Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Nebenproposition des Ks. zum 1. HA (Türkenhilfe). Unterrichtung des SR über anfallende Themen des RT. Konflikt der protestantischen Reichsstädte mit Augsburg: Strittige Teilnahme Augsburgs an der Beratung der HAA ohne gleichzeitige Mitwirkung am Städtetag. Keine Übergabe der Gravamina der protestantischen Bürger in Köln und in Schwäbisch Gmünd an die Gesandten der beiden Städte. Erklärung Hagenaus zu den Religionsberatungen.

/27’/ (Vormittag) städterat1. /27’ f./ Regensburg proponiert: Dr. Bartholomäus Petz und Reichspfennigmeister Geizkofler haben bei ihnen und den Straßburger Gesandten im Auftrag des Ks. vorgebracht2: Da zu befürchten ist, dass die in Ungarn im Türkenkrieg dienenden Söldner aufgrund ausbleibender Zahlungen abziehen, ersucht der Ks. die Städte um eine Vorabzahlung von /28/ etlich hundert taussendt fl.als Abschlag auf die künftige Türkensteuer. Der dazu an Regensburg übergebene ‚Memorialzettel3wird sogleich verlesen.

Beschlussa: Zunächst Beratung im Ausschuss des SR zum 1. HA (Türkenhilfe). Daneben wird vereinbart, dass zwischenzeitlich der stött gesandten bey der obern stendt bekandten in vertrauen erkundigen sollen, was in puncto contributionis die im chur- und fürsten rath zuthun und zu bewilligen vorhabens weren.

bDie Gesandten entnehmen früheren Protokollen–b, dass zu Beginn der RTT der Mainzer Kanzler jeweils gebeten worden ist, den Reichsstädten gewogen zu sein, und da etwas fürfiele, die stött sonderlich mit berierendt, sie dessen und was die obern stendt jedesmahls in Reichs sachen fürzunemmen vorhabens, jede zeit zu avisiern.Der Kanzler hat für diesen Dienst am Ende der RTT ein Geschenk erhalten.

Beschluss: /28 f./ Regensburg und Straßburg werden beauftragt, sich mit einer diesbezüglichen Bitte an den Mainzer Kanzler zu wenden und ihn zu ersuchen, die Reichsstädte /28’/ in guettem favore zu habenc.

/28’ f./ Da die Augsburger Gesandten zuvor erklärt haben, sie wollten sich lediglich an der Beratung der vom Ks. proponierten Punkte, nicht jedoch von Themen nur der Reichsstädte beteiligen4, bittet mandsie jetzt, die Gründe ihrer Absonderung darzulegen. Nachdem Augsburg sich beim Städtetag in Ulm 1591 den Städten wieder angeschlossen hat5, erwartet man, /29/ sie wurden der stött correspondentz continuiern, sich alls ain mitglidt von dem corpore nit abreißen, sonder bey demselben verharren, helffene oder zum wenigsten ursach solcher irer absonderung anzaigen.

Die Augsburger Gesandten antworten, das sie sich gar wol zuberichten wüßten, was hiebevor irethalb fürgangen und wessen sie sich anno 86 gegen den stötten erclert6. Bei welchem sie es, dieweil sie keinen bevelch hetten, sich derowegen verrer einzulassen, verbleiben ließenf. Und seindt damit abgedretten.

/29 f./ SR gibt sich mit dieser Antwort nicht zufrieden, weil der angesprochene Konflikt mit Ulm im Jahr 1586 in den nachfolgenden Ausgleichsverhandlungen so weit beigelegt werden konnte, dass Augsburg wieder am Städtetag teilnahm und sich zuletzt nur deshalb neuerlich davon absonderte, weil es beim schwäbischen KT bei der Ausschussbesetzung übergangen wurde7. Doch hat SR damit nichts zu tun8. gDeshalb wird in Anwesenheit der katholischen Städte Köln, Rottweil, Schwäbisch Gmünd und Überlingen, die zuvor die Sitzung während der Beratung von Religionsbelangen verlassen haben und jetzt wieder einberufen werden, folgende Erklärung beschlossen–g: /29’/ Nachdem stött- und Reichs sachen aneinander hüngen und nit separiert werden köndten noch einiche distinction zumachenh were, das[dies] inen, von Augspurg, zu gemüet zu füren, und sonderlich, welcher gestallt dise reconciliation erhandlet worden und sie daruff widerumb zu den stötten, wie billich, gedretten weren. Mit der erinnerung, wover sie sich für ain mitglidt der stött consortii erkenneten, das sie auch schuldig weren, in universum so wol der erbarn stött alls gemeiner Reichs sachen ohne underschidt[sich] anzunemmen und der stött wolfarth befürdern zu helffen. Da sie sich aber für kein membrum erkennen wollten, inen zu beschwern[!], was solche trennung bei den obern stenden für ein ansehen gewynnen und obe es nit nach einmahl darzu komen köndte, das sie der stött hilff und raths auch bedörffen werden; mit begern, sich von den stötten nit ab[zu]söndern, sonder sich hinfüro wie hiebevor so wol bei der stött- alls den Reichs sachen /30/ finden zulassen; wo nit, sichi allsbaldt rundt zuerclern, ob sie sich für ein membrum civitatum imperialium erkennenden oder nitj,9.

