Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Die thematische Vorbereitung des Reichstags wird zunächst für den Kaiserhof mit den umfangreichen Vorarbeiten für die Formulierung des Reichstagsprogramms in der Proposition dokumentiert. Dem folgen eine Auswertung der Korrespondenzen katholischer Reichsstände im Vorfeld der Reichsversammlung für die rechtzeitige Koordinierung ihrer dortigen Politik mit Bayern als Fixpunkt sowie quellennahe Erörterungen zu den Bemühungen der römischen Kurie, den Zusammentritt des Reichstags bei Kaiser Rudolf II. in Prag zu forcieren, sowie zu den Festlegungen der eigenen inhaltlichen Ziele als Vorgabe für die päpstliche Reichstagsvertretung.
3.1.1 Vorbereitungen des Kaisers: Gutachten und Genese der Proposition. Österreichische Belange
Im Mittelpunkt der Reichstagsvorbereitung des Kaisers standen neben den Bemühungen um die persönliche Teilnahme der Kurfürsten und der wichtigeren Reichsfürsten1 in thematischer Hinsicht die Vorarbeiten für die Proposition, deren Formulierung man 1594 am kaiserlichen Hof größte Bedeutung zumaß: Seit dem Beschluss des Reichstags wurden im Geheimen Rat „bald alle Überlegungen auf die Ausgestaltung dieser Schrift gerichtet“2 mit dem Ziel, trotz der aktuellen reichspolitischen Situation den Beschluss einer Türkenhilfe durchzusetzen. Die Proposition sollte deshalb „ein Konzentrat aller denkbaren und politisch sinnvollen Überlegungen werden, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt für die Bewilligung einer Hilfe des Reiches gegen die Türken sprachen“. Sie musste die Unabdingbarkeit einer Türkensteuer klarmachen und dafür neben der Verwendung rationaler Argumente darauf abzielen, „ein Maximum an emotionalen Reaktionen hervorzurufen, deren Intensität ausreichen sollte, um innenpolitisch orientiertes Handeln der protestantischen Stände zu überlagern“3.
Die Vorarbeiten beschränkten sich nicht nur auf die Hofbehörden, sondern der Kaiser bezog im Zuge der Reichstagswerbung 15944 auch Reichsstände ein, die ihm und seinem Haus nahestanden, indem er die Instruktionen für seine Gesandten an Kurmainz, Kursachsen, Kurbrandenburg, Erzherzog Ferdinand II. von Tirol, Bayern, Salzburg und Würzburg um die Bitte ergänzte, ein Gutachten zur Frage abzugeben, wie die Forderung um eine Türkenhilfe beim Reichstag am besten vorzubringen sei, um eine möglichst problemlose Bewilligung zu erhalten5. Die Stellungnahmen der Adressaten waren allerdings wenig weiterführend: Kurfürst Wolfgang von Mainz verwies auf die Argumente in der Proposition Kaiser Maximilians II. beim Reichstag 1566 vor dem Hintergrund des damaligen Türkenkriegs, wollte aber zu Höhe und Modus der jetzigen Forderung dem Kaiser keine Vorgaben machen6. Ebenso lehnte Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen als noch unerfahrener Fürst eine diesbezügliche Stellungnahme ab, er wiederholte aber sein Erbieten, den Beschluss zusammen mit anderen Ständen zu befördern7. Johann Georg von Brandenburg beschränkte sich auf den Rat, die seit 1582 ungeklärten Gravamina so weit wie möglich zu bereinigen: Falls die [protestantischen] Stände beim Reichstag zumindest „eine gewiße hoffnung zur erleichterung bekommen und die folgendts unfeilbar erlangen konnen“, würden sie die Steuer wesentlich bereitwilliger zusagen8. Bischof Julius von Würzburg erbat für ein konkreteres Gutachten die Information, ob der Kaiser eine Geld- oder eine Truppenhilfe beantragen wolle, und empfahl ansonsten, eine Steuer in entsprechender Höhe mit Nachdruck anzustreben, um nicht zu einem ungünstigen Friedensschluss mit dem Sultan gezwungen zu werden9. Herzog Wilhelm V. von Bayern sowie Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg sagten lediglich zu, in Regensburg den Beschluss einer möglichst hohen Steuer zu unterstützen10.
Schon zuvor hatte Kardinal Andreas von Österreich, Bischof von Konstanz, eigeninitiativ ein Gutachten für die Proposition eines künftigen Reichstags formuliert11. Demnach sollte der Kaiser selbst ins Feld ziehen und den Türkenkrieg zumindest zehn Jahre lang führen, verbunden mit der Bildung einer Türkenliga zusammen mit dem Papst, Spanien, Venedig, allen anderen italienischen Fürsten sowie Persien, um so die osmanische Bedrohung nachhaltig zu bereinigen und die jährlichen Ehrengeschenke einzusparen. Eine entsprechende Türkensteuer für zehn oder mehr Jahre sollten die Reichsstände gegen das Entgegenkommen bewilligen, die Steuerkontrolle selbst zu übernehmen. Gegen die Gewährung der Freistellung als Bedingung könne der Kaiser anbieten, beim Papst um ein Nationalkonzil in Deutschland anzuhalten, um dort die Glaubensspaltung gänzlich beizulegen.
Wichtiger als diese Stellungnahmen waren die am kaiserlichen Hof eingeleiteten Maßnahmen: Am 13. 1. 1594 forderte Rudolf die Hofkammer auf, ein Gutachten zur Frage abzugeben, auf welche Weise die Türkenhilfe beim Reichstag am besten zu erlangen sei, „warauf ungeverlich solch ir Mt. begern am fuglichsten zustellen, was namen demselben zugeben und mit was dienlichen persuasionen und außfürung der bißhero verloffener türckischen handlung und grenitzwesens und darauf ergangener außgaben und nochmals obligender augenscheinlicher gefahr und untreglichen lassts das alles den stenden fürzutragen und zuproponiren“12. Eine entsprechende Anfrage richtete Rudolf II. ebenfalls am 13. 1. an Erzherzog Matthias, der dazu ein Gutachten des Hofkriegsrates veranlassen sollte, hier ergänzt um eine Stellungnahme zum Bedarf an Söldnern und Kriegsgerät für die Grenzsicherung sowie die jährlichen Kosten dafür, um dies in die Proposition zu inserieren13. Beide Gutachten mahnte der Kaiser am 26. 2. 1594 an14, jenes des Hofkriegsrats sodann nochmals am 12. 3. 159415 und letztmalig am 26. 3. 1594 mit dem Hinweis, dass aufgrund der ausstehenden Stellungnahme „die proposition füeglich nit gestelt werden mag“16.
Das bereits vor der letzten Anmahnung angefertigte Gutachten des Hofkriegsrates vom 23. 3. 159417 richtete sich an Erzherzog Matthias und behandelte die Grundfragen: Was soll der Kaiser im Einzelnen zum Türkenkrieg proponieren? 2) Wie ist das Gesuch zur Türkenhilfe vorzubringen, um eine möglichst hohe Zusage zu erreichen? Erzherzog Matthias kommentierte die Erörterungen des Hofkriegsrates bei deren Übersendung an den Kaiser in seinem Begleitschreiben in wenigen Punkten und steuerte damit eine später am kaiserlichen Hof als eigenes Gutachten interpretierte Empfehlung bei18. Die kaiserliche Hofkammer hatte ihrerseits als Grundlage ihrer Stellungnahme ein Gutachten von Reichspfennigmeister Zacharias Geizkofler beauftragt, das dieser mit Datum Prag, 25. 3. 1594, an den Kaiser adressiert vorlegte19. Die sehr umfangreichen und detaillierten Ausführungen Geizkoflers wurden anschließend zusammen mit jenen des Hofkriegsrates in gekürzter Form in die Expertise der Hofkammer vom 13. 4. 1594 übernommen20, die somit eine Synthese aus beiden Gutachten darstellt. Aufgrund der zahlreichen inhaltlichen Parallelen in den Gutachten werden sie im Folgenden nicht als Einzelreferate, sondern in Form einer zusammenfassenden Synopse dokumentiert.
