Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

3. HA (Reichsjustiz): Maßnahmen der Reichsstädte gegen die vom RDT 1586 beschlossene Restriktion bei Pfändungen und Arrestierungen sowie Bitte um Wiederaufnahme der Visitationen am RKG. Maßnahmen gegen die Behinderung von RKG-Verfahren durch Eingriffe des ksl. Hofes. Prorogation der übrigen Punkte zur Reichsjustiz an einen RDT. Einrichtung eines Ausschusses. Unterstützung Frankfurts bei den Kommissionsverhandlungen im Konflikt mit dem Deutschorden.

/84’/ (Vormittag) Städterat[Regensburg, Köln, Straßburg, Nürnberg, Worms, Ulm, Lübeck, Memmingen, Speyer, Pfullendorf, Frankfurt, Hagenau, Colmar1].

Aufnahmeader Beratung zum 3. HA (Reichsjustiz). Dabei konstatiert man, aus welchen Gründen der DAb 1586 zu Worms nit publiciert worden, nemblich von wegen der restriction der constitutionum de pignorationibus et arrestis, dz in decernendis processibus mer ad bona ubivis locorum sita, quam ad personas hinfürtter zusehen sein sollt2. Darumb dan auch nit allein der teutschmeister, auch die praelaten, graven und herrn, die ire güeter in anderer herrn landtseßerey ligen haben, sonder auch von den vier usschreibenden stetten in gemeiner stett namen anno 87 wie dann auch die stett selbst anno 88 an die ksl. Mt. umb suspension desselben abschidts geschriben worden[!]3.

bUnd demnach dz werckh sehr wichtig, weitleuffig und guter, reiffer deliberation wol bedörfftig und, wie man etlicher maßen aviso bekommen, /85/ sich wol zuversehen, es werd solch justici werckh von den stenden uf ein künfftige deputation mit einannder verschoben werden, aber ungewiß, ob und wann der deputation tag sein anfang nemmen und wie der abgehen möcht, hat die erbarn stett gesandten für nottwendig angesehen, dieweil inen nit weniger dann andern stenden an befürderung schleünigen rechtens und bevorab an den cammergerichts visitationen gelegen, sonderlich dieweil die assessores ires gefallens der ordnung zuwider decreta und gemeine bescheidt geben und damit, waß gemeine stend statuirt, sie propria authoritate enderten, der ksl. Mt. in einer schrifft sovil andeuttung zuthun, damit obangeregte restrictio abgeschafft, die sachen bey vorigem stand verbleiben, dem cammergericht sein strackher lauff durch die ksl. commissionenc von hof auß nit uffgehallten und die visitationen auch in vorigen gang widerumb gebracht werden möchten; und diß alles noch bey und uf gegenwertigem reichstag. Die ubrige puncten, alter und neuer vom cammergericht ubergebener dubien4: Dz die uff ein deputation tag, darzu umb berichts willen man zwo persohnen auß den assessorn, zwen von advocaten und 2 von procuratorn, der elltest und erfarnesten, zubeschreiben, wie anno 86 hette /85’/ beschehen sollen, umb endtliche erledigung verschoben werden sollten.

Für die weitere Beratung des 3. HA wird ein Ausschuss eingerichtet, an dem Köln, Straßburg, Nürnberg und Ulm sowie Regensburg als Direktion des SR mitwirken–b.

An diesem Vormittag übergeben die Gesandten Frankfurts ein Memoriale, in dem sie wegen der nunmehr bevorstehenden kommissarischen Verhandlungen im Konflikt des Frankfurter Rates mit dem dortigen Deutschordenshaus bitten, entweder den ausschreibenden Städten aufzutragen, die zwölf deputierten Städte einzuberufen, oder ihnen vier Städte, in denen ebenfalls Deutschordenshäuser liegen, als Unterstützung beizugeben5.

/85’ f./ Beschluss: Die Frankfurter Bitte wird in dieser Form abgelehnt, doch verordnet SR mit Worms und Heilbronn von jeder Bank eine Stadt als Beistand bei den Kommissionsverhandlungen. Der Ausschuss zum 3. HA (Reichsjustiz) wird beauftragt, eine Instruktion für beide Städte zu formulieren.

Anmerkungen

1
 Teilnehmer gemäß Umfragelisten in Speyer A, fol. 391–393’.
a
 Aufnahme] Speyer A (fol. 391) zusätzlich vor dem Folgenden: Regensburg proponiert.
2
 DAb 1586, § 27, Abschnitt: Inn fellen aber … erkennt werden (Fröschl, RTA RV 1586, Nr. 38 S. 878).
3
 Nachweis der Schreiben der Städte in Anm. 5 bei Nr. 305.
b
–b Und …mitwirken] Speyer A (fol. 391–393’) differenzierter: Weitgehend einhellige Beschlussfassung. Straßburg regt zunächst die Einrichtung eines Ausschusses an, Nürnberg die Prorogation vieler Punkte an einen RDT, um dort RKG-Personal in die Beratung einzubeziehen. Ulm bringt die Fortführung der RKG-Visitation sowie die Schritte gegen den DAb 1586 wegen der neu gefassten Vorgaben für Pfändungen und Arreste vor, auch Köln fordert weitere Maßnahmen dazu noch beim RT, während die Dubia des RKG an einen RDT prorogiert werden sollen. Daneben wird vielfach votiert, für die weitere Beratung des Ausschusses die Beschlussfassung von KR und FR abzuwarten.
c
 ksl. commissionen] Nürnberg (fol. 139’) anders: ksl. extraordinari commissionen.
4
 Nr. 303.
5
 Vgl. das Memoriale, unterzeichnet von den Frankfurter Gesandten: ISG Frankfurt, Reichssachen II 2020, unfol. StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 973 f. StadtA Ulm, A 647, fol. 1136 f. StadtA Speyer, 1 B Nr. 349, fol. 161 f. StadtA Lübeck, ASA RTA XIV, fol. 674–675’. Kopp. Zum Zusammenhang vgl. Ulm, fol. 1 f. [Nr. 98 mit Anm. 1].