Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Wiederholung der Einwände von 1587 und 1588 gegen den DAb 1586 wegen der Restriktion bei Pfändungen und Arrestierungen. Bitte um Festlegung im RAb, es bei der vor 1586 gängigen Praxis am RKG zu belassen.
Im SR verlesen und gebilligt sowie dem Ks. übergeben am 31. 7. 15941. Namens des Ks. zusammen mit dessen Replik einem Ständeausschuss übergeben am 3. 8.2 Von den Reichsständen kopiert am 4. 8.
HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 456–457’ (Kop. Dorsv.:An die röm. ksl. Mt., unsern allergnedigsten herrn, allerunderthänigste erinnerung der erbarn frey- und Reichs stett etc., im dritten puncten ksl. Mt. proposition, die justicien betreffendt. Lectum Regenspurg, den 4. Augusti anno 94.) = Textvorlage. StadtA Ulm, A 646, fol. 393–394 (Kop. Überschr.:An die röm. ksl. Mt., unsern allergnedigsten herrn, aller underthenigste erinnerung der erbarn frey- und Reichs stött im driten puncten ksl. Mt. proposition, die justitien betreffendt.) = B. HStA München, KÄA 3230, fol. 250 f. (Kop. Überschr. wie in B) = C. HStA Dresden, GA Loc. 10203/3, fol. 207–208’ (Kop. Dorvs. wie in B. Zusätzlich:Lectum Regenspurg, 25. Julii [4. 8.]anno 94.). GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Vv, fol. 430–431’ (Kop.). ISG Frankfurt, RTA 86, fol. 196 f., 202’ (Kop.).
/
Wann dann die erbarn stett sowol alß auch andere interessirte stennde zu befahren, wo solche sach abermahl zum deputation tag solt verwiesen werden, daß ettlicher hohern stenndt deputirte iren ersten abschiedt6 nicht leichtlich tractierena, sondern uf understandener restriction berürten constitutionen würden beharren wöllenb, daß euer ksl. Mt. hierinn allerhöchst tragendem ambt nach remediere und fursehung thue:
So gelangt an euer ksl. Mt. der erbarn stett anhero abgeordnete gesandten inn namen irer obern allerunderthänigst hochfleissigste bitt, die geruhen, noch bei jetzigen reichstag durch denn abschiedt allergnedigst zu statirenc [!], daß es /
Schlussformel. Unterzeichnet von den Gesandten der Reichsstädte.