Dies wird den Augsburger Gesandten gleichwol etwas glimpflicher, dann sein sollen,vorgebracht, verbunden mit der Bitte, sich nicht abzusondern.

Replik der Augsburger Gesandten: Sind nicht bereit, sich mit den Städten in einiche disputation, obe die vorige handlung und die ursachen irer absönderung erörttert undt uffgehaben sein, einzulassen. Ire obern und herrn weren von der ksl. Mt. zu disem Reichs tag beschribenk, daruff auch sie, die gesandten, instruiert worden. Aber von der stett sachen zuhandlen, hetten sie keinen bevelch, woltens aber umb bericht yberschreiben und sich verrer antwort vernemmen lassenl.

Die Städte verlesen den Augsburger Gesandten daraufhin den entsprechenden Passus aus dem Städtetagsabschied 159110und verlangen eine cathegorische antwort von inen […], ob sie sich für ein membrum der stött erkenneten oder nit.

So haben sie sich doch dahin resolvirt, das sie keinen andern bevelch hetten, darumb sie sich auch anderst nit ercleren köndten; des versehensm, weil andere (die von Aach mainendt), so zum Reichs tag nit beschriben, im stött rath geduldet wurden, man wurde sien alls beschriebene auch nit ußschliessen.

Obwohl die Städte sodann nochmals beschließeno, cathegoricam responsionem von inen zuerfordern, ob sie sich für ain mitglidt der stött erkenneten oder nit, dann die stött /30’/ bey inen nit erachten könden, dieweil sie gleich anfangs dises Reichs tags bey den stött sachen, alls in sachen deß erb marschalckhs, deren von Aalen beschwerden und Bisantz halb gesessen und darzu gestimbt11, das sich ire instruction dahin erstreckhen solte, sich von den stötten abzusondern und allein bey deliberation der Reichs sachen im stött rath zu sitzen, pso ist doch dise mainung denselben nit–p, sonder diß fürgehallten und zu wissen begert worden, ob sie in irer instruction dahin und also instruiert, das sie der erbarn stött sachen nit beywonen sollten.

Erneute Replik der Augsburger Gesandten, daß sie gleichwol nit schuldig, zu sagen, was ir instruction innhielte. Jedoch dessen ungeacht, so wellen sie sich rundt erclert haben, das sie dahin instruiert, ußtrucklich allain den Reichs- und gar nit den stött sachen beyzuwohnen etc.

In der diesbezüglichen Umfrage12haben qKöln und andere katholische Städte, die sich dem Kölner Votumrangeschlossen haben, die Absonderung Augsburgs weder billichen noch unbillichen können noch wöllen, sonder darfür gehalten, ob schon ain statt etlich[en] sachen nit beiwonen köndte, das doch dieselb darumb nit auß[zu]schließen–q. Mit der anzaig, ob sie sich wol hievor erclert, das sie bevelch, bei keinen religions sachen zusitzen, das doch darauß nit folgte, es solte darumb Cöln kain mitglidt der stött sein. Wüßten nit, was irer herrn gedenckhen etwa mit der zeit auch werden möchte; dern notturfft und gelegenheit sie denselben hiemit bedinglichen vorbehalten haben wollten.

/28’13/ Die Kölner Gesandten bringen daneben vor: Da sie glaubhaft erfahren, dass die dortigen evangelischen Bürger eine Schrift an SR übergeben haben, bitten sie nochmals um deren Abschrift14, sie seye gleich per directum vel indirectum an die stött gelangt, […] dann es sachen weren, so von uffrierischen und religion fridthessigen herrüerten und nit allain der statt Cöln zu zerrittung dero burgerlichen wesens geraiche, sonder auch die erbarn stött sich damit vertieffen möchten.

