Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Kurfürstentag zu Regensburg 1575 bearbeitet von Christiane Neerfeld

1. Gegenstand der Edition

1.1 Beratungsschwerpunkte und Ergebnisse

Auf dem Kurfürstentag, der zwischen dem 10. Oktober und dem 3. November 1575 in Regensburg stattfand, wurde Rudolf, der Sohn Kaiser Maximilians II., zum römisch-deutschen König gewählt und gekrönt. Die Reichsversammlung war durch die enge Kooperation der Kurfürsten von Mainz und Sachsen auf der einen und dem Kaiser auf der anderen Seite zustande gekommen und aus „eingefallenen erheblichen ursachen“ einberufen worden1. Obwohl die Wahl eines Nachfolgers im Ausschreiben nicht als Thema genannt ist, war den Zeitgenossen klar, dass es sich um einen Wahltag oder einen wählenden Kurfürstentag handelte2, und es war auch von Anfang an unstrittig, dass die Kurfürsten dem Wunsch des Kaisers entsprechen und seinen Sohn Rudolf wählen würden. Als Vorbild für den Ablauf des Kurfürstentags diente in vielerlei Hinsicht die Wahl Maximilians II. 1562, denn immer wieder ist in den Quellen die Empfehlung zu lesen, „dz man den proceß wie zu Franckfurt geschehen continuire“3. Die knapp vierwöchige Zusammenkunft in Regensburg war dabei mehr als eine reine Wahlversammlung, denn nach den Debatten über die Wahlkapitulation, bei der es um konfessionspolitische Zugeständnisse ging, berieten die Kurfürsten auch über aktuelle reichspolitische Themen mit innen- und außenpolitischer Bedeutung.

Der Kurfürstenrat trat zum ersten Mal am 10. Oktober zusammen. Im Anschluss an die Vereidigung der kurfürstlichen Gesandten wurde die Vollmacht Kurfürst Friedrichs III. von der Pfalz für seinen Sohn Pfalzgraf Ludwig und seine beigeordneten Räte verlesen und nach kurzer Diskussion angenommen4. Am folgenden Tag trug der Reichssekretär Andreas Erstenberger die kaiserliche Proposition5 vor, in der Maximilian II. um die Wahl eines Nachfolgers bat. Die Kurfürsten willigten ein, Beratungen in dieser Frage aufzunehmen6, und einigten sich in ihrer Sitzung am 12. Oktober7 darauf, dass sie dem Kaiser „wie breuchlich“ für seine bisherigen Verdienste danken und ihn bitten wollten, seine Regierung fortzusetzen. In der Diskussion zum Hauptpunkt der Proposition, also der Frage, ob auf dem Kurfürstentag ein Nachfolger gewählt werden sollte oder nicht, wurde argumentiert, dass eine Wahl vivente imperatore, für die es viele positive Vorbilder gebe, in der Goldenen Bulle zwar nicht explizit vorgesehen, aber auch nicht verboten sei, und man ihre „Substanz“ bedenken müsse, nämlich, dass sie dazu gedacht sei, Frieden und Ruhe im Reich zu sichern8. Nach dem Austausch der Pro- und Contraargumente äußerte die Mehrheit die Ansicht, dass es angesichts der gesundheitlichen Situation des Kaisers, der Kriege im Westen und der Bedrohung des Reichs durch die Türken gut sei, zum jetzigen Zeitpunkt eine Wahl durchzuführen und dadurch ein Interregnum zu verhindern. Dieser Auffassung musste sich auch Kurpfalz anschließen9, wies jedoch darauf hin, dass die Wahl eines Nachfolgers allein nicht ausreiche und man sich auch um die Befriedung der Religionskriege in den Niederlanden und in Frankreich kümmern müsse, wenn man Einigkeit und Frieden im Reich erhalten wollte. Der Beschluss, die Wahl vorzunehmen, machte den Kurfürstentag in Regensburg offiziell zu einem Wahltag10 und wurde dem Kaiser kurz darauf mündlich mitgeteilt. Die pfälzischen Einwände konnten dies nicht verhindern, kamen aber am nächsten Tag noch einmal zur Sprache11. Dabei stimmte die Mehrheit der Kurfürsten überein, dass die negativen Auswirkungen der Kriege im Westen erheblich seien und etwas dagegen unternommen werden müsse, jedoch begnügten sie sich mit der unverbindlichen Feststellung, dass diese Angelegenheit jederzeit beim Kaiser vorgebracht werden könne und die Wahlverhandlungen deswegen nicht aufgehalten werden sollten. Auf die pfälzische Argumentation, dass die religiös motivierten Kriege im Westen nur durch einen Religionsfrieden beendet werden könnten, für den sich Kaiser und Kurfürsten bei den Königen von Spanien und Frankreich einsetzen müssten, wurde nicht näher eingegangen. Der pfälzische Plan, vor den Wahltagsverhandlungen zunächst über Reichsangelegenheiten zu sprechen, war damit fehlgeschlagen.

Da Kaiser Maximilian II. wie erwartet bei seiner Bitte blieb, einen Nachfolger zu wählen12, begannen am Nachmittag des 14. Oktober die Beratungen der dazu bestimmten kurfürstlichen Räte über die Wahlkapitulation des künftigen Thronfolgers13. Nach Verlesung der als Muster dienenden Wahlkapitulation von 1562 hatten die kurfürstlichen Räte die Gelegenheit, Änderungsvorschläge vorzutragen. Die von Trier vorgebrachten Wünsche zu Detailfragen im Zollwesen, bei der Reichsacht und im Münzwesen wurden kaum diskutiert und nach kurzer Zeit aufgegeben, da die Mehrheit der Kurfürsten die bestehenden Regelungen für ausreichend erachtete.

Als konfliktreicher erwiesen sich hingegen die Forderungen der Kurpfalz, welche in insgesamt sechs Punkten Veränderungen verlangte, die vor allem konfessionspolitisch von Bedeutung waren, aber auch auf die Einschränkung der kaiserlichen Macht abzielten: 1. Das Schutzversprechen des Kaisers für die Kirche sollte allgemeiner formuliert und der Heilige Stuhl aus dem entsprechenden Artikel gestrichen werden. 2. Die Declaratio Ferdinandea von 1555 sollte in der Wahlkapitulation bestätigt und vom Reichskammergericht anerkannt werden; außerdem sollte die Freistellung der Religion durchgesetzt, das heißt der Geistliche Vorbehalt aufgehoben werden. 3. Die Kurfürsten sollten von der Jurisdiktion des Hofgerichts in Rottweil ausgenommen werden. 4. Dem neuen König sollte ein Reichsregiment aus kurfürstlichen Räten zur Seite gestellt werden. 5. Die bisher an den Papst gezahlten Annaten sollten für den Krieg gegen die Türken verwendet werden. 6. Schließlich sollte es dem Kaiser verboten werden, bei künftigen römischen Königswahlen anwesend zu sein.

Da Kursachsen und Kurbrandenburg die meisten dieser Vorschläge nicht oder nur halbherzig unterstützten und im Kurfürstenrat nicht lange darüber diskutiert wurde, blieb die Bestätigung der Declaratio Ferdinandea in der Wahlkapitulation schließlich die einzige Forderung, die von allen drei protestantischen Kurfürsten unterstützt wurde. In der Sitzung vom 15. Oktober14 argumentierten sie, dass die kaiserliche Erklärung, die den landsässigen Ritterschaften und Städten in den geistlichen Fürstentümern freie Religionsausübung zusicherte, sofern sie schon vor 1555 protestantisch waren, als Teil des Religionsfriedens zu betrachten sei, und warnten: „Do nu izo die declaration solte außgeschlossen oder nichtig sein, wurde es im Reich grosse zerruttung geben“15. Die katholischen Kurfürsten gaben vor, von der Declaratio Ferdinandea erst vor kurzem erfahren zu haben und bezweifelten, dass dieses Dokument mit Zustimmung der geistlichen Stände entstanden sei. Nachdem Sachsen und Brandenburg erläutern konnten, wie diese kaiserliche Erklärung kurz vor Abschluss des Augsburger Reichstags 1555 zustande gekommen war, zogen sich die geistlichen Kurfürsten darauf zurück, dass sie den anderen betroffenen Ständen nicht vorgreifen dürften – eine im Grunde widersprüchliche Argumentation, da es ja zu den Vorrechten der Kurfürsten gehörte, die Wahlkapitulation zu verändern. Obwohl Kurfürst August von Sachsen am Ende der Sitzung die Echtheit des Dokuments durch Vorlage eines in seiner Kanzlei verwahrten Originals bestätigen konnte, beharrten die geistlichen Kurfürsten in der nächsten Beratungsrunde am 18. Oktober16 auf ihrer Position. Sie wichen nicht davon ab, dass eine Angelegenheit von so großer Bedeutung auf einem Reichstag diskutiert werden müsse, damit alle betroffenen Stände ihre Meinung dazu äußern könnten, und plädierten dafür, die Wahl nicht länger zu verzögern und es bei der 1562 formulierten Wahlkapitulation zu belassen, bei deren Beratung die ihnen bis dato nicht bekannte Declaratio schließlich auch keine Rolle gespielt habe. Das Gegenargument, dass sich die Situation seit 1562 verändert habe und dass es die Aufgabe der Kurfürsten sei, die Wahlkapitulation den aktuellen Erfordernissen anzupassen, ließen sie nicht gelten.

Nachdem erneut keine Einigung erzielt werden konnte, wurde in der dritten Umfrage darüber diskutiert, ob der Kaiser um seine Vermittlung in dieser Angelegenheit gebeten werden sollte. Trier, Köln und Mainz hielten dies für einen Verstoß gegen die Präeminenz der Kurfürsten, da die Formulierung der Wahlkapitulation allein ihre Sache sei, doch konnten sie nicht verhindern, dass sich Pfalz, Sachsen und Brandenburg dazu entschlossen, dem Kaiser Bericht zu erstatten17. Kurfürst August informierte daraufhin den Kaiser über den ergebnislosen Verlauf der Verhandlungen zur Wahlkapitulation und kündigte die vorzeitige Abreise der weltlichen Kurfürsten an, falls die geistlichen an ihrer Position festhalten sollten. Er bat Maximilian, er möge „selbst mit einrathen helffenn“, wobei er betonte, dass er und seine Kollegen auf der Gültigkeit der kaiserlichen Erklärung von 1555 zu bestehen gedachten, „Goth gebe, die andern hupfen auff oder nider“18. Am Vormittag des 19. Oktober erschienen Kursachsen, Kurbrandenburg und Kurpfalz beim Kaiser19, der die Declaratio Ferdinandea jedoch weder in der Wahlkapitulation erwähnen noch ihren Inhalt bestätigen wollte und vorschlug, die Angelegenheit auf den nächsten Reichstag zu vertagen. Nach erneutem Drängen der weltlichen Kurfürsten und des Pfalzgrafen auf eine kaiserliche Entscheidung versprach Maximilian II., noch einmal mit den geistlichen Kurfürsten zu reden. Das Gespräch am Nachmittag des 19. Oktober verlief offenbar ergebnislos, da Kurfürst Jakob von Trier aus gesundheitlichen Gründen nicht zu dem Treffen erschien und sich sein Mainzer und sein Kölner Kollege ohne Rücksprache mit ihm nicht äußern wollten20. Zwei Tage später ließ der Kaiser den protestantischen Kurfürsten eine Erklärung21 zustellen, deren Formulierung die geistlichen offenbar mitbestimmt hatten und der zufolge die Angelegenheit zu einem späteren Zeitpunkt erörtert werden sollte. Die weltlichen Kurfürsten und Pfalzgraf Ludwig akzeptieren diese nicht, da ihnen der Kaiser in ihrer letzten Unterredung vorgeschlagen hatte, den Streit um die Declaratio Ferdinandea auf den kommenden Reichstag zu vertagen und nicht auf unbestimmte Zeit „biß zu anderer gelegenheit“.

Dass der Wahltag dennoch nicht scheiterte, geht auf die Initiative Augusts von Sachsen zurück, der sich das Argument des Kaisers zu eigen machte, dass die „in einen beschwerlichen aufzugk“ geratene Wahl eines römischen Königs durch diesen Streit nicht weiter verzögert werden dürfe und Gefahr für das Reich abgewendet werden müsse22. Wahrscheinlich gelang es ihm noch am Abend des 21. Oktober, seine Kollegen davon zu überzeugen, dass es angesichts der Lage ratsam sei, auf die Bestätigung der Declaratio Ferdinandea in der Wahlkapitulation zu verzichten. Anschließend begab er sich zum Kaiser, um ihm im Namen aller mitzuteilen, dass sie der Vertagung der Streitfrage auf den kommenden Reichstag zustimmten, jedoch darauf bestanden, dass diese Angelegenheit dort vorrangig behandelt würde und vor allem dass ihr Einlenken nicht als Präjudiz für die künftigen Verhandlungen zu betrachten sei. Sollte es auf dem nächsten Reichstag keine Zusagen in Religionsfragen geben, wollten die Protestanten die vom Kaiser gewünschte Reichshilfe gegen die Türken nicht bewilligen23Der Weg war damit frei für eine reibungslose Fortsetzung des Wahltags24. Am 22. Oktober25 verständigten sich die Kurfürsten über Formalitäten wie die Eidesleistung des Regensburger Stadtrats und den kaiserlichen Revers betreffend die Anwesenheit anderer Fürsten und Gesandtschaften während der Wahl26, und noch am selben Abend wurde den Kurfürsten das Kurmainzer Einladungsschreiben für die Wahl27 zugestellt. Die Wahlkapitulation28, die nach langer Diskussion nun doch in der Fassung von 1562 blieb29, wurde Rudolf am 24. Oktober zur Durchsicht überreicht30 und am darauffolgenden Tag von diesem angenommen.

Am 27. Oktober schließlich fand die Wahl Rudolfs II. zum römischen König und Nachfolger des noch lebenden Kaisers Maximilian II. im Regensburger Dom statt31. Bei den Feierlichkeiten scheint es keine besonderen Vorkommnisse gegeben zu haben, denn, so berichtete ein Beobachter am Ende des Tages: „Sonsten, inn dieser grossen menge des volckhs, so jetz alhie versamblet, ist es Gott lob biß daher gantz stiell gewesen und sich khein ainiger rumor oder mißfahll, daran etwas gelegen, begeben.“32 Als Termin für die anschließende Krönung war zunächst der 30. Oktober vorgesehen33, doch da sich die Ankunft der für das Zeremoniell benötigten Reichskleinodien verzögerte, wurde sie um zwei Tage auf den 1. November verschoben34. Der päpstliche Nuntius Dolfin und der spanische Gesandte Monteagudo meldeten zufrieden nach Rom und Madrid, dass die Zeremonie – entgegen ihren Befürchtungen – nicht von der üblichen Form abwich, das Abendmahl nach römischem Ritus vollzogen wurde und die öffentliche Kommunion des Neuerwählten stattfand, die Maximilian bei seiner Krönung 1562 umgangen hatte35. Dies nährte die Hoffnung, dass der künftige Kaiser Rudolf „katholischer“ sei als sein Vater Maximilian36. Der Tradition entsprechend sandte Rudolf sogleich nach der Krönung seinen Oberststallmeister Claudio Trivulzio nach Rom, um Papst Gregor XIII. seine Wahl und Krönung anzuzeigen und ihm die Abordnung einer Obedienzgesandtschaft anzukündigen37. Diese wurde jedoch erst anderthalb Jahre nach der Wahl, im Frühjahr 1577, abgefertigt, nachdem der Papst die Gesandtschaft mehrfach angemahnt und Rudolf nach dem Tod seines Vaters im Oktober 1576 die kaiserliche Regierung übernommen hatte38.

Die protestantischen Kurfürsten konnten in den Beratungen über die Wahlkapitulation ihre Forderungen nicht durchsetzen. Auch der Vorstoß der protestantischen Grafen, die um die materielle Grundlage der gräflichen Häuser fürchteten und in Regensburg ihre Freistellungsforderung von 1566 erneuerten, blieb ohne Erfolg. Ihre Supplikation an die weltlichen Kurfürsten, in der sie darum baten, protestantischen Kandidaten den Zugang zu geistlichen Pfründen zu ermöglichen39, wurde mit einer Interzessionsschrift der protestantischen Kurfürsten40 unterstützt, jedoch vom Kaiser nicht beantwortet41. Mit derselben Interzessionsschrift übermittelten die weltlichen Kurfürsten dem Kaiser die an sie gelangten protestantischen Beschwerden über die Verletzung des Religionsfriedens. Zu nennen sind hier vor allem die von gegenreformatorischen Maßnahmen bedrängten Protestanten in Fulda und auf dem Eichsfeld, die mit ihrem Hilfegesuch an Landgraf Wilhelm IV. von Hessen-Kassel die Diskussion um die Bestätigung der Declaratio Ferdinandea überhaupt erst ins Rollen gebracht hatten42. Zwischen dem 26. und dem 29. Oktober wurden ihre Supplikationen und die anderer protestantischer Stände und Untertanen von kurfürstlichen Räten der Kurpfalz, Sachsens und Brandenburgs erörtert. Man einigte sich schließlich darauf, dass sich die weltlichen Kurfürsten beim Kaiser mündlich für die Belange der Protestanten einsetzen sollten, wozu es kurz vor Ende der Versammlung dann wahrscheinlich nicht mehr gekommen ist. Ihr Interzessionsschreiben enthielt neben dem Verweis auf die als Beilagen beigefügten Supplikationen lediglich den an Kaiser Maximilian II. gerichteten Appell, eine Verschlimmerung der Konflikte zu verhindern und dafür zu sorgen, dass die Protestanten wenigstens bis zur Klärung der Streitfragen auf dem bevorstehenden Reichstag nicht in ihrer Religionsausübung behindert würden.

Nachdem sich die Kurfürsten über den Text der Wahlkapitulation verständigt hatten, beschäftigten sie sich mit einigen reichspolitischen Themen, zu denen ihnen der Kaiser am 24. Oktober mehrere Schriften43 vorlegte und um ihre Gutachten bat. Die ersten beiden Beratungspunkte wurden bereits am Vormittag des 25. Oktober erledigt44, da sich die Kurfürsten schnell darauf einigten, die vom Kaiser gewünschte und mit der Türkengefahr begründete Einberufung eines Reichstags zu bewilligen45. Die entsprechende Resolution46, in der Ort und Termin ins Ermessen des Kaisers gesetzt wurden und die Kurfürsten ihre Unterstützung versprachen, wurde am 26. Oktober ohne Umfrage beschlossen47. Am 1. November präsentierte der Sekretär Andreas Erstenberger die Resolution Kaiser Maximilians II.48, für den 8. oder 12. Februar 1576 einen Reichstag nach Augsburg einzuberufen.

Im persönlichen Gespräch und ohne Abstimmung im Rat verständigten sich die Kurfürsten noch am 25. Oktober darauf, dem Wunsch des Kaisers zu entsprechen und eine Gesandtschaft zum polnischen Wahltag abzuordnen, um dem Haus Habsburg die Sukzession im Königreich Polen-Litauen zu sichern49. Graf Wolfgang von Ysenburg-Büdingen und Hartmann von Kronberg, zu deren Reisekosten jeder Kurfürst 500 Taler beitrug, sollten in Warschau die Kandidatur Erzherzog Ernsts für den polnischen Thron unterstützen50. Zwei Tage später, am Nachmittag des 27. Oktober51, berieten die kurfürstlichen Räte über den Wortlaut der Rede52, die die Gesandten am 15. November vor den polnischen Ständen halten sollten. Mitte Dezember 1575 kam es in Polen zu einer Doppelwahl, bei der sich eine Gruppe nicht für Erzherzog Ernst, sondern für Kaiser Maximilian II. entschied, während eine vorwiegend aus Vertretern des niederen Adels bestehende Gegenpartei Stephan Báthory von Siebenbürgen wählte, der sofort nach Polen reiste und sich die polnische Krone schließlich sichern konnte53.

Die Beratung über die dritte kaiserliche Proposition, die im Wesentlichen den Titelstreit im Herzogtum Toskana zum Inhalt hatte54, fand am Nachmittag des 25. Oktober statt55. Dabei einigten sich die kurfürstlichen Räte darauf, der Vorgehensweise des Kaisers zuzustimmen56, der sich bereit erklärte, den Großherzogstitel Francesco de' Medicis anzuerkennen und damit einen jahrelangen Streit mit dem Papst zu beenden. Dieser hatte damit begonnen, dass Papst Pius V. 1569 Cosimo I. de' Medici und seine Nachfahren zu Großherzögen von Toskana erhoben und damit nach kaiserlicher Auffassung die Rechte des Reichs verletzt hatte, zu dessen Lehnsverband Florenz gehörte. Dass der seit Jahren andauernde Konflikt nun eine Lösung fand, war nicht zuletzt dem Umstand geschuldet, dass Herzog Alfonso von Ferrara, den Maximilian II. im Präzedenzstreit mit Florenz lange Zeit unterstützt hatte, beim Kaiser in Ungnade fiel, da er sich für den polnischen Thron bewarb und damit als Konkurrent zu Erzherzog Ernst auftrat. Mit der Entscheidung Maximilians II. konnte Francesco de' Medici den Großherzogstitel, den sein Vater vom Papst erhalten hatte, behalten, und zwar ohne zunächst förmlich darauf verzichten zu müssen. Und auch Papst Gregor XIII. konnte zufrieden sein, da er die Bulle von 1569 nicht zurücknehmen musste, was Maximilian II. lange Zeit gefordert hatte. Der Kaiser schließlich konnte durch die Verleihung des Großherzogtitels erreichen, dass die lange Zeit in Frage gestellte Lehnshoheit des Reichs über Florenz in aller Form anerkannt wurde57. Dass Francesco de' Medici sich im Sommer 1575 bereit erklärte, dem Kaiser ein für den Kampf gegen die Türken dringend benötigtes Darlehen zu gewähren und dass einer seiner Sekretäre 70.000 Dukaten nach Regensburg brachte, dürfte die Entscheidung des Kaisers befördert haben58.  Die beiden anderen, in der dritten kaiserlichen Proposition angesprochenen Punkte betreffen den Konflikt, der im Frühjahr 1575 zwischen den Vertretern des alten und des neuen Adels in Genua ausgebrochen war, und zu dessen Beilegung der Kaiser Kommissare entsandt hatte, sowie die Vermittlungsbemühungen Maximilians am spanischen Hof betreffend den Aufstand in den Niederlanden. Die Kurfürsten nahmen in diesen beiden Angelegenheiten den Bericht Maximilians II. zur Kenntnis, gaben jedoch keine besondere Stellungnahme ab und beließen es dabei, dem Kaiser für seine friedensstiftenden Maßnahmen zu danken.

