Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer
Anmerkungen
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Dr. Lukas Ulstett kam als erster Gesandter Augsburgs in Nürnberg an und berichtete am 7. Jan. 1543 erstmals aus der RT-Stadt an Bgm. und Rat. Jörg von Stetten traf im Laufe der zweiten Januarhälfte in Nürnberg ein, Dr. Peutinger am 27. Jan. 1543. Um den 24. Febr. 1543 wurde Dr. Ulstett durch den Gesandten Sebastian Seitz ersetzt.
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Die Instruktion ist nicht datiert und stammt aus der Zeit nach Erhalt des kgl. Prorogationsschreibens Nr. 2.
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Es handelt sich dabei um Zünfte, bei denen die wandernden Gesellen Anspruch auf materielle Unterstützung oder auf einige Tage Unterbringung und Verpflegung in der Zunftherberge hatten. Siehe dazu: G. Schmidt, Der Städtetag, S. 470f. und G. Schmelzeisen, Polizei- und Landesordnungen, Bd. 1, S. 92, Anm. 76.
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Auf dem Nürnberger RT 1542 war beschlossen worden, dass die städtischen Rechtsgelehrten Gutachten zur historischen Begründung des Anrechts der Städte auf Session und Stimme auf Reichstagen anfertigen sollten. Siehe dazu die Zusammenfassung der städtischen Rechtsposition, Nürnberg, 1542 Aug. 28, in: RTA JR Bd. XIII, Nr. 94, S. 578–580.
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Siehe dazu das Esslinger Protokoll zum 18. Febr. 1543: Nr. 85, fol. 9r.
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Zum Verlauf und zu den Gründen des Konflikts zwischen Esslingen und dem Hg. von Württemberg sowie zur zurückhaltenden Politik des Städtecorpus in Bezug auf Hilfeleistungen für Esslingen auf dem Speyerer Städtetag im Nov. 1541 und auf dem Speyerer RT 1542 siehe ausführlich: G. Schmidt, Der Städtetag, S. 214ff. und G. Schmidt, Reichsstadt und Territorialstaat, S. 82ff. Siehe auch: RTA JR Bd. XII, Nr. 255a–c, S. 1119–1123: Konflikt zwischen der Stadt Esslingen und Hg. Ulrich von Württemberg. Auf dem Nürnberger RT von 1542 hielten sich die Esslinger Gesandten nur zwei Tage auf und es kam wegen der Kürze des RT zu keinen Verhandlungen über ihr Anliegen. Siehe dazu die Instruktion von Bgm. und Rat von Esslingen, 1542 Aug. 8, in: RTA JR Bd. XIII, Nr. 50, S. 274–277.
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Im Okt. 1542 entsandten der Kf. von Sachsen und Lgf. Philipp von Hessen den hessischen Marschall Hermann von der Malsburg und den hessischen Sekretär Sebastian Aitinger für eine weitere Vermittlungsmission zu Hg. Ulrich von Württemberg. Das damals erarbeitete Vertragsdokument (1542 Okt. 28) wurde von Esslingen jedoch nicht unterzeichnet, da der Rat darin eine Verletzung seiner Rechte erblickte. Die Weigerung Esslingens, den Vertrag ohne Änderungen anzunehmen, bewirkte, dass Hg. Ulrich den Vertrag Ende Nov. 1542 aufkündigte. Siehe dazu: G. Schmidt, Reichsstadt und Territorialstaat, S. 86f.
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Kg. Ferdinand ernannte Bf. Christoph von Augsburg bereits am 27. Sept. 1541 zum Kommissar zur Schlichtung des Konflikts zwischen Württemberg und Esslingen. Es kam zu mehrmaligen Verhandlungen vor dem kgl. Kommissar, u.a. im Sommer 1542, die jedoch scheiterten. Siehe dazu: G. Schmidt, Reichsstadt und Territorialstaat, S. 83–85.
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Eine weitere nicht datierte Instruktion von Bgm. und Rat von Frankfurt für die Gesandten betr. innerstädtische Angelegenheiten, die Schmalkaldischen Bundesanlagen, Ringerung Gf. Albrechts von Mansfeld, die Hgg. von Bayern als Unterhändler in den Verhandlungen über das Herzogtum Braunschweig, Abrechnung der Kriegskosten des braunschweigischen Feldzugs, Haltung gegenüber dem Hg. von Jülich, Rekusation des RKG etc., in: Frankfurt ISG, Reichssachen II 965, fol. 235r–238v (Kop.); ÜS: Weiter instruction und bevelch eins erbarn raths zu Franckenfurt freundt und gesanthen uf den reichstag ghen Normbergk.
