Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer

Anmerkungen

1
Die fränkischen Kreisstände waren in Nürnberg bereits am 19. und 20. Jan. 1543 zusammengetreten, wobei es nur zur Anhörung der vom fränkischen Kriegsrat Georg von Henneberg vorgelegten Abrechnung des Türkenzuges 1542 kam. Sämtliche Beschlussfassungen der Kreisstände wurden auf den nächsten, für Febr. 1543 angesetzten Kreistag verschoben: siehe Nr. 115. Konrad Junge, der Gesandte des Bf. von Speyer, berichtete am 23. Febr. 1543 über die im Febr. 1543 in Nürnberg stattfindenden Versammlungen der einzelnen Reichskreise: [...] Es seint vil krais, namblich der frenckisch, bayerisch, schwabisch und rynisch krais, wie vorgemelt, disse tag alwegen beieinander gewest und rechnung von innemern und gegenschribern ingenommen. So das nhun zusamengetragen, wurdt man sehen, wie ein jeder krais standt; volgt alßdan gute vergleichung, so wurdt man es wole sehen. Ich besorg aber, es sy nit bei allen die meynung, dan die churfursten und der saxisch krais sollen sich vernemen haben lassen, sie haben allain mit iren kraissen zu thun, keren sich an die andere nit. Das alles muß man nhun alrerst sehen. [...] In: Straßburg AM, AA 503, fol. 109r–112v, hier fol. 111r (Ausf. v.d.Hd. Junges).
2
Es handelt sich um eine ältere Fassung des Kreisabschieds, die laut marg. AV am 25. Febr. 1543 verlesen wurde.
3
Bei F. Hartungweitere Akten zum fränkischen Kreistag von Febr. 1543: Nr. 63–65, Nr. 67, S. 333ff.
1
Zu dem in Nürnberg am 10. Juni 1538 geschlossenen Katholischen Bund (= Nürnberger Bund) siehe: H. Baumgarten, Karl V. und der katholische Bund vom Jahre 1538, S. 273–300; M. Salomies, Die Pläne Kaiser Karls V. für eine Reichsreform, passim; J. Lauchs, Bayern und die deutschen Protestanten, S. 104–156, zu 1542 S. 232–235, zu 1543 S. 257f.; V. Press, Die Bundespläne Kaiser Karls V., S. 69f.
2
Hg. Wilhelm von Bayern war nicht bereit, seinen altgläubigen Bundesgenossen Hg. Heinrich von Braunschweig mit Waffengewalt zur Wiedererlangung seines Territoriums zu verhelfen und plädierte für gütliche Verhandlungen in der braunschweigischen Frage. So schrieb er an Dr. Leonhard von Eck, München, 1543 März 15: [...]. Doch wie deme, es seien die handlungen wie sy wollen, wann der cristenlichn pundtnus nach von ainer hilf oder zu ainem krieg geredt und geraten wollte werden, ist unser ernstlicher bevelh, das du von unsernwegen in khainen wege darein bewilligen, sonder, was menschlich und muglich, dagegen furwenden wollest, wie du zu thun wol waist. [...]. In: München HStA, KBÄA 2094, fol. 153r–155v, hier fol. 153r (Ausf. mit Siegel).
3
Bundeshauptleute des Katholischen Bundes: Hg. Heinrich von Braunschweig und Hg. Ludwig von Bayern.
4
Hieronymus Verallo.
5
Zur kritischen Haltung des Papstes gegenüber dem in Regensburg 1541 auf Initiative der Hgg. von Bayern umgestalteten Nürnberger Bund siehe: L. Cardauns, Nuntiaturberichte, Abt. I, Bd. 7, Einl. S. XXVII-XXIX; S. Schweinzer, Nuntius Giovanni Morone, S. 140f., Anm. 16 und 17, S. 173f.
1
Datum aus dem Kontext erschlossen, da die Protestation der oberrheinischen Kreisstände gegen den RAb erwähnt wird (Nr. 410).
