Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Der Reichstag des Jahres 1512 zählt aufgrund der ungewöhnlichen Fülle wichtiger Themen und Probleme, die dort erörtert, allerdings nur zum Teil abgeschlossen und gelöst wurden, zweifellos zu den bedeutendsten Reichsversammlungen der Maximilianszeit. Im Zentrum der Beratungen in Trier und Köln standen, wie auf dem Augsburger Reichstag, die Themen „Reichshilfe“ und „Verfassungsfragen“, die erneut in charakteristischer Weise quasi ineinander verflochten waren.

Gleich am Anfang seiner am 16. April vorgelegten Proposition kam der Kaiser auf einen Plan zurück, den er bereits 1510 unterbreitet hatte und über den gemäß dem Wunsch und der Zusage der Stände auf der nächsten Reichsversammlung weiterberaten werden sollte. Dabei ging es, wie Maximilian nunmehr in Trier formulierte, darum, „ein ordinanz und rüstung im hl. Reych von 50000 mannen furzunemen, aufzurichten und zu halten ad defensionem, damit alzeyt gewarnet, fursehen und gerüst zu sein, frembd anfechtung, einfale und beswerung, so sich zutragen mochten, abzustellen und demselben gegenwere zu tun“ (Nr. 981 [2.]). Die anschließende Debatte zeigte, daß Maximilian und die Reichsstände über besagtes kaiserliches Projekt noch immer dieselben unterschiedlichen Auffassungen hatten wie zwei Jahre zuvor. Während dem Monarchen ein gegen äußere Feinde einzusetzendes Heer von 50000 Mann vorschwebte, sprachen die Stände von Möglichkeiten „zu unterhaltung friedes und rechts und handhabung“ (Nr. 987 [1.]), dachten also augenscheinlich mehr an Lösungen für ihnen deutlich näher stehende reichsinterne Probleme. Unter diesen Vorzeichen erkannte Maximilian, daß er seinen Traum von einer ihm für die Bekämpfung außerdeutscher Gegner zur Verfügung stehenden großen Armee nicht würde verwirklichen können. Er unterbreitete deshalb einen neuen Vorschlag, der „dem hl. Reyche und gemeyner cristenheyt zu sovil eren, nutze und wolfart als mit den 50000 mannen dyenen und gedeyhen moge“ und die Wiederaufrichtung des im Jahr 1500 beschlossenen, aber nur kurze Zeit bestehenden Reichsregiments sowie eine Neuauflage des Gemeinen Pfennigs von 1495 vorsah (Nr. 988 [2.]).

Diesen kaiserlichen Gedanken begriffen die Stände als Chance, für eine ganze Reihe aktueller Aufgaben Lösungen in ihrem Sinne zu finden. Zwischen dem 13. und 28. Mai erarbeiteten sie in drei Redaktionsstufen den Entwurf einer neuen Ordnung für das Reich, der in den Quellen oft als „ungeverlicher boß (poß)“ bezeichnet wird. In ihm fanden zwar auch einige wichtige Ziele und Vorschläge Maximilians Berücksichtigung, ansonsten war er aber stark durch spezifisch ständische Bedürfnisse geprägt. Von dem so hartnäckig verfochtenen kaiserlichen Wunsch nach einem 50000-Mann-Heer ist darin hingegen mit keinem Wort mehr die Rede. Statt dessen heißt es zu Beginn, Kaiser und Stände hätten sich in Anbetracht der „vil ergangen kriegen und ufruren im Reyche, auch zum teyl von etlichen anstossern desselben […] als ein cristlich corpus und versamlung gegen- und miteinander vereyniget, verpflicht und vertragen“ mit dem Ziel, gewalttätige Angriffe auf die Rechte und Freiheiten einzelner Reichsstände abzuwehren, „krieg und aufrur im Reych zu verhuten, […] strassenrauberey zu strafen und nit zu gestatten, desgleichen, ob ymant im Reyche oder ausserhalb des Reychs dasselbig anfechten und bekrigen wollt, dem widerstand zu tun, und nit der meynung, das ksl. Mt. oder die stende, ymants mutwilliglich unter inen selbs oder andern zu bekriegen, furnemen wolten, sonder alleyn ad conservandum et defendendum des, so hyrin geschrieben stet“ (Nr. 989 [2.]). Es folgten Vorschläge zur Organisation der rein defensiven Abwehr gewaltsamer Übergriffe (Nr. 989 [7.] - [11.], [22.]). Alle hierzu erforderlichen Maßnahmen sollten durch eine neue, allgemeine Vermögenssteuer auf alle Untertanen, d. h. einen Gemeinen Pfennig, finanziert werden (Nr. 989 [12.], [14.] - [21.]). In einer Ergänzung zu ihrem Ordnungsentwurf regten die Stände zudem eine Erhöhung der Zahl der Reichskreise von sechs auf zehn durch Einbeziehung der kurfürstlichen und der österreichisch-burgundischen Gebiete an (Nr. 995 [13.]).

Darüber hinaus enthielt der Entwurf Regelungen zu einer ganzen Reihe weiterer drängender Themen. Einige davon, wie das Eindämmen von Gotteslästerung und Zutrinken (Nr. 989 [23.] und [24.]), die Regulierung des Münzwesens (Nr. 989 [31.]) oder Verbesserungen bei der Rechtsprechung (Nr. 989 [26.] - [28.]), hatten schon frühere Reichsversammlungen beschäftigt, andere, wie Maßnahmen gegen Vorkauf treibende Kaufmannsgesellschaften und Preistreiberei (Nr. 989 [31.]) oder die Beseitigung von Mängeln am Reichskammergericht (Nr. 989 [32.]), waren eher neueren Datums. Verfassungsgeschichtlich bedeutsam war zudem der Vorschlag, daß die Reichsstände jedes Jahr für einen Monat zusammenkommen, also einen turnusmäßigen Reichstag abhalten sollten (Nr. 989 [34.]). In seiner Stellungnahme zu diesem Entwurf äußerte Kaiser Maximilian nur wenige Änderungs- und Ergänzungswünsche, die unter anderem die Verdoppelung des Gemeinen Pfennigs betrafen (Nr. 990 [13.], [15.], [20.]). Auch der Schaffung von vier weiteren Reichskreisen (Nr. 997 [11., 1011 [12.]) sowie der alljährlichen Durchführung einer Reichsversammlung stimmte er zu, benannte allerdings dafür gleich feste Versammlungsorte und bestand auf seinem Einberufungsrecht (Nr. 989 [16.]). Im weiteren Verlauf der Diskussion lehnten die Stände die Verdoppelung des Gemeinen Pfennigs wegen zu erwartender Widerstände der Untertanen ab (Nr. 994 [3.]), zugleich sprachen sie sich dafür aus, den ersten der jährlichen Reichstage am 17. April 1513 in Frankfurt oder Worms abzuhalten (Nr. 991 [5.]). Maximilian stimmte beiden Tagungsorten zu, plädierte aber für einen Beratungsbeginn schon am 6. Januar (Nr. 995 [10.], [11.]), was schließlich von den Ständen gebilligt wurde (Nr. 997 [9.]). Nach dieser Klärung wurde am 16./17. August ein Entwurf erstellt (Nr. 1011/II), aus dem schließlich die am 26. August vom Reichstag beschlossene und durch Vertreter aller Ständegruppen beurkundete Endfassung der Reichsordnung hervorging (Nr. 1011/I). Sie stellt das wichtigste Ergebnis des Reichstags 1512 dar.

