Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

A) Verhandlungen der protestantischen Stände bei Kurpfalz

Textvorlage: Wett. Gff., unfol.

Vorlage der Antwort des Ks. zu den Gravamina.

(Vormittag, 8 Uhr) Verhandlungen der protestantischen Stände bei Kurpfalz, für die nur die Stände einberufen werden, welche die dem Ks. übergebenen Gravamina unterzeichnet haben (Gesandte: Kurpfalz, Kurbrandenburg, Erzstift Magdeburg, Hst. Straßburg, Hst. Halberstadt, Pfalz-Zweibrücken, Sachsen-Coburg [Johann Casimir], Sachsen-Coburg [Johann Ernst], Brandenburg-Ansbach, Braunschweig-Grubenhagen, ‑Wolfenbüttel, ‑Lüneburg, Hessen-Kassel, ‑Marburg, ‑Darmstadt, Baden-Durlach [Ernst Friedrich], Baden-Durlach [Georg Friedrich], Anhalt, Wetterauer Gff., Reichsstädte).

Kurpfalz (Culmann) proponiert: Nachdem am vergangenen Sonntag dem Ks. die Gravamina der evangelischen Stände übergeben worden sind, hat gestern Reichshofsekretär Hannewald ihm, Culmann, die Antwort des Ks.1mit dem Auftrag übergeben, das er dieselbige furter an gebürende ortt wurde zu uberantworten wissen.Deshalb wird diese Sitzung einberufen, um die Antwort zu verlesen und zu entscheiden, ob sie zur Abschrift gegeben und später oder sogleich über eine Replik beraten wird.

[Verlesung der Antwort.] Umfrage. Kurbrandenburg (Köppen): Votiert für sich und seine Mitgesandten, dass sie sich in ansehung der ansehenlichen contribution, so man ihrer Mt. itzo bewilligett2, einer viel andern unnd bessern resolution versehen hetten.Lassen den Zeitpunkt für die Beratung der Replik offen und wollen sich der Mehrheit anschließen.

Magdeburg und alle folgenden f. Gesandten votieren dafür, die Antwort zunächst zur Abschrift zu geben und morgen zur weiteren Beratung zusammenzukommen. Die Wetterauer Gff. und die Reichsstädteaschließen sich dem ebenfalls an.

Kurpfalz resümiert: Schließt sich der Mehrheit an. Demnach wird die Antwort des Ks. heute um 13 Uhr zur Abschrift verlesen. Nächste Sitzung für deren Beratung morgen, 13 Uhr.

B) Einzelunterredungen

Drängen Pfgf. Philipp Ludwigs von Neuburg auf die Übergabe der kursächsischen Version der Gravamina an den Ks.

/307 f./ Im Anschluss an die Versammlung bei Kursachsen am 1. 7. (21. 6.)3will Pfgf. Philipp Ludwig von Neuburggemäß folgendem Beschluss einer internen Beratung von Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsenerfragen lassen4, was dieser daraufhin bezüglich der Gravamina zu tun gedenkt. Der Pfgf. beharrt darauf, dass /307’/ es der gravirten so wol allß aller stende der waaren augspurgischen confession unumbgengliche notturfft erfordert, das sonderbare gravamina5 zusamen gezogen unnd der ksl. Mt. ubergeben werden sollen. Dann inn verbleibung desselben wurde iren f. Gnn. der verweiß zuwachsen, allß wollten sie sich der gravirten nicht annehmen, unnd wurden die calvinische für stennde der augspurgischen confession erkendt, wann wider die ubergebene schrifft6 nichts sollte fürgenommen, sonnder darzu gar stillgeschwigen werden.Daneben sind noch weitere Argumente vorzubringen, warum die Stände der wahren CA abgesondert von den anderen ihre eigenen Gravamina übergeben sollen.

/308/ Roth von Schreckenstein und Zöschlin wollen dies Kuradministrator Friedrich Wilhelm vorbringen, der jedoch antworten lässt, er werde wegen der Gravamina ohnehin Gesandte zum Pfgf. schicken, um seinen Beschluss mitzuteilen7.

C) Beratungen der Stände des Heilbronner Abschieds

Textvorlage: Bericht der Baden-Durlacher Gesandten an Mgf. Ernst Friedrich vom 2. 7. (22. 6.) 15948.

Rechtfertigung der Kurpfälzer Gesandten gegen den Württemberger Vorwurf, gegen das Protokoll und den Abschied von Heilbronn zu verstoßen.

Beratung der Gesandten der beim Tag in Heilbronn vertretenen Stände, ohne Württemberg (Kurpfalz, Magdeburg, Pfalz-Zweibrücken, Brandenburg-Ansbach, Baden-Durlach), einberufen von den Kurpfälzer Gesandten in ihre Herberge.

Kurpfalz proponiert: Kf. Friedrich IV. hat ihnen ein Schreiben Hg. Friedrichs I. von Württemberg an den Administrator von Straßburg9zukommen lassen10, in dem der Hg. darlegt, warum seine Gesandten beim RT die Gravamina nicht unterzeichnet haben, nämlich weil sie, die Kurpfälzer Räte, beim RT ausser dem heilbronischen prothocol in religions sachen gewichen und dadurch ir f. Gn. abgesandten alhier zu Regenspurg nicht unzeitig nachdenkhens erweckht haben solten.Da Kf. Friedrich ihre Stellungnahme dazu wünscht11, fragen sie, die Kurpfälzer Gesandten, hiermit nach, ob wir jemals in privatis oder publicis conventibus ein solches oder dergleichen von inen vernomen etc.