Nach der Verlesung des kaiserlichen Vortrags zur Gesandtschaft nach Moskau59 am 26. Oktober, wurde im Kurfürstenrat ein Thema diskutiert60, das das Reich bereits seit einigen Jahren beschäftigte und mit seinem Rechtsanspruch auf die Oberhoheit in Livland zusammenhängt. Im Herbst 1570 war im Frieden von Stettin, der den Nordischen Siebenjährigen Krieg beendet hatte, der Rechtsanspruch des Reichs bestätigt worden61. Voraussetzung dafür war jedoch, dass das Reich Kriegsentschädigung an Schweden zahlte und Livland gegen Angriffe des Zaren schützte, der mit dem Einfall in das Bistum Dorpat 1558 den Livländischen Krieg ausgelöst hatte. Da das Reich die finanziellen Mittel für die Verteidigung dieser Gebiete nicht aufbrachte, wurde seit 1570 auf mehreren Reichsversammlungen über eine Reichsgesandtschaft diskutiert, die den Zaren dazu bewegen sollte, die Angriffe auf Livland einzustellen62. Als russische Truppen im Sommer 1575 Pernau besetzten und immer größere Gebiete an der Ostseeküste eroberten, wurden die livländischen Hilfegesuche63 an das Reich lauter und so gelangte das Projekt einer Gesandtschaft nach Moskau erneut auf die Agenda64. Der Kurfürstenrat beschloss, die seit langem bewilligte Gesandtschaft nicht länger hinauszuzögern, zumal sich zu diesem Zeitpunkt bereits die kaiserlichen Gesandten Johann Kobenzl und Daniel Prinz als „vorschickung“ auf dem Weg zum Zaren befanden, um diesem eine Gesandtschaft des Reichs anzukündigen. Über die Verhandlungsziele dieser Gesandtschaft, deren Leitung Herzog Barnim X. von Pommern in Vertretung seines Bruders Herzog Johann Friedrich übernehmen sollte, berieten die kurfürstlichen Räte in ihrer Sitzung vom 2. November, an der auf Anregung Sachsens auch kaiserliche Räte teilnahmen. Der Beschluss lautete, dass Kurmainz die Rückkehr der kaiserlichen Gesandten aus Russland abwarten und auf der Grundlage ihres Berichts die Instruktion für die Reichsgesandtschaft formulieren sollte. Darin sollte es um eine Beendigung des Kriegs in Livland und um Handelserleichterungen gehen, aber auch um die Sondierung eines möglichen Bündnisses mit dem Zaren, über das auf dem für das Jahr 1576 geplanten Reichstag beraten werden sollte65. Da die Kurfürsten die nach wie vor umstrittenen Kosten der Gesandtschaft nicht tragen wollten, sollten die notwendigen Gelder von den interessierten wendischen Städten ganz oder teilweise übernommen werden oder, falls dies nicht erreicht werden könnte, wenigstens vorgestreckt werden. Da sich die Städte weigerten, scheiterte die Ausführung erneut, so dass die schon so lange geplante Gesandtschaft nach Moskau erneut auf dem Reichstag in Regensburg 1576 zum Thema wurde. Dort bewilligten die Reichsstände schließlich einen halben Römermonat für die Kosten, doch lehnte Herzog Barnim von Pommern die Leitung ab, so dass die Gesandtschaft nicht zustande kam66.

Im Anschluss an die Verhandlungen zu den vier kaiserlichen Einzelanträgen fanden im Kurfürstenrat die Beratungen zu den vom kaiserlichen Rat Viehauser mündlich vorgetragenen Anzeigen und zu den von der Mainzer Kanzlei vorgelegten Supplikationen statt. Am Vormittag des 29. Oktober67 berieten die Kurfürsten unter Ausschluss der kurpfälzischen Gesandtschaft über den geplanten Kriegszug des Pfalzgrafen Johann Casimir nach Frankreich. Dabei stimmten sie dem Kaiser zu, dass diese Unternehmung verhindert werden müsse, da sie eine Bedrohung für das Reich darstellte. In ihrem Beschluss68 verwiesen sie auf die Gefahr, dass die französischen Kriegshandlungen durch die Provokationen des Pfälzers auf das Reich übergreifen könnten und empfahlen Abmahnungsschreiben an Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz und seinen Sohn Johann Casimir69.  Hinsichtlich des Aussöhnungsgesuchs des geächteten Ernst von Mandesloe, zu dem Kaiser Maximilian II. ein kurfürstliches Gutachten wünschte, fand keine intensive Diskussion statt70. Nach kurzer informeller Beratung am 31. Oktober einigten sich die Kurfürsten darauf, die Angelegenheit an den kommenden Reichstag zu verweisen71.

Die von der Kurmainzer Kanzlei als geschäftsführendem Organ vorgelegten Supplikationen wurden zwischen dem 28. Oktober und dem 3. November in den Sitzungen der kurfürstlichen Räte behandelt72. Die Mehrzahl der Bittgesuche steht in Zusammenhang mit dem spanisch-niederländischen Konflikt und betrifft Behinderungen des Handels sowie die Klagen einiger Adliger wegen rechtswidriger Konfiskation ihrer Güter73. Da diese Fälle ebenso wie die Bitte Lübecks um Einhaltung des Stettiner Friedens74 als Angelegenheiten mit weitreichender außenpolitischer Bedeutung betrachtet wurden, haben die Kurfürsten diese Bittgesuche an den Kaiser verwiesen. Die vom Prinzen von Condé gewünschte Genehmigung von Truppenwerbungen im Reich wurde ausweichend beantwortet75. Weitere Themengebiete der Supplikationen waren Münz- und Zollangelegenheiten76, Erbschaftsstreitigkeiten77, Restitutionsforderungen78 sowie ausstehende Geldrückzahlungen79

In neueren Überblicksdarstellungen findet der Regensburger Kurfürstentag von 1575 meist nur eine kurze Erwähnung80, die sich auf die reibungslose Wahl Rudolfs II. zum römischen König und den ergebnislosen Streit um die Anerkennung der Declaratio Ferdinandea beschränkt. Diesem knappen Fazit ist nicht anzusehen, dass es im Verlauf des Kurfürstentags zu langen Diskussionen um die Echtheit der kaiserlichen Erklärung von 1555 und ihre Bestätigung in der Wahlkapitulation kam und dass die Verhandlungen nur deshalb nicht scheiterten, weil durch die Kompromissbereitschaft des Kurfürsten von Sachsen die Pattsituation zwischen den katholischen und den protestantischen Kurfürsten aufgehoben wurde. Der von Letzteren um Vermittlung angerufene Kaiser wollte in diesem Streit nicht eindeutig Stellung beziehen, um die Wahl seines Sohnes nicht zu gefährden. Schließlich gelang es ihm, im persönlichen Kontakt mit dem konzessionsbereiten Kurfürsten August von Sachsen die Situation aufzulösen und die Verhandlungen über die Frage der Rechtsgültigkeit der Declaratio Ferdinandea auf den nächsten Reichstag zu vertagen. Während Kurmainz, Kurtrier und Kurköln bei ihrer unnachgiebigen Haltung blieben, wichen die protestantischen Kurfürsten unter dem Einfluss Kursachsens schließlich der Auseinandersetzung aus und stimmten zu, die Wahlkapitulation für Rudolf nicht zu verändern. Am Ende gaben sie sich mit der vagen Zusage zufrieden, dass die Anerkennung der Declaratio Ferdinandea auf dem kommenden Reichstag behandelt würde, dessen baldiger Einberufung die Kurfürsten am 26. Oktober 1575 ihre Zustimmung erteilten.

Die wesentliche protestantische Forderung nach Abstellung der Religionsbeschwerden wurde somit nicht erfüllt und auf den Reichstag 1576 verschoben. Der Kaiser hingegen konnte sein wichtigstes Ziel erreichen und die Nachfolge im Reich für seinen Sohn Rudolf sichern. Daran konnten auch die kurpfälzischen Vertreter nichts ändern, denn diese waren – nicht zuletzt wegen des Streits zwischen dem reformierten Friedrich III. von der Pfalz und dem Lutheraner August von Sachsen – von Beginn an im protestantischen Lager isoliert und konnten ihre politischen und konfessionellen Forderungen nicht durchsetzen. Bezeichnend ist der resignierte Kommentar der pfälzischen Räte, die nach ihrer Rückkehr in Heidelberg erläuterten, „dz die glocken gossen gwesen ehe dan man zusamen khomen. Und ob sie wol die sach gern uffgehalten, sei es doch nicht fur rahtsam angesehen, damit Pfalz nicht darfur geachtet, als ob sie allein turbator weren.“81

Nach kontroversen Debatten über konfessionspolitische Zugeständnisse überwog beim Regensburger Kurfürstentag 1575 am Ende das Bestreben der Kurfürsten, ein Interregnum zu verhindern und die bestehende Friedensordnung aufrechtzuerhalten. Die Abwehr möglicher Gefahren für die innere und äußere Stabilität im Reich erschien wichtiger als konfessionelle Erwägungen.

1.2 Überlieferung und Forschungsstand

Die vorliegende Edition zum Kurfürstentag 1575 orientiert sich an den für die Reihe der „Reichsversammlungen“ entworfenen Richtlinien82 und bildet anhand des Kurfürstenratsprotokolls, der Akten zur Wahl, der Nebenakten und der Supplikationen das Geschehen in Regensburg zwischen der Ankunft des Kaisers am 3. Oktober und dem Ende der Versammlung am 3. November 1575 ab. Abweichend von der Editionspraxis in anderen Bänden der Reihe konnte aufgrund der relativ kurzen Dauer der Zusammenkunft bei der Präsentation der Texte auf Regestierungen und Kürzungen weitgehend verzichtet werden. Um auch das Zeremoniell des Wahltags zu dokumentieren, wurde der für die Edition der Reichsversammlungen übliche Kernbestand um Quellen zum Einzug des Kaisers und der Kurfürsten in Regensburg sowie zur Wahl und Krönung Rudolfs II. zum römischen König ergänzt. Aufgrund des für eine Reichsversammlung verhältnismäßig überschaubaren Teilnehmerkreises beschränkten sich die Recherchen zur ungedruckten Überlieferung im Wesentlichen auf die Bestände der kaiserlichen und der Kurmainzer Kanzlei in Wien sowie auf die Archive der Kurfürsten.

Da in den Wiener Akten weder das Kurmainzer Protokoll der kurfürstlichen Beratungen, noch die Nebenakten zu den über die Wahl hinausgehenden reichspolitischen Themen, noch die üblicherweise in einem Band zusammengefassten Supplikationen erhalten sind, wurden wesentliche Teile der vorliegenden Dokumentation der kurfürstlichen Überlieferung entnommen83. In der Reichstagsaktenreihe der Reichskanzlei (RK, RTA 52-1) befindet sich ein Band mit Korrespondenzen zur Vorbereitung der Versammlung, jedoch keine Akten zum Kurfürstentag selbst. Zwei Bände aus der Reihe der Wahl- und Krönungsakten (RK, WuKA 4 und 5) sind inhaltlich identisch und enthalten Abschriften von Korrespondenzen und Akten zur Wahl Rudolfs II. Ein weiterer (RK, WuKA 6-1) enthält wenige Akten zum Wahltag in Kopie. Die im Mainzer Erzkanzlerarchiv vorhandene Akte zur Wahl und Krönung Rudolfs II. (MEA, WuKA 6-2) enthält im Wesentlichen Korrespondenzen zur Vorgeschichte des Wahltags sowie einige Dokumente zum Wahltag selbst, jedoch fehlen das Kurfürstenratsprotokoll sowie die Akten zu den am Rande der Wahl behandelten Nebenthemen84. Die Proposition Kaiser Maximilians II. zur Einberufung eines Reichstags und die dazugehörigen Dokumente85 sind in der Überlieferung zum Reichstag 1576 enthalten (MEA, RTA 73).

Aufgrund der Lückenhaftigkeit der Wiener Bestände zum Kurfürstentag entstammen viele Stücke der vorliegenden Edition den in ihrer Dichte sehr unterschiedlichen kurfürstlichen Überlieferungen. Die umfangreichsten, wenn auch nicht vollständigen Sammlungen bieten Kurbrandenburg, Kursachsen und Kurpfalz mit Korrespondenzen zur Vorbereitung des Kurfürstentags, Wahlakten, Nebenakten und Supplikationen. Anhand des dort überlieferten Materials ist der Ablauf des Regensburger Wahltags recht gut zu rekonstruieren. Das betrifft nicht nur die Beratungen im Kurfürstenrat, die anhand der überlieferten Protokolle dokumentiert sind, sondern auch die informellen Gespräche und Verhandlungen in den Sitzungspausen, über die das Protokoll schweigt86, oder auch die Behandlung der Religionsbeschwerden87. Die kursächsische und die kurbrandenburgische Aktenüberlieferung enthalten darüber hinaus umfangreiches Material zu den Reisevorbereitungen und Reiserouten der Kurfürsten August und Johann Georg. Als wenig ergiebig haben sich die Bestände von Kurköln und Kurtrier erwiesen, da die Kölner Akten lediglich ein Kurfürstenratsprotokoll und nur wenige Hauptakten, und die Trierer Bestände bis auf einige Korrespondenzen und Urkunden gar keine zentralen Dokumente enthalten.

Die Beratungen und Beschlüsse des in Regensburg tagenden Reichshofrats sind nicht Gegenstand der Edition88.

Im zeitgenössischen printmedialen Kommunikationsraum stießen Wahl und Krönung Rudolfs II. offenbar auf geringes Interesse. Im Gegensatz zur Herrschererhebung Maximilians II. 1562, hat die Krönung seines Sohnes in den Printmedien kaum Niederschlag gefunden89. Ein Zeitungslied zur Wahl und Krönung Rudolfs II. von Daniel Holzmann und eine graphische Darstellung des Ereignisses von Franz Kirchmaier werden von Christian Gottlieb Gumpelzhaimer in seiner Regensburger Stadtgeschichte erwähnt, sind jedoch nicht erhalten90. Ebenso fehlt ein gedrucktes Verzeichnis der Teilnehmer, wie es für viele Reichsversammlungen überliefert ist, oder auch bildliche Darstellungen des Ereignisses, etwa in Form illustrierter Einblattdrucke, wie sie für 1562 erhalten sind91.

Auch von Reichspublizistik und Historiographie wurde der Kurfürstentag kaum beachtet. Die erste Veröffentlichung ist die in den „Supplicationes, Erklärungen vnd Protestationes“ 1576 und 1579 gedruckte Religionsbeschwerde der protestantischen Grafen und Herrn92, die einige Jahre später auch in Andreas Erstenbergers „De Avtonomia“ von 1586 erschien. Die auf dem Kurfürstentag vorgebrachten Religionsbeschwerden und der Konflikt um die Bestätigung der Declaratio Ferdinandea stehen auch im Mittelpunkt des zuerst 1631 erschienenen Werks „De pace religionis acta pvblica et originalia“ von Christoph Lehmann, dessen Darstellung auf Quellen kurpfälzischer Provenienz beruht. Die erste Veröffentlichung zu den kurfürstlichen Beratungen in Regensburg stammt aus dem privaten Tagebuch des kurpfälzischen Großhofmeisters Graf Ludwig von Sayn-Wittgenstein, das zuerst 1711 unter dem Titel „Geheimbdes protocollum“, dann 1746 in der „Sammlung von ungedruckten und raren Schriften“ Heinrich Christians von Senckenberg erschienen ist93. Es bildet auch den Hauptteil der von Josef Maria Schneidt veröffentlichten Aktenpublikation aus dem Jahr 1792, in der neben Instruktionen und Korrespondenzen zur Vorgeschichte des Kurfürstentags die kaiserliche Proposition, die Wahltagsordnung, das Wahldekret sowie einige weitere Akten zur Wahl abgedruckt wurden, die Akten zu Nebenhandlung und Religionsbeschwerden jedoch fehlen94.

Die bei Lehmann erschienenen Texte und das Diarium des Grafen Sayn-Wittgenstein bilden die Hauptquellen für die älteren historischen Werke zum Wahltag von 1575. Zu nennen sind hier die erste ausführlichere Beschreibung des Kurfürstentags in der „Reichs-Geschichte“ von Häberlin aus dem Jahr 178095 sowie die späteren Darstellungen in den Werken Leopold von Rankes und Moriz Ritters, die sich auf den Konflikt um die Bestätigung der Declaratio Ferdinandea konzentrieren96. Auch in der Arbeit von Hugo Moritz zur Wahl Rudolfs II. liegt der Schwerpunkt der Betrachtung auf der Freistellung, jedoch hat er nicht nur die genannten gedruckten Quellen, sondern auch ungedruckte Akten aus der kurfürstlichen Überlieferung für seine Darstellung der Wahlverhandlungen benutzt97. Die neuere Literatur, die sich mit dem Kurfürstentag 1575 beschäftigt, konzentriert sich nicht mehr nur auf die Religionsfragen98, sondern nimmt auch die Vorgeschichte der Versammlung, die dort beratenen reichspolitischen Themen sowie die Rolle der Kurfürsten in den Blick99. In jüngster Zeit schließlich wurde auch der Regensburger Wahl- und Krönungstag für Studien über die Inszenierung des Reichs bei Reichs- und Kurfürstentagen herangezogen100.

2. Vorbereitung und Einberufung

2.1 Verhandlungen zur Einberufung

Der Gedanke, zu Lebzeiten des amtierenden Kaisers Maximilian II. einen Wahltag durchzuführen und die Nachfolge im Reich für das Haus Österreich zu sichern, reicht bis in den Herbst des Jahres 1569 zurück, als der Kaiser von seinen Ratgebern gemahnt wurde, sich möglichst bald um die Sukzessionsfrage zu kümmern, um den Gefahren eines Interregnums vorzubeugen1.

Auslöser dieser Überlegung war der angegriffene Gesundheitszustand Maximilians II., der bereits seit Jahren an chronischen Herzbeschwerden und Gicht sowie an Leber- und Nierenbeschwerden litt2. Die Herzschwäche machte dem Kaiser seit den 1570er Jahren immer mehr zu schaffen und je häufiger und lebensbedrohlicher die Anfälle wurden, desto dringlicher erschien die Wahl eines Nachfolgers. Dieser Ansicht war auch Kurfürst August von Sachsen, der an einer reibungslosen Regelung der Nachfolge im Reich, die die politische Stabilität gewährleistete, besonders interessiert war. Während seiner Reise nach Wien im Frühjahr 1573 signalisierte er dem Kaiser, mit dem ihn seit der Jugend ein freundschaftliches Verhältnis verband3, dass er die Wahl eines Nachfolgers befürwortete, für die der Hof zu diesem Zeitpunkt allerdings noch keine konkreten Vorbereitungen einleitete4.

Zu Beginn des darauffolgenden Jahrs unternahm Kurfürst August einen Vorstoß beim Mainzer Erzbischof Daniel Brendel von Homburg, dem als Reichserzkanzler die Einberufung einer Kurfürstenversammlung zukam5 und den er davon überzeugte, dass angesichts des labilen Gesundheitszustands Maximilians II. rechtzeitig an einen Nachfolger gedacht werden müsse. Auch Kurfürst Johann Georg von Brandenburg wurde ins Vertrauen gezogen, der sich der Ansicht seiner Kollegen anschloss, dass ein die innere und äußere Sicherheit des Reichs gefährdendes Interregnum zu verhindern sei. Die für die Regelung der Sukzessionsfrage besonders wichtige Zustimmung der protestantischen Kurfürsten war damit bereits erreicht, da die lutherischen Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg ihren reformierten Kollegen Friedrich III. von der Pfalz überstimmen konnten, der ein Gegner der habsburgischen Sukzessionswünsche war und als Reichsvikar Interesse an einem Interregnum hatte. Um nicht vorzeitig den Verdacht des widerspenstigen Pfälzers zu erregen, hatte Kurfürst August von Sachsen zunächst erwogen, die Versammlung zwar mit Billigung des Kaisers, jedoch ohne seine formelle Mitwirkung vorzubereiten. Es sollte nicht der Eindruck entstehen, dass durch die römische Königswahl vivente imperatore gegen das Recht der Kurfürsten auf eine freie Wahl oder gegen das Vikariatsrecht des Pfälzers verstoßen würde6. Kurfürst Johann Georg und Kurfürst Daniel hielten es jedoch für besser, dass nicht Kurmainz, sondern der Kaiser die Vorbereitungen für eine Königswahl in die Hand nahm und den Konsens aller Kurfürsten einholte7. Die folgenden Schritte zur Vorbereitung des Kurfürstentags, der kurz nach der Erhebung Rudolfs zum böhmischen König stattfinden sollte8, erfolgten anschließend in enger Kooperation des Kaisers mit den Kurfürsten von Mainz und Sachsen, die von Maximilian II. mehrfach um ihre Stellungnahme gebeten wurden9. Diskutiert wurde unter anderem die Frage, ob der älteste Sohn des Kaisers ausdrücklich als Kandidat genannt werden sollte oder nicht, da die protestantischen Kurfürsten Vorbehalte gegen den in Spanien streng katholisch erzogenen Rudolf hegten und an seiner Eignung zweifelten10. Der Mainzer Erzbischof verwies auf das Prinzip der freien Wahl der Kurfürsten und riet dem Kaiser davon ab, den Namen seines Sohnes in den Wahlwerbungen zu erwähnen11. Die kaiserlichen Kommissare, die im November 1574 abgefertigt wurden, sollten den Kurfürsten vom angegriffenen Gesundheitszustand des Kaisers berichten und ihnen mitteilen, dass er zur Sicherung der inneren und äußeren Stabilität des Reichs nach dem Vorbild früherer Wahlen seine Nachfolge regeln und den Mainzer Erzbischof um die Ausschreibung einer Kollegialversammlung bitten wolle. Die zu den geistlichen Kurfürsten entsandten Kommissare sollten in informellen Gesprächen für die Wahl Rudolfs werben und das spanisch geprägte Umfeld des Erzherzogs gegebenenfalls herunterspielen12.

