Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Die Verhandlungen zu den Religionsbeschwerden und zu anderen, damit verknüpften Themen, zu denen die Sessionsproblematik reformierter Hstt. gehörte, fanden wie beim RT 1582 und schon zuvor 15761mit Ausnahme des Aachener Konflikts nicht in direkten bilateralen Debatten zwischen den Konfessionsparteien statt, sondern jede Seite übergab ihre Gravamina dem Ks., der sie der jeweiligen Gegenpartei mit der Aufforderung überstellte, dazu Stellung zu nehmen. Die Beratungen zu den Gravamina werden hier in Form einer chronologischen Dokumentation zunächst für die protestantischen Stände wiedergegeben, die entsprechende Protokollierung für die katholischen Stände erfolgt in Abschnitt G, während die zugehörigen Akten in Abschnitt K (Religionsverhandlungen) zu finden sind.

Für die Dokumentation der internen Verhandlungen der protestantischen Stände gelten folgende Vorgaben: 1) Ebenso wie in den Abschnitten G (Dokumentation der katholischen Sonderberatungen) und J (Nebenverhandlungen, Konflikt um die Session Magdeburgs und anderer reformierter Hstt.) werden Unterredungen und Beratungen dokumentiert, die bereits vor der Eröffnung des RT geführt wurden, weil sie von entscheidender Bedeutung für den Beginn und den Erfolg des RT waren: Zum einen stand auf protestantischer Seite zur Debatte, die Verhandlungsaufnahme grundsätzlich zu verweigern, so lange die Gravamina nicht geklärt waren. Zum Zweiten ging es um die wichtige und kontrovers diskutierte Frage, ob Magdeburg durch einen vorübergehenden Sessionsverzicht die Eröffnung des RT erst ermöglichen oder mit dem Beharren auf dem Sessionsanspruch aufs Spiel setzen sollte, die Verlesung der ksl. Proposition und damit den RT insgesamt zu gefährden. Zum Dritten verdeutlichen die Verhandlungen vor der Eröffnung die den gesamten RT beeinflussende, interne Spaltung der protestantischen Stände.

2) Im Gegensatz ebenfalls zum Verfahren bei bisher edierten RTT der „Reichsversammlungen 1556–1662“ werden informelle Gespräche und Einzelunterredungen der Gesandten nur zweier oder weniger Reichsstände nicht im Kommentar ausgewertet, sondern eigenständig und protokollartig in die chronologische Dokumentation aufgenommen, weil dabei zentrale Vorabklärungen stattfanden, die für das Verständnis des Verhandlungszusammenhangs im Plenum unverzichtbar sind. Im Hintergrund stand dabei die interne Spaltung mit der Absonderung Kursachsens und der diesem folgenden Stände von Kurpfalz spätestens seit dem RT 1576, die dazu führte, dass „es anstelle des einen Corpus Evangelicorum praktisch zwei protestantische Parteien im Reich gab. […] Auf dem Reichstag 1594 wurde der Bruch in aller Öffentlichkeit deutlich“2. Wurde zunächst versucht, die Spaltung vor der Eröffnung des RT in den Unterredungen meist nur weniger Stände zu unterbinden und Kursachsen, Sachsen-Weimar und Pfalz-Neuburg für die Teilnahme am Plenum unter dem Direktorium von Kurpfalz zunächst im Hinblick auf die Magdeburger Sessionsfrage zu gewinnen, so bedingte das Scheitern dieser Bemühungen das erwähnte Auseinandertreten der protestantischen Stände in zwei Unterparteien, die abgesehen von wenigen Ausnahmen nicht gemeinsam berieten, sondern sich zu gesonderten Verhandlungen zusammenfanden: Das Plenum mit der Teilnahme auch Kursachsens, Sachsen-Weimars und Pfalz-Neuburgs an den von Kurpfalz geleiteten Sitzungen trat insgesamt nur drei Mal zusammen3, ansonsten tagte die Mehrzahl der protestantischen Stände im Kurpfälzer Quartier ohne sie. Auch Württemberg beteiligte sich bis Anfang Juli häufig nicht an den von Kurpfalz einberufenen Verhandlungen, später nahm es dort eine sehr reservierte Haltung ein4. Namentlich Kursachsen und Pfalz-Neuburg verwehrten sich unter Berufung auf die ‚reine‘ CA gegen gemeinsame Sitzungen mit calvinistischen Ständen wie Kurpfalz, auch lehnten sie deren Direktorium bei der Beratung von Religionsfragen ebenso ab wie die Grundausrichtung der Kurpfälzer RT-Strategie mit der vorrangigen Vorlage der Gravamina bereits vor der RT-Eröffnung, deren rigoroser Formulierung unter anderem mit der Einforderung der Freistellung und dem strikten Junktim von Gravamina und Türkenhilfe. Zu den vier ins kursächsische Quartier im Zusammenhang mit den alternativ von Kursachsen formulierten Gravamina einberufenen Sitzungen5erschienen neben Pfalz-Neuburg, Sachsen-Weimar und Henneberg-Schleusingen (zu Kursachsen gehörig) mit Württemberg, Pommern-Stettin, Pommern-Wolgast und Mecklenburg sowie je einmal Pfalz-Simmern und Pfalz-Veldenz einige Stände, die ansonsten auch den Religionskonvent bei Kurpfalz besuchten und damit eine gewisse Mittelposition einnahmen.

