Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Durchführung des Moderationstags trotz unvollständiger Besetzung. Erstellung und Vorlage einer revidierten Reichsmatrikel. Verfahren bei Appellationen an das RKG gegen die Moderationsdekrete. Keine Klärung der Beschwerden des Obersächsischen und des Fränkischen Kreises, sondern Übergabe an den RT.

Von den Moderatoren dem Kg. übersandt mit Begleitschreiben vom 22. 2. 1557. Im RR verlesen am 13. 3.1 Von den Reichsständen kopiert am 13./14. 3.

[Begleitschreiben]

HStA Düsseldorf, JB II 2295, fol. 259 (Kop. Aufschr.: Lectum Ratisponae, 13. Martii 1557.) = Textvorlage. HStA München, K. blau 107/2b, unfol. (Kop. Überschr.: Wormbsische moderations handlunge 1557.) = [B]. StA Nürnberg, ARTA 36, fol. 383 f. (Kop.) = [C]. GLA Karlsruhe, Abt. 50 Fasz. 94a, unfol. (Kop.). GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. Y Fasz. D, fol. 1 f. (Kop.). StA Marburg, Best. 3 Nr. 1249, fol. 403 (Kop.).

/259/ An den Kg.: Nachdem gemäß RAb 1555 aufgrund der Supplikationen einiger Stände ein neuerlicher Moderationstag einberufen worden ist2 , haben sie, die unterzeichnenden Kreismoderatoren, die vorgelegten Beschwerden mit den zugehörigen Erkundigungen beraten und dazu einen Abschied verfasst, den sie zusammen mit der revidierten Matrikel übersenden. Sie bitten den Kg., beides einzusehen und die im Abschied angesprochenen Beschwerden zu klären.

22. 2. 1557. Unterzeichnet von den in Worms anwesenden Moderatoren des Obersächsischen, Fränkischen, Schwäbischen, Oberrheinischen, Niederrheinisch-Westfälischen und Niedersächsischen Kreises.

[Abschied]

HHStA Wien, MEA Reichsmatrikelmoderation 1b Konv. 2, fol. 99–104’ (Or. mit 12 aufgedr. Siegeln. Überschr.: Abschiedt unnd was demselbigen anhangt, uff gehaltnem moderation tag zu Wormbs gemacht anno 1557 den 22. Februarii. 1557.) = Textvorlage. HStA Düsseldorf, JB II 2295, fol. 253–257’ (Kop. Überschr.: Abschidt der erscheinenden kraissen moderatorn zu Wormbs anno 57. Aufschr.: Lectum Ratisponae, 13. Martii 1557.) = [B]. HStA München, K. blau 107/2b, unfol. (Kop.) = [C]. StA Nürnberg, ARTA 36, fol. 358–362’ (Kop.). GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. Y Fasz. D, fol. 2–7 (Kop.). StA Marburg, Best. 3 Nr. 1249, fol. 403’–407 (Kop.).

/101 f./ Kg. und Reichsstände haben auf dem RT 1555 verabschiedet, einen neuerlichen Moderationstag nach Worms gemäß den Vorgaben der RAbb 1555 sowie 1548 und 1551 auszuschreiben3 . Demzufolge sind die von unten benannten Kreisen verordneten Moderatoren teils pünktlich, teils verspätet mit den von den Kreisständen übergebenen Beschwerden sowie den daraufhin erfolgten Erkundigungen erschienen. Die anderen Kreise haben keine Moderatoren abgeordnet.

Aufgrund von Zweifelsfragen hat man sich zu Beginn des Tages mit der Anfrage vom 28. 12. 1556 an den Kg. um dessen Erklärung gewandt4 . Da die Fragen anschließend anhand der inzwischen vorliegenden Akten älterer Moderationstage ohne die Resolution des Kgs. 5  geklärt werden konnten, hat man der Vorgabe der oben erwähnten RAbb entsprechend trotz der unvollständigen Beschickung seitens der Kreise die Verhandlungen aufgenommen.

/101’ f./ Dabei wurden die Beschwerden jedes Standes und die dazu erfolgten Erkundigungen der Inquisitoren vorgelegt und ein entsprechender Anschlag /102/ ex aequo et bono gemacht, wie Beilage A zu entnehmen ist. Zudem erhielt jeder Moderator für die Stände seines Kreises, die um Moderation nachgesucht hatten, einen gesonderten Rezess6 , der darlegt, ob eine Verringerung ausgesprochen wurde und in welchem Umfang sich Kauf und Verkauf von Gütern auf den Anschlag auswirken.

/102–103/ Da gegen die Moderationsdekrete Appellationen an das RKG möglich sind7 , haben die Moderatoren beschlossen, die ihnen vorgelegten Anträge und Beschwerden geordnet nach Kreisen versiegelt zu bündeln und sie zusammen mit den Rezessen den kreisausschreibenden Ff. mit dem Auftrag zuzustellen, die Rezesse den betroffenen Ständen zu übergeben. Diese können die zugehörigen Beschwerden für den Fall einer Appellation bei den kreisausschreibenden Ff. anfordern. Letztere dürfen die Akten nicht öffnen und sie nur den Ständen übergeben, die eine Appellation einlegen möchten.

/103/ Da die Inquisitionen des Schwäbischen und des Niedersächsischen Kreises nicht gesondert für jeden Stand, sondern gebunden zusammen mit den Beschwerden und verschlossen übergeben wurden, erwarten die Moderatoren von den Verordneten dieser Kreise entsprechende Maßnahmen, damit die Akten zum einen nur von Befugten geöffnet und ansonsten geheim gehalten werden; zum anderen sollen Stände, die appellieren wollen, die benötigten Auszüge aus den Akten erhalten.

