Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
3. HA (Reichsjustiz): Maßnahmen der Reichsstädte gegen die vom RDT 1586 beschlossene Restriktion bei Pfändungen und Arrestierungen sowie Bitte um Wiederaufnahme der Visitationen am RKG. Maßnahmen gegen die Behinderung von RKG-Verfahren durch Eingriffe des ksl. Hofes. Prorogation der übrigen Punkte zur Reichsjustiz an einen RDT. Einrichtung eines Ausschusses. Unterstützung Frankfurts bei den Kommissionsverhandlungen im Konflikt mit dem Deutschorden.
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Aufnahmeader Beratung zum 3. HA (Reichsjustiz). Dabei konstatiert man, aus welchen Gründen der DAb 1586 zu Worms nit publiciert worden, nemblich von wegen der restriction der constitutionum de pignorationibus et arrestis, dz in decernendis processibus mer ad bona ubivis locorum sita, quam ad personas hinfürtter zusehen sein sollt2. Darumb dan auch nit allein der teutschmeister, auch die praelaten, graven und herrn, die ire güeter in anderer herrn landtseßerey ligen haben, sonder auch von den vier usschreibenden stetten in gemeiner stett namen anno 87 wie dann auch die stett selbst anno 88 an die ksl. Mt. umb suspension desselben abschidts geschriben worden[!]3.
b–Und demnach dz werckh sehr wichtig, weitleuffig und guter, reiffer deliberation wol bedörfftig und, wie man etlicher maßen aviso bekommen, /
Für die weitere Beratung des 3. HA wird ein Ausschuss eingerichtet, an dem Köln, Straßburg, Nürnberg und Ulm sowie Regensburg als Direktion des SR mitwirken–b.
An diesem Vormittag übergeben die Gesandten Frankfurts ein Memoriale, in dem sie wegen der nunmehr bevorstehenden kommissarischen Verhandlungen im Konflikt des Frankfurter Rates mit dem dortigen Deutschordenshaus bitten, entweder den ausschreibenden Städten aufzutragen, die zwölf deputierten Städte einzuberufen, oder ihnen vier Städte, in denen ebenfalls Deutschordenshäuser liegen, als Unterstützung beizugeben5.
/85’ f./ Beschluss: Die Frankfurter Bitte wird in dieser Form abgelehnt, doch verordnet SR mit Worms und Heilbronn von jeder Bank eine Stadt als Beistand bei den Kommissionsverhandlungen. Der Ausschuss zum 3. HA (Reichsjustiz) wird beauftragt, eine Instruktion für beide Städte zu formulieren.