Während die Kurfürsten von Köln und Trier, Salentin von Isenburg und Jakob III. von Eltz, bereits im Sommer des Jahres vom Mainzer Erzkanzler eingeweiht worden waren, wurde nun auch Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz offiziell über den geplanten Wahltag informiert, von dem er bis dahin lediglich Gerüchte vernommen hatte13, nicht wissend, dass seine beiden Kollegen im protestantischen Lager, die lutherischen Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg, bereits seit langem ihre Zustimmung dazu erteilt hatten. Entgegen den Bestimmungen des Kurvereins, hatten ihn seine Mitkurfürsten bis dahin erfolgreich von den Vorbereitungen ausgeschlossen, da sie mit Recht befürchteten, dass er wie bei der letzten Wahl 1562, auch diesmal versuchen würde, eine Wahl vivente imperatore zu durchkreuzen14. Tatsächlich bemühte er sich, Zeit zu gewinnen und schlug vor, zunächst eine Konferenz kurfürstlicher Räte einzuberufen, die über eine gemeinsame Resolution der Kurfürsten auf das Ersuchen des Kaisers beraten sollten15. Seine Kollegen lehnten diesen Vorschlag einhellig ab und plädierten für ein Treffen, bei dem nach der Klärung der Frage, ob ein Nachfolger zu wählen sei, direkt im Anschluss eine Wahl durchgeführt werden sollte. In ihren Antworten gegenüber den kaiserlichen Gesandten stimmten sie der Ausschreibung eines Kurfürstentags zu und versprachen, persönlich dort zu erscheinen, um über die Administration des Reichs zu beraten. Den Bestimmungen des Kurvereins entsprechend wollten sie sich zu weitergehenden inhaltlichen Fragen nicht konkret äußern und beließen es bei unverbindlichen Antworten auf die kaiserlichen Werbungen16. Der pfälzische Kurfürst, der die Sukzessionsfrage nicht für akut hielt, blieb mit seiner Position isoliert17, konnte es aber nicht vermeiden, den kaiserlichen Gesandten Harrach und Hegenmüller, die ihn von den Vorteilen der Wahl überzeugen und seine Zustimmung zur Ausschreibung einholen sollten, sein persönliches Erscheinen zuzusagen, allerdings unter der Bedingung, dass das herkömmliche Prozedere der Ausschreibung eingehalten und auch alle anderen Kurfürsten persönlich teilnehmen würden18. Kurfürst August von Sachsen beschrieb die Situation des pfälzischen Kurfürsten folgendermaßen: „So weren der churfursten funff fast aines sinns und darumb wurde er selbs kommen oder seine räthe schicken muessen, und funff der churfursten köntten den sechsten zu sich bereden, wann er auch schon nit wolte.“19

2.2 Erstes und zweites Ausschreiben des Mainzer Erzkanzlers

Nachdem alle Kurfürsten ihre Zustimmung zur Austragung einer Kollegialversammlung erteilt hatten, mussten noch Tagungsort und -termin festgelegt und ein entsprechendes Einladungsschreiben an die Kurfürsten aufgesetzt werden20.

Kurfürst Daniel von Mainz, dem als Reichserzkanzler die Einberufung des Kurfürstentags oblag, äußerte im Dezember 1574 gegenüber den kaiserlichen Kommissaren Bedenken, die Versammlung nach Frankfurt auszuschreiben, da dort die Pest herrsche und mit logistischen Problemen zu rechnen sei. Dennoch mochte er der Anregung der kaiserlichen Gesandten, die Nürnberg als Austragungsort vorschlugen, nicht folgen – nicht zuletzt, weil mit Protest des Pfälzer Kurfürsten zu rechnen war, falls man von dem in der Goldenen Bulle festgelegten Wahlort Frankfurt abwich21. Obwohl sich der gesundheitlich angeschlagene Kaiser die bequem auf dem Wasserweg zu erreichende Reichsstadt Regensburg als Versammlungsort wünschte22 und auch die Kurfürsten von Trier, Köln und Sachsen keine Bedenken gegen eine Verlegung äußerten, scheute sich der Erzkanzler, ohne die ausdrückliche Zustimmung seiner Kollegen den Austragungsort zu ändern, da man – sollten sich die Kurfürsten wie erwartet zur Wahl eines Nachfolgers entschließen –, den Vorgaben der Goldenen Bulle folgen und in Frankfurt wählen müsse. Er war daher entschlossen, den Kurfürstentag nach Frankfurt auszuschreiben, und bat Mitte März den Kaiser um seine Zustimmung. Die Versammlung, so fügte er hinzu, könne später nach Nürnberg verlegt werden, falls Maximilian II. die weitere Reise nicht auf sich nehmen könne oder die Seuche in Frankfurt anhalten sollte, wozu dann jedoch die Einwilligung insbesondere der rheinischen Kurfürsten einzuholen sei23. Da der Mainzer zunächst keine Antwort erhielt und er gemäß den Vorgaben der Goldenen Bulle die Einladung drei Monate vor Beginn des geplanten Kurfürstentags abzuschicken hatte, lud Kurfürst Daniel Mitte April 1575 seine Kollegen für den 29. Juli nach Frankfurt ein24. Die vorläufige Antwort Maximilians II., nämlich dass er vor seiner endgültigen Entscheidung die Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg in Dresden treffen und mit ihnen über den Versammlungsort des Kurfürstentags beraten wolle, erreichte den Mainzer erst danach25. Als der Kaiser nach seiner Rückkehr aus Dresden Ende April26 von der bereits erfolgten Ausschreibung erfuhr, entschuldigte er sich bei Sachsen und Brandenburg, mit denen er Regensburg als Austragungsort vereinbart hatte und monierte, dass der Mainzer Erzkanzler das Ladungsschreiben „unerwartet unser entlichen erclerung von wegen des plaz der zusamenkonfft, deßgleichen auch unserer selbst schreiben, die wir an alle churfursten danebens zuthun und s.L. zuzuschicken uns erpotten“ abgeschickt habe, „zumall dieweil one das die zeit von wegen unserer behaimischen handlungen muste baß hinaus gerucket werden.“27 Der Empfehlung des Kurfürsten von Sachsen28 und dem Wunsch des Erzkanzlers folgend schickte Maximilian II. seinen Rat Dr. Johann Hegenmüller zu den rheinischen Kurfürsten, um ihre Einwilligung zur Verlegung nach Regensburg und zur Verschiebung des Termins einzuholen29. Gleichzeitig schrieben die Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg an ihre rheinischen Kollegen, dass in Frankfurt „die abscheuliche kranckheit der pestilenz ein gutte zeit regiret, auch die sterblichen leuffte des orts noch nicht auffhören“ und dass sie beim Besuch des Kaisers in Dresden gesehen hätten, „das ihrer Mt. weit zureisen und sich ubrig zubewegen nicht alleine ungelegen, sondern auch gevehrlich sey“. Sie seien dafür, dem Wunsch des Kaisers um Verlegung der Versammlung nach Regensburg zu entsprechen, um ihm den „weiten, rauhen und bösen weg“ nach Frankfurt zu ersparen, zumal es dort „von wegen sterbens leufften nicht sicher und uns allen oder den unsern leichtlich ein fall begegnen möchte, so hernach nicht zuersetzen“. Sie äußerten daher die Bitte, der Verlegung nach Regensburg mittels eines entsprechenden zweiten Ausschreibens durch Kurmainz zuzustimmen30. Zu Pfingsten traf Hegenmüller bei Kurfürsten Daniel ein, der sich ausgiebig dafür entschuldigte, das erste Ausschreiben so früh abgeschickt zu haben31. Gemeinsam formulierten sie den Entwurf für ein auf den 20. Juni datiertes zweites Ausschreiben, in dem die Kurfürsten für den 16. September nach Regensburg eingeladen wurden32 und das der Mainzer Erzkanzler am 23. Mai zur Begutachtung an den Kaiser schickte33. Dieser hatte keine weiteren Einwände, äußerte aber den Wunsch, den Beginn der Versammlung auf den 26. September zu verlegen, „von wegen langsamen vortgangs unserer behaimischen handlung und danebens damit von dato des ausschreibens biß zu dem termin der zusamenkonfft weniger nitt als drey monat zeit seye“34. Nachdem Hegenmüller seine Mission zu den rheinischen Kurfürsten beendet und diese dem Kaiser und dem Mainzer Erzkanzler ihre Zustimmung zur Änderung des Tagungsorts mitgeteilt hatten35, konnte Kurfürst Daniel schließlich das zweite Ausschreiben abschicken. In seiner Einladung, die nicht wie zunächst geplant auf den 20., sondern auf den 24. Juni datiert ist, führt er aus, dass der Kaiser wegen seiner „täglich zunehmenden, auch augenscheinlich ereugennden leibsschwacheitt unnd unvormüglicheitt“ nicht in der Lage sei, die weite Reise nach Frankfurt „one sondere leybsgevar“ zu unternehmen. Da der Kaiser außerdem Angelegenheiten in Böhmen erledigen müsse, habe er seine Bitte erfüllt und die Zusammenkunft nach Regensburg verlegt und auf den 29. September vertagt, „des verhoffenns, e.L. irer selbst gethanen erclerung nach, demselbigen gehorsame volge mitt erscheinung irer selbst person laisten unnd was zu gemainer wolfartt erschießlich ires thails helffen zubedenncken, zuberhatschlagen unnd zu schliessen, nichts erwinden laßen werden“36.

2.3 Werbungen des Kaisers um die persönliche Teilnahme der Kurfürsten

Zur Unterstützung des Mainzer Einladungsschreibens und um einen reibungslosen Ablauf der Versammlung zu ermöglichen, verfasste Kaiser Maximilian II. Anfang Juni 1575 ein „Nebenersuchen“, in dem er die Kurfürsten um ihr persönliches und pünktliches Erscheinen bat37.

Die Kurfürsten von Köln, Pfalz, Sachsen und Brandenburg folgten dieser Aufforderung und sagten zu, die Versammlung persönlich besuchen zu wollen38. Lediglich Kurfürst Jakob von Trier ließ in seiner Antwort an den Kaiser vom 8. Juli offen, ob er angesichts seiner angegriffenen Gesundheit und des bei der winterlichen Witterung beschwerlichen Wegs sowie mit Rücksicht auf die hohen Kosten und die erwarteten Durchzüge französischer Truppen die Reise zum Kurfürstentag antreten würde. Erst nachdem der Kaiser ihn Ende Juli ermahnte, er möge bei seiner früheren Zusage bleiben und sich die von ihm angeführten Schwierigkeiten „nit schwerer als sie seindt einbilden“ und auch der von Maximilian eingeschaltete Mainzer Erzkanzler der kaiserlichen Aufforderung Nachdruck verlieh, sagte auch der Kurfürst von Trier am 9. August zu, die Reise nach Regensburg anzutreten39. Den Befürchtungen Kurtriers und der anderen rheinischen Kurfürsten, die sich wegen der Truppenwerbungen für den Krieg in Frankreich sorgten und ihr Territorium nur ungern verließen, begegnete Maximilian II. mit der Entsendung kaiserlicher Kommissare, die in Frankfurt gemeinsam mit mainzischen, pfälzischen und hessischen Räten „der an- unnd durchzüg vleissig warnemmen, dem kriegsvolck under augen rucken unnd mit hilff unnd zuethun der kraisöbristen dasselbig zulaistung der gepür unnd getrentem unschedlichem durchtzug anhalten sollen“40.

Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz, an dessen Erscheinen der kaiserliche Rat Hegenmüller und auch der Mainzer Erzkanzler Zweifel hegten41, erneuerte am 7. September seine Bereitschaft, persönlich an der geplanten Zusammenkunft teilzunehmen, fügte aber – wie bei seiner ersten Zusage vom Juni – einschränkend hinzu: falls „bemelte meine leibsungelegenheit nit böser würdt“42. Bereits einige Tage später überfiel ihn jedoch „ganz unversehenlich ein so hefftiger catarr“, dass er seine für den 16. September geplante Abreise zum Kurfürstentag absagen und seinen Sohn Pfalzgraf Ludwig als Vertreter nach Regensburg schicken musste43. Die Vermutung, dass seine Krankheit für Friedrich III. nur ein Vorwand gewesen sei, um auf der Kurfürstenversammlung nicht persönlich erscheinen zu müssen, findet in den kurpfälzischen Akten keine Bestätigung44.

Lange Zeit unsicher war auch die Teilnahme Kurfürst Johann Georgs von Brandenburg. Dieser wollte seine lebensbedrohlich erkrankte Frau Sabina nicht alleine lassen und bat Anfang September Kurfürst August von Sachsen um Rat, wie er mit der Situation umgehen solle. Dieser riet ihm davon ab, seinen Sohn als Vertreter nach Regensburg zu entsenden, und empfahl ihm, bevollmächtigte Räte nach Regensburg vorauszuschicken und dann selbst nach Möglichkeit so schnell wie möglich nachzukommen45. Johann Georg folgte dieser Empfehlung und benachrichtigte am 7. September den Kaiser, der ihn inständig darum bat, trotz der Krankheit seiner Frau nach Regensburg zu kommen46. Nachdem er seine Räte mit den entsprechenden Vollmachten und Instruktionen47 vorausgeschickt hatte, brach der Kurfürst von Brandenburg am 21. September nach Regensburg auf, wo er noch rechtzeitig vor der erneut verschobenen Eröffnung der Versammlung am Morgen des 5. Oktober eintraf.

3. Anreise und Eintreffen der Teilnehmer

3.1 Organisatorische Vorbereitungen

Nachdem mit dem zweiten Mainzer Ausschreiben vom 24. Juni 1575 der Versammlungsort und der Termin des Kurfürstentags endgültig festgelegt waren und die Kurfürsten ihr persönliches Erscheinen zugesagt hatten, konnte mit den organisatorischen Vorbereitungen begonnen werden. Der Kaiser informierte den für den reibungslosen Ablauf zuständigen Reichserbmarschall von Pappenheim und den Rat der Stadt Regensburg und forderte sie auf, die nötigen Vorkehrungen zu treffen1.

Da es Gerüchte über eine Pestepidemie in Regensburg gegeben hatte, schickte Maximilian II. außerdem einen Beamten in die Stadt, der sich ein Bild von der Ausbreitung der Seuche und den eingeleiteten Gegenmaßnahmen verschaffen sollte2. Nachdem dieser am 30. August seinen Bericht vorgelegt hatte, konnte der Kaiser dem Kurfürsten von Sachsen, der vorgeschlagen hatte, die Versammlung gegebenenfalls um einen Monat zu verschieben oder nach Nürnberg zu verlegen3, berichten, „das es diß orts nit so gefehrlich als man vermainet“4. Dies bestätigt auch der Bericht der nach Regensburg vorausgeschickten kursächsischen Räte, die zwei Wochen vor Beginn der Versammlung ihrem Kurfürsten meldeten, dass es in der vorangegangenen Woche nicht mehr als fünf oder sechs Pesttote gegeben habe und dass es „dem Herrn sey danngk in e.kfl.Gn. quartir, auch daselbst in der nehende herrumb, sovil wir nach vleißiger nachforschunge erfahren mugen, ganntz reyn.“5 Im Verlauf des Oktober scheint sich die Seuche hingegen verschlimmert zu haben. Der päpstliche Nuntius Dolfin berichtete am 7. Oktober von 4 bis 6 Pesttoten pro Tag, Ende des Monats bereits von 10 bis 12 Opfern6. Die Durchführung des Kurfürstentags scheint durch die Pest zwar nicht gefährdet gewesen zu sein, doch ist davon auszugehen, dass viele Interessierte wegen der Seuche von einem Besuch in der Stadt absahen. Der venezianische Gesandte Vincenzo Tron meldete Mitte Oktober, dass sich die Kurfürsten um eine schnelle Einigung bemühten „per la carestia grandissima che si trova qui, che certo è impossibile a crederla, et per i danni che fa la peste, li quali non si pò con ogni diligentia tanto nascondere che non mettano terrore et spavento a tutti“7. Nicht nur die Pest, sondern auch die hier angesprochenen Engpässe bei der Versorgung sowie der bevorstehende Winter8 dürften dazu beigetragen haben, dass den Teilnehmern, von denen „ein jeder nit lust, lang hie zu verharren“9, an einer raschen Entscheidung bei der Wahl eines römischen Königs gelegen war.

Während der Reichserbmarschall Konrad von Pappenheim organisatorische Vorkehrungen traf10, schickten die Kurfürsten Verordnete nach Regensburg, die sich um die Beschaffung standesgemäßer Quartiere und die Organisation der Verpflegung kümmern sollten11. Besonders schnell war dabei Kurfürst August von Sachsen, dessen Räte bereits im Juni für eine zügige Quartiersuche plädiert hatten, „damit e.kfl.Gn. nicht die besten losamenter vorrucket unnd preoccupirt werden“12. Als die pfälzischen Abgesandten Stefan Frey und Dietrich Schwartz am 27. Juli in Regensburg eintrafen, um für Kurfürst Friedrich und sein geplantes Gefolge von 500 „Pferden“ Quartiere zu reservieren, hatten die sächsischen Vertreter für Kurfürst August und seine Familie bereits einige Häuser besichtigt, Vorabsprachen getroffen und Umbauarbeiten im Umfang von 400 fl. durchgeführt. Da zu diesem Zeitpunkt weder der kaiserliche Quartiermeister Hans Jakob Herbrot noch der Reichserbmarschall Konrad von Pappenheim in der Stadt waren, beauftragten die pfälzischen Vertreter den Regensburger Kammeramtsverwalter Dionysius von Preckendorf, die gewünschten Herbergen für Kurpfalz zu beanspruchen, darunter mehrere Unterkünfte „von des Weinsprunners behausung an bis zu ende der Enngelburger strasse“, in denen auch der kursächsische Geheime Rat Lorenz Lindemann seinen Kurfürsten gerne einquartiert hätte13. In seinem Schreiben an Pfalzgraf Ludwig vom 9. August berichtete Dietrich Schwartz, dass der Stellvertreter des noch nicht in Regensburg anwesenden Reichserbmarschalls damit einverstanden sei, dass er für den Kurfürsten von der Pfalz „deß Weinsprunners hauß“ eingenommen habe. Zu den Herbergen der anderen Kurfürsten teilte Schwartz mit:

„So hat der churfurst von Sachßen nit weith davon deß Osterreichers, deß Schlahers, deß Rosauern unnd anndere heußer, deren er etlich mit grossem uncosten zusammen prechen unnd pauen lest, albereith uber die 800 fl. aufgewenndt. So haben die menntzischen fur iren churfursten strackhs dargegen uber der Schweblin hauß eingenommen, die wappen angeschlagen, welche sie wider herunnder reussen muessen, unnd gedachter deß marschalckhs bevelch haber neben dem quattirmeister ganntz ubl zufriden; wöllen sie annders wohin weisen. Ittem so hat der quattirmeister fur die ksl.Mt. deß bischoffs hoff unnd fur die kayserin das closter Nidermunster eingenommen, also das die kayserischen fast alle inn der Pfaffengassen pleiben. Tryer soll, wo nit ennderung furfelt, uff Sanct Jacobs platz in deß Scheckhenpachs oder Hallers behausungen ligen. So haben die brandenpurgischen das „Gulden khreutz“ eingenommen, wissen doch nit eigentlichen, waran sie sindt. Von Kölln ist noch niemandt khommen. Ittem der bayrisch furirer hat das closter St. Haimeran fur sein herrn eingenommen“14.

Der Reichserbmarschall von Pappenheim traf erst Mitte September in der Stadt ein15. Die Kurbrandenburger Gesandten berichteten Ende des Monats, dass die „Ordnung und Satzung“, die für die Dauer der Versammlung das Zusammenleben polizeilich regelte, noch nicht veröffentlicht worden sei, und klagten deshalb über „große unordnungk, unnd die beschwerungk unnd ubersetzung der victualien halben uber alle maß“16.

Ausländische Beobachter berichten, dass sich der Kaiser zu diesem Zeitpunkt aus verschiedenen Gründen in großer Geldnot befand17, und der Kurfürstentag in Regensburg nur mit der finanziellen Unterstützung der Medici und des Kurfürsten von Sachsen stattfinden konnte, den Maximilian II. bereits bei seinem Besuch in Dresden im April 1575 um Geld gebeten hatte18. Nicht zuletzt im Hinblick auf die gewünschte Belehnung seiner Söhne mit dem Vogtland gewährte Kurfürst August dem Kaiser ein Darlehen in Höhe von 200.000 fl. und ließ ein Viertel der Summe bereits vor Beginn des Kurfürstentags auszahlen19. Laut des Hofzahlamtsbuchs von 1575 betrugen die Ausgaben allein für die kaiserlichen Geschenke, die in Form von goldenen Ketten und Silbergeschirr an kurfürstliche und andere Räte verteilt wurden, 11.500 fl.20 und wurden aus der von Francesco de' Medici zugesagten und vom Handelshaus der Fugger bereitgestellten Summe bestritten. Weitere 49.500 fl. der insgesamt 150.000 fl. des Hg. wurden dem kaiserlichen Hofzahlmeister Peter Häckl am 29. Oktober in Regensburg übermittelt, am 17. Dezember erhielt die Stadt Regensburg 4.000 fl. für ein Darlehen zur Abreise der Kaiserin Maria21.

3.2 Verzögerter Beginn

Der zunächst für den 29. Juli, dann für den 26. September angesetzte Beginn des Kurfürstentags verschob sich erneut, weil Rudolf vor seiner Wahl zum römischen König zunächst die Krone von Böhmen empfangen musste, damit er die böhmische Stimme führen konnte22. Seine Krönung fand am 22. September in Prag statt und konnte erst durchgeführt werden, nachdem auf dem im Februar des Jahres eröffneten böhmischen Landtag ein Kompromiss erreicht worden war: Dafür, dass Kaiser Maximilian II. den böhmischen Landständen entgegenkam und ihnen mündlich die Formulierung des gemeinsamen Bekenntnisses der böhmischen Protestanten, die confessio bohemica, gewährte, nahmen die Stände seinen Sohn Rudolf als König von Böhmen an23.