/103 f./ Die Stände der Kreise, die am Moderationstag nicht vertreten waren, bleiben ebenso wie jene aus den vertretenen Kreisen, die keine Beschwerden vorgelegt haben, bei den vorher geltenden Anschlägen.

/103’/ Da die vom Obersächsischen und vom Fränkischen Kreis eingereichten Beschwerden den Auftrag des Moderationstags überschreiten und als allgemeine Reichsbelange zu qualifizieren sind, werden sie als Beilagen B und C dem Kg. zur Vorlage und Klärung am RT überschickt.

Beschwerden von Reichsständen und Reichskreisen wegen des Entzugs von Ständen, die in ihrem Territorium bzw. Kreis die Steuer zu leisten haben, wurden nicht beraten, da der RAb 1548 bezüglich der eximierenden und eximierten Stände eindeutige Vorgaben enthält8  und da viele dieser Fälle am RKG rechtshängig sind.

/104/ Da die vom Moderationstag 1551 an den Ks. gereichten Beschwerden nunmehr erneut von einigen Ständen angesprochen wurden, verweisen die Moderatoren in diesem Abschied nochmals darauf und bitten um deren Klärung.

Der Sessionsstreit der Moderatoren aus dem Obersächsischen und dem Fränkischen Kreis konnte vorbehaltlich der Rechte beider Kreise gütlich verglichen werden.

Dies geben die Kreismoderatoren dem Kg. und den Reichsständen zu erkennen.

/104’/ Anwesende Moderatoren: Obersächsischer Kreis: Johann von Germar, Landkomtur der Ballei in Thüringen, und Dr. Andreas von Blumenthal, Komtur zu Wildenbruch. Fränkischer Kreis: Dr. Wolfgang Hölzlein, Bamberger Rat, und Heinrich von Mussloe, Amtmann zu Schwabach. Schwäbischer Kreis: Dr. Christoph Forstenhäuser und Hans Truchsess von Höfingen, Württemberger Rat. Oberrheinischer Kreis: Konrad Jung, Amtmann zu Deidesheim, [bfl.] Speyerer Rat, und Jos Weidenkopf von Ockenheim, Landschreiber zu Lichtenberg. Niederrheinisch-Westfälischer Kreis: Konrad Ketteler zu Assen, Amtmann zu Dülmen, und Eberhard von Schöller. Niedersächsischer Kreis: Dr. Eoban Ziegler, Dechant von St. Nikolai zu Magdeburg, und Mag. Matthias Luder, Sekretär der Stadt Nordhausen.

Actum Worms, 22. 2. 1557.

Beilage A: Der vom Moderationstag 1557 festgelegte Reichsanschlag

HHStA Wien, MEA Reichsmatrikelmoderation 1b Konv. 2, fol. 131–143 (Or.-Liste. Überschr.: Des Heiligen Romischen Reichs anschlege, durch die verordnette moderatores zu Wormbs bedacht wordenn anno 1557.) = Textvorlage. HStA Düsseldorf, JB II 2295, fol. 260–268’ (Kop. Aufschr.: A. Lectum Ratisponae, 14. Martii 1557. Überschr.: Des Hl. Röm. Reichs anschläge, durch die verordnete moderatores anno 1557 zu Wormbs bedacht.) = B. StA Würzburg, WRTA 36, fol. 300–310 (Kop. Aufschr.: Lectum Ratisponae, 17. Martii [!] 1557. Überschr.: Des Heyligen Romischen Reichs anschläg, durch die herrn moderatores anno 1557 zu Wormbs bedacht.) = C. HStA München, KÄA 3178, fol. 368–386 (Kop.). StA Meiningen, GHA II Nr. 52, fol. 1–13’ (Kop.). StA Marburg, Best. 3 Nr. 1249, fol. 407–417’ (Kop.).

