Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Mit Instruktion und Vollmacht vom 16. 8. 1586 (Prag) beauftragte Kaiser Rudolf II. Andreas Erstenberger, den Sekretär der Reichshofkanzlei, mit einer Gesandtschaft zu Kurfürst Wolfgang von Mainz1. Erstenberger hatte den Kurfürst auf die im Mai 1586 nur partiell zum Abschluss gebrachten Verhandlungen des Reichsdeputationstags in Worms, die durch ausländische Söldnerwerbungen veranlassten Unruhen im Reich, die unzureichende Erlegung der vom Reichstag 1582 bewilligten Türkenhilfe und besonders auf deren baldiges Auslaufen im Jahr 1587 zu verweisen. Diese Problemstellung veranlasse den Kaiser, auf eine „gemaine Reichs versamblung und hülff laistung zugedencken“. Der Kurfürst von Mainz, als Reichserzkanzler der primäre Ansprechpartner des Kaisers, sollte deshalb seine Stellungnahme zu folgenden Fragen abgeben: Ist die Einberufung der Kurfürsten persönlich erforderlich, um deren für das Ausschreiben des Reichstags erforderlichen Konsens zu erhalten, oder reicht eine Tagung der kurfürstlichen Räte aus? Soll der Kaiser das Reichstagsgesuch an die einzelnen Kurfürsten oder an das Kurkolleg insgesamt richten, und welche inhaltlichen Punkte sind dabei anzusprechen, um die Zustimmung zu befördern? Daneben bat Rudolf schon in diesem Stadium um Empfehlungen für Ort und Termin des Reichstags sowie zur Frage, wie er die anderen Kurfürsten zur persönlichen Teilnahme bewegen könne.
Obwohl Rudolf II. demzufolge die Notwendigkeit eines Reichstags postulierte und die Anfrage lediglich das Procedere der bereits relativ konkret geplanten Einberufung betraf, ging Kurfürst Wolfgang in seiner Antwort darauf nicht ein, sondern sprach sich grundsätzlich gegen einen derzeitigen Reichstag aus2: Er verwies darauf, was beim Reichstag 1582 mit der Absonderung des Städterats von der Steuerbewilligung des Kurfürsten- und Fürstenrats3 „vor inconvenientia unndt absurda vorgelauffen“, und erwartete auf einer künftigen Reichsversammlung ein ähnliches Verhalten auch höherer Stände sowie, daraus resultierend, „ein lauttere zerrüttung im Heiligen Reich“. Als weitere Argumente gegen einen Reichstag nannte der Kurfürst die Infragestellung des Mehrheitsprinzips durch Proteste eines Teils der Reichsstände beim Deputationstag 1586 in Worms4, die in gleicher Form beim Reichstag zu befürchten sei, das kolportierte Beharren auf der Einforderung der Freistellung durch protestantische Stände im Junktim mit der Türkensteuerbewilligung und die kritische Lage der Stände im Niederrheinisch-Westfälischen Kreis, die nichts kontribuieren oder den Reichstag nicht besuchen würden. So lange diese Hinderungsgründe, die im Folgenden auch in der kaiserlichen Korrespondenz mit den Kurfürsten und anderen Ständen vielfach angesprochenen „inconvenientia“ und „obstacula“5, nicht geklärt waren, riet der Kurfürst dringend, „noch zur zeit mit ausschreibung eines Reichs tags einzuhalten unndt zu anderer, beßerer unndt bequemblicher gelegenhait […] einzustellen, dan einer noch höherer verbitterung unndt daraus ervolgenden zerrüttung under den ständen gewertig zusein, die zwar notwendig, wa obgerürte hendell dabey noch getrieben werden solten, ervolgen müste“. Auf die Replik Erstenbergers hin6, gerade die Beratung der von Wolfgang angesprochenen Probleme erfordere einen Reichstag, „jha das eben solches die rechten ursachen“ für dessen Veranstaltung seien, zeigte sich der Kurfürst entgegenkommender7, indem er zwar nochmals den aktuell kritischen Zustand im Reich ansprach – man sei nicht mehr „in der vertraulichen zusammensetzung wie vor zeitten“, sondern viele zielten darauf ab, den Religionsfrieden mit dem Geistlichen Vorbehalt zu zerstören, und er sehe nicht, wie ein Reichstag diese Spaltungen beheben könne –, aber dem Kaiser doch empfahl, vorab den Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg die Konsequenzen für das Reich zu verdeutlichen, würde zum einen wie 1586 in Worms das Mehrheitsprinzip infrage gestellt und zum anderen als Verstoß gegen den Religionsfrieden die Freistellung, die die katholischen Stände niemals zugestehen würden, eingefordert werden: „endtliche dissipation unndt innerlich in dem hertzen deß Reichs brennendt feuer“. Nur falls man Kursachsen und Kurbrandenburg im Vorfeld dafür gewinnen könnte, das hergebrachte Mehrheitsverfahren beim Reichstag ebenso wie die Geltung des Religionsfriedens zu respektieren, sei die Einberufung der Reichsversammlung ratsam, bei der neben der Türkenhilfe die 1582 und 1586 prorogierten Punkte beraten, die Religionsfrage aber unbedingt außen vor gelassen werden sollte.