Der Hofkriegsrat und Geizkofler stellten an den Beginn der Ausführungen in der Proposition eine umfassende Schilderung der Entwicklung an der Grenze in Ungarn und Kroatien insbesondere in den letzten beiden Jahren, die den Ständen nochmals eindringlich vor Augen geführt werden sollte. Die detaillierte Darstellung des Hofkriegsrats wurde nachfolgend in dieser Form weitgehend in die Proposition übernommen. Anschließend führte Geizkofler eher knapp, der Hofkriegsrat sehr ausführlich aus, der Kaiser sei aufgrund der eigenen unzureichenden Widerstandsmöglichkeiten gegen den mächtigen Feind zum Friedenschluss mit dem Sultan gezwungen worden, habe diesen danach stets beachtet und keinerlei Anlass für Verstöße dagegen gegeben, sondern war vielmehr seit 1592 um eine Verlängerung in Konstantinopel bemüht. Dagegen sprach sich die Hofkammer anders als der Hofkriegsrat gegen eine zu ausführliche Darlegung der kaiserlichen Friedensbestrebungen aus, um den Eindruck bei den Reichsständen zu vermeiden, Rudolf II. ziele eher auf einen neuerlichen Friedensschluss als auf die Fortsetzung des Kriegs ab und wolle die vom Reichstag bewilligte Hilfe danach für andere Zwecke verwenden. Ergänzend brachte die Hofkammer an dieser Stelle ein, die Proposition sollte darauf hinweisen, dass die osmanischen Einfälle 1592 nicht durch das Ausbleiben der kaiserlichen Ehrengeschenke provoziert worden seien, da die Übergriffe vor deren Fälligkeitstermin stattfanden, um dem Vorwurf seitens der Reichsstände vorzubeugen, der zu spät gezahlte Tribut habe den Sultan zum Friedbruch veranlasst. Die folgenden Ausführungen im Gutachten Geizkoflers und sehr faktenreich in jenem des Hofkriegsrats zu den osmanischen Verstößen gegen den Frieden mit den Einfällen in Ungarn und Kroatien wurden mit der Nennung der eroberten Festungen ebenso weitgehend unverändert in die Proposition übernommen wie die türkische Niederlage bei Sisak und die Kriegsproklamation des Sultans trotz des kaiserlichen Angebots des doppelten Tributs. Das Gutachten der Hofkammer fasste die bisherigen Punkte zur Entwicklung an der Grenze und zu den osmanischen Friedensverstößen nur knapp zusammen und hielt fest, dies gebe „gnuegsambe uberflüssige materi und motiven, solches alles nach lengs […] den stendten beweglich vor augen zustellen“21. Auf diese im Vergleich zur durchgehend faktenorientierten Empfehlung des Hofkriegsrates sehr viel emotionalere Ebene hob die Hofkammer insbesondere beim osmanischen Verhalten gegenüber dem kaiserlichen Orator Friedrich von Kreckwitz und dessen Begleitpersonal ab: Zwar verurteilten auch Geizkofler und der Hofkriegsrat dessen Inhaftierung als Verstoß gegen ‚aller Völker Recht‘, die Hofkammer plädierte aber für eine ausführlichere Beschreibung der Wegführung seiner Gefolgschaft auf Galeeren, der Gefangenschaft Kreckwitz’ und dessen dortigen Todes, da diese Darstellung einen „sonndern durchtringenden affect unnd bewegnus“22 auslösen könne. Bei der Schilderung der Erfolge des kaiserlichen Heeres seit 1593 mit der Rückeroberung von Festungen empfahlen Geizkofler eigenständig und Erzherzog Matthias im Bezug auf das Gutachten des Hofkriegsrates eine stärkere Betonung in der Proposition, die sich bietende Gelegenheit für weitere Siege zu nutzen und sich den ‚Vorstreich‘ zu sichern. Im Zusammenhang mit dem erwarteten osmanischen Gegenschlag und den Rüstungen dafür verwies Geizkofler explizit darauf, dass der Sultan bereits eine große Anzahl „der unmenschlichen tartarn wider die christenheit aufgemahnt hab“23. Deshalb sei es unumgänglich, wolle man nicht in die türkische „servitut“ geraten, dass die Reichsstände über Mittel und Wege beraten, wie ein Heer aufzubringen ist, das dem Feind kontinuierlichen Widerstand leisten kann. Geizkofler betonte damit neben der kollektiven Türkenfurcht die religiöse Dimension des Konflikts24, auf die nachfolgend ebenso der Hofkriegsrat anspielte, indem er als Beleg für die Nutzlosigkeit weiterer Friedensverhandlungen eine Aussage von Großwesir Sinan Pascha gegenüber dem kaiserlichen Orator Bartholomäus Petz zitierte, „der musulmannen oder türggen religions decreta vermöchten unnd gäben zue“, sie seien gegenüber Ungläubigen nicht an die Beachtung von Friedensverträgen gebunden25.
Um die finanzielle Überlastung des Kaisers und der Erblande mit der Türkenabwehr selbst während der vom Feind freilich nicht beachteten Friedenszeiten zu veranschaulichen, regte Geizkofler an, ein Verzeichnis mit den Ausgaben Rudolfs II. und der österreichischen Länder insgesamt zu erstellen, während der Hofkriegsrat dies bereits aufgegriffen hatte und als Beilage zur Proposition eine diesbezügliche Aufstellung zum Söldnerbedarf an allen Grenzen mit den jährlichen Kosten formulieren wollte, um damit die Unabdingbarkeit einer Reichshilfe besonders nach dem Auslaufen der Türkensteuer von 1582 im Jahr 1587 zu belegen. Zwar wurde diese Aufstellung der Proposition später nicht beigegeben, doch kam die ebenfalls vom Hofkriegsrat erstellte Auflistung der wesentlich höheren monatlichen Kosten von mehr als 600 000 fl., die während des offenen Kriegs für Reiter, Fußknechte, Führungspersonal, Munition und sonstigen Bedarf anfielen, als Beilage B der Proposition beim Reichstag zur Vorlage26. Ganz ähnlich empfahl Geizkofler in seinem Gutachten, den Reichsständen konkret vorzutragen, wie viele Reiter und Fußknechte für wie viele Jahre benötigt würden. Die anhand einer weiteren Beilage mit der Auflistung der osmanischen Einfälle in den vergangenen zehn Jahren belegten Verstöße des Sultans gegen geltende Friedensverträge27 sollten die Reichsstände davon überzeugen, dass nur eine über mehrere Jahre hinweg kontinuierte, auf einen beharrlichen Krieg ausgelegte Unterstützung den gewünschten Erfolg erzielen könne. Die Hofkammer dagegen lehnte es ab, eine sehr lange andauernde Finanzierung des Kriegs anzusprechen, weil die Reichsstände in diesem Fall umso geringere Steuern für das erste Jahr und den jetzt beginnenden Feldzug bewilligen würden, und plädierte ihrerseits dafür, um eine „ordinari hilf“ für etwa fünf Jahre und eine zusätzliche „extraordinari“ Hilfe für den aktuellen Kriegszug zu bitten28. Alle erwähnten Gutachten bemühten sich, in Anbetracht der grundsätzlichen Freiwilligkeit der Türkensteuern dennoch aufgrund der akuten Gefahrenlage eine möglichst weitgehende Verpflichtung der Reichsstände für die Unterstützung des Kaisers zu konstruieren: Einerseits mit dem Argument der direkten Bedrohung des Reichs bei einem osmanischen Vorstoß durch Ungarn nach Österreich und dem daraus resultierenden Eigenschutz der Reichsstände für sich und ihre Untertanen, andererseits als weitere religiöse Komponente des Türkenkriegs mit der Verpflichtung vor Gott, alle bedrängten Mitglieder der Christenheit, „ja deß christlichen namen und glaubenß“29 vor der ‚tyrannischen Gewalt’ zu schützen.
Die wichtige Frage des Steuererhebungsmodus ließ der Hofkriegsrat offen, er sprach nur eine allgemeine ‚Schatzung’ wie 152630, den Gemeinen Pfennig oder ein anderweitiges Verfahren an. Erzherzog Matthias empfahl eindeutiger als der Hofkriegsrat den Gemeinen Pfennig, während Geizkofler davon abriet, in der Proposition den Romzug gemäß der Reichsmatrikel, den Gemeinen Pfennig oder andere Wege zu explizieren, sondern die Forderung „auf die generalitet und continuation, jedoch von mehrer richttigkheit willen in geltt“ zu stellen31. Die Hofkammer übernahm den Vorschlag Geizkoflers wörtlich, sie verband damit aber die Erwartung, die Reichsstände würden in den Verhandlungen aufgrund der dabei zu thematisierenden Unzulänglichkeit der matrikelbasierten Steuer eigenständig für den Gemeinen Pfennig stimmen. Eine konkrete Steuerhöhe gab keines der Gutachten vor.