/132/ Kurfürsten: zu Ross zu Fuß
Mainz 60 277
Trier 40 184
Köln 60 277
Böhmen 400 600
Pfalz 60 277
Sachsen 60 277
Brandenburg 60 277
Erzbischöfe:
Magdeburg mit den zugehörigen Städten,
vorbehaltlich einer 1551 befristet zuerkannten Moderation, die zu Weihnachten 1557 endet.
43 196
Salzburg 60 277
Besançon 20 50
Bremen mit der Stadt 36 150
Bischöfe:
Bamberg
Wird aktuell9  befristet auf 12 Jahre moderiert um zwei Drittel auf ein Drittel dieses Anschlags.
30 182
Würzburg
Wird aktuell befristet auf 5 Jahre moderiert um ein Drittel auf zwei Drittel dieses Anschlags.
45a 208
/132’/ Worms 2 13
Speyer 18 60
Straßburg 18 100
Eichstätt 20 132
zu Ross zu Fuß
Augsburg 21 100
Konstanz 7 30
Hildesheim mit der Stadt
Da die Hgg. von Braunschweig derzeit die Hälfte des Hst. innehaben, sollen sie zwei Drittel des Anschlags erlegen, der Bf. mit der Stadt ein Drittel. Von diesem Drittel soll der Bf. nicht mehr als 6 Solde und die Stadt den Rest übernehmen.
18 80
Paderborn 18 34
Chur 5 18
Halberstadt 14 66
Wird aktuell befristet auf 3 Jahre auf 14 zu Ross und 55 zu Fuß
moderiert.
Verden 5 15
/133/ Münster [wird aktuell moderiert um 20 zu Fuß auf]
Falls Delmenhorst und Harpstedt wieder zum Hst. kommen, soll der Anschlag von 1551 mit 30 zu Ross und 138 zu Fuß geleistet werden. Kommt zusätzlich das Schloss Wied mit den 7 Kirchspielen dazu, soll es den alten Anschlag von 1521 erlegen: 34 zu Ross, 169 zu Fuß.
30 118
Osnabrück 6 36
Passau 18 78
Freising 12 80
Chiemsee 6 24
Gurk 3 15
Seckau 6 24
Lavant 5 19
Basel 2 15
Sitten oder Wallis 0 225
Regensburg 8 30
Meißen 6 20
Naumburg 6 20
Minden mit der Stadt 10 16
Lübeck 5 0
Utrecht mit den Städten Utrecht, Deventer, Zwolle, Kampen, Amersfoort 50 250
/133’/ Cammin 6 28
Schwerin 10 10
Genf 3 13
Cambrai 22 82
Verdun 14 30
Lausanne 14 60
Metz 20 70
zu Ross zu Fuß
Toul 6 20
Lüttich mit den 3 Städten 50 170
Trient 14 91
Brixen 14 91
Merseburg 10 30
Lebus 5 15
Brandenburg 2 10
Ratzeburg 5 15
Schleswig 5 15
Havelberg 9 33
Weltliche Fürsten:
Kg. von Dänemark mit seinen Brüdern für Holstein, Stormarn und Dithmarschen 40 80
Hg. Albrecht von Bayern 80 369
Ehg. zu Österreich 120 600
/134/ Hg. zu Burgund mit den Landen, die zum Reich gehören10
Kf. August von Sachsen für den Teil Hg. Georgs
Da das Vogtland vom Haus Sachsen an die Bgff. von Meißen gekommen und Sachsen deshalb um 10 zu Ross und 46 zu Fuß moderiert worden ist, soll dieser Anteil dem Haus Sachsen weiterhin abgezogen und den Bgff. von Meißen auferlegt werden.
60 277
Pfgf. Ottheinrich [von Neuburg]
Vorbehaltlich einer 1551 befristet zuerkannten Moderation, die zu Weihnachten 1557 endet.
20 100
Pfgf. Wolfgang [von Zweibrücken] 10 30
Sohn Pfgf. Ruprechts von Veldenz [Georg Johann] 2 4
Pfgf. Johann von Sponheim [Simmern] 8 26
Hg. Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg 70 323
Mgff. Albrecht und Georg Friedrich von Brandenburg 34 156
Hg. Heinrich II. und Hg. Erich von Braunschweig mit den Städten Braunschweig, Hannover, Göttingen, Northeim und anderen 45 208
/134’/ Hg. Franz Otto von Braunschweig und Lüneburg mit der Stadt Lüneburg 20 120
Hg. Ernst von Braunschweig-Grubenhagen mit der Stadt Einbeck 12 0
Hgg. Barnim und Philipp von Pommern 34 200
Hg. Heinrich und Erben des Hg. Albrecht von Mecklenburg mit ihren Städten 40 120
Hg. Franz von Sachsen-Lauenburg 8 30
Erben des Hg. Franz von Lothringen 40 184
zu Ross zu Fuß
Lgf. Philipp von Hessen 50 260
Hg. Christoph von Württemberg
Wird aktuell befristet auf 4 Jahre moderiert auf ein Fünftel dieses Anschlags.
60 277
Mgff. Karl, Philibert und Christoph von Baden für die hinterlassenen Lande des Mgf. Philipp von Baden 24 60
