Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer
Die Verhandlungen zu Friede und Recht zwischen dem König und den evangelischen Reichsständen begannen in Nürnberg bereits am 25. Januar 1543, also vor der Proposition, mit einer Klage der Schmalkaldener wegen der trotz ihrer Rekusation gegen sie geführten Prozesse des Reichskammergerichts und wegen der ausstehenden Visitation (Nr. 151). Gleich nach Eröffnung des Reichstags wandten sich die Augsburger Konfessionsverwandten am 2. Febr. 1543 mit einer umfangreichen Supplikation an den König und die ksl. Kommissare (Nr. 152), in der sie jene Argumentationslinie zu Friede und Recht vorgaben, die sie bis zum Ende des Reichstags beibehielten, d.h. Verhandlungen zu Friede und Recht als Voraussetzung für die Teilnahme an den Beratungen über die Türkenhilfe. Nach einer am 3. Febr. erfolgten kurzen mündlichen Antwort des Königs (Nr. 153) wurde im Reichsrat am 14. Febr. die Stellungnahme der altgläubigen Reichsstände zur Supplikation der Evangelischen verlesen (Nr. 154). Basierend auf dieser Stellungnahme replizierten Kg. Ferdinand und die ksl. Kommissare am 16. Febr. (Nr. 155) ausführlich auf die erste Eingabe der Evangelischen. Darauf folgte bis zum 10. März ein reger Schriftwechsel zwischen König und Protestanten (Nr. 156–163). Die Bundeshauptleute Kursachsen und Hessen hielten strikt an den von ihnen geforderten Verhandlungen zu Friede und Recht als Vorbedingung für die Gewährung der Türkenhilfe fest. Diese Haltung bekräftigte Lgf. Philipp von Hessen in einem Schreiben an Kg. Ferdinand vom 18. März 1543 (Nr. 164). Die altgläubigen Mitglieder des Fürstenrates drängten auf Verhandlungen über die Türkenhilfe und beschlossen am 24. März, mit den Beratungen ohne protestantische Mitwirkung zu beginnen (Nr. 165). Der Mainzer Kanzler Dr. Jakob Jonas forderte die Evangelischen in der Reichsratssitzung des 26. März abermals auf, an den Verhandlungen über die Türkenhilfe teilzunehmen, andernfalls würden die anderen Reichsstände alleine verhandeln (Nr. 166). Der Ausschuss der Augsburger Konfessionsverwandten wies für den Fall von Verhandlungen über Friede und Recht mit den Altgläubigen in einem Gutachten vom 27. März auf die Missstände in diesem Bereich hin und gab einen klaren Forderungskatalog vor (Nr. 167). In der am 29. März erfolgten Antwort auf den Vortrag des Mainzer Kanzlers beharrten die Evangelischen auf den von ihnen formulierten Bedingungen (Nr. 168), welche die Altgläubigen ablehnten (Nr. 169). Am 2. und am 7. April versuchte Kg. Ferdinand erneut, mit zwei den evangelischen Ständen gemachten Vorschlägen (Nr. 170und Nr. 173) einen Kompromiss zwischen den Streitparteien zu erzielen. Aber die geringen Zugeständnisse beider Seiten reichten für ein Aufbrechen der verfahrenen Situation nicht aus (Nr. 171–172, Nr. 174).
Mitte April begannen die Beratungen zur Abfassung des Reichsabschieds zwischen dem König, den ksl. Kommissaren und den Altgläubigen. Ein Gutachten Kg. Ferdinands, in welcher Form die Artikel zu Friede und Recht in den Reichsabschied aufzunehmen seien, stammt vom 14. April (Nr. 175). Über diesen Vorschlag berieten die katholischen Reichsstände am 15. April (Nr. 176) und arbeiteten eine Stellungnahme mit der endgültigen Formulierung der Artikel aus, die im Reichsrat verlesen wurde (Nr. 177). Nachdem der König und der ksl. Kommisare Naves noch einige Änderungen und Ergänzungen der Artikel veranlasst hatten (Nr. 178), überreichten sie den Evangelischen am 18. April im Reichsrat die für den Reichsabschied zusammengestellten Bestimmungen zu Friede und Recht (Nr. 179) Die Übergabe der Artikel war von einem mündlichen Vortrag Kg. Ferdinands begleitet (Nr. 180). Nach Beratungen des Ausschusses der Augsburger Konfessionsverwandten am 19. April und einem Gutachten zu den strittigen Artikeln (Nr. 181), erfolgte am 20. April zuerst eine kurze Antwort der Evangelischen (Nr. 182). Nach einer mündlichen Aufforderung des Königs zum Einlenken gaben sie eine ausführliche Stellungnahme ab, in welcher sie die Gründe für ihre Ablehnung der Türkenhilfe und der Artikel zu Friede und Recht nochmals darlegten (Nr. 183). Am 22. April bemühte sich Kg. Ferdinand ein letztes Mal, durch Entgegenkommen in einzelnen Punkten und durch das Angebot einer Nebenversicherung zum Reichsabschied die Zustimmung der Protestanten zur Türkenhilfe und zum Abschied zu erreichen (Nr. 184), jedoch vergeblich, wie ihre letzte kurze Antwort und die Schlussbemerkung des Königs zeigen (Nr. 185).
Für den gesamten Schriftwechsel gilt, dass zeitgenössische Bezeichnungen, wie Antwort, Replik, Duplik, Triplik etc., nicht einheitlich zu definieren sind, sondern stark variieren, und zwar in Abhängigkeit davon, wann und auf welche Weise in der jeweiligen reichsständischen Überlieferung mit der Zählung der Schriftstücke begonnen wurde. Das macht es oft schwierig, die in den Quellen erwähnten Aktenstücke eindeutig zu identifizieren; dies ist nur bei genauer Kenntnis des Inhalts und des Hintergrunds der Verhandlungen möglich. Zur Vermeidung von Unklarheiten findet sich im kommentierenden Text der Edition eine eindeutige, gleichbleibende Bezeichnung für die einzelnen Aktenstücke, selbst wenn diese gelegentlich nicht mit der Quelle übereinstimmt, worauf in den Anmerkungen hingewiesen wird. Zur Identifizierung der in den Quellentexten erwähnten Aktenstücke wird in eckigen Klammern die Nummer des betreffenden Aktenstücks im vorliegenden Band angegeben.
Da die Schriftstücke aufeinander Bezug nehmen, wurde eine Untergliederung einzelner Aktenstücke in Artikel vorgenommen, auf die unter Angabe der Stück- und Artikelnummer leicht verwiesen werden kann. Auf diese Weise ist die Argumentation und Gegenargumentation der Reichsstände und des Königs leichter nachvollziehbar. Oft wird von den beteiligten Parteien zur Beweisführung auf Dokumente früherer Reichstage verwiesen; diese Verweise werden kursiv in eckigen Klammern aufgelöst unter Angabe des gedruckten Reichstagsaktenbandes und der jeweiligen Stücknummer. Am Bandanfang (S. ) befindet sich eine Liste mit Titel- und Datumsangaben zu den am häufigsten zitierten Aktenstücken früherer Reichstage.