Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Benennung der Mitglieder für die Gesandtschaften an die Parteien im niederländischen Krieg anhand des reichsständischen Vorschlags. Finanzierung der ersten Gesandtschaft. Bestätigung der Legationsteilnehmer im RAb. Reichsjustiz [3. HA]: Ausschreiben einer Revision, die Kurmainz betrifft, durch den Kf. von Trier.

Datum: Regensburg, 10. 8. 1594. Den Reichsständen übergeben sowie im KR verlesen am 11. 8.1 Von den Reichsständen kopiert am 16. 8.

HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 557–558’ (Or. mit aufgedr. ksl. Siegel. Dorsv.:Ksl. Mt. resolution uff den furschlag, von den stenden geschehen, zur niderlendischen legation erwölett: Maintz churfursten, der Chur Sachsen administratorn, ertzbischoffen zu Salzburg, pfalzgraff Philips Ludwigen, Cöln und Nürnberg. Revision pro Maintz acceptat. Praesentatum 11. Augusti anno 1594. Von anderer Hd.:Lectum Regenspurg, den 15. [!]Augusti.) = Textvorlage. HHStA Wien, RK Friedensakten 1–3, Fasz. 1594, unfol. (Konz. Hd. Hannewald. Überschr. Hd. Freymon:Conclusio caesaris ratione pacificationis belgicae, item revisionis per Maintz betreffend. 10. Augusti anno 94. Aufschr.:Conclusio caesaris auff der stendt zur niderlendischen fridenshandlung beschehene nomination.) = B. GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Vv, fol. 272–273’ (Kop. Dorsv.:Resolution ksl. Mt. uf den vorschlag, von den stenden gescheen, zur niederländischen legation etc., item revision pro Mentz acceptatum. Praesentatum den 11. Augusti anno 94, Regenspurgk. Lectum den 6. Augusti [16. 8.]anno 94, Regenspurgk.) = C. HStA München, KÄA 3230, fol. 177 f. (Kop.). HStA Dresden, GA Loc. 10203/3, fol. 195–196’ (Kop.). LAV NRW R, JB II 2344, fol. 392 f. (Kop.).

/557/ Ks. hat die Erklärung der Reichsstände mit den Vorschlägen für die Besetzung der Gesandtschaften an die Parteien im niederländischen Krieg vernommen2. Da im KR darfur gehalten wurdt, ye enger dasselb geschehen könne, das es dem werck am furtreglichisten sein werde, benennt Ks. hiermit: Aus KR den Kf. von Mainz und den Administrator von Kursachsen3, aus FR den Ebf. von Salzburg und Pfgf. Philipp Ludwig von Neuburg, aus SR die Städte Köln und Nürnberg.

/557 f./ Ks. billigt die von den Ständen beschlossene Reichsanlage in Höhe eines halben Römermonats für die Finanzierung der Vorbereitungen und der ersten Gesandtschaft zu den Konfliktparteien.

/557’/ Ks. erwartet, dass die benannten Kff. und Ff. ihre Bereitschaft zur Übernahme der Vermittlung erklären4, damit also balt nuhmer dieselbe unda aller dreyer Reichs räth deputierte zu mehrer der sachen autoritet und umb kunfftiger gedechtnus willen dem Reichs abschiedt einverleibt werden mögen5, auf das also ire Mt. nit nott habe, zu noch vernern diß wercksb aufzug und verlengerung erst yedes ortts destwegen besondere schickung und handlung furzunemen6.

/557’ f./ Ks. billigt daneben den Beschluss der Reichsstände zum Ausschreiben einer Revision am RKG [3. HA], in die Kurmainz als Partei involviert ist7, /558/ nemblich das auf denselben fall beim churfursten zu Tryer die direction sein solle.

Schlussformel. Besiegelt zu Regensburg am 10. 8. 1594. cUnterzeichnet von J. W. Freymon und A. Hannewald–c.

