Zweite Anmahnung der niederösterreichischen Gesandten zu ihrer Werbung. Koadjutorfehde in Livland: Bericht Pommerns. Übergabe der Mecklenburger Eingabe an die Verordneten des Landmeisters.
/322/ (Vormittaga
) reichsrat [anwesende Gesandte1
: sechs Kff., Salzburg, Bayern, Österreich, Pfalz-Zweibrücken, Deutschmeister, Brandenburg-Küstrin, Bamberg, Brandenburg-Ansbach, Würzburg, Jülich, Eichstätt, Württemberg, Speyer, Pommern (Barnim), Straßburg mit Konstanz, Basel, Murbach und Johannitermeister, Pommern (Philipp), Augsburg mit Ellwangen, Trient und Brixen, Hessen, Freising, Regensburg, Passau, Merseburg mit Naumburg und Meißen, Fulda, Hersfeld, Prälaten, Wetterauer Gff., schwäbische Gff., fränkische Gff. ohne Stimmrecht, (Gesandte der Reichsstädte)].
Die niederösterreichischen Gesandten2
erhalten Audienz. /322 f./ Für sie referiert Erasmus von Windischgrätz die [zweite] Anmahnung zu ihrer Werbung um eine beharrliche Türkenhilfe. Anschließend schriftliche Übergabe3.
/324/ Antwort an die Gesandten: Die Reichsstände bedauern die Bedrohung der Erblande. Die Beratung dazu wurde bisher auß anderer sachen verhinderung aufgeschoben. Sagen Beratung und Beantwortung zu.
Mainzer Kanzler teilt mit, dass die Deputierten Pommerns heute einen Bericht zur Lage in Livland übergeben haben4
. Verlesung und spätere Abschrift.
/325/ Mainzer Kanzler teilt weiter mit, dass der Komtur zu Rigab
,
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am Vortag um Abschrift der Mecklenburger Eingabe zur Koadjutorfehde gebeten hat6
, um Gegenbericht vorlegen zu können. Beschluss: Genehmigung der Abschrift7
, damit anhand des Gegenberichts in disser sachen beratschlagung desto statlicher furgangen werden mochte.
Am Nachmittag Übergabe der Mecklenburger Eingabe an die Verordneten des Landmeisters.