Mgff. Philibert und Christoph von Baden für die Hftt. [Gftt.] Sponheim und Rodemachern 6 20
Mgf. Karl von Baden, Hachberg und Rötteln 8 23
Lgf. Georg von Leuchtenberg 6 14
/135/ Alle Ff. von Anhalt 12 30
Inhaber der Güter der Gff. Berthold und Albrecht von Henneberg 6 20
Gf. Wilhelm von Henneberg 9 24
Bgff. von Meißen 12 30
Zusätzlich gemäß obigem Eintrag [Sachsen] für das Vogtland 10 46
„Welsche“ Fürsten:
Hg. von der Maas 12 135
Hg. Karl [!] von Savoyen11
Wird befristet, bis er wieder zu Land und Leuten kommt, moderiert auf 20 zu Ross und 92 zu Fuß.
60 277
Prinz von Schalaun 30 94
Prälaten:
Abt zu Fulda 17 50
Wird aktuell befristet auf 3 Jahre moderiert auf 17 zu Ross und
39 zu Fuß.
Abt zu Hersfeld
Falls er auch die Steuer der Stadt Hersfeld einnimmt, beträgt der Anschlag 4 zu Ross und 15 zu Fuß.
2 9
Abt zu Kempten 6 20
Abt zu Reichenau 2 4
/135’/ Propst zu Weißenburg 2 14
Abt zu St. Gallen 6 30
Abt zu Saalfeld 2 13
Propst zu Ellwangen 5 18
Deutschmeister 20 80
Johannitermeister 10 30
Abt zu Weingarten 4 18
Abt zu Salmannsweiler 7 77
Abt zu Kreuzlingen 0 4
zu Ross zu Fuß
Abt zu Murbach 6 19
Abt zu Walkenried 2 6
Abt zu Schuttern 2 12
Abt zu Weissenau – Minderau 2 14
Abt zu St. Blasien 4 18
Abt zu Maulbronn 5 22
Abt zu Corvey mit der Stadt Höxter 2 9
Abt zu Schussenried 2 14
Abt zu Riddagshausen (Rittershausen) 2 10
Abt zu Stein am Rhein 0 10
Abt zu Schaffhausen 4 18
Abt zu Waldsassen 4 24
Abt zu Einsiedeln 3 22
Abt zu Roggenburg 2 10
/136/ Abt zu Ochsenhausen 4 20
Propst zu Selz 1 3
Abt zu St. Gilgen in Nürnberg 1 7
Abt zu St. Maximin 3 22
Abt zu Hunoldshausen 2 9
Abt zu Rockenhausen 2 10
Abt zu St. Johann im Turital 1 4
Abt zu Gengenbach 1 3
Abt zu Königsbronn 1 10
Abt zu Rott 1 10
Abt zu Marchtal 2 5
Abt zu St. Peter im Schwarzwald 1 10
Propst zu Odenheim 1 7
Abt zu Stablo 2 22
Abt zu Disentis 1 10
Abt zu Bebenhausen (Reckenhausen) 3 13
Abt zu Kitzingen (Kentzingen) 2 9
Abt zu Elchingen
Vorbehaltlich einer 1551 befristet zuerkannten Moderation, die zu Weihnachten 1557 endet.
4 20
Abt zu Irsee 0 14
Abt zu Blankenberg 2 9
/136’/ Abt zu Isny 1 4
Abt zu Pfäfers 1 4
Abt zu St. Johann 1 10
Abt zu Petershausen bei Konstanz 0 6
Vorbehaltlich einer 1551 befristet zuerkannten Moderation, die
zu Weihnachten 1557 endet.
zu Ross zu Fuß
Abt zu Prüm (Pfriem) 1 13
Propst zu Comburg (Camberg) 1 3
Abt zu Kaisheim [wird aktuell um 7 zu Fuß moderiert auf] 4 60
Abt zu St. Emmeram in Regensburg 2 18
Propst zu Berchtesgaden 2 20
Abt zu Münster im St. Gregoriental 1 4
Abt zu Rot an der Rot (Münchrodt) 1 8
Abt zu Kornelimünster 4 25
Abt zu Werden in Westfalen 2 6
Abt zu Ursberg (Auersberg) 0 10
Abt zu Brunnen (Brun) 4 30
Abt zu Echternach 2 18
Äbtissinen:
Äbtissin zu Quedlinburg mit der Stadt [wird aktuell moderiert auf] 2 10
/137/ Äbtissin zu Essen
Darf dafür das Kapitel und die Stadt besteuern.
2 13
Äbtissin zu Herford
Wird aktuell befristet auf 4 Jahre moderiert auf 4 zu Fuß.
0 6
Äbtissin zu Niedermünster in Regensburg 2 6
Äbtissin zu Obermünster in Regensburg 0 6
Äbtissin zu Kaufungen 1 10
Äbtissin zu Lindau 0 5
Äbtissin zu Gernrode 1 6
Äbtissin zu Buchau 2 6
Äbtissin zu Rottenmünster 1 4
Äbtissin zu Heggbach 0 5
Äbtissin zu Gutenzell 0 5
Äbtissin zu Baindt 0 3
Balleien:
zu Koblenz 4 20
im Elsass 3 31
in Österreich 3 13
an der Etsch 3 13
/137’/ Grafen und Herren:
Gf. Ulrich von Helfenstein 2 0
Inhaber Kirchberg, Fugger 1 4
Inhaber der Hft. Dießen, Erhard Vehlin 3 6
Inhaber der Werdenbergischen Güter: Gf. Friedrich von Fürstenberg und Gf. Karl von Hohenzollern 8 45
Gff. von Lupfen 4 18