Obwohl auf diese Stellungnahme hin ein Gutachten der kaiserlichen Geheimen Räte8 die Kurmainzer Bedenken zwar bestätigte, gleichzeitig aber in Anbetracht des Auslaufens der Türkensteuer im September 1587 einen Reichstag als unumgänglich erachtete, dafür die von Kurmainz angeregten Vorverhandlungen mit Kursachsen und Kurbrandenburg befürwortete und zusätzlich die Einbeziehung Erzherzog Ferdinands II. von Tirol und Herzog Wilhelms V. von Bayern in den Reichstagsplan anriet9, und obwohl auch der Kaiser sich trotz des Einwands, „wan es das grenitzwesen und turggische verehrungen immer erdulden konten, das bei jetzigem verwirtem wesen und zeitten wol mochte mit einem Reichs tag eingehalten und ettwas pesserung erwartet werden“, dem Geheimen Rat darin anschloss, die von Kurmainz angedeuteten ‚Verhinderungen‘ im Vorfeld abzuklären, weil man wegen der weiteren Finanzierung der Grenzsicherung in Ungarn „numehr auff ein Reichs tag verdacht sein muß“10, dauerte es bis ins Frühjahr 1587, ehe Rudolf II. das Projekt weiter verfolgte und, angeregt wohl von Gutachten Erstenbergers und des Geheimen Rates Jakob Kurz11, eine Gesandtschaft an die Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg abordnete12.
Als Gesandte wurden mit Instruktion vom 7. 3. 1587 (Prag)13 Graf Albrecht von Fürstenberg und Jakob Kurz beauftragt. Ihre inhaltlich entsprechenden Werbungen, die sie zunächst am 22. 3. (12. 3.) 1587 bei Kurfürst Johann Georg von Brandenburg in Berlin14 und anschließend Anfang April bei Kurfürst Christian I. in Dresden15 vorbrachten, griffen die 1586 mit Kurfürst Wolfgang von Mainz ausgetauschten Argumente für die Notwendigkeit eines Reichstags auf, insbesondere das baldige Auslaufen der Türkenhilfe von 1582 noch im Jahr 1587 und ebenso des achtjährigen Friedens mit dem Sultan, aktuell zunehmende türkische Einfälle in Ungarn sowie die den Kaiser ohne weitere Reichssteuer überfordernde Sicherung der dortigen Grenze. Ergänzt wurde gemäß der Kurmainzer Empfehlung die Vorabklärung der wichtigsten, von protestantischer Seite erwarteten Verhandlungshindernisse: der Protest der Reichsstädte gegen den Reichsabschied 1582; 1586 die eigenmächtige Vorlage von ‚gefährlichen‘, den Reichsfrieden infrage stellenden Artikeln neben der Proposition des Kaisers durch einige Räte16 und der Protest gegen den Mehrheitsbeschluss des Deputationstags; zuletzt Verlautbarungen, man wolle auf einem Reichstag den Religionsfrieden und mit dem Glaubenswechsel des ehemaligen Kurfürsten Gebhard Truchsess von Köln die Freistellung nochmals zur Beratung bringen sowie ohne willfährige Erklärung keine anderweitigen Verhandlungen aufnehmen oder eine Türkenhilfe bewilligen. Da jedoch ein Reichstag unter dieser Prämisse keinen Erfolg bringen, sondern eher die Zerrüttung im Reich steigern werde, bat der Kaiser mit der Werbung beide Kurfürsten um deren Gutachten, auf welche Weise man diese Verhandlungshindernisse umgehen könne, wie es demnach bei „der ordnung, stylo und gebrauch, wie im Heiligen Reich herkhommen ist, gelassen, die frembde und privat sachen […] nit mit eingemischet noch das jenige, was zuvor ainmal statuirt und beschlossen, […] widerumb in disputation gezogen werde“.
