Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer
Anmerkungen
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Bgm. und Rat von Frankfurt waren bereits vor der Reformation bestrebt, die materiellen Vergünstigungen des Klerus in der Stadt einzuschränken und die städtische Steuerhoheit auf alle Geistlichen auszudehnen. Eine Ausnahme bildeten dabei die drei reichsunmittelbaren Stifter (Bartholomäus-, Leonhard- und Liebfrauenstift), deren altgläubiger Klerus im Besitz diverser Renten, Gefälle und unablöslicher Erbzinsen (= Ewigzinsen) verblieb. Auf dem Augsburger RT von 1530 wandten sich Beauftragte der drei Stifter an Karl V. um Hilfe gegen das reformatorische Vorgehen des Frankfurter Rates und erwirkten ein ksl. Privileg (1530 Sept. 15), in welchem der Kaiser den Stiftsangehörigen und ihren Nachkommen sämtliche Privilegien bestätigte und sie in seinen Schutz nahm. Siehe dazu: S. Jahns, Frankfurt, Reformation und Schmalkaldischer Bund, S. 166–169. Auf dem Regensburger RT von 1541 nahmen die Frankfurter Gesandten erneut den Kampf gegen die Privilegien der Geistlichkeit auf und beantragten in einer Petition am 5. Juli 1541 in consilio imperiali die Umwandlung der Ewigzinsen, auch die der Stiftsgeistlichkeit, in wiederkäufliche Zinsen unter bestimmten Bedingungen: Siehe dazu RTA JR Bd. XI, Nr. 369. In Nürnberg 1543 befürchteten die Frankfurter Gesandten, dass die altgläubigen Stiftsgeistlichen bei Kg. Ferdinand und den Reichsständen Stimmung gegen sie machen könnten, weshalb sie sich in obiger Supplikation an Kg. Ferdinand wandten. Zum Kampf um die Ewigzinsen siehe: I. Haas, Reformation – Konfession – Tradition, S. 260–276.
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Zu Vorgeschichte und Verlauf des Konflikts siehe vor allem: E. Wolgast, Hochstift und Reformation, S. 240–243; E. Gatz, Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches, S. 528–530; H. Patze/W. Schlesinger(Hrsg.), Geschichte Thüringens, Bd. 3, S. 122ff. (Beitrag von I. Höß über das Bistum Naumburg); J. V. Pollet, Julius Pflug. Correspondance Bd. 2, S. 251–265, S. 288–306; J. Heckel,Die evangelischen Dom- und Kollegiatsstifter Preussens: zu Naumburg bes. S. 16f., S. 26ff.
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Zum Verlesedatum im Reichsrat am 27. Febr. 1543 siehe: würzburgisches Protokoll Nr. 81, fol. 10r; pfalz-neuburgisches Protokoll Nr. 82, fol 10v.
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Zum 2. März 1543 als Datum der Verlesung im Reichsrat siehe das würzburgische Protokoll (Nr. 81, fol. 10v). Im württembergischen RT-Protokoll (Nr. 84a, fol. 9v) wird der 1. März als Datum der Übergabe der Supplikation angeführt.
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Gegen Ende des RT richtete Pflug erneut eine Supplikation an die Reichsstände (Nr. 300e), in welcher er die Vergehen des Kurfürsten in Naumburg anprangerte.