Wie bereits beschrieben, vollzog Kaiser Maximilian im Laufe des Trierer Reichstags einen grundlegenden Schwenk in seiner Außen- und Bündnispolitik, indem er mit seinem Erzrivalen Venedig einen Waffenstillstand schloß und wenig später den seit 1508 bestehenden antivenezianischen Pakt mit König Ludwig XII. von Frankreich beendete. Wie wendig er an diesen signifikanten Richtungswechsel seine Forderung nach einer Reichshilfe anpaßte, entsprach voll und ganz seinem politischen Stil. Hatte er in seiner Proposition noch die in Trier versammelten Stände ersucht, ihm „zu erlicher ausfürung des kriegs wider die Venediger […] weiter trostlich, treffelich und austreglich hielf und rate [zu] beweysen“ (Nr. 981 [11.]), so verlangte er acht Wochen später in einem Atemzug mit der Aufkündigung des französischen Bündnisses Hilfe für eine militärische Auseinandersetzung mit Herzog Karl von Geldern. Dieser werde, so behauptete er, von König Ludwig XII. unterstützt, wodurch nicht nur der Verlust des Herzogtums Geldern, sondern auch ein weiteres Vordringen Frankreichs in die rheinischen Kurfürstentümer, ja ins ganze Reich drohe (Nr. 990 [10.], [11.]). Bestritten werden sollte die Kriegshilfe nach Maximilians Vorstellungen aus dem Gemeinen Pfennig, den die Stände eigentlich nur für die Finanzierung bestimmter reichsinterner Aufgaben vorgesehen hatten (Nr. 90 [12.]). Als die Stände sich zwei Wochen nach dem Wiederbeginn der Beratungen in Köln für die Vertagung der Reichshilfeverhandlungen auf den nächsten Reichstag aussprachen (Nr. 99 [2.], [5.]), war die Sicherung Gelderns für Maximilian bereits so wichtig und dringlich geworden, daß er dafür nunmehr eine Eilende Hilfe für vier Monate verlangte. Nach längerer Diskussion über verschiedene Einzelheiten, u. a. die Rückzahlung der Hilfe aus den Erträgen des Gemeinen Pfennigs (Nr. 1003, 1004 [2.]), wurde ein auf dem Kölner Anschlag von 1505 basierender, 1163 Berittene und 3130 Fußknechte umfassender Truppenanschlag erstellt (Nr. 1005) und daraus der von jedem Reichsstand zu zahlende Betrag errechnet. Dieser sollte bis zum 16. Oktober 1512 bei Bürgermeister und Rat der Städte Frankfurt oder Augsburg entrichtet werden (Nr. 1592 [4.]).

In seiner Stellungnahme zum ständischen Ordnungsentwurf unterbreitete der Kaiser zudem noch einen Vorschlag, der in gewisser Hinsicht an das 1500 ins Leben gerufene Reichsregiment erinnert. Demzufolge sollten die Reichsstände ihn bei der Einhebung des Gemeinen Pfennigs durch zwölf oder wenigstens acht Räte unterstützen (Nr. 990 [14.]). Am Ende bewilligten sie acht Räte, je vier von den Kurfürsten und den übrigen Reichsgliedern, die bis zum 29. September an den kaiserlichen Hof zu entsenden waren. Ihre Aufgabe bestand, neben der Einsammlung der allgemeinen Reichssteuer, in der Mithilfe bei der Beilegung der zahlreichen an den Kaiser herangetragenen Streitfälle sowie in seiner Beratung bei etwaigen Vertragsabschlüssen mit auswärtigen Mächten (Nr. 1592 [6.] - [11.]).

Ein besonders dringliches Problem für den Reichstag 1512 stellten die aktuellen Zustände am Reichskammergericht dar. So waren in jüngster Zeit immer wieder Klagen gegen den Kammerprokuratorfiskal Dr. Christoph Müller, verschiedene Beisitzer, Protonotare, Prokuratoren, Leser, Schreiber und andere Funktionsinhaber am obersten Reichsgericht laut geworden, unter anderem wegen unerlaubter Vorteilsannahme, Verstößen gegen die Verschwiegenheitspflicht, unzureichender fachlicher Qualifikation und mangelndem Fleiß (Nr. 1556, 1557 [3.]). Die Notwendigkeit, das Reichskammergericht einer Reform zu unterziehen und dabei die erkannten Mängel abzustellen, spielte auf Betreiben der Stände in den Verhandlungen mit dem Kaiser über die neue Reichsordnung eine wichtige Rolle (Nr. 989 [32.], 991 [6.], 995 [14.]). Um die zuvor genannten Vorwürfe auf ihre Stichhaltigkeit hin überprüfen zu können, wurde das Kammergerichtspersonal vom Gerichtssitz in Worms nach Trier zitiert und dort durch einen Reichstagsausschuß eingehend befragt (Nr. 1555, 1557 [1.], 1671 [6.], 1672 [2.], 1706 [3.], 1708 [3.], 1710 [11.], 1711 [3.], 1717 [2.], 1722 [3.], 1790 [2.]). Auch die Reichsstädte nutzten die sich bietende Gelegenheit, um verschiedene Beschwerden vorzubringen. Sie betrafen unter anderem die ungerechtfertigt hohe Belastung der Städte durch den Anschlag zum Unterhalt des Reichskammergerichts, Klagen gegen die Amtsführung des Kammerprokuratorfiskals und den Wunsch nach Erhöhung der Zahl städtischer Gerichtsbeisitzer von einem auf zwei (Nr. 1558-1560, 1718 [1.], 1720 [2.]). Als Ergebnis dieser Debatten kam es am Ende des Reichstags zu einer partiellen Reform des obersten Reichsgerichts. Ein Teil seines Personals, darunter der in die Kritik geratene Fiskal, wurde ausgetauscht, der Verfahrensgang beschleunigt und eine detaillierte Prüfung der Mängel in der Gerichtskanzlei ins Auge gefaßt. Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen sollte durch ein siebenköpfiges Gremium von Kommissaren überwacht werden (Nr. 1561).

Der Reichstag 1512 brachte auf dem Gebiet des Rechtswesens noch ein zweites, dauerhaftes Ergebnis in Form der Reichsnotarordnung hervor (Nr. 1571). Ihr konkreter Entstehungshintergrund, der genaue Zeitraum ihrer Abfassung, die Namen der daran beteiligten Personen und andere Einzelheiten sind zwar nicht bekannt, doch immerhin erklärte Kaiser Maximilian in der Präambel, sie sei auf sein Geheiß hin von kompetenten Rechtsgelehrten erstellt und durch ihn mit Zustimmung der Reichsstände auf dem Kölner Reichstag bestätigt worden. Allerdings datieren die beiden überlieferten zeitgenössischen Drucke der Ordnung in deutscher und lateinischer Sprache erst vom 8. Oktober 1512, also gut drei Wochen nach Ende des Reichstags. Ziel der Reichsnotarordnung und der vom Kaiser einige Wochen später bekanntgegebenen ergänzenden Verfügungen (Nr. 1572-1574) war es, zum einen zu gewährleisten, daß nur ausreichend qualifizierte Personen ins Notaramt gelangten, zum anderen exakte Vorschriften für die Tätigkeit der Notare und die von ihnen angewandten Beurkundungsformen zu erlassen. Offensichtlich sollten hierdurch gewisse Defizite in der bisherigen notariellen Praxis behoben werden. In den kommenden Jahrhunderten bildete die Reichsnotarordnung von 1512 die maßgebliche Grundlage des deutschen Notarwesens.

