Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Vergleich über die Antwort der Reichsstände zum 2. HA (Landfriede und Niederlande) im RR. Reichsjustiz [3. HA]: Fragliches Ausschreiben einer Revision am RKG, an der Mainz als Partei beteiligt ist.
/
(8 Uhr) Kurfürstenrat und Fürstenrat. Beratung einer Supplikation.
/
Der Hg. von Württemberg bringt dazu persönlich vor: Die augspurgischen confeßions vorwandte des furstenraths hetten gestern ihr bedencken angetzeigta,2. Dabei ließen sie es nochmals bleiben. Uff der geistlichen bangk sitzen ihr viel, welche ihre vota geben und doch nichts contribuiren. Derwegen solten sie endtweder contribuiren oder nicht votiren.
Für SR verliest der Regensburger Syndikus Dr. Diemar eine eigene Resolution zum 2. HA3.
/398’4/ Anschließend erklärt SR zum Beschluss von KR und FR: Laßen es bei irer resolution nochmalß bleiben. Jedoch weil sie in des churfursten raths[Bedenken] befinden, das wegen der niederlendischen puncten in endtstehung der güethe ein deputation tag außgeschrieben werden soll, wollen sie sich alßdann uf fernere instruction der westphalischen geldthulff halben erkleren. Und laßen es sonst bei des churfursten raths bedencken allendthalben vorbleiben.
Mainzer Kanzler erklärt für KR und FR:Beharren gegen die Resolution des SR auf ihrem Beschluss. Zu der westphalischen 3 monatlichen hulff habe man wegen obliegender beschwerung erhebliche bedencken, und falle inen befrembdtlich fur, das die stedte derhalben sich in nichts erkleren wollen. Nachdem aber solchesb dem herkommen ungemes, vorsehen sich der chur- und fursten rath, die stedt werden disfalß nichts neues einführen, sonndern vielmehr mit ihnen hierinnen sich nochmalß vorgleichen.
/3975/ SR erklärt nach getrennter Beratung, das die abgesandten von ihren herrn und obern der westphalischen geldthulff halben keinen befelich haben. Weil auch der löblich chur- und fursten rath discrepantes seindt, wollen sie einem oder dem anndern theile nicht gerne beifallen. Wollen aber der westphalischen drei monatlichen hülff halben uff ratification ihrer herren und obern mit dem chur- und fursten rath sich vorgleichen6.
/
/397’, 3998/ Beschluss: Zunächst Abschrift.
/