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In allen RTA-Bänden von 1532 bis 1550/51 finden sich Aktenstücke und weiterführende Erklärungen zur preußischen Frage: RT 1532: RTA JR Bd. X, Erklärungen S. 730–732 und Nr. 154–155; RT 1541: RTA JR Bd. XI, Nr. 303–328; RT Speyer 1542: RTA JR Bd. XII, Nr. 251; RT Nürnberg 1542: RTA JR Bd. XIII, Nr. 186a–b; RT 1544: RTA JR Bd. XV, Nr. 511–513; RT 1545: RTA JR Bd. XVI, Nr. 304–309; RT 1546: RTA JR Bd. XVII, Nr. 97, Punkt 10a, S. 493; RT Augsburg 1547/48: RTA JR Bd. XVIII, Nr. 364–367; RT Augsburg 1550/51: RTA JR Bd. XIX, Nr. 267–268. Zur näheren Erläuterung der Politik Hg. Albrechts von Brandenburg und des Deutschmeisters Walther von Cronberg im Konflikt um das Ordensland siehe: A. Graß mann, Preußen und Habsburg, S. 109–112 (zu 1542/43); A. Herrmann, Der Deutsche Orden, S. 130–132 (zu 1542/43); S. Dolezel, Das preußisch-polnische Lehnsverhältnis unter Herzog Albrecht von Preußen (1525–1568), S. 63–68 (zu 1541–1543). Allgem. Überblick bei: E. Wolgast, Hochstift und Reformation, S. 83–91; I. Höß, Das Reich und Preußen, S. 130–157; W. Hubatsch, Albrecht von Brandenburg-Ansbach, passim.
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Hg. Albrecht von Brandenburg an Kf. Johann Friedrich von Sachsen und Lgf. Philipp von Hessen, Königsberg, 1542 Nov. 5, in: Weimar HStA, EGA, Reg. H pag. 444–449, Nr. 159, fol. 11r–13v (Ausf.).
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Mgf. Georg von Brandenburg ersuchte nicht nur Kg. Ferdinand, sondern auch Hg. Moritz von Sachsen um Unterstützung seines Bruders Hg. Albrecht von Brandenburg in der preußischen Frage. Er bat Hg. Moritz, er solle, in ansehung das wir mit dem herzogthumb Preussen mitbelehnet sint, iren rethen, so dieselbige daselbst zu Nurmberg auf dem reichstag haben, bevelhen, neben andern der preusischen sachen halben das beste furdern zu helfen [...]. Siehe das Schreiben Mgf. Georgs an Hg. Moritz von Sachsen, Cadolzburg, 1543 am Suntag Oculi (Febr. 25), in: Dresden HStA, 10024, GA, Loc. 10184/5, fol. 85rv (Ausf.).
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Knobelsdorff war der oberste Statthalter Mgf. Georgs von Brandenburg in Franken, der auf dem RT in Nürnberg anwesend war. Zu den Kontakten Knobelsdorffs mit Ahasver von Brandt während des RT siehe den Bericht Brandts: Nr. 83, passim.
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Karl V. lehnte in Regensburg 1541 ein Gesuch des Deutschen Ordens auf Exekution der Reichsacht ab, suspendierte die Acht für ein Jahr und sprach sich für eine friedliche Schlichtung des Konflikts durch eine aus je zwei polnischen und zwei deutschen Vertretern gebildete Kommission aus. Siehe: S. Dolezel, Das preußisch-polnische Lehnsverhältnis, S. 64. Die Akten zu den Verhandlungen über die preußische Frage auf dem RT 1541 in: RTA JR Bd. XI, Nr. 303–328.
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Unklar, ob Wolff von Creutzen gemeint ist, der sich laut dem Bericht Ahasver von Brandts mit seinem Bruder Bonaventura um den 20. März 1543 in Nürnberg aufhielt: siehe Nr. 83, fol. 41r.
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Zur Datierung siehe den Bericht Brandts vom 31. März 1543 (Nr. 83, fol. 42v), der seine Bemühungen schildert, die Unterstützung glaubensverwandter und wohlmeinender Reichsstände für die Suspension der preußischen Acht zu erlangen.