Am 18. Mai 1512, gut einen Monat nach Eröffnung des Trierer Reichstags, überfiel ein größere Gruppe fränkischer Adeliger unter Führung des weithin bekannten und berüchtigten Götz von Berlichingen auf der Reichsstraße nahe Forchheim einen von der Leipziger Frühjahrsmesse zurückkehrenden Zug von Kaufleuten aus Nürnberg und anderen Städten. Die Attackierten wurden beraubt, einige von ihnen getötet, andere gefangen weggeführt [Nr. 1017 [1.]). Unter den Tätern befanden sich neben mehreren Mitgliedern der Familie Berlichingen auch Angehörige anderer bekannter Adelsgeschlechter wie Grumbach, Hutten und Thüngen (Nr. 1027 [3.], 1038 [3.], 1048 [7.]). Als der auf dem Trierer Reichstag weilende Bischof Georg von Bamberg, in dessen Geleit der Überfall verübt worden war, von dem Angriff erfuhr, informierte er nicht nur sofort die anwesenden Reichsstände, sondern auch den in den Niederlanden weilenden Kaiser und bat jeweils um tatkräftiges Vorgehen gegen die Angreifer (Nr. 1012 [6.], 1037). Auch im weiteren Verlauf waren Bischof Georg und sein Hofmeister Johann von Schwarzenberg die treibenden Kräfte dafür, daß der Reichstag sich monatelang intensiv mit dem gravierenden Landfriedensbruch auseinandersetzte. Unterstützt wurden sie dabei durch Nürnberg, das als bedeutende Handelsstadt auf die Sicherheit seiner Kaufleute und ihrer Warentransporte existentiell angewiesen war, jedoch in der Vergangenheit schon viel unter ähnlichen Übergriffen adeliger Placker zu leiden gehabt hatte. Noch zwei weitere fränkische Mächte waren in die Geleitbruchaffäre involviert: zum einen der als adelsfreundlich geltende Bischof Lorenz von Würzburg, dem man vorwarf, einige seiner Amtleute hätten den Tätern insgeheim Vorschub geleistet, zum anderen Markgraf Friedrich von Ansbach-Kulmbach, der dafür bekannt war, daß an seinem Hof manch fragwürdiger Widersacher Nürnbergs ohne weiteres Unterschlupf und Rückendeckung fand.

Angetrieben durch Bischof Georg von Bamberg, der fortlaufend neue, detaillierte Hintergrundinformationen zu der Attacke lieferte und Vorschläge zu deren juristischer Ahndung unterbreitete (Nr. 1021, 1022-1027, 1035, 1037), machte sich der Reichstag mit großer Ernsthaftigkeit an die Untersuchung und Aufarbeitung des Vorfalls. Dieser erwies sich dabei als veritabler Prüfstein für die Trag- und Leistungsfähigkeit der bestehenden Reichslandfriedensgesetzgebung, zeigte sich doch, daß der 1495 in Worms aufgerichtete, 1498 und 1500 in Freiburg i. Br. bzw. Augsburg ergänzte Ewige Landfriede nicht ausreichte, um alle mit dem Vorgang verbundenen Rechtsfragen eindeutig klären und vor allem das zentrale Exekutionsproblem zufriedenstellend lösen zu können (Nr. 1036, 1037). Am Ende der langwierigen und von unterschiedlichen Interessen begleiteten Beratungen einigte man sich schließlich auf folgendes Ergebnis: Nachdem Kaiser Maximilian bereits am 5. Juli die Reichsacht gegen Götz von Berlichingen und andere Haupttäter verhängt hatte (Nr. 1029), erhielt nunmehr das Reichskammergericht den Auftrag, etliche weitere namentlich bekannte Verdächtige vorzuladen, sie zu verhören und ihnen einen Purgationseid abzuverlangen (Nr. 1048). Das entsprechende gerichtliche Verfahren, das Ende November in Worms begann, verlief allerdings unbefriedigend, da die meisten der geladenen Adeligen nicht erschienen oder die Eidleistung verweigerten. Deshalb wurde auch gegen sie die Acht verhängt (Nr. 1056).

Bereits zuvor hatte Bischof Georg von Bamberg in Köln von den Reichsständen Unterstützung bei etwaigen weiteren friedbrecherischen Übergriffen verlangt. Wie notwendig sie war, bewies eine mörderische Attacke des Plackers Hans von Selbitz gegen die bambergische Stadt Vilseck im August 1512 (Nr. 1012 [18.], 1628 [14.]). Doch statt der vom Bischof gewünschten großen Hilfe in Form von 1000 Berittenen und 3000 Fußsoldaten sowie einer zusätzlichen permanenten Schutztruppe von 200 Reitern für den „täglichen Krieg“ (Nr. 1035 [4.]) bewilligte man Bischof Georg nur 100 Berittene, die durch einen Anschlag auf alle Stände umgelegt wurden und unter dem Kommando Gangolfs d. J. von Geroldseck als Reichshauptmann stehen sollten (Nr. 1046).

Zu den markantesten Kennzeichen des Reichstags 1512 zählt zweifellos die ungewöhnliche Fülle interterritorialer Konflikte, die dort zur schiedsrichterlichen oder rechtlichen Entscheidung anstanden. Einige dieser Streitigkeiten zwischen Reichsgliedern erwiesen sich als derart tiefgreifend und komplex, daß sie nicht nur einen erheblichen Teil der verfügbaren Kraft und Arbeitszeit der Versammlungsteilnehmer banden, sondern auch Spannungen unter verschiedenen politischen Gruppierungen auslösten. Die Leistungsfähigkeit des Reichstags wurde dadurch in einem zwar nicht exakt meßbaren, aber doch zweifellos gegebenen Umfang eingeschränkt. Ablesbar ist dieser hemmende Effekt nicht zuletzt an der doch ziemlich großen Zahl von Verhandlungsthemen, die trotz einer Tagungsdauer von fast fünf Monaten am Ende aus Zeitmangel keiner Lösung zugeführt werden konnten und deshalb auf die nächste Reichsversammlung zur Weiterberatung vertagt werden mußten.