Zusätzlich zu den Versammlungen bei Kurpfalz und Kursachsen fanden neben den erwähnten Einzelunterredungen nur weniger Gesandter weitere Zusammentritte anderer Teilnehmerkreise statt: Beratungen der weltlichen Kff., der Stände, die vor dem RT den Heilbronner Abschied unterzeichnet hatten, von protestantischen Ständen des FR, der protestantischen Reichsstädte sowie diverser Ausschüsse. Um den Teilnehmerkreis deutlich zu machen, wird dieser im Stückkopf jedes Abschnitts mit einer versalen Sigle jeweils benannt (EinzelUnterredungen, Verhandlungen der weltlichen Kff., Verhandlungen der protestantischen Stände bei Kurpfalz, Verhandlungen protestantischer Stände bei Kursachsen usw.).

Da aufgrund der internen Spaltung vielfach nicht nur mehrere Einzelunterredungen, sondern auch getrennte Verhandlungen von zwei oder mehr der genannten Gremien an einem Tag stattfanden, erfolgt die Dokumentation dieser Beratungen streng chronologisch nach Einzeltagen als je eigene Stücknummer und, falls erforderlich, für die Einzeltage innerhalb der Stücknummer untergliedert in mehrere Abschnitte (A, B etc.). Die Einzelunterredungen werden zudem in Einzelabsätze unterteilt, die mit Ziffern [Absatz 1, 2 etc.] gekennzeichnet sind. Aufgrund der wechselnden Teilnehmerkreise ist die Dokumentation der Verhandlungen mit keiner einheitlichen Textgrundlage möglich, sondern die Quellenvorlage wird bei umfassenderen Zusammenkünften jeweils im Stückkopf sowie bei Einzelunterredungen im Anmerkungsapparat festgehalten. Als Textvorlage dienen neben den im Folgenden genannten Protokollen auch Gesandtenberichte, falls sie die einzige Quelle für eine Beratung darstellen oder diese genauer als wenig differenzierte Beschlussprotokolle schildern.

