Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Textvorlage: Speyer, fol. 84’–85’1.
3. HA (Reichsjustiz): Maßnahmen der Reichsstädte gegen die vom RDT 1586 beschlossene Restriktion bei Pfändungen und Arrestierungen sowie Bitte um Wiederaufnahme der Visitationen. Ratifizierung des DAb 1586 in den unstrittigen Artikeln. Prorogation der übrigen Punkte zur Reichsjustiz sowie des 4. HA (Reichsmünzwesen) und 5. HA (Reichsmatrikel) an einen RDT.
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/84’ f./ Da man erfahren hat, dass KR und FR nicht nur zum 3. HA (Reichsjustiz), sondern auch zum 4. HA (Reichsmünzwesen), 5. HA (Reichsmatrikel) und 6. HA (Session) beratena, wird beschlossen, sich beim 4.–6. HA /
Beim 3. HA (Reichsjustiz) befürwortet der Ausschuss des SRb, c–ein kleine erinnerungs schrifft an ksl. Mt. zu stellen,in der auf die Eingabe der ausschreibenden Städte vom 14. 1. 1587dan den Ks. wegen der vom RDT 1586 beschlossenen Restriktionen bei Pfändungen und Arrestierungen3verwiesen und gebeten wird, Ks. möge bei dieser Reichs versamblung die sachen dahin richten, dz solche restrictio nit ins werck gericht, sunder verpleiben möcht.Diese Wendung an den Ks. soll auch in der Resolution des SR zum 3. HA für das Referat im RR angesprochen und dort ansonsten ausgedrückt werden: Was aber alle andere puncten des deputation abschiedts belangen thete, hielte man es darfur, dz dieselbige alle unnd jede uff jetziger Reichs versamblung per pragmaticam sanctionem zu confirmiren und zu authentisiren–c. e–Dieweil dann under solchen puncten der § finalis tituli 50 primae partis ksl. chammergerichts ordnung4 (uber dessen verstandt zwuschen[!] einem erbarn rhat der statt Speyr und dem ksl. chammergericht mißverstanndt und zwitracht gewesen) in solchem abschiedt erleüttert5, so ist darfur gehalten, /
Anschließend Beratung des SR-Ausschusses zum 3.–6. HA. Formulierung eines Konz. für die Resolution des SR zum 3. HA (Reichsjustiz), 4. HA (Reichsmünzwesen), 5. HA (Reichsmatrikel) und 6. HA (Session).
Städterat. Verlesung und Billigung des Resolutionskonzepts6. Daneben wird der Direktion des SR aufgetragen, das Memoriale an den Ks. wegen der Restriktion bei Pfändungen und Arrestierungen zu formulieren.