zu Ross zu Fuß
Alle Gff. von Montfort 3 20
Alle Gff. von Fürstenberg 6 30
Gff. zu Zimmern 2 9
Inhaber der Hft. Justingen und Stöffeln, Georg Ludwig von Freyberg 0 5
Inhaber der Hft. Steußlingen 0 3
Inhaber der Güter des verstorbenen Schweickhard von Gundelfingen 2 2
Gf. Wilhelm von Eberstein 0 4
Hh. von Geroldseck 1 2
Alle Gff. zu Oettingen 8 45
Hh. von Rappoltstein 4 35
Alle Hh. zu Stauf und Ehrenfels 3 0
Erben des H. Leo von Staufen 2 6
/138/ H. Johann von Hohenfels und Reipoltskirchen 2 6
Gff. zu Sulz 2 9
Gff. zu Hohenzollern 6 20
Inhaber der Hft. Brandis 1 6
Truchsessen von Waldburg für ihre und für die sonnebergischen Güter, die ihnen zugefallen sind 10 42
Inhaber der übrigen sonnebergischen Güter 2 3
Gff. Konrad und Georg von Castell 1 4
Gf. Michael von Wertheim 5 25
Gf. Philipp von Rieneck 2 10
Gff. Albrecht und Georg von Hohenlohe 6 30
Gf. Wolfgang von Hohenlohe 2 10
Bf. von Würzburg als Inhaber der Hft. Reichelsberg 1 4
Reichserbschenken Karl und Erasmus von Limpurg 2 7
Reichserbschenk Wilhelm von Limpurg 3 10
Gff. Georg, Eberhard und Valentin von Erbach 2 8
H. Friedrich von Schwarzenberg 1 3
/138’/ Erben Gf. Emichs von Leiningen 3 9
Inhaber der Güter des verstorbenen Gf. Reinhard von Leiningen 2 9
Gff. von Hanau-Münzenberg 10 30
Gf. Philipp von Hanau-Lichtenberg 6 22
Gff. von Nassau-Dillenburg (und Breda) 30 135
Gf. Philipp von Nassau-Wiesbaden-Idstein 2 10
Gff. Johann und Adolf von Nassau-Saarbrücken 6 30
Gf. Philipp von Nassau-Saarbrücken-Weilburg 6 30
Gf. Johann von Nassau-Beilstein 1 2
Gf. Ludwig von Stolberg-Königstein, H. zu Eppstein 4 20
Gff. von Oberisenburg 6 24
Alle Gff. von Niederisenburg 2 8
Gff. von Virneburg oder ihre Erben 2 4
zu Ross zu Fuß
Inhaber der Güter der Hh. von Rheineck, jetzt der Kf. von Köln 1 3
Gff. Reinhard und Friedrich Magnus von Solms 4 24
Gf. Philipp von Solms 4 18
/139/ Frh. Philipp von Winnenberg 1 0
Gff. von Moers 4 12
Inhaber der Güter H. [!] Eberhards von Arenberg 4 27
Alle Rheingff. 4 12
Gf. Weirich von [Daun in] Falkenstein, H. zu Oberstein, oder seine Erben 2 4
H. Philipp von Eberstein (Oberstein)-Rixingen, jetzt die Erben Gf. Weirichs von Oberstein als Inhaber 1 1
Gff. von Neuenahr 2 4
Inhaber der Gft. Hoorn 2 8
Gff. von Sayn 4 16
Gf. Jakob von Bitsch, H. zu Lichtenberg 6 26
Gff. von Tengen 1 0
Inhaber der Gft. Ruppin (Rapin) 3 12
Gff. von Hardegg 3 11
Erben Gf. Bernhards von Honstein 1 0
Erben Gf. Ernsts von Honstein 4 18
Hh. von Wolkenstein 8 34
Gff. von Schaumburg und Gemen 6 26
/139’/ Alle Gff. von Mansfeld 10 45
Gff. von Stolberg 4 20
Inhaber der Gft. Beichlingen 2 1
Gff. von Barby und Mühlingen 1 2
Gff. von Gleichen 3 13
Erben Gf. Günthers von Schwarzburg 14 45
Hh. von Gera oder die Inhaber von deren Hft. 4 20
Hh. von Plesse 1 0
Reuß von Plauen 1 3
Gff. von Wied, Hh. zu Runkel, auch als Inhaber der Hft. Reichenstein [werden aktuell moderiert um 1 zu Ross und 1 zu Fuß auf12] 6 8
Die Waldbott von Bassenheim als Inhaber der Hft. Olbrück13 1 1
Gff. von Löwenstein 2 9
Gf. Ulrich von Regenstein oder Reinstein 2 0
Alle Gff. und Hh. in Friesland 20 135
Gff. von Ostfriesland 6 30
zu Ross zu Fuß
Hh. [!] von der [zur] Lippe 4 18
Gff. von Oldenburg 8 30
Gf. Anton von Oldenburg für die Hftt. Delmenhorst und Harpstedt14 2 14
Gff. von Hoya 2 8
/140/ Gf. Kuno von Leiningen-Westerburg 2 4
Gf. von Waldeck 4 18
Hh. von Losenstein 2 2
Gff. von Diepholz 1 4
Hh. von Steinfurt 2 4
Gff. von Bentheim 6 20
Gff. von Bronkhorst 6 20
Gff. von Wittgenstein 1 4
Gff. von Spiegelberg 2 0
Gf. Konrad von Tecklenburg 3 10
Inhaber der Hft. Lingen 2 5
Inhaber der Gft. Wunstorf 1 1