Kurfürst Johann Georg von Brandenburg hatte gemäß seiner Antwort zur Werbung17 wenig Zuversicht, dass von einem Reichstag infolge der gegenwärtigen „distraction der gemüeter und eingerißenen mißtrauenn und widerwillenn under den stenden viel nutzbahrer und gueter verrichtung zue hoffen sey“, und riet dem Kaiser deshalb von der Einberufung ab. Er stützte sich dabei nicht nur auf die aktuelle politische und wirtschaftliche Lage im Reich mit den Auswirkungen des Kölner und des niederländischen Kriegs auf Stände und Untertanen sowie mit dem Niedergang von Wirtschaft und Handel, sondern bezog auch Klagen gegen die verstärkten gegenreformatorischen Maßnahmen auf katholischer Seite ein, wie sie später in den protestantischen Gravamina18 vorgebracht wurden: Vertreibung evangelischer Untertanen aus katholischen Gebieten unter Missachtung des Religionsfriedens, allgemeine Bestrebungen der katholischen Stände, ihre Macht auszuweiten; Versuche, den Einfluss des Papsttums im Reich zu vergrößern; Missbrauch der katholischen Mehrheit auf Reichsversammlungen unter anderem gegen Beschwerden der protestantischen Stände, indem allein die katholische Majorität zähle „und die stende der augspurgischen confeßion und ihre vota und bedenckenn hinfuro wenig geachtt werdenn“. Falls die katholischen Stände wie 1582 in allen Kurien die Mehrheit bilden und „alleinn regieren“, sei es für die CA-Stände „vergeblich, das sie mit schwerenn und großenn uncostenn die Reichs tage nuhmehr besuchen oder beschickenn sollenn“. Kurfürst Johann Georg gab damit nicht das erbetene Gutachten zur Ausklammerung der erwarteten Verhandlungsbehinderungen ab, sondern beharrte im Gegenteil ausdrücklich auf dem Recht, auf Reichsversammlungen Beschwerden vorzubringen, erwartete ohne deren Klärung mehr „gezencks inn rhätenn und anderer unordnung“ als 1582 und sprach sich deshalb gegen die Einberufung eines Reichstags aus.
Wesentlich allgemeiner fiel die Antwort Kurfürst Christians I. von Sachsen aus19: Er stellte klar, dass einige der vom Kaiser angesprochenen Verhandlungshindernisse ihrer Beschaffenheit nach nur auf einem Reichstag geklärt und demnach nicht von der Beratung ausgeklammert werden könnten, und drückte die Erwartung aus, der Kaiser werde „als die recht liebende hohe obrigkeit, zu gleichmeßigem schutz und handthabung eines jedern befugung und gerechtigkeit gnedigst [sich] zuerzeigen, gesinnet“ sein.