Die Verhandlungen der protestantischen Stände sind sowohl in eigenständigen Protokollen nur der Religionsberatungen als auch innerhalb mehrerer Mitschriften für FR und SR dokumentiert:

1) Kurpfalz A6. Für Kurpfalz konnten nur ein knappes Protokollfragment (ohne Datierungen, jedoch eindeutige inhaltliche Zuordnung zur Beratung bei Kurpfalz am 5. 6., 20. 7. und 21. 7.) sowie ein abschriftlicher Auszug7(Beratungen am 5. 6. {26. 5.} und 16. 6. {6. 6.}) ermittelt werden, während die originäre Mitschrift, die von den Gesandten gesichert angefertigt wurde8, trotz der Recherche auch im weiteren Umfeld der Kurpfälzer Überlieferung bis zu den Akten des RT 1613 nicht auffindbar war. Einen gewissen Ersatz bieten die Berichte der Kurpfälzer Gesandten, die diese Verhandlungen teils protokollartig mit den Voten zumindest der führenden Stände wiedergeben, daneben detailliert auf die informellen Unterredungen eingehen und deshalb wiederholt als Textvorlage für einzelne Abschnitte nachfolgender Dokumentation dienen.

2) Kursachsen A9. Die von Abraham Bock verfasste Mitschrift beschränkt sich inhaltlich auf die Frage der Magdeburger Session und protokolliert Beratungen der protestantischen Stände nur, falls diese Thematik zur Debatte stand. Ein umfassenderes kursächsisches Religionsprotokoll konnte nicht ermittelt werden.

3) Kurbrandenburg10. Das eigenhd. von Kanzler Dr. Karl Barth verfasste Protokoll erfasst neben den Verhandlungen im KR auch die informellen Gespräche der Kurbrandenburger Räte mit Gesandten anderer Stände sowie mit ksl. Räten, Unterredungen einzelner protestantischer Stände und die Religionsberatungen bei Kurpfalz. Für Letztere zeichnet es die meisten, jedoch nicht alle Voten auf. Das eigene Votum wird nicht protokolliert. Aufgrund der problematischen, im Buchstabenbestand vielfach nicht eindeutigen Lesbarkeit der Aufzeichnungen Barths wird Kurbrandenburg nur vereinzelt als Textvorlage herangezogen. Einen guten Ersatz bilden die Berichte der Kurbrandenburger Gesandten, die manche Verhandlungen detaillierter als das Protokoll schildern.

4) Die Pfalz-Neuburger Protokollierung erfolgt wie bei den Hauptverhandlungen11thematisch separiert und in getrennten Ablagen. Sie umfasst interne Pfalz-Neuburger Besprechungen zur Religionsfrage, informelle Gespräche mit Gesandten anderer Stände, die Beratungen der sich von Kurpfalz absondernden Stände bei Kursachsen sowie die wenigen Sitzungen bei Kurpfalz, an denen Pfalz-Neuburg teilnahm (dafür gutes Votenprotokoll): Pfalz-Neuburg E12(Religionsberatungen im Zeitraum 4. 5. {24. 4.} bis 14. 5. {4. 5.}); Pfalz-Neuburg F13(Religionsberatungen im Zeitraum 14. 5. {4. 5.} bis 9. 7. {29. 6.}). In Pfalz-Neuburg G14werden ausschließlich Gespräche und Verhandlungen zur Magdeburger Sessionsfrage vor der RT-Eröffnung (20. 5. {10. 5.} bis 1. 6. {22. 5.}) sowie nach der Sessionseinnahme am 13. 7. (19./20. 7. {9./10. 7.}) aufgezeichnet.

5) Pfalz-Zweibrücken A15. Verlaufsprotokoll der Gesandten Pfgf. Johanns von Zweibrücken für die Verhandlungen der Stände des Heilbronner Abschieds sowie die Beratungen bei Kurpfalz am 17. 5. (7. 5.), 20./21. 5. (10./11. 5.) und 25./26. 5. (15./16. 5.), zusammengefasst in drei Abschnitten, die jeweils von den Gesandten unterzeichnet sind.

6) Baden-Durlach A16. Protokoll für die Verhandlungen der Stände des Heilbronner Abschieds sowie die Beratungen bei Kurpfalz, das nur die führenden oder keine Voten wiedergibt. Es umfasst den Zeitraum vom 28. 4. (18. 4.) bis 1. 6. (22. 5.) sowie nach einer größeren Lücke die Verhandlungen am 21. 7. (11. 7.), 27. 7. (17. 7.) und 13. 8. (3. 8.).