Gff. von Ortenburg 2 0
Gff. von Rietberg bzw. Inhaber der Gft. oder des Hauses 6 0
Gf. Ladislaus von Haag 4 10
Inhaber der Güter der Bgff. von Leisnig 1 2
Gf. Oswald von Bergen 8 20
Gff. von Salm sowie die Rheingff. als Mitinhaber der Gft. 2 9
Hh. von Falkenstein 1 3
Hh. von Schönburg 4 10
Hh. von Degenberg 2 7
Inhaber der Hft. Sembreffe (Somerauf) 2 0
/140’/ Gff. Gerhard und Arnold von Manderscheid 2 10
Erben Gf. Dietrichs von Manderscheid 6 27
Gf. Jakob von Manderscheid 0 4
Gff. von Reifferscheid 2 2
Gff. von Egmont und Iselstein 10 45
Hh. von Bergen und Wahlen 10 67
Hh. von Hewen 1 4
Hh. von Wildenfels 1 2
Schenken zu Tautenburg 1 2
Gf. Konrad von Tübingen 1 1
Inhaber Blankenburg (Blankenberg) im Westrich 6 25
Hh. von Kriechingen 2 4
Hh. von Roggendorf 0 10
zu Ross zu Fuß
H. Johann Jakob von Königsegg zu Aulendorf 2 6
Inhaber der Hft. Königseggersberg, H. Johann Jakob [von Königsegg als Inhaber] 0 5
Hh. von Mörsberg 4 20
Hh. von Brandenstein-Ranis 1 4
Hh. von Wolfstein 2 4
Inhaber der Hft. Pyrmont und Reckum mit ihren Gütern 1 4
Vormundschaft zu Mindelheim wegen des H. von Frundsberg 4 14
/141/ Hh. von Fleckenstein 3 6
Frh. von Palant und Wittem 1 4
Ritterschaft zu Friedberg 10 45
Ritterschaft zu Gelnhausen 4 18
Fugger für die vom Abt zu Kaisheim gekauften Güter, die von der Stadt Memmingen erworbenen Dörfer Rettenbach und Pleß sowie für die gekaufte Reichspflege Donauwörth [aktuell neuer Anschlag]15 5 9
Nota: Für die Hh. von Grafeneck sowie für die Frhh. David und [Hans] Georg von Paumgarten, Hohenschwangau und Erbach soll auf dem RT 1555 ein Anschlag festgelegt worden sein.
Frei- und Reichsstädte:
Regensburg 10 50
Nürnberg
Wird aktuell befristet auf 5 Jahre um ein Viertel auf drei Viertel dieses Anschlags moderiert.
40 250
Nürnberg für die Hft. Heideck 5 7
Rothenburg ob der Tauber 10 65
/141’/ Weißenburg im Nordgau 3 16
Donauwörth (Schwäbisch Wörth) [wird aktuell um 1 zu Ross und 2 zu Fuß moderiert auf]
Zusätzlich befristete Moderation nur für die nächsten 8 Jahre auf 1 zu Ross und 22 zu Fuß.
2 28
Windsheim 4 30
Schweinfurt
Jedoch mit Vorbehalt eines Nachlasses durch das Reich16 .
4 30
Wimpfen 2 14
Heilbronn 4 40
Schwäbisch Hall mit dem Schloss Limpurg 10 80
Nördlingen 5 50
Dinkelsbühl 4 40
Ulm 25 150
zu Ross zu Fuß
Augsburg 30 200
Giengen 1 12
Bopfingen 0 6
Aalen 1 12
Schwäbisch Gmünd 3 35
Esslingen 5 40
Reutlingen 3 38
Weil der Stadt 1 12
Pfullendorf 2 20
Kaufbeuren 2 34
/142/ Überlingen 6 60
Wangen 2 14
Isny 2 14
Leutkirch 1 14
Memmingen [wird aktuell moderiert um 4 zu Fuß auf] 4 50
Kempten 3 30
Buchhorn 0 5
Ravensburg 3 40
Biberach 4 46
Lindau 3 40
Konstanz 3 50
Basel 10 180
Straßburg 25 150
Kaisersberg 2 15
Colmar 4 30
Schlettstadt 4 34b
Mülhausen im Elsass 6 27
Rottweil 3 61
Hagenau 6 30
Weißenburg am Rhein 2 22
Oberehnheim 2 14
Rosheim 1 3
Speyer 3 60
Worms 3 60
/142’/ Frankfurt 20 140
Friedberg 0 16
Gelnhausen 2 15
Wetzlar [wird aktuell moderiert um 2 zu Fuß auf] 0 8
Köln 25 200
Aachen 7 30
zu Ross zu Fuß
Metz 25 150
Toul 2 15
Verdun 5 25
Offenburg 0 30
Landau 2 18
Gengenbach 0 15
Zell am Harmersbach 0 10
Schaffhausen 7 45
Kaufmannssaarbrücken 2 9
Besançon 7 30
Lübeck 21 177
Hamburg 20 120
Dortmund 7 30
Niederwesel 5 50
Mühlhausen in Thüringen 0 60
Nordhausen in Thüringen 0 30
Goslar 0 100
Soest 20 120
Brakel 2 6
Warburg 3 13
Lemgo 2 12
/143/ Türkheim 0 5
Verden 0 15
Münster im St. Gregoriental 0 12
Düren 0 0
Herford
Wird aktuell befristet auf 4 Jahre moderiert auf 1 zu Ross und 12 zu Fuß.
1 15
Cambrai 2 18
Duisburg 2 18
Danzig 0 165
Elbing 0 82
St. Gallen 0 57
Buchau am Federsee 0 2