Die ernüchternden Antworten beider Kurfürsten veranlassten Rudolf II. zur nochmaligen Wendung an Wolfgang von Mainz sowie zusätzlich an Kurfürst Johann von Trier. In den Instruktionen für Andreas Erstenberger vom 15. 5. 1587 (Prag)20 bezog er sich auf die Stellungnahmen der Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg, in denen die Schuld am derzeitigen Übelstand im Reich den katholischen Ständen zugesprochen wurde, und bat um Gutachten zur Frage, ob er einen Reichstag einberufen sollte, selbst wenn die „difficultates“ zuvor nicht geklärt werden könnten. Dazu merkte er an, dass die Türkengefahr im Grunde keinen weiteren Aufschub der Reichsversammlung erlaube, die von Kursachsen und ‑brandenburg erwähnten Beschwerden ohnehin nur dort beraten werden könnten und auch anderweitige Punkte wie Störungen des Landfriedens namentlich durch Truppenwerbungen bisher Thema der Reichstage waren.
Johann von Trier beantwortete die von Erstenberger am 8. 6. 1587 vorgebrachte Werbung am 11. 6. (Wittlich)21. Er befürchtete aufgrund der Stellungnahme Kurbrandenburgs auf einem Reichstag weitere Angriffe auf das katholische Bekenntnis mit einer neuerlichen Religionsdebatte in Verbindung mit der Freistellungsforderung, bei der von katholischer Seite keine Zugeständnisse möglich seien, wolle man nicht den Untergang der eigenen Religion und des geistlichen Standes riskieren. Er riet deshalb von der Einberufung eines Reichstags ab und plädierte für die Veranstaltung eines Kurfürstentags mit persönlicher Teilnahme des Kaisers und der Kurfürsten, da man dort „vil vertreulicher“ sprechen, Kursachsen und Kurbrandenburg vielleicht von der „gefahr und unheill der gesuchten freistellung“ überzeugen, zu „mehrer sanfftmuettigkeitt, milterung unnd besserm vertrauen“ veranlassen und dahin bewegen könne, es beim Religionsfrieden ohne die Freistellung zu belassen. Außerdem könnte der Kurfürstentag die dringend erforderliche Nachfolgeregelung im Kaisertum mit der Wahl eines römischen Königs aufgreifen.
Auch Wolfgang von Mainz sah in seiner Antwort an Erstenberger vom 18. 6. 1587 (Mainz)22 keine Möglichkeit, die angesprochenen Probleme im Zusammenhang mit den protestantischen Gravamina weder vor noch auf einem Reichstag zu klären, ohne den Religionsfrieden infrage zu stellen. Er hatte jedoch die Hoffnung auf „ein bessere erclerung“ namentlich seitens des Kurfürsten von Kurbrandenburg, wenn man ihm die Erfordernisse der allgemeinen Wohlfahrt nochmals verdeutliche und die Reichsversammlung thematisch auf die Türkenabwehr konzentriere, und empfahl deshalb dem Kaiser, er möge beide Kurfürsten nochmals aufsuchen lassen, ihnen „die höchste gefahr deß gemeinen wesens für augen“ stellen und sie davon überzeugen, dass „obangeregte difficulteten under wegen gelassen und mann aintzig zu dem endt getrachtet, wie dem feindtlichen über- und einfall deß türckhischen übermechtigen gewaltts begegnett“ werden könne. Daneben hatte Kurfürst Wolfgang keine Einwände gegen die zusätzliche Einberufung eines Kurfürstentags auch im Hinblick auf die Wahl eines römischen Königs.
