Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Vergleich über die Antwort der Reichsstände zum 2. HA (Landfriede und Niederlande) im RR. Resolution des SR. Reichsjustiz [3. HA]: Fragliches Ausschreiben einer Revision am RKG, an der Mainz als Partei beteiligt ist. Konflikt der protestantischen Reichsstädte mit Augsburg: Verhalten der Reichsstädte nach dem Scheitern der Verhandlungen mit der ksl. Kommission. Fraglicher Boykott des SR, falls Ks. die Augsburger Teilnahme erzwingt.

/82/ (Vormittag) /82–83/ Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 396–400’.]

/83 f./ Noch vor dem Zusammentritt des RR hat der Kölner Gesandte im Städterat erklärt: Nachdem in der gestern verlesenen Resolution des SR zum 2. HA (Landfriede und Niederlande)1die Rücknahme der Lizenten nicht erwähnt wird, /83’/ und aber sollches ein gemeine beschwerd, alle stett zugleich mitberuerent, übergibt er dazu ein Memoriale2und bittet um dessen Berücksichtigung in der Resolutiona.

(Nachmittag, 15 Uhr) Städterat[Regensburg, Straßburg, Nürnberg, Lübeck, Ulm, Worms, Memmingen, Speyer, Frankfurt, Hagenau, Colmar3]. Unterrichtung des Plenums über die gestrigen Verhandlungen der Städteabordnung mit den ksl. Kommissaren im Streit um die Teilnahme Augsburgs am SR4.

Beratung zum Verhalten des SR, falls der Ks. die Augsburger Session ungeachtet der Einwände der Reichsstädte propria authoritaterestituieren sollte. Ein Teil der SRbplädiert dafür, dem Ks. einen ausführlichen Bericht zu übergeben, da man nicht weiß, was seine Kommissare ihm vortragen werden, in dem man nit allein die vorbrachte argumenta etwas besser, dan beschehen, /84/ zu deducieren, sonnder auch andere mer, sovil man deren haben mag, einzufüeren und solche beneben dem copeilichen protocoll, waß gestern in collatione fürgangen, zuübergeben und zubitten, die von Augspurg dahin allergnedigst zuweisen, damit sie sich eintweder totaliter zu den stetten widerumb begeben oder aber irer defection und absönderung in specie erhebliche ursachen fürbrechten.

Andere wenden einc, dass der ausführliche Bericht an den Ks. zum einen zu spät komme, zum Zweiten als Misstrauen in die ksl. Kommissare interpretiert werden könnte und zum Dritten deren relation bey der ksl. Mt. maioris ponderis sein und mer glaubens finden wurde dann der stett bericht und prothocoll. Und ob wol die merere stymmen dahin gangen, dz der usschuß uf ein solch schreibend sich bedenckhen sollt, so ist es doch umb sonderlicher ursachen willen für dißmal verbliben.Straßburg, Speyer, Frankfurt, Hagenau, Colmar, Lübeck, Ulm, Memmingen eund letztlich auch Nürnberg5erklären, do die von Augspurg je wider verhoffen sollten restituiert /84’/ werden müessten, dz sie ohne sonderbaren bevelch irer herrn und obern neben denselben nit wurden sitzen, sonder darvon gehn–e.