Beilage B: Gravamina des Obersächsischen Kreises [1549/1551]

HStA Düsseldorf, JB II 2295, fol. 270–272 (Kop. Aufschr.: B. Lectum Ratisponae, 14. Martii 1557.) = Textvorlage. HStA München, K. blau 107/2b, unfol. (Kop.) = [B]. StA Nürnberg, ARTA 36, fol. 377–381’ (Kop. Aufschr.: Lectum denn 14. Martii anno 1557. B.) = [C]. GLA Karlsruhe, Abt. 50 Fasz. 94a, unfol. (Kop.). HAB Wolfenbüttel, Cod. Guelf. 57 Aug. Fol., fol. 536–539’ (Kop.). StA Marburg, Best. 3 Nr. 1249, fol. 417’–420’ (Kop.).

/270–272/ Gravamina, im Anschluss an den RAb 1548 formuliert von den Gesandten des Obersächsischen Kreises beim KT am 25. 2. 1549 in Jüterbog17  zur Vorlage am nächsten Moderationstag [1551].

[1] Der Kreis ist wenig leistungsfähig. Auch befinden sich dort nur wenige kleine Handelsstädte, die finanziell nicht in der Lage sind, den Kreis im Notfall mit einer eilenden Hilfe für das Reich zu stärken. Die Städte Danzig und Elbing sind dem Kreis und dem Reich von Polen entzogen worden. [2] Das Kloster Riddagshausen (Rittershausen) ist an den Niedersächsischen Kreis gefallen. [3] Es ist eine Verminderung der Kreiskontribution zu erwarten, da das Vogtland, das Amt Königsberg und andere Gebiete, die dem Kreis angehört haben, an Hftt. außerhalb des Kreises gefallen sind und deshalb künftig wohl dort ihre Steuer leisten werden. [4] Falls die eilende Reichshilfe auf die Kreise gelegt wird, ist der Obersächsische Kreis dafür trotz seiner verminderten Finanzkraft so hoch wie bzw. höher als andere Kreise veranschlagt. [5] Sollte die eilende Hilfe mit Truppen auf die einzelnen Reichsstände gelegt werden, müssen die Kreisstände ihre Söldner mit größeren Unkosten als andere an weit entlegene Orte schicken. [6] Wird die eilende Hilfe mit Geld erhoben, so geschieht dies nach Batzen, einer Münze, die im Kreis nicht gangbar ist. Deshalb fallen neben beträchtlichen Transportkosten wegen der entlegenen Legstätten hohe Wechselkosten an. [7] Der Besuch von RTT sowie andere Verrichtungen für das Reich sind wegen der entlegenen Tagungsorte für die Stände im Kreis mit hohen Kosten verbunden. [8] Für den Fall einer Niederlage oder Notlage in Ungarn ist dem Obersächsischen Kreis der eilende Zuzug auferlegt. Muss dieser geleistet werden, bedingen diese enormen Kosten den Ruin des Kreises. Die Stände des Obersächsischen Kreises fordern die Verordneten [am Moderationstag] auf, Maßnahmen gegen den Entzug weiterer Kreisstände einzuleiten, die von Kreisständen gesondert übergebenen Beschwerden zu berücksichtigen und ihren Anschlag entsprechend zu verringern. Unterzeichnet von den verordneten Kreisständen zu Jüterbog.

‚Erkundigung‘ [der Verordneten auf dem Moderationstag 1551] zu den Beschwerden des Obersächsischen Kreises: 1) Geringe Leistungsfähigkeit des Kreises wird bestätigt, insbesondere da ihm die Städte Danzig und Elbing entzogen worden sind. 2) Verlust des Klosters Riddagshausen an den Niedersächsischen Kreis wird bestätigt. 3) Abgang des Vogtlandes, des Amtes Kronberg und anderer Hftt. wie etwa Gera an Hftt. außerhalb des Kreises wird ebenso bestätigt wie die Befürchtung, dass damit deren Kontribution für den Obersächsischen Kreis verloren geht. 4) Die überhöhte Belegung des Obersächsischen im Vergleich mit anderen Kreisen können die Verordneten nicht beurteilen, da sie das Vermögen anderer Kreise nicht kennen. Sie erwarten eine Klärung bei den folgenden Moderationsverhandlungen. 5) Die Kosten für die Abfertigung der Söldner zur eilenden Hilfe sind, falls die Truppen nach Ungarn geschickt werden, höher als in einigen – jedoch nicht allen – anderen Kreisen. 6) Die beklagten Wechselverluste bei der Erlegung der eilenden Hilfe mit Geld werden bestätigt. 7) Die hohen Kosten für den Besuch von RTT wegen der entlegenen Tagungsorte werden bestätigt. 8) Die Beschwerde wegen der hohen Kosten eines eilenden Zuzugs nach Ungarn wird bestätigt, insbesondere da diese Ausgaben von den anderen Reichsständen nur sehr langsam eingebracht werden können.

Beilage C: Supplikation der Stände des Fränkischen Kreises an die Verordneten auf dem Moderationstag 1556/57

HStA Düsseldorf, JB II 2295, fol. 273–274 (Kop. Aufschr.: C. Lectum Ratisponae, 14. Martii 1557.) = Textvorlage. HStA München, K. blau 107/2b, unfol. (Kop.) = [B]. StA Nürnberg, ARTA 36, fol. 389–392’ (Kop. Aufschr.: Lectum denn 14. Martii anno 1557. C.) = [C]. GLA Karlsruhe, Abt. 50 Fasz. 94a, unfol. (Kop.). HAB Wolfenbüttel, Cod. Guelf. 57 Aug. Fol., fol. 562–563’ (Kop.). StA Marburg, Best. 3 Nr. 1249, fol. 420’–422 (Kop.).

/273–274/ Sie, die Gesandten des Fränkischen Kreises, bringen dessen Beschwerden den verordneten Moderatoren vor:
Die von einzelnen Kreisständen vorgelegten Beschwerden zeigen, dass die Steuerveranlagung für den Fränkischen Kreis im Vergleich mit anderen Kreisen zu hoch ist: Anderen Kreisen gehören zum einen mehr Stände an, die zum anderen über mehr Besitz und Vermögen verfügen. Da die vermögenderen Kreise nicht oder nur unwesentlich höher als der Fränkische veranschlagt sind, ist die Verteilung der Reichshilfe „ungleich“. Abgesehen von dieser Beschwerde ist die Veranlagung der einzelnen fränkischen Kreisstände um die Hälfte, zumindest aber ein Drittel zu hoch. Bitten deshalb in Anbetracht dieser Beschwerden um die Verringerung des Anschlags um wenigstens die Hälfte.

