Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
Textvorlage: Nürnberg, fol. 189’–191, 193.
2. HA (Türkenhilfe): Billigung des Konzepts für die Resolution des SR zum Beharren gegenüber KR und FR auf der Erlegung des Reichsvorrats. Höhe der Steuer: Orientierung an KR und FR. Steuergrundlage: Moderierte Reichsmatrikel. Bewilligung von zwölf Römermonaten durch Augsburg. Erlegungszeitraum, Zahltermine, Legstätten: Anschluss an KR und FR. Vorgehen gegen Säumige.
Beschluss: Mehrheitliche Billigung. Lediglich Nürnberg und zunächst auch Regensburg beharren wie am Vortag auf ihrem abweichenden Votum. Regensburg: Weil es ye die meynung haben sollt, so hetten sie von irer herrn
Regensburg proponiert: Höhe der neuen Bewilligung. Falls der Reichsvorrat zu diser hilff zepringen, mochte di hilff desto geringer, do aber nichts zuerlanngen, wurde dieselbig desto hoher zustellen sein.
Beschluss: Orientierung an der Bewilligung der höheren Stände. Deshalb wird die Beratung zurückgestellt, bis man deren Beschluss kennt. Dagegen votieren Augsburg und Regensburg, dz sie fur pesser geacht, sich einer summa zuentschliessen.
Unnd sonderlich Augspurg dahin votirt,
Veranschlagung der Steuer nach der alten oder der moderierten Reichsmatrikel?
Beschluss nur gegen Votum Augsburg, dass die Steuer uff den neuen, reformierten anschlag zubewilligen und zustellen sein sollt. Doch sollte hierinnen auch uff die hohern stend zusehen sein, wes sich dieselben hierynnen vergleichen wurden.
Votum Augsburg: Bestehen darauf, dass ihre Herren die hilff dem allten anschlag nach betzalen wollten. Geben aber den anndern hierinnen kein mas, dieselbigen nach dem alten oder neuen anschlag zubewilligen; dann ire herrn, weil sy
/1934 / (Nachmittag, 2 Uhr) Städterat. Fortsetzung der Beratung zum 2. HA (Türkenhilfe): Erlegungszeitraum, Zahltermine, Legstätten. Getrennte Umfragen. Jeweils Beschluss: Anschluss an KR und FR.
Vorgehen gegen Säumige. Umfrage. Beschluss: Ergänzung der SR-Resolution, dz in diser hilff keins stands verschont, sonndern der seumigen halben ain zimliche peen zusetzen sein solte etc.a