Am 15. September teilte der Kaiser den Kurfürsten mit, dass er seine Reise nach Regensburg wegen der anstehenden Krönung Rudolfs verschieben müsse und dass er voraussichtlich erst am Montag, dem 26. aus Prag abreisen könne24. Gleichzeitig informierte er den Reichserbmarschall Konrad von Pappenheim, den Bischof von Regensburg Kölderer von Burgstall sowie seinen geheimen Rat Leonhard von Harrach über die eingetretene Verzögerung und trug ihnen auf, die Kurfürsten, die zu diesem Zeitpunkt bereits nach Regensburg unterwegs waren und die vor ihm in der Stadt eintreffen würden, in seinem Namen zu begrüßen und sich für die Verspätung zu entschuldigen25. Am 26. September nahmen die kaiserlichen Beauftragten den Erzbischof von Köln auf diese Weise in Empfang. Die anderen Kurfürsten zogen es vor, dem Kaiser den Vortritt zu lassen und unterbrachen ihre Reise26. So berichtete der Gesandte Erzherzog Ferdinands II., Johann Dreyling, am 28. September, dass sich der Kurfürst von Sachsen seit einiger Zeit in Straubing aufhielte, „aber vor der ksl.Mt. ankhonfft nitt einraitten will“27.

3.3 Ankunft von Kaiser und Kurfürsten

Während die kaiserliche Familie sich noch auf dem Weg zum Kurfürstentag befand, trafen in Regensburg die ersten Teilnehmer ein28. Die vorausgeschickten Kurbrandenburger Gesandten berichteten am 30. September ihrem Kurfürsten, dass sie am 26. in der Stadt angekommen seien: „Unnd habenn alhier niemandt mehr gefunden dan allein denn bischoff vonn Saltzburg etc. unnd die churfurstlichenn sechssischenn gesandten. Aber nach unser ankunfft ist Cölln deßelben tages auch anher kommen. Unnd des andern tages, als denn 27., der hertzog von Beyern mit seinn frawen zimmer zu schiff one alles geprenge. Vonn Meintz wegen ist nach niemandts hie dann alleine die jenigenn, die zu erbawung unnd anrichtung der losamenter verordnett. Vonn denn keyserischenn seint ettliche abgeordnete alhier, die den churfurstenn unnd ertzbischoff vonn Cölln entpfangenn.“29

Maximilian II. zog am 3. Oktober in Begleitung seiner Frau Maria, seines Sohnes Rudolf, des frisch gekrönten böhmischen Königs, sowie weiterer Söhne und Töchter in Regensburg ein. In seinem Bericht nach Rom schrieb der päpstliche Nuntius über den prächtigen Einzug des Kaisers: „L'entrata fu molto bella, così per l'ordine che i germani tengono nel cavalcare, come per le molte collane d'oro et ricchi habiti loro. Il numero di cavalli non passò 2 mila.“30 Zwei Tage später, früh morgens, „ehe es ihre Mt. oder jhemandts anders von den anwesenden chur- und fursten inne worden“31, erschien Kurfürst Johann Georg von Brandenburg in der Stadt. Am selben Tag zogen der Kaiser, der Erzbischof von Köln und der Herzog von Bayern dem Kurfürsten von Mainz entgegen, der am Nachmittag in die Stadt einritt. Am 7. Oktober trafen zuerst der Erzbischof von Trier, bei dessen Einzug es zu Streitigkeiten kam32, dann Pfalzgraf Ludwig mit seiner Frau, „on sonders gepräng und gleyd mit 150 Pferden“33, spät am Abend schließlich, als letzter der Hauptteilnehmer, Kurfürst August von Sachsen mit seiner Familie ein. Sein Weg nach Regensburg ist besonders gut dokumentiert, da er auf seiner Reise einen Wagenwegmesser einsetzte, der sowohl die zurückgelegte Strecke als auch die mittels eines Schiffskompasses ermittelte Veränderung der Wegrichtung mechanisch aufzeichnete. Anhand der gemessenen Strecken und Winkel wurde nach dem Ende der Reise eine rund 13,5 Meter lange Routenrolle angefertigt, auf der Ortschaften, Flüsse und andere markante Punkte eingezeichnet sind. Aus den Angaben geht hervor, dass der Kurfürst die Gesamtstrecke von rund 370 Kilometern mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von etwa 30 Kilometern am Tag zurücklegte34. Seine Route führte von Mühlberg an der Elbe über Dresden, Augustusburg, Annaburg, Sankt Joachimsthal, Schlaggenwald, Plan, Haid, Taus, Furth im Wald, Kötzting und Straubing bis nach Regensburg35.

Der päpstliche Nuntius berichtet, dass das Gefolge des Kaisers beim Einzug aus nicht mehr als 2000 Pferden bestanden habe. Wie groß der Anhang der Kurfürsten inklusive der Hofbediensteten und Kanzleibeamten, der sie begleitenden Fürsten, Grafen und Herren sowie des Gesindes gewesen sein mag, ist schwer abzuschätzen, da die überlieferten Furierlisten unterschiedliche Zahlen zu den mitreisenden Personen, Reit- und Kutschpferden nennen und mit den Angaben von Augenzeugen oft nicht übereinstimmen. Wahrscheinlich war das Gefolge des Kurfürsten von Brandenburg mit mehr als 500 Pferden am größten, gefolgt von Kursachsen und Kurpfalz mit jeweils 450 bis 500 Pferden und Kurköln mit ca. 430 Pferden. Für Kurmainz und Kurtrier werden Zahlen zwischen 250 und 300 genannt36.

Es ist auffällig, dass alle weltlichen Kurfürsten darauf verzichteten, vom Kaiser und den bereits anwesenden Kurfürsten in der üblichen Weise empfangen zu werden, und es vorzogen,unvermerkt in der Stadt anzukommen. In den Quellen wird die Vermutung geäußert, dass sie dies „vermeidung willen unrhue unnd pumps [= Pomps]“ taten oder weil sie „nicht gewolt, daß die ksl.Mt. inen entgegen ziehen sollen“37, wobei jedoch offenbleibt, ob dies aus Rücksicht auf die angeschlagene Gesundheit des Kaisers oder aus politischen Gründen geschah.

Wie bei der letzten Wahl 156238 ergingen auch diesmal Einladungen des Kaisers an einige wichtige Reichsfürsten. Während Landgraf Wilhelm IV. von Hessen-Kassel, Markgraf Karl II. von Baden-Durlach, Herzog Ludwig von Württemberg sowie Erzherzog Ferdinand II. aus unterschiedlichen Gründen absagten, kündigten der Erzbischof von Salzburg, Herzog Albrecht V. von Bayern und Pfalzgraf Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg ihr Kommen an39. Neben ihnen erschienen außerdem in Regensburg: Pfalzgraf Georg Johann I. von Pfalz-Veldenz, Herzog Barnim X. von Pommern, Markgraf Philipp II. von Baden-Baden, der Jungherzog Joachim Friedrich von Liegnitz-Brieg sowie die Pfalzgrafen Ottheinrich von Pfalz-Sulzbach und Friedrich von Pfalz-Zweibrücken40.

Auf Einladung Maximilians II. kamen auch auswärtige Gesandte zum Kurfürstentag nach Regensburg. Zu nennen sind hier in erster Linie der päpstliche Nuntius Giovanni Dolfin41, der venezianische Gesandte Vincenzo Tron42 sowie der spanische Botschafter am Kaiserhof Francisco Hurtado de Mendoza, Graf von Monteagudo, der den Kurfürsten die Wahl des in Spanien erzogenen Erzherzogs Rudolf empfehlen sollte43. Die Republik Genua war mit dem Agenten am Kaiserhof, Giorgio Giorgi, und mit dem Gesandten der Nobili vecchi, Domenico Grimaldi, vertreten, der jedoch erst am 1. November in Regensburg eintraf44. Für Ferrara waren Paolo Carandini und Dr. Renato Cato anwesend45. François d'Amours, sieur de La Galaizière, und François Bouchard kamen als Gesandte des Hugenottenführers Prinz Henri I. von Bourbon-Condé in die Stadt, um die Kurfürsten um militärische und diplomatische Unterstützung für die französischen Protestanten zu bitten46. Eine kaiserliche Einladung erging auch an den Leiter der Augsburger Handelsgesellschaft Marx Fugger, der sich jedoch entschuldigte und seinen Bruder Hans nach Regensburg schickte, um dort mit Vertretern des Kaisers und des bayerischen Herzogs Albrecht über die Beilegung eines innerhalb der Familienhandelsgesellschaft entstandenen Konflikts zu verhandeln47.

Neben Kaiser, Kurfürsten und Fürsten mit ihrem zahlreichen Gefolge, auswärtigen Beobachtern, Hofbeamten und Bittstellern kamen auch viele Kaufleute, Handwerker und Schaulustige in die Stadt, die im Zuge der Wahl- und Krönungsfeierlichkeiten zum Schauplatz feierlicher Umzüge und glanzvoller Feste wurde und zugleich Gelegenheit zu Informations- und Wissensaustausch bot48. Angesichts des immer wieder verschobenen Termins, der herbstlichen Witterung und nicht zuletzt wegen der Pest war der Andrang jedoch wahrscheinlich nicht so groß wie bei der letzten Herrschererhebung 1562 in der zentraler gelegenen Reichsstadt Frankfurt49.

Aus gesundheitlichen Gründen konnte Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz als einziger nicht persönlich an der Regensburger Versammlung teilnehmen. Sein Sohn und Vertreter Pfalzgraf Ludwig begab sich am Tag nach seiner Ankunft sogleich zu Kaiser Maximilian II., um sich für die krankheitsbedingte Abwesenheit seines Vaters zu entschuldigen und um den Kredenzbrief des Kurfürsten sowie einen Auszug aus der pfälzischen Instruktion zu übergeben50. Der Kurpfälzer Großhofmeister Sayn-Wittgenstein berichtet in seinem Diarium, dass der Kaiser und auch die Kurfürsten, bei denen der Pfalzgraf am 9. Oktober vorsprach51, die Entschuldigung Ludwigs mit Wohlwollen entgegengenommen hätten. Allein Kurfürst August von Sachsen, der die Krankheit des Pfälzers für vorgeschoben hielt, sei „ihme in die Rede gefallen, und gesagt, er wolls ihrer L., aber sonst keinem glauben“52. Die Unfreundlichkeit, mit der der sächsische Kurfürst den Kurprinzen empfing, war Ausdruck seiner Verärgerung über das Verhalten Kurfürst Friedrichs, den er dafür verantwortlich machte, dass Prinz Wilhelm I. von Oranien seine Frau Anna von Sachsen, die Nichte Kurfürst Augusts, verstoßen und im Juli 1575 die am Hof Friedrichs III. lebende Charlotte von Bourbon-Montpensier geheiratet hatte53. Der sächsische Kurfürst, der erst im Nachhinein von dieser Hochzeit unterrichtet worden war, fühlte sich in seiner Ehre verletzt und vermutete nun auch hinter der 1570 geschlossenen Verbindung seiner Tochter Elisabeth mit Pfalzgraf Johann Casimir unredliche Absichten des Pfälzers. In seinem Gespräch mit Pfalzgraf Ludwig kritisierte August überdies, dass Friedrich mit seiner Unterstützung für die französischen Hugenotten und die aufständischen Niederländer nicht nur den Kaiser, sondern auch die Könige von Frankreich und Spanien gegen sich aufbringe. Außerdem, so der letzte Punkt, wollte er den Kurpfälzer Kanzler Ehem nicht zu den Beratungen zulassen54. Pfalzgraf Ludwig informierte seinen Vater ausführlich über diese Vorwürfe55 und versuchte, die pfälzische Politik gegenüber Sachsen zu rechtfertigen, doch konnte er August, für den der Streit möglicherweise ein willkommener Anlass war, um sich vom Pfälzer zu distanzieren, letztlich nicht besänftigen56. Die schon vor Beginn des Kurfürstentags offensichtlichen privaten Spannungen zwischen der reformierten Pfalz und dem lutherischen Sachsen dürften auf den Verlauf der Beratungen, bei denen dann auch die unterschiedlichen politischen Ansichten deutlich zutage traten, einen nicht unwesentlichen Einfluss gehabt haben. Die Chancen für eine gemeinsame Linie der protestantischen Kurfürsten standen nach diesem unfreundlichen Auftakt jedenfalls nicht gut.

