Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Kurfürstentag zu Regensburg 1575 bearbeitet von Christiane Neerfeld

Maßnahmen gegen Münzverschlechterung. An die Kff.

Supplikation an die Kff. (datiert Regensburg, 5.10.1575; verlesen im KR [Sitzung der kfl. Räte] am Nachmittag des 29.10.15751), unterzeichnet von den namentlich nicht genannten Vertretern der korrespondierenden Reichskreise Franken, Bayern und Schwaben2: Die drei oberdeutschen Kreise sind am 1.10.1575 in Regensburg zum Probationstag3 zusammengekommen und haben zahlreiche Missstände festgestellt: Fast überall im Reich werden vielfach Halbbatzen geprägt, die nicht der Münzordnung entsprechen4; zu nennen sind die von ihnen kontrollierten Münzen der Bff. von Straßburg, Speyer und Worms und aus der Wetterau. Außerdem werden übermäßige Mengen von Halbbatzen geprägt, die nur in kleineren Beträgen und für den alltäglichen Bedarf vorgesehen sind. Die drei Kreise haben deshalb bis auf Weiteres das Prägen von Halbbatzen verboten und empfehlen, dieses Verbot auch in anderen Kreisen einzuführen. Ks. und Kff. sollten außerdem dem Reichsfiskalprokurator befehlen, die Beschlüsse des Frankfurter DT [1571]5 umzusetzen und gegen die münzberechtigten Stände vorzugehen, deren Halbbatzen bei den Probationstagen beanstandet wurden. Bitte an die Kff., sich beim Ks. für die Vollstreckung der bei Münzverstößen vorgesehenen Strafen einzusetzen. Der Münzmeister in Königstein, der viele Münzen geprägt hat, die der Norm nicht entsprechen, soll für seine Vergehen bestraft werden6. Auf dem letzten Markt in Linz konnte angeblich nur mit kleinen Münzen bezahlt werden; bei der Messe in Frankfurt wurden wegen fehlender Münzaufsicht Goldgulden und Reichsguldiner über, Taler aber unter ihrem Nominalwert gehandelt. Bitte an die Kff., gemeinsam mit dem Ks. gegen diese Missstände vorzugehen, die vor allem von den Messestädten Linz, Frankfurt und Straßburg ausgehen.

Beschluss im KR (Sitzung der kfl. Räte) am 30.10.15757. Dekret vom 30.10.15758: Weiterleitung der Supplikation an den Ks. Auch im Kurrheinischen Kreis gibt es Verstöße gegen die Münzbeschlüsse des Reichs; es werden zu viele Pfennige und Halbbatzen geprägt, und die großen Münzen werden umgeschmolzen. Bitte an den Ks., die von den drei Kreisen empfohlenen Maßnahmen zu ergreifen, die in der RMO und den RAbb bei Münzverstößen vorgesehen sind.

Anmerkungen

1
Vgl. Kurbrandenburg, fol. 209' (Nr. 17). Laut Kurpfalz, fol. 59' (Text in Anm.j bei Nr. 13), bereits am Nachmittag des 25.10.1575 von Kurmainz proponiert.
2
HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10675/3, fol. 157–159'. GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 10, Nr. Ll Fasz. B, 4 unfol. Blätter. Kopp.; präs. Regensburg, 5.10.1575. Laut Häberlin, Reichs-Geschichte IX, 300, wurde die Supplikation dem Hofvizekanzler Weber und dem Mainzer Kanzler übergeben.
3
Zu den Ergebnissen des Regensburger Probationstags 1575 vgl. Häberlin, Reichs-Geschichte IX, 295, 298–300.
4
Zur RMO von 1559 und den nachfolgenden Münzbeschlüssen des Reichs vgl. Anm.10 bei Nr. 6 und Anm.20 bei Nr. 17.
5
Zum DT 1571, der für den einheitlichen Vollzug der Münzordnung sorgen sollte, vgl. Lanzinner, Friedenssicherung, 379–389.
6
Münzmeister in Königstein war bis 1574 Johann Kellermann. Zu den minderwertigen königsteinischen Halbbatzen, die laut Feststellung des Probationstags der drei oberdeutschen Kreise im Juni 1573 deutlich unter der Norm von 155 ½ Stück aus der legierten Mark lagen, vgl. Schneider, Münzprägungen, 286–289, bes. 288.
7
Vgl. Kurpfalz, fol. 82 (Anm.b bei Nr. 18).
8
HStA Dresden, Geheimer Rat, Loc. 10675/3, fol. 78 f. Kop.