Beschränkung des Engagements Kursachsens und Pfalz-Neuburgs in der Magdeburger Sessionsfrage auf Interzessionen; Ablehnung weitergehender Maßnahmen. Fragliche gemeinsame Verhandlungen mit calvinistischen Ständen in Religionsbelangen.
Einzelunterredungen
[1] /211/ Unterredung der
Pfalz-Neuburger GesandtenRoth von Schreckenstein und Zöschlin mit
Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen1: Pfgf. Philipp Ludwig konnte bisher noch nicht in Erfahrung bringen, wie sich die Kff. von Mainz und Trier zum Salzburger Vorschlag bezüglich der Magdeburger Session auf der weltlichen Fürstenbank2erklärt haben. Doch hat er vom Kf. von Köln ex mutua et incidenti collatione so vil vermerckht3, das die gaistliche inn solchen /211’/ fürschlag gar nicht verwilligen, sondern eh auffstehn und re infecta widerumb abziehen wollten4, dann das sie Magdenburg die gesuechte session solcher gestallt sollten gestatten.In der Magdeburger Schrift5, die ihm gestern vom Kuradministrator übergeben worden ist, erkennt der Pfgf. die Argumentation zwar an, auch wird er sich an einer entsprechenden Interzession beteiligen, falls damit aber, wie zu erwarten, odiosae conditiones unnd dröhungen wollten angehenckht werden, darzue /212/ köndten ire f. Gn. keines wegs rhatten, sonnder hiellten darfür, das die magdenburgische vonn solchem vorhaben ab- unnd dahin zu weisen, das alles, so zur offension dienen mag, aussgelassen werde.
Antwort des Kuradministrators, vorgetragen von A. Bock: /212 f./ Kf. August hat sich beim RT 1582 beim Ks. und den geistlichen Ständen für die Zulassung der Magdeburger Session engagiert, aber doch nichts erreicht6. Zur Bitte des ksl. Gesandten Schleinitz vor wenigen Wochen, er, der Kuradministrator, möge beim Haus Brandenburg unterstützen, auf die Magdeburger Session bei diesem RT zu verzichten, hat er mündlich sowie schriftlich an den Ks. geantwortet, er halte das Magdeburger /212’/ begehren der session halben nicht für unzimblich, unnd geschehe vonn ir Mt. löblich, wann dieselb Magdenburg bei der session hanndhabete7./212’ f./ Dem Haus Brandenburg hat er wiederholt, zuletzt erst gestern den Kurbrandenburger Gesandten8, angeboten, zusammen mit anderen Ständen beim Ks. und den geistlichen Ständen für die Session zu interzedieren. Falls man damit etwas erreicht, /213/ were es desto besser. Wo nicht, so müesste mann es Gott unnd der zeitt befelhen. Dann das uff den fall abschlegiger resolution die stennde augspurgischer confession inn kein contribution verwilligen oder zu berathschlagung der proposition nicht greiffen sollen, darzue wüssten seine, des herrn administratoris, f. Gn. ehren unnd gewissens halben weder zu rhatten noch zu helfen. Dann es seye die sach dermassen nicht geschaffen, das darumb das bonum publicum sollte zuruckh gesetzt unnd privatae affectiones demselben vorgezogen sollen werden. So werde dem herrn administratori zu Magdenburg so vil nicht benommen, wann er gleich die session für dißmal nicht erhallte, dann es /213’/ seien auch inn Sachsen vil stifft, derentwegen doch kein session bißher gesuecht worden9, unnd werden dieselben nichts desto minder inn dero stannd unnd esse erhallten.Auch würde eine Verweigerung der Beratungsaufnahme der RT-Bewilligung durch alle Kff. sowie dem Herkommen im Reich widersprechen und zudem den CA-Ständen zu sonnderm verweiß gerathen. Darumb köndten ire f. Gn. in solche comminationes, wie gemeldt, /214/ pflicht unnd gewissens halben nicht consentirn.Zu ihrer Schrift haben die Magdeburger Gesandten mitgeteilt, dass sie in dieser Form dem Ks. nicht übergeben werden soll, sondern dazu diene, die CA-Stände zuvermögen, das sie (wie die magdenburgische zu reden pflegten) auß einem strickh mitt ihnen hetzen unnd auß einem horen10 blasen sollen./214 f./ Abschließend lässt der Kuradministrator anregen, von den beiderseitigen Räten eine Antwort an Magdeburg konzipieren und beraten zu lassen, /214’/ wie weitt man sich deroselben auff entstehung des vonn Saltzburg erregten güettlichen mittels intercedendo annehmen solle11.