Anmerkungen

1
 Nr. 291
2
 Das Memoriale liegt nicht vor. Vgl. die Kölner Supplikation [Nr. 450].
a
 Resolution] Speyer A (fol. 387’) zusätzlich: Regensburg verliest nochmals das gestern gebilligte Konz. für die Resolution zum 2. HA, in der nunmehr die Kölner Bitte ergänzt wird, dass die Lizenzgelder zumindest uff des Reichs boden, als Coln und Gulch, mogen abgeschafft werden./387’ f./ Umfrage. Beschluss gemäß Votum Straßburg: Billigung, falls die Rücknahme nur auf Reichsgebiet gefordert wird. [Vgl. Nr. 291, fol. 442: Aber wegen geclagter …]
3
 Teilnehmer gemäß Umfragelisten in Speyer A, fol. 389–390’.
4
 Vgl. Ulm, fol. 72’–80’ [Nr. 132].
b
 Ein Teil der SR] Speyer A (fol. 389–390’) differenzierter: In diesem Sinn votieren in 1. Umfrage Straßburg, Nürnberg, Ulm, Memmingen, Speyer, Hagenau, Colmar, Regensburg. In 2. Umfrage gemäß Votum Straßburg und Nürnberg dahingehend modifiziert, nur eine erläuternde Schrift [vgl. Anm. d] zu übergeben.
c
 Andere wenden ein] Speyer A (fol. 389’ f.) differenzierter: In diesem Sinn votieren in 1. Umfrage Lübeck, Worms, Frankfurt.
d
 uf ein solch schreiben] Nürnberg (fol. 137’) differenzierter: dass der Bericht nicht den namen einer recapitulation haben, auch der mainung nicht verfast werden solt, alß wolt man ein mißtrauen in die commissarien setzen, sonder allein zu dem effect, im fall sie ettwas uberhört, solches repetirt und daneben, was man für andere und bessere argumenta und fundamenta in iure et facto het, deren sich der ausschuß nicht alßbalden erinnern können, der ksl. Mt. pro meliori informatione auch fürgebracht und angezaigt würden.
e
–e und … gehn] Nürnberg (fol. 138) anders und zusätzlich: sowie Regensburg und Worms [nicht Nürnberg; vgl. auch Anm. 5] erklären, dass sie, falls Ks. die Augsburger proprio motu und mit gewalt in den stett rath einschieben wolt, […] bedenckens truegen, neben ihnen zu sitzen, sonder entschlossen weren, ufzustehen und ihren weg anheimbs zunemen. Dann die alhie anwesende augspurgische gesandten sich nicht geschembt noch scheuen getragen, der erbarn stett vertraute gehaim aus der registratur und alten actis herfür zuklauben, an tag zugeben und in die commissarien zutragen. Wie sie auch die erbarn stett uberal nicht allein verunglimpfft, sonder den commissarien eröffnet, zu welcher zeit die correspondentz der erbarn stett angefangen. Darbey sie auch fürgeben dürffen, alß wann der stett zusamenkunfften und täg durch die röm. kaiser improbirt worden./138 f./ Augsburg kann nicht behaupten, Ulm habe die Übernahme der Städteregistratur mit Intrigen erstrebt, da die Augsburger /138’/ ihren secretarium Lutzenberger selbst für einen stett verräther angeben und andeuttung gethon, die registratur gen Ulm zu legen, damit sie ermelts Lutzenbergers mit fueg abkommen köndten.[Der Entzug des Archivs der oberdeutschen Städtebank bildete für Augsburg einen zentralen Faktor im Konflikt: Beim Städtetag im Herbst 1585 (Ulm) erbat Ulm die Vorlage der Registratur, um den Bericht des Augsburger Registrators Lutzenberger überprüfen zu können. Augsburg sah dies als Versuch, der Stadt das Archiv zu entziehen, und bewilligte lediglich, es zum nächsten Städtetag 1586 nach Speyer zu senden. Die dortige Prüfung ergab keine Mängel, doch wurde dennoch beschlossen, es nach Ulm zu verlegen, nachdem die Städtetage künftig dort stattfänden. Augsburg nahm dies zum Anlass, noch 1586 die Beratungen zu verlassen und künftig keine Städtetage mehr zu besuchen (vgl. Anm. 4 bei Nr. 364). Der Verlegungsbeschluss wurde beim Städtetag 1587 (Ulm) wiederholt und 1588 (Speyer) endgültig bestätigt. 1587 wurde zudem anstelle des Augsburgers Lutzenberger der Ulmer Sekretär Ludwig Dieminger als Registrator der schwäbischen Städtebank berufen (Huber, Städtearchiv, 110 f.; Schulze, Augsburg, 442; Jäger, Reichsstadt, 305 f.).]
5
 Der Nürnberger Rat hatte seine Gesandten am 26. 7. (16. 7.) 1594 angewiesen, sie sollten sich diser sachen nichts hefftigers vor andern stetten annemmen, damit euch nicht der unglimpff allain möchte zugezogen werden; wie ir sehet, das man dasselbig alberait gern thon wollt(StA Nürnberg, NRTA 107, Prod. 26. Or.). Zur letzten Bezugnahme vgl. Anm. 16 bei Nr. 132. Die Gesandten berichteten am 29. 7. (19. 7.) 1594 zu obiger Beratung: Straßburg unnd alle andere evangelische stett haltten noch starck wider Augspurg zusamen, der gestallt […], woferrn die ksl. Mt. die von Augspurg in den stett rath ernstlichen einschieben würden, daß sie bey unnd neben ihnen nicht sitzen, sonder ihren weg anhaimbs nemen wolten. Darzu wir gleichwol unsers theils nichts vermeldt.Deshalb müssen Bürgermeister und Rat sich gar nicht befahren, das wir uns diser sachen hefftiger dann andere annemen werden(ebd., NRTA 108, Prod. 38. Or.; präs. Nürnberg, 31. 7. {21. 7.}).