Reichspfennigmeister Geizkofler verband mit dem Problem des Erhebungsmodus umfassende Erörterungen zu den Vor- und Nachteilen der Steuersysteme, gedacht als Richtschnur für die österreichischen Delegierten, die damit im Fürstenrat gegen die von vielen Reichsständen bevorzugte Matrikelsteuer argumentieren sollten: Die Matrikelsteuer sei trotz ihrer wiederholten Praktizierung „dem Reich beschwerlich, etlichen ständten und dem armen maan [!] untreglich“32 sowie für den Kaiser schon „zu fridenß zeitten nit erkleckhlich“, also für einen offenen Krieg völlig unzureichend. Sie erfasse viele wichtige Bestandteile des Reichs wie etwa Mediatinstitutionen oder die Reichsritterschaft nicht und trage grundsätzlich „ein große ungleicheit auf sich, betrifft allein den armen mann. Der wirdt dardurch gantz unnd gar erschöpfft und außgesogen, und ist den churfürsten, fürsten, graven und herrn nuzlich, den praelaten aber und den städten gantz beschwerlich“. Geizkofler bezog sich im Gutachten auf die weit verbreitete Praxis von Reichsständen, bei der Umlage der Reichssteuern auf ihre Untertanen einen wesentlich höheren Betrag von bis zum Achtfachen ihres Anteils zu erheben und für eigene Belange zu verwenden oder Reichssteuern auszuschreiben, ohne dass sie auf Reichsebene beschlossen worden wären. Deshalb würden die höheren Reichsstände und Grafen auf der Matrikelsteuer beharren, während Stände mit wenigen oder keinen Untertanen wie die Reichsstädte sie aus der eigenen Kasse entrichten müssten. Zum anderen sei der Steuerertrag unzureichend: Die in der Reichsmatrikel veranschlagten 4000 Reiter und 20 000 Fußknechte reduzierten sich unter Abzug der verlorenen und eximierten Stände auf 3000 und 13 000, faktisch aber aufgrund der ausbleibenden Zahlungen durch Burgund, Savoyen, Lothringen, Metz, Toul, Verdun und weitere Stände sowie mehrere Mitglieder des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises auf nicht mehr als 2000 Reiter und 10 000 Fußknechte oder einen monatlichen Realwert von nur 64 000 fl. Mit einer eilenden Hilfe von 24 Römermonaten, wie sie der Reichstag 1566 beschlossen hatte, könne man 12 000 zu Fuß und 7000–8000 Reiter lediglich für vier Monate finanzieren. Dazu kämen Verluste durch Moderationen und infolge der Zahlungspraxis mit minderwertigen Münzsorten. Geizkofler empfahl dem Kaiser, den Reichsständen den geringen Ertrag der Matrikel konkret zu verdeutlichen, weil viele von einem zu hohen Betrag ausgingen. Im Gutachten folgte die Ablehnung weiterer Systeme wie Haussteuer, Kopfsteuer, Standsteuer und einer freiwilligen Selbsttaxierung unter Berufung auf die fehlende Steuergerechtigkeit, den großen organisatorischen Aufwand oder den zu geringen Ertrag. Letztlich plädierte Geizkofler für den Gemeinen Pfennig als die gerechteste Steuerform, die niemanden über Gebühr belaste und dennoch kontinuierlich gesicherte Erträge in einer Höhe garantiere, mit der man ein „continuum exercitum“ finanzieren könne. Er legte im Gutachten fixe Steuersätze für einzelne Bevölkerungs- bzw. Ständegruppen sowie Vorgaben für die Entrichtungspraxis fest und führte die Beiträge der einzelnen Gruppen von den Kurfürsten über Fürsten und weitere Reichsstände, Domkapitel, Mediatstände und Pfarreien bis hin zum Gemeinen Mann sowie Juden und Hausierern in einer wohl dem Gutachten zuzuordnenden Auflistung mit dem Titel: „Ungeverlicher uberschlag und bericht, was fur eine summa gelts im Reich zuerhandlen sein möchte“33, weiter aus. Demgemäß stand ein Gesamtertrag von 5 677 000 fl. zu erwarten.
Die Hofkammer stützte sich in ihrem Gutachten explizit auf die Ausführungen Geizkoflers und lehnte die Matrikelsteuer als „gar unergibig unnd gering“ ab34, merkte aber zum Gemeinen Pfennig an, dieser sei seit vielen Jahren nicht mehr praktiziert und in der Vergangenheit von vielen Ständen abgelehnt worden. Wohl auch deshalb wollte die Hofkammer die Steuerform in der Proposition offenlassen.
Ansonsten sprach sich Geizkofler insbesondere wegen der organisatorischen Probleme und anderer Unzulänglichkeiten gegen eine Truppenhilfe anstatt der Reichssteuer aus und riet dem Kaiser daneben, den Reichsständen die Notwendigkeit der Antizipationen für die Vorbereitung sowie Führung des bisherigen Feldzugs zu verdeutlichen und sie um eine Stellungnahme zu bitten, wie diese Gelder ohne Schmälerung der neuen Steuer erstattet werden könnten. Des Weiteren thematisierten die Gutachten des Hofkriegsrates bzw. Geizkoflers die weiteren, später in der Proposition ausgeführten Punkte: Freiwilliger Kriegsdienst junger Adeliger und vermögender Bürger auf eigene Kosten; Anmahnung von Beiträgen der Reichsritterschaft, der Hanse und der Eidgenossenschaft sowie der Beteiligung auswärtiger Potentaten am Türkenkrieg; Einrichtung eines Ritterordens in Ungarn; Aufstellung von Opferstöcken in den Pfarrkirchen und Anmahnung von Spenden in den Predigten. Der Hofkriegsrat wollte außerdem in Anbetracht des erwarteten türkischen Angriffs im Sommer die Reichstagsverhandlungen auf die Türkenhilfe beschränken und alle anderen Punkte an einen künftigen Reichstag oder einen Reichsdeputationstag verschieben.
Alle vorliegenden Gutachten zur Türkenhilfsfrage, angefangen von den wenig aussagekräftigen Empfehlungen der angesprochenen Reichsfürsten bis hin zur Expertise der Hofkammer und der dieser zugrunde liegenden Erörterungen des Hofkriegsrats und Geizkoflers sowie Erzherzog Matthias’ wurden schließlich in einer „dispositio“ für die Proposition berücksichtigt, die am Hof in Prag wohl unter der Federführung von Reichssekretär Hannewald entstand35. Die dortigen Ausführungen entsprechen, was die Türkenhilfe betrifft, abgesehen von wenigen Aspekten inhaltlich bereits weitgehend der Proposition, teils stimmen sie wörtlich damit überein, lediglich die Abfolge der Argumentationsschritte wurde nochmals verändert. Deshalb wird die „dispositio“ hier nur in den Punkten dokumentiert, die entweder für die Türkenhilfe signifikant von der Proposition abwichen oder die die folgenden Hauptartikel betrafen und deshalb in den bisherigen Gutachten nicht zur Sprache gekommen waren. Für Erstere folgte die „dispositio“ den Argumenten der Gutachten für die Steuerforderung und ebenso deren Empfehlung, den Reichsständen in der Petitio keinen bevorzugten Steuermodus vorzugeben, während die Proposition sodann im Gegensatz dazu die Matrikelsteuer ablehnte und den Gemeinen Pfennig explizit präferierte36. Die bevorzugte Beratung der Türkenhilfe wurde zwar angesprochen, jedoch ohne die in der Proposition thematisierte Prorogation der anderen Hauptartikel an einen Reichsdeputationstag37. Gegenüber den vorherigen Gutachten ergänzte die „dispositio“ die Revision der Söldnerbestallung38, hingegen wurde die in den Gutachten und auch hier enthaltene Einrichtung eines Ritterordens in Ungarn in der Proposition nicht erwähnt. In der „dispositio“ nachträglich gestrichen und nicht in die Proposition übernommen wurde die Bitte des Kaisers, ihm das Ausschreiben eines weiteren Reichstags „absolute“ anheimzustellen39. Im Kommentar zu den Formulierungen für die Türkenhilfsforderung wurde der Verzicht auf die Vorgabe einer Steuerform begründet und im Anschluss an Geizkofler empfohlen, dass für den Kaiser und das Haus Österreich Deputierte am Fürstenrat teilnähmen, „die dises wercks erfahren unnd mechtig. Unnd wenn desselben orts die direction guet wer, so sey mit dem churfurstenrath besser zu hanndlen“40.
Im Hinblick auf die weiteren im Reichstagsausschreiben angesprochenen Punkte stellte das Schlussgutachten grundsätzlich zur Disposition, ob man den Reichstag gemäß der Stellungnahme des Hofkriegsrats dennoch allein auf die Türkenfrage beschränken und die anderen Artikel verschieben sollte. Falls sie in die Proposition aufgenommen würden, so müssten beim Landfriedensartikel die 1590 in Frankfurt vorgebrachten Beschwerden gegen beide Parteien im niederländischen Krieg41 erneut thematisiert werden, um das seitherige Engagement des Kaisers für die Friedensvermittlung gegen die Ablehnung seitens der Generalstaaten zu belegen und so Widerständen der betroffenen und weiterer Stände gegen die Türkensteuer vorzubauen. Beim Punkt Reichsjustiz ging die „dispositio“ ebenso wie nachfolgend die Proposition von weiterführenden Beratungen zur bisher unterbliebenen Publikation und Inkraftsetzung des Deputationsabschieds 1586 aufgrund der Einwände gegen einzelne Bestimmungen aus. In der Proposition nicht berücksichtigt wurde dagegen die Frage, ob der Kaiser sich gegen kürzlich angemaßte Appellationen an die Reichsstände gegen seine Mandate durch Parteien, die seiner Hoheit und Gerichtsbarkeit unterstanden, verwehren sollte42. Die wenigen Erörterungen zu den Punkten Reichsmünze und Reichsmatrikel beschränkten sich darauf, sie in der Proposition besonders aufgrund ihrer Bedeutung für die Zahlung und die Anlage der Türkensteuer anzusprechen. Insgesamt handelte das Schlussgutachten im Gegensatz zu den umfassenden Ausführungen zur Türkenhilfe die folgenden Artikel des Ausschreibens nur knapp ab, ohne genauere Empfehlungen abzugeben.