Umfrage. Alle anwesenden Gesandten sind befremdet vom Württemberger Vorwurf und versichern, dass die Kurpfälzer Verordneten niemals die religion in disputation gezogen oder auch sich dessen vernemen lassen, sondern haben sie dem heilbronischen abschiedt getreues vleis […] nachgesetzt und die jenige gravamina, welche zu gedachtem Heilbron zusamen gezogen, in den effect, dahin es gemeint zurichten, khein muhe oder arbeit gesparth12. Und obwoll die sächssische wie auch württembergische die jenigen puncten, welche uf den religion friden gerichtet, für ein religion wesen anziehen wöllen, so ist inen doch solches gentzlichen widersprochen worden, sonder weil es allein handthabung desselben wie auch iustitiam betreffe, seindt sie mhermal, sich nicht abzusondern und das gemein wesen zubefürdern helfen, und sonderlich die würtembergische, mherberürten abschiedt besser in achtung zunemen etc., erinert worden13. Welches wir sambtlich inen, den pfaltzischen, jetz und ins khünfftig zeügnus geben khondtenb.

Die Kurpfälzer Räte bitten, dass die anwesenden Gesandten dies ihren Herren berichten und sie bitten, zu verificirung des verlauffs und irer, der kfl. pfaltzischen räthen und abgesandten, warhafften entschuldigungein entsprechendes Schreiben an den Hg. von Württemberg zu richten.

Anmerkungen

1
 Nr. 403.
2
 Vgl. Nr. 249.
a
 Reichsstädte] Nürnberg (fol. 87) differenzierter: Die Städte votieren zudem: Nachdem Magdeburg und andere Stände den RT in Kürze verlassen wollen, mögen die Gesandten von Kurpfalz alß directoreszur Beschleunigung des Verfahrens bereits ein Konzept für die Replik formulieren. Kurpfalz lehnt dies ab.
3
 Nr. 205, Abschnitt C.
4
 Textvorlage: Pfalz-Neuburg F, fol. 307–308; vgl. Kossol, Reichspolitik, 69.
5
 = zusätzlich zu den von Kurpfalz konzipierten Gravamina.
6
 Nr. 390.
7
 Vgl. Nr. 207, Abschnitt B.
8
 GLA Karlsruhe, Abt. 50 Fasz. 174, unfol. Or.
9
 Schreiben Hg. Friedrichs an Administrator Johann Georg von Straßburg vom 12. 6. 1594 (2. 6.; Stuttgart): Verwehrt sich gegen den Vorwurf, seine RT-Instruktion widerspreche dem Heilbronner Abschied, vielmehr hätten sich die Kurpfälzer Gesandten /384/ bevorab der religion halben allerhandt zu Regenspurg wider das protocoll[von Heilbronn] vernemmen lassen. Welches inen wol were uberbliben[!], da sie also unsern abgesandten nicht ohnzeitlich nachgedenckhens damit gebracht[!] (StA Nürnberg, ARTA 60, fol. 384, 384’. Kop.).
10
 Enthalten in der Weisung Kf. Friedrichs IV. vom 24. 6. 1594 (14. 6.; Heidelberg): HStA München, K. blau 114/2 I Fasz. 1, fol. 109, 110. Konz.
11
 Vgl. Stellungnahme im Bericht an den Kf. vom 3. 7. (23. 6.) 1594: Haben keine /239/ disputation von religions sachen oder articulis fideiangestoßen, sondern nur die Heilbronner Gravamina vorgebracht. Da aber Kursachsen die dort genannten Verstöße gegen den Religionsfrieden /239’/ vor religions sachen angezogen,haben die Württemberger Gesandten dies zu irem vortheil genommen und alsbalden den geistlichen vorbehalt fur ein religions sache angezogen. So will auch dis darunder verborgen liegen, das man allwegen in genere die augspurgische confessions verwanthe churfürsten, fürsten und stände gesetzt und genänt, da ettliche euer kfl. Gn. undt andere nicht darunder verstehen wollen, sonder sich der reinen, alten, ungeenderten augspurgischen confession, wie die anno 30 ubergeben, ruemen. Kf. kann dem Konz. der Gravamina entnehmen, ob das geringste von religions sachen, das ihnen billiche ursach zur absonderung der sunst strittigen articul halb het geben mögen, darin zu finden oder begriffen /240/ und ob nicht vilmehr das jenige, so zu Heilpron darin gesetzt, eben unter dem puncten des religion friedens zimblich gelindert und zum theil gar außgelassen(HStA München, K. blau 95/4 II, fol. 239–243’, hier 239–240. Or.). Kf. Friedrich wies die Gesandten am 9. 7. 1594 (29. 6.; Heidelberg) an, sie sollten dem Hg. von Württemberg zu verstehen geben, dass ihnen damit /237/ ungüttlich beschehenn,aber vermeiden, noch mehrere weitleufftigkeit bey ohne das werender absünderungzu verursachen (ebd., fol. 237, 238’. Or.).
12
 Vgl. Nr. 387.
13
 Vgl. Nr. 166, Abschnitt A; Nr. 173, Abschnitt B; Nr. 177, Abschnitt B.
b
 khondten] Bericht der Kurpfälzer Gesandten vom 3. 7. (wie Anm. 4 hier fol. 240–242) zusätzlich: Zitieren Aussagen von Gesandten anderer Stände, die belegen, dass sie keine Religionssachen im Sinne von Glaubens- oder Konfessionsfragen proponiert haben. Der Magdeburger Kanzler Meckbach ergänzt, Administrator Joachim Friedrich habe /242/ sich noch neulichen erklert, man solt kein underschiedt machen zwischen calvinischen und luterischen, sonder vertreulich zusamensetzen als christen. Das aber etliche ein sondere heiligkeit suchten, were ein böser weg; werde dem gantzen werck schaden und irem herrn sehr mißfallen.