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Nach der am 3. April 1543 erfolgten Abreise Brandts aus Nürnberg berichtete Hieronymus Schürstab am 6. April 1543 an Hg. Albrecht von Preußen: [...] Und hat sich syder seinem abraysen von hynnen nichts neues zugetragen. Es haben sich auch die stende byß auf dyse stunde des frieds noch nicht vorglichen. So bin ich auch heut frue wider bey dem Rechenberger gewesen und inen gefragt, ob er noch nichts in euer fstl. Gn. sachen bey röm. kgl. Mt. außgericht. Zeigt er mir an, wie er allererst gestern bey Dr. Genger, vycecanzler, gewesen und derhalben bey im ausrichtung gethan, aber keinen entlichen beschaydt von im erlangen konnen. Es maynt auch der von Rechenberg, das man nichts werd außrichten oder erlangen konnen, dieweyl kein schrieft oder botschaft von kgl. Mt. zu Polen vorhanden, und das röm. kgl. Mt. – unersucht vom Kg. von Polen – schwerlich die acht ytzundt lenger sußpendieren. Ydoch wollen wir an unserem vleyß hierynnen gar nichts erwinden lassen. [...] In: Berlin GStAPK, XX. HA, StA Königsberg, HBA A 4 (= Kasten 209), (Ausf.).
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Das Memorial war für jene Reichsstände bestimmt, die die Bemühungen Hg. Albrechts von Preußen um Suspension der Reichsacht unterstützten, (Kursachsen, Sachsen, Brandenburg-Ansbach, Hessen) Tatsächlich ermöglichte der Rückhalt bei den glaubensverwandten Fürsten im Reich und deren Fürsprache bei Kaiser und König Hg. Albrecht von Preußen in den Jahren 1541 bis 1544 viermal, von der Acht suspendiert zu werden. Siehe W. Hubatsch, Albrecht von Brandenburg-Ansbach; S. 223–225.
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Zur Datierung siehe den Bericht Brandts vom RT in Nürnberg, wo er in der letzten Märzwoche Gespräche mit verschiedenen Verbündeten Hg. Albrechts von Preußen führte: Nr. 83, fol. 41v-42v.
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Da der Gesandte Dr. Reinhard von Hausen mit seinem Anliegen bei König und Reichsständen nicht durchdrang, erhielt der am 16. April zum Nachfolger Cronbergs gewählte Wolfgang Schutzbar vom RKG-Prokurator Dr. Adam Wernher von Themar nach dem Ende des RT eine Kopie des kgl. Mandats zur Suspension der Acht (Nr. 301h, Anm. 2) zugestellt. Siehe das Schreiben Dr. Adam Wernhers von Themar an Wolfgang Schutzbar, Speyer, 1543 Mai 9, in: Wien DOZA, Preußen 396/2, fol. 394rv (Ausf. mit Siegel); AV von späterer Hd. fol. 394r: Procurator zu Speyer communicirt die von röm. kgl. Mt. dem cammergericht insinuirte uff noch 1 jahr prolongirte suspension der achtexecution wider Mgf. Albrechtn von Brandenburg.
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Der am 6. Dez. 1527 durch Karl V. zum Adm. des Hochmeistertums in Preußen ernannte Walther von Cronberg verstarb am 4. April 1543 in Mergentheim. Sein Nachfolger Wolfgang Schutzbar, gen. Milchling, Pfennigmeister im Türkenzug 1541, wurde am 16. April 1543 zum Hochmeister gewählt; er verstarb am 11. Febr. 1566 in Mergentheim. Zur Wahl des neuen Deutschmeisters siehe: J. Voigt, Geschichte des Deutschen Ritterordens, Bd. 2, S. 94-96.
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Es gelang dem kursächsischen Kanzler nicht nur, die glaubensverwandten und mit Hg. Albrecht verwandten Reichsstände zur Verlängerung der Suspension der Acht zu bewegen, sondern – mit Ausnahme des Kf. von Mainz – auch die anderen Kurfürsten. Somit setzte sich die Mehrheit im Kur- und im Fürstenrat zu Gunsten Hg. Albrechts und gegen den Deutschmeister ein.