Das von Andreas Hannewald auf der Grundlage dieser Schlussvorlage formulierte Konzept für die Proposition lag dem kaiserlichen Geheimen Rat am 5. 5. 1594 vor. Wie Hannewald selbst protokollierte43, beschloss der Geheime Rat die Übergabe des Konzepts an Kurfürst Wolfgang von Mainz um dessen Stellungnahme, wobei dafür wohl die Billigung der Proposition im eigenen Gremium in dieser Sitzung vorauszusetzen ist. Schon zuvor hatte der Kaiser Johann Wolf Freymon als Amtsnachfolger des am 11. 3. 1594 mitten während der Vorarbeiten für den Reichstag verstorbenen Vizekanzlers Jakob Kurz nach Prag beordert, da „vil wichtige consultationes, die alle für angehendem reichstag erlödigt undt ins werck gerichtett werden müssen, in specie aber auch die beratschlagung und verpesserung des reichstags proposition“ keinen Aufschub duldeten44. Die Vorlage des Konzepts der Proposition beim Kurfürsten von Mainz übernahm gemäß dem Beschluss des Geheimen Rates vom 5. 5. Reichssekretär Hannewald selbst45. Er reiste zunächst nach Regensburg, wo er am 9. 5. mit dem Mainzer Kanzler Philipp Wolf von Rosenbach konferierte46, und zog anschließend weiter nach Nürnberg, um Kurfürst Wolfgang möglichst frühzeitig noch auf dessen Anreise zum Reichstag zu treffen. Der Kurfürst erklärte sich dort am 12. 5. bereit, die Proposition selbst zu lesen, von seinen Gesandten in Regensburg beraten zu lassen und eine Stellungnahme nach seiner Ankunft abzugeben47. Bei der folgenden Unterredung Hannewalds mit Wolfgang von Mainz über die Proposition in Regensburg am 16. 5. 1594 brachte der Kurfürst zur Türkenhilfe vier Anmerkungen vor48: 1) Die Hilfsbitte ist in der Proposition explizit auf den Gemeinen Pfennig gerichtet, der im Reich jedoch nur ein Mal, 1542, bewilligt und seither trotz wiederholter Debatten wie 1576 abgelehnt worden sei. Da die Proposition aber ausführe, warum die Matrikelsteuer für den jetzigen Krieg nicht geeignet ist und den Gemeinen Pfennig „nit praescise, sondern alternative desselben oder eines andern gleichmessigen […] mittels gedenckhe“, möge der Kaiser es dabei belassen und die Beratung abwarten. 2) Die in der Proposition bei den Antizipationen und deren Erlass enthaltene hohe Summe von „zehenmahl hundert tausent gulden“ werden die Reichsstände kaum bewilligen, weil mit dem Gemeinen Pfennig ohnehin „die größte unnd höchste Reichs anlag“ gefordert wird. Der Kurfürst riet deshalb, für die antizipierten Gelder keine konkrete Summe zu nennen. 3) Im Zusammenhang mit dem Hilfsgesuch an die Hansestädte wünschte Kurfürst Wolfgang eine geringfügig andere Formulierung, damit sich die Stadt Erfurt in ihren Exemtionsbestrebungen vom Erzstift nicht darauf berufen konnte. 4) Schließlich sprach er sich dagegen aus, die Einrichtung eines Ritterordens zu thematisieren, weil zum einen der Widerstand des Deutschen Ordens wie bei den letzten Reichsversammlungen sicher sei und im Zusammenhang damit seitens der protestantischen Stände viele „seltzame vota“ gegen die Geistlichkeit vorgebracht werden könnten.
Da der Kurfürst abgesehen von diesen Anmerkungen keine schwerwiegenderen Einwände vorbrachte, wurde die Proposition anschließend als Resultat der langwierigen Beratungsphase erst in Regensburg abschließend formuliert. Folgt man dem Tagebuch des steiermärkischen Sekretärs Speidl, erfolgte die Ausfertigung zusammen mit den Beilagen in der Reichshofkanzlei vom 21. 5. bis 23. 5. 159449.
Weitere Vorbereitungsmaßnahmen auf kaiserlicher Seite außerhalb der thematischen Vorarbeiten betrafen wie 1582 die Klärung der Gesamtrepräsentanz des Hauses Österreich auf dem Reichstag vor dem Hintergrund der Erbteilung von 1564 in drei Ländergruppen. Obwohl deshalb grundsätzlich ein Anspruch auf drei Stimmen im Fürstenrat bestand, hatte man seither stets die einheitliche Repräsentation mit nur einer Session bevorzugt, um die österreichischen Interessen möglichst geschlossen vertreten zu können. Allerdings zog man für die Gesamtvertretung immer Gesandte aller drei Linien heran und behielt sich den Anspruch auf drei Voten jeweils ausdrücklich unter Protest vor50.
Für den Reichstag 1594 beschloss der kaiserliche Geheime Rat Anfang Februar51 diesbezüglich zur Frage, ob die Beschickung für Österreich „coniunctim vel divisim“ erfolgen solle, es erneut „bey altheerkommener samentlichen abordnung“ zu belassen und die Erzherzöge Ferdinand (für die oberösterreichische Ländergruppe mit Tirol und Vorderösterreich) und Maximilian (als Regent der innerösterreichischen Ländergruppe mit Steiermark, Kärnten und Krain für den unmündigen Erzherzog Ferdinand) aufzufordern, sich über die gemeinsame Bevollmächtigung der Gesandten zu vergleichen. Als Verordnete für den Kaiser (als Erzherzog in Österreich ob und unter der Enns) schlug der Geheime Rat Graf Eitel Friedrich von Hohenzollern und Johann Achilles Illsung vor, der zudem als österreichischer Referent im Fürstenrat wirken sollte. Außerdem wollte man Erzherzog Ferdinand bitten, Dr. Gallus Hager „als einen alten reichstäger“ als Gesandten zu benennen.
Auf das entsprechende Schreiben Rudolfs II. an Erzherzog Ferdinand vom 13. 2. 1594 hin erstellte die oberösterreichische Regierung in Innsbruck ein Gutachten52, in dem sie neben dieser Frage auf die persönliche Teilnahme des Erzherzogs am Reichstag53, dessen Instruktion für den Gesandten Hager54 und auf die Problematik des Österreichischen Kreises einging. Ferdinand II. übernahm in seiner Antwort an den Kaiser vom 31. 3. 159455 die Empfehlungen des Gutachtens und beließ es demgemäß bei der Gesamtvertretung für das Haus Österreich mit einer gemeinsamen Vollmacht und der Führung eines gemeinsamen Votums im Fürstenrat. Wie 1576 und 1582 beharrte er aber darauf, mit Gallus Hager einen eigenen Gesandten abzuordnen, der allerdings in die gemeinsame Vollmacht aufgenommen werden und demnach keine eigene Session beanspruchen, sondern vorrangig zu den spezifischen Belangen Oberösterreichs berichten sollte, da beim Reichstag Themen zur Sprache kämen, die die Lande des Erzherzogs im Speziellen betreffen, wie etwa Münzprobleme oder der Streit mit benachbarten Ständen um die österreichischen Gerichtsexemtionen. Ferdinand als der älteste Erzherzog verzichtete auf das Recht, die gemeinsame Session für Österreich im Fürstenrat zu vertreten, um hierin dem Kaiser nicht vorzugreifen, und beließ es ansonsten bei der Abgabe eines gemeinsamen Votums, jedoch mit Vorbehalt der drei zustehenden Sessionen unter Protest56 sowie mit der Option, mit einer etwaigen Wiederholung des Votums ebenfalls drei Stimmen abzugeben, falls andere Häuser wie Pfalz oder Hessen auf mehreren Sessionen bestehen würden, um damit einer protestantischen Majorisierung bei Verhandlungen zur Freistellung oder anderen Religionspunkten entgegenzuwirken.
Die Reaktion Erzherzog Ernsts als Regent Innerösterreichs zur Anfrage des Kaisers konnte nicht aufgefunden werden, doch dokumentiert die Subskription im Reichsabschied die Gesamtvertretung der drei Linien mit den jeweiligen Räten57: Den Kaiser als Erzherzog von Österreich vertraten Graf Wilhelm von Oettingen, Johann Achilles Illsung und Hans Ludwig von Ulm, für Erzherzog Ferdinand von Tirol waren Gallus Hager und Balthasar Laymann anwesend, für Innerösterreich der Deutschordenskomtur Johann Kobenzl von Prossegg.
