Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Speyer, fol. 84’–85’1.

3. HA (Reichsjustiz): Maßnahmen der Reichsstädte gegen die vom RDT 1586 beschlossene Restriktion bei Pfändungen und Arrestierungen sowie Bitte um Wiederaufnahme der Visitationen. Ratifizierung des DAb 1586 in den unstrittigen Artikeln. Prorogation der übrigen Punkte zur Reichsjustiz sowie des 4. HA (Reichsmünzwesen) und 5. HA (Reichsmatrikel) an einen RDT.

/84’/ (Vormittag). Städterat, der tagt, nachdem eine anberaumte Sitzung des RR nicht stattfindet, weil KR und FR noch kein Einvernehmen haben herstellen können [Regensburg, Köln, Nürnberg, Straßburg, Ulm, Lübeck, Rottweil, Worms, Memmingen, Speyer, Pfullendorf, Frankfurt, Hagenau, Colmar2].

/84’ f./ Da man erfahren hat, dass KR und FR nicht nur zum 3. HA (Reichsjustiz), sondern auch zum 4. HA (Reichsmünzwesen), 5. HA (Reichsmatrikel) und 6. HA (Session) beratena, wird beschlossen, sich beim 4.–6. HA /85/ mit den hohern stenden durchaus zuvergleichen.

Beim 3. HA (Reichsjustiz) befürwortet der Ausschuss des SRb, cein kleine erinnerungs schrifft an ksl. Mt. zu stellen,in der auf die Eingabe der ausschreibenden Städte vom 14. 1. 1587dan den Ks. wegen der vom RDT 1586 beschlossenen Restriktionen bei Pfändungen und Arrestierungen3verwiesen und gebeten wird, Ks. möge bei dieser Reichs versamblung die sachen dahin richten, dz solche restrictio nit ins werck gericht, sunder verpleiben möcht.Diese Wendung an den Ks. soll auch in der Resolution des SR zum 3. HA für das Referat im RR angesprochen und dort ansonsten ausgedrückt werden: Was aber alle andere puncten des deputation abschiedts belangen thete, hielte man es darfur, dz dieselbige alle unnd jede uff jetziger Reichs versamblung per pragmaticam sanctionem zu confirmiren und zu authentisiren–c. eDieweil dann under solchen puncten der § finalis tituli 50 primae partis ksl. chammergerichts ordnung4 (uber dessen verstandt zwuschen[!] einem erbarn rhat der statt Speyr und dem ksl. chammergericht mißverstanndt und zwitracht gewesen) in solchem abschiedt erleüttert5, so ist darfur gehalten, /85’/ dz solcher punct neben andern im abschiedt auch zu confirmiren; cum exclusio unius sit positio alterius, dernhalben bei den stetten fur unnotig geachtet, diß puncten in irer relation in specie zugedencken, weil er in angeregter qualitet per exclusionem anderer puncten gnugsam mitbegriffen–e.

Anschließend Beratung des SR-Ausschusses zum 3.–6. HA. Formulierung eines Konz. für die Resolution des SR zum 3. HA (Reichsjustiz), 4. HA (Reichsmünzwesen), 5. HA (Reichsmatrikel) und 6. HA (Session).

Städterat. Verlesung und Billigung des Resolutionskonzepts6. Daneben wird der Direktion des SR aufgetragen, das Memoriale an den Ks. wegen der Restriktion bei Pfändungen und Arrestierungen zu formulieren.

Anmerkungen

1
 In Ulm fehlen einige Aspekte der Beratung dieses Tages.
2
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 395–396.
a
 beraten] Speyer A (fol. 395) zusätzlich zu der von Regensburg vorgetragenen Proposition: und die Tendenz dahin geht, dass sie diese HAA uff ein deputation tag uf kunfftigen fruling verschieben werden.
b
 der Ausschuss des SR] Ulm (fol. 86) abweichend: Beschluss des gesamten SR. Köln (fol. 114 f.) eindeutig: Da den Reichsstädten an einer Klärung der fraglichen Restriktionen bei Pfändungen und Arrestierungen noch beim RT viel gelegen ist, weil es bei einer Prorogierung an den RDT beim DAb 1586 verbleiben würde, ist der Ausschuss des SR beauftragt worden, dazu zu beraten. Beschluss des Ausschusses, der hier vorgetragen wird: Verweisung der Dubia des RKG an den RDT, dagegen beim RT [wie oben folgend.]
c
–c eine … authentisiren] Speyer A (fol. 395–396) differenzierter mit Einzelvoten: Einvernehmen, den 4. und 5. HA an den RDT zu prorogieren. 3. HA (Reichsjustiz): Köln beharrt auf dem gestrigen Beschluss, die dort angesprochenen Punkte noch beim RT zu klären. Nürnberg: Ebenso, denn auf dem RDT werden bezüglich der Pfändungen /395/ die stende nit balt weichen von dem, wz in Wormbs constituirt.Straßburg drängt daneben auf Maßnahmen zur Fortführung der RKG-Visitation. Ulm: Entsprechend Köln, auch damit KR und FR sehen, /395’/ dz die stett gern dz irig thetten zu befurderung der justici.Die übrigen Städte schließen sich dem an.
d
 14. 1. 1587] Köln (fol. 114’) zusätzlich: und 29. 8. [1588].
3
 Vgl. Anm. 5 bei Nr. 305.
e
–e Dieweil … mitbegriffen] Wird in Speyer A (fol. 395–396) nicht angesprochen und fehlt auch in Köln.
4
 Laufs, RKGO, 148. Vgl. auch die Supplikation der Stadt Speyer beim RT [Nr. 501] sowie RAb [Nr. 511], Anm. cx bei § 96.
5
 DAb 1586, §§ 51 f. (Fröschl, RTA RV 1586, Nr. 38 S. 884 f.).
6
 Vgl. die Ausfertigung [Nr. 304]. Trotz der Billigung nochmalige Verlesung und weitere Beratung des Konz. am 1. 8.: Ulm, fol. 87 f. [Nr. 137].