Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Vergleich über die Antwort der Reichsstände zum 2. HA (Landfriede und Niederlande) im RR. Reichsjustiz [3. HA]: Fragliches Ausschreiben einer Revision am RKG, an der Mainz als Partei beteiligt ist.

/395’/ (Vormittag, 7 Uhr) Kurfürstenrat (Trier, Köln persönlich. Mainz: [Philipp] Cratz von Scharfenstein; Pfalz: von Dohna; Sachsen: von Wildenfels; Brandenburg: von Stolberg). Beratung einer Supplikation.

(8 Uhr) Kurfürstenrat und Fürstenrat. Beratung einer Supplikation.

/396/ Einberufung des Reichsrats, indem der Mainzer Sekretär Kraich SR erfordert. Mainzer Kanzler trägt das Korreferat von KR und FR als Resolutionskonzept für die Antwort der Reichsstände zum 2. HA (Landfriede und Niederlande) vor, das aufgrund des Umfangs schriftlich formuliert worden ist. Daneben hat FR eine eigene Resolution konzipiert, der ksl. Mt. /396’/ mit zu uberreichen1.Verlesung auch dieser Resolution.

Der Hg. von Württemberg bringt dazu persönlich vor: Die augspurgischen confeßions vorwandte des furstenraths hetten gestern ihr bedencken angetzeigta,2. Dabei ließen sie es nochmals bleiben. Uff der geistlichen bangk sitzen ihr viel, welche ihre vota geben und doch nichts contribuiren. Derwegen solten sie endtweder contribuiren oder nicht votiren.

Für SR verliest der Regensburger Syndikus Dr. Diemar eine eigene Resolution zum 2. HA3.

/398’4/ Anschließend erklärt SR zum Beschluss von KR und FR: Laßen es bei irer resolution nochmalß bleiben. Jedoch weil sie in des churfursten raths[Bedenken] befinden, das wegen der niederlendischen puncten in endtstehung der güethe ein deputation tag außgeschrieben werden soll, wollen sie sich alßdann uf fernere instruction der westphalischen geldthulff halben erkleren. Und laßen es sonst bei des churfursten raths bedencken allendthalben vorbleiben.

Mainzer Kanzler erklärt für KR und FR:Beharren gegen die Resolution des SR auf ihrem Beschluss. Zu der westphalischen 3 monatlichen hulff habe man wegen obliegender beschwerung erhebliche bedencken, und falle inen befrembdtlich fur, das die stedte derhalben sich in nichts erkleren wollen. Nachdem aber solchesb dem herkommen ungemes, vorsehen sich der chur- und fursten rath, die stedt werden disfalß nichts neues einführen, sonndern vielmehr mit ihnen hierinnen sich nochmalß vorgleichen.

/3975/ SR erklärt nach getrennter Beratung, das die abgesandten von ihren herrn und obern der westphalischen geldthulff halben keinen befelich haben. Weil auch der löblich chur- und fursten rath discrepantes seindt, wollen sie einem oder dem anndern theile nicht gerne beifallen. Wollen aber der westphalischen drei monatlichen hülff halben uff ratification ihrer herren und obern mit dem chur- und fursten rath sich vorgleichen6.

/397’/ Verlesung des ksl. Dekrets mit der Eingabe des Kf. von Mainz um Klärung bezüglich des Ausschreibens einer Revision am RKG, in die Kurmainz als Partei involviert ist7.

/397’, 3998/ Beschluss: Zunächst Abschrift.

/399–400’/ Verlesung von Supplikationen. /400’/ Mainz erklärt abschließend: Nachdem man beim 2. HA (Landfriede und Niederlande) über die Antwort Einvernehmen erzielt hat, werden die Verhandlungen am kommenden Tag um 7 Uhr mit dem 3. HA (Reichsjustiz) fortgesetzt.

Anmerkungen

1
 Nr. 292.
a
 angetzeigt] Kurpfalz (fol. 198’) zusätzlich: nämlich dass sie nicht consentirt in den letzten puncten, das niderlendisch wesen betreffendt, sonder sich mit der[!] churfursten rhat bedencken verglichen. Da nun der catholischen vota gelten sollen, sollen ire billich auch gelten.
2
 Vgl. Kursachsen, fol. 394 [Nr. 37], sowie die Beratung im FR: Jülich-Berg, fol. 201–205 [Nr. 85].
3
 Nr. 291.
4
 Foliierungsfehler in der Textvorlage.
b
 solches] Kurmainz (unfol.) deutlicher: dz sie sich einer singularitet gebrauchen.
5
 Foliierungsfehler in der Textvorlage.
6
 Vgl. die Ausfertigung der Antwort der Reichsstände [Nr. 255].
7
 Nr. 306 mit der Mainzer Eingabe an den Ks. als Beilage.
8
 Foliierungsfehler in der Textvorlage.