Als wichtigsten Rat seiner eigenen Vertretung sah Rudolf II. Johann Achilles Illsung vor, der für das Haus Österreich am Fürstenrat teilnehmen und das Referieren und Korreferieren übernehmen sollte. Da Illsung wiederholt bat, ihm Letzteres aus gesundheitlichen Gründen zu erlassen58, befahl Erzherzog Ferdinand auf das Gesuch des Kaisers hin seinem Rat Gallus Hager, als österreichischer Referent zu wirken59. Allerdings scheint sich der Gesundheitszustand Illsungs bis zum Beginn des Reichstags gebessert zu haben, weil nach Ausweis der Protokolle im Fürstenrat zumeist er für Österreich referierte und das Direktorium führte60, während Hager nur vereinzelt als Referent auftrat, dafür aber die meisten Korreferate des Fürsten- mit dem Kurfürstenrat übernahm.
Als weiteren Punkt der internen österreichischen Reichstagsvorbereitung sprachen das erwähnte Gutachten der Räte Erzherzog Ferdinands vom 2. 3. 1594 und entsprechend dessen Schreiben an den Kaiser vom 31. 3. 159461 die Organisation des Österreichischen Kreises an, die trotz der Initiative des Erzherzogs anlässlich des Reichstags 158262, begründet mit der gerechteren Verteilung der Kreislasten auf die Linien auch durch die Etablierung einer Kreisverfassung63, bisher nicht weiter verfolgt worden war. Deshalb regte er jetzt neuerlich Beratungen der österreichischen Gesandten während des Reichstags zur Frage an, „wo der osterreichische craiß, auch wer desselben obrister und seine zuegeordnete seyen und wie es mitt der hilff, auch sonst allem andernn im zuetragendem notfall gehalten werden solle etc.“64 Die Gesandten des Erzherzogs erhielten für diese Beratungen eine eigene Instruktion65 und brachten die Problematik dem Kaiser in Regensburg auch vor, konnten aber keine weiterführenden Verhandlungen durchsetzen, da Rudolf sich in einer Bestätigung ihrer Initiative vom 22. 8. 1594 auf den Tod Johanns von Kobenzl als Vertreter Innerösterreichs66 sowie auf die vielfachen Reichstagsbelange berief, die eine Erörterung jetzt nicht zuließen, sondern einen weiteren Aufschub bedingten67. Die Frage blieb damit wie 1582 offen.
3.1.2 Vorbereitungen der katholischen Stände: Korrespondenzen und Absprachen
Dieser Abschnitt befasst sich mit den interreichsständischen vorbereitenden Aktivitäten auf katholischer Seite, während die internen Vorarbeiten einzelner Stände in Kap. 3.3 abgehandelt werden. Allerdings war auch die interständische Kommunikation sehr einseitig geprägt von der Politik Bayerns, da nach Aktenlage die wesentlichen Initiativen insbesondere im Bereich der Religionsfrage allein von Herzog Wilhelm V. und seinem Sohn Maximilian ausgingen68, während ein Engagement anderer katholischer Stände für Absprachen und Vereinbarungen vor dem Reichstag lediglich als Reaktion auf die bayerischen Anstöße festzustellen ist.
Wilhelm V. von Bayern regte bereits 1586 übereinstimmend mit Reichsvizekanzler Sigmund Viehauser im Hinblick auf protestantische Forderungen bei einem erwarteten Reichstag Geheimverhandlungen ausgewählter katholischer Stände an, um sich unter anderem über den Widerstand gegen die Freistellung sowie gegen den Versuch der protestantischen Stände abzusprechen, beim Reichstag durch „ungebürliche vota“ eine Mehrheit zu erreichen und die katholischen Stände zu überstimmen69.
Konkreter auf den Reichstag 1594 bezogen sich bayerische Aktivitäten seit Anfang 1592, welche die vom Kaiser an führende katholische Stände geschickten, von den weltlichen Kurfürsten 1590 in Prag vorgelegten protestantischen Gravamina70 auslösten: Sie veranlassten das bis zum Frühjahr 1594 andauernde Bestreben Herzog Wilhelms, andere katholische Fürsten für die rechtzeitige Abfassung einer Gegenerklärung zu den protestantischen Beschwerden und für die Sammlung eigener katholischer Gravamina noch vor dem Reichstag zu gewinnen71. Auf der Grundlage eines Gutachtens Herzog Maximilians vom 9. 7. 159172 sprach er Anfang 1592 mit dieser Absicht die Kurfürsten von Trier und Köln an, die jedoch Kurmainz nicht vorgreifen wollten, während Wilhelm zwar ein Schreiben an Kurfürst Wolfgang beabsichtigte, aber befürchtete, „es werde bey Maintz hardt und langsam zuegehen“73. Im Jahr 1593 setzte Bayern diese Bemühungen fort: Herzog Maximilian riet neuerlich davon ab, die Einberufung katholischer Stände für die Abfassung einer Gegenerklärung zu den protestantischen Gravamina von 1590 und eigener Beschwerden dem eigentlich dafür zuständigen Kurfürsten Wolfgang von Mainz anzuempfehlen, weil es auf diese Weise „gar khüel abgehen werde“, während der Kaiser aufgrund seiner überkonfessionellen Stellung gebunden sei74. Herzog Wilhelm wandte sich gemäß der dem Gutachten beigelegten Konzepte im Oktober 1593 nur an den Kaiser als verspätete Antwort auf dessen Schreiben vom 9. 8. 1590 mit der Bitte, die Gravamina der weltlichen Kurfürsten möglichst allen katholischen Ständen zukommen zu lassen, damit diese ihre Stellungnahme dazu und eigene Beschwerden formulieren könnten75, sowie an Kurfürst Ernst von Köln und Bischof Julius von Würzburg mit der Aufforderung, Maßnahmen zu erörtern, wie die katholischen Stände auf dem künftigen Reichstag etwaige protestantische Gravamina ablehnen, eigene Beschwerden übergeben und weitere Schritte zum Besten der katholischen Religion einleiten könnten76. Zusätzlich ließ er diese Konzeption – die Formulierung der Gravamina durch einzelne Stände und deren Sammlung beim Reichstag oder auf einem vorausgehenden Konvent – im November 1593 den geistlichen Kurfürsten insgesamt sowie nochmals Julius von Würzburg durch einen Gesandten unterbreiten77. Ernst von Köln wollte er zudem für die persönliche Reichstagsteilnahme gewinnen78.
Bischof Julius von Würzburg kritisierte in seiner Antwort79 ebenfalls die mangelnde Initiative Wolfgangs von Mainz, der „so khüel und neütral, das inen soliches ir kfl. Gn. gar wenig angelegen sein liessen“. Ansonsten betonte er die Türkenhilfe als zentrales Thema des Reichstags, das wenig Raum für anderweitige Verhandlungen lassen werde, er wollte aber dennoch selbst Gravamina zusammentragen lassen und dies zudem bei benachbarten katholischen Ständen veranlassen, um sie dem Kaiser beim Reichstag zu übergeben, falls die dortigen Umstände es erlaubten. Die Antwortschreiben der geistlichen Kurfürsten beriefen sich auf ihre mündlichen Erklärungen an den Gesandten80 und dessen Referat vor dem Herzog, das jedoch nicht überliefert ist. Insgesamt dürften sie vor dem Hintergrund der nachfolgenden Schritte Herzog Wilhelms eher zurückhaltend ausgefallen sein. Dies belegt ein späteres Schreiben Kurfürst Ernsts von Köln, in dem er die nochmalige Anregung Wilhelms, die geistlichen Kurfürsten insgesamt sollten den Kaiser bitten, er möge alle katholischen Stände auffordern, ihre Gravamina schriftlich festzuhalten und beim Reichstag vorzubringen, als zu spät und zudem unnötig ablehnte, weil die betroffenen Stände dies ohne kaiserliche Anordnung tun würden und für eine etwaige Zusammenfassung der katholischen Gravamina insgesamt beim Reichstag noch genügend Zeit bleibe81.
Herzog Wilhelm gab sich damit nicht zufrieden und regte Ende Februar 1594 neuerlich bei den geistlichen Kurfürsten als Metropoliten an, die Sammlung der Gravamina in den ihnen unterstehenden Hochstiften, Stiften und Klöstern zu veranlassen und für die Vorlage beim Reichstag zu sammeln82. Bischof Julius von Würzburg sollte dies beim Deutschmeister und anderen benachbarten Ständen tun83, der Herzog selbst sprach diesbezüglich die Bischöfe von Bamberg und Augsburg an. Letzterer sollte zudem den Koadjutor von Eichstätt einbeziehen84. Julius von Würzburg sagte daraufhin zu, der Bitte nachzukommen85. Johann Otto von Augsburg wollte sich für den Fall, dass beim Reichstag neben der Türkenhilfe wider Erwarten weitere Themen zur Sprache kämen, so verhalten, dass an ihm „kein mangel erscheine“, und ebenso Bischof Kaspar von Eichstätt anstelle des vom Papst noch nicht konfirmierten Koadjutors Johann Konrad von Gemmingen dazu auffordern86. Letzteres tat auch Kurfürst Wolfgang von Mainz, der das Schreiben Herzog Wilhelms an weitere Bischöfe, nachweislich Kaspar von Eichstätt und Eberhard von Speyer, weiterreichte und die Intention für die Sammlung eigener Gravamina sowie die Vorlage einer Gegenerklärung zu den protestantischen Beschwerden beim Reichstag jetzt unterstützte87. Neithard von Bamberg bestätigte die eigenen Bedrängungen infolge der kleinterritorialen Vermengung mit seinen protestantischen Nachbarn und lehnte zwar eine eigeninitiative Abfassung katholischer Beschwerden ab, wollte sich aber entsprechenden Beratungen beim Reichstag anschließen88.