[2] /52/ Weitere Unterredung der
Pfalz-Neuburger GesandtenRoth von Schreckenstein und Zöschlin mit
Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen12: /52 f./ Pfalz-Neuburg hat an den bisherigen Versammlungen bei Kurpfalz nicht teilgenommen, nachdem man dies zuvor mit ihm, dem Kuradministrator, vertraulich beraten hat. Da diese Konvente auch weiterhin stattfinden werden, gibt Pfgf. zu bedenken, ob bei den Gravamina, /52’/ so die religion betreffen, mitt den jenigen salva conscientia möge communicirt werden, welche der augspurgischen confession nicht allerdings gemeß unnd gleichförmig lehren./53/ Pfgf. erbittet dazu eine Stellungnahme des Kuradministrators und verweist auf die Vorgänge beim RT 1566 zwischen Kf. Friedrich III. von der Pfalz und den anderen CA-Ständen13.
Antwort, vorgetragen von A. Bock: Auch Kursachsen hat an den bisherigen Sitzungen bei Kurpfalz nicht teilgenommen, jedoch nicht in der Absicht, als wolle man sich /53’/ vonn gemeiner deliberation gar absondern, sondern weil man in forma procedendi nicht ainig sein wöllen,indem er, der Kuradministrator, derlei Beratungen vor der ksl. Proposition ablehnt, um beim Ks. und den katholischen Ständen kein Misstrauen auszulösen. Auch will er nicht zulassen, das ettlich wenig und geringere stennd sich inn solchen sachen zusammen thuen unnd den churfürsten darinnen fürgreiffen sollen. Und habe sein f. Gn. der nechst zu Hailbrunn gehalltene conventus14 nicht wenig movirt.Bei künftigen Verhandlungen wird Kursachsen dahin schliessen helfen, das allein die jenige gravamina geklagt werden, so relevantia seind und dem religion friden zuwider lauffen, /54/ […] alle anndere aber, so inn dem religion friden solcher gestallt, wie gemeldet, nicht fundirt, sonder ex privatis odiis et simultatibus herfliessen, sollen mitt stillschweigen umbgangen werden. Allso seien ire f. Gn. nicht bedacht, inn einige odiosas conditiones oder hitzige wort und anzüg zuverwilligen, sonnder simpliciter uff den religion friden sich zu fundirn unnd umb abschaffung der beschwerden zubitten. Dann es wurde die ksl. Mt. durch solche anheng nur offendirt, unnd wann mann es recht betrachte, werde es auch kein fürst oder herr leiden, wann ihme dergleichen vonn seinen unnderthonen begegnen sollt. /54’/ Sovil aber die jenige stennd belang, so der augspurgischen confession nicht allerdings zugethon, denselben wollen ire f. Gn. kein directorium gestatten, wann de religione oder de articulis fidei streitt fürfallen wurde.
Im Anschluss an die Unterredung äußern die Pfalz-Neuburger Gesandten ad partemgegenüber den kursächsischen Räten, das es ein selltzam ansehen haben werd, wann sich die stennd samptlich sub nomine der augspurgischen confessions verwandten unnderschreiben, do es doch notori, das mann inn der lehr nicht einig15.