Anmerkungen

1
Vgl. unten Kap. 2.
2
Zur Begrifflichkeit vgl. Gotthard, Säulen, 238. – Johann Dreyling schrieb in seinem ersten Bericht aus Regensburg an Ehg. Ferdinand II. vom „vorsteende[n] waaltag“ (Regensburg, 28.9.1575): HHStA Wien, RK, RTA 52-1, fol. 475. Or.
3
Vgl. Kurbrandenburg, fol. 163' (Nr. 11); vgl. aus der Vielzahl der Beispiele auch ebd., fol. 121–123 (Nr. 5), fol. 129–131 (Nr. 6), fol. 161'–167 (Nr. 11) sowie Anm.3 bei Nr. 12. Bereits 1574 hatte Ks. Maximilian II. um Abschriften aus der Mainzer Erzkanzlei gebeten bezüglich „baider, weilendt unsers geliebten herrn und vatters seligen und dann unser selbst kunigcliche wahlshandlung und coronation“ (Nebeninstruktionen für Leonhard von Harrach und Dr. Johann Hegenmüller; Wien, 8.11.1574: HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 46'–55, hier 54'. Kop. Druck: Schneidt, Geschichte, 100–117). – Abweichend von den Vorgaben der Goldenen Bulle fanden 1562 die Wahl vivente imperatore und die Krönung Maximilians II. zum ersten Mal am selben Ort statt (Rudersdorf, Maximilian II., 86 f.).
4
Vgl. Nr. 2.
5
Nr. 1.
6
Vgl. Nr. 3.
7
Vgl. Nr. 4.
8
Vgl. Nr. 4 mit Anm. g und Anm. h.
9
Pfgf. Ludwig schrieb an seinen Vater Kf. Friedrich III. von der Pfalz (Regensburg, 14.10.1575; HStA München, K. blau 100/1, fol. 89–91', hier 89. Or.; präs. 18.8.1575. Druck: Kluckhohn, Briefe II, Nr. 842 S. 881–883), dass er sich der Mehrheit beugen und der Wahl eines röm.Kg. zustimmen musste, und fügte hinzu: „Und ist nunmher an dem, das man zur election unnd coronation schreitten unnd sich darzue eines gewissen tags, wie gebreuchlich, vergleichen soll, inmassen man dan albereit, unangesehen der eligendus noch nit benambt, darauß auch leichtlich zu urtheiln, auf wen die waal fallen möcht.“
10
Vgl. Gotthard, Säulen, 635.
11
Vgl. Nr. 5.
12
Vgl. Nr. 4 mit Anm. ag.
13
Vgl. Nr. 6. Zu den Beratungen über die Wahlkapitulation vgl. auch die Berichte des päpstlichen Nuntius Dolfin an den Staatssekretär Tolomeo Gallio (Regensburg, 21.10.1575: Neri, NB III/8, Nr. 164 S. 358–363, hier 359–361), des spanischen Gesandten Monteagudo an Kg. Philipp II. (Regensburg, 30.10.1575: Colección, CXIII, 237–251, hier 240–250) und des venezianischen Gesandten Tron an den Dogen Alvise Mocenigo (Wien, 9.12.1575: Turba, Depeschen I/3, Nr. 215 S. 572–579, hier 574–577) sowie die Darstellungen in Moritz, Wahl, 154–172; Westphal, Kampf, 188–197; Luttenberger, Kurfürsten, 176–182.
14
Vgl. Nr. 7. – Zum Konflikt um dieDeclaratio zwischen dem 19. und dem 21.10.1575 vgl. Lehmann, De pace II, Nr. 15 S. 273–281; Schneider, Ius, 261.
15
Kurbrandenburg, fol. 147 (Nr. 7).
16
Vgl. Nr. 8.
17
Bereits am 15.10.1575 hatten die weltlichen Kff. den Ks. um eine Audienz gebeten, jedoch hatte Maximilian lediglich Kf. August empfangen wollen. Dieser informierte den Ks. in ihrer Unterredung am 17.10. über die Ursache und den Verlauf des Konflikts und wurde anschließend aufgefordert, einen weiteren Einigungsversuch zu unternehmen; vgl. Nr. 31 und Nr. 28. – Der pfälzische Großhofmeister Sayn-Wittgenstein, dessen Diarium zwischen dem 18. und dem 22.10.1575 keine Eintragungen enthält, vermerkt dazu (nach Schneidt, Geschichte, 512): „Bey diesem Streit ists etliche Tage bestanden, daß kein Rath gehalten worden, sondern haben die Churfürsten abgesondert, geistlich und weltlich ad partem, bey Kays. Majest. ihre Sachen gehandelt.“ Zu den informellen Einzelgesprächen vgl. ausführlich die plausible Rekonstruktion der Abläufe bei Moritz, Wahl, 161–171.
18
Vgl. Nr. 28.
19
Vgl. Nr. 9 mit Anm. b sowie Nr. 31, fol. 8–9'.
20
Vgl. Nr. 31, fol. 10. Die Unnachgiebigkeit der geistlichen Kff. kommentierte Nuntius Dolfin folgendermaßen (an Gallio; Regensburg, 21.10.1575: Neri, NB III/8, Nr. 164 S. 358–363, hier 360): „Intendo per molte vie che veramente tutti tre elettori ecclesiastici vanno di buonissime gambe in questi negoti et che si mostrano molto zelosi. [...] Et tutti tre hanno detto all'Imperatore che, se dovessero esser tagliati in pezzi, non consentiranno mai a le dimande degl'avversarii.“ Laut Dolfin (ebd.) drängten auch der Ebf. von Salzburg und Hg. Albrecht V. von Bayern den Ks. dazu, nicht auf die Wünsche der Protestanten einzugehen. Zur Rolle Albrechts von Bayern auf dem Regensburger Kurfürstentag vgl. Heil, Reichspolitik, 532 f.
21
Nr. 29 mit den Unterschieden zwischen den Varianten B und C.
22
Vgl. sein eigenhd. Bedenken (Nr. 30).
23
Vgl. Nr. 31, fol. 11'. – Im Reichstagsausschreiben vom 10.11.1575, das der Ks. auf der Rückreise in Linz verfasste (vgl. Anm.3 bei Nr. 46), sind Religionsangelegenheiten nicht als Thema genannt; vgl. Moritz, Wahl, 188 f.
24
Ks. Maximilian II. war offenbar sehr erleichtert, dass es ihm gelungen war, das drohende Scheitern abzuwenden ohne substanzielle Zugeständnisse machen zu müssen. Gegenüber dem venezianischen Gesandten Vincenzo Tron sagte er, dass es wegen „alcune lettere vecchie di Ferdinando“ zu großen Meinungsverschiedenheiten zwischen den geistlichen und den weltlichen Kff. gekommen sei, die er mit Mühe habe beilegen können, „ma che hora voleva ringratiar la Maestà di Dio che il tutto fosse accomodato senza introdur pur una minima cosa che non si habbi fatto per il passato.“ Tron fährt fort, dass der Kaiser über die jüngsten Entwicklungen äußerst zufrieden und glücklich gewesen sei, denn „havea ottenuto le due cose che ho detto, l'una dopo l'altra, cioè l'incoronatione di re di Bohemia et la elettione di re de' romani che sono le due cose che per il stabilimento di casa sua ha così lungamente bramate et desiderate; l'ha messa in tanta consolatione et allegrezza che nella maggiore (ognuno dice) che non si sia ritrovata mai“ (an Mocenigo; Regensburg, 25.10.1575: HHStA Wien, StAbt, Italienische Staaten, Venedig, Dispacci di Germania 5, pag. 150–156, hier 154 f. Kop.). Gegenüber Tron äußerte der Ks. einige Zeit später erneut seine Zufriedenheit darüber, dass durch den glücklichen Ausgang der Wahl ein Vikariat der Kff. von Sachsen und Pfalz verhindert werden konnte, „li quali per esser l'uno Confessionista, l'altro Calvinista, sarebbeno stati sufficienti di poner sottosopra tutta la Germania et forsi tutto 'l mondo ancora“ (an Mocenigo; Wien, 9.12.1575: Turba, Depeschen I/3, Nr. 215 S. 572–579, hier 576 f.). Zu den schwierigen Verhandlungen vgl. auch den Bericht des päpstlichen Nuntius Dolfin, dem Maximilian II. am 22.10. ausführlich erzählte, wie er die protestantischen Kff. dazu bewegen konnte, ihre Forderung aufzugeben, „con haver mostrato loro che ciò saria la rovina di Germania et che non la permetterà mai. Et così, parte con mostrarsene alienissima, parte con pregarli, et particolarmente il duca di Sassonia, del quale si loda assai, a non le fare questa vergogna di doversi partire di qui senz'alcuna conclusione, essendo risoluta lasciare più tosto l'elettione imperfetta che acconsentirvi, ha ottenuto che non si parli d'altro che dell'elettione“ (an Gallio; Regensburg, 28.10.1575: Neri, NB III/8, Nr. 168 S. 368–373, hier 369).
25
Vgl. Nr. 11.
26
Nr. 26. – Der von der Stadt zu leistende Eid und der ksl. Revers waren bereits in der Sitzung vom 13.10. (vgl. Nr. 5) zur Sprache gekommen, jedoch hatten sich die Kff. ohne Streit schnell darauf verständigt, dass man bei diesen Formalitäten dem Vorbild von 1562 folgen und ihre Erledigung bis zur Wahl aufschieben könne.
27
Nr. 32.
28
Nr. 35.
29
Hartung, Wahlkapitulationen, 332.
30
Vgl. Nr. 12; Moritz, Wahl, 173; Begert, Böhmen, 348 f.
31
Vgl. Nr. 15 und Nr. 36.
32
Carlos de Amezqueta an Ehg. Ferdinand II. (Regensburg, 27.10.1575): HHStA Wien, RK, RTA 52-1, fol. 500–501', hier 501'. Or.; präs. 4.11.
33
Vgl. Anm.g bei Nr. 6.
34
Vgl. Anm.1 bei Nr. 7 sowie Nr.  20 und Nr. 36. Da von den Vorgaben der Goldenen Bulle, die als Wahlort Frankfurt am Main und als Krönungsort Aachen vorschrieb (Kap. XXIX, Abs. 1; Fritz, Goldene Bulle, 87), abgewichen wurde, stellten Ks. Maximilian II. und Kg. Rudolf Urkunden aus, die die Rechte der Städte Frankfurt und Aachen bestätigten und die Erklärung enthielten, dass Wahl und Krönung aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise in Regensburg stattfanden; vgl. Anm.23 bei Nr. 36 (betreffend Frankfurt) und Anm.13 bei Nr. 21 (betreffend Aachen).
35
Dolfin an Gallio (Regensburg, 1.11.1575: Neri, NB III/8, Nr. 171 S. 378 f., hier 378): „Il tutto è riuscito benissimo et felicemente, non s'essendo pretermessa alcuna cosa di quelle che si fecero a la coronatione dell'Imperatore; anzi di più S.Ser.tà s'è communicata publicamente con grandissima consolatione di catholici. Iddio lodato, che le nostre fatiche sono riuscite in questa et nell'altre cose molto meglio di quello che a le volte habbiamo dubitato.“ Monteagudo an Kg. Philipp II. (Regensburg, 1.11.1575: Colección, CXIII, 251–253, hier 253): „La comunion pública [...] ha dado gran ejemplo y ánimo á los católicos, y gran confusion á los que no lo son.“ Vgl. Moritz, Wahl, 174 f.; Rudolph, Kontinuität, 394.
36
Zur religiösen Haltung Ks. Maximilians II. und seiner Konfessionspolitik vgl. ausführlich Birkenmeier, Via regia.
37
Vgl. Dolfin an Gallio (Regensburg, 5.11.1575): Neri, NB III/8, Nr. 175 S. 385–390, hier 386 f., sowie eine italienische Notiz in HHStA Wien, RK, WuKa 6-1, fol. 51.
38
Die Gesandten Philipp Flach von Schwarzenberg und Dr. Johann Tonner wurden am 30.4.1577 in Rom empfangen, doch verzögerte sich die Konfirmation der Wahl, da der Papst neben einigen anderen Punkten die Verwendung des Wortes oboedientia in der von den Gesandten vorzutragenden Obedienzrede forderte und eine zusätzliche schriftliche Obedienzerklärung des Ks. wünschte. Rudolf lehnte die meisten dieser Änderungen ab, willigte jedoch ein, die vom Papst angemahnte Abschrift des Wahldekrets nach Rom zu senden und die Obedienzerklärung Maximilians II. zu übernehmen und die vorgesehene Formel obsequentissimus filius durch den 1564 verwendeten Wortlaut oboedientissimus filius zu ersetzen. Die Kurie lenkte nach längerer Diskussion schließlich ein, und am 2.7.1577 hielten die ksl. Gesandten im öffentlichen Konsistorium die vereinbarte Obedienzrede. Papst Gregor XIII. bestätigte daraufhin die Wahl Rudolfs II. zum röm.Kg.; vgl. ausführlich Zwiedineck-Südenhorst, Obedienz-Gesandtschaften, 177–188 mit Beilage I, 209–211, Schmid, Kaiserwahl, 185–193, und zuletzt Koller, Imperator, 88–102.
39
Nr. 38.
40
Nr. 43.
41
Vgl. Anm.2 bei Nr. 38 (dort auch zur Reaktion der Gff. und Hh., die an die Kff. appellierten, sich auf dem kommenden RT erneut für die Belange der gräflichen Häuser einzusetzen) und Anm.10 bei Nr. 43.
42
Vgl. Anm.10 und Anm.16 bei Nr. 7 sowie Anm.1 und Anm.2 bei Nr. 40.
43
Die ksl. Propositionen in Nr. 44, Nr. 47 und Nr. 50 sowie der ksl. Vortrag in Nr. 53. Zu den Beratungen über die Nebenhandlungen vgl. Moritz, Wahl, 176–179; Luttenberger, Kurfürsten, 182–185; Gotthard, Säulen, 238–242.
44
Vgl. Nr. 13.
45
Moritz, Wahl, 176; Gotthard, Säulen, 240. Seit der Wahlkapitulation Ks. Karls V. von 1519 benötigte der Ks. für die Einberufung eines RT die Zustimmung der Kff.; vgl. Art. [11] der Wahlkapitulation (Nr. 35).
46
Nr. 45.
47
Kurbrandenburg, fol. 189 (Nr. 14).
48
Nr. 46. Im ersten RT-Ausschreiben vom 10.11.1575 (vgl. Anm.3 bei Nr. 46) ist nicht Augsburg, sondern Regensburg als Tagungsort genannt. Der RT sollte am 15.2.1576 beginnen, wurde dann aber mehrfach verschoben und fand schließlich vom 25.6. bis zum 12.10.1576 statt. – In seinem Schreiben vom 15.11.1575 berichtet der Nuntius Dolfin, dass der kommende RT in Regensburg stattfinden werde, „essendo quella città molto commoda a S.M. Et quei cittadini hanno supplicato all'Imperatore che, havendo fatte grossissime spese per accommodare gl'alloggiamenti per la corte, voglia et per commodità sua et per beneficio loro ritornare di nuovo.“ (Neri, NB III/8, Nr. 180 S. 399).
49
Vgl. Nr. 13 mit Anm. d sowie Nr. 47, Nr. 48 und Nr. 49.
50
Die Fuggerzeitung aus Regensburg vom 4.11.1575 meldet dazu (ÖNB Wien, Handschriftenabteilung, Cod. 8950, fol. 165'): „L'imperator ha mandato per trovarsi alla nuova elettione in Varsavia gli medesimi ambasciatori che furono all'altra elettione, cioè il vescovo d'Vratislavia et il maresciale di Moravia [= Gerstmann und Dudith; vgl. Anm.7 bei Nr. 47] et per parte degli sudetti elettori sono iti il conte d'Esemburgh et uno non so qual dottore [= Ysenburg-Büdingen und Kronberg; vgl. Anm.2 bei Nr. 48].“
51
Vgl. Nr. 15.
52
Nr. 49.
53
Vgl. Rohde, Königreich, 103–107; Augustynowicz, Kandidaten, 132 f. (zur Wahl und Gegenwahl).
54
Nr. 50.
55
Vgl. Nr. 13.
56
Vgl. Nr. 51.
57
Bibl, Erhebung, 161 f.
58
Der Gesandte Francesco de' Medicis, Belisario Vinta, traf am 19.10.1575 mit dem Geld ein; vgl. Tron an Mocenigo (Regensburg, 13.10.1575: HHStA Wien, StAbt, Italienische Staaten, Venedig, Dispacci di Germania 5, pag. 144–147, hier 146. Kop.), Dolfin an Gallio (Regensburg, 21.10.1575: Neri, NB III/8, Nr. 163 S. 356–358, hier 358; Regensburg 5.11.1575: Ebd., Nr. 175 S. 385–390, hier 389); Bibl, Erhebung, 154 f.; Karnehm, Korrespondenz II/1, Nr. 637 S. 269 f., Nr. 638 S. 270, Nr. 642 S. 277 f., Nr. 644 S. 282 f. (zur Abwicklung der Transaktionen durch die Fugger). Zur Verwendung der Gelder vgl. auch unten Kap. 3.1. mit Anm. 18 und 19.
59
Nr. 53.
60
Vgl. Nr. 14.
61
Vgl. Lavery, Challenge, 124–132, sowie Anm.12 bei Nr. 53.
62
Zu den diesbezüglichen Bemühungen auf dem RT in Speyer 1570, dem DT in Frankfurt 1571 und dem Kurfürstentag in Mühlhausen 1572 vgl. Anm.4 und Anm.5 bei Nr. 14. Das Projekt einer Gesandtschaft nach Moskau war bereits seit 1559 Thema bei den RVV, die sich mit der Livlandfrage befassten (Völkl, Beziehungen, 11–15; Lanzinner, Friedenssicherung, 409–412; Gotthard, Säulen, 245).
63
Vgl. die an die Kff. gerichtete Supplikation der wendischen Städte (Nr. 52), die am 25.10.1575 im KR verlesen wurde (vgl. Nr. 13).
64
Moritz, Wahl, 177; Uebersberger, Österreich, 370; Gotthard, Säulen, 239, 241.
65
Vgl. Nr. 21. Zu der Idee, den Zaren zu einer aktiven Teilnahme an der Türkenabwehr zu bewegen, vgl. Völkl, Beziehungen, 15–17.
66
Vgl. Uebersberger, Österreich, 370 f. Das Projekt einer Gesandtschaft nach Moskau, die einen Friedensschluss oder einen Waffenstillstand in Livland erreichen sollte, wurde auch in den folgenden Jahren verfolgt; vgl. die Beschlüsse auf den DTT in Frankfurt 1577 und Worms 1578 (Heil, Reichspolitik, 584 f., 596), das Dekret Ks. Rudolfs II. für die Gesandten des Zaren vom 7.2.1578 sowie seine Schreiben an Zar Iwan IV. vom 6.10.1580 und 11.1.1581 (referiert in Leeb, RTARV 1582, Nr. 208 S. 818–820).
67
Vgl. Kurbrandenburg, fol. 205–208' (Nr. 17 mit Anm. 12).
68
Nr. 56.
69
Vgl. das Schreiben der Kff. von Mainz, Trier, Köln, Sachsen und Brandenburg an Kf. Friedrich III. von der Pfalz vom 30.10.1575 mit der Aufforderung, seinen Sohn Pfgf. Johann Casimir von dem geplanten Vorhaben abzuhalten (Nr. 57) sowie das Schreiben des Ks. an Pfgf. Johann Casimir vom selben Tag (vgl. Anm.3 bei Nr. 56).
70
Vgl. Nr. 19.
71
Vgl. Nr. 58.
72
Vgl. Nr. 16 bis Nr. 19, Nr. 21, Nr. 22. – Da in den Wiener Akten keine separat geführte Supplikationsakte der Mainzer Kanzlei überliefert ist, müssen die Supplikationen aus der kfl. Überlieferung rekonstruiert werden (vgl. die Vorbemerkung zu Abschnitt F). Anders als auf dem Kurfürstentag 1558, der sich mit 30 Bittschriften und Beschwerden befasste und zwischen dem 3. und dem 20.3.1558 an 12 Tagen zusammentrat (Leeb, RTARV 1558/59, 129, Nr. 52–81 S. 501–521; Leeb, Supplikationen, 125), wurde 1575 kein eigens mit den Supplikationen befasster Supplikationsrat gebildet. Zu Supplikationen auf Kurfürstentagen vgl. Neuhaus, Supplikationen, 158 f.
73
Vgl. Nr. 70, Nr. 59, Nr. 64, Nr. 65 und Nr. 71. Auf dem RT in Speyer 1570 waren einige dieser Supplikationen schon einmal vorgetragen worden. Zu den Auswirkungen der aktuellen politischen Umstände in den Niederlanden auf die Anzahl der Supplikationen beim RT 1570 vgl. Leeb, Supplikationen, 127.
74
Vgl. Nr. 66.
75
Vgl. Nr. 60.
76
Vgl. Nr. 62 und Nr. 69.
77
Vgl. Nr. 61.
78
Vgl. Nr. 63 und Nr. 68.
79
Vgl. Nr. 67.
80
Vgl. Rabe, Reich, 348; Schmidt, Geschichte, 119; Lanzinner, Zeitalter, 65.
81
Protokoll einer Ratssitzung (Heidelberg, 15.11.1575): HStA München, K. blau 100/1, fol. 214–216', hier 214. Konz. Druck: Kluckhohn, Briefe II, Nr. 856 S. 910–913. – Der Großhofmeister Sayn-Wittgenstein fasste im Epilog zu seinen Aufzeichnungen (nach Schneidt, Geschichte, 540 f.) den für die Kurpfalz ungünstigen Verlauf des Kurfürstentags zusammen, klagte über die isolierte Position der pfälzischen Gesandtschaft und die den Wünschen Kf. Friedrichs III. entgegenstehende Politik seines Sohnes Ludwig, und schloss mit den Worten: „Et haec est fabulae hujus Catastrophe“.
82
Zu Transkriptionsregeln, Editionsgrundlagen und Textdarbietung Lanzinner, RTARV 1570, 62–89.
83
Nachweise dieser und der folgenden Akten im Archivalienverzeichnis. Zur Überlieferungssituation für die einzelnen Aktengruppen vgl. auch die Vorbemerkungen zu den Abschnitten B bis F.
84
Detailliertes Inventar der Akte in Schlösser, Wahl- und Krönungsakten, 30–35.
85
Nr. 44, Nr. 45 und Nr. 46.
86
Vgl. z.B. Nr. 31.
87
Vgl. Nrr. 38 bis 43.
88
Zu den Mitgliedern des RHR unter Ks. Maximilian II. vgl. Gschließer, Reichshofrat, 111–135, bes. 132 f. zu den „erforderten“ Hofräten (vgl. dazu auch das ksl. Einladungsschreiben; Prag, 16.8.1575: HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 175' f. Kop. Druck: Schneidt, Geschichte, 355–357). Die Beschlüsse des zwischen dem 21.10. und dem 2.11.1575 in Regensburg tagenden RHR sind verzeichnet in HHStA Wien, RHR, Resolutionsprotokolle saec. XVI, Nr. 39, pag. 355–359, 400–424; Nr. 40, fol. 60–70 (Konz. zur Reinschrift in Nr. 41); Nr. 41, fol. 79'–88'. Einige Privilegienbestätigungen und Belehnungen, die von Ks. Maximilian II. in Regensburg vorgenommen wurden, sind genannt in Häberlin, Reichs-Geschichte IX, 421–423 (mit Verweisen auf die in den Bänden von Lünig, Reichs-Archiv, publizierten Texte). – Ein Protokoll der Beratungen des Geheimen Rats ist nicht überliefert; zur Überlieferungssituation vgl. Groß, Reichshofkanzlei, 237–245.
89
Rudolph, Reich, 345 mit Anm. 54: „Dieser Sachverhalt mag mit dazu beigetragen haben, dass die Wahl und Krönung von 1575 genau jene Investitur eines Römischen Königs in der Frühen Neuzeit ist, für die in historischen Darstellungen nicht nur die wenigsten Informationen, sondern oft sogar falsche Daten zu finden sind.“; 369, Anm. 148 (zur geringen Verbreitung der Wahlkapitulation); 379, Anm. 186 (zur geringen Anzahl von Casualcarmina); 566 (Tabelle 9.1. Übersicht zu den Herrschererhebungen von 1562, 1575 und 1612 im Hinblick auf ihren Niederschlag in der Publizistik). Eine in Basel 1576 gedruckte Neuwe Zeitung vermerkt knapp: „Gleich am ersten tage Wintermonats wirdt Rudolphus, deß Allerdurchleuchtigsten vnüberwindtlichsten Keysers Maximiliani Eltester Sohne, König in Ungern, zu Regenspurg, nach beschehener der Churfürsten Wahl und erwehlung, zum Römischen König mit grosser solennitet herzlichem pracht gekrönt.“
90
Gumpelzhaimer, Regensburg's Geschichte, 956; Knorr, Wahl, 125; Rudolph, Reich, 352 mit Anm. 82, 415, Anm. 318.
91
Rudolph, Reich, 353, Anm. 86, 401 mit Anm. 269 und 415, Anm. 318.
92
Nr. 38.
93
Vgl. die Vorbemerkung zu Abschnitt B.
94
Neben dem Diarium in der Ausgabe von Senckenberg publizierte Schneidt eine komplette Akte mit Abschriften aus der Wiener Reichskanzlei (wahrscheinlich eine der beiden inhaltlich identischen Akten HHStA Wien, RK, WuKA 4 oder WuKA 5 oder eine Abschrift davon). Die auf dieser einen Akte aus der ksl. Überlieferung basierende Publikation Schneidts gibt die Texte oft fehlerhaft wieder und kann den Ansprüchen der modernen Forschung, die von einer Edition die umfassende und verlässliche Dokumentation des einschlägigen Aktenmaterials sowie einen textkritischen Apparat und Sachanmerkungen erwartet, nicht genügen.