7) Württemberg A17. Votenprotokoll nur für die Sitzung bei Kurpfalz am 14. 5. (4. 5.). Ansonsten enthält das Württemberger FR-Protokoll (Württemberg) einige knappe Einträge zu den protestantischen Religionsverhandlungen.

8) Sachsen-Coburg A18. Aufzeichnung weniger informeller Gespräche, dann knappes Verlaufsprotokoll für die Beratungen bei Kurpfalz am 5. 6. (26. 5.), 16. 6. (6. 6.) und 2./3. 7. (22./23. 6.).

9) Henneberg A19. Eigenständiges Protokoll für die Religionsverhandlungen auf protestantischer Seite, verfasst vom Gesandten Humpert von Langen für die Gft. Henneberg-Schleusingen, das die Beratungen überwiegend mit Voten erfasst, an denen er selbst teilnahm: Am 5. 6. (26. 5.) bei Kurpfalz, sodann am 24. 6. (14. 6.), 30. 6. (20. 6.) und 1. 7. (21. 6.) jeweils bei Kursachsen. Der Konvent bei Kurpfalz am 20. 7. (10. 7.) wird anhand anderweitiger Informationen referiert. Das Protokoll bricht mit 21. 7. (11. 7.) unvermittelt ab.

Neben diesen eigenständigen Religionsprotokollen sind die informellen Gespräche und Verhandlungen in den diversen Gremien auf protestantischer Seite in folgenden FR-Protokollen chronologisch integriert20: 10) Hessen (gesamter Zeitraum des RT, Aufzeichnung ausgewählter Voten); 11) Braunschweig-Wolfenbüttel (nur Beratungen am 2.–4. 7. {22.–24. 6.}, 20./21. 7. {10./11. 7.}); 12) Braunschweig-Lüneburg (Protokollauszüge mit knappen Einträgen zu Gesprächen und Beratungen am 22. 5. {1. 6.}, 9. 6. {30. 5.}, 16. 6. {6. 6.}, 11./12. 8. {1./2. 8.}); 13) Pommern-Stettin (Zeitraum 14. 5. {4. 5.} bis 20. 7. {10. 7.}); 14) Pommern-Wolgast (Zeitraum insgesamt 23. 5. {13. 5.} bis 11. 8. {1. 8.}); 15) Holstein (Beratungen bei Kurpfalz im Zeitraum vom 14. 5. {4. 5.} bis 5. 6. {26. 5.}, sodann keine weiteren Einträge); 16) Wett. Gff. (sehr gutes Votenprotokoll des Gesandten Christiani für den gesamten Zeitraum des RT, das für die protestantischen Beratungen wiederholt als Textvorlage verwendet wird; in Wett. Gff.nachträglich eingearbeitet wurde das ReligionsprotokollWett. Gff. B21, das eigenständig die Religionsberatungen im Zeitraum vom 14. 5. {4. 5.} bis 13. 8. {3. 8.} beinhaltet).

Von den Protokollen des SR22beinhalten 17) Ulm und 18) Speyer als weitgehend gleichlautende Protokolle für die Städteregistratur auch die Beratungen nur der protestantischen Städte sowie im Plenum bei Kurpfalz, ebenso werden diese in den eigenständigen Mitschriften 19) Speyer A, 20) Speyer Bund 21) Nürnberg erfasst. Ein Protokollauszug ebenfalls aus reichsstädtischer Provenienz, der fünf Sitzungen nur jeweils sehr knapp aufzeichnet23, konnte nicht genauer zugeordnet werden.