Wilhelm von Bayern erreichte mit dieser Initiative im Frühjahr 1594, über die er auch Nuntius Speciano in Prag unterrichtete89, dass einige katholische Stände ihre Beschwerden wohl schon vor dem Reichstag konzipierten90. Deren darauf basierende Zusammenfassung in den allgemeinen katholischen Gravamina sowie die Formulierung einer Gegenerklärung zu den protestantischen Beschwerden erfolgte später während des Reichstags91 erst als Reaktion auf die Übergabe der protestantischen Gravamina. Vor deren Vorlage wollte auch Herzog Wilhelm auf eine katholische Initiative verzichten, um die Verhandlungen zur Türkenhilfe durch die Religionsproblematik nicht zu beeinträchtigen, sondern sie erst reaktiv in Absprache mit der päpstlichen Vertretung zur Beratung bringen lassen92.
Weitere, ebenfalls von Herzog Wilhelm von Bayern angestoßene Schritte vor dem Reichstag betrafen zum einen die Sicherung der katholischen Mehrheit im Fürstenrat, die gemäß einem Gutachten Herzog Maximilians und der bayerischen Räte in Gefahr war, indem einige protestantische Fürstenhäuser Einzelsessionen für mehrere Mitglieder oder Linien beanspruchten, während viele katholische Stände von anderen eximiert würden und ihre Session nicht einnähmen93. Wilhelm unterbreitete das Problem Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg, der jedoch weitere Maßnahmen noch vor der Eröffnung des Reichstags ablehnte und dem Herzog empfahl, die Frage erst in Regensburg „an den rechten orthen“ anzubringen94. Zum anderen ging es darum, die persönliche Teilnahme führender katholischer Fürsten am Reichstag zu befördern: Bereits am 20. 11. 1593 forderte Wilhelm V. Bischof Julius von Würzburg trotz des noch nicht gesicherten Reichstagstermins auf, ebenso wie er persönlich daran teilzunehmen, insbesondere um die katholischen Stände im geschlossenen Widerstand gegen die protestantischen Freistellungsbestrebungen zu stärken95. An den Kaiser ging die Bitte, neben Kurköln namentlich Kurfürst Johann von Trier zur persönlichen Mitwirkung zu bewegen96, im Fokus des Herzogs stand jedoch die Sicherung der Teilnahme seines Bruders, Ernst von Köln, dem er von den bayerischen Landständen 25 000 fl. als Vorschuss leisten ließ, um die Anreise zu ermöglichen, die nur am finanziellen Faktor aufgrund der Verarmung der Landstände in den Stiften Ernsts zu scheitern schien97.
Verstärkt geführt wurden die im Vorfeld der Reichsversammlung nur in Ansätzen erfolgreichen Bemühungen um die Abstimmung der katholischen Politik erst in der Anfangsphase des Reichstags noch vor der Verhandlungsaufnahme im Rahmen der wechselseitigen Antritts- und Vorstellungsbesuche, bei denen, selbst wenn die Protokolle und Berichte nur das Faktum der Begegnung, aber keine Gesprächsinhalte aufzeichnen98, zweifellos die Kooperation auch mit den Vertretern der Kurie insbesondere bezüglich der Religionsverhandlungen thematisiert wurde. Die Antrittsbesuche und sonstigen Kontakte etwa bei gemeinsamen Mahlzeiten werden hier knapp zusammengefasst, um die Dichte der Kommunikation zu veranschaulichen, selbst wenn keine Aussagen zu den Gesprächsthemen möglich sind.
Maximilian von Bayern, der am 9. 5. 1594 in Regensburg ankam, erhielt noch an diesem Tag Besuch vom Grazer Nuntius Portia, am 10. 5. suchte er selbst Legat Madruzzo auf, am 11. 5. kam der Prager Nuntius Speciano zu ihm, am 12. 5. sprach Maximilian beim Bischof von Passau vor, am 15. 5. besuchte ihn der burgundische Gesandte Charles Philippe de Croÿ, am 16. 5. suchte er selbst Kurfürst Wolfgang von Mainz auf und am 17. 5. hielten sich Bischof Julius von Würzburg sowie Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg bei ihm auf99. Die Kurkölner Gesandten sprachen am 12. 5. bei Legat Madruzzo vor, am 13. 5. bei Maximilian von Bayern, am 15. 5. erneut bei Madruzzo, am 17. 5. bei Kurfürst Wolfgang von Mainz und am 18. 5. bei Kurfürst Johann von Trier100.
Die diesbezüglichen Gespräche Bischof Julius’ von Würzburg dokumentiert ein eigenes Protokoll für dessen Anreise und die Abläufe nach der Ankunft in Regensburg bis zur Eröffnung des Reichstags101, das aufgrund der genauen Aufzeichnung der Kontakte, in die auch protestantische Fürsten und Gesandte einbezogen wurden, exemplarisch in Kurzform ausgewertet werden soll: Am 16. 5. Ankunft des Bischofs in Regensburg, am Abend Besuch des kaiserlichen Geheimen Rates Hans Christoph von Hornstein und des bayerischen Landhofmeisters Graf Rudolf von Helfenstein bei ihm. Am 17. 5. Vorsprache des Bischofs bei Legat Madruzzo und anschließend bei Kurfürst Wolfgang von Mainz, sodann zusammen mit Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg Einnahme des Morgenmahls bei Maximilian von Bayern102. Am 18. 5. Gespräch des Bischofs mit Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg. Am 19. 5. (Feiertag Christi Himmelfahrt) nach dem Amt Morgenmahl bei Bischof Julius mit den Bamberger Gesandten sowie dem hessischen Rat Johann Riedesel, am Nachmittag erschienen der Erzbischof von Salzburg und danach Maximilian von Bayern. Am 20. 5. Besuch des Landgrafen von Leuchtenberg sowie des Prager Nuntius Speciano zusammen mit dem spanischen Gesandten San Clemente, am Nachmittag Gespräch des Bischofs mit dem Erzbischof von Salzburg und dem Bischof von Passau. Am 21. 5. Besuch zunächst der venezianischen Gesandtschaft, danach Pfalzgraf Philipp Ludwigs von Neuburg mit seinen beiden Söhnen [Wolfgang Wilhelm und August] beim Bischof, zum Abendessen kamen der Landgraf von Leuchtenberg, Wolf Freymon, Verwalter des Reichsvizekanzleramts, und ein Bamberger Rat. Am 22. 5. Einnahme des Morgenmahls mit Reichshofrat Eberhard Wambold von Umstatt, einem Passauer und zwei Regensburger Domherren, am Nachmittag suchten Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, Herzog Johann Casimir von Sachsen-Coburg und der Landgraf von Leuchtenberg den Bischof auf. Letzterer sprach neuerlich am 23. 5. vor, anschließend machten die Grafen Wilhelm von Wied und Philipp Ludwig von Hanau-Münzenberg ihre Aufwartung und erschienen später nochmals zum Mittagessen, zu dem daneben Graf Wilhelm von Oettingen und Reichshofrat Georg Deserus von Fraunhofen geladen waren. Zwischenzeitlich hatte der Bischof seinerseits Legat Madruzzo aufgesucht. Dieser führte am 24. 5. gemeinsam mit Nuntius Speciano ein längeres Gespräch mit Julius in dessen Herberge; am Mittagessen nahmen Graf Rudolf von Helfenstein und zwei Kurpfälzer Gesandte teil. Am Nachmittag hatte Bischof Julius eine halbstündige Audienz beim Kaiser, danach besuchte er Kurfürst Ernst von Köln, das Abendessen nahm er gemeinsam ein mit Adolf Wolff, genannt Metternich, Domherr zu Speyer und bayerischer Rat. Am 25. 5. Audienz der Jülicher Gesandten beim Bischof, nachfolgend kamen Kurfürst Johann von Trier und nachmittags Kurfürst Wolfgang von Mainz zu ihm. Am 26. 5. erschienen im Auftrag des Kaisers Hans Christoph von Hornstein und Johann Wolf Freymon und führten ein Gespräch zu „etlichen sachen“; anschließend Morgenmahl beim Erzbischof von Salzburg, nachmittags Besuch Kurfürst Ernsts von Köln beim Bischof. Zum Abendessen kam Maximilian von Bayern. Am 27. 5. nahmen neben dem Landgrafen von Leuchtenberg mehrere Grafen und Herren am Morgenmahl beim Bischof teil. Am Pfingstsonntag, 29. 5., feierliches Amt im Dom, zu dem der Kaiser nicht erschien; Abendessen mit den anwesenden katholischen Kurfürsten und Fürsten bei Kurfürst Wolfgang von Mainz. Am 30. 5. Einladung zum Morgenmahl bei Maximilian von Bayern. Am 31. 5. hatte Johann Eustachius von Westernach, Statthalter des Deutschmeisters zu Mergentheim, Audienz bei Bischof Julius, er selbst war anschließend bei Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg zu Gast. Wenig später erfolgte am 2. 6. die lange verzögerte Eröffnung der offiziellen Verhandlungen des Reichstags.