Auch die Gesandten von Schwäbisch Gmünd bitten um eine Kopie der von den dortigen Bürgern übergebenen Gravamina15,s.

tUmfrage [nur der protestantischen Städte16]. Zwar wird erwogen, die Übergabe von Abschriften der stött correspondentz nach nit zuverwaigern, doch wird beschlossen–t: Nachdem man den Kölner Gesandten zuvor erklärt hat17, das von iren burgern an die stött nichts gelangen[!], zudem man auch nit schuldig, was per communicationem von den höhern stenden an die stött kommen, solches andern entgegen zu tragen, so würdt yberkommen, uinen solches glimpflich abzulainen und umb communication an die orth, von dannen sie die avis und andeitung hetten, zuweisen–u,v.

/30’/ Kurz vor 10 Uhr teilt der Mainzer Sekretär SR mit: /30’ f./ Der Mainzer Kanzler wollte SR einige Punkte vortragen, da in KR und FR dazu aber weitere Beratungen notwendig sind, die am Nachmittag um 14 Uhr im FR sowie um 15 Uhr im KR geführt werden sollen, möge SR sich um diese Zeit ebenfalls einfindenw.

Anmerkungen

1
 Die Sitzung schließt lückenlos an die vorausgehende Beratung nur der protestantischen Städte an [Nr. 189]. Die Protokolle weisen die veränderte Zusammensetzung des Gremiums nicht aus; diese ergibt sich lediglich anhand der Umfragelisten in Speyer A (fol. 320’ f.).
2
 Vgl. auch Bericht der Nürnberger Gesandten an Bürgermeister und Rat vom 12. 6. (2. 6.) 1594: Am 8. 6. (29. 5.) suchten Petz und Geizkofler die Gesandten Nürnbergs sowie anderer Städte auf und baten sie namens des Ks., das Ansuchen um einen Vorschuss zu unterstützen, weil in dem veldtleger gar kein geldt vorhanden und also, da nicht alßbaldt der sachen rath geschafft würde, die belegerung der vesstung Gran wider abgestellt werden muest(StA Nürnberg, NRTA 108, Prod. 13. Or.). Entsprechende Nachfrage bei den Straßburger Gesandten mit der Bitte, sie mögen /92/ das beste thun, damit yetzo in diser höchsten noht irer Mt. mit einem ergibigen furschuß geholffen werden möchte,da andernfalls das gesamte Kriegswesen /92’/ zerfallen unnd gemeine christenheit in eüserste gefahr und schaden gerahten möchte(Bericht der Gesandten an Meister und Rat vom 12. 6. {2. 6.} 1594: AVCU Strasbourg, AA 846, fol. 92–94’, hier 92–93. Or.). Vgl. auch Anm. 1 bei Nr. 263.
3
 Nebenproposition des Ks. zum 1. HA (Türkenhilfe) [Nr. 263].
a
 Beschluss] Speyer A (fol. 321) differenzierter mit ausgewählten Voten: Einhelliger Beschluss gemäß den Voten von Köln, Nürnberg und Straßburg. [Speyer A zeichnet diese Umfrage erst nach der oben folgenden Beratung zur Anfrage beim Mainzer Kanzler auf; ebenso die Abfolge in Augsburg B, fol. 37’ f.]
b
–b Die … Protokollen] Speyer A (fol. 320’) differenzierter: Regensburg proponiert: Da es von alter der brauch, den Mainzer Kanzler um die Unterrichtung des SR über anfallende Themen zu bitten, wird angeregt, dies auch jetzt zu tun. Umfrage. Beschluss: Billigung.
c
 haben] Nürnberg (fol. 42’) zusätzlich: auch den stetten, waß von ihrentwegen fürkommen und gehandelt werden möcht, vertreuliche anzaig und anlaittung geben. Augsburg B (fol. 38) zusätzlich: Da an der Beratung Gesandte der Stadt Aachen, die wegen ires ungehorsams gegen der ksl. Mt. zu disem reichstag nit beschriben,mitwirken, bemängeln dies die Augsburger Verordneten, weil billich die jenige, so zum reichstag nit beschriben, in disem rat nit sitzen und der consultation beywonen sollen. Es hat aber solche andung nichts verfangen wellen.
4
 Vgl. Ulm, fol. 16’ f. [Nr. 101].
d
