Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

3. HA (Reichsjustiz): Zuziehung von RKG-Personal zu den RT-Beratungen nach Gutdünken des Ks. 4. HA (Reichsmünzwesen): Vorlage der an den RT gereichten Eingaben. 1. HA (Türkenhilfe): Resolutionen und gemeinsamer Beschluss von KR und FR: Leistung einer Geldhilfe auf Grundlage der Reichsmatrikel. Keine Einigung zur Nebenproposition des Ks.

/77/ (Vormittag, 7 Uhr) Kurfürstenrat (Mainz, Trier, Köln, Sachsen mit Administrator Friedrich Wilhelm persönlich. Pfalz: von Dohna; Brandenburg: Adam von Schlieben).

Mainzer Kanzler referiert: FR hat durch einen Ausschuss seine Resolution zum 3. HA (Reichsjustiz) und 4. HA (Reichsmünzwesen) mitgeteilta: FR hat beim 3. HA (Reichsjustiz) mit KR per maiora sich vorglichen1, das nemblich der ksl. Mt. heimtzustellen sein solte, ob ire Mt. eine nodturfft erachten, etzliche cammergerichts personen itzo oder alßdann anher zuerfordern. Nach abschreibunge der dubiorum2 köntte man sich darinne nach nodturfft ersehen.Zum 4. HA (Reichsmünzwesen) habe man /77’/ der drey unirten kreiße bedencken3 bei der handt, und soltte die communication erfolgen. Es sey in die maintzische cantzley ein schreiben geandtwortet worden, welches vieleicht die muntz sachen betreffen wirdt4.

Der Mainzer Kanzler berichtet dazu, dass diese Eingabe an den Ks. gerichtet war und deshalb der ksl. Kanzlei übergeben wurde. Doch könne man Abschrift anfordern.

FR hat ferner erklärt, er habe zum 1. HA (Türkenhilfe) bisher beschlossen, ob und wie dem Ks. zu helfen ist, und sei zur Korrelation bereit. Die Verordneten für den Supplikationsrat hat FR noch nicht festgelegtb.

/78/ Unterredung des KR. Haben die herrn sich erbotten, weil in der kfl. raths stube nicht platz genugk wehre, das sie sich zu dem furstenrathe uf den sahl vorfügen und die correlation anhören woltten.

(9 Uhr) Kurfürstenrat und Fürstenratc. Mainzer Kanzler referiert zum 1. HA (Türkenhilfe): /78–80/ KR hat die Bitte des Ks. in der Proposition5um eine stattliche Türkenhilfe beraten. Weil man dem den Einsatz des Ks. für das Wohl der Christenheit entnimmt und sieht, dass er sich um die Einbindung auswärtiger Potentaten in die Türkenabwehr bemüht, ist dem Ks. dafür zu danken. Zur Frage, ob und wie man den Ks. unterstützen soll, hat KR einerseits die Notlage der Untertanen im Reich aufgrund von Missernten, Kriegen, Handelsbehinderungen etc., andererseits aber das Vordringen des Türken in Ungarn trotz des achtjährigen Friedens und die Erklärung des offenen Kriegs gegen den Ks. erwogen und beschlossen, es /80/ sey nicht unbillich, das die betrubten christlichen lender von des turcken servitut errettet werden. Ungern sey bißhero vor des Reichs schildt und vormauer gehaltten worden. Solte /80’/ es nun in des turcken gewaltt kommen, wurde er alßdann weiter seinen fuß nicht allein in Osterreich, Mehrern und Behemen etc. penetriren, sonndern auch volgendts sich im Reich finden laßen und alßdann anderer gestaltt mit demselben nicht gebahren, als mit Graecia und sonsten geschehen. Do solche bedencken erwogen, müße man unangesehen, was bei dem ersten theil der unnderthanen unvormöglichkeit und sonst disfals antzuziehen, die gedancken dahin stellen, das die hulff nicht aus handen zulaßen, sonndern nach möglichen und erschwinglichen dingen antzustellen, ehe und zuvorn man den jammer so viel christlicher lande und sehlen zugewartten. Derwegen der ksl. Mt. uf dißmahl eine freie, mitleidenliche hulffe nicht endtzogen oder abgeschlagen werden soltte.