2
Die an die Truppen während des Abzugs vom ungarischen Kampfschauplatz bezahlte Besoldung.
3
Die ersten drei Monate der Türkenhilfe von 1542 waren die einzelnen Reichsstände und Reichsstädte verpflichtet, ihre Kontingente selbst zu besolden. Die Gelder für die Aufbringung und Unterhaltung ihres Kriegsvolks sollten ihnen später aus den Erträgen des Gemeinen Pfennigs ersetzt werden. Anschließend, d.h. für den vierten bis sechsten Feldzugsmonat des Jahres 1542, übernahmen die Reichskreise die Besoldung, welche aus den Mitteln des an die Kreiseinnehmer abgelieferten Gemeinen Pfennigs stammte. Siehe dazu: W. Steglich, Die Reichstürkenhilfe, S. 51f. Zu den Ergebnissen der Verhandlungen der oberrheinischen Kreisstände während des Nürnberger RT von 1543 siehe: T. Malzan, Geschichte und Verfassung des Oberrheinischen Kreises, S. 66f.
4
Die oberrheinischen Kreisstände an Lgf. Philipp von Hessen: Aufforderung, die noch fehlenden Beiträge des Gemeinen Pfennigs in die Kreistruhe einzubezahlen, 1543 März 8 (in den mir vorliegenden Aktenbeständen nicht erhalten). Es scheint sich um ein ähnliches Schreiben wie Nr. 120zu handeln.
5
Siehe den Vorbehalt der Gesandten der oberrheinischen Kreisstände gegen den Nürnberger RAb 1542: RTA JR Bd. XIII, Nr. 204, S. 914f.
6
Nicht identifizierbarer Ort. Laut Nr. 404, Anm. 10 könnte es sich um Bélis handeln.
1
Zu den Verhandlungen der schwäbischen Kreisstände während des Nürnberger RT siehe: A. Laufs, Der Schwäbische Kreis, S. 191–193.
2
Die endgültige Abrechnung über die Kosten des Türkenzuges, die vom Reichstag auf die einzelnen Kreistage verschoben worden war, übernahm der für November 1543 nach Reutlingen ausgeschriebene Kreistag. Siehe: W. Dotzauer, Die deutschen Reichskreise, S. 156.
1
Auf beiden parallel zu den Reichstagen stattfindenden städtischen Versammlungen des Jahres 1542 (1. Abschied Speyer, 1542 April 14, RTA JR Bd. XII, Nr. 299, Absatz 2, S. 1245. 2. Abschied Nürnberg, 1542 Aug. 28, RTA JR Bd. XIII, Nr. 209, Absatz 2, S. 929) wurde beschlossen, dass die städtischen Rechtsgelehrten Gutachten zur Reichsstandschaft der Städte ausarbeiten sollten, um diese dem Städtecorpus in Nürnberg 1543 vorzulegen. Zu Beginn des Jahres 1543 lagen in Nürnberg die Gutachten folgender Städte vor: Augsburg (zwei Gutachten), Frankfurt, Nürnberg und Ulm (alle in: Speyer StadtA, 1 A, Nr. 160, unfol. Kop.). Die Aufschriften der Gutachten lauten: 1. Augspurgischer ratschlag, uf den stettabschid zu Nurmberg anno 1542 uber stand, stim und session gemacht 1543. 2. Frankfurt[er] ratslag. Praes.[per] Hieronimum Agnum [= zum Lamb], die Sabbatho 10. Februarij 1543. 3. Nürnbergischer rathschlag der erbarn frey- und reichsstett session und stim belangendt[vom Nürnberger Juristen Dr. Gemel]. 4. Bedencken der gelehrten von wegen der erbarn frey- und reichsstött stand, stimmen und session im reichsrath. Rathschlag der statt Ulm der stett stym und session halben. Praes. [Nürnberg], 15. Februarij 1543. Das Straßburger Gutachten wurde erst etwas später von Dr. Ludwig Gremp in Nürnberg übergeben.