 man] Augsburg B (fol. 38) differenzierter: Regensburg [als Direktor des SR].
5
 Gemäß der Zusage von 1590 gegenüber den Reichsstädten (vgl. Anm. 23 bei Nr. 369) und wohl auch aufgrund der Beilegung des internen verfassungsrechtlichen Konflikts zwischen dem mehrheitlich katholischen Rat und der protestantischen Bürgerschaft im Frühjahr 1591 mit einem Kompromiss im Vokationsstreit für protestantische Prediger (vgl. Anm. 14 bei Nr. 408) sowie mit der Wiederaufnahme der ausgewiesenen Bürger (nicht der Prediger) beteiligte sich Augsburg 1591 in Ulm erstmals seit 1586 wieder am Städtetag (vgl. von Stetten, Geschichte, 723. Augsburger Instruktion; 31. 8. 1591: StadtA Augsburg, STTA 17, fol. 514–519’. Kop. Weitere Akten zum Städtetag: Ebd., fol. 520–626’). Vgl. auch Anm. 10 bei Nr. 105.
e
 helffen] Speyer (fol. 32’) eindeutig: gemaine der stett sachen berhatschlagen helffen.
6
 Vgl. Anm. 4 bei Nr. 364.
f
 ließen] Augsburg B (fol. 38’) zusätzlich: können somit nur an der Beratung der Reichs sachenteilnehmen.
7
 Beim schwäbischen KT wurden für die Reichsstädte bis 1584 regelmäßig Augsburg und Ulm sowie eine 3. Stadt in die Ausschüsse abgeordnet (Jäger, Reichsstadt, 57–59, 63). Dagegen wurde Augsburg nach dem Ausbruch des Kalenderstreits nicht mehr gewählt, häufig blockiert von Ulm. Auch beim KT im November 1591 verordneten die Städte Lindau anstelle Augsburgs (ebd., 307 f.). Augsburg nahm das Faktum, dass die Gesandten beim letzten KT vom ausschuß mit der mehrern stymen abermalln außgeschlossen, zum Anlass, die Teilnahme am Deputationsstädtetag im Juni 1592 (Speyer) abzusagen. Hauptargument blieb jedoch, dass Ulm sich weiterhin weigerte, die Unterstützung der Augsburger Exulanten (vgl. unten, Anm. 10) aufzugeben. Augsburg werde Städtetage erst wieder besuchen, wenn es cum dignitate pristinateilnehmen könne (Schreiben der Augsburger Stadtpfleger und Räte an den Deputationsstädtetag; 30. 5. 1592: StadtA Augsburg, STTA 17, fol. 687. Konzeptkop. StadtA Ulm, A 579, Prod. 131. Kop. Vgl. von Stetten, Geschichte, 725; zu den Auswirkungen des Augsburger Konflikts auf den schwäbischen KT vgl. auch Laufs, Kreis, 401–403).
8
 Dies war auch eines der Argumente im Antwortschreiben des Deputationsstädtetags 1592 an Augsburg, verbunden mit der Forderung, sich im Interesse des gesamten Städtekorpus dem Städtetag künftig anzuschließen (Speyer, 3. 7. {23. 6.} 1592: StadtA Augsburg, STTA 17, fol. 733–734’. Or. StadtA Ulm, A 579, Prod. 103. Kop.). Dennoch nahm Augsburg am Städtetag im August 1593 (Ulm), dem letzten vor dem RT 1594, neuerlich nicht teil. Der Abschied vom 9. 9. (30. 8.) 1593 stellte lediglich fest, der das Ausschreiben nach Augsburg überbringende Bote habe keine Antwort erhalten, auch sei kein Gesandter erschienen. Man lässt es dabei bewenden und hofft, Augsburg werde sich der Zusage von 1591 zufolge der Städtekorrespondenz wieder anschließen (StadtA Ulm, A 580, Prod. 1. Or. StadtA Augsburg, STTA 17, fol. 842–859’. Kop.).
g
–g Deshalb … beschlossen] Speyer A (fol. 322–323) differenzierter: 1. Umfrage noch in Abwesenheit der katholischen Städte. Beschluss gemäß Votum Ulm: Zuziehung der katholischen Städte, da das Problem das Städtekorpus insgesamt betrifft. 2. Umfrage in Anwesenheit der katholischen Städte. Einhelliger Beschluss auch Letzterer im Anschluss an das Votum Nürnbergs wie oben folgend.
h
 zumachen] Korr. nach Speyer (fol. 33). In der Textvorlage verschrieben: zuverachten.
i
 wo nit, sich] Korr. nach Speyer (fol. 33’). In der Textvorlage verschrieben: wehe mit sie.