3.1.3 Die Vorbereitung der Kurie
Die Kurie in Rom hatte bereits das Reichstagsprojekt Kaiser Rudolfs II. von 1586 nachdrücklich befürwortet103. Nachdem die Einberufung gegen die Erwartung auch ihrer Vertreter im Reich nachfolgend unterblieb104, wurde die Notwendigkeit eines Reichstags 1592 im Zusammenhang mit der Abordnung von Nuntius Cesare Speciano an den Kaiserhof konkreter thematisiert und bereits mit Vorgaben wie dem Ausschluss protestantischer Hochstiftsadministratoren verbunden105. Das Drängen auf den Reichstag durch Speciano in Prag106 wurde unterstützt durch ein Breve Papst Clemens’ VIII. an Rudolf II. vom 19. 2. 1593107, nachdem man im Reich weiterhin „altissimum silentium“ bezüglich der Einberufung konstatieren musste108. Speciano übergab das Breve nach mehreren vergeblichen Anläufen dem Kaiser am 23. 3. 1593109 und intervenierte hier wie schon zuvor und ebenso weiterhin bis Mai 1593 zudem bei Vizekanzler Jakob Kurz110, musste jedoch Anfang Juni feststellen, dass das Ausschreiben der Reichsversammlung nicht absehbar war, und sprach deshalb Mitte Juni nochmals beim Kaiser um eine Antwort zum Breve vom 19. 2. vor111. Auch in Rom forderte Papst Clemens VIII. vom kaiserlichen Orator Leonhard von Harrach „in allen audienzen“, der Kaiser möge endlich „ain reichstag halten, die sucession112 richtig machen unnd auch hylffen113 praecurieren“114. Wenig später berichtete Johann von Kobenzl noch am 28. 8. 1593 nach Rom, der Reichstag werde zwar allerseits gewünscht, doch Rudolf II. „non può o vuole far la dieta imperiale“115. Dementgegen konnte Speciano am 7. 9. 1593 endlich vermelden, dass der Kaiser „finalmente hoggi ha resoluta la Dieta“116.
Etwa parallel zum Reichstagsbeschluss in Prag erfolgte in Rom die Planung der Gesandtschaft von Kardinal Ludovico Madruzzo zu Rudolf II. mit Vorsprachen auch bei anderen Fürsten117, unter anderem mit dem Ziel, den Zusammentritt der Reichsversammlung möglichst zum avisierten Termin 6. 1. 1594 sicherzustellen. Im Zentrum der Instruktion Madruzzos118 standen die Konstituierung einer umfassenden europäischen Türkenliga und die Schaffung der politischen Voraussetzungen für die Mitwirkung von Staaten wie Spanien und Polen119 sowie konkrete Schritte für Finanzierung und Organisation des Türkenkriegs. Im Hinblick auf den Reichstag, dessen Hauptaufgabe man in der Bereitstellung einer Türkenhilfe sah, sollte der Kaiser bereits im Vorfeld eine mögliche Präjudizierung der katholischen Konfession verhindern, den zahlreichen Besuch katholischer Reichsstände veranlassen, gegen protestantische Freistellungsbestrebungen vorgehen und eine Neuauflage des Magdeburger Sessionsstreits von 1582 verhindern. In der Instruktion nicht angesprochen wurde die in Prag von Madruzzo ebenfalls thematisierte Regelung der Nachfolge im Kaisertum durch die Wahl eines römischen Königs. Als Ergebnis der Mission Madruzzos120 in Prag ab 26.10.1593 mit mehreren Audienzen bei Rudolf II. und Verhandlungen mit dessen Räten im Zeitraum bis 25.11.1593 ist festzuhalten121: 1) Bekenntnis des Kaisers zum Türkenkrieg, jedoch mit einer eher defensiven Ausrichtung der geplanten Liga, wenngleich Rudolf letztlich zusagte, den Krieg bis zur Rückeroberung verlorener Gebiete und Friedensverhandlungen nicht ohne Einwilligung des Papstes zu führen. Erörterungen zur Kriegsfinanzierung und zum Beitrag der Kurie. 2) Bezüglich des Reichstags versicherte er seine persönliche Teilnahme und versprach die unverzügliche Einberufung. Allerdings blieb es bis zur Abreise Madruzzos am 25.11. bei der Absichtserklärung. 3) In der Nachfolgefrage erreichte Madruzzo nur die vage Zusage Rudolfs, er wolle darüber beim Reichstag mit den Kurfürsten verhandeln. 4) Die Religionsproblematik hatten Madruzzo und Nuntius Speciano in einem Memorandum zusammengefasst122, das unter anderem den Aachener Konflikt, die Vormundschaftsfrage in Jülich-Berg, die Postulation protestantischer Hochstiftsadministratoren und den Straßburger Bistumsstreit ansprach. Dazu erfolgte ebenfalls lediglich eine Absichtserklärung des Kaisers, er werde für baldige Abhilfe sorgen sowie Religion und Kirche nach allen Möglichkeiten schützen.
Auch bei den im Zuge der Rückreise nach Trient mit Herzog Wilhelm von Bayern in Landshut (10./11. 12. 1593) und Erzherzog Ferdinand II. in Innsbruck (16. 12. 1593) geführten Gesprächen betonte Madruzzo die Unabdingbarkeit des Reichstags wegen der Finanzmittel für den Türkenkrieg. Herzog Wilhelm äußerte sich zu den Erfolgsaussichten eher pessimistisch, weil er erhebliche Differenzen wegen des Straßburger Bistumsstreits sowie um die Zulassung reformierter Hochstifte befürchtete, die diesmal im Gegensatz zu 1582 nicht nur Magdeburg, sondern auch Bremen, Lübeck, Osnabrück und weitere Hochstifte beträfen123. Festzuhalten bleibt, dass die Einberufung des Reichstags und dessen hauptsächliche Befassung mit der Türkenabwehr, wie sie ohnehin das eigene existenzielle Interesse des Kaisers vorgab, sowie die Fortsetzung des Türkenkriegs zweifelsfrei geklärt werden konnten. Dagegen ließen das Ausschreiben der Reichsversammlung trotz der Zusage Rudolfs II. an Madruzzo und damit die Festlegung eines möglichst zeitnahen Termins für den Zusammentritt weiter auf sich warten124.
Als sodann zu Beginn des Jahres 1594 das Ausschreiben mit dem gegenüber der vorherigen Planung späteren Eröffnungstermin feststand und in Rom bekannt war125, beauftragte die Kurie den im Februar nach Köln reisenden Sondernuntius Coriolano Garzadoro mit Vorsprachen beim Herzog von Bayern und auf den weiteren Anreisestationen wohl auch bei den Bischöfen von Augsburg und Speyer sowie dem Kurfürsten von Mainz im Hinblick auf den Reichstag126. Ansonsten stand das Bemühen des päpstlichen Stuhls im Mittelpunkt, die persönliche Teilnahme möglichst vieler katholischer Kurfürsten und Fürsten zu veranlassen. So erhielt der Kölner Nuntius Frangipani den Auftrag, er möge „tutti li principi“, mit denen er zusammenträfe, auffordern, nach Regensburg zu kommen „in occasione di tanta importanza et così necessaria della patria et della republica christiana“127. Papst Clemens VIII. selbst ermahnte am 11. 2. 1594 Kurfürst Johann von Trier und Kardinal Andreas von Österreich, Bischof von Konstanz und Brixen, nachdrücklich zum Reichstagsbesuch128. Eine wesentlich umfassendere Aktion startete die Kurie mit dem Breve vom 19. 3. 1594, das Ludovico Madruzzo als Reichstagslegat beglaubigte und die Adressaten zum persönlichen Erscheinen aufrief, begründet mit der Notwendigkeit einer hohen Türkenhilfe für den Kaiser und der Wahrung der Belange der katholischen Religion. Das Breve ging in insgesamt 40 teils individualisierten Versionen129 unter anderem an den Kaiser, die habsburgischen Erzherzöge130, die geistlichen Kurfürsten131, alle Bischöfe im Reich132, Herzog Wilhelm V. von Bayern133 sowie dessen Söhne Maximilian und Ferdinand, weitere katholische Fürsten und Grafen wie Markgraf Eduard Fortunatus von Baden, Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg und Graf Albrecht von Fürstenberg134, die Äbte der größeren Abteien, die Reichstagsgesandten von Savoyen, Jülich und Lothringen, den spanischen Gesandten Don Guillén de San Clemente sowie die kaiserlichen Räte Kurz, Rumpf, Trautson, Hornstein und Barvitius.
