Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Ungerechtfertigte Unterzeichnung der Erklärung der Reichsstädte zum ksl. Dekret namens der Gesandten aller Reichsstädte. Bitte um vorrangige Veranlassung der Augsburger Zulassung zum SR gemäß dem ksl. Dekret. Gegenargumentation zur Erklärung der Städte bezüglich der Haltung Augsburgs. Bereitschaft zu weiteren Verhandlungen im Anschluss an die Zuerkennung der Session. Bitte, die Reichsstädte zum schuldigen Gehorsam zu veranlassen.
Dem ksl. Geheimen Rat übergeben am 28. 6. 15941.
HStA München, KÄA 3231, fol. 170–173’ (Kop. Dorsv.:Ahn die röm. ksl., auch zu Hungern unnd Behem etc. kgl. Mt. verner aller underthenigist ahnlangen der statt Augspurg gesannten umb wurckhliche unverlengte restitution ires im Reich stett raths inen geburenden stanndts, stimb und session. Auf 28. Junii anno 94 den herrn ksl. gehaimen räthen ybergeben. G.) = Textvorlage. StadtA Augsburg, RTA 56, fol. 302–305’ (Konz. Dorsv. wie in Textvorlage) = B. NLA Stade, Rep. 32 Nr. 1, fol. 191–194’ (Kop.) = C.
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Allein dem kann der Ks. entnehmen, a–mit was listigen vortailligkhait–a die namen yetztberieter stett, alls die sy irer erclärunng halber bisheer von der deliberation diser schrifft ausgeschlossen, mit gemainer generalb subscription c–der erbarn frey- unnd Reichs stett zu disemd Reichs tag abgeordneter potschafften–c einbrockhen derffen. Unnd zwar ex hoc uno, tanquam ex ungue leonem, khön man leichtlich vermerckhen, wie der widerwerttigen unnd euer ksl. Mt. noch biß dahero ungehorsamen stett gesannten ahngegebne corespondentz beschaffen unnd gemaint seye.
/170 f./ Sie, die Augsburger, können nicht glauben, dass die Gesandten der Städte von ihren Obrigkeiten für diesen Ungehorsam gegenüber dem Ks. und für den Ausschluss Augsburgs instruiert sind. Doch wollen sie sich mit den Städtegesandten auf keine weitere Debatte einlassen, so lange sie vom SR ausgeschlossen werden. Da der Ks. die Stadt Augsburg nicht wegen der Städtekorrespondenz, sondern wegen der allgemeinen Reichsbelange zum RT beschrieben hat, und /
Vorbehaltlich der Restitution ihrer Session erklären sie zu den Argumenten in der Eingabe der Städte: Bestreiten, dass die Städtekorrespondenz von unvürdenckhlichen jarn continuiert worden,/171’ f./ weil Reichs- und Städtebelange nicht von Beginn an und auch nicht zwingend zusammenhängen, so wie RTT und kgl. Tage bereits gehalten worden sind, /
So haben unnsere oberng auch sollicher corespondentz, ohne rhuemb zumelden, vor disemh willig beygewonth, so lanng sy nit annderst gewist unnd gehofft, es were ain aufrichtige theutsche unnd allen stetten zu gleichem gueteni gemainte corespondentz./171 f./ Erst als im Anschluss an die 1584 in Augsburg ausgebrochene Unruhe die Städtekorrespondenz dazu missbraucht wurde, ungehorsame Augsburger Bürger aufzunehmen und sie gegen ihre Stadtobrigkeit zu schützen, was unter Verstoß gegen Städtetagsabschiede bis heute fortgesetzt wird, hat Augsburg 1586 den Städtetag verlassen4. Die Ursachen dafür haben die Gesandten der anderen Städte in ihrer Schrift übergangen, denn /
/171’ f./ Anstatt im Anschluss an die Restitution der Augsburger Session dem Ks. ihre Argumente wegen der Absonderung vom Städtetag vorzubringen, kehren die Städtegesandten das Verfahren um und verweigern dem eindeutigen Befehl des Ks. den Gehorsam.
Die Augsburger bestreiten, dass die Reichsstädte sich ihrem Vorgeben nach gegenüber Augsburg demittiert hätten, vielmehr haben sie ihre Stadtobrigkeit /
Ebenso unbegründet ist der Vorwurf, Augsburg seien die Städtetage nit guet genueg./172 f./ Die Bemühungen Augsburgs um den Städtetag wollen die Gesandten dem Ks. nach der Restitution ihrer Session darlegen, ebenso die Gegenargumente zur irrigen Behauptung, die Städtekorrespondenz und der Reichsstädterat seien untrennbar miteinander verbunden. Das Vorgeben, Augsburg wolle sich über die anderen Reichsstädte erheben, um /
Sie bitten deshalb den Ks., dise der widerwerttigen vermessnen unnd ubel gegrundten ungehorsamb pro authoritate imperatoria vor allen dingen, m–ohne sy in puncto unnserer restitution uber diß unnser aller unnderthenigist bitten verer zuhören–m, wirckhlich abzuschaffen unnd mit ernnst erscheinnen zulassen, dz euer ksl. Mt. der stett zu schuldigem gehorsam mechtig seyen.
Schlussformel. Unterzeichnet von den Gesandten der Stadt Augsburg.