j
 nit] Nürnberg (fol. 43’) zusätzlich: Augsburg kann sich von solchem corpore /44/ nicht selbsten trennen und ausschließen. Dann sie ja im stett rath anderer gestallt nichtt sein noch zugelassen werden köndten, alß ein Reichs statt. Wolten sie aber höher sein und im chur- oder furstenrath ein session zuerlangen sich understehen, hett man ihnen solches haimzusetzen.
9
 Die Nürnberger Gesandten schilderten im Bericht vom 12. 6. (wie Anm. 2) diese Verhandlungen um die kategorische Erklärung. Sie selbst verstanden solche absönderung aus nichts anders angesehen zu sein, dann das sie in der perplexitet stecken, ob sie, wann von deren von Aach oder andern religions sachen tractirt würdt, im stett rath alß evangelisch sitzen pleiben oder aber als catholisch abdretten sollen.Die Augsburger sind bisher nicht in den evangelischen Religionskonvent geladen worden, haben sich gegen die Teilnahme Aachens am SR ausgesprochen und ihren catholischen secretarium Lutzenberger für einen gesanndten eingeschoben.Andererseits befürchten sie sicherlich, falls sie vom SR bei der Beratung von Religionssachen alß catholisch abdretten solten (do sie sich doch vor dem in ihrer statt entstandenem tumult auff allen Reichs- und stettägen allzeit für einen standt der augspurgischen confession angeben), das es bey ihrer burgerschafft ein seltzams ansehen haben würde. Welchem man mit gentzlicher absentirung von der berathschlagung aller stettsachen in gemain zubegegnen vermaint.
k
 beschriben] Augsburg B (fol. 39) zusätzlich: derwegen kundt man sy als derselben abgesandten von der deliberation der Reichs sachen mit einichem fug nit ausschliessen.
l
 lassen] Speyer A (fol. 323’) zusätzlich: Anschließend 3. Umfrage [in Abwesenheit der Augsburger Gesandten] mit Mehrheitsbeschluss, wie oben folgend. Das Nürnberger Votum, eine kategorische Erklärung einzufordern, ergänzt Straßburg um die vorausgehende Verlesung des Abschieds von 1591. Das abweichende Votum Kölns gegen den Ausschluss Augsburgs [vgl. oben, fol. 30’] übernehmen die anderen katholischen Städte. Hagenau schließt sich der Mehrheit an.
10
 Der Abschied (Ulm, 11. 9. {1. 9.} 1591) hält eingangs fest, Augsburg habe sich dem Städtetag nur unter gewissen Bedingungen im Hinblick auf die Ursachen der bisherigen Absonderung angeschlossen. Deshalb wird beschlossen: 1) Ausgleich von Differenzen zwischen Rat und Bürgerschaft in einer Stadt durch benachbarte Städte. 2) Scheitert dies, wird der Deputationsstädtetag einberufen, um zu vermitteln. 3) Keine Wendung an höhere Reichsstände bei innerstädtischen Konflikten. 4) Keine Aufnahme und Unterstützung von Bürgern, die den Rat anfechten und die Stadt verlassen, durch andere Städte. 5) Zusammenhalt der Städte ungeachtet der verschiedenen Religion sowie Gleichbehandlung der Bürger in den Städten ohne Ansehen der Religion. Augsburg hat diese Bedingungen bekräftigt und sich erboten, /542/ allen consultationibus wie hievor allwegen beyzuwonen und ipso facto vor dißmal erwisen(StadtA Augsburg, STTA 17, fol. 537–549. StA Würzburg, SSTTA 6, fol. 48–61’. Kopp. StadtA Ulm, A 578, Prod. ad 1. Or. Referiert bei von Stetten, Geschichte, 723; Bergerhausen, Köln, 178 f. Kritische Auswertung sowie Kölner Protest gegen den Abschied: Ebd., 179 f.). Zur strittigen Formulierung und der fraglichen Annahme des Abschieds durch Augsburg vgl. Nr. 105 mit Anm. 10.
m
 des versehens] Eingefügt nach Speyer (fol. 34). Fehlt in der Textvorlage.