Anmerkungen

1
 Vgl. Leeb, RTA RV 1582, S. 1119. Zur Entwicklung des Verfahrens seit dem RT 1559 mit dem nachfolgenden Auseinandertreten der Konfessionsparteien in 2 „Corpora“ – auf protestantischer Seite gegen den Widerstand Kursachsens: Wolff, Corpus, 26–30.
2
 Wolff, Corpus, 31.
3
 Nr. 185, Nr. 194, Nr. 215, Abschnitt B.
4
 Vgl. die Präsenzlisten der Sitzungen bei Kurpfalz: Nr. 168, Abschnitt B; Nr. 170, Abschnitt B; Nr. 172, Abschnitt B; Nr. 173, Abschnitt D; Nr. 174, Abschnitt B; Nr. 182, Abschnitt A; Nr. 188, Abschnitt A; Nr. 206, Abschnitt A; Nr. 207, Abschnitt A; Nr. 219. Ein undatiertes, wohl zu Beginn des RT angefertigtes Kurbrandenburger vorzeichnus der stende augspurgischer confeßion, so biß dahero bey berathschlagung der session sache und gravaminum gewesen, nennt: Kurpfalz, Kurbrandenburg, Erz-/Hstt. Magdeburg, Straßburg, Bremen und Halberstadt, Walkenried, Pfalz-Zweibrücken, ‑Veldenz, Brandenburg-Ansbach, Braunschweig-[Wolfenbüttel], ‑Lüneburg, Pommern, Württemberg (Vermerk: Ist wendig, hatt sich vornehmen laßen, non obstante der heilbrunnischen handlung hab befehl, sich nach Sachssen zurichten), Lgff. Moritz, Ludwig und Georg von Hessen (Vermerk: Diese haben auch ihre sonderliche bedencken, ist des beharrens halben mißlich), Baden-[Durlach], Holstein, Anhalt, Wetterauer Gff., [einige] oberländische Gff., mehrere Reichsstädte (GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Vv, fol. 807–808’. Dorsv.: Stende, so bishero dem religion rathe beigewonett.).
5
 Nr. 197, Abschnitt B; Nr. 199, Abschnitt B; Nr. 204; Nr. 205, Abschnitt C.
6
 HStA München, K. blau 112/5 II, unfol. Rap., nur 2 Fol. umfassend. Knappe Protokollierung ausgewählter Voten. Überschr.: Protocoll uf dem Reichs tag zu Regenspurg anno 94 in conventu protestantium.
7
NLA Hannover, Cal. Br. 11 Nr. 197, fol. 140–146’. Auszug in Kop., unterzeichnet vom Kurpfälzer Sekretär Hans Franz Hückel, umfassend jeweils nur die Kurpfälzer Proposition und die Voten Kursachsens und Braunschweig-Wolfenbüttels für das Hgt. sowie für Halberstadt und Walkenried. Gestrichener Dorsv.: Dz kfl. pfaltzische protocol, zu Regenspurg im evangelischen ratth [!] anno 1594 gehalten. Weitere gleichlautende Kop.: NLA Wolfenbüttel, 1 Alt 1 A Fb. 1 Nr. 41/1, fol. 203–213’. Kop. (ohne Unterzeichnung und Dorsv.).
8
 Vgl. neben dem Fragment und dem Auszug eine Nachschrift zum Bericht der Kurpfälzer Gesandten an den Kf. vom 24. 6. (14. 6.) 1594: Kf. fordert, dass sie neben den Berichten auch jeweils direkt ihre aktuellen Protokolle für die Beratungen im KR und in neben conventen [wohl zu beziehen auf die Religionsverhandlungen] schicken (HStA München, K. schwarz 16700, fol. 120–126’, hier 126. Konz.).
9
 HStA Dresden, GA Loc. 10203/4, fol. 267–327’. Reinschr. Überschr.: Prothocol, wie solchs Abraham Bock gehalten. Vgl. auch die Vorbemerkung zu Abschnitt J.
10
 GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Yy Fasz. 1, fol. 1–584. Beschreibung in der Vorbemerkung zu Abschnitt B.
11
 Vgl. Vorbemerkung zu Abschnitt C.
12
 HStA München, K. blau 274/12, fol. 266a–363’ passim (dabei auch wenige Aktenstücke sowie thematisch zugehörige Berichte und Weisungen). Aufzeichnungen überwiegend von Hd. Zöschlin.
