Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer
A Stettin AP, AKW Sign. 14, fol. 23r–25v (Ausf. an Hg. Philipp).
B Stettin AP, AKS I/10, S. 67–72 (Ausf. an Hg. Barnim); DV S. 72: Exhibitum sontags Reminiscere [Febr. 18] anno etc. 43 zu seiner L. eigenen handen.
Die kursächsischen Gesandten berichteten aus Nürnberg1über die pommerschen Räte, das gedachte euer Ll. rethe, sich uff die zu Braunschweig [1542 Sept.] gegebene antwurt, auch etzliche darauf an euer Ll. gethane schreyben vernemen zu lassen von euer Ll. nit bevhel hetten, es wurden inen dan zuvorn von den stenden der christlichen verain, in sachen euer Ll. ains- und kgl. Wd. zu Dennemarck andersteils betreffende, entlicher bescheid und declaration gegeben. Darumb sie auch zum heftigisten angehalten.
Und wiewol gemelte stende derselben euer Ll. rethen ain bequeme antwurt darauf gegeben [Nr. 287], undter anderm des vermugens, das unser freuntlicher lieber vedter und bruder, der Lgf. zu Hessen, und wir kgl. Wd. nochmals zum eylendesten schreiben und sein kgl. Wd. anlangen und vermugen solten, die zu Hamburgk beteidingte vertragsnotel [1542 Aug. 27] nochmals anzunemen und zu ratificiren, welche schrift auch von seiner L.[= Lgf. Philipp von Hessen] und uns an gemelte kgl. Wd. also in notturftiger form gescheen und wegkgeschickt worden ist2, so haben uns doch die vorgedachte unsere rethe weiter berichtet, das euer Ll. rethe des auch nit begnugig sein wollen, sundern sich derhalben von der berattschlagung gemainer christlichen verain gesonderet und darbey zu sein gewaigeret, nit zu geringer freudt und frolockung der papisten3, mit der entschuldigung, das sie von euer Ll. des also stracken bevhel hetten, des sie sich musten halten.
Obwohl der Kf. von Sachsen nicht zweifelt, dass die Hgg. von Pommern durch ihre Gesandten über den bisherigen Schriftwechsel in der Causa Pommern gegen Dänemark Bescheid wissen, will er nicht unterlassen, den Herzögen selbst zu schreiben.
Und nachdeme dan euer L. und ir vedter an dem letzten der aynunge bescheid [Nr. 289] dieszer zeit ane zweivel zufriden sein werden und wir uns gentzlich versehen, kgl. Wd. werde die hamburgische vertragsnotel nochmals ratificiren oder die sachen zu schleuniger erkenntnus der aynunge stellen, so ist unser freuntlich bitt, euer L. wolle iren rethen gein Nurmbergk furderlichen und unvertzuglichen bevhelen, dergleichen ane zweivel euer L. vedter, des L. wir gleicher gestalt geschriben, auch thun wirdet, das sie sich von beider euer Ll. wegen uff den abschied, so euer Ll. rethe zu Braunschweig genommen [1542 Sept. 12]4 und inen doselbst gegeben worden, mit freuntlicher und wilferiger antwurt wellen lassen vernemen, auch bey den beratschlagungen der sachen, so in der christlichen verain doselbst zu bewegen furfallen, sein und die zum besten furdern helfen.
Die Hgg. von Pommern werden aus den Berichten ihrer in Nürnberg anwesenden Räte von einer Antwort des Kg. von Dänemark in der strittigen Causa erfahren. Sollten die Bedingungen Kg. Christians III. für die Hgg. von Pommern nicht annehmbar sein, wird den pommerschen Räten von den Einungsverwandten in diesem Streitfall endgültig ohne weitere Verzögerungen Bescheid gegeben werden.