95
Häberlin, Reichs-Geschichte IX [1780], 279, 328–418 (336 Anm.⁕, 365 f. Anm.⁕  zu den von ihm benutzten Quellen), mit Aktenreferaten. Seiner Darstellung folgt Schmidt, Neuere Geschichte II [1785], 334–344. Vgl. auch die auf Häberlin basierende, kurze Darstellung bei Heppe, Restauration [1850], 94–99.
96
Ranke, Zur deutschen Geschichte [1868], 85–89, 107 f.; Ritter, Geschichte I [1889], 463–466, 469–472. Ritter benutzte neben Schneidt auch die von Kluckhohn 1870/72 gedruckten Briefe Friedrichs des Frommen. Die kurze Darstellung von Janssen, Zustände [1885], 363–366, basiert ebenfalls auf der Briefedition von Kluckhohn sowie auf dem Diarium Sayn-Wittgensteins in der Ausgabe von Senckenberg 1746.
97
Moritz, Wahl [1895], 137–184; hier 137, Anm.⁕  zu den von ihm benutzten KR-Protokollen von Kurbrandenburg, Kurpfalz und Kursachsen.
98
Westphal, Kampf [1975], 171–197; Edel, Kaiser [1997], 367–370; Gotthard, Religionsfrieden [2004], 350–352.
99
Luttenberger, Kurfürsten [1994], 146–185; Neuhaus, Königswahl [1997], 17–22; Gotthard, Säulen [1999], 238–242, 464–466, 603 f. und passim.
100
Rudolph, Kontinuität [2005]; Dies. , Reich [2011], 43–48, 151 f. und passim. Bei Fragen zur zeremoniellen Ausgestaltung der Wahl- und Krönungsfeierlichkeiten wurde meist das bei Schneidt, Geschichte, 541–564, abgedruckte Planungskonzept vom 17.10.1575 herangezogen (Reuter-Pettenberg, Bedeutungswandel [1963], 62; Knorr, Wahl [1986; nach Vocelka, Propaganda, 131–134]).
1
Zu den Anregungen der ksl. Räte Lazarus von Schwendi und Christoph von Carlowitz vgl. Bibl, Maximilian II., 363 f.; Gotthard, Säulen, 603 mit Anm. 65, sowie die Denkschrift Schwendis zur Reichspolitik von 1570 (ediert bei Lanzinner, Denkschrift, 154–185, hier 165) und sein Schreiben an Carlowitz aus Burkheim vom 20.7.1574 (vgl. unten Anm. 12). – Zur Vorgeschichte des Kurfürstentags vgl. Schneidt, Geschichte, Einleitung §§ 4–10; Ritter, Geschichte I, 463 f.; Westphal, Kampf, 171–179; Neuhaus, Königswahl, 17–21 (ebd. , 19–21 zum Eintreten Schwendis für eine rechtzeitige Regelung der Nachfolge); Gotthard, Säulen, 188 f., 464–466, 556, 563, 569, 603 f., 634 f., sowie die ausführlichen Darstellungen bei Moritz, Wahl, 42–105, und Luttenberger, Kurfürsten, 146–165. Die umfangreichen Korrespondenzen der Kff. von Sachsen, Mainz und Brandenburg, die sie während der langen Vorlaufphase des Kurfürstentags untereinander und mit dem Ks. führten, zeugen von einer intensiven Kommunikation und Kooperation, die nötig war, um bereits im Vorfeld der kfl. Versammlung gemeinsame Positionen zu entwickeln und mögliche Konflikte rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Die kfl. Korrespondenzen zur Vorbereitung des Kurfürstentags sind überliefert in: GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 10, Nr. Kk 1 Fasz. A und B, Nr. Kk 2 Fasz. A, fol. 1–84; HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10671/4, Loc. 10674/10 und Loc. 10675/1; LAV NRW R, Kurköln V, Nr. 8; LHA Koblenz, Bestand 1C, Nr. 16330; HStA München, K. blau 100/1 und 110/6, KÄANr. 3202, fol. 120–195'; HHStA Wien, RK, WuKA 4 und 5 sowie MEA, WuKA 6-2.
2
Bibl, Maximilian II., 363, 370; Fichtner, Emperor Maximilian II, 59, 100–104, 206 f., 214 und passim; Braun, Imagines imperii, 513–515; sowie ausführlich Senfelder, Kaiser, mit einer Aufstellung von Nachrichten zum Gesundheitszustand des Ks. aus den Berichten des päpstlichen Nuntius Dolfin.
3
In seiner Schlussrelation schrieb der venezianische Gesandte Vincenzo Tron über Kf. August von Sachsen (Firpo, Relazioni, 493): „Amico e affezionatissimo della casa d'Austria, ha fatto re de' Romani Massimiliano e Rodolfo; però la M[aestà] S[ua] non solo si trova sicura dell'animo suo, ma lo risguarda come fratello.“
4
Bezold, Briefe I, Einleitung, 93–96; Moritz, Wahl, 54–56. Zu den Motiven des Kf. von Sachsen, dem daran gelegen war, die bestehenden Verhältnisse nicht zu verändern und dadurch Territorium und Landesherrschaft zu sichern vgl. auch Westphal, Kampf, 175–177; Luttenberger, Kurfürsten, 147 f.; Bruning, August, 119–121. – In der Kurbrandenburger Überlieferung ist ein nicht näher bezeichnetes, aus der Sicht eines Kf. geschriebenes Gesprächsprotokoll erhalten, das sich auf eine Unterredung Kf. Augusts mit dem Ks. im Februar 1573 beziehen könnte (GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 12, Nr. 21, fol. 1–4, hier 3–4. Kop.; o. O., o. D., Überschr.: „Was ich mit ksl.Mt. etc. geredet.“). Demnach soll Maximilian geäußert haben, „daß sie sich also fületen, daß sie selbsten lange zue leben bey irer Mt. zweifelten“ und dass er Sorge habe, „daß das Reich also bloß und one einen gewiesen successorem stehen solte, dann ire Mt. weren ein mensch so wol alß ein ander, und suchten unnd begerten ire Mt. nichts desfalls vor sich oder ire kinder, sonndern sie erinnerten allein, denen dingen mit zeittigem guetem rhat vortzuedenckhen, damit gleichwol ire Mt. in irem gewissen desto ruhiger sein mochten.“ Der Kf. habe sich entschuldigt, dass er darauf keine konkrete Antwort geben könne, und auf die Bestimmungen der Goldenen Bulle verwiesen, „nemblich daß kein churfürst vonn ainiger succession eines romischen kaysers handlen oder rhatschlagen dorffte, es geschehe dann in beysein aller churfürsten und wie man es zue nennen pfleget collegialiter. “ Der Ks. habe daraufhin nicht weiter insistiert und auf die Frage, ob er die anderen Kff. ebenfalls um ihre Meinung gebeten habe, „haben ire Mt. ja gesaget, sie liesen die anndern churfürsten auch gleichergestalt ersuchen. Dabey hab ichs bleiben lassen unnd ire Mt. nicht weitterß erinnert, jedoch mich erbotten, soviel mir müglich dabey zuethuen.“
5
Trusen, Kurmainz; Gotthard, Säulen, 433–437.
6
Die Goldene Bulle sah eine Königswahl nach dem Tod des Ks. oder röm.Kg. vor, ließ als Grund aber auch andere, nicht näher bezeichnete Fälle zu (Kap. I, Abs. 16 und Kap. I, Abs. 1; Fritz, Goldene Bulle, 46 und 51 f.). Die Möglichkeit, zu Lebzeiten eines Ks. einen Nachfolger zu wählen, wird in der Goldenen Bulle nicht erwähnt, also auch nicht explizit ausgeschlossen. Zur Wahlvivente imperatore als „Instrument zur Wahrung der Funktions- und Handlungsfähigkeit, der Stabilität und Integrität des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation“ vgl. ausführlich Neuhaus, Königswahl, hier 52.
7
Zu den Vorgesprächen Kf. Augusts von Sachsen mit dem Kf. von Brandenburg im Mai 1574 in Jüterbog und mit Kf. Daniel von Mainz im Juni in Mühlhausen sowie zu den weiteren intensiven Vorverhandlungen im Jahr 1574 vgl. Krause, 71–74; Gotthard, Säulen, 603 f., und ausführlich die Darstellung bei Luttenberger, Kurfürsten, 147–161.
8
Vgl. unten Kap. 3.2.
9
Zu den Missionen der ksl. Räte Christoph von Carlowitz nach Dresden und Dr. Johann Hegenmüller nach Mainz im Sommer 1573 vgl. die Instruktionen und Berichte in HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 14–17, 19–22, 23'–26'. Kopp. Druck: Schneidt, Geschichte, 30–36, 42–48, 51–58. – Kf. Johann Georg von Brandenburg wurde von Kf. August über den zwischen Dresden, Mainz und Wien abgesprochenen Verlauf der Vorbereitungen auf dem Laufenden gehalten.
10
In der pfälzischen Wahltagsinstruktion (Nr. 24, fol. 276') heißt es, es sei zu bedenken, „wie der eligendus erzogen, ob er auch ein teütsch gemüeth unnd wie er gegen der religion gesinnet unnd affectionirt.“ – Zur Erziehung Rudolfs in Spanien vgl. Evans, Rudolf II, 49 f.
11
Luttenberger, Kurfürsten, 158 f.; Gotthard, Säulen, 556, 649.
12
Die Instruktionen und Nebeninstruktionen Ks. Maximilians II. vom 8. und 24.11.1574 für Leonhard von Harrach und Dr. Johann Hegenmüller (für ihre Wahlwerbung bei den rheinischen Kff.) und für Wilhelm von Rosenberg und Dr. Sigmund Viehauser (für ihre Wahlwerbung bei den Kff. von Sachsen und Brandenburg): HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 43–56', 58'–60. Kopp. Druck: Schneidt, Geschichte, 93–120, 125–128. – Bereits im Juli 1574 hatte der ksl. Rat Lazarus von Schwendi versucht, die sächsischen Bedenken gegen Rudolf auszuräumen; vgl. sein Schreiben an Christoph von Carlowitz (Burkheim, 20.7.1574): HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10671/4 und Loc. 10674/10. Unfol. Kopp. Druck: Nicklas, Beziehungsgeflechte, 198–206, hier 199 f. Vgl. Moritz, Wahl, 53 f.; Nicklas, Macht, 145–147.
13
Vgl. Ks. Maximilian II. an Kf. Friedrich III. von der Pfalz mit der Vorankündigung der ksl. Gesandtschaft (Wien, 8.10.1574): HStA München, K. blau 110/6, fol. 1–2. Or.; präs. 18.10.1574. Der Entwurf der ksl. Vorankündigung an die rheinischen Kff.: HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 38'–39'. Kop. Druck: Schneidt, Geschichte, 83–85. Den Kff. von Mainz, Sachsen und Brandenburg wurde die Gesandtschaft in ähnlichen Schreiben des Ks. angekündigt (Wien, 8.10.1574): HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 36–38'. Kopp. Druck: Schneidt, Geschichte, 78–83. An die Kff. von Mainz und Sachsen ging bei dieser Gelegenheit die Frage, ob die ksl. Gesandten den Kff. Rudolf als Kandidaten vorschlagen sollten oder nicht.
14
Luttenberger, Kurfürsten, 155 f.; Edel, Kaiser, 367 f.; Gotthard, Säulen, 188 f., 596 f., 634. – Zu den Motiven des von den anderen Kff. nicht zuletzt wegen seiner Interregnumspolitik als Störenfried empfundenen Kf. Friedrich III. von der Pfalz vgl. Moritz, Wahl, 82–84; Westphal, Kampf, 177 f.; Luttenberger, Kurfürsten, 165–176.
15
Kf. Friedrich III. an Kf. Johann Georg von Brandenburg (Heidelberg, 9.11.1574): GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 10, Nr. Kk 1 Fasz. A, fol. 71–72. Or. Exemplar für Kf. August von Sachsen: HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10675/1, fol. 63 f., 66 f., 68, 69. Or.; präs. Annaburg, 3.12.1574. Druck: Kluckhohn, Briefe II, Nr. 783 S. 741–744. – Auf dem Regensburger Kurfürstentag wurde diese Frage am Vormittag des 12. Oktober 1575 entschieden; vgl. Kurbrandenburg, fol. 97'–120 (Nr. 4).
16
Relationen der ksl. Gesandten über ihre Werbungen bei den Kff.: HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 66–71 (Kurmainz; Bericht vom 24.12.1574), fol. 75–79 (Kursachsen; Bericht vom 31.12.1574 und vom 1.1.1575), fol. 93–86 (Kurbrandenburg; Bericht vom 8.1.1575), fol. 91–92 (Kurtrier; Bericht vom 3. und 4.1.1575), fol. 93'–95' (Kurköln; Bericht vom 21.1.1575), fol. 96'–97' (Kurpfalz; Bericht vom 1.2.1575), fol. 107'–111' (Rheinische Kff.; Bericht vom 18.2.1575). Kopp. Druck: Schneidt, Geschichte, 140–152, 161–167, 177–183, 193–196, 200–204, 206–208, 227–235. Vgl. zum Beispiel die Aussage des Trierer Kanzlers Wimpfeling (Kurbrandenburg, fol. 99, Nr. 4), der Kf. habe sich auf die ksl. Werbungen „cathagorice nicht erkleren wollen [...] und es sonsten mit seiner erklerung biß uf eine collegialversamlung der churfursten verschoben.“
17
Anfang November 1574 bat er Lgf. Wilhelm IV. von Hessen-Kassel um seine Meinung zur geplanten Königswahl und zu einem geeigneten Kandidaten. In seiner Antwort an Kf. Friedrich III. (Spangenberg, 26.11.1574: HStA München, K. blau 100/1, fol. 244–250, hier 249' f. Or.; präs 4.12.) erörterte der Lgf. ausführlich die Vor- und Nachteile einer Wahl vivente imperatore und äußerte sich auch zum möglichen Kandidaten Rudolf. Angesichts der Unkalkulierbarkeit eines Interregnums, das die Gefahr innen- und außenpolitischer Konflikte barg und angesichts der Verdienste des Hauses Habsburg bei der Türkenabwehr, kam Wilhelm zu dem Schluss, „das es am sichersten und nutzlichsten sey, mitt der election und wahll eines kunfftigenn successors beim hauß Osterreich zu pleiben unnd die obangetzogene defect unnd mengel, auch was sonstet weiter zuerhaltung des Heiligen Reichs authoritet und heilsamen fridens in religion- unnd prophan sachen, auch zuverbeßerung unnd notwendiger offtgesuchter erclerung des religion fridens dienlich unnd nottig, mitt zuthun der ksl.Mt. zuvor notturfftiglich abtzureden, zu cavirn unnd zuversichern.“ Im Hinblick auf die kfl. Beratungen empfahl er, „das ihr, die samptlichen churfursten, inmaßen e.L. solchs jegen Sachßen unnd Brandenburgk vernunfftiglich erwehnett, euch nicht trennett, sondern bey einander pleibtt, von dießem hochwichtigen werck, daran unsers geliebten vatterlands und unser aller libertet und wolfarth gelegen, notturfftiglich rathschlagtt und euch in samptt einer einhelligen antwortt unnd meinung vergleichett, dann das ist zuerhaltung ewer allerseits Ll. churfurstlicher reputation und sonstett in viel weg nutz unnd nottwendig.“
18
Zur Mission Harrachs vgl. Haberer, Ohnmacht, 50 f. – Der venezianische Gesandte Vincenzo Tron schrieb am 7.1.1575 aus Wien, dass die ksl. Gesandten den Kf. von der Pfalz als letzten aufsuchten (Turba, Depeschen I/3, Nr. 208 S. 551–554, hier 553): „acciochè, se non sarà egli spontaneamente inclinato à consentire à quanto se gli ricerca, essendogli portato l'universal consenso degl'altri et vedendo con la negativa di dechiarirsi solo diffidente di Sua Cesarea M., non ardisca à farlo.“
19
Zitat aus der Relation Rosenbergs und Viehausers über ihre Werbung bei Kf. August (Zossen, 31.12.1574): HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 75–78, hier 77. Kop. Druck: Schneidt, Geschichte, 161–168. Oder, wie es der Kölner Kanzler Burkhard in einem vertraulichen Gespräch mit Harrach formulierte: „Wann nun Sachssen und Brandenburg gewiß, so sei es alles richtig, dann obschon einer under dem hauffen, der es villeicht lieber anderst sehen, so soll mann doch die andern so für kindisch und ainfaltig nit halten, das sie sich einen allein seines gefallens reguliern und maistern lassen werden.“ (Zitat aus der Finalrelation Harrachs und Hegenmüllers über ihre Werbung bei den rheinischen Kff.; Wien, 18.2.1575: HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 107'–111', hier 110'. Kop. Druck: Schneidt, Geschichte, 227–235).
20
Zur Vorgeschichte des Ausschreibens, das – wie schon 1562 – auf der Grundlage des Kurvereins formuliert wurde und daher an die Kff. von Trier, Köln, Pfalz, Sachsen und Brandenburg erging, nicht jedoch an den böhmischen Kg., vgl. Moritz, Wahl, 94–101; Luttenberger, Kurfürsten, 161–164; Gotthard, Säulen, 464–466; Begert, Böhmen, 338, 346 f.
21
Vgl. das Schreiben Harrachs an Ks. Maximilian II. (Aschaffenburg, 24.12.1574 mit PS vom 26.12.): HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 68'–71, hier 69 f., 70'. Kop. Druck: Schneidt, Geschichte, 146–152. Als Beilage zu diesem Schreiben übersandte Harrach das vom Ks. gewünschte Konz. des Mainzer Ausschreibens (noch ohne Nennung von Tagungstermin und -ort): HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 71–72'. Konzeptkop. Druck: Schneidt, Geschichte, 152–155. – Harrach berichtete in diesem Schreiben auch, dass Kf. Daniel den von Maximilian II. für den 1. Mai 1575 geplanten Beginn der Versammlung für zu früh hielt und sie sich daher auf einen Termin Mitte Juli verständigt hätten. Diese Änderung entsprach im Übrigen den Wünschen Kf. Augusts von Sachsen, dessen Frau zwischen Ostern und Pfingsten 1575 die Geburt eines Kindes erwartete; vgl. das zweite PS zur Relation Rosenbergs und Viehausers über ihre Mission bei Kf. August (Zossen, 1.1.1575): HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 78' f. Kop. Druck: Schneidt, Geschichte, 167 f.
22
Vgl. Ks. Maximilian II. an Kf. Daniel von Mainz (Znaim, 10.2.1575): HHStA Wien, MEA, WuKA 6-2, fol. 245–246. Or.; präs. Aschaffenburg, 7.3.1575. Druck: Schneidt, Geschichte, 218 f. Als Beilage zu diesem Schreiben übersandte der Ks. die Zustimmung Kf. Augusts von Sachsen zur Verlegung der Versammlung nach Nürnberg oder Regensburg (Annaburg, 26.1.1575): HHStA Wien, MEA, WuKA 6-2, fol. 247 f. Kop. Druck: Schneidt, Geschichte, 215 f.
23
Kf. Daniel von Mainz an Ks. Maximilian II. (Aschaffenburg, 14.3.1575): RK, WuKA 4, fol. 112'–114. Kop. Druck: Schneidt, Geschichte, 237–241. Zu den von Kf. Daniel angeführten Vorgaben zum Tagungsort Frankfurt vgl. den Kurverein vom 18.3.1558: Leeb, RTARV 1558/59, Nr. 47 S. 454–465, hier 457, 459, 464, und die Goldene Bulle, Kap. I, Abs. 15 (Fritz, Goldene Bulle, 51); Kleinheyer, Wahlkapitulationen, 3. – Die ksl. Kommissare Harrach und Hegenmüller schrieben am 21.1.1575 an den Ks., dass sie bei ihrer Reise von Arnsberg nach Heidelberg widerwillig in Frankfurt Quartier genommen hätten, „doch letzlich auf vilfaltige gutthertzige vertröstung es in dem nammen Gottes gewagt und befunden, das die beschwerlichait seer nachgelassen und bei weittem nit also hefftig und gefärlich geschaffen wie es anderer ortten ausgegeben wurdt.“ (HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 93'–95', hier 95 f. Kop. Druck: Schneidt, Geschichte, 200–204).
24
Aschaffenburg, 15.4.1575: HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10675/1, fol. 163–164', 166 (Or. an Kursachsen; präs. Mühlberg, 28.4.1575). LAV NRW R, Kurköln V, Nr. 8, fol. 39–41 (Or. an Kurköln; präs. Poppelsdorf, 22.4.1575). GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 10, Nr. Kk 1 Fasz. A, fol. 146–148 (Or. an Kurbrandenburg). HStA München, K. blau 110/6, fol. 169–171 (Or. an Kurpfalz; präs. 20.4.). Unvollständiges Konz.: HHStA Wien, MEA, WuKA 6-2, fol. 203–204'.
25
Ks. Maximilian II. an Kf. Daniel von Mainz (Prag, 30.3.1575): HHStA Wien, MEA, WuKA 6-2, fol. 267 f. Or.; präs. Aschaffenburg, 19.4.1575. Druck: Schneidt, Geschichte, 241 f. Kf. Daniels Antwort darauf (Aschaffenburg, 20.4.1575): HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 117'–118'. Kop. Druck: Schneidt, Geschichte, 248–250.
26
Das persönliche Treffen Maximilians II. mit den Kff. von Sachsen und Brandenburg war bereits im Sommer 1574 verabredet worden (Moritz, Wahl, 68). Zum Besuch des Ks. und seiner Familie in Dresden vom 11. bis zum 19.4.1575, bei dem Maximilian für seinen Sohn Rudolf als Nachfolger warb und das freundschaftliche Verhältnis zwischen dem Ks. und Kf. August öffentlich demonstriert wurde, vgl. Brückner, Festlichkeiten (dort auch zur angegriffenen Gesundheit des Ks.); Moritz, Wahl, 95–98; Edelmayer, Söldner, 220–222; Zimmermann, Fürstenfreundschaft, Nr. 84 S. 140–142; Rudolph, Reich, 165–177, 216 f., 228–230, 240–244, 557 f. und passim; Dies. , Fürstliche Gaben, 95–100 (zu den Schenkbeziehungen und den aus Anlass des Kaiserbesuchs überreichten Geschenken) sowie ein Schreiben Vincenzo Trons (Wien, 9.12.1575; Turba, Depeschen I/3, Nr. 215 S. 572–579, hier 573), in dem berichtet wird, dass sich Maximilian II. in Dresden davon überzeugen konnte, dass Kf. August nicht nach der röm. Königskrone strebte, denn dieser habe zum Ks. gesagt „che non haveva havuto mai questo fine et che più tosto voleva viver commodo Duca che incommodo Imperatore, per non dir, povero“; außerdem habe sich der Kf. bereit erklärt, die Kandidatur Rudolfs zu unterstützen. – Über das Ergebnis der Beratungen informierte der Ks. den Kf. von Mainz nach seiner Abreise aus Dresden (Aussig, 21.4.1575): HHStA Wien, MEA, WuKA 6-2, fol. 274–275'. Or.; präs. Aschaffenburg, 26.4.1575. Druck: Schneidt, Geschichte, 242–245.
27
Ks. Maximilian II. an Kf. August von Sachsen, der ihm das Or. des Mainzer Ausschreibens überschickt hatte (Prag, 1.5.1575): HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc 10675/1, fol. 167 f., 169. Or.; präs. Torgau, 4.5.1575. Druck: Schneidt, Geschichte, 245–247. Zum ksl. „Nebenersuchen“ vgl. unten Kap. 2.3. Zu den Vorteilen Regensburgs als Austragungsort von Reichsversammlungen vgl. Rudolph, Reich, 44–46, 118–120.
28
Kf. August von Sachsen an Ks. Maximilian II. (Torgau, 5.5.1575): HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 124–125. Kop. Druck: Schneidt, Geschichte, 260–262.
29
