Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer
Kap. VIII.D.2 ist dem Konflikt zwischen zwei Bundesmitgliedern, den Hgg. von Pommern und Kg. Christian III. von Dänemark, um Besitzrechte an geistlichen Gütern des Bf. von Roeskilde auf Rügen gewidmet1. Dieser seit mehr als fünf Jahren schwelende ungelöste Streit2ließ die pommerschen Gesandten die Sitzungen der Schmalkaldener gemäß ihrer Instruktion (Nr. 63d) meiden und veranlasste die altgläubigen Reichsstände, Pommern zur Mitberatung über die Türkenhilfe im Fürstenrat aufzufordern, was jedoch erfolglos blieb. Es gelang den pommerschen Gesandten nicht, die von ihnen gewünschte Erklärung der Bündner in diesem Konfliktfall in Nürnberg herbeizuführen, da die Causa abermals auf die nächste Zusammenkunft der Schmalkaldener verschoben wurde.
In ihrer Eingabe vom 29. Jan. 1543 (Nr. 286) und in einem den Schmalkaldenern übergebenen ausführlichen Bericht schilderten die Gesandten im Namen der Hgg. von Pommern zum wiederholten Mal den Verlauf des Konflikts und die Nachteile, welche ihre Untertanen durch Handelssperren von Seiten des Kg. von Dänemark erleiden müssten, und baten um Hilfe und Schutz der Einungsverwandten. Die anwesenden Räte der Schmalkaldener wollten sich laut ihrer Antwort vom 4. Febr. bei den Bundeshauptleuten dafür einsetzen, dass Kg. Christian III. den zu Hamburg ausgehandelten Vertrag (1542 Aug. 27) ratifizieren bzw. seine Gesandten zur gütlichen Erledigung der Causa nach Nürnberg abfertigen sollte (Nr. 287). In ihrer mündlichen Replik vom 8. Febr. erklärten die Pommern diese Antwort für unzureichend und wenig hilfreich und lehnten eine weitere Vertröstung ab (Nr. 288). Ein Gutachten des Ausschusses empfahl allen schmalkaldischen Räten, den pommerschen Bericht über den Konflikt mit Dänemark mit der Bitte um Instruktionen an ihre Auftraggeber zu schicken, damit entweder während der Versammlung in Nürnberg oder auf einem nach Ostern anzusetzenden Verhandlungstag eine Entscheidung getroffen werden könne (Nr. 289). Kf. Johann Friedrich von Sachsen forderte die Hgg. von Pommern am 14. Febr. auf, ihren Räten die Teilnahme an den Sitzungen der Schmalkaldener zu befehlen, und stellte im Falle unannehmbarer Bedingungen von Seiten des Kg. von Dänemark eine baldige Entscheidung der Bündner in Aussicht (Nr. 290). Die Hgg. von Pommern beteuerten in ihrer Antwort an Kursachsen vom 1. März, die zu Beginn des Reichstags den Räten gegebenen Instruktionen nicht abändern zu können, da sie dazu die Zustimmung der Landstände benötigen würden. (Nr. 291). Bei der Sitzung der Schmalkaldener am 12. April 1543 bat der Gesandte Hg. Philipps von Pommern, Jakob von Zitzewitz, die Bündner nochmals um eine Deklaration in der Causa Pommern gegen Dänemark (Nr. 292). Als diese nicht erfolgte, protestierte Zitzewitz am 25. April und erklärte, dass Pommern sich wegen unterlassener Hilfeleistung des Schmalkaldischen Bundes diesem nicht mehr verpflichtet fühle und künftig nicht willens sei, die Bundesanlagen zu leisten (Nr. 293).