Mitgliedern des kaiserlichen oder reichsfürstlichen Gefolges vorbehalten. So bestritten jenes am 25. 6. 1594 auf dem Ägidienplatz kaiserliche Kämmerer und Truchsessen sowie bayerische und andere Kämmerer64, bei einem von Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen am 14. 7. ausgerichteten rangen etwa 40 Grafen, Herren und Adelige um den Siegerpokal im Wert von 100 Gulden65. Gleichwohl bildeten die vier während des Reichstags dokumentierten Ringelrennen66 ein öffentlichkeitswirksames Unterhaltungsprogramm für die wohl zahlreichen Zuschauer aus den Reihen des anderweitigen Reichstagspersonals und der Regensburger Bürgerschaft.
Neben diesen weltlichen Vergnügungen boten kirchliche Anlässe die Gelegenheit zur repräsentativen öffentlichen Inszenierung während des Reichstags. Dies gilt zunächst für das mit dem Einzug Rudolfs verbundene Zeremoniell beim Empfang durch die Regensburger Domgeistlichkeit und die anschließende Feier im Dom am 18. 5.67 sowie für den Gottesdienst im Rahmen der Reichstagseröffnung am 2. 6. 159468. Eine Woche später, am 9. 6., fand für die katholischen Reichstagsteilnehmer die Fronleichnamsprozession als „umbgang“ im Dom statt, an dem im Gegensatz zu fast allen anderweitigen öffentlichen Ereignissen Kaiser Rudolf selbst mitwirkte69. An der Spitze der Prozession wurden vier Kruzifixe getragen, es folgten Chorknaben und „coralisten“, Mönche des Barfüßer-, Augustiner- und Predigerordens, die Kleriker und Kanoniker der Domkirche sowie kaiserliche Edelknaben, Hofdiener, Truchsessen, weiteres Hofpersonal, sodann Kämmerer und Räte, alle mit brennenden Fackeln ausgestattet. Unter einem Baldachin, getragen von vier kaiserlichen Kammerherrn, führte der Bischof von Raab das hochheilige Sakrament mit, geleitet vom Erzbischof von Salzburg zur rechten und Herzog Maximilian von Bayern zur linken Seite. Es folgten der Kaiser, geziert mit dem Goldenen Vlies, sowie Obersthofmeister Rumpf zur Rechten und Obersthofmarschall Trautson zur Linken. Den Abschluss bildeten die Kurfürsten von Köln und Trier.
Wesentlich aufwendiger und öffentlichkeitswirksamer gestaltete sich die Beisetzung des am 16. 8. während des Reichstags verstorbenen Johann Kobenzl von Prossegg, Deutschordenskomtur und Landeshauptmann von Krain. Der Trauerzug am 20. 8. bewegte sich zuerst von seiner Herberge zur Jakobskirche, wo die Leichenpredigt stattfand, und von dort zur Deutschordenskirche St. Ägidien, wo er begraben wurde70. Im Trauerzug folgten der Leiche auf schwarzem Samt mit Wappen und silbernen Kreuzen Hunderte von Kerzenträgern, schwarz gekleidete Knaben mit hölzernen Kreuzen, die gesamte Regensburger Geistlichkeit, Klagende mit vergoldeten Schwertern, Dolchen und schwarzen Sturmhauben, dazwischen wurden Fahne, Wappenschild und Pferd des Verstorbenen mitgeführt. Es folgte der Hofstaat des Kaisers, angeführt von Rumpf, Trautson und dem Bischof von Raab, den Abschluss bildeten kaiserliche Leibtrabanten und Hartschiere.
Was schließlich die während des Reichstags vorgenommenen Belehnungen und Regalienvergaben71 betrifft, ist vorauszuschicken, dass sich mit dem Verzicht auf die „Fahneninvestitur“ seit den letzten öffentlichen Belehnungen auf dem Reichstag 156672 „das Ausmaß der Öffentlichkeit und die Vielfalt von eingesetzten Zeichen und rituellen Praktiken“ beträchtlich reduzierten73. Die 1594 praktizierte Belehnung „in der Kammer“ entfaltete demgegenüber nur begrenzte öffentliche Wirkung74, sie wurde aber dennoch bei Belehnungen persönlich anwesender Reichsfürsten im zeremoniell genau festgelegten, feierlichen Rahmen vollzogen. Die Beschreibungen der Belehnung Kurfürst Ernsts von Köln am 16. 7. 1594 geben dies im Detail wieder75. Ebenso erfolgte die Regalienvergabe an die Kurpfälzer Gesandten für Kurfürst Friedrich IV. am 12. 8. in Anwesenheit des Kaisers, des Landgrafen von Leuchtenberg als Präsident des Reichshofrats, der leitenden Räte Rumpf und Trautson sowie von Vizekanzleramtsverwalter Freymon zwar im kleineren Rahmen, aber „mit allen gebreuchlichen Ceremonien“. Gleiches gilt für die Vergabe der Regalien unmittelbar im Anschluss daran am 12. 8. an die pommerischen Gesandten für Herzog Bogislaw XIII. als Vormund seines Neffen Philipp Julius von Pommern-Wolgast sowie für Herzog Johann Friedrich als Belehnung ‚gesamter Hand‘ in Anwesenheit von Deputierten auch Kurbrandenburgs und Brandenburg-Ansbachs mit der Bestätigung der zwischen den Häusern Brandenburg und Pommern abgeschlossenen Erbeinung76. In gleicher Weise verlief die Regalienvergabe an die Eichstätter Gesandten am 23. 8. 1594 in der kaiserlichen Kammer für Administrator Johann Konrad von Gemmingen „mit allen gebreuchlichen Ceremonien“77.