Zu den Reichsständen, die an dieser teilweisen Negativbilanz nicht geringen Anteil hatten, gehörten die Herzöge von Sachsen, waren sie doch gleich in drei der gravierendsten Streitfälle auf dem Reichstag 1512 unmittelbar involviert. Beim ersten handelte es sich um die Fortsetzung der noch immer ungelösten Kontroverse zwischen Kurfürst Friedrich von Sachsen und Erzbischof Uriel von Mainz um Erfurt. Sie hatte, wie erwähnt, bereits den Reichstag 1510 intensiv beschäftigt und dort wegen mangelnder Kompromißbereitschaft der Kontrahenten nicht beigelegt werden können. In der Folgezeit spitzten sich die Spannungen in dieser Sache weiter derart zu, daß Kaiser Maximilian auf der für Herbst 1511 angekündigten Augsburger Reichsversammlung einen erneuten Vermittlungsversuch plante (Nr. 1058). Vor dem Hintergrund seiner Bemühungen, die möglichst geschlossene Unterstützung des Reiches für seinen noch immer andauernden militärischen Konflikt mit Venedig zu erlangen, war ihm an einem Ausgleich zwischen den beiden wichtigsten Kurfürsten des Reiches sehr gelegen. Als die Augsburger Zusammenkunft nicht zustande kam und auch von ihm veranlaßte anderweitige Schlichtungsbemühungen nicht zum Ziel führten (Nr. 1074-1079), lud er in Absprache mit den Reichsständen alle betroffenen Parteien auf den Trierer Reichstag (Nr. 1084).

Dort stand die durch eine stattliche Delegation präsente Kurmainzer Landstadt Erfurt selbstverständlich auf der Seite Erzbischof Uriels, während die Gesandten Kurfürst Friedrichs, seines Bruders Herzog Johann und Herzog Georgs von Sachsen eine Gruppe ehemaliger Erfurter Bürger, die – je nach Sichtweise – von dort vertrieben worden bzw. freiwillig weggezogen war und nicht persönlich auf dem Reichstag anwesend sein konnte, vertraten. Friedrich der Weise beklagte sich zwar vehement über seine Vorladung nach Trier (Nr. 1098, 1103), da er sich auf keine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Mainzer Kurfürsten einlassen wollte, doch mußte er sich letztlich dem Willen des Kaisers beugen.

Das Rechtsverfahren wurde am 25. Juni in Trier eröffnet, jedoch bereits wenige Tage später zusammen mit dem ganzen Reichstag nach Köln verlegt und dort vom 16. Juli bis zum 11. September vor einem Gremium hochrangiger kaiserlicher Räte und Vertreter der Reichsstände fortgeführt. Von Anfang entwickelte sich ein zähes juristisches Tauziehen um die Einhaltung von Ladungsterminen, die Gültigkeit von Vollmachten und andere Verfahrensfragen. Zwar legten die Streitparteien ihre Auffassungen ausführlich in schriftlicher und mündlicher Form dar (Nr. 1108, 1109), doch zu einer inhaltlichen Diskussion über die bestehenden Differenzen gelangte man letztlich nicht (Nr. 1110). Die mit ihren Reichstagsgesandten in ständigem Briefkontakt stehenden Herzöge von Sachsen ließen sich über den Stand des Verfahrens immer genau informieren und tauschten sich auch untereinander über die weitere Vorgehensweise aus. Die maßgebliche Kraft war dabei zweifellos Kurfürst Friedrich, der ständig seinen Standpunkt wiederholte, in Erfurt nur das zurückbekommen zu wollen, was sein Vater und er selbst vor dem dortigen Aufstand von 1509 innegehabt hatten (Nr. 1097, 1112, 1116 [2.]). Von diesem vorgeblich historisch legitimierten Standpunkt wollte er um keinen Preis abrücken. Deshalb ging er auch auf verschiedene Vermittlungsangebote, die die Kurfürsten von Köln, Trier und der Pfalz, Bischof Lorenz von Würzburg und Herzog Ulrich von Württemberg während des Reichstags unterbreiteten (Nr. 1096 [2.], 1097, 1100, 1117, 1123, 1627 [2.] und [3.]), ebenso wenig ein wie auf die von dem hessischen Landhofmeister Ludwig von Boyneburg empfohlene friedliche Konfliktlösung anstelle einer Entscheidung mit militärischen Mitteln (Nr. 1114 [1.]). Juristische Argumentationshilfe im Rechtsstreit erhielten die Herzöge in Form von Gutachten der beiden weithin bekannten Rechtsgelehrten Dr. Henning Göde und Dr. Johann Lindemann (Nr. 1625 [1.], 1626). Als sich schließlich immer deutlicher abzeichnete, daß sich die sächsischen Ansprüche im Kölner Verfahren nicht durchsetzen ließen, empfahlen die herzoglichen Räte ihren Herren sogar, im Rahmen eines „reitenden krieges“ den Zugang nach Erfurt und dadurch den Handel mit der Stadt vollständig zu blockieren, eventuell sogar noch weitergehenden Zwang ausüben (Nr. 1116 [2.], 1119 [3.] - [9.]). Tatsächlich beschlossen die Herzöge bei einem Treffen in Grimma am 22. August, im Fall der Wirkungslosigkeit aller gegen die Erfurter gerichteten Maßnahmen solle „auf wege gedacht werden, wie der ernst gegen inen zu gebrauchen und furzunemen sein solt“ (Nr. 112 [3.]). Doch zu einer derartigen Eskalation wollte es Kaiser Maximilian keinesfalls kommen lassen. Auf sein Verlangen hin wurde auch der Erfurter Konflikt auf den kommenden Reichstag in Worms vertagt (Nr. 1108 [41.], 1639 [6.], 1645 [1.]). Zugleich erließ er ein striktes Gebot an die Streitparteien, keinesfalls mit Waffengewalt gegeneinander vorzugehen (Nr. 1127).

Der zweite auf dem Reichstag 1512 behandelte große Streitfall, an dem die Herzöge von Sachsen maßgeblich beteiligt waren, war die Auseinandersetzung um die territoriale Hinterlassenschaft Herzog Wilhelms IV. von Jülich-Berg. Kaiser Friedrich III. und sein Sohn Maximilian hatten in der Vergangenheit hinsichtlich des Erbrechts in den Fürstentümern Jülich und Berg und in der Grafschaft Ravensberg – wohl ganz gezielt – mehrere einander widersprechende Verfügungen getroffen. So war einerseits den sächsischen Herzögen für den Fall des erbenlosen Todes Herzog Wilhelms zwischen 1483 und 1495 mehrfach eine Lehnsexpektanz auf seine Länder gewährt worden, andererseits hatte Maximilian 1496 die einzige Tochter Herzog Wilhelms, Maria, offiziell für erbberechtigt erklärt, die daraufhin noch im selben Jahr mit Herzog Johann III. von Kleve verlobt worden war (Nr. 1132 Anm. 1). Wie sehr die beiden sich im sicheren Besitz ihrer monarchischen Verschreibungen wähnenden Parteien dem Eintritt des Erbfalls förmlich entgegenfieberten, zeigte sich im Herbst 1510, als das Gerücht vom Tod Herzog Wilhelms auftauchte (Nr. 1030). Sofort machten die sächsischen Herzöge ihren verbrieften Lehnsanspruch gegenüber Maximilian geltend (Nr. 1031), der allerdings schon auf dem Reichstag 1510 einen entsprechenden von Herzog Georgs Gesandten Cäsar Pflug vorgebrachten Antrag sehr diplomatisch beantwortet hatte (Nr. 464 [3.]). Als Herzog Wilhelm dann im September 1511 tatsächlich starb, wiederholten die Sachsen ihre Forderung mit allem Nachdruck (Nr. 1135), während Herzog Johann III. von Kleve sogleich Tatsachen schuf, indem er die Lande seines verstorbenen Schwiegervaters in Besitz nahm und künftig auch den Titel Herzog von Jülich-Berg führte.