2
Im Städterat wurde am 15. Febr. 1543 verabredet, dass die umfangreichen Gutachten von den Rechtsgelehrten zu einem einzigen Gutachten (= Auszug) zusammengefasst und dem städtischen Ausschuss vorgelegt werden sollten. Dr. Hieronymus zum Lamb und Dr. Gemel wurden mit der redaktionellen Arbeit betraut, wobei für den erkrankten Nürnberger Juristen Dr. Gemel bald der Straßburger Advokat Dr. Ludwig Gremp einsprang. Siehe dazu G. Schmidt, Der Städtetag, S. 281f.; I. Haas, Reformation – Konfession – Tradition, S. 210, Anm. 150 sowie das Nürnberger Städteratsprotokoll Nr. 89a, fol. 13v–16v.
3
Der von den städtischen Juristen Dr. zum Lamb und Dr. Gremp erstellte Auszug aus den verschiedenen Gutachten zur Reichsstandschaft der Städte wurde im Städterat am 21. April 1543 vorgelegt. Der Entwurf sollte als Diskussionsgrundlage für einen zukünftigen Städtetag dienen und in einer Auflage von 100 Exemplaren gedruckt werden. Siehe dazu: G. Schmidt, Der Städtetag, S. 282. Der Auszug trägt die AS: Summarischer außzuck der erbarn stett Augspurg, Ulm, Franckfurt und Nürmberg rhatschlegen. In: Speyer StadtA, 1 A, Nr. 160, unfol. (Kop.).
4
Siehe dazu das Esslinger Protokoll (Nr. 85, passim) und das Nürnberger Städteratsprotokoll (Nr. 89a, passim).
5
Es handelt sich um ein Verzeichnis aller reichsstädtischen Verhandlungen betr. den Konflikt Esslingens mit dem Hg. von Württemberg (von 24. Febr. bis 9. April 1543), actum Nürnberg, 1543 April 9. In: Nürnberg StA, Reichsstadt Nürnberg, RTA 17a, fol. 67r–68v (Konz.); DV fol. 68v: Sumarische verzeichnus, was bey der erbarn frey- und reichstett gesanten potschaften von der erbarn stat Eßlingen wegen auf dem reichstag zu Nürmperg 1543 furpracht und wider zu antwort darauf gefallen. Nota: Ist den 4 außschreibenden stetten also zugestellt, den andern neben außschreibung des kunftigen stettags zu überschicken.
6
Zum Konflikt zwischen Kf. Ludwig von der Pfalz und den Speyerer Bürgern um die Besteuerungshoheit (Pfahlbürgerstreit) siehe das Nürnberger Städteratsprotokoll zum 17. März 1543: Nr. 89a, fol. 21r–22r.
a
Die folgende Liste der bei Beschluss des Städteabschieds anwesenden Städtevertreter ist nur in B vorhanden; A om.
1
Siehe Nr. 276, Anm. 1.
2
Anders als in Nürnberg in Aussicht genommen, fand der nächste Bundestag nicht in Frankfurt, sondern in Schmalkalden statt. Die Versammlung wurde für den 25. Juni 1543 ausgeschrieben, die Beratungen begannen am 27. Juni, der Abschied datiert vom 21. Juli. Zu den Diskussionen über den für den kommenden Bundestag am besten geeigneten Ort berichteten die hessischen Räte an Lgf. Philipp am 28. April 1543: [...] Und wiewol die kfl. sechsischen rethe und wir des platz halben Schmalkalden oder Gottingen furgeschlagen, so haben doch die rethe und gesanten darfur gebetten und Franckfurt aus etlichen angezeigten ursachen fur gelegener und bequemer bedacht. [...]. In: Marburg StA, PA 650, fol. 462r–464v, hier fol. 462r (Ausf.).
3
Es handelt sich um eine geplante Gesandtschaft der Schmalkaldener an Karl V., welche gleich nach der Ankunft des Kaisers zu ihm abgefertigt werden sollte.
4
Die geforderte Zusammenkunft der kursächsischen, hessischen und Frankfurter Rechtsgelehrten fand im Juni 1543 in Eisenach statt. Siehe dazu: G. Mentz, Johann Friedrich der Großmütige, Teil 2, S. 372f.