Auf der Grundlage beider Antworten kam das Thema ‚Reichstag‘ wohl Mitte Juli 1587 im kaiserlichen Geheimen Rat zur Vorlage23, konkret nochmals das vielfach angesprochene Problem, wie die „furfallende obstakel und verhinderungen mochten vorkummen werden“. Der Geheime Rat erwog dafür vier Möglichkeiten, von denen er jedoch zwei a priori außen vor ließ: Die Fortführung der Verhandlungen um die Nachfolgeregelung mit der Wahl eines römischen Königs, für die er derzeit „kein gelegenheit“ sah, sowie die – von Trier angeratene – Einberufung der Kurfürsten persönlich, weil diese in Anbetracht der Lage an der türkischen Grenze zu viel Zeit erfordere und die Anreise der rheinischen Kurfürsten wegen des dortigen (Kölner) Kriegs höchst unwahrscheinlich sei. Für die als Drittes angesprochene, zuvor von Kurmainz empfohlene nochmalige Gesandtschaft an Kursachsen und Kurbrandenburg sah der Geheimer Rat wenig Erfolgschancen, so lange sie wie bisher auf der offiziellen Ebene mit dem Austausch schriftlicher Werbungen und Antworten unter Einbeziehung der kurfürstlichen Räte erfolge. Besser sei die Abordnung nur eines, beiden Kurfürsten persönlich bekannten Gesandten, um sie in jeweiligen Privataudienzen allein „in sonderm vertrauen“ anzusprechen, ihnen die Konsequenzen der beklagten Proteste und ‚Neuerungen‘ bei den Reichversammlungen 1582 und 1586 sowie die Gefahren der Debatten um den Religionsfrieden persönlich vor Augen zu führen und dazu zu bewegen, bei einem künftigen Reichstag darauf zu verzichten. Nachdrücklicher befürwortete der Geheime Rat als vierte Möglichkeit eine persönliche Zusammenkunft des Kaisers mit beiden Kurfürsten, da diese „allerlei vertreuligkait mit sich pringen und zue gutter verstendtnus hochdienlich sein“ werde, um sie so mit dem persönlichen Engagement des Kaisers davon zu überzeugen, schon im Vorfeld sicherzustellen, dass beim Reichstag weder der Religionsfrieden (mit der Freistellungsforderung) zur Disposition gestellt noch die anderweitig angesprochenen Problemfelder vorgebracht würden. „Es solte der muhe und arbait wol werth sein“, dass der Kaiser die persönliche Zusammenkunft auf sich nehme. Vor weiteren Schritten empfahl der Geheime Rat jedoch, zunächst die mit dem Schreiben Rudolfs II. vom 10. 7. 1587 angeforderten Gutachten abzuwarten.
Das angesprochene Schreiben vom 10. 7. 1587 (Prag) ging an die Erzherzöge Ernst24, Ferdinand II. und Karl II. sowie an Herzog Wilhelm V. von Bayern25. Es schildert nochmals die erwähnten Probleme bei den Reichsversammlungen 1582 und 1586, die kritische Lage im Reich und das angekündigte Beharren der protestantischen Stände auf der Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts im Junktim mit der Steuerbewilligung. Ohne die Abklärung dieser Punkte im Vorfeld des Reichstags befürchtete der Kaiser jetzt die Verweigerung des Konsenses der geistlichen Kurfürsten zu dessen Einberufung, die Teilnahmeverweigerung weiterer katholischer Stände sowie, sollte er dennoch zustande kommen, ein erfolgloses, noch größeren Unwillen im Reich evozierendes Ergebnis. Er legte die diesbezüglichen Antworten Kursachsens sowie Kurbrandenburgs bei und bat um Gutachten, wie er vor dem Hintergrund dieser Einwände zu einem erfolgreichen Reichstag kommen könne, der wegen des Auslaufens der Türkenhilfe und der Gefahr in Ungarn unabdingbar sei.
Erzherzog Karl brachte in seiner Antwort an Rudolf II. (Eisenerz/Steiermark, 31. 7. 1587)26 dessen Dilemma auf den Punkt, indem er konstatierte, dass der Kaiser wegen der Türkennot das Ausschreiben eines Reichstags „khaines wegs umbgehen khonnen, sollen noch mügen, entgegen dz derselb rebus sic stantibus weder zuhalten ratsamb noch, da er gehalten, was fruchtbarlichs darin außgericht werden möge, verhoffenlich seye“. Vielmehr würde ein Misserfolg sowohl die Protestanten im Reich wie auch die Türken stärken. Um dies zu verhindern, riet der Erzherzog dem Kaiser, er möge „iro selbst in aigner personn ain raiß per posta oder gutschi27“ nach Kursachsen und Kurbrandenburg auf sich nehmen, um beide Kurfürsten persönlich von der Notwendigkeit eines im kaiserlichen Sinne erfolgreichen Reichstags zu überzeugen und sie aufzufordern, mit dieser Intention auf die Vorlage von Gravamina zu verzichten, sondern sie „auf ain andere zeit und etwo auf ein sondern deputations tag einzustöllen“, und dies auch bei ihren Religionsverwandten zu unterbauen.