Dieses vehemente Vorgehen beider Seiten bestärkte den Kaiser in seinem Entschluß, keiner von ihnen den Belehnungswunsch rasch zu erfüllen, ihn vielmehr so lange wie möglich als politisches Druckmittel zugunsten seiner wegen der Nähe Kleves und Jülich-Bergs zu den Niederlanden und zum Herzogtum Geldern naturgemäß sehr ausgeprägten eigenen Interessen zu nutzen. Er lud deshalb die zwei Parteien zunächst auf den für Herbst 1511 geplanten Augsburger Reichstag (Nr. 1136), sagte nach dessen Scheitern und weiteren Belehnungsanträgen (Nr. 1143 [1.], [7.]) schließlich zu, das Thema auf dem Reichstag in Trier zu erörtern (Nr. 1145). In den dortigen langwierigen Verhandlungen versuchten beide Seiten unter ständigem Pochen auf die erwähnten kaiserlichen und königlichen Verschreibungen, ihre jeweiligen Ansprüche durchzusetzen, gelangten aber nicht ans Ziel (Nr. 1157). Währenddessen gab es sogar Gerüchte, die Herzöge von Sachsen würden mit Hilfe hoher Geldsummen Truppen anwerben, um sich gewaltsam in den Besitz von Jülich und Berg zu setzen (Nr. 1152 [5.], 1154, 1155 [3.], 1156 [4.]). Vor allem Kurfürst Friedrich ärgerte sich im Laufe der Zeit über die nicht zu erlangende Belehnung derart, daß er gegen die nachdrücklichen Warnungen seiner Reichstagsgesandten und einiger Vertrauter am kaiserlichen Hof erwog, dem Kaiser künftig keinerlei Hilfe mehr zu leisten (Nr. 1631 [1.], 1636 [3.], 1638 [2.]). Die sächsischen Räte gingen sogar noch weiter, indem sie empfahlen, den Anspruch auf die Jülicher Lande notfalls mit militärischen Mitteln durchzusetzen. Dafür sollten auch befreundete Mächte um Unterstützung gebeten werden (Nr. 1179, 1181 [1.]). Doch Maximilian dachte nicht daran, sich erpressen zu lassen. Vor allem aber wollte er nicht durch eine Belehnung mit Jülich-Berg den ohnehin schon großen Einfluß der sächsischen Herzöge im Reich noch weiter anwachsen lassen. Der erfahrene kursächsische Gesandte Wolf von Weißenbach brachte diesen Gedanken auf den Punkt mit den an Kurfürst Friedrich übermittelten Worten: „Ich hab sorg, man kan nicht leiden, das euer ftl. Gn. wolfart sich gros und hoch preit, diweil ir mit euer Gn. fettern [den Hgg. Georg und Heinrich von Sachsen] eins und Hessen so gar an euer ftl. Gn. henkt. Solt Iolch und Perg auch dozukomen, so acht man, di gewalt wer zu fil gros.“ (Nr. 1628 [12.]). Im Tauziehen um das Jülicher Erbe verlangte Maximilian von Herzog Johann von Kleve die Stellung von hundert Berittenen für den Geldernkrieg, die dieser jedoch angesichts der Grenznachbarschaft beider Territorien ablehnte (Nr. 1185 [2.], 1187, 1188, 1189 [1.], 1193 [3.]). Immerhin räumte der Kaiser dem Herzog am Ende wenigstens die Möglichkeit ein, seinen Belehnungswunsch auf dem nächsten Reichstag erneut vorzubringen (Nr. 1191) der Wunsch nach Zahlung einer Anleihe von 1500 Gulden folgte nach kaiserlicher Manier unmittelbar auf dem Fuß (Nr. 1196, 1196).

Herzog Georg von Sachsen war 1512 neben den ihn gemeinsam mit seinen kursächsischen Vettern betreffenden Streitigkeiten um Erfurt und das Jülicher Erbe noch in einen weiteren, ihn allein tangierenden Konflikt involviert. Er resultierte aus der 1496 Herzog Albrecht von Sachsen durch König Maximilian verliehenen Statthalterschaft in Friesland, die Georg nach dem Tod seines Vaters im Jahr 1500 übernommen und weitergeführt hatte. Der Graf von Ostfriesland, Edzard I., wollte sich allerdings der sächsischen Oberhoheit nicht beugen und weigerte sich, seine Grafschaft von Herzog Georg als Lehen zu empfangen. Auf einem Tag in Neuß im August 1511 bemühten sich kaiserliche Kommissare um eine Vermittlung, auf dem anschließend geplanten, aber nicht zustande gekommenen Augsburger Reichstag sollte in der Angelegenheit weiterverhandelt werden (Nr. 1301). Schließlich gedachte Kaiser Maximilian seinen Schiedsspruch auf dem Kölner Reichstag zu verkünden. Da er jedoch den selbstbewußten Edzard im Ladungsschreiben absichtlich nur als Graf von Emden tituliert hatte (Nr. 1302, 1303), erschien dieser nicht persönlich, sondern schickte nur mehrere rechtskundige Vertreter. Vergeblich versuchten die beiden sächsischen Reichstagsgesandten Cäsar Pflug und Dr. Lorenz Zoch, den Kaiser zu einer Entscheidung zugunsten Herzog Georgs zu bewegen (Nr. 1304, 1305, 1306 [3.]). Maximilian forderte zwar Edzard nochmals zur Leistung des Lehnseides auf (Nr. 1308), vertagte aber ansonsten die Weiterbehandlung auch dieser Sache auf die kommende Wormser Reichsversammlung (Nr. 1306 [1.]).

Ein weiterer auf dem Reichstag 1512 behandelter Streitfall hatte neben einer politischen auch eine spezifisch menschliche Seite. Das äußerst machtbewußte Regiment in Hessen, das dort seit 1508 die reale Herrschaft ausübte und, wie erwähnt, bereits mit Landgräfin Anna, geborene Herzogin von Mecklenburg, wegen der Vormundschaft über ihren Sohn Philipp in Streit geraten war, verweigerte dem vorgeblich geistesschwachen Landgrafen Wilhelm d. Ä., dem Onkel Philipps, der 1493 auf die Mitherrschaft in der Landgrafschaft verzichtet hatte, jegliche Mitwirkung an den Regierungsgeschäften, schränkte zudem seinen finanziellen Spielraum so stark ein, daß er im März 1511 gemeinsam mit seiner Gemahlin Anna, geborene Herzogin von Braunschweig-Wolfenbüttel, außer Landes ging. In der Folgezeit versuchten beide unter Einschaltung verschiedener Reichsfürsten, insbesondere der Herzöge von Sachsen und Annas Bruder Herzog Heinrich d. Ä., zu ihrem Recht zu kommen, indem sie Klage gegen das Regiment erhoben. Angesichts der großen politischen Bedeutung Hessens lud der Kaiser beide Parteien auf den Trierer Reichstag (Nr. 1212 [2.], 1213). Dort inszenierte Anna einen spektakulären Auftritt. In Begleitung ihrer unmündigen Töchter fiel sie Maximilian zu Füßen, klagte, daß sie und ihre Familie Hunger und bittere Not litten, und bat ihn inständig, dem hessischen Regiment die Auszahlung von 2000 Gulden an sie und ihren Gemahl zu befehlen (Nr. 1221 [1.], [2.]). Im Rahmen des nach Maximilians Abreise von seinen Räten weitergeführten Schiedsverfahrens wurden einige Vergleichsvorschläge unterbreitet, die jedoch zunächst kein Ergebnis erbrachten (Nr. 1221, 1224). Daraufhin erschien die couragierte Landgräfin in Köln erneut persönlich vor dem Kaiser, wiederholte zunächst sehr energisch ihre Forderungen (Nr. 1229, 1230, 1232-1234, 1241), ging dann aber nach und nach doch auf die Kompromißangebote Maximilians und seiner Räte ein (Nr. 1235, 1236, 1239, 1240). Der dadurch möglich gewordene kaiserliche Schiedsspruch sah unter bestimmten Voraussetzungen ein Mitregierungsrecht Landgraf Wilhelms d. Ä. in Hessen vor und regelte darüber hinaus detailliert die standesgemäße Unterbringung und Versorgung der landgräflichen Familie. Die Herzöge von Sachsen wurden zu Kuratoren Wilhelms bestellt (Nr. 1244).