Anmerkungen

1
 Kursachsen, fol. 508 [Nr. 49]. Vgl. einen Hinweis in Nürnberg (fol. 181): Es handelt sich um eines der Aktenstücke, die im RR in Abwesenheit der Reichsstädte verlesen, aber anschließend zur Abschrift gegeben und den Reichsstädten übergeben wurden.
2
 Duplik zum 2. HA [Nr. 257].
3
 Zu niederländischen Einwänden gegen die beiden protestantischen Vermittler Kursachsen und Pfalz-Neuburg als Repräsentanten des strengen Luthertums im Hinblick auf die Zulassung des reformierten Bekenntnisses als Grundbedingung eines Friedens vgl. Hassel, Bündnis, 526 f. Folgt man andererseits den auf protestantischer Seite verbreiteten spanischen Berichten, stand Kg. Philipp II. mit Kuradministrator Friedrich Wilhelm wegen der Überlassung von Söldnern in vertraulichem Kontakt, der beim RT durch die Gesandten San Clemente und Charles Philippe de Croÿ (Burgund) intensiviert wurde. Demnach habe sich der Kuradministrator bereit erklärt, als Teilnehmer an der Friedensvermittlung die spanischen Interessen zu unterstützen sowie für den Kg. 3000 Reiter und 15 Fähnlein Fußknechte in Bereitschaft zu halten (Bericht der Gesandten an Philipp II.; Regensburg, 21. 8. 1594: StA Nürnberg, ARTA 60, Prod. 122. Kop. in dt. Übersetzung). Auch der Ks. habe der Kooperation mit Kursachsen zugestimmt (Auszug aus einem Bericht de Croÿs an den Kg.; Regensburg, 22. 8. 1594: Ebd., Prod. 122a. Kop.). Am 30. 8. 1594 bekräftigte San Clemente im Bericht an den Sekretär des spanischen Staatsrates, Juan de Idiáquez, die Empfehlung, den Kuradministrator unter anderem wegen der Teilnahme an der Friedensvermittlung in Pension zu nehmen. Gleiches gelte für den Pfgf. von Neuburg (HStA Stuttgart, A 63 Bü. 70 Fasz. 9, fol. 34–36’, spanische Kop. GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Zz 1 Fasz. D, Prod. 1, dt. Kop. Druck in frz. Sprache: Stieve, Politik I, Anhang Nr. 9 S. 469–472, hier 471 f.; aus englischen Quellen: Roberts, Calendar IV, 584; Wernham, List V, Nr. 604 S. 449 f.).
4
 Pfgf. Philipp Ludwig von Neuburg bat den Ks. mit Schreiben vom 20. 8. 1594 (10. 8.; Neuburg) um Entbindung von der Teilnahme (HHStA Wien, RK Friedensakten 1–3, Fasz. 1594, unfol. Or.). Dennoch beharrte der Ks. im Schreiben vom 10. 9. 1594 (Regensburg) an die 4 kfl. und f. Vermittler darauf, ihre Mitwirkung zu bestätigen und Räte für die Gesandtschaften zu benennen (ebd., unfol. Konz. Inhaltlich entsprechendes Schreiben an die Städte Köln und Nürnberg: Ebd., unfol. Konz. HASt Köln, K+R A 193/2, fol. 83–85’. Or. an Köln; weitere Korrespondenz mit dem Ks. zur Kölner Mitwirkung: Ebd., fol. 86–99’; zur Benennung der Kölner Delegierten vgl. Bergerhausen, Köln, 267). Auf das Schreiben vom 10. 9. hin entschuldigte Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen seine Teilnahme (Torgau, 30. 9. {20. 9.} 1594: HHStA Wien, RK Friedensakten 1–3, Fasz. 1594, unfol. Or.), Kf. Wolfgang von Mainz machte sie von jener der anderen Kff. und Ff. abhängig (Mainz, 30. 9. 1594: Ebd., unfol. Or.), ebenso Ebf. Wolf Dietrich von Salzburg, der zudem die Beendigung des Türkenkriegs voraussetzte (o. O., 26. 9. 1594: Ebd., unfol. Or.). Hingegen benannten Nürnberg (Schreiben vom 13. 10. {3. 10.} 1594 an den Ks.) und Köln (8. 10. 1594) ihre Delegierten (ebd., unfol. Orr.). Kuradministrator Friedrich Wilhelm verband seine Entschuldigung am 28. 11. 1594 (18. 11.; Dresden) mit grundsätzlichen Einwänden, da die Vereinigten Provinzen sich keiner Vermittlung unterstellen würden, wollte aber Räte zuordnen, falls die anderen Mitglieder dies täten (ebd., unfol. Or.). Pfgf. Philipp Ludwig von Neuburg hatte am 9. 11. 1594 (30. 10.; Neuburg) seine persönliche Mitwirkung an der Kommission wiederum nur bedingt bejaht, jedoch bereits Gesandte benannt, und sagte erst mit Schreiben vom 14. 2. 1595 (4. 2.; Neuburg) seine Teilnahme an der Vermittlung zu (ebd., unfol. Orr.).
a
 dieselbe und] In B nachträgliche Einfügung.
5
 Vgl. dazu auch die Forderung der ksl. Kommissare im Redaktionsausschuss des RAb am 13. 8. (Kursachsen, fol. 548’ f. [Nr. 153]) sowie den Beschluss des KR (Ablehnung der namentlichen Nennung im RAb) und die Korrelation mit FR am 16. 8. (ebd., fol. 561’–562’ [Nr. 52]).
b
 diß wercks] In B korr. aus: der sachen.
6
 Die beim RT beschlossene Gesandtschaft an die Kriegsparteien verzögerte sich zunächst, da die Generalstaaten Friedensverhandlungen verweigerten und sodann die Kriegsereignisse eine Vermittlung nicht zuließen. Nachdem 1603 ein neuerlicher Versuch gescheitert war, lehnten die Generalstaaten im Mai 1605 die Vermittlung des Reichs endgültig ab (Bergerhausen, Köln, 267 f.; Lit.).
7
 Vgl. die Resolution der Reichsstände [Nr. 307].
c
–c Unterzeichnet … Hannewald] Fehlt in B. C wie Textvorlage.