Ebenso empfahl Erzherzog Ernst dem Kaiser (Wien, 2. 8. 1587)28 die persönliche Zusammenkunft mit den Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg etwa in Bautzen, um dort vertraulich zu beraten, wie die protestantischen Beschwerden gemildert werden könnten, und sie dafür zu gewinnen, dass sie die Debatte um die Freistellung „auf ain ortt und beyseits stellen“. Alternativ befürwortete er für die vertrauliche Vorberatung bezüglich der Gravamina einen Kurfürstentag, an dem der Kaiser aber ebenfalls persönlich teilnehmen müsste.
Erzherzog Ferdinand schloss sich in seiner Antwort (Innsbruck, 7. 8. 1587)29 der Kurmainzer Argumentation gegen einen Reichstag an und riet dem Kaiser, statt dessen den Papst, König Philipp II. von Spanien sowie die italienischen Fürsten um Geldhilfen für die Türkenabwehr zu bitten und dabei das Drängen der Protestanten auf die Freistellung in Verbindung mit der Steuerbewilligung als Hindernis für einen Reichstag zu thematisieren. Falls ein Reichstag jedoch unausweichlich sei, sollte der Kaiser mit den geistlichen Kurfürsten die Klärung der angesprochenen Hindernisse beraten und die weltlichen Kurfürsten dazu veranlassen, bei ihren Religionsverwandten die Beschränkung der Reichstagsthematik auf die Türkenabwehr und den Verzicht auf Religionsverhandlungen durchzusetzen.
Die Stellungnahme Herzog Wilhelms V. von Bayern (München, 10. 9. 1587)30 entsprach in den Grundzügen den Empfehlungen der Erzherzöge Ernst und Ferdinand: Da die katholischen Stände keinesfalls die Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts oder den Verzicht auf die Ausweisung andersgläubiger Untertanen als Hauptforderungen der ‚Konfessionisten‘ zugestehen könnten, plädierte er für einen Kurfürstentag, den Rudolf persönlich besuchen müsste, um dort die weltlichen Kurfürsten, zumindest Sachsen und Brandenburg, dafür zu gewinnen, die Beratungen zur kaiserlichen Proposition beim projektierten Reichstag nicht zu behindern. Würde der Kurfürstenrat insgesamt dies übernehmen, sei der Anschluss des Fürstenrats aufgrund der katholischen Mehrheit zu erhoffen, selbst wenn dort die „obstacula“ zur Sprache kämen. Falls der Kurfürstentag erfolglos bliebe, empfahl er wie Erzherzog Ferdinand die Wendung des Kaisers an den Papst, den König von Spanien und italienische Fürsten sowie hier zusätzlich an die vornehmsten katholischen und friedliebende protestantische Fürsten im Reich mit der Bitte, wegen der derzeit nicht möglichen Einberufung eines Reichstags eine Türkenkontribution für den Grenzschutz vorzuschießen mit der Zusage, sie mit einer künftigen Reichssteuer zu verrechnen. Auf diese Weise könnte ein Reichstag „zu verhiettung merern übels unnd zerritlicheit, so sich dabey zubesorgen“, zumindest im künftigen Jahr umgangen werden.
Damit endet die Überlieferung für diese Phase der Reichstagsprojektierung 1586/87, in die im Übrigen Kurpfalz unter Kuradministrator Johann Casimir nicht einbezogen wurde. Eine zusammenfassende Übersicht aus dem Jahr 1588 bestätigt diesen Verhandlungsstand31.