Das hessische Regiment war auch in den Streit um das Güldenweinzollprivileg involviert, der ebenfalls schon den Augsburger Reichstag beschäftigt hatte und zu Jahresbeginn 1512 wieder aufflammte. Da die Kurfürsten von Mainz, Trier und der Pfalz sowie die Wetterauer Grafen unter Berufung auf die 1510 erlassene kaiserliche Deklaration, wonach der Zoll nur innerhalb der Landgrafschaft Hessen erhoben werden dürfe, massiv gegen das Privileg Stimmung machten, befürchtete das Regiment dessen Widerrufung durch den Kaiser (Nr. 1201). Deshalb setzte es auf dem Reichstag mit Unterstützung der Herzöge von Sachsen und ihrer Gesandten alles daran, seinen Fortbestand zu sichern, gelangte aber in Köln nicht mehr ans Ziel. Nach Reichstagsende beabsichtigte Maximilian zunächst, die strittige Angelegenheit auf der nächsten Versammlung in Worms erneut zu behandeln (Nr. 1645 [4.]), übertrug sie dann aber einigen Kommissaren und gab Befehl, den Zoll an umstrittenen Zollstätten bis auf weiteres zu seinen Händen einzunehmen (Nr. 1210).

Auch die Behandlung der Differenzen dreier geistlicher Reichsfürsten nahm in Trier und Köln viel Zeit in Anspruch. Der Wormser Bischof Reinhard von Rüppurr und die Reichsstadt Worms waren bereits im Januar 1512 auf den kommenden Reichstag geladen worden, wo Kaiser Maximilian einen erneuten Versuch zur Beilegung ihrer nunmehr schon so lange andauernden Streitigkeiten unternehmen wollte (Nr. 1255). Während die Wormser Gesandten pünktlich in Trier eintrafen, ließ der Bischof wochenlang auf sich warten (Nr. 1261 [2.], [4.], [9.]). Nach Abreise des Kaisers begannen die Verhandlungen dann Ende Mai unter Leitung kaiserlicher Räte und einer Reihe hochrangiger Ständevertreter (Nr. 1261 [37.], [61.]), ein deutliches Indiz dafür, für wie dringlich die Beilegung der Auseinandersetzungen am traditionsreichen Schauplatz von Reichstagen und gegenwärtigen Sitz des Reichskammergerichts allgemein erachtet wurde. Doch auch im Zuge weiterer wochenlanger Beratungen in Köln gelang kein Ausgleich. Gegen Reichstagsende sprachen sich dann die mehrheitlich auf der Seite Bischof Reinhards stehenden geistlichen Ausschussmitglieder dafür aus, den Konflikt zur Weiterbehandlung an das Reichskammergericht zu verweisen (Nr. 1261 [64.], [66.], [67.]). Dagegen protestierten die Gesandten der Reichsstadt vehement beim Kaiser (Nr. 1261 [64.], [68.]), wußten sie doch, daß dieser auf Bischof Reinhard wegen dessen Unterstützung der pfälzischen Partei im Landshuter Erbfolgekrieg noch immer nicht gut zu sprechen war. Zudem betrachtete Maximilian den Wormser Streitfall generell als eine seiner alleinigen herrscherlichen Entscheidung unterliegende Angelegenheit, die er nicht dem Reichskammergericht überlassen wollte (Nr. 1261 [65.]). Deshalb setzte er schließlich im Reichsabschied gegen den Willen der Stände den Beschluß durch, daß zunächst unparteiische Kommissare einen weiteren Güteversuch unternehmen sollten, bei Bedarf dann auch noch er selbst und die auf dem kommenden Wormser Reichstag zusammentretenden Stände. Im Falle des Scheiterns all dieser Bemühungen würde es ihm obliegen, rechtlich zu entscheiden (Nr. 1592 [17.]).

Weil Bischof Philipp von Speyer die von der Stadt Landau auf dem Augsburger Reichstag 1510 angestrebte und bereits im Folgejahr durch die Lösung aus der Verpfändung realisierte Rückgewinnung ihres vollwertigen Reichsstadt-Status im nachhinein anfocht, erlebte auch dieser Streitfall auf dem Reichstag 1512 eine Neuauflage. Der Bischof stellte die Umstände der Pfandlösung in Frage und warf Kaiser Maximilian vor, den vereinbarten Geldbetrag nicht bezahlt zu haben (Nr. 1248). Dieser suspendierte daraufhin die bereits am Reichskammergericht anhängige Angelegenheit und ließ in Trier durch seine Räte mit Vertretern beider Seiten darüber verhandeln (Nr. 1250, 1251). Da keine Einigung zustande kam, wurde im Reichsabschied für das weitere Vorgehen in dieser Sache derselbe Modus festgelegt wie für den Wormser Konflikt (Nr. 1592 [17.]).

Mit Bischof Lorenz von Würzburg und Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen trafen 1512 auch zwei fränkische Territorialnachbarn im Streit aufeinander. Es ging dabei in erster Linie um das von beiden Seiten beanspruchte Geleitrecht auf dem Main unterhalb des in hennebergischem Besitz befindlichen, jedoch von Würzburger Territorium umgebenen Schlosses Mainberg. Dem Konflikt kam deshalb überregionale Bedeutung zu, weil durch ihn die Schifffahrt auf dem Main bereits unterbrochen und der Warentransport gestoppt worden war. Schon im April 1512 hatte Abt Johann von Fulda als kaiserlicher Kommissar vergeblich versucht, eine Verständigung zwischen den Parteien herbeizuführen (Nr. 1280), woraufhin die Verhandlungen in Trier fortgesetzt wurden. Dort und später dann in Köln verfochten die beiden Würzburger Gesandten Peter von Aufseß und Sigmund von Thüngen sowie der hennebergische Vertreter Adam von Schaumberg mit Vehemenz die jeweiligen Rechtsstandpunkte ihrer Auftraggeber (Nr. 1282-1288), im August erschien sogar noch Graf Wilhelm persönlich auf dem Reichstag, um seine Sache vor dem Kaiser zu vertreten (Nr. 1289). Als trotz allem keine Einigung zustande kam, beauftragte Maximilian schließlich Bischof Gabriel von Eichstätt und Pfalzgraf Friedrich als kaiserliche Kommissare mit weiteren Güteverhandlungen. Im Fall ihres Scheiterns sollte der Streitfall an das Reichskammergericht verwiesen werden (Nr. 1294).