Instruktion für Dr. Johann Hegenmüller (Prag, 10.5.1575): HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 126'–129'. Kop. Druck: Schneidt, Geschichte, 265–271. – Die rheinischen Kff. hatten in ihren Antworten an Kf. Daniel inzwischen positiv auf das erste Ausschreiben reagiert und ihr Erscheinen zugesagt; Kf. Friedrich III. von der Pfalz (Heidelberg, 21.4.1575): HHStA Wien, MEA, WuKA 6-2, fol. 271 f. Or.; präs. Aschaffenburg, 22.4.1575. Kf. Jakob von Trier (Koblenz, 21.4.1575): Ebd., fol. 283. Or.; präs. Aschaffenburg, 27.4.1575. Kf. Salentin von Köln (Poppelsdorf, 23.4.1575): Ebd., fol. 285 f. Or.; präs. Aschaffenburg, 27.4.1575. Druck: Schneidt, Geschichte, 255–257.
30
Dresden, 17.4.1575: HStA München, K. blau 110/6, fol. 178–179 (Or. an Kurpfalz; präs. 6.5.1575). LHA Koblenz, Bestand 1C, Nr. 16330, pag. 27–29 (Or. an Kurtrier; präs. Koblenz, 9.5.1575). HHStA Wien, MEA, WuKA 6-2, fol. 291–292 (Or. an Kurmainz; präs. Aschaffenburg, 4.5.1575). Druck: Schneidt, Geschichte, 312–314. Zitate aus dem Exemplar für Kurmainz, fol. 291 f. – In ihren Antworten auf das erste Ausschreiben sagten die Kff. von Brandenburg und Sachsen ihr persönliches Erscheinen zu und baten Kf. Daniel, den Wunsch des Ks. nach Verlegung und Vertagung der Versammlung zu berücksichtigen und sich bei den rheinischen Kff. dafür einzusetzen. Kf. Johann Georg von Brandenburg (Zossen, 3.5.1575): HHStA Wien, MEA, WuKA 6-2, fol. 341–342. Or.; präs. Mainz, 24.5.1575. Druck: Schneidt, Geschichte, 277–280. Kf. August von Sachsen (Annaburg, 8.5.1575): HHStA Wien, MEA, WuKA 6-2, fol. 311–312. Or.; präs. Mainz, 18.5.1575. Druck: Schneidt, Geschichte, 318–320.
31
Vgl. die Relation Hegenmüllers aus Mainz vom 24.5.1575 (HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 148–151. Kop. Druck: Schneidt, Geschichte, 307–312). Zu den von Kf. Daniel vorgebrachten Gründen vgl. auch seine Schreiben an den Ks. vom 20.4. (vgl. oben Anm. 24) und 27.4.1575 (HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 118'–120'. Kop. Druck: Schneidt, Geschichte, 250–254). Dort heißt es unter anderem, dass das ksl. Schreiben vom 30.3. zwanzig Tage unterwegs gewesen sei und ihn zu spät erreicht habe.
32
Mainz, 20.6.1575: HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 145' f. Kop. Druck: Schneidt, Geschichte, 301–303.
33
Vgl. Kf. Daniel von Mainz an Ks. Maximilian II. (Mainz, 23.5.1575): HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 144' f. Kop. Druck: Schneidt, Geschichte, 299–301.
34
Ks. Maximilian II. an Kf. Daniel von Mainz (Prag, 4.6.1575): HHStA Wien, MEA, WuKA 6-2, fol. 359 f. Or.; präs. Mainz, 11.6.1575. Druck: Schneidt, Geschichte, 303–305. Bei den Kff. von Sachsen und Brandenburg, die vom Ks. über seinen Briefwechsel mit Mainz informiert wurden, löste dies Verwirrung darüber aus, ob nun der 16. oder 26.9. als Termin festgelegt werden sollte. Kf. August schrieb noch am 2.7.1575 aus Annaburg an Kf. Johann Georg (HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10675/1, fol. 242. Kop.): „worin nun der irthumb und wo bey es bleibenn soll, wird des churfurstenn Meintzen ausschreiben erklerenn, darnach wier uns auch allerseits zu richttenn.“
35
Als letzte traf die Antwort Kf. Friedrichs III. von der Pfalz ein, der zustimmte, „obwol wir lieber gesehen, es bei gethanem e.L. ußschreiben unnd also dem benenten ordenlichen platzs verplieben were“ (Kf. Friedrich III. von der Pfalz an Kf. Daniel von Mainz; Heidelberg, 18.6.1575: HHStA Wien, MEA, WuKA 6-2, fol. 371. Or.; präs. Mainz, 20.6.1575). Zur Zustimmung des Pfälzers vgl. auch das Antwortschreiben Kf. Friedrichs an den Ks. (Heidelberg, 17.6.1575: HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 166' f. Kop. Druck: Schneidt, Geschichte, 341 f.) sowie die Relation Hegenmüllers über seine Mission bei Kurpfalz vom 7.6. (HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 165' f. Kop. Druck: Schneidt, Geschichte, 339–341).
36
Mainz, 24.6.1575: HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10675/1, fol. 243 f., 245 (Or. an Kursachsen; präs. Annaburg, 5.7.1575). LAV NRW R, Kurköln V, Nr. 8, fol. 63–64 (Or. an Kurköln; präs. Erwitte, 6.7.1575). LHA Koblenz, Bestand 1C, Nr. 16330, pag. 51–53 (Or. an Kurtrier; präs. Koblenz, 12.7.1575). GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 10, Nr. Kk 1 Fasz. B, fol. 257–258 (Or. an Kurbrandenburg; präs. Beelitz, 9.7.1575). HStA München, K. blau 110/6, fol. 236–237 (Or. an Kurpfalz; präs. 5.7.1575). Konz. mit zunächst offengelassenem Termin, dann mit dem Datum Freitag, 16.9., korrigiert zu Montag, 26.9.: HHStA Wien, MEA, WuKA 6-2, fol. 335–336'. Konz. der Version für Kursachsen und Kurbrandenburg mit leichten Abweichungen in der Formulierung: HHStA Wien, MEA, WuKA 6-2, fol. 434–435. – Zitate aus dem Exemplar für Kursachsen.
37
Die Konzeptkopie und die Originale seines auf den 7.6. datierten Werbungsschreibens für die Kff. von Köln, Trier und Pfalz übersandte der Ks. am 4.6. an Kf. Daniel (vgl. oben Anm. 34, Beilage: HHStA Wien, MEA, WuKA 6-2, fol. 361 f. Druck: Schneidt, Geschichte, 305 f.). Ein älteres Konz., mit Verweis auf den für Mitte Juli geplanten Beginn der Versammlung und noch ohne Nennung des Tagungsortes, ist überliefert in HHStA Wien, MEA, WuKA 6-2, fol. 432 f. Konzeptkop. In einer Kopie aus der ksl. Überlieferung HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 72' f. heißt es dazu in einer Anm.: „Disß ausschreiben ist nit ausgangen, weil Maintz ausgeschriben nobis non expectatis, darumb hernach in translatione loci et prorogatione temporis ein anders geferttigt worden etc.“ Druck: Schneidt, Geschichte, 155 f. – Das von Kurmainz übersandte Or. des ksl. Nebenersuchens aus Prag vom 7.6.1575 für Kurköln ist überliefert in LAV NRW R, Kurköln V, Nr. 8, fol. 66–67 (präs. Arnsberg, 13.7.1575), das Or. für Kurtrier ist nicht erhalten, das Or. für Kurpfalz wurde von Kurmainz nicht weitergeleitet, da sich die Mission Hegenmüllers in Heidelberg verzögerte und Kf. Daniel vermeiden wollte, dass Kf. Friedrich das ksl. Nebenersuchen erhielt, bevor er seine Zustimmung zur Verlegung des Kurfürstentags nach Regensburg erteilt hatte (vgl. Kf. Daniel von Mainz an Ks. Maximilian II.; Mainz, 11.8.1575: HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 194'–196. Kop. Druck: Schneidt, Geschichte, 387–390). Die Kff. von Sachsen und Brandenburg wurden vom Ks. ebenfalls gebeten, die Versammlung persönlich zu besuchen; Prag, 4.6.1575: HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10675/1, fol. 225 f. (Or. an Kursachsen; präs. Annaburg, 9.6.1575); Prag, 7.6.1575: GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 10, Nr. Kk 1 Fasz. B, fol. 228 f. (Or. an Kurbrandenburg; präs. Letzlingen, 17.6.1575).
38
Vgl. Kf. Daniel von Mainz an Ks. Maximilian (Mainz, 22.7.1575): HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 190–191. Kop. Druck: Schneidt, Geschichte, 380 f. Dort als Beilagen die bei ihm eingegangenen Zusagen der Kff. von Köln (Erwitte, 6.7.1575; HHStA Wien, MEA, WuKA 6-2, fol. 373. Or.; präs. Mainz, 11.7.1575), Pfalz (Heidelberg, 18.6.1575 [als Antwort auf die Werbung Hegenmüllers]: Ebd., fol. 371. Or.; präs. Mainz, 20.6.), Sachsen (Annaburg, 6.7.1575: Ebd., fol. 380. Or.; präs. Mainz, 19.7.1575) und Kurbrandenburg (Beelitz, 10.7.1575: Ebd., fol. 382 f. Or.; präs. Mainz, 21.7.1575).
39
Die entsprechende Korrespondenz Kf. Jakobs mit Ks. Maximilian II. und Kf. Daniel von Mainz in HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 184'–187, 192'–194', 196–197'. Kopp. Das Zitat aus dem ksl. Schreiben an Kf. Jakob vom 30.7.: Ebd., fol. 186'. Kop. Druck: Schneidt, Geschichte, 370–374, 383–387, 390–392. Vgl. Moritz, Wahl, 101 f.
40
Antwort Ks. Maximilians II. auf die Zusage des Kf. von Trier (Prag, 18.8.1575): LHA Koblenz, Bestand 1C, Nr. 16330, pag. 95–98, hier 97. Or. Druck: Schneidt, Geschichte, 385–387. Vgl. auch Ks. Maximilian II. an Kf. August von Sachsen (Prag, 18.8.1575): HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10675/1, fol. 290–291. Or.; präs. Mühlberg, 23.8.1575. – Der Abschied des ksl. Kommissars und der kfl. und f. Räte (Frankfurt, 3.10.1575): HStA München, K. blau 100/1, 41–45'. Kop. Vgl. Kopien ihrer Schreiben vom 2.10. an die Befehlshaber Hg. Heinrich von Guise und Wolff Heinrich von Affenstein an den oberrheinischen Kreisobristen Gf. Ernst von Solms sowie an kursächsische und kurbrandenburgische Räte ebd., fol. 33–40'.
41
Vgl. die Berichte Hegenmüllers an Ks. Maximilian II. vom 24.5. (HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 148–151, hier 150–151. Kop.) und 7.6.1575 (ebd., fol. 165' f., hier 166. Kop.).
42
Kf. Friedrich III. von der Pfalz an Ks. Maximilian II. (Heidelberg, 7.9.1575): HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 201 f., hier 201. Kop.
43
Kf. Friedrich III. von der Pfalz an Pfgf. Ludwig (Heidelberg, 14.9.1575): HStA München, K. blau 110/6, fol. 322 f. Konz. Am selben Tag informierte er darüber auch Kf. Daniel (ebd., fol. 320. Konz.). Vgl. auch seine Schreiben an Lgf. Wilhelm IV. von Hessen-Kassel (Heidelberg, 20.9.1575: Kluckhohn, Briefe II, Nr. 835 S. 853–855, hier 852) und an seinen Sohn Pfgf. Ludwig (Heidelberg, 27.9.1575: HStA München, K. blau 100/1, fol. 12–13'. Kop. Druck: Kluckhohn, Briefe II, Nr. 838 S. 873–875).
44
Moritz, Wahl, 118 f. Vgl. auch unten Kap. 3.3.
45
Kf. Johann Georg von Brandenburg an Kf. August von Sachsen (o. O., 2.9.1575): HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10674/10. Eigenhd. Or., unfol. Die Antwort Kf. Augusts (Mühlberg, 4.9.1575): GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 10, Nr. Kk 1 Fasz. B, fol. 310 f. Eigenhd. Or. Vgl. Moritz, Wahl, 102 f. – Sabina von Brandenburg-Ansbach war die Stieftochter von Aemilia, einer Schwester Kf. Augusts von Sachsen (Europäische Stammtafeln, N. F. I.1, Tafeln 130, 139, 167).
46
Kf. Johann Georg von Brandenburg an Ks. Maximilian II. (7.9.1575): GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 10, Nr. Kk 2 Fasz. A, fol. 77–78. Kop. Druck: Schneidt, Geschichte, 415–417. – Ks. Maximilian II. an Kf. Johann Georg von Brandenburg (Prag, 15.9.1575): GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 10, Nr. Kk 1 Fasz. B, fol. 333–334. Or.; präs. Berlin, 20.9.1575. Teildruck: Schneidt, Geschichte, 414; (Prag, 18.9.1575): Ebd., fol. 335 f. Or.; präs. Kemnath, 30.9.1575. Druck: Schneidt, Geschichte, 418 f.
47
Kredenzbrief für die brandenburgischen Gesandten (Cölln an der Spree, 10.9.1575): GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 10, Nr. Kk 2 Fasz. A, fol. 78'. Kop. Druck: Schneidt, Geschichte, 364 f. – Vollmacht für die brandenburgischen Gesandten (Cölln an der Spree, 10.9.1575): HHStA Wien, MEA, WuKA 6-2, fol. 436. Or.; der Mainzer Kanzlei präs. Regensburg, 3.10.1575. – In der schließlich nicht benötigten Instruktion (Cölln an der Spree, 10.9.1575: GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 10, Nr. Kk 2 Fasz. A, fol. 79 f. Kop.) gibt Kf. Johann Georg seinen Gesandten keine konkreten Anweisungen, wie sie sich bei den Verhandlungen zur Wahl verhalten sollen, sondern weist sie an, „dieweill wir ihnen ein buch, darinne gleichmessige hiebevor furgelauffene Reichs tractaten beschrieben, anstadt der instruction zustellen lassen, so werdenn sie sich, was auf furstossenden furlauf in sachen zuthun, auß demselbigen allendhalben weittere notturfftige nachrichtunge zunehmen [...] wissen.“
1
Vgl. die Schreiben Ks. Maximilians II. an Heinrich d. Ä. von Pappenheim (dessen Amt von seinem Vetter Konrad ausgeübt wurde) und an den Rat der Stadt Regensburg (Prag, 30.7.1575): HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 178'–179'. Kop. Druck: Schneidt, Geschichte, 359–361. Die Ankunft des Hofquartiermeisters Hans Jakob Herbrot wurde der Stadt im Schreiben des Ks. vom 4.8.1575 angekündigt (HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 179–180. Kop. Druck: Schneidt, Geschichte, 361 f.). Zu den notwendigen Vorbereitungen in einer Stadt, die einen RT oder auch eine andere RV auszurichten hatte, vgl. Aulinger, Bild, 183–190; zu den Maßnahmen der Stadt Regensburg 1575 vgl. die im August vom Rat erlassene Anordnung für ein angemessenes Verhalten der Bevölkerung in BSB München, Cgm Nr. 4900 Bd. 2, fol. 688, sowie Gumpelzhaimer, Regensburg's Geschichte, 951–953, 956.
2
Ks. Maximilian II. an den Rat der Stadt Regensburg (Prag, 24.8.1575): HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 180 f. Kop. Druck: Schneidt, Geschichte, 362 f. Zur möglichen Verlegung des Kurfürstentags nach Nürnberg oder Augsburg und zur Entsendung eines ksl. Beamten nach Regensburg „per intendere se è cosa d'importanza o non“ vgl. Dolfin an den päpstlichen Staatssekretär Gallio (Prag, 29.8.1575): Neri, NB III/8, Nr. 130 S. 282–285, hier 283.
3
Kf. August von Sachsen an Ks. Maximilian II. (Mühlberg, 27.8.1575): HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 8500/3, fol. 66–66/1'. Kop.
4
Ks. Maximilian an Kf. August von Sachsen (Prag, 31.8.1575): HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10675/1, fol. 335 f., hier 335'. Or.; präs. Mühlberg, 2.9.1575. Druck: Schneidt, Geschichte, 363 f. Beilage 1: Schreiben der Stadt Regensburg an Ks. Maximilian II. (27.8.1575: Ebd., fol. 336 f. Kop.), in dem berichtet wird, dass „sich die pestis bey uns etzlichermassen hin und wider eraignet und solches nun vast bey einem jar hero“, und welche Maßnahmen von der Stadt ergriffen wurden. Beilage 2: „Außtzug derjhenen personen, so von dem 12. Julii an biß dato peste alhie in Regenspurg inn der statt und latzareth gestorben sindt“ [= ca. 41 Pestopfer in 7 Wochen] (datiert 28.8.1575: Ebd., fol. 337–339. Kop.). – Der venezianische Gesandte Tron meldete am 4.9.1575, dass der ksl. Quartiermeister wegen der Pest 42 Häuser habe räumen müssen, der Ks. jedoch die Reise deswegen nicht absagen wollte (Turba, Depeschen I/3, Nr. 213 S. 566–568, hier 568, Anm. 3).
5
Erich Volkmar von Berlepsch, Hans von Kostitz und Hans von Berbisdorf an Kf. August von Sachsen (Regensburg, 23.9.1575): HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10675/1, fol. 377–382, hier 381. Or. mit drei PS. – Lic. Johann Dreyling, der Gesandte Ehg. Ferdinands II., berichtete am 28.9. aus Regensburg, dass der Wahltag entgegen anderslautenden Gerüchten nicht nach Augsburg verlegt würde, denn die Seuche sei „Gott lob allhie nitt allso gefahrlich, das derohalben einiche oder füreilende verenderung beschechen solle.“ (HHStA Wien, RK, RTA 52-1, fol. 475. Or.).
6
Dolfin an Gallio (Regensburg, 7.10.1575: Neri, NB III/8, Nr. 153 S. 330–333, hier 331): „Et quello che è peggio, abbiamo qui la peste, che se ben non fa gran progresso, non lascia però di farsi sentire, morendone, che si sa, quattro o sei al giorno.“ Dolfin an Gallio (Regensburg, 28.10.1575; Neri, NB III/8, Nr. 168 S. 368–373, hier 370): Die Pest läßt nicht nach, „morendone 10 et 12 al giorno. Et tra gl'altri mancò ai dì passati un paggio dell'Imperatore et alcuni trabanti.“
7
Tron an Mocenigo (Regensburg, 13.10.1575): HHStA Wien, StAbt, Italienische Staaten, Venedig, Dispacci di Germania 5, pag. 144–147, hier 145. Kop.
8
Tron an Mocenigo (Regensburg, 21.10.1575; HHStA Wien, StAbt, Italienische Staaten, Venedig, Dispacci di Germania 5, pag. 147–150, hier 147. Kop.): Die Kff. sind fast jeden Tag zusammengetreten „desiderando innanti li mali tempi di espedirsi et ritornarsene quantoprima alle case loro.“
9
Pfgf. Ludwig an seinen Vater Kf. Friedrich III. von der Pfalz (Regensburg, 12.10.1575): Kluckhohn, Briefe II, Nr. 841 S. 877–880, hier 880 (Teildruck des Konz.). In der Ausfertigung des Schreibens (HStA München, K. blau 100/1, fol. 55–58, PS fol. 59. Or.; präs. 15.10., 8 Uhr früh) fehlt diese Bemerkung Ludwigs – wahrscheinlich, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass er die politischen Forderungen des Vaters nicht mit der gebotenen Vehemenz vertreten würde.
10
Zu den organisatorischen, zeremoniellen und polizeilichen Aufgaben des Reichserbmarschalls bei RVV vgl. Aulinger, Bild, 124–127; Eltz, Reise, 201 f.; Kohler, Wohnen, 235–238; Wanger, Kaiserwahl, 38–48 (bes. zu den Wahl- und Krönungsvorbereitungen in Frankfurt 1612); Scheffer, Gerichtsbarkeit, 4 f., 13.
11
Vgl. z.B. die Bitte Kf. Daniels von Mainz an die Stadt Regensburg um Unterstützung bei der Quartiernahme (Mainz, 4.8.1575): HHStA Wien, MEA, WuKA 25, fol. 534 f. Kop. – Folgende Akten kfl. Provenienz zu Reisevorbereitungen, Routenplanungen, Quartiernahme etc. sind für den Kurfürstentag 1575 überliefert: [Kurtrier:] LHA Koblenz, Bestand 1C, Nr. 16330 (bes. pag. 61–190, Konzz.). [Kurpfalz:] HStA München, K. blau 100/1, K. blau 110/6. [Kursachsen:] HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10675/1 (bes. ab fol. 311), Loc. 10675/4, Loc. 7395/2 (u.a. zur Organisation der Lebensmittelversorgung und der Quartiere), Loc. 10289/29 (zu Reisen Kf. Augusts 1566–1586; Angabe aus Rudolph, Reich, 536). [Kurbrandenburg:] GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 10, Nr. Kk 1 Fasz. C und D. – Die Vorbereitungen des Pfgf. Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg sind dokumentiert in HStA München, K. blau 292/4.
12
Hans von Bernstein, Dr. Lorenz Lindemann und Dr. David Peifer an Kf. August von Sachsen (Torgau, 10.10.1575): HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10675/4. Unfol. Or. Weiter heißt es dort: „Mir, Lindeman, ist von dem Reichs tage zw Regenspurgk [1567] bewust, das das churfurstliche sachssische quartier inn einer losen engen gassen gelegen, und meines erachtens vor e.kfl.Gn. unbequem sey, derhalben voranderunge disfalß vonnöten, wie auch jungsten zw Augspurgk auffm reichstage [1566] geschehen. Sovil alß mir die stadt bekandt, achte ich kein bequemer behausunge fur e.kfl.Gn. dan Georgen von Saltzburgs [= Georg Weinsprunner († 1565)], des obristen seligen, so auch sachssischer diener gewesen, nachgelassener erben. Ist ein schön groß, weit haus, lieget inn einer weiten gassen, hat vil bequeme beilosamenter und ist nicht weit von der kaiserlichen Mt. quartir abgelegen. Und ob es wol hiebevorn Pfaltz gehabt, so kan es doch durch zeitliche bestellunge woll vorendert werden, wie e.kfl.Gn. das trierische losament jungst zw Augspurgk bekommen.“
13
Stefan Frey und Dietrich Schwartz an Pfgf. Ludwig (Regensburg, 1.8.1575): HStA München, K. blau 110/6, fol. 272–274', 276 f. mit Informationen zur Beschaffung von Lebensmitteln, zu notwendigen Umbau- und Instandsetzungsarbeiten im pfälzischen Zeitlarner Hof (vgl. Ambronn, Kurpfälzische Freibehausung, bes. 197–200) sowie mit einem Verzeichnis der besichtigten Häuser u.a. in der Engelburgergasse und in der Ostengasse. Kop.; übersandt als Beilage zum Schreiben Pfgf. Ludwigs an Kf. Friedrich III. von der Pfalz (Amberg, 1.8.1575; präs. Heidelberg, 9.8.1575): Ebd., fol. 269–271. Or. In einem Schreiben an Reichserbmarschall von Pappenheim (Amberg, 19.8.1575: Ebd., fol. 291 f. Kop.) bat Pfgf. Ludwig im Namen seines Vaters, die von Dietrich Schwarz besichtigten und beschriebenen Quartiere, „deren zum merern tail di pfaltzgrafen churfursten etc. unnd derselben gesandte hievor uf dergleichen versamblungen auch inngehabt“, nicht mehr zu ändern, da „hierdurch hochstgedachter ksl.Mt., deren wie pillich khaines wegs vortzugriffen ist, an derselben quartir khain schmelerung beschicht.“
14
Dietrich Schwartz an Pfgf. Ludwig (Regensburg, 9.8.1575): HStA München, K. blau 110/6, fol. 305 f. Kop. Laut Gumpelzhaimer, Regensburg's Geschichte, 951 f., 954, wohnte der Kf. von Köln in „Schiltls Haus dem Rathhaus gegenüber“, der Ebf. von Salzburg im „Saltzburgerhof“, der Kf. von Mainz „auf der Haid wie ehemals der Kaiser“, der Kf. von Trier „bey Wolf Haller auf dem Jacobshof“ und Kg. Rudolf in „Portners, jetzt Bertrams Haus“. Ein Verzeichnis der Unterkünfte des Pfgf. Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg befindet sich in HStA München, K. blau 292/4, fol. 202–205.
15
