Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
A) Verhandlungen der protestantischen Reichsstädte
Textvorlage: Ulm, fol. 50’–52.
Konflikt in Aachen: Vergebliche mündliche Interzession bei den Kff. von Sachsen, Köln und Mainz um Vorlage der Aachener Appellation gegen das ksl. Endurteil. Schriftliche Wendung an KR mit der Bitte um Annahme der Appellation.
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Der Aachener Syndikus Dr. Men bringt vor: Sie, die Aachener Verordneten [des amtierenden Rates], haben sich mit Unterstützung der ihnen zugeordneten Gesandten von Straßburg und Nürnberg um eine Erklärung zu ihrer wegen der Appellation [gegen das ksl. Endurteil] übergebenen Supplikation2an den Kf. von Mainz gewandt. Dieser hat dazu erklärt, das die appellation ungewonlich und derohalben ire kfl. Gn. bedenckhens triegen, solche den stenden firzubringen.Deshalb bittet Aachen, die erbarn stött wolten inen nunmehr mit verrer hilff und rath beistendig sein und, wo müeglich, an die sambtliche churfursten in irer, der stött, namen zu suppliciern.
Dazu referiert Straßburg für sich und Nürnberg: Brachten auftragsgemäß am vergangenen Mittwoch Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen vor: Aachen hat gegen das ksl. Endurteil eine Appellation eingelegt und diese bei einigen Kff. und Ff. eingebracht. Zudem haben die Aachener Verordneten unlängst die Appellation mit dem Insinuationsinstrument3in einem verschlossenen Schreiben dem Kf. von Mainz mit der Bitte übergeben, solche an gebirenden orthen firzubringen. /53’ f./ Da trotz wiederholter Nachfragen der Aachener Verordneten kein Bescheid dazu erfolgt ist, haben sie die Reichsstädte um Interzession bei Kff. und Ff. gebeten. Demnach ersuchten sie4den Kuradministrator, er möge dafür eintreten, dass die /
/51 f./ Heute sprachen sie beim Kf. von Mainz vor und wiederholten, dass Aachen ihm vor dem RT mittels einer Supplikation eine Appellation insinuieren wollte5und zusätzlich während des RT unlängst eine schriftliche Eingabe mit der Bitte um ein Dekret zugestellt hat, das bisher aber nicht erfolgt ist. Sie, die Gesandten von Straßburg und Nürnberg, haben den Kf. namens der Reichsstädte gebeten, die Appellation den Reichsständen vorzubringen und den Beschluss eines Dekrets zu befördern. Antwort des Kf.: Bestätigt zum einen, dass ihm eine Aachener Appellation übergeben werden sollte, während er auf der Jagd im Spessart war, und dass zum anderen seinem Botenmeister deshalb kürzlich ein verschlossenes Schreiben zugestellt wurde6. /
Straßburg und Nürnberg stellen zur Debatte, was auf diese Mainzer Erklärung hin zu tun ist.
Umfrage. Beschlussdund Bekanntgabe an den Aachener Gesandtene, das die erbarn stett sich irer nochmals annemmen undf das extremum tentieren und versuchen und ein verschlossen schreiben an die sambtliche churfursten mit beilegung der appellation anstellen und ubergeben lasseng wollen8. Allain solten sie, von Aach, irer ubergeben missiv und was derselben zugehörig, bei der meintzischen cantzlei abfordern9 und den directorn10 zustellen.
Der Aachener Gesandte dankt für den Beschluss und sagt zu, die Schriften beizubringen.
B) Einzelunterredungen
Bitte an Kursachsen um Einberufung der Stände, die das kursächsische Konzept für die Gravamina unterstützen.
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Der Kuradministrator legt daraufhin 15 Uhr als Termin fest und fordert Pfalz-Neuburg auf, auch Pfalz-Simmern und Pfalz-Veldenz dafür anzusagen. Dies ist geschehen.
C) Verhandlungen protestantischer Stände bei Kursachsen
Textvorlage: Pfalz-Neuburg F, fol. 303–307.
Keine Einigung zur fraglichen Übergabe der von Kursachsen konzipierten Gravamina an den Ks. zusätzlich zu den bereits vorgelegten, von Kurpfalz formulierten Beschwerden.