Zu den interterritorialen Dauerkonflikten, die auf Reichsversammlungen des 15. und frühen 16. Jahrhunderts immer wieder einmal zur Verhandlung anstanden, gehörten die Differenzen zwischen den Markgrafen von Ansbach-Kulmbach und der Reichsstadt Nürnberg. Auch zu Beginn des Jahres 1512 war das Verhältnis der beiden so gegensätzlichen fränkischen Nachbarn wieder einmal derart gespannt, daß der Kaiser auf dem geplanten Augsburger Reichstag darüber sprechen wollte (Nr. 1310, 1311). Nachdem dann ein erster Vermittlungsversuch Kaiser Maximilians auf seiner Reise nach Frankfurt wegen des Fernbleibens Markgraf Friedrichs nicht zustande gekommen war (Nr. 1312-1315), forderte er beide Streitparteien auf, zu ihm nach Trier zu kommen (Nr. 1315). Während Markgraf Friedrich und sein Sohn Kasimir persönlich dort erschienen, weigerte sich Nürnberg lange Zeit, eine Gesandtschaft zu schicken. Als Grund dafür gab es deren akute Gefährdung durch feindliche Adelige an, die nur darauf lauerten, eine etwaige Nürnberger Reichstagsdelegation überfallen zu können (Nr. 1319-1322). Wie berechtigt die Angst vor den friedbrecherischen Angehörigen der fränkischen Ritterschaft war, bewies der am 18. Mai verübte Überfall Götz von Berlichingens und seiner Helfer auf einen Gruppe überwiegend Nürnberger Kaufleute nahe Forchheim. Erst durch diese Attacke und die darüber auf dem Reichstag einsetzende Debatte sah sich der Nürnberger Rat veranlaßt, Anfang Juni doch eine Abordnung nach Trier zu schicken (Nr. 1746). Markgraf Friedrich war zu diesem Zeitpunkt aber bereits wieder abgereist, so daß über seine Differenzen mit Nürnberg keine Schiedsverhandlungen im Rahmen des Reichstags mehr stattfanden.

Neben diesen großen Streitfällen, die das Verhandlungsgeschehen in Trier und Köln maßgeblich mitprägten, standen dort 1512 noch etliche kleinere Konflikte zur Beratung und Entscheidung an (IV.5.11.). Der soziale Stand der daran Beteiligten reichte vom Reichsfürsten bis zum städtischen Bürger. Über die meisten dieser Zwistigkeiten befand allein der Kaiser, in einige waren auch Reichsstände direkt oder indirekt involviert. Zwei von diesen Auseinandersetzungen, die Reichsstädte betrafen, sind von besonderem Interesse, stehen sie doch beispielhaft für eine ganze Reihe innerstädtischer Unruhen, die während des hier thematisierten Zeitraums in signifikanter Häufung im Reich auftraten. So wurden die 1510 durch einen kaiserlichen Schiedsspruch vorübergehend beigelegten Differenzen in Schwäbisch Hall auf dem Reichstag 1512 durch Gesandte der Stadt erneut zur Sprache gebracht (Nr. 1384), so daß Maximilian sich veranlaßt sah, durch eine nach Schwäbisch Hall beorderte Kommission ein weiteres Mal regulierend in die dortigen Verhältnisse einzugreifen (Nr. 1386, 1387). Auch nach Speyer schickte er, nachdem ihm zwei auf den Kölner Reichstag beorderte Ratsmitglieder die Dringlichkeit der Angelegenheit zusätzlich verdeutlicht hatten (Nr. 1762-1765), eine aus kaiserlichen Räten und Vertretern verschiedener Reichsstädte bestehende Delegation mit dem Auftrag, die geradezu alarmierenden Differenzen zwischen Stadtführung und Gemeinde beizulegen (Nr. 1393). Erst nach zweimonatigen intensiven Verhandlungen beruhigten sich Ende August die Gemüter in Speyer durch einen Schiedsspruch der Kommissare wieder einigermaßen.

Ab Mai 1512 beschäftigte der ebenfalls schon in Augsburg 1510 thematisierte und trotz der anschließenden Posener Schiedsverhandlungen nach wie vor ungelöste Konflikt des Deutschen Ordens mit Polen den Reichstag. Nach dem Tod Hochmeister Friedrichs von Sachsen im Dezember 1510 war Markgraf Albrecht von Ansbach-Kulmbach 1511 zum Nachfolger gewählt worden in der Hoffnung, als Neffe König Sigismunds von Polen werde er zu diesem ein entspannteres Verhältnis gewinnen als sein Vorgänger. Wider Erwarten trat er jedoch mit Unterstützung seines Vaters Markgraf Friedrich und seines Bruders Kasimir von Anfang an recht energisch und selbstbewußt auf. Die auf einem Tag in Thorn im Dezember 1511 unterbreiteten polnischen Vorschläge, die u. a. einen Verzicht Albrechts auf das Hochmeisteramt und dessen Übernahme durch König Sigismund von Polen vorsahen (Nr. 1329 Anm. 5), lehnte er als viel zu weitgehend ab, war sich allerdings auch darüber im Klaren, daß er auf Dauer gegen die polnische Übermacht nicht würde bestehen können. Deshalb suchte er, wie zuvor schon Hochmeister Friedrich, Rückhalt bei Kaiser und Reich. Er reiste persönlich zum Reichstag nach Trier, beschrieb dort Anfang Mai mit eindringlichen Worten die dem Ordensland drohende Gefahr und bat für den Fall eines polnischen Angriffs um Unterstützung (Nr. 1342). Da jedoch Maximilian und die Reichsstände sowohl die politischen Folgen als auch den finanziellen Aufwand einer eventuellen bewaffneten Auseinandersetzung mit Polen scheuten, zögerten sie eine eindeutige Antwort auf Albrechts Ersuchen immer weiter hinaus und vertrösteten ihn schließlich im Kölner Reichsabschied auf ihre neuerliche Zusammenkunft in Worms Anfang Januar 1513 (Nr. 1592 [22.]). Dies fiel ihnen um so leichter, als König Sigismund selbst das gespannte Verhältnis zum Deutschen Orden entschärfte, indem er Albrecht anbot, auf einem Schiedstag in Krakau am 24. Juni über die zwischen ihnen bestehenden Konflikte zu sprechen (Nr. 1335 [1.]). Auf dieser Zusammenkunft, die dann doch erst ab 11. November in Petrikau stattfand, vertrat Markgraf Kasimir seinen Bruder Albrecht, während der ursprünglich als Abgesandter des Kaisers vorgesehene Herzog Georg von Sachsen nicht teilnahm (Nr. 1357).

