Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

A) Verhandlungen der protestantischen Reichsstädte

Textvorlage: Ulm, fol. 50’–52.

Konflikt in Aachen: Vergebliche mündliche Interzession bei den Kff. von Sachsen, Köln und Mainz um Vorlage der Aachener Appellation gegen das ksl. Endurteil. Schriftliche Wendung an KR mit der Bitte um Annahme der Appellation.

/50’/ Beratungader protestantischen Reichsstädte[Aachen, Straßburg, Nürnberg, Lübeck, Ulm, Worms, Nördlingen, Speyer, Heilbronn, Frankfurt, Hagenau, Colmar, Regensburg1], einberufen auf die Bitte der Aachener Gesandten hin.

Der Aachener Syndikus Dr. Men bringt vor: Sie, die Aachener Verordneten [des amtierenden Rates], haben sich mit Unterstützung der ihnen zugeordneten Gesandten von Straßburg und Nürnberg um eine Erklärung zu ihrer wegen der Appellation [gegen das ksl. Endurteil] übergebenen Supplikation2an den Kf. von Mainz gewandt. Dieser hat dazu erklärt, das die appellation ungewonlich und derohalben ire kfl. Gn. bedenckhens triegen, solche den stenden firzubringen.Deshalb bittet Aachen, die erbarn stött wolten inen nunmehr mit verrer hilff und rath beistendig sein und, wo müeglich, an die sambtliche churfursten in irer, der stött, namen zu suppliciern.

Dazu referiert Straßburg für sich und Nürnberg: Brachten auftragsgemäß am vergangenen Mittwoch Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen vor: Aachen hat gegen das ksl. Endurteil eine Appellation eingelegt und diese bei einigen Kff. und Ff. eingebracht. Zudem haben die Aachener Verordneten unlängst die Appellation mit dem Insinuationsinstrument3in einem verschlossenen Schreiben dem Kf. von Mainz mit der Bitte übergeben, solche an gebirenden orthen firzubringen. /53’ f./ Da trotz wiederholter Nachfragen der Aachener Verordneten kein Bescheid dazu erfolgt ist, haben sie die Reichsstädte um Interzession bei Kff. und Ff. gebeten. Demnach ersuchten sie4den Kuradministrator, er möge dafür eintreten, dass die /51/ appellation angenommen und fürderlich decret daruff erfolgen mechte.Kuradministrator sagte zu, er werde dies wie bisher nach Möglichkeit insbesondere bei Kurmainz unterstützen. Gestern richteten sie ein entsprechendes Gesuch an den Kf. von Köln, ergänzt um die Bitte, bis zur Klärung des Konflikts die vom Hst. Lüttich ausgehenden Tätlichkeiten gegen Aachen zu unterbinden. Antwort des Kf.: Die Aachener wissen selbst, was ire kfl. Gn. hiebevor, darzu auch noch bei disem reichstag, und zwar mit wenig danckh, bei der sach gethon hetten. Und obwol iren kfl. Gn. nit gebirn[!] wolte, dem churfursten zu Meintz hierinn vorzugreiffen, so weren sie doch, wie sie sich jederzeit gegen denen von Aach erclert, nochmahls der mainung, ir die sach mit fleis angelegen sein zu lassen und sovil meglich das beste darbei zuthun.

