Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
Textvorlage: Kurmainz B, pag. 853–864.
Konzept des RAb. Billigung der Einleitung. Protest der CA-Stände gegen den Geistlichen Vorbehalt. Billigung des 1. HA (Religionsvergleich). Differenzen der geistlichen Kff. bei der Benennung ihres Assessors für das Religionskolloquium. Konzept für den 2. HA (Türkenhilfe). Billigung mit Korrekturen.
Prüfung des Konzepts für den RAb. Zunächst Verlesung der Einleitung.
Umfrage. Seld für den Kg., Kurtrier, Kurköln: Billigung.
Kurpfalz: Billigung. Bringt im Namen aller CA-Stände vor2
:
Kursachsen: Man wuste, wes sie der gaistlichen vorbehalts halben befelch gehabt zuerregen. Hingen darumb der gmeinen protestation an5. One das aber
Kurbrandenburg: Placet der eingang des abschiedts. Nihil dicit de protestationec.
Salzburg, Bayern: Billigung der Einleitung.
Österreich: Idem. Allein der landteg8 kein meldung zethun. Item der repetition des fridens halb wie Sachssen. Zu deme, das auch der profan fride darin gmelt werden solte.
Sachsen: Wie Sachssend.
Straßburg: Wie Ostereich.
Prälaten: Similiter.
Wetterauer Gff.: Wie Pfaltz.
Stadt Regensburg: Wie Pfaltz.
Verlesung des Konzepts für den 1. HA (Religionsvergleich).
Umfragee. Ist per Sachssen angefochten das wort „ordenlich“ beim concilio, und das „yederzeit“ dardurch den strittigkaiten der religion abgeholffen9.
Beschluss: Hat man es lassen pleiben bei dem wort „ordenlich“, aber das wortlin „yederzeit“ solt außgelassen werden.
Trier zeigt an, das hierdurch nit solte der verstandt geschepfft werden, als obe die catholici den weg des concilii verworffen, und solchem hengt Coln und andere catholici anf.
Anschließend weitere Verlesung des gesamten 1. HA. Umfrage. Billigung. Pfalz verweist zwar auf eine Weisung des Kf. mit Einwänden, die aber erst vor zwei Tagen, also nach beschluß der sachen, angekommen ist. Deshalb Billigung.
Zwischeneinwand von Seld: Hat den Kg. von der heutigen Beratung unterrichtet, vor allem der zweyer punct halb, obe Speir zu presidenten zu benennen im abschiedt oder nit, und dan des stritts halben, so des assessors halben zwischen Meintz und Trier furgefallen. Und hetten auf den ersten punct geachtet: Dweil andereh nambhafft gemacht, das auch Speir zu specificieren13.
Kurtrier: Were nit zu dissem auschuß gestanden, hievon zuhandlen14, sonder das sich 3 gaistliche churfursten darunther zuvergleichen. Were heut gehort. Aber wie dem, so wuste er konig kein maß zu geben. Doch hetten sich die gaistliche churfursten noch selbst zu vergleichen. Liesse es derhalb bei voriger anzeig.
Kurmainz: Man wuste, mit was geschefften, ordinari und extraordinari, [der Kf.] beladen. Derhalb irer kfl. Gn. wol zuverschonen. Derhalb were per konig diß wol bedacht, und hoffen,
Ist daruf Trier in abschiedt als assessor und Meintz und Coln, das sie auditores geben solten, gesetzt worden16.
Verlesung des Konzepts für den 2. HA (Türkenhilfe) im RAb.
Umfrage. Seld: Die not des konigs solte nit in dissem werck außgefurt werden: 1) Das turck werde fur Wien ziehen. 2) Das er ein million goldts muß haben. 3) Item sonst die eusserste not etc.17 Solchs alles einzuziegen propter exteras nationes.
Kurtrier, Kurköln: Vergleichen sich der einziehung halben mit den kgl. commissarien. Die harrig hilff stehet noch uff vergleichung18.
Kurpfalz: Zeigt an, das Pfaltz nit meher dan 8 monat einfach bewilligt. Derhalb wolle nit zu den fiscalische proceß astringiert sein. Item in belegung der underthanen gleicheit zuhalten. Item sollen Meintz und Pfaltz furdarlichen ein krigßrathe benennen19. Beharliche hilff: Erwarten befelchs. Musterpletz20: Zusetzen „soviel moglich“; „zuverschonen“ außzulassen. Sonst der einziehung halben wie commissarii.
Kurbrandenburg: Wie Sachssen. Und wes das meher bewilligt, da solten sich die andere nit absondern noch zerruttung im Reich machen22. Sonst wolten sie bedingt haben, darzu kein ursach gegeben zu habenk.
Kurmainz: Excusiert die weitleufftigkait, dan pesser abzuthun dan zuzethun. Beharliche hilff: Liessen es sie dabei pleiben, wes fur ergangen, deßgleichen der 8 monatlichen hilff halb23.
Salzburg: Konig heimzustellen, wie die restriction zethun. Sonst wie Sachssenl.
Österreich: Wie commissarii. Doch der werbung, so Ungern, Behem und Ostereich gethan, auch meldung zethun27. „Turckisch kaiser“ zuendern: „der turck“m. Musterpletz: Die wort „sovil moglich“ pleiben zulassen. Der stendt cammerguter halben, das es inen nit moglich etc.: Wie Bayern.
Straßburg: Wie commissarii und Bayern und yetzt furstlich Sachssen.
Jülich: Wie Bayern. Der ungleichmessigen belegung halb: Placet, das versehung zethun, wofer es citra preiuditium tertii geschehen mag, per verba, sovil imer moglich, gleicheit zuhalten.
Prälaten: Wie Bayern.
Wetterauer Gff.: Wie Gulichn.
Städte Aachen, Regensburg: Vergleichen sich mit dem mehern.