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Kursachsen (Bock) proponiert: Demnach ettliche gravirte stett unnd anndere anhallten, das ire gravamina intercedendo ann die ksl. Mt. möchten gebracht werden, unnd aber allberaitt vonn ettlichen stenden ein schrifft der ksl. Mt. uberraicht worden14, so wölle nunmehr zubedenkhen stehn, wie solche intercessiones inns werckh zurichten unnd ob die anwesende räthe ein sonnderbare schrifft der ksl. Mt. ubergeben sollen.
Der Gesandte Pfalz-Simmerns versteht den Sinn dieser Proposition gar nicht, jene von Mecklenburg und Pommern interpretieren sie dahingehend, ob man 1) der Bitte einiger Städte und Stände um Interzession willfahren und 2) ungeachtet der bereits übergebenen Beschwerden sonnderbare gravamina begreiffen unnd der /
Daraufhin berichtet Pfalz-Neuburg zu den gestrigen Verhandlungen mit Kursachsen15und stellt klar, das es nicht umb sonderbare intercessiones, sonnder allein darumb zuthuen, das die gemeine gravamina uff das papyr gebracht unnd ir Mt. unnderthenigst supplicando fürgetragen werden.Fragen dennoch bei Bock nach, wie die Proposition gemeint war. Bock bestätigt, das es allein die frag sey, ob unsere gnedigste unnd gn. fürsten unnd herrn sich einer sonnderbaren schrifft vergleichen unnd dieselbig der ksl. Mt. ubergeben sollen.
Anschließend verlassen die kursächsischen Gesandten das Beratungszimmer, damit alle anwesenden f. Gesandten sich auf ein gemeinsames Votum verständigen können, um so den Sessionsstreit zwischen Mecklenburg, Pommern und Württemberg in einer ordentlichen Umfrage zu umgehen.
Ob wir nun wol solches versuechen unnd unns eines /
Daraufhin schlagen die Gesandten Kursachsens vor, sie wollten das Votum der in den Sessionsstreit verwickelten Stände jeweils abgesondert anhören. Mecklenburg billigt dies zwar, nachdem aber als erstes Pommern zum Vortrag des Votums vor Kursachsen erfordert wird, seind die mechelburgische stillschweigend auß der stuben unnd darvon gangen.
Allß nun die pommerische ir bedenkhen den sächsischen ad partem eröffnet unnd auch widerumb /
[Umfrageh.] Pfalz-Simmern (Rorarius): /304’ f./ Führt den Administrationsstreit Pfgf. Reichards mit Kurpfalz18breit ausiund votiert sodann, /
Pfalz-Neuburg: Bestehen darauf, das mann ein sonderbare schrifft begreiffen unnd ubergeben soll,und wiederholen dafür die in der letzten Sitzung19vorgebrachten Argumente. Wenden zudem ein, das unns gleichwol dise umbfrag ettwas frembd vorkommen, dann wir seien nicht umb diser quaestion willen /
Pfalz-Veldenz (Eigelsbach): Hat so confuse votirt, das wir nicht vermerkhen könden, welcher meinung er beigefallen, dann er hatt sich verlautten lassen, das er /
Württemberg (Enzlin): Erklärt, das er befelch hab, mitt Sachsen unnd Pfaltz-Neuburg gebürende correspondentz zu hallten, zaigt aber darneben an, wann Pommern unnd Mechelburg sich wollten vonn der subscription absondern, das ihme und seinen zugeordneten bedenkhlich fallen wollt, solcher gestallt zu unnderschreiben, dann es seien darnach dreierlei trennung, unnd werden unns dardurch ein spott unnd verweiß zulegen. Do aber ye das mehrer schliessen sollt, das gravamina sollen ubergeben werden, wöllen sie sich davon nicht absondern, doch das Pommern unnd Mechelburg so wol allß andere anwesende räthe darzue vermögt werden. Wann aber andere mittel an die hand gegeben werden, dardurch den gravirten zu helfen, wöllen sie dieselbige gern anhörenj.
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Pfalz-Neuburg muss es dabei bewenden lassen, weil sie gesehen, das es weitter nicht zubringen.
Kursachsen (Bock) informiert anschließend auch Pfalz-Simmern und ‑Veldenz sowie Württemberg über diesen Beschluss, die es dabei belassen. Aber wir20 haben nochmaln begehrt, damit wir irer f. Gn. desto sattere relation thuen mögen, was doch ir, der sächsischen, endtliche meinung bei disem puncten seye. Aber unangesehen, sie widerumb ab- /