/51 f./ Heute sprachen sie beim Kf. von Mainz vor und wiederholten, dass Aachen ihm vor dem RT mittels einer Supplikation eine Appellation insinuieren wollte5und zusätzlich während des RT unlängst eine schriftliche Eingabe mit der Bitte um ein Dekret zugestellt hat, das bisher aber nicht erfolgt ist. Sie, die Gesandten von Straßburg und Nürnberg, haben den Kf. namens der Reichsstädte gebeten, die Appellation den Reichsständen vorzubringen und den Beschluss eines Dekrets zu befördern. Antwort des Kf.: Bestätigt zum einen, dass ihm eine Aachener Appellation übergeben werden sollte, während er auf der Jagd im Spessart war, und dass zum anderen seinem Botenmeister deshalb kürzlich ein verschlossenes Schreiben zugestellt wurde6. /51’/ Dieweil sich aber ire kfl. Gn. damals7 wie auch noch nit erinnern könden, das appellationes, sonderlich a ceasare male informato ad eundum[!] melius informandum und andere, dergleichen zuvor ohnerhörtte und ungewonliche ding usserhalb revision sachen an irer kfl. Gn. bgelangt oder in dero ambt–bgehorig, und derohalben, sollche anzunemmen, sich nit schuldig erkendt, alls hetten sie sich solcher /52/ appellation nit beladen könden noch sollen; wie sie auch angeregte irer kfl. Gn. bottenmeister zugestellte missif darumb, das sie zugleich auch mit an Pfaltz stüende, nit anzunemmen noch zuerbrechen wüßte; deß verhoffens, die stött wurden ire kfl. Gn. darumb, das sie sich deß jenigen, so nit ires ambts noch in dern gewalt stüendec, nit beladen könden, nit verdenckhen. Sonsten, usserhalb dessen, weren ire kfl. Gn. den stötten mit allen gnaden wol gewogen.

Straßburg und Nürnberg stellen zur Debatte, was auf diese Mainzer Erklärung hin zu tun ist.

Umfrage. Beschlussdund Bekanntgabe an den Aachener Gesandtene, das die erbarn stett sich irer nochmals annemmen undf das extremum tentieren und versuchen und ein verschlossen schreiben an die sambtliche churfursten mit beilegung der appellation anstellen und ubergeben lasseng wollen8. Allain solten sie, von Aach, irer ubergeben missiv und was derselben zugehörig, bei der meintzischen cantzlei abfordern9 und den directorn10 zustellen.

Der Aachener Gesandte dankt für den Beschluss und sagt zu, die Schriften beizubringen.

B) Einzelunterredungen

Bitte an Kursachsen um Einberufung der Stände, die das kursächsische Konzept für die Gravamina unterstützen.

/302/ Unterredung der Pfalz-NeuburgerGesandten Roth von Schreckenstein und Zöschlin mit Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen11: Die Gesandten erinnern den Administrator an seine Erklärung am Vortag12und bitten ihn im Namen Pfgf. Philipp Ludwigs, er möge in Anbetracht der drängenden Zeit veranlassen, dass die Stände, so sich von der churpfältzischen schrifft13 abgesondert, zusammen kommen unnd sich der vorhabenden beschwerd schrifft, wie dieselbig zu ubergeben, mitteinander vergleichen.

Der Kuradministrator legt daraufhin 15 Uhr als Termin fest und fordert Pfalz-Neuburg auf, auch Pfalz-Simmern und Pfalz-Veldenz dafür anzusagen. Dies ist geschehen.

C) Verhandlungen protestantischer Stände bei Kursachsen

Textvorlage: Pfalz-Neuburg F, fol. 303–307.

Keine Einigung zur fraglichen Übergabe der von Kursachsen konzipierten Gravamina an den Ks. zusätzlich zu den bereits vorgelegten, von Kurpfalz formulierten Beschwerden.

/303/ (Nachmittag) Verhandlungen protestantischer Stände bei Kursachsen (Gesandte: Kursachsen: Bock, Ponickau, Peiffer, von Wolfersdorf, Mosbach, Badehorn; Pfalz-Simmern: Rorarius; Pfalz-Neuburg: Roth von Schreckenstein, Zöschlin; Pfalz-Veldenz: Eigelsbach; Sachsen-Weimar: Spelt; Mecklenburg: Kling, Grassus; Pommern-[Wolgast]: von Rammin; Pommern-[Stettin]: Borcke; Württemberg: Enzlin; Henneberg: von Langen).

Kursachsen (Bock) proponiert: Demnach ettliche gravirte stett unnd anndere anhallten, das ire gravamina intercedendo ann die ksl. Mt. möchten gebracht werden, unnd aber allberaitt vonn ettlichen stenden ein schrifft der ksl. Mt. uberraicht worden14, so wölle nunmehr zubedenkhen stehn, wie solche intercessiones inns werckh zurichten unnd ob die anwesende räthe ein sonnderbare schrifft der ksl. Mt. ubergeben sollen.