Obwohl nachfolgend Erzherzog Ernst im Schreiben an den Kaiser vom 23. 2. 1589 (Wien)32 erneut eindringlich die hohen Kosten der Grenzsicherung darlegte, die aus den kaiserlichen Erblanden nicht länger getragen werden könnten, und ihn deshalb nochmals aufforderte, er wolle „demnach auf fürderliche haltung aines Reichs tags gnedigist bedacht sein“, blieben nach Aktenlage weitere Aktivitäten aus: Zwar liegen Instruktionen vom Dezember 1589 vor, mit denen der kaiserliche Geheime Rat Hans Christoph von Hornstein bei Kurmainz, Kurtrier und erstmals auch bei Kurfürst Ernst von Köln vorsprechen und bei Ersteren33 im Rückbezug auf die Gesandtschaften Erstenbergers 1586/87 rechtfertigen sollte, der Kaiser habe, da sich keine Gelegenheit für eine Zusammenkunft mit den Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg ergab, die Reichstagsfrage bisher aufschieben müssen. Da sich die Situation im Reich aber zwischenzeitlich nicht gebessert habe, sondern beide Kurfürsten mit ihrem Verhalten in aktuellen Konflikten wie in Aachen, Augsburg und Straßburg zu erkennen gäben, dass sie die beklagten ‚Neuerungen‘ ausdrücklich gutheißen, sich die Lage im benachbarten Ausland weiter verschärfe und der Kaiser die Türkenabwehr ohne Reichshilfe nicht länger aufrechterhalten könne, sollten Kurmainz und Kurtrier nochmals dazu Stellung nehmen, wie ohne Verzögerung ein Reichstag einberufen werden könne. Dagegen entsprach die an Kurfürst Ernst von Köln gerichtete Anfrage34 der eingangs referierten Instruktion an Kurmainz vom 16. 8. 1586. Da aber weder Antworten der geistlichen Kurfürsten noch anderweitige diesbezügliche Akten überliefert sind, ist davon auszugehen, dass die Gesandtschaft nicht durchgeführt und ebenso im folgenden Jahr auf weitere Schritte verzichtet wurde.
Dazu mag beigetragen haben, dass die Hoffnungen auf einen Reichstag ohne konfessionspolitische Belastungen in Anbetracht der im Juli 1590 am kaiserlichen Hof von den weltlichen Kurfürsten vorgebrachten Gravamina35 auch als Indiz der „protestantischen Parteienbildung“36 weiter gesunken waren, zumal sie darin ausdrücklich erklärten, sie würden ohne Behebung der Beschwerden auf einem Reichstag wenig Entgegenkommen zeigen. Von den seitens des Kaisers zu den Gravamina angefragten Gutachten katholischer Stände37 äußerten sich nur Erzherzog Ferdinand und Wilhelm von Bayern zum Umgang damit bei einem künftigen Reichstag. Beide empfahlen die Kooperation der katholischen Stände bereits vor der Reichsversammlung, um die Beschwerden zu beraten und eine Ablehnung sowie eigene Gegengravamina zu formulieren38.
Letztlich griff der Kaiser auf den vorherigen Vorschlag Herzog Wilhelms vom 10. 9. 1587 zurück und wandte sich wegen der Aufbringung der Gelder für die Türkenabwehr an einzelne Reichsstände und Reichskreise39.
Obwohl das Reichstagsprojekt 1586/87 damit gescheitert war, sind generalisierende Aussagen, wonach Rudolf II. der Einberufung eines Reichstags nach 1582 zwölf Jahre ausgewichen sei40, insofern zu relativieren, als er im Licht der dokumentierten Gesandtschaften und Korrespondenzen schon 1586, also acht Jahre zuvor, durchaus um die Versammlung der Reichsstände bemüht war, auch wenn diese Versuche infolge der sich zuspitzenden konfessionspolitischen Situation und ebenso der daraus von führenden katholischen Ständen abgeleiteten Konsequenzen für die eigene Konfession im Hinblick auf den erwarteten Fehlschlag eines Reichstags nicht erfolgreich waren41. Allerdings bedeutete der Umstand, dass es nach dem Auslaufen der Steuer von 1582 „wegen der sich verschärfenden konfessionellen Spannungen im Reich nicht gelang, einen neuen Reichstag auszuschreiben, eine Katastrophe“42.