Bezüglich der Form dieser freiwilligen Hilfeleistung deutet der Ks. in der Proposition den Gemeinen Pfennig an6. Doch da man die gelegenheit des /81/ gemeinen pfennigs erwogen, so werde befunden, das derselbe numehr eine guthe, geraume zeit im Reich nicht herbracht. Und ob gleich in etzlichen Reichß abschieden davon meldung geschicht, habe doch derselbe jeweilß nicht erhoben werden mögen, sonndern sey des mehrentheils daran außenblieben. Und als vor wenig jahren uf der Reichß vorsamblung davon auch gerehdet, sey domalß geschloßen worden, die stende damit zuverschonen7, sinthemal befunden, das aus deßelben erhebung große unrichtigkeitt endtstanden. Itziger zeit wurde solcher gemeine pfennig vor eine neuerung angesehen, werde auch nicht wohl müglich sein, denselben zuerlangen; zu deme, das etzliche im kfl. collegio uff den gemeinen pfennig nicht instruirt oder befehlicht wehren. Weil dann die ksl. Mt. in derselben proposition nicht precise, sonndern nur alternatim es uff den gemeinen pfennig stellen, so sey fur das beste gehaltten, aus angetzogenen, im wege liegenden umbstenden bei dem römerzuge zubleiben; dann es sey das richtigste und bestendigste mittel, dardurch der gefahr am meisten gedienet. Und ob wohl /81’/ angetzogen, das die matricul mangelhafftig, sey sich doch bei anlegung und erhebunge des gemeinen pfennigs eben so große vorhinderung zubefahren. Derwegen die bedencken zusammen getragen und schlißlich dafur gehaltten worden, von dem römertzuge sich nicht abweisen zulaßen, weil es das beste mittel. Und wolte man der unnderthenigsten zuvorsicht sein, weil von der ksl. Mt. disfalß die hulff gesucht wirdt, das herkegen ihre Mt. auch den stenden in ihrem anliegen geburliche erledigung wiederfaren laßen werde.

Resolution des FR, vorgetragen vom Salzburger Kanzler Dr. Kaspar Mayer: /81’ f./ Haben aus der Proposition ebenfalls vernommen, in welcher Gefahr sich Ungarn und die angrenzenden Lande befinden, und beraten, ob und wie Hilfe geleistet werden soll. Beschluss des FR, dass der Ks. /82/ keines weges hulffloß zulaßen, sonndern irer Mt. nach der stende vormögen beitzuspringen sein soltte. Jedoch das ire Mt. der stende beschwerung auch behertzige und denselben abhelffe. Erachten aber aus ansehenlichen ursachen, wie von dem churfursten rath weittleufftig angetzogen, das die hulff alleine an gelde nach dem römertzuge und der stende anschlege, wie man sich derwegen ferner zuendtschlißen, geleistet werden soltte.

/82’/ Getrennte Beratung des KR [und des FR].

FR (Salzburger Kanzler) referiert zur Resolution des KR: Weil befunden, das man in den haubt puncten einig, so vergleichen sie sich derwegen mit den churfursten.

KR (Mainzer Kanzler): Stellt Einvernehmen fest. Der gemeinsame Beschluss ist SR vorzutragen.

/83/ Resolution des KR zur Nebenproposition des Ks. mit der Bitte um die sofortige Antizipation von Geld8: Wenngleich der Ks. zu solchem begehren große ursach haben mögen, so falle inen doch bedencklich fur, warumb sie sich vor erledigung des ersten puncts, die contribution belangende, solcher anticipation halben nicht erkleren können. Es würde auch die heubtsach[!] dardurch vorhindert. Derwegen wollen sie in ihrer tractation des ersten puncten fortschreitten, und stellen dahin, das ire Mt. vor sich zubedencken, wie sie biß zu der stende freiwilligen contribution eine solche summa /83’/ aufbringen und alßdann dieselbe wieder ablegend könne.