Der Gesandte Pfalz-Simmerns versteht den Sinn dieser Proposition gar nicht, jene von Mecklenburg und Pommern interpretieren sie dahingehend, ob man 1) der Bitte einiger Städte und Stände um Interzession willfahren und 2) ungeachtet der bereits übergebenen Beschwerden sonnderbare gravamina begreiffen unnd der /303’/ ksl. Mt. uberraichen soll.

Daraufhin berichtet Pfalz-Neuburg zu den gestrigen Verhandlungen mit Kursachsen15und stellt klar, das es nicht umb sonderbare intercessiones, sonnder allein darumb zuthuen, das die gemeine gravamina uff das papyr gebracht unnd ir Mt. unnderthenigst supplicando fürgetragen werden.Fragen dennoch bei Bock nach, wie die Proposition gemeint war. Bock bestätigt, das es allein die frag sey, ob unsere gnedigste unnd gn. fürsten unnd herrn sich einer sonnderbaren schrifft vergleichen unnd dieselbig der ksl. Mt. ubergeben sollen.

Anschließend verlassen die kursächsischen Gesandten das Beratungszimmer, damit alle anwesenden f. Gesandten sich auf ein gemeinsames Votum verständigen können, um so den Sessionsstreit zwischen Mecklenburg, Pommern und Württemberg in einer ordentlichen Umfrage zu umgehen.

Ob wir nun wol solches versuechen unnd unns eines /304/ voti vergleichen wöllen, haben wir doch gesehen, das einer do, der annder dort hinaus gewollt. Dann Mekhelburg unnd Pommern haben[sich] gar nicht darzue verstehn wöllen, das mann ein sonnderbare beschwerd schrifft ubergeben solle, mitt fürwendung, das auch Würtenberg diser meinung sey. Welches wir16 inn beisein Dr. Entzlin widersprochen unnd vermeldet, das wir unns gestern eines anndern mitteinannder verglichen. Unnd weil wir gesehen, das wir unsere vota nicht zusamen bringen werden, haben wir begehrt, dz ein yeder sein meinung selbst fürbringe.

Daraufhin schlagen die Gesandten Kursachsens vor, sie wollten das Votum der in den Sessionsstreit verwickelten Stände jeweils abgesondert anhören. Mecklenburg billigt dies zwar, nachdem aber als erstes Pommern zum Vortrag des Votums vor Kursachsen erfordert wird, seind die mechelburgische stillschweigend auß der stuben unnd darvon gangen.

Allß nun die pommerische ir bedenkhen den sächsischen ad partem eröffnet unnd auch widerumb /304’/ abgeschiden,trägt Kursachsen das Votum Pommerns vor: Lehnen ab, das dise wenige stennd ein sonnderbare beschwerd schrifft ubergeben sollen, dann es geb ein grosse trennung unnd verbitterung zwischen den evangelischen stenden. Wann dem andern theil ein abschlegige antwort vonn der ksl. Mt. erfolge, so werde der unglimpf auff unsern herrschafften allein ligen. Werde durch solche absonderung den gravirten nicht geholfen. Hetten keinen befelch, sich mitt so wenig stenden sonderbar zu beschweren. Do auch schon das mehrer sollte dahin gehn, das ein sonderbare schrifft sollt ubergeben werden, so köndten sie es nicht thuen, sonnder muessten zuvor irer gn. fürsten unnd herrn resolution darüber erwarten17. Wann aber sonsten per viam intercessionis den gravirten zu helfen, dabei wöllen sie sich der gebür erzaigen.

[Umfrageh.] Pfalz-Simmern (Rorarius): /304’ f./ Führt den Administrationsstreit Pfgf. Reichards mit Kurpfalz18breit ausiund votiert sodann, /305/ dz er uff solche gravamina nicht instruirt, hab auch dieselbige noch nicht gelesen.Bittet um Abschrift, um sie dem Pfgf. schicken und sich nach dessen Weisung später dazu erklären zu können.