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Die Städtegesandten an Bgm. und Rat von Überlingen, Nürnberg, 1542 Aug. 28, in: Nürnberg StA, Reichsstadt Nürnberg, RTA 17, fol. 168r–170r (Kop.). Näheres zur Stellung Überlingens innerhalb des Städtecorpus und zum Konflikt zwischen Überlingen und Ulm im Nürnberger Abschied der Reichsstädte: RTA JR Bd. XIII, Nr. 209, hier S. 931, vor allem Anm. 3 und 4; siehe auch: G. Schmidt, Der Städtetag, S. 73f.
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Zur Bestellung zweier städtischer Rechtsgelehrter und eines städtischen Sekretärs, die sich um die Registratur der städtischen Akten und um juristische Beratung der städtischen Gesandten auf Reichs- und Städtetagen kümmern sollten, siehe den Nürnberger Abschied der Reichsstädte: RTA JR Bd. XIII, Nr. 209, hier S. 932.
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Es sind 11 Berichte Christoph Zwickers aus Nürnberg an Bgm. und Rat von Memmingen erhalten (in: Memmingen StadtA, A Bd. 320, S. 499–569), die den Zeitraum von 4. Febr. bis 3. April 1543 umfassen. Ob Zwicker die Instruktion bereits bei seinem Aufbruch aus Memmingen erhielt oder später nach Nürnberg nachgesandt bekam, ist nicht feststellbar. Nach Zwickers Abreise Anfang April war Georg Maurer der Vertreter von Memmingen, Leutkirch und Lindau in Nürnberg.
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Der Vorschlag Memmingens, die Kosten für die beharrliche Türkenhilfe zu vierteln und auf die vier Gruppen der Reichsstände aufzuteilen war dem Bedürfnis des Rates geschuldet, eine Verringerung der Kosten für Memmingen und eine Belangung der säumigen Zahler zu erreichen. Siehe dazu: P. Frieß, Die Außenpolitik der Reichsstadt Memmingen, S. 190–192.
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Datum übernommen aus der Instruktion Straßburgs für die Verhandlungen mit den Schmalkaldenern (Nr. 79b).
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Bei O. Winckelmann ist die obige Instruktion (Nr. 79a) in ein Aktenstück zusammengezogen mit der Instruktion für die Verhandlungen mit den Schmalkaldenern (Nr. 79b). Wegen der führenden Rolle Straßburgs im Städterat und der Wichtigkeit des Themas der Türkenhilfe für den Reichstag werden die beiden Instruktionen von Bgm. und Rat von Straßburg – trotz mancher Überschneidungen mit dem bei Winckelmann abgedruckten Text – zur Gänze wiedergegeben.
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Der Lothringer Vertrag, den Kg. Ferdinand am 26. Aug. 1542 in Nürnberg mit den Gesandten Hg. Antons II. von Lothringen abschloss (RTA JR Bd. XIII, Nr. 182b, S. 837–841) legte fest, dass der Herzog gegen die Zusicherung des Schutzes von Kaiser und Reich zu zwei Dritteln der Anlage eines Kurfürsten verpflichtet wurde, was auch für die Türkenhilfe und die Anlagen zum RKG galt. Die Ratifizierung und Siegelung des Vertrages durch Hg. Anton fand erst am 14. Sept. 1542 in Nancy statt, weshalb die Instruktion den „verzug mit dem revers“ erwähnt.
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Die von Winckelmann zum Teil im Volltext, zum Teil als Regest abgedruckten Teile der Instruktion, die sich auf Interna des Schmalkaldische Bundes (Abrechnung des braunschweigischen Feldzugs von 1542) beziehen, werden hier nur kursorisch erwähnt, während die im reichsständischen Kontext relevanten Fragen (Rekusation des RKG, künftiges Vorgehen im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel, Türkenhilfe, Konflikt Esslingens mit dem Hg. von Württemberg) im Volltext ediert werden. Siehe auch Nr. 79a, Anm. 3.