Von den in Trier und Köln thematisierten Anliegen einzelner Reichsstände sind vor allem die erneuten Bemühungen Regensburgs um Aufhebung der Reichshauptmannschaft hervorzuheben. Nach dem Tod des bisherigen Amtsinhabers Sigmund von Rorbach im Dezember 1511 hatte die Reichsstadt gehofft, die als lästige Bevormundung empfundene Kontrollinstanz endlich loswerden zu können, doch bereits zu Jahresbeginn 1512 erklärte Ks. Maximilian gegenüber Regensburger Gesandten, er habe mit Thomas Fuchs einen neuen Reichshauptmann bestellt und verlange, dessen Sold zu übernehmen (Nr. 1384). Als die Stadt auf dem Trierer Reichstag durch eine weitere Gesandtschaft nochmals in der Sache vorstellig wurde und dabei wieder, wie schon 1510 in Augsburg, auf ihre schwierige finanzielle Lage hinwies, bekundete der Kaiser, er könne und wolle auf die Hauptmannschaft nicht verzichten, sei aber bereit, die aktuelle Situation Regensburgs durch kaiserliche und reichsstädtische Delegierte überprüfen zu lassen (Nr. 1485). Als diese jedoch Ende Juli in Regensburg erschienen, stellte sich heraus, daß sie nur den Auftrag hatten, den bestehenden Widerstand gegen Thomas Fuchs zu brechen (Nr. 1494). Gleichzeitig drohte der Kaiser bei anhaltendem Ungehorsam mit schweren Strafen (Nr. 1490-1492). In einem weiteren Mandat aus Köln vom 1. September verlangte er schließlich ultimativ die Annahme des neuen Reichshauptmanns, ansonsten verfalle Regensburg der Reichsacht (Nr. 1495).

Als der Kaiser in seiner Stellungnahme zum ständischen Reichsordnungsentwurf überraschenderweise die Besteuerung der sogenannten Pfahlbürger verlangte (Nr. 990 [23.], [24.]) und die Reichsstände seinem Vorstoß ohne weiteres zustimmten (Nr. 994 [4.]), versetzte dies eine Reihe von Reichsstädten in nicht geringe Aufregung. Insbesondere Straßburg sah durch dieses Vorhaben sein jahrhundertealtes Pfahlbürgerprivileg verletzt und seine finanziellen und wirtschaftlichen Interessen beeinträchtigt (Nr. 1496, 1497, 1500), aber auch Frankfurt, Wetzlar und die Städte der Landvogtei Hagenau befürchteten negative Auswirkungen für sich (Nr. 1498, 1499, 1702 [2.]). Bevor jedoch das kaiserliche Vorhaben beschlossen und in den Reichsabschied aufgenommen wurde, erreichte die durch einige zusätzliche Ratsmitglieder verstärkte Straßburger Reichstagsgesandtschaft, darunter der namhafte Stadtsyndikus und Humanist Sebastian Brant, die Vertagung der Debatte auf den Wormser Reichstag Anfang Januar 1513 (Nr. 1502, 1503 [6.] und [7.], 1592 [13.], 1723 [3.], 1724 [1.], 1769 [2.], 1770 [1.] und [2.], 1772 [2.], 1774 [1.], 1775, 1777, 1778 [1.]). Die von den Gesandten bereits im Entwurf ausgearbeitete kaiserliche Konfirmation der Straßburger Pfahlbürgerfreiheit konnte allerdings nicht mehr erlangt werden (Nr. 1501, 1503 [7.]).

Auch über die Mehrzahl der an Kaiser Maximilian und/oder die Reichsstände adressierten Supplikationen wurde, soweit die Quellen es erkennen lassen, auf dem Kölner Reichstag nicht mehr entschieden, wohl aus zeitlichen Gründen oder wegen der oftmals diffizilen Sachverhalte. Über einige von ihnen wollte man auf dem kommenden Reichstag erneut sprechen (Nr. 1592 [18.], [20.], [21.]). Unter den Bittschriften fällt eine Reihe von Klagen Kölner Bürger gegen die dortige Stadtführung auf (Nr. 1547-1551). Hier warfen möglicherweise bereits jene gegen die Eigenmächtigkeiten und die Korruption der politischen Führungsschicht in Köln gerichteten Unruhen der Handwerker und Bürger, die wenige Monate nach Ende des Reichstags die Stadt erschütterten, ihre Schatten voraus.

Sowohl von der Weiterführung des 1512 nach zwölfjähriger Laufzeit zu Ende gehenden Schwäbischen Bundes als auch von der Wiederbegründung der 1508 aufgelösten Niederen Vereinigung erhoffte sich Maximilian eine Stärkung und Verbreiterung seines politischen Rückhalts im Reich gegen inner- wie außerdeutsche Gegenspieler. Deshalb stellte er bereits im Februar den Mitgliedern des Schwäbischen Bundes die großen Nachteile eines definitiven Endes ihres bewährten Zusammenschlusses vor Augen und berief für März auch gleich eine Versammlung nach Augsburg ein, auf der die Bundesverlängerung erörtert und beschlossen werden sollte (Nr. 1424). Einige wichtige Bundeszugehörige, allen voran Herzog Ulrich von Württemberg und Markgraf Friedrich von Ansbach-Kulmbach, hatten jedoch aus unterschiedlichen Gründen Vorbehalte gegen eine neuerliche Mitgliedschaft. Wie sie knüpfte auch Bischof Georg von Bamberg Bedingungen an seinen erstmaligen Beitritt. Hierüber verhandelten alle drei Fürsten auf dem Trierer Reichstag persönlich mit dem Kaiser (Nr. 1440, 1444, 1446, 1447, 1448 [1.]). Dieser erreichte schließlich, daß sowohl der Markgraf als auch Bischof Georg in den Bund eintraten. Herzog Ulrich hingegen hielt bis zur Aufrichtung des neuen Bundesvertrags am 11. Oktober an seinen zahlreichen, sowohl für Maximilian als auch für die übrigen Mitglieder letztlich nicht erfüllbaren Forderungen fest (Nr. 1458-1460, 1463-1471) und gründete schließlich im folgenden Jahr mit Baden, der Pfalz, dem Bischof von Würzburg und den sächsischen Herzögen den sogenannten Kontrabund.

Beim zweiten vom Kaiser angeregten Bündnisprojekt ging es um die Wiederbelebung der 1474 erstmals ins Leben gerufenen, dann nochmals von 1493 bis 1508 bestehenden Niederen Vereinigung. In dieser zweiten Phase gehörten dem Zusammenschluß neben König Maximilian als Inhaber der vorderösterreichischen Lande einige oberrheinische Bischöfe und Reichsstädte an. Nunmehr schwebte dem Kaiser eine Neuauflage in modifizierter Form und mit zusätzlichen Mitgliedern sowie eine Kooperation mit dem Schwäbischen Bund vor (Nr. 1478 [1.]). Doch gerade letztere erschien seinen Verhandlungspartnern nicht wünschenswert, auch hatten sie teilweise andere Vorstellungen von der Zusammensetzung der Vereinigung (Nr. 1480 [3.] und [4.], 1481, 1483). Deshalb verliefen die zwischen Mai und August auf verschiedenen Zusammenkünften in Straßburg geführten Verhandlungen mit kaiserlichen Abgesandten letztlich im Sande.