Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
Christlich verpflichtende Hilfeleistung der Reichsstände.
Im RR übergeben1 sowie von den Reichsständen kopiert am 1. 12. 1556.
HStA München, KÄA 3177, fol. 402–405’ (Kop. Aufschr.: Lectum Ratisponae, 1. Decembris anno 56. Dorsv.: Copia der funf nider österreichischen lande gesandten verner underthenig und christlich vermanen, anrueffen und pitten, die christlichen erarmbten betrangten lannde mit gottseliger, trostlicher hilf, schutz und errettung nit zuverlassen. G. 1. Decembris anno 56.) = Textvorlage. HHStA Wien, RK RTA 40, unfol. (Kop. Dorsv. wie in Textvorlage) = [B]. HHStA Wien, MEA RTA 43/II, fol. 59–62’ (Kop. Dorsv. wie in Textvorlage) = [C]. HStA Stuttgart, A 262 Bü. 47, fol. 399–406 (Kop.). HStA Dresden, Loc. 10192/5, fol. 244–247’ (Kop.). HStA Düsseldorf, JB II 2297, fol. 54–59’ (Kop.).
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Dies sollte hundertfache Ursache sein, die bedrohten christlichen Lande mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Gott wird im Jüngsten Gericht sie, die Reichsstände, zur Verantwortung ziehen, da sie aus christlicher Liebe und wegen der ihnen von Gott zugewiesenen Stellung zur Hilfe verpflichtet sind.
Deshalb wiederholen sie, die Gesandten, um Gottes und Jesu Christi willen ihre flehentliche Bitte, die Reichsstände wollten alles das befördern, was der Ehre Gottes, dem Heil der Seelen sowie dem Frieden im Reich dient und die christlichen Lande vor dem drohenden Blutbad rettet. Dafür ist notwendig, dass alle ihre Sünden bereuen und Buße tun; sodann, dass alle Reichsstände dem Kg. als der von Gott gesetzten Obrigkeit den schuldigen Gehorsam leisten. Dadurch wird dem Teufel, der den Türken als Fügung Gottes zur Strafe für die Sünden gegen die Christenheit hetzt, und auch dem Türken selbst die Macht genommen, da er einem christlichen Heer, in dem man den Dienst als christliche Pflicht und als ‚rechten Gottesdienst‘ erfüllt, weichen wird müssen. Deshalb sind die bedrängten Lande umso zuversichtlicher, die Reichsstände werden die erbetene stattliche und beharrliche Hilfe bewilligen. Gott wird dies reichlich belohnen. Sie, die Gesandten, bitten nochmals um förderlichen Bescheid ohne weiteren Verzug.
Unterzeichnet von den Gesandten der fünf niederösterreichischen Lande.