FR: Haben die Nebenproposition ebenfalls beraten und sich aus ansehenlichen ursachen und bedencken resolvirete, das die ksl. Mt. vor sich selber eine ansehenliche summa geldes an ortten und enden, wo sie wißen, in abschlag kunfftiger Reichs contribution auffnehmen mögen.

Nach getrennter Beratung beharrt FR auf seiner Resolution und ergänzt sie darum, das uff eine gewiße summa geldes zu gehen sey, alß 500 000 fl.

/84/ Nach neuerlicher Unterredung9erklärt FR nochmals, das die ksl. Mt. in abschlag der Reichs hulff und bewilligung 500 000 fl. auffnehmen möge.

Erwiderung des KR durch den Mainzer Kanzler: Beharrt gegen FR darauf, das disfalß keine gewiße summa namhafftig zu machen, sonndern bei den generaliteten zubleiben sein solle. Haben auch wichtige ursachen, davon nicht abzusetzen, und laßen es also dabei bewenden10.

Anmerkungen

a
 mitgeteilt] Kurmainz (fol. 37) differenzierter: Mitteilung an Mainz und Pfalz als Verordnete des KR.
1
 Vgl. die Beratungen im FR dazu sowie zum 1. HA (Türkenhilfe) am 14. 6.: Bayern, fol. 47–58’ [Nr. 59].
2
 Nr. 303.
3
 Nr. 308 mit Beilagen.
4
 Unklare Bezugnahme.
b
 festgelegt] Kurpfalz (fol. 38’) zusätzlich: Beschluss im KR, dass Mainz und Pfalz dies SR mitteilen.
c
 Fürstenrat] Kurmainz (fol. 37’) differenzierter zur Besetzung für FR: Ebf. von Salzburg, Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg, Johann Casimir von Sachsen, Lgf. von Leuchtenberg persönlich; Gesandte der anderen FR-Stände, dabei für Burgund: Charles Philippe de Croÿ, Marquis d’Havré.
5
 Der Inhalt der Proposition wird in der Textvorlage nochmals ausführlich referiert.
6
 Vgl. die Proposition [Nr. 1], fol. 33.
7
 Bezugnahme wohl auf die zuvor im KR angesprochenen Verhandlungen beim RT 1576 (vgl. Anm. 23 bei Nr. 5). Debatte im KR beim RT 1582 mit Ablehnung des Gemeinen Pfennigs: Leeb, RTA RV 1582, Nr. 6 S. 269–276.
8
 Nr. 263.
d
 wieder ablegen] Kurmainz (fol. 37’) differenzierter: an dieser hilff[= der Hilfe beim 1. HA] abrichten.
e
 resolviret] Kurmainz (fol. 37’) differenzierter: durch das mehr dahin resolvirt.
9
 Vgl. Bayern, fol. 64’–66 [Nr. 60].
10
 Vgl. ergänzend den Bericht Hg. Maximilians von Bayern an Hg. Wilhelm V. vom 16. 6. 1594: Als die gemeinsame Sitzung bereits beendet war, hat sich der Ebf. von Salzburg unterstanden, bei den persönlich anwesenden Kff. und Ff. die abweichenden Beschlüsse von KR und FR /215’/ dahin außzulegen, als ob die vast ainig oder doch zu concordirn seien, weill beede räth der mainung, das ir Mt. auf das Reich oder dessen contributiones aufnemmen solle.Der dazu gebetene bayerische Oberstkanzler [von Hörwarth] negiert dieses Einvernehmen, indem KR dem Ks. überlässt, nur für sich Geld auf die künftige Steuer aufzunehmen, während FR eine feste Summe zusagt. Auf weitere Gegenreden hin fragt der Kanzler nach, ob KR /216/ dahin gehe, das ir Mt., sovill ir Mt. wöllen, auf das Reich und dessen contributiones aufnemmen, allso das man es widerumb entrichten solle?Letztlich verblieb es dabei, dem Ks. beide Beschlüsse vorzubringen (HStA München, KÄA 3232, fol. 213–217’, hier 215’ f. Or.; präs. 19. 6. Druck: Aretin, Geschichte I, 494–497).