Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer
A Stettin AP, AKW Sign. 95, fol. 84r–87v (Kop.).
B Stettin AP, AKS I/113, S. 81–91 (Kop.).
C Stuttgart HStA, A 262, Bd. 24, unfol. (Kop.).
D Weimar HStA, EGA, Reg. H pag. 421–434, Nr. 154/3, fol. 103r–106v (Kop.); DV fol. 106v: Ungeverliche vertzeichnus des weiteren antragens der pommerischen rethe. 1543, den 8. Februarij, Nurmberg1.
Am 8. Februarij haben die gesanten den einungsverwanthen stenden uf ir gegebene antwurdt dyße antzeyge ungeverlich widerumb gethana: Die Antwort der Schmalkaldener vom 4. Febr. (Nr. 287) sei ihrem Anliegen nicht dienlich und verzögere dessen Erledigung. Die Aufnahme des Kg. von Dänemark in den Schmalkaldischen Bund2sei wegen der Irrungen der Hgg. von Pommern mit Christian III. beschwerlich gewesen. Sie hofften jedoch, durch Ratifizierung der dänischen Aufnahme eine gütliche Einigung des Konflikts zu ermöglichen oder diesen dem Schiedsspruch des Bundes zu unterstellen, was jedoch bisher fehlschlug. Es sei auch nicht anzunehmen, dass Kg. Christian Gesandte auf diesen Reichstag schicken werde, da er sich im Moment nicht in Dänemark, sondern im Herzogtum Schleswig aufhalte und wenige Räte zu seiner Verfügung habe, ohne deren Bewilligung er keine Beschlüsse fassen könne. Außerdem befinde sich der Kg. von Dänemark mit Karl V. und den Erblanden [
Aus diesem allen ist offenbar, das unsern gnedigen fursten und herren mit diesen vorgeschlagenen wegen gar nichts geholfen, sondern das ire fstl. Gnn., wie hie zuvor allewege bescheen, aufgehalten, vertzogen und von einer zeyt zur andern verwiesen werden, welchs iren fstl. Gnn. zum hogsten beschwerlich und nachteilig. Wollen uns derhalben nochmalen zu euern Gnn. gentzlich versehen, die werden unserm jungst gethanen suchen stadtgeben und ahne weytern vertzug oder aufhalten erklerung diser sachen vermuge der einigungsverfassung ergehen lassen und, wann solchs gescheen und nicht ehr, an die kgl. Wd., das dieselbe die orterung dieser sache zu erkenthnuss der stende der christlichen verein stelde, schreiben, neben weyterm antzeigen, wie die verfassung der einigung mitbringet, wir auch am jungsten gebethen und euer Gnn. schriftlich [Nr. 286, Anm. 7] zugestellet, welchs wir hie der kurtze halben repetiert und erholet wollen haben. Wo auch euer Gnn. hiertzue uber die ubergebene bericht weyter underichts der sachen von uns begeren wurden, so sein wir erputtig, zu ieder zeyt euer Gnn. denselben, so viel wirs bericht sein, zu thuen.
Was aber das letzt ansinnen betryfft, nemlich das wir der obligenden sachen der christlichen verein abwarten wolten etc., wollen wir euer Gnn. nicht bergen, das solchs zu thuen uns nicht geburen will, weil unser gnedigen fursten und herren uns zugestalte instruction [Nr. 63d] vermäg, das wir uns in kein handlung der einigung vor erlangter declaration lassen sollen3. Wo aber dieselbe, wie wir uns verhoffen, ergehen wurde, so haben wir von iren fstl. Gnn. bevhelich, uns in sachen, in die einigung gehorig, dermassen zu ertzeygen, das ungetzweyfelt euer Gnn. und die andern stende der christlichen verein ein benugen dran tragen werden.
Wo aber die declaration unvertzuglich nicht ergehen wurde, so wissen sich euer Gnn. zu erinnern, das ire fstl. Gnn. uf jungstgehaltenem reychstage zu Speyr durch derselben gesanthen rethe in der gemeinen versamlung der einungsverwanthen stende4 von wegen dess vilfeltigen vertzugs und aufhaltens und also von wegen der nichtleistung der gegenpflicht der einigungsverwanthnuß erlassen und derselben burde weiter zu tragen nicht schuldich, auch nicht willens wehren, wie dann ire fstl. Gnn. von der zeyt an sich in kein burden oder handlung der einigung gelassen und nochmaln zu thuen nit geneigt sein, welchs unser gnedigen fursten und herren damals vorbringen und protestation wir hieher erholet, repetiert und verneuert wollen haben.
Und wollen zudem in sonderheit in namen und von wegen hochgedachter unser gnedigen fursten und herren hiemit gegen euer Gnn. offentlich bedingt und protestiert haben, das unsere gnedigen fursten und herren nie ursachen gesucht haben, sich aus der einigung zu begeben, sondern haben alle wege, alle mittelwege und glimpf, darinn zu pleiben, gesucht und dieselben nit erhalten mugen. Derhalben ir fstl. Gnn. genottranget sein, dieselbe zu verlassen und sich daraus zu begeben. Und zweifeln ir fstl. Gnn. nicht, sie werden derhalben gegen Gott dem Allmechtigen, euer Gg. und menniglich mehr dann gnug entschuldigt sein. Wir wollen uns aber nochmaln versehen, es werden sich euer Gnn. einer andern antwurt entschliessen und unsere gnedige fursten und herren dess geniessen lassen, das ir fstl. Gnn. vermuge der einigungsverfassung und der manigfaltigen gegebener abschiede und zusagen lengst hette widerfahren sollen. Das werden ir fstl. Gnn. ungetzweyfelt in allen gnaden und guten widerumb gedencken. Wir wollen auch hierauf euer Gnn. unvertzugliche antwurt nochmalen erwarten.