n
 man wurde sie] Eingefügt nach Speyer (fol. 34). Fehlt in der Textvorlage.
o
 nochmals beschließen] Speyer A (fol. 323’) differenzierter: Beschluss in 4. Umfrage [in Abwesenheit der Augsburger Gesandten] mit Wiederholung der vorherigen Voten.
11
 Vgl. Nr. 98, Nr. 103.
p
–p so … nit] Speyer (fol. 34) deutlicher: hatt doch solchs wegen der directorn unrichtigkeit nit geschehen konnen. Nürnberg (fol. 44’): Der Regensburger Advokat Stemper hat den statum quaestionis etwas geendert.
12
 = 3. Umfrage. Vgl. Anm. l.
q
–q Köln … außzuschließen] Nürnberg (fol. 44) differenzierter: Köln, Rottweil, Überlingen, Schwäbisch Gmünd und Pfullendorf votieren, wann gleich die augspurgischen bei tractation der stett hendel /44’/ nicht sein wolten, das sie dannocht in Reichs sachen von dem stett rath nicht außzuschliessen, sonder ihnen spacium deliberandi zu geben, weil sie zu disem Reichs tag von ksl. Mt. allein und gar nicht von den stetten beschriben worden; mit dem anhang, das hergegen andere abgeschafft werden solten, welche nicht beschrieben etc.[Dazu am Rand: Ach.] Köln (fol. 39’ f.) mit dem eigenen Votum: Kein Ausschluss Augsburgs, /40/ sinthemaln wir darfur hielten, daß stedt- unnd Reichs sachen separatim unnd die jhenigen, welche vonn der ksl. Mt. beschriben, im Reichs stet rath, unangesehen ob sie gleich den privatis negotiis nit beiwhonen wolten, dannoch zuzulassen weren unnd in der stedt macht nitt sei, dieselbigen außzuschliessen. [Vgl. Bergerhausen, Köln, 176.]
r
 Kölner Votum] Korr. nach Speyer (fol. 34’). In der Textvorlage verschrieben: Ulmer Votum.
13
 Nachfolgende Passage wurde in Ulm bei der Bearbeitung des Protokolls wohl falsch zugeordnet, da sie in allen anderen Mitschriften im Anschluss an den oben protokollierten Abschnitt folgt.
14
 Beschwerden: Nr. 414. Erste Bitte um deren Übergabe am 6. 6.: Ulm, fol. 23’ [Nr. 103].
15
 Beschwerden: Nr. 415.
s
 Gravamina] Speyer A (fol. 321’) zusätzlich: Köln, Überlingen, Pfullendorf, Rottweil und Schwäbisch Gmünd sowie anschließend auch Hagenau verlassen das Sitzungszimmer.
t
–t Umfrage … beschlossen] Speyer A (fol. 322 f.) differenzierter: Einhelliger Beschluss gemäß den Voten von Nürnberg und Straßburg. Die Übergabe der Kopie in Anbetracht der Städtekorrespondenz spricht Straßburg nur als Überlegung an. Der Beschluss gilt für Köln und für Schwäbisch Gmünd.
16
 Vgl. die hier eingeschobene Beratung zu einer Ergänzung der protestantischen Gravamina: Nr. 189, Anm. d.
17
 Wie Anm. 14.
u
–u inen … zuweisen] Nürnberg (fol. 45) differenzierter: Antwort des SR an Köln und Schwäbisch Gmünd: Es sey von den evangelischen burgern wider den rath beeder ortten an die erbarn stett kein clag gelangt. Do sie aber nachrichtung hetten, das etwas dergleichen an andern orten angebracht, stuendt ihnen bevohr, die communication daselbst zu suchen.
v
 zuweisen] Nürnberg (fol. 45’) zusätzlich: Der Gesandte Hagenaus gibt bekannt: Er hett zwar so woln von den catholischen alß evangelischen in die landtvogtey Hagenau gehörigen stetten bevelch, wann in religion sachen etwas furkommen und tractirt würde, daß er es bey der augspurgischen confession und darauff ervolgtem religion friden bewenden lassen, aber sich der calvinischen und zwinglischen hendel nicht annemen solt.
w
 einfinden] Speyer (fol. 35’) zusätzlich: Nachmittag, 15 Uhr. SR sowie der Kurmainzer und der Kurpfälzer Kanzler warten bis 17 Uhr vergeblich auf eine Abordnung des FR, da sich die dortigen Beratungen verzögern.