5
Als Vorbereitung ihrer Gesandtschaft an den Kaiser entwarfen die Schmalkaldener gegen Ende des Nürnberger RT zwei Schreiben an Karl V. (Nr. 280–281), welche die für sie wichtigsten Themen betrafen, nämlich eine Rechtfertigung des braunschweigischen Feldzuges von 1542 und die Gründe der Ablehnung des Nürnberger RAb von 1543. Diese Schreiben an den Kaiser wurden schließlich nicht – wie ursprüngliich geplant – im Namen aller Schmalkaldener, sondern im Namen und mit Siegel der Bundeshauptleute ausgefertigt. Siehe dazu das Schreiben der kursächsischen Gesandten an Kf. Johann Friedrich, Nürnberg, 1543 April 29: Nr. 356.
6
Im Juni 1543 wurde der Straßburger Rechtsgelehrte Dr. Heinrich Kopp zu Karl V. gesandt: siehe das CA-Protokoll Lambs zum 28. April 1543: Nr. 86c, Anm. 42.
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Es sind zwei Schreiben des dänischen Königs überliefert, die vor den Schmalkaldenern in Nürnberg am 19. März 1543 verlesen wurden: 1. Kg. Christian III. von Dänemark an Kursachsen und Hessen: Bitte um Hilfe der Schmalkaldener im Konflikt mit Burgund, datum Schloß Rendsburg, 1543 Febr. 26; in: Stettin AP, AKW Sign. 9, fol. 178r–179v (Kop.). 2. Kg. Christian III. von Dänemark an Kf. Johann Friedrich von Sachsen: Zurückweisung der Vorwürfe Kgn. Marias wegen Sperre der Schifffahrt, o.O., o.D. (Beilage zum ersten Schreiben); in: Berlin GStAPK, Ostpr. Fol. 86, fol. 711r–719v (Kop.).
8
Das Aufnahmegesuch Bf. Franz’ von Münster wurde von seinem Hofmeister Friedrich von Twiste vorgetragen. Der Ausschuss der Schmalkaldener verfasste dazu zwei Gutachten: 1. Weimar HStA, EGA, Reg. H pag. 421–434, Nr. 154/3. fol. 132r–137v (Kop.); DV fol. 137v: Copei des berichts und ursachen, derhalben dem Bf. von Munster die suchung von wegen einnehmung in die verstentnus nicht abgeschlagen werden sollt. 1543 Freitag nach Invocavit, den 16. Februarij. 2. Frankfurt ISG, RTA 54, fol. 28r–29v (Kop.); AS: Des auschus bedencken des Bf. von Munster einemung halben in die cristliche verstendtnuss.
9
Die Aufnahmegesuche des Schöffenmeisters und der evangelischen Bürger von Metz sowie jenes von Gf. Wilhelm von Fürstenberg in den Schmalkaldischen Bund werden im Abschied der Schmalkaldener nicht erwähnt. Hinweise darauf finden sich in den Protokollen und Korrespondenzen.
10
Der Gesandte Hg. Ernsts von Braunschweig-Lüneburg und die Vertreter der oberländischen und sächsischen Städte richteten ein diesbezgl. Ansuchen an die kursächsischen und hessischen Räte in Nürnberg, 1543 März 2, in: Frankfurt ISG, Reichssachen II 964, unfol. (Kop.); AS: Antwurt der sachsischn und hessischen rechnungen halben gegeben.
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Dr. Nikolaus Holstein.
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Im Besitz der Gff. von Spiegelberg.
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Zum Konflikt zwischen Anton Fugger und Ulm siehe das CA-Protokoll Württembergs zum 8. Febr. 1543 (Nr. 84b, fol. 9r) und das CA-Protokoll Lambs (Nr. 86c, fol. 220v).
14
Siehe dazu das CA-Protokoll Lambs Nr. 86c, fol. 221r.
a
–aAus B, A om.
b
–bAus A, B om.