13
 Ebd., K. blau 275/1, fol. 4–183’ passim (dabei u. a. die jeweils beratenen Gravaminafassungen), fol. 295–310.
14
 Ebd., K. blau 275/3, fol. 184–222, 232–253’.
15
 StA Nürnberg, ARTA 60, fol. 245–269’, 301–305, 307–310’. Druck (mit Ausnahme des Protokolls für 1. 6.): Häberlin XX, Vorrede, S. XII-XLVII; danach knapp ausgewertet bei Stieve, Politik I, 203, 207, 210 f. Überschr. zu den einzelnen Abschnitten jeweils: Continuatio prothocolli in puncto, der evangelischenn stende gravamina belangendt. Das Protokoll wurde abschnittsweise von Pfgf. Johann von Zweibrücken an Mgf. Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach geschickt, versehen mit Randbemerkungen des Pfgf. (Schreiben vom 9. 6. {30. 5.} und 15. 6. {5. 6.} 1594; Zweibrücken: StA Nürnberg, ARTA 60, fol. 207–209’, hier 207; fol. 242, 242’. Orr.; präs. jeweils Ansbach, 21. 6. {11. 6.}). Ein abschriftlicher Auszug aus dem Zweibrückener Protokoll enthält nur das jeweilige Württemberger Votum am 20. 5. (10. 5.) und 25. 5. (15. 5.): HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 844–845’. Überschr.: Extract protocolli, der evangelischenn stende gravamina belangendt.
16
 GLA Karlsruhe, Abt. 50 Fasz. 173, unfol. Im ersten Abschnitt Reinschr., sodann Rap. Überschr. auf Titelblatt: Protocollum gravaminum des reichstags anno 1594. Was die chur- und fursten augspurgischer confession in diesem reichstag correspondendo in diesem puncto gravaminum verhandelt. Neben einer ahngehengten, Lic. Burrussen observation in solchem reichstag ferner neuerlich vorgeloffener gravamina und beschwerden, praesertim ratione votorum [der Zusatz ist zu beziehen auf die von Burrus zusammengestellten Gravamina im Hinblick auf das RT-Verfahren. Vgl. Anm. 4 bei Nr. 386]. Überschr. vor Beginn der Einträge: Prothocollum, was in den gemeinen Reichs gravaminibus, die evangelische stend augspurgischer confession betreffendt, auch magdenburgischer session halber uff dem reichstag zu Regenspurg dis lauffenden 1594. jars verhandlet worden.
17
 HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 716–719. Reinschr. Überschr.: Protocollum, was den 4. Maii [14. 5.] anno 94 inn ansagung unnd zuesamen berueffung den evangelischen stennden proponiert unnd votiert worden. (Gleichlautendes Konz.: Ebd., A 262 Bd. 633, unfol.).
18
 StA Coburg, LA B 204, fol. 52–58’. Rap.
19
 StA Meiningen, GHA II Nr. 90, fol. 196–219. Zunächst Reinschr. (für 5. 6.), dann eigenhd. Rap. des Gesandten von Langen.
20
 Nachweise und Beschreibung dieser Mitschriften in der Vorbemerkung zu Abschnitt C.
21
 HStA Wiesbaden, Abt. 131 Nr. IVa 77, unfol. Reinschr. mit wenigen Zusätzen im Konz. In dieses Protokoll sind die jeweils beratenen bzw. dem Ks. übergebenen Gravamina inseriert. Weiteres Fragment eines Religionsprotokolls, das ebenfalls textidentisch in Wett. Gff.übernommen wurde: Ebd., unfol.
22
 Vgl. deren Nachweis und Beschreibung in der Vorbemerkung zu Abschnitt D.
23
 HStA München, KÄA 4256, fol. 242–252’. Reinschr. Dorsv.: 1594. Protocollum im [!] religions sachen der churfürsten, fürsten, graven, herrn und stätt, der augspurgischen confeßion zuegeton.