Zur Arbeit des Reichserbmarschalls, der im Auftrag des Kf. von Sachsen als Reichserzmarschall für die gesamte Organisation der Wahl- und Krönungsfeierlichkeiten in Regensburg zuständig war, vgl. den ausführlichen Bericht in StA Nürnberg, Hft. Pappenheim, REMANr. 102b, über die Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Pest, die Regelungen für das Verhalten bei Feuer, die Beschwerden der Stadt Regensburg, die Publikation der Wahltagsordnung am 8.10.1575 und über die Vorbereitungen zur Wahl- und Krönungszeremonie. Der erste Teil von fol. 2'–8' über den Einzug von Ks. und Kff. ist ediert in Nr. 25.
16
Kurbrandenburger Gesandte an Kf. Johann Georg von Brandenburg (Regensburg, 30.9.1575): GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 10, Nr. Kk 1 Fasz. D, fol. 366, 366', 369, hier 366. Or.; präs. 30.9.
17
Für den Ks. war 1575 ein ausgesprochen kostspieliges Jahr. Der weit überdurchschnittliche Finanzbedarf erklärt sich – abgesehen von Kriegskosten – insbesondere aus den Bemühungen der Habsburger um den polnischen Thron, den Kosten für die Krönungen Rudolfs II. in Prag und Regensburg, den damit verbundenen Gesandtschaften, sowie der besonders kostspieligen Reise der ksl. Familie nach Dresden und den dort überreichten ksl. Gaben; vgl. Rauscher, Stände und Gläubiger, 205, 260–262; Rudolph, Reich, 71–76 (zum materiellen Aufwand von Kaiserreisen), 243.
18
Der spanische Gesandte Monteagudo schrieb am 30.9.1575 aus Prag an Kg. Philipp II., dass der Ks. die Reichsversammlung nicht hätte durchführen können (Colección, CXIII, 195–209, hier 205 f.): „si el Duque de Saxa no hubiera prestado al Emperador 50.000 florines, y tambien he sabido de persona inteligente que me lo dijo con mucho secreto, que el de Florencia para el mismo efecto de la jornada del Imperio, ha enviado al Emperador 100.000 florines, con que se podrà partir.“ Dazu der venezianische Gesandte Vincenzo Tron in seiner Schlussrelation (Firpo, Relazioni, 497): „In occasione di far viaggi e di trovar danari per Polonia ha ricorso a Spagna, Sassonia e Fiorenza; nè poteva andar alla incoronazione del figlio in Ratisbona se Sassonia non l'aiutava. In Ratisbona ebbe 100,000 scudi da Fiorenza e molti di Sassonia, che avevano a servir parte per il viaggio, parte per Polonia, e allora concesse a Fiorenza quel titolo che così gagliardamente avea per lo innanzi negato.“ Für die Kandidatur um die polnische Königskrone hatte Kg. Philipp II. von Spanien Hilfsgelder in Höhe von 30.000 fl. bewilligt (Rauscher, Stände und Gläubiger, 262); zum Darlehen Francesco de' Medicis vgl. auch oben Kap. 1.1, Anm. 58.
19
Vgl. Rudolph, Reich, 166, 176 mit Anm. 417. Dazu der päpstliche Nuntius Dolfin (an Gallio; Regensburg, 11.11.1575: Neri, NB III/8, Nr. 177, S. 393–395, hier 395): „Il duca di Sassonia innanzi la partita sua prestò all'Imperatore 200 mila taleri, computandovi quelli che mandò a Praga, che furono solo 50 mila.“ – Um Mittel für die Königswahl in Polen zu beschaffen, schickte der Ks. im Dezember 1575 Gesandte zu zahlreichen Reichsfürsten, um mit ihnen über größere Kredite zu verhandeln; vgl. Rauscher, Stände und Gläubiger, 350 f.
20
FHKA Wien, SUS, HZAB 29 (Hofzahlamtsmeister Häckl), fol. 228'–242'; vgl. Boeheim, Urkunden, CLXVIIf. (hier einzelne Hofzahlamtsrechnungen im Zusammenhang mit dem Kurfürstentag); Rudolph, Reich, 243 mit Anm. 231.
21
Zur Verwendung der von den Medici zugesagten Zahlung von 100.000 Kronen (= 150.000 fl.), von denen laut einer Aufstellung Georg Ilsungs im Dezember 1575 bereits 134.500 fl. ausgegeben waren, vgl. Hildebrandt, Quellen I, Nr. 104 S. 142–145.
22
Zu diesem für die Ausübung des böhmischen Kurrechts als notwendig erachteten Schritt vgl. Begert, Böhmen, 346 f.
23
Zur pragmatischen Politik Maximilians II. auf dem Prager Landtag, mit der es dem Ks. gelang, den konfessionellen und politischen Status quo in Böhmen zu sichern, vgl. Moritz, Wahl, 103 f., 117; Pánek, Maximilian II., 66–68; Auerbach, Stände, 107, 121–123; Neri, NB III/8, Einleitung, XXIIIf.; Winkelbauer, Ständefreiheit II, 20 f. Vgl. dazu auch Tron an Mocenigo (Prag, 4.9.1575): Turba, Depeschen I/3, Nr. 213 S. 566–568.
24
Prag, 15.9.1575: LHA Koblenz, Bestand 1C, Nr. 16330, pag. 141 f. (Or. für Kurtrier). LAV NRW R, Kurköln V, Nr. 8, fol. 68 f. (Or. für Kurköln; präs. Nürnberg, 23.9.). HStA München, K. blau 110/6, fol. 325 f. (Or. für Kurpfalz; präs. 19.9.). HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10675/1, fol. 348–349, 351 (Or. für Kursachsen; präs. Mühlberg, 17.9.). GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 10, Nr. Kk 1 Fasz. B, fol. 333–334 (Or. für Kurbrandenburg; präs. Berlin, 20.9.). Ein weiteres Schreiben aus Prag vom 18.9.1575, in dem der Ks. die Hoffnung äußert, dass sich in der Zwischenzeit der Zustand der schwer erkrankten Kfn. bessert, so dass „d.L. noch bey rechter zeit zur stet erscheinen khönne“: Ebd., fol. 335 f. Or.; präs. Kemnath, 30.9. Druck der Schreiben vom 15.9.: Schneidt, Geschichte, 412–414 (an die Kff.), ebd., 415 (an Hg. Albrecht von Bayern und den Ebf. von Salzburg).
25
Die entsprechende Korrespondenz: HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 214–217. Kopp. Druck: Schneidt, Geschichte, 420–426. Vgl. Moritz, Wahl, 104; Haberer, Ohnmacht, 51 f.
26
Dolfin an Gallio (Prag, 19.9.1575): Neri, NB III/8, Nr. 145 S. 314–317, hier 316: „tutti gl'elettori sono in viaggio et bisognerà che s'intertenghino per strada, dovendo essi secondo l'ordinario aspettare che prima l'Imperatore facci la sua entrata“.
27
Dreyling an Ehg. Ferdinand II. (Regensburg, 28.9.1575): HHStA Wien, RK, RTA 52-1, fol. 475. Or.
28
Zur Ankunft des Ks. und der Kff. vgl. Dolfin an Gallio (Regensburg, 7.10.1575): Neri, NB III/8, Nr. 152 S. 327–333; Sayn-Wittgenstein, nach Schneidt, Geschichte, 489 f.; Gumpelzhaimer, Regensburg's Geschichte, 951 f., sowie ausführlich die Darstellung in Nr. 25 mit den in den Anmerkungen zitierten Quellen. Zu feierlichen Einzügen in Regensburg vgl. Adlhoch/Joist/Kamp, Einzüge (ohne über die Darstellung von Gumpelzhaimer hinausgehende Informationen zum Kurfürstentag 1575).
29
Kurbrandenburger Gesandte an Kf. Johann Georg von Brandenburg (Regensburg, 30.9.1575): GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 10, Nr. Kk 1 Fasz. D, fol. 366, 366', 369, hier 366. Or.; präs. 30.9. Zu Kredenzbrief und Instruktion für die brandenburgischen Gesandten vgl. oben Kap. 2.3., Anm. 47. Am 27.9. trafen auch die Kurtrierer Räte ein; der Kredenzbrief Kf. Jakobs von Trier an Ks. Maximilian II. für seine vorausgeschickten Räte (Montabaur, 14.9.1575): HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 217 f. Kop. Druck: Schneidt, Geschichte, 426 f.
30
Dolfin an Gallio (Regensburg, 7.10.1575): Neri, NB III/8, Nr. 152 S. 327–333, hier 328; ebd. auch Informationen zu den anschließenden Audienzen und Banketten. Im Bericht der sächsischen Gesandten Berlepsch, Kostitz und Berbisdorf an Kf. August vom 4.10. (vgl. Anm.9 bei Nr. 25) ist von 1500 bis 1600 Pferden die Rede. Eine genauere Beschreibung des Hofstaats, der den Ks. nach Regensburg begleitete, ist nicht möglich, da eine genaue Aufstellung des Gefolges nicht aufgefunden werden konnte und kein entsprechendes Verzeichnis vorhanden ist (das zeitlich am nächsten liegende ist das Hofstaatsverzeichnis Kaiser Rudolfs II. vom 12.12.1576: Fellner/Kretschmayr, Zentralverwaltung I/2, 191–198). Große Teile des ksl. Gefolges waren bereits am 1. und 2.10. eingetroffen; vgl. Berlepsch, Kostitz und Berbisdorf an Kf. August (Regensburg, 3.10.1575): HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10675/1, fol. 399–400, hier 399. Or.; präs. Furth im Wald, 4.10. Die Kurbrandenburger Gesandten berichteten am 30.9.1575 (GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 10, Nr. Kk 1 Fasz. D, fol. 366, 366', 369, hier 369. Or.; präs. 30.9.), dass sich die Preise für die Unterkünfte erhöht hätten, „weill die ksl.Mt. dreihundert böhmen uber vorige anordnungen zu furirenn bestellett unnd dz frawennzimmer alleine in 150 perßonen bei sich haben soll etc.“
31
Bericht der sächsischen Gesandten Berlepsch, Kostitz und Berbisdorf vom 5.10.1575 (vgl. Anm.12 bei Nr. 25). Dazu Dolfin an Gallio (Regensburg, 7.10.1575: Neri, NB III/8, Nr. 152 S. 327–333, hier 328): „Mercordì all'alba entrò nella città con 300 cavalli et 70 carri il marchese di Brandeburg, quale per fugire l'incontro di S. M. cavalcò quasi tutta la notte“, sowie Sayn-Wittgenstein, nach Schneidt, Geschichte, 489.
32
Dazu ausführlich Nr. 25, fol. 5'–7' mit den Anm. 13, 14 und 18.
33
Sayn-Wittgenstein, nach Schneidt, Geschichte, 490. Die pfälzischen Gesandten waren bereits am 4.10.1575 eingetroffen (ebd., 489).
34
Dolz, Wegmesser, 49, 52. Die Routenrollen der Hin- und Rückreise von 1575 befinden sich in der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB), Signatur/Inventar-Nr. Mscr.Dresd.L. 451 und 454. – Zum Interesse Kf. Augusts für wissenschaftliche Instrumente vgl. ein Schreiben, das Ks. Maximilian II. kurz vor seiner Abreise aus Prag an den sächsischen Kf. sandte (Prag, 26.9.1575; HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 8500/3, fol. 67 (PS). Or.Hd.Ks. Maximilian II.): „Nachdem mier e.L. vermeldet, das sie gern ain orientalischen magnet haben wolt, so hab ich ainen bekhumen, der maines erachtens zimlich guet. So mechte e.L., do es dero gelegenhait sain wolt, der ierigen magnet, den si fur den besten halten, mit sich gen Regenschpurg pringen. So khunte man sehen, ob diser besser were.“
35
Auf die Frage des Pfgf. Ludwig, warum er nicht den Weg durch die Oberpfalz genommen habe, soll der sächsische Kf., der über Kf. Friedrich von der Pfalz aus unterschiedlichen Gründen verärgert war (vgl. dazu unten), geantwortet haben: „der luft wer nit gut da gwesen“ (Pfgf. Ludwig an Kf. Friedrich III.; Regensburg, 12.10.1575: Kluckhohn, Briefe II, Nr. 841 S. 877–880, hier 879). Vgl. Dolfin an Gallio (Regensburg, 13.10.1575: Neri, NB III/8, Nr. 158 S. 341–348, hier 346): „Il duca di Sassonia ha girato molto paese et allungata la strada in questo viaggio di Ratisbona per non toccare lo stato del Palatino.“
36
Zum Gefolge von Ks. und Kff. 1575 vgl. die Tabelle in Rudolph, Reich, 535 f. mit Erläuterungen zur geringen Verlässlichkeit des in den Quellen überlieferten Zahlenmaterials. Furierverzeichnisse aus unterschiedlichen Planungsphasen sind für 1575 erhalten in: LHA Koblenz, Bestand 1 C, Nr. 16330, pag. 133–138 (Kurtrier), 188 f. (Kurbrandenburg); HStA München, KÄANr. 3202, fol. 309 f. (Kaiser; „Auszug der fürnembst[e]n personen“), 312–313' (Kurmainz), 315–316' (Kurtrier), 317–321' (Kurpfalz), 325–326 (Kurbrandenburg); HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10675/1, fol. 361–369 (Kursachsen); 385 f., 388 (Kurmainz); 386–387 (Kurköln); 389–390' (Kurpfalz); 391–394 (Kurbrandenburg); HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10675/4, unfol. (Kursachsen); GStA PK Berlin, I. HA GR, Rep. 10, Nr. Kk 1, Fasz. C, fol. 412–415 (Kurbrandenburg).
37
Vgl. Nr. 25 mit Anm. 21. Im Schreiben Trons (an den Dogen; Regensburg, 13.10.1575; HHStA Wien, StAbt, Italienische Staaten, Venedig, Dispacci di Germania 5, pag. 144–147, hier 144. Kop.), heißt es, Kursachsen sei um 1 Uhr in der Nacht eingeritten „per fuggire l'incontri“. Dolfin berichtet (an Gallio; Regensburg, 13.10.1575: Neri, NB III/8, Nr. 156 S. 337–339, hier 337): „L'elettore di Sassonia con la moglie venerdì passato a le tre hore di notte per non voler essere incontrato dall'Imperatore entrò in Ratisbona con forse cento cocchi.“ – In den Korrespondenzen findet sich kein Hinweis darauf, dass dieses Vorgehen im Vorhinein unter den weltlichen Kff. abgesprochen wurde.
38
Vgl. Luttenberger, Kurfürsten, 124–126.
39
Abschriften der entsprechenden Korrespondenzen: HHStA Wien, RK, WuKa 4, fol. 170–175'. Kopp. Druck: Schneidt, Geschichte, 348–355. – Die Korrespondenz Ks. Maximilians II. mit seinem Bruder Ferdinand über die Durchführung eines Kurfürstentags ist überliefert in: HHStA Wien, RK, RTA 52-1, fol. 164–191' (zum Teil gedruckt in Schneidt, Geschichte, passim). In der Absage Ehg. Ferdinands II. heißt es zur Begründung (Achensee,1.8.1575; HHStA Wien, RK, RTA 52, fol. 191' f. Kop.): „dieweill dises nit ein offenliche Reichs versamblung, sondern allain ein churfurstliche zusamenkunfft bey iren, der churfursten, liebden meiner person halben, nachdem ich bißheer dergleichen churfursten täg nie besucht, allerlay nachgedenkhens machen, und ich darzu eur ksl.Mt. und lieb nit vill nuz sein mechte“. Als Beobachter der Versammlung sandte Ferdinand seinen Hofrat Lic. Johann Dreyling von Wagrain nach Regensburg; vgl. Ehg. Ferdinand II. an Johann Trautson, mit der Bitte, Dreyling zu unterstützen (19.9.1575): HHStA Wien, RK, RTA 52-1, fol. 470 f. Kop. Das Konz. des Kredenzbriefs Ehg. Ferdinands II. für Dreyling an die Kff. (9.10.1575): Ebd., fol. 482.
40
Dolfin an Gallio (Regensburg, 21.10.1575): Neri, NB III/8, Nr. 164 S. 358–363, hier 361.
41
Giovanni Dolfin (1529–1584), 1563 Bf. von Torcello, seit 1571 päpstlicher Nuntius am Kaiserhof (DBI , XL, 511–519; Neri, NB III/8, Einleitung, XV–XLII). Seine Berichte an den päpstlichen Staatssekretär Tolomeo Gallio aus Regensburg zwischen dem 7.10. und dem 11.11.1575 sind ediert in Neri, NB III/8, Nr. 152–178 S. 327–397. Kurz vor Beginn des Kurfürstentags hatte Dolfin mit dem Ks. über die Problematik der fehlenden Kaiserkrönung gesprochen und ihn mit allerlei Argumenten dazu zu überreden versucht, noch vor der Wahl seines Sohnes in Regensburg die Kaiserkrone von einem päpstlichen Legaten zu empfangen oder doch wenigstens den Papst um einen Dispens zu bitten, dass trotz der fehlenden Kaiserkrönung Maximilians die Wahl eines römischen Kg. stattfand (Dolfin an Gallio; Prag, 12.9.1575: Neri, NB III/8, Nr. 139 S. 298–304). Der Ks. hatte auf die Rechte der Kff. verwiesen, ohne deren Zustimmung er nichts unternehmen dürfe, und die Vorschläge entschieden zurückgewiesen, denn, so der Kommentar Dolfins, „quando s'è risoluta, non bastarebbe l'eloquenza di Demostene a rimoverla“. Immerhin versprach Maximilian II. dem Nuntius, dass das Wahl- und Krönungszeremoniell in Regensburg nicht verändert würde (vgl. dazu oben Kap. 1.1, Anm. 35, sowie Gallio an Dolfin; Rom, 1.10.1575: Neri, NB III/8, Nr. 151 S. 326 f., hier 326; zu seinen Aufgaben auch Dolfin an Gallio; Prag, 5.9.1575: Neri, NB III/8, Nr. 136 S. 294–296, hier 294 f.). – Zur Unterstützung Dolfins kamen auch die päpstlichen Kommissare Nikolaus Elgard und Alexander Trivius nach Regensburg; vgl. Schwarz, Nuntiatur-Korrespondenz, LXXXVIIIf.; Dolfin an Gallio (Regensburg, 7.10.1575): Neri, NB III/8, Nr. 153 S. 330–333, hier 330 f.
42
Seine Korrespondenzen aus Regensburg zwischen dem 13.10. und dem 3.11.1575: HHStA Wien, StAbt, Italienische Staaten, Venedig, Dispacci di Germania 5, pag. 144–161. Kopp. Das Konz. seiner Schlussrelation in Firpo, Relazioni, 493–502.
43
Die an Ks. Maximilian, Kg. Rudolf und an die Kff. gerichteten Kredenzbriefe Kg. Philipps II. von Spanien für den Aufenthalt Monteagudos in Regensburg (Madrid, 6.9.1575): HHStA Wien, RK, WuKA 4, fol. 235'–240'. Kopp. Druck: Schneidt, Geschichte, 461–471. Berichte Monteagudos aus Regensburg sind ediert in Colección, CXIII, 220–227, 234–253, 255–258. Am Rande des Wahltags sollte er mit den Kff. und dem Hg. von Bayern über die Aufnahme der Niederlande in den 1556 gegründeten Landsberger Bund verhandeln, kam jedoch nicht dazu, da die zahlreichen Bankette keine Zeit für Verhandlungen ließen. So klagte er am 6.11.1575 in einem Schreiben an Kg. Philipp II.: „todos los dias gastaban estos Electores en banquetes unos con otros, y [...] así se pasaba el tiempo“ (Colección, CXIII, 255; vgl. Edelmayer, Söldner, 54 f., Anm. 77).
44
Vgl. Schnettger, Principe, 265 f., 275, Anm. 230, sowie die Fuggerzeitung aus Regensburg (4.11.1575): ÖNB Wien, Handschriftenabteilung, Cod. 8950, fol. 165 f., hier 165'.
45
Paolo Carandini (1535–1590; DBI , XIX, 634 f.), seit Januar 1575 Gesandter Ferraras am Kaiserhof, und Dr. Renato Cato (ca. 1519–1608; DBI , XXII, 394 f.), ferraresischer Sondergesandter in Wien; vgl. Dolfin an Gallio (Regensburg, 13.10.1575): Neri, NB III/8, Nr. 158 S. 341–348, hier 348.
46
Vgl. Nr. 60.
47
Zu den am Rande des Kurfürstentags stattfindenden Bemühungen, die Auseinandersetzungen zwischen den Brüdern Marx, Hans und Jakob Fugger und ihrem 1563 aus der Familienhandelsgesellschaft ausgeschiedenen Vetter Hans Jakob beizulegen, der im Juli 1575 hochverschuldet gestorben war, vgl. Karnehm, Hans Fuggers Auftritt; Schneider, Kommunikationsstrategie, 188f, sowie die Regesten der Briefe Hans Fuggers an seinen Bruder Marx zwischen dem 24. und dem 27.10.1575 in Karnehm, Korrespondenz II/1, Nr. 640–643 S. 271–282.
48
Als Beispiel sei Tycho Brahe genannt, der gehofft hatte, in Regensburg den an Astronomie interessierten Lgf. Wilhelm IV. von Hessen-Kassel zu treffen, dessen Gast er im April 1575 gewesen war. Während seines Aufenthalts begegnete der Däne dem späteren Hofastronomen Rudolfs II., Thaddeus Hagecius (1525–1600), der ihm unter anderem eine Abschrift des Werks De hypothesibus motuum coelestium commentariolus von Nikolaus Kopernikus überreichte (Dreyer, Tycho Brahe, 80–83).
49
Rudolph, Herrschererhebung, 24, rechnet, dass die Stadt Frankfurt anlässlich der Wahl und Krönung zwischen 10.000 und 12.000 Fremde aufnehmen musste.
50
Vgl. Nr. 24 mit Anm. 1.
51
Kredenzbrief Kf. Friedrichs III. von der Pfalz an Kf. Daniel von Mainz für seinen Sohn Ludwig und andere Räte (Heidelberg, 17.9.1575): HHStA Wien, MEA, WuKA 6-2, fol. 437 f. Or.; präs. Regensburg, 9.10.1575.
52
Sayn-Wittgenstein (nach Schneidt, Geschichte, 491). Dazu Dolfin an Gallio (Regensburg, 7.10.1575; Neri, NB III/8, Nr. 152 S. 327–333, hier 330): „si dice che [il conte Palatino] sia restato per i dispareri che sono tra lui et Sassonia et qualch'altro elettore.“ Angesichts dieses Konfliktpotentials war dem Ks. die Abwesenheit Kf. Friedrichs III. offenbar ganz recht, denn einige Tage später äußerte er gegenüber Dolfin, „che il Palatino haveva fatto bene et piacere a molti di non venire qui, dove da pochi saria stato veduto con buon occhio“ (Dolfin an Gallio; Regensburg, 13.10.1575: Neri, NB III/8, Nr. 158 S. 341–348, hier 347).
53
Europäische Stammtafeln, N. F. I.1, Tafeln 73, 167; Wolgast, Beziehungen, 19–21.
54
Am nächsten Tag konnte Pfgf. Ludwig erreichen, dass Ehem, dem calvinistische Umtriebe in Sachsen vorgeworfen wurden (vgl. Kf. August an Pfgf. Ludwig; Augustusburg, 18.11.1575: Kluckhohn, Briefe II, Nr. 858 S. 914–917, hier 917), doch noch zugelassen wurde; vgl. Nr. 2 mit Anm 8. Beim Besuch des Ks. in Dresden im April 1575 (vgl. oben Kap. 2.2, Anm. 26) hatte Kf. August ein Feuerwerk inszenieren lassen, das seinen Kampf gegen die verschwörerischen Kryptocalvinisten darstellte (Brückner, Festlichkeiten, 239 f.; Rudolph, Reich, 166, 228–230).
55
Pfgf. Ludwig an Kf. Friedrich III. von der Pfalz; Regensburg, 12.10.1575 (vgl. Anm.1 bei Nr. 24).
56
Im Schreiben an Pfgf. Ludwig (Heidelberg, 17.10.1575: Kluckhohn, Briefe II, Nr. 844 S. 884–888) trug Kf. Friedrich seinem Sohn auf, den Kf. von Sachsen um Verzeihung zu bitten und ihm ein eigenhd. Schreiben zu übergeben, in dem er den Vorwürfen widersprach und seine Unschuld beteuerte (Kf. Friedrich an Kf. August; Heidelberg, 17.10.1575: Kluckhohn, Briefe II, Nr. 845 S. 889–891; mit den eigenhd. Randbemerkungen Kf. Augusts, die die Verärgerung des Sachsen deutlich zum Ausdruck bringen). Die Entschuldigungen wies Kf. August mit den Worten zurück: „Ich aber kann mich mit hohen beteurungen, blossen worttenn, do doch das gegenspiel offentlich am tage, eines andern nicht bereden lassen“ (Kf. August an Pfgf. Ludwig; Augustusburg, 18.11.1575: Kluckhohn, Briefe II, Nr. 858 S. 914–917, hier 915).