Beklagen daneben mangelnde Steuergerechtigkeit, indem die in den vergangenen Jahren verabschiedeten Reichshilfen gegen die Türken nicht gleichmäßig von allen Ständen erlegt worden sind. Bitten deshalb darum, dass jene Stände, die ihren Beitrag geleistet haben, entweder entschädigt oder ihre Leistungen mit neuen Steuern verrechnet werden, sowie um die künftige Sicherstellung der Steuergerechtigkeit.

Anmerkungen

1
  Kurmainz, pag. 828 [Nr. 104].
2
  RAb 1555, §§ 115–134 ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3139–3145).
3
  RAb 1555 wie Anm. 2. Vorgaben RAb 1548, §§ 76–89 ( Machoczek, RTA JR XVIII, Nr. 372b S. 2674–2678); Vorgaben RAb 1551, §§ 53–68 ( Eltz, RTA JR XIX, Nr. 305 S. 1591–1595).
4
 Vgl. die an den Kg. gerichtete Supplikation der Moderatoren des Fränkischen, Niederrheinisch-Westfälischen und Niedersächsischen Reichskreises vom 28. 12. 1556 [Nr. 555].
5
 Es erging keine Resolution, da die Reichsstände aufgrund der wiederholten Vertagung im KR keine Stellungnahme an den Kg. abgeben konnten. Vgl. die Protokollierung bei der Supplikation [Nr. 555].
6
 Vgl. das Rezessbuch des Moderationstags: HHStA Wien, MEA Reichsmatrikelmoderation 1b Konv. 2, fol. 113–127. Or. Überschr. außen: Receßbuch des moderation tags, zu Wormbs gehalten anno 1557. Überschr. innen: Recess aller beschwerdten stänndt, denen uff einprachte beschwerung unnd darauf gethane erkundigung ringerung ervolgt, auch deren, so bey den alten anschlägen gelassen, underschidlich hernachvolgend. [Im Folgenden werden nur die anerkannten Moderationsgesuche ausgewiesen. Die genauen Angaben zum moderierten Anschlag finden sich in der revidierten Matrikel.] Obersächsischer Kreis:12 Gesuche. Billigung nur des Antrags von Stift und Stadt Quedlinburg: Der 1545 um 6 zu Fuß erhöhte Anschlag wird wieder moderiert auf den Anschlag von 1521. Fränkischer Kreis: 6 Gesuche. Bedingte Billigung der Anträge von Würzburg, Bamberg und der Stadt Nürnberg, deren Anschlag jeweils zeitlich befristet moderiert wird. Schwäbischer Kreis: 18 Gesuche. Anerkennung von 3 Anträgen: Anschläge werden wegen der an die Fugger verkauften Güter moderiert für die Abtei Kaisheim sowie die Städte Memmingen und Donauwörth (Anschlag wird zeitlich befristet nochmals ermäßigt). Württemberg erhält eine befristete Ermäßigung. Oberrheinischer Kreis: 17 Gesuche. Anerkennung des Antrags der Stadt Wetzlar. Befristete Moderation für die Reichsabtei Fulda. Niederrheinisch-Westfälischer Kreis: 16 Gesuche. Anerkennung des Antrags des Hst. Münster, dessen bereits 1545/51 moderierter Anschlag nochmals um 20 zu Fuß auf 30 zu Ross und 118 zu Fuß moderiert wird wegen des Verlusts der Hftt. Delmenhorst und Harpstedt an Gf. Anton von Oldenburg. Anerkennung des Antrags des Gf. von Wied, H. zu Runkel wegen des Verkaufs der Hft. Olbrück an die Waldbott von Bassenheim: Moderation um 1 zu Ross und 1 zu Fuß auf 5 zu Ross und 11 zu Fuß (vgl. dagegen die abweichende Angabe für Wied zu Runkel von 6 zu Ross und 8 zu Fuß in der revidierten Matrikel, fol. 139’). Befristete Moderationen für die Stadt und für die Äbtissin von Herford. Niedersächsischer Kreis: 10 Gesuche; nur eine befristete Moderation für das Hst. Halberstadt. Der Bayerische und der Kurrheinische Kreis werden nicht erwähnt. Insgesamt lagen 79 Anträge vor, wovon 7 dauerhaft und 8 zeitlich befristet anerkannt wurden.
7
  RAb 1555, §§ 125 f. ( Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3142 f.).
8
  RAb 1548, §§ 52–65 ( Machoczek, RTA JR XVIII, Nr. 372b S. 2668–2671)
9
 Zu den zuerkannten Moderationen vgl. auch die Angaben im Moderationsrezess (Anm. 6).
a
 45] In B: 42. C wie Textvorlage: 45.
10
Der Eintrag des Anschlags fehlt in der Textvorlage ebenso wie in B und C.
11
  Hg. Karl III. war bereits 1553 verstorben.
12
 Vgl. die abweichende Angabe im Moderationsrezess (oben, Anm. 6).
13
 Vgl. den Moderationsrezess, Niederrheinisch-Westfälischer Kreis, neuer Anschlag für den Gf. von Wied (oben, Anm. 6).
14
 Vgl. dazu den Eintrag für den Bf. von Münster.
15
 Vgl. den Moderationsrezess (Anm. 6), Angaben für den Schwäbischen Kreis.
16
 Vgl. die Supplikation [Nr. 574].
b
 34] In B und C abweichend und korrekt: 24.
17
 Vgl. zum KT: Nicklas, Macht, 77.