Das Bestreben der Kurie, möglichst viele katholische Stände zur Teilnahme zu bewegen, explizit um die katholische Stimmenmehrheit beim Reichstag zu sichern, verdeutlicht daneben beispielhaft das Bemühen von Nuntius Speciano in Prag um die Einladung des Lausanner Bischofs Antoine de Gorrevod, dessen Reichsstandschaft am Kaiserhof nicht unumstritten war: Im Auftrag des päpstlichen Staatssekretärs Cinzio Aldobrandini erbat Speciano bereits im September 1593 von Vizekanzler Kurz die Aufnahme Lausannes in die Liste der zum Reichstag zu ladenden Bischöfe, im Oktober konnte er die entsprechende Zusage melden, wenngleich Kurz den Namen des Bischofs nicht kannte135. Speciano selbst forderte sodann Bischof Antoine von Lausanne auf, Dokumente als Beleg seiner Reichsstandschaft, die auch an der Congregatio Germanica in Rom zur Sprache kam136, nach Prag zu schicken, um die Reichstagsteilnahme gegen etwaige Einwände von protestantischer Seite verteidigen zu können137.
Die internen Vorbereitungen in Rom für die kuriale Vertretung am Reichstag begannen bereits im Herbst 1593 mit Erörterungen einer eigens eingerichteten Kardinalsdeputation über die beabsichtigte Abordnung eines Legaten138. Konkreter geführt wurden die Verhandlungen seit Januar 1594: Am 5. 1. lehnte Madruzzo, der kurz zuvor von der Gesandtschaft aus Prag nach Trient zurückgekehrt war, den Wunsch des Papstes ab, ihn beim Reichstag als Legat zu vertreten. Auf ein weiteres Handschreiben Clemens’ VIII. vom 6. 2. hin konnte Madruzzo sich nicht mehr verweigern139: Am 14. 2. 1594 erfolgte seine Benennung im Konsistorium140 als ‚legatus a latere‘ und damit Leiter der kurialen Gesamtvertretung, in die daneben alle im Reich wirkenden Nuntien berufen wurden. Am 26. 2. 1594 (Rom) unterrichtete Staatssekretär C. Aldobrandini den Grazer Nuntius Portia vom Beschluss, ,,che tutti li nuntii quali sono per Alemannia habbiano da ritrovarsi alla dieta per servire all’ill.mo sig. cardinale Madrucci“141. Diese mit dem Legaten sowie den Nuntien Speciano (Prag), Frangipani (Köln) und Portia (Graz) gegenüber der bereits ungewöhnlich umfangreichen Repräsentation beim Reichstag 1582142 nochmals erweiterte Vertretung143 belegt eindrücklich die hohe Bedeutung, die dem Reichstag aus der Sicht Roms zukam. Die Qualifikation Ludovico Madruzzos für diese Aufgabe stand nicht zuletzt aufgrund seiner Tätigkeit als Legat bereits beim Reichstag 1582144 außer Zweifel145: Er war als Bischof von Trient Reichsfürst mit Zugang zum Reichstag und als langjähriger Kardinalprotektor des Reichs an der Kurie sowie Vorsitzender der Congregatio Germanica mit den politischen und kirchlichen Problemen im Reich bestens vertraut146. Zudem war er mit vielen katholischen Fürsten sowie dem Kaiser seit vielen Jahren persönlich bekannt und genoss deren hohes Ansehen. Rudolf II. selbst hatte die Benennung Madruzzos als Legat ausdrücklich gewünscht und dabei dessen besondere Qualifikation zusammengefasst: „Neminem nos magis esse optare, quam reverendissimum cardinalem Madrutium, summa integritate, doctrina, prudentiaque et animi moderatione praesulem, qui multiplici suo merito nobis ac toti nationi germanicae […] charus et acceptus, qui sacri ipse Imperii princeps a multo iam tempore in iis rebus, quae in comitiis, quibus antehaec sedis apostolicae nomine legatus utiliter ac feliciter interfuit, controverti ac difficultatem movere solent, versatus sit […]“147.
Die bereits im Januar 1594 formulierte Reichstagsinstruktion ging am 26. 3. 1594 an Madruzzo148. Sie ist datiert auf 4. 3. 1594149 und umfasst im Wesentlichen die Themenfelder 1) Türkenkrieg; 2) Nachfolgeregelung im Kaisertum: 3) Verbesserung der Situation der katholischen Kirche im Reich gegen die protestantischen Expansionsbestrebungen; 4) Anstoß innerkatholischer Reformen in Österreich, Böhmen und Ungarn sowie 5) in den Territorien des Reichs. Den Türkenkrieg in Verbindung mit der Finanzhilfe des Reichs als zentrales Thema des Reichstags und Anlass für dessen Einberufung sprach die Instruktion zwar als Erstes, jedoch nur sehr knapp an, indem sie Madruzzo auf die Intentionen der Kurie verwies, wie sie ihm aufgrund seiner Gesandtschaft nach Prag Ende 1593 ohnehin bekannt seien. An späterer Stelle ging die Instruktion auf den Oberbefehl über das kaiserliche Heer im Türkenkrieg durch Erzherzog Ferdinand II. und Differenzen um dessen Vertretung zwischen den Erzherzögen Maximilian und Matthias ein. Bei der im zweiten Punkt ausgeführten Nachfolgefrage mit der angestrebten Wahl eines römischen Königs stützte sich die Kurie auf das Versprechen Rudolfs gegenüber Madruzzo bei dessen Mission 1593, daneben ging sie von entsprechenden Absichten des Kaisers wegen dessen Bemühungen um die persönliche Teilnahme der Kurfürsten am Reichstag aus. Madruzzo sollte das Projekt in Regensburg mit der Autorität des Heiligen Stuhls befördern und auf die Wahl eines Erzherzogs drängen, wobei kein Kandidat namentlich genannt wurde150. Trotz erwarteter Einwände seitens der Kurpfalz und Kurbrandenburgs könne der Kaiser beide Kurfürsten dennoch entweder dafür gewinnen oder sich auf die ausreichende Zustimmung der geistlichen Kurfürsten und Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen stützen. Der dritte Komplex zur Situation der katholischen Kirche betraf nur im ersten Teil das eigentliche Forum des Reichstags: Ausgehend vom Erzstift Bremen und Gerüchten um eine geplante Eheschließung des protestantischen Erzbischofs („l’usurpatore“) Johann Adolf von Schleswig-Holstein-Gottorf brachte die Kurie in der Instruktion die dortige Nachfolge eines österreichischen Erzherzogs, etwa Matthias oder Maximilian, ins Spiel. Daneben hatte Madruzzo Bestrebungen anzustoßen, um weitere Hochstifte, namentlich Lübeck, Verden, Osnabrück und Halberstadt, für die katholische Kirche wiederzugewinnen und damit zugleich die noch katholisch regierten Hochstifte Münster, Minden, Hildesheim und Paderborn zu sichern. In den weiteren Ausführungen ging die Instruktion ausführlich auf die Situation der katholischen Kirche und die Durchführung von Reformen in den österreichischen Ländergruppen, Böhmen, Mähren und Schlesien sowie in Ungarn ein. Für das Reich und den Reichstag einschlägiger waren die Vorgaben für innerkatholische Reformen in den dortigen Territorien151: Verhandlungen beim Reichstag um die Durchführung der Reformdekrete des Konzils von Trient insbesondere in den rheinischen Erzstiften und deren Suffraganbistümern unter Verweis auf die diesbezüglichen Erfolge in Salzburg und Lüttich sowie Aufforderung an die Erzbischöfe von Köln und Mainz, die Bischofsweihe nicht länger zu verzögern; Drängen auf die Durchführung von Reformen mit Visitationen, der Einrichtung von Seminaren und Kollegien, einer Verbesserung der Klerusausbildung und einer Hebung der kirchlichen und klösterlichen Disziplin bei allen Bischöfen und Äbten152. Für genauere Informationen wurde Madruzzo an die Nuntien im Reich verwiesen.
Dieses ambitionierte Programm der Kurie konnte beim Reichstag nur in Ansätzen umgesetzt werden: Abgesehen von der Bewilligung der Türkensteuer und der letztlich erfolgreichen Abwehr der Magdeburger Session blieben die weiteren konfessionspolitischen Kontroversen ungelöst oder kamen nicht zur Sprache. Legat Madruzzo selbst agierte insgesamt eher defensiv mit dem Ziel, Bestehendes gegen protestantische Ambitionen zu verteidigen, während offensive Schritte etwa zur Rückgewinnung verlorener Hochstifte nicht eingeleitet wurden153.