Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer
Anmerkungen
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Siehe die Aufzählung der Protestationen gegen den Nürnberger RAb durch den Kanzleischreiber von Schwäbisch Hall, Leonhard Pleymair, gegenüber einem gelehrten Rat der Stadt Heilbronn (Adr. fehlt). In dem Brief (dat. 1543 Mai 5) heißt es: [...] Uff deren mir jungst zu Nurmberg gegebnen bevelch schicke derselbigen ich den abschide des jungsten zu Nurmberg gehaltenen reichstags hiemit zue, darwider dann alle der augspurgischen confession verwanthen stende [Nr. 409], deßgleichen der rheinisch kraiß [Nr. 410], Hg. Hainrich Pfgf etc. von wegen der bisthumb Wurmbs und Freisingen, auch der brobstey zu Elwangen [Nr. 146], auch Hg. Otthainrich Pfgf. etc. [Nr. 411], der Bf. von Munster [fehlt] und der erbarn frey- und reichstett gesanthen bottschaften von irer hern und obern, dann auch von wegen der andern stett, von denen sie bevelch gehabt und vertreten [Nr. 408], protestirt etc. [...] In: Ludwigsburg StA, B 189 II, Bü. 54, unfol. (Ausf. v.d.Hd. Pleymairs).
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Zur Entstehung des Entwurfs und zur Endfassung der Protestation aller Reichsstädte, d.h. der altgläubigen und der evangelischen, siehe das Nürnberger Städteratsprotokoll zum 20. April 1543: Nr. 89a, fol. 31rv.
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Siehe Nr. 404, § 17: die Kreisstände sollten am 1. Aug. 1543 in Speyer zusammentreten, um über die Moderation der Anschläge zu verhandeln, wozu es jedoch nicht kam.
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Es handelt sich um die endgültige Fassung der Protestation, die auf Grundlage des Entwurfs von Dr. Peutinger (Nr. 407) von Dr. Hieronymus zum Lamb verfasst wurde. Das Aktenstück ist in vielen Archiven überliefert, allerdings meist ohne das notarielle Protestationsinstrument, in welches die Protestation eingefügt wurde.
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Der folgende Text ist die von Dr. Hieronymus zum Lamb verfasste Protestation der Reichsstädte gegen den RAb, welche auf Grundlage des Entwurfs von Dr. Peutinger (Nr. 407) erarbeitet wurde.
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Pfgf. Ottheinrich untersagte seinem Gesandten Georg Ludwig von Seinsheim ausdrücklich, einer neuen Türkenhilfe oder der Unterhaltung des RKG zuzustimmen, Neuburg, 1543 März 10: [...] Ob auch di protestirenden abschaiden und di beleibenden stend sich ainicher hilf, deßgleichen underhaltung halb des chamergerichts in handlung einlaßen wurden, sollt [!] du von unsertwegen darein kheineswegs bewilligen, sunder neben erzelung unser ungelegenheit und der ubermeßigen anlag, auch anders in uberschikhter instruction [Nr. 61b] vermeldet, dawider offentlich protestirn und, so daruber ainicher abschid gemacht wurd, in allweg begern, das solhe protestation in den abschid oder doch zum wenigisten in di reichßacta verleibt werde. [...]. In: München HStA, Kasten blau 271/4, fol. 97r (Konz.).
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Siehe Nr. 404, § 33. Die Visitation wurde im RAb für 3. und nicht für 2. Juli 1543 in Aussicht genommen.