Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
1. HA (Türkenhilfe): Gegen die Triplik des Ks. kein Anschluss an die höhere Bewilligung von KR und FR. Verordnete für die Revision der Söldnerbestallung. Werbung der ungarischen Gesandten.
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b–Beratungsthemen: [1] Triplik des Ks. zum 1. HA–b(Türkenhilfe)2. [2] Soll es bei der zuletzt beschlossenen Resolution zum 2. HA (Landfriede und Niederlande)3bleiben? [3] Beantwortung der Werbung der ungarischen Gesandten4.
Verlesung der Triplik des Ks. zum 1. HA (Türkenhilfe).
Umfrage. Straßburg: Stellen fest, das es gleichwol sehr praejudicierlich, mit der triplica zuverfahren, dieweil solche im Reichs rath noch nit verlesen worden und daher ksl. Mt. verursacht werden mechte, hinfürtter dergleichen ding in die abgesonderte reth zuschieben und durchzubringen. Aber wie dem, dieweil solche durch die maintzisch cantzlei ad describendum geben und umb deß fürgefallenen stritts der session halb im Reichs rath nit verlesen werden könden und mann dann sovil nachrichtung hette, das die churfursten auch alberait darvon deliberierten5, so mechte es umb sovil desto weniger nachdenckhens haben, das die erbarn stett hievon auch in eventum consultierten und, was sie schlüeßten, in reservato behüelten.Da SR zuletzt 68 Römermonate mit dem Zusatz beschlossen hat, darbey stricte zuverbleiben und in sich weiter nit tringen zu lassen6, […] /
Nürnberg: Obwohl es zu winschen, das es bey den 68 monat verblieben were, seitemahl aber die ksl. Mt. damit nit zufriden, sie auch sovil vermerckhten, das ir Mt. durch dero reth bey den obern stenden umb einziehung der ziel wurden anhallten lassen, so hielten sie darfür, das die achzig[Monate]8 auch[bewilligt werden], doch eintweder der gestalt, das nemblich 20 monat zue eilender und die ubrige 60 monat in 5 jarrn, das ist jedes jarrs 12 monat, oder in vier jarrn, das were jedes jarrs 15 monat[erlegt werden] (doch hierdurch niemandts praejudiciert oder vorgegriffen sein sollte).
Ulm: Haben Weisung erhalten, sich mit den hohern stenden in quantitate et qualitate zuvergleichen.
Dagegen schließen sich Worms, Speyer, Lübeck, Frankfurt, Rottweilc, Hagenau, Colmar, Pfullendorf und Regensburg dem Straßburger Votum an, und sonderlich dieweil /
In den Voten von Speyer, Nördlingeneund Memmingen zur weiteren Begründung: Falls es die mainung haben sollte, das die stött sollten und müeßten in puncto contributionis den obern stenden folgen, so blieben sie so mehr daheim, ersparten den unkosten und zörung10 und erwartteten, was die obern stendt miteinandter entschliessen wurdenf.
Ks. fordert in der Triplik die reichsständische Zuordnung in die Kommission zur Revision der Söldnerbestallung. Umfrage. Beschlussg: SR verordnet Straßburg und Ulm.
Die Beratung zum ebenfalls proponierten 2. HA (Landfriede und Niederlande) wird nicht fortgeführt.
Beratung zur Werbung der ungarischen Gesandtschaft11. Umfrage. Beschlussh: Da die werbung mehr nit, dann allain ein erinnerung vorschwebender noth, und die stendt desto ehe und leuchter zur gesuechten i–hilff der ksl. Mt. furnemblich der cron Hungern halb alberait bewilligen–i [!], /