Pfalz-Neuburg: Bestehen darauf, das mann ein sonderbare schrifft begreiffen unnd ubergeben soll,und wiederholen dafür die in der letzten Sitzung19vorgebrachten Argumente. Wenden zudem ein, das unns gleichwol dise umbfrag ettwas frembd vorkommen, dann wir seien nicht umb diser quaestion willen /305’/ hieher abgefertigt, ob mann die gravamina ubergeben soll, sonnder wir wüssten, das der herr administrator sich dessen allberaitt mitt unserm gnedigen fürsten unnd herrn verglichen, unnd es nur ann dem sei, das mann deliberire, was für gravamina sollen ubergeben werden; innmassen dann auch erst heuttigs tags irer f. Gn. selbsten die außtrukhliche anzaig geschehen, das die angedeute quaestio nunmehr gefallen unnd richtig sey. Darauff wir auch vonn irer f. Gn. unnd anndern nicht abgefertiget worden. Hiellten demnach darfür, das mann die gravamina ablese unnd sich vergleiche, wie unnd welcher gestallt dieselben sollen ubergeben werden. Annderer gestallt köndten unnd wüssten wir unns nicht zuerkleren.

Pfalz-Veldenz (Eigelsbach): Hat so confuse votirt, das wir nicht vermerkhen könden, welcher meinung er beigefallen, dann er hatt sich verlautten lassen, das er /306/ mitt unns schliesse, unnd hatt doch uff beschehene erinnerung, was die pommerische für bedenkhen haben, vermeldet, das er derselbigen meinung auch sey unnd darfür hallte, dz es ein seltzam ansehen haben werd, wann ein sonderbare schrifft sollt ubergeben werden.

Württemberg (Enzlin): Erklärt, das er befelch hab, mitt Sachsen unnd Pfaltz-Neuburg gebürende correspondentz zu hallten, zaigt aber darneben an, wann Pommern unnd Mechelburg sich wollten vonn der subscription absondern, das ihme und seinen zugeordneten bedenkhlich fallen wollt, solcher gestallt zu unnderschreiben, dann es seien darnach dreierlei trennung, unnd werden unns dardurch ein spott unnd verweiß zulegen. Do aber ye das mehrer schliessen sollt, das gravamina sollen ubergeben werden, wöllen sie sich davon nicht absondern, doch das Pommern unnd Mechelburg so wol allß andere anwesende räthe darzue vermögt werden. Wann aber andere mittel an die hand gegeben werden, dardurch den gravirten zu helfen, wöllen sie dieselbige gern anhörenj.

/306’/ Nach längerer getrennter Unterredung der Gesandten Kursachsens und Sachsen-Weimars erklären diese zunächst nur gegenüber den Räten von Pfalz-Neuburg: Aufgrund der gegensätzlichen Voten, die keine Lösung erwarten lassen, wollen sie Kuradministrator Friedrich Wilhelm über den Verlauf der Debatte unterrichten. Auch sie, die Pfalz-Neuburger, sollen Pfgf. Philipp Ludwig informieren.

Pfalz-Neuburg muss es dabei bewenden lassen, weil sie gesehen, das es weitter nicht zubringen.

Kursachsen (Bock) informiert anschließend auch Pfalz-Simmern und ‑Veldenz sowie Württemberg über diesen Beschluss, die es dabei belassen. Aber wir20 haben nochmaln begehrt, damit wir irer f. Gn. desto sattere relation thuen mögen, was doch ir, der sächsischen, endtliche meinung bei disem puncten seye. Aber unangesehen, sie widerumb ab- /307/ tretten unnd sich lenger dann ein viertel stund mitteinannder unnderredet, haben sie es doch bei voriger irer meinung bewenden lassen unnd sich anderst nicht erkleret, dann das sie irem gnedigsten herrn referirn wollten. Das sollten wir auch thuen. Was nun ire f. Gnn. sich beederseitts erkleren, das sollte hinc inde communicirt werden. Darbei wir es allso endtlich muessen bewenden lassen.

