Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Schulden- und Zinsnachlass. An den Kg.

Supplikation an den Kg. (präs. im RR am 20. 2. 1557, kopiert am 22. 2.)1 , unterzeichnet von Bürgermeister und Rat der Stadt; mit 5 Belegdokumenten2  (Bericht der kgl. Kommissare an Ferdinand I., Gläubigerverzeichnisse, Korrespondenz): Aufgrund ihrer Supplikation beim RT 1555 wegen der unverschuldeten Zerstörung der Stadt im Markgrafenkrieg und der daraus resultierenden Schuldenlast3  hat Kg. eine Kommission eingesetzt (Abt Wolfgang von Fulda, Reichserbschenk Karl von Limpurg), die wegen des Schuldennachlasses und der Zinsstundung für 10 Jahre mit den Gläubigern verhandeln sollte. Die Kommissare und andere Fürsprecher erreichten keinen Nachlass an der Hauptsumme und nur geringe, teils keine Zinsstundungen (vgl. Beilagen). Allein die jährlichen Zinsverpflichtungen betragen ca. 5000 fl., welche S. aufgrund der Zerstörung nicht aufbringen kann. Bitten um Anweisung des Kgs. an alle Gläubiger, S. für 10 Jahre, gerechnet ab Juni 1554, von allen Zinszahlungen zu entbinden, sowie um die Erlassung der jetzt bewilligten Türkenhilfe.

Beratung im Supplikationsrat am 26. 2.4  mit Beschluss des Dekrets5 , das im RR am 1. 3. als Ständedekret gebilligt und dem Kg. am 4. 3. übergeben wurde6 : Aufgrund der bekannten Zerstörung der Stadt und der daraus resultierenden Notlage möge Kg. eine Kommission einsetzen, die nochmals mit den Gläubigern wegen der Nachlässe verhandeln soll, um so die spätere Zahlungsfähigkeit S.s zu sichern. Entscheidung über gänzlichen oder partiellen Erlass der Türkensteuer durch den Kg., doch darf der Nachlass nicht auf die anderen Reichsstände umgelegt werden.

Anmerkungen

1
  HHStA Wien, RK RTA 40, unfol. HStA München, KÄA 3179, fol. 149–150’. Kopp. Vorlage im RR: Mainzer Einlaufprotokoll (HHStA Wien, MEA RTA 42, fol. 7’) und Kurpfalz, fol. 527. Vgl. daneben die Supplikation Schweinfurts an die Reichsstädte als Teil des Städtetags [Nr. 520, Punkt 19].
2
  HHStA Wien, RK RTA 40, unfol. HStA München, KÄA 3179, fol. 151–161’. Kopp.
3
 Vgl. Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 281, hier S. 2615, Nr. 282 [3] S. 2618–2620; Mühlhofer, Politik, 189 f.
4
  HHStA Wien, MEA RTA 42, fol. 28 f. (Protokoll).
5
 Ebd., fol. 85–90’, hier 88’–89’. Konz. (gemäß Aufschr. im RR als Ständedekret gebilligt am 2. 3.; vgl. dagegen die Protokolle: Billigung am 1. 3.).
6
 Ebd., unfol. Kop. Kurpfalz, fol. 546; Würzburg, fol. 236 (Billigung im RR).