Anmerkungen

a
 Beratung] Speyer (fol. 60) zum Zeitpunkt: Vormittag, 8 Uhr.
1
 Teilnehmer gemäß Umfragelisten in Speyer A, fol. 358–359.
2
 Die Supplikation an Kurmainz (und Kurpfalz) liegt nicht vor. Vgl. zum Zusammenhang die Supplikation für den amtierenden Aachener Rat an einige protestantische Stände um Anhörung und Annahme der Appellation [Nr. 381, 382]. Zuordnung von Straßburg und Nürnberg als Beistand: Ulm, fol. 47 [Nr. 200].
3
 Notariatsinstrumente mit der Appellation, der zugehörigen Supplikation und für die Beurkundung der notariellen Übergabe an Kurmainz im September und Kurpfalz im Oktober 1593: Anm. 10–12 bei Nr. 380.
4
 = Straßburg und Nürnberg für die protestantischen Reichsstädte.
5
 Vgl. oben, Anm. 2.
6
 Zur abgelehnten Annahme im September 1593 vgl. Anm. 11 bei Nr. 380. Das dem Botenmeister während des RT übergebene Schreiben konnte nicht aufgefunden werden.
7
 = im September 1593.
b
–b gelangt … ambt] In der Textvorlage teils Nachtrag von anderer Hd. in einer Textlücke. Speyer (fol. 62): eindeutig: archicancellariat ampt.
c
 gewalt stüende] In der Textvorlage Nachtrag von anderer Hd. in einer Textlücke. Sepyer (fol. 62): archicancellariat [ampt].
d
 Beschluss] Speyer A (fol. 358’ f.) differenzierter mit Voten der Umfrage: Beschluss gemäß den Voten von Straßburg und Nürnberg.
e
 Aachener Gesandten] Nürnberg (fol. 85) zusätzlich: der während der vorausgehenden Beratung das Sitzungszimmer verlassen und vor der Ratsstube gewartet hat.
f
 annemmen und] Speyer (fol. 62) zusätzlich vor dem Folgenden: da durch mundtlich anhalten bei den churfursten nichts zuerhalten.
g
 ubergeben lassen] Speyer (fol. 62) zusätzlich: Übergabe an den Kf. von Mainz oder an den Mainzer Kanzler. Dann man es darfur gehalten, wann electori moguntino ein verschlossen schreiben uberpracht wurt, ir kfl. Gn. wurden umb sovil desto weniger bedenckens haben, dasselbig anzunemmen und im churfursten rhat furzubringen.
8
 Vgl. die spätere Ausfertigung [Nr. 383].
9
 Wohl aufgrund der verweigerten Annahme und der Rückforderung fehlt die Eingabe in der Kurmainzer Überlieferung.
10
 = des SR.
11
 Textvorlage: Pfalz-Neuburg F, fol. 302.
12
 Vgl. Nr. 204, Anm. 13.
13
 Nr. 390.
14
 = die von Kurpfalz formulierten Gravamina [Nr. 390].
15
 Nr. 204.
16
 = die Gesandten von Pfalz-Neuburg.
17
 Vgl. Bericht der Pommern-Stettiner Gesandten an Hg. Johann Friedrich vom 2. 7. (22. 6.) 1594: Haben mit Pommern-Wolgast, Württemberg und Mecklenburg von der Übergabe separater Gravamina abgeraten, weil dies beim Ks. und den katholischen Ständen /1494/ nicht allein ein befrembdes ansehen haben und zu gemeinem unheil und mehren beschwernußen anleitung geben, sondern auch bei unsern augspurgischen confession verwanten stenden, als Brandenburgk, Braunschweigk und andern, wiederwillen und verbitterung erregen undt verursachen wurde.Sie baten nochmals dringend um Weisung bezüglich des Anschlusses an die Gravamina [vgl. Anm. 5 bei Nr. 195], weil die dadurch /1493/ verursachte trennung teglich je lenger, je weittleufftiger und gefahrlicher sich ansehen laßett(AP Stettin, AKS I/201, pag. 1493–1502, hier 1493 f. Or.).
h
 Umfrage] Henneberg A (fol. 215) differenzierter: Nachdem Mecklenburg die Sitzung verlassen hat, ist die umbfrag ordine angefangen worden.
18
 Vgl. Anm. 21 bei Nr. 59.
i
 aus] Henneberg A (fol. 215) zusätzlich: wegen des Streits hat er auch ire[von Kurpfalz] ubergebene gravamina nicht unterschreiben konnen.
19
 Nr. 204.
j
 anhören] Henneberg A (fol. 215’) zusätzlich: Sachsen-Weimar und Henneberg wird das Votum uff ir anhalten erlassen.
20
 = die Pfalz-Neuburger Gesandten.